Gebührenübersicht - KFZ-Zulassungsbehörde des

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Gebührenübersicht - KFZ-Zulassungsbehörde des
Gebührenübersicht - KFZ-Zulassungsbehörde des Kreises Segeberg
GebührenNr.
221.1
Gegenstand
Gebühr
Euro
Zulassung eines Kraftfahrzeuges/Anhängers
Zulassung eines Fahrzeuges
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Änderung der Erkennungsnummer (Umkennzeichnung)
- ohne Halterwechsel
- mit Halterwechsel
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
+ Entgegennahme einer Erklärung bei Verlust der Kennzeichen (Geb.Nr. 399)
Saisonkennzeichen (Änderung/Eintrag/Löschung des Betriebszeitraums)
- ohne Halterwechsel
- mit Halterwechsel
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
221.2
01.01.2015
27,60 *
31,20 *
28,10 *
30,20 *
31,20 *
+10,00
28,10 *
30,20 *
31,20 *
Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk
- ohne Halterwechsel (mit Beibehaltung des Kennzeichens) (Geb.Nr.221.8)
- ohne Halterwechsel (mit Änderung des Kennzeichens)
- mit Halterwechsel
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
17,50
28,10
30,20
31,20
221.6
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges ohne Halterwechsel
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
12,40 *
15,80 *
221.7
Umschreibung (Halterwechsel) innerhalb des Zulassungsbezirks
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
19,90 *
20,90 *
221.3
Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (für Export)
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
+ Ausstellung eines internationalen Fahrzeugscheines
34,60 *
35,60 *
+10,50 *
221.4
Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (für Probe-, Prüfungs- u. Überführungsfahrten)
12,80 *
221.5
Zuteilung eines roten Kennzeichens (für Händler, für Oldtimer)
+ Ausstellung eines roten Fahrzeugscheinheftes (Geb.Nr.229)
224
Außerbetriebsetzung eines innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirkes
zugelassenen Fahrzeuges oder Anhängers
+ Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fzg./Anh.
+ Entgegennahme eines Verwertungsnachweises (nachträgliche Bearbeitung: 10,20 €)
225
*
*
*
*
79,30 *
+15,30
7,70 *
+2,60
+5,10
Ausfertigung, Ersatz oder Änderung der Fahrzeugpapiere
(in anderen als den nach Nummern 221.1-221.7 erfassten Fällen)
- Änderung persönlicher Daten (Anschriften- oder Namensänderung)
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Änderung technischer Daten
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Unbrauchbarkeit
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Ersatzfahrzeugschein
- bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
+ Entgegennahme einer Erklärung bei Verlust des Fahrzeugscheines (Geb.Nr. 399)
11,70 *
15,10 *
11,70 *
15,10 *
11,70 *
15,10 *
11,20 *
15,10 *
+10,00
- Ersatzfahrzeugbrief
(incl. Gebühren für Aufbietung und Erklärung an Eides Statt)
63,10 *
GebührenNr.
Gegenstand
226
Auskunft aus dem Fahrzeugregister
228
Abstempeln von Kennzeichen außerhalb der Zulassung
+ je HU-Plakette oder Prüfmarke
+ je Stempelplakette mit farbigem Landeswappen
399
Zuteilung einer Feinstaubplakette
Gebühr
Euro
5,10
3,10 *
+ 0,50
+ 1,20
5,00
* Achtung! Die aufgeführten Gebühren können sich um weitere erhöhen:
231.2
Übersendung eines Fahrzeugbriefes (z.B. zurück an eine Finanzierungsgesellschaft)
10,20
221
Zuteilung eines Wunschkennzeichens (1)
10,20
230
Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer (Kennzeichenreservierung)
2,60
233
Je zusätzlichem Klebesiegel (z.B. für ein Beiblatt zum Fahrzeugschein)
0,30
221
Zuteilung eines Wechselkennzeichens je Fzg./Anh. zusätzlich
6,00
221
Umtausch eines Fahrzeugbriefes (altes Muster) in eine Zulassungsbescheinigung Teil 2
im Rahmen der Zulassung (Geb.-Nr. 221.1-221.7)
5,10
221
Änderung technischer Daten im Rahmen der Zulassung
10,20
399
Entgegennahme einer Verlusterklärung zum Fahrzeugschein oder Kennzeichen
10,00
399
Anfrage/Bestätigung der Anschrift beim Einwohnermeldeamt
223
Erteilung einer Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV
oder Erteilung einer Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO
39,50
221
Ein Abruf der Fahrzeugdaten gem. § 25 (1) StVZO beim Kraftfahrtbundesamt ist nicht
möglich und die Daten sind im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar.
15,30
(1)
5,10
Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen fällt auch an, wenn ein Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug übernommen wird.
Die Kennzeichen sind generell an ein Fahrzeug gebunden. Ein personenbezogener Anspruch für ein Kennzeichen besteht nicht.
Die Gebühren ergeben sich aus der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen
im Straßenverkehr (GebOSt) und den landesrechtlichen Vorschriften.
* (In der Gebührenübersicht sind die KBA-Gebühren Nr. 123-125 und die Gebühren für Klebesiegel Nr. 233 bereits berücksichtigt.)
Die Kosten für Kennzeichenschilder sind in den Zulassungsgebühren nicht enthalten !
Die Gebühren für Leistungen die in dieser Übersicht nicht aufgeführt sind, können Sie
unter der Rufnummer 04551/951-415 oder vor Ort bei der Zulassungsbehörde erfragen
Beispiel:
- Umschreibung eines zuletzt in Hamburg zugelassenen Fahrzeuges mit Halterwechsel
bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) (221.2)
- Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Finanzierungsgesellschaft (231.2)
- Zuteilung eines vorabreservierten Wunschkennzeichens (230 + 231)
Summe
Beispiel:
- Umschreibung (Halterwechsel) eines im Kreis Segeberg zugelassenen Fahrzeuges (221)
- Änderung technischer Daten im Rahmen der Zulassung (221)
- zusätzliches Klebesiegel für Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (233)
Summe
31,20
10,20
12,80
54,20
€
€
€
€
19,90
10,20
0,30
30,40
€
€
€
€