KVA-Betriebsbewilligung

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KVA-Betriebsbewilligung
kanton Slarus
Telefon 055 646 64 50
Fax 055 646 64 58
E-Mail : [email protected]
mww.gl.ch
ffi
Bau und Umwelt
Umweltschutz und Energie
Kirchstrasse 2
8750 Glarus
Glarus, 24. August 2015 JM
U. Ref.: 523-43
KVA Linth
Betriebsbewilligung nach Art. 32 EG USG
Standort der Anlage:
Fennen, Gemeinde Niederurnen, Koordinaten 721 500 I 221 700
Besitzer:
Zweckverband für Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet
Verantwortlicher:
Herr Walter Furgler
Telefon-Nr.:
055 617 27 40
Bisherige Bewilligung
7. Novembet2011
Anlagedaten
Verbrennungsrost:
Dampfkessel:
Linie 1
Linie 2
1
2
Turbine:
1
2
Stiefel Technik, Braunwald, wassergekühlt, Umbau 2011
Martin, München, wassergekühlt, Umbau 2005
ABB Enertech Winterthur, 26 MW, lnbetriebnahme 2000
Wehrle, Emmendingen, 25 MW, lnbetriebnahme 1984
ABB/De Pretto/Escher Wyss,7,4 MW, lnbetriebnahme 1998
Jugoturbina, 5,1 MW, lnbetriebnahme 1983
2
ABB Fläkt, 70'000 Nm3/h, lnbetriebnahme 2000
Elex, 70'000 Nm3/h, lnbetriebnahme 2000
Rauchgaswäscher:
112
CT Umwelttechnik, lnbetriebnahme 2000
Entstickungsanlage:
112
ABB Fläkt, lnbetriebnahme 2000
Nasselektrofilter:
112
EWK, lnbetriebnahme 2000
Elektrofilter:
N E-Sch
1
lackenaufbereitung
AGIR Aggregat, lnbetriebnahme 201 I
Bisherige Bewilligungen
.
.
.
.
Baubewilligung der Gemeinde Niederurnen vom 7. November 1995
Bewilligung nach dem Energiegesetz vom 4. Dezember 1995
Einleitbewilligung für Prozessabwasser in Linthkanal vom 3. September 1997 I
10, August 20061 13. Januar 2014
Bewilligung zur Annahme von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen
vom 2. September 20081 25. Juni 2012
Gesetzliche Grundlagen
Art. 19 TVA
Beurteilungsgrundlagen für Bewilligung
Errichtung und Betrieb von Verbrennungsanlagen
Verbrennung von Sonderabfällen in Verbrennungsanlagen
Uben¡rachung von Verbrennungsanlagen
Emissionsvorschriften frir die Verbrennung von Siedlungs- und
Sonderabfällen
Anh. 3.2, Ziff . 36 GSchV Anforderungen an Einleitung von Abwasser aus Kehrichtverbrennungsanlagen
Ar1..32 EG USG
Bewilligungspflicht für Abfallanlagen, zuständige lnstanz
Art. 38 TVA
Art. 40 TVA
Art.42 TVA
Anh. 2, Zlff. 7 LRV
Erwägungen
Die Kehrichtverbrennungsanlage Linth wurde 1974in Betrieb genommen und schrittweise
erweitert sowie dem neuen technischen Stand angepasst. Sie erfüllt die Anforderungen der
Bau- und Umweltschutzgesetzgebung. Darum kann eine Betriebsbewilligung gemäss den
Vorgaben der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und des kantonalen Umwelþ
schutzgesetzes (EG USG) erteilt werden.
Entscheid
Der Kehrichtverbrennungsanlage Linth (KVA Linth) kann gestützt aul die oben erwähnten
Gesetzesgrundlagen eine abfallrechtliche Bewilligung erteilt werden. Dabei müssen die
nachfolgenden Bedingungen eingehalten und Beschränkungen beachtet werden:
1.
Diese Bewilligung gilt nur für die oben enuähnten Anlageteile. Sollten einzelne Teile
ersetzt bzw. umgebaut werden, so muss diese Bewilligung ergänzt werden.
2.
Die ausdrücklich genannten Bedingungen von Art. 38 und 40 TVA (Verbrennungsqualität, Annahme von Sonderabfällen) müssen stets eingehalten werden.
3.
Die gemäss der Einleitbewilligung vom 13. Januar 2014 und den Vorgaben der Luftreinhalteverordnung notwendigen kontinuierlichen Messungen (NO", CO, NH3) müssen
durchgeführt und der kantonalen Abteilung Umweltschutz und Energie jährlich darüber
ein Bericht zugestellt werden. Auf eine kontinuierliche Messung von Staub, Chlorid und
Schwefeldioxid kann wegen der guten Resultate der periodischen Kontrollmessungen
verzichtet werden.
4.
Die im Anhang aufgeführten Stichprobenkontrollen und -messungen müssen gemäss
dem Zeitplan durchgeführt und darüber der Abteilung Umweltschutz und Energie Bericht erstattet werden.
5.
Die Vorgaben der VeVa-Annahmebewilligung vom 25. Juni 2012 müssen eingehalten
werden.
6
Diese Bewilligung ist befristet bis zum 1. September 2020 und kann anschliessend
verlängert werden.
7
Der Kanton haftet nicht für Schäden, die in Ausübung dieser Bewilligung entstehen
könnten.
2
I
Die Bewilligung kann ohne Entschädigungspflicht entzogen oder beschränkt werden,
wenn der lnhaber schwerwiegend gegen Bestimmungen dieser Bewilligung verstösst.
I
Von den angenommenen Abfällen müssen Stichprobenkontrollen gemäss dem Beschluss der Ostschweizer Kantone vom 27 . Oktober 2009 (KVA 1) durchgeführt werden.
10.
Diese Bewilligung kann beim Vorliegen neuer Gesetzesvorgaben abgeändert werden.
Rechtsmittel
Gegen diese Bewilligung kann innert 30 Tagen beim Departement Bau und Umwelt Beschwerde erhoben werden.
Für die Abteilung
)1
e".¿
Jakob lúarti
Abteilungsleiter
Kopie:
Gemeinde Glarus Nord
3
Anhang
Periodische Emissions-Kontrol len
KVA Linth
Parameter
Periodizität
Luft:
Luft-Emissionen
(NOx, CO, NH3 kontinuierlich),
alle drei Jahre Kontrollmessung nach VDl-Methode
Wasser:
Abwasser-Einleitung
Cd,Zn, Pb dauernde Messung
Andere I nhaltsstoffe Stich pro-
(Cd,^Zn, Hg, Pb, Sb, NH3,-N, Nitrit,
SO¿'-, Cl-, DOC)
Rückstände:
Sauer gewaschene Asche
ben
3 mal im Jahr
(Zn, Cd, Pb, Cu, Hg, Gesamtgehalt)
Schlacke-Ausbrand
1-3 mal pro Jahr
Schlacke-Metallgehalt
Einmal pro Jahr
(As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Zn, Sn)
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