Handelsregister - IHK für Oberfranken Bayreuth

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Handelsregister - IHK für Oberfranken Bayreuth
IHK INTERN
Handelsregister
Diese Informationen sind als kurze Hinweise für den interessierten
Leser gedacht. Wir geben nicht
den vollen Text der registeramtlichen Veröffentlichung wieder.
Grundlage der Hinweise sind die
der Kammer von den Registergerichten zur Verfügung gestellten
Handelsregisterauszüge. Wenn Sie
weitere Einzelheiten interessieren,
wenden Sie sich bitte an die
Registerabteilungen bei den Amtsgerichten. Unsere Veröffentlichungen sind ohne Gewähr.
Wir weisen darauf hin, dass
Adressen von im Handelsregister
eingetragenen Firmen in Listenund Diskettenform (sortiert nach
Branchen etc.) bei der Kammer
gegen Kostenerstattung schriftlich
bestellt werden können.
■
Amtsgericht
Registergericht Bamberg
Neueintragungen
ANZEIGENVERKAUF
Tel./Fax: 0921/7590031
E-Mail: [email protected]
OST
EB Immobilien und Maschinen GmbH & Co.
KG, Industriestraße, Buttenheim (Die Vermietung und Verpachtung von Vermögensgegenständen und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehende
Nebengeschäfte). Pers. haftende Gesellschafterin: Firma EB Härtetechnik Verwaltungs
GmbH, Nürnberg. Einzelprokura: Jürgen Bach,
Happurg; Frank-Peter Bach, Happurg. Gesamtprokura: Rainer Krenig, Rottendorf. Ein Kommanditist. (3.11.)
Bergbauer Consulting Coaching & Training
GmbH, Lettenfeld 6, Effeltrich (Die Beratung von Unternehmen jeglicher Art bei der
Optimierung des Ressourceneinsatzes, der
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung zur Weltklasse. Coaching von Projekten zur Verbesserung von Prozessen und
des Ertrages. Planung, Organisation und
Durchführung von Trainingsmaßnahmen zur
Unternehmensführung, Veränderungsmanagement, Prozessoptimierung, Kundenzufriedenheit, Mitarbeitermotivation etc.). Stammkapital: 25.000 EUR: Geschäftsführerin: Anneliese Bergbauer, Effeltrich. Einzelprokura:
Axel Bergbauer, Effeltrich. (4.11.)
Express Foto Verwaltungsgesellschaft mbH,
Engelhardsberg 43, Wiesenttal (Der Erwerb
und die Verwaltung von Beteiligungen an
anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften jeglicher
Art, insbesondere die Übernahme der Stellung des pers. haftenden Gesellschafters bei
der Express Foto GmbH & Co. KG mit dem
Sitz in Wiesenttal, die ihrerseits zum Gegenstand Fotoentwicklung und -design und die
Veranstaltung von Schulungen im Bereich
Foto und Marketing hat). Stammkapital:
25.000 EUR. Geschäftsführerin: Brigitte
Arnason, Wiesenttal. (10.11.)
HNC Händler Netz Consulting GmbH, Amselweg 8, Hirschaid (Erbringen von Dienstleistungen für den Automobilhandel unter
enger Zusammenarbeit mit EDV-Anbietern
und den Automobilherstellern und -importeuren). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Jürgen Berger, Bisingen.
(10.11.)
Feulner Holzverstromung Verwaltungs
GmbH, Kötsch Nr. 4, Burgwindheim (Die
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführung bei der
Kommanditgesellschaft in Firma Feulner
Holzverstromung GmbH & Co. KG mit dem
Sitz in Burgwindheim, die ein Heizkraftwerk
mittels Biomasse betreibt). Stammkapital:
25.000 EUR. Geschäftsführer: Matthäus
Feulner, Burgwindheim. (11.11.)
IMVOBA GmbH, Hans-Böckler-Str. 4, Forchheim (Erbringung von Bauleistungen. Die
Gesellschaft ist zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, mit Ausnahme solcher Geschäfte, die nach § 34c
GewO genehmigungspflichtig sind). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Markus Lengenfelder, Pommersfelden. (11.11.)
Feulner Holzverstromung GmbH & Co. KG,
Kötsch Nr. 4, Burgwindheim (Betrieb eines
Heizkraftwerk mittels Biomasse). Pers. haftende Gesellschafterin: Firma Feulner Holzverstromung Verwaltungs GmbH, Burgwindheim. Drei Kommanditisten. (15.11.)
eikju: AG, Sambach 100, Pommersfelden
(Die Erstellung und das Layouten von Dokumenten, Webseiten und ähnlichem sowie
die Erstellung von Mediendaten, die Übersetzung von Dokumentationen, Webseiten
und ähnlichem, die Erstellung, der Vertrieb
und die Installation von Software aller Art
und die Erbringung von Dienstleistungen in
der Informationstechnik). Grundkapital:
50.000 EUR. Vorstand: Christoph Eicker,
Pommersfelden; Kerstin Geue, Pommersfelden. (16.11.)
Integrated Health Services GmbH, Kronacher Str. 70, Bamberg (Der Aufbau einer
ganzheitlichen Lösung mit dem Ziel der Einführung und des Betriebs der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) sowie Marketing
und Vertrieb von einzelnen Lösungskomponenten. Sie ist berechtigt, alle erlaubnisfreien
Tätigkeiten auszuüben, die für die Verwirklichung des Geschäftszwecks förderlich und
dienlich sind). Stammkapital: 25.000 EUR.
Geschäftsführer: Dirk Albers, Köln; Dr. Matthias Eickhoff, Leichlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.8. hat die Verlegung des Sitzes unter gleichzeitiger Firmenänderung (bisher: Radom Dreiunddreißigste Beteiligungsgesellschaft mbH) von
Frankfurt nach Bamberg beschlossen.
(16.11.)
Massak Logistik GmbH, Hollfelder Str. 23,
Litzendorf (Der Verkauf und die Lieferung
von Lebensmitteln und Non-food-Artikeln aller Art). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Werner Massak, LitzendorfSchammelsdorf. (17.11.)
Finanz-Service International Limited, Hainbrunnenstr. 8, Forchheim (Vermittlung von
Finanzierungen, Immobilien, Versicherungen
und Bausparverträgen sowie Verwaltungstätigkeiten; Zweigniederlassung der FinanzService International Limited mit dem Sitz in
Birmingham). Stammkapital: 100 GBP. Geschäftsführerin: Britta Späth, Wiesenttal.
(19.11.)
Gramß e. K., Laubanger 10, Bamberg (Die
Herstellung von und der Handel mit Backund Konditoreiwaren aller Art, artverwandten Artikeln, Kaffee, Tiefkühlkost und Sonderartikel, der Großhandel mit Backrohstoffen und Fertigprodukten sowie die Erbringung von Dienstleistungen). Inhaber: Reinhold Gramß, Bamberg. Entstanden durch
Verschmelzung der Gramß Gesellschaft mit
beschränkter Haftung mit dem Sitz in Bamberg mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. (19.11.)
Jonda Metallwarenfabrik GmbH, Industriering 25, Breitengüßbach (Der Betrieb einer
Metallwarenfabrik). Stammkapital: 100.000
EUR. Geschäftsführer: Thomas Schablitzki,
Bamberg; Jürgen Schablitzki, Bamberg.
(19.11.)
soni e. K., Marienstr. 2, Bamberg (Die Planung und der Verkauf von Medientechnik).
Inhaber: Guido Kacher, Bamberg. (19.11.)
Nebel Verlag GmbH, Juraquelle 26, Eggolsheim-Bammersdorf (Der Betrieb eines Verlages; der Erwerb und die Weiterübetragung
von Urhebernutzungsrechten sowie der Handel mit Verlagserzeugnissen aller Art u. a.,
wie z. B. Videokassetten, Disc etc. einschließlich der Durchführung aller Hilfs- und
Nebengeschäfte über Zeitungsverlage, Buchhandel und andere Vertriebswege. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beteiligung an und die Übernahme von anderen
Unternehmen gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung,
Vertretung sowie Verwaltung von Unternehmen). Stammkapital: 52.000 EUR. Geschäftsführer: Wolfgang Dörfler, Forchheim;
Pirmin Nebel, Utting. Die Gesellschafterver-
Berufsbegleitende Weiterbildung:
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sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2005 !
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Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004
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IHK INTERN
Handelsregister
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sammlung vom 17.9. hat die Verlegung des
Sitzes von Erlangen nach Eggolsheim-Bammersdorf beschlossen. (22.11.)
SOPHIA - Wohn- und Lebensqualität GmbH
& Co. KG, Schillerplatz 16, Bamberg. Pers.
haftende Gesellschafterin: Firma SOPHIA Soziale Personenbetreuung - Hilfen im Alter
GmbH, Bamberg. Vier Kommanditisten.
(22.11.)
Teset-Int.-GmbH, Ulmenstr. 3, Breitengüßbach (Die Entwicklung und der Vertrieb von
Lehrgeräten, Lehrsystemen und Fachraumeinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung in Naturwissenschaften und Technik,
Dienstleistungen in den Bereichen Beratung,
Projektierung, Schulung, Kundendienst und
Reparatur sowie PC-Ausstattungen). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Gerd
Lendzian, Breitengüßbach. Einzelprokura: Ilona Lehmann-Lendzian, Breitengüßbach.
(22.11.)
ITTrade Limited, Waldstr. 9, Aschbach,
Schlüsselfeld (Zweigniederlassung der ITTrade Limited mit dem Sitz in Birmingham;
SAP-Beratung, Softwareentwicklung, Softwarehandel, Lizenzrechthandel, Unternehmensberatung, Kapitalmarktberatung, Futuretrading). Stammkapital: 10,00 GBP. Geschäftsführer: Wilhelm Untch, Schlüsselfeld.
(23.11.)
SCALA Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft, Mittelstr. 36, Bamberg (Zweigniederlassung der SCALA Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft mit dem Sitz in
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Der Fachhändler mit Montage
und Service seit über 40 Jahren
Zwickau; Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Immobilienbeteiligungen ferner die Beteiligung
an anderen Unternehmen und einzelnen Geschäften anderer Unternehmen im eigenen
Namen und für eigene Rechnung). Grundkapital: 50.000 EUR. Vorstand: Joachim
Raudszus, Eisingen. (23.11.)
Villa Sorgenfrei Betriebs-GmbH, Alte Dorfstr. 3, Baunach (Der Betrieb von Hotels und
Gaststätten, insbesondere der Villa Sorgenfrei in Radebeul). Stammkapital: 25.000
EUR: Geschäftsführer: Dr. Max Iann, Baunach; Dr. Birgit Iann, Baunach. (25.11.)
Veränderungen
GLS-Gesellschaft für soziale Lebensformen
mbH, Eggolsheim. Holger Hofmann ist als
Geschäftsführer ausgeschieden. (2.11.)
MAXX Systems Gesellschaft für Spielsysteme mbH, Bamberg. Clarissa Witzlinger ist
als Geschäftsführerin ausgeschieden. Walter
Manfred Günther, Bamberg, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestelle. (2.11.)
TeleSys Kommunikationstechnik GmbH,
Breitengüßbach. Die Gesellschafterversammlung vom 17.6. hat die Umstellung des
Stammkapitals von DM auf Euro und die Erhöhung beschlossen. Stammkapital:
200.000 EUR. (2.11.)
John Consulting GmbH, Hallstadt. Petra
Gesellschaft für Sicherheitsdienste Bayreuth mbH
Gesellschaft für Geld- und Werttransporte Bayreuth mbH
Werkschutz, Pförtnerdienste
Aufsichts-, Ordnungs-, Revierdienste
Alarmaufschaltung, -verfolgung
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Spiller ist als Geschäftsführerin ausgeschieden. (4.11.)
Lestag Backwaren-Vertriebs GmbH, Bamberg. Ralph Breuling ist als Geschäftsführer
ausgeschieden. Gerhard Gramß, Bamberg,
ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (8.11.)
AGEWO Anlagengesellschaft mbH, Neunkirchen. Walter Polster ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Robert Fackler, Fürth, ist
zum Geschäftsführer bestellt. (9.11.)
Z.E.S. Elektrohandel & Service GmbH,
Bischberg. Die Gesellschafterversammlung
vom 22.10. hat die Verlegung des Sitzes
nach Oberhaid, Im Maintal 5, beschlossen.
(9.11.)
Brose International GmbH, Bamberg. Die
Prokura Georgios Papadopoulos ist erloschen. (15.11.)
Special Sound M & R GmbH, Hallstadt. Ralf
Münchist als Geschäftsführer ausgeschieden.
(15.11.)
Geiger Fertigungstechnik GmbH, Pretzfeld.
Gerhard Löffelmann ist als Geschäftsführer
ausgeschieden. (16.11.)
Seven Books Buchhandel Beteiligungs
GmbH, Weißenohe. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Udo Faber, Weißenohe.
(17.11.)
EMCC Dr. Rasek GmbH, Ebermannstadt.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.9.
hat die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Die Firma ist geändert in: EMCComp Dr. Rasek GmbH. (19.11.)
Sound-Express Gastronomische Betreiber
GmbH, Wiesenttal. Sigmund Martin ist als
Geschäftsführer ausgeschieden. Waldemar Olbersch, Regensburg, ist zum Geschäftsführer
bestellt. Über das Vermögen der Gesellschaft
ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 25.10. (4 IN 474/04) die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet. (19.11.)
Heinz Walz GmbH, Effeltrich. Die Gesellschafterversammlung vom 4.11. hat die Umstellung des Stammkapitals von DM auf
Euro und die Erhöhung beschlossen. Stammkapital: 125.000 EUR. (19.11.)
WSG Wohn-Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Forchheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer:
Thomas Eberlein, Forchheim. (23.11.)
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BLANK Immobilien Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Forchheim. Die
Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist
erloschen. (19.11.)
Gramß Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bamberg. Dr. Udo Lipke ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10. sowie des Beschlusses der
Gesellschafterversammlung vom selben Tag
mit dem Vermögen des Alleingesellschafters
Reinhold Gramß verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma
Gramß e. K. mit dem Sitz in Bamberg geführt. (19.11.)
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Amtsgericht
Registergericht Bayreuth
Löschungen
Neueintragungen
KENVELO Sportswear GmbH, Bamberg.
Der Sitz ist nach Norderstedt, Oststr. 7c,
verlegt. (29.10.)
SOLAR-FIT GmbH Engineering und Marketing für energietechnologische Systeme,
Strullendorf. Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist erloschen. (29.10.)
D & L Persoanaleasing GmbH, Frensdorf.
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts
wegen eingetragen. (4.11.)
EVERSHINE Warenhandels GmbH, Bamberg. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von
Amts wegen eingetragen. (4.11.)
Dipl.-Ing. Bruno Richter GmbH & Co MessSysteme KG, Stegaurach-Debring. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit
gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (8.11.)
Ciphers GmbH, Forchheim. Die Gesellschaft
ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a
FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (16.11.)
Agrarhandel GmbH Josef Weiß, Stechendorf 17, Hollfeld (Handel mit Agrarprodukten aller Art, sowie mit Düngemitteln und
Futtermitteln). Stammkapital: 26.000 EUR.
Geschäftsführer: Josef Weiß, Hollfeld. Sitzverlegung von Tegau nach Hollfeld. (11.11.)
DIPL.ING. FRANZ KG, Klosteracker 16, Himmelkron, Pers. haftender Gesellschafter:
Adolf Franz, Himmelkron. Ein Kommanditist.
(11.11.)
Xcise Sports Group KG, Kurt-SchumacherStr. 36, Kulmbach (Erstellung und Vertrieb
von Sportgeräten und ergänzenden Produkten aller Art). Pers. haftende Gesellschafter:
Radoslav Havlik, Nürnberg; Uwe Wagner;
Schnaittach; Hans-Peter Fischer, Wendelstein. Ein Kommanditist. (11.11.)
Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004
IHK INTERN
Handelsregister
INNOVATIV MARKETING Personal & Management Consulting GmbH, Am Berg 9, Bayreuth (Betriebswirtschaftlich-organisatorische
und marketingpolitische Beratung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der Personalentwicklung, des Personalmanagements
und der Personalakquise, Akquise und Vermittlung von Führungskräften, insbesondere
in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie,
Tourismus und Freizeitwirtschaft). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Susanne
Dietrich-Thimm, Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10. hat die Verlegung des Sitzes von München nach Bayreuth beschlossen. (17.11.)
Tobisch Gesellschaft mbH, Gärtnerstr. 7,
Neuenmarkt (Kauf und Verkauf sowie die
Montage von Regalen, der Kauf und Verkauf
von Organisationsmitteln, Büro- und Betriebsausstattungen sowie die Beratung in allen Fragen der Büro- und Betriebsorganisation für
alle Branchen). Stammkapital: 25.600 EUR.
Geschäftsführer: Roland Tobisch, Fürth. Die
Gesellschafterversammlung vom 14.10. hat
die Verlegung des Sitzes von Fürth nach Neuenmarkt beschlossen. (17.11.)
B & M Stübinger GmbH, Am Eulenhof 10a,
Kulmbach (Erwerb und Verpachtung von unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgütern). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Michael Stübinger, Kulmbach; Bernd
Stübinger, Kulmbach. (22.11.)
Heinlein Solar GmbH & Co. KG, Lichtenfelser
Str. 63-65, Kulmbach (Der Betrieb von Photovoltaikanlagen). Pers. haftende Gesellschafterin: Firma Heinlein Solar Verwaltungs-GmbH,
Kulmbach. Ein Kommanditist. (22.11.)
IBAS Vermögens- und Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Nibelungenstr. 35,
Bayreuth (Gewinnbringende Vermögensund Immobilienverwaltung). Pers. haftende
Gesellschafterin: Firma IBAS VerwaltungsGmbH, Bayreuth. Zwei Kommanditisten.
(22.11.)
IBAS Verwaltungs-GmbH, Nibelungenstr.
35, Bayreuth (Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin bei der Kommanditgesellschaft in Firma IBAS Vermögensund Immobilienverwaltungs GmbH & Co.
KG mit dem Sitz in Bayreuth, deren Gegenstand wiederum die gewinnbringende Vermögens- und Immobilienverwaltung ist).
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HALLENBAU
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HALLEN
Planung 쏡 Konstruktion 쏡 Montage
Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Werner Rüger, Eckersdorf; Michael Hofmann, Goldkronach. (22.11.)
bid benecke interior design GmbH, Luitpoldplatz 10, Bayreuth (Design, Consulting
und Trading für Wohn- und Business- und
Freizeitprojekte). Stammkapital: 25.000
EUR. Geschäftsführer: Joachim Benecke,
Bayreuth. (23.11.)
Veränderungen
Tisco Brillenglas und Optikerbedarf GmbH,
Eckersdorf. Barbara Werner ist als Geschäftsführerin ausgeschieden. (28.10.)
Jung Haustechnik, Bayreuth. Helmut Jung
ist als Inhaber ausgeschieden. Oliver Himmer, Bayreuth, ist als Inhaber eingetreten.
Die Firma ist geändert in: Jung Haustechnik
Inh. Oliver Himmer e. K. Der Übergang der
in dem Betrieb des Geschäfts begründeten
Forderungen oder Verbindlichkeiten ist bei
dem Erwerb des Geschäfts durch Oliver
Himmer ausgeschlossen. (2.11.)
Künzel Maschinenbau GmbH, Mainleus.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Franz-Josef Miroll, Oberstenfeld. (2.11.)
MG Werbeagentur Zweigneiderlassung der
HelfRecht Unternehmerische Planungsmethoden AG, Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder
einem anderen Prokuristen: Jürgen Friedrich,
Kupferberg. (2.11.)
Nova-Wohnbau GmbH, Ködnitz. Wolfgang
Döring ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (2.11.)
Georg Schröder Bau und Beton GmbH,
Kulmbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Bayreuth vom 1.11. (IN 412/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.)
DanStyle Bayreuth GmbH, Bayreuth. Über
das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 2.11.
(IN 449/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (3.11.)
TOPOS Vermögensverwaltungs GmbH,
Kulmbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Bayreuth vom 26.2.1999 (IN 11/99) das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft
ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Das Insolvenzverfahren ist durch
Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom
19.10. nach Schlussverteilung aufgehoben
worden. (3.11.)
Helsa-Werke Helmut Sandler GmbH & Co.
KG, Gefrees. Die Prokura Annemarie WeißZiegler ist erloschen. (4.11.)
Paul Heyder OHG, Inh. Ludwig und
Berthold Hoffmann Goldschmiedemeister,
Bayreuth. Ludwig Hofmann ist als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden.
Helga Hoffman, Bayreuth, ist als persönlich
haftende Gesellschafterin eingetreten. Die
Firma ist geändert in: Juwelier Paul Heyer
oHG: (4.11.)
P&S Immobilien-Partner GmbH, Bayreuth.
Die Prokuren Edmund Busch, Holger Zimmermann und Wilhelm Rebmann sind erloschen. Über das Vermögen der Gesellschaft
ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 1.11.(IN 342/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft
ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (4.11.)
ASK Projekt Gesellschaft mit beschränkter
Haftung Unternehmen für Ingenieurleistungen, Kulmbach. Die Prokura Herbert Bötig
ist erloschen. (5.11.)
A + I Asphalt- und Isolierbau GmbH, Bayreuth. Richard Günther ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Hans-Günther Neuß, Gefrees, ist zum einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer bestellt. (5.11.)
Dresdener Pensionskasse VvaG, Kulmbach.
Peter Benndorf, Schweinfurt, ist zum Vorstand bestellt. (5.11.)
COMMERZBANK Aktiengesellschaft Filiale
Bayreuth, Bayreuth. Das Grundkapital ist
auf 1.556.326.015,40 Euro erhöht. Dr. Eric
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Strutz, Frankfurt a. M., ist zum Vorstand bestellt. (5.11.)
Heinlein & Linn KG, Kulmbach. Die Firma
Heinlein & Linn Verwaltungs-GmbH, Kulmbach, ist als pers. haftende Gesellschafterin
ausgeschieden. (5.11.)
Dyna-Bau GmbH, Bindlach. Richard Bendl
ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Josef
Neumaier, Goldkronach, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (9.11.)
Garten- und Landschaftsforum Gesellschaft
für Garten- und Landschaftsbau Verwaltungs-GmbH, Stadtsteinach. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts
wegen eingetragen. (9.11.)
KSB Aktiengesellschaft Werk Pegnitz, Pegnitz. Die Prokura Manfred Rothenberger ist
erloschen. Gesamtprokura gemeinsam mit
einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Kurt Gerhard Motz, Möglingen. (9.11.)
Xcise Sports Group GmbH, Kulmbach. Die
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IHK INTERN
Handelsregister
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Gesellschafterversammlung vom 29.10. hat
die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Die Firma ist geändert in: Xcise
Sports Group Verwaltungs GmbH. (9.11.)
Garten- und Landschaftsforum Gesellschaft
für Garten- und Landschaftsbau mbH & Co.
KG, Stadtsteinach. Die Gesellschaft ist durch
rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels
Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (10.11.)
GDS Gebäudereinigungs-, Dienstleistungsund Service GmbH, Bayreuth. Günther
Westhöfer ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Alexander Leibold, Mistelgau, ist
zum Geschäftsführer bestellt. (10.11.)
Heinlein & Linn Verwaltungs-GmbH, Kulmbach. Die Gesellschafterversammlung vom
27.10. hat die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Die Firma ist geändert in:
Heinlein Solar Verwaltungs-GmbH. Der Unternehmensgegenstand ist geändert in: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Heinlein Solar GmbH & Co. KG
mit dem Sitz in Kulmbach. (10.11.)
iPMedia business services GmbH, Pegnitz.
Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. (10.11.)
Dr. Saffer Qualitätsfutter GmbH, Kulmbach.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.
hat die Erhöhung des Stammkapitals auf
82.000 EUR beschlossen. (11.11.)
WEBATEX Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth GmbH, Bayreuth. Gerhard
Löffelmann ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (11.11.)
Blaha, Arzberger & Co. Wäscherei und chemische Reinigung, Bayreuth. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Berta Arzberg ist als
pers. haftende Gesellschafterin ausgeschieden. Nun Einzelfirma. Inhaberin: Elfriede
Hofmann, Bayreuth. Die Firma ist geändert
in: Blaha, Arzberger & Co. Wäscherei und
chemische Reinigung e. K. Inh. Elfriede Hofmann. (15.11.)
VSP Security GmbH, Bayreuth. Über das
Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 9.11.
(IN 347/04) das Insolvenzverfahren eröffnet
worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (15.11.)
Bauer - Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Berneck. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung
eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von
Amts wegen eingetragen. (16.11.)
Bayreuther Gehwegreinigung Heinz Witschel GmbH, Bayreuth. Günther Westhöfer
ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Alexander Leibold, Mistelgau, ist zum Geschäftsführer bestellt. (16.11.)
Hydewa GmbH, Weidenberg. Jörg Helbig,
Bayreuth und Harald Gradwohl, Bischofsgrün
sind zu Geschäftsführern bestellt. (16.11.)
IBC Gewerbebau GmbH, Bindlach. Die Prokuren Jürgen Konrad und Sven Pöhlmann
sind erloschen. (18.11.)
WB Wohnbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom
12.11. aufgelöst. Liquidator: Thomas Antersbergr, Bayreuth. Die Prokura Jürgen Konrad
ist erloschen. (18.11.)
Fenestra Fenster GmbH Vertrieb und Montage, Neudrossenfeld. Über das Vermögen
der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Bayreuth vom 22.11. (IN
491/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet. (23.11.)
Gutmann GmbH, Harsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11. hat die Verlegung des Sitzes nach Bayreuth, Lindenweg
18 a, beschlossen. (23.11.)
Riegg & Partner Werbeagentur GmbH, Neudrossenfeld. Einzelprokura: Siegfried Korn,
Mistelbach. (23.11.)
VVS Holding Vertriebs-, Verwaltungs- und
Service GmbH, Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 31.8. hat die Umstellung
des Stammkapitals von DM auf Euro und
die Erhöhung beschlossen. Stammkapital:
5.000.000 EUR. (23.11.)
Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth Aktiengesellschaft, Bayreuth. Gerhard
Löffelmann und Hans-Jürgen Hyrenbach sind
aus dem Vorstand ausgeschieden. Uwe Stahmer, Bad Zwischenahn, ist zum Vorstand bestellt. (24.11.)
Löschungen
Göbel GmbH Baggerbetrieb, Grafengehaig.
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft
ist erloschen. (3.11.)
EPOX EEP Computer GmbH, Pegnitz. Der
Sitz ist nach Dortmund, Wandweg 1-3, verlegt. (4.11.)
Wutschka Bauunternehmung GmbH, Weidenberg. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht.
Von Amts wegen eingetragen. (9.11.)
S. J. Höcht Betriebsberatungs GmbH, Bayreuth. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht.
Von Amts wegen eingetragen. (9.11.)
K + L Wohn- und Gewerbebau GmbH, Neuenmarkt. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht.
Von Amts wegen eingetragen. (15.11.)
FM.TEAM GmbH, HRB 3579. Der Sitz ist
nach Böhmfeld, Lehenäcker 14, verlegt.
(16.11.)
G.J. Muhs Gewerbe- und Industrieansiedlungs GmbH, Bayreuth. Die Liquidation ist
beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
(16.11.)
Peter Meyer GmbH & Co KG, Bayreuth. Die
Firma Beyeler GmbH, Pforzheim ist als pers.
haftende Gesellschafterin ausgeschieden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist
erloschen. (17.11.)
Metzgerei Rattler GmbH, Kupferberg. Die
Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist
erloschen. (18.11.)
Storchenmühle Kinderausstattungen GmbH
& Co Textil- und Hartwaren Kommanditgesellschaft, Marktschorgast. Der Sitz ist nach
Aichelberg, Alte Stiege Nr. 2, verlegt.
(23.11.)
■
Amtsgericht
Registergericht Coburg
Neueintragungen
Fahrschule Jagla GmbH, Obere Mühlenstr.
11, Michelau (Der Betrieb einer Fahrschule,
das ist die Aus- und Weiterbildung im gesamten Verkehrswesen, insbesondere die
Ausbildung zur Erlangung von Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen und Personenbeförderung sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Gegenstand es Unternehmens ist
weiter die Parküberwachung). Stammkapi-
tal: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Nina Jagla, Michelau; Wolfgang Jagla, Michelau. Die
Gesellschafterversammlung vom 14.10. hat
die Verlegung des Sitzes von Hirschaid nach
Michelau beschlossen. (29.10.)
Deckelmann Wellness Holding GmbH,
Obere Hut 9, Lichtenfels (Das Errichten, das
Halten, die Koordination und Überwachung
der bestehenden und zukünftigen ausländischen Gesellschaften der Deckelmann Wellness Firmengruppe). Stammkapital: 25.000
EUR. Geschäftsführer: Norbert Deckelmann,
Bad Staffelstein. (3.11.)
Holiday Park Invest Projektentwicklungsund Beteiligungs KG, Uhlandstr. 9, Michelau (Projektentwicklung und Gründung von
geschlossenen Immobilienfonds). Pers. haftende Gesellschafterin: Ilse-Maria Roller,
Schwabach. Einzelprokura: Michael Roller,
Schwabach. Der Sitz der Gesellschaft wurde
von Nürnberg nach Michelau verlegt. Acht
Kommanditisten. (4.11.)
Cramer-Klett Forst- und Landschaftsdienst
GmbH, Unteres Schloß 2, Michelau (Die Erbringung von forstlichen Dienstleistungen,
Holzhandel, Baum- und Gartenpflege, die
Verkehrssicherung von Bäumen, Erstellung
von Baumgutachten und Dienstleistungen
ähnlicher Art). Stammkapital: 25.000 EUR.
Geschäftsführer: Christian Holoch, Mitwitz.
(8.11.)
Oester Kunststofftechnik GmbH, Kirchplatz
3a, Altenkunstadt (Die Be- und Verarbeitung
und der Handel mit Kunststoffteilen).
Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Bernd Oester, Burgkunstadt. Einzelprokura: Ute Oester, Burgkunstadt. (8.11.)
Georg Müller OHG; Schwedenstr. 9, Kronach. Pers. haftende Gesellschafter: Reinhard Reitberger, Kronach; Ulrike Reitberger,
Kronach. Offene Handelsgesellschaft. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Georg Müller GmbH mit dem Sitz
in Kronach. (17.11.)
Veränderungen
HL Bauprojektmanagement GmbH, Lichtenfels. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige
Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (29.10.)
IDEALBAU F.W.M.H. GmbH, Burgkunstadt.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist
durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg
vom 1.9. (2 IN 198/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (29.10.)
MEGA Bau GmbH, Michelau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Coburg vom 1.9. (2 IN
111/04) das Insolvenzverfahren eröffnet
worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (29.10.)
KLS Kronacher LKW Service GmbH, Kronach. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 5.7.
nach Schlussverteilung aufgehoben worden.
(2.11.)
Albert Kotschenreuther GmbH, Steinwiesen. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 3.8.
www.monteurpension-bamberg.de
Tel. 09502/921000 · Fax 09502/921001
50
Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004
IHK INTERN
Handelsregister
nach Schlussverteilung aufgehoben worden.
(2.11.)
Alois Metschnabl OHG; Weismain. Alois
Metschnabl ist als pers. haftender Gesellschafter ausgeschieden. Irmgard Metschnabl, Weismain, ist als pers. haftende Gesellschafterin eingetreten. (2.11.)
Paul Lieder e. K., Redwitz. Die Prokura Andrea Lieder ist erloschen. (5.11.)
Kaufhaus Ring GmbH, Kronach. Werner
Krüger ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (8.11.)
Porzellanfabrik Horst Eversberg GmbH,
Stockheim. Horst Eversberg ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Wolfgang Purucker, Stockheim, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (8.11.)
Gebrüder Eckert Verwaltungs-GmbH, Kronach. Rudolf Ecker ist als Geschäftsführer
ausgeschieden. (9.11.)
rotra Technoboards GmbH, Kronach. Die
Gesellschafterversammlung vom 18.10. hat
die Umstellung des Stammkapitals von DM
auf Euro und die Erhöhung beschlossen.
Stammkapital: 256.000 EUR. Sabine Segschneider, Marktzeuln, ist zur Geschäftsführerin bestellt. Die Prokura Sabine Segschneider ist erloschen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Franz Wiesmann, Stockheim. (9.11.)
Heider Leder Vertriebs-GmbH, Weismain.
Die Gesellschafterversammlung vom 4.11.
hat die Erhöhung des Stammkapitals auf
210.000 EUR beschlossen. (15.11.)
Reiner Kanzewitsch, Weißenbrunn. Der Sitz
ist nach Kronach, Am Flügelbahnhof 20, verlegt. (16.11.)
Druck & Media GmbH Kronach, Kronach.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist
durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg
vom 5.11. (IN 458/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (18.11.)
HB Bau GmbH Bauunternehmen, Weismain. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
(18.11.)
Gremer Fleisch GmbH, Kronach. Über das
Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 17.11.
(5 IN 382/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
(23.11.)
Pelzmoden Herbert Lieder Inh. Uwe Lieder,
Lichtenfels. Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Coburg vom 10.11: (4 IN 351/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. (23.11.)
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Löschungen
Möbelwelt Zettlitz GmbH, Marktzeuln. Die
Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit
gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.)
OMNIA Stahlhandel GmbH, Lichtenfels. Die
Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit
gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.)
WELSCH Projektmanagement GmbH, Wilhelmsthal. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht.
Von Amts wegen eingetragen. (2.11.)
Georg Müller Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, Kronach. Die Gesellschafterversammlung vom 18.8. hat die formwechselnde Umwandlung in die neu errichtete Georg
Müller OHG mit Sitz in Kronach beschlossen. (17.11.)
Finanzkaufmann Uwe Müller Konzeptionsund Finanzplanung e. Kfm., Lichtenfels. Die
Niederlassung ist unter gleichzeitiger Firmenänderung (jetzt: Moneymentor Uwe
Müller e. K.) nach Coburg, Friedrich-RückertStr. 79, verlegt. (19.11.)
Blue Ocean GmbH, Burgkunstadt. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit
gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (22.11.)
CM Metallform GmbH, Bad Staffelstein.
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts
wegen eingetragen. (22.11.)
G + H Computergrafik und Design GmbH,
Küps. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht.
Von Amts wegen eingetragen. (22.11.)
Löbling GmbH, Altenkunstadt. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. §
141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (22.11.)
Richard Schrepfer GmbH Maler- und Verputzgeschäft, Küps. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG
gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
(22.11.)
Dr. Fuchs GmbH, Weismain. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. (24.11.)
zialtherapeutische Einrichtung, Humboldtstr. 27, Naila (Der Betrieb einer sozialtherapeutischen Pflegeeinrichtung). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Louis Ferdinand Freiherr von Feilitzsch, Feilitzsch;
Klaus Ellmauer, Feilitzsch. (3.11.)
kipan GmbH, Stebener Weg 2, Naila (Die
Beratung in der Material-, Produkt- u. Verfahrensentwicklung im Bereich der Kunststofftechnik und bei Werkstoffverbundsystemen; die Übernahme von Projektleitung und
-betreuung; Prototypenerstellung, Produktion; Material-, Produkt- u. Bauteilprüfungen;
Beratung bei Aufgabenstellungen in der anwendungsorientierten und der Grundlagenforschung; die Organisation und Durchführung von Seminaren, Weiterbildungen,
Schulungen in den o. g. Bereichen sowie alle
weiteren Tätigkeiten, die geeignet sind, den
Unternehmenszweck zu fördern). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Prof. Dr.
Christian Kipfelsberger, Naila. (4.11.)
Volz & Bernreuther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oberer Torplatz 1, Hof
www.wbc.de
'LH8QWHUQHKPHU
%HUDWHU
(Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit
§ 43a Abs. 4 WPO. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind
ausgeschlossen). Stammkapital: 30.000
EUR. Geschäftsführer: Markus Bernreuther,
Grünwald; Prof. Dr. Werner Volz, Konradsreuth; Edith Bernreuther, Grünwald. Einzelprokura: Doris Bouche, Aarau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer:
Ute Schlegel-Volz, Konstanz; Roswitha Hör-
■
Amtsgericht
Registergericht Hof
Neueintragungen
Rainer Knarr Handelsvertretung e. K., Am
Langacker 20, Helmbrechts. Inhaber: Rainer
Knarr, Helmbrechts. (29.10.)
Rainer Knarr Werkzeugfertigung e. K., Am
Langacker 20, Helmbrechts. Inhaber: Rainer
Knarr, Helmbrechts. (29.10.9
Schäfer Document Center GmbH, Jahnstr.
42-44, Hof (Der Betrieb eines Ducoments
mit Druck- und Kopierservice, Printmanagement und Archivierung sowie betriebswirtschaftliche und organisatorische Unternehmensberatung). Stammkapital: 500.000
DM: Geschäftsführer: Bernhard Morgenstern, Reutlingen; Robin Morgenstern, Reutlingen. Die Gesellschafterversammlung vom
4.10. hat die Verlegung des Sitzes unter
gleichzeitiger Firmenänderung (bisher: Morgenstern + Partner GmbH Bürodesign) von
Reutlingen nach Hof beschlossen. (2.11.)
König David GmbH Pflegeheim und so-
Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004
51
IHK INTERN
Handelsregister
ANZEIGENVERKAUF
Tel.: 09261/92106
E-Mail: [email protected]
52
WEST
tig, Hof; Jörg Walter, Unterföhring. (8.11.)
Matthes Immobilienverwaltungs GmbH &
Co. KG, Bayreuther Str. 2, Marktredwitz.
Pers. haftende Gesellschafterin: Firma Autohaus Mattes GmbH, Marktredwitz. Ein Kommanditist. (10.11.)
Bestattungsinstitut Schinner GmbH,
Waldershofer Str. 11, Marktredwitz (Handel
und Dienstleistungen im Bestattungsgewerbe). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Martin Schinner, Waldershof.
(15.11.)
HAMIKO e. K., Schmiedstr. 18, Helmbrechts (Der Betrieb eines Onlineshops
(Groß- und Einzelhandel) für Elektronik- und
Telekommunikationsartikel, Restposten,
Weihnachts-, Oster- und Geschenkartikel).
Inhaberin: Hildegard Kolb, Helmbrechts.
(15.11.)
OTYK Bau GmbH, Schleizer Str. 1 (c/o Marta Stengl), Rehau (Die Entwicklung und Umsetzung von technischen und wirtschaftlichen Grundstücksbebauungskonzepten, die
Betreuung und Errichtung von Bauvorhaben
im Privat- und Industriebereich, die Ausführung von Bauarbeiten im Hochbau nebst
Maurer-, Fliesen- und Fußbodenbelagarbeiten sowie der Vertrieb von Bauelementen
und Fertighäusern und deren Montage).
Stammkapital: 100.000 DM. Geschäftsführer: Peter Styk, Kelsterbach. Die Gesellschafterversammlung vom 20.9. hat die Verlegung des Sitzes von Kelsterbach nach Rehau
beschlossen. (18.11.)
ISHIGAKI Europe GmbH, Gebrüder-NetzschStr. 19, Selb (An- und Verkauf von Filterpressen, Filterpressanlagen und Ersatzteilen sowie das gesamte Zubehör von Filterpressen).
Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Robert William Hughes, Selb; Takashi
Okamura, Sakruashi, Chibakeu. (22.11.)
F.L. Entertainment GmbH Zweigniederlassung Hof, Altstadt 6, Hof (Zweigniederlassung der F.L. Entertainment GmbH mit dem
sitz in Glücksburg; Der Betrieb von Restaurations-Gastronomie- und Hotelbetrieben oder
anderer Dienstleistungsbetriebe jeglicher Art
und Größe. Der Betrieb der Unternehmens
erfolgt als Besitzer, Pächter, Mieter oder im
Mandatsauftrag; Konzept- und Produktionsentwicklung für Restaurations-Gastronomieund Hotelbetriebe, Verkauf dieser Konzepte
und Produkte, respektive der Anleitung und
Rezepturen oder Patente für die Produkte
und Konzepte; Handel mit Handelswaren
und selbst hergestellten oder weiter entwickelten Produkten jeglicher Art, sofern der
Gesetzgeber diesen Handel nicht einschränkt
oder verbietet; Betriebsberatungen, Betriebseinrichtungen, Unternehmensberatungen jeglicher Art im Mandat). Stammkapital:
25.000 EUR. Geschäftsführer: Robert Fabig,
Kiel; Ahmet Bicik, Hof. (23.11.)
Gesell GmbH, Bgm.-Pöhlmann-Str. 13,
Weißenstadt (Projektentwicklung, Baumanagement und Betriebsberatung). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Stefan Gesell, Weißenstadt. (23.11.)
Stauber Holz Inhaber Helmut Stauber e. K.,
Brunnenstr. 5, Arzberg (Handel mit Holz
und Holzerzeugnissen). Inhaber: Helmut
Stauber, Arzberg. (23.11.)
HV Technologies GmbH, Schleizer Str. 100,
Hof (Fachplanung, Projektierung, Lieferung,
Montage und Projektleitung sowie Beratung
und gutachterliche Tätigkeit für die Umweltsimulation sowie deren ingenieurtechnischen
Integration in die technische Gebäudeausstattung und in den allgemeinen Hochbau.
Die Gesellschaft kann auch als Generalunternehmer tätig werden). Stammkapital:
50.000 EUR. Geschäftsführer; Milan Radojkovic, Hamburg. (24.11.)
zeitstmedia e. K., Karlstr. 9, Marktredwitz
(Internet-Service-Provider samt Agentur). Inhaber: Marco Zeitler, Marktredwitz. (24.11.)
Veränderungen
HUNGARO-BAUDEINSTLEISTUNGS GmbH,
Hof. Die Gesellschafterversammlung vom
4.8. hat die teilweise Änderung der Satzung
beschlossen. Die Firma ist geändert in: Heun
Service GmbH. Laszlo Szijj und Karoly Varga
sind als Geschäftsführer ausgeschieden. Peter Heun, Hof, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (29.10.)
Kreisl REPRO + SATZ GmbH, Hof. Über das
Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 29.10. (IN
273/04) das Insolvenzverfahren eröffnet
worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.)
Pöhland Container Logistic GmbH, Döhlau.
Ingo Röttger, Wansdorf, ist zum Geschäftsführer bestellt. Die Prokura Dietmar Krusch
ist erloschen. (2.11.)
GFS FrankenGmbH Forstservice, Weißenstadt. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom
25.10. (2 IN 517/04) nach Schlussverteilung
aufgehoben. (3.11.)
RLS GmbH, Naila. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10. hat die Erhöhung des
Stammkapitals auf 50.000 EUR beschlossen.
(3.11.)
ABM Greiffenberger Antriebstechnik
GmbH, Marktredwitz. Bruno Bleicher, Kirchheim, ist zum Geschäftsführer bestellt.
(5.11.)
DL - Mode GmbH, Berg. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgericht
München vom 25.10. nach Schlussverteilung
aufgehoben. (5.11.)
HR Beteiligungs GmbH, Bad Alexandersbad. Marco Sandner ist als Geschäftsführer
ausgeschieden. (8.11.)
MB Stahltechnik GmbH, Hof. Gerhard Baumann ist als Geschäftsführer ausgeschieden.
Matthias Bach, Marktredwitz, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (8.11.)
Metzgerei Peter Höra, Rehau. Die Firma ist
geändert in: Metzgerei Peter Höra e. K.
(8.11.)
Decker Gardinen GmbH, Regnitzlosau.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist
durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom
8.11. das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. (9.11.)
Konfektionsbetrieb Frieda Benker GmbH,
Kirchenlamitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 8.11. das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (9.11.)
Malergeschäfte Werner Rieß e. K., Hof. Das
Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 7.1. nach Schlussverteilung aufgehoben worden. (9.11.)
Fickert & Winterling Maschinenbau GmbH,
Marktredwitz. Karl Landgraf ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (10.11.)
HELIX Verwaltungs-GmbH, Selbitz. Über
das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgericht Hof vom 11.11. die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
(11.11.)
HELIX Schuhfabrik GmbH & Co., Selbitz.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist
durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom
11.11. die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (11.11.)
WELSCH Projektmanagement GmbH, Wilhelmsthal. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht.
Von Amts wegen eingetragen. (2.11.)
elektra küchenstudio & einrichtungs-GmbH,
Hof. Über das Vermögen der Gesellschaft ist
durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom
11.11. das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. (12.11.)
SvPO Servicepartner Oberfranken GmbH,
Stammbach. Hermann Witzgall ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Dr. Karlheinz
Witzgall, Stammbach, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt.
(12.11.)
Baby-Held Fabrikation modischer Taufbekleidung K.G., Hof. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist geändert in: Baby-Held
Taufkleidmanufaktur e. K. Inhaberin: Christl
Held-Reuther, Hof. (15.11.)
Iprotex Verwaltungs GmbH, Münchberg.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.
hat die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Der Sitz ist nach Sparneck, Joseph-Müller-Str. 3, verlegt. Heinz Bußkamp,
Hans-Albert Graefe und Georg Saint-Denis
sind als Geschäftsführer ausgeschieden.
(15.11.)
PAN Media-Service Thomas Haupeltshofer,
Marktredwitz. Die Niederlassung ist nach
Arzberg, Luisenhain 3, verlegt. (15.11.)
cca24 - dialog center GmbH Niederlassung
Hof, Hof. Achim Plate, Glückstadt, ist zum
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (16.11.)
dennree Versorgungsgesellschaft mbH Lebensmittelgroßhandel, Töpen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.11. hat die
teilweise Änderung der Satzung beschlossen.
Die Firma ist geändert in: dennree GmbH.
(16.11.)
Diakonieberatung in Oberfranken GmbH,
Hof. Dr. Friedrich Sticht ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Karlo von Zimmermann,
Hof, ist zum einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer bestellt. (16.11.)
ForentAG-Hydrogen Technologies, Hof. Uz
Baumgart ist aus dem Vorstand ausgeschieden. (16.11.)
Autohaus Völkel oHG, Oberkotzau. Über
das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 17.11. (IN
381/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet. (17.11.)
North Air Nordbayerische Aero Dienst
GmbH, Hof. James Kubsch ist als Liquidator
ausgeschieden. (17.11.)
Privat Consult GmbH, Hof. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10. hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Geschäftsführer: Dagmar Klein, Oberkotzau;
Christian Hopfer, Kelkheim. (17.11.)
Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004
Top Stick GmbH, Naila. Annette Pätz, Naila,
ist zur einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerin bestellt. (22.11.)
Schuh- und Sporthaus Christian Schnabel
Inh. Hans Schnabel, Naila. Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 22.11. (IN 349/04)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
(23.11.)
Textilgruppe Hof Immobilien GmbH, Hof.
Die Prokura Werner Schramm ist erloschen.
(23.11.)
DS DENTAL SYSTEMS GMBH, Schauenstein. Über das Vermögen der Gesellschaft
ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof
vom 23.11. (IN 308/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (24.11.)
Primaform GmbH, Konradsreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11. hat die
Verlegung des Sitzes nach Hof, Schlossplatz 5, beschlossen. (24.11.)
Pronto Transport GmbH, Konradsreuth.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist
durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom
23.11. (IN 243/04) das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (24.11.)
Leder Ziehr Inh. Rüdiger Ziehr, Selb. Die
Niederlassung ist nach Naila, Hauptstr. 9,
verlegt. (25.11.)
Löschungen
lambdasave GmbH, Hof. Der Sitz ist nach
Emden, Am Duckeldamm, verlegt. (29.10.)
Express-LINE Weiß e.K., Hof. Die Firma ist
erloschen. Von Amts wegen eingetragen
gem. § 31 Abs. 2 HGB. (3.11.)
OSZ Finanz-, Unternehmens- und Vermögensberatungs-GmbH, Marktleuthen. Die
Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit
gem. § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (3.11.)
SITecs Ingenieurgesellschaft für Systeme
und Informationstechnologie mbH, Weißdorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. (5.11.)
Streit & Co. Internationale Spedition GmbH
& Co. Zweigniederlassung Schirnding,
Schirnding. Die Zweigniederlassung ist aufgehoben. (10.11.)
Edeltuchausrüstung Sparneck GmbH, Sparneck. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von
Amts wegen eingetragen. (15.11.)
Rackwitz Heizungsbau GmbH, Geroldsgrün.
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts
wegen eingetragen. (15.11.)
Adolf Wunderlich Textilhandel Inhaber Elfriede Schneider, Schwarzenbach a. d. S.
Die Firma ist erloschen. (18.11.)
Privat Consult GmbH, Hof. Die Gesellschaft
ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages
vom 9.11. sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit
der Resba GmbH mit dem Sitz in Hof verschmolzen. (22.11.)
ThyssenKrupp Bauteile Hof GmbH, Hof.
Der Sitz ist unter gleichzeitiger Firmenänderung (jetzt: ems Isoliersysteme GmbH) nach
Pansdorf, Süderstr. 12-14, verlegt. (23.11.)
Waldhotel Heimatliebe Inh. Gustav Heckel,
Sparneck. Die Firma ist erloschen. (23.11.)
IHK INTERN
Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Sachverständige
Die öffentliche Bestellung des Sachverständigen Dr. Jamshid Hosseinpour, c/o ÖKOMETRIC GmbH, Bernecker Str. 17 - 21, 95448
Bayreuth, ist aufgrund Wohnsitzwechsels (§
22 Ziff. 1 b) der Sachverständigenordnung)
erloschen.
Herr Dr. Hosseinpour war für das Sachgebiet
„Polyhalogenierte Dioxine und Furane in
Umweltproben, Nahrungsmitteln, Chemikalien und Industrieprodukten“ öffentlich bestellt und vereidigt.
Haushaltssatzung
der Industrie- und Handelskammer für
Oberfranken Bayreuth für das Geschäftsjahr 2005.
Die Vollversammlung der IHK Oberfranken
Bayreuth hat in ihrer Sitzung am
22. 11. 2004 gemäß den §§ 3 und 4 des
Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
Rechts der IHKs (IHKG) vom 18. 12. 1956
(BGBl. I S. 920 ff.), zuletzt geändert durch
Art. 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung
der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934), der Beitragsordnung vom 1. 1. 2004 und der Zustimmung des Wirtschaftsministeriums vom
28. 10. 04 zur Pilotierung des kaufmännischen Rechnungswesens folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005
(1. 1. 2005 bis 31. 12. 2005) beschlossen:
I. Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird
1. in der Plan-GuV
mit der Summe der Erträge in Höhe von
11 053 136,01 Euro
mit der Summe der Aufwendungen in
Höhe von 10 953 636,01 Euro
mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 100 000,00 Euro
2. im Finanzplan
mit der Summe der Investitionseinnahmen in Höhe von 306 000,00 Euro
mit der Summe der Investitionsausgaben
in Höhe von 505 000,00 Euro
mit der Summe der Einzahlungen in
Höhe von 9 922 523,89 Euro
mit der Summe der Auszahlungen in
Höhe von 9 621 023,89 Euro
festgestellt.
II. Beitrag
1. IHK-Zugehörige, die nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister
eingetragenen sind und deren Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb Euro 5.200 nicht übersteigt, sind
vom Beitrag freigestellt.
2. Nicht im Handels- oder im Genossenschaftsregister eingetragene natürliche
Personen, die ihr Gewerbe nach dem
31. 12. 2003 angezeigt haben, sind im
Haushaltsjahr der Betriebseröffnung und
für das darauf folgende Jahr von Grundbeitrag und Umlage, für das dritte und
vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn
ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus
Gewerbebetrieb Euro 25 000,00 nicht
übersteigt, soweit sie in den letzten fünf
Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt
haben noch an einer Kapitalgesellschaft
mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren.
III. Als Grundbeiträge sind zu erheben von
1. IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister
eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb nicht erfordert
a) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise
Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis Euro
50 000,00 soweit nicht eine Befreiung
nach Ziffer II eingreift Euro 46,00
b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise
Gewinn aus Gewerbebetrieb, ab Euro
50 001,00
Euro 90,00
2. IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister
oder Genossenschaftsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb
nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert,
a) mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis Euro 50 000,00 soweit nicht
eine Befreiung nach Ziffer II eingreift
Euro 180,00
b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise
Gewinn aus Gewerbebetrieb, von Euro
50 001,00 bis Euro 255 000,00 Euro
250,00
c) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise
Gewinn aus Gewerbebetrieb, ab Euro
255 001,00
Euro 510,00
3. IHK-Zugehörigen, die zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen:
a) – mehr als Euro 3 438 000,00 Bilanzsumme
– mehr als Euro 6 875.000,00 Umsatz
– mehr als 50 Arbeitnehmer
Euro 1500,00
Sofern die Beitragsumlage mindestens
Euro 990,00 beträgt wird der Grundbeitrag auf Euro 510,00 reduziert.
b) – mehr als Euro 13 750 000,00
Bilanzsumme
– mehr als Euro 27 500 000,00
Umsatz
– mehr als 250 Arbeitnehmer
Euro 2550,00
Sofern die Beitragsumlage mindestens Euro
2040,00 beträgt wird der Grundbeitrag
auf Euro 510,00 reduziert.
4. Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer
III, 2 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls der
Kammer zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird auf Antrag
der zu veranlagende Grundbeitrag um
50 % ermäßigt.
IV. Als Umlagen sind zu erheben 0,29 % des
Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von
Euro 15.340,00 für das Unternehmen zu
kürzen.
V. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und
Umlage ist das Jahr 2005.
VI. Sofern der Gewerbebetrieb oder der Zerlegungsanteil für das Bemessungsjahr noch
nicht bekannt ist, kann der Kammerzugehörige aufgrund des letzten vorliegenden
Gewerbeertrages oder - soweit ein solcher
nicht bekannt ist – aufgrund einer Schätzung in entsprechender Anwendung des §
162 AO vorläufig veranlagt werden.
Soweit ein Kammerzugehöriger, der nicht im
Handelsregister eingetragen ist und dessen
Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb nicht erfordert, die Anfrage
der Kammer nach der Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb
nicht beantwortet hat, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend § 162 AO geschätzt.
Bayreuth, den 22. 11. 2004
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Dr. Wolfgang Wagner
Präsident
Joachim Hunger
Hauptgeschäftsführer
Finanzstatut IHK
für Oberfranken
Bayreuth
Die Vollversammlung der Industrie- und
Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
hat in der Sitzung am 28. 6. 2004 gemäß
§§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBl
I, S. 920), zuletzt geändert durch Art. 5 des
Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003
(BGBl I S. 2934) in Verbindung mit Art. 3
AGIHKG in der Fassung vom 25. 3. 1958
das nachfolgende Finanzstatut beschlossen
und in der Sitzung am 22. 11. 2004 geändert:
Teil I: Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Das Finanzstatut (FS) regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die
Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK.
(2) Ausführungsbestimmungen zum Finanzstatut (AFS) legen der Präsident und
Hauptgeschäftsführer der IHK fest.
Teil II: Allgemeine Vorschriften zum Wirtschaftsplan
§ 2 Feststellung der Haushaltssatzung und
des Wirtschaftsplans, Geschäftsjahr
(1) Die Vollversammlung stellt den Wirtschaftsplan durch die Haushaltssatzung
fest. Die Haushaltssatzung bestimmt
über die Beiträge und darüber, bis zu
welcher Höhe Kredite aufgenommen
und Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren
(Verpflichtungsermächtigungen) eingegangen werden dürfen. Der Hauptgeschäftsführer und der Präsident legen
den Entwurf der Haushaltssatzung und
des Wirtschaftsplans so rechtzeitig der
Vollversammlung vor, dass diese darüber
Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004
vor Beginn des Geschäftsjahres Beschluss fassen kann. Die Haushaltssatzung wird gemäß § 16 der Satzung der
IHK veröffentlicht.
(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§3
Bedeutung und Wirkungen des
Wirtschaftsplans
(1) Der Wirtschaftsplan dient der Planung
und Deckung des Ressourcenbedarfs,
der zur Erfüllung der Aufgaben der IHK
im folgenden Geschäftsjahr (Planungszeitraum) voraussichtlich notwendig ist.
Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Wirtschaftsführung der IHK.
(2) Der Wirtschaftsplan ermächtigt die zuständigen Organe, Ressourcen aufzunehmen, anzuschaffen, einzusetzen und zu
verbrauchen. Durch den Wirtschaftsplan
werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.
§ 4 Bestandteile des Wirtschaftsplans
(1) Der Wirtschaftsplan gliedert sich in eine
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (PlanGuV) und einen Finanzplan.
(2) Dem Wirtschaftsplan ist als Anlage eine
gesonderte Zusammenstellung der übernommenen Bürgschaften, Garantien
oder sonstigen Gewährleistungen, die zu
Aufwendungen in künftigen Geschäftsjahren führen können, beizufügen.
§ 5 Vorläufige Wirtschaftsführung
Ist der Wirtschaftsplan zu Beginn des Geschäftsjahres noch nicht festgestellt, dürfen
Aufwendungen zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, im Übrigen nur im Rahmen
der Ansätze des Wirtschaftsplans des Vorjahres geleistet werden.
§ 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Bei Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Teil III: Aufstellung des Wirtschaftsplans
§ 7 Inhalt, Gliederung und Erläuterung des
Wirtschaftsplans
(1) Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres
stellt die IHK einen Wirtschaftsplan auf.
Die Plan-GuV ist auszugleichen.
(2) In der Plan-GuV und im Finanzplan sind
alle Aufwendungen, Erträge und Rücklagenveränderungen sowie Einzahlungen
und Auszahlungen in voller Höhe und
getrennt voneinander anzusetzen und
auszuweisen. Zuwendungen Dritter sind
besonders auszuweisen. Notwendige
Verpflichtungsermächtigungen sind mit
dem das Wirtschaftsjahr betreffenden
Teilbetrag anzusetzen.
(3) Die Plan-GuV ist nach dem in Anlage 5
AFS festgelegten Muster zu gliedern.
(4) Der Finanzplan wird in Form einer Kapitalflussrechnung aufgestellt. Er ist nach
dem in Anlage 10 AFS festgelegten Muster zu gliedern. Wenn Verpflichtungen
zu Lasten zukünftiger Geschäftsjahre
eingegangen werden sollen (Verpflichtungsermächtigung), sollen die Jahresbeträge im Finanzplan angegeben werden.
(5) Die wesentlichen Posten der Plan-GuV
sowie des Finanzplans sind, insbesondere soweit sie von den Vorjahreszahlen erheblich abweichen, zu erläutern.
§ 8 Größere Baumaßnahmen, gesonderte
Bauwirtschaftspläne
(1) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst
53
IHK INTERN
Handelsregister
angesetzt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung,
die Kosten der Baumaßnahme, des
Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die vorgesehene Finanzierung und
ein Zeitplan ersichtlich sind.
(2) Sollen Neubauten errichtet oder vorhandene Gebäude geändert, erweitert oder
instand gesetzt werden, so ist für jedes
derartige Vorhaben ein Bauwirtschaftsplan aufzustellen, der sich mit einer PlanAufteilung in Geschäftsjahre über den
gesamten Zeitraum bis zur Gebrauchsfähigkeit des neuen oder neugestalteten
Bauwerks erstreckt. Er ist nach dem in
Anlage 20 AFS festgelegten Muster zu
gliedern.
(3) Liegen die angesetzten Investitionsausgaben unter 100 000 Euro, so kann von
einem Bauwirtschaftsplan abgesehen
werden.
§ 9 Gesonderte Wirtschaftspläne für bestimmte Einrichtungen
Für unselbstständige Einrichtungen der IHK,
die sich zu einem erheblichen Teil aus eigenen Erträgen und/oder zweckgebundenen
Leistungen Dritter finanzieren (Projekte),
sind neben der Erfassung im Wirtschaftsplan
der IHK gesonderte Wirtschaftspläne erforderlich, sofern die eingesetzten Eigenmittel
insgesamt je Projekt 100 000 Euro übersteigen. Für diese Projektpläne sind die Vorschriften dieses Finanzstatuts anzuwenden.
Die gesonderten Wirtschaftspläne sind dem
Wirtschaftsplan der IHK beizufügen.
§ 10 Nachtragswirtschaftsplan
(1) Der Wirtschaftsplan ist zu ändern, wenn
sich GuV oder Finanzrechnung gegenüber dem Wirtschaftsplan erheblich verändern. Eine erhebliche Veränderung
liegt dann vor, wenn vom Volumen der
Plan-GuV oder des Finanzplans um mehr
als 10 v. H. abgewichen wird. Die Vollversammlung kann weitergehende Anforderungen zur Notwendigkeit, den
Wirtschaftsplan zu ändern, beschließen.
(2) Die Regelungen des § 2 Absatz 1 gelten
mit der Maßgabe entsprechend, dass die
Vollversammlung eine geänderte Haushaltssatzung und einen Nachtragswirtschaftsplan bis zum Ende des jeweiligen
Geschäftsjahres beschließen kann.
Teil IV: Ausführung des Wirtschaftsplans
§ 11 Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit
(1) Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwendungen (Gesamtdeckungsprinzip).
(2) Zweckgebundene Mehrerträge, insbesondere auch aus Projekten, sind nur für
damit verbundene Mehraufwendungen
zu verwenden.
(3) Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen sind insgesamt deckungsfähig. Aufwendungen für besondere
Zwecke (§§ 8 und 9 FS) können von der
Deckungsfähigkeit ausgenommen werden. Dies ist im Wirtschaftsplan zu vermerken.
(4) Mehrausgaben für Einzelvorhaben, die
eine im Wirtschaftsplan vermerkte Grenze überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Vollversammlung.
§ 12 Vollständigkeit und Abweichungen
vom Wirtschaftsplan, Übertragbarkeit
54
(1) Erträge sind rechtzeitig und vollständig
zu erheben.
(2) Der angesetzte Personalaufwand und
alle übrigen Aufwendungen dürfen ohne
besondere Bewilligung der Vollversammlung bis zu 10 v. H. der Planwerte überschritten werden, soweit Deckung vorhanden ist. Bei fehlender Deckung bedürfen auch Überschreitungen der Planwerte bis zu 10 % der nachträglichen
formlosen Genehmigung der Vollversammlung.
(3) Außerplanmäßige Aufwendungen dürfen
nur soweit notwendig und wirtschaftlich
sinnvoll geleistet werden, sofern die Vollversammlung sie bewilligt und Deckung
vorhanden ist.
(4) Planansätze für Investitionen sind in das
Folgejahr übertragbar. Die Erklärung der
Übertragbarkeit erfolgt durch Vermerk
im Wirtschaftsplan.
Teil V: Buchführung, Rechnungslegung und
Controlling
§ 13 Buchführung, Inventar
(1) Die IHK führt ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten
Buchführung; soweit sich aus diesem Finanzstatut nichts anderes ergibt, gelten
sinngemäß die Vorschriften des ersten
Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches in ihrer jeweils geltenden Fassung. Bei der Anwendung sind
die Aufgabenstellung und die Organisation der IHK zu beachten.
(2) Das Rechnungswesen bildet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IHK
vollständig ab. Die Buchführung ist nach
dem in Anlage 3 AFS festgelegten IHKKontenrahmen zu gliedern.
§ 14 Eröffnungsbilanz
Für die beim Übergang auf die kaufmännische doppelte Buchführung aufzustellende
Eröffnungsbilanz gelten das HGB sinngemäß
und die Sondervorschriften, die in den Ausführungsbestimmungen zum Finanzstatut
geregelt sind. Zum HGB abweichende Bilanzansätze aus der Anwendung des Sonderstatuts sind im Anhang zu erläutern.
§ 15 Jahresabschluss, Rücklagen, Anhang
mit Plan-/Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans
und Lagebericht
(1) Die IHK stellt innerhalb der ersten drei
Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§
238 bis 256 des Handelsgesetzbuches,
einen Anhang zum Jahresabschluss und
einen Lagebericht auf.
(2) Der Jahresabschluss der IHK besteht aus
der Bilanz, GuV sowie Finanzrechnung.
Die Bilanz ist nach dem als Anlage 15
AFS, die GuV nach dem als Anlage 7
AFS und die Finanzrechnung nach dem
als Anlage 12 AFS festgelegten Muster
zu gliedern.
(3) Das Jahresergebnis wird in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt, aus dieser entnommen oder auf neue Rechnung vorgetragen. Mindestens der Gegenwert der Haushaltsausgleichs- und
Betriebsmittelrücklage ist in Geldanlagen
entsprechend § 23 FS anzulegen.
(4) Um Schwankungen im Beitragsaufkommen auszugleichen, ist eine
Haushaltsausgleichsrücklage anzusam-
meln, die zwischen 30 v. H. und 50 v.
H. der Betriebsaufwendungen beträgt.
Daneben kann eine Beriebsmittelrücklage in Höhe von höchstens 50 v. H. der
Summe der Betriebsaufwendungen gebildet werden, die der Aufrechterhaltung
einer ordentlichen Kassenwirtschaft
ohne Inanspruchnahme von Krediten
dient. Die Bildung weiterer zweckgebundener Rücklagen ist zulässig.
(5) Planreste und deren Verwendung sind
im Plan-/Ist-Vergleich gemäß Absatz 6
zu erläutern.
(6) Im Anhang ist ein Anlagenspiegel und
ein Plan-/Ist-Vergleich der Pläne nach §§
2 bzw. 10 sowie 8 und 9 aufzunehmen.
Weitere Inhalte des Anhangs ergeben
sich aus den Ausführungsbestimmungen
zum Finanzstatut.
(7) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf
und die Lage der IHK im abgelaufenen
Geschäftsjahr so darzustellen, dass ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Darüber
hinaus ist im Lagebericht auf Vorgänge
von besonderer Bedeutung nach dem
Schluss des Geschäftsjahres und auf die
erwartete Entwicklung der IHK einschließlich der Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen.
§ 16 Controlling
Die IHK richtet eine geeignete Kosten- und
Leistungsrechnung ein, die eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie eine betriebsinterne Steuerung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der IHK
erlaubt. Dazu sind der Struktur der IHK entsprechende Kostenstellen und ihren Leistungen entsprechende Kostenträger zu bilden.
Die Kosten sind nachprüfbar aus der Buchführung herzuleiten und verursachungsgerecht den Kostenstellen und Kostenträgern
zuzuordnen. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Controllingsystems. Ihre Ergebnisse sind den Entscheidungsträgern in Form eines empfängerorientierten Berichtswesens in regelmäßigen
Abständen zur Verfügung zu stellen.
Teil VI: Abschlussprüfung und Entlastung
§ 17 Prüfung, Vorlage und Feststellung des
Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresergebnisses sowie Entlastung
(1) Die IHK hat den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Anhang und den Lagebericht sowie die
Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit, prüfen zu lassen. Bei der
Prüfung sind die jeweiligen Länderrichtlinien sowie die §§ 317, 320, 321 und
322 des Handelsgesetzbuches und der §
53 Absatz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu beachten.
(2) Die Prüfung gemäß Absatz 1 wird von
der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag errichteten unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern sowie von
den aus der Mitte der Vollversammlung
gewählten Rechnungsprüfern durchgeführt. Die Rechnungsprüfungsstelle legt
zeitgleich den Prüfungsbericht der
Rechtsaufsichtsbehörde und der IHK vor.
(3) Die Vollversammlung stellt den Jahresabschluss fest. Das Ergebnis der Vermö-
Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004
gensrechnung ist auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen.
(4) Die Vollersammlung erteilt die Entlastung für die Wirtschaftsführung auf Antrag und nach Stellungnahme der aus ihrer Mitte gewählten Rechnungsprüfer.
Die Rechnungsprüfer haben bei ihrer
Stellungnahme den Bericht der Rechnungsprüfungsstelle zu berücksichtigen.
Teil VII: Ergänzende Vorschriften
§ 18 Beauftragter für die Wirtschaftsführung
(1) Soweit der Hauptgeschäftsführer die
Aufgabe nicht selbst wahrnimmt, ist bei
der IHK ein Beauftragter für die Wirtschaftsführung zu bestellen. Der Beauftragte untersteht dem Hauptgeschäftsführer unmittelbar.
(2) Dem Beauftragten obliegt die Erstellung
des Entwurfs des Wirtschaftsplans (Voranschlag), die Bewirtschaftung der Mittel nach Maßgabe der Kammersatzung
und der Vollversammlungsbeschlüsse,
die Erstellung des Jahresabschlusses und
die beim Übergang auf die kaufmännische Buchführung aufzustellende Eröffnungsbilanz. Im übrigen ist der Beauftragte bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen.
§ 19 Personalausgaben, Nutzungen und
Sachbezüge
(1) Personalausgaben, die nicht auf Gesetz
oder Arbeits-/Dienstvertrag beruhen,
dürfen nur geleistet werden, wenn dafür
im Wirtschaftsplan Mittel besonders zur
Verfügung gestellt sind.
(2) Nutzungen und Sachbezüge dürfen Beschäftigten der IHK nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit
nicht durch Gesetz, Arbeits-/Dienstvertrag, für den öffentlichen Dienst allgemein geltende Vorschriften oder im
Wirtschaftsplan etwas anderes bestimmt
ist.
§ 20 Erwerb, Veräußerung und Belastung
von Grundstücken, Beteiligungen
(1) Zum Erwerb, zur Veräußerung und zur
dinglichen Belastung von Grundstücken
ist die Einwilligung der Vollversammlung
einzuholen, soweit der Gegenwert
20 000 Euro übersteigt und diese
Rechtsgeschäfte nicht bereits nach dem
Wirtschaftsplan vorgesehen sind.
(2) Die Beteiligung der IHK an Unternehmen bedarf der Einwilligung der Vollversammlung.
§ 21 Änderung von Verträgen, Vergleiche
Die IHK darf zu ihrem Nachteil Verträge nur
in besonders begründeten Ausnahmefällen
aufheben oder ändern und Vergleiche nur
abschließen, wenn dies für sie zweckmäßig
und wirtschaftlich ist.
§ 22 Veränderung von Ansprüchen
(1) Die IHK darf Ansprüche nur
a) stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den
Anspruchsgegner verbunden wäre
und der Anspruch durch die Stundung
nicht gefährdet wird; die Stundung
soll gegen angemessene Verzinsung
und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden,
b) niederschlagen, wenn feststeht, dass
die Einziehung keinen Erfolg haben
wird oder wenn die Kosten der Einzie-
IHK INTERN
Handelsregister
hung außer Verhältnis zur Höhe des
Anspruchs stehen,
c) erlassen, wenn die Einziehung nach
Lage des einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte
darstellen würde; das gleiche gilt für
die Erstattung oder Anrechnung von
geleisteten Beträgen und für die Freigabe von Sicherheiten.
(2) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
§ 23 Geldanlagen
Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag bringen.
DM 1 000 000
auf DM 8 000 000
Bayreuth, den 19. Juli 1999
§ 4 Lehrpläne
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Der Veranstalter hat der IHK Lehrpläne vorzulegen. Die IHK prüft, ob diese den Anforderungen der von ihr als Verwaltungsvorschrift erlassenen Kurspläne entsprechen.
Die IHK gibt den Erlass der Verwaltungsvorschriften in der Oberfränkischen Wirtschaft
bekannt.
Dr. Wolfgang Wagner Dr. Hans F. Trunzer
Präsident
stv. Hauptgeschäftsführer
Satzung
betreffend die Schulung, die Prüfung und
die Erteilung der ADR-Bescheinigung
für Fahrzeugführer für die Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße
Teil VIII: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 24 In-Kraft-Treten/Geltungsdauer
Das Finanzstatut tritt am 1. 1. 2005 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Haushalts-Kassen- und
Rechnungslegungsordnung (HKRO) vom
2. 4. 1976 außer Kraft. Hiervon abweichend
gelten die Vorschriften der HKRO für die
Haushaltsjahre 2004 und früher einschließlich der Rechnungsprüfung und Entlastung
fort.
Das Finanzstatut ist erstmals bei der Aufstellung und Feststellung der Haushaltssatzung
und des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2005 anzuwenden.
Bayreuth, 22. 11. 2004
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Dr. Wolfgang Wagner
Präsident
Joachim Hunger
Hauptgeschäftsführer
Nachtragshaushaltssatzung
für den vorläufigen Bauhaushalt
der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Umbau des Bildungszentrums Königshof in
Bayreuth
Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung
vom 23. November 1998 die Haushaltssatzung mit Einnahmen und Ausgaben von je
DM 7.000.000 für den Bauhaushalt Umbau
des Bildungszentrums Königshof beschlossen:
Die Aufstockung des Anbaus um ein III.
Obergeschoss macht diesen Nachtrag notwendig.
1. Der Nachtrag zum Bauhaushaltsplan ist
in den Einnahmen auf DM 1 000 000
in den Ausgaben auf DM 1 000 000
festgestellt worden.
2. Der von der Vollversammlung am 23. November 1998 genehmigte Bauhaushaltsplan erhöht sich durch diesen Nachtrag
in den Einnahmen von DM 7 000 000
um DM 1 000 000
auf DM 8 000 000
in den Ausgaben von DM 7 000 000 um
rungen des ADR und den §§ 4 bis 9 dieser
Satzung entsprechen.
Die Vollversammlung der Industrie- und
Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
hat am 22. November 2004 aufgrund von
– § 1 und § 4 des Gesetzes zur vorläufigen
Regelung des Rechts der Industrie- und
Handelskammern vom 18. Dezember
1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert
durch das Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 ( BGBl. I S. 2934,
– § 6 Abs. 1 Nr. 11 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) vom
10. September 2003 (BGBl. I S. 1913, zuletzt geändert durch 1. Verordnung zur
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße
und Eisenbahnen vom 24.03.2004 (BGBl.
I S. 485)
folgende Satzung beschlossen:
I. Zuständigkeit
§ 1 Örtliche Zuständigkeit
§ 5 Zeitlicher Umfang
(1) Der Veranstalter muss nachweisen, dass
er seinen Schulungen mindestens folgende Zeitansätze zugrundelegt:
a) bei Erstschulungen:
– Basiskurs 18 Unterrichtseinheiten Theorie
1 Unterrichtseinheit praktische Übungen;
– Aufbaukurs Klasse 1
8 Unterrichtseinheiten;
(2) Die Schulungen sind grundsätzlich in
deutscher Sprache durchzuführen. Abweichend vom Grundsatz deutschsprachiger Schulungen kann die IHK als Ausnahme zulassen, dass Schulungen in einer Fremdsprache durchgeführt werden.
Die eingesetzten Lehrkräfte müssen sowohl die deutsche als auch die Fremdsprache beherrschen. Dolmetscher sind
nicht zugelassen.
– Aufbaukurs Klasse 7
8 Unterrichtseinheiten;
b) bei Fortbildungsschulungen:
8 Unterrichtseinheiten Theorie
4 Unterrichtseinheiten praktische Übungen.
(2) Ein Unterrichtstag darf normalerweise
nicht mehr als acht Unterrichtseinheiten
zu je 45 Minuten umfassen.
II. Schulungssystem
§ 2 Schulungssystem
1. die zur Vermittlung des Lehrstoffs in seinem Unterrichtsgebiet notwendigen besonderen Kenntnisse hat.
Diese Anforderung wird in der Regel erfüllt
von Personen, die
– eine anerkannte Berufs- oder Hochschulausbildung auf einem das Unterrichtsgebiet einschließenden oder ihm fachverwandten Gebiet erfolgreich abgeschlossen
haben,
oder
– eine mindestens dreijährige nicht untergeordnete Berufstätigkeit auf dem zu unterrichtenden Gebiet ausgeübt haben,
oder
– eine mindestens dreijährige nicht untergeordnete Berufstätigkeit auf einem dem Unterrichtsgebiet fachverwandten Gebiet ausgeübt und ein einschlägiges Fachausbilderseminar oder Praktikum absolviert haben,
oder
– eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit
(2) Fortbildungsschulungen („Auffrischungsschulungen“) bestehen aus einem Kurs
für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer.
III. Anerkennung der Schulungen
§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen
Die Anerkennung wird auf schriftlichen Antrag des Veranstalters erteilt, wenn die von
ihm vorgesehenen Schulungen den Anforde-
§ 7 Lehrmethoden
(1) Die Schulungen sind in Form von Präsenzunterricht mit praktischen Lehrgangsteilen durchzuführen.
§ 6 Lehrkräfte
– Basiskurs
– Aufbaukurs Tank
– Aufbaukurs Klasse 1
– Aufbaukurs Klasse 7.
(3) Zur erwachsenengerechten Vermittlung
der erforderlichen Kenntnisse ist insbesondere befähigt, wer
– eine pädagogische Ausbildung erfolgreich
abgeschlossen hat
oder
– ein Zeugnis über eine Lehrbefähigung
nach §§ 5 und 6 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (BGBl. I
S. 157) in der jeweils geltenden Fassung
erworben hat,
oder
– eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit
in der Erwachsenenbildung ausgeübt hat.
– Aufbaukurs Tank
12 Unterrichtseinheiten Theorie
1 Unterrichtseinheit praktische Übungen;
Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth – im folgenden IHK genannt – ist zuständig für
– die Anerkennung von Schulungen, die Veranstalter in Schulungsstätten im Bezirk der
IHK durchführen,
– die Durchführung von Prüfungen für Teilnehmer an von der IHK anerkannten Schulungen und
– die Ausstellung und Verlängerung von
ADR-Bescheinigungen für erfolgreiche Teilnehmer an von der IHK durchgeführten
Prüfungen.
(1) Erstschulungen können aus folgenden
Kursen bestehen:
auf dem Gebiet des Gefahrguttransports
nachweisen können.
und
2. über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhänge der Gefahrgutvorschriften
verfügt. Dazu sind entsprechende Schulungsoder Tätigkeitsnachweise vorzulegen.
(1) Der Veranstalter hat der IHK durch Vorlage aussagefähiger Unterlagen nachzuweisen, dass die einzusetzenden Lehrkräfte
fachlich geeignet und in der Lage sind, die
erforderlichen Kenntnisse erwachsenengerecht zu vermitteln. Die IHK kann die betreffenden Lehrkräfte zu einem Beurteilungsgespräch einladen. Sie kann Sachverständige
zur Überprüfung heranziehen.
(2) Fachlich geeignet ist, wer:
Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004
(3) Neue technische Hilfsmittel (z. B. Fahrsimulatoren) und neue Medien (z. B. multimediale Lösungen) können als ergänzende bzw. teilweise ersetzende Schulungsbestandteile eingesetzt werden. Anträge für den Einsatz können von der
IHK vor der Anerkennung dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag
zur Begutachtung vorgelegt werden.
§ 8 Räumlichkeiten und Lehrmaterial
(1) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass
er über geeignete Räumlichkeiten
(einschließlich erforderlicher Übungsplätze) verfügt. Diese müssen so beschaffen
und gelegen sein, dass die Schulungen
sachgerecht, ohne Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ohne
Störung der Teilnehmer durchgeführt
werden können.
(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass
für jeden Teilnehmer ein ausreichender
Arbeitsplatz vorhanden ist.
(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass
geeignete visuelle Hilfsmittel (z. B. Tafel,
Overhead-Projektor, Flipchart, Diaprojektor, Videogerät) vorhanden sind, die in
den zu nutzenden Räumlichkeiten sachgerecht einsetzbar sind.
(4) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass
er über geeignetes, aktuelles Lehrmaterial verfügt. In dieser Hinsicht kommen
insbesondere die einschlägigen Vorschriftenwerke sowie Fachbücher oder Skripten in Betracht.
55
IHK INTERN
Handelsregister
(5) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass
er über geeignetes technisches Ausbildungsmaterial (Fahrzeug, Ladungssicherungsmittel etc.) verfügt.
(7) Die Durchführung von Schulungen an
Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig.
§ 9 Teilnehmerzahl
(1) Um die Erfüllung der Anforderungen
nach §§ 4 bis 9 und Pflichten nach § 11
der Satzung/des Statuts sicherzustellen,
kann die IHK dem Veranstalter Auflagen
erteilen, die mit der Anerkennung verbunden oder aufgrund eines in der Anerkennung enthaltenen Vorbehalts
nachträglich angeordnet werden.
Die Anerkennung setzt voraus, dass eine
Höchstzahl von 25 Teilnehmern je Schulung
grundsätzlich nicht überschritten wird. Die
IHK kann entsprechend der Beschaffenheit
der für die Schulung genutzten Räumlichkeiten eine geringere Höchstzahl festsetzen.
§ 10 Rechtswirkungen der Anerkennung
(1) Die schriftlich erteilte Anerkennung berechtigt den Veranstalter, die in ihr bezeichneten Kurse und deren Kombinationen im Rahmen von Schulungen durchzuführen.
(2) Die Anerkennung wird bei Ersterteilung
auf 3, sonst längstens auf 5 Jahre befristet.
IV. Durchführung der Schulungen
§ 11 Ständige Pflichten des Veranstalters
(1) Die Schulungen müssen die Gewähr
dafür bieten, dass die Teilnehmer die vorgeschriebenen Kenntnisse erwerben können. Der Veranstalter hat dem gemäß
bei jeder von ihm durchgeführten Schulung die Vorgaben des § 2 zum Schulungssystem und die Anforderungen der
§§ 4 bis 9 der Satzung einzuhalten.
(2) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen,
dass dem aktuellen Stand der Entwicklungen auf dem Gebiet des Straßengefahrguttransports Rechnung getragen
wird. Der Veranstalter trägt die Verantwortung dafür, dass die Entwicklungen
in den Schulungsbereichen von den eingesetzten Lehrkräften beobachtet und
beherrscht werden.
(3) Der Veranstalter hat der IHK die Schulungstermine und die Schulungsstätte
rechtzeitig anzuzeigen. Er hat ihr vor
dem jeweiligen Beginn den Unterrichtsplan mit den Namen der jeweiligen Lehrkräfte sowie die Anzahl der Teilnehmer
zu übermitteln.
(4) Der Veranstalter hat die Identität der
Teilnehmer zu überprüfen. Diese ist
grundsätzlich durch die Vorlage eines
amtlichen Ausweisdokuments mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) in lateinischer Schrift oder bei anderer Schrift durch eine amtliche Übersetzung in lateinische Schrift festzustellen.
(5) Durch Führung von Anwesenheitslisten
ist eine jeweils lückenlose Teilnahme zu
belegen.
(6) Will der Veranstalter nach Anerkennung
einer Schulung Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände vornehmen, die
für die Anerkennung von Bedeutung waren, so hat er vorher die Zustimmung der
IHK einzuholen; dies gilt insbesondere
für die eingesetzten Lehrkräfte und die
Schulungsstätten.
56
§ 12 Befugnisse der IHK
(2) Die IHK kann verlangen, dass der Veranstalter seine Schulungen nach Aufforderung entsprechend den jeweils geltenden
Vorschriften modifiziert.
(3) Die IHK ist befugt, die ordnungsgemäße
Durchführung der Schulungen auch
durch die Entsendung von Beauftragten
zu überprüfen.
(4) Die Anerkennung kann unbeschadet der
Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Bayern vom
23.12.1976 (GVBl. BayRS 2010-1-I) über
die Rücknahme und den Widerruf von
Verwaltungsakten entzogen werden,
wenn der Veranstalter den in dieser Satzung festgelegten Anforderungen oder
Pflichten oder den ihm erteilten Auflagen zuwiderhandelt.
V. Prüfungen
§ 13 Art der Prüfung
Prüfungen nach ADR sind Prüfungen für:
– Basiskurs,
– Aufbaukurs Tank,
– Aufbaukurs Klasse 1,
– Aufbaukurs Klasse 7,
– Fortbildungsschulung.
der Teilnehmer festgestellt. Diese ist
grundsätzlich durch die Vorlage eines
amtlichen Ausweisdokuments mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) in lateinischer Schrift oder bei anderer Schrift durch eine amtliche Übersetzung in lateinische Schrift festzustellen.
§ 20 Gültigkeitsdauer/-verlängerung
(7) Die Teilnehmer werden über den Ablauf
der Prüfung belehrt.
(8) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die
auf dem entsprechenden Fragebogen
vermerkte Fehlerzahl nicht überschritten
wurde.
(9) Bei nicht bestandener Prüfung erhält der
Teilnehmer einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
(10) Über die Prüfung ist eine Niederschrift
zu erstellen.
§ 16 Zulassung zur Prüfung
(1) Der Teilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er lückenlos
an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen hat.
(2) Zur Prüfung für den Aufbaukurs Klasse 1
oder 7 können auch solche Teilnehmer
zugelassen werden, die gemäß Kapitel
8.5 S 1 oder S 11 ADR von der Schulung
für den jeweiligen Aufbaukurs befreit
sind.
(3) Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der
Teilnehmer die Anforderungen des Abs.
1 erfüllt und die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat.
§ 17 Wiederholungsprüfung
§ 14 Dauer der Prüfung
Die Dauer der Prüfung beträgt
– 45 Minuten beim Basiskurs,
– 45 Minuten beim Aufbaukurs Tank,
– 30 Minuten beim Aufbaukurs Klasse 1,
– 30 Minuten beim Aufbaukurs Klasse 7,
– 30 Minuten bei der Fortbildungsschulung.
wurde
und
– wenn er darüber hinaus die entsprechende
Prüfung persönlich ohne fremde Hilfe abgelegt und dabei die zulässige Bearbeitungszeit und Fehlerzahl nicht überschritten hat.
Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung
auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der
Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige
Schulung zu.
§ 18 Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung
(1) Für die Gültigkeitsdauer der ADR-Bescheinigung ist das Datum der Prüfung
„Basiskurs“ maßgebend.
(2) Hat der Fahrzeugführer innerhalb eines
Zeitraums von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der ADR-Bescheinigung oder nach Ablauf (aufgrund
einer Ausnahmegenehmigung) eine von
der IHK anerkannte Fortbildungsschulung besucht sowie die entsprechende
Prüfung bestanden, ist die ADR-Bescheinigung ab Ablauf ihrer Gültigkeit zu verlängern. Ansonsten ist das Datum der
Prüfung „Fortbildungsschulung“ maßgebend.
VII. Schlussvorschriften
§ 21 Rückwirkende Anerkennung
Haben die in dieser Satzung festgelegten
Voraussetzungen für die Anerkennung der
Schulungen bei einem Veranstalter bereits
vor dem Inkrafttreten dieser Satzung vorgelegen und hatte die IHK Gelegenheit, diese
Schulungen zu begutachten, so kann sie die
Anerkennung auch rückwirkend aussprechen.
§ 22 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt mit Bekanntmachung im
IHK-Mitteilungsblatt in Kraft.
Am gleichen Tag tritt die Satzung betreffend
die Schulung von Fahrzeugführern für die
Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße vom 27. November 2000 (IHK-Mitteilungsblatt Nr. 12/00, S. 54/57) außer Kraft.
Bayreuth, 22. November 2004
Dr. Wolfgang Wagner
Präsident
Joachim Hunger
Hauptgeschäftsführer
§ 15 Durchführung der Prüfungen
(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.
(1) Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur bis
zu deren Beginn zulässig. Tritt ein Teilnehmer im Verlauf der Prüfung zurück,
so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
(2) Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
(3) Für die Prüfung werden die gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern in der jeweils aktuellen Fassung verwendet. Hilfsmittel sind nicht
zugelassen.
(4) Die Prüfungssprache ist grundsätzlich
deutsch. Werden Schulungen in einer
Fremdsprache durchgeführt, dürfen bei
der Prüfung nur die in die Fremdsprache
übersetzten gemeinsamen Fragebogen
der Industrie- und Handelskammern in
der jeweils aktuellen Fassung verwendet
werden, die der Lehrgangssprache entsprechen.
(5) Die Prüfung ist nicht öffentlich.
(6) Bei Beginn der Prüfung wird die Identität
(2) Wer Täuschungshandlungen unternimmt
oder den Prüfungsablauf erheblich stört,
kann durch die IHK von der weiteren
Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.
VI. Erteilung der ADR-Bescheinigung
§ 19 Bescheinigungsvoraussetzungen
Die IHK erteilt bzw. erweitert eine ADR-Bescheinigung, wenn der Teilnehmer
– den erforderlichen Kurs ohne Fehlzeiten
besucht hat
oder
im Rahmen eines Aufbaukurses Klasse 1
und/oder Klasse 7 von der Schulung befreit
Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004
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