Hanseaten setzen Kurs auf Netto-Kasse

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Hanseaten setzen Kurs auf Netto-Kasse
AutomatenMARKT | Dezember 1998 | Intern
Hamburger Automaten Verband
Hanseaten setzen Kurs auf Netto-Kasse
Mehr als 50 HAV-Mitglieder folgten der Einladung zur Herbstversammlung.
Debattierten über Concept 2000 und Vergnügungssteuer.
Nein, in Hamburg haben sie nicht
aufgegeben. Die
Automatenunternehmer in der
Hansestadt kämpfen weiter gegen
eine Vergnügungssteuer, die pauschal
erhoben wird. Die keine Rücksicht
darauf nimmt, was unterm Strich für
den Unternehmer nach allen Abzügen
in der Kasse des Geldspielgerätes
bleibt.
„Das Musterverfahren gegen die
Hamburger Vergnügungssteuer wird
weitergeführt“, sicherte Rechtsanwalt
Gut besucht: die Mitgliederversammlung
Lüder Gause auf der
des HAV.
Mitgliederversammlung des
Hamburger Automaten Verbandes
(HAV) zu. Mehr als 50 Unternehmer waren der Einladung ihres Landesvorsitzenden
Thomas Glawe ins Queens Hotel gefolgt. Hörten, was Verbandsjustiziar Gause zu
sagen hatte.
In erster Instanz verlor zwar ein Hamburger Automatenkaufmann im Streit um die
Vergnügungssteuer, doch gegen das Urteil ist Revision eingelegt.
Allerdings: „Wir können nicht absehen, wann die letzte Entscheidung fällt“, so
Gause.
Doch über die Grenzen des Stadtstaates können die Hamburger blicken. Tun sie
auch. Besonders in Richtung Schleswig-Holstein. Dort hat bekanntlich das
Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes die pauschale Straftsteuer aufs
Vergnügen als rechtswidrig gekippt. Und damit dem Wirklichkeitsmaßstab zum
Durchbruch verholfen. Sprich: Die Steuer gegen Spiel- und Unterhaltungsgeräte in
den Gemeinden und Städten muss sich nach dem Richterspruch an dem orientieren,
was in der Kasse ist.
Das Machtwort der Justiz an die Adresse der Kommunen im Nachbarland trifft
gleichwohl auch Hamburger. Denn viele Automatenunternehmer aus der Hansestadt
führen auch im Umland Filialen. In Schleswig-Holstein, aber auch in Niedersachsen
und in Mecklenburg-Vorpommern.
Vor allem für Kaufleute mit Aufstellplätzen in Schleswig-Holstein gilt, Widerspruch
gegen Vergnügungssteuerbescheide einlegen! Denn bisher, so Glawe, habe noch
keine Gemeinde ihre Satzung zur Vergnügungssteuer an das Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes angepasst.
Das lässt jedoch auf der anderen Seite Zeit für Gespräche. Für den Dialog mit den
Kommunalpolitikern. Denn was soll Bemessungsgrundlage einer Steuer nach
Wirklichkeitsmaßstab sein? Brutto- oder Nettokasse? Und wie hoch darf der
Steuersatz sein?
Da sind sich die Hanseaten einig, wie sich an diesem
Abend im Queens Hotel zeigte. Nur auf die NettoErgebnisse der Geräte dürfe sich der prozentuale
Abzug beziehen, den Gemeinden als
Vergnügungssteuer erheben.
Da Hamburg Bundesland und zugleich Stadt ist, sind
die Mitglieder des HAV in einer etwas
komfortableren Lage als Schleswig-Holsteiner und
Niedersachsen. Für den Dialog über die Zukunft der
Vergnügungssteuer haben die HAV-Mitglieder genau
ein Gegenüber: die Finanzsenatorin in Hamburg.
Automatenunternehmer in den benachbarten
Bundesländern hingegen haben mehrere hundert
Gesprächspartner. Jede einzelne Gemeinde in beiden
Flächenstaaten legt bisher die
Vergnügungssteuersätze nach eigenem Ermessen
fest.
„Wir müssen alle an einem Strang ziehen, wir sitzen
alle in einem Boot“, verdeutlichte Thomas Glawe auf
der Versammlung.
Ingo Grundmann stellt den
Nicht der einzelne Unternehmer, sondern die
HAV-Mitgliedern den
Verbände sollten für ihre Mitglieder die Debatte mit
Zwischenbericht zum
Politikern suchen. Ziel: jeweils landesweit
Concept 2000 vor.
verbindliche Höchstsätze für die Vergnügungssteuer.
Da sich Politiker aber nur von handfesten
Argumenten beeindrucken lassen, ist die Automatenbranche auf Zahlen angewiesen.
Zahlen, die den Aufwand und den Betriebsgewinn für Unternehmer dokumentieren.
Fakten, die die Belastung unserer Branche widerspiegeln.
„Diese Zahlen für den Dialog mit Politikern liefert
uns nur der Betriebsvergleich“, erinnerte Sabine
Glawe die Hamburger Automatenkaufleute.
Sie arbeitet im Fachbeirat Betriebswirtschaft des
Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA). Und
der Betriebsvergleich ist ein Schwerthema dieses
Fachbeirates.
„Je mehr Unternehmer ihre aufgeschlüsselten
Betriebsergebnisse anonym mitteilen, umso
überzeugender wirkt der Betriebsvergleich“, machte
sie klar.
Bundesweite Bedeutung kommt auch dem Thema
zu, das Ingo Grundmann im Queens Hotel aufgriff.
Der Blick über das Jahr 1999 hinaus ins neue
Jahrtausend. Auf die Chancen unserer Branche in
der Zukunft, die noch stärker als heute von
multimedialer Unterhaltung und noch mehr
Freizeitangeboten jeder Art geprägt sein wird.
„Wenn wir nicht gegensteuern, wird unser Anteil von
1,3 Prozent am Freizeitmarkt in Deutschland noch
Sabine Glawe fordert zur
kleiner werden“, ist Grundmann überzeugt.
Teilnahme am BetriebsverDeswegen engagiert sich der
gleich auf.
Automatenunternehmer aus Geesthacht auch im
Fachbeirat Concept 2000 des BA. In Hamburg
präsentierte er den Zwischenbericht, die ersten Ergebnisse des Nachdenkens über
Visionen für unsere Branche.
„Wir müssen wissen, wer unsere Kunden sind. Was sie von uns erwarten“, forderte
er eine Kundenbefragung und Marktforschung ein.
„Jede Spielbank weiß, wo ihre Gäste herkommen.
Wie oft sie kommen, wie viel Geld sie ausgeben“,
begründet er.
Nur wenn unsere Branche weiß, welche Erwartungen
unsere Gäste haben, kann unsere Branche auch mit
neuen Konzepten auf dem umkämpften
Freizeitmarkt bestehen. Über das Jahr 2000 hinaus.
So das Fazit des Automatenunternehmers.
Der Betriebsvergleich liefert Fakten für Dialog
mit Politik
Deswegen will er das Präsidium des BA vom Nutzen
einer Kundenbefragung überzeugen. Dafür Geld
beim Verband locker machen.
„Wir denken an eine Fragebogenaktion unter
unseren Kunden. Aber auch eine repräsentatitive
Umfrage durch ein Meinungsforschungsinstitut wäre
denkbar“, sagt Grundmann.
Thomas Glawe, Vorsitzender
Der Name Concept 2000 verpflichtet da. Nächstes
des Hamburger Automaten
Jahr die Wünsche der Kunden unserer Branche zu
Verbandes.
erforschen, um im Jahr 2000 mit einem
zukunftsfähigen Konzept ins neue Jahrtausend
aufzubrechen.
Bis dahin ist vielleicht auch eine Entscheidung in Sachen Vergnügungssteuer
gefallen. Doch wann und wie schnell die Justiz in Hamburg dies drückende Thema
bearbeitet, darüber lässt sich nur orakeln. Da hilft kein Beschluss und kein Konzept
weiter.