Europäische Verbraucherzentren

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Europäische Verbraucherzentren
Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren
TOURISMUS IN NORWEGEN
Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen über den Tourismus
in Norwegen. Sie beinhaltet praktische Tipps und wichtige
Informationen über gesetzliche Hintergründe zu allen Bereichen.
Wir haben uns bemüht, alle relevanten Informationen, die die
Reise nach Norwegen und Ihren Aufenthalt dort betreffen,
hinzuzufügen. Bitte beachten Sie, dass dies keine wortwörtliche
Darlegung der Gesetze ist, sondern eher als Ratgeber dienen soll.
Ankunft
Grenzkontrollen: Staatsbürger des Schengener Abkommens
Bei Ihrer Ankunft in Norwegen müssen Sie einen gültigen Ausweis oder ein anderes offizielles Dokument
vorlegen, das Ihre Identität sowie Staatsbürgerschaft zufriedenstellend nachweist.
Norwegen nimmt an dem Schengener Abkommen teil, weshalb Staatsbürger aus Ländern innerhalb des
Schengengebietes (Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Griechenland,
Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden) Ihren Ausweis bei
der Einreise in Norwegen nicht vorlegen müssen. Allerdings müssen Sie ein offizielles Dokument, das Ihre
Identität zufriedenstellend nachweist, vorlegen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Reisepass dennoch
mitzubringen.
Alle anderen Bürger benötigen einen gültigen Reisepass.
Zollbestimmungen
Norwegen ist kein EU-Mitglied, daher werden Importe aus EU-Ländern im Allgemeinen wie Importe von
außerhalb der EU behandelt.
Falls Sie mit Waren oder Währungen nach Norwegen reisen, die die erlaubte Höchstmenge überschreiten,
müssen Sie die Zollbehörden aus eigener Initiative darauf aufmerksam machen. Es gilt als strafbares
Delikt, den Zollbehörden falsche Informationen zu geben.
Im Rahmen der Beschränkung NOK 6000/3000 dürfen Sie folgende Artikel zoll- und verbrauchssteuerfrei
mitbringen:
Alkoholische Getränke
a) 1 Liter an Getränken mit mehr als 22% und bis zu 60% Alkoholanteil sowie 1 ½ Liter mit mehr
als 2,5% und bis zu 22% Alkoholanteil oder 3 Liter mit mehr als 2,5% und bis zu 22%
Alkoholanteil.
b) 2 Liter Bier mit mehr als 2,5% oder andere Getränke mit mehr als 2,5% und bis zu 4,7%
Alkoholanteil.
Tabak
a) 200 Zigaretten oder 250g andere Tabakprodukte und
b) 200 Blätter Zigarettenpapier
Das Mindestalter für den Import von Tabak beträgt 18 Jahre.
Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse
Fleisch, Fleischerzeugnisse, Käse und Lebensmittel mit Ausnahme von Hunde- und Katzenfutter, die
insgesamt 10 kg wiegen, dürfen aus Ländern der EWG eingeführt werden. Aus Ländern außerhalb der
EWG ist es verboten, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse im Gepäck mitzubringen.
Solche Produkte müssen über eine Veterinärgrenzkontrollstation importiert werden, und die Waren
müssen mit einem Gesundheitszertifikat versehen sein.
Waren, deren Import ohne Sondergenehmigung verboten ist

Drogen, Medikamente und Gifte (geringere Mengen an Medikamenten für den persönlichen Gebrauch
sind normalerweise erlaubt)

Alkohol über 60 %

Waffen und Munition

Feuerwerkskörper

Kartoffeln

Säugetiere, Vögel und exotische Tiere

Pflanzen oder Pflanzenteile zum Anbau
Währung
Bei der Einreise in Norwegen dürfen Sie sowohl norwegische als auch ausländische Banknoten sowie
Münzen von einem Gesamtwert von 25.000 NOK mitbringen. Falls das mitgebrachte Geld diesen Betrag
überschreitet, muss dies auf einem Formular der Zollbehörden angegeben werden. Für Traveller’s Checks
gelten keine Beschränkungen.
Gefährdete Tier- und Pflanzenarten
Gemäß dem Washingtoner Abkommen (CITES) sowie der nationalen Gesetzgebung ist es nicht erlaubt,
bedrohte Tier- oder Pflanzenarten oder aus ihnen hergestellte Produkte nach Norwegen einzuführen.
Beispiele bedrohter Tierarten sind Elefanten, Leoparden, Tiger, Wölfe, Bärenmarder, einige Krokodil- und
Schlangenarten, einige Raubvogelarten, die Eier einiger Vogelarten sowie einige Orchideen und Kakteen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Direktorium für Naturmanagement oder den
Norwegischen Zoll.
Mit Ihren Haustieren reisen
Hunde, Katzen und Frettchen, die legal in Schweden gehalten werden, können ohne Weiteres nach
Norwegen gebracht werden.
Das Mitbringen von Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern (außer Schweden) erfordert:
1. Identifikation
Das Tier muss durch einen Mikrochip oder eine deutlich lesbare Tätowierung zu identifizieren sein. Falls
der Mikrochip nicht den ISO Standard 11784 oder Annex A bis ISO Standard 11785 erfüllt, muss der
Importeur die Geräte, die für das Lesen des Mikrochips benötigt werden, zur Verfügung stellen. Das Tier
muss vor der Tollwutimpfung identifiziert werden.
2. Tollwutimpfung und neutralisierende Antikörpertitration
Das Tier muss durch einem inaktivierten Impfstoff mit mindestens einem Antigenanteil pro Dosierung
(WHO Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung und, falls erforderlich,
Impfauffrischung, müssen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Herstellerlabors durchgeführt
werden und die Impfung muss zulässig sein.
Zusätzlich müssen Hunde und Katzen (Frettchen nicht) einer Antikörpertitration mit mindestens 0,5 IU/ml
unterzogen worden sein, die nicht früher als 120 Tage nach der letzten Impfung und nicht später als dam
Verfallsdatum der Impfung durchgeführt wurde. Diese Antikörpertitration muss bei einem Tier nicht
wiederholt werden, dessen Impfung nach der Titration in regelmäßigen Intervallen ohne Unterbrechung
im Impfprotokoll, das durch das Herstellerlabor erfordert wurde, aufgefrischt wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt aus Großbritannien und Irland nach Norwegen eingeführt
werden, sind weder Tollwutimpfung noch neutralisierende Antikörpertitration notwendig.
Junge Tiere, die noch nicht geimpft wurden, können ausschließlich aus Großbritannien und Irland nach
Norwegen eingeführt werden, es sei denn, die norwegische Sicherheitsbehörde für Lebensmittel hat eine
Sondergenehmigung erteilt.
3. Behandlung gegen Bandwürmer
Hunde und Katzen müssen durch eine geeignete Dosis eines Medikamentes, das z.B. Praziquantel enthält,
spätestens 10 Tage vor Ankunft in Norwegen gegen Bandwürmer (Echinococcus) behandelt werden.
Diese Behandlung muss außerdem innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide
Behandlungen müssen mit Name und Dosierung des Medikaments im Tierausweis bescheinigt werden.
Für Frettchen sowie Hunde und Katzen, die sich innerhalb der letzten 12 Monate ausschließlich in
Norwegen, Schweden und Finnland befanden, ist keine solche Entwurmung erforderlich.
4. Tierausweis
Für jedes Tier muss ein Tierausweis mitgeführt werden, der die Identifikationsdaten des Tieres sowie
tierärztliche Eintragungen bezüglich der Tollwutimpfung, die neutralisierende Antikörpertitration und
Entwurmung enthält.
5. Grenzkontrollen
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Staaten (außer Schweden) nach Norwegen gebracht werden,
müssen zusammen mit den erforderlichen Dokumenten dem Zoll vorgeführt werden (Rote Zone).
In Norwegen ist es verboten, Kampfhunde zu halten, züchten oder zu importieren. Es ist außerdem
verboten, Spermien und Embryos von Kampfhunden zu importieren.
Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen mit diesen gelten als Kampfhunde:
* Pit Bull Terrier
* American Staffordshire Terrier
* Fila Brasileiro
* Toso Inu
* Dogo Argentino
Auch Kreuzungen aus Hund und Wolf gelten als Kampfhunde.
Nützliche Telefonnummern
Polizeinotrufe
Feuer & große Unfälle
Notruf und
Gesundheitsnotfälle
Oslo – zahnärztlicher Notfall:
112
110
113
+47 22673000
Einkaufen in Norwegen
Öffnungszeiten
Die gewöhnlichen Öffnungszeiten der Geschäfte: montags bis freitags von 10-17 Uhr, samstags 9-15
Uhr; manche Supermärkte öffnen von 7-20 Uhr oder sogar bis 23 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die
Geschäfte geschlossen. Die Einkaufszentren öffnen montags bis freitags von 10-20 Uhr, samstags von 918 Uhr.
Die gewöhnlichen Öffnungszeiten der Banken: montags bis freitags 10-20 Uhr, samstags 9-18 Uhr.
Die gewöhnlichen Öffnungszeiten der Post: montags bis freitags von 9-18 Uhr, samstags von 9-15 Uhr.
Nicht alle Poststellen haben dieselben Öffnungszeiten, und manche schließen früher. An Sonn- und
Feiertagen sind die Poststellen geschlossen. Die Poststellen in Geschäften haben dieselben Öffnungszeiten
wie die Geschäfte.
Mehrwertsteuer
Der Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer beträgt 25 % in Norwegen, für Lebensmittel liegt er bei 11%.
Käuferrechte
Seit dem 1. Juli 2002 werden die Käuferrechte und -verpflichtungen durch ein neues Gesetz über
Verbraucherkäufe geregelt. Das Gesetz gilt für alle Waren, die Sie als Privatperson seit dem 1. Juli 2001
gekauft haben oder noch kaufen, solange der Verkäufer eine Geschäftsperson ist.
Was können Sie von der Ware erwarten?
Das Gesetz über Verbraucherkäufe schreibt fest, dass die Ware so beschaffen sein muss, wie sie es mit
dem Verkäufer abgemacht hatten. Falls Sie den Verkäufer darüber unterrichtet haben, dass sie für einen
speziellen Zweck beabsichtigt ist, können Sie fordern, dass die Ware für ihren Zweck brauchbar ist. Sie
haben Anspruch auf eine Ware mit den Eigenschaften und der Lebensdauer, auf der Sie der Verkäufer
beim Kauf aufmerksam gemacht hat, z.B. durch Werbung, auf Plakaten, Verpackungen, etc.
Falls Sie keine speziellen Übereinkünfte getroffen haben, legt das Gesetz für Verbraucherkäufe fest, dass
Sie Anspruch auf eine Ware haben, die
o
dieselben Eigenschaften und Lebenszeit wie Waren eines entsprechenden Standards haben;
o
dieselben Eigenschaften wie ein Muster oder Modell, das Sie angesehen haben, hat;
o
dieselbe Qualität und denselben Standard hat, wie der Verkäufer diese direkt oder durch
Marketing erwähnt hat;
o
die öffentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt;
o
in passender Weise verpackt ist;
o
über eine Gebrauchsanweisung in einer gebräuchlichen Sprache verfügt.
Falls die Ware nicht dem entspricht, was Sie abgemacht haben, oder was Sie in Bezug auf das Gesetz
fordern können, gilt die Ware als defekt. Dies bedeutet, dass Sie von Seiten des Käufers eine erneute
Lieferung, eine Reparatur oder einen Preisnachlass verlangen können, den Kauf rückgängig machen oder
eine Entschädigung verlangen können.
Das Gesetz legt fest, dass alle Defekte, die innerhalb der ersten Monate entstehen, als Fabrikationsfehler
gelten, falls der Verkäufer dies nicht widerlegen kann. Somit trägt der Verkäufer die Last, dass er
beweisen muss, dass der Defekt nicht durch ihn verursacht wurde. Generell gilt nach 6 Monaten, dass der
Käufer diese Last trägt. Seien Sie sich dessen bewusst, dass es auch in solchen Fällen genügt, dass Sie
den Verkäufer darauf hinweisen, dass die Ware nicht der Übereinkunft oder den Anforderungen des
Gesetzes entspricht. Der Käufer ist dann dazu verpflichtet, sich der Angelegenheit nachzugehen, d.h. er
ist dazu verpflichtet, die Ursache des Defektes zu untersuchen. Falls der Käufer keine Ursache findet oder
schlechte Qualität die Ursache ist, handelt es sich um einen Defekt.
Es handelt sich laut des Gesetzes über Verbraucherkäufe nicht bei allen Warendefekten um Defekte.
Defekte, die durch Verschleiß oder unverantwortliche oder regelwidrigen Gebrauch entstehen, können
nicht als Fabrikationsfehler betrachtet werden. Falls der Verkäufer dies als Ursache des Defekts feststellt,
müssen Sie wohlgemerkt selbst für die Reparaturkosten aufkommen! Der Verkäufer kann Sie nur mit den
Kosten für Reparatur und Begutachtung belasten, wenn Sie im Voraus eine Abmachung darüber getroffen
haben und Sie den Defekt selbst verursacht haben.
Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie secondhand- Waren kaufen, der Verkäufer diese oft “im gegenwärtigen
Zustand” oder “wie vorgestellt” oder mit ähnlichen Einschränkungen verkauft. Auch wenn solch eine
Einschränkung gemacht wurde, handelt es sich um einen Makel, wenn die Ware sich in einem
schlechteren Zustand befindet, als Sie es von dem, was gesagt wurde (Preis und Alter des Gegenstandes),
erwarten konnten. Es gilt auch als Mangel, wenn der Verkäufer wichtige Informationen vorenthalten hat,
oder die Ware nicht über die Qualitäten, die der Verkäufer versprochen hat, verfügt.
Worauf haben Sie bei einem Defekt der Ware Anspruch?
Wenn die Ware defekt ist, können Sie fordern, dass der Käufer Ihnen einen neuen, entsprechenden
Artikel gibt (erneute Lieferung), oder dass der Verkäufer den Defekt wieder in Ordnung bringt oder
repariert. Sie sind berechtigt, zwischen einem neuen Artikel oder der Reparatur des defekten Artikels zu
wählen. Der Verkäufer kann eine Reparatur des Artikels nur verlangen, wenn es nicht möglich ist, einen
neuen bereitzustellen (z.B. wenn der Artikel nicht mehr produziert wird), oder wenn eine Neubeschaffung
unzumutbare Kosten verursachen würde. Dies bedeutet, dass Sie für Waren, die teuer sind und dazu
neigen, schnell an Wert zu verlieren (z.B. Autos und Motorräder), keine Rücklieferung fordern können,
wohingegen es nur eine Routineangelegenheit sein wird, eine Rücklieferung von Massenartikeln, die auf
Lager sind (wie Mobiltelefone, Kleidung etc.) zu fordern.
Ob der Verkäufer nun einen neuen Artikel bereitstellt oder den Defekt ausbessert, Sie können in jedem
Fall verlangen, dass dies ohne Kosten für Sie geschieht, was bedeutet, dass Sie für alle Ausgaben, die Sie
im Zusammenhang mit der Ausbesserung des Defekts haben, zurückerstattet bekommen.
Falls Sie sich dazu entscheiden, dass der Verkäufer die Ware reparieren soll, oder der Verkäufer dazu
berechtigt ist, die Ware zu reparieren, können Sie in der Zwischenzeit, falls die Reparatur länger als eine
Woche dauert, einen Ersatzartikel fordern. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass, laut dem Gesetz für
Verbraucherkäufe, der Verkäufer nur zwei Möglichkeiten hat, denselben Defekt auszubessern. Falls er
hierbei versagt, können Sie einen Preisnachlass oder eine Aufhebung des Kaufes verlangen.
Der Preisnachlass muss dem reduzierten Wert des Gegenstandes entsprechen. Falls der Gegenstand mit
dem Defekt nur die Hälfte wert ist, können Sie einen Preisnachlass von 50% verlangen. Falls der Defekt
nicht geringfügig ist, können Sie anstatt des Preisnachlasses einen Rückzug vom Kauf verlangen. In
diesem Fall müssen Sie dem Verkäufer die Ware zurückgeben, wohingegen der Verkäufer Ihnen den
Kaufpreis sowie einen Zinssatz ab dem Beschwerdezeitpunkt zahlen muss.
Falls Sie einen finanziellen Verlust erlitten haben, können sie in manchen Fällen zusätzlich eine
Entschädigung vom Verkäufer verlangen. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, den Verlust
zu verringern und dass Sie für geschäftliche Verluste keine Entschädigung bekommen können.
Wann müssen Sie sich beschweren? – Fristen für das Einreichen von Beschwerden
Wenn Sie einen Mangel an der Ware feststellen, müssen Sie den Verkäufer innerhalb einer angemessenen
Zeitspanne darüber informieren. Es wird immer ausreichen, sich innerhalb zwei Monaten zu beschweren,
nachdem Sie den Defekt entdeckt haben, aber in der Praxis ist eine schnellstmögliche Reaktion sowohl für
Sie als auch für den Verkäufer von Vorteil.
Zusätzlich zu der Tatsache, dass Sie sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes beschweren müssen,
müssen Sie die Abgabefristen einhalten. Generell muss eine Beschwerde innerhalb von zwei Jahren nach
Warenerhalt eingereicht werden. Dies gilt z.B. für Anlagegüter wie Möbel, Autos, Radio-/Fernsehgeräte
und Baubedarf.
Falls Sie sich als ausländischer Verbraucher von einer norwegischen Geschäftsperson hintergangen fühlen,
helfen Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) gerne dabei, eine gütliche Einigung des
Streitfalles zu finden. Sie können unter folgendem Link weitere Informationen und eine komplette Liste
aller EVZ finden: http://europa.eu.int/comm/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm
Schlussverkäufe: Tipps für “Schnäppchenjäger”
In Norwegen gibt es keine bestimmten Zeiträume für Schlussverkäufe. Die gesetzliche Garantie gilt auch
auf Artikel, die zu einem reduzierten Preis erworben wurden.
Steuerfrei einkaufen
Mit Ausnahme von Bürgern aus Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland können Besucher in
Norwegen auf Ihre Einkäufe eine Erstattung der Mehrwertsteuer fordern. Es gibt etwa 3.000 norwegische
Geschäfte, die diesen Service anbieten. Suchen Sie, wenn Sie für 310 NOK oder mehr einkaufen, das
„Steuerfrei einkaufen“ Zeichen.
Taxis
Taxis finden Sie an Taxiständen (durch ein eckiges „Taxi“-Zeichen in weiß auf blauem Hintergrund zu
erkennen) oder Sie halten eines auf der Straße an (vorausgesetzt, dass dieses frei ist: das „Taxi“ Zeichen
auf dem Dach ist dann voll ausgeleuchtet). Die Tarife werden in Norwegen entsprechend der Zeit (Tagund Nachtfahrten) und Entfernung berechnet. In Norwegen akzeptieren alle Taxis die gängigsten
Kreditkarten wie VISA, American Express, Diners Club, Eurocard und Mastercard. Sie sollten den Fahrer zu
Beginn der Fahrt darüber informieren, dass Sie mit einer Kreditkarte bezahlen möchten.
Post, Telefon und Internet.
Post
Briefkästen: In Norwegen sind die Briefkästen gelb und rot und man kann Sie entlang der Straßen und
auf jedem Postamt oder an jedem Hauptbahnhof finden. Die Abholungszeiten stehen auf den Kästen.
Briefmarken: Sie können auf jedem Postamt und an manchen Kiosken und Souvenirläden Briefmarken
kaufen. Die Portokosten variieren je nach Gewicht und Zielort.
Lieferungszeiten: Für eine Lieferung erster Klasse beträgt die Lieferzeit innerhalb Norwegens etwa 1-2
Tage und 2-4 Tage innerhalb Europas. Post zweiter Klasse hat eine längere Lieferzeit.
Telefon
Die internationale Vorwahl für Norwegen ist 0047.
Norwegen ist gut durch die verschiedenen norwegischen Mobilfunkanbieter abgedeckt. Finden Sie über
Ihren Anbieter heraus, welches norwegische Netz Sie wählen sollten, um Ihr Mobiltelefon in Norwegen
günstiger verwenden zu können.
In Telefonzellen kann man mit Münzen zahlen.
Internet
In den meisten norwegischen Städten gibt es Internetcafés. Die Tarife können sich unterscheiden, aber
Ihnen wird stets die Zeit berechnet, in der Sie den Computer nutzen. Um ein Internetcafé zu finden,
fragen Sie am besten beim örtlichen Fremdenverkehrsamt nach.
Verlust / Diebstahl
Falls Sie Ihre Kredit- oder Bankkarte verlieren, setzen Sie sich mit Ihrer Bank oder Ihrem Kreditinstitut in
Verbindung und lassen Sie Ihre Karte sperren.
Entlaufende Tiere werden von “Falken” oder der Polizei versorgt und dann nach „Foreningen for
omplassering av dyr“ (FOO) gebracht. Setzen Sie sich im Notfall mit der örtlichen Polizei in Verbindung.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Botschaft und der Polizei in Verbindung zu setzen, wenn Sie Ihren
Ausweis etc. verlieren, während Sie in Norwegen sind.
Falls Ihr Auto oder andere Gegenstände entwendet wurden, sollten Sie die Polizei informieren. Bei der
Polizei gibt es auch Fundbüros.