IKK Brandenburg und Berlin Service

Transcription

IKK Brandenburg und Berlin Service
Rückantwort an:
IKK Brandenburg und Berlin
Service-Center Berlin
Keithstr. 9/11
10787 Berlin
Antrag auf zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Ich beantrage einen pauschalen Wohngruppenzuschlag.
1. Ich lebe mit mindestens zwei anderen Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen abgeschlossenen Wohnung (üblicherweise gemeinsame Küchen- und Badnutzung) mit häuslicher pflegerischer Versorgung:
nein
ja
2. Ich erhalte bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung:
nein
ja
3. Ich habe Anspruch auf Beihilfe/Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder
Grundsätzen:
nein
ja
___________________________________________________________________________
Name, vollständige Anschrift und Aktenzeichen der Beihilfestelle
4. Die Wohngemeinschaft wurde zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen
Versorgung gegründet:
nein
ja, gegründet am ____________
5. In der Wohngemeinschaft leben _________ Pflegebedürftige. (*)
Anzahl
1.
PV05
PV05
Daten meiner Mitbewohner:
Vorname Name
Kranken- bzw. Pflegekasse
Pflegestufe
Unterschrift des Mitbewohners
Vorname Name
Kranken- bzw. Pflegekasse
Pflegestufe
Unterschrift des Mitbewohners
Vorname Name
Kranken- bzw. Pflegekasse
Pflegestufe
Unterschrift des Mitbewohners
2.
3.
(*) Nachweise (z.B. Pflegekassenbescheide der anderen Wohngruppenmitglieder) sind diesem Antrag beigefügt.
Über Änderungen informiere ich unverzüglich die Pflegekasse der IKK Brandenburg und Berlin.
6. In der Wohngemeinschaft ist folgende Pflegekraft (Präsenzkraft) tätig:
Vorname Name
PLZ Wohnort
Straße Hausnummer
Unterschrift der Pflegekraft (Präsenzkraft)
Sie erledigt
organisatorische
verwaltende
pflegerische Aufgaben.
7. Meine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt/hat übernommen
ab __________________
ein ambulanter Pflegedienst (professionelle Pflege)
___________________________________________________________________________
Name und Anschrift des Pflegedienstes
eine private Pflegeperson (familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege)
(Wichtig: Vorname Name, Anschrift und Telefonnummer* aller pflegenden Personen)
8. Für die Zahlung des Wohngruppenzuschlages gilt folgende Bankverbindung:
Kontonummer/IBAN
Bezeichnung des Geldinstitutes
Bankleitzahl/BIC
Kontoinhaber/-in Vor- und Nachname
Anschrift des Kontoinhabers/in, falls nicht identisch mit Antragsteller
9. Eine Kopie des aktuellen Mietvertrages
habe ich beigefügt
PV05
werde ich nachreichen.
____________________________________________________________________________________________
Datum und Unterschrift des/der Versicherten/Betreuers/Betreuerin/Bevollmächtigten/
gesetzlichen Vertreters
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Allerdings benötigen wir die hier erhobenen Daten, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Sofern uns erforderliche Angaben und Daten
nicht vorliegen, kann es bei der Leistungsgewährung zu Nachteilen führen (§ 67 a Abs. 3 Sozialgesetzbuch X (SGB X), § 94 SGB XI, § 60 SGB I).
*Angabe ist freiwillig
Information zum Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen
Neue Pflegeleistung ab 30.10.2012
Neben den ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung) erhalten Pflegebedürftige in selbstorganisierten ambulanten Wohngruppen monatlich einen pauschalen
Zuschlag. Dieser beträgt 200,00 Euro monatlich (für Beihilfe-/Heilfürsorgeempfänger monatlich 100,00 Euro).
Dieser pauschale Zuschlag wird gezahlt, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die häusliche pflegerische Versorgung der ambulant betreuten Wohngruppe erfolgt in einer gemeinsamen Wohnung.
und
2. Zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung müssen
regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen.
und
3. Die Mitbewohner beziehen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen und sind mindestens als erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) eingestuft.
und
4. In der Wohngruppe ist eine Pflegekraft (Präsenzkraft) vorhanden, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet.
und
5. Die freie Wählbarkeit bei den Pflege- und Betreuungsleistungen darf rechtlich oder
tatsächlich nicht eingeschränkt sein.
Für diese Leistung ist ein Antrag erforderlich. Sie wird frühestens ab dem Monat des Antrageingangs und bei Vorliegen aller Voraussetzungen gezahlt.
PV05
Beachten Sie dabei:
 Jeder Pflegebedürftige muss bei seiner Pflegekasse einen eigenen Antrag stellen.
 Das Vorliegen von drei pflegebedürftigen Wohngruppenmitgliedern ist schriftlich
anhand von Nachweisen zu dokumentieren.
 Jede Änderung bei der Wohngruppenzusammensetzung ist bei der Pflegekasse
unverzüglich anzuzeigen.
Ihre Pflegekasse der IKK Brandenburg und Berlin