Chat-Protokoll

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Chat-Protokoll
 Fragen und Antworten zum Hochschulkooperationsprogramm
IMPULSE, Chat vom 26. März 2015
Wie viele Partner können an einem Kooperationsprojekt teilnehmen?
Es müssen mindestens zwei bzw. können höchstens fünf Partner in der Kooperation
sein.
Können Länder Südamerikas auch mitmachen?
Ja, grundsätzlich schon. Bitte beachten Sie aber, dass auf jeden Fall EIN Partner aus
folgenden Ländern sein muss: Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo,
Albanien, Mazedonien, Moldau, Ukraine, Weißrussland.
Warum heißt das Programm IMPULSE?
Weil es eine Anstoßfinanzierung, quasi ein Impuls ist.
Welche Themen können gefördert werden?
Das ist das innovative an diesem Programm. Es gibt keine Einschränkungen
bezüglich der Themen.
Dürfen sich beim Programm nur österreichische oder auch internationale
Hochschulen bewerben?
Antragsteller müssen österreichische Hochschulen sein.
Sind die Ausschreibungsinformationen auch auf Englisch verfügbar?
Sie sind NUR auf Englisch verfügbar.
Wie hoch ist die maximale Fördergrenze pro eingereichtem Projekt?
Die maximale Fördergrenze beträgt 100.000 Euro.
Müssen wirklich Consortium Agreement und Letter of Intents eingereicht
werden? Ist es nicht genug, wenn eines von beiden unterschrieben wird,
weil es inhaltlich ja eigentlich gleich ist (beides bestätigt, dass die Uni bei
dem Projekt mitmachen will - und es wird sicherlich schwierig, bis
15.6.2015 ein Consortium Agreement mit allen Unterschriften im Original
zu bekommen).
Ja bitte, alle Dokumente einreichen. Danke!
Nochmal zum Consortium Agreement - müssen bis 15.6.2015 alle
Originalunterschriften auf einem Dokument sein, das eingereicht wird,
oder genügt ein Scan?
Ja bitte. Ideal wäre, wenn Sie alle Dokumente im Original schon am 15.6.2015 bei
uns eingereicht haben. Der Poststempel wäre akzeptabel.
Im Antragsformular unter A4 müssen Team Members aufgelistet werden sind das die Team Members ZUSÄTZLICH zur Kontaktperson an jeder Uni?
Ja genau.
In Teil C2 des Antragsformulars wird der "Additional benefit for the
university's internationalisation" abgefragt - ist das i.H. für jede
Partneruniversität einzeln zu beantworten oder für das Gesamtprojekt
betrachtet anzugeben?
Auf jeden Fall ist es für die antragstellende Uni zu beantworten. Und natürlich ist es
gut, wenn Sie auch auf die Internationalisierungsstrategie der Partner eingehen.
Beim Antragsformular steht bei der "Declaration by the representative of
the consortium": I, the undersigned, being the representative of the
consortium and the project coordinator". Heißt das, dass der Antrag nicht
vom Legal Representative der Uni unterschrieben wird, sondern NUR vom
Projektleiter?
Es muss auf jeden Fall das Rektorat unterschreiben. Vielen Dank!
Bitte können Sie den Hinweis auf Rektoratsunterschrift dann im
Antragsformular ergänzen, damit unsere Projektleiter nicht eigeninitiativ
werden?
Ich bitte um Verständnis, dass wir, wenn möglich, die bestehenden Formulare nicht
ändern wollen.
Ok, dann wäre es aber bei der Declaration gut, noch einen Hinweis
einzufügen, dass diese eben vom Rekroat unterschrieben werden soll,
auch wenn die Formulare im Großen und Ganzen jetzt nicht geändert
werden.
Gerne nehme ich Ihre Anregung für die nächste Ausschreibung (wenn es sie gibt)
auf. Vielen Dank! Bitte sehen Sie sich auch Punkt 3 der Ausschreibung an. Hier sehen
Sie, dass der Letter of Intent vom Leading Management of all Partner Institutions
unterschrieben werden muss.
Ja, ich meine nicht die Letters of Intent, sondern die Declaration by the
representative of the consortium im Antragsformular - dazu hatten sie ja
geschrieben, dass auch hier der Legal Representative unterschreiben soll,
oder hatte ich das missverstanden und genügt hier der Projektleiter?
Ich verstehe. Bitte auch hier das Rektorat unterschreiben lassen.
Welche Kosten können abgerechnet werden?
Sie können staff costs, travel costs and subsistance, equipment and material
abrechnen.
Gibt es für die Budgettabelle Richtwerte zu den staff costs und travel
costs, z. B. länderabhängige Obergrenzen, die man da eintragen soll, oder
Grenzen i.H. auf die Kategorie des Personals, die im Projekt mitarbeiten?
Danke für Ihre Frage. Es gibt eigentlich keine Obergrenzen. Ich bitte zu bedenken,
dass für eine Partnerschaft von zwei Partnern 50.000 bis 70.000 Euro zur Verfügung
stehen. Wir schauen uns natürlich an, wofür das Geld verwendet wird. Wenn es
hauptsächlich für Personalkosten verwendet wird, dann muss das schon sehr gut
begründet sein.
Habe ich das richtig verstanden, wenn wir nur zwei Partner sind, ist die
Fördersumme gesamt zwischen 50.000 und 70.000 Euro?
Ja. Bitte sehen Sie dazu Punkt 2.3.
Können Overhead-Kosten auch abgerechnet werden?
Overhead-Kosten können nicht über IMPULSE abgerechnet werden. Diese müssen
von den Hochschulen getragen werden.
Eine Frage zu den other costs: Was kann ich unter diesem Punkt
abrechnen?
Danke für Ihre Frage. Als other costs können Sie beispielsweise abrechnen:
Publikationen und andere Disseminationsprodukte, Honorare für externe
Auftragnehmer (z. B.: Moderator/innen). Im Fall von Studierendenmobilitäten bitte
die Anzahl der Stipendienmonate und die Höhe des Stipendiums pro Monat angeben.
Noch eine Frage zum Budget: Das Co-Funding ist in den Budgettabellen
(Excel) nicht einzutragen, aber vermutlich muss man beim Teil D.2. des
Antragsformulars "Budget Summary" die Erklärung zum Co-Funding
eintragen, oder? Könnten Sie dort dann noch einen Hinweis zur Angabe
von Co-Funding ins Formular einfügen?
Danke. Das kann ich machen.
Nochmal zum Co-Funding: Einerseits wird laut Ausschreibungen CoFunding verlangt, andererseits steht in den Budgettabellen "Summary of
funding requested" - daher bleibt ja nur der Teil "Budget Summary" im Teil
D des Antragsformulars, in dem man auf Co-Funding eingehen kann, in
dem man dort sowohl die Summen aus der Budgettabelle als auch das CoFunding (als Gesamt-Projektbudget) einträgt - denn wenn man in das
Summary nur die Daten aus der Budgettabelle einträgt, hat man ja nie
eine Info, wie hoch das Co-Funding ist.
Ja gerne. Dann tragen Sie es bei Punkt D ein. Das passt dann gut.
Kann ich z. B. auch ein gemeinsames Short Programme fördern lassen
(Aufenthalts- und Reisekosten, Stipendien für Teilnehmer/innen)? Oder
stehen bei der Ausschreibung (wissenschaftliche oder auch administrative)
Forschungsprojekte im Vordergrund?
Grundsätzlich ja. Bei IMPULSE geht es um eine Anstoßfinanzierung für eine
nachhaltige Zusammenarbeit. Wenn dieses Short Programme dazu dient, gerne.
Bitte können Sie den Unterschied von IMPULSE zu APPEAR erklären: Wenn
man z. B. ein Projekt mit Moldawien im Bereich Curricula development
plant und maximal fünf Partner hat, wo soll man dann besser einreichen in IMPULSE oder APPEAR Wo liegt der Unterschied?
Das sind zwei komplett unterschiedliche Programme.
Ja, aber von der Zielsetzung sind APPEAR und IMPULSE ähnlich, beides
kann z. B. Curricula-Entwicklung fördern.
Das ist nur ein Teil. Sie müssen bei IMPULSE nicht die Curricula-Entwicklung machen.
IMPULSE ist zunächst eine einmalige Ausschreibung. Impulse hat keine
Einschränkung bei den Themen.
Wie muss die Gender Sensitivity eines Projekts nachgewiesen werden?
Wird es dazu Empfehlungen wie bei APPEAR-Projekten geben? Zum
Beispiel die Beteiligung von Frauen an dem Projekt und/ oder auch die
Förderung.
Danke für die Frage. IMPULSE sieht die Gender sensitivity als selbstverständlich und
ein Hinweis zu deren Berücksichtigung wird gerne gesehen. Vielleicht gibt es auch
ein Projekt, das sich mit Frauen, Frauenpolitik, Gender, Gendern etc. befasst. Ich
habe bereits einige Themen in diese Richtung vernommen.
Wird es generell FAQs zum Ausfüllen der Antragsformulare etc. geben?
Danke für diese Frage. Die Fragen aus dem Chat stehen als pdf online zur
Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne
per E-Mail an Dr. Christine Juen wenden ([email protected]) oder
auch telefonisch (01/53408400). Auf Wiedersehen.