x1DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN Rollladennorm DIN

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x1DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN Rollladennorm DIN
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25.04.2006
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DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN
Rollladennorm DIN-EN 13659
(Stand 03/2006)
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WARUM NORMEN FÜR ROLLLÄDEN?
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isher galt für Rollläden auf dem deutschen
Markt der Stand der Technik gemäß der DIN
18073. Die DIN ist die Deutsche IndustrieNorm. Neben der DIN galten ebenfalls die
technischen Richtlinien des Bundesverbandes Rollladen und Sonnenschutz.
Ab dem 01.04.2006 werden die bisherigen
Anforderungen durch die Europäische
Normung „DIN-EN“ 13659 ersetzt (EN =
Europäische Normung). Diese Norm gilt
für alle produzierten Rollläden in den
Ländern der Europäischen Union gleichermaßen. Zudem besteht im Rahmen der
Normeneinhaltung die Pflicht der CEKennzeichnung der Rollläden.
Die Europäische Normung DIN-EN 13659
wird eingeführt, damit Rollläden europaweit nach gleichen Kriterien verglichen
und geprüft werden können. Die Einhaltung der Normen ist bei der Herstellung
von Rollladen-Fertigelementen Pflicht.
Ausschließlich normenkonforme Produkte
dürfen durch den Fachbetrieb beim
Endverbraucher montiert werden.
Durch die Europäische Normung gemäß
DIN-EN 13659 werden eine erhöhte Verbraucheraufklärung und ein erhöhter
Verbraucherschutz beim Kauf von Rollläden erreicht.
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WAS ÄNDERT SICH
FÜR DEN ROLLLADEN-FACHBETRIEB?
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er Rollladenbauer innerhalb der Europäischen
Union wird durch die Einführung der DIN-EN
13659 eindeutig stärker in die Pflicht genommen. Er hat aber auch ganz klar die Möglichkeit und Chance, sich als wirklicher Fachbetrieb mit hoher Produktkompetenz zu erklären.
Der montierende Rollladen-Fachbetrieb,
der ein normenkonformes Rollladen-Fertigelement von einem Hersteller erwirbt, hat
ab dem 01.04.2006:
Die erhöhte Beratungspflicht:
✓ Gefahrenanalyse (Einsatzort/Produkt).
Zum Beispiel Kindergarten/Schule
✓ Beachtung der Bedienungs- und
Wartungsanleitung
Die Aufklärungspflicht/Produktverantwortung:
✓ Windlast (Berücksichtigung der Windlastzonen und der Geländekategorie)
✓ Beachtung der VDE-Vorschriften
(keine Gefährdung durch elektrische
Zuleitungen und Bedienelemente).
Die VDE-Vorschriften sind zu beachten,
wenn diese Arbeiten durch den RollladenFachbetrieb selbst übernommen werden
dürfen. Oder der Rollladen-Fachbetrieb
muss entspr.Anweisungen und Anleitungen
an den beauftragten Elektriker geben.
Übergabe entspr.Unterlagen an den Endkunden:
✓ protokollierte Übergabe/dokumentiert
mit dem Übergabeprotokoll
✓ Bedienungs- und Wartungsanleitung
Bei Innoroll abrufbare Unterlagen:
✓ Montageanleitung
✓ ggf. die Montage- und Einstellanleitungen
der Motorenhersteller/Schalter- oder
Steuerungshersteller
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WORAN ERKENNE ICH EIN
NORMENKONFORMES ROLLLADENELEMENT?
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in normenkonformes Rollladen-Fertigelement nach DIN-EN 13659 erkennt man an
dem CE-Zeichen (im Prinzip eine Art
„Produkt-Typenschild“). Das CE-Zeichen
muss sichtbar im Innenbereich des Rollladenkastens angebracht sein und folgende
Angaben haben:
✓ Hersteller, mit kompletter Adresse
✓ Baujahr
✓ Angabe der angewendeten Norm
✓ Windlastangabe/Klassifizierung
Bei den von Innoroll hergestellten Elementen werden zusätzlich auch noch die AB-Nr.
und die Position laut Auftrag angegeben.
Bei der Angabe des Baujahres wird Innoroll
zudem auch den Fertigungsmonat angeben.
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WER KONTROLLIERT DAS ALLES?
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ie Berücksichtigung der Norm DIN-EN
13659 ist keine Kann-Maßnahme für den
Rollladen-Fachbetrieb, sondern ganz eindeutig eine Pflicht. Die Norm hat Gesetzescharakter. Und „Gesetze“ müssen bekanntlich eingehalten werden, wenn man
Strafen vermeiden will. Die Kontrollmechanismen sind vielseitig angelegt.
✓ Staatliche Marktaufsichtsbehörden
In Deutschland werden die staatlichen
Kontrollen in erster Linie durch die
Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzbehörden ausgeübt. Auch die Ordnungsämter werden sich für Kontrollen
interessieren. Diese Behörden werden
spätestens dann aktiv werden, wenn ein
Produkt sicherheitstechnisch auffällig
geworden ist.
✓ Unfallversicherungen
Die Unfallversicherungsträger werden sehr
viel stärker kontrollieren, denn als Versicherungsträger haben sie ein noch größeres
Interesse, die eventuell notwendige Auszahlung von Ansprüchen zu verhindern,
weil sich der Unfall möglicherweise infolge
eines unsicheren Produkts ereignet hat.
✓ Hersteller/Wettbewerb/Markt/
Kunden/Verbraucherverbände
Auf die korrekte Umsetzung der DIN-EN
13659 und der damit verbundenen
CE-Kennzeichnung der Produkte werden
die Hersteller und montierenden Wettbewerber genauestens achten. Auch die
Endkunden und die Verbraucherverbände
werden mehr und mehr auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen
Sicherheitsanforderungen achten. Vor
allem die Endkunden haben ein sehr wirkungsvolles Instrument, wenn Produkte
nicht normenkonform hergestellt und
verkauft werden. SIE BEHALTEN GELD EIN!
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RECHTLICHE KONSEQUENZEN
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(nach dem 01.04.2006)
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ir gehen jetzt gar nicht von dem schlimmen
Fall eines Unfalls durch ein Rollladenelement
mit Verletzung oder tödlicher Folge aus. Wir
nehmen einfach mal an, dass ein RollladenFachbetrieb ein nicht normenkonformes
Rollladenelement von einem beliebigen
Hersteller gekauft und dieses dann bei
einem Endkunden montiert hat. Der Endkunde reklamiert nach dem Einbau das
Produkt als nicht normenkonform bei einem
der Verbraucherverbände. Hier die möglichen rechtlichen Konsequenzen:
Ahndung als Ordnungswidrigkeit:
✓ mit einem Bußgeld bis 50.000,– Euro
✓ Stilllegung des Produkts am Einsatzort
✓ Produkt wird beim Hersteller aus dem
Verkehr gezogen
Haftung bei schuldhaftem Verhalten:
✓ vertragliche Haftung (Nachbesserung,
Minderung, Wandlung, Schadensersatz)
✓ gesetzliche Haftung
(Schadensersatz, Schmerzensgeld)
Zudem muss der montierende Fachbetrieb
jederzeit nachweisen können, dass er bei
Montage eines normenkonformen Rollladenelements seiner Beratungspflicht,
seiner Aufklärungspflicht und der Pflicht
zur Übergabe der entsprechenden Unterlagen nachgekommen ist. Auch sonst
drohen rechtliche Konsequenzen.
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NORMEN-SCHLAGWÖRTER
IM ÜBERBLICK
CE-Kennzeichnung:
Die CE-Richtlinien (Binnenmarkt-Richtlinien/Normenanforderungen) legen für Produkte Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Das Ziel ist der freie Warenverkehr
im europäischen Wirtschaftsraum. Wenn durch eine der
Richtlinien die CE-Kennzeichnung für ein bestimmtes
Produkt gefordert wird, so bringt der Hersteller durch
das Aufbringen der CE-Kennzeichnung zum Ausdruck,
dass er alle Anforderungen der DIN-EN 13659 erfüllt.
Die CE-Kennzeichnung bei Rollläden ist der Personalausweis für den Produktverkauf im Inland und auf dem
gesamten europäischen Binnenmarkt.
Drei Merkmale der CE-Kennzeichnung:
✓ Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf technische Produkte (Spielzeug, Maschinen, Geräte).
✓ Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindestsicherheitsanforderungen.
✓ Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Windlastzone:
Deutschland ist in vier Windlastzonen unterteilt. Die
Einteilung erfolgte nach den Kriterien der durchschnittlichen Windgeschwindigkeitsermittlungen. Eine entsprechende Übersicht gibt es für jedes Land der fünfundzwanzig EU-zugehörigen Länder.
Geländekategorie:
Es gibt europaweit vier Geländekategorien. Diese sind
für alle fünfundzwanzig EU-zugehörigen Länder gleich.
Es gibt keine Länderunterschiede!
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NORMEN-SCHLAGWÖRTER
IM ÜBERBLICK (Fortsetzung)
Lage im Gebäude:
Bei der Bewertung „Lage des Abschlusses im Gebäude“
wird nach drei Kategorien unterschieden. Diese werden
nach der Einbauhöhe der Abschlüsse eingeordnet.
Es gibt keine Länderunterschiede:
0 Meter
8 Meter
20 Meter
–
–
–
8 Meter Höhe
20 Meter Höhe
100 Meter Höhe
Konformitätserklärung:
Die Konformitätserklärung ist das Dokument der Konformitätsbewertung. Nach Abschluss der Konformitätsbewertung erklärt der Hersteller schriftlich die Übereinstimmung (Konformität) seines Produkts mit den
grundlegenden Sicherheitsanforderungen der zutreffenden EG-Richtlinien und -Normen.
Hersteller:
✓ Der Produzent des montagefertigen Produkts ist der
Hersteller.
✓ Der montierende Rollladen-Fachbetrieb ist kein
Hersteller, wenn er ein montagefertiges Produkt
gekauft hat. Er muss sich aber vergewissern,
dass er ein normenkonformes Produkt montiert.
Zudem muss er generell gegenüber seinem
Endkunden seiner Beratungspflicht, seiner
Aufklärungspflicht und der Pflicht zur Übergabe
der entsprechenden Unterlagen nachkommen.
Geltungsbereich:
Die Vorgaben der DIN-EN 13659 und die Pflicht der CEKennzeichnung der Vorbaurollläden gelten ab dem
01.04.2006 für alle Vorbaurollläden, die auf dem europäischen Binnenmarkt (Deutschland und die 24 weiteren
EU-Mitgliedsstaaten) verkauft werden. Die Richtlinien
sind vom Rat der Europäischen Union in Brüssel erlassen worden und wurden in jedem Land der EU in nationales Recht umgesetzt. Sie gelten zurzeit noch nicht für
Neubaurollläden. Bei Neubaurollläden dürfen allerdings
trotzdem nur vom Hersteller getestete und konfektionierte Rollladenpanzer als Abschluss eingesetzt werden.Wellen, Lager, Zubehör, Führungsschienen unterliegen derzeit noch nicht diesen Anforderungen.
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EIN WORT ZUM SCHLUSS
VON INNOROLL
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ie DIN-EN-Norm 13659 wird ab
dem 01.04.2006 im Rahmen der CEKennzeichnung für Bauprodukte
europaweit für alle Hersteller und
Lieferanten im Bauzulieferbereich
verpflichtend. Mit Innoroll als Hersteller und Lieferant der montagefertigen Vorbau-Rollladenelemente
sind die Rollladen-Fachbetriebe
immer auf der sicheren Seite.
Sämtliche Innoroll-Vorbau Rollladenelemente werden nach den Forderungen laut DIN-EN 13659 geprüft
und gefertigt. Die Markenprodukte
verfügen über die notwendige CEKennzeichnung. Die jeweilige CEKennzeichnung ist sichtbar im Innenbereich des Rollladenkastens angebracht. Der Pflicht zur Übergabe der
entsprechenden Unterlagen kann
der montierende Fachbetrieb leicht
nachkommen, da Innoroll diese Unterlagen entsprechend vorbereitet.
Zusätzlich zu Tests auf Windlast
und der Einhaltung der nötigen
Bedienkräfte bei Gurten und
Getriebebedienung verlangt die
DIN-EN 13659 Salzwasser-Sprühtests
und einen Dauerlauftest. Bei diesen
Testreihen müssen die Elemente
10.000 Zyklen schadlos überstehen.
Damit ist gewährleistet, dass die
Innoroll-Vorbaurollläden industriellen und privaten Anwendern
größtmögliche
Funktionalität,
Flexibilität und Sicherheit garantieren.
Weitere Detailinformationen unter:
www.ce-richtlinien.de
Stand 03/2006, Abteilung QS/
BF, TH. Revision 1
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Der gesamte Innoroll-Produktionsprozess ist vom TÜV-Nord geprüft.
Zur weiteren Gütesicherung der
laufenden Profilproduktion und zur
Durchführung der gemäß DIN-EN
13659 geforderten Windlasttests
nutzt Innoroll einen vom IFT Rosenheim (Prüfinstitut Fenster und
Türentechnik) zugelassenen Windlast-Prüfstand. Beim Windlast-Prüfverfahren werden die Rollläden
regelmäßig den geforderten Druckund Sogtests unterzogen und auf
ihre Leistungsfähigkeit getestet.
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