SCHÜTZEN-, VOLKS- UND HEIMATFEST

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SCHÜTZEN-, VOLKS- UND HEIMATFEST
SCHÜTZEN-, VOLKS- UND HEIMATFEST
vom 15. bis 17. Juli 2016
Bad Sachsa, im Mai 2016
Festprogramm
Freitag, den 15. Juli 2016
19.00 Uhr
Antreten der Schützengesellschaft vor dem Restaurant „SAXA“,
untere Marktstraße
19.05 Uhr
Eröffnung des Schützenfestes durch die Böllerschützen
Ausmarsch der Schützengesellschaft zum Schützenplatz
Unterbrechung an der Evangelischen Kirche „St. Nicolai“
19.15 Uhr
Kranzniederlegung am Ehrenmal vor der Ev. Kirche „St. Nikolai“
mit Ehrensalut durch die Böllerschützen und kurzer Andacht,
Fortsetzung des Ausmarsches zum Schützenplatz
19.30 Uhr
Kommers in der Festhalle 1 mit dem Musikzug Schwiegershausen
23.30 Uhr
Fackelzug der Schützengesellschaft Ostertal – Schulstrasse,
„Großer Zapfenstreich“ vor dem Brunnen in der Schulstrasse
Samstag, den 16. Juli 2016
10.30 Uhr
Schützenfrühstück in der Festhalle 1 mit dem Musikzug Schwiegershausen,
Ehrung verdienter Schützinnen und Schützen
ca. 14.30 Uhr
Senioren- und Kindernachmittag in der geschlossenen bzw. offenen
Festhalle
20.00 Uhr
Tanz in der Schützenhalle
Sonntag, den 17. Juli 2016
10.00 Uhr
Königsfrühstück der amtierenden Majestäten Doris Kluß,
Henning Krautz und Karl Wöbbeking in der TSV Halle.
12.45 Uhr
Aufstellung des großen Festumzuges in der Schulstrasse
13.00 Uhr
Umzug durch die Stadt zum Festplatz Ostertal mit Eingliederung der
Majestäten und der Fahnen- und Ehrengruppe am Rathaus
Beim 2. Vorbeimarsch am Rathaus erfolgt die namentliche Begrüßung der teilnehmenden
Vereine und Gruppen
ca. 15.30 Uhr
Konzertveranstaltung der teilnehmenden Musikzüge in der Festhalle
ca. 18.00 Uhr
Proklamation der neuen Majestäten auf dem Festplatz
ca. 18.30 Uhr
Einmarsch der Schützengesellschaft zur Schlussfeier vor dem Rathaus mit
Vorstellung der Majestäten und Schlussansprache durch den Bürgermeister
der Stadt Bad Sachsa
20.00 Uhr
Große Abschlussparty in der Festhalle
ca. 22.30 Uhr
Großes Höhenfeuerwerk auf dem Schützenplatz
Schützengesellschaft von 1814 Bad Sachsa e.V.
Der Vorstand
Änderungen hinsichtlich des Festprogramms bleiben dem Veranstalter vorbehalten