Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/3618

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Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/3618
Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode
Drucksache 14/3618
Kleine Anfrage mit Antwort
Wortlaut der Kleinen Anfrage
der Abg. Frau Evers-Meyer (SPD), eingegangen am 2. August 2002
Geplante Kooperation des Bundeswehrkrankenhauses Bad Zwischenahn-Rostrup
mit dem kommunalen Krankenhaus in Westerstede/Landkreis Ammerland
Mich hat die Nachricht der Schließung des Bundeswehrkrankenhauses Bad Zwischenahn-Rostrup (Landkreis Ammerland) und dessen Verlagerung und Wiederaufbau in Kooperation mit dem kommunalen Krankenhaus der Ammerland-Klinik GmbH am Standort
Westerstede überrascht. Erstaunt hat mich die Aufrüstung der Fachausrichtung und der
Bettenzahl des Bundeswehrkrankenhauses an diesem neuen Standort. Geplant ist die Errichtung eines „Traumatologischen Zentrums“ für Hochleistungsmedizin für Soldaten
und Zivilisten - eines Zentrums, dem Unfallchirurgie, Orthopädie und Neurochirurgie zugeordnet werden sollen.
Die Fachrichtungen Neurochirurgie und Orthopädie sind am zivilen Krankenhaus Ammerland-Kliniken GmbH zurzeit überhaupt nicht vertreten.
Ich frage die Landesregierung:
1.
Seit wann ist sie über diese Planungen informiert, und seit wann arbeitet ihr zuständiges Fachministerium ohne jede vorherige Beteiligung der übrigen Krankenhäuser
konkret an diesem Thema mit, und ist ihr bekannt, dass das Bundeswehrkrankenhaus
Bad Zwischenahn-Rostrup neben seiner Hauptaufgabe - nämlich der Krankenversorgung der Soldaten - bisher ausweislich des aktuellsten Krankenhausplanes des Landes Niedersachsen aus dem Jahre 2001 als Vertragskrankenhaus nach § 108 Nr. 3
SGB V lediglich mit 20 zivilen Betten (8 chirurgische, 8 innere, 4 orthopädische) für
die lokale Versorgung der Zivilisten zugelassen ist, eine Kooperation zwischen Ammerland-Klinik und Bundeswehrkrankenhaus zu einer existenzgefährdenden gröbsten Wettbewerbsverzerrung (Speisung aus drei Finanztöpfen, nämlich Budget der
Ammerland-Klinik, Leistungen für die Behandlung der zivilen Patienten der Bundeswehr und freie Heilfürsorge der Soldaten) führt?
2.
Teilt die Landesregierung meine Auffassung, dass die neue geplante Kooperation aus
Ammerland-Klinik GmbH und Bundeswehrkrankenhaus mit erheblicher Erweiterung
und Ausweitung des Bundeswehrkrankenhauses in den zivilen Teil auf zurzeit aktuell angestrebt ca. 80 Betten mit weiter gehendem Kooperationswunsch in der Neurochirurgie auf sicherlich insgesamt dann deutlich über 100 zivile Betten dieser speziellen Fachdisziplinen die Versorgungsstruktur der gesamten Region - auch in Wilhelmshaven/Friesland - bedroht, zumal im Gegensatz zu der Ammerland-Klinik
GmbH die kommunal getragenen Friesland-Kliniken mit ihrem Nordwest-Krankenhaus in Sanderbusch bereits über ein bewährtes, hoch qualifiziertes „Traumatologisches Zentrum“ mit allen voll ausgebildeten Fassetten der Unfallchirurgie, der Orthopädie und der Neurochirurgie verfügen und im gewachsenen Einzugsbereich dieses Nordwest-Krankenhauses Sanderbusch bedeutende Bundeswehreinheiten stationiert sind (Marine in Wilhelmshaven, Fallschirmspringer in Varel, Luftwaffe in Jever, Luftwaffe in Wittmund, gesamte Division in Aurich), deretwegen sich eine Kooperation mit dem Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch geradezu aufdrängt?
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3.
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Hat die Landesregierung überhaupt davon Kenntnis, dass das Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch bereits seit Jahrzehnten „Notfallmedizinisches Zentrum“ ist mit
Stationierung des ADAC-Rettungshubschraubers „Christoph 26“, und wie will die
Landesregierung sicherstellen, dass der Rettungshubschrauberstandort Sanderbusch
konkurrenzlos erhalten bleibt?
(An die Staatskanzlei übersandt am 8. August 2002 – II/721 – 1038)
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Ministerium
für Frauen, Arbeit und Soziales
– 01.21 - 01 425/01 (1038) –
Hannover, den 21. August 2002
Das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) betreibt im Rahmen seiner eigenen
hoheitlichen Aufgaben in Bad Zwischenahn/Rostrup ein Bundeswehrkrankenhaus. Eine
Zuständigkeit des Landes bei der Planung von Bundeswehreinrichtungen ist nicht gegeben.
Der für die Krankenhausplanung zuständige Referent im MFAS wurde vom Landkreis
Ammerland über die Kooperationsbemühungen des Bundeswehrkrankenhauses in
Rostrup und der Ammerland-Klinik in Westerstede informiert und um Beratung gebeten.
Dem wurde im Rahmen der krankenhausplanerischen Aufgabe nachgekommen.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die o. a. Anfrage namens der Landesregierung wie
folgt:
Zu 1:
Die erste schriftliche Ankündigung über die Kooperation zwischen dem Bundeswehrkrankenhaus Bad Zwischenahn und der Ammerland-Klinik an das Fachreferat des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales (MFAS) datiert vom 12.12.2001. Das erste Informationsgespräch mit Vertretern des BMVg, des Bundeswehrkrankenhauses und der
Ammerland-Klinik fand am 14.03.2002 statt.
In einem weiteren Gespräch im April wurden die Kooperationsbemühungen des Bundeswehrkrankenhauses konkretisiert. Daraufhin hat der zuständige Referent im MFAS empfohlen, die Krankenhäuser in der Region mit neurochirurgischen Fachabteilungen möglichst kurzfristig in die Gespräche einzubeziehen. Ein Gespräch zur Information dieser
Krankenhäuser und der Krankenkassen fand am 13.06.2002 in Westerstede statt.
In der bestehenden Struktur verfügt das Bundeswehrkrankenhaus in Rostrup über insgesamt 156 Betten, davon 31 Betten für die Behandlung ziviler Patientinnen und Patienten.
Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen eines Versorgungsvertrages nach § 108 Nr. 3 SGB V abgerechnet. Nach § 3 Nr. 1 findet das Krankenhausfinanzierungsgesetz auf Krankenhäuser, deren Träger der Bund ist, keine Anwendung. Die im
Rahmen des o. a. Versorgungsvertrages vereinbarte Bettenkapazität des Bundeswehrkrankenhauses ist daher nicht Bestandteil des Krankenhausplans und wird nicht vom
Land gefördert.
Die Auffassung, dass eine Kooperation zwischen der Ammerland-Klinik und dem Bundeswehrkrankenhaus zu einer „existenzgefährdenden gröbsten Wettbewerbsverzerrung“
führt, wird von der Landesregierung nicht geteilt (s. auch Antwort zu Frage 2).
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Zu 2:
Nein. Sowohl vom MFAS als auch von den Landesorganisationen der gesetzlichen Krankenkassen wurden die Forderungen erhoben, dass im Zusammenhang mit der Kooperation weder zusätzliche Bettenkapazitäten geschaffen werden noch zusätzliche Kosten zu
Lasten der Krankenversicherung entstehen dürfen. Nach den im Fachreferat des MFAS
vorliegenden Informationen soll dem durch eine bettenneutrale Verlagerung entsprechender Kapazitäten von der Ammerland-Klinik zum Bundeswehrkrankenhaus Rechnung getragen werden. Dafür erforderliche Anträge beim MFAS liegen bisher nicht vor.
Nach den im Fachreferat des MFAS vorliegenden Informationen soll die vom Bundeswehrkrankenhaus angestrebte traumatologische Qualifizierung in Kooperation mit einer
bestehenden, benachbarten neurochirurgischen Fachabteilung erfolgen. Grundsätzlich infrage kommen dafür die vorhandenen neurochirurgischen Abteilungen am Evangelischen
Krankenhaus Oldenburg und an den Friesland Kliniken in Sande. Die Initiative für diese
Verhandlungen und die Auswahl geeigneter Kooperationspartner liegt grundsätzlich beim
BMVg.
Zu 3:
Ja. Der Rettungshubschrauber (RTH)-Standort Sanderbusch für den „Christoph 26“ ist im
Bedarfsplan der Luftrettung gemäß § 4 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
(NRettDG) festgeschrieben. Es gibt keine Erkenntnisse und Überlegungen, diesen Standort aufzugeben oder zu verlagern. Neben den langjährigen, sehr guten Erfahrungen in der
notfallmedizinischen Versorgung der Küstenregion durch den RTH-Standort Sanderbusch war und ist insbesondere der medizinische Inselversorgungsauftrag für die Standortbeibehaltung bedarfsgerecht. Es ist deshalb nicht vorgesehen, im Bedarfsplan einen
weiteren RTH-Standort für die Küstenregion aufzunehmen.
Dr. T r a u e r n i c h t
(Ausgegeben am 27. August 2002)
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