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Urteil: AWD ist nicht unabhängig
Dem Finanzvertrieb AWD ist gerichtlich untersagt worden, weiterhin mit dem Begriff
„Unabhängigkeit“ zu werben. Wie schnell das noch nicht rechtskräftige Urteil
umgesetzt werden muss, hängt vom Kläger, der Deutschen Vermögensberatung ab.
Das Landgericht Hannover hat entschieden (Az.: 18 O 193/08), dass die Tochter der Schweizer
Versicherung Swiss Life nicht mehr mit dem Begriff „Unabhängigkeit“ werben darf. Geklagt hatte
der Branchenkonkurrent Deutsche Vermögensberatung (DVAG). Konkret ging es in dem von
DVAG-Gründer Reinfried Pohl senior persönlich angestoßenen Prozess um die
AWD-Werbebegriffe „unabhängiger Finanzdienstleister“ sowie „Europas Nummer 1 zur
unabhängigen Finanzoptimierung“ und „unabhängige ganzheitliche Finanzberatung“. Das Gericht
untersagte diese nun – ebenso wie die DVAG-Formulierungen „weltweite Nummer 1 der
eigenständigen Finanzvertriebe“ und „weltweit größter eigenständiger Finanzvertrieb“. Dagegen
hatte der AWD im Gegenzug geklagt. Das Landgericht begründete, die Unabhängigkeit für den
AWD sei aus zwei Gründen nicht mehr gegeben: Aus wirtschaftlicher Sicht könne Swiss Life als
beherrschendes Unternehmen einen Einfluss auf den AWD nehmen. Dieser Einfluss sei stärker
geworden, seit AWD-Gründer Carsten Maschmeyer aus dem Unternehmen ausgeschieden ist (DAS
INVESTMENT.com berichtete). Der Richter erklärte, es komme nicht darauf an, ob der Einfluss
tatsächlich ausgeübt werde. Entscheidend für den Verbraucher sei, dass es die Möglichkeit zum
Durchregieren gebe. Zudem sei AWD auch auf der Beratungsebene nicht unabhängig, weil das
Unternehmen hierarchisch geprägt sei. Der Richter begründete seine Einschätzung mit einem
einheitlichen Computerprogramm für 6.000 AWD-Finanzberater. Auch hier bestehe eine
Möglichkeit, Einfluss auf die Berater zu nehmen - weshalb aus Kundensicht von keiner
unabhängigen Beratung auszugehen sei. AWD geht in Berufung Der AWD kündigte umgehend
Berufung gegen das Urteil an. Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Celle, kann sich laut
Informationen des „Handelsblatts“ jedoch frühestens in zwei bis drei Monaten damit beschäftigen.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann es vorläufig vollstreckt werden. Für das Internet
wurde dafür eine Frist von einem Monat und für die sonstige Werbung von drei Monaten
festgesetzt, erläuterte ein Gerichtssprecher. Bei einem Verstoß müsste AWD in diesem Fall bis zu
250.000 Euro zahlen. Die DVAG müsste für die sofortige Vollstreckung des Urteils allerdings
zunächst eine Sicherheitsleistung von 3 Millionen Euro stellen. Bereitschaft dazu sei vorhanden,
sagte ein Unternehmensprecher dem „Handelsblatt“. Die DVAG habe zudem kein Problem, die
eigene Werbung zu ändern. Der Richter begründete seine Entscheidung in diesem Fall damit, dass
die DVAG nur in Europa tätig sei und es in den USA womöglich größere Finanzvertriebe gebe. Die
DVAG hätte vor Gericht nicht schlüssig dargelegt, dass sie tatsächlich weltweit die Nummer Eins
sei.
Dieser Artikel erschien am 01.07.2009 unter folgendem Link:
http://www.dasinvestment.com/urteil-awd-ist-nicht-unabhaengig/
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