Niederschrift 04_2012 vom 21.06.2012
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Niederschrift 04_2012 vom 21.06.2012
29 Niederschrift über die Sitzung des beschließenden Bauausschusses am Donnerstag, 21.06.2012, im Rathaus Geisenhausen. Anwesend sind: 1. Bgm. Maier, Vorsitzender, 3. Bgm. Kaschel und die GR Ellwanger, Fedlmeier, Garach (Vertreter für GR Deinböck), Kittel, Staudinger, und Zehetbauer. Außerdem anwesend: Ortssprecher von Bergham Lehrhuber, Rektor Haindl, Schulhausmeister Maulberger zum TOP I und von der Delta Investment GmbH Herr Wiesmüller zum TOP II Nr. 3. Schriftführer: VFAK Vögl Die Beschlussfähigkeit ist bei allen folgenden Abstimmungen gegeben. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Öffentliche Sitzung I. Grundschule Geisenhausen Außenanlagen und Fallschutz Der Vorsitzende berichtet über den derzeitigen Stand des nördlichen Pausenhofes. Das Spielgerät wurde bereits vom Bauhof aufgestellt und mit Splitt als Fallschutz versehen. Zudem wurde die E-Mail von Herrn Ruhland, Architekturbüro COPLAN AG, Eggenfelden verlesen, das den derzeitigen Stand der Ausgaben für die Außenanlagen im Pausenhof der 3. und 4. Klassen erläutert. Die Gesamtsumme beträgt derzeit brutto ohne den Fallschutzbelag incl. Nachtragsleistungen 186.344,30 €. Unter Einbezug des Fallschutzbelages wird die vom Gemeinderat beschlossene Kostendeckelung von 200.000 € um 5.920,10 € überschritten. Die Lehrerschaft hat bereits eine Mängelliste bzgl. des Pausenhofs an die Gemeinde gerichtet. Rektor Haindl und Schulhausmeister Maulberger berichten über die derzeitige Pausen- und Spielsituation. Der eingebaute Splitt beim Spielgerät verursacht ein hohes Unfallrisiko und große Verunreinigungen. Ein Teil des Ausschusses spricht sich für den Einbau eines Fallschutzbelages aus. Die Angelegenheit soll in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden. o. A. Im Zuge dieses Tagesordnungspunktes wurden die Störung der Heizung und das Heizmaterialproblem angesprochen. Herr Maulberger erwähnt, dass mit dem Lieferanten gesprochen und eine Vereinbarung bzgl. der Holzqualität getroffen wurde. Seitdem gibt es keine Zwischenfälle. II. Behandlung der Bauanträge 1. Baugenossenschaft eG Vilsbiburg Energetische Modernisierung mit Eingangs- und Balkonerweiterung sowie Überdachung der Kellerabgänge, Fl.-Nrn. 467/5, 467/6, 467/11, 469/4, Gemarkung Geisenhausen, Marienstraße 9 - 15, 10 - 16, 84144 Geisenhausen 30 Die Wohnanlagen werden seit Anfang Juni 2011 auf den neuesten energetischen Stand modernisiert. Zudem werden Eingangs- und Balkonerweiterungen angestrebt und die Kellerzugänge überdacht. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9:0 2. Baugenossenschaft eG Vilsbiburg Neubau von zehn Stahlbetonfertiggaragen als Garagenersatz, Fl.-Nr. 469/4, Gemarkung Geisenhausen, Marienstraße 10 - 12, 84144 Geisenhausen Die vorhandenen Garagen sind baulich in einem sehr schlechten Zustand und müssen erneuert werden. Der Ersatzbau wird in gleicher Größe und am gleichen Standort errichtet. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9:0 3. Delta Investment GmbH Antrag auf Vorbescheid - Neubau rückseitige Bebauung, Sanierung vorhandene Bebauung, Fl.-Nrn. 92 und 93, Gemarkung Geisenhausen, Marktplatz 9 und 10, 84144 Geisenhausen Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Wiesmüller eingeladen. Er stellt anhand von mitgebrachten Fotomontagen den ehemaligen Zustand der Gebäude vor und erläutert die gewünschte zukünftige Bebauung und Nutzung. Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung vom 25.04.2012 behandelt. Die Verwaltung wurde gebeten, mit der Delta-Gruppe Kontakt aufzunehmen. Im Antwortschreiben vom 23.05.2012 wurde folgende Erklärung abgegeben, die Herr Wiesmüller nochmals bestätigt: "Im Zuge der Abbrucharbeiten wurden die Klinkerverblendung und die Schwingtüre von der Abbruchfirma demontiert. Die Gesamtkonstruktion wies erhebliche Schäden auf z. B. Blechabdeckung undicht, Stahl-GlasTüre verzogen, Glasfelder gesprungen. Aus diesen Gründen hat das Unternehmen die Gesamtkonstruktion entfernen lassen." Bei der Regierung von Niederbayern wurde mit Schreiben vom 16.05.2012 nachgefragt, ob eine Schließung förderrechtlich gestattet würde. Nach einer Ortsbesichtigung informierte Frau Abtmaier am 20.06.2012 telefonisch, dass die Regierung eine Schließung des Durchganges grundsätzlich nicht befürworte, aber wenn dieser geschlossen werden würde, keine Rückzahlung von Fördermitteln gefordert würde, da die restliche Wegefläche der Alten Postgasse bestehen bleibe. Eine Änderung des Pflasterbelages würde nicht gestattet werden. Die Grundeigentümer der Alten Postgasse wurden über die beantragte Schließung schriftlich befragt, da die Nachbarbeteiligung vom Bauherren nicht durchgeführt wurde. Das Ergebnis war eine Enthaltung, drei Ablehnungen und vier Befürwortungen, zwei davon gingen von der Delta-Gruppe ein. Da es sich bei dem Durchgang um einen beschränkt öffentlichen Weg handelt, müsste der Weg nach einem Verfahren des BayStrWG eingezogen werden. Deshalb wird die Entscheidung über den Bauantrag vertagt. Die beantragte Schließung des Durchganges soll in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden. o. A. 4. Eller Andreas Abbruch des best. Wohnhauses und Errichtung eines Ersatzhauses, Fl.-Nr. 8, Gemarkung Diemannskirchen, Diemannskirchen 25, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, innerhalb des Dorfgebietes Diemanns- 31 kirchen und im Überschwemmungsbereich der Kleinen Vils. Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen und der Ersatzbau an gleicher Stelle errichtet werden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig Das Vorhaben ist nicht privilegiert. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9:0 5. E.ON Bayern AG Neubau eines 20 kV-Schalthauses und Einfriedung (VDE 0101) im Zuge der Errichtung eines 110/20 kV-Umspannwerks, Fl.-Nrn. 429, 430 Tfl., 565 Tfl., Gemarkung Salksdorf Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Zudem wird ein wasserrechtlicher Antrag zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Gewässerschutzbauwerken in den Untergrund beantragt. Die Wasserversorgung ist nicht gesichert. Nach Auskunft von Herrn Amann, E.ON Bayern AG, wird keine Wasserversorgung benötigt. Die Toilettenspülung wird mit Zisternenwasser gespeist. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9:0 6. Fedlmeier Andreas und Cornelia Abbruch der bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude und Neubau einer Maschinenhalle, Fl.-Nrn. 365 und 365/3, Gemarkung Salksdorf, Ringstetten 26, 84144 Geisenhausen Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Drei landwirtschaftliche Gebäude sollen abgebrochen werden. Auf diesem Standort ist die neue Halle mit den Maßen 66 m x 20 m geplant. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben ist privilegiert. Dem Vorhaben wird zugestimmt. 9:0 7. Fedlmeier Andreas und Cornelia Neubau einer Kapelle, Fl.-Nr. 367, Gemarkung Salksdorf, Ringstetten 27, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Das bestehende Bienenhaus soll abgebrochen werden. Die Kapelle wird unterkellert. Der Turm hat eine Gesamthöhe von 11,79 m. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut, Herrn Kammermeier ist ein solches Bauvorhaben privilegiert. Dem Vorhaben wird zugestimmt. 9:0 8. Holzhausener Wasser-Abwasser Genossenschaft e.G. (HoWAG e.G) Neubau einer Kläranlage für die Abwasserbeseitigung in Holzhausen und Oberhaarbach: Betriebsgebäude, Zaunanlage und Aufschüttung, Fl.-Nr. 7 Tfl., Gemarkung Holzhausen, Holzhausen 68, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Da die Zufahrt zur Kläranlage über ein Privatgrundstück verläuft, und diese keine öffentliche Wegefläche ist, wurde der Bauherr um Stellungnahme gebeten. Die HoWAG e.G. und der Grundstückseigentümer erklärten, dass der Platz für die Kläranlage und die Zufahrt durch einen Kaufvertrag notariell beurkundet wird sobald der Bauantrag genehmigt ist. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9:0 9. Kaschel Michael und Sandra Neubau eines Einfamilienhaus mit Nebengebäude und Carport, Fl.-Nr. 348/8, 32 Gemarkung Geisenhausen, Florianstraße 21, 84144 Geisenhausen Der Antrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Da das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Theobaldsbreite" liegt und nicht den Festsetzungen entspricht, wurde der Antrag mit Schreiben der Gemeinde vom 13.06.2012 ins Genehmigungsverfahren übergeleitet. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung für die Errichtung des Nebengebäudes und des Carports liegt vom Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 348/9, Gemarkung Geisenhausen vor. Dem Bauvorhaben und den Abweichungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt. 9:0 10. Maier Wolfgang Neubau einer Lagerhalle, Fl.-Nr. 13, Gemarkung Bergham, Westersbergham 30, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Dorfgebietes Westersbergham. Es wird eine zweigeschossige Lagerhalle mit versetztem Pultdach in einer Hangbauweise errichtet. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Vorhaben ist nicht privilegiert. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9:0 11. Merli Mario und Elke Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Parzelle 63 des Baugebietes "Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 473/17, Gemarkung Geisenhausen, Theobald-Beer-Str. 10, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhaben und den Abweichungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt. 9:0 12. Schreiner Manfred Anbau eines Wintergartens sowie Umbau des Eingangbereiches, Fl.-Nr. 557/4, Gemarkung Geisenhausen, Michael-Zehetbauer-Str. 4, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Die Maße des Wintergartens betragen 2 m x 5,26 m. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Dem Vorhaben wird zugestimmt. 9:0 13. Tayler Michaela Aufstockung eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 630, Gemarkung Salksdorf, Hagenau 47, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Das Dachgeschoss soll ausgebaut werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Das Vorhaben ist nicht privilegiert. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9:0 14. Weindl Martin Anbau eines Ferkelaufzuchtstalles mit Jungsauen, Futter- und Getreidelager, Fl.Nr. 1167/1, Gemarkung Salksdorf, Hörlkam 59 ½, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 25.04.2012 als formlose Bauvoranfrage behandelt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung überprüfen soll, um welche Fläche es sich bei der Fl.-Nr. 1169/1, Gemarkung Salksdorf handelt. Die Recherche ergab, dass es sich hier um eine Schutzfläche handelt, die der Gemeinde beim Flurbereinigungsverfahren im Jahre 33 2003 zugeführt wurde. Die Veräußerung dieser Fläche wurde von der Unteren Naturschutzbehörde, Frau Seethaler geprüft. Der Verkauf der Fläche an einen Landwirt ist möglich. Nach § 15 Abs. 4 BNatSchG ist die Ausgleichsfläche rechtlich zu sichern. Diese muss durch die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gemäß § 1090 BGB zu Gunsten des Freistaats Bayern, vertreten durch die Untere Naturschutzbehörde, Landkreis Landshut erfolgen. Die Pflege dieser Fläche ist vertraglich zu regeln. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9:0 15. Zick Manuel Neubau eines überdachten Stellplatzes, Fl.-Nr. 71/3, Gemarkung Geisenhausen, Frontenhausener Str. 30, 84144 Geisenhausen Der Standort des zu errichtenden Carports wurde bereits mit dem Landratsamt Landshut abgestimmt. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 9:0 Antrag auf isolierte Befreiung Neuhauser Michaela Errichtung eines Carports an der Grenze zu Fl.-Nr. 350/6, Fl.-Nr. 350/7, Gemarkung Geisenhausen, St.-Theobald-Str. 2, 84144 Geisenhausen Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Theobaldshöhe. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von 35,70 qm. Ein Grenzgebäude ist auf dem Grundstück bereits vorhanden. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO i.V.m. Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 qm, eine mittlere Wandhöhe von 3 m und eine Gesamtlänge an der Grundstücksgrenze von 9 m nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan Theobaldshöhe festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Alle Eigentümer der Nachbargrundstücke stimmen dem Vorhaben zu. Die Ausführung mit einem Pultdach entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes in dem lediglich Satteldächer zugelassen sind und Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen sind. Der Standort des Carportes entspricht nicht dem § 2 Abs. 1 GaStellV, der besagt, dass zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen eine Zu- und Abfahrt von mindestens 3 m Länge vorhanden sein muss. Da es sich hier jedoch um einen Carport handelt, dessen Seiten nicht verkleidet werden, kann hierzu eine Abweichung gestattet werden, da die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt wird und durch die offene Bauweise eine Zu- und Abfahrt jederzeit gegeben ist. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt. 9:0 Weitergabe von Bauanträgen auf dem Verwaltungsweg Hundhammer Franz und Gertrud Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf Parzelle 27 des Baugebietes 34 "Pfarrfeld-Erweiterung", Flur-Nr. 442/103, Gemarkung Geisenhausen, TheresiaGerhardinger-Str. 4, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 25.04.2012 behandelt. Die damals geforderte Einhaltung der Wandhöhe und der Dachneigung sowie eine Ausführung ohne Kniestock wurden beim neuen Bauantrag berücksichtigt. Anträge auf Genehmigungsfreistellung 1. Gehrecke Markus Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Parzelle 19 des Baugebietes "Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 442/95, Gemarkung Geisenhausen, Carl-Oskarvon-Soden-Str. 2, 84144 Geisenhausen 2. Ippenberger Erich Neubau einer Lagerhalle im Baugebiet "Kreuzfeld-Erweiterung", Fl.-Nr. 489/3 Gemarkung Geisenhausen, Fimbacher Str. 23, 84144 Geisenhausen 3. Rahbauer Ludwig Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Pkw-Garage auf Parzelle 69 des Baugebietes "Pfarrfeld-Erweiterung", Fl.-Nrn. 473/3, Gemarkung Geisenhausen, Theobald-Beer-Str. 17, 84144 Geisenhausen Informationen zu bereits behandelten Bauvorhaben 1. Eller Johann Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes mit Garagen als Ersatzbau für das bestehende Wohnhaus mit Garagen, Fl.-Nr. 981, Gemarkung Diemannskirchen, Haid 69, 84144 Geisenhausen Nach einem Schreiben des Landratsamtes Landshut vom 04.06.2012 ist das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig. 2. Roland Müller Erweiterung eines Reifenservices auf Fl.-Nr. 764/30, Gemarkung Geisenhausen, Benzstraße 40, 84144 Geisenhausen Antrag laut Bescheid vom 23.01.2012 zurückgenommen. 3. Simson Anna Neubau eines Holzlagers und Maschinenhalle, Fl.-Nr. 305, Gemarkung Diemannskirchen, Hofmühle 16, 84144 Geisenhausen Nach einem Schreiben des Landratsamtes Landshut vom 21.05.2012 ist das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig. III. Friedhof Asphaltierung der Friedhofswege Die Asphaltierung wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 27.02.2012 vorgestellt. Es sollten zwei weitere Angebote eingeholt werden. Die Verwaltung hat 35 insgesamt fünf Firmen angeschrieben. Drei Firmen haben nach den aktuellen Preisen ein Angebot abgegeben: Firma Fa. Streicher/Deggendorf Fa. Wadle/Altheim Fa. Brandl/Neufraunhofen Datum 02.05.2012 23.03.2012 03.05.2012 Bruttosumme: 42.469,53 € 35.535,78 € 38.254,17 € Der Bauausschuss beschließt: Die Firma Wadle aus Altheim erhält den Zuschlag. 9:0 Sanierung des Gehweges zwischen Pfarrhof/altem Friedhof (Schulweg) Die Kirche bittet die Gemeinde den Weg im Zusammenhang mit den Friedhofswegen zu erneuern. Der Weg ist im Eigentum der Kirche und nicht öffentlich gewidmet, sondern als tatsächlich öffentlicher Weg zu betrachten. Kirchenpfleger, Herr Dr. Weindl teilte am 21.06.2012 telefonisch mit, dass die Fl.-Nr. 75 (alter Friedhof und Pfarrkirche St. Martin) lastenfrei ist; Fl.-Nr. 65/2 (Grundstück des Pfarrhauses und des Pfarrsaals) mit einem Geh- und Fahrtrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Fl.-Nr. 65 (Schulgrundstück) belastet ist. Eine Kostensplittung soll mit dem Kirchenpfleger besprochen werden. Die Entwässerung des Weges besonders zur Martin-Zeiler-Straße ist problematisch, vor allem im Winter durch erhöhte Glättebildung, zudem sind sehr viele Versorgungsleitungen im Weg vorhanden. Ebenso ist der Verkehrsgartenbereich der Schule durch die Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Bauausschuss ist der Auffassung: Die Verwaltung soll über die zusätzliche Asphaltierung mit der Fa. Wadle Kontakt aufzunehmen. o. A. IV. Kanalspülung 2012 Die diesjährige Spülung betrifft das Gebiet 1, Feldkirchen und südlicher Bereich Geisenhausen. Die Verwaltung hat insgesamt fünf Firmen angeschrieben. Vier Firmen haben nach den aktuellen Preisen ein Angebot abgegeben: Firma Messerer/Loiching Oberreiter/Töging Steidel/Moosburg Baumann/Pleiskirchen Datum 22.04.2012 23.05.2012 22.05.2012 22.05.2012 Der Bauausschuss beschließt: Die Firma Messerer aus Loiching erhält den Auftrag. Bruttosumme: 12.729,43 € 12.861,09 € 19.327,39 € 23.889,25 € 9:0 V. Kinderspielplatz Maximilianstraße Für die Anlage des Spielplatzes wurden im Haushalt 2012 15.000 € veranschlagt. Nach mehreren Anfragen der Bauherren und Bewohnern des Baugebietes wurde die Firma Spielgeräte Maier aus Traunreut gebeten ein Angebot und ein Anlagekonzept zu erarbeiten. Im Angebot vom 10.05.2012 wurden der Gemeinde eine Nestschaukel, 36 ein Sandkasten, eine Spielplattform und ein Federwippgerät angeboten. Der Sandkasten wird nicht benötigt, da ein solcher im Bauhof noch vorrätig ist. Der Anlageplan enthält eine Rutschbahn. Diese ist bereits vor Ort vorhanden und wurde deshalb in das Konzept miteingearbeitet. Da der Erdhügel bei den Anliegern und Kindern sehr beliebt ist, wurde dieser ebenfalls in das Spielkonzept eingearbeitet. Nestschaukel Spielplattform Federwippgerät Bruttogesamtsumme: 1.742,92 € 7.539,36 € 482,96 € 9.765,24 € Der Bauausschuss beschließt: Die Spielgeräte können bei der Firma Spielgeräte Maier bestellt werden. 9:0 VI. Georg Pritsch GmbH & Co. KG, Herrngiersdorf Kanalanschluss Ohmstraße 9, 84144 Geisenhausen Da bei den Erschließungsarbeiten des Gewerbegebietes "Kreuzfeld-Erweiterung IV" keine Parzellierung feststand, konnte keine genaue Festlegung der benötigten Hausanschlüsse für Wasser und Kanal getroffen werden. Daraus ergibt sich, dass das Grundstück, Fl.-Nr. 750/10 keine Anschlüsse besitzt. Die Firma Pritsch hätte die benötigten Gerätschaften vor Ort und wurde um ein Angebot für die Erstellung eines Regenwasser- und Schmutzwasserkanalanschlusses gebeten. Das Angebot liegt bei 11.361,41 € brutto. Der Bauausschuss beschließt: Die Firma Pritsch erhält den Auftrag. 9:0 Verbreiterung der Martin-Zeiler-Straße Bevor das Grundstück, Martin-Zeiler-Straße 16 bebaut wurde, konnte die Gemeinde einen an der Martin-Zeiler-Straße anliegenden Teilbereich zur Engstellenentschärfung käuflich erwerben. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme, Frontenhausener Straße, wurde diese mit der Firma Pritsch besichtigt. Damit der Städtebauförderung nichts entgegensteht, wurde eine reine Fahrbahnverbreiterung beauftragt. Die Kostenschätzung liegt zwischen 6.000 € - 7.000 € und somit im Zuständigkeitsbereich des 1. Bürgermeisters. VII. Bebauungsplan "Kreuzfeld-Erweiterung II" Die Nachfrage beim Landratsamt Landshut, Herrn Straudenhöchtl ergab, dass der Bebauungsplan nicht in dieser Fassung bekannt gemacht werden kann. Seit der Anpassung an die EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau; EAG Bau – Mustererlass) wurden Überleitungsvorschriften für das Bauleitplanverfahren eingeführt. Nach § 244 Abs. 1 sind diejenigen Bauleitpläne nach den geänderten Vorschriften zu Ende zu führen, die entweder nach dem 20. Juli 2004 eingeleitet worden sind oder bereits vor diesem Datum eingeleitet wurden, aber bis zum 20. Juli 2006 noch nicht abgeschlossen waren. Dies bedeutet, dass nachträglich ein Umweltbericht zu erstellen ist und die Verfahrensschritte der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 zu wiederholen sind. Nach Aussage von 37 Herrn Staudenhöchtl wird zudem eine Ausweisung von Ausgleichsflächen erforderlich. Da der Bebauungsplan eine Straßenanbindung zur Benzstraße beinhaltet, die tatsächlich nicht benötigt wird, könnte der Teilbereich als Gewerbefläche überplant werden. Der Bauausschuss beschließt: Die dafür notwendigen Schritte sollen eingeleitet werden. 9:0 VIII. Informationen Antrag des Eissportclub e.V. auf Aufstellung eines gemeindlichen WC-Containers bei der Stockschützenhalle, Fl.-Nr. 519, Gemarkung Geisenhausen Die Schule braucht laut Herrn Rektor Haindl diesen WC-Container nicht. Die Schüler sollen lernen zwei Unterrichtsstunden ohne WC auszukommen. Der Bauausschuss beschließt: Der WC-Container wird nicht besorgt. 9:0 GR Zehetbauer soll ein Angebot für einen winterfesten Umbau der bestehenden Toilette im Vereinsgebäude erstellen lassen. Die Anschaffung einer öffentlichen Toilettenanlage soll weiterhin verfolgt werden. Der Standort auf dem Volksfestgelände soll untersucht werden. Brücke Helmsdorf Die sanierungsbedürftige Brücke wurde am 13.04.2012 mit Herrn Igl, Ingenieurbüro Igl, Putz & Partner, Landshut, dem Vorsitzenden und dem Bauamt-Verwaltung besichtigt. Die Einholung eines Angebotes für die vorläufige Sicherung der Brücke ergab Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Die Brücke führt zu der ehemaligen Kiesgrube "Gilch" die restverfüllt werden muss. Der Holzbelag wird durch Witterungseinflüsse und landwirtschaftlichen Verkehr sehr stark in Mitleidenschaft gezogen, dadurch sind die jährlichen Unterhaltskosten sehr hoch. 1. Bgm. Maier erwähnt, dass die Gemeinde laut Landratsamt Landshut eine Kostenbeteiligungspflicht habe. Der Vorsitzende schlägt vor, alle Brücken, die in der Baulast der Gemeinde liegen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Igl, Putz & Partner zu untersuchen und ein Brückensanierungskonzept anfertigen zu lassen. Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis 1. Dr. Enders Irmengard und Dr.-Ing. Enders Lothar Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 15 Denkmalschutzgesetz am Gebäude Landshuter Str. 2, 84144 Geisenhausen, Fl.-Nr. 43, Gemarkung Geisenhausen Die Bauherren beabsichtigen die Entfernung neuzeitlicher Fliesen- und Teppichböden und salzgeschädigter Putze im EG und 1. OG. Zudem möchten die Antragsteller die nichttragenden Trennwände und abgehängten Decken im OG zur Freistellung des historischen Holztragwerks entfernen lassen. 2. E.ON Netz GmbH Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 15 Denkmalschutzgesetz – 110 kV-Leitung Altheim - Geisenhausen, Ltg. Nr. 38 B58, Eislastertüchtigung einzelner Masten – hier Mast Nr. 28, 43 und 57f, Fl.-Nr. 576, Gemarkung Salksdorf, Albanstetten Bei den Standorten der Masten sind dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege drei Bodendenkmäler bekannt. Vorgeschichtliche Siedlungen bzw. Gräber könnten bei Erdarbeiten im Bereich der Masten 28, 43 und 57f zerstört werden. IX. Wünsche und Anfragen Die Einzäunung des östlichen Gartenbereiches des kirchlichen Kindergartens St. Martin, Fl.-Nr. 469/12, Gemarkung Geisenhausen, soll mit Kirchenpfleger, Herrn Dr. Weindl abgestimmt werden und zusammen mit der Einzäunung des Kinderspielplatzes Maximilianstraße beschafft werden. Der Kreuzungsbereich Haydnstraße/Fimbacher Straße wird immer mehr ausgefahren. Der Bereich soll mit einem Rasen und zwei bis drei Findlingen neu angelegt werden. Das Anlagekonzept für den Bahnhofspark soll bis spätestens Herbst von Frau Reff fertiggestellt werden, damit der Park heuer noch angelegt werden kann. - Ende der öffentlichen Sitzung -