aktuell - Ärztekammer für Salzburg

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aktuell - Ärztekammer für Salzburg
P. b. b. Verlagspostamt 5020 Salzburg
02Z032725 M
19. Jahrgang / Nummer 1 / Jänner 2005
Der Salzburger Arzt
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Neues Instrument in der
Anamnese und Qualitätssicherung
Titelbild: Aquarell Karin Bernatzky-Anreither
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2005 – das Jahr der Reformen
Das aktuelle Interview
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Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
China beflügelt Südamerika
hinas Rohstoffhunger hat in Südamerika einen regelrechten Exportboom ausgelöst. So „pumpen“ Brasiliens Öl- und Minengesellschaften derzeit am Limit Öl und
Eisenerz aus dem Land – und damit Devisen hinein. Die
mit über 174 Millionen Bürgern größte Volkswirtschaft
Südamerikas wird voraussichtlich auch 2005 wieder um
4% wachsen und einen üppigen Außenhandelsüberschuss
erzielen. Es ist schon beeindruckend, wie Präsident Lula
(Luiz Ignacio) da Silva, sowohl die Binnen- als auch die
Außenverschuldung deutlich
reduzieren konnte und damit
die Inflation eingebremst hat.
Auch der Rest des Kontinents scheint aus seiner
Lethargie erwacht zu sein.
Selbst in den krisengeschüttelten Nachbarstaaten Argentinien und Uruguay steigt die
Wirtschaftsleistung wieder.
Langjährige Sorgenkinder wie
Kolumbien, Ecuador und Peru
machen ebenfalls positiv auf
sich aufmerksam.
Seit Mitte November 2004
befindet sich Südamerika nun vollends im Chinafieber.
Auslöser war der Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten Hu Jintao mit 500 !! Managern und Parteimitgliedern in Argentinien und Brasilien. Bevor Hu Jintao zum
Asien-Pazifik-Gipfel nach Santiago de Chile weiterreiste,
verkündete er im brasilianischen Kongress, dass China in
den nächsten 10 Jahren 100 Mrd. US$ in Lateinamerika
investieren will.
China trat bisher hauptsächlich als Rohstoffimporteur auf.
Jetzt startet das Reich der Mitte in Südamerika eine Investitionsoffensive, mit der es sich eine eigene Energieund Rohstoffbasis sichern möchte. Beide Regionen ergänzen sich perfekt: China hat das Kapital und den Bedarf und Südamerika die Rohstoffe. Bei rund drei Dutzend Rohstoffen –darunter Kaffee, Zucker, Rindfleisch,
Baumwolle, Eisen und Zink– gehören die lateinamerikanischen Länder zu den führenden Lieferanten auf dem Weltmarkt. Die Exporte können meist problemlos gesteigert
werden.
Der chinesische Stahlgigant Baosteel hat in den letzten
Wochen zwei riesige Joint-Ventures mit der brasilianischen
Bergbaugesellschaft Companhia Vale do Rio Doce (CVRD)
abgeschlossen. Sinopec und Petroleo Brasileiro (Petrobras)
wollen eine Gaspipeline als Gemeinschaftsprojekt bauen.
Dem chilenischen Kupferproduzenten Codelco wurde
finanzielle Unterstützung bei der Ausbeutung seiner riesigen Kupferreserven zugesagt. Zusätzlich will sich China
beim Ausbau der Häfen, Eisenbahnverbindungen und
Fernstraßen engagieren, um so sicherzustellen, dass die
Rohstoffe künftig schneller und billiger nach Asien gelangen. Kurzum, eine neue Achse im Welthandel bahnt sich
an, mit der Konsequenz, dass
die Industriestaaten – und
hier vor allem Europa, das zäh
an seinen Agrarquoten festhält, im pazifischen Raum an
Einfluss verlieren werden.
Wie in anderen „Emerging
Markets“ sind die Aktienkurse
in Südamerika während der
letzten zwei Jahre bereits stark
gestiegen. Die langfristigen
Perspektiven sind aber weiterhin gut. Nicht zuletzt
wegen der hohen Volatilität
sollten sich aber nur risikobewusste Investoren engagieren. Den effizientesten Zugang zu südamerikanischen Aktien bietet ein Zertifikat der
Societe General auf den FTSE Latibex Top Index (ISIN
DE00SG0AZC4). Hier hat die spanische Börse, ähnlich
dem in Wien notierenden CECE Euro Index für Osteuropa,
einen repräsentativen Südamerika Index abgebildet. Interessant ist auch ein Indexzertifikat auf den brasilianischen
Bovespa von der ABN-Amro (ISIN NL0000411478). Bei
den Fonds favorisieren wir den vom Altmeister Mark
Mobius gemanagten Templeton Latin America. Chris
Palmer vom Gartmore CS Latin America hat mit seiner
guten 3-Jahres-Performance ebenfalls gezeigt, dass er die
länderspezifisch unterschiedlichen Zyklen in Südamerika
ausgezeichnet einschätzen kann.
Sollten Sie mehr über Anlagemöglichkeiten in Südamerika
erfahren wollen, lade ich Sie ein, mich telefonisch oder per
E-mail zu kontaktieren.
C
Ferdinand Pürner
Direktor Private Banking
– Vermögen kommt von vermögen
Griesgasse 11, 5020 Salzburg, Tel. 0662/80 48-110, e-mail: [email protected]
2
der
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
Präsident Dr. Reiner Brettenthaler
M
anagement by chaos“ – so lautete der letzte Titel meines
Leitartikels im Dezember und wie
von uns allen erwartet, ist alles so eingetreten, wie wir es
prognostiziert hatten:
das Chaos bezüglich
der neuen Chefarztpflicht hat sich epidemisch ausgebreitet, die Verwirrung ist
perfekt, verordnende Ärztinnen und
Ärzte sind maximal frustriert, Patienten verwirrt, die Kontrollärzte der
Krankenkassen überlastet und zum
Teil sprachlos, die Öffentlichkeit erstaunt, der Hauptverband beschwichtigend, das Ministerium erstaunt – also, was will man mehr am Jahresbeginn. Statt des Feuerwerks an diesem
Jahreswechsel erleben wir ein Feuerwerk ganz anderen Zuschnitts: siehe
oben.
Lassen Sie mich eines klar feststellen:
die Österreichische Ärztekammer hat
das Thema „Chefarztpflicht“ nicht angeschnitten. Natürlich war auch die
alte Regelung in vielen Bereichen
überholungsbedürftig, aber einen vordringlichen Handlungsbedarf hat es
aus Sicht der verschreibenden Ärztinnen und Ärzte wohl nicht gegeben, es
gab praxisgerechte Regelungen mit
den einzelnen Kassen und Kon-
trollärzten, die das Leben einigermaßen verträglich gemacht haben.
Wie auch immer: durch die Intention
des Ministeriums, dass die Pflicht der
Einholung der kontrollärztlichen Genehmigung an den Arzt übertragen
werden sollte, hat sich alles verkompliziert, wurde Unsicherheit geschaffen und letztlich das Chaos hervorgerufen, das wir nun haben.
Um diesen unerträglichen Zustand zu
entschärfen, habe ich in einem Gespräch mit der Frau Bundesminister
am 11. Jänner vereinbart, dass folgende Wünsche und Forderungen der
Frau Bundesminister an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger
geschickt werden sollen, was auch
noch am selben Tag geschehen ist:
• Medikamentöse Therapien aus
dem jetzigen grünen und gelben
Bereich, die vor dem 1. 1. 2005 be-
präsident
schriftlicher und EDV-gerechter
Form, den man auch benutzen
kann. D.h. es muss unter jedem
Medikament aus dem gelben Bereich nicht ein ähnliches, sondern
ein wirkstoffgleiches Medikament
aus dem grünen Bereich angegeben
sein, wenn es das überhaupt gibt,
mit Packungsgröße, Preis etc.
• Das erste Quartal 2005 ist vollkommen sanktionsfrei. Diese Regelung
wird wohl zu verlängern sein, wenn
bis zum Ende des Quartals keine
brauchbarer Erstattungskodex vom
Hauptverband produziert werden
kann.
• Nach Meinung des Ministeriums
sind die Beschränkungen im grünen
Bereich mit dem Hauptverband zu
verhandeln, dies wird auch geschehen.
• Es muss weiterhin möglich sein,
No-Box-Präparate – deren Umfang
im Übrigen zu
überprüfen ist – siehe Ringerlösungen
u.a. – nach vorheriger kontrollärztlicher Genehmigung bewilligt zu bekommen. Dies gilt auch für Großpackungen und Verschreibung
mehrerer Packungen.
Das fängt ja gut an …
gonnen wurden, können ohne
Rücksicht auf eventuelle Beschränkungen weitergeführt werden –
dies trifft auch für die Einschränkungen auf bestimmte fachärztliche
Verschreibungen zu. Also, verordnen Sie Ihr Alna retard oder
ähnliches weiter. Ich gehe davon
aus, dass alle diese Patienten irgendwann eine fachärztliche Empfehlung dafür bekommen haben.
• Es wird keine Formulare für die Dokumentation der Dokumentation
geben. Es ist ja absurd, nachdem
die meisten österreichischen Ärztinnen und Ärzte sich EDV-mässig aufund umgerüstet haben, diesen wieder einen Zettel in die Hand zu
drücken, auf dem sie das dokumentieren sollten, was ohnehin in
den Karteien oder EDV-Systemen
dokumentiert ist.
• Es muss ein neuer Erstattungskodex
produziert werden und zwar in
Ich habe zu dem ganzen Komplex eine klare Antwort: wenn der Hauptverband nicht zu einer gemeinsamen
arbeitsneutralen Lösung bereit ist,
werden die verschreibenden und mit
Mehrarbeit belasteten Ärztinnen und
Ärzte aufgefordert werden, für diesen
Mehraufwand entsprechendes Entgelt
zu verlangen. Ein Gespräch am 20.
Jänner wird die Lage hoffentlich
klären.
Ihr
Dr. Reiner Brettenthaler
Präsident der Ärztekammer für Salzburg
Anregungen und Kritik immer erwünscht unter: [email protected]
3
aktuelle seite
Der Salzburger Arzt
Ärztliche Gutachten
SGKK – Drei Tage Kurzkrankenstands-Formular
vorerst weiterhin umsatzsteuerfrei
Das Bundesministerium für
Finanzen teilt mit, daß es vorerst keine neue Regelung für
die Umsatzbesteuerung ärztlicher Gutachten erläßt, sondern eine Neuregelung im
Zuge der Wartung der Umsatzsteuer-Richtlinien erfolgen wird, welche frühestens
mit 1. März, möglicherweise
(1 Durchschlag)
erst mit 1. Juni 2005 zu erwarten ist. Bis dahin gilt die
bisherige Rechtslage unverändert weiter, also im wesentlichen Umsatzsteuerbefreiung.
Für Rückfragen steht Ihnen
Hr.Dr.Barth unter der Telefonnummer 0662/ 871327-0
bzw. [email protected] zur
Verfügung.
Das Formular für einen DreiTages-Krankenstand im Fall
eines Arbeits- oder sonstigen
Unfalles ist obsolet geworden. Bei Bedarf kann das
Der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates hat den
Impfplan überarbeitet und
den aktuellen Erfordernissen
angepasst. Der „Impfplan
2005“ wurde in der Sitzung
Da der Fragenkatalog immer
aktuell gehalten wird, ist das
eine aktuelle und interessante Informationsquelle zum ECard-Projekt und ist sicher
auch hilfreich, um anfallende
Fragen unserer Mitglieder beantworten zu können.
des Impfausschusses des
Obersten Sanitätsrates am
9. 11. 2004 beschlossen.
Der „Impfplan 2005 wird auch
auf der Homepage unter
www.bmgf.gv.at veröffentlicht.
Achtung Reihungsrichtlinien
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen,
dass verspätete Bewerbungen
auf keine Fall berücksichtigt
werden können. Es gilt das
Datum des Einlangens in der
Prüfungstermine 2005
„Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin“
Termin
Mo., 06. 06. 2005
Mo., 26. 09. 2005
Mo., 28. 11. 2005
normale Krankenstandsformular DIN A4 verwendet
werden.
Wir ersuchen um Kenntnisnahme.
Impfplan 2005
Fragen zur E-Card
Da sich aufgrund der Aktualität die Anfragen zum
E-Card-Projekt häufen, haben wir auf der Homepage
www.gesund-in-salzburg.at
die wichtigsten Fragen mit
entsprechenden Antworten
zusammengestellt.
Jänner 2005
Ärztekammer für Salzburg,
wobei die Unterlagen auch
direkt abgegeben werden
können (in letzter Zeit treten
leider öfters Verzögerungen
beim Postweg auf).
Honorare – Lebensversicherungen
Anmeldeschluss
Mo., 02. 05. 2005
Mo., 22. 08. 2005
Mo., 24. 10. 2005
Ab dem 1. 1. 2005 erhöht sich zur Folge der Indexanpassung das vereinbarte Honorar wie folgt:
Großer Untersuchungsbefund: € 117,85
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten:
€ 31,43
Ursprünglich festgelegter Termin am 3. 10. 2005 gestrichen!
☞ Kostenlose Homepage für jeden Salzburger Arzt
Den eigenen Internet-Auftritt am Site-Creator gestalten
☞ VIP-Shop for Doc
Exklusive Shop-Plattform für Salzburger Ärzte
Eine eigene
eigene Homepage
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Der Salzburger Arzt
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Reiner Brettenthaler
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Nr. 1 / Jänner 2005
Aktuelle Seite
Impfplan 2005, Krankenstandsformular,
ärztliche Gutachten
4
2005 – das Jahr der Reformen
Das aktuelle Interview
6–8
Chefarztpflicht und
Erstattungskodex
Josef Lohninger
FAQ’s – häufige Fragen und Antworten
9–11
avos
Impressum – Offenlegung gemäß dem Mediengesetz
Den Alltag trainieren
Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg.
Erscheint monatlich.
Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion:
Ärztekammer für Salzburg, Körperschaft öffentlichen Rechts,
5020 Salzburg, Bergstraße 14.
Namentlich gezeichnete Beiträge sind als persönliche Meinung des Autors aufzufassen.
Produktion und Anzeigenverwaltung: Pressestelle der Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5020 Salzburg, Tel. 0662/
87 13 27-137, e-mail: [email protected]
Grundlegende Richtung (Blattlinie): Die Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg („Der Salzburger Arzt“) sind das offizielle
Organ der Ärztekammer für Salzburg. Ihre grundlegende
Richtung besteht in der Information der Salzburger Ärzte zur
Förderung ihrer gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange sowie zur Wahrung des ärztlichen Berufsansehens und der ärztlichen Berufspflichten. Darüberhinaus
haben die Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg die Aufgabe, regelmäßig und gezielt für die Fortbildung und sonstige
Information der Salzburger Ärzte zu sorgen.
Alleiniger Medieninhaber (Verleger) der Mitteilungen der Ärztekammer für Salzburg ist die Ärztekammer für Salzburg, Körperschaft öffentlichen Rechts, 5020 Salzburg, Bergstraße 14.
Redaktion: Georg Fuchs
Herstellung: Satz und Repro: MEDIA DESIGN: RIZNER.AT,
Salzburg.
Druck: Druckerei Roser, Hallwang.
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Umweltschutzpapier.
Verlags- und Herstellungsort: Salzburg.
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Medizin in Salzburg
Christoph Papp und Team
Plastische Chirurgie – V.A.C.®-Therapie
15/16
Gehaltsreform Ärzte SALK
Erfolg für Spitalsärzte
18/19
Gehälter und Bezüge 2005
Ärzte der Landeskliniken Salzburg
20
Med. Strahlenschutzverordnung
Praktische Durchführung
23–25
Serviceseiten
Bücher für Mediziner
ÖFFENTLICHES MEDIUM
Dieses Medium liest der
»OBSERVER«
Österreichs größter Medienbeobachter
Tel. (01) 213 22 0
Stellen
37–41
Termine, Tagungen & Kongresse
42/43
Standesmeldungen
44/45
Fortbildung
5
34
48
aktuell
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
DAS AKTUELLE INTERVIEW
2005 – das Jahr der Reformen
Mit den Neuerungen
„E-Card“, den „Gesundheitsplattformen“, der neuen
„VAEB-Krankenkasse“,
der "Praxisevaluierung im
Rahmen der Qualitätssicherung„, der „Vorsorgeuntersuchung-Neu“ und
der „Nachfolgeordination“
kommen heuer auf die
niedergelassenen Ärzte
wesentliche Änderungen
für ihre tägliche Arbeit zu.
D
erzeit beherrscht der „Aufreger“
Chefarztplicht-Neu die mediale
Berichterstattung. Zu Recht? Abgesehen
von der unkompetenten Umsetzung der
Vorgaben des Ministeriums durch den
Hauptverband ist dieses Thema kein
gesundheitspolitisches Schwergewicht,
sondern mehr ein Nebenschauplatz.
Der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Vizepräsident Dr. Walter
Arnberger und EDV-Referent und Referent „Arzt für Allgemeinmedizin“, Dr.
Josef Lohninger erläutern im Gespräch
mit dem „Salzburger Arzt“ die wirklich
existenziellen gesundheitspolitischen
Neuerung, die in den nächsten Monaten anliegen.
Der Salzburger Arzt: Hr. Dr. Arnberger,
was kommt 2005 auf die Ärzteschaft zu?
Arnberger: Dazu muss man kurz ins Jahr
2004 zurückblicken und die Frage stellen, was von der Gesundheitsreform
übrig geblieben ist. Die für die niedergelassenen Ärzte noch im letzten Sommer
so bedrohlichen Szenarien mit Aufhebung der derzeitigen Kassenvertragssituation und dem sogenannten „Aus-
VP Dr. Walter Arnberger
Dr. Josef Lohninger
laufmodell niedergelassener Facharzt“
wurde dank der vehementen Einflussnahme durch die Österreichische Ärztekammer – vor allem durch Präsident
Brettenthaler – abgewandt und schließlich auf ein – auch für die niedergelassene Ärzteschaft – akzeptables Maß beschränkt.
Der Salzburger Arzt: Wie wird sich die
Ärztekammer in die Strukturplanung einbringen?
Gesundheitsplattformen
In die für die Strukturplanung zur medizinischen Versorgung der nächsten Jahre
zuständigen Gesundheitsplattformen
sind nun auch die Ärztekammern eingebunden, sodass ein vernünftiges Arbeiten im Sinne von praktikablen Lösungen
durchaus möglich erscheint. Die Konstituierung dieser Plattformen soll 2005
auf Basis der gesetzlichen Umsetzung
einer §-15a-Vereinbarung zwischen
Bund und Ländern erfolgen und wird
direkte Auswirkung auf die Stellenpläne
und die Versorgung im niedergelassenen Bereich haben, wobei wir diesen
sogenannten „Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG)“ mit größter
Aufmerksamkeit verfolgen werden.
6
Arnberger: Durch die Mitbestimmung
in den Gesundheitsplattformen haben
wir die Möglichkeit, die künftige Struktur im niedergelassenen Bereich mitzubestimmen. Wir werden das mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln
nützen.
Der Salzburger Arzt: Welche anderen
existenziellen Neuerungen stehen 2005
an?
Arnberger: Die Qualitätssicherung der
ärztlichen Arbeit war ebenfalls im Rahmen der Gesundheitsreform ein aktuelles Thema. Für die niedergelassenen
Ärzte läuft heuer die Praxisevaluierung
an, wobei es uns gelungen ist, die Qualitätssicherung bei uns Ärzten zu belassen, wodurch mit Sicherheit der größere
Leistungsanreiz in Sachen permanenter
Verbesserung der ärztlichen Arbeit gegeben ist.
aktuell
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
Qualitätssicherung
Die, für die Qualitätssicherung notwendige, Evaluierung der Praxen soll ein Ansporn zu weiteren Optimierungen sein
und natürlich zur Korrektur etwaiger
Mängel führen, ohne dass damit ein vermehrter administrativer Aufwand oder
hohe Kosten verbunden sind.
Der Salzburger Arzt: Wie wird die Evaluierung ablaufen?
Arnberger: Die Ärztin/der Arzt wird anhand eines Fragebogens ihre/seine Praxis evaluieren, der Rest der Prüfung erfolgt dann durch die ÖQmed (Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in
der Medizin), sodass der administrative
Aufwand durch den Arzt durchaus vertretbar ist.
Der Salzburger Arzt: Das klingt nach viel
Arbeit für die ÖQmed. Aber es gibt
noch weitere wichtige Themen!
Arnberger: 2005 geht es im niedergelassenen Bereich schon jetzt Schlag auf
Schlag weiter.
(Anreisser) Vorsorgeuntersuchung-Neu,
VAEB, Nachfolgeordination
Die "Vorsorgeuntersuchung-Neu" wird
eingeführt. Die neue Krankenkasse VAEB, die aus Eisenbahn und Bergbau entstanden ist, wird vermutlich bereits ab
1. Februar mit einem neuen Laborkatalog und Einzelleistungssystem wie bisher
bei der VA mit abgeändertem Honorarkatalog umgesetzt.
Besonders erfreulich für Salzburg: Mit
der GKK konnten die Honorarverhandlungen mit einer Nachzahlung für das
Jahr 2004 und einer Tarifsteigerung von
3,41, % ab 2005 abgeschlossen werden.
Gleichzeitig wird die Nachfolgeordination umgesetzt. Diesbezüglich muss noch
die Konstituierung des HauptverbandesNeu abgewartet werden.
Ein besonderer Erfolg ist die Tatsache,
dass mit Einführung der E-Card die umstrittene E-Card-Gebühr nicht von den
Ärzten, sondern von den Dienstgebern
einmal jährlich einbehalten wird und
damit die derzeitige Krankenscheingebühr ersetzt.
Der Salzburger Arzt: Die E-Card ist angesprochen. Hr. Dr. Lohninger, mit diesem Projekt steht die Ärzteschaft vor einem gewaltigen Umbruch.
Lohninger: Für das EDV-Referat ist 2005
natürlich die Umsetzung der E-Card das
Megathema.
(Anreisser) E-Card
Der Salzburger Arzt: Wie war die Ausgangssituation und wie sieht das Produkt nun aus?
Lohninger: Die Ausgangssituation war
eine vollkommen andere. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger
DER EXPERTEN-TIPP
Änderungen von persönlichen Daten
Es ändern sich
immer wieder
persönliche Daten von Klienten.
Leider kann der
Von links nach rechts:
Versicherer (VR)
Gerald Buchmayer MAS,
ohne entspreHerbert Pichler, Manfred Buchmayer
chende Mitteilung darauf nicht reagieren bzw. diesen Umstand nicht zur
Kenntnis nehmen. Meist handelt es sich um folgende
Änderungen:
Adresse: Teilen Sie Ihrem Betreuer Änderungen Ihrer Anschrift und des Versicherungsortes (evt. auch Risikoort) sofort mit, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden
und sicher zu stellen, dass die Korrespondenz des VR Sie
erreicht. Wurde die aktuelle Anschrift nicht mitgeteilt, sind
Erklärungen, die an die letzte bekannte Adresse per Einschreiben geschickt wurden, in dem Zeitpunkt wirksam, in
welchem Sie bei regelmässiger Beförderung zugegangen
wäre. Dies zieht, gerade bei Bezahlung der Prämien mittels
Zahlschein, unter Umständen eine Leistungsfreiheit des VR
im Schadensfall lt. Paragraph 38 Abs. 2 und 39 Abs. 2
VersVG nach sich.
Bei Änderung der Risikoanschrift von Ordination oder
Wohnung sollte vom VR auch eine vorübergehende,
schriftliche Deckungszusage für beide Risikoorte eingeholt
werden.
Mitversicherte Personen: Minderjährige Kinder (bis 25
Jahre, wenn sie ohne regelmäßiges Einkommen und ohne
eigenen Haushalt sind) gelten in der Privat- und Sporthaftpflicht automatisch mitversichert. Ohne diese Voraussetzungen besteht keine Deckung aus der Privathaftpflicht.
Bei Unfallversicherungen werden sehr oft Familienpakete
angeboten, da diese günstiger sind. Auch hier gilt: Kinder
sind je nach VR nur bis zur Vollendung des 17., maximal jedoch
des 27. Lebensjahres versichert. Spätestens ab dem entsprechenden
Zeitpunkt muss ein separater Vertrag abgeschlossen werden, damit
der Versicherungsschutz gewahrt
Tel. 0662 / 43 09 66
w w w . p b p . a t
bleibt.
7
➡
aktuell
hat sich vorgestellt, über unsere Köpfe
hinweg die E-Card planen und umsetzen zu können, wobei wir Ärzte alle Kosten zu tragen gehabt hätten - ohne jegliches Mitspracherecht. Herausgekommen ist eine vollkommene Einbindung
der Ärzteschaft ins Projekt und somit eine ganz wesentliche Mitgestaltung aber
auch Mitverantwortung in Form der
Peering-Point-Gesellschaft, einem Gesundheitsdatennetz. Die Ärzteschaft
wird die Datenstrukturen der Zukunft
nicht nur mitgestalten, sondern generieren. Außerdem ist es gelungen, die
Kosten zur Hälfte durch den Hauptverband übernehmen zu lassen.
Der Salzburger Arzt: Wie wird die ganze
Umsetzung funktionieren? Gibt es Einschulungen?
Lohninger: Die Einführung der E-Card
ist bezirksweise gestaffelt. Die Stadt
Salzburg wird ganz am Anfang, voraussichtlich Mai/Juni, dran sein, die restlichen Gaue im Herbst. Es sind dazu
Der Salzburger Arzt
Fortbildungsveranstaltungen in Form
von Kleingruppenunterrichten geplant.
Diese und die gesamte technische
Durchführung wird eine damit beauftragte Firma in Zusammenarbeit mit den
Praxis-Software Firmen vornehmen.
Der Salzburger Arzt: Was ist für die Ärzteschaft im Vorfeld wichtig zu bedenken?
Lohninger: Es wäre sicherlich gut, bereits jetzt eine e-card-fähige Infrastruktur in der Praxis einzurichten. Dazu
muss zuerst der Kontakt mit der versorgenden Praxis-Software-Firma hergestellt werden, da die einzelnen Praxislösungen individuell sehr verschieden
sind.
Der Salzburger Arzt: Wird nach 2005
eine Praxislösung ohne EDV möglich
sein?
Jänner 2005
zu können, die ja den Krankenschein
ersetzt, wird eine Minimalausstattung
erforderlich sein, die zumindest aus einer Tastatur und einem Bildschirm besteht. Diese Minimalausstattung stellt
aber keine Zukunftslösung dar, wenn
man alle Möglichkeiten der E-Card nutzen will.
Der Salzburger Arzt: Was tun Ärzte, die
kurz vor der Pensionierung stehen?
Lohninger: Eine Umstellung der gesamten Patientenkartei auf ein elektronisches Medium wäre zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich.
Hier könnte die oben angesprochene
Minimalausstattung Sinn machen.
Der Salzburger Arzt bedankt sich für das
Gespräch
Lohninger: Nein, das kann ich mir nicht
mehr vorstellen! Um die E-Card lesen
Kundmachungen
Änderungen der Beitrags- und Umlagenordnung
Jahresvoranschläge für 2005
Bilanz und Erfolgsrechnung der Ärztekammer für Salzburg für das Jahr 2003
a) der Ärztekammer für Salzburg, einschließlich Wirtschaftskörper Pressestelle der Ärztekammer für Salzburg
sowie Kurie der Zahnärzte, einschließlich Wirtschaftskörper Salzburger Fortbildungsakademie für den Zahnarzt und sein Team, wobei der Kurienjahresvoranschlag
gemäß § 90 (2) ÄrzteG 1998 in den Kammerjahresvoranschlag einbezogen ist.
b) des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg
Bilanz und Erfolgsrechnung der Kurie Zahnärzte der
Ärztekammer für Salzburg für das Jahr 2003
Bilanz und Erfolgsrechnung des Wohlfahrtsfonds der
Ärztekammer für Salzburg für das Jahr 2003
Die von der ordentlichen Frühjahrsvollversammlung der
Ärztekammer für Salzburg am 1. 7. 2004 beschlossenen
Bilanzen und Erfolgsrechnungen für das Jahr 2003 wurden mit Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 18.10.2004, Zl. 9/01-44.013/189-2004 gem.
§ 195 Abs. 2 Ärztegesetz 1998 aufsichtsbehördlich genehmigt.
Die von der ordentlichen Herbstvollversammlung der Ärztekammer für Salzburg am 09.12.2004 beschlossenen Änderungen der Beitrags- und Umlagenordnung sowie Jahresvoranschläge für 2005 wurden gem. § 195 Abs. 2 Ärztegesetz 1998 aufsichtsbehördlich genehmigt.
Diese Änderungen der Beitrags- und Umlagenordung und
Jahresvoranschläge für 2005 sind im Volltext im Internet
veröffentlicht und können unter www.gesundinsalzburg.at
abgerufen und eingesehen werden.
Diese Bilanzen und Erfolgsrechnungen sind im Volltext
im Internet veröffentlicht und können unter www.
gesundinsalzburg.at abgerufen und eingesehen werden.
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aktuell
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
D
ie Einführung des neuen Erstattungskodex oder Neuen Heilmittelverzeichnisses zusammen mit der
Änderung der Chefarztpflicht hat das
vorhersehbare und vorausgesagte
Chaos gebracht, hellseherische Fähigkeiten waren dafür nicht notwendig.
■ von Dr. Josef Lohninger
Trotz aller mündlichen und schriftlichen
Warnungen, Resolutionen und Vorsprachen unsererseits, welche gebetsmühlenhaft sein Juli wiederholt wurden, haben die dafür Verantwortlichen
– Ministerium und Hauptverband –
keinen Akt der Vernunft gesetzt, sondern ihre Vorstellungen in Form von
Verordnungen zum Jahreswechsel
2004/2005 ohne Vorbereitungszeit
durchgesetzt.
Rückblick:
Ende 2003, vor einem Jahr also, wurde
mit Zweidrittelmehrheit eine ASVGNovelle beschlossen, in welcher der
zukünftige Umgang mit chefarztpflichtigen Rezepten neu geregelt und die
von den Sozialversicherungen bezahlten Medikamente in drei Boxen – Red,
Yellow und Green – eingeteilt wurden.
„Nicht der Patient, sondern das Rezept
geht zum Chefarzt!“ war von nun an
die Parole. Bei allem Verständnis für
einen ökonomischeren Umgang mit
dem öffentlichen Gut „Arzneimittel“ –
zu dem wir auch heute noch stehen –
wurde der Grundsatz, dass sich ab
2005 die verschreibenden Ärztinnen
um die Einholung der chefärztlichen
Bewilligung kümmern müssten, unsererseits abgelehnt, da damit bestehende
und bewährte Strukturen und Prozesse
abgeschafft wurden und durch nichts,
was eine Einsparung erkennen ließ, ersetzt wurden. Tatsache war unabstreitbar aber auch, dass die Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich in erster
Linie durch Steigerungen im chefärztlich kontrollierten und im IND Bereich
verursacht wurden. Vielfache Ursachen
Chefarztpflicht und
Erstattungskodex!
gab es dafür: der medizinische Fortschritt – tatsächliche oder scheinbare
Neuerungen –, Druck der Industrie,
Öffentlichkeit und Wissenschaft, aber
auch das Verschreibeverhalten einiger
KollegInnen, welche alle Aufrufe zum
sparsamen Umgang mit Arzneimitteln
vor allem im IND Bereich schlicht ignoriert haben.
Der Gesetzgeber räumte dem Hauptverband und der ÖÄK eine Frist von
drei Monaten ein, in der eine Rahmenvereinbarung hätte erstellt werden und
als Teil des Gesamtvertrages hätte umgesetzt werden können. Sollte diese
Frist ergebnislos verstreichen, bekäme
der Hauptverband die alleinige Verordnungsmacht und Verantwortung für das
gesamte Projekt.
Es war klar, dass es unter dieser Prämisse zu keinem Verhandlungsergebnis
kommen konnte. Das der Bundeskurie
Vorgelegte wurde von dieser jedenfalls
mehrheitlich abgelehnt, da mehrere
Punkte eine Zustimmung der Ärzteschaft unmöglich machten.
Über den Sommer gab es diesbezüglich
noch einige Kontakte mit Hauptverband und Ministerium. Die vorgelegten
Verordnungsentwürfe konnten von uns
nicht akzeptiert werden, da dabei Dokumentationspflichten enthalten waren,
welche – wie man nunmehr sieht – uns
mit Bürokratie zugeschüttet hätten.
Spätestens im September war klar, dass
eine fristgerechte Umsetzung mit ausreichender Vorbereitung der Kollegenschaft kaum noch zu schaffen war.
Mehrere schriftliche Eingaben und Resolutionen an das Ministerium wurden
von diesem auf eine arrogant schnoddrige Art abgetan und nicht zur Kenntnis genommen. Die Forderung nach
Aufschub wurde bis zuletzt (Dezember)
ignoriert. Das ganze hatte schon para-
9
noide Züge: man ersetzt die Chefarztpflicht für ein Jahr durch eine nachfolgende Kontrolle und nach Einführung
der E-Card führt man die Bewilligungspflicht für den RE1 Bereich wieder ein.
Schließlich wurde „fristgerecht umgesetzt“:
Am 10. Dezember erlangte die ministerielle Verordnung Rechtsgültigkeit, am
1. Dezember wurde uns vom Hauptverband DAS Formular präsentiert (Frist
zur Begutachtung: ein halber Tag), am
3. Dezember wurde der Erstattungskodex als Textdatei im Internet veröffentlicht, am 23. Dezember erhielten die
EDV Firmen das Ganze vom Apothekerverlag als umsetzbare Datei, zwischen
29. und 30. Dezember ging das neue
Heilmittelverzeichnis zu, welches beim
ersten Hinschauen die schlimmsten Befürchtungen übertraf: keine Seitenverweise, Green und Yellow getrennt, alles
nach einem neuen Code „geordnet“
kurz: für ein schnelles Arbeiten in der
Praxis, Spital oder Ambulanz völlig ungeeignet. Das Formular zur Dokumentation wurde trotz aller Widersprüche
unsererseits unverändert „vorgelegt“.
Wir haben es umgehend abgelehnt und
werden es auch nicht ausfüllen. Sollte
man uns deswegen den Vertrag entziehen, darauf bin ich jetzt schon gespannt. (Zum Zeitpunkt des Schreibens
erfahre ich, dass ein Krisengespräch bei
der Ministerin erfolgreich war, die Existenz des Formulars damit ebenso wie
die des Heilmittelverzeichnis beendet
wurde. Genaueres als Rundschreiben!)
Obwohl wir in Salzburg trotz fehlender
Unterlagen versucht haben, entsprechende Veranstaltungen zu organisieren und trotz entsprechender Rundschreiben und Rundmails – welche
auch gelesen werden sollten – kam es
zum vorhergesagten Chaos:
➡
aktuell
der Umgang mit der Gelben Box ist vielen unklar, der Unterschied zwischen
RE1 und Re2 ist heute noch vielen ein
Rätsel, die anfängliche Falschinformation der Apotheken hat die chefärztlichen Infrastrukturen lahm gelegt (alle
Gelben Medikament hätten vorab chefärztlich bewilligt sein sollen), zumal
auch nicht genügend zur Verfügung
standen und teilweise auch nicht richtig
instruiert waren.
Folge: Patienten und Ärzte gingen im
Kreis, was schließlich auch die Aufmerksamkeit der Medien trotz Flutkatastrophe geweckt hat.
Dr. Kaseroller und Dr. Prossinger aus
der SGKK haben sich als Chaosverwalter (hunderte mit Recht erboste Anrufe
von Ärzten und Patienten) ebenso wie
das Kammeramt und einige Funktionäre bewähren müssen, letztere ohne das
Ganze verbrochen zu haben. Denn:
wer auf alle warnenden Stimmen nicht
hört, die Verordnungsmacht ohne
Rücksichten auf Praxisgegebenheiten
durchsetzt und sämtliche von der Basis
kommenden sachlichen Einsprüche
nicht einmal ignoriert, kurz, über Alles
darüber fährt, muss auch die Verantwortung für das Ganze übernehmen,
der Hauptverband und das Ministerium!
Trotzdem: Wie sich gezeigt hat, Widerstand kann sich bezahlt machen, und
wir werden alles daran setzen, dass diese Chose zu einem Guten Ende führen
wird.
Nachsatz: Das für uns alle kostengünstigste Medium ist nun einmal das
Rundmail. Damit es aber funktioniert,
muss es laufend = täglich einmal, gelesen werden, das wäre meine abschließende Bitte. Denn alle Informationen gehen über Rundmail und
Rundschreiben hinaus, die einzige
Möglichkeit, sich auf täglich wechselnde Gegebenheiten einzustellen.
Dr. Josef Lohninger,
Referent „Arzt für Allgemeinmedizin
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
Wie muss ich ein Rezept, welches ein
rotes/gelbes Medikament enthält, für
die Apotheke kennzeichnen?
FAQ’s
Häufige Fragen:
Wo finde ich die No Box Präparate?
Nicht im gedruckten Heilmittelverzeichnis, sondern nur in den Gesamtverzeichnissen (Tax 1 und 2 für Hausapotheken/Apotheken) und in der EDV.
Wo ist die Red Box?
Nicht im gedruckten Heilmittelverzeichnis, sondern In unseren EDV-Systemen
oder im Internet unter www.avsv.at
oder unter www.hauptverband.at.
MUSS ich Medikamente aus der
Yellow BOX oder Red Box grundsätzlich vorher chefärztlich genehmigen
lassen?
NEIN!
In der Übergangszeit bis zur Einführung
der E-Card und ABS können/dürfen Sie
alle Medikamente, so sie im Erstattungskodex aufgeführt sind, also red,
yellow oder green ohne vorherige Genehmigung verschreiben. Sie müssen
allerdings bei der Verschreibung von
Roten und vor allem Gelben Medikamenten die vorgegebenen Regeln und
Dokumentationsrichtlinien in Ihrer Kartei einhalten. Diese wird kontrolliert
und bei Fehlern sanktioniert.
KANN ich/Darf ich Verschreibungen
aus dem Gelben oder Roten Bereich
genehmigen lassen?
JA!
Wenn Unklarheiten in der vorliegenden
Dokumentation oder Befunddaten bestehen, Sie sich über die Regeln nicht
ganz genau im Klaren sind. Dies gilt für
eine bestimmte Übergangsfrist, bis alle
Schwierigkeiten überwunden sein werden.
Es läuft jedoch in jedem Fall das Medikament und nicht der Patient.
10
Gar nicht!
Denn die Apotheke muss jedes Medikament aus dem Erstattungskodes expedieren, wenn es auf einem Kassenrezept steht und übernimmt auch keinerlei Verantwortung, Rückzahlungspflicht
etc. Zur Rückzahlung werden auch
nicht die Apotheken oder Patienten,
sondern die verschreibenden ÄrztInnen
gezwungen
Welche Medikamente muss ich
grundsätzlich auch schon vor der Einführung der E-Card und ABS vom
Chefarzt genehmigen lassen?
Die NO BOX Präparate! (so wie bisher
auch die Schwarzpunktmedikamente)
Mit guter Begündung!
Wie reiche ich ein Medikament zur
Bewilligung ein?
Auf einem Kassenrezept mit Diagnose
und Hinweis auf vorhandene Befunde/Datum, oder Folgeverschreibung.
Per Fax oder Post. Natürlich Sind Sie für
die Angaben verantwortlich. Die SVA
will es grundsätzlich per Fax mit einem
Rezept ohne Beschriftung der Rückseite. Die Kleinen Kassen werden ihre
Vorstellungen in einem Rundschreiben
präsentieren.
Wie verhalte ich mich bei Patientenbegehrlichkeiten?
Wenn es für ein gelbes Medikament
keine vertretbaren Indikationen gibt,
keine Befunde vorliegen und der Versicherte trotzdem auf einer Verschreibung besteht, stellen Sie ein Privatrezept aus. Dies darf ohne vorherige Genehmigung durch den Chefarzt von den
Apotheken nicht eingelöst werden.
Zur Verantwortung werden SIE gezogen
und nicht der Patient, dem Sie gefällig
sein wollten.
aktuell
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
Gibt es Hindernisse im Grünen Bereich?
JA!
Die „IND“-Vorschriften, aber ohne BESONDERE Dokumentation, sondern
mit der ohnehin notwendigen Karteidokumentation.
Wie verhalte ich mich als Arzt/Ärztin
für Allgemeinmedizin bei Fachgruppeneinschränkungen?
Wenn die Dokumentationssituation klar
ist, d.h. die entsprechenden/geforderten Fachbefunde vorliegen und eine
entsprechende Therapieempfehlung
vom FA dokumentiert ist, ist die Folgeverschreibung möglich. Auf das Rezept
sollte man „Folgeverschreibung“ anmerken. Das maximale Alter der Befunde
wird noch zugehen.
Was muss die BESONDERE DOKUMENTATION enthalten?
– Indikation und Diagnose nach den
vorgegebenen Regeln im Heilmittelverzeichnis oder EDV
– WARUM Sie kein Grünes Medikament verwenden
– Fachbefunde/Entlassungsbriefe
– Eventuell notwendige Follow ups.
WO habe ich meine Besondere Dokumentation?
Leicht auffindbar und zuordenbar in
meiner schriftlichen und/oder elektronischen Kartei. Das „Dokumentationsblatt RE1 oder RE2“ füllen wir nicht aus,
da es ein nicht vereinbartes Formular
ist.
Keinesfalls ist das Dokumentationsblatt
für einen Bewilligungsvorgang zu verwenden.
WAS bedeutet „RE1“ und „RE2“?
„RE1“ Heißt: Medikament aus der Gelben Box verschreibbar nach bestimm-
ten Regeln, wie sie im Heilmittelverzeichnis angeführt sind. Besondere
Dokumentationspflicht
zwingend.
Während der Übergangszeit zur E-Card
mit ABS (2006) ohne vorherige Bewilligung verschreibbar, aber Kontrolle im
Nachhinein und Sanktionen. Nach der
Einführung der E-Card und ABS dann
wiederum bewilligungspflichtig im Vorhinein. Auch die „dunkelgelbe Box“ genannt.
„RE2“ heißt: Medikament aus der Gelben Box mit bestimmten Regeln wie im
Heilmittelverzeichnis angeführt mit besonderer Dokumentationspflicht, Kontrolle im Nachhinein, Sanktionen.
Nach Einführung der E-Card bleibt dieser Teil frei von der Bewilligungspflicht.
„auch die hellgelbe Box genannt“.
Was bedeutet das Ganze für Wahlärzte/innen?
Mit Rezepturberechtigung sind Sie in
allen dargestellten Regeln den Vertragsärzten gleichgestellt.
Ohne Rezepturbefugnis stellen Sie ja
grundsätzlich ein Privatrezept aus,
welches grundsätzlich vor der Einlösung
in einer Apotheke chefärztlich genehmigt werden muss. Sie können nicht
gezwungen werden, diese Prozedur
dem Patienten abzunehmen. In diesem
Fall läuft der Patient und nicht das
Rezept. Es kann Ihnen aber auch niemand verbieten, dass Sie das Rezept
vom eigenen Fax losschicken und dem
Patienten den Gang zum Chefarzt abnehmen.
Wie verhalte ich mich im Vertretungsfall?
Bei glaubwürdigen Vorgängen und
wenn keine Unterbrechung der Medikation möglich ist, kann das Rezept mit
dem Vermerk „I.V. Dr. XY“ ausgestellt
werden, auch wenn es aus dem gelben
Bereich stammt. In der Gebietskasse
wird eine Datenbank aufgebaut, wo
man sich nach Vorhandensein einer
gültigen Genehmigung erkundigen
kann (TER0).
Ist der chefärztliche Dienst der SGKK
auch für die Genehmigungen der anderen Kassen zuständig?
Nein. Jede Kasse hat ihre eigenen Chefärzte und Faxnummern.
Muss ich faxen, kann ich faxen?
Wenn Sie eine schnelle Antwort haben
wollen, müssen Sie faxen. Nach einer
gewissen Übergangszeit des Infrastrukturaufbaus/Schwierigkeitenabbaus/Frequenzrückgangs soll die Antwortzeit
eine halbe Stunde betragen. Wenn diese überschritten wird, gibt es keine
Sanktionen für die Kasse …
Es geht aber auch wie bisher mit der
Post (GKK Kuvert), wenn die Zeit nicht
drängt.
Nach Einführung E-Card und ABS wird
der Post und Faxweg abgeschafft.
Welche wichtigen Präparate fallen aus
dem Erstattungskodex in die No BOX,
d.h. sind nicht mehr oder nur mit
chefärztlicher Bewilligung verschreibbar?
Homöopatika (Komplex wie Mono),
Chondrosulf, Hyaluronsäurepräparate,
alle parenteralen Urbasonpräparate
(Alternative im grünen Bereich), Omec
(Ab Februar grün), De/Hyposensibilisierungen (Chefarzt), Packungsgrößen
über einem Monatsbedarf bei üblicher
Dosierung.
Welche Alternativen gibt es zu einem
Medikament aus der Yellow Box?
Arzneimittel aus der Green Box wenn
vorhanden. Das ist mit der ganzen
❏
Chose eigentlich bezweckt.
vorsorge
Der Salzburger Arzt
Das AVOS-Programm „Ambulante Nachbetreuung von
Schlaganfall-PatientInnen“
(ANS) beinhaltet auch
„Alltagsorientiertes Training“
Den Alltag trainieren
A
Foto: AVOS
ußenaktivitäten für SchlaganfallPatientInnen stellen den Beweis
dar, dass die Teilnahme am gesellschaft-
Die Schlaganfallgruppe traf sich zur Einstimmung auf das Adventsingen vorher mit
den Therapeutinnen
lichen Leben wieder möglich ist. Dabei
werden viele Leistungen, die in der Einzeltherapie erarbeitet wurden in alltäglichen Situationen überprüft. Schaffe ich
es, mir mit einer Hand ein Ticket zu
kaufen? Wie viele Stufen kann ich steigen und wie lange kann ich stehen? Wie
lange kann ich mich auf die Führung
konzentrieren und was behält mein Gedächtnis davon? Oder: schaffe ich es,
zwei Stunden auf einem Kinosessel zu
sitzen und einem Film zu folgen? Kann
ich mich seitwärts bewegen um auf
meine Platz in der engen Reihe zu gelangen? Kopfsteinpflaster bei Dunkelheit
und Regen ist auch eine Herausforderung. Unterstützung erhalten die Teilnehmer im Vorfeld bei der Planung
durch die Therapeutinnen, wobei Interessen und Bedenken erhoben und diskutiert werden.
Die Herbstgruppe zeichnete sich durch
recht stabilen Allgemeinzustand der
TeilnehmerInnen, besondere Unterneh-
FSME-Impfaktion 2005
Auch 2005 findet wieder eine FSMEImpfaktion statt. Dafür gelten folgende Eckdaten:
Aktionszeitraum: 1. 1. 2005 bis 31. 7.
2005. Während dieses Zeitraumes ist
der Erwachsenen-Impfstoff in den
Apotheken zum verbilligten Preis von
EUR 22,50 (inkl. MwSt.) sowie der
Kinder-Impfstoff zu EUR 19,30 (inkl.
MwSt.) erhältlich. Das von der Bundeskurie niedergelassene Ärzte empfohlene Impfhonorar beträgt für den
Aktionszeitraum EUR 10,–. In diesem
Betrag ist keine Mehrwertsteuer enthalten, da ärztliche Leistungen unecht
umsatzsteuerbefreit sind.
In der Impfaktion 2005 gibt es folgende Impfstoffe:
• Die Firma Baxter stellt den Impfstoff FSME-IMMUN 0,5 ml (2,4 µg
Antigen, Stamm Neudörfl) und den
FSME-IMMUN 0,25 ml Junior
Jänner 2005
(1,2 µg Antigen, für Kinder vom
vollendeten 1. bis zum vollendeten
12. Lebensjahr) zur Verfügung.
• Von der Firma Chiron-Behring, vertrieben von Grünenthal, ist der
Impfstoff Encepur® FSME 0,5 ml
(1,5 µg Antigen, Stamm Karlsruhe)
und 0,25 ml für Kinder (0,75 µg
Antigen, vom vollendeten 1. bis
zum vollendeten 12. Lebensjahr)
erhältlich.
Die meisten Krankenkassen gewähren
für die Impfung Kostenzuschüsse. Der
jeweilige Zuschuss wird direkt beim
Kauf des Impfstoffes in der Apotheke
abgezogen. Den Ärzten mit Hausapotheke ist es freigestellt, mit den Krankenkassen direkt zu verrechnen.
Weitere Informationen werden in
Kürze nachgereicht. Die Information
aller niedergelassenen Impfärzte erfolgt direkt durch die BKNÄ (wie gewohnt samt Informationsmaterial im
Wege der Firma Baxter).
12
mungslust und Gruppengeist aus. Die
Therapeutinnen konnten – mehr als üblich – Aktivitäten außerhalb der gewohnten Therapieräume setzen.
Zwischen vier und neun Betroffene,
deren Schlaganfall bereits länger zurückliegt und die mindestens zwei Monate
Einzeltherapie absolviert hatten, hatten
sich folgende Ziele vorgenommen: Besuch im Museum der Moderne auf dem
Mönchsberg und des Bergfilmfestivals
im DAS KINO. Zum Adventsingen im
Festspielhaus fanden sich die Tennengauer Albin Moser samt Ehefrau (Golling), Helmut Schober (Vigaun), Winfried Gsenger samt Gattin (Hallein), die
Flachgauer Herr Plietl und Rudolf
Kobliha samt Gattin, sowie Franz Holzleitner samt Gattin und Enkerl, Ursula
Mayer mit Ehemann, Karl Weilguny und
Herbert Urthaler aus der Stadt Salzburg
zur besinnlichen Einstimmung auf die
Vorweihnachtszeit zusammen. „Musik
und Gesang sowie das musikalische
Können der Kinder haben mich sehr beeindruckt“, schwärmte Albin Moser im
nachhinein. Helmut Schober ergänzt:
„Der Bezug zur heutigen Zeit ist wirklich gut gelungen. Es hat mir sehr gut gefallen.“
Innerhalb der Gruppe entsteht eine Solidarität, die hilft und ermuntert, sich das
alles zu trauen – und auch zuzutrauen.
Die Begleitung durch Therapeutinnen
während des Trainings steht zur Verfügung wenn notwendig, lässt aber Freiraum für selbständiges Ausprobieren. In
der Nachbesprechung zeigen sich das
Erfolgserlebnis und neue Perspektiven
für Therapie und Lebensalltag. Die begleitenden Angehörigen schöpfen dadurch auch wieder den Mut sich in die
Öffentlichkeit zu begeben.
Gruppentherapie steht im ANS nach der
Einzeltherapie, für Menschen die das
auch möchten, zur Verfügung. Wie die
psiitive Erfahrung gezeigt hat, ist einigen
die Gruppe so wichtig, dass sie sich speziell dafür bei AVOS anmelden. Sie stellt
den letzten Schritt zurück in die Normalität dar und ist nur durch den Ambulanzauftrag des AVOS-Programms möglich.
Dezember 2004 Der Salzburger Arzt
medizin in salzburg
medizin in salzburg
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
medizin in salzburg
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
Plastische Chirurgie
Der Einsatz der V.A.C.®-Therapie in der Wundbehandlung
B
ei der Vakuumversiegelung von Wunden handelt es sich
um eine Methode, die bereits seit Jahrzehnten bekannt
ist, jedoch erst in den letzten Jahren immer mehr Anwendung
in der modernen Wundbehandlung findet. Das Prinzip dieser
Therapieform besteht darin, dass die umschriebene Sog-
■ von C. Windhofer, A. Aslani, S. Gruber, C. Papp
wirkung einer Drainage durch einen offenporigen Schwamm
flächig auf eine Wundhöhle oder Wundfläche verteilt wird.
Das Wundareal mit dem bedeckenden Schwamm wird mittels
einer wasserdampfdurchlässigen Folie abgedichtet, um einen
Unterdruck durch die Sogwirkung aufbauen zu können. Derzeit sind Polyurethan- und Polyvinylschwämme im klinischen
Abb. 3: Abdeckung der Wunde durch freien mikrovaskulär angeschlossenen myokutanen Latissimus-dorsi-Lappen
Einsatz, welche sich in Porengröße und Stabilität unterscheiden und daher bei unterschiedlichen Indikationen Anwendung finden.
Die Unterdruckbehandlung hat folgende Wirkung auf die
Wunde:
• Wundsekret und feine Beläge werden abgesaugt, das vorhergehende chirurgische Debridement einer infizierten oder
nekrotisch belegten Wunde ist immer erforderlich
• Verringerung des Gewebeödems im und um das Wundareal
• Verbesserung der Mikrozirkulation sowie Anregung der Angiogenese
• Verringerung der Keimzahl im Wundareal
• Anregung zur Granulationsgewebsbildung
Abb. 1: 33-jähriger Motorradfahrer nach Unfall Exartikulation im
Hüftgelenk und Weichteildebridement (in Kooperation Unfallchirurgie Landeskrankenhaus Salzburg)
Aufgrund dieser vielfältigen Wirkung der V.A.C.®-Therapie finden sich immer mehr Indikationen im klinischen Alltag:
• Konditionierung sowie Verkleinerung von Dekubitalulcera
oder Wundhöhlen vor der definitiven plastisch- chirurgischen Deckung
• Zur Operationsvorbereitung von Problemwunden bei:
• Diabetischem Fußsyndrom
• PAVK
• Bisswunden
• Nekrotisierender Fasziitis
• St.p.Kompartmentsyndrom
• Behandlung postoperativer und posttraumatischer Problemwunden
Neben diesen bereits gut erprobten Einsatzgebieten verbreitet
sich das klinische Anwendungsgebiet dieser Therapieform zu-
Abb. 2: Z.n.Konditionierung der Wunde mit VAC, Debridement
vor Defektdeckung
15
➡
medizin in salzburg
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
Abb. 4: 73-jährige Patientin mit Ulcus am Unterschenkel nach gefässchirurgischer Rekonstruktion der A.femoralis (in Kooperation
mit der Gefässchirurgie Landeskrankenhaus Salzburg)
Abb. 5: Z.n.Defektdeckung mit kombinierter M.tibialis
anterior/M.soleus-Lappenplastik und Spalthaut mit verbleibenden
Restdefekten
sehends und wird auch erfolgreich zur Sicherung großflächiger
oder problematischer Hauttransplantate ( mesh-graft ) eingesetzt. In der Abdominalchirurgie werden in letzter Zeit immer
häufiger Patienten mit Peritonitis, nekrotisierender Pankreatitis
oder posttraumatischem abdominellem Compartment sowie
allgemein bei Platzbauchsituationen mit dem sogenannten
Abdominal-dressing zielführend versorgt. Weiters konnten in
klinischen Studien deutliche Verbesserungen des Behandlungserfolge von Handverbrennungen gezeigt werden, welche
mit dem sogenannten V.A.C.‚-Handschuh versorgt wurden.
Neben der beschriebenen positiven Wirkungen auf die
Wundheilung sprechen weitere Faktoren für den Einsatz
dieser Methode im klinischen Alltag. Durch die nur alle zwei
bis vier Tage notwendigen Verbandwechsel kann der Aufwand
dafür vermindert und der Patient meist früher mobilisiert werden, vor allem bei älteren Patienten ein nicht unbedeutender
Umstand. Weiters ist durch den Einsatz des Mini-V.A.C.‚ eine
ambulante Führung von Patienten möglich.
Aufgrund dieser Faktoren muss die V.A.C.‚Therapie als fester
Bestandteil heutiger Wundversorgungskonzepte angesehen
werden. Sie bringt in vielen Fällen eine Verbesserung des
Ergebnisses sowie der Patientenzufriedenheit in den oben
genannten Anwendungsgebieten. Man darf jedoch trotz aller
Abb. 3 und 4: Ausbehandlung der Restdefekte mit VAC
Abb. 7: 41-jähriger Patient mit alter Rissquetschwunde am Knie,
Ansicht nach Debridement und Konditionierung mit VAC
Abb. 8: Ansicht nach definitiver Defektdeckung mit gemeshtem
Spalthauttransplantat
Euphorie nicht vergessen, dass sie die definitive plastisch-chirurgische Versorgung der Wunden nicht ersetzen kann.
Literatur beim Verfasser.
Abteilung für Plastische,Ästhetische und
Wiederherstellungschirurgie
Vorstand: Univ.-Prof.Dr.med.Ch.Papp
KH der Barmherzigen Brüder
Kajetanerplatz 1, A-5010 Salzburg
16
aktuell
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
ACHTUNG!
Kostenerstattung für Wahlarztrechnungen
für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte (exkl. FÄ für ZMK)
Die Salzburger Gebietskrankenkasse hat uns mitgeteilt, dass
sich im Katalog für die Kostenrückerstattung ein Fehler eingeschlichen hat.
Unter III. Allg. Sonderleistungen aus den Fachgebieten ist bei
der Fachgruppe Neurologie und Psychiatrie nach der Position
361 die Position 352 genannt mit einem falschen Tarif.
Die Position lautet richtig:
Pos.Nr. Bezeichnung
FG
Erstattung
Anmerkung
362
11, 18, 20
4,97
Diese Position kann nicht gleichzeitig
mit der Pos. 361 erstattet werden.
Prüfung der Sensibilität mit
Anlegen eines Schemas
Wir ersuchen um Änderung in Ihrem Exemplar der Kostenerstattung.
Samstag, 12. Februar 2005, 9.00 Uhr, Schwarzach
Kardinal Schwarzenberg’sches Krankenhaus
Eröffnungsfeier Herzkatheter
Management Kardiovaskulärer Erkrankungen
Univ.-Prof. Dr. Kurt Huber
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Lenzhofer
Univ.-Prof. Dr. Otmar Pachinger
Univ.-Prof. Dr. Felix Unger
OA Dr. Hubert Wallner
■
■
Digitale Koronarangiografie im klinischen Alltag
Akutversorgung Herzinfarkt – welche Strategie für wen?
Vorteile der Lysetherapie
Vorteile der primären PTCA
Vorteile der Kombinationstherapie
■
■
Optimierte antithrombotische Therapie im Herzkatheter
Verbesserung der Versorgungsqualität aller Patienten mit Herz- Kreislauferkrankungen
im Bundesland Salzburg
DFP Anrechenbarkeit 4 Punkte (Innere Medizin)
Information Dr. Hubert Wallner, Kardinal Schwarzenberg´sches Krankenhaus,
Kardinal Schwarzenbergstrasse 2 – 6, 5620 Schwarzach, Tel.: 06415/7101-0
17
spitalsärzte
Der Salzburger Arzt
Gehaltsreform Ärzte SALK
Erste Schritte ab 2005 –
neues Schema ab 2007
vereinbart
ereits vor über 10 Jahren hatte die
Landespolitik eine Gehalts- und
Dienstrechtsrechtsform für die Ärzte der
Landeskliniken zugesagt, außer nicht
eingehaltenen Versprechungen geschah
seitdem nicht viel.
Die Einkommenssituation der Ärzte der
Landeskliniken (auch der KollegInnen
der anderen Krankenhäuser) stellt sich
seit Jahren wie folgt dar:
– niedrigstes Grundgehalt im Bundesländervergleich;
– niedriges Fixeinkommen, hoher Anteil an variablen Einkommensbestandteilen (Dienste, Sondergebühren);
– Abhängigkeit von Diensten und Überstunden und dadurch drohende Einkommensverluste bei Arbeitszeitflexibilisierung;
– insbesondere niedriges Einkommen
für Teilzeitbeschäftigte, vor allem für
Ärztinnen;
– keine Funktionsgehälter, unangemessene Vordienstzeitenanrechung, dadurch Probleme adäquater Facharztstellennachbesetzungen.
Jänner 2005
Nachdem die Zusage einer Reform für
das Jahr 2005 im Sommer seitens des
Landes und der SALK wieder in Frage
Foto: „Salzburg Krone“/Wolfgang Weber
B
Machten mobil: VP Dr. Terje Hovdar (li.) und OA Dr. Karl Forstner
gestellt worden ist, wurden entsprechende Teilbetriebsversammlungen
der Ärzte der SALK im September und
November notwendig. Letztlich wurde
einstimmig beschlossen, die Betriebsvereinbarung zur Verlängerung der Arbeitszeit mit Ende des Jahres auslaufen zu
lassen, sofern keine Reformschritte fix
vereinbart werden können.
Am 16.12. fand schließlich die entscheidende Verhandlung mit Frau Landeshauptfrau Mag. Burgstaller hinsichtlich
der Forderungen der Ärzte statt. Diese
Eskalation der Verhandlungen war not-
SN, 17. 12. 2004
18
wendig geworden, da die Gespräche
mit der Geschäftsführung zu keinen für
die Ärzteschaft befriedigenden Ergebnissen geführt hatten.
Es freut uns nunmehr von einem positiven Ergebnis dieser Verhandlungsrunde
berichten zu können. Im folgenden sind
die wesentlichen Punkte der Vereinbarung dargestellt:
• Beginn des Umbaus der Einkommensstruktur ab 1.1.2005
– Fixstellung von Zulagen und Nebengebühren;
– ca. 15%ige Umwandlung von Dienstvolumina in Fixeinkommen;
Diese Maßnahmen werden vor allem
bei Krankenständen, bei der Abfertigung
und bei Teilzeitkräften gehaltsverbessernd wirksam werden.
• Ein eigenes Gehaltsschema für Spitalsärzte wird im Jahr 2005 mit Endergebnis verhandelt. Der positive Abschluss ist Voraussetzung für die Verlängerung der Betriebsvereinbarung für
2006.
Wesentlicher Punkt dieses neuen Systems sind Funktionsgehälter. Damit
wird das leidige Thema der Vordienstzeitenanrechnung gelöst werden !
spitalsärzte
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
• Einseitige Änderungen des Dienstrechts sind bis zur Umsetzung des
neuen Gehaltssystems 2007 ausgeschlos-
sen. Damit besteht vor allem keine Gefahr für Arbeitszeitflexibilisierung und
darausfolgenden Einkommensverlusten.
Es war nicht selbstverständlich bei der
finanziellen Lage des Dienstgebers zusätzliche Mittel ab 2005 zu erhalten.
Wesentlich entscheidender für die Zukunft erachten wir aber die Verpflichtung des Dienstgebers zu einer auf Ärzte
abgestimmten Gehaltssystematik. Wir
werden dadurch die chronischen
Benachteiligungen für Ärzte im bestehenden Landesschema überwinden
können.
Es ist klar, dass mit dieser Vereinbarung
nicht all unsere Erwartungen erfüllt sind.
Wir sind aber sicher, dass mit dieser
Vereinbarung eine, wenn auch bescheidene, aktuelle Verbesserung ab
1.1.2005 und vor allem ein unumkehrbarer Prozess zu einer modernen Gehaltssystematik für Spitalsärzte eingeleitet wurde. Dieses Entwicklung war nicht
vorgegeben, vielmehr drohten erhebliche Schlechterstellungen. Dieses Ergebnis ist ausschließlich dem entschlossenen und glaubhaften Auftreten der
Kollegenschaft zu verdanken.
Wir hoffen, dass das Ergebnis allfällig
höhere Erwartungen nicht zu sehr enttäuscht. Bei dieser Beurteilung bitten
wir auch die nicht wegdiskutierbare
Verantwortung für Patienten und die
Kollegenschaft zu berücksichtigen.
SN, 13. 12. 2004
Gehälter und Bezüge
der LKS:
siehe Seite 20 ff.
19
angestellte ärzte
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
Gehälter und Bezüge 2005
Ärzte der Landeskliniken Salzburg (SALK)
Gehalts- und Zulagenregelung der Ärzte an der
Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken
Betriebsgesellschaft mbH ab 1.1.2005
(in vielen Teilen analog in den Gemeinde- und
anderen Krankenanstalten):
Bruttogrundgehalt nach Landes-VBG 2000
Stufe 1
bis Stufe 30
Jubiläumszuwendungen
25-jähriges Dienstjubiläum
€ 1.719,70
€ 4.841,00
Verwaltungsdienstzulagen
Stufe 1–8
ab Stufe 9
€
€
132,00
167,70
Allgemeine Leistungszulage VB
Allgemeine Leistungszulage Beamte
€
€
76,56
81,93
Allgemeine Ärztedienstzulage
Gefahrenzulage
für Turnusärzte
für Sekundar-, Assistenz- und Oberärzte
€
266,67
€
€
33,21
66,62
Ärztedienstzulage für Fachassistenzärzte-VB
Ärztedienstzulage für Oberärzte-VB
Ärztedienstzulage für 1. Oberzärzte-VB
Ärztedienstzulage für Oberärzte-Beamte
Ärztedienstzulage für 1. Oberärzte-Beamte
Erhöhungszuschlag zur jeweiligen
Ärztedienstzulage
€ 671,15
€ 940,81
€ 1.120,58
€ 536,33
€ 716,09
Rufbereitschaftsentschädigung
seit 1.1.1987 pro Stunde
222,52
€
2,45
33,50
629,39
592,40
14,54
1 Woche Sonderurlaub
+ 1 Monatsbezug
35-jähriges Dienstjubiläum
2 Monatsbezüge
Nachtdienste
Wochentage: 8 Stunden a 60% Zuschlag (Journaldienst),
8 Stunden a 50% Zuschlag
Sonn- u. Feiertage, Turnusärzte: 8 Stunden 100% Zuschlag
3 Stunden 200% Zuschlag
13 Stunden 60% Zuschlag
Sonn- u. Feiertage, übrige Ärzte: 8 Stunden 100% Zuschlag
6 Stunden 200% Zuschlag
10 Stunden 60% Zuschlag
ERSCHWERNISZULAGEN
€
€
€
€
€
Fahrtkostenzuschuss
Heiratsbeihilfe
Geburtenbeihilfe
Kinderzulage pro Kind
Diese Zuschläge kommen zusätzlich zur Grundvergütung
(100%) zur Auszahlung. Der Stundenwert der Grundvergütung
wird aus dem Bruttogrundgehalt plus der Verwaltungsdienstzulage, dividiert durch 173,2 errechnet.
Nach Festlegung der Details der ersten Schritte der für
2005 vereinbarten Gehaltsreform (Fixstellung von Zulagen
und Nebengebühren und Umwandlung von ca. 15%
Dienstvolumina in Fixeinkommen) wird eine Aufrollung
der dann geänderten Bezüge erfolgen.
Der Salzburger Arzt
e
c
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20
n
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t
i
Se
angestellte ärzte
Jänner 2004 Der Salzburger Arzt
Beamte der allgemeinen Verwaltung
Monatbezüge ab 1. Jänner 2005
Vertragsbedienstete
Entlohnungsschema I
Entlohnungsstufe
Entlohnungsgruppe a
Recht auf Teilzeitbeschäftigung
bei Geburt eines Kindes
Die Novelle zum Mutterschutzgesetz
und Väterkarenzgesetz eröffnet nunmehr einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der Geburt eines Kindes und erweitert den
Zeitraum bis zur Vollendung des 7.
Lebensjahres des Kindes bzw. späteren Schuleintritt.
D
ie bisherigen Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der
Geburt eines Kindes konnten nur dann
umgesetzt werden, wenn der Dienstgeber zugestimmt hat. Weiters war die
Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung
begrenzt mit der Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes.
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht für Eltern, deren Kinder ab dem
1.7.2004 geboren wurden bzw. werden, wenn das Dienstverhältnis zum
Antritt der Teilzeitbeschäftigung ununterbrochen drei Jahre gedauert hat.
Weiters ist Voraussetzung, dass der
Elternteil, der Teilzeitbeschäftigung beanspruchen will mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt bzw. obsorgeberechtigt ist. Auch darf der andere El-
ternteil nicht gleichzeitig für dasselbe
Kind Karenz in Anspruch nehmen.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass
beide Elternteile gleichzeitig Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen. Für
jeden Elternteil ist pro Kind nur eine
einmalige Inanspruchnahme der Teilzeit
zulässig. Die Teilzeitbeschäftigung muss
mindestens drei Monate dauern.
In welchen Betrieben
besteht Anspruch?
Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
besteht in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern. Hinsichtlich der Feststellung der Arbeitnehmeranzahl wird darauf abgestellt, wie viele Arbeitnehmer
regelmäßig im Betrieb beschäftigt sind.
In Betrieben mit 20 oder weniger Arbeitnehmern, kann der Anspruch auf
Teilzeitbeschäftigung in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Besteht
kein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung,
weil der Betrieb nur bis zu 20 Arbeitnehmer hat und keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde oder weil
die Dauer des Dienstverhältnisses unter
drei Jahren liegt, kann trotzdem Teilzeitbeschäftigung mit dem Dienstgeber vereinbart werden, die jedoch nur bis zur
➡
angestellte ärzte
Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes geht.
Die Regelungen gelten sowohl für Krankenanstalten wie auch für Ordinationen. Bei Ordinationen dürfte der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung keine Relevanz haben, da üblicherweise weniger als 20 Arbeitnehmer
beschäftigt sind.
Beginn und Ende der
Teilzeitbeschäftigung
Die Teilzeitbeschäftigung beginnt frühestens nach Ablauf der Mutterschutzfrist.
Sie kann jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden.
Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung ist
begrenzt mit der Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes bzw. bei einem
verspäteten Schuleintritt mit diesem.
Bei Teilzeitbeschäftigungen, die nicht
auf Grund des Gesetzes oder einer Betriebsvereinbarung, sondern auf Grund
individueller Vereinbarung mit dem
Dienstgeber in Anspruch genommen
Der Salzburger Arzt
werden, ist die Dauer mit der Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes
begrenzt.
Wenn die Teilzeitbeschäftigung im Anschluss an den Mutterschutz geplant ist,
so hat die Meldung für die Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Schutzfrist zu
erfolgen. Wird die Teilzeitbeschäftigung
zu einem späteren Zeitpunkt angetreten, hat die Meldung spätestens drei
Monate vor dem beabsichtigten Antritt
zu erfolgen. Die Meldung hat den Beginn, die Dauer sowie das Ausmaß und
die Lage der Arbeitszeit zu beinhalten
und muss schriftlich erfolgen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass
ein Elternteil die Änderung der Teilzeitbeschäftigung verlangt. Die Änderung
kann eine Verlängerung, eine Änderung
des Ausmaßes oder der Lage der Arbeitszeit erfassen. Ebenso kann auch
eine vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung verlangt werden. Auch
dem Arbeitgeber steht die gleiche Möglichkeit offen. Allerdings kann der Arbeitgeber keine Verlängerung der Teil-
Anerkennung der absolvierten
Fortbildung von Turnusärzten
Es gibt immer wieder Anfragen von
Turnusärzten, ob während der Turnuszeit absolvierte Fortbildung für das
DFP-Diplom anerkannt wird.
Die DFP-Richtlinie sieht folgende Voraussetzungen für das Fortbildungsdiplom vor:
§ 5 – Voraussetzungen für die
Zuerkennung
(1) Jeder
zur
selbstständigen
Berufsausübung berechtigte Arzt
hat das Recht, dieses Diplom zu
erhalten, wenn er die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie erfüllt.
(2) Ein Arzt bzw. Zahnarzt muss folgende Voraussetzungen nachweisen, damit ihm das FortbildungsDiplom verliehen wird:
1. Berufsberechtigung als Arzt für
Allgemeinmedizin oder Facharzt eines Sonderfaches oder
als Zahnarzt (bzw. Facharzt für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) in Österreich.
2. Nachweis über Fortbildungspunkte laut vorgegebener Gliederung (§ 6) in einem Zeitraum von drei Jahren. Bei Ersteinreichung kann der Zeitraum
von 3 Jahren unterschritten
werden.
• Nachweis über das ius practicandi
• Nachweis über Fortbildungspunkte entsprechend der DFPRichtlinie (z. B. 120 Punkte in
3 Jahren)
Die DFP-Richtlinie anerkennt daher
Fortbildungspunkte unabhängig davon, ob sie bereits vor der Verleihung des ius practicandi erreicht
wurden oder nach dem Vorliegen
des ius practicandi. Diese Änderung
ist gültig seit der Novelle der DFPRichtlinie im November 2001.
22
Jänner 2005
zeitbeschäftigung verlangen.
Für den Fall, dass dabei keine Einigung
zu Stande kommt, sind verschiedene
Mechanismen vorgesehen. Es kann der
Betriebsrat oder auch die gesetzliche Interessensvertretung zum Herbeiführen
einer Einigung beigezogen werden.
Ist auch dann eine Einigung nicht möglich, hat der Arbeitgeber einen gerichtlichen Vergleich anzustreben.
Scheitert auch der Versuch des Vergleiches, so besteht für den Arbeitgeber die
Möglichkeit der Klage beim Arbeits- und
Sozialgericht. Klarzustellen ist in diesem
Zusammenhang, dass der Arbeitgeber
einer Teilzeitbeschäftigung nicht ablehnen kann. Er kann nur die Teilzeitbeschäftigung hinsichtlich der Rahmenbedingungen, also Ausmaß und Lage der
Arbeitszeit beeinflussen.
Kündigungsschutz
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz
besteht grundsätzlich ab der Bekanntgabe der Teilzeitbeschäftigung, frühestens
jedoch vier Monate vor dem beabsichtigen Antritt der Teilzeitbeschäftigung.
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz
endet vier Wochen nach Ende der Teilzeitbeschäftigung, aber längstens vier
Wochen nach Vollendung des vierten
Lebensjahres des Kindes.
Wird die Teilzeitbeschäftigung auch
nach Vollendung des 4. Lebensjahres
des Kindes in Anspruch genommen
oder liegt der Beginn der Teilzeitbeschäftigung nach der Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes, besteht darüber
hinaus ein relativer Kündigungsschutz.
Bei dieser zeitlichen Lagerung darf der
Elternteil wegen der Inanspruchnahme
der Teilzeitbeschäftigung nicht gekündigt werden. Es handelt sich dabei um
einen so genannten Motivkündigungsschutz.
Der Kündigungsschutz in diesen Fällen
ist daher nur ein relativer und bezieht sich
nur auf das allfällige Motiv des Dienstgebers wegen der Inanspruchnahme der
Teilzeitbeschäftigung zu kündigen.
Dr. Johannes Greimel ist Jurist in der
Ärztekammer für Steiermark
aktuell
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
I
n „Der Salzburger Arzt“, Dezember
2004, wurde die neue „Medizinische Strahlenschutzverordnung“ vorgestellt. Im vorliegenden Artikel wird auf
die einzelnen Punkte detailliert eingegangen und die praktischen Möglichkeiten diskutiert. Die Ausführungen beschränken sich auf die medizinische
diagnostische Radiologie (=Röntgendiagnostik oder =radiodiagnostische
Verfahren).
Qualitätssicherung
In den letzten Jahren hat die Behörde
im Rahmen der Überprüfung nach § 17
des Strahlenschutzgesetzes (wiederkehrende Überprüfung der bewilligten
Röntgeneinrichtungen) die Qualitätssicherung vorgeschrieben. Ab 1.1.2005
ist die Qualitätssicherung an allen Röntgeneinrichtungen nach der neuen Medizinischen Strahlenschutzverordnung
MedStrSchV obligat. Das bedeutet:
Während einer nächsten § 17 Überprüfung wird diese Verpflichtung von der
Behörde kontrolliert.
Praktische Durchführung
der Medizinischen Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV)
Für besondere Anwendungen wie z. B.
Exposition von Kindern, Reihenuntersuchungen und radiologischen Methoden
mit hoher Patientendosis (interventionelle Radiologie und CT) haben die anwendenden Fachkräfte (Arzt und RTA)
und sonstige Personen (z.B. OP-Gehilfe) eine geeignete Ausbildung in den
betroffenen radiologischen Anwendungen zu absolvieren.
Im Falle der klinischen Anwendung
neuer Techniken haben die anwendende Fachkraft und die Expositionen konkret durchführenden Personen zuvor
eine Ausbildung in diesen Techniken
und den entsprechenden Strahlenschutzvorschriften zu absolvieren.
Ziel: Vermeidung der unnötigen Röntgenuntersuchungen und Wiederholungen, sowie ein bewusster Umgang mit
der Dosis.
Verantwortung und Ausbildung
Schriftliche Arbeitsanweisungen
Sowohl die überweisende Person (Arzt)
als auch die anwendende Fachkraft
(Arzt oder RTA) müssen medizinische
Expositionen hinsichtlich ihrer Rechtfertigung überprüfen. Die überweisende
Person hat bestehende Überweisungskriterien für strahlendiagnostische Anwendungen zu berücksichtigen. Zur
Vermeidung unnötiger Expositionen
sind dabei sowohl von der überweisenden Person (Arzt) als auch von der anwendenden Fachkraft (Arzt oder RTA)
die früheren diagnostischen Erkenntnisse oder medizinische Aufzeichnungen
zu berücksichtigen.
Für alle häufig vorgenommenen Anwendungen (Aufnahmetechniken oder
Durchleuchtungen) sind „schriftliche
Arbeitsanweisungen“ zu erstellen. Dadurch soll eine Transparenz und Überschaubarkeit der verschiedenen angewandten Untersuchungstechniken des
Hauses entstehen. An jeder Röntgeneinrichtung liegen üblicherweise Belichtungstabellen oder ähnliche Informationen vor. Diese sind nicht selten unvollständig oder nicht auffindbar und vielleicht auch veraltet. Daher besteht die
Gesetzgebung auf vollständige schriftliche Festhaltung aller Informationen für
verschiedene Techniken und Verfahren, die an einer Röntgeneinrichtung
angewandt werden. Zu diesen Informationen gehören:
– Datum
– Film-Folien-Kombination,
Die Personen, die medizinische Expositionen durchführen, sind ausreichend
auszubilden. Dies gilt auch für Tätigkeiten wie z. B. Durchführung der
Qualitätskontrolle oder Ermittlung der
Patientendosis.
23
–
–
–
–
–
Fokus-Film-Abstand (FFA),
kV, eventuell die zusätzliche Filterung,
Feldeinstellung (Feldgröße),
mA.s oder Belichtungsprogramm
Beschreibung der Patientenlagerung.
Erforderlichenfalls sollen zusätzliche Erläuterungen die schriftlichen Arbeitsanweisungen vervollständigen. Die schriftliche Arbeitsanweisung ist ein einmaliger Arbeitsaufwand und soll nach der
Installation einer neuen Röntgeneinrichtung und vor dem Patientenbetrieb
erstellt und bei Bedarf redigiert werden.
Bei bestehenden Röntgeneinrichtungen
kann eine Anweisung, falls sie noch
nicht besteht, anhand der bisherigen Erfahrungswerte zusammengestellt werden.
Ziel: Vereinfachung und Vereinheitlichung der angewandten Techniken,
Vermeidung von Fehlern insbesondere
beim Personalwechsel. Außerdem vereinfacht die schriftliche Anweisung die
Ermittlung der Patientendosis.
Patientendosis
Im § 18 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung wird über medizinische Expositionen eine Aufzeichnung
verlangt. Diese Aufzeichnungen müssen
mindestens folgende Informationen beinhalten:
– Zeitpunkt
– Art und Zweck der Exposition
– untersuchte Körperregion
– Patientendosis oder Angaben,
aus denen die Patientendosis
abgeschätzt werden kann.
Die Patientendosis kann entweder direkt gemessen werden oder aus den
Aufnahmedaten ermittelt werden. Zur
direkten Messung der Patientendosis
➡
aktuell
eignet sich ein Dosis-Flächen-ProduktMessgerät sehr gut. Mit diesem Messgerät wird die „Dosis-Flächen-Produkt
DFP“ direkt gemessen. Für die Durchleuchtungsarbeiten ist dieses Messgerät
unbedingt erforderlich, da die Erfassung
der Dosis aus den Expositionsdaten
sehr schwierig ist. Die in den letzten
Jahren angeschafften Röntgeneinrichtungen für Durchleuchtung sind im allgemeinen mit einem Messgerät für DFP
ausgestattet. Bei der Anschaffung von
neuen Einrichtungen für Durchleuchtung sollte ein Messgerät für DFP samt
Messkammer und Anzeigegerät (Kosten
ca. € 2000,–) mitbestellt werden.
Für die Röntgeneinrichtungen für Aufnahmen ist die Anschaffung eines Messgerätes für DFP nicht unbedingt erforderlich. Wenn für alle häufig vorgenommenen Anwendungen „schriftliche Arbeitsanweisungen“ erstellt sind, dann
kann die Patientendosis (Hautdosis
oder Eintrittsdosis) bei Bedarf anhand
des mA.s-Wertes auf einfache Weise ermittelt werden. Somit ist zur Ermittlung
der Patientendosis die Aufzeichnung
von nur „mA.s“ erforderlich und ausreichend.
Anmerkung 1:
Für spezielle oder besondere Fälle, für
die keine „schriftlichen Arbeitsanweisungen“ vorliegen, sind weitere Parameter wie kV, FHA zusätzlich aufzuzeichnen.
Anmerkung 2:
Im Rahmen der Abnahmeprüfungen
nach ÖNORM S 5240-10 wird die
Dosisausbeute des Röntgenstrahlers für
drei Spannungen 60 kV, 90 kV und
Nennspannung gemessen. Die Dosisausbeute ist die Dosis für 1 mA.s in
einem Abstand von einem Meter vom
Fokus. Anhand der Dosisausbeute kann
die Patientendosis genauer ermittelt
werden. Allerdings die „schriftlichen Arbeitsanweisungen“ sowie die Aufzeichnung von mA.s sind nach wie vor erforderlich.
Der Salzburger Arzt
Anmerkung 3:
Für CT-Untersuchungen sind als Dosisgrößen das Dosislängenprodukt DLP
und der CT-Dosisindex CTDI geeignet.
Diese Größen werden an neuen
CT-Geräten direkt angezeigt bzw. im
Rahmen der Abnahme- und Konstanzprüfungen ermittelt.
Diagnostische Referenzwerte
„DRW“
Was sind die DRWs ?
Nach EU-Richtlinien 43/97, die in der
Medizinischen Strahlenschutzverordnung Niederschlag gefunden hat, soll
jedes Land eigene DRWs festlegen.
Dafür wird für jede häufig vorkommende Untersuchung die Patientendosis für
10 Patienten unbekannten Gewichts
(oder zwei Patienten mit 65-75 kg Gewicht) an mehr als 20 Röntgengeräten
ermittelt. Diese Dosiswerte werden
nach der Größe geordnet. In europäischen Ländern wird 75%-Perzentilen
(3. Quartile) dieser Verteilung als DRW
angenommen. Die DRWs für Österreich sind in der Anlage 3 der MedStrSchV zusammengefasst. Die Tabelle
1 zeigt die DRWs für Röntgenaufnahmen. Für weitere Untersuchungsarten
siehe „Der Salzburger Arzt“, Dezember
2004; Seiten 6–8.
Aufnahme
Jänner 2005
Diagnostische Referenzwerte DRWs
sind keine Grenzwerte für Patientendosis sondern Dosisindikatoren. Sie
sollen radiodiagnostische Untersuchungen optimieren. Sie gelten auch
nicht für einzelne individuelle Untersuchungen. In regelmäßigen Zeitintervallen sollen die DRWs neu ermittelt
werden.
Unter der Annahme, dass die Geräte
immer besser und die Methoden immer
dosissparender werden, erwartet man
eine stetige Abnahme der DRWs und
somit eine Reduktion der Dosisbelastung für die Bevölkerung.
Welche Bedeutung haben die DRWs
für die Röntgenpraxis?
Die DRW ist für häufig vorkommende
Untersuchungen an jedem Gerät zu bestimmen. Dazu wird bei mindestens
zehn unselektierten Patienten die Dosis
ermittelt (siehe den Abschnitt Patientendosis) und der Mittelwert dieser ermittelten Dosen als „DRW“ für die
Röntgeneinrichtung angenommen.
Diese Dosiswerte können entweder
direkt an Patienten gemessen werden
oder durch geeignete Phantommessungen (z.B. für Mammographie) ermittelt werden. Die ermittelten DRWs
dürfen die Referenzwerte in der Anlage 3 der MedStrSchV nicht überschreiten.
Dosis-Flächen-Produkt
[cGy.cm_]
Eingangsdosis
[mGy]
Oberflächendosis
[mGy]
Abdomen ap
300
5,6
8
Becken ap
300
4,2
6
LWS ap
200
7,4
10
LWS lat
400
12
16
Mammografie
-
9
10
Schädel ap/pa
100
3
4
Schädel lat
100
2,3
3
Thorax pa
28
0,2
0,3
Thorax lat
100
0,9
1,2
Tabelle 1: Diagnostische Referenzwerte für Röntgenaufnahmen bei Erwachsenen.
Hier wird entweder das Dosis-Flächen-Produkt herangezogen oder die Eingangsdosis
bzw. die Oberflächendosis (Hautdosis).
24
aktuell
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
Bei beständiger Überschreitung der diagnostischen Referenzwerte für Röntgenuntersuchungen (nicht bei einzelnen
Patienten !) sind Abhilfemaßnahmen zu
treffen.
Ziel: Ziel der Einführung von DRWs ist
die Optimierung der radiodiagnostischen Untersuchungen. Im Rahmen der
Qualitätskontrolle an Röntgeneinrichtungen können lediglich die Qualitätsmerkmale der Röntgeneinrichtung samt
dem bildgebenden System (Film-FolienSystem, Speicherfolie und Flachdetektoren) überprüft und konstant gehalten
werden.
Durch die Einführung der diagnostischen Referenzwerte DRWs wird nun
die Dosisbelastung der Patienten direkt
unter die Lupe genommen. Dadurch
wird ein großer Beitrag zum Schutze
der Bevölkerung durch die Reduktion
der Dosis geleistet.
Bestandsverzeichnis der
radiologischen Geräte
Der Bewilligungsinhaber hat ein „Bestandsverzeichnis“ seiner radiologischen
Geräte zu erstellen und der zuständigen
Behörde zu übermitteln. Bei Bestandsänderungen ist ein aktualisiertes Verzeichnis zu übermitteln.
Ziel: Plausibilität über die vorhandenen
Röntgeneinrichtungen für Behörde und
Betreiber insbesondere in großen Betrieben wie in Krankenhäusern.
Besonderer Schutz während
Schwangerschaft
Bei Frauen im gebährfähigen Alter haben sich die überweisende Person (Arzt)
und die anwendende Kraft (Arzt oder
RTA) danach zu erkundigen, ob diese
schwanger ist. Falls eine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden kann
oder bereits festgestellt wurde, ist je
nach Art der Exposition auf die Rechtfertigung, Dringlichkeit und Optimierung zu achten. Besonders, wenn Bauchoder Beckenbereich betroffen sind. Angemerkt sei hier auch der Schutz von
stillenden Frauen, wenn es sich um nuklearmedizinische Untersuchungen
handelt.
Ziel: Durch die doppelte Kontrolle sowohl durch den überweisenden Arzt als
auch durch die anwendende Kraft (Radiologe, Arzt oder RTA) soll jede unnötige Strahlenbelastung der Schwangeren und ungeborenen Kinder vermieden werden.
Autor:
DI Dr. H. Rahim (Strahlenschutzbeauftragter der SALK), Strahlenschutzdienst
Salzburger Landeskliniken
Müllner Hauptstr. 48 / 5020 Salzburg
10. LINZER REISEMEDIZINISCHE TAGUNG
Reisemedizin gestern – heute – morgen
10 Jahre Linzer Reisemedizinische Tagung
Samstag, 12. März 2005, 8.30 – 18.00 Uhr
Ort:
Fortbildungszentrum der Landes-Kinderklinik
Linz, Krankenhausstraße 26 (oranges Krankenhaus-Leitsystem)
Veranstalter: Arbeitskreis Reisemedizin Oberösterreich in
Zusammenarbeit mit dem Institut für Hygiene,
Mikrobiologie und Tropenmedizin am A.ö.
Krankenhaus der Elisabethinen Linz, der Medizinischen Gesellschaft für Oberösterreich
und der Österreichischen Gesellschaft für
Reise- und Touristikmedizin (ASTTM)
Preis:
Bei Voranmeldung bis 28. 2. 2005 EUR 75,–,
Tagungskasse EUR 90,–.
Studenten, MTA etc. bei Voranmeldung bis
28. 2. 2005 EUR 40,–, Tagungskasse EUR
55,– (Ausweispflicht)
Mitglieder der ASTTM u. der Österr. Ges. für
Arbeitsmedizin EUR 75,– (Zahlungsbest. Jahresbeitr. bzw. Mitgliedsausweis)
25
Einzahlung:
Kto. Nr. 16716090780 (Bez.: Linzer Reisemed. Tagung), SPK OÖ., BLZ 20320
Beschränkte Teilnehmerzahl –
frühzeitige Anmeldung erbeten!
Reservierte Parkplätze:
Schotterparkplatz Kinderklinik lt. Beschilderung (gratis),
Tiefgarage AKH (kostenpflichtig)
Tagungssekretariat:
Bettina Cellnigg, Mengerstraße 6, 4040 Linz,
Tel. 0699/11174213, Fax +43/ 732 / 943636,
E-mail: [email protected]
Die Tagung ist mit 8 Fortbildungspunkten für das
Diplomfortbildungsprogramm der Österreichischen
Ärztekammer approbiert!
aktuell
Univ.-Prof. Dr. Günther Bernatzky
(Universität Salzburg) stellt gemeinsam mit Univ.-Doz. Dr. Rudolf Likar
(Krankenhaus Klagenfurt) ein neues
Schmerztagebuch vor: Dieses
Schmerztagebuch soll dem Arzt ein
wichtiges Instrument in der Anamnese
und in der Qualitätssicherung bieten.
Durch die Verwendung profitieren
Arzt, Pflegefachkräfte und Patienten
gleichermaßen.
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
Neues innovatives Schmerztagebuch für Patienten erschienen
ückmeldungen von Patienten zeigen, dass diese 43 Seiten umfassende Broschüre (Farbe, A5) einfach zu
handhaben ist. Der Patient gibt täglich
seine Schmerzen in der Früh, zu Mittag
und am Abend auf einer Skala zwischen
0 (keine Schmerzen) und 10 (stärkste
vorstellbare Schmerzen) an. Weitere
Aspekte, wie Schlafqualität und -dauer,
sowie Stimmung bzw. Stuhlgang müssen
täglich 1 x dokumentiert werden. Am
Abend ist die wichtige Gewissensfrage,
ob die vom Arzt aufgetragene Schmerztherapie durchgeführt wurde, zu beantworten. Dieses innovative Schmerztagebuch ist im Gegensatz zu anderen bereits vorhandenen Schmerztagebüchern
altersgerecht gestaltet: Die Schrift ist
deutlich größer, sie ist klar und leicht
lesbar. Erklärungen und Fragen sind
verständlich und rasch beantwortbar.
Zu Beginn der Broschüre wird kurz erläutert, wie Schmerzen entstehen, welche Folgen Schmerzen haben, und
warum ein Schmerztagebuch notwendig ist bzw. allgemeine Regeln der
Schmerztherapie. Jede Woche endet
mit einer Belohnung, in Form eines von
Frau Karin Bernatzky-Anrather gestalteten, schönen Aquarells und einem Zitat
zum Thema Schmerz, wie: „Schmerz ist,
Aquarell: Karin Bernatzky-Anrather
R
was der Patient als Schmerz empfindet,
nicht was ein anderer befindet.“ Gerade
die freundliche Aufmachung nimmt dem
Schmerztagebuch die Bedrohlichkeit der
Schmerzen.
Der große Vorteil liegt darin, daß in
einer grafischen Darstellung der Ergebnisse aus 7 Tagen gesehen werden
kann, welche Veränderungen eintreten. Damit kann optisch gesehen werden, dass die Bemühungen rund um
eine effiziente Schmerztherapie nicht
umsonst waren. Durch eine derartige
Erkenntnis steigt die Compliance des
Patienten bei der Schmerztherapie
deutlich an.
Eine optimale Schmerztherapie ist nur
durch die Zusammenarbeit von Arzt,
Fachinformation zu Seite 27
26
Pflegepersonen oder Angehörigen mit
dem Patienten möglich. Dieses
Schmerztagebuch stellt einen wesentlichen Beitrag dazu dar.
Die Auflagenhöhe umfasst 10.000 Stück.
Die Broschüre ist kostenlos bei vielen
Ärzten oder auf Anfrage direkt über die
Fa. Nycomed (Tel.: 01/601 34-0; Mail:
[email protected]) erhältlich.
Rücksprachemöglichkeit:
Univ.-Prof. Dr. Günther Bernatzky,
Universität Salzburg,
Hellbrunner Str. 34, A-5020 Salzburg,
Tel.: 0662-8044-5627,
Fax: 0662-8044-153,
Mail: [email protected]
Jänner
Dezember
2005
2004
DerDer
Salzburger
Salzburger
Arzt
Arzt
zmk
bildung
akt
uell
zmk
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages vom 31. 10. 1956 geltenden Fassung wird von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse der Austria Tabakwerke, Betriebskrankenkasse der
Semperit Gummiwerke AG und der BVA im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg, Kurie der Zahnärzte,
die Stelle für eine/einen
FACHARZT/FACHÄRZTIN für ZAHN-, MUND- und
KIEFERHEILKUNDE, DR. MED. DENT. und APP. ZAHNÄRZTE
mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Rauris
mit Vertragsbeginn ab 1. April 2005
ausgeschrieben.
Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 7. 3. 2005 einlangen.
Die sich bewerbenden Ärzte müssen die österr. Staatsbürgerschaft oder den Staatsbürgerschaftsnachweis einer der übrigen
Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, die erforderlichen Voraussetzungen zur
Ausübung des ärztlichen Berufes als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (bzw. Dr. med. dent., Zahnarzt) in Österreich erfüllen.
Männliche Bewerber werden nach Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes, sofern Verpflichtung besteht, berücksichtigt.
Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer für
Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend):
1. Lebenslauf
2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis einer der übrigen Vertragsparteien des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
3. Doktordiplom
4. Anerkennungsdekret zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bzw. Dr. med. dent. (spätestens zum Zeitpunkt
der Invertragnahme)
5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist:
a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis
b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in der
keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.
Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis
der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimat- oder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigungen (§27 Abs. 4 Ärztegesetz 1998) erbringen.
Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, soferne sie nicht in deutscher Sprache
ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2 genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- und Weiterbildung glaubhaft gemacht wird.
Die Ärztekammer erstattet ihren Besetzungsvorschlag gem. § 5 Abs. 1 Gesamtvertrag. Die für die Reihung erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden.
Die Salzburger Gebietskrankenkasse ist an den Reihungsvorschlag nicht gebunden und berechtigt, einen begründeten Gegenvorschlag zu erstatten.
Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache durch
den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich bewerbenden
Arzt.
Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag, sowie der
Honorarordnung geregelt.
28
zmk
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
Fortbildungsakademie
für den Zahnarzt und sein Team
der Ärztekammer für Salzburg
5020 Salzburg
Bergstraße 14
Bleachingkurs
FÜR DEN ZAHNARZT/DIE ZAHNÄRZIN
UND ASSISTENT/INNEN
Kurs B
Kurskosten:
€ 250,00 pro Person
Kursort:
Fortbildungsakademie für den
Zahnarzt und sein Team
Bergstraße 14, 5020 Salzburg
Förderung:
Bei Teilnahme von mehr als einem Kurs gem.
A,B,C,D,E kann eine Unterstützung vor Kursbesuch beim AMS um eine EU- Förderung
von 2/3 angesucht werden. Unterlagen können Ihnen übermittelt werden.
Vortragende:
Silvia Fresmann
Anmeldung:
beiliegendes Anmeldeformular
Gabriele Langer
Tel.: 0662/871327/126
Fax: 0662/871327/35
Mailto:[email protected]
am 28. April 2005 von 9.00 bis 17.00 Uhr
Programm:
• Einleitung, Ursachen/Einteilung von Zahnverfärbungen
• Wirkung und Nebenwirkung von Zahnaufhellungspräparaten
• Diagnostik und Indikation von Verfärbungen
• Zahnaufhellung Step by Step
• Patientenkommunikation
• Theorie zur Schienenherstellung
• Workshop zur Schienenherstellung (praktische Übungen
mit Tiefziehgerät)
• Praxismarketing zur Zahnaufhellung
• Vorstellung klinischer Fälle für Workshop
• Workshop klinische Fälle und Praxismarketing (Behandlungskonzepte anhand 5 klinischer Fälle)
• Zusammenfassung und einige Vorher/Nachher-Fälle
Wir ersuchen um Bekanntgabe Ihrer e-mail Adresse
Storno: Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen ab
14 Tage vor Seminarbeginn 50% des Seminarbeitrages, bei
Stornierungen danach oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag die volle Gebühr in Rechnung gestellt wird. Stornierungen können ausschließlich schriftlich entgegengenommen
werden! Selbstverständlich können Sie eine Ersatzperson nominieren.
Max. 12 TeilnehmerInnen
Bitte beachten Sie, dass seitens des Veranstalters keine Parkmöglichkeit vorhanden ist, auch nicht für auswärtige Teilnehmerinnen.
Im Zeichen des Regenbogens
Wie krebskranke Kinder ums Überleben kämpfen
Erstpräsentation der „Österreich-Bild“-Sendung
vom 19. 12. 2004 im Saal der Ärztekammer
D
er dreijährige Marcel ist vor einigen Monaten an akuter
Leukämie erkrankt. Das bedeutet wiederkehrende und
anstrengende Spitalsaufenthalte. Der kleine Bub zählt zu jenen Salzburger Kindern, die vom mobilen Regenbogen-team
der Salzburger Kinderkrebshilfe betreut werden. Um Kindern
und Angehörigen die schwer belastenden Zeitspannen zwischen Chemo- oder Strahlentherapie etwas zu erleichtern,
umsorgt das mobile Team die kleinen Patienten, wann immer
es möglich ist, in ihrer gewohnten Umgebung. Dem Regenbogenteam gehören Ärzte, Krankenschwestern und Familientherapeuten an.
Diese Art der mobilen Unterstützung wird von der Salzburger
Kinderkrebshilfe großteils aus freiwilligen Spenden finanziert.
Im Jahr 2003 waren das Ausgaben in Höhe von fast 270.000
Euro, inklusive direkte Zuwendungen an Familien mit krebskranken Kindern.
Der dreijährige Marcel, seine Mutter Verena und Kameramann
Franz Schwaighofer bei den Dreharbeiten „Im Zeichen des
Regenbogens“.
Im Österreich-Bild „Im Zeichen des Regenbogens - wie krebskranke Kinder ums Überleben kämpfen“, wurde in Form einer
Reportage gezeigt werden, wie sich die Hilfe des mobilen Regenbogenteams auf die kleinen Patienten und ihre Angehörigen auswirkt.
29
akt uell
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
Salzburger Schmerzpraktikum
Leitung:
Freitag, 25. 2. 2005, 9.00–12.00 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Univ.-Prof. Dr. Günther Bernatzky
(Salzburg, Salzburger Schmerzinstitut)
Univ.-Doz. Dr. Rudolf Likar (Klagenfurt)
➢ Grundlagen der Tumorschmerztherapie
➢ Schmerzbestrahlung bei Tumorpatienten und bei benignen
Erkrankungen
➢ Opiodtherapie bei Nicht-Tumorschmerz
➢ Verkehrstüchtigkeit in der Schmerztherapie
➢ Gemeinsame Erarbeitung von Therapieplänen bei Schmerzpatienten
➢ Schmerztherapiekonzepte
➢ Kopfschmerzen: Klassifikation und Therapie, Neuropatische Schmerzen
➢ Besonderheiten von Schmerzen in Kindheit / im Alter
Veranstalter: SALZBURGER ÄRZTEKAMMER UND
SALZBURGER SCHMERZINSTITUT
Ort:
Ärztekammer für Salzburg, Vortragssaal,
Bergstraße 14, 5020 Salzburg
Mittwoch, 23. 2. 2005, 18.00–22.00 Uhr
➢ Akute, Chronische Schmerzen: Physiologische Grundlagen (Entstehung, Schmerzgedächtnis)
➢ Schmerzmessung, Dokumentation
➢ Verschiedene Formen von Schmerz: Phantom.-,
Rheuma.-, Rücken.-, postop.Schmerz, Kopfschmerz
➢ Das ärztliche Aufklärungsgespräch
Samstag, 26. 2. 2005, 9.00–12.00 Uhr, 14.00 –17.00 Uhr
➢
➢
➢
➢
Praktische Erfahrungen mit Schmerzpflaster
Magnetfeldtherapie: Anwendung und Grenzen
Lasertherapie: Theorie und Praxis
Musiktherapie: Diagnosespezifische Anwendung
➢ Praktische Übungen in Gruppen: TENS, PCA, BIOFEEDBACK
Donnerstag, 24. 2. 2005, 9.00–12.00 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
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➢
Pharmakologische Grundlagen der Schmerztherapie
Schmerztherapie in der Notfallmedizin
Postoperative Schmerzen
Behandlung von Rückenschmerzen
Osteoporose
Diagnostik, Klassifikation und Therapie von Kopfschmerz
Neuropathische Schmerzen
Psychotherapeutische Möglichkeiten in der
Schmerztherapie
➢ Nichtmedikamentöse Schmerztherapie
➢ Patientenverfügung
➢ Pain-Course (Firma Grünenthal)
mit Univ.-Doz. Dr. Rudolf Likar
Teilnahmebetrag:
Euro 380,-- (inkl. Tagungsservice)
DFP-Anrechenbarkeit: 24 Std. Begrenzte Teilnehmeranzahl !
Auskünfte/Anmeldung: Ärztekammer für Salzburg (Hr. Böhm)
Tel.: 0662/ 87 13 27 DW 120, Fax: 0662/ 87 13 27 DW 10
Mail: [email protected]
VORANKÜNDIGUNG
ETHIK-SYMPOSIUM 2005
PROBLEME DER MEDIZINISCHEN ETHIK
TRANSPLANTATION
Ort:
Schloss Goldegg - 5622 Goldegg im Pongau, Land Salzburg
Zeit:
25. – 26. Februar 2005
Beginn: 25.02.2005 um 17.00 Uhr
Festvortrag von Chefredakteur Michael Fleischhacker („Die Presse“)
„Demente, Hirntote, Transplantierte: Abbilder Gottes?“
Information und Anmeldung:
Österreichisches Grünes Kreuz · Ulrike Geosits
5020 Salzburg, Borromäumstraße 12 · Tel.: 0662/632940, Fax: 0662/641516
e-mail: [email protected]
30
21. Frühjahrstagung der ÖDG
akt uell
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
Veranstalter:
Österreichische Diabetes Gesellschaft
Univ.-Doz. Dr. Raimund Weitgasser
Univ.-Doz. Dr. Bernhard Paulweber
Universitäts-/Landesklinik für Innere Medizin I,
Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg,
St. Johanns-Spital
Tagungsbüro:
Mondial Congress
Tel: (+43/1) 588 04 - 0, Fax: (+43/1) 586 91 85
e-mail: [email protected]
29. - 30. April 2005, Salzburg
"Metabolisches Syndrom - Diabetes Mellitus Typ 2"
Eine interdisziplinäre Herausforderung in Prävention,
Diagnostik und Therapie
Tagungsort:
Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg
A-5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 34
Fachausstellung:
MAW - Medizinische Ausstellungs- und Werbegesellschaft
Tel: (+43/1) 536 63 - 42, Fax: (+43/1) 535 60 16
e-mail: [email protected]
www.oedg.org
aktuell
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
6. WOLFGANG-RÜCKER-SYMPOSIUM
Abfallwirtschaft im Krankenhaus
SALZBURGER ÄRZTEGESELLSCHAFT
Neue Vorgaben – neue Chancen?
11. März 2005, 10.00 –16.30 Uhr, Graz, Raiffeisenhof
Wissenschaftliche Sitzungen
Thema und Ziel:
jeweils Mittwoch von 19.00 bis 21.00 Uhr
im großen Hörsaal des St. Johanns-Spitals
Schwerpunkt dieses Symposiums ist die Information über neue gesetzliche Grundlagen für die Abfall- und Stoffflusswirtschaft im Krankenhaus und sonstigen medizinischen Bereichen. Im Vordergrund
stehen dabei die Änderungen der Abfallentsorgung und die unterschiedliche Umsetzung in den einzelnen Bundesländern. Dabei
wird auch die Gefährlichkeit von Krankenhausabfällen thematisiert.
Im zweiten Teil der Veranstaltung werden Vermeidungsmaßnahmen
und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Angesprochen sind Abfallbeauftragte und StellvertreterInnen, hygienebeauftrage ÄrztInnen, technische Leitung, HaustechnikerInnen,
Hygienefachkräfte und BehördenvertreterInnen sowie alle an diesem Thema Interessierten.
Samstag, 29. Jänner 2005
von 9.00 –12.30 im großen Hörsaal des St. Johanns-Spitals
COLLOQUIUM CARDIOLOGICUM 2005
Konsensuskonferenz
Herzinsuffizienz
***
Organisation und Auskünfte
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz F. Reinthaler
c/o Institut für Hygiene der Med. Universität Graz
A-8010 Graz, Universitätsplatz 4
Tel. 0316/380-43 86, Fax 0316/380 96 46
mail: [email protected]
Mittwoch, 23. Februar 2005
UPDATE DER RHEUMATOLOGIE
Fachinformation zu Seite 13
Kurz-Fachinformation: Bezeichnung: mepril® 5 mg-Tabletten, mepril® 10 mg-Tabletten, mepril® 20 mg-Tabletten, co•mepril®-Tabletten. Zusammensetzung (arzneilich
wirksame Bestandteile nach Art und Menge): mepril® 5 mg / 10 mg / 20 mg: 1 Tablette enthält 5 mg, 10 mg bzw. 20 mg Enalaprilmaleat. co•mepril®: 1 Tablette enthält
20 mg Enalaprilmaleat und 12,5 mg Hydrochlorothiazid. Anwendungsgebiete: mepril® 5 mg / 10 mg / 20 mg: – Behandlung der Hypertonie – Behandlung der symptomatischen Herzinsuffizienz – Prävention der symptomatischen Herzinsuffizienz bei Patienten mit asymptomatischer linksventrikulärer Dysfunktion (linksventrikuläre
Ejektionsfraktion [LVEF] ≤ 35 %) co•mepril®: Wenn eine Monotherapie nicht ausreichend behandelt werden kann. Gegenanzeigen: mepril® 5 mg / 10 mg / 20 mg: –
Überempfindlichkeit gegenüber Enalapril, einem der Bestandteile dieses Arzneimittels oder einem anderen ACE-Hemmer – anamnestisch bekanntes, durch vorhergehende Therapie mit einem ACE-Hemmer ausgelöstes angioneurotisches Ödem – hereditäres oder idiopathisches Angioödem – 2. und 3. Trimenon der Schwangerschaft co•mepril® zusätzlich: – Anurie – Überempfindlichkeit gegenüber Sulfonamidabkömmlingen. – Stenose der Nierenarterien Hilfsstoffe: Lactose, vorverkleisterte
Stärke, Talcum, Hydroxypropylcellulose (5 mg-Tabletten), Natriumhydrogencarbonat, Magnesiumstearat, Eisenoxid rot (E172; 10 und 20 mg-Tabletten, Co-Mepril-Tabletten), Eisenoxid gelb (E172; 20 mg-Tabletten, Co-Mepril-Tabletten). Name oder Firma und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers: F. Joh. Kwizda
Ges.m.b.H., 1010 Wien. Verschreibungspflicht/ Apothekenpflicht: Rezept- und apothekenpflichtig. Wirkstoffgruppe: Antihypertensiva. Die Informationen zu den Abschnitten Warnhinweise, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen. 1) Collins R. et al.: Blood pressure, stroke
and coronary heart disease. Lancet 335. 827-838 (1990). 2) The University of Glasgow: Press Release: Study of mortality in patients with high blood pressure has shown that the choice of treatment has a major effect on survival. March 15th 2000. Stand: 11/03
Fachinformation zu Seite 14
Fachinformation – Cipralex® 5 mg/10 mg – Filmtabletten; ATC-Code: N 06 AB; Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 5 mg bzw. 10 mg Escitalopram (als
Oxalat); Hilfsstoffe: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose, Hochdisperses wasserfreies Siliciumdioxid, Talk, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat;
Tablettenhülle: Hypromellose, Macrogol 400, Titandioxid (E-171); Anwendungsgebiete: Behandlung von Episoden einer Major Depression. Behandlung von
Panikstörungen mit oder ohne Agoraphobie. Behandlung von sozialen Angststörungen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Escitalopram oder einen der
anderen Bestandteile. Gleichzeitige Behandlung mit nicht selektiven, irreversiblen Monoaminoxidaxe-Hemmern (MAO-Hemmer); Zulassungsinhaber und
Hersteller: H. Lundbeck A/S, Ottiliavej 9, DK-2500 Kopenhagen – Valby, Dänemark; Vertrieb: Lundbeck Austria GmbH, Dresdner Straße 82, 1200 Wien,
www.lundbeck.at; Rezept- und apothekenpflichtig, wiederholte Abgabe verboten. Weitere Angaben zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln,
Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Gewöhnungseffekten sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen.
Fachinformation zu Seite 35
EBRANTIL®
Bezeichnung des Arzneimittels: Ebrantil® retard-Kapseln. Zusammensetzung (arzneilich wirksame Bestandteile nach Art und Menge): 1 Kapsel enthält
30 mg bzw. 60 mg Urapidil. Anwendungsgebiete: Langzeitbehandlung der Hypertonie. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile
des Präparates. Hilfsstoffe: 62,43 mg bzw. 124,86 mg Sugar Spheres(53,53 mg bzw. 107,07 mg Saccharose, Maisstärke, gereinigtes Wasser), Eudragit S,
Diethylphthalat, Talkum, Hypromellose, Fumarsäure, Ethylcellulose, Hypromellose Phthalat, Stearinsäure, Gelatine, Titanoxid (E 171), Eisenoxid gelb (E 172),
Schellack, Soja Phospholipide, Dimethicon, Eisenoxid schwarz (E 172), gereinigtes Wasser. Wirkstoffgruppe: Urapidil hat zentrale und periphere Angriffspunkte. Peripher blockiert Urapidil vorwiegend postsynaptische Alpha-1 Rezeptoren und hemmt somit den vasokonstriktorischen Angriff der Katecholamine.
Zentral moduliert Urapidil die Aktivität der Kreislaufregulationszentren: dadurch wird eine reflektorische Zunahme des Sympathikotonus gesenkt. Packungsgrößen: 30 mg 30 Stk. kassenfrei, 60 mg 30 Stk. kassenfrei. Name des pharmazeutischen Unternehmers: ALTANA Pharma GesmbH. Rezeptpflicht/Apothekenpflicht. Informationen zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, zu Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Nebenwirkungen
und Gewöhnungseffekten sind der veröffentlichten Fachinformation zu entnehmen.
ALTANA Pharma Gesellschaft mbH Ketzergasse 200, A 1235 Wien T +43 (1) 866 53-0 www.altanapharma.at
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rufe
nach
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
NACHRUFE
Herr Obermedizinalrat Dr. Christian
SCHABER, Arzt für Allgemeinmedizin,
ist am 12. Dezember 2004 im 88. Lebensjahr verstorben.
Dr. Christian Schaber wurde am 20.7.
1917 in Vigaun geboren, besuchte das
Gymnasium Borromäum in Salzburg
und studierte anschließend an der
Medizinischen Fakultät der Universität in Innsbruck, wo er
am 17.5.1947 zum Doktor der gesamten Heilkunde promovierte.
Nach Beendigung des Medizinstudiums absolvierte er
seine Turnusausbildung zum Praktischen Arzt an den
Landeskrankenanstalten Salzburg. Danach ließ sich
Dr. Schaber am 30.12.1950 in Kuchl nieder und wurde
bereits im Jahre 1952 zu Sprengelarzt bestellt.
Dr. Christian Schaber war wegen seinen fachlichen Qualitäten als Arzt von der Bevölkerung besonders geschätzt.
Er leistete ärztliche Hilfe wann immer es notwendig war
und stand oft Tag und Nacht im Dienst der Kranken. Einer
besonderen Würdigung bedarf seine menschliche und geradezu väterliche Haltung den Armen und Körperbehinderten gegenüber. Sehr gewissenhaft versah Dr. Schaber
alle schulischen Obliegenheiten, verantwortungsbewusst
beachtete er alle sanitätspolizeilichen Vorschriften und Erlässe, wirkte bei Kommissionen mit und half besonders bei
Unglücks- und Katastrophenfällen. Mustergültig war sein
Wirken in der Mutterberatung und Säuglingsberatung,
ebenso die Leitung des Entbindungsheimes Kuchl.
Der Bundespräsident verlieh ihm 1971 den Berufstitel
„Medizinalrat“ und 1983 der Berufstitel „Obermedizinalrat. Seit November 1973 war Dr. Schaber auch Ehrenbürger der Gemeinde Kuchl.
Mit 31.12.1983 erfolgte die Einstellung der kassenärztlichen Tätigkeit, Dr. Schaber führte aber noch bis zum
31.12.1987 eine Privatpraxis.
Herr OMR Dr. Christian Schaber hinterlässt eine Frau und
2 erwachsene Kinder.
Herr Dr. Wilhelm WASMER, Arzt für
Allgemeinmedizin, ist am 6. Dezember
2004 im 80. Lebensjahr verstorben.
Dr. Wilhelm Wasmer wurde am 23.8.
1925 in Wien geboren. Nach der Reifeprüfung studierte er an der Universität
Wien Medizin, wo er am 24.6.1952
zum Doktor der gesamten Heilkunde
promovierte. Seine praktische Ausbildung erlangte er am
Krankenhaus Amstetten sowie am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Salzburg.
Nach einem einjährigen Studienaufenthalt in den USA
setzte er seine Turnustätigkeit am Landeskrankenhaus
Salzburg fort.
Mit 15.12.1958 wurde er als Praktischer Arzt in die Ärzteliste eingetragen.
Am 1.3.1959 eröffnete er eine Ordination als Praktischer
Arzt in Bad Hofgastein, wo er in weiterer Folge als Vertragsarzt für sämtliche Krankenkassen tätig war.
Im Jänner 1976 wurde er zum Sprengelarzt für den Gesundheitssprengel Bad Hofgastein bestellt. Von 1990 bis
1994 war er Stellvertreter des ärztlichen Leiters des Grand
Park Hotel in Bad Hofgastein.
Ende März 1996 erfolgte die Einstellung seiner ärztlichen
Tätigkeit.
Herr Dr. Wilhelm Wasmer hinterlässt 2 Söhne.
Wir werden den Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Der Salzburger Arzt
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bücher für mediziner
Der Salzburger Arzt
RIECHER-RÖSSLER / BITZER
ENDERLE / SEIDEL
Frauengesundheit
Arbeitsmedizin
2005, 978 Seiten, € 153,20
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Jänner 2005
2005, 690 Seiten, € 84,30
Arbeitsmedizin Kurs A, B und C
Das einzige umfassende Begleitwerk zu den
arbeitsmedizinischen Pflichtkursen A, B und
C – die Inhalte orientieren sich eng an dem
„Kursbuch Arbeitsmedizin“ der deutschen
Bundesärztekammer!
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auf die Facharztprüfung
das zuverlässige Nachschlagewerk für alle Fragen des Arbeitsmediziners in der täglichen Praxis.
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Gesundheitsschutz und Sicherheit
Arbeitshygiene und -toxikologie
Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten und berufsbedingte Karzinome
Ärztliche Profession und arbeitsmedizinische Professionalität
Arbeitsmedizin im System der sozialen Sicherung
TÖLLE / DOPPELFELD
Alkoholismus
2005, 222 Seiten, € 30,80
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Etwa 20% der Patienten in den Praxen niedergelassener Ärzte und in Allgemeinkrankenhäusern haben ein Alkoholproblem. Im
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Werk unterstützt Sie dabei durch aktuelles
Wissen zu den organpathologischen, psychischen und sozialen Folgen der Sucht sowie deren Relevanz
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Missbrauch richtig einzuschätzen und adäquat auf Anzeichen der Sucht zu reagieren. Die Kenntnis der Rechtslage
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Sicherheit im Umgang mit Patienten und Angehörigen.
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gesundes Leben
BUCHHANDLUNG
Geschlechtsspezifische Probleme von Erkrankungen bei
Frauen rücken zunehmend in das Blickfeld der medizinischen Praxis und Forschung – international bekannt unter
dem Begriff Women’s Health. So gibt es etwa deutliche Geschlechtsunterschiede hinsichtlich Häufigkeit, Risikofaktoren, Entstehung und Verlauf von Erkrankungen – aber auch
bezüglich Behandlungsmöglichkeiten und -risiken. Das vorliegende Buch greift diese und andere Aspekte auf und
zeigt konkret, wie Frauengesundheit verbessert werden
kann. Es richtet sich an Ärzte der verschiedenen Fachdisziplinen, an Psychotherapeuten und andere Berufsgruppen,
die Frauen in allen Lebenslagen betreuen und behandeln.
Aus dem Inhalt:
Grundlagen der Frauengesundheit
■ Die Frau in der Praxis – vom Syndrom zur Diagnose und
Therapie
■ Früherkennung und Prävention
■ Gesundheitsförderung
■ Adressen und Links
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Bücher für ein
schöneres Leben
SORGER
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Medizin – Psychologie – Recht – Esoterik – Belletristik
AM LANDESKRANKENHAUS · Müllner Hauptstraße 28 + 34, A-5020 Salzburg/Austria · Tel. 0662 / 43 24 13 · Fax 43 41 45
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
stelle
stelle
Der Salzburger Arzt
Dezember 2004
freie
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
stellen
STELLENAUSSCHREIBUNG
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg werden von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt
des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse Austria Tabakwerke AG, Betriebskrankenkasse der Semperit Gummiwerke
AG und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern die Stelle für eine/einen
FACHÄRZTIN /ARZT für INNERE MEDIZIN
mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Salzburg-Stadt
(Stelle nach Dr. Fussenegger)
per 1. 7. 2005 ausgeschrieben.
Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen.
Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer
für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend):
1. Lebenslauf
2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten).
3. Doktordiplom
4. Anerkennung zum Facharzt für Innere Medizin
5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist:
a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis
b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in
der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.
Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen.
Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache
ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird.
Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten
Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.:
0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden.
Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich
bewerbenden Arzt.
Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der
Honorarordnung geregelt.
Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie
• auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn
• im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004)
und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden.
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freie
stellen
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
STELLENAUSSCHREIBUNG
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg werden von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt
des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse Austria Tabakwerke AG, Betriebskrankenkasse der Semperit Gummiwerke
AG, Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die Stelle für eine/einen
ÄRZTIN /ARZT für ALLGEMEINMEDIZIN
mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Vigaun*)
(Stelle nach Dr. Grumböck)
per 1. 4. 2005 ausgeschrieben.
Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen.
Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer
für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend):
1. Lebenslauf
2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten).
3. Doktordiplom
4. Anerkennung zum Arzt für Allgemeinmedizin
5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist:
a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis
b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in
der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.
Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen.
Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache
ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird.
Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten
Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.:
0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden.
Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich
bewerbenden Arzt.
Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der
Honorarordnung geregelt.
Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie
• auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn
• im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004)
und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden.
*) Es ist eine nochmalige Ausschreibung erforderlich, da die Stelle nach Unterzeichnung des Einzelvertrages nicht angetreten wurde. Für
Bewerbungen im Zuge der Erstausschreibung können keine Vorbewerbungspunkte vergeben werden!
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Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
stellen
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg werden von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt
des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse Austria Tabakwerke AG, Betriebskrankenkasse der Semperit Gummiwerke
AG, Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
die Stelle für eine/einen
ÄRZTIN /ARZT für ALLGEMEINMEDIZIN
mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Kuchl (Stelle nach Dr. Bitterlich)
die Stelle für eine/einen
ÄRZTIN /ARZT für ALLGEMEINMEDIZIN
mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Elsbethen (Stelle nach OMR Dr. John)
die Stelle für eine/einen
ÄRZTIN /ARZT für ALLGEMEINMEDIZIN
mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Salzburg-Stadt (Stelle nach Dr. Gebhart)
per 1. 7. 2005 ausgeschrieben.
Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen.
Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer
für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend):
1. Lebenslauf
2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten).
3. Doktordiplom
4. Anerkennung zum Arzt für Allgemeinmedizin
5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist:
a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis
b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in
der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.
Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen.
Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache
ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird.
Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten
Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.:
0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden.
Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich
bewerbenden Arzt.
Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der
Honorarordnung geregelt.
Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie
• auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn
• im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004)
und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden.
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Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
STELLENAUSSCHREIBUNG
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg wird von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die Stelle für
eine/einen
FACHÄRZTIN /ARZT für
AUGENHEILKUNDE UND OPTOMETRIE
mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Saalfelden
(neue Stelle)
per 1. 4. 2005 ausgeschrieben.
Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen.
Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer
für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend):
1. Lebenslauf
2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten).
3. Doktordiplom
4. Anerkennung zum Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist:
a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis
b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in
der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.
Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen.
Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache
ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird.
Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten
Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.:
0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden.
Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich
bewerbenden Arzt.
Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der
Honorarordnung geregelt.
Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie
• auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn
• im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004)
und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden.
40
freie
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
stellen
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Salzburg werden von der Salzburger Gebietskrankenkasse, Versicherungsanstalt
des österr. Bergbaues, Graz, Betriebskrankenkasse Austria Tabakwerke AG, Betriebskrankenkasse der Semperit Gummiwerke
AG, Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
per 1. 4. 2005:
die Stelle für eine/einen
FACHÄRZTIN /ARZT für PSYCHIATRIE
mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Salzburg-Stadt (Stelle nach Dr. Reichel)
per 1. 7. 2005:
die Stelle für eine/einen
FACHÄRZTIN /ARZT für KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE
mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in Salzburg-Stadt (Stelle nach Dr. Pallasser)
ausgeschrieben.
Die schriftliche Bewerbung muss bei der Ärztekammer für Salzburg bis längstens 22. 2. 2005 einlangen.
Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen (Original oder beglaubigte Kopie/bei ordentlichen Mitgliedern der Ärztekammer
für Salzburg ist die Vorlage von Kopien ausreichend):
1. Lebenslauf
2. Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis eines EWR-Landes oder der schweizerischen Eidgenossenschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet (Assoziationsstaaten).
3. Doktordiplom
4. Anerkennung zum Facharzt des betreffenden Faches
5. Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen ist:
a) Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis
b) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung, in
der keine Verurteilung aufscheint, die eine verlässliche Berufsausübung nicht erwarten lässt.
Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können den Nachweis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung auch durch von den zuständigen Behörden des Heimatoder Herkunftsstaates ausgestellte entsprechende Bescheinigung (§ 27 Abs.4 Ärztegesetz 1998) erbringen.
Die unter a) und b) genannten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache
ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Für Flüchtlinge, denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt worden ist, entfällt der unter Punkt 2. genannte Nachweis. Der Nachweis gemäß Punkt 3. und 4. entfällt, sofern eine im Ausland absolvierte ärztliche Aus- oder Weiterbildung glaubhaft gemacht wird.
Die Reihung erfolgt nach den zwischen der Salzburger Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer für Salzburg vereinbarten
Richtlinien, die von Interessenten jederzeit über die Ärztekammer für Salzburg, Bergstraße 14, 5024 Salzburg (Tel.-Nr.:
0662/871327 bzw. E-Mail: [email protected]) angefordert werden können. Die für die Reihung nach den Reihungsrichtlinien erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen an die Ärztekammer für Salzburg zu übersenden.
Die Berufung als Vertragsarzt erfolgt unter der weiteren Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
durch den Abschluss eines Einzelvertrages zwischen den vorher angeführten Krankenversicherungsträgern und dem sich
bewerbenden Arzt.
Die Rechte und Pflichten des in Vertrag genommenen Arztes und seine Honorierung sind im Gesamtvertrag sowie der
Honorarordnung geregelt.
Das für die Bewerbung erforderliche Formular finden Sie
• auf unserer Homepage www.gesundinsalzburg.at – Reihungsrichtl./BewerberIn
• im Salzburger Arzt (Ausgabe: Juli/August 2004)
und kann Ihnen auf Wunsch selbstverständlich auch zugesandt werden.
41
tagungen und kongresse
TERMINE VOM 14. 2. – 30. 4. 2005
■ 14. – 18. Februar 2005,
Bad Schallerbach
20. GRUNDKURS FÜR KURORTMEDIZIN – MODUL I DES ÖÄKDIPLOMS FÜR KURORTMEDIZIN
Information: Frau Ebner,
Österreichische Akademie der Ärzte,
Weihburggasse 2/5, 1010 Wien,
Tel.: 01/5126383-40, Fax: 01/5126383-13,
e-mail: k.ebner@arztakdemie
■ 17. – 19. Februar 2005, Wien
23. WIENER INTENSIVMEDIZINISCHE
TAGE
Information: KUONI Congress Vienna,
WIT 2005, Lerchenfelder Gürtel 43/4/1,
1160 Wien, Tel.: 01/3197690-29,
Fax: 01/3191180,
e-mail: [email protected]
■ 19. Februar 2005, Wien
ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK
Information: Österr. Akademie der Ärzte,
Frau Eva Bradler, Tel.: 01/5126383-20,
e-mail: [email protected]
■ 19. Februar 2005, Wien
HÄMATOLOGISCHES SYMPOSIUM
IM DONAUSPITAL
Information: FA Dr. Veronika BuxhoferAusch, FA Dr. Georg Tatzreiter,
Mag. Gertraude Veverka,
Tel.: 01/28802-3203, Fax: 01/28802-3280,
e.mail: [email protected]
■ 24. – 25. Februar 2005, Wien
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
■ 26. Februar 2005, Wien
■ 7. – 12. März 2005, Kitzbühel
KARDIOLOGISCHES FORTBILDUNGSSEMINAR – HERZINSUFFIZIENZ
Information: 3. Med. Abteilung mit
Kardiologie und Erstversorgung,
Wilhelminenspital Wien,
Montlearstraße 37, 1160 Wien,
Tel.: 01/49150-2301,
Fax: 01/49150-2309,
e-mail: [email protected]
34. INTERNATIONALE KIEFERORTHOPÄDISCHE FORTBILDUNGSTAGUNG
Information: Tagungsbüro,
Webergasse 13, 6370 Kitzbühel,
Tel.: 05356/64084, Fax: 05356/64742,
e-mail: [email protected]
■ 26. – 27. Februar 2005, Wien
INTENSIVKURS 1 FÜR HOMÖOPATHIE
Information: Österreichische Gesellschaft für Homöopathische Medizin,
Mariahilferstraße 110, 1070 Wien,
Tel.. 01/5267575, Fax: 01-5267575-4
www.homoeopathie.at
■ 26. – 27. Februar 2005, Innsbruck
TCD – KURS
Information: Univ. Klinik für Neurologie, Neurosonologisches Labor,
Anichstraße 35, 6020 Innsbruck,
Tel.: 0512/23871, Fax: 0512/23873
e-mail: [email protected]
■ 4. – 5. März 2005, Wien
DER ARZT ALS GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER
Information: Österreichische Akademie
der Ärzte, Frau Mag. Margot Tschank,
Tel.: 01/7189476-33,
e-mail: [email protected],
www.arztakademie.at
■ 5. März 2005, Bad Sauerbrunn
UPDATE GENETIK
Information: Ärztezentrale Med.Info,
Helferstorferstraße 4, 1014 Wien,
Tel.: 01/53116-38, Fax: 01/53116-61,
e-mail: [email protected]
22. ERNÄHRUNGSKONGRESS –
GASTROENTEROLOGIE & DIÄTETIK
Information: Verband der Dipl. DiätassistentInnen & Ernährungsmedizinischen BeraterInnen Österreichs,
Grüngasse 9/20, 1050 Wien
Tel.: 01/6027960, Fax: 01/6003824,
e-mail: [email protected],
www.ernaehrung.or.at
■ 5. März 2005, Graz
■ 25. – 26. Februar 2005, Wien
■ 5. – 12. März 2005, Tirol
SYMPOSIUM: SÄUREN – BASEN –
SCHLACKEN
Information: Sekretariat der Akademie
für Ganzheitsmedizin, Sanatoriumstraße 2, 1140 Wien,
Tel.: 01/6887507-0, Fax: 01/6887507-15,
e-mail: [email protected]
8. INTERDISZIPLINÄRES GASTROENTEROLOGISCH-HEPATOLOGISCHES WINTERTREFFEN
Information: Ärztezentrale Med.Info,
Helferstorferstraße 4, 1014 Wien,
Tel.: 01/53116-38, Fax: 01/53116-61,
e-mail: [email protected]
ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK
Information: Österr. Akademie der Ärzte,
Frau Eva Bradler, Tel.: 01/5126383-20,
e-mail: [email protected]
42
■ 10. – 12. März 2005, Salzburg
TRANSTHORAKALE ECHOKARDIOUND DOPPLERSONOGRAPHIE
FORTGESCHRITTENENKURS 1
Information: Frau Christine Hilzensauer, Frau Helene Schroffner,
RZ Großgmain,
Tel.: 06247/7406-47161,
e-mail: [email protected]
■ 18. – 19. März 2005, Wien
2. SYMPOSIUM MEHRLINGSSCHWANGERSCHAFTEN
Information: Congress&Management
GmbH, Rotenhausgasse 6/8, 1090 Wien,
Tel.: 01/4068340, Fax: 01/4068343,
e-mail: [email protected],
www.congress-man.at
■ 31. März – 1. April 2005,
Zell am See
TAGUNG DER ÖSTERREICHISCHEN
GESELLSCHAFT FÜR ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT
Information: Österr. Gesellschaft
für Arbeitsrecht und Sozialrecht,
Universität Linz, 4040 Linz,
Tel.: 0732/2468-8270,
e-mail: [email protected]
■ 7. – 9. April 2005, Arlberg
19. RÖNTGENSEMINAR – OBERLECH
Information: Zentralröntgeninstitut KA
Rudolfsstiftung, Juchgasse 25, 1030 Wien,
Tel.: 01/71165-3107, Fax: 01/71165-3109,
e-mail: [email protected]
■ 7. – 9. April 2005, Serfaus
V. INTERDISZIPLINÄRES
WINTERSYMPOSIUM
Information: Congress-Event,
Fr. Angela Lechleitner, Schubertweg 5,
9900 Lienz, Tel.: 04852/71244,
Fax: 04852/71244-4,
e-mail: [email protected],
www.congress-event.at
tagungen und kongresse
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
■ 8. – 9. April 2005, Salzburg
■ 15. – 17. April 2005, Salzburg
GRUNDSEMINAR FÜR SACHVERSTÄNDIGE
Information: Landesverband der allg.
beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs,
Robert-Stolz-Straße 12, 4020 Linz,
e-mail: [email protected]
DOPPLER-SONOGRAPHIE-KURSE
FÜR GYN. UND GEBH.: AUFBAUKURS UND ABSCHLUSSKURS
Information: Univ. Doz. Dr. Horst
Steiner, Frau Romana Oberascher,
Universitätsklinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe der Salzburger Landeskliniken, Müllner Hauptstraße 48,
5020 Salzburg, Tel.: 0662/4482-2501,
e-mail: H. [email protected]
oder R. [email protected]
■ 9. April 2005, Linz
ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK
Information: Österreichische Akademie
der Ärzte, Frau Eva Bradler,
Tel.: 01/5126383-20,
e-mail: [email protected]
■ 14. – 16. April 2005, Wien
3. ÖSTERREICHISCHER KONGRESS –
KREBS BEI DER FRAU
Information: Congress & Management
GmbH, Rotenhausgasse 6/8, 1090 Wien,
Tel.: 01/4068340, Fax: 01/4068343,
e-mail: [email protected],
www.congress-man.at
■ 15. April 2005, Salzburg
PERINATOLOGISCHES SEMINAR
Information: Univ.-Doz. Dr. Horst
Steiner, Frau Romana Oberascher,
Universitätsklinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe der Salzburger Landeskliniken, Müllner Hauptstraße 48,
5020 Salzburg, Tel.: 0662/4482-2501,
e-mail: H. [email protected]
oder R. [email protected]
■ 16. April 2005, Kärnten
ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK
Information: Österr. Akademie der Ärzte,
Frau Eva Bradler, Tel.: 01/5126383-20,
e-mail: [email protected]
■ 16. – 17. April 2005, Salzburg
FETALE ECHOKARDIOGRAPHIE-KURS
Information: Univ. Doz. Dr. Horst
Steiner, Frau Romana Oberascher,
Universitätsklinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe der Salzburger Landeskliniken, Müllner Hauptstraße 48,
5020 Salzburg, Tel.: 0662/4482-2501,
e-mail: H. [email protected]
oder R. [email protected]
■ 15. – 16. April 2005, Baden
ULTRASCHALLKURS: GELENKE,
WEICHTEILE
Information: Prim.Univ.Prof.Dr. Gritzmann, Tel. und Fax: 0662/840464,
e-mail: [email protected]
GERIATRIEKONGRESS
Information: Ludwig Boltzmann Institut
für Interdisziplinäre Rehabilitation in
der Geriatrie, Frau Ilse Howanietz,
Apollogasse 19, 1070 Wien,
Tel.: 01/51203-5770,
e-mail: [email protected]
■ 21. – 23. April 2005, Salzkammergut
10. JAHRESTAGUNG DER ÖSTERR.
GESELLSCHAFT FÜR ENDOKRINOLOGIE UND STOFFWECHSEL
Information: Wiener Medizinische
Akademie, Frau Mag. Birgit Kamolz,
Alserstraße 4, 1090 Wien,
Tel.: 01/4051383-11, Fax: 01/4051383-23,
e-mail: [email protected]
■ 23. April 2005, Wien
ANGIOLOGISCHE BASISDIAGNOSTIK
Information: Österr. Akademie der Ärzte,
Frau Eva Bradler, Tel.: 01/5126383-20,
e-mail: [email protected]
■ 29. – 30. April 2005, Salzburg
METABOLISCHES SYNDROM –
DIABETS MELLITUS TYP 2
Information: Mondial Congress,
Tel.: 01/58804-0,
e-mail: [email protected]
Fortbildungsveranstaltungen
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg
Abteilung für Innere Medizin
Wintersemester 2004/05
■ 15. April 2005, Salzburg
REFRESHERKURS SONOGRAPHIE II
TRIMENON
Information: Univ.-Doz. Dr. Horst
Steiner, Frau Romana Oberascher,
Universitätsklinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe der Salzburger Landeskliniken, Müllner Hauptstraße 48,
5020 Salzburg, Tel.: 0662/4482-2501,
e-mail: H. [email protected]
oder R. [email protected]
■ 20. – 23. April 2005, Wien
Ort: Schlosswirt, Anif
Zeit: jeweils 19.00 Uhr
10. Februar 2005
COPD/ASTHMA BRONCHIALE
DIFFERENTIALDIAGNOSE UND AKTUELLE THERAPIE
Prim. Dr. Gert Wurzinger, LKH Graz West
1. März 2005
FETTLEBER: HARMLOSER BEFUND ODER
BEHANDLUNGSBEDÜRFTIGE ERKRANKUNG
Univ.-Prof. Dr. Michael Trauner
Abteilg. für Gastroenterologie und Hepatologie, Med. Universitätsklinik Graz
Die Veranstaltungen werden mit 2 Stunden für das
Diplomfortbildungsprogramm angerechnet!
43
aktuell
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
STANDESMELDUNGEN
■ PRAXISERÖFFNUNGEN:
DDr. Erwin BERNAUER, Zahnarzt, 5020
Salzburg, Neutorstraße 52.
Dr. Matthias BRANDAUER, FA für Kinder- und Jugendheilkunde (Intensivmedizin), 5020 Salzburg, Weiserhofstr. 5/1.
Dr.med.dent Robert FIEREDER, Zahnarzt, 5661 Rauris, Summererweg 1.
Kamal GUINDI, FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten, 5110 Oberndorf,
Salzburger Straße 56.
Dr. Hannes KORETZ, Arzt f. Allgemeinmedizin, 5400 Hallein, Salzachtalstr. 5.
Dr.med.dent. Judit LISZTES, Zahnärztin,
5020 Salzburg, Schwarzstraße 48.
Dr. Manfred MITTERMAIR, FA für Unfallchirurgie, 5630 Bad Hofgastein, Sen.
W.-Wilfling-Platz 1.
Dr. Elisabeth RETTER, FÄ f. Neurologie,
5580 Tamsweg, Hans-Noggler-Str. 553/3.
Dr. Margot RIEDL, FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, 5020 Salzburg,
Makartplatz 7.
■ NEUE PRAXISANSCHRIFTEN:
KLEINANZEIGEN
PHYSIOBALANCE® – Praxis für Physiotherapie sucht Timesharing Partner
Mein Angebot zur Einmietung, auch
stundenweise, richtet sich an Ärzte unterschiedlichster med. Richtungen, die
in einer interdisziplinären Gruppenpraxis im Zentrum von Salzburg tätig sein
wollen.
Karin Neudorfer, Dipl. PT-Vertragspartnerin der SGKK. Infos unter
www.physiobalance.at oder Tel. 0650/
93 89 210.
ORDINATION Neumarkt: Stadtplatz,
4 Zi.+Küche+Loggia (111 qm)+Tiefgar.,
1. Stock, Lift, Parkett, hohe Räume,
Ärzte im Gebäudekomplex, Tel. 0664/
22 05 865, e-mail: [email protected].
ZAHNARZT für Übernahme einer Praxis in Salzburg-Stadt gesucht. Tel. 0662/
64 64 51.
RÄUMLICHKEIT in physiotherapeutischer Praxis in Parsch, zentral gelegen,
auch tageweise (mindestens zwei Tage)
zu vermieten. Tel. 0650/23 78 259.
Landarzt in Deutschland sucht dringend Partner für freie Hälfte einer großen alteingef. Landpraxis (AfA/Hausarztinternist). Praxis läuft und läuft und läuft.
Jagd, Sono, Tennis, Endoskopie, Golf,
Wandern, kl. Chirurgie, Segeln, Haut,
Angeln, Pädiatrie, Gyn. – alles möglich!
Paradies für Kinder! Land-Versorgungszentrum angedacht. Chiffre SA 05/01.
44
Dr. Ferdinand AGLAS, FA für Innere
Medizin (Rheumatologie), 5020 Salzburg, Ginzkeyplatz 10/3.
Dr. Hansjörg BRUNNER, FA für Unfallchirurgie, 5026 Salzburg-Aigen, Valkenauerstraße 65.
Univ.-Doz. Dr. Karl Hans RENDL, FA für
Chirurgie (Gefäßchirurgie) 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 35, Medicent.
Dr. Sabine RIPPEL, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5400 Hallein, Salzachtalstr. 5.
Dr. Michael SILLER, FA für Innere Medizin, 5400 Hallein, Salzachtalstraße 5.
Dr. Cornelia SCHWIGLHOFER, Ärztin
für Allgemeinmedizin, 5571 Mariapfarr,
Sonnenweg 600.
Dr. Artur TROST, FA für Chirurgie, 5550
Radstadt, Judenbühel (2.Ordination)
Dr. Isabelle WEIHS-FELSING, Ärztin für
Allgemeinmedizin, 5110 Oberndorf,
Paracelsusstraße 39.
Dr. Erwin WALTER, Arzt für Allgemeinmedizin, 5081 Niederalm, Dorfstr. 10.
aktuell
Jänner 2005 Der Salzburger Arzt
■ EINSTELLUNGEN DER ORDINATION
BZW. DER ÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT:
Dr. Abdellatif ABDALLAH, FA f. Chirurgie,
5630 Bad Hofgastein, Schulstr. 24/11.
Dr. Dietmar ACHLEITNER, FA für Chirurgie, 5020 Salzburg, Thurwiesergasse 3.
Dr. Brigitte AICHERNIG, FÄ für Anästhesiologie und Intensivmedizin, 5020
Salzburg, St.Johanns-Spital.
HR Univ.-Prof. Prim.i.R. Dr. Alfred
AIGNER, FA für Innere Medizin (Kardiologie, internistische Sportheilkunde)
5020 Salzburg, Institut für Sportmedizin.
■ ZULASSUNGEN ZUR DEN
§-2-KRANKENKASSEN:
Dr. Ferdinand AGLAS, FA für Innere
Medizin (Rheumatologie), 5020 Salzburg, Ginzkeyplatz 10/3.
Dr. Helmuth BARTH, Arzt für Allgemeinmedizin, 5700 Zell am See, Sportplatzstraße 12.
Dr. Matthias BRANDAUER, Arzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Intensivmedizin), 5020 Salzburg, Weiserhofstraße 5/1.
Dr. Hannes KORETZ, Arzt für Allgemeinmedizin, 5400 Hallein, Salzachtalstraße 5.
Prim. i.R. MR Dr. Karl ASCHENBRENNER, FA für Radiologie, 5600 St. Johann, Prof.-Pöschl-Weg 2.
Dr. Elisabeth RETTER, FÄ für Neurologie, 5580 Tamsweg, Hans-NogglerStraße 553/3.
Dr. Gerhard EIRISCH, FA für Mund-,
Kiefer- und Gesichtschirurgie, 5020
Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 2 (Ordinationseinstellung).
Dr. Isabelle WEIHS-FELSING, Ärztin für
Allgemeinmedizin, 5110 Oberndorf,
Paracelsusstraße 39.
Dr. Daniela GRUMBÖCK, Ärztin für Allgemeinmedizin, 5424 Bad Vigaun,
Langgasse 248 (Ordinationseinstellung)
■ ZURÜCKLEGUNGEN DER
Dr. Friedrich LATSCHER, FA für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde, 5441 Abtenau, Markt.
Dr. Bernhard LEITNER, FA für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde, 5020 Salzburg, Reichenhallerstraße 31.
OMR Dr. Karl LENGAUER, Arzt für Allgemeinmedizin, 5412 Puch Nr. 148.
Dr. Herwig PASCHER, FA für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde, 5020 Salzburg, Sebastian-Stief-Gasse 3/III.
Prim. Dr. Josef RÜCKER, FA für Kinderund Jugendheilkunde (Intensivmedizin)
und Arzt für Allgemeinmedizin, 5020
Salzburg, Nesselthalergasse 25 (Ordinationseinstellung)
§-2-KRANKENKASSEN:
Dr. Elisabeth MITTERMAYER, Ärztin für
Allgemeinmedizin, 5110 Oberndorf,
M.-Rottmayr-Straße 1.
■ DIPLOM ARZT FÜR
ALLGEMEINMEDIZIN:
Dr. Alfred AIGNER
Dr. Matthias BRANDAUER
Dr. Wolfgang FARKAS
Dr. Ulrike LÖFFLER
Dr. Heidi POKORNY
Dr. Harald STROBL
Dr. Alexander WOERTZ
Dr. Florian ZÜCKERT
■ DIPLOME FACHÄRZTE:
Dr. Kunigunde RUSSEGGER-DSCHULNIGG, Ärztin für Allgemeinmedizin,
5400 Hallein, Burgfriedstraße 1 (Ordinationseinstellung)
Dr. Maria GRATZ, FÄ für Anästhesiologie und Intensivmedizin
Univ.-Prof. Prim.i.R. Dr. Friedrich
SANDHOFER, FA für Innere Medizin,
5020 Salzburg, Gärtnerstraße 2.
Matthias HEIGERT, FA für Innere Medizin(Intensivmedizin)
Dr. Wilfried SCHWARZ, FA für Kinderund Jugendheilkunde, 5020 Salzburg,
Weiserhofstraße 5.
Dr. Sebastian LEITINGER, FA für Unfallchirurgie
Dr. Hans Ulrich SCHLICKER, FA für
Neuropathologie
Dr. Gernot TASCH, FA für Medizinische-Radiologie-Diagnostik
45
■ BESTELLUNGEN, VERLEIHUNGEN
UND SONSTIGES:
Dr. Ferdinand AGLAS, FA für Innere
Medizin (Rheumatologie): Beendigung
der Primararzttätigkeit am Kurzentrum
Bad Vigaun.
Dr. Gernot DIEM, FA für Innere Medizin: Bestellung zum Stellvertreter des
ärztlichen Leiters des Rehabzentrums in
Großgmain.
Gundula FRENZEL, FÄ für Anästhesiologie und Intensivmedizin: Bestellung zur
ärztlichen Leiterin der Palliativbetreuung Pongau.
Dr. Elisabeth GORDON-PRODINGER,
Ärztin für Allgemeinmedizin: Bestellung
zur Schulärztin an der Volksschule
St. Michael im Lungau.
Dr. Nihad HATAHET, Arzt für Allgemeinmedizin: Bestellung zum Schularzt
an den Volksschulen Oberweißburg und
Muhr.
Dr. Peter KOLLER, Arzt für Allgemeinmedizin: Bestellung zum Schularzt an
der Hauptschule in St. Micheal im Lungau und an den Volksschulen St. Margarethen und Zederhaus im Lungau.
Univ.-Prof. Prim. Dr. Reinhard LENZHOFER, FA für Innere Medizin (Intensivmedizin, Hämato-Onkologie und
Nephrologie): Bestellung zum Stellvertreter des ärztlichen Leiters des Krankenhauses Schwarzach.
Dr. Gerfried LEXER, FA für Chirurgie (Intensivmedizin): Beendigung der Tätigkeit als ärztlicher Leiter der Privatklinik
Wehrle in Salzburg.
Prim. Dr. Harald MÜHLBACHER, FA für
Chirurgie: Bestellung zum ärztlichen
Leiter der Privatklinik Wehrle in Salzburg.
MR Dr. Liselotte ÖLSBÖCK, FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde: Verleihung
des Titels Primaria.
Dr. Gunda Johanna ROHRMOSER, FÄ
für Innere Medizin: Ermächtigung gem.
§ 35 des Strahlenschutzgesetzes.
Dr. Rudolf SCHNEEBERGER; FA für
Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten,
Anerkennung der Ordination als Lehrpraxis.
aktuell
Der Salzburger Arzt
Jänner 2005
Anerkennung von Ausbildungsstätten
AZ. 524/FA/88/2004
AZ. 428/FA/87/2004
St. Johanns Spital LKH, Salzburg, Landesklinik für Radiotherapie und
Radio-Onkologie; Festsetzung einer
3. und 4. Ausbildungsstelle zum Facharzt für das Sonderfach „Strahlentherapie-Radioonkologie“ ab 1. 10. 2004
Christian-Doppler-Klinik Landesnervenklinik Salzburg, Landesklinik für
Neurologie; Festsetzung einer 9. und
10. Ausbildungsstelle für die Ausbildung zum Facharzt für das Sonderfach
„Neurologie“ ab 1. 1. 2004
Die Österreichische Ärztekammer setzt
gemäß § 10 Abs 3 Ärztegesetz 1998
i.d.F. BGBl I 140/2003 die Zahl der Ausbildungsstellen für die Ausbildung zum
Facharzt für das Sonderfach „Strahlentherapie-Radioonkologie“ an der
Landesklinik für Radiotherapie und Radio-Onkologie des St. Johanns Spitals
LKH, Salzburg mit vier (die 3. und 4.
Stelle ab 1.10.2004) fest.
Es wird festgestellt, dass die mit Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz Zl.
II/829.095/4-3a/84 vom 17. 12.1984
erteilte Festsetzung von zwei Ausbildungsstellen für die Ausbildung im Additivfach „Hochvolt- und Brachytherapie“ gemäß § 39 Abs 6 Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 152/1994 als Ausbildungsstellen für die Ausbildung zum
Facharzt für Strahlentherapie-Radioonkologie gelten.
Die Österreichische Ärztekammer setzt
gemäß § 10 Abs 3 Ärztegesetz 1998
i.d.F. BGBl I 140/2003 die Zahl der Ausbildungsstellen für die Ausbildung zum
Facharzt für das Sonderfach „Neurologie“ an der Landesklinik für Neurologie
der Christian-Doppler-Klinik Landesnervenklinik Salzburg mit zehn (die 9. und
10. Stelle ab 1.1.2004) fest.
AZ. 512/AM/18/2004
A.ö. Krankenhaus Hallein, Interne Abteilung; Anerkennung als Ausbildungsstätte zum Arzt für Allgemeinmedizin im Fach „Neurologie“ im
Ausmaß von 3 Monaten ab 1.1.2004
Die Österreichische Ärztekammer erkennt gemäß § 9 Abs 3 Ärztegesetz
1998 i.d.F. BGBl I 140/2003 die Interne
Abteilung des A.ö. Krankenhauses Hal-
Steuerberatung für Ärzte
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Die „SFÄ Steuerberatung für Ärzte“ ist eine Plattform unabhängiger Steuerberater, die sich auf die Wirtschafts- und Steuerberatung nur von Ärzten spezialisiert haben. Das Netz besteht mittlerweile österreichweit mit 16 Partnern
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lein als Ausbildungsstätte zum Arzt für
Allgemeinmedizin im Fach „Neurologie“ im Ausmaß von 3 Monaten ab
1.1.2004 an.
AZ. 533/FA/3/2004
Landeskrankenhaus St. Veit im Pongau, Salzburg, Abteilung für Psychiatrische Sonderpflege; Anerkennung
als Ausbildungsstätte für die Ausbildung zum Facharzt für das Sonderfach
„Psychiatrie“ mit einer Ausbildungsstelle im Ausmaß von einem Jahr ab
1. 10. 2003
Die Österreichische Ärztekammer erkennt gemäß § 10 Abs 1 Ärztegesetz
1998 i.d.F. BGBl I 140/2003 die Abteilung für Psychiatrische Sonderpflege
des Landeskrankenhauses St. Veit im
Pongau, Salzburg als Ausbildungsstätte
für die Ausbildung zum Facharzt für das
Sonderfach „Psychiatrie“ im Ausmaß
von einem Jahr ab 1.10.2003 an.
Die Zahl der Ausbildungsstellen für die
Ausbildung im genannten Sonderfach
an der betreffenden Abteilung wird
gemäß §10 Abs 3 leg. cit. mit einer festgesetzt
Fragen
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Da sich aufgrund der Aktualität die
Anfragen zum E-Card-Projekt häufen, haben wir auf der Homepage
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47
Fortbildungsakademie der Salzburger Ärztekammer
Die Bildungspartner Salzburger Ärztekammer
und Salzburger Sparkasse informieren:
Abendfortbildung
Febr uar
– Mai
2005
Sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Abendfortbildung werden jeweils mit zwei Modulstunden für
das Diplomfortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer angerechnet.
Thema
Datum/Beginn
Ort
„Qualitätssicherung“
Di. 1.2.2005, 19.30
Mi. 2.2.2005, 19.30
Di. 15.2.2005, 19.30
Schwarzach
Salzburg
Zell am See
Di. 1.3.2005, 19.30
Mi. 2.3.2005, 19.30
Di. 8.3.2005, 19.30
Schwarzach
Salzburg
Zell am See
„Kinderlosigkeit ist
kein Schicksal“
Di. 8.3.2005, 19.30
Salzburg
„Ess-Störungen“
Mi. 6.4.2005, 19.30
Di. 12.4.2005, 19.30
Salzburg
Zell am See
„Neue Therapieeinsätze
in der Dermatologie und
Rheumatologie“
Di. 3.5.2005, 19.30
Mi. 4.5.2005, 19.30
Di. 10.5.2005, 19.30
Schwarzach
Salzburg
Zell am See
„Berufskrankheiten“
SEMINARTERMINE
Infoabend:
„ENGLISH FOR DOCTOR’S“
Montag, 4. April 2005, von 18.00 – 22.00 Uhr
Bildungspartnerschaft
Frühjahr 2005
ASSISTENTINNEN-KOLLEG
(mit Ausbildungszertifikat)
10. 3., 23. 3., 31. 3. und 7. 4. 2005
jeweils 18–22 Uhr
ARZT und STEUERN für niedergelassene Ärzte
16. 3. 2005, 19–22 Uhr
DIE PRAXISGRÜNDUNG
09. 04. 2005, 9–16 Uhr
SELBSTCOACHING
13. 04. 2005, 18–22 Uhr
DER RECHTLICHE NOTFALL
IN DER ORDINATION (Arzthaftung)
19. 4. 2005, 17– 21 Uhr
Informationen und Voranmeldungen:
Irene Esser, Tel. 0662/87 13 27-141
e-mail: [email protected]
Vermögensaufbau
und Veranlagung
Staatlich geförderter Vermögensaufbau oder steuerlich
optimierte Veranlagunsprodukte. Wenn dies interessant
für Sie ist, freuen wir uns auf Ihren Besuch im Beratungszentrum Freie Berufe der Salzburger Sparkasse.
Unsere Vorsorge- und Veranlagungsspezialisten Matthäus
Sporrer und Gerhard Griessner stehen Ihnen für eine
Angebotserstellung oder ein Beratungsgespräch unter
05 0100 - 47237 jederzeit gerne zur Verfügung.
„REFRESHER-SEMINAR FÜR
FÜHRERSCHEIN-ÄRZTE“
Freitag, 15. April 2005, 16.00 – 20.00 Uhr
SCHULUNGS-SEMINAR ZUM
SACHVERSTÄNDIGEN-ARZT
entsprechend dem Führerscheingesetz
Samstag, 16. April bis Sonntag 17. April 2005,
16.00 – 20.00 Uhr
„INTERNISTISCHE NOTFÄLLE“
Dienstag, 26. April 2005, von 18.00 – 22.00 Uhr
Anmeldung & Information:
Ärztekammer für Salzburg
Tel.: 0662 / 87 13 27-120 DW
Fax: 0662 / 87 13 27-10 DW
E-mail: [email protected]
Matthäus Sporrer
Kundenbetreuer Ärzte
Gerhard Griessner
Kundenbetreuer Ärzte
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Beratungszentrum Freie Berufe
5021 Salzburg, Alter Markt 3, 4. OG
E-Mail: [email protected]
www. salzburger-sparkasse.at