PFLASTERSTEINE

Transcription

PFLASTERSTEINE
PFLASTERSTEINE
AU S N AT U R ST E I N N AC H
DIN EN 1342
8
DIN
EN 1342
Auszug der Deutschen Norm für Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche
1
Definitionen
Für die Anwendung dieser Norm gelten folgende
Definitionen:
1.1 Pflasterstein: Ein kleiner, aus Naturstein bestehender Quader mit Nennmaßen zwischen 50 mm und
300 mm und Flächenmaßen, die im allgemeinen das
2fache der Dicke nicht überschreiten. Die Mindestnenndicke sind 50 mm.
1.1.1 Bearbeiteter Pflasterstein: Pflasterstein, dessen Aussehen durch eine oder mehrere mechanische
Behandlungen oder Wärmebehandlungen der Oberfläche verändert wurde.
1.2 Nenn-Maß: Jedes für die Herstellung eines
Pflastersteins festgelegte Maß, mit dem das Ist-Maß
innerhalb festgelegter zulässiger Abweichungen übereinstimmen sollte.
1.3 Ist-Maß: Jedes an einem Pflasterstein gemessene Maß.
1.4 Gesamtlänge: Die längere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein umschließen kann.
1.5 Gesamtbreite: Die kürzere Seite des kleinstmöglichen Rechtecks, das den Pflasterstein umschließen kann.
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
1.6 Dicke: Abstand zwischen Ober- und Unterseite
des Pflastersteins.
1.7Oberseite: Oberfläche des Pflastersteins, die
nach dem Verlegen sichtbar sein soll.
1.8 Fein bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von höchstens
0,5 mm vorhanden ist (z. B. poliert, geschliffen oder
mit einer Diamantscheibe oder einem Diamantblatt
gesägt).
1.9
Geschliffen: Stumpf geschliffene Oberfläche.
1.10 Grob bearbeitet: Werksteintechnisch bearbeitete Oberfläche, auf der zwischen den Scheitelpunkten und tiefsten Punkten ein Abstand von mehr als
0,5 mm vorhanden ist (z. B. gestockt, gespitzt, sandgestrahlt oder beflammt).
1.11 Gestockt: Oberfläche mit Erhebungen und
Vertiefungen, die mit einem pneumatischen Stockhammer erzeugt werden.
1.12 Gespitzt: Durch mechanische Bearbeitung
erzeugte Oberfläche mit klar erkennbaren SpitzeisenMerkmalen.
1.13 Gespalten: Unbearbeitete, spaltrauhe Oberfläche.
168
8
5
2
Anforderungen
2.1 Maße
Vom Hersteller sind die Nennmaße für jeden geprüften Pflasterstein anzugeben, es sein denn, die Pflastersteine wurden in der Herstellungsgröße geliefert.
Die Maße sind nach dem normativen Anhang A zu
bestimmen.
2.1.1 Zulässige Abweichungen
2.1.1.1 Flächenmaße und Dicke
Bei der Bestimmung nach dem normativen Anhang
A.2 muss die Abweichung von den Nenn-Flächenmaßen Tabelle 1 entsprechen.
Tabelle 1: Abweichungen von den Nenn-Flächenmaßen
zwischen zwei gespaltenen Flächen
± 15 mm
zwischen einer bearbeiteten und
einer gespaltenen Fläche
± 10 mm
zwischen zwei bearbeiteten Flächen
± 5 mm
Bei der Bestimmung nach dem normativen Anhang
A.2 muss die größte Abweichung von der Nenndicke
Tabelle 2 entsprechen.
Tabelle 2: Abweichungen von der Nenndicke
Wenn Pflastersteine im Segmentbogen oder Schuppenverband verlegt werden, dann werden nicht nur
würfelförmige Pflastersteine benötigt, sondern auch
eine Anzahl an trapezförmigen und quaderförmigen
Pflastersteinen. Die Lieferung darf bis zu 10 % an
Pflastersteinen enthalten, deren Maße außerhalb der
zulässigen Abweichungen von bis zu 10 mm liegen.
Wenn die Pflastersteine nicht im Segmentbogen oder
Schuppenverband verlegt werden, ist ein entsprechender Hinweis bei der Bestellung anzugeben.
2.1.1.2 Hinterschnitt von gespaltenen Seitenflächen
Bei der Bestimmung nach dem normativen Anhang
A.3 darf die Abweichung der Rechtwinkligkeit einer
Seitenfläche 15 mm in Bezug auf die Sichtfläche nicht
überschreiten.
2.1.1.3 Unregelmäßigkeiten von gespaltenen und
grob bearbeiteten Sichtflächen.
Bei der Bestimmung nach dem normativen Anhang
A.2 dürfen die Vertiefungen und Erhebungen der
Sichtfläche die in Tabelle 3 angegebene Abweichung
nicht überschreiten.
Tabelle 3: Abweichungen für Unregelmäßigkeiten
von Sichtflächen
Kennzeichnung
Klasse 1
T1
Klasse 2
T2
gespalten
bearbeitet
zwischen zwei
gespaltenen Flächen
± 30 mm
± 15 mm
5 mm
3 mm
± 30 mm
± 10 mm
± 30 mm
± 5 mm
zwischen einer bearbeiteten
und gespaltenen Fläche
zwischen zwei bearbeiteten
Flächen
169
2.2 Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
Vom Hersteller ist die Beständigkeit gegen Frost-TauWechsel des Steins nach Tabelle 4 anzugeben.
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
8
Wenn es möglich ist, muss der Stein nach dem normativen Anhang B geprüft werden, wobei die Beständigkeit als Mindestwert (Anzahl der Wechselbeanspruchungen vor Eintreten des Versagens) anzugeben
ist, der für Einzelproben zu erwarten ist. Wenn keine
Anforderungen an die Beständigkeit gegen Frost-TauWechsel gestellt werden oder das Verhalten nicht bestimmt worden ist, so muss dies angegeben werden.
ANMERKUNG: Gründe, die die Durchführung der
Prüfung nach Anhang B unmöglich machen, wären
Zeitzwänge und fehlende geeignete Ausrüstung.
Tabelle 4: Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel
Klasse
Klasse 0
Klasse 1
Kennzeichnung
F0
F1
Anforderung
keine Anforderung an die
Beständigkeit
gegen FrostTau-Wechsel
beständig
2.3 Druckfestigkeit
Vom Hersteller ist ein Mindestwert für die Druckfestigkeit (in MPa) anzugeben, der für einzelne Probekörper
zu erwarten ist, wenn diese nach dem normativen
Anhang C geprüft werden. Wenn die Druckfestigkeit
nicht bestimmt worden ist, so muss dies angegeben
werden.
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
2.4 Abriebwiderstand
Der Hersteller muss den Abriebwiderstand (Länge der
Schleifspur in mm) als den höchsten Wert angeben,
der für einzelne Probekörper zu erwarten ist, wenn
diese nach dem normativen Anhang D geprüft werden. Wenn der Abriebwiderstand nicht bestimmt
worden ist, so muss dies angegeben werden.
2.5 Griffigkeit
Der Hersteller muss den Mindestwert für den an
unpolierten Pflastersteinen gemessenen Griffigkeitskennwert angeben, der für einzelne Probekörper
von feinbearbeiteten Pflastersteinen zu erwarten ist,
wenn diese nach den im normativen Anhang E angegebenen Prüfverfahren geprüft werden. Wenn die
Griffigkeit nicht bestimmt worden ist, so muss dies
vermerkt werden.
ANMERKUNG 1: Bei grobbearbeiteten und gespaltenen Pflastersteinen wird davon ausgegangen,
dass sie eine ausreichende Griffigkeit besitzen. Das
Prüfverfahren versagt an derartigen Oberflächen.
Es sollte außerdem darauf hingewiesen werden, dass
Pflastersteine nach dem Verlegen einen Griffigkeitskennwert aufweisen, der von dem abweicht, der an
einem einzelnen Pflasterstein oder an Probekörpern
bestimmt wurde.
ANMERKUNG 2: Der an unpolierten Pflastersteinen
gemessene Griffigkeitskennwert bezieht sich auf
Pflastersteine im Herstellungszustand, er stellt ein
170
8
5
Hilfsmittel dar, um eine angemessene Griffigkeit beim
Einbau sicherzustellen.
2.6 Aussehen und Oberflächenbeschaffenheit
2.6.1 Aussehen
Weil Naturstein ein natürlich vorkommendes Material
ist, dürfen Farbvariationen, Aderungen und Strukturcharakteristika mit mehreren Probekörpern demonstriert werden (siehe 2.6.2).
2.6.2 Vergleichsmuster
Ein Vergleichsmuster muss aus einer Anzahl von Pflastersteinen bestehen, die notwendig ist, um für das
Aussehen der endgültigen Verlegearbeit in Bezug auf
die allgemeine Färbung, das Aderungsmuster, die
Strukturcharakteristika und die Oberflächenbeschaffenheit aussagekräftig zu sein. Es muss die allgemeine
Farbvariation und Beschaffenheit des Natursteins aufzeigen, besagt jedoch nichts über die Einheitlichkeit
der Farbe und Aderung zwischen dem Muster und der
Lieferung.
Das Vergleichsmuster ist dem Abnehmer als Hilfsmittel
zur Verfügung zu stellen und an ihn zu liefern, um
bestimmte Charakteristika wie z. B. Adern, Flecken,
Löcher in Travertin, Wurmlöcher in Marmor, kristalline
Adern und Rostflecken der angebotenen Materialien
zu veranschaulichen.
ANMERKUNG: Diese Charakteristika sollten nicht als
Fehler oder als Grund für Zurückweisungen gewertet
werden.
171
Auf dem Probekörper sind der Name und die Adresse des Herstellers oder Lieferanten ebenso wie eine
Kennzeichnung des Materials einschließlich des Handelsnamens, des petrographischen Namens, des Herkunftslandes und der Gewinnungsstätte anzugeben.
Vergleichsmuster müssen außerdem die geforderte
Oberflächenbeschaffenheit zeigen.
Sämtliche Vergleiche der Probekörper mit dem Vergleichsmuster sind nach dem normativen Anhang F
auszuführen.
2.7 Wasseraufnahme
Falls es erforderlich ist, muss der Hersteller die Wasseraufnahme (in Masse-%) als den Höchstwert deklarieren, der bei der Prüfung von Einzelproben nach
Anhang G zu erwarten ist.
2.8 Petrographische Beschreibung
Der Hersteller muss eine petrographische Beschreibung liefern, die den petrographischen Namen der
Gesteinsart nach dem normativen Anhang H enthält.
2.9 Chemische Oberflächenbehandlung
Wenn das Produkt einer chemischen Oberflächenbehandlung unterzogen wurde, muss dies vom Hersteller/Lieferanten unter Nennung der Behandlung
angegeben werden.
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
8
Verlegemuster
Reihenpflaster
Diagonalpflaster
M-Strich
Passepflaster
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
172
8
5
173
Netzpflaster
Segmentbogenpflaster
Schuppenpflaster
Fischgrätenmuster
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
8
Granit-Pflastersteine und die handelsüblichen Lieferformen
Typ
Farbe
Bezeichnung nach DIN
18502/1965
Abmessung
in cm
Großpflaster
I. Klasse
einfarbig
1-I DIN 18502
15 -17 breit
15 - 22 lang
15 -17 hoch
Großpflaster¹)
Ib-Klasse
einfarbig
nicht genormt
15 - 17 breit
15 - 22 lang
15 - 17 hoch
Großpflaster
II. Klasse
gemischt
1-II DIN 18502
14,5 -17,5 breit
14,5 - 23 lang
14,5 -17,5 hoch
Großpflaster
III. Klasse
gemischt
nicht genormt
Untergrößen
Kleinpflaster
I. Klasse
einfarbig
1-I DIN 18502
9-11
Kleinpflaster
I. Klasse
einfarbig
2-I DIN 18502
8 -10
Kleinpflaster
I. Klasse
einfarbig
3-I DIN 18502
7-9
Kleinpflaster 2)
Ib-Klasse
einfarbig
nicht genormt
8 -11
Kleinpflaster
II. Klasse
gemischt
2-II DIN 18502
8 -11
Kleinpflaster
III. Klasse
gemischt
nicht genormt
7-11
einfarbig
1-DIN 18502
5 -7
einfarbig
2-DIN 18502
4-6
einfarbig
3-DIN 18502
3-5
Mosaikpflaster
Mosaikpflaster
Mosaikpflaster
Nur in einer
Sortierung
lieferbar
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN
174
8
5
Fläche m2/t ca.
Stück pro t ca.
Gewicht in t/m2 ca.
2,7
90-100
0,37
2,7
90-100
0,37
2,8
100-110
0,36
3,3
150-200
0,30
4,4
490
0,23
4,8
550
0,21
5,8
800
0,17
4,8
540
0,21
4,8
540
0,21
5,0
650
0,20
7,5
2500
0,13
8,5
4000
0,12
10,0
5000
0,10
Anmerkungen:
1) Bearbeitung wie 1-II DIN 18502, jedoch
mindestens im Kopf einfarbig.
2) Bearbeitung wie 2-II DIN 18502, jedoch
mindestens im Kopf einfarbig.
Großpflastersteine sind - sofern vom Besteller nicht ausdrücklich anders gefordert,
mit einem Anteil von etwa 10% Bindersteinen für Größe 1 und 2 von 220 bis 290
mm Länge zu liefern.
LEITFADEN FÜR ARCHITEKTEN