mediadaten 2010

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mediadaten 2010
das medium
mediadaten
2010
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11.04.–16.04.2010
das medium
kontakt und termine
formate und preise
formatbeispiele
druckunterlagen
medien zum themenkomplex
beleuchtung
allg. geschäftsbedingungen
die offizielle tageszeitung
www.daily.ppvmedien.de
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das medium
Die täglich aktuelle Messezeitung
Frankfurt Daily ist das zentrale und tagesaktuelle Kommunikations-Medium
für alle Messeteilnehmer – direkt auf der Light+Building. Zielgruppen sind
Fachbesucher und alle Aussteller.
Frankfurt Daily Light+Building erscheint insgesamt sechsmal, an
jedem Messetag neu. Kern der Berichterstattung sind – analog zum
Themenspektrum der Messe – Highlights und Neuheiten aus den Bereichen
technisches und dekoratives Licht inklusive Zubehör, Elektrotechnik sowie
Haus- und Gebäudeautomation. Das Medien-Konzept von Frankfurt Daily ist
perfekt auf die Bedürfnisse der Besucher-Zielgruppen ausgerichtet. Dafür
wird das Konzept von Messe zu Messe überprüft und weiterentwickelt.
Alle Produktmeldungen an sechs Tagen
Die Produktmeldungen sind in allen Ausgaben an den sechs Messetagen
enthalten und somit jedem Fachbesucher zugänglich, egal wann er die
Messe besucht. Dazu kommt in jeder Ausgabe ein tagesaktueller Teil der
direkt auf der Messe erstellt und über Nacht produziert wird. Prägnante
Kurzberichte und die Einordnung nach Themenschwerpunkten sorgen dafür,
dass alle Meldungen schnell erfasst, gelesen und umgesetzt werden.
Internationalität und Community-Charakter
Dem internationalen Charakter der Ausstellung wird Frankfurt Daily mit
durchgehend zweisprachigen Inhalten in deutsch und englisch gerecht. Auf
einer Fachmesse für eine internationale Branche können gerade durch die
Zweisprachigkeit Barrieren leichter überwunden werden, alle Informationen
stehen jedem Messefachbesucher und jedem Messeteilnehmer einheitlich
zur Verfügung. Die Schaffung einer internationalen „Community“ kann somit
gefördert werden.
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Vertrieb
Frankfurt Daily Light+Building wird jeden Tag in ausgesuchten Hotels sowie
an den Eingängen der Messe an die Messebesucher kostenlos verteilt.
Bereits vor Messebeginn wird die Frankfurt Daily Light+Building direkt an
alle Messestände geliefert.
kontakte und termine
Termine 2010
Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
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Kontakte
Mo, 22.02.2010
Mo, 22.02.2010
Fr, 12.03.2010
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Frankfurt
Medien und Service GmbH für Anzeigen und Fremdbeilagen in Magazinen
und Zeitungen (Stand 7.2006).
Auftragsbestätigung und Rechnungsstellung erfolgt über die
Messe Frankfurt Medien und Service GmbH
Ludwig-Erhard-Anlage 1
60327 Frankfurt
Geschäftsführer: Klaus Reinke, Dr. Andreas Winckler
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 24768
Bankverbindung
Frankfurter Sparkasse, Konto-Nr. 38 927, BLZ 500 502 01,
IBAN DE87 5005 0201 0000 0389 27, Swift Code: FRAS DE FF XXX
Zahlungsbedingungen: Rechnung zahlbar sofort nach Erhalt,
rein netto ohne Abzüge.
Lieferanschrift für Anzeigendaten
PPVMEDIEN GmbH
Dachauer Straße 37b
D-85232 Bergkirchen
Redaktion
Matthias Martin, Chefredakteur
Tel. +49 (0) 8131 -56 55 -72,
[email protected]
Markus Wilmsmann, Redakteur
Tel. +49 (0) 8131 -56 55 -167,
[email protected]
Anzeigenverkauf
Gabriele Brunner
Tel. +49 (0) 8131-56 55 -64,
[email protected]
Produktion
Raoul Leitner
Tel. +49 (0) 8131 -56 55 -13,
[email protected]
Internationaler Anzeigenverkauf USA
Joe Statuto
Tel. +1 (570) 587-4734, Fax +1 (570) 587-4703
[email protected]
603 Haven Lane, Clarks Summit, PA 18411, USA
Internationaler Anzeigenverkauf Japan
Amiko Imaizumi
Tel. +81 (0) 3-32517491, Fax +81 (0) 3-32518744
[email protected]
Japan Music Trade Co., Ltd.,
4th Floor, Gakki-kaikan, 2-18-21 Sotokanda, Chiyoda-ku,
Tokyo 101-0021, Japan
anzeigenformate und preise
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Größe
Formate im Satzspiegel
Formate im Anschnitt
Preis
In Seitenteilen
BxH in mm
BxH in mm + 5mm Beschnitt
4-farbig
2/1 Doppelseite
550 x 397
594 x 420
27.200 €
1/1 DIN A3
270 x 397
297 x 420
14.490 €
1/1 DIN A4
202 x 285
217 x 300
11.440 €
1/2 hoch
132 x 397
148 x 420
9.400 €
1/2 quer
270 x 190
297 x 210
9.400 €
1/3 quer
270 x 125
297 x 143
7.480 €
1/4 hoch
132 x 190
148 x 210
6.340 €
1/4 quer
270 x 90
297 x 109
6.340 €
Marketplace, nur im Satzspiegel möglich
1/6
132 x 125
–
1.630 €
1/12
132 x 63
–
1.180 €
Der Marketplace stellt kleinformatige Anzeigen groß heraus.
Als Formate stehen 1/6 und 1/12 einer DIN A3-Seite zur Verfügung.
Motivwechsel
550 €
Preise für Buchung aller 6 Ausgaben.
Sonderplatzierungen +20%
Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer.
Motivwechsel
Pro Wechsel des Anzeigenmotivs und Tag werden 550 € (4-farbig) bzw.
150 € (s/w) berechnet.
So.
Mo.
1.
Di.
2.
Mi.
1./3.
1./2./4.
Do.
1./2./
3./5.
Fr.
1./2./
3./4./6.
Auflage: 50.000 Exemplare
formatbeispiele
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1/1
DIN A3
2/1
Doppelseite
550 x 397 mm
594 x 420 mm
270 x 397 mm
297 x 420 mm
1/1
DIN A4
202 x 285 mm
217 x 300 mm
1/2
hoch
1/2
quer
132 x 397 mm
148 x 420 mm
270 x 190 mm
297 x 210 mm
1/6
1/3
quer
1/4 quer
270 x 125 mm
297 x 143 mm
270 x 90 mm
297 x 109 mm
1/4
hoch
1/12
132 x 190 mm
148 x 210 mm
132 x 125 mm
132 x 63 mm
Satzspiegel
angeschnittenes Format:
Beschnittzugabe oben,
unten, seitlich 5 mm
druckunterlagen
CTP-Verfahren
Frankfurt Daily wird vollständig im CTP-Verfahren (Computer-to-Plate)
hergestellt. Bitte liefern Sie uns daher ihre Anzeige digital.
Von Dateien, die uns rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss erreichen,
fertigen wir auf Wunsch gegen Rechnung einen Proof zur Freigabe an.
Beachten Sie bitte auch unsere Richtlinien zur Anlieferung digitaler Daten,
die Sie bei Auftragsvergabe erhalten.
Datentransfer
Für eine reibungslose Produktion ist der Datenaustausch von entscheidender Bedeutung. Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Dokumente
folgende Punkte:
• Alle Bilddaten müssen in CMYK vorliegen und benötigen eine Auflösung
von 300 dpi bei 1:1 Darstellung. Sie sollten als TIFF oder binäres EPS abgespeichert sein.
• Die Einstellungen für Überfüllen und Überdrucken überprüfen, besonders
auf das richtige Überdrucken von Schwarz achten.
• Eventuell vorhandene Sonderfarben müssen gelöscht sein bzw. in CMYK
umgewandelt werden.
• Eine Beschnittzugabe von 5 mm ist erforderlich. Prüfen Sie bei der Datenübertragung bzw. beim Erstellen des Datenträgers, ob alle verwendeten
Bilder und Schriften kopiert werden (bitte nur Type-1-Postscript-Fonts
benutzen).
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Datenübertragung per Datenträger
Verwenden Sie bitte als Datenträger CD-ROMs oder DVD-R.
Datenübertragung per FTP:
Zugangsdaten erhalten Sie von Raoul Leitner
Telefon +49 (0) 8131-56 55-13, [email protected]
Datenübertragung per E-Mail:
Senden Sie das Dokument an: [email protected]
Anlieferung als Datei
Wir können Anzeigen-Dateien der folgenden Programme direkt weiterverarbeiten. Macintosh OS X und Windows PC: QuarkXPress bis 6.5, InDesign
bis CS2, Illustrator bis 12.0, Freehand bis MX, Photoshop bis 9.0.
Druckverfahren
Offset-Druck, 4/4 farbig Skala nach DIN ISO 12647, Rasterweite 54
bis 60.
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medien zum themenkomplex beleuchtung
LPi– Lighting Press International
Das kompetente, internationale Fachmagazin für Beleuchtung, Licht- und Gebäudetechnik mit einem Themenspektrum von interessanten Lichtprojekten
bis zu Hintergrundinformationen aus
relevanten Unternehmen und Märkten.
LPi Lighting Press international erscheint
achtmal jährlich in deutscher Sprache
mit englischen Zusammenfassungen und
deutsch/englischen Bildunterschriften.
Das Fachmagazin richtet sich an Architekten, Lichtplaner, Innenarchitekten,
Elektroplaner und an die Leuchten- und
Lampenindustrie selbst.
Handbuch der Lichttechnik
Dieses Buch bietet alles, was man bei
der Arbeit mit Licht und Lichttechnik
braucht: Angefangen von der Physik über
die Farbenlehre und Optik bis hin zur Elektrotechnik werden die Grundlagen leicht
verständlich erläutert. Eine Zusammenfassung der in der Praxis verwendeten
Scheinwerfertypen und Leuchtmittel leitet
zum anwendungsbezogenen Teil über. Hier
wird u. a. die Anwendung von Gobos und
die Funktionsweise von DMX genau erläutert. Ein umfangreicher Tabellenteil
u. a. mit Farbfiltervergleichslisten und
Gobogrößen bietet Rat bei jedem Projekt.
pma
pma ist das Reportage-Magazin der Veranstaltungsbranche. Events, Theater-Aufführungen, Konzerte, Messen, Kongresse
und Themen- Entertainment – viele Begriffe für ein Phänomen: Menschen treffen einander, und das jeweilige Ambiente
bestimmt den Rahmen. pma behandelt die
Technik hinter solchen Veranstaltungen,
ob es um das Licht, die Bühnentechnik
oder den Ton geht. Wir informieren über
die wichtigsten Produkte für die Branche
und zeigen auch, wie diese zusammenwirken.
allgemeine geschäftsbedingungen für anzeigen und fremdbeilagen
in magazinen und zeitungen
Allgemein
»Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Fremdbeilagen eines
Werbungstreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Messe Frankfurt Medien und Service GmbH (MFS) an. Diese
Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die MFS hätte diesen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. Auftragsannahme
(1) Bei Publikationen, die ausschließlich als Messepublikation zu bestimmten Veranstaltungen
erscheinen, muss der Auftraggeber als Aussteller zur jeweiligen Veranstaltung gemeldet
sein.Anzeigenaufträge von branchengleichen Nichtausstellern werden erst nach vorheriger
Zustimmung des Veranstalters angenommen. Eine Anzeigenbuchung für branchenfremde
Nichtaussteller bedarf der gesonderten Genehmigung der MFS.
(2) Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen an bestimmten Plätzen der Druckschrift
wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart, dass die Anzeige an
bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll. Platzierungsaufträge können nur berücksichtigt werden, wenn dies aus herstellungstechnischen Gründen möglich ist.
(3) Anzeigenaufträge werden von der MFS bestätigt.
Bei telefonisch aufgegebenen Texten oder Textänderungen bestehen keine Gewährleistungs- oder
Schadensersatzansprüche.
(4) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller der MFS gegenüber gemachten Angaben und gelieferten Daten trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Die Benutzung
von Daten Dritter bedarf deren Zustimmung und gilt bei Auftragserteilung an die MFS als vom
Auftraggeber eingeholt. Sollten durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-,Marken- oder Wettbewerbsrechte verletzt werden, haftet allein der Auftraggeber.
Dies gilt auch im Hinblick auf Rechte an Internet-Domains sowie an Inhalten und Gestaltungen von
Homepages und Websites. Der Auftraggeber stellt die MFS in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
2. Unterlagen
(1) Die vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellenden
Unterlagen (wie z.B. Anzeigendaten, Texte, Logos, Druckvorlagen, Zeichnungen sowie sonstige Daten) müssen bei der MFS spätestens bis zum in den jeweiligen Mediadaten genannten
Einsendeschluss eingehen. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß
zur Verfügung stellen, ist die MFS nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen
Nachfrist nicht mehr verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die MFS nach Prüfung
unverzüglich Ersatz an. Die MFS gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im
Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Ohne Vorlage eine farbverbindlichen Proofs kann keine Gewähr für die Farbwiedergabe des Anzeigenmotivs übernommen
werden.
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(2) Nach Erfüllung des Auftrages erfolgt die Rückgabe der der MFS überlassenen Unterlagen nur
auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
(3) Änderungen des ursprünglichen Auftrags sind der MFS vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich
mitzuteilen, um eine technische Umsetzung noch zu ermöglichen. Der durch die Änderungen entstehende Mehraufwand bei der MFS ist vom Auftraggeber zu tragen.
Korrekturabzüge werden nur für gestaltete Anzeigen und nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers vorgelegt. Eine Vorlage erfolgt jedoch nicht, wenn der Auftraggeber druckfertige
Daten ohne Änderungswünsche zur Verfügung stellt oder seinen Anzeigenwortlaut aus der vorhergehenden Auflage unverändert beibehält. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
3. Rücktritt, Höhere Gewalt
(1) Stornierungen von Anzeigenaufträgen werden nur bis 10 Tage vor dem offiziellen
Anzeigenschluss der jeweils gültigen Mediadaten kostenfrei entgegengenommen. Danach ist die
MFS berechtigt, bis zum offiziellen Anzeigenschluss, ohne weiteren Nachweis des Schadens, eine
Bearbeitungsgebühr von 25 % des Auftragswertes zu berechnen; für Stornierungen nach dem offiziellen Anzeigenschluss werden 50 % des Auftragswertes dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(2) Die MFS behält sich ein Rücktrittsrecht vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach pflichtgemäßem Ermessen der MFS gegen Gesetze, behördliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, die Veröffentlichung für die MFS, deren Partnerverlage
oder die Messe Frankfurt unzumutbar oder der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung für vorhergehende oder laufende Aufträge in Verzug ist.
(3) Beilagenaufträge sind für die MFS erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen.
(4) Die Ablehnung eines Auftrages wird nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(5) Die MFS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die MFS berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
(6) Sollte die MFS an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die MFS oder ihre Zulieferer betreffen, gehindert werden und die die
MFS auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B.
Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, so verlängert sich ihre
Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach 6
Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
allgemeine geschäftsbedingungen für anzeigen und fremdbeilagen
in magazinen und zeitungen
4. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweiligen Preise ergeben sich aus den von der MFS oder dem jeweiligen Partnerverlag
übermittelten Mediadaten. Kosten für herzustellende Druckunterlagen sind im Anzeigenpreis nicht
enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
(3) Die Rechnung ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Die MFS behält sich
ein Recht auf Vorkasse ausdrücklich vor. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und
Kundennummer ausschließlich auf eines der auf der Rechnung genannten Konten der MFS einzuzahlen. Nachlässe auf vorzeitige Zahlungen werden nicht gewährt.
(4) Die MFS liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern
geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der MFS über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen gegenüber der MFS aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr.
Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der
Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten
finden die §§ 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung.
5. Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel sind der MFS innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich,
nach Erscheinen schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Mängelrügen werden von der MFS
nicht berücksichtigt; der Anzeigenauftrag gilt dann als genehmigt.
(2) Für den Fall, dass die in Auftrag gegebene Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig
oder unvollständig abgedruckt ist, steht dem Auftraggeber kein Recht auf Nacherfüllung, insbesondere nicht auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungs-nachträgen zu. Bei
kostenpflichtigen Veröffentlichungen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung des
Rechnungsbetrages.
6. Haftung
(1) Die MFS haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es werden
wesentliche Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. (Verletzung von Kardinalpflichten).
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet die MFS nur für vertragstypische und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Sie haftet in diesem Fall
nicht für mittelbare Folgeschäden.
(3) Die Haftung der MFS ist auf einen voraussehbaren Schadensumfang beschränkt und der Höhe
nach auf das für den betreffenden Auftrag zu zahlende Entgelt begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung
zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es sich um eine Garantieerklärung oder um
einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels handelt sowie im Fall von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
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(5) Eine Verschiebung des Erscheinungstermins der jeweiligen Publikation berechtigt den
Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.
7. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren innerhalb eines
Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen gem.
Ziffer 6 Abs. 4.
8. Werbungsmittler
Nur auf klassische Anzeigenschaltungen wird Werbungsmittlern eine Mittlervergütung gewährt.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Frankfurt am Main. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers
im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist
als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.
(2) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der MFS und dem Auftraggeber gilt ausschließlich
deutsches Recht.
10. Datenschutz
(1) Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die MFS sämtliche für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten – auch unter
Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies zur
Auftragserfüllung notwendig ist.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten
sowie Branchenmerkmale für Marketing-Maßnahmen der Messe Frankfurt Unternehmensgruppe
verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis jederzeit
widerrufen.
Stand 7.2006
Messe Frankfurt Medien und Service GmbH
Publishing Services, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main