Rechenschaftsbericht 2005

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Rechenschaftsbericht 2005
Rechenschaftsbericht
des Regierungsrates an den Kantonsrat
2005
Rechenschaftsbericht
des Regierungsrates an den Kantonsrat
2005
Inhaltsverzeichnis
Regierungsrat
9
A. Beziehungen zum Bund und zu den Kantonen
9
1. Zum Bund
2. Zu den Kantonen der Zentralschweiz
3. Zu den andern Kantonen
9
9
10
D. Laboratorium der Urkantone
1. Allgemeines
2. Kantonschemiker
3. Kantonstierarzt
E. Gesundheit und Soziales
1.
2.
3.
4.
B. Umsetzung Strategiekonzept
Wirtschaft und Wohnen
10
Allgemeines
Teilstrategie «Attraktiver Wohnstandard»
Teilstrategie «Gezielte Vernetzung»
Teilstrategie «Entwicklung von innen»
10
10
11
12
C. Parlamentarische Vorstösse
14
1. Geplante Behandlung nicht fristgerecht beantworteter
Vorstösse
2. Erheblich erklärte Vorstösse, für deren Vollzug
Fristerstreckung gewährt ist
3. Stand der Bearbeitung erheblich erklärter
parlamentarischer Vorstösse
4. Bericht und Antrag zu erheblich erklärten Vorstössen
14
A. Abstimmungen
17
17
17
B. Kanzlei
17
C. Amtsblatt
17
E. Stiftungsaufsicht
A. Zivilstandswesen und Bürgerrecht
19
1. Vormundschafts- und Pflegekinderwesen
2. Adoptionen
C. Sozialversicherung
1. Gesetzliche Bestimmungen
2. Ausgleichskasse Schwyz
3. IV-Stelle Schwyz
22
23
25
28
29
30
1. Produktegruppe: Gewässerschutz (GWS)
2. Produktegruppe: Umweltschutz (UWS)
30
31
Volkswirtschaftsdepartement
35
A. Allgemeines
35
1. Wirtschaftslage
2. Entwicklung der Wohnbevölkerung
35
35
B. Wirtschaftsförderung
35
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Wirtschaftsförderungsgesetz
Fonds zur Förderung der kantonalen Volkswirtschaft
Verein InnovationsTransfer Zentralschweiz (ITZ)
Genossenschaft Technologiezentrum Linth (TZL)
Technologiezentrum Steinen (TZS)
Micro Center Central-Switzerland (MCCS)
Wirtschaftsrat
Regionale Entwicklungskonzepte / Investitionshilfe
für Berggebiete
35
36
36
36
36
36
36
37
C. Fremdenverkehr
37
D. Handelsregister
37
E. Wohnungs- und Mietwesen
37
18
19
B. Vormundschaftswesen und Adoptionen
22
17
Departement des Innern
1. Zivilstandswesen
2. Bürgerrecht
F. Amt für Umweltschutz
14
16
17
D. Information
Allgemeines
Gesundheitswesen
Spitäler
Sozialhilfe
Asyl- und Flüchtlingswesen
22
22
22
14
Staatskanzlei
1. Eidgenössische Abstimmungen
2. Kantonale Abstimmungen
1.
2.
3.
4.
5.
22
19
19
20
20
21
1. Förderung der Wohnbautätigkeit
2. Schlichtungsbehörden im Mietwesen
37
38
F. Konsumentenschutz
38
1. Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
2. Konsumkreditgesetz (KKG)
38
38
G. Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
38
H. Arbeitsmarkt
38
21
21
21
22
1. Arbeitsmarktlage
38
3
Inhaltsverzeichnis
2.
3.
4.
5.
Arbeitslosenversicherung
Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
Kantonale Arbeitslosenkasse
Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Umweltschutz
I.
Landwirtschaftliches Bildungs- und
Beratungswesen
1. Bildung
2. Beratung
K. Pflanzenbau
1. Obstbau und Obstverwertung
2. Weinbau
3. Pflanzenschutz
L. Landwirtschaftsamt (WOV)
1. Produktegruppe: Zahlungen an die Landwirtschaft
2. Produktegruppe: Landwirtschaftlicher Gewässerund Umweltschutz
3. Produktegruppe: Tierzuchtförderung
4. Produktegruppe: Bäuerliches Bodenrecht
M. Meliorationsamt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Umfang der ordentlichen Tätigkeit
Kredite und Abrechnungen
Bundes- und Bezirksbeiträge
Meliorationsprojekte
Neue Gesuche
Wohnbausanierungen in Berggebieten
Fonds für landwirtschaftliche Investitionskredite
und Betriebshilfe
8. Unversicherbare Elementarschäden
9. Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone
N. Kantonsforstamt (WOV)
1. Produktegruppe: Waldleistungen Dritter
2. Produktegruppe: Waldleistungen im Staatswald
4
41
42
42
42
42
43
52
52
53
53
53
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Schulpsychologischer Beratungsdienst Schwyz (SBS)
Legastheniebehandlungen
Dyskalkuliebehandlungen
Logopädischer Dienst
Schulgesundheitsdienst
Sonderschulung und Behindertenfragen
Drogen- und AIDS-Prävention
Heilpädagogische Tagesschule Ausserschwyz (HTA)
Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz (HTI)
53
53
53
53
54
54
54
54
54
D. Berufs- und Studienberatung
54
Amt für Berufs- und Studienberatung
Produktegruppe: Beratung
54
54
43
43
44
44
45
47
47
47
47
47
47
47
48
48
48
E. Berufsbildung
1. Berufsbildungsrat
2. Amt für Berufsbildung
3. Kurse für Berufsbildnerinnen / Berufsbildner
(Lehrmeisterkurse)
4. Lehrverhältnisse
5. Vertragsauflösungen
6. Überbetriebliche Kurse
7. Lehrabschlussprüfungen
8. Experten
9. Lehrabschlussfeiern
10. Weiterbildung von Experten
11. Prüfungskommission
12. Gewerbliche und Kaufmännische Berufsschulen
13. Fachschulen
48
48
49
A. Allgemeines
51
Allgemeines
Fachstellen
Reformprojekte
Intensivweiterbildung (IWB)
Schulpräsidentenkonferenz
Schulbauten
Schülerzahlen im Berichtsjahr
Abteilungen (Klassen) im Berichtsjahr
Lehrkräfte im Berichtsjahr
C. Schuldienste
51
B. Volksschulen
6.
7.
8.
9.
41
Erziehungsdepartement
1. Erziehungsrat
2. Berufsbildungsrat
1.
2.
3.
4.
5.
39
40
40
40
51
51
F. Mittelschulen
1.
2.
3.
4.
Allgemeines
Kantonsschule Kollegium Schwyz (KKS)
Kantonsschule Pfäffikon & Nuolen (KSPN)
Kantonales Lehrerinnen- und Lehrerseminar
Rickenbach (LSR)
5. Private Mittelschulen
G. Universitäten / ETH, Fachhochschulen
Pädagogische Hochschulen
1. Universitäten / ETH
2. Fachhochschulen
3. Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ)
56
56
57
57
57
58
58
58
58
58
59
59
59
63
64
64
64
64
64
65
65
65
65
66
51
51
51
52
52
52
H. Stipendien
1. Allgemeines
2. Ausbildungsbeiträge
3. Übersicht
66
66
66
67
Inhaltsverzeichnis
I.
Turnen und Sport
1. Schulsport
2. Jugend + Sport (J+S)
67
67
67
K. Kulturelles
68
1. Kantonsbibliothek
2. Kulturförderung
68
68
Justizdepartement
71
A. Rechts- und Beschwerdedienst
71
1. Allgemeines
2. Aufsicht über die Bezirke und Gemeinden
sowie über Korporationen und Genossamen
3. Verwaltungsrechtspflege
4. Kirchen und Staat
5. Rechtssetzung
6. Gleichstellung von Mann und Frau
7. Informatisiertes Grundbuch für den Kanton Schwyz
(Ik-GB SZ)
8. Kommunaluntersuche
1.
2.
3.
4.
5.
6.
71
71
71
72
72
73
1.
2.
3.
4.
73
C. Gefängnisverwaltung
74
D. Amt für Raumplanung
74
74
74
75
75
75
75
Allgemeines
Kommando
Verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Belange
Kriminalpolizeiliche Belange
D. Verkehrsamt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Archiv
Bundesbriefmuseum
Kulturgüterschutz (KGS)
Archivwesen im Kanton
Archäologie
Denkmalpflege
75
75
76
76
76
76
77
Militär- und Polizeidepartement
79
A. Departementssekretariat
79
1. Fremdenpolizei
2. Passbüro
3. Handelsgewerbe, Lotterien
79
79
79
B. Rechtsdienst
79
1. Allgemeines
2. Fischereiverwaltung
3. Jagdverwaltung
79
79
80
81
81
82
83
84
84
84
85
E. Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz
85
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Verwaltung Ausbildungszentrum
Ausbildung
Organisation
Brandschutz und Störfallvorsorge
Baulicher Zivilschutz
Feuerwehrinspektorat
Katastrophenhilfe / Kantonaler Führungsstab
Kreiskommando
F. Kantonales Zeughaus
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Verwaltung
Bundesamt für Betriebe des Heeres
Gruppe Rüstung
Heimarbeit
Zivilschutzmaterial
Jugend+Sport-Material
88
88
88
88
88
88
88
89
A. Finanzhaushalt
89
1. Bund
2. Kanton
1.
2.
3.
4.
85
86
86
86
86
87
87
87
Finanzdepartement
B. Finanzausgleich
E. Amt für Kulturpflege
81
1. Produktegruppe: Technische Verkehrssicherheit
2. Produktegruppe: Administrative Verkehrssicherheit
3. Produktegruppe: Steuern / Abgaben
73
73
B. Strafvollzug
Allgemeines
Richtplanung und kantonale Nutzungspläne
Kommunale Richt- und Nutzungsplanung
Natur- und Landschaftsschutz
Bewilligungen und Konzessionen
Kantonale Baukontrolle
C. Kantonspolizei
Finanzausgleich mit Pauschalbeiträgen
Horizontaler Finanzausgleich
Direkter Finanzausgleich
Auswirkungen
89
89
90
90
90
90
91
C. Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
91
D. Steuern
91
1. Gesetzgebung
2. Einkommens- und Vermögenssteuern
3. Steuer auf Kapitalabfindungen und -gewinnen
sowie auf ausserordentlichen Einkommen
4. Gewinn- und Kapitalsteuer
5. Grundstückgewinnsteuer
6. Quellensteuer
7. Liegenschaftsschätzungen
8. Verrechnungssteuer
9. Direkte Bundessteuer
10. Einsprachen
11. Nachsteuern und Steuerstrafen
12. Steuererlasse
91
91
91
91
92
92
92
92
92
93
93
93
5
Inhaltsverzeichnis
E. Finanzkontrolle
1.
2.
3.
4.
5.
Allgemeines
Quantitative Auswertung der Revisionstätigkeiten
Qualitative Auswertung der Revisionstätigkeiten
Staatswirtschaftskommission
Vernehmlassungs- und Beratungstätigkeit
F. Informatik
1. Neue IT-Projekte
2. Kantonsnetzwerk
3. Bürokommunikation
G. Personal
1. Stellenplan
2. Fortbildung
H. Datenschutz
1. Tätigkeiten
2. Schlussbemerkungen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
94
94
95
95
95
95
96
96
96
97
99
A. Tiefbauamt
99
Produktegruppe: Neu-, Ausbauten und Erneuerungen
Produktegruppe: Baulicher Unterhalt
Produktegruppe: Betrieblicher Unterhalt
Produktegruppe: Übriges Verkehrsnetz
Produktegruppe: Öffentlicher Verkehr
Stand der Investitionsprojekte
Produktegruppe: Investitionsprojeke
Produktegruppe: Liegenschaftendienst
Produktegruppe: Energie
Stand der Investitionsprojekte
C. Dienststelle Wasserbau
1. Produktegruppe: Wasserbau
D. Dienststelle Vermessung und Geoinformation
1. Produktegruppe: Amtliche Vermessung (AV)
2. Produktegruppe: Geoinformationen
6
93
93
93
94
94
Baudepartement
B. Hochbauamt
1.
2.
3.
4.
93
99
100
100
101
101
102
104
104
105
106
107
108
108
109
109
110
Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Sinne von § 49 der Kantonsverfassung
erstatten wir Ihnen den Rechenschaftsbericht
über die Staatsverwaltung im Jahre 2005.
Schwyz, im Mai 2006
Im Namen des Regierungsrates
Der Landammann: Kurt Zibung
Der Staatsschreiber: Peter Gander
7
8
Regierungsrat
Das verhaltene Wirtschaftswachstum vermochte auf dem Arbeitsmarkt noch keine Trendwende herbeizuführen; die Arbeitslosenquote verharrte im Jahresdurchschnitt bei 2.3%. – Die Staatsrechnung 2004 schloss zwar wesentlich besser ab, als der Voranschlag
hatte erwarten lassen, wies aber in der Laufenden Rechnung immer noch einen Aufwandüberschuss von 66.8 Mio. Franken aus. Um
dem mittelfristigen Haushaltausgleich näher zu kommen, gab der Regierungsrat einen zweiten Massnahmenplan in Auftrag, mit dem
das Ausgabenwachstum weiter gedämpft werden konnte. – Die Stimmberechtigten hatten über nicht weniger als neun kantonale Vorlagen zu befinden: Sie stimmten der Einleitung der Totalrevision der Kantonsverfassung und einer damit zusammenhängenden
Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes zu und nahmen einen Verpflichtungskredit für die Übungsanlage Wintersried, das
Initiativbegehren «Geheime Wahlen und Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen», das Gesetz über den
Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz sowie eine Änderung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung an. Abgelehnt wurden die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Regierungsrates, das Initiativbegehren «Gerechte Kinderabzüge (Weniger Steuern für Familien)» und das Kulturförderungsgesetz.
A. Beziehungen zum Bund und zu den Kantonen
1. Zum Bund
Der Regierungsrat hat im Berichtsjahr in zwei Bereichen mit
schriftlichen Demarchen und persönlichen Vorsprachen besondere Anstrengungen unternommen, um die Interessen des Kantons gegenüber dem Bund zur Geltung zu bringen. Zum einen
ging es dabei um das Stationierungskonzept der Armee und um
die Nutzung von frei werdenden Armee-Arealen. Zum Stationierungskonzept der Armee hatten die Zentralschweizer Kantone
eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht, die Schwyz (Wintersried) als Ausbildungsstandort für die Einheiten der militärischen Sicherheit vorschlug. Das Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport hatte diesem Vorschlag zunächst
zugestimmt, doch wurde er später wieder in Frage gestellt und es
zeichnete sich die Möglichkeit ab, dass im Kanton Schwyz überhaupt keine Infrastruktur und keine Arbeitsplätze der Armee bestehen bleiben würden. Mit Unterstützung von Schwyzer Mitgliedern der Bundesversammlung konnte in der Folge dieses Szenario abgewendet, die Stationierung der militärischen Sicherheit
in Schwyz gesichert und Möglichkeiten für eine zivile Nutzung der
frei werdenden Armee-Areale erörtert werden.
Weiter erläuterte der Regierungsrat bei mehreren Gelegenheiten
Mitgliedern der eidgenössischen Räte und des Bundesrates
sowie Vertretern der zuständigen Bundesämter seine Haltung betreffend die Zufahrtsstrecke zum Gotthardbasistunnel. Dabei
unterstrich er mit Nachdruck, dass Planung und Bau des Urmibergtunnels und der vor- und nachgelagerten Zufahrtsstrecken
im Kanton Schwyz mit hoher Priorität angegangen werden müssten, einerseits um die Belastung der Bevölkerung durch Eisenbahnlärm in einem erträglichen Rahmen zu halten, anderseits
um die Kapazität des Gotthardbasistunnels nach dessen Eröffnung auch wirklich nutzen und den Regionalverkehr auf der
Schiene mindestens in der heutigen Intensität aufrecht erhalten
zu können. Zwar stiess diese Position auf viel Verständnis, doch
erweist sich die Finanzierung zunehmend deutlicher als zentrales
Problem: Die Mittelknappheit zwingt den Bund dazu, die Bauprogramme zeitlich zu erstrecken und zwar auch für EisenbahnGrossprojekte, die in jeder Hinsicht unbestritten sind.
Daneben hatte der Regierungsrat wiederum zu zahlreichen Erlassentwürfen und andern Projekten des Bundes Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme zur Teilrevision des Raumplanungsrechts unterstützte er mit Blick auf den Strukturwandel in
der Landwirtschaft die beabsichtigte Öffnung der Bau- und Nutzungsmöglichkeiten in der Landwirtschaftszone, beantragte jedoch, von allzu einengenden Detailregelungen, insbesondere
über zulässige Nutzflächenerweiterungen und landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen, abzusehen. Er trat ferner dafür ein, dass
die Voraussetzungen für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe
gelockert werden, aus Konkurrenzgründen jedoch nicht für gewerblich-industriell ausgerichtete Branchen.
In seiner Vernehmlassung zu einem Bericht betreffend Um- und
Durchsetzung der Steuerharmonisierung begrüsste der Regierungsrat die Vorschläge der Expertenkommission, die darauf abzielen, die Vereinbarkeit kantonaler Bestimmungen mit dem
Steuerharmonisierungsgesetz durch eine Kontrollkommission
überprüfen und bei Widersprüchen eine einheitliche Anwendung
des Bundesrechts durchsetzen zu können. Der Kanton Schwyz
bemühe sich um eine bundesrechtskonforme Steuergesetzgebung und Rechtsanwendung und lege im Interesse eines fairen
Steuerwettbewerbs Wert darauf, dass die Vorgaben des Bundesrechts in der ganzen Schweiz eingehalten werden. Ob die vorgeschlagenen Massnahmen ausreichten, um dieses Ziel zu erreichen, scheine indes fraglich. Die abstrakte Normenkontrolle sei
dafür zwar notwendig, aber nicht ausreichend; es müsse auch die
Rechtsanwendungspraxis kontrolliert und die Bundesrechtskonformität im Einzelfall durchgesetzt werden können. Die Befugnisse der Kontrollkommission sollten in diesem Sinne erweitert
und präzisiert werden.
2. Zu den Kantonen der Zentralschweiz
Im Berichtsjahr beschloss der Kantonsrat den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. Die
von allen Kantonen der Zentralschweiz getragene, gemeinsame
Aufsichtsstelle mit Sitz in Luzern wird ihren Betrieb am 1. Januar
2006 aufnehmen. Die Verwaltungsvereinbarung, mit welcher
dem Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern die Aufsichtsaufgaben für den Kanton Schwyz übertragen worden waren, fällt mit der Betriebsaufnahme der Zentralschweizerischen BVG- und Stiftungsaufsicht dahin.
Der Regierungsrat stimmte einer Vereinbarung über die Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz zu. Das gemeinsame Weiterbildungsangebot existierte als Pilotprojekt bereits seit dem Jahre
2003. Die durchwegs positiven Erfahrungen der Pilotphase bewogen die Regierungen der Zentralschweizer Kantone zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung, mit der das gemeinsame
Weiterbildungsangebot verbindlich geregelt und definitiv eingeführt wird.
Weiter schlossen die Regierungen der Zentralschweizer Kantone
mit der Caritas eine Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Vermittlungsstelle Dolmetschen ab. Die Caritas verpflichtet sich darin, eine Vermittlungsstelle für qualifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu führen, die von den
Kantonen, Gemeinden, Beratungsstellen, Spitälern usw. angefordert werden können. Die Kantone beteiligen sich an der Basisfinanzierung der Vermittlungsstelle. Die Dolmetscherinnen und
Dolmetscher werden nach einem festen Tarif von den Institutionen entschädigt, die ihre Dienste beanspruchen.
Für die beiden kommenden Jahre nimmt der Kanton Schwyz turnusgemäss die Rolle des Vororts der Zentralschweizer Regierungskonferenz ein. Im Hinblick darauf wählte die Plenarkonfe-
9
Regierungsrat
renz vom 18. November 2005 Regierungsrat Lorenz Bösch zum
Konferenzpräsidenten für die Jahre 2006 und 2007.
3. Zu den andern Kantonen
Der Kantonsrat stimmte im Berichtsjahr dem Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich
überregionaler Kultureinrichtungen sowie dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung
und Ertragsverwendung von interkantonal und gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten zu.
Verschiedene Mitglieder des Regierungsrates wirkten in Arbeitsgruppen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mit. Regierungsrat Lorenz Bösch, der die Zentralschweiz im Leitenden
Ausschuss vertritt, wurde zum Präsidenten dieser Konferenz gewählt.
Der Regierungsrat stattete der Regierung des Kantons St. Gallen
einen Besuch ab und empfing die Regierung des Kantons Thurgau zu einem Gegenbesuch im Kanton Schwyz.
B. Umsetzung Strategiekonzept
Wirtschaft und Wohnen
1. Allgemeines
Vor dem Hintergrund der globalen Umwälzungen in Wirtschaft,
Politik und Gesellschaft sowie des schrumpfenden Wohlstandsvorsprungs der Schweiz sind auch der Kanton Schwyz und die
Schwyzer Wirtschaft gefordert, sich mit diesen Entwicklungen
auseinander zu setzen. Mit Blick auf eine Überprüfung und allfällige Anpassung der kantonalen Standortpolitik hat der Regierungsrat gemeinsam mit einer externen Beratungsfirma im Jahr
2004 das «Strategiekonzept Wirtschaft und Wohnen für den Kanton Schwyz» erarbeitet.
Die durchgeführte Grundlagenanalyse zeigt, dass der Leistungsausweis des Kantons Schwyz in den Neunzigerjahren im interkantonalen Vergleich überdurchschnittlich ist. Zu den Hauptstärken des Kantons zählen die niedrige Steuerbelastung, das
Vorhandensein attraktiver Wohnlagen, eine als positiv wahrgenommene Lebens- und Umweltqualität, eine relativ niedrige
Staatsquote, die Nähe zu den Wirtschaftszentren Zürich, Zug und
Luzern sowie eine an verschiedenen Orten zu beobachtende Entwicklung moderner Wirtschaftszweige. Die Analyse zeigt indessen
auch Schwächen des Wirtschafts- und Wohnstandortes Schwyz.
Dazu zählen eine überproportionale Vertretung von Branchen mit
hohem strukturellem Anpassungsbedarf, eine geringe Vertretung
wachstumsträchtiger Branchen, mangelnde Verfügbarkeit von
Gewerbeflächen an potenzialreichen Standorten, punktuell belastende Wirkungen des Wachstums (vor allem im äusseren Kantonsteil), eine hohe Bedeutung weniger, grosser Steuerzahler
sowie ausgeprägte Unterschiede zwischen den verschiedenen
Teilräumen im Kanton.
Die Entwicklung der übergeordneten Rahmenbedingungen birgt
für den Kanton Schwyz sowohl Chancen als auch Gefahren. Im
Wohnbereich überwiegen die Chancen, im Arbeitsplatzbereich
und bei den öffentlichen Finanzen dagegen die Risiken. Während
die Wohnbevölkerung im Kanton weiterhin wachsen wird, hängt
die Entwicklung der Schwyzer Wirtschaft stark von externen Faktoren ab; aus heutiger Sicht ist für die nächsten Jahre von einer
moderaten Beschäftigungsdynamik auszugehen. Dabei wird der
Wirtschaftsstandort auch vom erwarteten Bevölkerungszuwachs
profitieren.
10
Die Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft und Wohnen
sind im Kanton Schwyz für die kommenden Jahre insbesondere
in folgenden Bereichen zu orten: Vertiefung der wirtschaftlichen
Verflechtung mit den benachbarten Wirtschaftszentren, Hinwirken auf eine wertschöpfungsstärkere Wirtschaftsstruktur, Erhalt
der bestehenden Standorttrümpfe, Hinwirken auf eine koordinierte Siedlungsentwicklung, Eindämmen der punktuellen negativen Begleiterscheinungen des Wachstums, Aufrechterhaltung
des finanziellen Handlungsspielraumes sowie Schaffung von Akzeptanz für die künftige Standortpolitik im Kanton.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen setzt der Regierungsrat auf eine stärker wachstumsorientierte Politik für Wirtschaft
und Wohnen. Mit drei Teilstrategien soll sichergestellt werden,
dass der Kanton Schwyz auch künftig ein attraktiver Wohnort und
Wirtschaftsstandort ist: «Attraktiver Wohnstandort», «Gezielte
Vernetzung», «Entwicklung von innen». Die Strategie basiert auf
der bisher verfolgten, erfolgreichen Politik, setzt jedoch gestützt
auf die Befunde der Grundlagenanalyse neue Akzente vor allem
in folgenden Bereichen: Verstärkte Orientierung der Politik an den
wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen, verstärkte Ausrichtung
auf den Wirtschaftsraum Zürich sowie unterschiedliche Gewichtung der drei Teilstrategien für die Regionen im Kanton. Zudem
besteht die Erkenntnis, dass eine koordinierte Raum-, Siedlungsund Verkehrsentwicklung im Kanton für eine erfolgreiche Erschliessung bestehender Entwicklungspotenziale massgebend
sein wird.
Die Massnahmen für die Umsetzung der regierungsrätlichen
Strategie für Wirtschaft und Wohnen sind in drei Stossrichtungen
zusammengefasst:
– Weiterführung von Bewährtem
– Potenzialorientierte Raumentwicklung
– Optimierung der staatlichen Infrastrukturen und Leistungen
Der Regierungsrat ist entschlossen, eine gezielte Standortpolitik
zu betreiben mit dem Ziel, den Kanton Schwyz als attraktiven
Wohnort und Wirtschaftsstandort zu positionieren. Entsprechend
wurden im Berichtsjahr in verschiedenen Bereichen Massnahmen ergriffen, um die Attraktivität des Kantons Schwyz zu steigern:
2. Teilstrategie «Attraktiver Wohnstandort»
Charakterisierung: Der Kanton Schwyz profiliert sich als Wohnstandort, auch für das gehobene Wohnsegment sowie für Familien. Dabei erwartet der Kanton Schwyz Nachfrageimpulse aus
den umliegenden Agglomerationen.
2.1 Fiskalpolitik
Attraktive Rahmenbedingungen
Die Weiterführung einer attraktiven Fiskalpolitik soll sicherstellen,
dass die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für natürliche und juristische Personen beibehalten werden können. Diese
hoch priorisierte Massnahme richtet sich an den Kanton, die Bezirke und die Gemeinden. Auf Kantonsebene wurden im Berichtsjahr zwei Schwerpunkte gesetzt, um die Massnahme umzusetzen. Zum einen wurde das seit Anfang 2001 geltende neue
Steuergesetz revidiert. Zum anderen hat der Regierungsrat einen
zweiten Massnahmenplan zur Realisierung der Haushaltstrategie
mit dem Voranschlag 2006 umgesetzt.
Teilrevision des Steuergesetzes
Die Teilrevision wurde genutzt, um die Position des Kantons im
Standortwettbewerb zu stärken. Im Rahmen des regierungsrät-
Regierungsrat
lichen Strategiekonzeptes besonders relevant war die Reduktion
der wirtschaftlichen Doppelbelastung. Die Reduktion des Einkommenssteuersatzes auf einem Teil der Dividenden, die Erhöhung der Kinderabzüge und der Abzugsmöglichkeiten für freiwillige Zuwendungen, die Einführung eines Behindertenkostenabzugs, die Reduktion des Steuersatzes bei der Vermögenssteuer und der Kapitalsteuer sowie die Umsetzung des Fusionsgesetzes werden in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Attraktivitätssteigerung des Kantons beitragen. Die Teilrevision des
Steuergesetzes soll auf Beginn des Jahres 2007 in Kraft treten.
Massnahmenplan II zur Realisierung der Haushaltstrategie
Im Berichtsjahr hat der Regierungsrat einen zweiten Massnahmenplan zur Realisierung der Haushaltstrategie in Auftrag gegeben. Für bestimmte Kontengruppen wurde für den Voranschlag
2006 eine lineare Kürzung von zehn Prozent vorgeschrieben. Um
unverhältnismässige Kürzungen zu vermeiden, konnten die Departemente einen begründeten Antrag stellen, um die Kürzung zu
verhindern. Vom Massnahmenplan II waren 855 Konti bzw. 41%
des kantonalen Finanzhaushalts betroffen. Insgesamt konnten
Einsparungen von rund 25 Mio. Franken erzielt werden. Damit
hat auch dieser Massnahmenplan dazu beigetragen, eine Steuererhöhung zu verhindern. Deshalb konnten die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für natürliche und juristische Personen beibehalten werden.
2.2 Bildungspolitik
Volksschulen
Die Volksschulen im Kanton Schwyz verfügen im interkantonalen
Vergleich über einen hohen Ausbildungsstandard. Im schulorganisatorischen Bereich wurden Massnahmen eingeleitet, die auf
die neuen Bedürfnisse der Gesellschaft Rücksicht nehmen. Die
Schulen sind geleitet oder auf dem Weg dazu.
Ab dem Schuljahr 2006 ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch. Die Schulpflicht dauert somit zehn Jahre und beginnt für
alle, die beim Schuljahresbeginn mindestens fünfjährig sind. Verschiedene Gemeinden bieten zudem ein zusätzliches, freiwilliges
Kindergartenjahr für Kinder ab vier Jahren an.
Im Kindergarten und auf der Primarstufe gelten seit 2004 verbindliche Blockzeiten. Gemäss neuer Volksschulverordnung können die Schulträger vor Ort Tagesstrukturen einführen. Diesbezüglich laufen in verschiedenen Gemeinden erste Abklärungen.
Ab der dritten Klasse der Primarstufe wird seit Sommer 2005 das
Fach Englisch für alle Kinder obligatorisch angeboten. Nach einer
kurzen Übergangszeit werden alle Lehrpersonen, die Englisch
unterrichten, über einen CAE-Abschluss (Advanced) verfügen. Ab
der 5. Klasse kommt als weitere Fremdsprache Französisch dazu.
Berufsbildung
Die Bereitschaft, Lernende auszubilden, ist bei Schwyzer Unternehmen nach wie vor gross. Neue Ausbildungsbetriebe konnten
akquiriert werden. Zudem steht ein breites Brückenangebot zur
Verfügung. Rund 1700 Betriebe ermöglichen über 3000 Jugendlichen einen Ausbildungsplatz in der beruflichen Grundbildung.
Der Anteil der Jugendlichen ohne Anschlusslösung nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit ist interkantonal unterdurchschnittlich tief.
Pädagogische Hochschule Zentralschweiz –
PHZ Hochschule Schwyz
Im Rahmen der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz
(PHZ) führt der Kanton Schwyz die PHZ Hochschule Schwyz, primär für die Ausbildung von Primarlehrpersonen. Ab dem Studienjahr 2006/07 finden die Unterrichtsveranstaltungen im neu
erstellten Schulgebäude in Goldau statt. Das Kompetenzzentrum
der PHZ Hochschule Schwyz führt neben der Ausbildung auch
die Bereiche «Forschung & Entwicklung», «Weiterbildung» (mit
der Möglichkeit von Spezialisierungsstudien für Lehrpersonen)
sowie «Dienstleistungen».
3. Teilstrategie «Gezielte Vernetzung»
Charakterisierung: Das Wachstum der Agglomeration Zürich erfasst – ursprünglich von der Stadt Zürich ausgehend – immer weiter entfernte, noch ländlich geprägte Gebiete. Von dieser Entwicklung profitieren heute z. B. auch Gemeinden in den
benachbarten Kantonen Aargau, Thurgau und Schwyz. Bei dieser
Teilstrategie nutzt der Kanton Schwyz gezielt die Nähe zum Wirtschaftsstandort Zürich sowie die Tatsache, dass der Boden in
zentrumsnahen Lagen für zusätzliche Wirtschaftsaktivitäten in
der Regel immer knapper und kostspieliger wird. Bei seinen Ansiedlungsbemühungen möchte sich der Kanton Schwyz vor allem
als Standort für Unternehmen anbieten, die einen Standort in der
weiteren Agglomeration Zürich einem stadtnahen Standort vorziehen. Der Kanton richtet sich dabei weiterhin in erster Linie auf
das bedeutendste Segment der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) aus.
3.1 Raumplanungspolitik
Masterpläne
Die drängenden Probleme in Zusammenhang mit Siedlungen
und Verkehr einerseits sowie der Landschaft andererseits sind
überkommunal, also auf der Ebene des Kantons, der Region und
der Gemeinden zu lösen. Im Berichtsjahr wurden regionale Richtplanergänzungen (Masterpläne) in direkter Zusammenarbeit mit
den betroffenen Bezirken und Gemeinden für die Regionen Höfe
und March erarbeitet. Die Arbeiten am Masterplan Rigi / Mythen
(u.a. mit den Themen NEAT-Zulauf, Fertigstellung des Nationalstrassennetzes durch die neue Axenstrasse) konnten im Berichtsjahr in Angriff genommen werden. Diese regionalen Planungen sollen nun formell im kantonalen Richtplan als
Ergänzung aufgenommen werden. Mit diesem Schritt werden
diese Planungen zu einer behördenverbindlichen Grundlage für
die weiteren Ausführungsplanungen des Bundes, der Kantone
und der Gemeinden (Ortsplanungen).
In den Masterplänen Höfe und March wurden die siedlungs- und
verkehrstechnischen Voraussetzungen zur Förderung bestehender und zur Entwicklung neuer Zentren ausgewiesen. Für die Region Höfe betrifft dies namentlich die verkehrliche Entlastung der
Zentren von Pfäffikon (Umfahrung) und Wollerau (etappierte
Südumfahrung) sowie in zweiter Priorität den Ausbau des Autobahnanschlusses Halten zu einem Vollanschluss. Für die Region
March ist ein neues regionales Zentrum im Raum Bahnhof Siebnen/Wangen vorgesehen, dessen Anbindung an das Wirtschaftszentrum Zürich namentlich mit Zusatzangeboten des öffentlichen
Verkehrs (S-Bahn) und durch einen neuen Autobahnanschluss
Wangen-Ost gesichert werden soll.
3.2 Verkehrspolitik
Verkehrsinfrastruktur
Mit der Fertigstellung der Bauarbeiten im Abschnitt Erli-Sattel
konnte der Ausbau der Südrampe der Hauptstrasse Nr. 8 (H8)
abgeschlossen werden. Zwischen Pfäffikon und Schindellegi
konnte mit den Abschlussarbeiten des letzten Bauloses dieser
Abschnitt ebenfalls beendet werden. Für die letzte, rund 4.5 km
lange Lücke der H8 zwischen der Zweiten Altmatt und Biberbrugg
wurden im Rahmen des Masterplans für die Moorlandschaft
Rothenthurm die Linienführung optimiert und das Bauprojekt
sowie die Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung
aufgearbeitet. Nach Rechtskraft der Nutzungsplanung kann die
öffentliche Auflage des Bauprojektes erfolgen.
11
Regierungsrat
Gestützt auf die Resultate des Masterplans Höfe wurde für die
Umfahrung Pfäffikon das Vorprojekt erarbeitet. Es bildet die
Grundlage für die im Jahre 2006 stattfindende öffentliche Auflage der kantonalen Nutzungsplanung. Im Rahmen der Entwicklung des Verkehrssystems konnten auch die Elemente für den
Umbau des Anschlusses Pfäffikon festgelegt werden, sodass das
Ausführungsprojekt 2006 erarbeitet werden kann.
Für die Südumfahrung Küssnacht konnte das Vorprojekt ebenfalls soweit vorangetrieben werden, dass im Jahre 2006 die kantonale Nutzungsplanung öffentlich aufgelegt werden kann. Im
Rahmen einer Funktionalitätsanalyse des übergeordneten Verkehrssystems wurden – in Abstimmung mit der Südumfahrung
Küssnacht – die weiteren, für den zukünftigen Erhalt der Leistungsfähigkeit wichtigen und auszubauenden Elemente bestimmt. Wesentlicher Bestandteil ist die bevorstehende Kapazitätsverbesserung des Autobahnanschlusses Küssnacht.
Zur Verbesserung der Erschliessung der Region Ybrig wurden die
Baugrunduntersuchungen als Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten für den Ersatz des Steinbachviaduktes durchgeführt. Damit kann im Jahre 2006 der Projektwettbewerb eingeleitet werden.
Öffentlicher Verkehr
Im Rahmen der Erarbeitung des Grundangebotes 2008 – 2011 für
den öffentlichen Verkehr wurde bei den Bezirken und Gemeinden
eine Vernehmlassung zu den Entwicklungsfeldern durchgeführt.
In einem zweiten Schritt erfolgt bis Anfang 2006 die Vernehmlassung bei den betroffenen konzessionierten Transportunternehmungen. Alsdann kann eine erste Bilanz zum Abgeltungsbedarf
gezogen und die Angebotsgestaltung der einzelnen Linien in Angriff genommen werden.
3.3 Standortpolitik
Übersicht Standortpromotion
Die Standortpromotion wurde im Berichtsjahr mit den bewährten
Partnern Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und der Greater
Zurich Area AG (GZA) sowie mit der Standortpromotion Zentralschweiz (SPZ) durchgeführt. Der Kanton Schwyz nahm aktiv an
folgenden Seminaren teil: Baden-Baden, Interlaken, Berlin, Luzern und Augsburg. Zum ersten Mal war der Kanton Schwyz auch
an Investorenseminaren in Norditalien (Genua und Bergamo)
präsent. An allen weiteren seco Seminaren wurde der Kanton
durch die Standortpromotionsorganisationen GZA und SPZ vertreten.
Die Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden,
Nidwalden und Zug waren im Berichtsjahr Gäste an den
1.-August-Festlichkeiten der Schweizer Botschaft in Berlin. Dies
wiederum gab Anlass, rund um die Nationalfeierlichkeiten Promotionsanlässe zu organisieren. Im Juni fand ein Wirtschaftsforum in Berlin statt, und im Juli reiste eine 20-köpfige Journalistendelegation aus Berlin durch alle Zentralschweizer Kantone.
Die mediale Berichterstattung war ein Erfolg.
Greater Zurich Area
Vor dem Hintergrund des regierungsrätlichen Strategiekonzepts
«Wirtschaft und Wohnen für den Kanton Schwyz» und der Teilstrategie «gezielte Vernetzung» kommt der Mitgliedschaft in der
Greater Zurich Area (GZA) eine besondere strategische Bedeutung zu. Die GZA ist eine Plattform, in welche die wirtschaftspolitischen Interessen der Mitgliedskantone einfliessen und kanalisiert werden. Ein wichtiger Faktor ist dabei das Netzwerk zur
Wirtschaftsmetropole Zürich, das durch die GZA weiter ausgebaut und gefestigt werden kann. Der Kanton Schwyz war im Be-
12
richtsjahr Gastgeber der GZA-Klausurkonferenz sowie der GZAStiftungsratskonferenz. Beide Anlässe boten die Gelegenheit,
zahlreichen Regierungs-, Wirtschafts- und Gemeindevertretern
die Wichtigkeit der überkantonalen Zusammenarbeit im Rahmen
der GZA zu vermitteln. Gleichzeitig konnte der Kanton Schwyz
den Repräsentanten von Kantonsregierungen und der Wirtschaft
seine wirtschaftspolitischen Interessen und unternehmerischen
Rahmenbedingungen aufzeigen.
Standortpromotion Zentralschweiz
Die 1996 von den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und
Nidwalden gegründete Standortpromotion Zentralschweiz (SPZ)
wurde im Berichtsjahr durch die Universität St. Gallen einer eingehenden Analyse unterzogen. Die Resultate über die Effizienz
und mögliche Neuausrichtung der SPZ führten schliesslich zur
Auflösung der Organisation per 31. Dezember 2005.
Die Wirtschaftsförderer der Zentralschweiz werden sich auch
nach der Auflösung der SPZ regelmässig zu Koordinationssitzungen treffen. Eine neue feste Form für eine zukünftige Zusammenarbeit ist derzeit nicht vorgesehen, da sowohl Struktur als
auch Organisation der Wirtschaftsförderung in einigen Zentralschweizer Kantonen überarbeitet werden.
Chinaseminar
China und der Ferne Osten stehen gegenwärtig im Zentrum der
Aufmerksamkeit vieler Unternehmen. Dass dieses Interesse auch
im Kanton Schwyz sehr gross ist, wurde durch diverse Gespräche
mit Unternehmern im Kanton Schwyz deutlich. Das Volkswirtschaftsdepartement lud deshalb zu einem Abendseminar mit
dem Titel «Erfolgreich in China und Fernost». Mit dieser Veranstaltung wurden zwei Ziele verfolgt: Einerseits sollten Unternehmer aus dem Kanton Schwyz, die bereits in China aktiv sind, die
Möglichkeit erhalten, sich informell zu vernetzen und andererseits sollte den KMU die Chancen und die möglichen Risiken
eines Markteintritts in China aufgezeigt werden. 70 Personen aus
dem Kanton Schwyz und weiteren Kantonen nutzten das Angebot
und liessen sich von einem hochkarätigen Podium von erfahrenen Unternehmern aus dem Kanton Schwyz über ihre geschäftlichen Erfahrungen in China informieren.
Immobilienplattform
Eine wichtige Dienstleistung für den Bereich Wirtschaftsförderung
ist die Unterstützung von potenziellen Investoren bei der Suche
nach Betriebsimmobilien oder -grundstücken. Im Berichtsjahr ist
es gelungen, die bisherige Auflistung der Wirtschaftsförderung
über die verfügbaren Objekte in die bereits vorhandene OnlineDatenbank der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) zu integrieren.
Diese Lösung ist unter verschiedenen Gesichtspunkten sehr kundenorientiert: Zum einen hat der Kunde die Möglichkeit, gezielt
mittels Parametern Objekte zu suchen oder ein Suchabonnement
aufzugeben. Zum anderen wurde durch diesen Zusammenschluss die Online-Plattform der SZKB umfangreicher, und der
Kunde muss nicht mehr in zwei verschiedenen Quellen nach dem
idealen Gebäude suchen.
4. Teilstrategie «Entwicklung von innen»
Charakterisierung: Von einer «Entwicklung von innen» (endogene
Entwicklung) spricht man, wenn eine Region für ihre wirtschaftliche Entwicklung hauptsächlich auf ansässige und/oder neu angesiedelte Schlüsselbranchen setzt. Basis für die Entwicklung im
Kanton Schwyz soll bei dieser Teilstrategie eine gezielte Weiterentwicklung resp. Stärkung traditioneller Schlüsselbranchen (vgl.
Landwirtschaft, Metalle/Maschinen, Holz/Möbel, Tourismus)
sowie die Ansiedlung moderner Wirtschaftsaktivitäten mit Zu-
Regierungsrat
kunftschancen bilden (z.B. spezielle Finanz- und Unternehmensdienstleistungen).
Im Fokus dieser Teilstrategie steht in erster Linie die Unterstützung innovativer Unternehmen und Projekte mit intakten Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Zielsetzung ist dabei die verbesserte Nutzung des Humankapitals im Kanton Schwyz. Im Zentrum
soll dabei weiterhin das starke KMU-Segment stehen.
4.1 Standortentwicklung
Technologiezentrum Steinen
Die besten Chancen für den Wirtschaftsstandort Schweiz liegen
im Dienstleistungssektor sowie im Bereich Forschung und Entwicklung. Technologiezentren, Technoparks und Gründerzentren
bieten bewährte Konzepte und sind moderne Instrumente der
Standortentwicklung, um den unvermeidbaren Strukturwandel
einer Region zu begleiten.
Das Technologiezentrum Linth (TZL) mit Standort Ziegelbrücke ist
eine kantonsübergreifende Initiative zur Ansiedlung von technisch orientierten Unternehmen im Linthgebiet. Es wurde im Dezember 1999 von den Kantonen Glarus, St. Gallen und Schwyz
ins Leben gerufen. Das aktiv betreute Einzugsgebiet umfasst den
Kanton Glarus, die Gebiete See, Gaster und Sargans des Kantons
St. Gallen sowie die Schwyzer Bezirke Höfe, March und Einsiedeln.
Die Teilstrategie «Entwicklung von innen» und die positiven Erfahrungen in Ziegelbrücke haben das Volkswirtschaftsdepartement veranlasst, ein entsprechendes Projekt auch für den
inneren Kantonsteil zu lancieren. Es wurde ein Verein Technologiezentrum Steinen (TZS) gegründet, der die Trägerschaft des
neuen TZL-Filialbetriebs übernimmt, der Ende September 2005
eröffnet wurde. Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie öffentliche Gemeinwesen werden. Als Gründer- und Beratungszentrum stellt das TZS seine Dienstleistungen
nicht nur neuen, sondern auch den bestehenden Unternehmen
der Region zur Verfügung sowie Unternehmen und Gemeinden,
die dem Trägerverein beitreten.
Durch das Technologiezentrum Steinen werden bereits vorhandene Unternehmen in der Region nicht konkurrenziert. Es sollen
vielmehr im Sinne eines gezielten Strukturwandels Neuansiedlungen in anerkannten Wachstumsbranchen erleichtert werden.
Durch die Entstehung von neuem Know-how, den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften und die Pflege von potenziellen KundenLieferanten-Beziehungen ist letztlich der ganze Wirtschaftsaum
Nutzniesser des Steiner Technologiezentrums.
Internationale Schule
Ein vielseitiges, qualitativ gutes Schulangebot gehört zu den unerlässlichen Rahmenbedingungen eines attraktiven Wirtschaftsstandorts. Da der Kanton Schwyz weder über eine zweisprachige
(deutsch/englisch) noch über eine internationale Schule verfügt,
bemüht sich die Wirtschaftsförderung im Sinne der Standortentwicklung um die Ansiedlung einer Privatschule mit diesem Angebot. Ziel ist es, dass für das Schuljahr 2006 / 2007 mindestens
eines der beiden Angebote im Kanton Schwyz zur Verfügung
steht.
Rollenverteilung in der Wirtschaftsförderung
Auf der Grundlage des regierungsrätlichen Strategieberichts erteilten der REV Rigi-Mythen und der REV Einsiedeln einen Auftrag, die Rollenverteilung der verschiedenen Wirtschafts- und
Standortförderungsstellen im Kanton Schwyz zu analysieren.
Hauptziel der Analyse ist es, die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden zu optimieren. Im Berichtsjahr
wurde der Analyseteil abgeschlossen, und es wurden diverse
Instrumentarien für die Gemeinden geschaffen, die sie im Bereich der Standortförderung unterstützen sollen. Die Implementierung dieser Instrumente folgt im Jahr 2006.
4.2 Regionalpolitik
Lernende Bergregionen Zentralschweiz
Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik haben die Zentralschweizer Bergregionen das Pilotprojekt «Lernende Bergregionen Zentralschweiz – Netzwerk Wissensregion Zentralschweiz» gestartet,
mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschaftsstandort
oder Wohnort zu stärken. Dies soll erreicht werden durch
die ständige Qualifizierung der vorhandenen menschlichen Ressourcen in Unternehmen, Institutionen und Haushalten.
Das Projekt besteht aus verschiedenen Modulen, welche sich an
unterschiedliche Adressaten mit unterschiedlichen Lernzielen
richten. Zunächst geht es darum, die grosse Zahl der Kleinunternehmer für wichtige Themen zu sensibilisieren. In einer nächsten
Etappe soll das in den Regionen verfügbare Wissen von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen vernetzt werden.
Darunter sind etwa Wissenspartnerschaften zwischen grösseren
und kleineren Unternehmen oder Beratung durch in der Region
ansässige Personen zu verstehen. Weitere Adressaten sind die
Gemeinden, welche angeregt werden, ihren Beitrag zur regionalen Entwicklung regelmässig zu überprüfen und sich als Dienstleister insbesondere die Frage zu stellen, was die öffentliche Hand
für die Wirtschaft tun kann.
Das Projekt setzt auch auf der Seite der Wissensanbieter an. Vorgesehen ist eine Datenbank aller qualifizierten privaten und öffentlichen Angebote, um so Klarheit in den unübersichtlichen
Markt der Zentralschweiz zu bringen.
Grundsätzlich will das Projekt dauerhafte wirtschaftliche, ökologische und soziale Mehrwerte schaffen und qualitätvolle Innovationsnetzwerke generieren. Durch die breite Wissensoffensive
steigt die Kompetenz der Unternehmen und so ihre Konkurrenzfähigkeit. Das innovative Milieu fördert Unternehmen mit hohem
Know-how-Bedarf. Wirtschaftsfreundliche Behörden erleichtern
die Ansiedlung weiterer Betriebe. Insgesamt wird der Wandel hin
zu wertschöpfungsstärkeren Branchen und Unternehmen begünstigt. Durch höhere Qualifizierung wird die Chance der Individuen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.
Üses Muotital
In der Region Muotatal arbeiten 26% der Erwerbstätigen im ersten, 29% im zweiten und 45% im dritten Sektor. In den kommenden Jahren wird mit einem bedeutenden Rückgang der Arbeitsplätze in den traditionellen Branchen gerechnet. Es zeichnet
sich ab, dass Ergänzungen und Alternativen zu Landwirtschaft,
Forstwirtschaft und Baugewerbe entwickelt werden müssen. Auf
Initiative von privater Seite haben sich verschiedene Interessenvertreter und lokale Akteure zusammengefunden, in einem Verein organisiert und gemeinsam ein regionales Entwicklungskonzept «Üses Muotital» erarbeitet. Das Projekt wird vom Kanton
Schwyz mitgetragen.
Die Region Muotatal, einschliesslich Illgau und Stoos, will sich als
naturnahe Erlebnisdestination positionieren. Dazu soll das landschaftliche, kulturelle und ökonomische Potenzial erfasst und
nutzbar gemacht werden, etwa durch die direkte Erfahrbarkeit
des besinnlichen Lebens in einem Kloster oder einer Bildungsstätte, die institutionalisierte Zusammenarbeit im Tourismus
durch den Aufbau einer Koordinationsplattform, den Aufbau der
Logistik für die Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte
und das Weiterbildungsangebot für alle Interessierten mit Kontakt
zu Touristen. Leitthemen bei der Projektentwicklung sind Koope-
13
Regierungsrat
ration, Natürlichkeit, Ursprünglichkeit, Echtheit und Erlebnis. Die
nachhaltige Nutzung von Landschaft, Natur und Kultur sichert
langfristig den Lebensraum und den Wirtschaftsstandort.
Es ist geplant, in der zweiten Jahreshälfte 2006 das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
3.
C. Parlamentarische Vorstösse
4.
1. Geplante Behandlung nicht fristgerecht
beantworteter Vorstösse
1.
Die Anliegen werden im Rahmen der Revision der Personalund Besoldungsverordnung geprüft, die dem Kantonsrat im
Jahre 2006 beantragt wird.
Interpellation I 7/ 05 der KR Renate Fuchs und Margret Kessler: Jugendschutz, eingereicht am 1. März 2005
5.
Wie mit RRB Nr. 380/2005 angekündigt, wird auf die mit dieser Interpellation aufgeworfenen Fragen im Bericht zum erheblich erklärten Postulat P 3/05 (Jugendschutz im Bereich
des Alkoholhandels und Alkoholkonsums) eingegangen.
Dieser Bericht wird dem Kantonsrat im Jahre 2007 unterbreitet.
2.
3.
Interpellation I 13/05 von KR Max Lottenbach: Gemeinden
und Bezirke bei der Entwicklung und Festlegung des Grundangebotes des regionalen öffentlichen Verkehrs mit einbeziehen, eingereicht am 13. April 2005, und
Postulat P 14/05 der KR Rolf Güntensperger, Kuno Kennel,
Herbert Kistler und Fritz Bruhin: Für ein zukunftsgerichtetes
Mittelschulwesen im Kanton Schwyz – Überarbeitung des
unausgegorenen Mittelschulkonzepts 2005–2015, eingereicht am 20. April 2005
6.
7.
8.
2.
14
Postulat P 4/02 der KR Dr. Martin Michel und Meinrad Bisig:
Professionalisierung der Vormundschaftsbehörde
Eine Reform der heutigen Behördenorganisation im Vormundschaftsrecht wird auf die laufende Revision des Erwachsenenschutzrechts im ZGB abgestimmt.
1.
2.
Motion M 8/90 von KR Toni Dettling: Totalrevision der Enteignungsgesetzgebung
und
Postulat M 8/95 der SP-Fraktion: Mehr Effizienz bei kantonalen Bauvorhaben
Postulat M 12/01 von KR Otto Kümin und Mitunterzeichnenden: Wirksamer Kinderschutz
Es ist eine Fachgruppe Kindesschutz eingesetzt und eine
Anlaufstelle beim Departement des Innern eingesetzt worden. Damit sind die Postulatsanliegen teilweise erfüllt. Die
übrigen Anregungen werden von einer interdepartementalen
Projektgruppe geprüft.
Für den Vollzug der folgenden Vorstösse hat der Kantonsrat Fristerstreckung gewährt, weshalb hier auf den Bearbeitungsstand
nicht näher eingegangen wird:
1.
Motion M 8/01 der CVP-Fraktion: Familienexterne Kinderbetreuung im Kanton Schwyz
Nach der Ablehnung der Änderung des Sozialhilfegesetzes
in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 wird die Umsetzung des Anliegens im Gesetz über soziale Einrichtungen geprüft.
2. Erheblich erklärte Vorstösse, für deren Vollzug
Fristerstreckung gewährt ist.
3. Stand der Bearbeitung erheblich erklärter
parlamentarischer Vorstösse
Postulat P 5/00 der KR Andy Tschümperlin, Elisabeth
Meyerhans und Mitunterzeichnenden: Integrationspolitik im
Kanton Schwyz
Dem Kantonsrat wird im Jahre 2006 Bericht erstattet.
Diese Vorstösse werden im Frühjahr 2006 beantwortet.
Postulat P 2/92 Armut im Kanton Schwyz
Postulat M 10/92 von KR Dr. Beat Schaller und Mitunterzeichnenden: Bezirksammann im Vollamt
3. Postulat P 22/93 von KR Albert Auf der Maur und Mitunterzeichnenden: Effizientere Zusammenarbeit von Kanton, Bezirken und Gemeinden
4. Motion M 4/94 Erschliessung der Region Ybrig
5. Postulat P 11/95 Verkrustete und wirkungslose Strukturen in
unserem «sozialen Haus»
6. Postulat P 1/97 Verarmung der Familien verhindern
7. Postulat P 7/99 Etzelwerkkonzession
8. Motion M 13/01 Weder Schlafzimmer noch Briefkasten –
Wirtschaftsförderung im Kanton Schwyz
9. Postulat M 8/02 Neuorganisation der Strafrechtspflege
10. Postulat P 9/04 der SVP-Fraktion: Regierungsreform
Postulat M 14/99 von KR Renate Fuchs und Mitunterzeichnenden: Revision der Personal- und Besoldungsverordnung
und
Postulat P 6/00 der SP-Fraktion: Schwyzer Personalpolitik –
wie weiter?
9.
Postulat P 8/02 der KR Andy Tschümperlin und Otto Kümin:
Konzept Fremdplatzierung für Kinder
Teilweise ist den Anliegen mit dem Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über soziale Einrichtungen Rechnung getragen. Im Übrigen werden sie bei der Erarbeitung des Gesetzes über soziale Einrichtungen geprüft.
10. Postulat P 7/02 von KR Andreas Marty und Mitunterzeichnenden: Energiestandards für kantonale Gebäude
und
11. Postulat P 1/03 der KR Werner Kälin, Josef Koch und Kuno
Kennel: Nachhaltiges Bauen im Kanton Schwyz
Die Postulatsanliegen werden bei der Erarbeitung des Leitbildes zum nachhaltigen Bauen berücksichtigt. Die Inhalte
und Grundsätze sind in Anpassung an die Immobilienstrategie definiert. Über das Umsetzungskonzept wird im Jahre
2006 entschieden.
12. Postulat M 10/02 der KR Dr. Andreas Hubli und Urs Vögtli:
Gleichbehandlung von Personen in Pflegeheimen und
Spitälern
Regierungsrat
Das Anliegen wird bei der Revision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geprüft.
Die mit diesen Postulaten vorgetragenen Anliegen werden
bei der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes geprüft,
die in Vorbereitung ist.
13. Postulat P 5/03 der KR Susanne Landolt, Sabine Nötzli und
Adelrich Ochsner: ProMobil: Für ein öffentliches Verkehrsangebot für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung
25. Postulat M 5/05 der KR Christoph Pfister und Peter Marty:
Verbesserung der demokratischen Rechte bei interkantonalen Vereinbarungen
und
26. Postulat P 4/05 der SP-Fraktion: Demokratiedefizit? Verbesserung der Steuerung und Überwachung von Konkordaten
und
27. Postulat P 8/05 von KR Heinz Ebnöther: Rechtliche Grundlagen für Konkordate
Die Analyse der bestehenden Angebote für Behindertentransporte ist abgeschlossen und die Stossrichtung für das
weitere Vorgehen im Grundsatz festgelegt.
14. Postulat P 11/03 der KR Urs Vögtli und Dr. Reto Wehrli: Kosten für das Gesundheitswesen
Es wird auf RRB Nr. 1244/2005 verwiesen.
Der in Aussicht gestellte Bericht wird dem Kantonsrat im
Jahre 2006 erstattet.
15. Motion M 11/03 der FDP-Fraktion: Den Kanton Schwyz zum
ausgeglichenen Haushalt führen
28. Postulat P 1/05 der Gewerbegruppe: Beibehaltung des bisherigen Lohnausweises
Das Anliegen wird nach Abschluss der eidgenössischen Versuchsphase gesamtschweizerisch beurteilt werden müssen.
Es wird auf RRB Nr. 1458/2005 verwiesen.
16. Postulat M 6/04 von KR Ernst Mettler und Mitunterzeichnenden: Sicherstellung des Unterhalts und der Infrastruktur
an kantonseigenen Liegenschaften
Es sind noch organisatorische Abgrenzungen zwischen den
kantonalen Liegenschaften mit eigener Verwaltung und dem
Hochbauamt vorzunehmen. Die Anpassung ist mit dem
Leistungsauftrag 2008 geplant.
17. Postulat P 7/04 der KR Renate Fuchs, Dr. Andreas Hubli und
Adi Ochsner; Nulltoleranz gegenüber Rasern
Dem Kantonsrat wird im Jahre 2006 Bericht erstattet.
18. Motion M 8/04 von KR Patrick Notter und Mitunterzeichnenden: Fremdsprachenkonzept in der Primarschule
Es wird auf RRB Nr. 868/2005 verwiesen.
19. Postulat M 1/05 der CVP-Fraktion: Prämienverbilligung: zurück zur Kernaufgabe
Das Anliegen wird bei der anstehenden Änderung des Gesetzes berücksichtigt.
20. Postulat M 2/05 der KR Kuno Kennel und Meinrad Bisig: Planungs- und Baugesetz-Revision: Verfahrensbeschleunigung
und
21. Postulat M 3/05 der KR Kuno Kennel und Meinrad Bisig: Planungs- und Baugesetz-Revision: Privatrechtliche Baueinsprache
und
22. Postulat M 4/05 der KR Urs Flattich, Beat Ehrler und Armin
Mächler: Harmonisierung der Baubegriffe, Messweisen und
Verfahrensabläufe im Kanton Schwyz
und
23. Postulat P 5/05 der KR Urs Flattich, Beat Ehrler und Armin
Mächler: Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat IVHB
(Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der
Baubegriffe)
und
24. Postulat P 7/05 der CVP-Fraktion: Bewilligungsverfahren beschleunigen
29. Postulat P 3/05 von KR Romy Lalli: Jugendschutz im Bereich
des Alkoholhandels und Alkoholkonsums
Die Berichterstattung wird vorbereitet.
30. Postulat P 6/05 der KR Beat Ehrler, Karl Hefti und Peter Häusermann: Reduktion der Regelungsdichte
Die Studie des Schweizerischen Instituts für Entrepreneurship der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur, aus
der gemäss Postulatsantwort Massnahmenvorschläge abgeleitet werden sollen, liegt nicht vor.
31. Postulat P 9/05 von KR Markus Meisinger und Mitunterzeichnenden: Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrs
im Regierungsprogramm 2005/08
Die Kommission für Raumplanung, Umwelt und Verkehr ist
im September umfassend über das Vorgehen bei der Erarbeitung des Grundangebots 2008 – 2011 informiert worden.
32. Postulat P 10/05 der CVP-Fraktion: Regierungsrat als
Rechtsmittelinstanz
Es wird auf RRB Nr. 1421/2005 verwiesen.
33. Motion M 7/05 von KR Andreas Meyerhans und Mitunterzeichnenden: Video-Überwachung im Kanton Schwyz
Eine gesetzliche Grundlage für die dissuasive Video-Überwachung wird im Jahre 2006 der Vernehmlassung unterbreitet.
34. Motion M 9/05 der SP-Fraktion: Ergänzungsleistungen für
Familien mit Kindern
Es werden die Grundlagen für einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeitet.
35. Postulat P 11/04 von KR Hermann Betschart und Mitunterzeichenden: Kostenbeteiligung an der Sihlseeuferstrasse
Die Abklärungen sind im Gange.
15
Regierungsrat
36. Postulat P 12/05 der SVP-, FDP- und CVP-Fraktion: Ertrag
aus den Goldreserven langfristig sichern
Es ist geplant, dem Kantonsrat zusammen mit der Jahresrechnung 2005 Bericht zu erstatten.
4. Bericht und Antrag zu erheblich
erklärten Vorstössen
Der Regierungsrat erstattet zu den nachfolgenden Postulaten Bericht im Sinne von § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den
Kantonsrat:
1.
Postulat M 9/04 von KR Beat Keller: Terminlich abgestimmtes Inkrafttreten der Schätzungsverordnungen
Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat beauftragt, dem
Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, wonach die Verordnung über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe und die Verordnung über
die steueramtliche Schätzung nichtlandwirtschaftlicher
Grundstücke mit gleichem Datum in Kraft treten, sofern die
Übergangsverordnung des Regierungsrates nicht rechtskräftig werde. Bekanntlich ist dieser Fall nicht eingetreten:
Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Übergangsverordnung abgewiesen, und die Vermögenssteuerwerte von Grundstücken mit überholter Schätzung mit Wirkung ab der Steuerperiode 2004 sind prozentual erhöht
worden. Das Postulat ist deshalb gegenstandslos geworden
und kann abgeschrieben werden.
2.
Postulat 10/04 von KR Xaver Schnüriger und Mitunterzeichnenden: Richtlinie für Russpartikelfilter auf Baumaschinen
Der Regierungsrat hat die Weisung über «Emissionsminderung auf Baustellen» gemäss einer mit dem Zentralschweizer Baumeisterverband getroffenen Vereinbarung angepasst. Damit sind die Anliegen des Postulats erfüllt; es kann
abgeschrieben werden.
16
Staatskanzlei
Initiativbegehren vom 17. März 2004 für «Gerechte Kinderabzüge (Weniger Steuern für Familien)»
A. Abstimmungen
1. Eidgenössische Abstimmungen
Ja
Ergebnis
1.1 Abstimmung vom 5. Juni 2005
Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen
der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und
Dublin
12 262
Nein
42.0%
16 922
Initiativbegehren vom 20. September 2004 für «Geheime Wahlen
und Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen»
Ja
Ergebnis
Ja
Kanton Schwyz
Eidgenossenschaft
21 135
1 477 260
Nein
38.1%
54.6%
34 371
1 227 042
Ergebnis
Ja
Kanton Schwyz
Eidgenossenschaft
27 365
1 559 848
27 845
1 127 520
Nein
52.0%
13 968
48.0%
2.2 Abstimmung vom 5. Juni 2005
Gesetz vom 16. März 2005 über den Bevölkerungsschutz und
den Zivilschutz
Ja
Ergebnis
Nein
49.6%
58.0%
15 142
61.9%
45.4%
Bundesbeschluss vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz,
PartG)
Ergebnis
58.0%
50.4%
42.0%
38 566
Nein
75.0%
12 859
25.0%
Kulturförderungsgesetz vom 16. März 2005
Ja
Ergebnis
25 483
Nein
49.2%
26 261
50.8%
1.2 Abstimmung vom 25. September 2005
Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Ausdehnung
des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliederländer und über die Revision der flankierenden Massnahmen
Ergebnis
Ja
Kanton Schwyz
Eidgenossenschaft
21 025
1 458 686
Nein
40.8%
56.0%
30 518
1 147 140
59.2%
44.0%
Volksinitiative vom 18. September 2003 «für Lebensmittel aus
gentechnikfreier Landwirtschaft»
Ja
Kanton Schwyz
Eidgenossenschaft
Standesstimmen
20 092
1 125 835
20 6/2
Nein
51.2%
55.7%
–
Ja
Ergebnis
32 066
Nein
67.4%
15 548
32.7%
Änderung vom 25. Mai 2005 des Gesetzes über die Wahlen und
Abstimmungen
1.3 Abstimmung vom 27. November 2005
Ergebnis
2.3 Abstimmung vom 25. September 2005
Kantonsratsbeschluss vom 25. Mai 2005 über die Einleitung der
Totalrevision der Kantonsverfassung
19 180
896 482
48.8%
44.3%
Ja
Ergebnis
31 371
Nein
66.7%
15 643
33.3%
Änderung vom 30. Juni 2005 des Gesetzes über die Wohnbauund Eigentumsförderung
Ja
Ergebnis
30 937
Nein
66.5%
15 602
33.5%
Änderung vom 8. Oktober 2004 des Arbeitsgesetzes (Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs)
Ergebnis
Ja
Kanton Schwyz
Eidgenossenschaft
18 375
1 026 833
B. Kanzlei
Nein
46.5%
50.6%
21 120
1 003 900
53.5%
49.4%
Die Staatskanzlei stellte 1525 (1444) Beglaubigungen aus.
C. Amtsblatt
2. Kantonale Abstimmungen
2.1 Abstimmung vom 17. April 2005
Verordnung vom 15. September 2004 über die Entschädigung
der Mitglieder des Regierungsrates
Ja
Ergebnis
11 702
Die beglaubigte Auflage hat im letzten Jahr weiter abgenommen.
Sie beträgt jetzt 6256 (6 561) Exemplare. Mit 2200 (2232) Seiten
wies das Amtsblatt im Berichtsjahr wiederum einen beachtlichen
Umfang aus.
Nein
40.2%
17 410
59.8%
D. Information
Kantonsratsbeschluss vom 24. November 2004 über einen Verpflichtungskredit für die Sanierung und Erweiterung der Übungsanlage Wintersried
Ja
Ergebnis
19 547
Nein
67.3%
9 512
32.7%
Die Grundsätze einer qualitativ und quantitativ guten Information
im Sinne der regierungsrätlichen Richtlinien wurden im Alltag
konsequent umgesetzt. Dabei ist allerdings nicht zu verkennen,
dass mit den in Öffentlichkeit und Politik teils härter ausgetragenen Meinungsverschiedenheiten auch die Ansprüche an die In-
17
Staatskanzlei
formation, Kommunikation und Medienarbeit von Regierung und
Verwaltung sowie der Aufwand dafür weiter gestiegen sind.
Seit mehr als fünf Jahren ist der Kanton im Internet präsent.
Struktur und Inhalte der Website wurden nach Massgabe der Bedürfnisse in dieser Zeit laufend ausgebaut und verbessert. Gemäss einer breit angelegten, im Januar veröffentlichten «Studie
über die Behindertentauglichkeit von Schweizer Websites» gehörte www.sz.ch zu den Angeboten, die als «zugänglich» qualifiziert worden sind. Mitte Jahr sind die Vorbereitungsarbeiten für
weitere, nachhaltig wirkende Verbesserungen von Struktur und
Design der Website in Angriff genommen worden.
E. Stiftungsaufsicht
Nachdem im Verlauf des Berichtsjahres die Parlamente der Zentralschweizer Kantone das Konkordat über die Zentralschweizer
BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) genehmigt hatten, wurde am
1. Juli 2005 die ZBSA gegründet. Sie hat ihren Sitz in Luzern und
nimmt den Betrieb am 1. Januar 2006 auf. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und Luzern, auf
Grund derer das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Luzern seit 1. Juli 2004 die Aufsicht über die
Personalvorsorgeeinrichtungen und die klassischen Stiftungen
mit Sitz im Kanton Schwyz wahrgenommen hatte, fiel mit der Betriebsaufnahme der ZBSA dahin.
Im Berichtsjahr unterstanden der Aufsicht 128 Personalvorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von rund 2.86 Mia. Franken
und 63 klassische Stiftungen mit einem Vermögen von rund 330
Mio. Franken. Am Ende des Berichtsjahres standen die Jahresrechnungen 2004 von neun Stiftungen noch aus, denen Fristerstreckung gewährt worden war. Im Berichtsjahr wiesen noch drei
(4) Vorsorgeeinrichtungen eine Deckungslücke aus. In diesen
Fällen wurden Sanierungsmassnahmen eingeleitet und von der
Aufsichtsbehörde überprüft. Insbesondere dank der günstigen
Börsenentwicklung hat sich der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Schwyz im Berichtsjahr generell
verbessert.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der 1. BVG-Revision
müssen praktisch alle Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen die Reglemente überarbeiten. Dies hat bei der
Aufsicht zu einer markanten Zunahme von Reglementsprüfungsverfahren geführt. Im Berichtsjahr hat die Aufsichtsbehörde insgesamt 63 Geschäftsfälle (Reglementsprüfungen, Liquidationen,
Fusionen, Neugründungen usw.) erledigt. Am Jahresende waren
27 Verfahren hängig, die von der ZBSA zur Weiterbearbeitung
übernommen werden.
18
Departement des Innern
Unter der Leitung des Kantonsarztes wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe «Pandemie» eingesetzt. Diese hat Vorbereitungen getroffen für den Fall, dass auch im Kanton Schwyz die Tierseuche «Vogelgrippe» oder sogar eine verbreitete Infektion von Menschen (Pandemie) ausbrechen würde. – Die rund 1000 Inhaber von belasteten Standorten im Kanton Schwyz wurden an drei öffentlichen Veranstaltungen über den Inhalt des Katasters sowie das weitere Vorgehen informiert.
Eheschliessungen
A. Zivilstandswesen und Bürgerrecht
1. Zivilstandswesen
1.1 Allgemeines
Nach der gesamtschweizerischen Einführung des elektronischen
Personenstandsregisters «Infostar» und der ereignisbezogenen
Beurkundung des Personenstandes (Zivilstandsfälle) wurde im
abgelaufenen Jahr die Reihe der Neuerungen fortgeführt. So ist
mit einer Programmerweiterung auf den 1. Juli 2005 die Voraussetzung geschaffen worden, im Infostar die inländischen und
ausländischen Gerichts- und Verwaltungsentscheide wie auch
die Zivilstandsfälle von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland als besondere Ereignis-Geschäftsfälle zu verarbeiten.
1.2 Namensänderungen
Das Departement des Innern bewilligte 53 (84) Namensänderungen. Davon betrafen 13 Gesuche die Änderung des Familiennamens und 25 eine Vornamensänderung. Neun Namensänderungen standen im Zusammenhang mit dem Gesuch von Brautleuten, von der Trauung an den Namen der Ehefrau als Familiennamen zu führen (erleichterte Namensänderung).
1.3 Eheschliessung von Ausländern
Im Jahre 2005 hat das Zivilstandsinspektorat 266 (289) Aktenprüfungen zu beabsichtigten Eheschliessungen in der Schweiz
vorgenommen, an denen ausländische Staatsangehörige beteiligt
waren. Vier dieser Fälle erforderten auf Grund des massgebenden
Rechtes eine Trauungsbewilligung.
1.4 Anerkennung von Kindern
In Fällen, bei denen der Anerkennende oder das Kind nicht
Schweizer Bürger ist, sind die für die zivilstandsamtliche Beurkundung der Anerkennung vorzulegenden Akten der kantonalen
Aufsichtsbehörde zur Prüfung zu unterbreiten. Das Zivilstandsinspektorat hatte 46 (38) solcher Fälle zu begutachten.
1.5 Optionserklärungen
Wenn ausländisches Recht auf den Namen anwendbar ist oder
sein könnte sowie in Fällen, in denen ein Ausländer seinen
Namen dem Heimatrecht unterstellen möchte, sind die Akten der
kantonalen Aufsichtsbehörde zur Prüfung zu unterbreiten. Das
Zivilstandsinspektorat hatte sich im Berichtsjahr mit 48 (62) solcher Namensfragen zu befassen.
1.6 Zivilstandsstatistik
Die nachstehende Statistik gibt die wichtigsten Ereignisdaten des
Jahres 2005 in den fünf schwyzerischen Zivilstandskreisen wieder.
203
(153)
170
(157)
103
(93)
21
56
30
64
9
16
8
62
21
68
282
(299)
135
(114)
118
(135)
219
(227)
106
(91)
860
(866)
41
(42)
45
(33)
20
(20)
38
(42)
24
(34)
168
(171)
davon mit
– Trauungsermächtigung
– Auslandsbeteiligung
Todesfälle
Kindesanerkennungen
177
188
(157) (176)
841
(736)
1.7 Einsichtnahme in die Zivilstandsregister
Das Zivilstandsinspektorat hat 20 (20) Gesuche um Einsichtnahme in die schwyzerischen Zivilstandsregister bewilligt.
1.8 Verkehr mit dem Ausland
Vom Zivilstandsinspektorat wurden 405 (558) Mitteilungen über
Zivilstandsfälle von Schwyzer Bürgern im Ausland verarbeitet und
deren Eintragung in die schwyzerischen Zivilstandsregister der jeweiligen Heimatgemeinde verfügt. Es ging dabei um 114 Geburten, 88 Todesfälle, 128 Eheschliessungen, 43 Ehescheidungen,
21 Kindsanerkennungen, eine Adoption, zehn Namensfälle.
1.9 Vollzug des Adoptionsrechtes
Auf Grund der innerkantonal ausgesprochenen Adoptionen und
von auswärts erfolgten Adoptionsmitteilungen erliess das Zivilstandsinspektorat 14 (29) Eintragungsverfügungen oder Anweisungen an die Zivilstandsämter für die registertechnische Behandlung dieser Adoptionsfälle.
2. Bürgerrecht
2.1 Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren
Es kann festgestellt werden, dass sich die vorläufigen Verfahrensregeln zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts gemäss der Verordnung des Regierungsrates und den Weisungen des Departements des Innern bewährt haben.
Nach vorangegangener Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht
wurden im Jahre 2005 in 147 Fällen 276 Personen rechtskräftig
eingebürgert. Wegen der damals anstehenden Bundesgerichtsentscheide zum Einbürgerungsverfahren im Kanton Schwyz
waren im Vorjahr keine Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren erfolgt.
Die eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer gehörten folgenden Staaten an:
davon
– Spitalgeburten
– Hausgeburten
418
(388)
424
11
0
5
250
8
414
4
Total
258
(271)
Höfe
5
(3)
March
435
(428)
Einsiedeln
Küssnacht
Geburten
Schwyz
Nationalität
4 1120
(1) (1091)
0
4
Serbien und Montenegro
Bosnien und Herzegowina
Italien
Türkei
Kroatien
Mazedonien
Deutschland
Spanien
Zahl der Gesuche
Zahl der eingebürgerten Personen
52
27
24
14
8
5
5
3
108
43
41
37
12
11
7
4
19
Departement des Innern
Indien
Pakistan
Philippinen
Albanien
Griechenland
Sri Lanka
USA
Total
3
1
1
1
1
1
1
147
3
3
3
1
1
1
1
276
Die 276 Neubürgerinnen und Neubürger verteilen sich auf die folgenden Gemeinden (in Klammer Bewerbungen):
Gemeinden
Schwyz
Arth
Ingenbohl
Muotathal
Steinen
Sattel
Rothenthurm
Oberiberg
Unteriberg
Gersau
Lachen
Altendorf
Galgenen
Schübelbach
Tuggen
Reichenburg
Einsiedeln
Küssnacht
Wollerau
Freienbach
Feusisberg
Neubürger
22
25
16
1
8
2
6
4
1
10
25
9
15
21
14
12
5
23
12
30
15
Bewerbungen
(11)
(14)
(9)
(1)
(3)
(2)
(3)
(1)
(1)
(5)
(12)
(5)
(7)
(12)
(8)
(6)
(2)
(15)
(6)
(18)
(6)
Im Berichtsjahr wurden in den Gemeinden Arth und Unteriberg
drei Einbürgerungsgesuche mit insgesamt zehn Personen abgelehnt.
2.2 Erleichterte Einbürgerungen
Der ausländische Ehepartner einer Schweizerin oder eines
Schweizers kann unter bestimmten Voraussetzungen die erleichterte Einbürgerung beantragen. Im Berichtsjahr wurden 168
(121) Personen und 18 einbezogene Kinder ins schwyzerische
Kantonsbürgerrecht aufgenommen.
Das Bundesamt für Migration verfügte nach Einholung einer Stellungnahme des Departementes des Innern im Weiteren die Aufnahme von 23 Personen in das Bürgerrecht ihrer schweizerischen Mutter bzw. ihres schweizerischen Vaters. Es betraf die
Gemeinden Schwyz (1), Ingenbohl (3), Steinen (2), Altendorf (3),
Galgenen (1), Vorderthal (1), Schübelbach (7), Küssnacht (1),
Einsiedeln (1) und Wollerau (3).
2.3 Bürgerrechtsentlassungen
Auf Gesuch hin wurden fünf Personen aus dem schwyzerischen
Kantons- und Gemeindebürgerrecht entlassen. Für eine Person
bezog sich die Entlassung auch auf das Schweizer Bürgerrecht,
nachdem sie die Staatsangehörigkeit ihres ausländischen Wohnsitzstaates bereits besessen hatte bzw. ihr diese zugesichert worden war.
2.4 Vollzug des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
Nach § 5 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes verlieren Kantonsbürger, die das Bürgerrecht eines anderen Kantons erwerben, das schwyzerische Kantons- und Gemeindebürgerrecht,
wenn sie auf Mitteilung hin innert Monatsfrist nicht schriftlich erklären, das bisherige Bürgerrecht beibehalten zu wollen. Eine solche Erklärung wurde in 61 – mit 101 Personen – von total 91
Fällen abgegeben. Auf das bisherige Bürgerrecht wurde in den
übrigen Fällen für insgesamt 64 Personen verzichtet.
B. Vormundschaftswesen und Adoptionen
1. Vormundschafts- und Pflegekinderwesen
Die Gemeinden befürworteten im Berichtsjahr 94 Gesuche um
Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung; in 18
Fällen nahmen sie negativ Stellung.
1.1 Vormundschaftswesen
Der Regierungsrat hatte im Berichtsjahr über 15 (13) vormundschaftliche Rechtsgeschäfte zu entscheiden. Es waren dies:
Die Gesuche um ordentliche Einbürgerung weisen weiterhin eine
steigende Tendenz auf. Bei den verschiedenen Instanzen (Gemeinden, Kanton, Bund) waren Ende Jahr 771 Gesuche hängig,
wovon in 320 Fällen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung bereits vorliegt. 66 Gesuche konnten abgeschrieben werden, weil die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllt
waren oder die Gesuche gegenstandslos wurden, u.a. wegen
Rückzugs oder Ablauf der Einbürgerungsbewilligung.
Vormundschaftliche Handänderung (Art. 404 Abs. 3 ZGB)
Zustimmung zur Adoption einer bevormundeten Person
(Art. 422 Ziff. 1 ZGB)
Zustimmung zur Ausschlagung / Annahme einer Erbschaft
(Art. 422 Ziff. 5 ZGB)
Total
Die folgende Tabelle gibt die Zahl der ordentlichen Einbürgerungen in den letzten zehn Jahren wieder.
Jahr
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
20
Einbürgerungsfälle
35
27
50
43
45
61
72
60
0
147
Personen
62
55
77
63
91
127
131
115
0
276
12
(4)
0
(4)
3
15
(5)
(13)
Die Gemeinden führten die folgenden vormundschaftlichen
Massnahmen:
Vormundschaften:
Unmündigkeit (Art. 368 ZGB)
Geisteskrankheit (Art. 369 ZGB)
Misswirtschaft (Art. 370 ZGB)
Freiheitsstrafe (Art. 371 ZGB)
Eigenes Begehren (Art. 372 ZGB)
Unterstellung unter elterliche Sorge (Art. 385 ZGB)
Total
47
215
37
2
41
35
377
(60)
(218)
(39)
(1)
(40)
(31)
(389)
45
52
221
(58)
(46)
(204)
Beistandschaften und Beiratschaften:
Beistandschaft für Mündige (Art. 392 ZGB)
Beistandschaft für Unmündige (Art. 392 Ziff. 2 ZGB)
Beistandschaft (Art. 392/393 ZGB)
Departement des Innern
Beistandschaft (Art. 393 ZGB)
Eigenes Begehren (Art. 394 ZGB)
Beiratschaft (Art. 395 ZGB)
Total
73
282
73
746
(92)
(270)
(79)
(749)
Geeignete Massnahmen (Art. 307 ZGB)
17
Erziehungsbeistandschaft (Art. 308 ZGB)
183
Beistandschaft in Verbindung mit Vaterschaftsabklärung
(Art. 308/309 ZGB)
23
Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft
(Art. 309 ZGB)
10
Aufhebung der elterlichen Obhut (Art. 310 ZGB)
10
Aufhebung der elterlichen Obhut mit Beistandschaft
(Art. 308/310 ZGB)
18
Aufhebung der elterlichen Sorge (Art. 311/312 ZGB)
3
Periodische Rechnungs- und Berichterstattung
(Art. 318 Abs. 3 ZGB) neu
34
Geeignete Massnahmen zum Schutz des Kindsvermögens
(Art. 324 ZGB)
7
Beistand für Verwaltung des Kindsvermögens (Art. 325 ZGB) 4
Vertretung von Kindern im Scheidungsverfahren
(Art. 146/147 ZGB)
4
Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die
Vormundschaftsbehörde
(Art. 298a ZGB / Art. 7a SchlT i.V. mit Art. 134 Abs. 3)
26
Total
339
(19)
(176)
den Anspruch auf Prämienverbilligung verfeinert. Höhere Einkommen und Vermögen werden ab 1. Januar 2005 bei der Berechnung stärker berücksichtigt.
Kindesschutzmassnahmen:
(26)
(7)
(18)
(9)
(1)
(–)
(15)
(6)
(1)
(31)
(309)
2. Ausgleichskasse Schwyz
2.1 Bundesaufgaben
Der Ausgleichskasse waren per 31. Dezember 2005 23 281 Mitglieder (19 016 kasseneigene und 4265 Verbandskassenmitglieder) angeschlossen. Die von den Selbstständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen sowie von den Arbeitgebern und
Arbeitnehmern geleisteten Beiträge betrugen insgesamt
Fr. 249 170 330.50. Die für die Arbeitslosenversicherung eingezogenen Beiträge beliefen sich auf Fr. 35 235 514.60.
Für AHV- und IV-Renten sowie Hilflosenentschädigungen zahlte
die Ausgleichskasse folgende Beträge aus:
– ordentliche AHV-Renten
– ausserordentliche AHV-Renten
– Hilflosenentschädigung AHV
– ordentliche Renten IV
– ausserordentliche Renten IV
– Hilflosenentschädigung IV
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
229 408 696.–
81 266.–
4 896 409.–
47 284 126.–
7 359 631.–
3 952 808.–
Am 31. Dezember 2005 betrug das in den Gemeinden verwaltete vormundschaftliche Vermögen Fr. 1 73 156 827.55
(155 914 385.41).
Auf Grund von 5352 Soldmeldekarten wurden an Militärdienstund Zivilschutzdienstleistende, an Absolventen von Jugend- und
Sportkursen sowie an erwerbstätige Mütter für Mutterschaftsentschädigung total Fr. 6 768 045.21 an Erwerbsausfallentschädigungen ausgerichtet. Ebenso wurden auf Grund von 334 Verfügungen Fr. 3 789 244.80 IV-Taggelder ausgerichtet.
1.2 Pflegekinderwesen
Am 31. Dezember 2005 waren im Kanton 90 (75) Pflegekinderverhältnisse registriert. Insgesamt wurden 23 (18) neue Pflegekinderverhältnisse bewilligt.
An 555 Kleinbauern im Berggebiet, 161 Kleinbauern im Talgebiet
sowie an 98 landwirtschaftliche Arbeitnehmer konnten total
Fr. 4 582 665.50 an Haushaltungs- und Kinderzulagen ausgerichtet werden.
Fürsorgerische Freiheitsentziehung (Art. 397a ZGB)
20
(15)
2. Adoptionen
Das Departement hat insgesamt fünf (7) Adoptionen ausgesprochen. Es waren zwei (1) Stiefkindadoptionen zu verzeichnen. In
drei (5) Adoptionsverfahren wurden Unmündige durch Ehegatten
gemeinschaftlich adoptiert.
C. Sozialversicherung
1. Gesetzliche Bestimmungen
1.1 Bund
Das revidierte Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft trat auf den 1. Juli 2005 in Kraft.
Nebst der Erhöhung der Grundentschädigung für Dienstleistende
von 65 auf 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens wurde die Mutterschaftsentschädigung für erwerbstätige
Mütter eingeführt.
1.2 Kanton
Der Kantonsrat hat den Beitragssatz der Arbeitgeber für die
Familienzulagen per 1. Januar 2005 von 1.7 auf 1.6% gesenkt.
In der Krankenversicherung wurde das Berechnungsmodell für
2.2 Ergänzungsleistungen
Am 31. Dezember 2005 waren der Kasse total 2956 EL-Bezüger,
nämlich 1890 Bezüger von Altersrenten, 60 Bezüger von Hinterlassenenrenten und 1006 Bezüger von Invalidenrenten angeschlossen. An sämtliche Bezüger wurden insgesamt
Fr. 35 608 468.– Ergänzungsleistungen ausgerichtet. Die Ausgleichskasse erliess insgesamt 4250 EL-Verfügungen, 3613 Gutheissungen und 637 Abweisungen. Zusätzlich wurden 6079 Vergütungen von Krankenkosten im Betrage von Fr. 3 087 218.–
vorgenommen.
2.3 Familienausgleichskasse
Am 31. Dezember 2005 waren der kantonalen Familienausgleichskasse insgesamt 6267 Mitglieder angeschlossen. Die von
den Arbeitgebern und Gewerbetreibenden geleisteten Beiträge
beliefen sich auf Fr. 48 871 813.55. Andererseits wurden an Kinder- und Geburtszulagen total Fr. 48 574 294.15 ausbezahlt. Die
Betriebsrechnung schliesst mit einem Verlust von Fr. 584 379.90
ab. Der Reservefonds beträgt am 31. Dezember 2005
Fr. 13 633 264.30.
2.4 Krankenversicherung / Prämienverbilligung
Das Gesetz über die Krankenversicherung verpflichtet die Kantone, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
Prämienverbilligung zu gewähren. Gestützt auf das Gesetz über
die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung wurden im
Jahr 2005 insgesamt 25 870 Gesuche bearbeitet und total
Fr. 41 230 699.– an Prämienverbilligung ausbezahlt.
21
Departement des Innern
Insgesamt wurde 21 540 Steuerpflichtigen ein Antragsformular
von Amtes wegen zugestellt. Davon haben 14 659 (68%) einen
Antrag auf Prämienverbilligung eingereicht. Zusammen mit den
Ansprüchen der Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie den Gesuchen mit einem nicht von Amtes wegen zugestellten Formular wurden total 25 870 Anträge behandelt. In
7995 Fällen musste das Gesuch abgelehnt werden. Rund 25 Prozent der Bevölkerung, nämlich 34 158 Personen, bezogen im
Jahr 2005 Prämienverbilligung.
3. IV-Stelle Schwyz
Bei der IV-Stelle Schwyz sind insgesamt 2278 neue Leistungsbegehren eingereicht worden. Insgesamt hat die IV-Stelle 5854 Beschlüsse gefasst, nämlich 4403 Zusprachen und 1451 Abweisungen. Für IV-Sachleistungen wurden auf Grund von 19852
Rechnungen Fr. 33 782 912.10 ausbezahlt.
D. Laboratorium der Urkantone
1. Allgemeines
Im Berichtsjahr konnten die definitiven Räumlichkeiten bezogen
werden. Das Laboratorium bestand das Akkreditierungsaudit
nach ISO 17020 (Prüfstelle) und nach ISO 17025 (Inspektionsstelle) erfolgreich. Nach der Pensionierung des bisherigen Betriebsleiters Ende November wurde die Betriebsleitung dem Kantonschemiker und dem Kantonstierarzt, alternierend für jeweils
zwei Jahre, übertragen. Ab 2006 wird der Konkordatsbetrieb
nach dem Prinzip der wirkungsorientierten Verwaltung mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt.
2. Kantonschemiker
Aufgaben und Tätigkeiten
Der Vollzug des Lebensmittelgesetzes, des Chemikaliengesetzes
einschliesslich Düngerverordnung, der Einschliessungs- und
Freisetzungsverordnung (Bio- und Gentechnologiesicherheit),
der Gefahrgutbeauftragtenverordnung sowie die Badewasserkontrolle und die analytischen Dienstleistungen im Umweltschutzbereich sind auf Grund des Konkordats dem Laboratorium
der Urkantone in Brunnen übertragen.
Aus den Privathaushalten und zum Teil aus Gewerbebetrieben
mussten 90 Tonnen Gifte und Sonderstoffe entgegengenommen,
aussortiert und der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Davon stammten 44 Tonnen aus dem Kanton Schwyz.
3. Kantonstierarzt
Ziele und Leistungsvorgaben
– Herstellung der Äquivalenz zum EU-Lebensmittelrecht:
Die EU-Äquivalenz bedingt eine unabhängige, standardisierte
und dokumentierte Kontrolle der Produktion entlang der gesamten Lebensmittelkette (Prozesskontrolle). Die Umsetzung
im Bereich Primärproduktion sowie in Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben liegt im Zuständigkeitsbereich des Veterinärdienstes. Diese Kontrolle ist von wachsender Bedeutung:
Während früher im internationalen Tier- und Warenverkehr vor
allem die Grenzkontrolle im Mittelpunkt stand, hat sich die
Kontrolle im Zuge der Äquivalenz an den Abgangs- und Bestimmungsort verlagert.
– Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen
in einem internationalen Umfeld:
Globalisierung der Märkte, zunehmende Mobilität, Klimawechsel und verstärktes Bewusstsein der Bevölkerung für die
Risiken hinsichtlich Zoonosen und Lebensmittelinfektionen
führen zu ständig steigenden Anforderungen. Wie das Beispiel
«Vogelgrippe» deutlich zeigt, sind hohe fachliche, kommunikative und organisatorische Kompetenzen sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit Voraussetzungen für ein erfolgreiches
Krisenmanagement.
– Umsetzung neuer Anforderungen aus der Revision der Tierschutzgesetzgebung mit der Zielsetzung eines griffigen und effizienten Vollzugs, der ein breites Fachwissen voraussetzt:
Mit der Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung in der Primärproduktion, in tierärztlichen Privatapotheken und anderen
Detailhandelsbetrieben erhielt der Veterinärdienst neue und
zentrale Verantwortlichkeiten in der Lebensmittelsicherheit.
Das Veterinäramt hat die ihm im Leistungsauftrag zugewiesenen
Aufgaben mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen und
personellen Mitteln erfüllt.
E. Gesundheit und Soziales
1. Allgemeines
Im Berichtsjahr wurden für die Kontrolle der Lebensmittel und
Gebrauchsgegenstände, für den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung sowie für die Analytik von Kläranlagen, Industrieabwässern, Oberflächen-, Bade- und Grundwasser durch das Laboratorium der Urkantone 6254 (5742) Proben bearbeitet. Davon
entfielen auf den Kanton Schwyz 2861 (2685).
Vollzug
Lebensmittelgesetz
Badewasser
Giftgesetz und Stoffverordnung
Dienstleistungen
Kläranlagen
Klärschlamm, Kompost, Dünger
Industrie und Gewerbe
Übrige Proben (vor allem Umweltschutz)
22
Kanton Schwyz
Total
2 021
310
5
3 688
593
5
Kanton Schwyz
Total
167
16
76
266
397
64
217
1 290
Grundlagen
Schwerpunkte im Berichtsjahr bildeten die Arbeit am Gesetz über
soziale Einrichtungen, die Erstellung eines Asylberichtes zuhanden des Kantonsrates sowie die Grundlagenarbeiten zu einem
neuen Altersleitbild, einem Integrationsbericht und zur Spitaplanung 2008.
Reorganisation des Amtes
Die Belastung des Amtes aus dem Vollzug der neuen Spitalverordnung erforderte organisatorische Anpassungen und eine personelle Verstärkung. Die neue Organisation gilt seit dem 1. September 2005.
Strukturarbeiten
Das Amt für Gesundheit und Soziales hat im Berichtsjahr seine
EDV-Mittel ergänzt und verfügt nun über moderne spezifische
Programme für die Bereiche Gesundheits-, Sozial- und Asylwe-
Departement des Innern
sen. Programmeinführungen und umfangreiche Datenübernahmen haben einen beachtlichen Zusatzaufwand verursacht. Die
effizientere Gestaltung von Vollzugsaufgaben und erweiterte Möglichkeiten der Datenauswertung, wie sie insbesondere für die Spitalplanung oder den Vollzug des Zulassungsstopps erforderlich
sind, rechtfertigen die erfolgten Investitionen.
2. Gesundheitswesen
2.1 Grundleistungen Gesundheit
Zulassung Gesundheitsberufe
Der Bundesrat hat am 25. Mai 2005 die Zulassungsbeschränkung um weitere drei Jahre verlängert. Somit gilt der Zulassungsstopp bis Mitte 2008, sofern nicht vorher die bestehende Regelung durch eine neue ersetzt wird. In verschiedenen Kategorien
ist die zulässige Höchstzahl von Leistungserbringern, welche zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen
dürfen, erreicht. Die Einschränkung des Leistungsangebotes zeigt
somit Wirkung. Um aber einer Unterversorgung mit medizinischen Leistungen vorzubeugen und die Sicherstellung der Notfalldienste nicht zu gefährden, erteilte das Amt für Gesundheit
und Soziales in einzelnen Fällen Ausnahmebewilligungen. Im Berichtsjahr wurden 71 Bewilligungen zur Berufsausübung ausgestellt. Sieben Gesuche wurden abgelehnt, auf unvollständige Gesuche wurde nicht eingetreten. Fünf Ärztinnen oder Ärzten und
drei Zahnärztinnen oder Zahnärzten wurde eine Berufsausübungsbewilligung ohne Zulassung erteilt. Die Ärztedichte liegt
deutlich unter dem schweizerischen Mittelwert, nur in vier Kantonen liegt sie unter dem Wert des Kantons Schwyz.
Anzahl Ärzte
inklusive Spitalärzte
mit Berufsausübungsbewilligung
Ø Ärztedichte
(Einwohner/Arzt)
2005
2004
2003
2002
2001
2000
246
239
222
204
188
185
552
568
608
664
696
696
Rückvergütungen für Unfallleistungen
Geprüfte Fälle
In Rechnung gestellte Fälle
Rückforderungen
(Staatsrechnung)
2005
2004
2003
2002
333
25
892*
64
–
8
–
7
455 053 713 118
49 927
25 020
* Fälle aus den Jahren 2001–2004
Zwei ausserordentlich hohe Regressfälle von zusammen
Fr. 375 778.– haben das Gesamtergebnis ganz wesentlich
beeinflusst. Für die übrigen 23 Fälle konnten im Berichtsjahr
Fr. 79 275.– in Rechnung gestellt werden.
Sanitätsnotruf 144
Am 14. September 2005 konnte der neue Sanitätsfunk für den
Kanton Schwyz aufgeschaltet werden. Dieser deckt das gesamte
Kantonsgebiet mit Ausnahme des Bezirks Küssnacht ab (Anbindung an den Kanton Luzern). Das neue Funknetzwerk stellt einerseits die Verbindungen zwischen der Sanitätsnotrufzentrale in
Zürich und den Rettungsdiensten und andererseits den Kontakt
zwischen den einzelnen Rettungsdiensten sicher. Für das neue
Kommunikationsnetz konnten die bestehenden Strukturen des
Polizeifunknetzes einbezogen werden. Für die Übertragung des
Sprechfunks musste eine Richtfunkverbindung zwischen dem
Universitätsspital Zürich und der Rigi Scheidegg realisiert werden. Für die Wartung des Systems ist die Kantonspolizei Schwyz
zuständig.
Der Sanitätsnotruf Zürich disponierte im vergangenen Jahr 4314
Einsätze der Rettungsdienste Lachen, Schwyz und Einsiedeln.
Davon waren 547 Einsätze von einer Dringlichkeit, welche einen
sofortigen Einsatz mit Sondersignal erforderte.
Prävention – Gesundheitsförderung
Zur Unterstützung und Ergänzung der schulinternen Gesundheitsförderung und Prävention initiierte der Kanton ergänzende
Projekte und beteiligte sich an der Finanzierung aus Mitteln des
Alkoholzehntels.
Das Projekt Basismodul ist ein Präventionsangebot für die Sekundarstufe I. Es zeichnet sich durch seinen umfassenden Ansatz, seine nachhaltige Vernetzung und die hohe Partizipation der
Beteiligten aus. 610 Schülerinnen und Schülern an vier verschiedenen Mittelpunktschulen wurde im Berichtsjahr dieses Projekt
angeboten.
Das Projekt Jugend & Suchtmittel wurde flächendeckend im Kanton Schwyz an den Mittelschulen und Berufsschulen durchgeführt. Über 1230 Schülerinnen und Schüler profitierten von diesem Angebot. Das Programm beinhaltete ein Plenumsreferat
eines medizinischen Experten über die Konsequenzen des Suchtmittelkonsums. Die vier Workshops «Alkohol am Steuer – nie»,
Theater «Lifestyle Drogen», «Folgen eines Crashs», «Eine tolle
Party» (Sozialverhalten) erforderten eine aktive Beteiligung der
Schülerinnen und Schüler.
Notfalldienstreglemente
Gemäss Gesundheitsverordnung sind Ärztinnen und Ärzte sowie
Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer Berufsausübungsbewilligung verpflichtet, sich an einem Notfalldienst zu beteiligen. Auf
den 1. Januar 2005 konnte das Notfalldienstreglement für den
allgemeinen ärztlichen Notfalldienst in Kraft gesetzt werden. Das
Reglement für den fachärztlichen Notfalldienst wurde in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt und der Ärztegesellschaft,
der entsprechende Erlass für den zahnärztlichen Notfalldienst mit
dem Kantonszahnarzt und der Zahnärztegesellschaft, entwickelt.
Heilmittel, Anpassung Liste C
Am 18. Mai 2005 erliess der Regierungsrat ein neues Verzeichnis der Heilmittel (Liste C), welche durch die Drogerien im Kanton Schwyz verkauft werden dürfen. Die letzte Anpassung dieser
Liste erfolgte 1987. In der Zwischenzeit kamen zahlreiche Arzneimittel ausser Handel oder wurden von Swissmedic umgeteilt.
Die Anpassung ermöglicht nun den Drogerien im Kanton
Schwyz, während der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember
2006 bestimmte Heilmittel zu verkaufen. Gegen den Beschluss
des Regierungsrates reichte der Apothekerverein des Kantons
Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz ein.
Diese wurde am 27. Oktober 2005 abgewiesen. Der Entscheid
des Verwaltungsgerichts wurde an das Bundesgericht weitergezogen.
Kantonsapothekerin
Am 1. Januar 2005 trat die Verwaltungsvereinbarung mit dem
Kanton Glarus in Kraft. Diese sieht vor, dass die Kantonsapothekerin des Kantons Schwyz neu auch für den Kanton Glarus zuständig ist. Im Berichtsjahr wurden drei Apotheken, drei Drogerien und 22 ärztliche Privatapotheken im Rahmen der vom
Schweizerischen Heilmittelgesetz geforderten periodischen Kontrollen inspiziert. Die Regionale Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz prüfte im Auftrag des Kantons drei Arzneimittelhersteller
und sieben Arzneimittel-Grosshandelsfirmen. Gegen einen Betrieb, der illegalen Internethandel mit Arzneimitteln betrieb,
wurde Strafanzeige eingereicht.
23
Departement des Innern
Arbeitsgruppe Pandemie
Unter der Leitung des Kantonsarztes wurde eine Arbeitsgruppe
eingesetzt. Diese hat Vorbereitungen getroffen für den Fall, dass
auch im Kanton Schwyz die Tierseuche «Vogelgrippe» oder sogar
eine verbreitete Infektion von Menschen (Pandemie) ausbrechen
würde. Die Arbeitsgruppe nahm laufend eine Risikoeinschätzung
vor, hielt die Kommunikation mit den zuständigen Bundesbehörden und kantonalen Ämtern aufrecht und bereitete Massnahmen
zur Infektionskontrolle und zur Sicherstellung der nötigen Dienste
im Pandemiefall vor. Sie orientierte sich bei ihrer Arbeit an den
Vorgaben der zuständigen Bundesbehörden. In der interdepartementalen Arbeitsgruppe sind der kantonsärztliche Dienst, der
tierärztliche Dienst, das Amt für Gesundheit und Soziales, das
Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz, die Kantonspolizei, die
Kantonsapothekerin und der Beauftragte für Information und
Kommunikation vertreten.
2.2 Tarifwesen
Ambulante ärztliche Tarife (TARMED)
Am 30. Juni 2005 endete die vereinbarte achtzehnmonatige Kostenneutralitätsphase des neuen ambulanten Arzttarifs TARMED.
In der Folge kündigte santésuisse die kantonalen Anschlussverträge mit den frei praktizierenden Ärzten, um eine neue Leistungs- und Kostenvereinbarung zu ermöglichen. Davon betroffen
war auch der Zentralschweizer Anschlussvertrag zum Rahmenvertrag TARMED zwischen santésuisse und der Vereinigung Zentralschweizer Ärztegesellschaften vom 10. Dezember 2003. Bis
Ende 2005 konnten sich santésuisse und die Ärztegesellschaft
des Kantons Schwyz nicht auf einen neuen Vertrag einigen. Zu
unterschiedlich waren die Auffassungen bezüglich der Rückvergütung der noch ausstehenden Kompensationsleistungen aus
der Kostenneutralitätsphase und über den Inhalt der zwischen
den Dachverbänden (FMH und santésuisse) ausgehandelten gesamtschweizerischen Leistungs- und Kostenvereinbarung (LeiKoV). Sowohl santésuisse wie die Ärztegesellschaft gelangten an
den Regierungsrat mit der Bitte um Tariffestsetzung bzw. Verlängerung des geltenden Vertrages. Der im Jahre 2004 in zwei
Schritten auf Fr. 0.80 gesenkte Taxpunktwert hatte 2005 weiterhin Gültigkeit. SPD und KJPD verrechneten ihre ambulanten Leistungen ebenfalls nach diesem Taxpunktwert.
Innerkantonale Spitäler
Erfolgreicher verliefen die Verhandlungen zwischen santésuisse
und den innerkantonalen Spitälern. Die Vertragspartner einigten
sich auf einen neuen Vertrag, der auch die Kostenentwicklung regelt. Vereinbart wurde für das Jahr 2006 ein Taxpunktwert von
Fr. 0.97. Dieser Wert ist unverändert gegenüber dem Starttaxpunktwert aus dem Jahr 2004.
Kantonsspital Luzern (KSL)
Anfangs Berichtsjahr wurde mit dem Kanton Luzern eine Pauschalvergütung von Fr. 176 000.– für das Jahr 2005 für die im
KSL ambulant behandelten Kantonseinwohnerinnen und -einwohner vereinbart. Mit dieser Lösung konnte der unverhältnismässig hohe administrative Aufwand der vergangenen Jahre entscheidend verringert werden.
Einheitstaxpunktwert Zentralschweiz ab 2006
Im Gegensatz zu den Spitälern der übrigen Kantone bestand in
den Zentralschweizer Spitälern ein gesplitteter Taxpunktwert
(TPW) mit der Folge, dass der Wohnkanton für ambulante medizinische Leistungen, welche in einem ausserkantonalen Spital der
Zentralschweiz bezogen wurden, Differenzzahlungen leisten
musste. Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und
-direktoren beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2006 nur noch
ein einziger (Einheits-) TPW für TARMED-Spitalleistungen zur Anwendung kommen und somit keine Kompensation bzw. kein Zu-
24
schlag auf den bisherigen TPW zulasten der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung mehr erfolgen soll.
2.3 Spitex
Die Gesundheitsverordnung verpflichtet den Kanton, die Massnahmen der Gesundheitsförderung und der Krankenpflege zu koordinieren. Er kann diese Aufgabe für einzelne Bereiche Dritten
übertragen. Der Spitex-Kantonalverband übernimmt für den Kanton Koordinationsaufgaben im Bereich der ambulanten Krankenpflege und wird dafür mit einem jährlichen Pauschalbeitrag entschädigt. Im Rahmen der Massnahmen zur Haushaltsanierung
wurde dieser gegenüber dem Vorjahr um Fr. 10 000.– auf
Fr. 45 000.– gekürzt.
2.4 Leistungsvereinbarungen ambulante Dienste
(Berichtsjahr 2004)
Sozialpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz (SPD)
Am 18. Januar 2005 genehmigte der Regierungsrat den neuen
Leistungsauftrag mit dem Schwyzerischen Verein für Sozialpsychiatrie (SVS) über die Führung des Sozialpsychiatrischen Dienstes für die Jahre 2005 und 2006. Dieser umfasst die bisherigen
Fachstellen für Sozialpsychiatrie und Psychotherapie, Drogenfragen, Alkoholfragen, Suchtprävention und Aidsfragen und neu die
Fachstelle für Paar- und Familienberatung.
In den therapeutisch ausgerichteten Fachstellen arbeiten die
interdisziplinären Teams der drei Beratungsstellen Goldau, Einsiedeln und Lachen eng zusammen. Für den therapeutischen
Bereich standen 2004 umgerechnet 19 Vollzeitpensen zur Verfügung. Es wurden 1875 (1871) Patientinnen und Patienten behandelt, davon wurden 1172 (1190) neu angemeldet. Die Konsultationen des SPD, der hauptsächlich im Sprechstundenbetrieb
arbeitet, haben um 11.1% gegenüber dem Vorjahr zugenommen.
Die Zunahme der Anzahl Konsultationen geht vorwiegend auf die
Zunahme der durchschnittlichen Anzahl Konsultationen pro Fall
zurück.
Als Folge der Einführung des TARMED auf den 1. Januar 2004
hat der Garantenertrag sprunghaft zugenommen. Dieser betrug
58.2% (48%) und führte zu einer Entlastung des Kantons.
Vertragsgemäss konnte der SPD dem Kanton im Jahr 2005
Fr. 370 961.30 zurückerstatten. Dies entspricht 50% des Ertragsüberschusses von Fr. 741 923.– im Jahr 2004.
Kennzahlen
Aufwand und Ertrag
Bruttoaufwand (Fr.)
Kantonsbeitrag Budget (Fr.)
Rückerstattung aus
Vorjahresergebnis
an Kanton (Fr.)
Ertragsüberschuss SPD (Fr.)
Kantonsbeitrag vom
Bruttoaufwand (in %)
Garantenertrag vom
Bruttoaufwand (in %)
2004
2003
2002
4 929 240
2 800 000
4 438 081
2 800 000
4 288 156
2 400 000
329 536*
– 741 923
24 251
– 492 072
34 674
– 48 501
41.8
52.0
54.8
58.2
48.0
45.2
Neuanmeldungen
2004
2003
2002
Total Neuanmeldungen Patienten
Veränderung zum Vorjahr (in %)
Neuanmeldungen
pro 1000 Einwohner
1172
– 1.5
1190
11.95
1063
4.63
8.6
8.8
8.0
Entwicklung Konsultationen
2004
2003
2002
18 747
11.1
10
16 873
9.3
9.0
15 445
1.2
9.1
Total Anzahl geleistete
Konsultationen
Veränderung zum Vorjahr (in %)
Anzahl Konsultationen pro Fall
Departement des Innern
Verrechenbare Konsultationen
Verrechenbare Konsultationen
in % der geleisteten
Kantonsbeitrag
pro Konsultation (Fr.)
16 781
13 650
12 920
89.5
80.9
83.7
83
109
122
* 50 % des Ertragsüberschusses des Jahres 2003 zuzüglich Rückerstattung für ausbezahlte,
aber nicht erbrachte Leistungen (psychiatrischer Liaisondienst im Spital Schwyz).
Kinder und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz
(KJPD)
Am 1. Februar 2005 hat der Regierungsrat die Leistungsvereinbarung für den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst mit der
Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Schwyz für die Jahre
2005 und 2006 genehmigt. Die beiden Beratungsstellen Goldau
und Lachen verfügten im Jahr 2004 über umgerechnet acht Vollzeitpensen. Nebst Abklärungen und Behandlungen von Kindern
und Jugendlichen wurden Fachpersonen und Institutionen beraten und unterstützt sowie Gutachten für Behörden, Gerichte und
Versicherungen erstellt. Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche ergänzen die Arbeit im Sprechstundenbetrieb. Im Jahr
2004 wurden 714 (684) Patientinnen und Patienten – davon 375
neu gemeldete – behandelt. Die durchschnittliche Anzahl Konsultationen pro Fall hat sich auf 7.6 (6.7) erhöht und wesentlich
zur Zunahme der Anzahl Konsultationen 5435 (4353) beigetragen. Wegen der Einführung des TARMED konnte auch der Garantenertrag des KJPD markant auf 58.1% (38%) des Bruttoaufwandes gesteigert werden. Der höhere Ertrag ermöglichte im Jahr
2005 eine vertragsgemässe Rückerstattung an den Kanton von
Fr. 213 728.90.
2004
2003
2002
Bruttoaufwand (Fr.)
1 725 489
Kantonsbeitrag Budget (Fr.)
1 150 000
Rückerstattung aus
Vorjahresergebnis
an Kanton (Fr.)
58 883
Ertragsüberschuss KJPD (Fr.) – 427 458
Kantonsbeitrag vom
Bruttoaufwand (in %)
41.9
Garantenertrag vom
Bruttoaufwand (in %)
58.1
1 664 281*
1 150 000
1 509 745
1 150 000
56 473
– 117 765
12 295
– 112 946
62.0
68.7
38.0
33.6
2004
2003
2002
Neu angemeldete Patienten
Veränderung zum Vorjahr (in %)
Neuanmeldungen
pro 1000 Einwohner
375
– 8.3
409
11.4
367
61
2.8
3.0
2.8
Konsultationen
2004
2003
2002
Anzahl Konsultationen
5 435
Veränderung zum Vorjahr (in %)
24.8
Anzahl Konsultationen
pro Patient
7.6
Kantonsbeitrag pro Konsultation (Fr.) 122
4 353
1.1
4 305
46.1
6.7
224
8.3
241
* Die Zahl im Rechenschaftsbericht 2004 ist falsch.
Vereinbarung Lungenliga
Im Berichtsjahr konnte eine neue Leistungsvereinbarung für die
Jahre 2006 bis 2010 zwischen dem Kanton Schwyz und der Lungenliga Schwyz erarbeitet werden. Die Lungenliga übernimmt
Aufgaben der Verhütung sowie der Bekämpfung der Tuberkulose
und von Infektionskrankheiten, welche die Lunge oder Atemwege
betreffen. Die Leistungsvereinbarung ergänzt die bestehende Finanzierung der Liga durch die Krankenversicherung und
Bundesbeiträge.
3. Spitäler
3.1.Innerkantonale stationäre Grundversorgung (Regionalspitäler)
Kennzahlen
Aufwand und Ertrag
Neuanmeldungen
Allgemeines
Gemäss Spitalverordnung wird der Leistungsauftrag für die innerkantonale Spitalversorgung durch jährlich abzuschliessende Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Spitalträgern ergänzt und
präzisiert. Der mit dem Leistungsauftrag für die Jahre 2004 und
2005 verbundene Globalkredit betrug 120.8 Mio. Franken. Für
das Jahr 2005 hat der Regierungsrat wiederum mit den drei Regionalspitälern Schwyz, Lachen und Einsiedeln Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und Globalbudgets erlassen. Mit diesen
Instrumenten werden im Voraus die Leistungen und deren Abgeltung definiert. Das Globalbudget für alle drei Spitäler betrug zusammen Fr. 58 513 834.– (Fr. 57 593 165.–).
Aufteilung der Kosten des Kantons für stationäre Leistungen (innerkantonale Fälle)
Leistungskategorien
Fallabhängige Leistungen
Allgemeinversicherte Fälle KVG
Zusatzversicherte Fälle KVG
Unfall-, invaliden- und militärversicherte Fälle
Total fallabhängige Leistungen
Anteil an Kosten Kanton
Fallunabhängige Beiträge
Aus- und Weiterbildung Gesundheitsberufe (Wochen)
(1000 Fr.)
Aus- und Weiterbildung ärztliches Personal (Personen)
(1000 Fr.)
Vorhalteleistungen Notfall nach Versorgungsregion
Investitionsbeiträge
Total fallunabhängige Beiträge
Anteil an Kosten Kanton
Spital Schwyz
(1000 Fr.)
Spital Lachen
(1000 Fr.)
Spital Einsiedeln
(1000 Fr.)
2005
2004*
2005
2004*
2005
2004*
12 493
3 206
316
16 015
40.0%
12 411
3 281
233
15 925
39.0%
13 221
3 056
355
16 632
41.5%
13 823
3 101
273
17 197
42.1%
5 848
1 384
197
7 429
18.5%
6 067
1 477
189
7 733
18.9%
992
657
26.3
540
2 241
3 852
7 290
39.5%
1 545
1 111
23.6
391
2 074
3 677
7 253
40.8%
1 263
858
34.5
684
2 353
4 151
8 046
43.6%
1 371
1 020
29.1
495
2 170
4 041
7 726
43.5%
443
271
5.0
95
906
1 850
3 122
16.9%
468
283
4.0
76
678
1 750
2 787
15.7%
Anteil Kosten
pro Leistungsgruppe in %
2005
2004*
78.8%
19.1%
2.1%
40 076
68.5%
79.1%
19.2%
1.7%
40 855
69.7%
9.7%
13.6%
7.1%
29.8%
53.4%
18 457
31.5%
5.4%
27.7%
53.3%
17 766
30.3%
* Die vorliegenden Zahlen weichen zum Teil von den Zahlen im Rechenschaftsbericht 2004 ab. Die Werte des letzten Rechenschaftsberichtes stellen die provisorisch nachkalkulierten Werte dar, diese Tabelle gibt die definitiv
nachkalkulierten wieder.
25
Departement des Innern
Entwicklung der Fallzahlen (behandelte innerkantonale stationäre Patientinnen und Patienten)
Kategorie
Allgemeinversicherte KVG
Zusatzversicherte KVG
Unfall-, Invaliden-, Militärversicherte
Total Fälle
Veränderung zum Vorjahr
Anteil von Total Fälle
Spital Schwyz
Spital Lachen
Spital Einsiedeln
Total Fälle
2005
2004*
2005
2004*
2005
2004*
2005
2004*
3 699
850
269
4 818
6.3%
39.7%
3 478
838
216
4 532
5.4%
38.6%
3 785
836
257
4 878
3.7%
40.2%
3 489
875
338
4 702
9.0%
40.0%
1 816
375
247
2 438
– 2.8%
20.1%
1 815
435
257
2 507
4.2%
21.4%
9 300
2 061
773
12 134
3.3%
100%
8 782
2 148
811
11 741
6.6%
100%
* Die vorliegenden Zahlen weichen zum Teil von den Zahlen im Rechenschaftsbericht 2004 ab. Die Werte des letzten Rechenschaftsberichtes stellen die provisorisch nachkalkulierten Werte dar, diese Tabelle gibt die definitiv
nachkalkulierten wieder.
Die fallabhängigen Leistungen der Regionalspitäler für die Behandlung von innerkantonalen Patientinnen und Patienten in der
allgemeinen Abteilung finanzierte der Kanton zu einem Normpreis von Fr. 6400.– (Fr. 6600.–) bei einem Kostengewicht von
1.0. Davon wird der Versichereranteil gemäss Tarifvertrag der Spitäler mit santésuisse Zentralschweiz von Fr. 3072.– (Fr. 3052.–)
abgezogen. Für die Unfall-, Invaliden- und die Militärversicherten
wurde der zwischen den Spitälern und der Medizinaltarifkommission vertraglich vereinbarte Beitrag von Fr. 5200.–
verrechnet. Fallunabhängige Beiträge wurden für die Aus- und
Weiterbildung, Vorhalteleistungen Notfall und zweckgebundene
Beiträge für laufende und zukünftige Investitionen an die Spitäler
ausgerichtet.
Die Regionalspitäler behandelten im Berichtsjahr 12 134
(11 741) innerkantonale Patientinnen und Patienten stationär.
Dies bedeutet eine Steigerung um 3.3% (6.7%) gegenüber dem
Vorjahr. Die Zahl der geplanten Fälle gemäss Globalbudgets
wurde um lediglich 86 (641) oder 0.7% (5.8%) übertroffen. Da
diese Mehrfälle im Rahmen einer Nachkalkulation mit einem reduzierten Beitragssatz zu entgelten sind und die fallunabhängigen Leistungen unverändert bleiben, bedeutete diese Abweichung für den Kanton im Berichtsjahr eine Mehrbelastung von
Fr. 19 472.– (1 027 615.–). Der im Voranschlag eingestellte
Kredit von 60.4 Mio. Franken für die innerkantonale stationäre
Grundversorgung 2005 in den Regionalspitälern Schwyz, Lachen
und Einsiedeln konnte somit um 1.8 (1.8) Mio. Franken oder
3.1% (– 2.9%) unterschritten werden.
Einführung der leistungsorientierten Finanzierung (Basis APDRG)
per 1. Januar 2008 am KSL.
Die neue Spitalverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für
die Finanzierung und Steuerung der innerkantonalen Spitalversorgung mit Leistungsaufträgen und Leistungsvereinbarungen.
Die Erfahrungen der ersten beiden Jahre zeigen, dass sich die
neue Finanzierungsart bewährt. Der Globalkredit 2004/2005
konnte um 3.6 Mio. Franken oder um 3% unterschritten werden,
obwohl in diesem Zeitraum 1675 Fälle mehr behandelt wurden,
als für diese Periode vorgesehen waren (22 200 Fälle).
Total Abrechnung Globalbudgets 2004 und 2005,
Globalkredit 2004/2005
3.2 Tarife
Kantonsspital Luzern (KSL)
Die Verhandlungen über die Tagesteilpauschalen der verschiedenen Kliniken für das Jahr 2005 gestalteten sich schwierig und
nahmen längere Zeit in Anspruch. Der Grund lag bei der Einführung des TARMED. Für die Berechnung der Tagesteilpauschalen
mussten die aktuellen TARMED-Tarife 2004 für Intensivpflegestationen (IPS) und Operationssäle (OPS) hochgerechnet werden.
Die vom Regierungsrat genehmigten Pauschalen ergaben Kosten
für den Kanton von total Fr. 4 151 156.– für 592 Fälle und 4658
Pflegetage. Der Anteil der Krankenversicherer betrug Fr. 523.–
pro Tag.
Die Tarifverhandlungen 2006 und 2007 konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Um erneute aufwändige Berechnungen
und Verhandlungen zu umgehen, wurde die Tariferhöhung der
Tagesteilpauschalen per 1. Januar 2007 analog der Versicherer
auf 3.5% festgelegt. Dies erfolgte im Hinblick auf die geplante
GK 2004/2005
Voranschlag 2004
LV 2004
Abgeltung Mehrfälle
26
Klinik Adelheid AG
Der Tarif pro Pflegetag betrug unverändert Fr. 308.– (seit 2003).
Der vom Regierungsrat genehmigte Tarif ergab im Berichtsjahr
Kosten für den Kanton von total Fr. 2 286 165.– für 339 Fälle
und 7247 Pflegetage. Der Anteil der Krankenversicherer betrug
Fr. 231.– pro Tag.
Die Tarifverhandlungen 2006 und 2007 konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Entgegen dem Angebot, welches Einzeltarife vorsah, konnte eine Einigung auf einen durchschnittlichen Einheitstarif erzielt werden. Diese Regelung gilt so lange, wie auch
santésuisse nicht mit Einzeltarifen abrechnet. Die ausgehandelten Tarife von Fr. 316.– für das Jahr 2006 und Fr. 322.– für das
Jahr 2007 berücksichtigen moderate Kostensteigerungen im
Rahmen derjenigen der innerkantonalen Spitäler und des Kantonsspitals Luzern.
Kosten Kanton pro Fall
Fr.
11 100
641
+ 5.8%
11 741
4 993
87
12 048
86
(+ 0.7%)
58 533 12 134
4 824
89
Innerkantonale
Hospitalisationen
pro 1000 EW
Anzahl
Fälle
60 400
57 593
1 028
+ 1.8%
Abrechnung LV 2004
58 621
Zum Voranschlag 2004 – 1 779
– 2.9%
Voranschlag 2005
60 400
LV 2005
58 514
Abgeltung Mehrfälle
19
(+/– 0%)
Abrechnung LV 2005
58 533
Abweichung zum
– 1 867
Voranschlag 2005
– 3.1%
Abweichung zum
Globalkredit
Globalkredit
(GK)
(1000 Fr.)
Kosten Kanton
Leistungsvereinbarung
(LV) (1000 Fr.)
Klinik Littenheid
Der Kantonsbeitrag pro Pflegetag von Fr. 127.– führte zu Kosten
für den Kanton von total Fr. 1 880 774.– für 210 Fälle und 14 779
Pflegetage. Der Anteil der Krankenversicherer betrug Fr. 341.–
pro Tag.
Die Tarifverhandlungen 2006 konnten erfolgreich abgeschlossen
und ein Kantonsbeitrag von Fr. 140.– pro Pflegetag genehmigt
werden.
120 800
58 621
– 3 646
– 3.0%
+ 1 675
+ 7.6%
Departement des Innern
Projekt OuRouDa (Outcome Routine Daten)
Mit dem im Jahr 2004 gestarteten Projekt WZW werden Grundlagen zur Überprüfung von Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit
und Wirksamkeit der Leistungserbringung der Spitäler erarbeitet.
Im Berichtsjahr wurde den beiden Schwerpunkten Zweckmässigkeit und Wirksamkeit Rechnung getragen. Dabei wurden Rahmenbedingungen für die obligatorischen Qualitätsmessungen erarbeitet. Erklärtes Ziel aller an der Versorgung beteiligten Partner
(Versicherer, Kanton und Spitäler) ist es, die Qualität der stationären Versorgung zu evaluieren und gezielt zu verbessern. Die Qualitätsmessungen und die allenfalls notwendigen Verbesserungsmassnahmen bedürfen der Festlegung von Messgrössen, welche
den Bedürfnissen aller Akteure gerecht werden. Sie sollen ein differenziertes Abbild der versorgungs- und fallorientierten Leistungsqualität im Kanton liefern. Das Verhältnis der erreichten Behandlungsergebnisse zu den angestrebten Zielen wird durch
Ergebnisqualitätsauswertungen und Betriebsvergleiche nachgewiesen (Benchmarking / Qualitätsvergleich) und bei Bedarf optimiert (Qualitätsmanagement). Die Auswertungen und Betriebsvergleiche sind für die Jahre 2006 – 2008 vorgesehen. Vorgehen,
Zusammenarbeit, Rechte und Pflichten wurden mittels Projektvereinbarung geregelt.
ten und Spitälern für ausserkantonale Hospitalisationen entsprochen werden. 20.2% der Gesuche wurden abgelehnt, weil die
vorgesehene Behandlung innerhalb des Kantons möglich, das
gewünschte Spital nicht auf der Spitalliste aufgeführt oder die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht im Kanton angemeldet
war. Mit Kostenfolge für den Kanton wurden 3 626 Patientinnen
und Patienten ausserkantonal hospitalisiert. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer erhöhte sich auf 17.6 (15.8) Tage. (Vergleich: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Regionalspitälern des Kantons Schwyz beträgt weniger als acht Tage.) Dies
zeigt, dass es sich bei den ausserkantonal hospitalisierten Patientinnen und Patienten mehrheitlich um schwere Fälle handelte oder um Fälle, welche Leistungen einer Spezialklinik (inklusive
Psychiatrie und Rehabilitation) benötigten. Die Kosten pro Patient
beliefen sich auf Fr. 10 835.– (10 514.–) und erhöhten sich um
3.1%. (Vergleich: Die durchschnittlichen Fallkosten für die im
Kanton Schwyz hospitalisierten Patientinnen und Patienten betrugen Fr. 4824.–.)
Kennzahlen
Ausserkantonale Hospitalisationen
Projekt Spitalplanung 2008
Mit der Verabschiedung der strategischen Ziele (Leistungsziele,
Finanzziele, Qualitätsziele, Strukturziele) im Jahr 2004 setzte der
Regierungsrat die Leitplanken für die Spitalplanung fest. Der erteilte Auftrag beinhaltete eine Ist-Analyse der innerkantonalen
und ausserkantonalen Grund- und Spezialversorgung, die Definition von Szenarien der innerkantonalen Versorgung, die Ermittlung der Versorgungsstruktur und des Leistungsbedarfs für die
Zukunft, die Ausschreibung und Evaluation der Spezialversorgung und die Ausarbeitung einer neuen Spitalliste nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Für die Umsetzung wurden vier
Etappen vorgesehen.
An der Klausurtagung des Regierungsrates vom 22. März 2005
wurden die Vorgaben für das Vorprojekt 04 / 05 mit den ersten
beiden Teiletappen festgelegt: Der Leistungsbedarf 2008 ist
innerhalb der Grundversorgung für das gesamte Kantonsgebiet,
unabhängig von derzeit bestehenden Spitalstrukturen und ihrer
Einzugsgebiete, zu ermitteln. Bei der Aufteilung des Leistungsbedarfes 2008 ist auf eine Konzentration der Leistungen zu achten
und die Strukturszenarien sind einer Machbarkeitsanalyse zu
unterziehen, welche sich auf einen Kriterienkatalog abstützt.
Das Vorprojekt 04/05 konnte auftragsgemäss im Berichtsjahr abgeschlossen werden. In einem umfassenden und detaillierten Arbeitspapier, welches alle wichtigen strategischen Informationen
enthält, sind die Resultate zusammengefasst. Dieses dient zur
Entscheidungsfindung für die weiteren Schritte bei der Spitalplanung 2008.
3.3 Ausserkantonale stationäre Spezialversorgung
(inklusive Psychiatrie)
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung regelt die Kostenübernahmepflicht der Kantone bei ausserkantonalen Hospitalisationen aus medizinischen Gründen. Gesuche um Kostenübernahme des Kantons bei ausserkantonal zu beziehenden
Leistungen werden durch den Kantonsarzt gemäss der Verordnung über die Kostenübernahme bei ausserkantonaler stationärer Spitalbehandlung geprüft. Eine Kostengutsprache wird nur erteilt, wenn ein Notfall vorliegt oder wenn die erforderliche
medizinische Leistung in keinem Spital im Kanton Schwyz, welches auf der Spitalliste aufgeführt ist, erbracht werden kann.
Trotz strenger Kostengutsprachepraxis musste 3747 Gesuchen
von Patientinnen und Patienten, zuweisenden Ärztinnen und Ärz-
2005*
2004
2003
Behandelte Gesuche um Kostengutsprache 5 069
5 037
4 794
Abgelehnte Gesuche
um Kostengutsprache (in %)
20.2
18.6
19.6
Anzahl beanspruchte Kliniken
112
105
106
Anzahl Fälle
3 626
3 926
3 636
Anzahl Pflegetage
63 951
62 042
58 881
Kantonsbeitrag (Mio. Fr.)
39 286
41 279
37 040
Veränderung Kantonsbeitrag (in %)
– 4.8
+ 11.4
+ 5.7
Kosten Kanton pro Fall (Fr.)
10 835
10 514
10 198
Veränderung Kosten pro Fall (in %)
+ 3.1
+ 3.1
+ 1.2
Pflegetage pro Fall
17.6 Tage 15.8 Tage 16.2 Tage
Davon in der Konkordatsklinik behandelt:
Psychiatrische Klinik Oberwil (PKO)
Anzahl Fälle
Anzahl Pflegetage
Kantonsbeitrag (Mio. Fr.)
Veränderung Kantonsbeitrag (in %)
Kosten Kanton pro Fall (Fr.)
Veränderung Kosten pro Fall (in %)
Pflegetage pro Fall
2005*
2004
2003
317
14 307
3 830
– 4.5
12 082
– 1.5
45 Tage
327
13 096
4 012
+ 5.1
12 269
12.8
40 Tage
351
12 541
3 817
+ 2.9
10 875
36 Tage
* ab 2005 Datenbasis GESA
Die Werte für das Jahr 2005 beruhen auf der Datenerfassung mit
der neuen Datenbanklösung GESA. Diese erlaubt detailliertere
Auswertungen der erfassten Daten, eine klare Trennung zwischen
stationär und ambulant erbrachten Leistungen der ausserkantonalen Spitäler und auch eine exakte Abgrenzung der Erfassungsperiode. Der Kantonsbeitrag zulasten der Rechnung 2005 wurde
zugunsten des Kantons beeinflusst durch ausserordentlich hohe
Rückvergütungen von rund 0.8 Millionen Franken aus dem Vorjahr, welche die Rechnung 2004 belasteten und die Rechnung
2005 entsprechend entlasten.
Werden die ausserordentlichen Rückerstattungen aus dem Vorjahr und die Abweichungen auf Grund der neuen Datenerfassung
berücksichtigt, fällt der Kantonsbeitrag für das Berichtsjahr um
rund 2% höher aus als im Vorjahr. Es liegt somit immer noch eine
Kostensteigerung für die ausserkantonalen Hospitalisationen vor,
im Vergleich zu den Entwicklungen im Vorjahr konnte diese jedoch deutlich gedämpft werden, dies insbesondere auch dank
der hohen Quote abgelehnter Gesuche.
27
Departement des Innern
4. Sozialhilfe
4.1 Individuelle Sozialhilfe
Seit dem 1. April 2005 sind revidierte Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (sog. SKOS-Richtlinien)
in Kraft. Die neue Pauschale für den Lebensunterhalt liegt rund
7% unter den bisherigen Leistungen. Eigenleistungen von Sozialhilfeempfängern, die der beruflichen und sozialen Integration dienen, werden mit Zulagen zwischen 100 und 300 Franken pro
Monat honoriert. Neu kann auch ein Einkommensfreibetrag für
erwerbstätige Sozialhilfeempfänger geltend gemacht werden, was
die Situation der «working poor» verbessern und einen Anreiz zur
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit schaffen soll.
Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG)
Zuständigkeitsgesetz (ZUG):
2005
2004
2003
Anzahl Abrechnungen an Kantone
200
256
213
Anzahl Abrechnungen an Gemeinden
598
580
441
Rechnungsstellung von
Schwyzer Gemeinden für
Bürger anderer Kantone
660 594
797 355
620 333
Rechnungsstellung anderer
Kantone für Schwyzer Bürger
2 014 660 2 026 362 1 191 150
Opferhilfegesetz (OHG)
Die Datenerfassung der Beratungsstelle erfolgt ab Berichtsjahr
mit detaillierteren Kennziffern. Deshalb sind die Zahlen des Berichtsjahres mit den Zahlen der Vorjahre nicht vergleichbar.
OHG:
Bestand Beratungsfälle Vorjahr
Neue Fälle im Berichtsjahr
(Beratungsstelle)
Abgeschlossene Fälle im Berichtsjahr
(Beratungsstelle)
Bestand am 31.12.2005
Beratungsfälle ruhend
Bearbeitete Beratungsfälle
Ausbezahlte Soforthilfe
und weitere Hilfe
Ausbezahlte Entschädigungen
und Genugtuungen
2005
2004
2003
72
134
Familienexterne Kinderbetreuung
Bewilligungspflichtig sind Heime und Einrichtungen (z. B. Krippen und Horte sowie Tagesfamilien), die mehr als vier Personen
betreuen. Schulergänzende Betreuung (z. B. Mittagstische) und
Tagesvermittlungsstellen sind nicht bewilligungspflichtig.
Familienexterne Kinderbetreuung
Vorhandene Einrichtungen:
Krippen und Horte (mit Bewilligung)
Erteilung von neuen Bewilligungen:
Krippen und Horte
Anerkennung für Bundeshilfe:
Krippen und Horte
Mittagstische
2005
2004
2003
19
15
14
4
1
3
3
–
–
–
1
2
4.2 Institutionelle Sozialhilfe
Gesetzgebung
Das Mitberichtsverfahren für ein Heim- und Betreuungsgesetz
(neu: Gesetz über soziale Einrichtungen, SEG) in den Departementen wurde abgeschlossen. Nachdem nun das Gesetz über
die Ergänzungsleistungen (ELG) einer Revision unterzogen wird
und die Umsetzung der Neuordnung des Finanzausgleichs und
der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) das
SEG tangiert, musste im Sinne eines koordinierten Vorgehens ein
neuer Entwurf erstellt werden.
Alters- und Pflegeheime
165
154
Kantonale Investitionsbeiträge
an Alters- und Pflegeheime
30
176
4
202
2004
2003
2 024 563* 2 100 616
2005
508 215
* inklusive Beitrag von Fr. 119 000.– an die Realisierung des Wohnheims «alte Post» in Oberarth für
Jugendliche (Träger: Verein IG Familienplätze Kanton Schwyz)
80 857
125 298
148 583
35 684
500
31 534
Externe Spezialdienste
Nach einer dreijährigen Projektphase wurde mit der Informationsund Beratungsstelle für Frauen im Kanton Schwyz (IBF) für die
Jahre 2005 und 2006 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Für die Erfüllung des Vertrages sind pro Jahr Fr. 27 000.–,
höchstens jedoch der ungedeckte Aufwand auf Grund erfolgter
Prüfung der Jahresrechnung vorgesehen.
Die IBF versteht sich als Anlaufstelle für Frauen. Sie bietet anonym, unverbindlich und unentgeltlich Informationen und Beratung zu frauenspezifischen Themen an. Die Gespräche erfolgen
telefonisch oder persönlich.
Dem Verein Fachstelle Schuldenfragen Kanton Schwyz mit Sitz in
Pfäffikon wurde für die Jahre 2005, 2006 und 2007 je ein Betriebsbeitrag von Fr. 50 000.– zugesichert. An Standorten im äussern, mittleren und innern Kantonsteil berät er Personen mit
Wohnsitz im Kanton Schwyz und Sozialdienste der Gemeinden in
Schuldenfragen, plant Schuldensanierungen und führt diese
durch.
Der Schweizerischen Stiftung des Internationalen Sozialdienstes
wurde ein jährlicher Solidaritätsbeitrag gemäss Verteilschlüssel
der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) ausge-
28
richtet. Hauptaufgabe der Stiftung ist die Behandlung von länderübergreifenden sozial-juristischen Problemen im Bereich des
Kinder- und Familienschutzes.
Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten für erwachsene Behinderte
Der Kanton finanziert Aufenthalte von behinderten Personen mit
gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz durch Betriebs- und
Investitionsbeiträge an inner- und ausserkantonale Institutionen.
Die Grundlage dazu bildet das Gesetz über Beiträge an Werkstätten und Wohnheime für Behinderte vom 27. März 1980.
Der Kanton Schwyz zählte im Berichtsjahr 558 (556) behinderte
Personen, die auf einen Wohn- und / oder geschützten Arbeitsplatz angewiesen waren. Dies entspricht 6.9‰ (6.6‰) der aktiven Bevölkerung (Alter 20 – 64 Jahre).
Im Berichtsjahr konnte die BSZ Stiftung 20 neue Wohnplätze anbieten. Die Verlegung von Personen mit eher leichteren Behinderungen und geringerem Betreuungsangebot in Aussenwohngruppen (in Brunnen und Einsiedeln) ermöglichte, im Wohnheim für
Behinderte in Seewen Personen mit grösserem Betreuungsanspruch aufzunehmen.
Behindertenwesen: Platzierungen:
Innerkantonal:
Anzahl Plätze
(Wohn- und / oder Arbeitsplätze)**
Anzahl Personen
(mit Schwyzer Wohnsitz) 74%
Anzahl Platzierungen
(mit Schwyzer Wohnsitz)
Anzahl ausserkantonale
Platzierungen im Kanton Schwyz
2005
2004
2003
620
597
581
415
424
–*
534
528
–*
78
69
–*
Departement des Innern
Ausserkantonal:
Anzahl Personen
(mit Schwyzer Wohnsitz) 26%
Anzahl Platzierungen
(mit Schwyzer Wohnsitz)
Total:
Anzahl Personen
(mit Schwyzer Wohnsitz) 100%
Anzahl Platzierungen
(mit Schwyzer Wohnsitz)
143
132
113
196
170
140
558
556
–*
808
698
–*
5. Asyl- und Flüchtlingswesen
* keine statistischen Angaben vorhanden (2003).
** Die Anzahl Platzierungen ist höher als die Anzahl Personen, weil der Wohnund der Arbeitsplatz der gleichen Person einzeln erfasst wird.
Behindertenwesen: Kantonsbeiträge
Innerkantonal:
Betriebsbeiträge
Investitionsbeiträge
Ausserkantonal:
Betriebsbeiträge
Investitionsbeiträge
Total:
– Betriebsbeiträge
– Investitionsbeiträge
5.1 Asylwesen
2005
2004
2003
* 3 251 162
3 494 035
* 2 679 113
2 514 357
3 299 937
638 829
1 631 728
0
1 565 084
0
1 217 422
31 511
* 4 882 890
3 494 035
* 4 244 197
2 514 357
4 517 359
670 340
* In den Beträgen für die Rechnungsjahre 2004 und 2005 sind Rückzahlungen aus Vorjahren von
Fr. 1 065 887.– bzw. Fr. 200 000.– enthalten. Diese Rückzahlungen erfolgten im Zusammenhang mit der
Sicherstellung der periodengerechten Abgrenzung (Einhaltung der Jährlichkeit) mit Wirkung ab Rechnungsjahr 2004. Die tatsächlich geleisteten Beiträge 2004 betragen somit innerkantonal Fr. 3 745 000.–
und total Fr. 5 310 084.– sowie 2005 innerkantonal Fr. 3 451 162.– und total Fr. 5 082 890.–.
Die nach Jährlichkeit bereinigten Betriebsbeiträge betragen:
2005
Betriebsbeiträge an
Behindertenbetriebe im Kanton
Die stetig wachsende Anzahl der Klienten im Bereich «Vermittlung und Begleitung von Arbeitsleistungen» kann nur dank des
Entgegenkommens von Organisationen bewältigt werden, welche
bereit sind, die betreffenden Jugendlichen über mehrere Tage bei
sich zu beschäftigen. Die Erbringung einer Arbeitsleistung hat
sich als sinnvoller Aspekt der Wiedergutmachung einer Straftat
bewährt.
2004
2003
5 082 890 5 310 084 4 517 359
Die Betriebsbeiträge des Kantons Schwyz an die innerkantonalen
Institutionen konnten im Berichtsjahr 2005 dank der Verpflichtung zur konsequenten Verrechnung der Vollkosten an Betreute
mit ausserkantonalem Wohnsitz gesenkt werden.
Investitionsbeiträge:
Der Betrag für das Berichtsjahr 2005 enthält die Schlusszahlungen für die abgeschlossenen Projekte der BSZ Stiftung «Sanierung Shed-Halle Einsiedeln» und der Stiftung Phönix «Kauf Wohnheim Bättigmatte Seewen» im Umfang von Fr. 3 144 800.–.
An laufende Projekte wurden Teilzahlungen im Betrag von
Fr. 349 235.– geleistet.
Gesetzgebung
Im Dezember 2005 schlossen die eidgenössischen Räte ihre Beratungen zur Revision der Asyl- und Ausländergesetzgebung ab.
Die Änderungen haben weit reichende Konsequenzen für das
kantonale Asylwesen. Neu sind Asylsuchende mit rechtskräftigem Negativentscheid aus der Sozialhilfe auszuschliessen und
können nur noch auf Antrag Nothilfe erhalten. Das Finanzierungsmodell im Asylwesen wird grundsätzlich neu gestaltet und
statt der Ausrichtung verschiedener, bedarfsorientierter Pauschalen wird eine Globalpauschale pro Person ausgerichtet. Der Bund
finanziert die Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen
nur noch während sieben Jahren.
Planung und Koordination
Da seit Sommer 2004 die Zahl der dem Kanton neu zugewiesenen Asylsuchender sinkt, beschloss der Regierungsrat, das
Durchgangszentrum Steinbach, Euthal, zu schliessen. Er beauftragte Caritas Schweiz, die bisher dieses Zentrum führte, mit der
Übernahme der Betreuung Asylsuchender im Zentrum Degenbalm, Morschach.
Asylwesen Bestände:
Anzahl Neuzuteilungen
von Asylsuchenden
Anzahl Ausreisen von Asylsuchenden
Asylsuchende in
den Gemeinden (31.12.)
Asylsuchende in
den Durchgangszentren (31.12.)
Total Asylsuchende im Kanton (31.12.)
Statistik:
Schutzaufsicht und
«Durchgehende Betreuung»
Abklärungen im Jugendstrafverfahren
Abklärungen in anderen Strafverfahren
Vermittlung und Begleitung
von Arbeitsleistungen
Total
2005
2004
2003
100
15
6
92
18
4
72
12
3
94
215
68
182
46
133
2004
2003
136
211
239
357
373
363
648
685
799
84
732
123
808
116
915
Finanzierung
Die kantonalen und kommunalen Aufwendungen der Gemeinden
werden vom Bund rückerstattet.
Asylwesen Finanzen:
4.3 Schutzaufsicht und Bewährungshilfe
2005
Aufwand Gemeinden
Aufwand Kanton
(Durchgangszentren)
2004
2003
6 528 594 7 353 575
2005
7 325 718
2 924 247 3 500 369
3 569 129
5.2 Flüchtlingswesen
Kennzahlen
Die Anzahl der Klienten in den Bereichen «Schutzaufsicht»,
«durchgehende Betreuung» und «Abklärungen» (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) hat sich gegenüber dem Vorjahr nur
leicht verändert. In den Beratungsgesprächen und der Begleitung
von strafrechtlichen Massnahmen sind vor allem Themen
wie «Suchtmittelmissbrauch», «erhöhte Gewaltbereitschaft», «Arbeitslosigkeit» und «Verschuldung» massgebend für die Intensität der Betreuung.
2005
2004
2003
Gesamtzahl Flüchtlinge
81
65
62
Davon mit B-Ausweis (Jahresaufenthalter)
55
55
55
Davon mit F-Ausweis (Vorläufig Aufgenommene) 26
10
7
Total Dossiers (Familien oder Einzelpersonen)
37
32
30
25%
45%
43%
Anteil Erwerbstätige
Leistungsaufträge
Im Hinblick auf die Revision des Asylgesetzes, die auch zur Einführung eines neuen Abgeltungssystems im Flüchtlingswesen
führt, wurde der Leistungsauftrag mit Caritas Schweiz vorsorglich
29
Departement des Innern
gekündigt. Caritas Schweiz hat sich bereit erklärt, die Aufgabe der
Flüchtlingsbetreuung weiterzuführen, bis die neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen klar sind und allenfalls ein neuer Vertrag
ausgehandelt werden kann.
Koordination und Finanzierung
Obschon die Zahl der Asylsuchenden im Berichtsjahr sank, erhöhte sich die Anzahl neu anerkannter Flüchtlinge. Die Anerkennungsquote ist auf rund 14% (9%) aller Gesuche gestiegen. Auch
die Zahl vorläufig aufgenommener Flüchtlinge (Ausweis F) stieg
deutlich gegenüber dem Vorjahr. «Vorläufige Aufnahme» erhalten
meist Personen, die erst durch ihre Ausreise aus dem Heimatoder Herkunftsstaat oder wegen ihres Verhaltens nach der Ausreise Verfolgung befürchten müssen und deshalb als Flüchtlinge
anerkannt werden (Art. 54 Asylgesetz).
Die wichtigsten Herkunftsländer der Flüchtlinge sind: Türkei
(41%), Iran (18%), Irak (8%), Sri Lanka (7%) sowie Togo, Syrien
und Ägypten (je rund 6%).
Der Anteil der Erwerbstätigen sank im Berichtsjahr stark. Begründungen dafür sind der grössere Anteil neu anerkannter Personen, die schwierige Arbeitsmarktlage für Personen mit wenig
Ausbildung sowie vermehrte psychische und physische Behinderungen bei neu anerkannten Flüchtlingen.
Der Bund deckt die kantonalen Aufwendungen im Flüchtlingswesen mit folgenden Beiträgen:
Bundessubventionen:
Sozialhilfekosten
Betreuungskosten
Total (kostendeckend)
2005
2004
2003
841 541
152 272
993 813
652 457
146 882
799 339
748 583
152 099
900 682
Die Bundesbeiträge für das vierte Quartal werden jeweils im
Folgejahr verbucht, da das zuständige Bundesamt diese erst
90 Tage nach Quartalsende überweisen muss.
F. Amt für Umweltschutz
Aufgaben
Vollzug aller dem Amt zugewiesenen Gesetze und Verordnungen
– Schutz aller ober- und unterirdischen Gewässer in qualitativer
und quantitativer Hinsicht auf der Basis der Gewässerschutzgesetzgebung
– Beobachtung und Aufnahme des Zustandes der ober- und
unterirdischen Gewässer und Erfassung langfristiger Veränderungen im Wasserkreislauf als Grundlage zum Entscheid, ob
und welche Massnahmen notwendig sind
– Anordnung von Gewässer- und Abwassersanierungen
– Überwachung der Abwasserreinigung, Erteilung von Bewilligungen, Genehmigung von Schutzzonen und anderen Projekten und Beurteilung der Umweltverträglichkeitsberichte und
allgemeinen Gesuche auf der Basis der Gewässerschutzgesetzgebung
– Beratung und Information von öffentlichen und privaten Stellen
in gewässerschutzrelevanten Angelegenheiten
– Schutz des Menschen und der natürlichen Lebensgrundlagen
im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung
– Verfügung von Massnahmen und Anordnung von Sanierungen
zum Schutze des Bodens oder allgemein der Umwelt
– Überwachung der Abfallentsorgung, Kontrolle beim Verkehr mit
umweltgefährdenden Stoffen, Erteilung von Bewilligungen, Genehmigung von Lärmsanierungen und anderen Projekten und
Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten und allgemeinen Gesuchen auf der Basis der Umweltschutzgesetzgebung
30
– Beobachtung und Aufnahme des Zustandes der Luft, des Bodens und der Stoffflüsse als Grundlage zum Entscheid, ob und
welche Massnahmen notwendig sind
– Beratung und Information von öffentlichen und privaten Stellen
in umweltschutzrelevanten Angelegenheiten
Produktegruppe 1: Gewässerschutz (GWS)
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Sichern von Trinkwasserressourcen in der notwendigen Qualität und
Quantität. – Durchsetzen der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) in
den Gemeinden. – Schützen der grossen, erst teilweise oder noch nicht genutzten Grundwasservorkommen in Arth, Wangen, Unteriberg und Muotathal. – Erstellen der Erdwärmekarten im Kanton Schwyz. – Aufnehmen der
Belastungen unterirdischer Gewässer. – Fördern der Revitalisierung von
Fliessgewässern.
Indikatoren
Standards
Schutzzonen zu
Trinkwasserfassungen
95% bei grossen
(Gemeindewerke) und
80% bei kleinen
(Gruppenversorgungen)
Fassungen bis Ende
2005 in Kraft
Soll-Ist-Abweichungen
Grosse:
65% in Kraft
29% in Arbeit
6% noch offen
Kleine:
26% in Kraft
37% in Arbeit
36% noch offen
Zustandsberichte GEP bis Ende 2005 alle ein- Über 90% der
gereicht
Zustandsberichte sind
erarbeitet. Zwei
Gemeinden sind noch
im Rückstand.
Sanierungspläne
bis Ende 2005 alle
Bei 25 von 30 Gemeinausserhalb Bauzone
eingereicht
den liegt der Sanierungsplan genehmigt
oder vorgeprüft vor.
Abschluss GEP
50% der Gemeinden
Bei 16 von 30 Gemeinbis Ende 2005
den liegt ein genehmigter oder vorgeprüfter
GEP vor.
Schutzareale im Verfah- 3 bis Ende 2005
Schutzareale Arth
ren zur Genehmigung
und Wangen in Kraft,
Schutzareal in
Muotathal in Einsprache-Verfahren.
Kartenmaterial
bis Ende 2004 erstellt Erdwärmekarten sind
und für Behörden und gedruckt und wurden
Planer zur Verfügung
den kommunalen
gestellt
Fachbehörden vorgestellt sowie den Behörden und Planern zur
Verfügung gestellt.
Anzahl der unterjährlich 10 Fassungen Grundwasseruntersusuchten Fassungen
in Koordination mit
chung im Talboden von
dem Buwal
Unteriberg quantitativ
(Programm
abgeschlossen, qualitaNAQUAspez)
tiv noch Nachuntersuchung nötig. Teilnahme
am BUWAL-Projekt
NAQUAspez: Beprobung von 11 Quellen
und Grundwasserfassungen.
Departement des Innern
Eingabereife Projekte
mindestens 3 bis Ende Projekt Chlosterbächli
2005
abgeschlossen, Projekt
Chlausenbach befindet
sich in der Bauphase
und beim Projekt
Chessibach ist die
Planung abgeschlossen. Projekt Dreiwässern ist ein Fischumgehungsgerinne.
Kommentar:
Die Ausscheidung der gemäss Gewässerschutzgesetz notwendigen
Grundwasserschutzzonen um Trinkwasserfassungen kommt weiter
voran. Im Jahr 2005 konnten neun Schutzzonen von grossen Versorgern und 25 von kleinen Versorgungen genehmigt werden. Zurzeit sind insgesamt 120 Schutzzonen in Arbeit (bei Geologen, Wasserversorgungen, Gemeinden oder Amt für Umweltschutz). Von
82 Fassungen liegen noch keine Entwürfe zu Schutzzonen vor.
146 Schutzzonen wurden bis anhin genehmigt. Erschwerend ist
nach wie vor die Tatsache, dass wegen Entschädigungsfragen die
Ausscheidung von Schutzzonen oft verzögert wird.
Bei der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) sind von über
95% der Gemeinden die Zustandsberichte eingereicht worden.
Auf Grund der Vorprüfung des Amtes für Umweltschutz zeigte
sich, dass die Entwässerungskonzepte bei einigen GEP noch zu
überarbeiten waren. Bei sieben Gemeinden wurde die gesamte
GEP abgeschlossen und vom Regierungsrat genehmigt.
Von 25 Gemeinden liegen die Sanierungspläne ausserhalb der
Bauzone vor und sind durch das Amt vorgeprüft oder bereits
durch den Regierungsrat genehmigt.
Die bisher fehlenden, aussagekräftigen Seewasseruntersuchungen des Lauerzersees, welche die Entwicklung der Wasserqualität
während des Jahres aufzeigen, konnten 2005 abgeschlossen
werden. In Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Anstalt für
Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz
(EAWAG), dem Bundesamt für Umwelt und externer Expertise
kann 2006 der Entscheid gefällt werden, ob der Lauerzersee als
sanierungspflichtig beurteilt werden muss.
Die im Jahr 2004 durchgeführten ökomorphologischen Aufnahmen der Fliessgewässer wurden ausgewertet und auf Grund des
Hochwassers Norbert in zwei Teilprojekten weiterverarbeitet (Ausscheidung Raumbedarf und Festlegung des Revitalisierungspotenzials).
Zur Sicherstellung der zukünftigen Wasserversorgung wurde in
Wangen das Schutzareal «Aastuden» ausgeschieden. In Muotathal ist das Verfahren für das Schutzareal zurzeit durch Einsprachen blockiert. In Unteriberg konnte im Bereich «Charenboden –
Ried» ein grosses, streckenweise gespanntes Grundwasservorkommen nachgewiesen werden. Die Eignung als Trinkwasser
muss allerdings noch genauer abgeklärt werden.
In Reichenburg klärte das Amt die Frage einer allfälligen Beeinträchtigung des Grundwasserpumpwerkes Hirschlen durch den
Badebetrieb im Hirschlensee ab. Die Untersuchungen werden im
Sommer 2006 durch die Gemeinde Reichenburg vervollständigt.
2005 stand im Zeichen der Alternativ-Energien. Es wurden 64 Anlagen mit Erdwärmesonden bewilligt (19 700 gebohrte Laufmeter). Pro Meter rechnet man mit einer Leistung von etwa 45 Watt,
damit wurden Erdsonden mit einer Gesamtleistung von etwa 0.9
Megawatt installiert. Für Grundwasser-Wärmepumpen wurden
zehn Konzessionen erteilt. Die Anfragen für alternative Wärmenutzung nehmen nach wie vor zu. Beantwortet wurden insgesamt
261 Vorabklärungen (Grundwasser, Erdsonden, Energiepfähle
usw.).
Zurzeit sind im Kanton Schwyz vier grössere Kiesgruben in Betrieb, ebenso fünf Steinbrüche. Die entsprechenden Kontrollen
übernimmt das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit
den Standortgemeinden und dem Fachverband für Sand, Kies
und Beton (FSKB). Drei Abbauprojekte sind gegenwärtig im Evaluations- oder im Genehmigungsverfahren.
Im Bereich der Tankanlagen hat die Anzahl der so genannten
«Schwarzanlagen» seit der Einführung der Tankvignette stark abgenommen. Von den 1340 revidierten Tankanlagen sind 410
Kleintankanlagen definitiv aus der Revisionspflicht entlassen worden.
Im Rahmen der Grundwasserüberwachung NAQUAspez setzte
das Amt für Umweltschutz die bisherige Zusammenarbeit mit
dem Bundesamt für Umwelt, Wald Landschaft (BUWAL – heute
BUFU) fort. Herbizide und Belastungen aus Treibstoffen konnten
keine nachgewiesen werden.
1.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
2 148 500
224 000
1 924 500
2 170 972
302 758
1 868 214
+22 472
+78 758
– 56 286
Kommentar:
Die Vorgaben der Massnahmenpläne I und II wurden vollständig
umgesetzt. Das Globalbudget konnte eingehalten werden. Die Erlöse waren bedeutend höher, da die Bundesentschädigungen für
die Ökomorphologie erst nach Abschluss des Projekts ausbezahlt
wurden.
Produktegruppe 2: Umweltschutz (UWS)
2.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Überprüfen der Abfallbehandlungsanlagen und Sammelstellen für Haushaltchemikalien betreffend Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. –
Vermindern von illegalen Abfallverbrennungen durch konsequente Öffentlichkeitsarbeit. – Erfassen von Messdaten und -grössen für den Beschrieb
der Qualität der Umwelt. – Begrüssen der Inhaber von belasteten Standorten, welche eine Voruntersuchung erstellen müssen.
Indikatoren
Standards
Kontrollen der bewillig- 60% pro Jahr
ten Abfallanlagen
(Betriebskontrollen)
80% bis Ende 2005
Bewilligungen an
bestehende öffentliche
Sammelstellen für
Haushaltchemikalien
nach Inkraftsetzung
der neuen VeVA
Soll-Ist-Abweichungen
68% der Anlagen im
Jahr 2005 kontrolliert.
Da die Verordnung
über den Verkehr mit
Abfällen (VeVA) durch
den Bund erst ab
1. Januar 2006 in Kraft
gesetzt wurde, konnte
das vorgesehene Ziel
nicht erreicht werden.
31
Departement des Innern
Informationskampagne 1 pro Jahr
Kataster der unterschiedlichen Anlagentypen mit nichtionisierenden Strahlen (NIS)
auf dem GIS
1 Anlagetyp pro Jahr
erfasst
Beprobte Standorte
40 bis Ende 2005
nach Art. 4 der Verordnung über Schadstoffe
im Boden (VBBo)
Kontakte
50% bis Ende 2004
und
80% bis Ende 2005
Es wurde je eine
Kampagne im Bereich
Ozon («ozon-ok» und
Ozontour) und illegale
Abfallentsorgung
(«Abfalltafeln», «Silofolien») durchgeführt.
Im 2005 zugunsten
von NIS-MonitoringProjekt auf ein Minimum (Rundfunk) reduziert. Im Jahr 2006
wird ein Praktikant
temporär eingestellt,
der die Trafostationen
und Hochspannungsleitungen erfassen soll.
Im 2005 konnte das
Projekt «KABO» durchgeführt und beendet
werden. Aus Kostengründen konnten jedoch nur 28 Standorte
untersucht werden.
Dank einem Einsatz
von externen Fachleuten konnten alle
Inhaber (100%) angeschrieben werden.
Kommentar:
Bei den Betriebskontrollen der bewilligten Abfallanlagen wurden
die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre bestätigt. Dementsprechend konnte die Anzahl der kontrollierten Betriebe leicht
gesenkt werden. Die frei werdenden Ressourcen wurden in die
Neuorientierung der Kompostieranlagen und in ein Projekt zum
Anschieben der koordinierten Verwertung der Siloballenfolien
umgelagert.
Bei der Bewilligung von Sammelstellen gemäss Verordnung über
den Verkehr mit Abfällen (VeVA) hat sich gezeigt, dass der Zeitplan des Bundes für die Einführung der VeVA für einige Partner
im Prozess zu ambitioniert war. Der Bund hat dies erkannt und
die Einführung der VeVA auf anfangs 2006 verschoben. Damit hat
sich der Fahrplan auch auf kantonaler Ebene verschoben, und
die geplanten Arbeiten können erst im Jahr 2006 in Angriff genommen werden. Da nun alle Partner frühzeitig eingebunden
und besser informiert werden konnten, dürfte sich der Start der
Einführung reibungsloser gestalten, als erwartet.
Ozon ist im Sommer das lufthygienische Problem Nummer eins.
Der Hitzesommer 2003 hat gezeigt, dass die Bevölkerung in diesem Bereich informiert werden will und dass eine Sensibilisierung
für notwendige Massnahmen bei den Vorläuferschadstoffen notwendig ist. Die Aufklärungs- und Orientierungskampagne wurde
bereits im 2004 angefahren und im 2005 weitergeführt. Nach
einem dritten Jahr (2006) wird Bilanz gezogen und das weitere
Vorgehen diskutiert.
Illegale Abfallentsorgung ist ein Dauerthema, was auch die gleich
bleibend hohe Zahl der Verzeigungen belegt. Im Jahr 2005 wurden als zentrale Kampagne in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die wilden Deponien mit Verbotstafeln ausgerüstet. Gleichzeitig lief die Kampagne «Richtig Feuern mit Holz» weiter und ein
Projekt zur Wiederverwertung von Siloballenfolien wurde gestartet.
Die Kataster von Anlagen, welche in der Verordnung zum Schutz
vor nichtionisierender Strahlung (NISV) genannt werden, sind für
32
den Vollzug und die Information der betroffenen Bevölkerung von
grossem Nutzen. Der Aufwand zur Erhebung und zur Implementierung des Katasters im Bereich der Trafostationen ist erheblich.
Da ein im 2006 startendes Projekt (Messung niederfrequenter
Quellen) mit dem Katasterprojekt hohe Synergien aufweist und
ein Praktikant für diese Arbeiten temporär angestellt werden
konnte, werden die Erhebung und EDV-technische Verarbeitung
der Anlagen erst im Jahr 2006 durchgeführt. Die frei werdenden
Ressourcen wurden in ein Zentralschweizer NIS-Monitoring-Projekt investiert, dass im 2006 operativ werden kann. Zur minimalen Erfüllung der Vorgabe wurde das Netz der Rundfunksender
aufgenommen.
Die Arbeiten zum kantonalen Bodenbeobachtungsnetz (KABO)
haben sich gut entwickelt und konnten im Sommer 2005 durchgeführt und noch vor Ende des Jahres abgeschlossen werden. Es
hat sich gezeigt, dass die budgetierte Summe von 55 000 Franken bei weitem nicht für die anvisierten 40 Standorte reicht. Nach
fachlichen Abklärungen wurde entschieden, das KABO mit einer
reduzierten Zahl von 28 Standorten durchzuführen. Insbesondere wurden Standorte, welche bei der ersten Untersuchung vor
15 Jahren gute Werte zeigten, weggelassen. Somit konnte die
Zielsetzung des KABO mit den vorgesehenen finanziellen Mitteln
erreicht werden.
Die Revision des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes sah vor,
dass dem Kanton für jeden belasteten Standort, dessen Inhaber
bis Ende 2005 (neu voraussichtlich bis Mitte 2007) begrüsst wird,
ein Beitrag von 500 Franken und in der Summe einige 100 000
Franken geleistet wird. Darauf hat das Amt mit Hilfe von Externen
einen Effort unternommen und alle noch verbleibenden Inhaber
kontaktiert. Dementsprechend wurde auch die Vorgabe (80% bis
Ende 2005) gut erfüllt.
2.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
1 757 900
206 000
1 551 900
1 727 178
201 274
1 525 904
– 30 722
– 4 726
– 25 996
Kommentar:
Dank einem guten Kostenmanagement konnte trotz der Massnahmenpläne I und II das Globalbudget eingehalten werden.
Leistungsperiode 2004/2005 (Gesamtbetrachtung nach
Abschluss der Leistungsperiode)
Übergeordnete Ziele Produktegruppe 1 Gewässerschutz (GWS)
– Bestehende Trinkwasserfassungen und Trinkwasservorkommen sind rechtskräftig geschützt.
– Die Hälfte aller Gemeinden verfügt über eine genehmigte Generelle Entwässerungsplanung (GEP).
– Gebiete für mögliche Erdwärmenutzungen sind bekannt und erlauben dadurch ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren.
– Die Grundwasserbelastung mit Schadstoffen der wichtigsten
Vorkommen ist bekannt.
– Erhaltung und Wiederherstellung der Gewässer als natürlicher
Lebensraum (dauernd).
Beurteilung der Erfüllung:
Die Ausscheidungen für die notwendigen Schutzzonen um Trinkwasserfassungen und Grundwasserschutzareale sind immer
noch am Laufen. Zurzeit sind bei verschiedenen Schutzzonenausscheidungen Einspracheverfahren im Gange. Da diese Ver-
Departement des Innern
fahren in der Regel sehr langwierig sind, wird dies zu grösseren
Verzögerungen im Bearbeitungsablauf führen. Es wurde deshalb
schon seit längerer Zeit kommuniziert, dass das Ziel – 95% bei
grossen (Gemeindewerke) und 80% bei kleinen (Gruppenversorgungen) Fassungen bis Ende 2005 in Kraft – nicht erreicht werden kann.
Bei 16 von 30 Gemeinden liegt ein genehmigter oder vorgeprüfter GEP vor.
Die Erdwärmekarten sind gedruckt und wurden den kommunalen
Fachbehörden vorgestellt sowie den Behörden und Planern zur
Verfügung gestellt. Das Ziel eines vereinfachten Baubewilligungsverfahrens kann somit in der Praxis umgesetzt werden.
Im Rahmen der Grundwasserüberwachung NAQUAspez setzte
das Amt für Umweltschutz die bisherige Zusammenarbeit mit
dem BUWAL fort. Bis anhin waren keine Problemstoffe über dem
Grenzwert.
Die im Jahr 2004 durchgeführten ökomorphologischen Aufnahmen der Fliessgewässer wurden ausgewertet und auf Grund des
Hochwassers Norbert in zwei Teilprojekten weiterverarbeitet (Ausscheidung Raumbedarf und Festlegung des Revitalisierungspotenzials). Ebenso wurden verschiedene Renaturierungsprojekte
umgesetzt.
Da die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) durch
den Bund erst ab 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt wurde, konnte
das vorgesehene Ziel nicht erreicht werden.
Bis heute wurden die Kataster für Natel- sowie Rundfunkantennen, als Planungsgrundlage im Bereich nichtionisierender Strahlen, auf dem Geographischen Informationssystem (GIS) erstellt.
28 ausgewählte Standorte wurden nach Art. 4 der Verordnung
über Schadstoffe im Boden (VBBo) beprobt. Damit kann die Veränderung der Schadstoffbelastung der Schwyzer Böden beurteilt
werden.
Sämtliche Inhaber von belasteten Standorten, welche eine Voruntersuchung erstellen müssen, wurden an den öffentlichen Podiumsgesprächen informiert und anschliessend schriftlich begrüsst.
Zur Verminderung illegaler Abfallverbrennungen wurde im Dezember 2004 mit der direkten Information der Anlagenbetreiber
durch die Kaminfeger gestartet. Zur Heizsaison 2005/2006 wurde
mit der Kampagne «Richtig Feuern mit Holz» die Information via
die Gemeinden und die Ärzte ausgedehnt.
3.2 Globalkredit 2004/2005 Umweltschutz
3.1 Globalkredit 2004/2005 Gewässerschutz
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
4 425 500
448 000
3 977 500
4 242 550
744 786
3 497 764
– 182 950
+ 296 786
– 479 736
Kommentar:
Die Vorgaben der Massnahmenpläne I und II wurden vollständig
umgesetzt. Der Globalkredit konnte eingehalten werden. Höhere
Erlöse wurden im Bereich der Tankanlagen (Vignetten) erzielt.
Ebenso konnten Bundesbeiträge für die hydrologischen Untersuchungen nach Art. 64 Gewässerschutzgesetz beim Bund ausgelöst werden.
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
3 603 400
412 000
3 191 400
3 318 008
481 978
2 836 030
– 285 392
+69 978
– 355 370
Kommentar:
Die Vorgaben der Massnahmenpläne I und II wurden vollständig
umgesetzt. Der Globalkredit konnte eingehalten werden. Einsparungen wurden erzielt, weil die Kontrollmessungen gemäss Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung durch
das Amt für Umweltschutz durchgeführt wurden und keine Vergabe an Dritte erfolgte. Bei den Erlösen wurden noch Beiträge
vom Bundesamt für Strassen an die Luftmessungen aus den Vorjahren nachbezahlt.
Übergeordnete Ziele Produktegruppe 2 Umweltschutz (UWS)
– Betrieb und Unterhalt von Abfallbehandlungsanlagen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und werden korrekt geführt.
– Die Umsetzung (Vollzug) der neuen Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) ist eingeleitet und zeigt erste Auswirkungen.
– Eine Planungsgrundlage im Bereich der nichtionisierenden
Strahlen ist auf dem Geographischen Informationssystem (GIS)
erstellt.
– Die Veränderung der Schadstoffbelastung der Schwyzer Böden
ist bekannt.
– Massnahmen zur Sanierung belasteter Standorte sind eingeleitet.
– Verminderung von illegalen Abfallverbrennungen durch gezielte Informationskampagnen ist erreicht.
Beurteilung der Erfüllung:
Die Kontrollen der Abfallanlagen wurden auftragsgemäss durchgeführt. Das Resultat ergab, dass die Betriebe nicht nur die Auflagen weitgehend erfüllen, sondern auch in die Zukunft investieren. Das heisst, dass die Qualität ihrer Produkte (Wertstoffe aus
Abfall) optimiert und Wert auf optimale Prozesse und eine Kontrolle der Abläufe gelegt wird.
33
34
Volkswirtschaftsdepartement
Die Schwyzer Wohnbevölkerung zählte Ende Berichtsjahr 137 225 Personen. Dies entspricht einer Zunahme von 1446 Personen
oder 1.06% gegenüber dem Vorjahr. Ebenfalls gewachsen ist die Anzahl der im Handelsregister eingetragenen Firmen. Die Nettozunahme beträgt 427 oder 4.4%. Stark angestiegen ist dabei die Zahl der Aktiengesellschaften (+145) sowie der Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (+252). – Dem anhaltenden Wirtschaftswachstum steht nach wie vor die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt entgegen. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Kanton Schwyz hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und
liegt nach wie vor bei 2.3% (Schweiz 3.8%). Im Jahresdurchschnitt wurden von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
2723 (2650) Stellensuchende betreut.
A. Allgemeines
B. Wirtschaftsförderung
1. Wirtschaftslage
1. Wirtschaftsförderungsgesetz
Der Kanton Schwyz kann sich der schweiz- und europaweiten Abkühlung des Wirtschaftswachstums nicht entziehen. Einerseits
nahm die Binnennachfrage nur zögerlich zu, und andererseits
fallen die Exporterlöse tiefer aus als im vergangenen Jahr. Die
Schwyzer Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2005 ein Wachstum
des realen Bruttosozialproduktes von 1.7% (2.9%). Trotz Wirtschaftswachstum blieben die positiven Impulse auf den Schwyzer
Arbeitsmarkt aus. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2005 unverändert bei 2.3% (Schweiz 3.8%). Im Jahresdurchschnitt wurden
1649 (1630) Arbeitslose registriert.
Das Wirtschaftswachstum wurde vor allem durch das Baugewerbe mit einer Zunahme der Bruttowertschöpfung von 3.1% getragen. Insbesondere der Wohnungsbau erlebte einen Boom. Zu
den zusätzlichen Wachstumstreibern zählten die Nahrungs- und
Genussmittelindustrie sowie der gesamte Dienstleistungssektor.
Trotz des Unwetters in der zweiten Augusthälfte konnte der
Schwyzer Tourismus ein robustes Wachstum von 1.7% aufweisen. Die Branche «Holz und Möbel» verzeichnete 2005 eine
Wertschöpfungssteigerung von 1.9%. Von der deutlich positiven
Entwicklung im Holzbau profitierte vor allem die Holzindustrie.
Gleichzeitig steigerte das gewachsene Vertrauen der Konsumenten die Verkaufszahlen der Möbelindustrie. Im Landwirtschaftssektor sank die Bruttowertschöpfung unter anderem auf Grund
der sinkenden Absatzpreise um 5.4%. Mit einer Abnahme der
Betriebe um 1.3% blieb 2005 die Geschwindigkeit des Strukturwandels deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt.
2. Entwicklung der Wohnbevölkerung
Gemäss der alljährlichen Erhebung bei den Bezirken und Gemeinden zählte die Wohnbevölkerung im Kanton Schwyz am
31. Dezember 2005 137 225 Personen. Dies entspricht einer Zunahme von 1446 (885) Personen oder 1.06% (0.66%) gegenüber dem Vorjahr.
1.1 Strategiekonzept Wirtschaft und Wohnen
für den Kanton Schwyz
Der Stand der Umsetzung der Massnahmen des regierungsrätlichen Strategiekonzepts wird im Kapitel «Regierungsrat» ausführlich dargelegt.
1.2 Mitfinanzierung von Investitionshilfen nach IHG
Gestützt auf das Gesetz über die Wirtschaftsförderung (WFG) vom
27. November 1986 hat der Regierungsrat die Regionalentwicklungsverbände Rigi-Mythen und Einsiedeln mit je Fr. 57 000.–
unterstützt. Es wurden Fr. 171 808.– als kantonale Basisfinanzierung zur Auslösung von zinslosen Investitionshilfedarlehen des
Bundes gesprochen (vgl. Ziffer 8).
1.3 Wirtschaftliche Standortwerbung
Die wirtschaftliche Standortwerbung im Ausland wurde auch im
Jahr 2005 mit den Partnern Greater Zurich Area AG (GZA),
Standortpromotion Zentralschweiz (SPZ) sowie der Direktion für
Standortförderung des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco)
realisiert. Der jährliche Mitgliederbeitrag an die GZA beträgt
Fr. 101 533.–, jener an die SPZ Fr. 63 000.–. Im Berichtsjahr
führten die Ansiedlungsbemühungen der GZA, in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen,
zu 103 (96) Ansiedlungen aus dem Ausland. Diese ausländischen Firmen starteten mit 402 (329) neuen Arbeitsplätzen. Vor
dem Hintergrund des regierungsrätlichen Strategiekonzepts
«Wirtschaft und Wohnen für den Kanton Schwyz» und der Teilstrategie «gezielte Vernetzung» kommt der Mitgliedschaft in der
GZA eine besondere Bedeutung zu. Die Beziehungen zur GZA
wurden deshalb weiter intensiviert. Der Kanton Schwyz war Gastgeber der jährlich stattfindenden zweitägigen Klausurkonferenz
der GZA. Im Herbst führte der Stiftungsrat der GZA seine ordentliche Sitzung im Kanton Schwyz durch. Dies wurde zum Anlass
genommen, sämtliche Gemeindepräsidenten und Bezirksammänner sowie Unternehmer der Mitglieds-Bezirke March, Höfe
und Einsiedeln über die GZA zu informieren und den Gedankenaustausch über die Kantonsgrenzen hinweg zu pflegen.
In sieben (10) Gemeinden nahm die Bevölkerung leicht ab. Den
grössten Rückgang verzeichnete Rothenthurm mit 45 Personen,
gefolgt von Tuggen (–18) und Schübelbach (–17). Weitere Gemeinden mit einer Bevölkerungsabnahme im Jahr 2005 sind Reichenburg, Muotathal, Vorderthal und Morschach.
Die SPZ realisierte aus 1650 (2080) Kontakten und 48 (50) konkreten Anfragen zehn (8) Ansiedlungen mit rund 35 (35) Arbeitsplätzen in den Zentralschweizer Kantonen. Der Kanton Schwyz
war mit einer (1) Ansiedlung mit vorläufig zwei (1) Arbeitsplätzen
beteiligt. Anfangs 2005 wurde die 1996 gegründete SPZ einer externen Evaluation unterzogen. Die Resultate führten zur Auflösung der SPZ per 31. Dezember 2005. Die Zentralschweizer Wirtschaftsförderungskonferenz wird weiterhin regelmässig tagen,
neue feste Strukturen sind derzeit nicht geplant, jedoch können
punktuell gemeinsame Aktivitäten durchgeführt werden.
Fünf (3) Gemeinden wuchsen um über 100 Personen, nämlich
Einsiedeln (+ 303), Freienbach (+ 287), Altendorf (+202), Lachen (+184) und Feusisberg (+146).
Die kantonale Wirtschaftsförderung behandelte insgesamt 190
(220) Ansiedlungsanfragen und rund 100 (50) weitere Geschäfte. Sie begleitete 15 (24) ausländische und neun (1) inländische
Die ausländische Wohnbevölkerung hat um 619 (555) Personen
von 22 019 auf 22 638 zugenommen. Dies entspricht einer Zunahme von 2.8% (2.6%). Die Ausländerquote beträgt nun 16.5%
(16.2%).
35
Volkswirtschaftsdepartement
Unternehmen auf dem Weg zur Ansiedlung. 88 (70) neue Arbeitsplätze wurden durch die neu zugezogenen Firmen geschaffen.
Die Kontaktpflege zu bereits ansässigen Unternehmen wurde im
Berichtsjahr weiter intensiviert. Im Mittelpunkt standen Firmenbesuche, die Bearbeitung konkreter Anliegen und die beratende
Unterstützung in spezifischen Unternehmensfragen. Aus diesen
Unternehmergesprächen resultierte ein erster Netzwerkanlass:
Das Bedürfnis nach Informationen über die unternehmerischen
Chancen und Risiken in China wurde von der Wirtschaftsförderung aufgenommen und am Anlass «Erfolgreich in China und
Fernost» im Oktober 2005 thematisiert. Der Anlass mit Einführungsreferaten und einem Podiumsgespräch mit Schwyzer Unternehmern, die in China aktiv sind, wurde von 70 Personen besucht, und es fand ein reger Erfahrungsaustausch statt.
2. Fonds zur Förderung der kantonalen Volkswirtschaft
Die Abrechnung der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) weist per
31. Dezember 2005 einen Saldo von Fr. 188 613.28 aus. Im Berichtsjahr wurden folgende Beiträge ausgerichtet:
– Fr. 12 000.– an die BAK Basel Economics AG, als zweite Tranche an den International Benchmark Club (IBC) für das Modul
«Steuerbelastung als Standortfaktor»;
– Fr. 6 000.– an die Finanzabteilung der Universität Zürich, als
zweite Tranche für das Projekt «Swiss Financial Centre Watch»;
– Fr. 20 000.– als Initialaufwand für das Technologiezentrum
Steinen.
Im Rahmen des Massnahmenplanes I zur Haushaltsicherung
2005 – 2008 hatten der Regierungsrat und die SZKB im Jahr
2004 beschlossen, auf die Äufnung des Fonds in den Jahren
2005, 2006 und 2007 zu verzichten. Auf Grund der Projektlancierung Technologiezentrum Steinen (TZS) erschien es jedoch
angezeigt, die Sistierung der Fondsalimentierung per 2006 rückgängig zu machen. Ab 2006 wird der Fonds wieder mit jährlichen
Einlagen des Kantons und der SZKB von je Fr. 15 000.– geäufnet.
3. Verein InnovationsTransfer Zentralschweiz (ITZ)
Die kostenlose Erstberatung der Wissens- und Technologie-Transferstelle der Zentralschweizer Kantone InnovationsTransfer Zentralschweiz (ITZ) wurde im Berichtsjahr erneut intensiv in Anspruch genommen. Dem ITZ gelang es, die Beratungsaktivitäten
in den einzelnen Mitgliedskantonen weiter auszubauen. Der Kanton Schwyz hat mit einer Vertreterin des Volkswirtschaftsdepartements sowie einem Vertreter der Privatwirtschaft Einsitz im Vorstand des ITZ.
4. Genossenschaft Technologiezentrum Linth (TZL)
Das Technologiezentrum Linth (TZL) mit Standort Ziegelbrücke ist
eine kantonsübergreifende Initiative zur Ansiedlung von technisch orientierten Unternehmen im Linthgebiet. Als Gründer- und
Beratungszentrum stellt das TZL seine Dienstleistungen nicht nur
neuen, sondern auch den bestehenden Unternehmen der Region
zur Verfügung. Das aktiv betreute Einzugsgebiet umfasst den
Kanton Glarus, die Gebiete See, Gaster und Sargans des Kantons
St. Gallen sowie die Schwyzer Bezirke Höfe, March und Einsiedeln. Im Jahr 2003 wurde ein erster Filialbetrieb in Jona gegründet (Technologiezentrum Jona) und im Berichtsjahr fiel der
Startschuss für einen weiteren Filialbetrieb in Sargans (Technolo-
36
giezentrum Sargans). Das TZL hat im Berichtsjahr die NetzwerkPlattform «Contact Point» weiter ausgebaut. Diese Anwendung
hat sich zu einem wichtigen Instrument für die Vernetzung von
Unternehmen entwickelt. Die Datenbank enthält rund 4000
qualifizierte Einträge. Der Jahresbeitrag beläuft sich für den
Kanton Schwyz auf Fr. 9250.–. Weitere Trägerkantone sind
St. Gallen und Glarus. Das Volkswirtschaftsdepartement ist mit
einer Person in der Verwaltung der Genossenschaft TZL vertreten.
5. Technologiezentrum Steinen (TZS)
Die Teilstrategie «Entwicklung von innen» und die positiven Erfahrungen in Ziegelbrücke und Jona haben das Volkswirtschaftsdepartement veranlasst, auch für den inneren Kantonsteil ein
Technologiezentrum zu realisieren. Das Technologiezentrum Steinen (TZS) wurde im September 2005 eröffnet. Finanziert wird das
TZS über den Fonds zur Förderung der Kantonalen Volkswirtschaft. Zudem wurde ein Verein Technologiezentrum Steinen gegründet, der durch Mitgliederbeiträge die weiteren Aufwendungen in der Höhe von rund Fr. 15 000.– deckt. Von den Leistungen
des TZS profitieren nicht nur Firmen, die sich im TZS-Gebäude
einmieten, sondern auch Unternehmen in der Region sowie Gemeinden, die dem Trägerverein beitreten. Durch das Technologiezentrum Steinen werden bereits vorhandene Unternehmen in
der Region nicht konkurrenziert. Es sollen vielmehr im Sinne
eines gezielten Strukturwandels Neuansiedlungen in anerkannten Wachstumsbranchen erleichtert werden.
6. Micro Center Central-Switzerland (MCCS)
Im April 2000 wurde die Micro Center Central-Switzerland AG
(MCCS AG) von Zentralschweizer Unternehmen mit dem Ziel gegründet, eine Kompetenzregion im Bereich Mikrotechnologie zu
entwickeln. Seit Anfang 2001 ist das Zentrum Zentralschweiz des
Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique SA (CSEM)
mit derzeit 31 hoch qualifizierten Wissenschaftern in Alpnach
aktiv.
Im Jahr 2005 erzielte das CSEM Zentralschweiz in Alpnach einen
Umsatz von 7 Mio. Franken. Davon fallen 3 Mio. Franken auf angewandte Forschung (je 1.5 Mio. Franken trugen der Bund und die
Kantone der Zentralschweiz bei) und 4 Mio. Franken auf Entwicklung (davon 3 Mio. Franken aus Direktaufträgen von Industriepartnern und 1 Mio. Franken aus öffentlich geförderten Innovationsprojekten) oder Projekte der Europäischen Union. Die
Direktaufträge aus der Industrie kamen im vergangenen Jahr aus
der ganzen Schweiz und aus dem Ausland, insbesondere den USA.
Der Kanton Schwyz leistete einen Beitrag von Fr. 175 000.–.
Ebenfalls positiv entwickelt hat sich die Mitarbeiterzahl: Von
15 Mitarbeitenden beim Start im Jahr 2001 hat sich die Mitarbeiterzahl auf 31 und einen Lernenden entwickelt. Externe Doktoranden, Diplomanden, Studenten und Maturanden im Praktikum,
die ebenfalls alle im CSEM ausgebildet werden, sind in diesen
Zahlen nicht enthalten.
7. Wirtschaftsrat
Der Wirtschaftsrat traf sich 2005 zu drei Sitzungen. Im Zentrum
stand die Umsetzung des «Strategiekonzeptes Wirtschaft und
Wohnen für den Kanton Schwyz». Der Wirtschaftsrat gab dabei
wichtige Impulse für die Umsetzung von Teilprojekten und für das
Projektcontrolling. Überdies liess er sich über die Tätigkeiten von
Volkswirtschaftsdepartement
Greater Zurich Area (GZA) und der Genossenschaft Technologiezentrum Linth (TZL) informieren.
8. Regionale Entwicklungskonzepte / Investitionshilfe
für Berggebiete
8.1 Allgemeines
Auf Grund des Bundesgesetzes über die Investitionshilfe für
Berggebiete (IHG) vom 21. März 1997 sichert der Regierungsrat
im Rahmen der dem Kanton zur Verfügung gestellten Bundesmittel Investitionshilfedarlehen zu. Er setzt ausserdem die äquivalente Kantonsleistung fest.
8.2 Zusicherungen
Regionalverband Rigi-Mythen (ehemals REV Innerschwyz)
Der Theatergesellschaft Arth wurde für die Erweiterung des Theaters ein zinsloses Darlehen von Fr. 400 000.– zugesichert; die
kantonale Basisfinanzierung betrug Fr. 116 000.–. Die erlebniswelt muotathal gmbh erhielt für den Aus- und Neubau des Husky
Camps in Muotathal ein Darlehen von Fr. 140 000.–. Die Basisfinanzierung belief sich auf Fr. 32 504.–.
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Total
26 081 000.–
6 220 000.–
19 888 000.–
4 712 689.–
18 756 249.–
4 700 000.–
0.–
10 800 000.–
264 486 175.–
1 892 000.–
1 575 000.–
2 750 000.–
1 440 000.–
2 930 000.–
1 000 000.–
0.–
2 000 000.–
46 821 030.–
1 086 120.–
921 375.–
1 001 250.–
551 025.–
1 714 050.–
220 500.–
0.–
700 000.–
24 403 326.–
*4% bis 1981; 6% ab 1982; 5% ab 1. Juli 1983; 6% ab 1. Juli 1989; 7% ab 1. Oktober 1990; 5.5% ab
1. Januar 1994; 4.5% ab 1. Januar 1997; 3.5% ab 1. Januar 2003.
C. Fremdenverkehr
Öffentliche Mittel für den Tourismus wurden eingesetzt zur Unterstützung der Information und des Service public. Unter diesem
Titel erhalten der Tourismusverband des Kantons Schwyz (tvsz),
die Luzern Tourismus AG und die Destinationen Rapperswil-Zürichsee sowie Vierwaldstättersee jährliche Beiträge. Das Swiss
Knife Valley ist in die Leistungsvereinbarung mit Vierwaldstättersee Tourismus eingebunden, Einsiedeln Tourismus in jene von
Rapperswil Zürichsee Tourismus.
Zusammen mit den in den Jahren 1978 – 2004 zugesicherten Investitionshilfen ergibt sich folgende Übersicht:
Jahr
1978–1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Total
Projektkosten
Zugesicherte
Investitionshilfe
Zinsvorteil *
131 093 116.–
5 175 700.–
5 561 554.–
3 934 750.–
31 071 000.–
1 706 058.–
66 300 000.–
11 702 500.–
850 000.–
15 900 000.–
750 000.–
12 358 000.–
895 000.–
23 435 000.–
0.–
16 323 400.–
2 737 730.–
329 793 808.–
17 685 315.–
1 218 000.–
725 000.–
360 000.–
2 389 000.–
158 000.–
3 475 000.–
1 285 000.–
150 000.–
2 696 000.–
225 000.–
2 300 000.–
350 000.–
6 630 000.–
0.–
3 100 000.–
540 000.–
43 286 315.–
9 677 459.–
741 415.–
461 825.–
201 600.–
1 663 585.–
69 520.–
1 529 000.–
702 900.–
54 000.–
1 277 348.–
106 312.–
940 500.–
165 375.–
3 717 975.–
0.–
866 250.–
176 750.–
22 351 814.–
Regionalentwicklungsverband Einsiedeln
Der Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald, Einsiedeln,
wurde für den Bau des Gesundheitszentrums ein zinsloses Darlehen von 2 Mio. Franken für die Dauer von 20 Jahren zugesichert.
D. Handelsregister
2005 wurden 4086 (4100) Journaleintragungen vorgenommen.
Die Eintragungen gingen trotz einer Zunahme der Firmen erstmals seit 1998 leicht zurück.
Am 31. Dezember 2005 waren im Handelsregister 10 132 (9705)
Firmen eingetragen. Die Nettozunahme beträgt 427 (421) oder
4.4 (4.5)%. Stark zugenommen haben Aktiengesellschaften
(+145) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (+252).
Das eingetragene Aktienkapital hat von 3.5 auf 3.9 Mia. Franken
zugenommen.
Bestand
Bestand Zu- / Abnahme
1. Januar 31. Dezember
2005
2005
Einzelfirmen
Kollektivgesellschaften
Kommanditgesellschaften
Aktiengesellschaften
GmbH
Genossenschaften
Körperschaften des öffentl. Rechts
Vereine
Stiftungen
Zweigniederlassungen
Total
3 076
294
67
3 585
1 964
198
1
40
284
196
9 705
3 102
293
65
3 730
2 216
197
1
44
288
196
10 132
26
–1
–2
145
252
–1
0
4
4
0
427
Zusammen mit den in den Jahren 1978 – 2004 zugesicherten Investitionshilfen ergibt sich für den REV Einsiedeln folgende Übersicht:
Jahr
1978–1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
Projektkosten
Zugesicherte
Investitionshilfe
Zinsvorteil *
106 091 552.–
7 706 695.–
193 000.–
25 264 390.–
9 887 600.–
14 537 000.–
11 513 000.–
4 241 000.–
4 676 000.–
19 136 030.–
1 896 000.–
47 000.–
5 997 000.–
2 409 000.–
2 512 000.–
1 737 000.–
575 000.–
925 000.–
9 091 581.–
1 563 730.–
31 255.–
3 202 435.–
1 455 195.–
1 105 280.–
901 780.–
411 125.–
446 625.–
E. Wohnungs- und Mietwesen
1. Förderung der Wohnbautätigkeit
1.1 Frühere Wohnbautätigkeit
(BRB betreffend Milderung der Wohnungsnot vom
30. Juni 1942; BB betreffend Wohnbauförderung
vom 8. Oktober 1947)
Wegen Zweckentfremdung subventionierter Wohnungen wurden
in zwei (1) Fällen Subventionsbetreffnisse von Fr. 12 950.–
(Fr. 7800.–) zurückgefordert (Bundesanteil Fr. 4050.–, Kantonsund Gemeindeanteil von je Fr. 4450.–).
37
Volkswirtschaftsdepartement
1.2 Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)
vom 4. Oktober 1974
Vom 1. September 1975 bis 31. Dezember 2003 wurden 1684
Wohneinheiten (Wohneigentum und Mietwohnungen) gefördert.
Für 202 Objekte wurde die Bundeshilfe abgelöst, sodass diese
noch für 1230 Wohnungen besteht. Davon sind 547 Mietwohnungen, 342 Einfamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen und
341 Alters- und Invalidenwohnungen.
1.3 Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung
(KWEG) vom 12. September 1991
Für 506 (535) Wohneinheiten wurden im Berichtsjahr kantonale Zusatzverbilligungen von insgesamt Fr. 1 125 901.95
(1 260 375.80) ausbezahlt.
Am 25. September 2005 haben die Schwyzer Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger mit 30 937 zu 15 602 Stimmen eine Änderung
des KWEG beschlossen. Mit dieser Teilrevision, die am 1. Januar
2006 in Kraft tritt, wird die Gewährung der kantonalen Zusatzverbilligung I (ZV I) auf die ursprüngliche Dauer von elf Jahren zurückgeführt und entfallen die abgestuften Anschlussleistungen
zur ZV I.
G. Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
Das Departement erledigte im Berichtsjahr 16 (19) Gesuche:
8
3
4
1
(8)
(1)
(7)
(0)
8
7
0
1
(11)
(9)
(1)
(1)
Bewilligungsverfügungen, wovon:
Einfamilienhaus zu Ferienzwecken
Eigentumswohnung zu Ferienzwecken
Autoabstellplatz zu Ferienwohnung
Weitere Geschäfte, wovon:
Feststellungen der Nichtbewilligungspflicht
Aufhebung von Auflagen
Verlängerung Veräusserungsfrist
Das für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wohneinheiten in
Apparthotels zur Verfügung stehende Kontingent von 50 (50) Einheiten wurde nicht beansprucht, da noch das Vorjahreskontingent ausgeschöpft werden konnte.
H. Arbeitsmarkt
1. Arbeitsmarktlage
2. Schlichtungsbehörden im Mietwesen
Die Schlichtungsbehörden im Mietwesen der sechs Bezirke erledigten im Berichtsjahr 249 (307) Streitfälle aus Mietverhältnissen.
Von diesen wurden 140 (185) durch Einigung, 31 (20) durch Entscheid und 41 (49) durch Nichteintreten oder Rückzug des Begehrens erledigt. In 37 (53) Fällen musste das Nichtzustandekommen einer Einigung festgestellt werden. Überdies haben die
Schlichtungsbehörden zahlreiche Mieter und Vermieter in Mietrechtsfragen beraten.
F. Konsumentenschutz
1. Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
Nachdem die zahnärztlichen Dienstleistungen per 1. Juni 2004
neu der Preisbekanntgabepflicht unterstellt worden waren, wurden 2005 im Sinne einer Stichprobenerhebung 20 Zahnarztpraxen kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass die Hälfte der
kontrollierten Zahnärztinnen und Zahnärzte der Pflicht zur Preisbekanntgabe nicht bzw. nur teilweise nachgekommen war. Sie
wurden demgemäss nochmals eindringlich zur gesetzeskonformen Preisbekanntgabe aufgefordert.
2. Konsumkreditgesetz (KKG)
Es wurde ein Gesuch um Bewilligung der gewerbsmässigen Kreditvermittlung eingereicht. Eine Bewilligung konnte jedoch nicht
erteilt werden, da insbesondere die gemäss Bundesrecht erforderliche Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden konnte. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit eine Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) beschlossen, die auf den 1. März 2006 in Kraft treten wird und
neben der Berufshaftpflichtversicherung alternative Sicherheiten
(Bürgschaft, Garantieerklärung einer Bank, Sperrkonto bei Bank)
vorsieht.
38
1.1 Allgemeines
Die Zahl der Arbeitslosen nahm von 1810 im Januar auf 1699
im Dezember ab. Im Jahresdurchschnitt wurden 1649 (1630)
Arbeitslose registriert; dies entspricht einer Quote von 2.3%
(Schweiz 3.8%).
Die Zahl der wegen Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden belief sich im Jahresmittel auf 3825 (3935). Im Jahresdurchschnitt
waren 54 (66) Arbeitnehmende von Kurzarbeit betroffen. Gemessen an den Ausfallstunden betraf die Kurzarbeit zur Hauptsache
folgende Branchen: Möbel und Schmuck (36.8%), Baugewerbe
(23.5%), Gummi- und Kunststoffwaren (15.3%), Elektrotechnik
(7.7%), Metallindustrie (7.3%).
1.2 Erwerbstätigkeit von Ausländern
Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge zwischen der EU
und der Schweiz am 1. Juni 2002 wird der freie Personenverkehr
für Angehörige aus den bisherigen 15 Ländern der EU und der
EFTA schrittweise eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt gelten für
ausländische Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Staaten und
Angehörige aller anderen Staaten (Drittstaaten) unterschiedliche
Bestimmungen. Staatsangehörige der neuen Mitgliedstaaten der
EU seit 1. Mai 2004 (Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Slowenien, Estland, Zypern und Malta) werden
erst im Verlaufe des Jahres 2006 mit einer eigenen Übergangsverordnung in das Personen-Freizügigkeitsabkommen mit einbezogen.
Seit dem 1. Juni 2004 ist die Kontrolle des Inländervorrangs sowie
der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Arbeitsmarktbehörde gegenüber den Angehörigen der 15 bisherigen EU- und EFTAStaaten entfallen. Dies bedeutet, dass Arbeitskräfte aus diesen
Staaten ohne arbeitsmarktliche Einschränkung im Rahmen der
maximalen Höchstzahlen (Kontingente) zugelassen werden.
2005 wurden im Rahmen der Übergangsverordnung zur Einführung des freien Personenverkehrs 234 (267) Daueraufenthaltsbewilligungen EG / EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren für überjährige oder unbefristete Arbeitsverhältnisse erteilt.
Im gleichen Zeitraum wurden 1261 (904) Kurzaufenthaltsbewilligungen EG / EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als
einem Jahr (max. 364 Tage) erteilt.
Volkswirtschaftsdepartement
Dauert ein Aufenthalt eines Angehörigen aus einem der 15 alten
EU- und der EFTA-Staaten bis zu drei Monaten, wird seit 1. Juni
2004 keine Aufenthaltsbewilligung mehr benötigt. Ebenso können selbstständige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmende während insgesamt 90 Tagen pro Kalenderjahr in
der Schweiz bewilligungsfrei eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbringen. An Stelle des Bewilligungsverfahrens gilt für
diese Personen eine vorgängige Meldepflicht. Im Rahmen dieses
Meldeverfahrens wurden im Berichtsjahr 580 Personen für einen
Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber gemeldet. Für
grenzüberschreitende Dienstleistungen ausländischer Firmen
gingen für 490 (201) entsandte Arbeitnehmende Meldungen ein;
93 (8) Personen meldeten sich für eine selbstständige Dienstleistungserbringung.
Zum Schutz des Arbeitsmarktes gegen Sozial- und Lohndumping
hat der Kanton Schwyz im Rahmen des Entsendegesetzes und der
flankierenden Massnahmen eine tripartite Kommission eingesetzt.
Gemeinsam mit den Kantonen Uri, Obwalden und Nidwalden verfügt diese über eine Vollzugsstelle, welche die entsprechenden
Kontrollen vornimmt. Im Rahmen des Entsendegesetzes (Art. 7
EntsG) kontrollierte sie 237 Personen in 108 Betrieben sowie 283
Personen in 60 Betrieben im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung respektive auf Anzeige gemäss Art. 360b OR hin.
Für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen zur
Erwerbstätigkeit von Staatsangehörigen ausserhalb der EU und
EFTA gelten die Bestimmungen des Bundesrates über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO). In der Kontingentsperiode 2004/2005 (1. November 2004 bis 31. Oktober 2005) verfügte der Kanton Schwyz über ein Jahresaufenthalterkontingent von
36 Einheiten. Das KIGA hat im Rahmen seiner arbeitsmarktlichen
Begutachtung 28 (28) Bewilligungen erteilt, wobei alle auf den
3. Wirtschaftssektor (Dienstleistungen) entfielen.
Die kantonale Höchstzahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen für
Staatsangehörige ausserhalb der EU und EFTA wurde vom
Bundesrat auf 51 festgesetzt. Davon hat das KIGA 47 (32) freigegeben. 13 (1) Bewilligungen entfielen auf den ersten Wirtschaftssektor (Urproduktion), zehn (18) auf den zweiten und 24 (13) auf
den dritten Wirtschaftssektor.
1.3 Arbeitslose im Jahre 2005
Arbeitslose Stichtag Monatsende
Männer
2005
2004
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Monatsmittel
1010
1023
944
906
859
819
797
821
830
815
851
924
883
1008
1023
1005
952
866
819
765
851
881
907
950
1014
920
Frauen
2005
2004
800
794
767
746
728
714
702
770
796
809
794
775
766
717
690
691
685
642
665
675
748
754
759
746
751
710
Total
2005
2004
1810
1816
1711
1652
1587
1533
1499
1591
1626
1624
1645
1699
1649
1725
1713
1696
1637
1508
1484
1440
1599
1635
1666
1696
1765
1630
30–34 Jahre
35–39 Jahre
40–44 Jahre
45–49 Jahre
50–54 Jahre
55–59 Jahre
60 und mehr
Total Arbeitslose
158
214
178
179
156
134
124
1699
84
112
86
103
99
80
84
924
74
102
92
76
57
54
40
775
1.4 Private Arbeitsvermittlung
Ende 2005 waren im Kanton Schwyz 90 (84) private Stellenvermittlungs- bzw. Personalverleihbüros mit behördlicher Bewilligung tätig.
Ihre Tätigkeit stellte sich wie folgt dar:
Vermittlungen (ohne Musiker, Artisten usw.)
Anzahl Arbeitnehmer, die zwecks Verleih
angestellt waren
Anzahl der geleisteten Einsatzstunden
2005
2004
715
422
2 030
950 033
1 277
599 802
2. Arbeitslosenversicherung
2.1 Arbeitslosenentschädigung
In 358 (349) von Arbeitslosenkassen oder regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterbreiteten Fällen mussten Entscheide
über die Anspruchsberechtigung bzw. Vermittlungsfähigkeit von
Versicherten gefällt werden. Wegen Ablehnung zumutbarer Arbeit
und Nichtbefolgung von Weisungen der RAV wurden 665 Fälle
geprüft und 447 (486) Versicherte vorübergehend in der Anspruchsberechtigung eingestellt. Infolge ungenügender Arbeitsbemühungen ergingen in 794 (897) von gesamthaft 957 zur Prüfung vorgelegten Fällen Einstellungsverfügungen.
2.2 Kurzarbeit
Das KIGA (Abteilung Arbeitsmarkt) prüfte 67 (74) Voranmeldungen von Kurzarbeit. Die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung wurde in 41 (49) Fällen ganz oder teilweise abgelehnt.
2.3 Schlechtwetterentschädigung
In 284 (102) Fällen wurde der Auszahlung von Schlechtwetterentschädigung zugestimmt. Die Anspruchsberechtigung wurde
vom KIGA bei je elf (4) Gesuchen ganz oder teilweise verneint.
2.4 Arbeitsmarktliche Massnahmen
Es wurden folgende Jahresplätze (ein Jahresplatz entspricht 220
Massnahmentagen) von Arbeitslosen belegt:
Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen
(individuelle und kollektive Kurse, Ausbildungspraktika und Übungsfirmen)
Besondere Massnahmen
(Einarbeitungs- und Ausbildungszuschüsse,
Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit)
Vorübergehende Beschäftigung
(Beschäftigungsprogramme, Berufspraktika,
Motivationssemester für Jugendliche)
150
(156)
36
(43)
184
(169)
Arbeitslose nach Altersgruppen (Ende Dezember 2005)
15–19 Jahre
20 –24 Jahre
25–29 Jahre
Total
Männer
Frauen
114
260
182
49
144
83
65
116
99
2.5 Rechtspflege
Das KIGA (Abteilung Arbeitsmarkt) behandelte im Berichtsjahr
62 (87) Einsprachen gegen Verfügungen der Arbeitslosenversicherung wie folgt:
39
Volkswirtschaftsdepartement
Abgewiesen
Teilweise gutgeheissen
Gutgeheissen
Als gegenstandslos abgeschrieben
Nichteintreten
44
4
10
1
3
(64)
(4)
(13)
(1)
(5)
Das Verwaltungsgericht behandelte im Berichtsjahr zehn (11) Beschwerden (inklusive pendente Fälle aus dem Vorjahr) gegen Einspracheentscheide des KIGA wie folgt:
Abgewiesen
Teilweise gutgeheissen;
Rückweisung zur Neubeurteilung
Gutgeheissen
Als gegenstandslos abgeschrieben
4
(3)
4
2
0
(3)
(3)
(2)
3. Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
3.1 Stellensuchende im Jahre 2005
Im Jahresdurchschnitt wurden von den RAV 2730 (2650) Stellensuchende betreut. Zu den Stellensuchenden werden alle arbeitslosen Personen ohne Beschäftigung, Personen im Zwischenverdienst, Personen in Beschäftigungsprogrammen, Personen in
Umschulungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie übrige
Stellensuchende (zum Beispiel Rekruten, Kranke oder noch in
einem Arbeitsverhältnis stehende Personen) gezählt.
3.2 Vermittlungs- und Beratungstätigkeit
Im Rahmen der öffentlichen Arbeitsvermittlung verzeichneten die
RAV folgende Zahlen:
Offene Stellen (Akquisitionen)
Vermittlungen in offene Dauerstellen
(ohne Vermittlungen in
Zwischenverdienst-Arbeitsverhältnisse)
2005
2004
791
770
696
628
Die Vermittlungsquote (durchschnittliche Zahl der monatlichen
Vermittlungen in Dauerstellen pro Personalberater) erreichte im
Berichtsjahr 3.5 (Schweiz 1.8).
Zur raschen und nachhaltigen Eingliederung in den Erwerbsprozess werden die Versicherten nach Massgabe des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) in arbeitsmarktliche Massnahmen
eingewiesen. Im Jahresdurchschnitt nahmen 333 (341) Personen an Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen, 38 (40)
an besonderen Massnahmen und 236 (207) an Beschäftigungsprogrammen und Berufspraktika teil.
4.1 Leistungen
Im Berichtsjahr hat die kantonale Arbeitslosenkasse Leistungen
von insgesamt Fr. 48 807 936.65 (43 246 500.70) ausgerichtet.
Die Auszahlungen verteilen sich nach Leistungsbereichen wie
folgt:
Arbeitslosenentschädigung
Arbeitslose
Abrechnungen Fr. 31 621 950.35 (32 409 605.90)
Kurzarbeitsentschädigung
26
58
40
(33)
(86)
Betriebe
Abrechnungen Fr.
501 131.05
85
163
(38)
(65)
Betriebe
Abrechnungen Fr. 2 450 654.10
(947 454.75)
Insolvenzentschädigung
29
95
(28)
(102)
Betriebe
Abrechnungen Fr.
785 240.85
(967 798.80)
Fr. 13 448 960.30
(7 966 368.95)
Fr. 11 410 686.70
Fr. 1 741 684.65
Fr.
244 022.20
Fr.
25 480.30
Fr.
9 010.90
Fr.
18 075.55
(5 850 482.65)
(1 707 168.30)
(366 189.70)
(–.–)
(15 794.85)
(26 733.45)
Arbeitsmarktliche Massnahmen
total
wovon:
Projektbezogene Kosten
Kursauslagen
Einarbeitungszuschüsse
Ausbildungszuschüsse
Pendlerkosten
Wochenaufenthaltsbeiträge
4.2 Rechtspflege
Die kantonale Arbeitslosenkasse erliess 840 (854) Verfügungen
und ordnete damit insgesamt 8439 (11 068) Einstelltage in der
Anspruchsberechtigung an (Leistungskürzungen wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit 331, wegen unwahrer Angaben 10,
Ablehnung der Anspruchsberechtigung wegen Aktenunvollständigkeit 149, wegen ungenügender Beitragszeit 165, wegen bestehender Lohnansprüche 78).
Die Arbeitslosenkasse behandelte im Berichtsjahr 55 (37) Einsprachen gegen Verfügungen wie folgt:
Abgewiesen
Teilweise gutgeheissen
Gutgeheissen
Als gegenstandslos abgeschrieben
39
2
10
4
(22)
(4)
(10)
(1)
Das Verwaltungsgericht behandelte im Berichtsjahr elf (3) Beschwerden (inklusive pendente Fälle aus dem Vorjahr) gegen Einspracheentscheide der kantonalen Arbeitslosenkasse wie folgt:
Abgewiesen
Teilweise gutgeheissen;
Rückweisung zur Neubeurteilung
Gutgeheissen
8
(1)
3
0
(0)
(2)
5. Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Umweltschutz
5.1 Industrielle Betriebe
Am Jahresende unterstanden 157 (159) industrielle Betriebe
dem Arbeitsgesetz.
Die industriellen Betriebe verteilen sich auf die einzelnen Branchen wie folgt:
4. Kantonale Arbeitslosenkasse
2 735 (2 740)
16 741 (16 653)
Schlechtwetterentschädigung
(955 272.30)
Nahrung, Futter
Textil, Kleidung, Leder
Holz, Kork, Papier, Verpackung
Graphisches Gewerbe
Chemie, Kautschuk, Kunststoff
Steine, Erde
Metall- und Maschinenindustrie, Elektrotechnik
Wasser, Gas, Elektrizität
Reparaturbetriebe
Spirituosen
Bijouterie
Übrige
Total
10
8
27
9
25
15
55
2
2
1
1
2
157
Volkswirtschaftsdepartement
5.2 Gesundheitsvorsorge, Betriebssicherheit
Zur Überwachung des Gesundheitsschutzes, der Arbeitsplatzbedingungen, der Arbeitshygiene, der Arbeitssicherheit und der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten wurden 165 (137) Inspektionen in nicht-industriellen und 70 (64) in industriellen
Betrieben vorgenommen. Sieben (13) schwere Arbeitsunfälle
wurden von der Polizei gemeldet und untersucht.
Projektgenehmigungen
Plangenehmigungen
Betriebsbewilligungen
Planbegutachtungen
Bewilligungen für Druckbehälteranlagen
Dampfkessel und Heisswasser
Druckluftbehälter
Stickstoff- und Sauerstoffbehälter
Flüssiggasbehälter
Total
2005
2004
2003
10
14
145
13
6
173
6
6
123
2005
2004
2003
0
5
1
6
12
1
1
1
8
11
1
3
3
4
11
5.3 Arbeits- und Ruhezeit (Arbeitsgesetz)
Kantonale Arbeitszeitbewilligungen
Sonntagsarbeit
Nachtarbeit
Ununterbrochener Betrieb
Total
I.
Landwirtschaftliches Bildungsund Beratungswesen
1. Bildung
1.1 Landwirtschaftliche Berufsschule
Total Schüler
Davon Lehrlinge
27
23
30
30
30
31
31
25
26
31
26
23
30
30
30
31
31
25
26
30
2005/06
2004/05
24
13
37
65%
(28)
(11)
(39)
(72%)
1996/1997
1997/1998
1998/1999
1999/2000
2000/2001
2001/2002
2002/2003
2003/2004
2004/2005
2005/2006
1.2 Landwirtschaftsschule
2005
2004
2003
144
41
0
185
164
39
0
203
113
36
0
149
Fünf Gesuche für Sonntagsarbeit mussten abgelehnt werden.
5.4 Sonderschutz der jugendlichen und weiblichen
Arbeitnehmer
Bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeit wurden sämtliche Lehrverträge der Lernenden in Bäckereien und Milchverarbeitungsbetrieben sowie im Gastgewerbe geprüft.
5.5 Ruhetagsverordnung (VöR)
Für ausserordentliche Arbeiten an nicht arbeitsgesetzlichen
Feiertagen wurden 29 (22) Bewilligungen erteilt. Vier Gesuche
mussten abgelehnt werden. Die Verkaufsgeschäfte haben die
Möglichkeit, an höchstens vier Sonn- und Feiertagen pro Kalenderjahr offen zu halten. Hierfür wurden 99 (55) Einzel- und Kollektivbewilligungen erteilt.
5.6 Heimarbeit
Im kantonalen Heimarbeitgeberregister waren am Jahresende
fünf (6) Betriebe mit total 85 (93) Arbeitnehmenden eingetragen.
5.7 Luft- und Lärmemissionen
In Industrie und Gewerbe wurden 168 (142) Betriebsbesuche mit
Kontrollen durchgeführt. Daraus ergaben sich vier (9) Lärmmessungen und 153 (113) Schadstoffmessungen. Zu 15 (57) Bauprojekten wurde im Baubewilligungsverfahren Stellung genommen.
Von den 234 (229) überwachungspflichtigen Feuerungen (Holz,
Heizöl, Gas) und 124 (127) kontrollpflichtigen Tankstellen wurden im Rahmen der periodischen Kontrolle 48 (48) Feuerungen
überprüft und 98 (56) Tankstellen kontrolliert. Eine messtechnische Überprüfung wurde bei sechs Textilreinigungsbetrieben und
einem Zementofen durchgeführt. 5% (5%) aller Messungen an
den Feuerungen führten zu Beanstandungen, wobei ein Service
und die Nachmessung verlangt wurden. Bei 10% (15%) der
Tankstellen waren grössere Reparaturen zur Erreichung der LRVKonformität notwendig.
Schüler aus dem Kanton Schwyz
Schüler aus anderen Kantonen
Total
Prozentualer Anteil Schwyzer Schüler
Von den 37 Schülern, darunter eine Landwirtschaftsschülerin,
besuchten elf (12) die Schule im Internat und 26 (27) im Externat.
1.3 Zweitausbildung Landwirtschaft
Zum dritten Mal wurden für Absolventen einer nichtlandwirtschaftlichen Erstausbildung zwei Grundmodule à je drei Wochen
angeboten, die den Teilnehmenden den direkten Einstieg in den
zweiten Winterkurs ermöglichen.
Teilnehmer
Eintritt in 2. Kurs
8 (7)
8 (7)
8 (6)
8 (6)
Modul Pflanzenbau
Modul Tierhaltung
1.4 Lehrabschlussprüfung
praktischer Prüfungsteil
schulischer Prüfungsteil
angemeldet
nicht bestanden
bestanden
18 (15)
25 (19)
0 (0)
1 (0)
18 (15)
24 (19)
1.5 Betriebsleiterschule / Berufs- und Meisterprüfung
Die produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Module
werden alternierend geführt.
Betriebsleiterschule 1
(produktionstechnische Module)
Betriebsleiterschule 2
(sechs betriebswirtschaftliche Module)
Total Fachschüler
0
(43)
25
25
(0)
(43)
Die Meisterprüfung legten 18 Kandidaten aus fünf Kantonen und
die Meisterprüfung ein Repetent aus dem Kanton Schwyz ab.
Meisterprüfung angemeldet
bestanden
BE
OW
NW
UR
SZ
Total
1
0
5
5
5
5
3
3
4
2
18
15
41
Volkswirtschaftsdepartement
1.6 Spezialkurs für Landwirte ohne landwirtschaftliche
Grundausbildung
Teilnehmer aus dem Kanton Schwyz
Teilnehmer aus anderen Kantonen
Total Spezialkursteilnehmer
28
9
37
(23)
(1)
(24)
1.7 Bäuerlich-hauswirtschaftliche Fachschule
(Sommersemesterkurs)
Schülerinnen aus dem Kanton Schwyz
Schülerinnen aus anderen Kantonen
Total
Anteil Schwyzerinnen
6
10
16
38%
(6)
(9)
(15)
(40%)
Von den 16 Schülerinnen wohnten sieben intern und neun extern.
Das Durchschnittsalter betrug 25 (24) Jahre. 15 der 16 Schülerinnen hatten eine abgeschlossene Erstausbildung.
1.8 Bäuerlich-hauswirtschaftliche Fachschule
(Winterblockkurse)
Im Wintersemester wurden Block 4 (Selbstversorgung Aufbau,
Gartenbau Aufbau, Buchhaltung) mit 14 Teilnehmerinnen und
Block 1 (Verpflegung Grundlagen, Haushaltführung, Wäscheversorgung) mit 14 Teilnehmerinnen durchgeführt.
1.9 Weiterbildung und Kurswesen
Das Weiterbildungs- und Kursprogramm 2004/2005 wurde in
Form eines Jahreskalenders («Schwyzer Landwirtschaftskalender») herausgegeben. Es wurden 54 (56) ein- und mehrtägige
Veranstaltungen angeboten.
Anfragen zu Bio-Umstellungsberatungen gingen zurück. Drei (9)
Betriebe meldeten sich in der Folge zur Umstellung als Bio Suisse-Betrieb für das Jahr 2006 an. Die Projekte Bio-Beerenanbau
und Bio-Steinobstanbau konnten erfolgreich gestartet werden.
Beratungen zur Kreuzkrautproblematik wurden häufig in Anspruch genommen.
Im Bereich Naturschutz erfolgten mehrere pflanzenbauliche Beratungen im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung in Rothenthurm. Zudem konnten vier neue Vernetzungsprojekte nach
ÖQV (Öko-Qualitätsverordnung) bewilligt werden.
2.4 Landtechnische Beratung
In der Maschinenberatung arbeitete die Zentralstelle mit dem
Schweizerischen Verband für Landtechnik (SVLT), Sektion
Schwyz, und mit den heimischen Maschinenringen zusammen.
In der Einzelberatung wurden häufig Entscheidungshilfen für den
Kauf von Maschinen für die Innen- und Aussenmechanisierung
geleistet sowie Maschinen und Inventar bewertet.
In Pfäffikon und in Biberbrugg fand je ein Traktor-Fahrkurs (G40)
statt. Gesamthaft leitete der Landtechnik-Instruktor vier G40Fahrkurse für den SVLT.
In Rothenthurm führte die Landtechnische Beratung an drei
Tagen Prüfungen für Feld- und Obstbauspritzen durch. Insgesamt wurden 22 Feld- und 13 Obstbauspritzen getestet.
In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung
in der Landwirtschaft (BUL) bereitete die Beratungsstelle zehn
Betriebe für die Vergabe der Sicherheitsplakette vor. Sieben Sicherheitsverantwortliche von landwirtschaftlichen Betrieben besuchten den Agritopkurs an der Landwirtschaftlichen Schule
Pfäffikon.
2. Beratung
K. Pflanzenbau
2.1 Allgemeine und betriebswirtschaftliche Beratung
1. Obstbau und Obstverwertung
13
26
30
(3)
(58)
(39)
10
–
(15)
(70)
120
(141)
18
19
12
(11)
(13)
(9)
Hofübergaben
Gutachten für Meliorationsamt
IV-Abklärungen Renten / Kapitalhilfe
für IV-Stelle Schwyz, Uri
Berichte zu Berghilfegesuchen
Expertisen /Anträge für Investitionskredite /Betriebshilfe
(Die IK-Komission wurde per 1. Januar 2005 aufgehoben.)
Einzelberatungen / Verträge zu Betriebsumstellungen /
überbetriebliche Zusammenarbeit, diverse Gutachten
für Landwirtschaftsamt und Raumplanungsamt
Pachtzins
verkürzte Pachtdauer
Projekte
Inklusive Praktikum an der Landwirtschaftlichen Schule fanden
30 (28) Ausbildungsveranstaltungen statt.
Die Fläche der Obstkulturen nahm um 5% ab. Der Stand beträgt
Ende 2005 in Aren:
Betriebe
49
(50)
Total
Äpfel
Birnen
Kirschen
Zwetschgen
Übrige
4152
(4171)
1814
(1831)
325
(327)
1553
(1545)
445
(542)
15
(15)
2. Weinbau
Weinlesekontrolle:
Wichtige Projekte waren der Aufbau des Regionalmarketings
«Züri-Obersee» und Soziale Betreuungsangebote auf dem Bauernhof.
2.2 Pachtkommission
Die Pachtkommission wurde per 1. Januar 2005 aufgehoben.
2.3 Ökologie und Umweltfragen in der Landwirtschaft
Im Biolandbau wurden zwei Weiterbildungsanlässe durchgeführt.
Erstmals seit Einführung musste das Modul «Umstellung auf Biolandbau» inklusive Pflichtausbildung mangels Anmeldungen abgesagt werden.
42
Sorte
RieslingxSilvaner
Clevner
Räuschling
Verschiedene
Total
2005
61 559
128 575
9 726
63 746
263 624
Sorte
2005
RieslingxSilvaner
Clevner
Räuschling
74.6
86.8
74.9
Mengen in kg Trauben
2004
2003
86 738
115 332
6 112
59 085
267 267
2002
72 999
113 301
5 144
55 898
247 342
83 601
131 117
8 287
46 718
269 723
Qualität in Oechslegraden
2004
2003
2002
73.7
87.9
82.0
84.9
105.0
88.2
76.2
81.4
71.1
Volkswirtschaftsdepartement
(Mindestgrade der 1. Klasse sind für Riesling x Silvaner 65 °Oe,
für Clevner 68 °Oe)
Die zulässigen Höchsterträge von 1.2 kg/m2 bei den roten und
1.4 kg/m2 bei den weissen Trauben wurden nicht überschritten.
Die Rebflächen umfassen 36.7 (34.2) Hektaren.
3. Pflanzenschutz
In folgenden Gemeinden trat im Berichtsjahr Feuerbrand auf:
Schwyz, Ingenbohl, Steinen, Sattel, Rothenthurm, Lauerz, Steinerberg, Morschach, Altendorf, Galgenen, Vorderthal, Schübelbach, Küssnacht, Wollerau, Freienbach, Feusisberg. Bodenbedeckende Cotoneaster wurden 120 (0) m2 befallen. Weiter waren
befallen: 443 (220) Pflanzen, 301 Birnbäume, 110 Apfelbäume
inklusive Niederstamm, fünf Quitten, fünf Cotoneaster salicifolius,
16 Weissdorn, eine Pyracantha, fünf verschiedene Cotoneaster.
Akzeptanz der Unterstützungsmassnahmen durch korrekten Vollzug und
umfassende Information, Beratung und Stellungnahme fördern – Verursachergerechtes Verrechnen eines Anteils der anfallenden Kosten
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Eingehaltene Auszahlungsfristen und
Beitragsbedingungen
> 98%
Kontrollierte Betriebe
Sämtliche Neuanmeldungen, Mängel des
Vorjahres und 30%
der restlichen Betriebe
> 98%
Alle 1645 beitragsberechtigten Betriebe
erhielten termingerechte Zahlungen.
Dagegen wurden keine
Beschwerden geführt.
Total 50% der 1645
beitragsberechtigten
Betriebe wurden
kontrolliert.
Alle 13 Bio-Umstellungsbetriebe, 1825
von 1925 angemeldeten Neuanpflanzungen
von Hochstamm-Feldobstbäumen sowie drei
von sechs innovativen
Projekten erfüllten die
Förderbedingungen
und wurden unterstützt. Dagegen wurden
keine Beschwerden
geführt.
Alle Landwirte erhielten
drei Informationsschreiben. Zudem wurden
mehrere öffentliche
Orientierungen durchgeführt.
21.1% (+9.1%)
Eingehaltene
Förderungsbedingungen
Der Aufwand für die Massnahmen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten betrug Fr. 137 755.05.
Berichterstattung
Mindestens 2-mal
jährlich
Kostendeckungsgrad
> 12%
L. Landwirtschaftsamt (WOV)
Aufgaben
– Beitragszahlung an die Landwirtschaft
– Förderung und Erhaltung wettbewerbsfähiger bäuerlicher Betriebe
– Aufklärung und Beratung von öffentlichen und privaten Stellen
– Umsetzung der staatlichen Tierzuchtförderung
– Betreuung der Tierzüchter und der Organisationen an den Ausstellungen und Wettbewerben
– Betreuung der kantonalen Tierzuchtorganisationen
– Vollzug aller relevanten gesetzlichen Vorschriften
– Vollzug des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht
(BGBB) im Sinne von:
– Ausnahmebewilligungen von Realteilungs- und Zerstückelungsverbot
– Erwerbsbewilligungen von landwirtschaftlichen Gewerben und
Grundstücken
– Darlehensbewilligungen, welche die Belastungsgrenze überschreiten
– Feststellungen des höchstzulässigen Verkaufspreises
– Feststellungen, ob dem BGBB nicht unterstellt
– Betreuung der Kunden in Fragen im Zusammenhang mit dem
BGBB
Kommentar:
1645 Landwirtschaftsbetrieben, welche die Anforderungen an
den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllten, konnten vor
Mitte Juli und vor Mitte Dezember termingerecht Direktzahlungsbeiträge ausbezahlt werden. Total 50% der beitragsberechtigten
Betriebe wurden bezüglich Einhaltung der ÖLN- und BIO-Anforderungen kontrolliert. 392 Label-Kontrollen (IP-Suisse / M-7 / QM
Schweizer Fleisch) wurden, meist integriert in den ÖLN-Kontrollen, im Auftragsverhältnis durchgeführt. Alle Landwirtschaftsbetriebe wurden mit drei Informationsschreiben bedient. Zudem
fanden mehrere öffentliche Orientierungen statt.
Umschreibung:
Das neue Gesetz über die Landwirtschaft vom 26. November
2003 trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Dadurch konnten erstmals
drei innovative Projekte mit Beiträgen von total Fr. 24 000.–
unterstützt werden. Drei weitere Gesuche wurden auf Grund von
fehlendem Innovationscharakter und zu optimistischen Markteinschätzungen als nicht förderungswürdig beurteilt. An insgesamt
13 Betriebe konnten für die Umstellung auf die biologische Produktionsform Beiträge von total Fr. 25 764.– ausbezahlt werden.
1825 von 1925 neu gepflanzten Hochstamm-Feldobstbäumen
erfüllten die Förderbedingungen, sodass 190 Landwirten Beiträge von total Fr. 127 750.– vergütet werden konnten.
Der Trend zur Aufwertung der ökologischen Ausgleichsflächen
hält weiterhin an: Der Regierungsrat hat vier weitere Vernetzungsprojekte, nämlich «Rothenthurm», «Höfe», «Fronalp» (Morschach-Riemenstalden-Stoos) sowie «Talkessel» (Schwyz-Ingenbohl) mit einer Gesamtfläche von 647 Hektaren bewilligt.
Korrekte und termingerechte Beiträge an die Landwirtschaftsbetriebe leisten – Bewerten der Konformität auf den Landwirtschaftsbetrieben – Korrekte Starthilfe an die beitragsberechtigten Landwirte leisten – Politische
Der budgetierte Kostendeckungsgrad von über 12% wurde klar
(+9.1%) übertroffen.
Produktegruppe 1: Zahlungen an die Landwirtschaft
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
43
Volkswirtschaftsdepartement
1.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
2 036 600
320 000
1 716 600
1 809 891
381 276
1 428 615
– 226 709
+61 276
– 287 985
Kommentar:
Minderaufwendungen waren beim Kontrolldienst sowie infolge
Verzögerung bei der Aktualisierung der Bodenbedeckung im
Rahmen des Projektes LWN zu verzeichnen. Andererseits verursachten die Neu- und Ersatzpflanzungen von Hochstammfeldobstbäumen sowie die Beiträge nach der Öko-Qualitätsverordnung bedeutend höhere Ausgaben als budgetiert. Gegenüber
dem Budget sind tiefere Gemeinkosten (hauptsächlich Büro- und
Anschaffungskosten für Möbel sowie Mietkosten) angefallen. Entsprechend resultierte ein tieferer Gemeinkostenanteil für diese
Produktegruppe. Dagegen verursachte die Umlagerung der höheren internen Leistungen Mehrkosten. Zudem übertrafen die
Gebühreneinnahmen das Budget.
Produktegruppe 2: landwirtschaftlicher Gewässer- und
Umweltschutz
70.4 m3 Lagervolumen pro Vertrag geregelt. 1762 Betriebe
(99%) verfügten über eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. Die
Überprüfung der Abstände bei zwölf Neubauten gab zu keinen
Beanstandungen Anlass. 175 Baugesuche wurden eingereicht.
Dies führte zu insgesamt 137 Verfügungen. Beschwerden wurden keine erhoben. Der Kostendeckungsgrad lag bei 18% oder
3% über dem Budget.
2.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
325 800
60 000
265 800
328 692
59 025
269 667
+2 892
– 975
+ 3 867
Kommentar:
Die Umlagerung der höheren internen Leistungen verursachte
Mehrkosten. Die Erlöse lagen knapp unterhalb des Budgets. Entsprechend resultierte ein leicht höherer Nettoaufwand als budgetiert.
Produktegruppe 3: Tierzuchtförderung
3.1 Ziele und Leistungsvorgaben
2.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Umschreibung:
Durchsetzen genügender Lagervolumen für Hofdünger und des ausgeglichenen Nährstoffhaushalts – Durchsetzen der Mindestabstände zu nachbarlichen Bauten – Baugesuche korrekt und termingerecht behandeln –
weiter gehende Sanierungsmassnahmen finanziell unterstützen – Umfassende Information, Stellungnahme und Beratung anbieten – Verursachergerechtes Verrechnen eines Anteils der anfallenden Kosten
Indikatoren
Standards
Genügend Lager100%
volumen für Hofdünger
Ausgeglichener
Nährstoffkreislauf
98% bis 2005
Abstände gemäss
FAT 1-Richtlinien
100% bei Neubauten
Behandlungsfrist
80% innerhalb von
14 Tagen
Gutgeheissene
Beschwerden
< 2%
Geringerer
Nährstoffeintrag
Kundenzufriedenheit
Reduktion gemäss
Projektdefinition
Mindestens 80% gut
Kostendeckungsgrad
1
> 15%
Soll-Ist-Abweichungen
Zu 100% ausreichend
vorhanden. Die örtliche
Verteilung wurde
mit Einmietverträgen
geregelt.
99% oder 1762 Betriebe verfügten über
eine ausgeglichene
Nährstoffbilanz.
Bei allen 12 Neubauten
wurden die Mindestabstände durchgesetzt.
Alle 175 Baugesuche
wurden innert Frist
behandelt.
Es sind keine
Beschwerden
eingegangen.
Keine bewilligten
Projekte vorhanden.
Gemäss Umfrage lag
die Kundenzufriedenheit im Durchschnitt
bei 84%.
18% (+3%)
Korrekte und termingerechte Beiträge an Tierzüchter / Zuchtorganisationen leisten – Erarbeiten der Grundlagen für den Leistungsauftrag mit den
kantonalen Zuchtorganisationen – Nutzen der Zuchtfördermassnahmen
überprüfen – Umfassende Information, Stellungnahme und Beratung der
Tierzüchter und deren Organisationen anbieten – Verursachergerechtes
Verrechnen eines Anteils der anfallenden Kosten
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Gutgeheissene
Beschwerden
< 2%
Inkraftsetzung
der Leistungsvereinbarung
Bis 2004
Milchkontrollabschlüsse
Verbesserung
Kundenzufriedenheit
Mindestens 80% gut
Kostendeckungsgrad
> 2%
Die Beiträge wurden
termingerecht ausgerichtet. Dagegen wurden keine Beschwerden erhoben.
Das neue Landwirtschaftsgesetz wurde
per 1. Januar 2005 in
Kraft gesetzt. Entsprechend konnte die
Leistungsvereinbarung
mit den kantonalen
Zuchtorganisationen
erst auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt
werden.
Die 9436 Milchkontrollabschlüsse
wiesen eine Verbesserung von durchschnittlich +187 Kilo Milch
pro Tier und Jahr auf.
Infolge intensiven
Kontakts mit den kantonalen Zuchtorganisationen im Rahmen der
Leistungsvereinbarung
wurde auf die Kundenumfrage im Bereich
Tierzuchtförderung
bewusst verzichtet.
1.1 % (-0.9%)
Forschungsanstalt Tänikon
Kommentar:
Das Stapelvolumen war in ausreichendem Umfang vorhanden.
Das Problem der örtlichen Verteilung von genügend Lagervolumen wurde mit 138 Einmietverträgen mit durchschnittlich
44
Volkswirtschaftsdepartement
Kommentar:
Gegen die Beitragszahlungen wurden keine Beschwerden geführt. Das Gesetz über die Landwirtschaft vom 26. November
2003 sowie die Vollzugsverordnung vom 26. Oktober 2004 wurden am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Dementsprechend konnte die Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Zuchtorganisationen erst auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. Die
Milchleistungskontrollen wiesen im Durchschnitt eine Verbesserung um 187 Kilo auf 6558 Kilo Milch pro Tier und Jahr auf. Die
Anzahl der Standardabschlüsse nahm um 318 auf 9436 Stück
ab. Im Bereich Tierzuchtförderung wurde infolge intensiver Verhandlungen im Rahmen der Leistungsvereinbarung auf eine Kundenbefragung bewusst verzichtet. Eine Aussage zur Kundenzufriedenheit war damit nicht möglich. Der Kostendeckungsgrad
lag bei 1.1% oder 0.9% unter dem Budget.
liegt. Zudem hat die Schätzungsabteilung im Rahmen der generellen Neuschätzungen landwirtschaftlicher Grundstücke und
Gewerbe das Landwirtschaftsamt um 24 Feststellungsverfügungen ersucht, ob Grundstücke dem bäuerlichen Bodenrecht
unterstellt sind, oder ob ein Gewerbe vorliegt. Zur Erbringung dieser Leistung mussten von den beiden Dienststellen zuerst die
Standards definiert werden, was ebenfalls mehr Zeit beanspruchte. Im Leistungsauftrag 2006/07 wurde dieser Standard entsprechend reduziert. Gegen zwei Verfügungen sind Beschwerden erhoben worden. Beide sind beim Verwaltungsgericht noch hängig.
Eine Beschwerde aus dem Jahr 2004 wurde abgelehnt und eine
gutgeheissen. Eine Beschwerde aus dem Jahr 2003 wurde ebenfalls gutgeheissen. Die durchschnittliche Kundenzufriedenheit
bei den Beratungen und Informationen im Bereich Bodenrecht
erreichte gemäss externer Umfrage 80%. Der Kostendeckungsgrad lag bei 15.9% oder 4.1% unter dem Budget.
3.2 Globalbudget 2005
4.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
1 136 900
7 000
1 129 900
1 006 330
6 000
1 000 330
– 130 570
–1 000
– 129 570
Kommentar:
Da die Finanzkraft nicht weiter zunahm, mussten weniger gebundene Beiträge an die Leistungsprüfungen der nationalen Zuchtorganisationen entrichtet werden. Dank der Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Zuchtorganisationen konnten Personalstunden eingespart und für andere Massnahmen eingesetzt werden. Entsprechend lag der Gemeinkostenanteil tiefer. Dagegen
verursachte die Umlagerung der höheren internen Leistungen
Mehrkosten.
Produktegruppe 4: Bäuerliches Bodenrecht
4.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
289 100
60 000
229 100
295 988
46 950
249 038
+ 6 888
– 13 050
+ 19 938
Kommentar:
Die im Auftrag der Schätzungsabteilung erstellten Feststellungsverfügungen verursachten Leistungen im Umfang von 151 Stunden
oder Fr. 16 515.–, welche verwaltungsintern nicht in Rechnung gestellt wurden. Folglich resultierten tiefere Gebühreneinnahmen als
budgetiert. Die Kosten der internen Leistungen waren deutlich höher
als angenommen.
Leistungsperiode 2004/2005 (Gesamtbetrachtung
nach Abschluss der Leistungsperiode)
Produktegruppe 1: Zahlungen an die Landwirtschaft
Umschreibung:
Termingerechte und korrekte Entscheide vorbereiten – Anbieten von umfassender Information, Stellungnahme und Beratung der Kunden – Verursachergerechtes Verrechnen eines Anteils der anfallenden Kosten
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Eingehaltene
Fristen für Entscheid,
Stellungnahme
90% innert
vier Wochen
Gutgeheissene Beschwerden
< 2%
Kundenzufriedenheit
Mindestens 80% gut
Kostendeckungsgrad
> 20%
Von 190 Gesuchen
sind 138 oder 72.6%
innert vier Wochen
entschieden worden.
131 Entscheide wurden
gefällt. Dagegen wurden zwei Beschwerden
erhoben, welche noch
hängig sind.
Gemäss Umfrage lag
die Kundenzufriedenheit im Durchschnitt
bei 80%
15.9% (– 4.1%)
Kommentar:
Von insgesamt 190 Gesuchen sind 138 oder 72.6% innerhalb
von vier Wochen entschieden worden. Zeitliche Verzögerungen
sind aus zwei Gründen eingetreten: Im Verfahren um 26 Ausnahmebewilligungen vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot
darf erst entschieden werden, wenn eine rechtskräftige raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung (Zweckänderung) vor-
Übergeordnete Ziele
– Gemeinwirtschaftliche Leistungen und Standortnachteile werden abgegolten.
– Wettbewerbsfähige Betriebe werden gefördert.
– Konformitätsbewertung auf den Betrieben ist sichergestellt.
– Politische Akzeptanz der Beitragszahlungen ist vorhanden.
Beurteilung der Erfüllung:
1645 (1670) Landwirtschaftsbetriebe, welche den ökologischen
Leistungsnachweis erfüllten, erhielten Direktzahlungen des Bundes im Umfang von 65.7 (65.2) Mio. Franken als Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen sowie für Standortnachteile. 287
(290) Betriebe erhielten zudem Beiträge von Fr. 260 988.–
(Fr. 280 893.–) für die Bewirtschaftung von Steillagen von mehr
als 50% Neigung. Für die biologische Qualität und Vernetzung
von ökologischen Ausgleichsflächen erhielten 1201 (1135) Betriebe Beiträge nach der Ökoqualitätsverordnung im Umfang von
Fr. 1 461 750.– (Fr. 1 107 348.–) des Bundes und von
Fr. 365 880.– (Fr. 277 767.–) des Kantons. Im Jahr 2004 sind die
drei Vernetzungsprojekte «Alpthal», «Wägitalersee-West» und
«Gersau» und im 2005 vier weitere Vernetzungsprojekte «Rothenthurm», «Höfe», «Fronalp» (Morschach-RiemenstaldenStoos) sowie «Talkessel» (Schwyz-Ingenbohl) bewilligt worden.
Im Jahr 2005 konnten erstmals drei innovative Projekte mit einem
Beitrag von Fr. 24 000.– unterstützt werden. Drei weitere Gesuche
wurden wegen fehlendem Innovationscharakter und zu optimistischen Markteinschätzungen als nicht förderungswürdig beurteilt.
45
Volkswirtschaftsdepartement
Am 17. und 18. Mai 2004 fand im Landwirtschaftsamt eine vom
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Finanzinspektorat, durchgeführte «Revision Direktzahlungen» statt. Im Revisionsbericht
wurde den Bereichen Direktzahlungen und Kontrollwesen ein
gutes Zeugnis ausgestellt. 50% (59%) der direktzahlungsberechtigten Betriebe wurden bezüglich Einhaltung der ÖLN- beziehungsweise BIO-Anforderungen kontrolliert. Obwohl seitens der
Label-Organisationen die Kontrollhäufigkeit in verschiedenen Programmen gesenkt wurde, wurden 392 (400) Label-Kontrollen (IPSuisse, M7 und QM Schweizer Fleisch) im Auftragsverhältnis
durchgeführt.
Das Schwyzer Stimmvolk hat mit der Annahme des Gesetzes über
die Landwirtschaft vom 26. November 2003 die politische Akzeptanz der Fördermassnahmen kundgetan. Der Regierungsrat
hat Gesetz und Vollzugsverordnung per 1. Januar 2005 in Kraft
gesetzt. Politische Vorstösse zur Kürzung kantonaler Beiträge
sind keine eingereicht worden.
Zusammenfassend können alle vier übergeordneten Ziele als erfüllt betrachtet werden.
Globalkredit 2004/2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
4 036 800
575 000
3 461 800
3 323 192
703 521
2 619 671
– 713 608
+128 521
– 842 129
Kommentar:
Der gewährte Globalkredit wurde nicht vollumfänglich benötigt:
Minderaufwendungen waren beim Kontrolldienst, bei den EDVProgrammen und bei der Erhebung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu verzeichnen. Die Aktualisierung der Bodenbedeckung
wird voraussichtlich erst im Jahre 2007 zur Verfügung stehen.
Hingegen hat das Landwirtschaftsamt das Pilotprojekt zur Ermittlung spezifischer Zusatzinformationen abgeschlossen. Die Beiträge für Sondermassnahmen und Innovationsförderung lagen
knapp unter dem Budget. Die Gemeinkosten konnten dank tieferen Personal- sowie tieferen Miet- und Anschaffungskosten im
Zusammenhang mit dem Standortwechsel gegenüber dem Budget deutlich reduziert werden. Entsprechend ist der Gemeinkostenanteil tiefer ausgefallen als budgetiert. Dagegen waren höhere
interne Leistungen zu verzeichnen. Die Erlöse, insbesondere die
Gebühreneinnahmen, übertrafen das Budget.
Produktegruppe 2: landwirtschaftlicher Gewässer- und
Umweltschutz
Übergeordnete Ziele
– Alle Betriebe haben eine ausgeglichene Nährstoffbilanz.
– Alle Betriebe haben genügend Lagervolumen für Hofdünger.
– Die landwirtschaftlichen Gewässer- und Umweltschutzauflagen
sind im Rahmen der kantonalen Baubewilligungsverfahren geprüft.
– Mindestabstände bei landwirtschaftlichen Bauten sind durchgesetzt.
– Weiter gehende Sanierungsmassnahmen werden finanziell
unterstützt.
Beurteilung der Erfüllung:
1762 (1712) Betriebe oder 99% (97.4%) der Betriebe verfügten
über eine ausgeglichene Nährstoffbilanz. Das Lagervolumen war
zu 100% ausreichend vorhanden. Das Problem der örtlichen Verteilung wurde mit 138 (137) Einmietverträgen geregelt.
Alle 175 (228) Gesuche bezüglich landwirtschaftlichen Gewässerschutz wurden geprüft und 137 (178) Verfügungen ausgestellt.
46
Bei allen zwölf (16) landwirtschaftlichen Neubauten wurde der
Mindestabstand durchgesetzt.
In der Leistungsperiode existierten keine bewilligten Projekte für
Sanierungsmassnahmen von Oberflächengewässern.
Zusammenfassend sind alle vier übergeordneten Ziele erfüllt
worden.
Globalkredit 2004 / 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
682 000
120 000
562 000
625 156
128 855
496 301
– 56 844
+ 8 855
– 65 699
Kommentar:
Der gewährte Globalkredit wurde nicht vollumfänglich benötigt:
Minderaufwendungen waren wegen der Nichtrealisierung eines
Projektes zur Reduktion des Nährstoffeintrags in Gewässer zu
verzeichnen. Die Erhebung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
verursachte ebenfalls weniger Kosten. Der Gemeinkostenanteil
lag tiefer als budgetiert, hingegen waren höhere interne Leistungen zu verzeichnen (Begründung: siehe Produktegruppe 1). Die
Gebühreneinnahmen lagen leicht über dem Budget.
Produktegruppe 3: Tierzuchtförderung
Übergeordnete Ziele
– Kantonale Tierzuchtorganisationen erhalten Leistungsauftrag
und werden betreut.
– Produktionskosten für tierische Produkte werden überprüft.
– Leistungen für administrative Arbeiten werden abgegolten.
Beurteilung der Erfüllung:
Das Gesetz über die Landwirtschaft konnte erst per 1. Januar
2005 in Kraft gesetzt werden. Deshalb konnte die Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Zuchtorganisationen, bestehend
aus dem Schwyzer Braunviehzuchtverband, der Holsteinzuchtgenossenschaft Rigi und dem Schwyzer Kleinviehzuchtverband
ebenfalls erst per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden.
Die Ermittlung der Produktionskosten pro Einheit (Kilogramm
Milch) und der Vergleich über zwei Jahre gestalteten sich deutlich
schwieriger als angenommen. Lediglich eine kleine Gruppe von
Betriebsleitern führte eine Vollkostenrechnung zur Ermittlung der
Produktionskostenentwicklung pro Kilogramm Milch durch. Statistische Daten liegen noch nicht vor. Deshalb wurde die Zielformulierung im Leistungsauftrag 2006 / 07 angepasst.
Die Leistungen für administrative Arbeiten sind Bestandteil der
Leistungsvereinbarung und werden von der Trägerschaft mit
einem Pauschalbeitrag abgegolten.
Zusammenfassend sind das erste und dritte übergeordnete Ziel
infolge verzögerter Inkraftsetzung des Landwirtschaftsgesetzes
erst im zweiten Jahr der Leistungsperiode erfüllt worden. Das
zweite übergeordnete Ziel konnte infolge fehlender Datengrundlage nach wie vor nicht erfüllt werden.
Globalkredit 2004/2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
2 436 500
14 000
2 422 500
2 120 387
12 586
2 107 801
– 316 113
–1 414
– 314 699
Kommentar:
Der gewährte Globalkredit wurde nicht vollumfänglich benötigt:
Da die Finanzkraft, entgegen der Annahme, nicht weiter zunahm,
Volkswirtschaftsdepartement
mussten weniger gebundene Beiträge an die Leistungsprüfungen
entrichtet werden. Dank der Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Zuchtorganisationen konnten die Personalleistungen
wesentlich reduziert und für andere Massnahmen eingesetzt
werden. Entsprechend lag der Gemeinkostenanteil tiefer. Die
internen Leistungen waren höher als budgetiert. Die Erlöse entsprachen knapp nicht dem Budget.
2. Kredite und Abrechnungen
Für das Berichtsjahr stand ein Kantonsbeitrag von 3.0 (3.5) Mio.
Franken zur Verfügung.
Es wurden Teil- und Schlussabrechnungen mit folgenden beitragsberechtigten Kosten und Kantonsbeiträgen erledigt:
Anzahl
Anzahl
Teilab- Schlussabrechnungen rechnungen
Produktegruppe 4: Bäuerliches Bodenrecht
Übergeordnete Ziele
– Verbesserte landwirtschaftliche Strukturen werden gefördert.
– Stellung des Selbstbewirtschafters und Pächters beim Erwerb
von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken wird gestärkt.
– Übersetzte Preise werden bekämpft.
– Untragbare Verschuldung wird vermieden.
Beurteilung der Erfüllung:
30 (43) Ausnahmebewilligungen vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot hatten zur Folge, dass Selbstbewirtschafter und
Pächter landwirtschaftliche Grundstücke erwerben konnten.
Je einmal konnte der Erwerb infolge übersetzten Preises nicht bewilligt werden. Zwei (3) Erwerbsgesuche wurden abgelehnt, weil es
sich bei den Erwerbern nicht um Selbstbewirtschafter handelte.
Drei (7) Darlehen über der Belastungsgrenze wurden bewilligt, da
die Tragbarkeit gewährleistet war.
Zusammenfassend sind alle vier übergeordneten Ziele erfüllt
worden.
Allgemeiner Tiefbau
Erschliessungswege
Waldwege
Wasserversorgungen
Hochbauten
Düngeranlagen
Total
6
12
20
4
22
–
64
6
13
2
6
12
4
43
Beitragsberechtigte
Kosten Fr.
Kantonsbeitrag
Fr.
730 584.–
1 618 260.–
1 794 765.–
1 494 900.–
9 966 521.–
180 000.–
15 785 030.–
238 109.–
526 759.–
250 121.–
466 734.–
1 441 500.–
72 000.–
2 995 223.–
3. Bundes- und Bezirksbeiträge
Anzahl
Anzahl
Teilab- Schlussabrechnungen rechnungen
Allgemeiner Tiefbau
Erschliessungswege
Wasserversorgungen
Hochbau
Total
1
6
4
15
26
8
13
6
12
39
Beitragsberechtigte
Kosten Fr.
Bundesbeitrag
Fr.
885 080.–
2 746 990.–
2 187 900.–
9 158 760.–
14 978 730.–
259 682.–
753 603.–
631 328.–
1 186 100.–
2 830 713.–
Die Bezirke zahlten folgende Beiträge aus:
Globalkredit 2004 / 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
560 000
120 000
440 000
586 226
143 387
442 839
+ 26 226
+ 23 387
+ 2 839
Kommentar:
Der gewährte Globalkredit wurde knapp überschritten: Die Kostenüberschreitung war im Wesentlichen auf die Umlagerung der
höheren internen Leistungen zurückzuführen. Der Gemeinkostenanteil lag tiefer als budgetiert. Hingegen übertrafen die Erlöse
die Erwartungen.
M. Meliorationsamt
1. Umfang der ordentlichen Tätigkeit
Der vom Bund zur Verfügung gestellte Verpflichtungskredit für
Bodenverbesserungen betrug 2.7 (2.0) Mio. Franken.
In 625 (568) Verfügungen wurden folgende Geschäfte behandelt:
43 Zusicherungen von Bundesbeiträgen
65 Überweisungen von Bundesbeiträgen
107 Auszahlungen von Kantonsbeiträgen
Fr. 2 722 254.–
Fr. 2 830 713.–
Fr. 2 995 223.–
Die übrigen Verfügungen betrafen Beitragszusicherungen an Meliorationsprojekte, Zusicherungen von Investitionskrediten und
Betriebshilfedarlehen, Auszahlungen von Beiträgen an Wohnbausanierungen, Zweckentfremdungen und Raumplanungsbewilligungen.
Schwyz
Gersau
March*
Einsiedeln
Küssnacht
Höfe
Total
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
753 590.–
26 324.–
120 111.–
87 306.–
70 900.–
49 386.–
1 107 617.–
*inklusive Beiträge an das Integralprojekt Wägital
4. Meliorationsprojekte
Der Regierungsrat hat an 44 (50) Meliorationsprojekte mit beitragsberechtigten Kosten von Fr. 18 680 175.– (Fr. 12 123 350.–)
Kantonsbeiträge von Fr. 3 824 018.– (Fr. 2 918 760.–) zugesichert. Das mit diesen Projektgenehmigungen ausgelöste Bauvolumen beträgt rund 20 Mio. Franken. Die subventionierten Projekte betrafen sechs Güter- und Alpwege, 24 Hochbauten, ein
Alpgebäude, sieben Wiederherstellungen und sechs Wasserversorgungen.
5. Neue Gesuche
Es gingen 82 (68) neue Gesuche ein. Sie teilen sich wie folgt
auf: 27 Wiederherstellungen nach Unwetter vom August 2005,
17 Güter- und Alpwege, 32 Hochbauten, eine Materialseilbahn,
drei Entwässerungen, eine Brücke und eine Wasserversorgung.
6. Wohnbausanierungen in Berggebieten
Es gingen 36 (53) Gesuche ein. Der Zusicherungskredit des Bundes betrug Fr. 784 000.– (Fr. 725 100.–).
47
Volkswirtschaftsdepartement
Es konnten 64 (28) Geschäfte mit einer Bausumme von
Fr. 37 189 900.– (Fr. 15 960 050.–) und beitragsberechtigten
Kosten von Fr. 10 840 000.– (Fr. 6 660 000.–) behandelt und
subventioniert werden. An die genehmigten Projekte wurden folgende Beiträge zugesichert:
Bund
Kanton
Bezirke
Total
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
784 000.–
2 468 250.–
822 750.–
4 075 000.–
Es wurden 36 Schlussabrechnungen und 57 Teilabrechnungen
mit einer Bausumme von Fr. 18 531 560.– erstellt, wobei an die
beitragsberechtigten Kosten von Fr. 7 915 000.– folgende Beiträge ausbezahlt wurden:
Bund
Kanton
Bezirke
Fr.
Fr.
Fr.
855 000.–
1 798 170.–
571 160.–
Rothenthurm
Oberiberg
Steinerberg
Morschach
Alpthal
Illgau
Riemenstalden
Gersau
Innerthal
Reichenburg
Einsiedeln
Küssnacht
Wollerau
Freienbach
Feusisberg
Total
6
3
22
8
3
18
5
29
8
1
10
20
2
1
2
218
(32)
39 040.–
4 205.–
97 871.–
84 590.–
17 592.–
93 578.–
21 629.–
95 700.–
32 137.–
8 580.–
41 503.–
149 810.–
7 728.–
452.–
12 000.–
1 064 264.–
(142 095.–)
Die Fondsverwaltung hat 27 (46) Abrechnungen genehmigt und
insgesamt Beiträge in Höhe von Fr. 58 974.– (Fr. 77 682.–) an
Geschädigte überwiesen.
Per Ende 2005 waren 51 Gesuche hängig.
7. Fonds für landwirtschaftliche Investitionskredite
und Betriebshilfe
9. Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone
Der Fonds hat 2005 folgende Tätigkeit entwickelt:
Es wurden 216 (272) Gesuche für landwirtschaftliche Bauten
und Anlagen behandelt.
7.1 Investitionskredite
Bewilligte Investitionsdarlehen
Wohnbauten
Stallbauten, Remisen, Silos, Jauchegruben
Anlagen (Wege, Bodenveränderungen usw.)
Fr.
Fr.
Fr.
10 929 600.–
3 348 000.–
14 277 600.–
an natürliche Personen
an juristische Personen
in 82 Posten
in 16 Posten
in 98 Posten
68
99
49
(74)
(139)
(59)
Am Jahresende waren beim Meliorationsamt 24 (32) Baugesuche pendent.
Darlehensbestand, Aus- und Rückzahlungen
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
46 783 400.–
8 423 000.–
– 6 492 100.–
48 714 300.–
Bestand am 31. Dezember 2004
+ Darlehensauszahlungen
./. Darlehensrückzahlungen
Bestand am 31. Dezember 2005
in 615 Posten
N. Kantonsforstamt (WOV)
in 628 Posten
7.2 Betriebshilfe
Bewilligte Betriebshilfedarlehen
Fr.
390 000.–
an natürliche Personen
in 2 Posten
Darlehensbestand, Aus- und Rückzahlungen
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
3 298 950.–
310 000.–
– 359 550.–
3 249 400.–
Bestand am 31. Dezember 2004
+ Darlehensauszahlungen
./. Darlehensrückzahlungen
Bestand am 31. Dezember 2005
in 53 Posten
in 51 Posten
Aufgaben
– Nachhaltige Sicherstellung und Erfüllung der Leistungen des
Schwyzer Waldes hinsichtlich:
– Waldarealerhaltung
– Ressourcenschutz (Wasserangebot, Boden, Kohlenstoffspeicher, Reinigung der Luft)
– Rohstoff Holz und andere wirtschaftlich nutzbare Waldprodukte
– Artenvielfalt und Lebensräume
– Schutz vor Naturgefahren
– Freizeitraum (Raum für Erholung und Sport)
– Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für eine effiziente Waldwirtschaft.
– Ab 1. Januar 2005 Fachbereich Fuss- und Wanderwege.
8. Unversicherbare Elementarschäden
Es wurden folgende Schadenmeldungen von den Gemeinden
entgegengenommen und an die Fondsverwaltung in Bern weitergeleitet:
Gemeinden
Fälle
geschätzte
Schadensumme Fr.
Arth
Ingenbohl
Muotathal
Steinen
Sattel
21
2
38
12
7
101 300.–
4 790.–
188 611.–
47 550.–
15 598.–
48
– Ab 1. September 2005 Fachbereich Jagd und Fischerei (neuer
Amtsname: Amt für Wald, Jagd und Fischerei).
Produktegruppe 1: Waldleistungen Dritter
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Quantitative und qualitative Walderhaltung, Fördern der Sicherheit von
Menschenleben und Sachwerten vor Naturgefahren, Bereitstellen von
Grundlagen für Gefahrengebiete, Ausschöpfen des Holznutzungspoten-
Volkswirtschaftsdepartement
zials, Beheben und Verhüten von Waldschäden, Sicherstellen des Naturund Landschaftsschutzes, der Erholung und des Grundwasserschutzes im
Wald, formell und materiell koordinierte Verfahren.
Indikatoren
Standards
Rodungsbewilligung,
Ersatzaufforstung
Rodungsvorausseterfüllt
zungen und Ersatzaufforstungspflicht sind
erfüllt.
Termine sind eingehalten.
Vollzug bis Ende 2005 90% erfüllt
Regionale Waldpläne
(RWP)
Programmvereinbarungen mit
dem Waldbesitzer
(Projekte)
Pauschalansätze
Pflichtenheft
Weiserflächen
Gefahrenkarten
Flächenanteile
Soll-Ist-Abweichungen
Zielführendes
Projektmanagement
erfüllt
Im interkantonalen
Vergleich unter den
Top-Five
Bis Ende 2004 für alle
Mitarbeiter aktualisiert
Einrichtung von
10 Weiserflächen bis
Ende 2005
Berücksichtigung
des integralen Naturgefahren-Risikomanagements
Umsetzung der nationalen Waldreservatspolitik bis Ende 2005
erfüllt
(Bestätigung
Eidg. Forstdirektion)
erfüllt
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Programmvereinbarung (Projekte)
Programmvereinbarung (Projekte)
Eigenwirtschaftlichkeit
Zielführendes
Projektmanagement
Zielführendes
Projektmanagement
Im Durchschnitt
anderer öffentlicher
Waldbesitzer im Kanton
Mindestens 100%
erfüllt
Kostendeckungsgrad
(Ausführen Arbeiten
für Dritte)
erfüllt
erfüllt
erfüllt
2.2 Globalbudget 2005
erfüllt
80%
(Finanzierungsengpass
Bund)
Die Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis vom August 2005
werden im Rahmen des integralen Naturgefahren-Risikomanagements berücksichtigt.
Das Entlastungsprogramm EP03 des Bundes führt im Waldbereich auch zu Kürzungen bei den Beiträgen an die Waldreservate. Die Finanzierungsengpässe führen zu einer geringfügigen Verzögerung bei der Umsetzung des Waldreservatskonzepts.
1.2 Globalbudget 2005
Soll
Ist
Abweichung
5 377 000
1 063 000
4 314 000
4 078 651
1 122 384
2 956 267
– 1 298 349
+ 59 384
– 1 357 733
Kommentar:
Das Globalbudget wurde um Fr. 1 298 349.– unterschritten. Minderaufwendungen resultierten insbesondere in folgenden Bereichen: Kosten für Gefahrenkarten, Beiträge an Waldschäden, Beiträge an forstliche Planung. Die Erlöse liegen um Fr. 59 384 höher
als budgetiert.
Produktegruppe 2: Waldleistungen im Staatswald
2.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Quantitative und qualitative Walderhaltung, Fördern der Sicherheit von
Menschenleben und Sachwerten vor Naturgefahren, Bereitstellen von
Grundlagen für Gefahrengebiete, Ausschöpfen des Holznutzungspotenzials, Beheben und Verhüten von Waldschäden, Sicherstellen des Naturund Landschaftsschutzes, der Erholung und des Grundwasserschutzes im
Wald, formell und materiell koordinierte Verfahren.
Kommentar:
Keine Bemerkungen
erfüllt
Kommentar:
Die Regionalen Waldpläne (RWP) sind bis Ende 2005 zu 90%
ausgearbeitet. Die beiden Regionalen Waldpläne «Bezirk March»
und «Ybrig» liegen im Entwurf vor. Der Regionale Waldplan «Bezirk March» kann wegen dem Hochwasserereignis 2005 erst im
Jahre 2006 in Kraft gesetzt werden. Die Inkraftsetzung des Regionalen Waldplanes «Ybrig» ist vom Abschluss der Nutzungsplanung Ibergeregg abhängig.
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Umschreibung:
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
832 000
265 000
567 000
526 236
203 513
322 723
– 305 764
– 61 487
– 244 277
Kommentar:
Die Priorisierung der waldbaulichen und technischen Massnahmen nach Dringlichkeit und Wirksamkeit führt zu geringeren
Kosten.
Leistungsperiode 2004/2005 (Gesamtbetrachtung nach
Abschluss der Leistungsperiode)
Produktegruppe 1: Waldleistungen Dritter
Übergeordnete Ziele
– Der Wald bleibt in seiner heutigen Fläche und in seinem gegenwärtigen Verteilmuster erhalten und nimmt in der intensiv genutzten Landschaft eine wichtige Vernetzungsfunktion wahr.
– Verhütung und Behebung der Waldschäden im Schutzwald
– Der Schwyzer Wald erfüllt die Waldleistungen gleichwertig.
– Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Service Public) des
Schwyzer Waldes werden auf der Basis eines transparenten
und wirkungsvollen Finanzierungsmodells abgegolten.
– Minimalkriterien stellen die Effizienz des öffentlichen Mitteleinsatzes sicher.
Beurteilung der Erfüllung:
Die übergeordneten Ziele wurden erfüllt.
Globalkredit 2004 / 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
11 135 000
2 510 000
8 625 000
8 918 883
2 516 107
6 402 776
–2 216 117
+6 107
– 2 222 224
Kommentar:
Minderaufwendungen resultierten insbesondere in folgenden Bereichen: Aufwendungen für Staatswaldprojekte, Kosten für Ge-
49
Volkswirtschaftsdepartement
fahrenkarten, Beiträge an Waldschäden, Beiträge an forstliche
Planung.
Produktegruppe 2: Waldleistungen im Staatswald
Übergeordnete Ziele
– Der Staatswald bleibt in seiner heutigen Fläche und in seinem
gegenwärtigen Verteilmuster erhalten und nimmt in der intensiv
genutzten Landschaft eine wichtige Vernetzungsfunktion wahr.
– Der Staatswald erfüllt die Waldleistungen gleichwertig.
– Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Service Public) des
Staatswaldes werden auf der Basis eines transparenten und
wirkungsvollen Finanzierungsmodells abgegolten.
– Schutzbauten und -anlagen werden laufend instand gestellt
und fachgerecht unterhalten.
– Minimalkriterien stellen die Effizienz des öffentlichen Mitteleinsatzes sicher.
– Leistungen für Dritte sind kostendeckend.
Beurteilung der Erfüllung: Die übergeordneten Ziele wurden erfüllt.
Globalkredit 2004/2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Kommentar:
Keine Bemerkungen
50
Soll
Ist
Abweichung
1 681 000
533 000
1 148 000
1 190 262
372 134
818 128
– 490 738
– 160 866
– 329 872
Erziehungsdepartement
Der Kantonsrat beschloss die Totalrevision der Volksschulverordnung. – Die Vernehmlassung zur Totalrevision der kantonalen Verordnung über die Berufsbildung und Berufsberatung wurde abgeschlossen. Die Zusammenführung der Kantonalen Berufsschule und
der Landwirtschaftlichen Schule zum neuen Berufsbildungszentrum Pfäffikon wird auf Schuljahr 2006/2007 realisiert. – Der Regierungsrat hat im Bericht «Mittelschulkonzept 2005–2015» Perspektiven für die Angebote und die Infrastruktur des Mittelschulwesens dargestellt. Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) und die PHZ Hochschule Schwyz stehen im Aufbau. Der
Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung ist an die PHZ Schwyz transferiert worden. – Der Souverän sprach sich knapp
gegen die Schaffung eines Kulturförderungsgesetzes aus. Der neue Bildband «Eine Reise durch den Kanton Schwyz» ist im Eigenverlag des Kantons erschienen.
A. Allgemeines
1. Erziehungsrat
Der Erziehungsrat behandelte an sechs ordentlichen Sitzungen
neben wiederkehrenden Traktanden rund 100 (75) Sach- und
Personalgeschäfte, vor allem aus den Bereichen Volksschulen und
Mittelschulen. Eine Sondersitzung galt zudem der Stellungnahme
zur Totalrevision der Verordnung über die Volksschulen. Delegationen des Erziehungsrates besuchten die Geleiteten Schulen
(GELVOS) in Arth und Küssnacht, um sich vor Ort über den Stand
der Umsetzung und Erfahrungen ein Bild zu verschaffen.
Das zu Beginn der neuen Legislatur gesetzte Ziel, die Sitzungen
jeweils in einer andern Gemeinde durchzuführen und bei dieser
Gelegenheit mit der Schulbehörde und der Schulleitung kurzen
Kontakt zu pflegen, konnte im Berichtsjahr umgesetzt werden.
Gespräche fanden in Feusisberg, Reichenburg, Sattel und im
Gymnasium Immensee statt.
Im Bereich der Volksschulen standen vor allem folgende Themen
zur Diskussion: Verbindlichkeit des Regeltextes für die deutsche
Rechtschreibung ab 1. August 2005; Änderung der Weisungen
über Schülerbeurteilung, Promotion und Übertritte an der Volksschule; Weiterführung des Rahmenferienplans für die Schuljahre
2002 / 2003 bis 2006 / 2007; Grundlagen für «Talentklassen Sport
und Kunst»; Anpassung des Reglements betreffend die unentgeltliche Abgabe des Verbrauchsmaterials an den Volksschulen;
Informatik in der Volksschule; Änderung der Lektionentafel der
Berufsvorbereitungsschule (BVS); Änderung der Minimalanforderungen für Reallehrpersonen zur Lehrberechtigung im Englischunterricht; Gewalt in der Schule (Ergebnisse einer Umfrage);
Rechenschaftsbericht über die Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung (LWB); Erlass der Weisungen zur Weiterbildung der Volksschullehrpersonen; Stellungnahme zum Konzept «Deutschschweizer Lehrplan»; Rahmenkonzept zur sonderpädagogischen
Förderung in der Zentralschweiz.
Im Bereich der Mittelschulen befasste sich der Erziehungsrat
neben Berichten über Visitationen, Aufnahmeprüfungen sowie
Maturitäts- und Diplomprüfungen mit folgenden Themen: Änderung des Reglements über die Notengebung und die Promotion
an den Diplommittelschulen; Änderung des Reglements über die
Maturitätsprüfungen; Übergangsbestimmungen für die letzten
Klassen der seminaristischen Lehrpersonenausbildung.
2. Berufsbildungsrat
Der Berufsbildungsrat befasste sich an seiner Sitzung mit den
obligatorischen und freiwilligen Lehrmeisterkursen, der Führung
einer Vollzeit-Berufsmaturitätsklasse für Erwachsene im kaufmännischen Bereich sowie mit der Totalrevision der kantonalen
Berufsbildungsverordnung.
B. Volksschulen
1. Allgemeines
Der Kantonsrat hat die Verordnung über die Volksschulen total revidiert. Sie sieht unter anderem die Einführung von flächendeckenden Schulleitungen und von Schülerpauschalen vor. Zudem
wird der Einjahreskindergarten obligatorisch und das Schuleintrittsalter um drei Monate von Ende April auf Ende Juli verlegt.
Seit dem Schuljahr 2005 / 2006 werden in den 3. Primarklassen
zwei Lektionen Englisch unterrichtet.
Der Erziehungsrat hat die Weisungen für die Schülerinnen- und
Schülerbeurteilung überarbeitet und einheitliche Zeugnisformulare verabschiedet. Ab Schuljahr 2006 / 2007 wird allen Lehrpersonen ein elektronisches Zeugnisprogramm zur Verfügung gestellt.
Die Organisation der Weiterbildung für die Lehrpersonen wurde
auf den 1. Februar 2005 der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ), Teilschule Schwyz, übertragen.
2. Fachstellen
2.1 Fachstelle Schulaufsicht (FSA)
Die drei Schulinspektoren der Fachstelle Schulaufsicht kontrollierten die Einhaltung der kantonalen Vorgaben und unterstützten
die Volksschulen bei der Einführung einer Schulleitung und eines
lokalen Qualitätskonzeptes.
Im Rahmen des kantonalen Schulcontrollings wurden die Entwicklungshinweise aus der externen Evaluation zur Kenntnis genommen und an den betreffenden Schulen die Erstellung und
Umsetzung des Massnahmenplanes überprüft.
In 13 Krisenfällen führten die Inspektoren Unterrichtsbesuche
durch und unterstützten Schulleitungen und Schulbehörden bei
der Bewältigung der anstehenden Probleme.
Ferner wirkten die Inspektoren an der Erarbeitung von Weisungen
zur neuen Volksschulverordnung mit und entwickelten Grundlagen zur Mitwirkung am Kommunaluntersuch im Bereich Bildungswesen.
2.2 Fachstelle Schulbeurteilung (FSB)
Die Fachstelle Schulbeurteilung nahm im Berichtsjahr folgende
Haupttätigkeiten wahr:
2.2.1 Evaluationen mit Berichterstattung
Lehrerschaft, Schulleitungen, lokale Schulbehörden und das Amt
für Volksschulen wurden über die Ergebnisse der Evaluationen
umfassend informiert, so in:
Küssnacht Sekundarstufe I; Steinen Sekundarstufe I; Unteriberg
Sekundarstufe I; Muotathal Sekundarstufe I; Freienbach Primarstufe; Sattel Primarstufe; Vorderthal Primarstufe; Privatschule
Akany Wollerau; Privatschule «tags» Schwyz; Privatschule Bildungsreich Schindellegi; Privatschule Max Albert Freienbach;
Rothenthurm Primarstufe; Lachen Primarstufe.
Die Evaluationen erfassten das Profil der Schule, bei ausgewählten Schulen zusätzlich ein qualitätsrelevantes Thema des Unterrichts (optimale Führung und Unterstützung der Schülerschaft),
eine Gesamtbeurteilung der Schule mit Stärken und Schwächen
sowie verbindliche Hinweise zur Entwicklung und Optimierung
der Schulqualität. Insgesamt wurden in 17 Schulen 194 Klassen
mit total 328 Lehrpersonen und 3060 Schülerinnen und Schülern
überprüft.
51
Erziehungsdepartement
2.2.2 Vorbereitung und Planung von Evaluationen
Für folgende Schulen sind die Vorbereitungen für externe Evaluationen im Jahre 2006 und deren Detailplanung hinsichtlich der
zusätzlichen Unterrichtsthemen getroffen worden: Privatschulen
Montessori Siebnen und Galgenen; Bezirk Gersau: Primar- und
Orientierungsschule; Gemeinde Steinen: Primarschule; Gemeinde Tuggen: Primarschule; Bezirk Höfe: MPS Wollerau; Bezirk
Schwyz: MPS Oberarth; Gemeinde Schübelbach: Primarschule;
Gemeinde Feusisberg: Primarschule; Gemeinde Galgenen: Primarschule; Bezirk March: MPS Buttikon; Gemeinde Altendorf:
Primarschule.
2.2.3 Externe Fokus-Evaluationen
Extern evaluiert wurden im Berichtsjahr das Beratungsangebot
für Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule Zürich
(PHZH) sowie das Klassenmanagement der Lehrpersonen in der
Primarschule (Nutzung der Lernzeit) mit Lizenziatsarbeiten an
der Universität Bern. Die beiden Evaluationsberichte sind inzwischen eingetroffen und werden weiterbearbeitet.
2.2.4 Leistungsmessungen
Im Berichtsjahr wurden die Leistungsmessungen differenziert
weiterentwickelt und flächendeckend organisiert. Die Jahresschlussprüfung (JSP) wurde obligatorisch in den 4. Primarklassen (98 Klassen) im Fachbereich Deutsch durchgeführt. Erstmals
fand die obligatorische JSP im Fachbereich Deutsch in 61 Klassen des 9. Schuljahres statt. Bei allen andern Klassen (1.– 8.)
mussten vorgegebene Orientierungsarbeiten durchgeführt werden. Damit wurde die Einführungsphase der JSP erfolgreich abgeschlossen.
Die erreichten Leistungen werden im Internet anonymisiert veröffentlicht. Jede Lehrperson muss die Leistung ihrer Klasse im kantonsweiten Vergleich einschätzen und entsprechende Massnahmen einleiten.
2.2.5 Überwachung des Bildungssystems
In Zusammenarbeit mit den Schulträgern und dem Bundesamt
für Statistik wurden die kantonalen Schulstatistiken (Schul-, Lehrkräfte- und Übertrittsstatistik) erstellt. Diese dienen zusammen
mit den Evaluationsberichten dem kantonalen Monitoring und der
Generierung von Steuerungswissen für die Entscheidungsträger.
3. Reformprojekte
3.1 Geleitete Volksschulen
Nach Abschluss der vierjährigen Pilotphase des Projekts «Geleitete Volksschulen im Kanton Schwyz» (GELVOS) mit sieben Pilotschulen können sich alle übrigen Schulen auf Grund der Weisungen des Erziehungsrates vom 31. März 2004 zu GELVOS-Schulen
weiterentwickeln. Mittlerweile sind fast alle Schulen auf dem Weg
zu diesem Ziel. Bis Ende 2005 verfügten bereits acht Schulen über
eine Projektvereinbarung und standen in der Hauptprojektphase.
3.2 Talentklassen Sport und Kunst
Auf Grund zahlreicher Anfragen aus Sportverbänden und Bezirksschulen setzte das Amt für Volksschulen eine Kommission
Talentklassen ein. Diese erarbeitete Rahmenbedingungen für den
Aufbau und Betrieb dieses neuen Schulmodells auf der Sekundarstufe I. Der Erziehungsrat verabschiedete die Rahmenbedingungen im Sinne einer Empfehlung. Gemäss der revidierten
Volksschulverordnung ist es Sache der Bezirke, ein Gesuch zur
Führung einer Talentklasse einzureichen.
3.3 Kooperative Orientierungsschule (KOS)
Derzeit setzen drei Schulorte das Modell KOS um: MPS Oberarth,
OS Einsiedeln und MPSO Berg Rothenthurm. Auf Antrag der
52
Schulleiterinnen und Schulleiter dieser Schulen setzte der Erziehungsrat eine Kommission ein mit dem Auftrag, Bericht und Vorschlag betreffend Attraktivierung der KOS auszuarbeiten.
4. Intensivweiterbildung (IWB)
Die Intensivweiterbildung (IWB) dauert in der Regel zehn bis zwölf
Wochen und wird von den Lehrpersonen grundsätzlich bei vollem
Gehalt absolviert. Sie kann als organisierte oder als individuelle
IWB verwirklicht werden. Der Kanton trägt die Kurskosten, der
Schulträger die Stellvertretungskosten und die Lehrpersonen
sämtliche Spesen. Im Berichtsjahr besuchten total 16 Lehrpersonen eine IWB.
5. Schulpräsidentenkonferenz
An zwei Veranstaltungen wurden die Schulpräsidenten über die
Totalrevision der Volksschulverordnung orientiert.
6. Schulbauten
Die Subventionszahlungen betrugen Fr. 3 777 357.–. Folgende
Subventionsbeiträge wurden im Jahr 2005 ausgerichtet:
Objekt
Betrag
Gemeinde Illgau
Bau einer Turnhalle
(2. Teilzahlung)
Gemeinde Schwyz
Umbau Schulhaus Muota in Ibach
(Schlusszahlung)
Bezirk Einsiedeln
Schulhaus Kornhausstrasse
(Schlusszahlung)
Bezirk Schwyz
Neubau MPS Schwyz
(1. Teilzahlung)
Gemeinde Wangen
Kauf Kindergarten
(Ganzer Betrag)
Bezirk Höfe
Neubau MPS Weid
(2. Teilzahlung)
Gemeinde Feusisberg
Erweiterung Schulanlage Maihof
(Ganzer Betrag10 332)
Gemeinde Illgau
Bau einer Turnhalle
(Schlusszahlung)
Fr. 201 300.–
Fr. 114 000.–
Fr. 304 952.–
Fr. 983 541.–
Fr. 197 930.–
Fr. 1 247 774.–
Fr. 526 360.–
Fr. 201 500.–
7. Schülerzahlen im Berichtsjahr
Kindergarten
Einführungsklasse
Primarklasse
Kleinklasse
Sprachheilschule
Heilpädagogische Tagesschulen
Total Primarstufe
2005/ 2006
2004/ 2005
2 224
139
9 847
170
49
127
10 332
2 090
140
10 020
189
51
125
10 525
Erziehungsdepartement
Sekundarschule / Stammklassen A
2 935
Integrierte Orientierungsstufe
53
Realschule / Stammklassen B
1 630
Werkschule / Stammklassen C / Integrationsklassen 220
Berufsvorbereitungsschule (10. Schuljahr)
111
Total Sekundarstufe I
4 953
Total (alle Stufen)
17 509
2 915
44
1 626
234
115
4 934
17 549
8. Abteilungen (Klassen) im Berichtsjahr
Kindergarten
Primarstufe
Sekundarstufe I
Total
2005/ 2006
2004/ 2005
127
590
268
985
124
599
267
990
2005 / 2006
2004/ 2005
184
1 000
466
–*
1 650**
178
908
371
162
1 619
9. Lehrkräfte im Berichtsjahr
Kindergarten
Primarstufe
Sekundarstufe I
Technisches Gestalten / Hauswirtschaft
Total
* Lehrpersonen für Technisches Gestalten und Hauswirtschaft sind neu den einzelnen Stufen zugeordnet.
** Korrektur durch verbesserte Datenbasis, effektiv Anstieg um eine Lehrperson.
C. Schuldienste
1. Schulpsychologischer Beratungsdienst Schwyz (SBS)
Im Schuljahr 2004 / 2005 wurden 1064 (1048) Kinder und Jugendliche zu einer Abklärung beim Schulpsychologischen Beratungsdienst angemeldet. Bezogen auf die kantonale Gesamtschülerzahl von 17 549 (17 745) entspricht dies rund 6.1% (6%)
der Volksschüler. Allgemeine schulpsychologische Beratungen,
bei denen keine konkreten Einzelanmeldungen involviert sind,
bilden einen zunehmenden Teil der Arbeit. Im Gleichschritt mit
gesellschaftlichen und bildungspolitischen Differenzierungsprozessen sind auch die Fragestellungen und Problemphänomene in
der Schule und im Umfeld der Schule komplexer geworden. Die
Beratung konzentriert sich deshalb nicht mehr nur auf die Schülerinnen und Schüler, sondern ebenso auf die Klassen, Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden. Zudem ist mit der
Zunahme von komplexen Problemsituationen oft eine weiterführende Bearbeitung durch den Dienst für Sonderschulung (DfS)
erforderlich. Der DfS hat im Schuljahr 2004 / 2005 183 Fälle bearbeitet.
Ausgehend von den oben genannten jährlichen Anmeldungen
wurden 70% (75%) der Kinder und Jugendlichen durch die
Schule und 18% (18%) durch die Eltern beim SBS angemeldet.
Weitere Anmeldungen wurden durch Behörden, soziale und therapeutische Fachstellen sowie medizinische und psychiatrische
Fachpersonen vorgenommen.
Mit rund 74% (75%) der Anmeldungen bilden die Kinder im Primarschulalter den Hauptanteil, gefolgt von den Kindern aus dem
Kindergarten 21% (21%) und von Jugendlichen der Orientierungsschule 5% (4%).
37% (37%) der Anmeldegründe betrafen Fragen zur schulischen
Laufbahn, im Speziellen Einschulungsfragen, Schullaufbahnberatungen und Zuweisungen in Spezialklassen. Schülerinnen und
Schüler mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten machten 57%
(57%) der Fragestellungen aus. Bei 23% (23%) der angemeldeten Kinder und Jugendlichen ging es um Verhaltensauffälligkeiten
oder persönliche Probleme. Anliegen im Zusammenhang mit
sonderpädagogischen Fördermöglichkeiten machten 21% (19%)
aus.
Bei 65 Kindern musste die Frage einer vorzeitigen Aufnahme in
den Kindergarten oder in die Schule abgeklärt werden. Von diesen
Kindern konnten 32 (30) vorzeitig eingeschult werden, bei 24(32)
Kindern wurde das Überspringen einer Klasse gutgeheissen.
Im Bereich der sonderpädagogischen und therapeutischen
Massnahmen wurden 213 (221) Kinder der Heilpädagogischen
Schülerhilfe, 141 (158) einer Legasthenietherapie und 55 (61)
einer Dyskalkulietherapie zugewiesen. Mit den bereits laufenden
Therapien haben insgesamt 300 Kinder eine Legasthenie- und 78
Kinder eine Dyskalkulietherapie besucht. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass im Rahmen der therapeutischen Tätigkeit vermehrt in Gruppen gearbeitet und die Therapiedauer generell kürzer angesetzt wird, damit möglichst viele bedürftige
Kinder von einer Therapie profitieren können. 16 (32) Kindern
konnte eine Logopädietherapie, fünf (8) eine heilpädagogische
Frühförderung und 20 (19) eine Psychomotoriktherapie vermittelt
werden. Bei 69 (51) Kindern sind schulische oder medizinischtherapeutische Förder- und Stützmassnahmen empfohlen und
eingeleitet worden. Dabei wurden in 16 (11) Fällen die Kosten für
Nachhilfestunden privat übernommen.
In 116 (81) Fallbearbeitungen wurde psychologische Beratung
und Psychotherapie an Kinder, Jugendliche oder Familien empfohlen oder durch den SBS selber durchgeführt. Bei 97 (51) Kindern gab es eine Schul- und Lehrpersonenberatung, 18 (21) benötigten eine individuelle Lernberatung. 87 (80) Bearbeitungen
erforderten eine umfassende interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Weiter angestiegen ist mit 98 (80) Bearbeitungen die Zahl der
Fälle, die mit einer Schul- und Lehrpersonenberatung verbunden
waren. Bei 241 (283) Problemstellungen standen übergreifende
schulpsychologische, erzieherische und konzeptuelle Fragestellungen im Zentrum.
Bei 49% (60%) der Anmeldungen wurden die Kinder direkt in die
Abklärungen einbezogen, bei 51% (40%) erfolgten Abklärungen
und Beratungen ohne Kind. In 201 Fällen haben Unterrichtsbesuche stattgefunden. Bei 59% der Bearbeitungen wurde ein
schriftlicher Bericht verfasst.
2. Legastheniebehandlungen
38 (37) Therapeutinnen und Therapeuten behandelten im Teilpensum insgesamt während 8684 (8776) Lektionen 300 (274)
Volksschüler wegen einer Störung beim Erwerb des Lesens und
Schreibens (Legasthenie).
3. Dyskalkuliebehandlungen
Im Berichtsjahr erteilten 24 (20) Therapeutinnen und Therapeuten im Teilpensum 78 (82) Kindern ambulante Dyskalkulietherapie. Insgesamt wurden für diese Therapieform 2112
(2564) Lektionen aufgewendet.
4. Logopädischer Dienst
Neben den Reihenuntersuchungen in den Kindergärten, welche
einen wichtigen präventiven Charakter haben, wurde im August
anlässlich des «Nationalen Tages der Logopädie» an zwei Standorten in Innerschwyz und Ausserschwyz die Arbeit des kantonalen Logopädischen Dienstes einer breiten Bevölkerung näher gebracht. Ziel der Aktionen war es, Fragen bezüglich der Indikation,
Möglichkeiten und Grenzen von logopädischen Massnahmen
aufzuzeigen.
53
Erziehungsdepartement
Im Berichtsjahr wurden für Therapien insgesamt 9025 (8634)
Stunden eingesetzt. Für die Reihenuntersuche, Abklärungen und
Beratungen wurden 2049 (2035) Stunden aufgewendet. Auf der
Warteliste standen im Oktober 129 (136) Kinder.
5. Schulgesundheitsdienst
Im Schuljahr 2004 / 2005 wurden total 5072 (5075) Schülerinnen
und Schüler ärztlich untersucht. Es waren dies 1643 Erstklässler,
1733 Viertklässler, 1679 Achtklässler und 17 Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Klassen. Die Möglichkeit, den ärztlichen Untersuch in einer Privatpraxis durchführen zu lassen,
wurde von 377 (11.3%) Kindern genutzt.
Folgende kombinierte Impfungen wurden den Kindern im 1. und
8. Schuljahr verabreicht:
DI-TE
Infanrix (Di-Te-Per-Pol)
Revaxis (Di-Te-Pol
Boostrix (Di-Te-Per)
Priorix (MMR)
64
608
188
1 427
1 454
1.9%
18.3%
5.6%
42.9%
43.8%
Die Mehrzahl der übrigen Kinder wurde bereits beim Hausarzt
geimpft (zirka 23%). Rund 10% der Eltern verweigerte die Impfung ihres Kindes. Die Gründe hierfür wurden nicht eruiert.
Lediglich 10.5% der Jugendlichen haben im 8. Schuljahr das Angebot genutzt, sich beim Hausarzt gegen Hepatitis B impfen zu
lassen.
6. Sonderschulung und Behindertenfragen
Zu Beginn des Schuljahres 2005 / 2006 waren 352 (333) Kinder
als Sonderschüler erfasst. Davon wurden 141 (143) in den kantonalen Heilpädagogischen Tagesschulen Ausserschwyz und
Innerschwyz unterrichtet, davon 14 (10) im integrativen Schulversuch. In der Sprachheilschule Steinen standen 58 (53) und im
Sprachheilkindergarten Pfäffikon 15 (15) Kinder in intensiver
Sprachbehandlung.
Drei (2) Schüler waren in innerkantonalen Privatschulen platziert,
fünf (5) verhaltensauffällige Schüler wurden im Einzelunterricht
gefördert. Die anderen 130 (115) sonderschulbedürftigen Kinder
waren in ausserkantonalen Institutionen platziert. Auf die einzelnen Behinderungsarten entfielen:
Geistigbehindert
Mehrfachbehinderung
Verhaltensbehinderung
Sehbehinderung
Hörbehinderung
Sprachbehinderung
Körperbehinderung
Total
2005
2004
131
27
73
6
7
83
25
352
135
27
57
5
6
78
25
333
garten oder in der Regelklasse an ihrem Wohnort.
Im Schuljahr 2005 / 2006 setzte sich der markante Zuwachs der
letzten Jahre fort, stieg doch die Schülerzahl auf 81 (73) Kinder.
Für die notwendig gewordene zusätzliche Klasse konnte im nahe
gelegenen «Kindergarten Waldheim» Platz gefunden werden. Die
Führungsstruktur wurde im Sommer 2005 der Grösse der Schule angepasst.
9. Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz (HTI)
An der Heilpädagogischen Tagesschule Innerschwyz (HTI) wurden im Schuljahr 2005 / 2006 insgesamt 61 (72) Schülerinnen
und Schüler unterrichtet sowie zusätzlich zwei (3) Schüler mit
Körperbehinderung in externen Schulversuchen betreut. Der steigende Anteil mit komplexen Beeinträchtigungen prägt die Gestaltung des Tagesschulbetriebs: Jedes vierte (sechste) Kind in der
HTI ist auf eine intensive Betreuung und therapeutische Förderung angewiesen. Dieser anhaltende Wandel in der Schülerschaft
führt in den Klassen zu anspruchsvollen Konstellationen und verlangt eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung angepasster Fördersituationen.
Die knappen Raumverhältnisse in Ibach machten im Berichtsjahr
erneut die Führung grosser Klassen erforderlich. Das neben den
Raumprovisorien verbleibende, knapp bemessene Spielgelände
ist in vielen Fronarbeitsstunden attraktiv gestaltet worden. Der Regierungsrat hat entschieden, die Umnutzung des Lehrerinnenund Lehrerseminars Rickenbach für die HTI nicht weiter zu verfolgen. Das Erziehungsdepartement hat nun zu analysieren, ob
eine Erweiterung der Schulräume am bestehenden Schulort oder
die Errichtung eines dritten Schulstandortes im Kanton die Bedürfnisse besser abdeckt.
D. Berufs- und Studienberatung
Amt für Berufs- und Studienberatung
Aufgaben
– Sicherstellung der Beratung für die individuelle Unterstützung
beim Laufbahn- und Ausbildungsentscheid von Rat Suchenden
– Durchführung von Orientierungen zur Erleichterung der Berufsund Studienwahl für Schülerinnen und Schüler der Sek.-Stufen I und II an Oberstufen- und Mittelschulen sowie für Erwachsene
– Mitwirkung in Lehrmeisterkursen, in der Lehrerweiterbildung,
bei Elternkursen und anderen Berufs- und Studienwahlpartnern
– Sicherstellung der Informationsberatung durch umfassende
Dokumentationen über alle Bildungsangebote, insbesondere
zur beruflichen und schulischen Aus- und Weiterbildung
– Ausserordentliche Beratungs- und Expertenfunktionen an öffentlichen und privaten Stellen gegen Entgelt
7. Drogen- und AIDS-Prävention
Im Berichtsjahr konnten zwei Schulprojekte im Bereich der
Suchtprävention und Gesundheitsförderung unterstützt werden.
8. Heilpädagogische Tagesschule Ausserschwyz (HTA)
Im Schuljahr 2004 / 2005 wurden an der Heilpädagogischen Tagesschule Ausserschwyz (HTA) in Freienbach 73 (62) Schülerinnen und Schüler in elf (10) Schulklassen unterrichtet. Neun (6)
Kinder aus verschiedenen Orten der Region Ausserschwyz besuchten als Schulversuch den ordentlichen Unterricht im Kinder-
54
Produktegruppe: Beratung
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
– Trends im Bereich der Studien- und Berufsberatung und deren
Rahmenbedingungen sind erfasst und dokumentiert, und die
notwendigen Massnahmen sind eingeleitet.
– Die adäquate Beratungskompetenz gemäss dem Stand des
Wissens ist sichergestellt.
– Laufbahnentscheide entsprechen den Neigungen und Fähigkeiten der Rat Suchenden und berücksichtigen die Verhältnisse
im Arbeits- und Bildungsmarkt.
Erziehungsdepartement
– Die Dienstleistungen der BSB sind im Kanton bekannt, und die
BSB ist entsprechend den regionalen Bedürfnissen präsent
sowie gut erreichbar.
– Kosten für Aufwendungen der «Besonderen Aufgaben» sind
mehrheitlich gedeckt.
Umschreibung:
– Erarbeiten von angemessenen Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zur selbstständigen Laufbahnentscheidung
– Durchführen gezielter und lösungsorientierter Beratungen
– Betreiben von Beratungsstellen unter Berücksichtigung der geografischen Verteilung der Zielgruppen
– Fördern der Bekanntheit des BSB bei Jugendlichen und Erwachsenen
– Bereitstellen von Informationsmaterialien
– Stete Weiterbildung der Mitarbeitenden
Indikatoren
Standards
Wirksamkeit der angebotenen Hilfen zur
Förderung der Handlungs- und Entscheidungskompetenzen
Für 90% der Rat
Suchenden sind
unsere Dienstleistungen hilfreich und
förderlich.
Beratungsaufwand
Erreichbarkeit mit ÖV
Wartezeit für das
Beratungsgespräch
Bekanntheitsgrad
Soll-Ist-Abweichungen
Die detaillierte Auswertung der Evaluation
der Beratungen zeigt,
dass die Rat Suchenden mit den Dienstleistungen sehr zufrieden oder mindestens
zufrieden sind.
Die Berufs- und
Studienberatung des
Kantons Schwyz beteiligt sich, zusammen
mit anderen Kantonen,
im Verlaufe der Jahre
2005 / 2006 an einem
Forschungsprojekt der
Hochschule für angewandte Psychologie in
Zürich, um die Wirksamkeit der Beratung
Erwachsener zu
überprüfen. Auswertungen liegen bis
Mitte 2006 vor.
Durchschnittlich
Der Beratungsaufwand
5 Stunden pro Rat
pro Rat suchende PerSuchenden und Jahr. son liegt durchschnittlich bei 4.25 Stunden
bei durchschnittlich
2.3 Sitzungen (total
2411 Rat Suchende).
90% der Rat
Knapp nicht erfüllt.
Suchenden erreichen Gersau (50 Minuten),
innerhalb von 30' eine Buttikon (40 Minuten),
Beratungsstelle mit
Muotathal (50 Minuöffentlichen Verkehrs- ten), Unteriberg
mitteln ab MPS(35 Minuten) mit total
Standorten.
zirka 200 Beratungen
von insgesamt zirka
1200 beratenen Schulabgängern.
90% max. 3 Wochen
Erfüllt
80% der Zielgruppen
kennen die BSB.
Keine Evaluation vorgenommen – die Zahlen sowohl in der individuellen Beratung, bei
den BIZ-Besuchern
und bei den berufsund schulkundlichen
Aktualität der
Unterlagen
Weiterbildungsaufwand (Kurse,
Berufs- und Schulbesichtigungen,
Fachlektüre)
Veranstaltungen für Jugendliche, Erwachsene
und Mittelschüler belegen, dass die Dienstleistungen sehr bekannt sind.
Aktuellste Informations- Erfüllt. Häufig wird vor
mittel sind verfügbar
allem im Bereich der
(Sofern vorhanden, sind Schulinformation auf
keine Informationsmittel die im Internet verfügälter als 4 Jahre).
baren Daten zurückgegriffen.
Max. 10%
Erfüllt. Zirka 3100 Arder individuellen
beitsstunden oder
Arbeitszeit
knapp 7.5% der individuellen Arbeitszeit wird
für Weiterbildung aufgewendet.
Kommentar:
Individuelle Beratung:
Besonders die leicht höheren Schulabgängerzahlen, gekoppelt
mit der etwas angespannten Lehrstellensituation, machen den
Einstieg in eine Grundbildung für etliche Schülerinnen und Schüler schwierig. Mit dem Coachingprojekt «Endspurt» wurden Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hatten,
zusätzlich betreut.
Das Bedürfnis nach professioneller Orientierungshilfe innerhalb
der sich rasant verändernden Bildungslandschaft ist sowohl bei
Jugendlichen und Erwachsenen als auch für Ausbildungs- und
Lehrpersonen nach wie vor sehr gross. Die persönlichen Beratungen erweisen sich dadurch vielfach als sehr komplex. Dies verlangt aber auch die effektive und effiziente Weiterentwicklung
adäquater Beratungsinstrumente und Informationsgrundlagen.
Hohe Flexibilität ist von den Rat Suchenden und den Beratenden
verlangt.
Um die Wirksamkeit der Berufs- und Studienberatung bei der Beratung Erwachsener zu überprüfen, beteiligt sich das Amt im Verlaufe der Jahre 2005 / 2006 an einem Forschungsprojekt der
Hochschule für angewandte Psychologie in Zürich. Ergebnisse
liegen bis Mitte 2006 vor.
Die Zuweisungen der RAV zur individuellen Beratung verbleiben
auf einem tiefen Stand. Eine grosse Klientengruppe bilden Rat suchende Lehrabbrecher, junge Erwachsene, von Entlassungen Bedrohte, Wiedereinsteigerinnen und Umsteiger.
Etwa 45% der individuellen Beratungen nehmen Schülerinnen
und Schüler der Orientierungsschule in Anspruch, 27% sind im
Alter von 17 bis 20 Jahren, 12% sind zwischen 20 und 24 Jahre
alt, und knapp 16% sind älter als 25 Jahre. Die Zahl der Rat Suchenden (2411) hat gegenüber dem Vorjahr um 119 abgenommen. Auswertungen des Controllings führten zu einem veränderten Anmeldeprocedere. Daraus resultierten mehr Informationsberatungen. Die Effektivität der individuellen Beratung konnte dadurch gesteigert werden.
Orientierungen:
Die Aktivitäten der Berufs- und Studienberatung konzentrieren
sich in diesem Bereich hauptsächlich auf die zweiten Klassen der
Orientierungsschule und die dritten Klassen der Gymnasien. Es
sind somit über 100 Klassen dieser Klassenstufen zu betreuen.
Dabei wurden 145 Klassenveranstaltungen (zu mindestens zwei
Lektionen) und 78 Elternabende, meistens in den neuen Räumlichkeiten der BIZ, veranstaltet.
Im Rahmen der berufs- und schulkundlichen Orientierungen wird
interessierten Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Fachleuten
aus der Wirtschaft, in der Regel in einem Zweijahresrhythmus, ein
Einblick in alle Berufsfelder und die Berufs-, Schul-, Studien- und
55
Erziehungsdepartement
Arbeitswelt ermöglicht. Jährlich finden rund 80 solche Orientierungen statt. Die Orientierungen über Studien an Hochschulen
für Gymnasiasten und Gymnasiastinnen wurden teilweise mit
einem gemeinsamen zentralschweizerischen Programm angeboten.
Informationsberatung:
BIZ-Besuche:
7520 (7150) Personen besuchten eines der beiden Berufsinformationszentren (BIZ). Diese Zahl hat um 470 (300) Besucherinnen und Besucher zugenommen. Dies ist eine Auswirkung des
veränderten Anmeldemodus. Dazu kommen sehr viele telefonische Anfragen oder auch per E-Mail, die beantwortet werden. Um
den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, werden zielgruppengerechte, qualitativ hoch stehende Beratungs- und
Orientierungsangebote entwickelt. Die internen Betriebsabläufe
konnten dank der neuen Räumlichkeiten optimiert werden.
Um den Bekanntheitsgrad der Berufs- und Studienberatung zu
erhalten, wurden in jeder Ausgabe von schule+bildung entsprechende Fachartikel publiziert. Für Lehrpersonen der Sekundarstufe I und II, Lehrmeisterinnen und Lehrmeister, Eltern und an
Bildung Interessierte wurde ein BSB-Bulletin mit dem Titel «In
Fahrt bleiben» mit verschiedenen Themen zur Weiterbildung herausgegeben. Die Printmedien berichten regelmässig über die
rund 80 berufs- und schulkundlichen Orientierungen.
1.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
3 481 200
42 000
3 439 200
3 179 806
85 475
3 094 331
– 301 394
+ 43 475
– 344 869
Kommentar:
Das Globalbudget wurde unterschritten. Die Lohnkosten fielen
niedriger aus, weil im Stellenplan bewilligte Stellen im Zuge der
Sparmassnahmen nicht besetzt wurden. Bei den Einnahmen
konnten die Vorjahreserträge übertroffen werden. Im Bereich der
individuellen Beratung wurden von den RAV etwas weniger und
vom Kanton Glarus für den Bereich der Studienberatung etwas
mehr Aufträge erteilt, als dies im Vorjahr der Fall gewesen war.
Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung
nach Abschluss der Leistungsperiode)
Übergeordnete Ziele und Vorgaben für die Leistungsperiode 2004
bis 2005:
– Trends im Bereich der Studien- und Berufsberatung und deren
Rahmenbedingungen sind erfasst und dokumentiert, und die
notwendigen Massnahmen sind eingeleitet.
– Die adäquate Beratungskompetenz gemäss dem Stand des
Wissens ist sichergestellt.
– Die Laufbahnentscheide entsprechen den Neigungen und Fähigkeiten der Rat Suchenden und berücksichtigen die Verhältnisse im Arbeits- und Bildungsmarkt.
– Die Dienstleistungen der BSB sind im Kanton bekannt, und die
BSB ist entsprechend den regionalen Bedürfnissen präsent
sowie gut erreichbar.
– Kosten für Aufwendungen der «Besonderen Aufgaben» sind
mehrheitlich gedeckt.
Beurteilung der Erfüllung:
Die Berufs- und Studienberatung reagierte mit verschiedenen
Massnahmen auf die veränderten Bedingungen mit:
56
– dem Coachingprojekt «Endspurt» auf die Situation beim angespannten Lehrstellenmarkt;
– der Lancierung der Studienwahlvorbereitung an den Mittelschulen;
– der Zusammenarbeit mit den Berufsschulen in der Frage der
Anschlusslösungen und Weiterbildung nach beendeter Lehre;
– der Überprüfung der berufsberaterischen Interventionen und
Dienstleistungen im Projekt «Wirksamkeit der Berufs- und Studienberatung bei der Beratung Erwachsener» im Forschungsprojekt der Hochschule für angewandte Psychologie in Zürich.
Die adäquate Beratungskompetenz wird durch regelmässige Besuche von Weiterbildungsveranstaltungen sowie Betriebs- und
Schulbesuchen sichergestellt.
Mittels interner Evaluation wurde geklärt, ob die Laufbahnentscheide den Neigungen und Fähigkeiten der Rat Suchenden
unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Arbeits- und Bildungsmarkt umgesetzt werden konnten. Die Ergebnisse zeigen
auf, dass die Arbeit der Berufs- und Studienberatung sehr geschätzt wird und entsprechende Lösungen umgesetzt werden.
Die grosse Nachfrage nach den Dienstleistungen der Berufs- und
Studienberatung belegt zudem, dass sie im Kanton und den beiden Regionen Inner- und Ausserschwyz sehr bekannt sind.
Die Kosten für Aufwände der «Besonderen Aufgaben» sind im
Bereich der individuellen Beratung und beim berufswahlvorbereitenden Unterricht an den Berufsvorbereitungsschulen gedeckt. Hingegen ist die Mitwirkung in verschiedenen kantonalen,
regionalen und schweizerischen Gremien nicht gedeckt. Hier
wird erwartet, dass diese Leistungen von den entsendenden Kantonen erbracht werden. Ebenso ist bei Projekten, die durch den
Bund unterstützt werden, ein Teil Eigenleistungen notwendig.
Insgesamt wurden die Zielsetzungen und Vorgaben für die Leistungsperiode 2004 bis 2005 erfüllt.
1.3 Globalkredit 2004 / 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
7 509 200
83 500
7 425 700
6 834 334
147 792
6 686 542
– 674 866
64 292
–739 158
Kommentar:
Der am 17. Dezember 2003 vom Kantonsrat bewilligte Globalkredit betrug Fr. 7 581 100.–. Infolge Budgetbereinigungen im
Rahmen der Sparmassnahmen für das Jahr 2005 wurde er um
Fr. 155 400.– gekürzt.
Im Bereich der individuellen Beratung für den Kanton Glarus
(Studienberatung) und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sowie beim berufswahlvorbereitenden Unterricht an den Berufsvorbereitungsschulen wurden mehr Dienstleistungen in Anspruch genommen als budgetiert waren. Ebenso sind Erlöse aus
Vermietung der Schulungsräume angefallen.
E. Berufsbildung
1. Berufsbildungsrat
Der Kantonale Berufsbildungsrat befasste sich unter anderem mit
folgenden Geschäften:
– Angebote und Organisation von obligatorischen und freiwilligen
Lehrmeisterkursen in Zusammenarbeit mit den Kantonen Zug,
Luzern, Uri und Obwalden
– Totalrevision der kantonalen Berufsbildungsverordnung
Erziehungsdepartement
– Führung einer Vollzeit-Berufsmaturitätsklasse für Erwachsene
an der Kaufmännischen Berufsschule Schwyz ab Schuljahr
2006 / 2007
2. Amt für Berufsbildung
2.1 Allgemeines
Neben den Vollzugsaufgaben stand im Berichtsjahr die Umsetzung des neuen schweizerischen Berufsbildungsgesetzes im
Zentrum. So wurden die Vorlage zur Totalrevision der kantonalen
Verordnung über die Berufsbildung und die damit zusammenhängenden Teilprojekte erarbeitet. In verschiedenen Berufen begannen die Ausbildungen nach den revidierten Verordnungen
über die berufliche Grundbildung. Die Akquisition von zusätzlichen Ausbildungsplätzen stand auch in dieser Berichtsperiode
im Vordergrund. Auf kantonaler Ebene und in enger Zusammenarbeit mit den anderen Zentralschweizer Kantonen wurden verschiedene Projekte zur Förderung der Berufsbildung durchgeführt. Neben der Umsetzung von «fairplay» – die faire
Lehrlingsauswahl zur richtigen Zeit – beteiligte sich das Amt für
Berufsbildung an der Zentralschweizer Bildungsmesse «zebi»,
die von über 30 000 Personen, 864 Schulklassen mit 18 247 Jugendlichen (Schwyz 68 mit 1325) besucht wurde.
2.2.Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
(Brückenangebote)
Die Nachfrage nach Zwischenlösungen und Angeboten für lernschwächere Schulabgänger verharrte auf hohem Niveau. Die
Kantonale Berufsschule Pfäffikon führt deshalb seit September
2005 erneut vier (4) Klassen des Berufseinführungsjahres mit
81 (84) Schülerinnen und Schülern. Daneben bietet die Landwirtschaftliche Schule Pfäffikon zum dritten Mal das Werkjahr an,
das von 14 (12) Jugendlichen besucht wird. Die Vorbereitungen
für ein kantonales «Brückenkonzept» im Hinblick auf die Integration der Berufsvorbereitungsschulen in die Berufsbildung sind im
Gang.
2.3 Berufliche Grundbildung
Ende 2005 wurden 1683 (1684) Lehrbetriebe mit Bildungsbewilligungen im Kanton Schwyz gezählt. Die Lehraufsicht besuchte
180 (177) Lehrbetriebe. In 125 (122) Fällen waren die Ausbildungsvoraussetzungen abzuklären; es konnten 112 (101) neue
Bildungsbewilligungen erteilt und 1098 (1063) neue Lehrverträge genehmigt werden. Die Gesamtzahl der Lehrverhältnisse stieg
um 30 auf 3025 (2995), was einer Zunahme um 1% entspricht.
2.4 Berufsmaturitätslehrgänge
Die Zahl der Berufsmaturitätsklassen blieb gleich wie im Vorjahr:
je eine lehrbegleitende Klasse an den Berufsschulen Goldau (1),
Lachen (1) und Schwyz (1), zwei im Vollzeitmodell (2) an der Berufsschule Pfäffikon. In Goldau erwarben 13 (11) Kandidaten das
technische Berufsmaturitätsdiplom. In Pfäffikon schlossen 32
(37) Berufsmaturandinnen und -maturanden den einjährigen
Studiengang (technische Fachrichtung) erfolgreich ab. In Schwyz
erhielten 16 (18) und in Lachen neun (13) Absolventen das Berufsmaturitätsdiplom kaufmännischer Richtung.
2.5 Weiterbildung / Erwachsenenbildung
Für Leistungen von Erwachsenenbildungs-Institutionen wurden
einem (1) Grossanbieter sowie zwei (3) weiteren Organisationen
Pauschalbeiträge ausgerichtet. Daneben wurde ein (2) Anbieter
von allgemeiner Erwachsenenbildung für Einzelveranstaltungen
unterstützt. Fortgesetzt wurde die Zusammenarbeit mit dem Verein Lesen und Schreiben Zentralschweiz, der Schulungen für Erwachsene mit ausgeprägter Lese- und Schreibschwäche durch-
führt. In der Berichtsperiode nahmen vier (7) Betroffene aus dem
Kanton Schwyz an den Kursen teil.
2.6 Totalrevision der kantonalen Verordnung über die
Berufsbildung
Am 1. Januar 2004 trat das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) in
Kraft. Der Vollzug der Bundesgesetzgebung liegt bei den Kantonen; sie müssen innert fünf Jahren seit Inkraftsetzung die gesetzlichen Grundlagen erlassen. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete unter
Einbezug aller Beteiligten der Berufsbildung den Entwurf einer
neuen kantonalen Verordnung über die Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung. Die Vernehmlassung wurde Ende
2005 abgeschlossen. Parallel wurde in mehreren Teilprojekten
die Umsetzung der künftigen Verordnung geplant, so beispielsweise der Zusammenschluss der Berufsschule und der Landwirtschaftlichen Schule Pfäffikon zu einem Berufsbildungszentrum,
das Konzept für die Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
(Brückenkonzept) und die Übernahme der Trägerschaft der kaufmännischen Berufsfachschulen durch den Kanton.
3. Kurse für Berufsbildnerinnen / Berufsbildner
(Lehrmeisterkurse)
Im Berichtsjahr führte das Amt für Berufsbildung zehn (10) Kurse
für Berufsbildner und Berufsbildnerinnen durch; sie wurden von
insgesamt 201 (188) Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht.
193 (180) Kursbesucher stammten aus schwyzerischen Betrieben und acht (8) aus ausserkantonalen Unternehmen. Damit erhöhte sich die Zahl der ausgebildeten Berufsbildnerinnen und
Berufsbildner auf 3708.
Gemäss Beschluss des Berufsbildungsrates wurden im Berichtsjahr zwölf (11) Fortbildungskurse zu aktuellen Themen der Berufspädagogik angeboten. An diesen nahmen insgesamt 350
(208) Personen teil. Drei Kurse realisierte das Amt für Berufsbildung im Kanton Schwyz, die restlichen wurden in Zusammenarbeit mit den Berufsbildungsämtern Zug, Luzern, Uri und Obwalden durchgeführt.
4. Lehrverhältnisse
Die Zahl der Lernenden hat im Kanton Schwyz um 1% (0.33%)
zugenommen. Insgesamt standen 1163 (1150) Lehrtöchter und
1862 (1845) Lehrlinge in Berufen gemäss Berufsbildungsgesetz
unter Vertrag. Bei einer detaillierten Betrachtung fällt auf, dass
besonders das Gastgewerbe, die Berufe in der Heilbehandlung
sowie die Metall- und Maschinenindustrie wieder mehr Lernende
anwerben konnten. Einen Rückgang verzeichneten die Büro- und
Verkaufsberufe.
Statistik über die Lehrverhältnisse 2005
Gartenbauliche Berufe
Tierzucht, Tierhaltung
Forstwirtschaftliche Berufe
Nahrung und Getränke
Textilherstellung und -veredelung
Textilverarbeitung
Holz-Berufe
Grafisches Gewerbe
Gerberei und Lederwaren
Erde, Steine, Glas
Metall- und Maschinenindustrie
Uhrenindustrie
Bijouterie
Baugewerbe
2005
2004
68
1
12
99
1
22
229
41
7
11
761
66
1
14
94
1
24
237
46
4
9
754
2003 2002 2001
54
1
15
93
61
2
15
99
63
1
12
110
22
227
46
4
10
765
2
162
3
163
2
146
22
237
54
3
8
727
1
3
119
27
247
57
6
9
734
1
5
108
57
Erziehungsdepartement
Malerei und Produktionsarbeiter
Übrige Produktionsberufe
Zeichner, Technische Berufe
Büroberufe
Verkaufsberufe
Landwirtschaftliche Spezialberufe
Lastwagenführer
Übrige Verkehrsberufe
Gastgewerbe, Hauswirtschaft
Reinigung
Körperpflege
Heilbehandlung
Berufe des Kunstlebens
Kunststoff- und Kautschukindustrie
Übrige Berufe
Total Lehrverträge
Grundbildung mit Attest
Anlehre / Anlehre Plus
Vorlehre / Vorlehre Plus
Repetenten
Total Lehr- und Anlehrverträge
55
5
176
409
301
7
7
48
3
182
436
317
7
7
54
4
185
475
304
2
6
50
6
163
496
321
2
8
50
4
166
498
329
6
5
158
3
59
110
4
6
51
2829
170 156 156 153
38
6
4
4
62
65
60
62
183 173 152 130
3
4
4
4
4
4
6
6
68
65
66
50
2874 2889 2863 2806
27
12
81
72
71
60
56
6
4
6
9
43
16
47
43
15
3025 2995 2985 2915 2909
Prüfungsabsolventen
Das Amt für Berufsbildung musste im Berichtsjahr 210 (239)
Lehrvertragsauflösungen zur Kenntnis nehmen. Im Verhältnis zur
Gesamtzahl der Lehrverträge entspricht dies einem Anteil von
6.9% (7.9%). Von den 210 aufgelösten Lehrverhältnissen wurden
48 in einem andern Beruf und 45 in einem andern Betrieb fortgesetzt. 94 (106) Lehrverhältnisse wurden im ersten Lehrjahr aufgelöst, davon fünf (7) vor Lehrbeginn und 17 (34) während der
Probezeit.
Die häufigsten Auflösungsgründe waren:
– 41 (52) Ungenügende oder fehlende Fähigkeiten
in der Berufsschule und / oder im Lehrbetrieb
– 23 (20) Umwandlung in Anlehre
– 20 (21) Zwischenmenschliche Probleme im Betrieb
– 18 (15) Falsche Berufswahl
– 17 (18) Stufenwechsel –
– 14 (8) Fehlender Wille zur Fortsetzung der Lehre
– 13 (14) Gesundheitliche Probleme
– 13 (10) Verschulden des Lehrlings
– 12 (14) Stufenwechsel +
– 7 (12) Persönliche Gründe
– 6 (10) Pflichtverletzung seitens des Lernenden
– 6 (10) Konkurs
– 5 (13) Wirtschaftliche Gründe (Betriebsschliessung,
Umstrukturierung, Personalabbau usw.)
ausserkantonale
Total
765
5
194
959
5
309
0
1079
102
4
313
0
1277
114
Kandidaten aus 96 gewerblichindustriellen Berufen
Vorlehre (Hauswirtschaft)
Kandidaten in kaufmännischen
und Verkäuferinnen-Berufen
Die Prüfung noch nicht abgelegt
Total der Prüfungsabsolventen
Teilprüfungen
Detailhandelsassistentin
Pilotprojekt KV Schwyz
Total abgeschlossene Anlehren
Gesamttotal
5
44
1230
198
12
10
15
44
1450
220
Es stellten sich 1277 (1324) Kandidatinnen und Kandidaten der
Lehrabschlussprüfung. Von den 1079 (1020) Prüfungsabsolventen aus dem Kanton Schwyz bestanden 58 (85) Lernende die
Prüfung nicht, was 5.37% (8.33%) entspricht.
7.2 Anzahl Prüfungskandidaten von 1985 bis 2005
Jahr
5. Vertragsauflösungen
Kanton Schwyz
1985
1990
1995
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Gewerbliche Prüfungen
Kt. Schwyz
ausserkant.
782
636
554
754
760
773
720
697
765
218
276
167
198
236
166
173
183
194
Kaufmänn. Prüfungen
KV
Verkauf
192
216
225
169
229
187
189
199
180
112
120
68
105
108
133
112
121
134
Total
Kandidaten
1304
1248
1014
1226
1333
1259
1194
1324
1273
7.3 Prüfungsergebnisse
Die Ergebnisse der Lehrabschlussprüfungen bis 2005 zeigen folgendes Bild:
Jahr
1996
2001
2002
2003
2004
2005
Kandidaten
Anzahl
836
989
1002
903
1020
1079
Prüfung bestanden
Anzahl
%
782
923
944
844
935
1021
Prüfung nicht bestanden
NotenAnzahl
%
durchschnitt
93.55
93.33
94.22
93.47
91.66
94.62
54
66
58
59
85
58
6.45
6.67
5.78
6.53
8.33
5.37
4.78
4.80
4.85
4.65
4.67
4.71
7.4 Abschlüsse Berufsmaturität
An den Berufsmaturitätsabteilungen der schwyzerischen Berufsfachschulen gab es im Berichtsjahr folgende Abschlüsse:
Berufsmaturität kaufmännischer Richtung
Berufsmaturität technischer Richtung
Total Berufsmaturitätsabschlüsse im Kanton
2005
2004
25
45
70
31
48
79
6. Überbetriebliche Kurse
Es wurden in folgenden Berufen überbetriebliche Kurse angeboten: Automatiker, Automechaniker, Automonteur, Bauzeichner,
Coiffeur, Elektromonteur, Heizungsmonteur, Maler, Polymechaniker, Metallbauer, Metzger, Motorradmechaniker, Sanitärmonteur,
Schreiner, Spengler und Zweiradmechaniker. Eine grosse Zahl
von Lernenden besuchte zudem regionale und überregionale
Kurse in anderen Kantonen.
7. Lehrabschlussprüfungen
7.1 Prüflinge
Im Berichtsjahr wurden aufgeboten:
58
8. Experten
Von Mai bis Dezember standen im Kanton Schwyz 453 Expertinnen und Experten in 25 verschiedenen Berufen im Einsatz. 104
Expertinnen und Experten nahmen am Rapport in Freienbach
teil. Der Chefexperten-Rapport fand am 10. März 2005 in Rothenthurm statt.
9. Lehrabschlussfeiern
Die Kaufleute sowie die Verkaufsberufe feierten am 1. Juli in Lachen und Schwyz ihren Lehrabschluss. Die Prüfungsabsolventen
Erziehungsdepartement
der gewerblich-industriellen Berufe wurden am 26. und 27. August im Berufsschulhaus in Goldau, am 2. September in Wangen
sowie am 3. September in Pfäffikon verabschiedet. Die drei
Bestrangierten eines jeden Berufes, insgesamt 209 (190), erhielten die von Roman Christen, Hochbauzeichner im 3. Lehrjahr,
Küssnacht, und von Corina Blattmann, Hochbauzeichnerin im
4. Lehrjahr, Langnau am Albis, entworfene Erinnerungsmedaille
mit dem Sujet «Erster Sprung geschafft».
Erfolgsquote
Maturitätsprüfung
(Abgabe der
Maturitätszeugnisse)
Zufriedenheit
der Lernenden
90% der Kandidatinnen
und Kandidaten erhalten
das Berufsmaturitätszeugnis
80% der Lernenden
sind mit den Lehrpersonen zufrieden
Freifach-, Fort- und
Weiterbildungskurse:
Zielerreichungsgrad
80% erreichen
das Kursziel.
Kostendeckungsgrad
gesamt
50% der Kosten
sind gedeckt.
Lückenlose
Erneuerung der
Zertifizierung
Zertifikat
10. Weiterbildung von Experten
Das neue Berufsbildungsgesetz und die neuen Verordnungen
über die berufliche Grundbildung in verschiedenen Berufen bedingen einen hohen Bedarf an Expertenschulung. Daher haben
in diesem Jahr 80 (16) Experten an einem vom Schweizerischen
Institut für Berufspädagogik (SIBP) organisierten Kurs teilgenommen.
11. Prüfungskommission
Die kantonale Lehrlingsprüfungskommission tagte zwei Mal. Sie
befasste sich unter anderem mit den folgenden Geschäften:
Chefexpertenrapport; Organisation der Abschlussprüfungen,
Rapporte und Feiern; Wahl der Chefexperten und Experten; Medaillengestaltung; Besuch der Prüfungen; Expertenrapport.
12. Gewerbliche und Kaufmännische Berufsschulen
12.1 Kantonale Berufsschule Goldau
Aufgaben
– Die Kantonale Berufsschule Goldau vermittelt den Auszubildenden den reglementarisch vorgeschriebenen Unterricht.
– Sie wendet ein anerkanntes Qualitätssystem an.
– Die Berufsschule bietet nach Bedarf Freifächer, Stütz- und Förderkurse an.
– Sie bereitet Lernende in besonderen Lehrgängen auf die Berufsmaturität vor.
– Sie führt für gelernte und ungelernte Berufsleute berufsbezogene und allgemein bildende Fort- und Weiterbildungskurse
durch.
Produktegruppe 1: Ausbildung
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Erfolgreiches Abschliessen der Grundausbildung gemäss Lehrplan. – Befähigung der in die Berufsmaturitäts-Lehrgänge aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die Ausbildung erfolgreich abzuschliessen. –
Die Lehrpersonen unterrichten mit hoher Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz. – Den Besuchern der Freifach-, Fort- und Weiterbildungskurse wird die Möglichkeit geboten, ihre Kompetenzen im Rahmen der Lernziele zu erweitern. – Aufrechterhaltung des zertifizierten Schulqualitätssystems.
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Erfolgsquote an der
Lehrabschlussprüfung
in den Schulfächern
95% der Lernenden
schliessen in den
Schulfächern
erfolgreich ab.
Nicht erfüllt. 92.3% der
Lernenden haben die
Lehrabschlussprüfung in
den Schulfächern erfolgreich abgeschlossen.
Nicht erfüllt. 75%
haben ihr Maturitätszeugnis erhalten.
Erfüllt. Eine Befragung
der Lernenden in der
Grundausbildung hat
eine Zufriedenheit von
89.9% ergeben.
Die durchgeführte Evaluation in der Weiterbildung hat wiederum
eine Zufriedenheit von
99% ergeben.
Erfüllt. Die Erfolgsquote
bei den zertifizierten
Kursen mit Abschlussprüfung betrug 85.3%,
bei Kursen ohne Abschlussprüfung 96%
(schriftliches Feedback
der Teilnehmenden).
Erfüllt. Der Kostendeckungsgrad für Freifach- und Weiterbildungskurse betrug
89.3%.
Erfüllt. Im September
2004 konnte das
Schulführungssystem
nach ISO 9001:2000
erfolgreich rezertifiziert
und im September
2005 verlängert
werden.
Kommentar:
Erfolgsquote Lehrabschlussprüfung:
Die Ergebnisse der Lehrabschlussprüfung in den Schulfächern
zeigen einen markanten Unterschied zwischen drei- und vierjährigen Lehren. Bei den vierjährigen Lehren wurde der Standard
mehrheitlich erreicht. Verschiedene Gründe führen zu diesem
Unterschied: Bei den vierjährigen Lehren sind die schulischen
Anforderungen in der Regel wesentlich höher. Eine gewisse Vorselektion findet somit bereits bei der Berufswahl statt. Zudem ist
es bei ungenügenden Leistungen in verschiedenen vierjährigen
Berufen möglich, innerhalb des Berufsfeldes auf eine dreijährige
Lehre zu wechseln, z.B. Automechaniker nach Automonteur. Für
Lernende mit Leistungsschwächen bleibt oft nur die Wahl einer
dreijährigen Lehre. Je nach Ausbildungsreglement kann der Fähigkeitsausweis bei einem genügenden Gesamtdurchschnitt erreicht werden, auch wenn das Ergebnis in den Schulfächern ungenügend ist. Diese Tatsache ist für die Vertragspartner oft ein
Grund, das Lehrverhältnis bei mangelhaften Schulleistungen
nicht aufzulösen. Der Standard für die dreijährigen Lehren kann
nur erfüllt werden, wenn mit entsprechenden pädagogischen Fördermassnahmen und Selektion reagiert werden kann. Die neu
eingeführten Coachingmassnahmen werden erstmals an der
Lehrabschlussprüfung 2006 Ergebnisse zeitigen.
Erfolgsquote Maturitätsprüfung:
Der Standard von 90% wurde nicht erreicht. Zwei Absolventen
schafften während des Studienganges die Promotion nicht und
mussten austreten (Standard zwei Austritte pro Studiengang). Bei
drei Kandidaten waren die Erfolgschancen bereits vor der Prüfung kritisch. Bei den geltenden Promotionsbestimmungen kann
aber die Prüfung absolviert werden. Seit der ersten Diplomierun-
59
Erziehungsdepartement
gen im Jahre 2002 haben durchschnittlich 88.9% der Studierenden die Berufsmaturität bestanden.
Zufriedenheit der Lernenden:
Die Zufriedenheit der Lernenden wird nur alle zwei Jahre erhoben. In der Befragung der Lernenden im April 2005 wurden die
Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz der Lehrpersonen evaluiert. Die systematische Weiterentwicklung der Unterrichtskompetenzen der Lehrpersonen wurde weitergeführt. Der Schwerpunkt
lag bei der Förderung der Fremdsprachenkenntnisse (technisches Englisch) sowie bei der Förderung der individuellen, berufsbezogenen Fachkompetenz.
Zielerreichungsgrad
> 80%
der Umsetzung
dieser Unterhaltsund Bewirtschaftungsplanung
Erfüllt. Die dringendsten Unterhaltsarbeiten
wurden ausgeführt.
Einige Arbeiten wurden
aufgeschoben, damit
eine Koordination mit
der PHZ möglich ist.
Kommentar:
Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung wurden in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt auf Grund der aktuellen Zustandsanalyse erstellt. Die dringendsten Unterhaltsarbeiten konnten
nach Plan ausgeführt werden.
Freifach- und Weiterbildungskurse:
Die Differenzierung nach Kursen mit oder ohne Abschlussprüfung ergibt eine Erfolgsquote von 85.3% (Standard 90%) für die
zertifizierten und 96% (Standard 80%) für die nicht zertifizierten
Kurse. Der verlangte Kostendeckungsgrad für Freifach- und
Weiterbildungskurse von 50% ist mit 89.6% wesentlich überschritten.
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Erneuerung der Zertifizierung:
Beim Zwischenaudit vom 19. September 2005 wurden durch den
externen Auditor weder kritische noch geringfügige Abweichungen des Schulführungssystems nach ISO 9001:2000 identifiziert.
Damit ist der Anspruch auf die Aufrechterhaltung der Zertifizierung erfüllt.
Kommentar:
Das Globalbudget 2005 wurde fast ausgeschöpft. Hingegen
konnten Fr. 166 000.– aus dem Globalbudget 2004 noch nicht
eingelegt werden, weil der Ersatz des Hausleitsystems aus dem
Jahre 1989 zurückgestellt wurde, um eine Kompatibilität zum
Hausleitsystem der PHZ zu erreichen.
Soll
Ist
Abweichung
6 787 800
2 362 000
4 425 800
5 812 706
2 558 503
3 254 203
– 975 094
+ 196 503
– 1 171 597
Kommentar:
Das Globalbudget wurde nicht ausgeschöpft. Die Abweichung ist
zu einem grossen Teil (Fr. 618 500.–) dadurch entstanden, dass
im bewilligten Globalbudget für 2005 die Kürzungen nach Massnahmenplan I nicht berücksichtigt wurden. Weiter konnte durch
die Zusammenlegung von Klassen in der Allgemeinbildung und
im Turnen bei den Gehältern Einsparungen erzielt werden. Die
Mehreinnahmen sind hauptsächlich in der Erhöhung der Schulgeldansätze (Fr. 197 400.–) für ausserkantonale Berufslernende
und den höheren Einnahmen bei den Freifach- und Weiterbildungskursen (Fr. 60 340.–) begründet.
Produktegruppe 2: Betrieb / Infrastruktur
2.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Erstellung einer Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung über die gesamte Schulanlage. – Umsetzung dieser Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung.
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Zielerreichungsgrad
der Erstellung einer
Unterhalts- und
Bewirtschaftungsplanung
100%
Erfüllt. Die Erstellung
einer Zustandsanalyse
mit Unterhaltsund Bewirtschaftungsplanung ist
abgeschlossen.
60
Soll
Ist
Abweichung
1 131 000
298 000
833 000
1 099 061
271 867
827 194
– 31 939
– 26 133
– 5 806
Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung
nach Abschluss der Leistungsperiode)
1.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
2.2 Globalbudget 2005
Übergeordnete Ziele:
– Die im Bundesgesetz über die Berufsbildung vorgeschriebenen
schulischen Angebote sind unter Berücksichtigung der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit bedürfnisgerecht sicherzustellen.
– Die Ausbildungsqualität ist mit dem eingeführten Schulqualitätssystem sicherzustellen.
– Die ganze Schulliegenschaft sowie deren Infrastruktur sind so
zu unterhalten und zu erneuern, dass der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht sichergestellt ist.
Beurteilung der Erfüllung:
Die im Bundesgesetz vorgeschriebenen schulischen Angebote
konnten bedürfnisgerecht sichergestellt werden. Mit Ausnahme
der Erfolgsquote bei den Lehrabschlussprüfungen in den Schulfächern wurden die Ziele ganz oder teilweise erfüllt.
Dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit konnte
durch Klassenzusammenlegungen in einzelnen Fächern, Optimierungen bei Anschaffungen sowie durch verstärkte Zusammenarbeit innerhalb von Berufsfeldern nachgelebt werden.
Obwohl im bewilligten Globalbudget 2005 die Kürzungen im Rahmen des Massnahmenplanes I nicht berücksichtigt wurden,
konnten Einsparungen im verlangten Umfang realisiert werden.
Dank den Möglichkeiten, die die WOV-Verordnung gemäss § 17
vorsieht, konnten die gesetzlichen Aufgaben erfüllt und dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit konnte entsprochen werden. Die
Kantonale Berufsschule Goldau ist seit 1998 eine zertifizierte
Schule nach ISO 9001:2000. Das alle drei Jahre fällige Zertifizierungsaudit hat im September 2004 den Nachweis erbracht, dass
die Schule alle notwendigen Massnahmen zur Qualitätssicherung
und -verbesserung ergreift. Auch beim Zwischenaudit im September 2005 wurden weder kritische noch geringfügige Abweichungen identifiziert.
Die 2005 erarbeitete Zustandsanalyse hat wertvolle Grundlagen
für die Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung geliefert. Dank
Erziehungsdepartement
regelmässigen Anpassungen in den Unterrichtsräumen konnte
der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht sichergestellt werden.
Zufriedenheit
der Lernenden
80%
Zielerreichungsgrad
80%
Kostendeckungsgrad
Total
50%
Erfolgsquote
80%
Lückenlose
Erneuerung der
Zertifizierung
Zertifikat
2.3 Globalkredit 2004 / 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
15 644 900
5 279 500
10 365 400
14 120 990
5 682 135
8 438 855
–1 523 910
+ 402 635
– 1 926 545
Kommentar:
Der bewilligte, ungekürzte Globalkredit wurde um Fr. 1 926 545.–
unterschritten. Werden die im Massnahmenplan I vorgesehenen Kürzungen berücksichtigt, beträgt die Unterschreitung
Fr. 1 356 701.– oder 13.4%. Die Gründe für diese Verbesserungen sind einerseits beim Minderaufwand von 5.6% und andererseits beim Mehrertrag von 8.9% zu finden. Der Mehrertrag entstand hauptsächlich durch eine Erhöhung der Schulgeldansätze
sowie eine Zunahme der Anzahl Lernenden aus anderen Kantonen. Auch die Einnahmen aus Freifach- und Weiterbildungskursen fielen höher aus als erwartet. Der Minderaufwand resultierte
aus Zusammenlegungen von Klassen in einzelnen Fächern und
einer Verjüngung des Lehrkörpers. Um eine optimale Koordination und Kompatibilität mit der PHZ zu erreichen, konnten einzelne bauliche Massnahmen noch nicht ausgeführt werden.
12.2 Kantonale Berufsschule Pfäffikon
Aufgaben:
– Die Kantonale Berufsschule Pfäffikon vermittelt den Auszubildenden den reglementarisch vorgeschriebenen Unterricht.
– Sie wendet ein anerkanntes Qualitätssystem an.
– Die Berufsschule bietet nach Bedarf Freifächer, Stütz- und Förderkurse an.
– Sie bereitet Lernende in besonderen Lehrgängen auf die Berufsmaturität vor.
– Sie führt für gelernte und ungelernte Berufsleute berufsbezogene und allgemeinbildende Fort- und Weiterbildungskurse
durch.
Produktegruppe 1: Ausbildung
Erfüllt. Der Zufriedenheitsgrad bei entsprechenden Evaluationen
liegt durchschnittlich
bei 84%.
Die Zufriedenheit der
Lernenden der Weiterbildungskurse liegt bei
über 90%.
Erfüllt. Bei den
zertifizierten Kursen
haben 93% der
Absolventinnen und
Absolventen die
Prüfungen bestanden.
Bei den nichtzertifizierten Kursen liegt die Zielerreichung bei 98%.
Erfüllt. Der Kostendeckungsgrad beträgt
63.6%.
Erfüllt. 83% der
Absolventinnen und
Absolventen des
Berufseinführungsjahres haben 2005
einen Ausbildungsoder Arbeitsplatz
gefunden.
Erfüllt. Im November
2005 hatte die Berufsschule das Q2EZwischenaudit zu
bestehen. Mit Bericht
von Mitte Dezember
2005 wird der Schule
bestätigt, dass sie alle
Anforderungen zur
Aufrechterhaltung des
Zertifikates erfüllt.
Im Jahre 2008 sind
eine erneute externe
Evaluation und die
Zertifizierung geplant.
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Erfolgreiches Abschliessen der Grundausbildung gemäss Lehrplan – Befähigung der in die Berufsmaturitäts-Lehrgänge aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die Ausbildung erfolgreich abzuschliessen – Die
Lehrpersonen unterrichten mit hoher Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz – Den Besuchern der Freifach-, Fort- und Weiterbildungskurse wird
die Möglichkeit geboten, ihre Kompetenzen im Rahmen der Lernziele zu
erweitern – Befähigung der Absolventinnen und Absolventen, den Einstieg
in eine Berufsausbildung oder ins Erwerbsleben zu finden – Aufrechterhaltung des zertifizierten Schulqualitätssystems
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Erfolgsquote an der
Lehrabschlussprüfung
in den Schulfächern
95%
Erfolgsquote
Maturitätsprüfung
(Abgabe der
Maturitätszeugnisse)
90%
Nicht erfüllt. 86% der
Lernenden haben die
Lehrabschlussprüfung
in den Schulfächern
bestanden.
Knapp nicht erfüllt.
88% der Absolventinnen und Absolventen
haben die Maturitätsprüfung bestanden.
Kommentar:
Erfolgsquote an der Lehrabschlussprüfung
Die Ergebnisse der Lehrabschlussprüfungen sind von Beruf zu
Beruf unterschiedlich zu beurteilen. Es werden markante Unterschiede zwischen den dreijährigen und vierjährigen Lehren festgestellt. In verschiedenen Berufen wurde der Standard erreicht.
Verschiedene Gründe führen zu diesen Unterschieden: Die entsprechenden Ausbildungsreglemente und Lehrpläne stellen
unterschiedliche Anforderungen, bei den vierjährigen Lehren in
der Regel höhere, was zu einer Vorselektion führt. Die schulischen Voraussetzungen der Lernenden sind unterschiedlich. Oft
bleibt den Lernenden mit Leistungsschwächen nur eine dreijährige Lehre. Der Standard kann nur erfüllt werden, wenn mit entsprechenden pädagogischen Fördermassnahmen und Selektion
reagiert werden kann. Die neu eingeführten Coachingmassnahmen werden erstmals an der Lehrabschlussprüfung 2006 Ergebnisse zeitigen.
Berufsmaturität
Während des Jahres erfolgte kein Austritt. 88% der Berufsmaturandinnen und -maturanden schlossen die Ausbildung erfolgreich ab. Zwei von drei Repetenten bestanden die Prüfungs-
61
Erziehungsdepartement
wiederholung. Seit der Vollzeitstudiengang an der Kantonalen Berufsschule Pfäffikon im Jahre 1999 eröffnet wurde, haben 152 von
164 Studierenden oder 92.7% die Berufsmaturität bestanden.
Produktegruppe 2: Betrieb / Infrastruktur
2.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Zufriedenheit der Lernenden
Die Zufriedenheit der Lernenden wurde in einer Evaluation im Bereich «Prüfen und Beurteilen» im Herbst 2005 überprüft. Diese
ergab eine überwiegend positive Bewertung durch die Lernenden
von über 80%. Interessant ist dabei, dass mit fortgeschrittener
Lehrzeit der Grad der Zufriedenheit zunimmt.
Im Anschluss an Fort- und Weiterbildungskurse wird die Zufriedenheit erfragt. Die Kursteilnehmer sind mit den Kursen inhaltlich
und bezüglich der Fachkompetenz der Kursleiterinnen und Kursleiter sehr zufrieden. 71.1% bezeichnen die Kriterien mit «sehr
gut», 27.2% mit «gut». Nur vier Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer haben den besuchten Kurs mit «genügend» beurteilt,
niemand mit ungenügend.
Umschreibung:
Fort- und Weiterbildungskurse
Bei den Weiterbildungskursen ist gesamthaft der Zielerreichungsgrad erreicht. Mit 93% ist auch der Standard (90%) bei den zertifizierten Kursen erreicht. Der Kostendeckungsgrad von 50% für
die gesamte Weiterbildung wurde erreicht. Auf Grund des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) wird für das Jahr 2005 ein Kostendeckungsgrad von 63.6% ausgewiesen.
Berufseinführungsjahr
Für den überwiegenden Teil der Absolventinnen und Absolventen
des Berufseinführungsjahres (BEJ) konnten im Schuljahr
2004 / 2005 Lösungen gefunden werden. Von 76 Lernenden, welche das ganze BEJ-Jahr absolviert haben, fanden 46 eine Lehroder Anlehrstelle, bei 13 wurde eine berufliche Lösung gefunden,
4 Lernende wurden einer Zwischenlösung zugeführt. Für 13 Lernende wurde keine definitive Lösung gefunden.
Zertifizierung
Die Kantonale Berufsschule Pfäffikon ist eine Q2E-zertifizierte
Schule. Der Bericht zum Zwischenaudit 2005 attestiert ihr, dass
sie alle Anforderungen zur Aufrechterhaltung des Zertifikates erfüllt. In keinem der überprüften Elemente des Qualitätsmanagements wurden Korrekturen verlangt.
1.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
5 175 800
2 592 800
2 583 000
4 904 749
2 953 635
1 951 114
– 271 051
+ 360 835
– 631 886
Kommentar:
Gründe für den Minderaufwand sind in erster Linie bei den Gehältern zu suchen: Die seit 1. Dezember 2004 unbesetzte Rektoratsstelle und eine geringere Nachfrage nach Weiterbildungskursen hatten Minderaufwendungen von rund Fr. 220 000.– zur
Folge. Mehraufwand von rund Fr. 38 000.– resultierte bei den Gehältern des temporären Lehrpersonals, weil zusätzliche Klassen
wegen Zuwachs der Schülerzahlen in zwei Berufen ab August
2005 geführt werden mussten. Die Verbesserung des Ergebnisses ist weiter auf erhebliche Mehrerträge zurückzuführen. So sind
die Schulgeldeinnahmen für ausserkantonale Lernende, für Lernende des Berufseinführungsjahres und der Berufsmaturität um
Fr. 550 951.– markant höher ausgefallen. Diesen Mehreinnahmen stehen allerdings auch Mindereinnahmen von rund
Fr. 240 000.– bei den Schulgeldern für Weiterbildung, verschiedenen Einnahmen und Bundesbeiträgen gegenüber.
62
Erstellung einer Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung über die gesamte Schulanlage – Umsetzung dieser Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Zielerreichungsgrad
100%
Zielerreichungsgrad
> 80%
Erfüllt. Die Erstellung
einer Zustandsanalyse
ist abgeschlossen.
Diese Zustandsanalyse
ist dem Hochbauamt
eingereicht und
eine erste Unterhaltsplanung erfolgt.
Teilweise erfüllt. Erste
Umsetzungen auf
der Grundlage der
Zustandsanalyse sind
erfolgt.
Kommentar:
In Vorbereitung und Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt und
unter Beizug externer Fachleute wurde die Zustandsanalyse abgeschlossen. Erste Umsetzungsschritte sind erfolgt. Die Zustandsanalyse zeigt, dass eine Gesamtsanierung der Berufsschule, insbesondere des Gebäudes, das 1969 eröffnet wurde,
dringend notwendig ist.
2.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
960 600
1 033 574
110 190
923 384
+72 974
+11 990
+60 984
98 200
862 400
Kommentar:
Gesamthaft betrachtet wurden die für 2004 budgetierten Mittel
nicht ausgeschöpft, weil zuerst die Planung abgeschlossen werden soll. Bereits im Rechenschaftsbericht 2004 wurde darauf
verwiesen, dass 2005 die Umsetzung realisiert wird. Dies ist nun
teilweise erfolgt, weshalb die Mittel aus dem Jahre 2004 verwendet wurden.
Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung
nach Abschluss der Leistungsperiode)
Übergeordnete Ziele
– Die im Bundesgesetz über die Berufsbildung vorgeschriebenen
schulischen Angebote sind unter Berücksichtigung der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit bedürfnisgerecht sicherzustellen.
– Die Ausbildungsqualität ist mit dem eingeführten Schulqualitätssystem sicherzustellen.
– Die ganze Schulliegenschaft sowie deren Infrastruktur sind so
zu unterhalten und zu erneuern, dass der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht sichergestellt ist.
Beurteilung der Erfüllung:
Die im Bundesgesetz vorgeschriebenen schulischen Angebote
konnten bedürfnisgerecht sichergestellt werden. Mit Ausnahme
Erziehungsdepartement
der Erfolgsquote bei den Lehrabschlussprüfungen in den Schulfächern wurden alle Ziele erfüllt oder in einem Fall mindestens
teilweise erfüllt. Im zweiten Jahr der Leistungsperiode konnte
die Berufsmaturitätsquote knapp nicht erfüllt werden. Dem
Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit konnte zum
Beispiel durch Klassenzusammenlegungen in einzelnen Fächern
nachgelebt werden. Massnahmen im Rahmen des Massnahmenplanes 1 konnten im Jahre 2005 vollzogen werden. Das Globalbudget wurde entsprechend gekürzt. Dank den Möglichkeiten,
welche die WOV-Verordnung gemäss § 17 vorsieht, konnten die
gesetzlichen Aufgaben erfüllt und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit konnte entsprochen werden.
Die Kantonale Berufsschule ist eine Q2E-zertifizierte Schule. Das
Zwischenaudit hat im Dezember 2005 die geforderte Qualität der
Schule bestätigt. Es wurde bestätigt, dass die Schule notwendige
Massnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung auf der
Grundlage von internen Überprüfungen ergreift.
Das Schulgebäude wurde 1969 eröffnet. Eine grundlegende Sanierung wurde bisher nicht realisiert. Die erstellte Zustandsanalyse, die als Grundlage für die Unterhalts- und Bewirtschaftungsplanung dient, hat gezeigt, dass eine Gesamtsanierung des
Altbaus nötig ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht kann
grundsätzlich sichergestellt werden, weil in der Vergangenheit
laufend infrastrukturelle Anpassungen vorgenommen wurden.
2.3 Globalkredit 2004 / 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
12 663 000
5 348 300
7 314 700
11 619 904
5 760 526
5 859 378
–1 043 096
+ 412 226
–1 455 322
Kommentar:
Im Rahmen des Massnahmenplanes 1 wurde das Budget 2005
um rund 10% gekürzt. Trotz dieser Kürzungen konnte der bewilligte Globalkredit um Fr. 1 455 322.– oder 19.9% unterschritten
werden. Die Gründe für diese Verbesserungen sind einerseits
beim Minderaufwand von 9% und andererseits beim Mehrertrag
um 7% zu finden. Der Mehrertrag hängt in erster Linie mit der Zunahme der Schulgelderträge in Folge höherer Schülerzahlen aus
anderen Kantonen, den grösseren Schülerzahlen bei der Berufsmaturität und des Berufseinführungsjahres zusammen. Die Minderaufwendungen sind hauptsächlich die Folge von geringeren
Lohnkosten: Inklusive Arbeitgeberbeiträge und Versicherungsbeiträge betrugen diese Minderaufwendungen rund Fr. 692 000.–.
Ein Grund dafür ist die unbesetzte Rektoratsstelle. Bei den Personalkosten hat sich zusätzlich ein Budgetfehler (doppelte
Budgetierung) mit rund Fr. 70 000.– als Minderaufwendung ausgewirkt. Dann wurden Klassen zusammengelegt, in der Berufsmaturitätsschule unterrichten jüngere Lehrpersonen, und der
Rückgang bei der Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten
schlägt sich in niedrigeren Aufwendungen nieder.
12.3 Kaufmännische Berufsschule Schwyz
Im Schuljahr 2004 / 2005 besuchten 385 (392) Lernende den
Unterricht: 51 (55) Kaufmännische Berufsmaturanden, 165
(142) Kaufleute, 58 (45) Detailhandelsangestellte, 63 (75) Verkaufsleute und 27 (34) Detailhandelsassistenten. Es wurden
21 (22) Lehrlingsklassen und eine Klasse mit 21 (18) Absolventinnen und Absolventen des Abend-KV geführt.
Die Nachfrage der Lernenden nach einer kaufmännischen Ausbildung mit Berufsmaturitätsabschluss (BM) ist nach wie vor
gross. Die gute Ausgangslage nach dem Lehrabschluss BM mit
direktem Zugang zu den Fachhochschulen oder in interessante
Berufsbereiche wird erkannt. Die Berufsmaturanden schliessen
nicht nur mit den internationalen Sprachdiplomen DELF und
BEC2 ab, sondern auch mit dem anerkannten SIZ-Informatik-Anwenderdiplom. Mit dieser Zusatzqualifikation wird der starken
Nachfrage nach gut ausgebildeten Kaufleuten mit vertieften Informatikkenntnissen Rechnung getragen.
Die kaufmännische Lehrabschlussprüfung 2005 (inklusive Berufsmaturität) bestanden insgesamt 91 (66) Lernende. Erfolgreich waren ferner 15 (19) Büroangestellte, 18 (16) Detailhandelsangestellte, 35 (33) Verkaufsleute und 14 (20)
Detailhandelsassistenten.
In der Erwachsenenbildung wurde wiederum ein vielfältiges Kursprogramm angeboten, doch war ein Rückgang der Kursteilnehmenden zu verzeichnen. Besonders bei den Informatikkursen
wird ein rückläufiges Kursinteresse festgestellt. Der Markt in diesen Bereichen ist gesättigt. Die jüngere Generation beherrscht
dieses Gebiet immer früher und besser. Vor allem die Informatikkurse für Frauen, Seniorinnen und Senioren sind noch gut besucht. Das Interesse an den Sprachkursen und an der Bürofachschule ist jedoch nach wie vor gross.
12.4 Kaufmännische Berufsschule Lachen
Nach der ISO-Zertifizierung der Kaufmännischen Berufsschule Lachen (KBL) im Dezember 2003 und der eduQua-Zertifizierung der
Weiterbildungsabteilung im Dezember 2004 konnte die Schule mit
zwei anerkannten «Qualitätssiegeln» ins Jahr 2005 starten.
Einen Meilenstein stellt die Einführung der neuen Grundbildung im
Detailhandel (verkauf.CH) dar; die ersten Berufslernenden konnten
ihre Ausbildung nach diesem neuen Konzept beginnen. Die Lehrpersonen hatten sich zuvor an externen und internen Kursen sowie
mit Arbeiten in den Fachgruppen entsprechend vorbereitet.
Obwohl die Nachfrage nach Weiterbildungskursen im Vergleich
zum Vorjahr leicht rückläufig ist, besteht nach wie vor ein grosses
Interesse am Kursangebot der KBL. Insgesamt besuchten im vergangenen Jahr 1221 (1361) Personen die verschiedensten
Kurse. Dabei wurden die Informatik- und Sprachkurse besonders
zahlreich absolviert. Lehrgänge mit Diplomabschluss (First Certificate in English, Sachbearbeiter/in Rechnungswesen) erfreuen
sich einer grossen Beliebtheit.
In der Grundbildung, dem eigentlichen «Kerngeschäft» der KBL,
sind folgende Eckdaten von Bedeutung: Die Lehrabschlussprüfungen bestanden insgesamt 144 (129) von 147 Berufslernenden, davon neun (13) mit der Kaufmännischen Berufsmatura,
79 (69) Kaufleute, 28 (21) Detailhandelsangestellte sowie 28 (26)
Verkäuferinnen und Verkäufer.
Ab August 2005 besuchten 334 (367) Lernende den Berufsschulunterricht an der KBL: 154 (180) angehende Kaufleute,
41 (41) künftige Berufsmaturanden, 28 (57) Lernende im Verkauf
(altes Reglement) und 111 (89) im Detailhandel (altes und neues
Reglement).
13. Fachschulen
Gesamthaft 503 (489) Schwyzerinnen und Schwyzer besuchten
im Studienjahr 2004 / 2005 Fachschulen. An folgenden Schulen
waren am meisten Schwyzerinnen und Schwyzer eingeschrieben:
Fachschulen im Gesundheitswesen:
Schwyzerinnen / Schwyzer
Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe, Luzern
Interkantonale Schule für Pflegeberufe, Baar
Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege, Zug
35
29
25
Übrige Fachschulen:
Berufs- und Weiterbildungszentrum, Rapperswil
KV Zürich Business School, Zürich
Sfb Bildungszentrum, Dietikon
46
38
19
63
Erziehungsdepartement
F. Mittelschulen
1. Allgemeines
Der Regierungsrat hat im Februar 2005 dem Kantonsrat den Planungsbericht über das Mittelschulwesen «Mittelschulkonzept
2005 – 2015» unterbreitet.
Der Kantonsrat hat davon am 20. April 2005 ohne Zustimmung
Kenntnis genommen.
Auf Antrag des Regierungsrates hat die zuständige EDK-Anerkennungskommission die FMS-Ausbildung am Theresianum Ingenbohl anerkannt. 41 Schülerinnen und Schüler erhielten somit im
Sommer 2005 zum ersten Mal ein FMS-Abschlusszeugnis. Dagegen erhielten zum letzten Mal zehn Schülerinnen das Diplom als
Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerin; dieser seminaristische Ausbildungsgang wird am Theresianum Ingenbohl aufgehoben.
Mit dem Erlass von neuen Führungs- und Organisationsstrukturen an der Kantonsschule Pfäffikon & Nuolen schuf der Regierungsrat geeignete Voraussetzungen für eine neue Epoche dieser
Schule ab Schuljahr 2006 / 2007; gleichzeitig wurde auch die
Stelle des Rektorats, in der Nachfolge des verstorbenen Rektors
Dr. Martin Keller, neu ausgeschrieben.
Gymnasium wurde ein beaufsichtigtes Studium auf freiwilliger
Basis eingeführt. Die KKS gilt seit Dezember 2005 neu auch als
Testcenter für die Cambridge-Englisch-Prüfungen, nachdem sie
diese Funktion für die Prüfungen zum europäischen Computerführerschein und zu Französischdiplomen bereits seit längerem
inne hat. Das Qualitätsförderungssystem wird durch gegenseitige
Unterrichtshospitation der Lehrpersonen, Schülerrückmeldungen, die Arbeit von Qualitätsgruppen und durch die Einführung
des Integrierten Personal Managements (IPM) auch für Lehrpersonen weiter umgesetzt. Erstmals hat eine lohnwirksame Mitarbeiterbeurteilung für Lehrpersonen auf der Basis des Systems
des IPM stattgefunden.
3. Kantonsschule Pfäffikon & Nuolen (KSPN)
Überschattet war das Jahr durch den tragischen Todesfall von
Dr. Martin Keller, Rektor der Kantonsschule Pfäffikon & Nuolen
(KSPN). Im Sinne einer Interimslösung führt Urs Benz die KSPN
als stellvertretender Rektor im Schuljahr 2005 / 2006.
In einer ersten Tranche zur Sanierung der Schulanlage am Standort Nuolen konnten die notwendigen Arbeiten am Turnhallentrakt
abgeschlossen werden.
2. Kantonsschule Kollegium Schwyz (KKS)
Um die Vorgaben des Massnahmenplans zur Realisierung der
Haushaltstrategie einhalten zu können, wurden Halbklassen- und
Teamteaching-Strukturen sowie einige Instrumentallektionen abgebaut und Einsparungen im Bereich Unterhalt vorgenommen.
Im Bereich Schulentwicklung wurde das Projekt «Blended learning» gestartet. Sämtliche Lehrpersonen sind verpflichtet, eine
computergestützte Unterrichtseinheit zu erarbeiten. Das Projekt
läuft bis Sommer 2006. Für die Anfängerinnen und Anfänger im
4. Kantonales Lehrerinnen- und
Lehrerseminar Rickenbach (LSR)
Im Juni wurden 60 Junglehrerinnen und Junglehrer diplomiert.
Rund zwei Drittel davon haben eine Stelle gefunden. 38 Seminaristinnen und Seminaristen haben im August das letzte Schuljahr
des seminaristischen Ausbildungsgangs begonnen. Die Räumlichkeiten des Lehrerinnen- und Lehrerseminars Rickenbach
Ausgestellte Mittelschulabschluss-Zeugnisse 2005 (Matura, Handels- und Lehrdiplome, FMS-Abschluss)
Schulen
Herkunft
Matura
HMS
FMS
kaufm. Berufsmatura
Lehrdiplome
PLS
Einsiedeln
Immensee
Ingenbohl
KSPN,
Nuolen
KSPN,
Pfäffikon
Rickenbach
Schwyz
Gesamttotal
Vorjahr
64
Total
davon Schwyzer
davon Frauen
Total
davon Schwyzer
davon Frauen
Total
davon Schwyzer
davon Frauen
Total
davon Schwyzer
davon Frauen
Total
davon Schwyzer
davon Frauen
Total
davon Schwyzer
davon Frauen
Total
davon Schwyzer
davon Frauen
Gesamttotal
davon Schwyzer
davon Frauen
Total
Schwyzer
36
32
17
60
28
22
21
19
21
42
42
22
82
64
50
41
38
38
16
10
16
ALS
HLS
KGS
10
9
10
10
9
10
17
11
17
10
9
10
9
2
10
9
10
9
2
17
11
17
30
17
60
30
48
77
77
26
318
262
158
317
254
30
27
18
30
27
18
26
20
41
38
38
–
–
20
15
13
20
15
13
20
16
76
40
64
83
46
Total
36
32
17
60
28
22
115
96
112
42
42
22
82
64
50
60
30
48
127
119
57
522
411
328
519
377
Erziehungsdepartement
Schülerzahlen 2005 / 2006
(nach Wohnort)
Kantonale Mittelschulen
Private Mittelschulen
Kantonsschule Lehrerinnen- und
Kollegium
Lehrerseminar
Schwyz
Rickenbach
Kanton Schwyz
andere Kantone
Ausland
Total Schüler/innen
Schuljahr 2004 / 2005
394
7
–
401
433
15
23
–
38
97
Kantonsschule Pfäffikon &Nuolen
Pfäffikon
Nuolen
302
46
–
348
329
Zwischentotal
Stiftsschule
Einsiedeln*
946
79
–
1025
1101
257
28
–
285
271
235
3
–
238
242
Gymnasium Theresianum
Immensee*
Ingenbohl
144
244
–
388
375
251
51
5
307
339
Total
1598
402
5
2005
2086
* inklusive Untergymnasium
(LSR) werden auch im Schuljahr 2005 / 2006 genutzt, sowohl für
die auslaufende seminaristische Ausbildung als auch für die Ausbildungsgänge und Angebote der PHZ Hochschule Schwyz.
5. Private Mittelschulen
Auf Grund der Bestimmungen der Mittelschulverordnung wurden
den privaten Mittelschulen für Schülerinnen und Schüler mit
Wohnsitz im Kanton Schwyz für das Schuljahr 2004 / 2005 folgende Beiträge ausgerichtet:
Stiftsschule Einsiedeln
Gymnasium Immensee
Theresianum Ingenbohl
Total
Fr. 2 463 630.00
Fr. 1 905 207.20
Fr. 4 844 268.50
Fr. 9 213 105.70
G. Universitäten / ETH, Fachhochschulen,
Pädagogische Hochschulen
1. Universitäten / ETH
Im Studienjahr 2004 / 2005 waren 1283 (1293) Studierende
aus dem Kanton Schwyz (im Diplomstudium / Doktoratsstudium /
Nachdiplomstudium) an den Universitäten und den Eidg. Technischen Hochschulen (ETH) immatrikuliert, nämlich 585 (573)
Schwyzerinnen und 698 (720) Schwyzer. In Zürich studierten
64.6% aller Schwyzer Studierenden (46% an der Universität,
18.6% an der ETH), in Freiburg 9.5%, in Bern 8.3%, in St. Gallen
7.2% und an den anderen Schweizer Universitäten 10.4%. Der
Kanton Schwyz zahlte im Berichtsjahr gemäss Interkantonaler
Universitätsvereinbarung (IUV) für 824 (848) Studierende Beiträge von rund 10.7 Millionen Franken an die Universitätskantone.
Keine Beiträge müssen für Studierende der ETH Zürich und der
EPF Lausanne sowie für Langzeitstudierende und Studierende im
Nachdiplomstudium entrichtet werden.
Die kantonalen Universitäten und die ETH sind im Begriff, gemäss der Erklärung von Bologna, das neue, zweistufige Studienmodell mit Bachelor- und Masterstudiengängen einzuführen. Die
Umstellung soll im Jahr 2010 beendet sein.
Die Stiftung Studienzentrum Pfäffikon (SZ) und die beiden anderen Fernstudienzentren in Brig (VS) und Sierre (VS) haben per
1. Januar 2005 mit der Dachorganisation Fernstudien Schweiz
(FS-CH) fusioniert. Durch die Fusion ist der Kanton Schwyz Mitstifter der neuen Stiftung Fernstudien Schweiz mit Sitz in Brig geworden. Im Berichtsjahr zahlte der Kanton 50 000 Franken aus
dem Lotteriefonds an die Betriebskosten der neuen Organisation.
Von 1234 immatrikulierten Studierenden stammen 13 Personen
aus dem Kanton Schwyz (neun Studierende im Diplomstudium
und vier Gasthörer).
2. Fachhochschulen
2.1 Allgemeines
Das teilrevidierte Fachhochschulgesetz trat am 1. Oktober 2005
in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für die Einführung des
zweistufigen Studiensystems mit Bachelor- und Masterstudiengängen. Im Oktober starteten die ersten Bachelor-Studiengänge,
die Master-Studiengänge beginnen (mit wenigen Ausnahmen) im
Herbst 2008.
Die neue Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) trat
ebenfalls auf den 1. Oktober 2005 in Kraft und sieht eine Deckung von 85% (bisher 75%) der Ausbildungskosten vor. In der
neuen FHV gelten Bachelor- und Masterstudium als beitragsberechtigte Diplomstudiengänge.
An den Kosten für die Schwyzer Fachhochschulstudierenden beteiligt sich der Kanton als Konkordatskanton / Trägerkanton von
mehreren Fachhochschulen und durch Beiträge an die anderen
Fachhochschulen gemäss Interkantonaler Fachhochschulvereinbarung (total rund 11.4 Millionen Franken; dazu kommen die
Ausgaben für die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz mit
rund vier Millionen Franken). Im Studienjahr 2004 / 2005 waren
519 (430) Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im
Kanton Schwyz (inklusive Studierende der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz; exklusive Nachdiplomstudierende) an
Fachhochschulen immatrikuliert:
Fachhochschule
Anzahl Studierende
Zürcher Fachhochschule (inklusive Pädagogische
Hochschule Zürich)
Fachhochschule Zentralschweiz
(exklusive Pädagogische Hochschule Zentralschweiz)
Fachhochschule Ostschweiz
Fachhochschule Nordwestschweiz
Berner Fachhochschule (exklusive Eidg.
Fachhochschule für Sport Magglingen)
Haute école spécialisée de Suisse occidentale
Scuola Universitaria Professionale della Svizzera Italiana
Andere Schulen
(davon Pädagogische Hochschule Zentralschweiz: 57;
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich: 19)
148
(130)
126
101
24
(122)
(94)
(17)
16
12
1
(19)
(4)
(1)
91
(43)
2.2 Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ)
Der Kanton Schwyz gehört zu den Konkordatskantonen der Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ). Im Studienjahr 2004 / 2005
waren an den fünf Teilschulen der FHZ 126 (122) Schwyzer Studierende immatrikuliert:
Teilschulen
Hochschule für Wirtschaft Luzern
Hochschule für Technik und Architektur Luzern
Musikhochschule Luzern
Hochschule für Soziale Arbeit Luzern
Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern
Anzahl Studierende
52
40
20
10
4
(43)
(45)
(20)
(11)
(3)
65
Erziehungsdepartement
2.3 Hochschule Rapperswil (HSR)
Der Kanton Schwyz ist einer der Trägerkantone der Hochschule
Rapperswil (Teilschule der Fachhochschule Ostschweiz). Im Studienjahr 2004 / 2005 wurden die einzelnen Studiengänge in den
Bereichen Bauwesen und Technik von 77 (70) Schwyzer Studierenden besucht.
2.4 Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Der Kanton Schwyz gehört zu den Trägerkantonen der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich. Im Studienjahr
2004 / 2005 waren 19 (21) Schwyzer Studierende immatrikuliert.
2.5 Hochschule Wädenswil
Der Kanton Schwyz ist Konkordatskanton der Hochschule Wädenswil (Teilschule der Zürcher Fachhochschule). Im Studienjahr
2004 / 2005 absolvierten dort 22 (19) Schwyzer Studierende ihr
Studium.
2.6 Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft
Zollikofen
Der Kanton Schwyz ist Konkordatskanton der Schweizerischen
Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen (Teilschule der Berner Fachhochschule). Im Studienjahr 2004 / 2005 studierten dort
drei (5) Personen aus dem Kanton Schwyz.
3. Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ)
3.1 Allgemeines
Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz hat im Berichtsjahr den Aufbau weiter vorangetrieben. Während Luzern zum dritten Mal neue Studierende aufnahm, begann in Zug und Schwyz
das zweite Studienjahr. Die Kommission für das Anerkennungsverfahren der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat im November und Dezember den drei
Teilschulen einen Besuch abgestattet, der überall erfolgreich verlaufen ist. Der positive Bericht liegt mittlerweile vor; der Antrag
zur Anerkennung der Ausbildungen für die Stufen Kindergarten / Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I wird im März
2006 dem Vorstand der EDK vorgelegt.
Im Berichtsjahr hat der Konkordatsrat die Verordnungen für Forschung und Entwicklung / Dienstleistung sowie für Weiterbildung / Zusatzausbildungen an der PHZ erlassen. Letztere bildet
die kantonsübergreifende Grundlage für den Leistungsauftrag in
diesem Bereich, der 2006 erarbeitet werden soll, und die Grundlage für die Integration bzw. den Aufbau der Abteilungen Weiterbildung / Zusatzausbildungen an der PHZ. Weiter hat der Konkordatsrat die Durchführung eines flexiblen Studiums (mit Blended
Learning-Einheiten und reduzierter Präsenz) an der PHZ Hochschule Schwyz bewilligt.
3.2 PHZ Hochschule Schwyz
Die PHZ Hochschule Schwyz und das Erziehungsdepartement
haben einen Vertrag über die Überführung der Lehrerweiterbildung an die PHZ Hochschule Schwyz unterschrieben. Im Berichtsjahr wurde darauf aufbauend die kantonale Lehrerinnenund Lehrerweiterbildung (LWB) in die PHZ Hochschule Schwyz
am Standort Rickenbach integriert.
Im August begann mit 39 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der
neue einjährige Vorbereitungskurs für Berufsleute und Absolventinnen und Absolventen der Fachmittelschule für die Aufnahme
ins Studium im Jahr 2006 / 2007. Da nach wie vor eine Parallelführung mit den seminaristischen Ausbildungen in Rickenbach
und Ingenbohl im Gang ist und für den Eintritt ins Studium noch
keine Absolvierenden der Fachmittelschule vorhanden waren,
lagen die Erwartungen betreffend Neueintritten ins Studium bei
rund 50 Studierenden. Diese Erwartungen wurden übertroffen,
66
indem im Oktober der zweite Diplomstudiengang mit 68 Studierenden starten konnte, 13 davon im flexiblen Studium. Im neuen
Studienjahr begannen auch die ersten Nachdiplomkurse (NDK)
der PHZ Hochschule Schwyz in verschiedenen Bereichen.
Die Abteilung Forschung und Entwicklung konnte wiederum verschiedene Projekte mit Drittmitteln akquirieren, sodass der Drittmittelanteil insgesamt auf über 30% angestiegen ist, was im
Vergleich mit andern Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen hoch ist. Ein vom Bundesamt für Berufsbildung und
Technologie (BBT) finanziertes Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich Anwendung neuer Medien wird in der Projektschule Goldau realisiert, und zwar unter Mitwirkung und Einbezug von Primarlehrkräften. Der direkte Bezug der Forschung zu
aktuellen Problemen im Berufsfeld der Lehrpersonen ist damit
gewährleistet.
Der Aufbau der PHZ Hochschule Schwyz wurde im Berichtsjahr
auch auf Management-Ebene vorangetrieben. Ein Strategieentwicklungsprozess mit konkreten Zielbeschreibungen und der
Aufbau einer prozessorientierten Organisation sind in Umsetzung. Parallel dazu wurde der Aufbau eines Qualitätsmanagements in Angriff genommen, sodass im Wintersemester in den
Bereichen Aus- und Weiterbildung verschiedene Evaluationsverfahren zum Einsatz kommen konnten. Die Infothek (Bibliothek,
Mediothek und Didaktisches Zentrum) erarbeitete ein neues Beschaffungs- und Benutzungskonzept, das im Oktober von der
Schulleitungskonferenz verabschiedet wurde und in Goldau umgesetzt werden soll.
Der Bereich Beratung, der gemäss der vom Konkordatsrat verabschiedeten Verordnung F+E/D zum Leistungsauftrag Dienstleistung gehört, ist ebenfalls im Aufbau begriffen; die einzelnen Angebote können jedoch erst am definitiven Standort in Goldau realisiert
werden. Im Berichtsjahr wurden Konzepte für Beratungen im
Schulfeld (Beratung, Supervision, Coaching für Lehrpersonen, Behördenmitglieder und Schulteams) sowie in den Bereichen Theaterpädagogik und Integration/Heterogenität ausgearbeitet.
Um den Bezug zum Berufsfeld weiter zu verstärken, wurde im
Berichtsjahr eine Begleitgruppe ins Leben gerufen, die – bestehend aus Schulleitungspersonen, Vertretern des Lehrerinnenund Lehrervereins Schwyz und des Erziehungsdepartements –
die PHZ Schwyz in allen wichtigen Fragen der Aus- und Weiterbildung beratend begleiten soll und dafür zwei Mal jährlich tagt.
H. Stipendien
1. Allgemeines
Die Stipendiengesuche sind gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen.
Die Änderung der Vollzugsverordnung zur Verordnung über Ausbildungsbeiträge, mit der die Pauschale für übrige Kosten reduziert wurde, zeigte die beabsichtigte Wirkung. Dadurch kamen
etwas weniger Bezüger in den Genuss von Stipendien, was mit
dem leichten Rückgang der Gesuche im Einklang steht.
Von den insgesamt 1546 (1661) behandelten Gesuchen hatten
977 (1085) einen Rechtsanspruch. 569 (576) Gesuche oder
36.8% (34.6%) mussten auf Grund des fehlenden Rechtsanspruchs abgewiesen werden. Von den bewilligten 977 Gesuchen
konnten auf Grund von Ausbildungsnachweisen 974 Stipendienbeträge ausbezahlt werden.
2. Ausbildungsbeiträge
Im Berichtsjahr wurden insgesamt Fr. 5 310 898.– Stipendien
ausbezahlt. Dazu trugen private Institutionen (Pestalozzi-Stiftung,
Erziehungsdepartement
Ausbezahlte Stipendien und Studiendarlehen im Jahre 2004
Ausbildungskategorie
Gymnasiale Maturitätsschulen
Andere Schulen für Allgemeinbildung
Vollzeit-Berufsschulen
Berufslehren und praktische Berufsausbildungen
Berufsmaturitäten nach der Berufslehre
Höhere (nicht universitäre) Berufsbildung
Fachhochschulen
Universitäten und ETH
Weiter- und Zweitausbildungen
Total
behandelt
abgewiesen
ausbezahlt
Stipendien
Total
ausbezahlt Fr.
275
165
118
383
26
98
167
289
25
1 546
67
47
31
203
13
37
61
85
25
569
208
118
87
180
13
61
106
201
806 371
564 296
424 044
513 640
65 798
527 707
838 978
1 570 064
974
5 310 898
Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Schwyz und Jützisches
Legat) Fr. 37 240.– bei. Ohne Berücksichtigung der privaten Institutionen brachten Bund und Kanton Fr. 5 273 658.– auf (Kanton: Fr. 4 324 400.–, Bund: Fr. 949 258.–).
39 Personen wurden Darlehen in der Höhe von Fr. 447 300.– gewährt. Ende 2005 befanden sich insgesamt 91 Darlehensbezügerinnen und Darlehensbezüger, für die der Kanton Zinsen und
Kosten trägt, noch in Ausbildung. Die zugesicherte Gesamtkreditsumme betrug Fr. 1 841 773.–, wovon Fr. 1 712 644.– bereits bezogen worden sind. Die Zinsen und Kosten (inklusive Abschreibungen) für die Studiendarlehen beliefen sich auf Fr. 52 715.05.
3. Übersicht
Die detaillierte Zusammenstellung vermittelt einen Überblick über
die im Rechnungsjahr 2005 ausbezahlten Stipendien, die abgelehnten Gesuche sowie über die gewährten Studiendarlehen.
I.
Turnen und Sport
1. Schulsport
1.1 Schulturnkommission
Die Schulturnkommission und die Fachgruppen erstatteten Mitberichte zu kantonalen Nachwuchsförderungskonzepten und befassten sich mit der Abnahme und Auswertung des obligatorischen Schwyzer Sporttests für Jugendliche im 8. Schuljahr, mit
der Betreuung und Kontrolle der Schullager sowie der Angebote
des «Freiwilligen Schulsports», mit der Betreuung der schweizerischen und kantonalen Schulsportanlässe sowie mit der Durchführung verschiedener Aus- und Weiterbildungsangebote für
Lehrpersonen.
1.2 Sporttest vor Ablauf der Schulpflicht
1534 (1388) Schülerinnen und Schüler absolvierten im Berichtsjahr den gesamten, obligatorischen Schwyzer Sporttest am Ende
ihres 8. Schuljahres, wobei 1020 (1061) Jugendliche oder
66.49% (76%) die Zielwerte erreichten.
1.3 Freiwilliger Schulsport
Mit Unterstützung durch Jugend+Sport organisierten drei (4)
Schulen Sportfachkurse mit 18 (18) verschiedenen Gruppen;
15 (17) Schulen führten Sportlager mit 25 (23) Klassen unter Jugend+Sport durch. Rund 170 Lehrpersonen mit Jugend+SportLeiteranerkennung unterrichteten 671 Schülerinnen und 661
Schüler in den Sportarten Basketball, Ski alpin und Snowboard,
Turnen, Unihockey und Volleyball.
Bezüger
–
–
–
1
–
7
9
19
3
39
Studiendarlehen
Total
bewilligt Fr.
7 200
75 500
87 350
232 250
45 000
447 300
1.4 Schulsportwettkämpfe
Über 700 Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen
trafen sich zum 34. Kantonalen Schulsporttag. 63 (60) Schulmannschaften beteiligten sich in den Spieldisziplinen Handball,
Unihockey und Volleyball. 53 (47) Teams absolvierten den anspruchsvollen Mannschafts-Leichtathletik-Mehrkampf.
Am 36. Schweizerischen Schulsporttag beteiligten sich 20 (15)
Schulklassen mit rund 120 (110) Mädchen und Burschen in den
Sparten Baseball, Badminton, Geräteturnen, Handball, Leichtathletik, Orientierungslauf, polysportive Stafette, Unihockey und Volleyball. Drei Teams erzielten einen Podestplatz: das Mixedteam
aus Steinen siegte im Leichtathletikmehrkampf; je einen zweiten
Platz erreichten die Einsiedler Stiftsschülerinnen in der polysportiven Stafette und die Burschen aus Lachen in der Leichtathletik.
An der Kantonalen Schülerfussball-Meisterschaft der Orientierungsschulen beteiligten sich mehr als 400 (400) Jugendliche mit
über 50 Mannschaften, wobei pro Schulhaus und Klassenstufe
aus Platzgründen eine Teilnahmebeschränkung besteht. Das
kantonale Finalturnier fand in Freienbach und Lachen statt. Für
die 5. und 6. Primarklassen wurde im Raum Einsiedeln und Feusisberg ein weiteres Turnier angeboten, an dem über 100 Klassen
mit mehr als 1000 (800) Mädchen und Knaben teilnahmen. Die
neun Siegergruppen bei den Kantonalmeisterschaften qualifizierten sich für den schweizerischen Finaltag in Bern.
2. Jugend + Sport (J+S)
2.1 Allgemeines
176 (163) Verbände, Vereine und Jugendorganisationen entwickelten im Rahmen von Jugend+Sport zahlreiche Aktivitäten und erhielten dafür Bundesbeiträge von total Fr. 903 130.–
(Fr. 857 700.–). Der Bundes-Förderungsbeitrag an den Kanton
betrug (Fr. 145 085.–).
73 (80) aktive Expertinnen und Experten sowie 181 (181) Vereinscoaches betreuten und kontrollierten zusammen mit dem Turnund Sportamt die rund 1025 (1060) J+S-Kurse und -Anlässe.
139 (125) Organisationen wurden für 181 (169) Veranstaltungen
mehr als 9941 Sportgeräte und Lagermaterialien zur Verfügung
gestellt.
2.2 Leiterausbildung
An den 33 (30) kantonalen und regionalen Leiteraus- und fortbildungskursen sowie zwei J+S-Coachausbildungstagen nahmen
811 (724) Personen teil, davon waren 560 (500) Schwyzerinnen
und Schwyzer. Im Bereich der Lehrerbildung (Rickenbach, Ingenbohl, LWB) wurden vier (6) Kurse mit 62 (59) Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. In anderen Kantonen bestanden zusätzlich 165 (159) Schwyzerinnen und Schwyzer
einen Leiterausbildungs- oder Fortbildungskurs. 19 (11) Exper-
67
Erziehungsdepartement
tinnen und Experten besuchten Zentralkurse, womit sie weiterhin
in der Leiterausbildung tätig sein können.
2.3 Sportfachkurse
14 500 (13 210) Jugendliche beteiligten sich an 355 (338) Sportfachkursen mit 1012 (918) Trainings- und Wettkampfgruppen.
5776 (5298) Mädchen und 8724 (7912) Knaben trieben in
37 (39) Sportfächern aktiven Sport. Fussball, Turnen, Lagersport / Trekking und Skifahren waren eindeutig die beliebtesten
Sportfächer vor den Disziplinen Leichtathletik, Volleyball, Handball, Tennis, Eishockey und Geräteturnen. Bei den Sportorganisationen waren die STV-Turnvereine am aktivsten, vor den Fussballclubs, Schneesportvereinen, Jugendorganisationen und
Volksschulen. 2686 (2444) anerkannte Leiterinnen und Leiter
waren für J+S-Organisationen des Kantons Schwyz tätig.
2.4 Turnprüfung der Stellungspflichtigen
904 (449) stellungspflichtige Männer absolvierten anlässlich der
Rekrutierung die Prüfung über die körperliche Leistungsfähigkeit.
132 (181) Teilnehmer wurden für untauglich befunden oder zurückgestellt. 253 (207) oder 28% (42.3%) der Absolventen erhielten das Armeesportabzeichen. Mit 378 (352) Punkten erzielte Mark Schelbert aus Muotathal das beste Resultat.
2.5 Sport-Toto
Die Sport-Toto-Kommission erledigte ihre Geschäfte an drei Gesamtsitzungen sowie mehreren Fachgruppenzusammenkünften.
Mehr als 500 (490) Gesuche wurden bearbeitet. Zur Unterstützung des Schwyzer Sports wurden an die Sport- und Jugendorganisationen insgesamt Fr. 1 300 659.80 (Fr. 1 379 867.65) ausbezahlt. An 285 (267) Verbände und Vereine wurde die neue
Rekordsumme von Fr. 834 750.– (Fr. 726 740.–) an Jahresbeiträgen ausgerichtet. Für Sportanlagen erhielten zwölf (19) Gesuchsteller Fr. 336 700.– (Fr. 553 700.–); mit 190 (178) Vereinen
und Gesamtbeiträgen von Fr. 104 660.– (Fr. 77 370.–) wurden
neue Höchstzahlen der Unterstützung für die Organisation von
Wettkämpfen erreicht.
Im Geschäftsjahr 2004 betrug der kantonale Gewinnanteil
aus den Wettbewerben von SWISSLOS Fr. 1 470 710.25
(Fr. 1 179 114.50). Am Ende des Berichtsjahres wies der Fondsbestand Fr. 3 856 879.95 (Fr. 3 578 087.10) aus, wobei an
31 Sportanlagen bereits Fr. 1 094 196.– zugesichert sind.
K. Kulturelles
1. Kantonsbibliothek
1.1 Benützung
Die Heimausleihe erhöhte sich um 4322 auf 126 129 Medien.
Während die Ausleihe von Büchern stagnierte, nahm die Benützung der elektronischen Medien deutlich zu. Diese Abteilung trug
20.6% zur Gesamtausleihe bei. Aus der Freihandabteilung wurde
jede Einheit 4.4 Mal ausgeliehen. Im Durchschnitt waren 31.7%
dieses Bestandes entliehen. Ende Jahr waren 8380 (+ 695) Leserinnen und Leser eingeschrieben; von diesen entliehen 4661
mindestens ein Medium.
Die Kantonsbibliothek war im Berichtsjahr 1332 Stunden (279
Tage bei 29 Wochenstunden) geöffnet. Die durchschnittliche Tagesausleihe steigerte sich um 19 Einheiten auf 455 Medien. Pro
Öffnungsstunde wurden 94 Medien ausgeliehen.
1.2 Zuwachs und Bestand
Insgesamt wurden 4183 (4112) Neueingänge katalogisiert und in
die Bestände aufgenommen; davon stammen 848 Titel aus
Schenkungen. 2404 Einheiten wurden der Freihandbibliothek zu-
68
geteilt; diese zählte Ende Jahr 26 144 Medien. Aus Platzgründen
wurden aus dieser Abteilung 173 Bücher ins Magazin gestellt.
869 Titel wurden ausgeschieden. Der mit EDV erschlossene Bibliotheksbestand umfasste Ende Jahr 78 949 Medien mit insgesamt 83 791 Titelaufnahmen.
1.3 Erschliessung und Dienstleistungen
Nebst der Bearbeitung der Neueingänge wurden einzelne historische Zeitschriften des Archivbestandes neu katalogisiert und ausgewertet. Von den Bibliothekskunden wird der Online-Zugriff auf
die Bibliothekskataloge und die Verwaltung des eigenen Kundenkontos über das Internet sehr geschätzt. Von zu Hause aus wurden 4791 Medien verlängert und 1917 reserviert.
Im Auftrag des Erziehungsdepartements organisierte die Kantonsbibliothek die Autorenlesungen für die Mittelstufe der Primarschule. Iris E. Riesen (Mühledorf BE) und Carlo Meier (Zug)
lasen im November während einer Woche vor 56 Schulklassen.
1.4 Bibliothekserweiterung
Im März erfolgte der Spatenstich zur unterirdischen Erweiterung
der Kantonsbibliothek. Noch vor den Sommerferien war der Rohbau abgeschlossen. Im Spätherbst wurde mit der Stiftung Ital-Reding-Haus ein neuer langjähriger Mietvertrag abgeschlossen, und
am 1. Dezember übernahm die Kantonsbibliothek den neuen
Raum. Diese zusätzliche Betriebsfläche von 360 m2 ermöglicht
eine Verdoppelung der Freihandbibliothek. Die Planungsarbeiten
zur Sanierung des Erdgeschosses und des Ausleihe- und Empfangsbereichs waren Ende Jahr abgeschlossen.
2. Kulturförderung
2.1 Beiträge und Defizitgarantien
Der Jahreskredit von Fr. 450 000.– aus Mitteln des Lotteriefonds
für die Förderung und Unterstützung kultureller Projekte und Veranstaltungen wurde im Berichtsjahr auf Fr. 500 000.– erhöht.
Es gingen rund 160 neue und teils wiederkehrende Gesuche ein,
wovon zirka 110 Projekte und Anlässe mit einem Beitrag und /
oder einer Defizitgarantie unterstützt werden konnten. Einige
exemplarische Kulturprojekte, die aus den Mitteln des Kulturfonds
gefördert wurden, seien nachfolgend aus allen Sparten erwähnt:
– Theater / Tanz / Literatur: Mehrteiliges Projekt «Kalendarium»
der Bühne Fasson Theater Lachen; Eigenproduktionen wie
«Nüd lugglou» des Kulturvereins Chärnehus Einsiedeln und
«Aroma» des Hofstatt-Theaters Schwyz; Inszenierung von «Biedermeier und die Brandstifter» der Küssnachter Theaterleute;
Projektbeiträge an die Kabarett-Produktionen «Medli» des Bernerhof-Quartetts und «Herbert Hägi gibt zu denken» von Reto
Zeller; Musik-Tanz-Projekt im Seedamm Kulturzentrum Pfäffikon von Nelly Bütikofer mit Nadja Räss und den Alder-Buben.
Druckkostenbeiträge an den Erzählband «Die Rückkehr des
Landammanns» von Werner Jurt, den Lyrikband «Neun Faben
auf Weiss» von Guido Hauser und den Roman «Das Lachen der
Hexe» von Margrit Schriber.
– Bildende Kunst: Monographie über das Schaffen von Sr. Maria
Raphaela Bürgi; Skulpturensymposium Freienbach; Jahresausstellung im Kunstmuseum Luzern. (Weitere Förderung im
Bereich Bildende Kunst erfolgt vor allem durch Werkankäufe).
– Musik: Konzerte des Amadeus-Chors Küssnacht, des Projektchors «Neunzig Stimmen» Einsiedeln, des Orchesters SchwyzBrunnen, des Sinfonieorchesters Ausserschwyz, des Einsiedler
Classic-Rock-Orchesters «wood and metal connection» und
des Concento Stravagante. Konzertreihe Musiksommer am Zürichsee; A-capella-Festival Pfäffikon; Uraufführung des Musicals «Cococicimaka» in Schwyz; Open-Air Hoch-Ybrig; Nachwuchsförderung durch Unterstützung der Teilnahme junger
Schwyzer Musikerinnen und Musiker beim Schweizerischen
Erziehungsdepartement
Jugend-Sinfonie-Orchester, bei «Jeunesses Musicales der
Schweiz», beim Nationalen Jugendblasorchester, bei der Zentralschweizer Jugend Brass Band, beim Schweizerischen Jugendmusikwettbewerb und beim Zentralschweizer JugendWettbewerb in klassischer Musik.
– Film / Foto: Filmklub Zauberlaterne Schwyz; Schweizer Jungfilmfestival Luzern und Jugendfilmtage Zürich; FilmmusikKomposition von Fabian Römer für den Dokumentarfilm «Verschlagen».
– Kulturelles Erbe: CD-Produktion «Kinder und Jugendtänze aus
der Region Innerschweiz» der Innerschweizer Trachtentanzkommission; Publikationen über das Frauenkloster in der Au
bei Einsiedeln und über das Sihl-Hochtal vor dem Stau des Sihlsees (Band 2).
2.2 Projekte
– Leistungsvereinbarung SchwyzKultur+: Die Zusammenarbeit
zwischen der Kulturkommission und dem Verein SchwyzKultur+ wurde überprüft und eine neue Leistungsvereinbarung für
die Jahre 2006–2007 abgeschlossen. Damit wird SchwyzKultur+ pro Jahr ein Rahmenkredit sowohl zur Realisierung eigener kultureller Aktivitäten als auch für Projekte, die im Auftrag
der kantonalen Kulturkommission organisiert werden, zur Verfügung gestellt.
– Nachwuchsband-Festival bandXsz: Im Berichtsjahr wurde das
erste Nachwuchsband-Festival «bandXsz» durchgeführt, organisiert vom Verein «bandXsz» und dem Migros Kulturprozent
unter dem Patronat von SchwyzKultur+. 23 Musikbands mit
Mitgliedern im Alter von 12 bis 20 Jahren haben an den Vorausscheidungen in Pfäffikon, Einsiedeln und Goldau teilgenommen und um einen Auftritt am Finale in Einsiedeln konkurriert. Finanzielle Unterstützung für 2006 und 2007 wurde vom
Kanton bereits zugesichert; danach soll eine Fortführung im
Zwei- oder Dreijahresrhythmus geprüft werden.
2.6 Künstlerateliers
– New York: Das seit 1999 gemeinsam mit dem Kanton Zug in
New York gemietete Studio-Atelier für Kulturschaffende aller
Sparten wurde für 2006 an den Dirigenten und Musiker Urs
Bamert, Siebnen, vergeben (Aufenthalt von vier Monaten).
– Berlin: Das seit 2003 mit fünf anderen Kantonen gemietete
«Zentralschweizer Atelier Berlin» wird in den Jahren 2006–
2009 weitergeführt. In den drei Jahren wird der Kanton Schwyz
zwei Kulturschaffende für einen Aufenthalt von je vier Monaten auswählen. Wiederum wurde dafür ein Kredit von je
Fr. 16 000.– pro Aufenthalt bewilligt.
– Einsiedeln: Im zehnten Jahr des Kunstraums Katzenstrick Einsiedeln haben die Kunstschaffenden Margrit Rosa Schmid, Luzern / Zürich, und Stefan Rutishauser, Frauenfeld, von einem
Atelierstipendium profitiert. Für die Organisation zeichnet der
Verein SchwyzKultur+ verantwortlich. Erste Kontakte für einen
Kulturaustausch mit einer Stadt oder einer anderen Sprachregion sind geknüpft worden.
2.7 Kulturförderungsgesetz und Kulturlastenabgeltung
Der Kantonsrat hat im März ein kantonales Kulturförderungsgesetz verabschiedet. Die Vorlage wurde jedoch in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 mit 50.75% der Stimmen abgelehnt.
Damit wird die Kulturförderung weiterhin durch das «Reglement
über den Fonds zur Förderung der Kultur» (SRSZ 671.111) geregelt.
Der Kantonsrat stimmte auch dem Beitritt zur Vereinbarung über
die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler
Kultureinrichtungen zu. Dennoch scheiterte die Zusammenarbeit
vorderhand, da der Zuger Kantonsrat die Vorlage zurückwies.
Neue Verhandlungen mit einem erweiterten Kreis von Zentralschweizer Kantonen sind im Gange.
2.4 Werkankäufe
Das Kunstankaufgremium hat zuhanden der kantonalen Kunstsammlung Bilder und Fotoarbeiten folgender Künstlerinnen und
Künstler erworben: Andrea Contratto, Jürg Feusi, Brigitte Friedlos, Roger Harrison, Jeannine Lippuner, Ruth Merz, Heidemarie
Schellwanich und Ruth Woodtli. Im Weiteren wurde eine Skulptur
aus dem Nachlass des Bildhauers Josef Rickenbacher angekauft.
2.5 Kantonsbuch und Schwyzer Hefte
Das neue Kantonsbuch «Eine Reise durch den Kanton Schwyz»
(Text: Dr. Josef Wiget; Fotos: Martin Linsi) ist anfangs November
im Eigenverlag des Kantons erschienen. Rund ein Drittel der Auflage (6000 Exemplare) wurden bis Ende des Berichtsjahrs entweder direkt und via Buchhandel verkauft oder als Belegexemplar und Geschenk abgegeben.
Im Berichtsjahr wurden zwei «Schwyzer Hefte» herausgegeben:
Das Flugwesen im Kanton Schwyz (Nr. 85) und Geschichtsschreibung im Kanton Schwyz (Nr. 86).
69
70
Justizdepartement
Die Zahl der vom Regierungsrat entschiedenen Verwaltungsbeschwerden wie auch jene der Erledigung innert dreier Monate konnte
markant gesteigert werden. Nach der Beratung im Kantonsrat und der Volksabstimmung konnte die Totalrevision der Kantonsverfassung an die Hand genommen und der Verfassungsrat eingesetzt werden. Die Vorlage ‚G-Reform’ konnte dem Kantonsrat zugeleitet werden. – Der Pilotbetrieb Höfe des Informatik-Grundbuchs Kanton Schwyz wurde erfolgreich durch die eidgenössischen Instanzen vorgeprüft. – Die Entwürfe der Richtplanergänzungen für die Regionen March, Höfe und Rigi / Mythen (Masterpläne) wurden
zuhanden des formellen Richtplanverfahrens verabschiedet. Der teilrevidierte Nutzungsplan Frauenwinkel konnte in Kraft gesetzt
werden. – Bis zum Abschluss der Renovationsarbeiten ist das Archivgut des Stiftsarchivs Einsiedeln im Staatsarchiv eingelagert.
bis 3 Monate:
4 bis 6 Monate:
(innert 6 Monaten:)
über 6 Monate:
über ein Jahr:
erledigt:
2005
%
2004
%
185
90
275
69
25
369
50.1
24.4
74.5
140
55
195
81
27
303
46.2
18.2
64.4
3.2 Art der Beschwerdeerledigung
Gemeindewesen
Baurecht
Umweltschutz
Abgaben
Zivilrecht
Vormundschaftsrecht
Sozialwesen
3
2
4
2
37
4
2
22
17
1
42
1
2
1
11
17
36
1
8
16
3
118
5
5
1
43
54
Total Erledigungen
2004
Die Aufsicht über die Bezirke und Gemeinden wurde indirekt laufend bei der Entscheidung von Verwaltungs- und Aufsichtsbeschwerden sowie bei der Vorprüfung und Genehmigung von
kommunalen Plänen, Reglementen und Konzessionsverträgen
ausgeübt.
Die Rechnungsgemeinde der Korporation Pfäffikon hatte am
7. März 2004 beschlossen, den Mitgliedern einen einmaligen
Sondernutzen pro berechtigtes Mitglied im Umfange von
Fr. 40 000.– auszuschütten. Eine dagegen erhobene Verwaltungsbeschwerde bot dem Regierungsrat als Aufsichtsbehörde
über die Korporationen und Genossamen Anlass, diesen aussergewöhnlichen Vorgang im Lichte des verfassungsrechtlichen Verschleuderungs- und Veräusserungsverbots für Korporationsgut
(§ 13 Abs. 1 KV) zu überprüfen. Im Rahmen einer geltungszeitlichen Betrachtungsweise nahm der Regierungsrat an, dass das
Verschleuderungs- oder Veräusserungsverbot eine Selbstaufgabe
oder Liquidation und damit eine Verteilung des Korporations- und
Genossengutes an die lebenden Genossenschaftsmitglieder ausschliesse. Dagegen habe das verfassungsrechtliche Gebot in seinem Kerngehalt nicht die Bedeutung, dass die Güter einer Korporation oder Genossame nicht genutzt, gebraucht oder
verändert werden dürften. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Genossengüter schliesse das Veräusserungs- oder
Verschleuderungsverbot aus, dass die Güter und Vermögenswerte einer Korporation oder Genossame in der Weise verändert würden, dass ein kontinuierlicher und ein einigermassen gleich blei-
3.1 Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat
Die Zahl der Beschwerdeeingänge nahm im Berichtsjahr um 6
auf 360 (354) zu. Von den 360 Beschwerden wurden 18 (18) als
Sprungbeschwerden zur direkten Beurteilung ans Verwaltungsgericht überwiesen. Somit waren insgesamt 342 (336) Beschwerden vom Regierungsrat zu beurteilen. Zahlenmässig
besonders ins Gewicht unter den Neueingängen fielen Beschwerden im Baurecht (94), im Sozial- (49) und im Vormundschaftsrecht (45). Deutlich weniger Beschwerden gingen im Bereich
Raumplanung (–12) und im Erziehungswesen (–12) ein. Im Ausländerrecht war eine Zunahme (+16) zu verzeichnen. Am 1. Januar 2006 waren 157 (184) Beschwerden hängig. Davon waren
38 (26) im Einvernehmen mit den Parteien sistiert. Im Vergleich
zum Vorjahr konnte die Zahl der vom Regierungsrat entschiedenen Beschwerden markant auf 369 (303) gesteigert werden. Die
Verfahrensdauer vom Eingang der Beschwerden bis zum Entscheid (ohne Dauer einer Sistierung) betrug:
Total Erledigungen
2005
2. Aufsicht über die Bezirke und Gemeinden sowie
über Korporationen und Genossamen
3. Verwaltungsrechtspflege
Gutheissung
Zu Erlassen des Bundes sowie im Rechtsmittelverfahren vor dem
kantonalen Verwaltungsgericht und den eidgenössischen Rechtspflegeorganen wurden zahlreiche Vernehmlassungen ausgearbeitet. Der Rechtsdienst war verantwortlich für die Herausgabe
der Entscheidsammlung der Gerichts- und Verwaltungsbehörden
des Kantons Schwyz. Urteile und Entscheide der Rechtspflegebehörden des Kantons Schwyz sind seit dem Jahrgang 2001
auf der Website des Kantons Schwyz aufgeschaltet (vgl.:
www.sz.ch / Regierung-Verwaltung / Entscheide). Besonders bedeutsame oder einen weiteren Kreis interessierende Entscheide
der Gerichts- und Verwaltungsbehörden werden dabei kurz nach
deren Erlass oder nach Eintritt der Rechtskraft publiziert. Die laufend aufgeschalteten Entscheide werden am Schluss des Jahres
in die Entscheidsammlung übernommen.
Mitarbeiter des Rechts- und Beschwerdedienstes wirkten als
Lehrkräfte an der vom Verein Schwyzerischer Gemeindeschreiber
getragenen Verwaltungsschule im Kanton Schwyz sowie der Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz mit.
Abweisung
Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechts- und Beschwerdedienstes lagen im Berichtsjahr wiederum bei der Instruktion von
Verwaltungsbeschwerden und der Betreuung der allgemeinen
Rechtssetzung. Stark zugenommen hat der Umfang der Rechtsberatung für die Departemente, Ämter und Anstalten sowie die
Bezirke und Gemeinden. Zu Reglementen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften wurden dem Regierungsrat Genehmigungsanträge gestellt.
Rückzug,
Widerruf / Vergleich
1. Allgemeines
bender Fruchtgenuss in Frage gestellt werde. Mit der Ausrichtung
des ausserordentlichen Genossennutzens im März 2004 sei die
Ertragskraft der Korporation Pfäffikon nicht in Frage gestellt worden. Diese sei auch fortan in der Lage, den Korporationsbürgerinnen und -bürgern einen namhaften Nutzen im bisherigen (ordentlichen) Umfang auszurichten (vgl. EGV-SZ 2005, C. 1.1;
www.sz.ch / Regierung-Verwaltung / Entscheide).
Nichteintreten
A. Rechts- und Beschwerdedienst
1
73
7
3
0
27
36
71
Justizdepartement
Erziehungswesen
Strassenwesen
Raumplanung
Forst- und Jagdpolizei
Landwirtschaft
Wasserbau
Arbeitsvergebung
Gesundheitswesen
Verwaltungsverfahren
Verkehrs- und
Polizeiwesen
Ausländerrecht
Verschiedenes
Total
1
14
1
9
15
1
6
2
2
1
7
5
2
4
1
5
2
1
4
2
1
18
9
3
9
138
7
6
10
129
1
4
3
2
84
32
3
22
2
1
0
14
4
2
42
3
33
4
2
1
15
1
3
24
14
22
369
14
10
28
303
3.3 Entscheide des Verwaltungsgerichts gegenüber
Beschwerdeentscheiden des Regierungsrates
Das Verwaltungsgericht entschied im Berichtsjahr 66 (60) Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschwerdeentscheide des
Regierungsrates wie folgt:
Abweisung
Gutheissung
teilweise Gutheissung
Nichteintreten
Widerruf / Rückzug / Abschreibung
Rückweisung an den Regierungsrat
40
7
10
5
3
1
(41)
(3)
(8)
(3)
(5)
(0)
Im Berichtsjahr wurden 60 Beschwerdeentscheide des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht weitergezogen.
3.4 Urteile von Rechtsmittelinstanzen des Bundes
gegenüber Beschwerdeentscheiden des
Regierungsrates
Im Berichtsjahr wurden keine Beschwerdeentscheide des Regierungsrates an eine eidgenössische Rekurskommission weitergezogen oder von einer solchen entschieden.
4. Kirchen und Staat
Der Kantonskirchenrat, das Parlament der Römisch-katholischen
Kantonalkirche Schwyz, wählte an der Session vom 22. April
2005 eine neue Vizepräsidentin sowie ein neues Exekutivmitglied
in den Kantonalen Kirchenvorstand. An derselben Sitzung wurde
zudem eine Kommission zur Überarbeitung des Organisationsstatuts bestellt sowie die Geschäftsordnung für den Kantonalen
Kirchenvorstand verabschiedet. An der Session vom 30. September 2005 wurde in einer ersten Lesung der Entwurf eines neuen
Organisationsstatuts beraten. Gleichzeitig wurde beschlossen, die
verabschiedete Fassung einem weiteren Vernehmlassungsverfahren zu unterziehen.
Eine Delegation des Regierungsrates pflegte am 10. März 2005
mit Vertretern der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz
auf deren Anregung hin einen Meinungsaustausch zu Themen
von gemeinsamem Interesse.
Die Synode, das Parlament der Evangelisch-reformierten Kantonalkirche Schwyz, verabschiedete an der Sitzung vom 23. April
2005 ein Entschädigungsreglement für Amtsträger, Funktionäre
und Mitarbeiter der Kantonalkirche sowie ein Reglement für die
Geschäftsprüfungskommission.
Dem Regierungsrat wurden überdies die Voranschläge für das
Jahr 2006, die Rechnungen 2004, Finanzausgleichsbeschlüsse
72
sowie Rechenschaftsberichte zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen
der verbliebenen Oberaufsicht gegenüber den Kantonalkirchen
gemäss § 92 Abs. 3 Kantonsverfassung bestand keine Veranlassung zum Einschreiten.
5. Rechtssetzung
Zur Vorbereitung der Totalrevision der Schwyzer Kantonsverfassung stimmte der Kantonsrat drei Vorlagen des Regierungsrates
zu: Angenommen wurde zunächst ein Grundsatzbeschluss über
die Einleitung der Totalrevision. Parallel dazu wurde im Wahl- und
Abstimmungsgesetz die gesetzliche Grundlage für Variantenabstimmungen bei der Totalrevision der Kantonsverfassung geschaffen. Mit einer Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates wurde schliesslich die gesetzliche Grundlage für die
Einsetzung einer Verfassungskommission gelegt. Im September
2005 haben die Stimmberechtigten des Kantons Schwyz die Totalrevision der Kantonsverfassung beschlossen und der Änderung
des Wahl- und Abstimmungsgesetzes zugestimmt. Auf Grund seiner geänderten Geschäftsordnung wählte der Kantonsrat eine
27-köpfige Verfassungskommission aus Kantonsrätinnen und
Kantonsräten sowie weiteren Personen aus der Bevölkerung. Die
Kommission hat mit der konstituierenden Sitzung vom Dezember
2005 ihre Arbeit an der neuen Kantonsverfassung aufgenommen.
Kantonsgericht und Verwaltungsgericht einerseits und Regierungsrat anderseits haben dem Kantonsrat gemeinsam eine Vorlage zur Teilrevision der Kantonsverfassung unterbreitet. Sie beantragen darin, die Festlegung der Anzahl der Mitglieder der
kantonalen Gerichte (Kantonsgericht, Verwaltungsgericht, Strafgericht) in der Kantonsverfassung selbst aufzuheben. Ausserdem
sollte die Wahl eines Teils der Kantonsrichter in den Bezirken aufgegeben werden. Die Kantonsrichter sollten fortan allesamt vom
Kantonsrat gewählt werden. Die Stellung und die Aufgaben der
kantonalen Gerichte sollten in der Kantonsverfassung in den
Grundzügen umschrieben werden.
Eine weitere vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision der
Kantonsverfassung betrifft die Erfüllung von regionalen Aufgaben
im Kanton Schwyz (G-Reform). Mit ihr soll die verfassungsrechtliche Grundlage für eine bedeutende Stärkung der Gemeinden
und für deren Zusammenarbeit bei der Erfüllung regionaler Aufgaben geschaffen werden. Durch die vorgeschlagene Vereinfachung der staatlichen Strukturen sollte die Zwischenebene der
heutigen Bezirke aufgehoben werden können.
In der Volksabstimmung vom 7. April 2005 stimmten die Bürgerinnen und Bürger einem Initiativbegehren «Geheime Wahlen
und Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen» zu. Nach der allgemeinen Anregung auf Änderung
von § 72 Abs. 1 der Kantonsverfassung sollten Wahlen und Abstimmungen an der Bezirksgemeinde und an der Gemeindeversammlung nicht mehr im offenen Handmehr, sondern auch geheim vorgenommen werden können. Mit der Zustimmung zur
Initiative ist der Regierungsrat gehalten, dem Kantonsrat eine Vorlage auf Revision von § 72 Abs. 1 der Kantonsverfassung zu unterbreiten. Ein Vernehmlassungsverfahren dazu wurde eingeleitet.
Mit der vom Regierungsrat unterbreiteten Vorlage zu einer Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen wurde
die Forderung des erheblich erklärten Postulats der Fraktionspräsidenten (P 5/04 Regierungsratswahlen: Bestimmung des absoluten Mehrs) aufgenommen, das eine Änderung der Berechnungsweise des absoluten Mehrs verlangt. Ausserdem sollte mit
der Vorlage die Möglichkeit stiller Wahlen eingeführt werden.
Einige weitere Bestimmungen des Wahl- und Abstimmungsgeset-
Justizdepartement
zes und des Gesetzes über die Kantonsratswahlen sollten ans
Bundesrecht angepasst werden oder Vereinfachungen für den
Kanton und die Gemeinden herbeiführen.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen soll eine Verbesserung der
Effizienz und der Effektivität des schweizerischen Bundesstaates
erreicht werden. Zu diesem Zweck sollen die Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen soweit
wie möglich und sinnvoll entflochten und durch ein vollständig
neu konzipiertes Ausgleichssystem die Fehlanreize des heutigen
Finanzausgleichs beseitigt werden. Volk und Stände haben dem
Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und
der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton am 28. November 2004 zugestimmt. Im Herbst 2005 hat der Bundesrat den
Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Schaffung und die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vorgelegt. Bei diesem Stand des Reformvorhabens hat der Regierungsrat eine Projektorganisation für die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen
Bund und Kantonen im Kanton Schwyz eingesetzt. Die Leitung
der Projektarbeiten obliegt einer regierungsrätlichen Delegation.
Die Projektarbeiten werden schwergewichtig in den Departementen geleistet. Einer Arbeitsgruppe und einem daraus gebildeten
Ausschuss ist unter Führung des Rechts- und Beschwerdedienstes die Koordination des Projekts übertragen.
Auf den 1. Januar 2007 werden die Revision des Allgemeinen
Teils des schweizerischen Strafgesetzbuches und das neue Jugendstrafgesetz des Bundes in Kraft treten. Die neuen Regelungen im Bundesrecht bringen vor allem eine Änderung des Sanktionensystems mit sich. Im Jugendstrafgesetz werden sodann die
Bestimmungen über die Strafbarkeit für Jugendliche zwischen
zehn und achtzehn Jahren aus dem Allgemeinen Strafgesetzbuch ausgegliedert und in einem separaten Gesetz geregelt. Für
die Umsetzung dieser Änderungen unterbreitete der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Revision der kantonalen Gesetzgebung über das Strafrecht, die Strafrechtspflege
und den Strafvollzug. Im Bereich der Jugendstrafrechtspflege soll
das Amt der von den Gemeinden eingesetzten Untersuchungsbeamten in Kinderstrafsachen aufgehoben werden. Zum anderen
schlug der Regierungsrat vor, an Stelle der bisherigen Gliederung
der Jugendanwaltschaft in drei Amtskreise eine zentrale Jugendanwaltschaft einzurichten. Ausserdem erfordert die Neuordnung
der Strafen und Massnahmen im Schweizerischen Strafgesetzbuch eine Anpassung derjenigen kantonalen Erlasse, die Strafbestimmungen enthalten oder die sich an das bisherige Sanktionensystem anlehnen.
6. Gleichstellung von Mann und Frau
Bei der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten aus
dem Erwerbsleben ging gegen Ende des Berichtsjahres ein Fall
ein, welcher Ende Jahr noch hängig war.
Die Gleichstellungskommission konzentrierte sich während des
Berichtsjahres auf zwei grosse Projekte. Sie hat die Realisierung
einer Familienwebsite (www.familienschwyz.ch) massgeblich
unterstützt, die den Familien einen Überblick über die verschiedenen Informations- und Anlaufstellen im Kanton ermöglicht. Das
Kernstück ist eine Datenbank über die familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Kanton. Das zweite ist ein Zentralschweizer Projekt unter dem Titel «Familienfreundliche Gemeinden». Nach vielen Vorarbeiten im Berichtsjahr wird im nächsten Jahr als gemeinsames Vorhaben ein Forum (Fit für Familien)
stattfinden, an welchem aktuelle familienfreundliche Angebote
aus verschiedenen Zentralschweizer Gemeinden vorgestellt werden. Die Kommission nahm weiter an zwei Treffen der Innerschweizer Gleichstellungsverantwortlichen teil.
7. Informatisiertes Grundbuch für den Kanton Schwyz
(Ik-GB SZ)
Nach dem Zuschlag von Lieferung und Betrieb der Grundbuchlösung TERRIS an das Amt für Informatik des Kantons Thurgau
wurde im Juni der Pilotbetrieb des informatisierten Grundbuchs
im Notariat Höfe (Grundbuch Wollerau) mit der Instruktion des
Personals und der Ersterfassung eines repräsentativen Kreises
gestartet. Am 14. Dezember konnte das Eidgenössische Amt für
Grundbuch- und Bodenrecht die Abnahme vor Ort durchführen,
bei der die technischen, personellen und rechtlichen Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb der implementierten Lösung überprüft wurden. Am 23. Dezember wurde gestützt auf
einen positiven Vorprüfungsbericht bei der Bundeskanzlei um
eine Betriebsbewilligung nachgesucht.
Gleichzeitig wurde dem Bund die neu geschaffene Informatikgrundbuch-Verordnung, welche die Ausführungsbestimmungen
zur Datenersterfassung und zum Betrieb enthält, zur Genehmigung vorgelegt. Per 1. Januar 2006 wurde der Gebührentarif für
Notare und Grundbuchverwalter (SRSZ 213.512) in verschiedenen Punkten revidiert. Insbesondere wurde eine Grundbuchpauschale auf jede Wertpauschale und jeden Grundbuchvorgang
eingeführt, über welche die Projekt- und Betriebskosten des informatisierten Grundbuchs auf 15 Jahre hinaus amortisiert werden sollen.
8. Kommunaluntersuche
Es wurden in Zusammenarbeit mit den Bezirken und Gemeinden
sowie der Kantonsverwaltung die Inhalte der Vor- und Hauptuntersuche der neuen Kommunaluntersuchsrunde festgelegt.
Die Schwerpunkte werden neben der allgemeinen Verwaltung
und dem Finanzhaushalt insbesondere auf den Themen Steuern,
Soziales, Bildung, Baubewilligungen und Aufgabenerfüllung
durch Dritte liegen.
B. Strafvollzug
Während die Strafvollzugsaufträge von Schwyzer Behörden im
Rahmen des Vorjahres lagen, nahmen die vorzeitigen Strafvollzüge zu. Es waren zudem 23 (28) Vollzüge in Form der gemeinnützigen Arbeit auszuführen; 13 (16) von den Bezirksämtern und
10 (12) aus anderen Kantonen mit 988 (830) Vollzugstagen und
3952 (3320) geleisteten Arbeitsstunden. Wegen der teilweise
mangelnden Motivation der Verurteilten wird es zusehends
schwieriger, geeignete Institutionen für diese Vollzugsform zu finden. Die Anzahl unbedingter Freiheitsstrafen hat nochmals zugenommen. Die Einweisungen in die verschiedenen Anstalten und
über die ganze Schweiz verteilten Spezialinstitutionen/Psychiatrischen Kliniken wurden zudem in der Sache komplexer und formell anspruchsvoller.
Im Berichtsjahr gingen insgesamt folgende Vollzugsaufträge ein:
107
1
1
41
(79)
(0)
(0)
(52)
unbedingte Freiheitsstrafen
unbedingte militärische Freiheitsstrafen
Massnahmen
Arbeitsleistungen / Einschliessungen Jugendlicher
73
Justizdepartement
6
34
275
(11)
(12)
(98)
352
817
(361)
(613)
Landesverweise
Bussen / Ersatzforderungen
Inkassi, Depots (Gerichte, Staatsanwaltschaft,
Polizei, Bezirke, Verhöramt)
Bussen- und Kosteninkassi Jugendanwaltschaften
Total Vollzugsaufträge
Am Jahresende befanden sich im Straf- und Massnahmenvollzug:
15
10
3
0
16
44
(8)
(9)
(5)
(0)
(11)
(33)
(29)
(8)
(1)
(10)
(48)
Die Anzahl Belegungstage im Gefängnis Schwyz übertraf jene des
Vorjahres. Zudem mussten Polizeihaften, Untersuchungshaften
und vorzeitiger Strafvollzug vermehrt ausgelagert werden. Vor
allem die unzureichende Infrastruktur in Schwyz und die Schliessung der Zellen im Polizeigebäude ab 2004 machten die Belegung von Zellen in Stans (fünf Zellen fest gemietet) während 2140
(1943) Tagen, Zug (eine Zelle fest gemietet) während 60 (266)
Tagen, Einsiedeln während 16 (46) Tagen und Lachen während
445 (591) Tagen notwendig. Im letzten Jahr war ein deutlicher
Anstieg von psychisch auffälligen, kranken und renitenten Eingewiesenen zu verzeichnen.
Vollzug im Gefängnis Schwyz:
Belegungstage
482
1992
17
5
3
0
150
2649
(122)
(1831)
(1)
(44)
(4)
(149)
(319)
(2470)
Personen
174
97
7
1
2
0
23
304
(103)
(65)
(1)
(19)
(1)
(2)
(79)
(270)
D. Amt für Raumplanung
1. Allgemeines
Das Berichtsjahr war geprägt durch laufende und neue kantonale Planungen (Richt- und Nutzungspläne). Die Geschäfte (namentlich Ortsplanungen, Gestaltungspläne, Baubewilligungen
und Konzessionen sowie die Aufgaben im Natur- und Landschaftsschutz) haben auch dieses Jahr wieder ein hohes Niveau
erreicht. Zugenommen hat insbesondere die Zahl der Baugesuche sowie Vorabklärungen und Beratungen in Bau- und Planungsfragen für Behörden und Private. Die Behandlungsdauer
der Geschäfte konnte im Vergleich zum Vorjahr unverändert tief
gehalten werden.
74
Behandlungsdauer:
76.5%
92%
(77%)
(92%)
2.1 Kantonale Richtplanung
Die regionalen Ergänzungen des kantonalen Richtplanes (Masterpläne) konnten im Berichtsjahr in Zusammenarbeit mit den
betroffenen Gemeinden und den Bezirken entscheidend vorangetrieben werden. Im Monat Dezember haben die jeweiligen
Steuerungsausschüsse (regierungsrätliche Verkehrsdelegation
und die einbezogenen Vertreter der Gemeinderäte) die Entwürfe
der regionalen Richtplanergänzungen für die Regionen March,
Höfe und Rigi / Mythen verabschiedet, sodass nun die formellen
Richtplanverfahren (behördliche und öffentliche Mitwirkung, Genehmigung Bundesrat) an die Hand genommen werden können.
C. Gefängnisverwaltung
Sicherheits- und Polizeihaft
Untersuchungshaft
Ausschaffungshaft
Jugendstrafe
Vorführungen vor Gericht
Halbgefangenschaft
Diverse Vollzüge
Total
130
(133)
2060 (1949)
2067 (1952)
123
(130)
2. Richtplanung und kantonale Nutzungspläne
zur Verhaftung ausgeschrieben
zum Vollzug aufgeboten
nicht hafterstehungsfähig
in Bearbeitung
insgesamt pendent
Belegung
offene Geschäfte (1. Januar 2005):
neue Geschäfte:
erledigte Geschäfte (31. Dezember 2005):
offene Geschäfte (31. Dezember 2005):
weniger als einen Monat:
weniger als zwei Monate:
Normalvollzug
Massnahmen
vorzeitiger Strafantritt
Halbgefangenschaft, Halbfreiheit
gemeinnützige Arbeit
insgesamt im Vollzug
Pendente Fälle:
24
7
1
22
54
Geschäftsstatistik 2005 (ohne kantonale Baukontrolle)
2.2 Agglomerationspolitik des Bundes
Unter Federführung des Kantons St. Gallen und mit Beteiligung
der Kantone Zürich und Schwyz sowie den Gemeinden Rüti (ZH),
Rapperswil / Jona (SG) und Freienbach (SZ) wurde das Agglomerationsprojekt Obersee weiterentwickelt und auf die Ergebnisse
der Masterpläne für die Regionen Höfe und March abgestimmt.
Thema des Projektes ist die Behandlung gemeinsamer Fragen
zur räumlichen Entwicklung (Verkehr, Siedlung, öffentliche Einrichtungen usw.).
2.3 Kantonale Nutzungspläne
Im Berichtsjahr wurden die kantonalen Nutzungsplanungen, welche den Natur- und Landschaftsschutz betreffen, weitergeführt.
2.3.1 Moorlandschaft Ibergeregg
Bei der Nutzungsplanung für die Moorlandschaft Ibergeregg
waren zu den 23 Einspracheentscheiden des Justizdepartementes insgesamt drei Beschwerden eingegangen, wovon eine abgeschrieben werden konnte. Im Berichtsjahr hat der Regierungsrat
über die beiden andern Beschwerden entschieden, wobei die
eine abgewiesen und die andere gutgeheissen wurde. Der Nutzungsplanentwurf wurde zur Überarbeitung und zur Wiederholung des Auflage- und Einspracheverfahrens an das Justizdepartement zurückgewiesen.
2.3.2 Moorlandschaft Rothenthurm
Bei der Nutzungsplanung für die Moorlandschaft Rothenthurm
waren insgesamt 28 Einsprachen eingegangen. Als Ergebnis der
im Jahr 2005 geführten Verhandlungen hat das Justizdepartement 18 Einsprachen zufolge Rückzug abschreiben können.
Über fünf weitere Einsprachen hatte das Justizdepartement zu
entschieden. Gegen einen dieser Entscheide wurde Beschwerde
erhoben. Sie wurde zu Gunsten weiterer Verhandlungen sistiert.
Über fünf weitere Einsprachen wird noch verhandelt und steht
der Entscheid noch aus.
2.3.3 Lachner Aahorn
Gegen Ende 2005 wurden die Arbeiten am Vollzugskonzept Lachner Aahorn wieder aufgenommen, da bezüglich Hochwassersicherheit (Ausbaggerung Wägitaler Aa) erneut Handlungsbedarf
Justizdepartement
besteht. Die Arbeiten waren 2004 zurückgestellt worden, nachdem hydraulische und geländemorphologische Untersuchungen
gezeigt hatten, dass die beabsichtigte Auenrevitalisierung zu erheblichen Mehrkosten mit fraglichem Nutzen führen würde.
2.3.4 Frauenwinkel
Bei der Teilrevision des Nutzungsplanes Frauenwinkel wurden
zwei Beschwerden aus dem ersten Auflageverfahren durch den
Regierungsrat gutgeheissen. Der überarbeitete Revisionsentwurf
wurde vom 30. September bis 31. Oktober 2005 öffentlich aufgelegt. Dagegen sind keine Einsprachen erhoben worden. Das Justizdepartement hat die Teilrevision auf den 1. Januar 2006 in
Kraft gesetzt. Damit wurden die Widersprüche zwischen der
rechtskräftigen Wasserzone und den 2003 vermessenen Bojen
bereinigt sowie südlich der Insel Ufnau eine neue Bootssperrzone geschaffen. Zum Abschluss dieser Arbeiten können 2006 die
Bojen gemäss der neu abgegrenzten Wasserzone gesetzt sowie
die vom Kloster Einsiedeln geplante Seeuferregeneration auf der
Südseite der Ufnau realisiert werden.
3. Kommunale Richt- und Nutzungsplanung
Im Berichtsjahr wurden 119 (134) Vorprüfungen und Genehmigungen von Ortsplanungsrevisionen (Baureglemente; Bau-,
Landwirtschafts-, Schutzzonen- und Erschliessungspläne) und
72 (70) Vorprüfungen und Genehmigungen von Gestaltungsplänen abgeschlossen. Für 28 Gemeinden ist die Vorprüfung des
Erschliessungsplanes abgeschlossen, 25 davon haben die öffentliche Planauflage hinter sich gebracht und 20 Gemeinden verfügen über eine rechtskräftige Erschliessungsplanung.
4. Natur- und Landschaftsschutz
4.1 Stand des Biotopschutzes
Im Berichtsjahr wurden drei weitere Flachmoorobjekte sowie ein
Hochmoorobjekt mit einer Fläche von rund 41 ha vertraglich geschützt. Damit sind (bezogen auf die Gesamtfläche) die sechs
Moorlandschaften zu 31%, die 19 Hochmoorobjekte zu 99%, die
104 Flachmoorobjekte zu 51%, die drei Auengebiete zu 85% und
die 18 Amphibienlaichgebiete zu 68% kantonal geschützt. Weitere drei Flachmoorobjekte sind bereits kartiert worden (Vegetation,
Nutzungen), sodass auch für sie die Schutz- und Pflegeverträge
bald abgeschlossen werden können.
4.2 Pflegeeinsätze
Im Jahr 2005 wurden wiederum Pflegeeinsätze in kantonalen Naturschutzgebieten durchgeführt. Dabei wurden auch Frondiensteinsätze geleistet, zum Beispiel mit Schulklassen und Asylbewerbern in den Gebieten Biberbrugg–Rothenthurm, Schwantenau,
Lauerzersee–Sägel–Schutt und Frauenwinkel.
4.3 Digitalisierung der Schutzpläne
Im Berichtsjahr wurden die bisher nur in Papierform vorhandenen Schutzpläne der kantonalen Naturschutzgebiete auf dem GIS
(GeoMedia) digital erfasst. Diese Daten dienen der Fachstelle Naturschutz für das Vertragswesen und werden auch dem Landwirtschaftsamt für das Projekt GIS-LWN zur Verfügung gestellt.
Ausserdem wurde das Naturschutz-Modul in der Datenbank
AGRICOLA überarbeitet, da auf Veranlassung des Bundesamtes
für Landwirtschaft das Auszahlungsverfahren für die Ökobeiträge
der Landwirtschaft und die Naturschutzbeiträge geändert werden
musste.
4.4 Administrative Vereinfachung der Beitragszahlungen
Gestützt auf die im Jahr 2002 revidierte kantonale Abgeltungsverordnung haben im Berichtsjahr zwei weitere Gemeinden die
Beitragszahlungen für kommunale Schutzzonen durch die Fachstelle Naturschutz administrieren lassen. Somit machen bereits
23 Gemeinden von dieser Dienstleistung des Kantons Gebrauch.
5. Bewilligungen und Konzessionen
Im Berichtsjahr sind insgesamt 615 (453) Gesuche um Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzone
und um Zustimmung zu Ausnahmen von kantonalen Abstandsvorschriften eingegangen. In 228 (336) Fällen erteilte das Amt für
Raumplanung vorabklärende Auskünfte zu solchen Vorhaben.
6. Kantonale Baukontrolle
Die Geschäftsstatistik der kantonalen Baukontrolle weist insgesamt 1437 (1390) eingegangene und 1435 (1374) erledigte Baugesuche aus. Am 31. Dezember 2004 waren 151 (172) Gesuche
pendent.
E. Amt für Kulturpflege
1. Archiv
1.1 Öffentlichkeitsarbeit
An zwei Samstagen im Frühjahr und im Herbst fanden Führungen durch die Räume des Staatsarchivs statt, um Aufgabe, Funktion und Arbeit dieser Amtsstelle einem breiteren Publikum zu
vermitteln. Das Staatsarchiv stellte sich wiederum für die jeweils
Ende November stattfindende Zeitungs-Blockwoche des Kollegiums Schwyz zur Verfügung. Den Schülerinnen und Schülern wird
damit Einblick in den Betrieb eines Staatsarchivs gegeben.
Zudem wurden weitere Führungen für Institutionen und Private
durchgeführt. Die Internet-Seite des Staatsarchivs wurde erweitert: Sie bietet einem Besucher des Staatsarchivs neuerdings
die Möglichkeit, sich bereits von zu Hause aus mit den Beständen
des Archivs vertraut zu machen. Damit kann der Archivar die
Kunden gezielter und effizienter beraten. In den Schwyzer Zeitungen sind verschiedene Artikel zu historischen Themen erschienen, wobei insbesondere die Sommerserie über «Konflikte
und Unruhen in der Geschichte des Kantons Schwyz» beim
Publikum grossen Anklang gefunden hat. Als Band 86 der
«Schwyzer Hefte» ist die Sommerserie in überarbeiteter Form als
«Geschichtsschreibung im Kanton Schwyz. Festhalten und Erinnern vom Spätmittelalter bis heute» erschienen.
1.2 Zuwachs
Der Zuwachs in Laufmetern gemessen ergab rund 72 (97) und
basiert auf insgesamt 50 (53) Ablieferungen. Davon stammen
18 aus den Ämtern und Abteilungen, von privater Seite konnten
32 entgegengenommen werden, davon sind wiederum 14 Zuwachse in bestehende bzw. in neu zu errichtende Deposita. Die
restlichen 18 Eingänge sind Schenkungen von unterschiedlichen
Archivalien und reichen von Leidbildchen (zirka 1500 Ex.) über
historische Bücher, Dokumente und Fotografien bis hin zu den
Plänen des mittlerweile aufgehobenen Eidgenössischen Zeughauses in Seewen. Von der Kantonsbibliothek übernommen
wurde die umfangreiche schriftliche Hinterlassenschaft von
Marie-Louise Bodmer-Preiswerk (1911–1999), Vorstandsmitglied
des Innerschweizer Heimatschutzes.
75
Justizdepartement
Nach umfassenden Abklärungen und einer Nachrüstung des Reservemagazins mit einer Rollgestellanlage wurde das historisch
wertvolle Archivgut des Stiftsarchivs Einsiedeln übernommen und
vorderhand im Staatsarchiv eingelagert. Im Staatsarchiv wird die
Erschliessung und Inventarisierung des Bestandes weitergeführt.
1.3 Ordnung und Erschliessung
Im Archiv 1 wurden die Theken 258 bis 267 (Bezirke, Gemeinden, Korporationen) erschlossen und neu verpackt. Die Bearbeitung dieser Theken brachte interessante historische Erkenntnisse
über das Funktionieren der Verwaltung auf der Ebene der Viertel
im Alten Land Schwyz. Ebenso wurden die Theken 517 und 518
(Schweizer- und Schwyzergeschichtliches) der Forschung durch
Erschliessung in besserer Form zugänglich gemacht.
Die Bestände des Archivs 2 (1848–1927) waren bis dato lediglich
in Word-Verzeichnissen digital inventarisiert. Dieses Jahr konnte
ein Teil des Buchbestands (Zivilstandsbücher) in die Archivdatenbank aufgenommen werden. Die Erschliessungsarbeiten beim
Buchbestand des Archivs 3 (1928–1969) wurden fortgesetzt und
die umfangreiche Reihe der Steuerkontrollen abschliessend aufgenommen.
Geordnet und abschliessend bearbeitet wurden die folgenden
vier Nachlässe: Professor Alfred Bögli (1912–1998), Hitzkirch,
mit interessanten Fotos und Unterlagen in Bezug auf das Hölloch
im Muotatal; Marie-Louise Bodmer-Preiswerk (1911–1999),
Schwyz; Franz Horath (1915–2004), Bern, mit umfangreichen
Forschungen über das Geschlecht Horat sowie ein Nachlass aus
der Nachkommenschaft von Regierungsrat Alois Castell-Wyss
(1800–1858).
Vier weitere Deposita (Kantonaler Frauenbund Schwyz, Sprachheilschule Steinen, SVKT Frauensportverband und Römisch-katholische Pfarrgemeinde Muotathal) wurden archivarisch erschlossen und in die nunmehr 102 Positionen umfassende Reihe
der Deposita eingestellt.
Die Digitalisierung der Leidbilder wird laufend vorgenommen,
mittlerweile sind 11 700 Bilder erfasst.
Um bezüglich der Problematik der Aufbewahrung und Langzeitarchivierung elektronischer Daten den Anschluss nicht zu
verpassen, wurden verschiedene Fachtagungen besucht und Erfahrungen mit anderen Kantonen ausgetauscht. Die im Bundesarchiv Bern seit 2004 beheimatete und von der Mehrzahl der
Kantone gemeinsam finanzierte «Koordinationsstelle für die dauerhafte Archivierung elektronischer Unterlagen» (KOST) unterstützt die kantonalen Archive dabei. Zusammen mit der KOST
sind die Staatsarchive der Kantone Schwyz, Luzern, Uri, Wallis,
Aargau, Ob- und Nidwalden an einem Pilotprojekt zur Archivierung elektronischer Unterlagen aus den Handelsregisterämtern
der genannten Kantone. Mit diesem Pilotprojekt sollen Erfahrungen im Bereich der elektronischen Langzeitarchivierung gewonnen werden.
1.4 Benützung
Die Anzahl der Forscherinnen und Forscher betrug 116 (100).
Diese Steigerung ist unter anderem auf die Benützer des Stiftsarchivs Einsiedeln zurückzuführen. Nach wie vor stellen Familienund Ahnenforscher den Hauptanteil der Forscher, gefolgt von
Interessierten an lokalgeschichtlichen Themen.
Eine grosse Nachfrage ist bei der Graphischen Sammlung festzustellen, für das Jubiläumsjahr «200 Jahre Bergsturz Goldau» wurden Reproduktionen aus der 80 Objekte umfassenden Abteilung
mit diesem Thema für Ausstellungen und Publikationen benützt.
2. Bundesbriefmuseum
Das Bundesbriefmuseum verzeichnete 8792 (9470) Eintritte. Der
museumspädagogische Workshop «Mittelalterliche Schreibwerk-
76
statt» hat sich als fester Bestandteil des Museumsangebots etabliert. Er wurde von 57 Gruppen (1044 Personen) besucht. Reges
Besucherinteresse wurde der Sonderausstellung «600 Jahre
Schlacht am Stoss» im Spätherbst entgegengebracht. Die Vortragsreihe «4 x Schweizergeschichte im Bundesbriefmuseum»
wurde auch dieses Jahr während der Wintermonate durchgeführt.
3. Kulturgüterschutz (KGS)
Das Pilotprojekt der digitalen Sicherstellung der Zeitung des letzten Jahres wurde mit Beteiligung der Schweizerischen Landesbibliothek weitergeführt. Die bisherige Mikroverfilmung der Zeitungen konnte fortgesetzt werden und erreichte mit dem «Bote
der Urschweiz» das Jahr 1991.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär, Feuer und Zivilschutz (AMFZ) wurde im Oktober ein schweizerischer Ausbildungskurs für KGS-Spezialisten durchgeführt. Hauptschwerpunkte dieses Lehrgangs waren die Vermittlung technischer
Fertigkeiten im Bereich Evakuation und Sicherstellung von Kulturgütern, das Erstellen von Inventaren und Kurzdokumentationen sowie eines Feuerwehr-Einsatzplanes.
Rund ein Drittel der kantonalen Münzsammlung wurde mittels
Mikrofiche und Digitalisierung sichergestellt.
4. Archivwesen im Kanton
Im Gemeindearchiv Steinerberg wurden die Ordnungs- und Inventarisierungsarbeiten abgeschlossen. Im Bezirksarchiv Küssnacht und in den Gemeindearchiven Steinen, Wollerau sind die
Archivierungsarbeiten planmässig weitergeführt worden.
5. Archäologie
Die Bergung von menschlichen Gebeinen anlässlich der Strassensanierung im Raume Oberarth erfolgte durch eine Privatperson mit gleichzeitiger Orientierung an das Amt für Kulturpflege.
Die Knochenfragmente wurden dem Staatsarchiv abgeliefert; sie
werden von einem Anthropologen wissenschaftlich begutachtet.
Die Burgstelle «Engiberg» (Schwyz) gab und gibt immer wieder zu
Spekulationen Anlass. Einen fundierten Beleg für eine Wohnstätte der Herren von Engiberg gibt es bis anhin nicht. Ein Auftrag für
eine zielgerichtete Prospektion wurde im Berichtsjahr für das Jahr
2006 erteilt.
Seit mehreren Jahren erforscht Walter Imhof, Muotathal, Höhlen
im Raume Muotatal. Er hat sich in diesem Zusammenhang auf
die Bestimmung und Datierung der darin gefundenen Tierknochen spezialisiert (vgl. Bericht in den Mitteilungen des Historischen Vereins, Heft 97/2005). Einzelne der mit der 14C-Methode
datierten Knochen von Braunbären, Steinböcken und Rothirschen ergaben ein Alter von bis zu 13 000 Jahren. Erstaunlich ist
zudem die Artenvielfalt, sie umfasst insgesamt 55 Tierarten. Diese
einzigartige und auch in Fachkreisen anerkannte Referenzsammlung wurde dokumentiert dem Staatsarchiv abgeliefert.
Die Weiterführung des Forschungsprojektes «Taucharchäologische Untersuchungen rund um die Hurdener Halbinsel» ist von
hohem wissenschaftlichem Interesse und hat überregionalen
Stellenwert. Mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde Freienbach
wird die Abteilung Unterwasserarchäologie im Amt für Städtebau
der Stadt Zürich die in einem Grundlagenpapier festgelegten Vorhaben im Zeitraum der nächsten fünf Jahre realisieren: Prospektion, Erforschung, Betreuung und Sicherung der ur- und frühgeschichtlichen Verkehrswege über den See zwischen Hurden und
Rapperswil.
Justizdepartement
6. Denkmalpflege
6.1 Baulicher Heimatschutz
Insgesamt hat die kantonale Denkmalpflege 92 (92) Stellungnahmen zu Bauvorhaben in Kernzonen und im Umgebungsbereich
von Inventarobjekten erarbeitet. Dabei haben die Beurteilungen
von Bauvorhaben in den Ortskernen zu-, jene von Bauvorhaben
ausserhalb der Bauzone leicht abgenommen.
6.2. Restaurierungen
Es wurden für 27 (31) Restaurierungsvorhaben Subventionsbeiträge in der Höhe von Fr. 1 554 917.– zugesichert und an 40 (16)
abgeschlossene Projekte bei Schutzobjekten Fr. 1 556 943.–
Schluss- oder Teilzahlungen entrichtet. Dem Kloster Einsiedeln
konnte die fünfte Jahrestranche von Fr. 800 000.– für die laufenden Restaurierungsarbeiten ausbezahlt werden.
19. Jahrhundert wurde erweitert und vollständig restauriert.
Dabei wurden die Klebedächer und die alte Fenstereinteilung anhand des Befundes wiederhergestellt.
Küssnacht: Haus zur Sonne, Hauptplatz 8
Das spätgotische Holzhaus am Dorfplatz wurde im 18. Jahrhundert
erweitert und dabei das heutige Steildach mit Ziegeldeckung errichtet. Zugleich wurden die Fenster barock eingeteilt. Erhalten
blieb dabei die wertvolle gotische Balkendecke im ersten Obergeschoss. Der barocke Zustand wurde bei der Restaurierung beibehalten und der Schindelschirm nach Befund ochsenblutrot bemalt.
Abgeschlossene Restaurierungen:
Schwyz: Herrenhaus im Mittleren Feldli
Das Herrenhaus des 17. Jahrhunderts wurde aussen und innen
vollständig restauriert. Dabei blieb der Zustand des Umbaues des
19. Jahrhunderts erhalten. Der wertvollste Raum ist der Gartensaal mit der reichen Stuckdecke, die ebenfalls umfassend restauriert worden ist.
Arth: Haus Gotthardstrasse 33, Oberarth (Alte Post)
Bei der Restaurierung hat sich bestätigt, dass es sich beim Objekt
um ein Haus aus der Mitte des 16. Jahrhunderts handelt. Nach
der vollständigen Entfernung des Schindelschirms kam neben
einer geschnitzten Maske das Baudatum 1557 an der Aussenfassade zum Vorschein. Da das Gebäude im Laufe der Zeit jedoch
mehrere Male verändert wurde, blieb bei der Restaurierung der
Zustand des 19. Jahrhunderts mit dem Schindelschirm und der
regularisierten Fenstereinteilung erhalten.
Muotathal: Haus Stalden 17 (Kleinotteli)
Das markante Bauernhaus mit Tätschdach besitzt als eines der
wenigen noch erhaltenen Beispiele im Muotatal ein mit massiven
Holzdübeln montiertes und mit Brettschindeln gedecktes Klebedach. Die Fassaden wurden neu mit handgespaltenen Schindeln
eingeschlagen.
Gersau: Haus Dorfstrasse 4 und 6
Innerhalb des gut erhaltenen Ortsbildes von Gersau bildet das so
genannte Liniger-Haus als Holzhaus mit breitem Tätschdach ein
Unikum. Das Gebäude gehört als typisches doppelmänniges
Wohnhaus zwei Besitzern. Die westliche Haushälfte mit den original erhaltenen Schiebefenstern wurde restauriert.
Einsiedeln: Schulhaus Brüöl, Etzelstrasse 1
Ende 2005 konnte die Aussenrestaurierung des repräsentativen
Schulhausbaues abgeschlossen werden. Dabei wurden alle Fenster anhand photographischer Vorlagen rekonstruiert. Besonders
aufwändig war die Sanierung und Reinigung des Sandsteins, da
dieser vor einiger Zeit mit falschen Produkten imprägniert worden
war.
Lachen: Pfarrkirche Heilig Kreuz
Wegen eines Versagens der Bodenheizung nach knapp dreissig
Jahren mussten der Sandsteinboden und das Holzparkett mit
den Kirchenbänken ausgebaut werden. Dabei wurde die Gelegenheit ergriffen, das Sitzmobiliar zu restaurieren.
Einsiedeln: Haus Steinbach 1, Euthal
In der wertvollen Geländekammer im Steinbach bildet das Haus
Kälin einen wichtigen Fixpunkt. Das Bauernhaus aus dem frühen
77
78
Militär- und Polizeidepartement
Die Konjunkturlage führte zu vermehrten Kurzaufenthalter-Bewilligungen. – Auf den 1. September wurde das Amt Rechtsdienst im
Departement aufgelöst. Dessen Aufgaben übernahmen teils der Rechtsdienst des Justizdepartementes (Gesetzgebung, Rechtsberatung), teils das bisherige Kantonsforstamt (Jagd und Fischerei). – Bei der Kantonspolizei wechselte das Kommando von Maj Barbara Ludwig zu Maj Lorenzo Hutter. Die ersten vier fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen wurden in Betrieb genommen. –
Der Kredit für eine Übungsanlage für die Schadenwehren und das Gesetz über den neuen Zivilschutz wurden vom Volk angenommen. – Das Unwetter ‘Norbert’ hinterliess trotz sehr guter Arbeit aller Rettungskräfte in vielen Gemeinden grosse Schäden. – Der
Fahrzeugbestand nahm nur geringfügig zu. Neu eingeführt wurde der Führerausweis auf Probe.
1.4 Asylgesuche
Es wurden 146 (239) Asylgesuche eingereicht. Gesamthaft hielten sich am Jahresende 384 (541) Asylbewerber und 348 (267)
vorläufig Aufgenommene im Kanton auf.
A. Departementssekretariat
1. Fremdenpolizei
1.1 Ständige ausländische Wohnbevölkerung
Am 31. Dezember 2005 wohnten insgesamt 22 638 (22 019)
ausländische Staatsangehörige im Kanton.
Es besitzen die Niederlassung:
Männliche Personen
Weibliche Personen
Zusammen
EG / EFTAStaaten
Drittstaaten
3906
3041
6947
5097
4726
9823
Total
9 003 (9 013)
7 767 (7 669)
16 770 (16 682)
Jahresbewilligung:
Männliche Personen
Weibliche Personen
Zusammen
1501
1280
2781
1234
1557
2791
2735
2837
5572
(2508)
(2748)
(5256)
212
84
296
(43)
(38)
(81)
1.5 Ausschaffungen
Insgesamt wurden 75 (131) Ausschaffungen vollzogen. Davon
betroffen waren 61 (107) Asylbewerber und 14 (24) andere Ausländer.
Die Fremdenpolizei nahm 48 (65) Ausländerinnen und Ausländer
in Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft. Für 35 (51) der Festgenommenen dauerte die Haft weniger als vier Tage. Das Verwaltungsgericht prüfte in 13 (14) Fällen die Haft. 27 (66) Asylbewerber verliessen freiwillig die Schweiz.
1.6 Nichteintretensentscheide (NEE)
Dem Kanton Schwyz wurden 41 Personen mit einem Nichteintretensentscheid zum Vollzug zugewiesen (virtuelle Zuweisung).
15 Ausländer beanspruchten die Notunterkunft. Gesamthaft wurden 145 Übernachtungen in der Notunterkunft registriert.
Kurzaufenthalter (Dauer mehr als zwölf Monate):
Männliche Personen
Weibliche Personen
Zusammen
207
80
287
5
4
9
Gemessen an der Gesamtbevölkerung im Kanton Schwyz beträgt
der Ausländeranteil 16.5% (16.21%).
1.2 Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung
(Dauer zwischen vier und zwölf Monaten)
Männliche Personen
Weibliche Personen
Zusammen
EG / EFTAStaaten
Drittstaaten
Total
536
138
674
32
124
156
568
262
830
2. Passbüro
Es wurden 28 213 (28 975) Ausweise ausgestellt, 12 300
(13 171) Schweizer Pässe, 367 (399) provisorische Schweizer
Pässe, 15 913 (15 405) Schweizer Identitätskarten.
3. Handelsgewerbe, Lotterien
(594)
(301)
(895)
Schaustellerpatente, Reisende
Lottospiele
Tombolen
Verschiedene Bewilligungen
23
343
76
37
(37)
(342)
(71)
(37)
1.3 Ausländerbestand nach Staatsangehörigkeit
Serbien und Montenegro, mit Kosovo
Bundesrepublik Deutschland
Italien
Bosnien-Herzegowina
Kroatien
Türkei
Mazedonien
Portugal
Österreich
Sri Lanka
Niederlande
Spanien
Grossbritannien
Frankreich
Brasilien
Schweden
USA
Indien
5492
3347
3183
1450
1305
1086
1050
914
736
656
398
297
292
158
142
128
122
122
(5533)
(2967)
(3236)
(1504)
(1331)
(1142)
(1027)
(794)
(701)
(623)
(394)
(307)
(268)
(138)
(121)
(116)
B. Rechtsdienst
1. Allgemeines
Per 1. September wurde der Rechtsdienst aufgelöst. Die Jagdund Fischereiverwaltung wurde dem Kantonsforstamt (Volkswirtschaftsdepartement) und die rechtliche Unterstützung dem
Rechtsdienst des Justizdepartements übertragen.
2. Fischereiverwaltung
2.1 Fangerträge
Im Zürichsee konnte beim Hechtfang wiederum ein gutes Resultat erzielt werden. Hingegen wurden bei zwei jüngeren Felchenjahrgängen rückläufige Fangzahlen festgestellt. Die übrigen Fang-
79
Militär- und Polizeidepartement
erträge bewegten sich im Rahmen des Vorjahres. Im Zugersee
blieb der Felchenfang wiederum deutlich unterhalb der mittleren
Erträge der früheren Jahre. Hingegen war das Resultat bei den
Egli wieder besser. Der Vierwaldstättersee lag mit zufrieden stellenden Fangerträgen ertragsmässig im Mittel der letzten Jahre. Im
Lauerzersee nahm der Hechtfang etwas zu, während die Eglierträge abnahmen. Sie können aber immer noch als gut eingestuft
werden. Die Fangzahlen der im Vorjahr erstmals festgestellten
Zander stiegen deutlich an. Welche Auswirkung die Zunahme
dieses Raubfisches in den nächsten Jahren auf andere Fischarten (z. B. Egli) haben wird, ist ungewiss.
In der Bachfischerei kann ein erfreulicher Fanganstieg verzeichnet werden. Dies liegt auch an den guten Bedingungen bezüglich
Witterung und Wasserführung bis zum August-Hochwasser.
Im Durchschnitt entfielen auf jeden Sportangler 28 (20) massige
Forellen.
Laichfischfang Berufsfischer
Vierwaldstättersee 3 500 000 Albeli-Brut
13 000 000 Balchen-Brut
100 000 Hecht-Brut
2.2 Patente
Das Patentbüro erteilte insgesamt 847 (911) Sportfischerpatente
für die Seen und 495 (533) für die Fliessgewässer sowie 14 (14)
Berufsfischerpatente.
2.4 Renaturierungen und Fliessgewässerkartierung
Das Umgehungsgerinne beim Kraftwerk Feusisberg (Dreiwässern) und die Renaturierung des Chlausenbachs im Sägel konnten bewilligt und finanziert werden. In beiden Fällen konnten
damit wertvolle zusätzliche und vernetzende Fischlebensräume
gewonnen werden.
Der erste Bericht zum Fortpflanzungserfolg der Seeforellen in der
Muota wurde abgeschlossen. Eine zweite Studie zur Untersuchung der notwendigen Restwasserdotierungen wurde mit dem
EBS geplant und begonnen. Die Resultate liefern wichtige Zusatzkenntnisse zum Fortpflanzungserfolg und somit letztlich für
eine sinnvolle Bewirtschaftung der Seeforelle in der Muota. Nach
der Zerstörung durch Steinschlag wurde die neu geschaffene
Fischtreppe beim Wehr in Hinteribach repariert. Beim Hochwasser im August wurde sie erneut beschädigt.
Die Ausscheidung von Fischgewässern (inklusive potenzieller
Fischgewässer) konnte Ende Jahr abgeschlossen werden. Sie
sind Teil der Ökomorphologie-Datenbank und können für die
Prioritätensetzung bei fischereirelevanten Renaturierungen und
für die Bewirtschaftung von Fliessgewässern beigezogen werden.
2.3 Fischeinsätze
In den fliessenden und stehenden Gewässern tätigte der Kanton
folgende Fischeinsätze:
Gewässer
Anzahl Art
Eigene Aufzucht kantonale Brutanlage Brunnen
Vierwaldstättersee
45 000 Seeforellen-Vorsömmerlinge
40 000 Seesaibling-Vorsömmerlinge
750 000 Balchen-Vorsömmerlinge
250 000 Hecht-Brut (angefüttert)
Bäche
75 000 Seeforellen-Vorsömmerlinge
140 000 Bachforellen-Vorsömmerlinge
Vorjahr
(40 000)
(40 000)
(500 000)
(400 000)
(80 000)
(130 000)
Aufzuchtsbäche / Abfischungen
Bäche
7 000 Bach- und
Seeforellen-Vorsömmerlinge
(8 000)
4 200 Bach- und Seeforellen
1- bis 2-jährig
(3 800)
900 Bach- + Seeforellen (mehrjährig) (750)
Laichfischfang
Lauerzersee
Zugersee
In der Fischbrutanlage Brunnen konnten 17.8 Mio. Jungfische
für den Besatz der kantonalen Gewässer erbrütet und teilweise
angefüttert werden. Zusammen mit den aus den natürlichen
Forellenaufzuchtstrecken der Fliessgewässer gewonnenen Jungfischen konnte damit die Abhängigkeit von ausserkantonalen
Fischzuchtanstalten mit genetisch fremdem Brutmaterial weiter
verringert werden.
Die Bewirtschaftung der Stauhaltungen Sihlsee und Wägitalersee
obliegt den Pächtern. Der Zuger- und der Zürichsee werden wie
zuvor mit Kostenbeteiligung des Kantons durch die Konkordate
bewirtschaftet.
3. Jagdverwaltung
0 Hecht-Brut (kein
Hecht-Laichfang, Eisdecke)
0 Hecht-Brut (kein
Hecht-Laichfang, Eisdecke)
Vierwaldstättersee
Brunnen–Küssnacht 250 000 Hechtbrut (angefüttert)
Zukauf von Fischzuchten
Bäche
80 000
85 000
58 000
4 900
2 800
2 500
Ausgleichsbecken
3 200
600
Vierwaldstättersee
60 000
Lauerzersee
0
600
1 000
Itlimoosweiher
0
200
Sihlsee
5 000
80
(4 500 000)
(15 000 000)
(100 000)
(350 000)
(400 000)
(100 000)
Seeforellen-Brut
(100 000)
Bachforellen-Vorsömmerlinge (80 000)
Bachforellen-Sömmerlinge
(63 000)
Bachforellen-Jährlinge
(5 500)
Bachforellen (mehrjährig)
(3 000)
Äschen-Vorsömmerlinge
(2 000)
Bachforellen (mehrjährig)
(3 000)
Bachsaiblinge (mehrjährig)
(500)
Seeforellen-Brut
(100 000)
Hecht-Vorsömmerlinge
(10 000)
Wildkarpfen
(–)
Schleien
(–)
Hecht-Vorsömmerlinge
(–)
Zander-Sömmerlinge
(–)
Zander-Jährling (Pflichteinsatz) (13 000)
3.1 Wildbestand
Die Daten der Wildbestände sind Schätzungen, beruhend auf Beobachtungen der Wildhüter. Aufgenommen werden sie im Frühjahr. Demzufolge ist der jährliche Nachwuchs nicht berücksichtigt. Die Schätzungen widerspiegeln über die Jahre hinweg die
Tendenzen in der Bestandesentwicklung.
Die Schalenwildbestände sind relativ stabil. Bei Rotwild und
Rehen zeichnet sich eine leicht rückläufige Tendenz ab.
Wildbestandesschätzung im offenen Jagdgebiet
Bestandsaufnahmen
Steinwild
Rotwild
Gämswild
Rehwild
166
441
1302
1021
(185)
(456)
(1285)
(1031)
Wildbestandesschätzung in den eidgenössischen Bannbezirken
Rotwild
Gämswild
Rehwild
Silberen-Jägern-Bödmeren
27
(27)
285
(285)
25
(21)
Mythen
–
106
18
(–)
(98)
(16)
Militär- und Polizeidepartement
3.2. Jagdbetrieb
Die Jagd verlief insgesamt ruhig. Die Änderung der Fahrverbotsregelung verursachte Unklarheiten, die im Jahr 2006 geklärt werden.
3.9 Wildschaden
Insgesamt wurden Fr. 17 449.30 (22 119.–) für Wildschäden ausbezahlt bzw. mittels Realersatz abgegolten.
3.3 Jagdstrecke
Schalenwild
Steinwild (Reduktionsabschuss)
Rotwild
Gämswild
Rehwild
12
118
411
776
(16)
(134)
(407)
(773)
C. Kantonspolizei
Übriges jagdbares Wild
(1. September 2004 bis 15. Februar 2005)
Murmeltiere
Schneehase
Füchse
Dachse
Edelmarder
Steinmarder
Wildenten
Blessrallen
Raubzeug (Krähen, Elstern usw.)
3.8 Jägerprüfung
Beim Jagdlehrgang 2004/2005 erhielten zwölf Personen nach
bestandener Abschlussprüfung den Jagdausweis.
1. Allgemeines
28
–
1194
24
13
136
445
95
87
(–)
(16)
(1754)
(70)
(24)
(176)
(431)
(95)
(318)
1.1 Personalbestand
Der Korpsbestand der Kantonspolizei betrug:
2005
(davon 11 Frauen)
2004
(davon 14 Frauen)
Ist (31.12.)
179.5
Soll (31.12.)
188
Vakanzen
8.5
176.5
182
5.5
Die mit der Jagdplanung gesetzten Ziele für den Eingriff in die
Rotwild-, Gäms- und Rehbestände wurden zufrieden stellend erreicht; es waren keine Nachjagden erforderlich. Im waldbaulich
sensiblen Gebiet der Rigi-Nordlehne sowie in der Region des
Wildschadenverhütungskonzepts Wisstannen konnten die Abschusszielsetzungen bei den Gämsen und Rehen im Wesentlichen erreicht werden, sodass auch hier keine Nachjagd durchgeführt werden musste.
Der starke Rückgang der Abschusszahlen bei Fuchs, Dachs und
Marder erklärt sich weitgehend durch das Wegfallen der Abschussprämien.
Seit dem 1. September 2005 absolvieren zwölf Polizeianwärter
(1 Frau und 11 Männer) die polizeiliche Grundausbildung an der
Zentralschweizer Polizeischule in Sempach.
3.4. Wildeinsatz
Im Jahr 2005 wurden keine Wildtiere ausgewildert.
2.2 Rechnungswesen
Den Bezirksämtern des Kantons Schwyz wurden die Amtshandlungen der gerichtlichen Polizei gemäss dem Gebührentarif in
Rechnung gestellt. Die Vergütung für Auslagen und Gebühren belief sich auf Fr. 449 000.–.
3.5 Fallwild
Aussergewöhnlichen Todesursachen erlagen 542 (422) Wildtiere,
davon 27 (9) Rotwild, 29 (20) Gämsen, 223 (187) Rehe, 125 (82)
Füchse und 66 (56) Dachse. Insgesamt 162 (90) Wildtiere erlitten zufolge Schwäche, Krankheit, Unfällen, Lawinen und Absturz
sowie 259 (243) bei Autounfällen den Tod.
3.6 Wildkrankheiten
Das Berichtsjahr blieb vor aussergewöhnlichen, ansteckenden
Wildkrankheiten verschont. Die Wasserwildjagd wurde durch die
Vogelgrippeausbreitung im Eurasischen Raum überschattet. Die
Wildtiere verfügen mehrheitlich über eine gute körperliche Verfassung.
2. Kommando
2.1 Aus- und Weiterbildung der Korpsangehörigen
Insgesamt wurden die Korpsangehörigen während 1570 (1424)
Tagen weitergebildet, wovon ein Teil am Schweizerischen PolizeiInstitut in Neuenburg.
2.3 Waffen
Erteilte Waffenerwerbsscheine
Verweigerte Waffenerwerbsscheine
Erteilte Waffentragscheine
Verweigerte Waffentragscheine
142
1
19
1
(127)
(3)
(18)
(2)
103
20
73
6
31
(85)
(20)
(65)
(12)
(36)
2.4 Sprengstoff
Ausgestellte Sprengstofferwerbsscheine
Erwerbsscheine an Grossverbraucher
Erwerbsscheine an Kleinverbraucher
Zuverlässigkeitsbescheinigungen
Verkaufsbewilligungen Feuerwerk
3.7 Jagdpatente
Anzahl Jäger (Patentinhaber)
Hochwildjagdpatente
Niederwildjagdpatente
Winterjagd auf Wasserwild
Gästekarten
487
428
432
47
33
(504)
(439)
(442)
(46)
(26)
2.5 Eich- und Messwesen / Kantonales Eichamt
Messmittel
Geeichte und geprüfte Messgeräte
Beanstandete Messmittel
2193
148
(2181)
(152)
260
40
54
19
(439)
(30)
(51)
(5)
Deklarationskontrollen und Marktüberwachung
Die Anzahl der Jäger ist weiterhin rückläufig. Es wurden sieben
Gästekarten mehr als im Vorjahr bezogen. Für die Hochwildjagd
wurden 19 (20) und für die Niederwildjagd 14 (5; daneben eine
für Hoch- und Niederwildjagd) Gästekarten gelöst.
Kontrollen von industriellen Fertigpackungen
Beanstandete industrielle Fertigpackungen
Kontrollen von Zufallspackungen
Beanstandete Zufallspackungen
81
Militär- und Polizeidepartement
2.6 Technischer Dienst
Sechs (5) zivile Mitarbeiter stellten die Einsatzbereitschaft und
den Betrieb der umfangreichen EDV- und Techniksysteme und
die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugparks sicher.
Die 90 (88) Motorfahrzeuge, inklusive Motorräder, leisteten
1 573 115 km (1 497 895). Es wurden zwölf (13) Ersatz- und Neubeschaffungen von Dienstfahrzeugen getätigt.
2.7 Einsatz- und Informationszentrale
Während der Umbauten im Rahmen des Projekts «Umbau und
Erweiterung der EZ / IZ» an der Bahnhofstrasse 7 stellte der Ausweichstandort der Einsatz- und Infozentrale im Kaltbach den Betrieb sicher. Damit steht der Kantonspolizei nach Beendigung des
Um- und Ausbaus der EZ / IZ ein rasch verfügbarer und zweckmässiger Ausweichstandort zur Verfügung.
Meldungen und Ereignisse (Erfassung im Journal) 19 326
Aufgeschaltete Feuer- und Einbruch-Alarmanlagen
257
Ernstfall-Ausrückungen / Einbruchalarme
15
Fehlalarm-Ausrückungen (Alarmanlagen)
762
Aufgeschaltete SMT-Teilnehmer
2 972
(18 921)
(253)
(21)
(791)
(2 629)
2.8 Verkehrstechnischer Dienst
Im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Signalisationen, Strassensperrungen und Gesuchen im Reklamewesen wurden in Absprache mit dem Baudepartement, den Bezirks- und Gemeindebehörden sowie Privaten 418 (392) Bewilligungen oder
Verfügungen erlassen. Daneben wurden 629 (864) Berichte, Begehungen und Stellungnahmen erarbeitet.
Die Ordnungsbussenzentrale verarbeitete insgesamt 50 128
(28 197) Ordnungsbussen. Es mussten 32 665 (15 585) Fahrzeughalter und 1519 (891) Lenker ermittelt werden. 4311
(2701) Nachfristen und Mahnungen waren zu bearbeiten und
nachträglich 477 (464) Übertretungen an die Bezirksämter zu
verzeigen.
2.9 Verkehrsinstruktion
9289 (7202) Schülerinnen und Schüler erhielten Verkehrsunterricht. Es wurden alle Kindergärten und Teile der Klassen der
Volksschule über die korrekten Verhaltensweisen im Strassenverkehr instruiert. In 22 (22) Schulorten standen 513 (342) Schülerpatrouilleure für die Schulwegsicherung im Einsatz. 2350 (3207)
Schülerinnen und Schüler nahmen an den in Zusammenarbeit
mit den örtlichen Veloclubs und mit den Lehrpersonen organisierten Schülerradfahrertests teil.
121 (159) Personen von verschiedenen Organisationen (Frauenfachschule Schwyz, diverse Samaritervereine, BSZ Lachen und
Einsiedeln usw.) wurden Theorien und praktische Instruktionen
erteilt. An der Berufsschule Pfäffikon wurden 414 (300) Schülerinnen und Schüler mit der Thematik «Raser» konfrontiert.
2.10 Strafregister
Der Strafregisterführer erfasste als Kantonale Koordinationsstelle
für alle Justizbehörden des Kantons die Urteile, Mutationen und
Löschungen im elektronischen Strafregister «Vostra». Es wurden
1765 (1817) Urteile erfasst oder gelöscht. 452 (440) Mutationen
in Folge von Rückfallmeldungen, Einstellungen und nachträglichen Entscheiden wurden im Strafregister vorgenommen und
2296 (2491) Gesuche um einen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister behandelt.
3. Verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Belange
3.1 Unfallprävention
Die Kantonspolizei beteiligte sich nebst den ordentlichen Schwerverkehrskontrollen an den Kontrollen der European Traffic Police
82
Network (TISPOL) sowie an den koordinierten Kontrollen des
Zentral- und des Nordostschweizer Polizeikonkordates.
Im Rahmen der nationalen Verkehrssicherheitskampagne «drink
or drive» des Schweizerischen Verkehrssicherheitsrates informierte die Kantonspolizei über Alkohol und Drogen am Steuer
und führte entsprechende Kontrollen durch.
Anlässlich der mehrwöchigen Unfallverhütungskampagne «Schulanfang» wurden die Verkehrsteilnehmer zu vorsichtigem Verhalten gegenüber den Schulkindern angehalten.
Im Herbst führte die Polizei spezielle Kontrollen von Fahrrädern
und Personenwagen durch. Dabei wurden insbesondere die Beleuchtung und die Bereifung auf ihre Tauglichkeit geprüft.
3.2 Kontrolltätigkeiten im Strassenverkehr
Es wurden mit der herkömmlichen Radartechnik 267 (431)
Mess-Stunden durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden
83 499 (111 442) Fahrzeuge erfasst. Während 197 (254) Stunden wurden mit dem Videomessgerät vor allem innerorts Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Aus beiden Messarten
resultierten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen 10 342
(14 047) Ordnungsbussen und 382 (521) Anzeigen an die Bezirksämter. Die Übertretungsquote bei den mittels Radartechnik
gemessenen Fahrzeugen betrug durchschnittlich 7.8% (8.4%).
Bei den seit Juli 2005 fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen (GMA) in Freienbach, Altendorf, Galgenen und Goldau A4
wurden während gesamthaft 12 840 Stunden 26 815 Übertretungen festgestellt.
Gesamthaft wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Ordnungsbussen in der Höhe von Fr. 2 583 660.–
(Fr. 1 131 750.–) ausgestellt. Aus den übrigen 13 222 (14 402)
Ordnungsbussendelikten resultierte ein Betrag von Fr. 787 620.–
(Fr. 807 740.–).
Bei 475 (476) Betrieben, welche der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) unterliegen, wurden 56 (74) Kontrollen und Instruktionen durchgeführt. In acht (21) Fällen mussten Anzeigen
wegen ARV-Übertretungen erstellt werden. Im Weiteren wurden
14 (14) Schwerverkehrs- und Grosskontrollen im Strassenverkehr
durchgeführt. Auf dem gesamten Strassennetz des Kantons
Schwyz wurden 317 (230) Ausnahmetransporte begleitet.
3.3 Unfallgeschehen
Auf dem Strassennetz des Kantons Schwyz wurden 1208 (1103)
Verkehrsunfälle registriert. Die Zahl der Verkehrstoten betrug acht
(14). 63 (79) Personen erlitten bei Verkehrsunfällen schwere und
406 (451) leichte Verletzungen. Der durch Verkehrsunfälle entstandene Sachschaden wird auf rund 9.2 Mio. (9.0 Mio.) Franken
geschätzt. Missachten des Vortritts 201 (213), zu schnelles Fahren 329 (230), teilweise in Kombination mit übermässigem Alkoholkonsum und Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss bildeten wie in den Vorjahren die Hauptunfallursachen.
3.4 Umweltschutz- und Seepolizei
Im Bereich des Umweltschutzes mussten 69 (55) Anzeigen und
20 (26) Berichte erstattet werden. Die Kontrollen auf den verschiedenen Gewässern ergaben 80 (46) Anzeigen und 26 (34)
Berichte. Auf den Gewässern des Kantons Schwyz ereigneten
sich drei Schiffsunfälle (1). In 30 (31) Fällen wurden allgemeine
Hilfeleistungen erbracht. Es mussten elf (9) Taucheinsätze geleistet werden.
3.5 Betäubungsmittel
Die gezielten Kontrolltätigkeiten vorab auf Bahnhöfen, in Seeanlagen, bei Schulen und Einkaufszentren wurden weiterhin hoch
gehalten. Ziel koordinierter Aktionen waren insbesondere der
Anbau und Vertrieb von illegalen Hanfprodukten. Die Zahl der Anzeigen (gegen eine oder mehrere Personen) wegen Verstössen
gegen das Betäubungsmittelgesetz stieg auf 322 (313). 23 (28)
Militär- und Polizeidepartement
Personen wurden wegen Handels mit illegalen Drogen, 24 (21)
wegen Handels und Konsum sowie 339 (323) wegen Konsum von
illegalen Betäubungsmitteln angezeigt. Die Menge der beschlagnahmten illegalen Drogen betrug 117 g (318 g) Heroin, 209 g
(807 g) Kokain, 337 g (987 g) Haschisch, 304 576 g (232 810 g)
Marihuana, 63 (1673) Stück Ecstasy, fünf (3) g Amphetamine
und 11 513 Stück (20 179) Hanfpflanzen. An den direkten Folgen des Konsums illegaler Drogen starben fünf Personen (4).
3.6 Schwarzarbeit
Bei insgesamt 85 (72) gezielten Kontrollen wurden total 25 (38)
Arbeitgeber und 22 (50) Arbeitnehmer wegen diversen Straftatbeständen zur Anzeige gebracht.
3.7 Häusliche Gewalt
Die Mitarbeiter der Kantonspolizei rückten im Jahr 2005 in 137 Fällen (145) wegen Tatbeständen der häuslichen Gewalt aus. 135
(128) Mal wurden Männer und 47 (29) Mal wurden Frauen als
Täter ermittelt. 42 (37) Täter oder Täterinnen und 24 (21) Opfer
standen bei den Auseinandersetzungen unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss. 30 (30) Täter und eine Täterin mussten inhaftiert oder in polizeiliche Gewahrsam genommen werden. In 51 (60)
Fällen wurden Anzeigen an die zuständigen Untersuchungsbehörden erstellt. In einem Fall endete die Auseinandersetzung tödlich.
3.8 Sonderaufgaben
Die Interventionseinheit «LUCHS» stand 29 (33) Mal im Einsatz.
Dabei wurden entweder besonders gefährliche Personen verhaftet, oder es wurde gefährdeten Personen Schutz gewährt.
Im Ordnungsdienst ausgebildete Angehörige der Kantonspolizei
standen im eigenen Kantonsgebiet vier Mal (2) im Einsatz, am
29. Januar 2005 im Rahmen des WEF in der Ausserschwyz, am
1. August 2005 in Brunnen anlässlich der 1.-August-Feier sowie
anlässlich von zwei Eishockeyspielen in Seewen. Schwyzer Polizisten leisteten zudem vom 26. bis 30. Januar 2005 in Davos anlässlich des WEF einen interkantonalen Einsatz im Ordnungsdienst.
Die Taucher der Kantonspolizei führten in der Zentralschweizer
Polizeitauchergruppe «Biber» 15 (12) Einsätze durch.
Die sechs (10) einsatzfähigen Diensthunde wurden in 66 (175)
Fällen für Schutzaufgaben, für Such- oder Verhaftungsaktionen,
zur Suche nach Drogen sowie bei Brandfällen eingesetzt. In
17 (35) Fällen konnten Erfolge verbucht werden.
Die Mitglieder der polizeilichen Alpineinsatzgruppe, welche in enger
Zusammenarbeit mit Rettungskolonnen für Tatbestandsaufnahmen
im unwegsamen Gelände bei Unfällen und Straftatbeständen zum
Einsatz kommen, wurden zu zwölf (19) Einsätzen aufgeboten.
3.9 Assistenzdienste
Im Auftrag von Ärzten wurden 74 (54) Personen in psychiatrische
Kliniken verbracht. Zusätzlich wurden 44 (31) Personen wegen
Selbst- oder Drittgefährdung vorübergehend festgenommen. Im
Auftrag der Fremdenpolizei hatte die Kantonspolizei 42 (58) Personen zwangsweise auszuschaffen. Die Auslagerung der Zellen
des Polizeigebäudes in Schwyz ins Rathaus Schwyz sowie in die
Gefängnisse von Stans und Zug machte diverse zusätzliche
Dienstleistungen erforderlich. Dies führte zu einer starken Zunahme des Aufwands für die Zuführung von Untersuchungshäftlingen an die Untersuchungsbehörden und die Bewachung von
Angeklagten bei Gerichtsverhandlungen.
4. Kriminalpolizeiliche Belange
4.1 Prävention
Die Kantonspolizei führte zur Verhinderung von Delikten, namentlich von Einbruchdiebstählen, verschiedene präventive
Kontrollen durch. Zudem wurde die Bevölkerung mittels Vorträ-
gen, Sicherheitsratgebern, Broschüren und Medienbulletins informiert.
4.2 Kriminalpolizeiliche Anzeigestatistik
StGB-Artikel
2005
2004
2003
2002
2001
Tötungsdelikte
inklusive Versuch
111–116
5
4
4
2
5
Vorsätzliche
Körperverletzung
122–123 103 111 118
85
77
Veruntreuung
138
22
12
9
26
20
Diebstahl (ohne Fahrzeuge)
139 1943 1990 1993 2050 1546
davon Einbruchdiebstahl
850 840 852 1024 760
davon Entreissdiebstahl
3
7
2
6
6
Fahrzeugdiebstahl (inklusive Velo)
601 692 743 559 679
davon Personenwagen
(inklusive Entwendung)
39 117
72
67
74
Raub
140
19
25
19
13
10
Betrug
146
58
40
31
64
46
Erpressung
156
3
2
1
3
2
Betreibungs- und
Konkursdelikte
163–171bis
8
7
4
17
11
Drohung
180
68 111
66
51
53
Nötigung
181
11
26
13
15
8
Freiheitsberaubung / Entführung 183
2
3
3
6
4
Qualifizierte Freiheitsberaubung / Entführung
184
0
0
0
0
1
Vergewaltigung
190
5
4
6
7
3
Sexuelle Integrität
187–198
31
47
36
36
46
Brandstiftung
221
13
17
16
29
37
Gewalt/Drohung gegen Beamte 285
14
12
9
9
5
Geldwäscherei
305bis
3
0
2
2
0
Selbsttötungen
30
25
22
18
26
2901 (3096) von der schweizerischen Kriminalstatistik erfasste
Anzeigen wurden an die Untersuchungsbehörden weitergeleitet.
Es wurden um 6.3% weniger Straftaten angezeigt als im Vorjahr.
Zugenommen haben Delikte gegen das Vermögen wie z. B. die
Veruntreuungen und die Betrugsdelikte sowie Gewalt und Drohungen gegen Beamte. Abgenommen haben die Anzeigen wegen
Fahrzeugdiebstahl, Raub, Drohung sowie Delikte gegen die sexuelle Integrität.
4.3 Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität
Beim Dienst Wirtschaftsdelikte gingen 107 (119) neue Anzeigen
oder Aufträge von Untersuchungsrichtern ein. 105 (114) Fälle
konnten abgeschlossen werden. Pendent waren Ende Jahr
33 (31) Geschäfte. Es mussten keine Verfahren, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, zuständigkeitshalber der
Bundeskriminalpolizei abgetreten werden.
4.4 Bekannte Täterschaften und Verhaftungen
Bei den von der schweizerischen Kriminalstatistik erfassten Delikten, bei denen die Täterschaft bekannt ist, betrug der Ausländeranteil 60.7% (61.9%).
Im Zusammenhang mit Strafverfahren wurden 114 (167) Schweizer und 226 (270) Ausländer in Polizeihaft genommen. Von den
total 333 (388) verhafteten Ausländern (inklusive Ingewahrsamnahmen und Ausschaffungen) waren 93 (131) Asylbewerber.
66 (44) verhaftete Personen ausländischer Nationalität können
als Kriminaltouristen bezeichnet werden.
4.5 Kriminaltechnik
Der Kriminaltechnische Dienst rückte zu 832 (912) Tatbestandsaufnahmen aus, wovon 395 Mal (394) im inneren und 437 Mal
(518) im äusseren Kantonsteil. Die wichtigsten Einsätze entfielen
auf 98 (105) Delikte gegen Leib und Leben sowie aussergewöhnliche Todesfälle, 42 (47) Verkehrsunfälle, 17 (23) andere Unfälle,
83
Militär- und Polizeidepartement
58 (67) Brandfälle und 449 (512) Vermögensdelikte. 100 (85)
Ausweise und Dokumente wurden auf ihre Echtheit überprüft,
236 (282) Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt.
16 (15) Täter konnten auf Grund der Daktyloskopie und Schuhspuren überführt werden, 32 (22) anhand von DNA-Spuren.
Technische Einbruch-, Funk- und Videoüberwachungsanlagen
standen in neun (6) Objekten während 1133 (614) Tagen in Betrieb. In einem (2) Fall konnte die Täterschaft dank der Videoüberwachung verhaftet werden.
Aufgaben
– Das Verkehrsamt trägt mit seinen hoheitlichen Aufgaben und
Dienstleistungen zu einem sicheren und umweltschonenden
Verkehr auf unseren Strassen und Gewässern bei. Es ist mit
dem Inkasso der Schiffssteuern und Motorfahrzeugabgaben,
Schwerverkehrsabgaben und Gebühren beauftragt.
Produktegruppe 1: Technische Verkehrssicherheit
Aufgaben
– Vollzug der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Durchführung von technischen Fahrzeug- und Schiffsprüfungen sowie der Führerprüfungen.
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Überprüfung der Verkehrssicherheit im technischen und im individuellen
Bereich. – Verursacherfinanzierung mittels Gebühren.
Indikatoren
Standards
Soll – Ist -Abweichungen
Anzahl berechtigte
Beanstandungen
(Prüfungen)
Kostendeckungsgrad
< 1%
> 70% < 80%
erfüllt
77.6%
Kommentar:
Am 31. Dezember 2005 waren im Kanton Schwyz 123 599 Fahrzeuge registriert. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr betrug
1.8% oder 2191 Einheiten. Der Schiffsbestand hat sich kaum verändert. 5450 Einheiten sind erfasst.
Insgesamt sind 51 167 Prüfungen durchgeführt worden. Davon
entfallen 42 838 auf Strassenfahrzeuge und Schiffe. Die Zahl der
theoretischen und praktischen Führerprüfungen beträgt 8329.
Zwei Fahrzeugprüfungen wurden berechtigterweise beanstandet.
Bei allen Fahrzeugarten besteht kaum ein Rückstand auf die gesetzlichen Nachkontrollfristen. Nur neue, leichte Motorfahrzeuge
werden mit einer Verzögerung von rund zehn Monaten erstmals
nachgeprüft. Auf die Schaffung einer zusätzlichen Expertenstelle
ist verzichtet worden.
Das Unwetter «Norbert» hat das Schiffsinspektorat während
mehreren Tagen für die Entfernung von gefährlichem Treibholz
auf den Seen beschäftigt.
1.2 Globalbudget 2005
84
Produktegruppe 2: Administrative Verkehrssicherheit
Aufgaben
– Vollzug der massgebenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausweisen,
Schildern und Bewilligungen aller Art, mit der Anordnung und
dem Vollzug von Massnahmen gegenüber auffälligen Fahrzeuglenkern sowie Dienstleistungen gegenüber Dritten.
D. Verkehrsamt
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Kommentar:
Die zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen sind nicht
voll in Anspruch genommen worden. Die Wartungskosten für die
technischen Anlagen sind etwas tiefer ausgefallen als budgetiert.
Trotz des Ausscheidens von zwei Mitarbeitern zufolge Erreichens
der Altersgrenze ist der Ertrag leicht höher als geplant ausgefallen.
Soll
Ist
Abweichung
4 397 784
3 298 500
1 099 284
4 346 773
3 371 679
975 094
– 51 011
+73 179
– 124 190
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Administrative Zulassung zum motorisierten Strassen- und Schiffsverkehr.
– Einheitlicher Vollzug von Administrativmassnahmen nach SVG gegenüber fehlbaren oder nicht fahrgeeigneten Fahrzeugführern. – Verursacherfinanzierung mittels Gebühren.
Indikatoren
Standards
Soll – Ist –Abweichungen
Anzahl berechtigte
< 1%
Beanstandungen
(ausgestellte Ausweise)
Gutgeheissene
< 10%
Beschwerden
Verwaltungsgericht
Kostendeckungsgrad
100%
erfüllt
erfüllt
126.7%
Kommentar:
Seit 1. Dezember 2005 erhalten Neulenker der Kategorie A und
B (Töff und Auto) den Führerausweis auf Probe. Innerhalb von
drei Jahren müssen sie zwei Weiterbildungskurse besuchen und
können erst nach Ablauf der Probezeit einen unbefristeten Führerausweis beantragen. Die altrechtliche Regelung haben noch
viele genutzt. Deshalb hat die Zahl der erteilten Lernfahrausweise
gegenüber dem Vorjahr um 780 zugenommen.
Es sind 598 Sonderbewilligungen weniger als im Vorjahr erteilt
worden. Viele Dauerbewilligungen können direkt im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Insgesamt sind 56 244 gebührenpflichtige Ausweise ausgestellt worden. Nicht erfasst sind Neuanfertigungen zufolge Änderung der Adresse oder einer technischen
Angabe. Berechtigte Beanstandungen liegen keine vor.
Gegenüber verkehrsauffälligen Fahrzeuglenkern sind 2781
(3288) Administrativmassnahmen verfügt worden. Die Umsetzung der neuen Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes
hat viel Zeit für die Schulung der Mitarbeitenden sowie für die
System- und Formularanpassungen beansprucht. Von den
60 (67) ans Verwaltungsgericht weitergezogenen Entscheiden
sind drei ganz und fünf teilweise gutgeheissen worden.
1.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
4 000 629
5 636 500
–1 635 871
3 883 798
5 444 662
–1 560 864
–116 831
–191 838
–75 007
Kommentar:
Die Kosteneinsparung liegt vor, weil keine FAK-Rohlinge beschafft
worden sind und weil das Baudepartement den Ablauf des Verfahrens für die Bewirtschaftung des Heizöls neu geregelt hat. Verrechnet wird inskünftig der effektive Verbrauch. Für das vorrätige
Militär- und Polizeidepartement
Heizöl ist eine einmalige Gutschrift von Fr. 51 153.– ausgestellt
worden.
Das Nichterreichen des geplanten Erlöses ist auf den flauen Automarkt und das leicht geringere Anwachsen des Fahrzeugbestandes zurückzuführen. Auch ist die Nachfrage für den Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) zurückhaltend geblieben.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Kostendeckungsgrad um
0.5% reduziert.
Produktegruppe 3: Steuern / Abgaben
Aufgaben
– Leistungen im Zusammenhang mit der Berechnung und Erhebung sowie dem Inkasso von Strassenverkehrs- und Schiffssteuern und eidgenössischen Verkehrsabgaben.
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Beschaffung der Mittel zur Finanzierung der Strassenrechnung und der
Seepolizei. – Gewährleistung des Vollzuges der Verordung über die Motorfahrzeugabgaben (SRSZ 782.310), des Gesetzes über die Schiffsabgaben
(SRSZ 784.100), der Verordung über den öffentlichen Strandboden und
Materialentnahmen aus öffentlichen Gewässern (SRSZ 454.110) und der
Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SVAV)
vom 6.3.2000. – Durchsetzen eines vollständigen und termingerechten
Steuereingangs.
Indikatoren
Standards
Soll – Ist –Abweichungen
Postaufgabe ab
Rechnungsdatum
Debitorenverlust
< 10 Tage
erfüllt
Beurteilung der Erfüllung:
Alle Vollzugsaufgaben sind ohne nennenswerte besondere Vorkommnisse zeit- und fachgerecht erfüllt worden. Nebst dem
Kerngeschäft haben Projekte von allen Mitarbeitenden ein hohes
Mass an Leistungsbereitschaft gefordert. Dies insbesondere
wegen:
– der Umsetzung der neuen Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes für den Bereich der Administrativmassnahmen
– der Übernahme und Einführung der neuen Traffic-Programme
– der Einführung des Führerausweises auf Probe
– der Übernahme von Aufgaben der Binnenschifffahrtsgesetzgebung und des Ausführungsrechts.
Ende Mai sind die Traffic-Programme des Kantons Solothurn
übernommen und eingeführt worden. Erweiterungsschritte wie
die Verknüpfung mit der Fahrzeug-Datenbank des Bundes
MOFIS oder den elektronischen Autoindex für Versicherungsgesellschaften stehen bereits an. Weitere Mitglieder des Traffic
User-Clubs sind die Kantone Jura und Neuenburg.
1.1 Globalkredit 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
8 928 865
9 265 000
– 336 135
8 720 039
9 168 014
– 447 975
– 208 826
– 96 986
+111 840
< 1% vom Gesamtertrag erfüllt
Kommentar:
Die Postaufgabe ab Rechnungsdatum innerhalb von zehn Tagen
konnte jederzeit eingehalten werden. 93 033 Steuerrechnungen
sind am 5. Januar 2005 der Post übergeben worden. Die Gesamteinnahmen beziffern sich auf 47.2 Mio. Franken. Als Debitorenverluste mussten Fr. 50 474.45 (0.1%) abgeschrieben
werden.
1.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
– Periodische Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit
sowie der Einhaltung der Abgasvorschriften von Fahrzeugen
und Schiffen
– Korrekte Berechnung der Steuern und Abgaben sowie die
Durchsetzung des vollständigen und termingerechten Steuereingangs
Soll
Ist
Abweichung
530 452
330 000
200 452
489 468
351 673
137 795
– 40 984
+ 21 673
– 62 657
Kommentar:
Der Nettoaufwand für das Rechnungswesen ist um Fr. 62 657.–
geringer als budgetiert. Die Entschädigung des Bundes für den
Einzug der pauschalen Schwerverkehrsabgabe und den Autobahnvignettenverkauf liegt über den Erwartungen.
Kommentar:
Minderausgaben stehen auch Mindereinnahmen gegenüber. Ein
geringerer Bedarf an FAK-Rohlingen und tiefere Wartungskosten
für die technischen Anlagen haben die Kosteneinsparung verursacht. Der flaue Automarkt hat die Ertragslage nicht begünstigt.
Die Betriebsrechnung weist einen Kostendeckungsgrad von
104.9% aus, 3.2% weniger als im Vorjahr. Darin enthalten ist
auch der Erlös von Fr. 170 800.– aus dem Verkauf von 361
Wunschschildern.
Dieser Leistungsrechnung sind die Kosten von Fr. 205 381.– für
die Entsorgung des Schwemmholzes im Zusammenhang mit dem
Unwetter «Norbert» nicht belastet. Der Kredit für die Beseitigung
von Treibgut wird in der Kostenartenrechnung als sachliche Abgrenzung aufgeführt.
E. Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz
1. Verwaltung Ausbildungszentrum
Leistungsperiode 2005 (Gesamtbetrachtung nach
Abschluss der Leistungsperiode)
Übergeordnete Ziele
– Prüfung der Anforderungen an zukünftige Fahrzeug- und
SchiffsführerInnen
– Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassen- und
Schiffsverkehr
– Anordnung von Administrativmassnahmen zur Besserung von
fehlbaren und zur Fernhaltung von ungeeigneten Fahrzeuglenkern vom Verkehr
1.1 Belegungen
Im Ausbildungszentrum fanden die kantonalen Kurse statt. Mit
der Ausbildungsvereinbarung zwischen den Kantonen LU, UR,
SZ, OW, NW, ZG und GL wurde die gemeinsame Grund-, Kaderund Spezialistenausbildung auf den 1. Januar 2005 hin neu geregelt. Folgende Belegungen (Teilnehmer und Tage) waren 2005
zu verzeichnen:
Kantonseigene Kurse
SZ
Kurse mit Ausbildungsvereinbarung
SZ
UR / NW / GL / LU
Total Teilnehmer-Tage
987
961
1163
3111
(3280)
85
Militär- und Polizeidepartement
Das Ausbildungszentrum war mit Instruktionsdiensten des Zivilschutzes und mit Drittbelegungen während 236 (251) Tagen belegt. Die militärischen Einquartierungen sind stark zurückgegangen. Dank der gemeinsamen Zivilschutzausbildung der
Zentralschweizer Kantone konnten die Zivilschutzbelegungen gehalten werden. Zusammen mit Feuerwehrkursen, Hilfs- und verschiedenen Drittorganisationen war das Zivilschutzausbildungszentrum weiterhin gut ausgelastet.
Das Übungsgelände «Wintersried» in Seewen wurde von den
Feuerwehren an Wochenenden und für Abendübungen sehr
stark benützt.
1.2 Angegliederte Betriebe
Die Auslastung der ALST-Truppenunterkunft «Wintersried» in
Seewen hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. So benützten
zwei (1) Einheiten mit 50 (23) Belegungstagen und total 3852
(714) Teilnehmer-Tagen diese unterirdische Anlage. Die Regionale Reparaturwerkstätte RRSt (Kantone UR, SZ, ZG, GL) wurde zu
Gunsten der Ausrüstung der Einsatzkompanien und der Reparatur von Zivilschutzmaterial aus den Gemeinden eingesetzt.
3.2 Material
Das technische Material für die beiden Einsatzkompanien wurde
an zwei Orten, in Schwyz/Seewen und Galgenen, bereitgestellt.
Weiteres Material wurde dezentralisiert in Bereitstellungsanlagen
(Materialräumen) des Zivilschutzes eingelagert. Die persönlichen
Ausrüstungen in den Gemeinden wurden zurückgenommen, retabliert und den neu Eingeteilten anlässlich von Rapporten abgegeben. Die Hilfsorganisation «Feuerwehr hilft Feuerwehr» erhielt
wiederum überzähliges Zivilschutzmaterial zur Weitergabe an verschiedene Balkanländer.
3.3 Sirenentest, Alarmierung der Bevölkerung
Der Sirenentest vom 2. Februar 2005 war wiederum erfolgreich.
Alle 76 über die Sirenenfernsteuerung SFI 457 ausgelösten stationären Zivilschutzsirenen funktionierten einwandfrei. An folgenden sechs Orten wurden zusätzliche Zivilschutzsirenen installiert:
Küssnacht (Industriegebiet Fänn, Haltikon, Missionshaus Immensee), Steinen Süd, Brunnen Süd und Unteriberg Nord. Diese
Sirenen werden im Jahre 2006 an die SFI 457 angeschlossen.
Total sind nun 82 stationäre Zivilschutzsirenen vorhanden.
3.4 Ärztliche Untersuchungskommission
2. Ausbildung
2.1 Allgemeines
Es wurden sechs Rekrutenschulen in drei Fachrichtungen (Stabsassistent, Pionier und Betreuer) mit Teilnehmern aus den Kantonen SZ, UR, NW und GL durchgeführt. Im Rahmen der Ausbildungsvereinbarung ZRK wurden weitere Kurse im Bereich der
Kader- und Spezialistenausbildung mit Teilnehmern aus allen sieben Partnerkantonen angeboten.
Auf Grund des neuen kantonalen Gesetztes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, das auf den 1. Januar 2006 in
Kraft tritt, wurden an mehreren Rapporten 450 Angehörige des
Zivilschutzes auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet und in die
neuen kantonalen ZS-Kompanien überführt.
2.2 Kurswesen
Es fanden folgende Ausbildungsdienste (Kurse, Wiederholungskurse und Rapporte) statt:
Mannschaft, Kader und Spezialisten
27
Wiederholungskurse und Rapporte in den Gemeinden 60
87
(13)
(90)
(103)
Für die Ausbildung des schutzdienstpflichtigen Kaders und der
Mannschaft wurden die drei hauptamtlichen Instruktoren aus
dem Kanton Schwyz eingesetzt. Die Partnerkantone stellten für
die Ausbildung ihrer Schutzdienstpflichtigen ebenfalls Instruktoren zur Verfügung. Für spezielle Instruktionen wurden Fachreferenten beigezogen.
2.3 Straffälle
Verwarnungen durch die Amtsstelle
Strafanträge an die Untersuchungsrichter
9
0
(3)
(1)
168
(42)
2.5 Verschiebungsgesuche
Durch die Amtsstelle erledigt
3. Organisation
3.1 Zivilschutz, Kantonale Zivilschutzstelle
Die 30 Gemeinde-Zivilschutzstellen wurden aufgehoben und die
im Berichtsjahr neu aufgebaute Kantonale Zivilschutzstelle übernahm die Daten von gegen 4500 Schutzdienstpflichtigen. Die Bewirtschaftung erfolgt mit einer speziellen EDV-Software.
86
Tauglich
Untauglich
Zurückgestellte in Bearbeitung
Total Beurteilte
1
5
3
9
(0)
(3)
(3)
(6)
4. Brandschutz und Störfallvorsorge
4.1 Vorbeugender Brandschutz
Im Jahre 2000 hat der Kantonsrat den Beitritt zur Interkantonalen
Vereinigung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)
beschlossen. Die IVTH hat mit Beschluss vom 10. Juni 2004 die
neuen Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF 2003 genehmigt und verbindlich erklärt. Der Regierungsrat hat diese Vorschriften mit Beschluss Nr. 1504 vom 3. November 2004 auf den
1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Sie dienen dem Personen- und
dem Sachwertschutz und legen das Sicherheitsniveau in der
Schweiz fest. Die kommunalen und regionalen Brandschutzexperten und auch die Bauplaner wurden auf Grund dieser vollständig neuen Brandschutzvorschriften intensiv ausgebildet.
Im Jahre 2005 wurden vom Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz
303 (300) Brandschutzbewilligungen für Neu- und Umbauten
mit speziellen Brandgefahren (Industrie- und Gewerbegebäude,
öffentliche Bauten usw.) erteilt sowie 90 (120) Abnahmerapporte
erstellt. Die Gemeinden erteilten weitere 794 (889) Brandschutzbewilligungen (insbesondere für Wohnbauten und für öffentliche
Anlässe).
4.2 Störfallvorsorge (Vollzug Störfallverordnung)
Auf Grund des weit fortgeschrittenen Vollzuges der Störfallverordnung wurden die Aktivitäten mit reduzierter Intensität weitergeführt. Im Vordergrund stand die Aktualisierung der Einsatzunterlagen von stationären Betrieben, Beurteilungen von
Strassenausbauprojekten und Koordinationsbesprechungen betreffend Einsatzunterlagen mit den SBB.
5. Baulicher Zivilschutz
5.1 Neuerstellte, kontrollierte Schutzplätze
In Privatschutzräumen
In Sammelschutzräumen der Gemeinde
In öffentlichen Schutzräumen
Total
1376
0
142
1518
(1959)
(63)
(203)
(2225)
Militär- und Polizeidepartement
5.2 Bewilligte Schutzplätze
– Schutzbauten
In Privatschutzräumen
In Sammelschutzräumen der Gemeinde
In öffentlichen Schutzräumen
Total
2970
0
780
3750
(3586)
(0)
(479)
(4047)
1478
19
1497
(1648)
(272)
(1920)
– Finanzielle Abgeltung
Mit Ersatzbeiträgen
Mit Sicherheitsleistung
Total
5.3 Zivilschutzbauten
In Altendorf, Einsiedeln, Illgau, Lachen, Reichenburg, Schwyz
wurden sieben öffentliche Sammelschutzräume erstellt. In Illgau
wurde der Kulturgüterschutzraum abgenommen.
6. Feuerwehrinspektorat
6.6 Öl-, Chemie- und Strahlenwehr
Die meisten Ölwehreinsätze konnten auch dieses Jahr, mit Ausnahme derjenigen auf den Gewässern, von den Gemeinde- bzw.
Betriebsfeuerwehren selbst, ohne Unterstützung durch den zuständigen Öl-, Chemie- und Strahlenwehrstützpunkt, bewältigt
werden.
7. Katastrophenhilfe / Kantonaler Führungsstab
6.1 Allgemeines
Das Einsatzjahr war geprägt durch die Überschwemmungen und
Murgänge anlässlich des Unwetters «Norbert» in der Zeit vom
21. bis 26. August. Ein weiterer Schwerpunkt war die Gasexplosion in einem Wohn- und Geschäftshaus in Lauerz (17. August).
Daneben sind noch zwei Brandereignisse von abgelegenen Objekten zu erwähnen: Galgenen (12. Januar) und Morschach
(28. Februar).
6.2 Betrieblicher Brandschutz
Im betrieblichen Brandschutz wurden zehn (9) spezifische
Brandschutzinstruktionen durchgeführt, mit denen insgesamt
161 (179) Teilnehmer in das richtige Vorgehen betreffend Alarmierung, Rettung und Brandbekämpfung mit Kleinlöschgeräten
eingeführt wurden.
Zudem wurden in 16 (21) Hotels, Heimen und öffentlichen Gebäuden Kontrollen und Beratungen im Bereich des betrieblichen
Brandschutzes vorgenommen.
6.3 Ausbildung im abwehrenden Brandschutz
Das Angebot der elf (13) kantonalen Kurse und Rapporte wurde
von 524 (643) Feuerwehrangehörigen genutzt. Dabei wurden
1269 (1318) Diensttage geleistet, was einen Aufwand von 2.42
(2.05) Tagen pro Person für die Aus- und Weiterbildung ergibt.
Zusätzlich führten die Bezirksfeuerwehrverbände noch dreitägige
Grundausbildungskurse für neu eingeteilte Feuerwehrleute sowie
regionale Kaderweiterbildungskurse durch.
6.4 Einsätze der Schadenwehren
Die Zahl der Ernstfalleinsätze bewegte sich im Mittel der vergangenen Jahre. Folgende Ernstfalleinsätze sind dem Feuerwehrinspektorat gemeldet worden:
Technische Einsätze
Brände
Öl- und Chemiewehr
Wasserwehr (Elementarereignisse)
Fehl- und Falschalarme
Total
6.5 Inspektionen
Im Jahre 2005 wurde bei sämtlichen Feuerwehren eine unangemeldete Inspektion einer Spezialistenübung durchgeführt. Dabei
ging es neben der Überprüfung des Ausbildungsstandes der Spezialisten und der Gerätehandhabung auch um die Beurteilung
der Übungsvorbereitung und Übungsdurchführung.
Die Inspektionen ergaben ein durchwegs positives Bild; es müssen in den Kursen und Übungen keine gravierenden Anpassungen vorgenommen werden.
103
101
37
74
151
466
(80)
(117)
(44)
(45)
(155)
(441)
Die Einsatzzahlen bei den Elementarereignissen vermitteln insofern ein falsches Bild, als anlässlich des Unwetters «Norbert» die
Feuerwehren wegen der grossen Anzahl Einsätze nicht mehr in
der Lage waren, alle einzeln zu rapportieren. Aus diesem Grund
wurden alle Unwettereinsätze pro Feuerwehr als ein Einsatz gewertet. Bei diesem Ereignis standen sämtliche Feuerwehren des
Kantons Schwyz im Einsatz und leisteten dabei gesamthaft 2550
Manntage Einsatz.
Die überaus starken Regenfälle des Unwetters «Norbert» verursachten auch im Kanton Schwyz grosse Schäden, vorwiegend im
inneren Kantonsteil auf der West-Ost-Achse von Küssnacht (links
und rechts der Rigi) bis ins Bisistal. Besonders stark betroffen
waren die Bezirke Gersau und Küssnacht und die Gemeinden
Arth, Ingenbohl, Lauerz, Morschach, Muotathal, Riemenstalden
und Schwyz. Ebenfalls, aber weniger betroffen waren Einsiedeln
sowie der äussere Kantonsteil.
Am 22. August 2005 wurde der Kernstab des Kantonalen Führungsstabes und die Führungsunterstützung aufgeboten. Der
Führungsraum im Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz an der
Schlagstrasse in Schwyz wurde bezogen, die Lage- und Entschlussfassungsrapporte durchgeführt und ein 24-Stunden-Betrieb bis 26. August 2005 aufrechterhalten.
Parallel dazu boten die Behörden von Küssnacht, Arth, Lauerz,
Schwyz, Ingenbohl, Gersau, Muotathal, Morschach und Riemenstalden ihre Führungsstäbe zur Koordination der Schadensbewältigung auf. Die vom Kanton und den Gemeinden vorbereiteten
Massnahmen haben sich bewährt, und die im Verlauf des Unwetters angeordneten Einsätze aller Rettungskräfte waren für die
Bevölkerung wirkungsvoll.
8. Kreiskommando
8.1 Militärsektion Kanton Schwyz
Es wurden 11 411 (18 800) Wehrpflichtige verwaltet, rund 1000
Anmeldungen und 900 Abmeldungen vorgenommen und 1400
Adressänderungen verarbeitet. 39 Wehrpflichtige mussten zur
Aufenthaltsnachforschung polizeilich ausgeschrieben werden.
8.2 Dienstverschiebungen /Auslandurlaub
8.2.1 Dienstverschiebungen
Total gingen 1397 (1109) Dienstverschiebungsgesuche ein.
968 (719) Gesuche konnten abschliessend erledigt werden.
602 (539) Dienstverschiebungen wurden bewilligt, 96 (74) davon
aus medizinischen Gründen. 245 (174) Gesuche mussten abgelehnt werden. Ausserdem wurden 121 (50) Wiedererwägungsgesuche bearbeitet.
8.2.2 Auslandurlaub
50 (70) Wehrpflichtigen wurde ein Auslandurlaub bewilligt.
87
Militär- und Polizeidepartement
8.3 Rekrutierung
8.3.1 Orientierungstage
Als Vorbereitung auf die Rekrutierung in Nottwil wurden die Stellungspflichtigen zu einem obligatorischen Orientierungstag im
Kanton aufgeboten. Im November wurden an 17 (16) Tagen
706 (721) Männer und sieben (11) Frauen des Jahrgangs 1987
an ganztägigen Orientierungstagen über die Armee, den Zivilschutz und den Zivildienst informiert.
683 (672) wurden an die Rekrutierung nach Nottwil aufgeboten.
8.3.2 Rekrutenschulen
Aus dem Kanton Schwyz rückten insgesamt 587 (578) Rekruten
in die verschiedenen Schulen ein.
8.4 Schiess- und Entlassungswesen
8.4.1 Schiesswesen ausser Dienst
6636 (7693) Schützen aus 58 (58) Sektionen absolvierten das
obligatorische Programm. Am Feldschiessen 300 m nahmen
3402 (3920) Schützen teil. In 33 (33) Schützenkursen wurden
320 (306) Jungschützen und 32 (38) Jungschützinnen ausgebildet.
8.4.2 Entlassung aus der Wehrpflicht
Auf Ende Jahr wurden insgesamt 1810 (2353) Soldaten, Unteroffiziere, höhere Unteroffiziere und Offiziere aus der Armee entlassen. Für die Abgabe der Mannschaftsausrüstungen waren
sieben (9) Entlassungshalbtage notwendig.
8.5 Strafen
Total mussten 364 (436) Geldbussen verfügt werden. 425 (417)
Personen kamen der obligatorischen Schiesspflicht nicht nach.
Acht (6) mussten wegen Disziplinarvergehen mit Geldstrafen gebüsst werden. Zudem wurden 30 (69) Arreststrafen verfügt.
8.6 Wehrpflichtersatz
Für acht (10) Ersatzpflichtige fehlten die rechtskräftigen Steuereinschätzungen. Die Jahresrechnung konnte mit einem Rohertrag von Fr. 3 508 054.45 (5 611 377.55) abgeschlossen werden.
Nach Abzug der Rückerstattungen an die Dienstnachholer verblieben dem Bund (80%) Fr. 2 778 122.85 (4 447 166.35) und
dem Kanton (20%) Fr. 694 530.70 (1 111 791.60).
In 165 (660) Fällen wurde die Betreibung eingeleitet. Zudem
mussten 16 (29) Rechtsöffnungsbegehren an die Bezirksgerichte sowie sechs (5) Forderungen an die Konkursämter gestellt
werden.
F. Kantonales Zeughaus
1. Verwaltung
Das Kantonale Zeughaus führte die Umrüstung auf die neuen Abzeichen der Armee XXI für fünfzehn (9) Einheiten durch. Von den
Entlassungsjahrgängen 1969 –1971 und 1972 –1975, welche
ihre Dienstleistungspflicht erfüllt haben, behielten am Ende ihrer
Dienstzeit 599 (869) Wehrmänner ihre persönliche Waffe. Für die
Jungschützenkurse wurden 368 (396) Sturmgewehre 90 zur
Ausbildung abgegeben. Von der Möglichkeit, Schuhe (Kampfstiefel oder Schalenschuhe) zu beziehen, machten 106 (241) Wehrmänner Gebrauch.
Im Verlaufe dieses Jahres wurden an 1216 (1022) Vestons
95 und an 2432 (2044) Tarnanzugjacken die neuen Einheitsabzeichen aufgenäht. Zusätzlich erfolgte der Austausch von
3648 (3066) Paar Achselschlaufen und 1216 (1022) Emblemen
zum Beret 95.
88
2. Bundesamt für Betriebe des Heeres
Der Aufwand des Betriebspersonals zu Lasten Bund erreichte
6049 (6791) Stunden oder 80.33%; er wurde zusammen mit den
fixen Lohnanteilen des Verwaltungspersonals und dem übrigen
Sachaufwand vom Bund zurückvergütet.
Der Aufwand des gesamten Personals verteilte sich auf die Sachgebiete Bewirtschaftung, Unterhalt Armeematerial und Vorräte
mit 5474 (6242) Stunden sowie Dienstleistungen für Kanton
(Fahnen / Kostüme, Jugend und Sport, Kantonspolizei, Katastrophenhilfe usw.) mit 1373 (1167) Stunden.
3. Gruppe Rüstung
Der Anteil des Kantons an der gesamten Beschaffung von neuen
Ausrüstungsgegenständen betrug im Berichtsjahr Fr. 15 825.–
(Fr. 77 920.–). Der ganze Betrag entfiel auf Gepäck und Lederzeug. Masskleider wurden keine angefertigt.
4. Heimarbeit
Im Kanton konnten verschiedene Aufträge vergeben werden.
Zwei (2) Sattlerbetriebe sowie die Behindertenwerkstatt Schwyz
erhielten Aufträge für:
– Reparaturen
– Neukonfektionierungen
– Neuanfertigungen im Bereich kantonale Verwaltung (Kantonspolizei, Katastrophenhilfe).
5. Zivilschutzmaterial
Die persönliche Ausrüstung der Schutzdienstpflichtigen wurde im
Zeughaus eingelagert. Ab diesem Materialdepot wurde 418 Angehörigen der Einsatzkompanien die persönliche Ausrüstung abgegeben. Für die Ausrüstung der Schutzdienstpflichtigen waren
zehn Halbtage nötig.
6. Jugend+Sport-Material
Sämtliches Jugend+Sport-Material des Kantons Schwyz ist im
Zeughaus eingelagert. Ein Mitarbeiter leistete 341.50 (327.25)
Stunden für die Instandstellung, das Rüsten, die Rücknahme und
das Einlagern des Jugend+Sport-Materials.
Finanzdepartement
Das Berichtsjahr war von zwei Grossprojekten geprägt. Zum einen hat der Regierungsrat einen zweiten Massnahmenplan zur Realisierung der Haushaltstrategie in Auftrag gegeben. Mit diesem zweiten Massnahmenplan wurden Einsparungen von brutto 25.4 Mio.
Franken bzw. 7% erzielt. Zum anderen wurde die Teilrevision des geltenden Steuergesetzes vorbereitet, um es an geändertes Bundesrecht anzupassen und die Position des Kantons im Standortwettbewerb weiter zu stärken. – Mittelfristig werden die Einführung des
Neuen Finanzausgleichs 2008 und die Inkraftsetzung der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes den Staatshaushalt am stärksten belasten. Wegen der heute absehbaren Mindererträge infolge der Revision des Steuergesetzes ist davon auszugehen, dass das
strategische Ziel des Rechnungsausgleichs im Jahr 2008 noch nicht erreicht werden kann. – Der Regierungsrat hat entschieden, die
Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) flächendeckend bis ins Jahr 2010 einzuführen.
A. Finanzhaushalt
1. Bund
1.1 Bundeshaushalt
Die Finanzrechnung des Bundes schloss 2005 mit einem Defizit
von 0.1 Milliarden. Ein Jahr zuvor hatte das Defizit noch 1.7 Milliarden betragen. Die Verbesserungen sind insbesondere auf das
Entlastungsprogramm 03 zurückzuführen. Auch im Vergleich
zum Voranschlag ist das Ergebnis deutlich besser ausgefallen
(+1.7 Mrd.). Ermöglicht haben diese Verbesserung Mehreinnahmen von 0.5 Milliarden und vor allem Minderausgaben von
1.1 Milliarden. In diesen Zahlen nicht enthalten sind ausserordentliche Einnahmen von 8,4 Milliarden aus dem Golderlös der
Nationalbank (7.0 Mrd.) und aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien (1.4 Mrd.). Das Ergebnis spiegelt eine weitere Gesundung
des Bundeshaushaltes; gemäss dem in der Schuldenbremse verankerten Abbaupfad muss der Haushalt ab 2007 strukturell ausgeglichen sein.
1.2 Neuberechnung des Finanzkraftindexes
Der Bundesrat hat im Berichtsjahr die Finanzkraft der Kantone für
die Jahre 2006 und 2007 festgesetzt. Die Finanzkraft ist das zentrale Element des Finanzausgleichsregimes zwischen Bund und
Kantonen. Je schwächer die Finanzkraft eines Kantons, umso
höher fallen die Bundesbeiträge und die Kantonsanteile an
Bundeseinnahmen aus. Der geltende Finanzkraftindex wird bis
zur Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und
der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) beibehalten.
Die Finanzkraft des Kantons Schwyz wurde auf 110 festgelegt. Sie
liegt somit um 7 Indexpunkte tiefer als in den Vorjahren. Der Kanton Schwyz führt damit weiterhin die Gruppe der mittelstarken
Kantone an.
1.3 Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgabenteilung (NFA)
Der Bundesrat hat die Botschaft zur NFA-Ausführungsgesetzgebung vorgelegt. Diese enthält 33 Bundesgesetze, die in einem so
genannten Mantelerlass zusammengefasst sind. Die Botschaft ist
von Bund und Kantonen gemeinsam konzipiert worden. Es ist
davon auszugehen, dass die Einführung der NFA wie geplant auf
den 1. Januar 2008 erfolgen kann.
1.4 Erlös aus dem Verkauf des überschüssigen
Goldbestandes der Schweizerischen Nationalbank
Der Bundesrat hat im Berichtsjahr entschieden, den Erlös aus
dem Verkauf des überschüssigen Goldbestandes der Schweizerischen Nationalbank zu zwei Dritteln an die Kantone zu verteilen.
Der Kanton Schwyz erhielt aus dem Ertrag des Nationalbankgoldes gemäss Verteilschlüssel 188.6 Mio. Franken. Dieser Betrag
wurde dem Eigenkapital gutgeschrieben.
2. Kanton
2.1 Staatsrechnung 2004
In der Junisession 2005 hat der Kantonsrat die Staatsrechnung
2004 genehmigt. Die Laufende Rechnung für das Jahr 2004
schliesst mit einem Aufwand von 895 Mio. und einem Ertrag von
829 Mio. Franken ab. Daraus resultiert ein Defizit von 66 Mio.
Franken. Dieses liegt um 49% tiefer als budgetiert. Die deutliche
Verbesserung der Rechnung ist einerseits auf die Umsetzung der
vom Regierungsrat in die Wege geleiteten Sparmassnahmen, andererseits auf höhere Erträge zurückzuführen.
Die im Rahmen des Massnahmenplans zur Realisierung der
Haushaltstrategie getroffenen Entscheide wurden zum grössten
Teil auf den Jahresbeginn 2005, vereinzelt aber bereits früher in
Kraft gesetzt. Zudem hatte der Regierungsrat schon beim Voranschlag 2004 verschiedene Sofortmassnahmen ergriffen. So
wurde etwa zu Lasten des Staatspersonals auf die Reallohnerhöhung 2004 verzichtet. Die mit all diesen Vorkehrungen verbundenen Minderausgaben haben das Ausgabenwachstum reduziert.
Es liegt nun zwei Prozent unter dem Ertragswachstum. Nach der
Stabilisierung der Ausgaben in der letzten Staatsrechnung konnte der Trend steigender Defizite nicht nur gestoppt, sondern umgekehrt werden. Das Defizit 2004 lag um 14% tiefer als im Vorjahr.
Das tiefere Defizit ist auch eine Folge steigender Erträge. Der Anteil an der direkten Bundessteuer verharrte entgegen den Prognosen des Bundes auf Vorjahresniveau. Hinzu kommen höhere
Nachträge aus den Vorjahren und höhere Erträge der Nationalbank und der Schwyzer Kantonalbank. Im Jahr 2004 ging die Finanzierung der Regionalspitäler von den Bezirken an den Kanton
über. Die zu diesem Zweck vom Kantonsrat bewilligte Steuererhöhung von 20% der einfachen Steuer brachte 32.5 Mio. Franken zusätzliche Steuererträge. Die Kosten der innerkantonalen
Spitalversorgung beliefen sich aber auf 35.8 Mio., sodass die
Staatsrechnung zusätzlich mit 3.3 Mio. Franken belastet wurde.
Die Investitionsrechnung 2004 schloss mit Nettoinvestitionen von
57 Mio. Franken. Der Finanzierungsfehlbetrag betrug 86 Mio.
und schloss dank tieferem Defizit um 43% besser ab als budgetiert. Das Eigenkapital sank auf 392 Mio. Eine Neuverschuldung
fand nicht statt.
2.2 Nachkredite zu Lasten der Staatsrechnung 2005
Eine erste Sammelvorlage mit Nachkrediten von Fr. 10 232 500.–
zu Lasten der Laufenden Rechnung und von Fr. 3 459 100.– zu
Lasten der Investitionsrechnung wurde vom Kantonsrat im Juni
genehmigt. In der zweiten Sammelvorlage beschloss das Parlament zu Lasten der Laufenden Rechnung Nachkredite von
Fr. 8 701 100.– und zu Lasten der Investitionsrechnung von
Fr. 1 526 000.–. Insgesamt wurde die Laufende Rechnung mit
18.9 Mio. Franken und die Investitionsrechnung mit 4.9 Mio.
Franken zusätzlich belastet.
89
Finanzdepartement
2.3 Voranschlag 2006
Der Kantonsrat genehmigte an seiner ordentlichen Wintersitzung
vom 14. Dezember 2005 den Voranschlag 2006. Die Laufende
Rechnung weist einen Aufwandüberschuss von 66.3 Mio. Franken aus. In der Investitionsrechnung betragen die Nettoinvestitionen 67.2 Mio. Franken. Diesen Nettoinvestitionen und dem Aufwandüberschuss stehen der Saldo der Spezialfinanzierungen von
0.5 Mio. und Abschreibungen von 58.7 Mio. Franken gegenüber.
Die Finanzierung weist dadurch einen Fehlbetrag von 74.2 Mio.
Franken aus.
Der Regierungsrat hat im Anschluss an den Voranschlag 2005
einen zweiten Massnahmenplan zur Realisierung der Haushaltstrategie in Auftrag gegeben und für den Voranschlag 2006 für
bestimmte Aufwandgruppen eine lineare Kürzung von 10%
gegenüber dem Voranschlag 2005 vorgegeben. Die WOV-Ämter
waren von den linearen Kürzungen nicht ausgeschlossen.
Gemäss Auftrag des Regierungsrates waren vom Massnahmenplan II 855 Konti betroffen. Diese Konti umfassten im Voranschlag 2005 383.1 Mio. Franken bzw. 41% des Gesamtaufwandes der Laufenden Rechnung. Auf Antrag der Departemente
wurden bei 221 Konti auf die lineare Kürzung verzichtet und
15 Anträge zur Anpassung des Prozentsatzes wurden genehmigt.
22 Anträge wurden abgelehnt.
Mit dem Massnahmenplan II wurden Einsparungen von brutto
25.4 Mio. Franken bzw. 7% erzielt. Trotzdem umfasst der Aufwand der zu kürzenden Kontengruppen im Voranschlag 2006
immer noch 383.2 Mio. Franken, weil zum Teil die Ausgaben
nicht gekürzt, sondern deutlich angehoben werden mussten, wodurch der lineare Spareffekt kompensiert wurde.
2.4 Gemeinden
Die Schwyzer Finanzstatistik 2000 – 2004 stellt die wichtigsten Finanzkennzahlen der letzten fünf Jahre (2000 – 2004) dar. Diese
zeigen eine solide Finanzlage der Bezirke und Gemeinden.
Die Gemeinwesen haben insgesamt in den letzten fünf Jahren mit
durchschnittlich 550 Mio. Franken bedeutende Bruttoinvestitionen realisiert. Trotzdem sind die durchschnittliche Nettoschuld
der Bezirke und Gemeinden um einen Viertel und der Zinsbelastungsanteil von 2.28% im Jahr 2000 auf gute 0.64% im Jahr
2004 gesunken. Der Selbstfinanzierungsgrad gemessen über
fünf Jahre hat sich gegenüber dem Vorjahr von 126 auf 116% reduziert. Dies entspricht immer noch einer sehr soliden Finanzierung der getätigten Investitionen. Die Nettoschuld pro Einwohner
ist in der Berichtsperiode leicht gesunken und liegt weiterhin auf
tiefem Niveau, nämlich bei Fr. 2396.– pro Einwohner. Die Entwicklung der Steuerkraft ist regional unterschiedlich. In Freienbach ist sie erneut gesunken, während sie in Wollerau und im
Bezirk Höfe leicht angestiegen ist. Erfreulich zeigt sich die Entwicklung der Schwankungsreserven. Dank des innerkantonalen
Finanzausgleichs konnten von zwei Ausnahmen abgesehen alle
Gemeinden in der Berichtsperiode Eigenkapital bilden.
B. Finanzausgleich
1. Finanzausgleich mit Pauschalbeiträgen
Das Gesetz über den Finanzausgleich vom 7. Februar 2001 ist in
der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 angenommen worden
und am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Damit der Regierungsrat eine aktuelle Feinsteuerung des Finanzausgleichs wahrnehmen kann, hat er auf der Grundlage der Gemeindefinanzstatistik,
der Änderungen in der Gesetzgebung und der Wachstumsprognosen die notwendigen Werte, Faktoren und Ansätze festgelegt.
90
2. Horizontaler Finanzausgleich
Das Gesetz über den Finanzausgleich führt unter den Bezirken
einerseits und unter den Gemeinden andererseits einen Steuerkraftausgleich ein. Der Steuerkraftausgleich beruht auf der relativen Steuerkraft der Bezirke und Gemeinden. Um die aktuelle
Steuerkraft zu ermitteln, werden zwei Indikatoren herangezogen:
Die Steuerkraft 2003 nach der Gemeindefinanzstatistik (Erfahrungswert) sowie die per Ende Juni 2004 für die Kantonssteuern
gemeldeten und von den Gemeinden fakturierten Steuerbeträge
(Prognosewert). Weil in den Steuermeldungen 2004 für die Kantonssteuern nicht alle relevanten Steuererträge für die Berechnung der Steuerkraft gemeldet werden können, werden die
aktuellen Steuermeldungen mit einem Korrelationsfaktor multipliziert, der sich auf die Erfahrungswerte des Vorjahres abstützt.
Weil die relative Steuerkraft des Bezirkes Höfe den Mittelwert aller
Bezirke übersteigt, werden 20% des Steuerkraftüberhangs abgeschöpft und auf die Bezirke mit einer tiefen relativen Steuerkraft
umverteilt. Gestützt auf diese Ansätze hat der Bezirk Höfe im
Rechnungsjahr 2005 eine Abschöpfungsleistung von rund
3.3 Mio. Franken erbracht. Übersteigt die relative Steuerkraft einzelner Gemeinden den gewichteten Mittelwert aller Gemeinden,
werden mindestens 10 und höchstens 50% des Steuerkraftüberhangs abgeschöpft und umverteilt. Der Regierungsrat legt die als
untere und obere Abschöpfungsgrenze massgeblichen Prozentsätze fest. Damit finanzieren alle Gemeinden mit einer relativen
Steuerkraft über dem Mittel von Fr. 1250.– den Steuerkraftausgleich auf kommunaler Ebene, also Lachen, Altendorf, Wollerau,
Freienbach und Feusisberg. Dank dieser Ansätze konnte 2005
eine Abschöpfungsleistung von insgesamt rund 18 Mio. Franken
erzielt und umverteilt werden.
3. Direkter Finanzausgleich
Der direkte Finanzausgleich beruht auf einem Normaufwandausgleich. Massgebend ist nicht der von den bezugsberechtigten Gemeinden tatsächlich verursachte Aufwand und Ertrag, sondern
die Differenz zwischen dem ermittelten Normaufwand und Normertrag. Der Normaufwand setzt sich zusammen aus den Normaufwandgruppen Bildung nach Schülerzahl, Strassenwesen nach
Laufmetern, Alters- und Pflegeheime nach Einwohnerzahl, Einwohnerdienste nach Einwohnerzahl sowie Kapitaldienst, Beiträge
an den Kanton und Sonderaufwand zu Ist-Werten. Die Normansätze der einzelnen Normaufwandgruppen betragen: Fr. 11 140.–
pro Schüler in der Bildung, Fr. 51.– pro Laufmeter im Strassenwesen, Fr. 36.– pro Einwohner für Alters- und Pflegeheime sowie
Fr. 610.– pro Einwohner für die Einwohnerdienste. Gemeinden
mit weit unterdurchschnittlicher Einwohnerzahl werden angemessene Strukturzuschläge zum Normaufwand hinzugerechnet,
die vom Regierungsrat festgesetzt werden. Der Regierungsrat erachtet Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von weniger als 1200
Einwohnern als berechtigt, Strukturzuschläge zu erhalten. Aufgaben mit einer Spezialfinanzierung sind grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu führen und deshalb nicht in den Normaufwand einzubeziehen. Der Regierungsrat kann ausnahmsweise einzelnen
Gemeinden mit weit unterdurchschnittlicher Einwohnerzahl bestimmte Einlagen in Spezialfinanzierungen anrechnen, soweit
sonst die marktüblichen Abgaben und Gebühren deutlich überschritten werden müssten. Der Normertrag umfasst die Kantonsbeiträge, die Beiträge zu Gunsten oder aus dem Steuerkraftausgleich, den Anteil am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer, weitere
Erträge sowie den Normertrag der Steuern. Um den Normsteuerertrag zu ermitteln, wird von der Steuerkraft 2004 ausgegangen,
wie sie im horizontalen Finanzausgleich Anwendung findet. Der
Regierungsrat setzt diesen Normsteuerfuss fest, wobei er das
Steuerfussmittel aller Gemeinden berücksichtigt. Der Normsteu-
Finanzdepartement
erfuss für den Normsteuerertrag wurde auf 209% einer Steuereinheit festgesetzt.
4. Auswirkungen
Die Ansätze für Normaufwand und -ertrag haben zur Konsequenz, dass insgesamt 22 Gemeinden den Normaufwandausgleich erhielten. Der Kanton bezahlte den Gemeinden für den
Normaufwandausgleich insgesamt rund 29.4 Mio. Franken.
tonsrat beschlossenen Steuerentlastungen gehen in Teilbereichen wesentlich weiter, als dies der Regierungsrat – insbesondere mit Rücksicht auf die zu erwartenden Steuerausfälle – beantragt hatte. Mit der Teilrevision wird das geltende Steuergesetz an
geändertes Bundesrecht angepasst; gleichzeitig trägt es mit verschiedenen Massnahmen zur Stärkung des Kantons im Standortwettbewerb bei.
Weil im Jahre 2006 eine antraglose Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr möglich ist, hat der Regierungsrat am
29. November 2005 die kantonale Vollzugsverordnung zum
Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (kVStV) entsprechend angepasst.
C. Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
Der Kantonsrat hat am 25. Mai 2005 den Schlussbericht über die
Pilotphase der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV)
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die bisher mit WOV gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die angestrebten Ziele
mehrheitlich erreicht wurden. Die neue Art der Verwaltungsführung erhielt deshalb grundsätzlich gute Noten. Eine überwiegende Mehrheit aller bisher am Projekt Beteiligten sprach sich denn
auch für deren Weiterführung aus. Auch der Regierungsrat beurteilt WOV grundsätzlich positiv. Er hat deshalb das Finanzdepartement beauftragt, das WOV-Konzept weiterzuentwickeln sowie
die flächendeckende, gestaffelte Einführung von WOV in der Verwaltung bis ins Jahr 2010 vorzubereiten.
D. Steuern
1. Gesetzgebung
Am 24. August 2005 hat der Regierungsrat die Verordnung über
die steueramtliche Schätzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke (SchätzV) rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft
gesetzt. Die Neuordnung des Schätzungsrechts fand ihren Abschluss mit dem Erlass der regierungsrätlichen Schätzungsanleitung vom 24. August 2005.
Am 20. April 2005 hat das Bundesgericht die staatsrechtlichen
Beschwerden gegen die Verordnung über die vorläufige prozentuale Anpassung der Vermögenssteuerwerte nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke (ÜbeVNL) abgewiesen. Damit erhöhen sich
die Vermögenssteuerwerte von Altschätzungen für die Steuerperioden 2004 bis 2006 je nach Wertbasis um 20 bis 80%. Mit Beschluss vom 30. August 2005 wurde die ÜbeVNL mit dem Ziel
abgeändert, für die rund 500 Steuerpflichtigen, die eine individuelle Neuschätzung der Liegenschaften verlangt haben, eine
zweite Neuschätzung zu vermeiden.
Das Initiativbegehren «Gerechte Kinderabzüge (Weniger Steuern
für Familien)», das den Kinderabzug vom Reineinkommen durch
einen Abzug vom Steuerbetrag ersetzen wollte, scheiterte in der
Volksabstimmung vom 17. April 2005 mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 42%.
Die erste Teilrevision des neuen Steuergesetzes kam im Berichtsjahr wesentlich voran. Am 19. Januar 2005 verabschiedete der
Regierungsrat einen Gesetzesvorschlag. Es folgten die Vernehmlassung bis Ende April, deren Auswertung und schliesslich am
5. Juli 2005 Bericht und Vorlage für den Kantonsrat. Die vorberatende kantonsrätliche Kommission behandelte die Vorlage an
einer ganztägigen Sitzung am 1. September 2005. Mit Beschluss
vom 27. September 2005 nahm der Regierungsrat Stellung zum
Ergebnis der kantonsrätlichen Beratungen. Der Kantonsrat behandelte das Geschäft am 23. November 2005. Die vom Kan-
2. Einkommens- und Vermögenssteuern
Der Stand der Veranlagungen bei den natürlichen Personen präsentiert sich am Ende des Berichtsjahres wie folgt:
77 233 Veranlagungen (98.33%) pro 2001
78 929 Veranlagungen (97.88%) pro 2002
45 036 Veranlagungen (54.78%) pro 2003
36 301 Veranlagungen (43.55%) pro 2004
Im Jahre 2005 sind insgesamt 88 854 (70 668) Veranlagungen
bearbeitet und eröffnet worden. Die Zahl der steuerpflichtigen natürlichen Personen erhöhte sich innert Jahresfrist um 1160 oder
1.4% auf gesamthaft 83 266.
1290 (510) Steuerpflichtige mussten gebüsst werden, weil sie die
Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht hatten. Rund
40% der Steuerpflichtigen haben die Steuererklärung mit der
Software eTax.schwyz, die von der Steuerverwaltung kostenlos
angeboten wird, erstellt und damit ein automatisiertes Erfassen
der Daten ermöglicht.
3. Steuer auf Kapitalabfindungen und -gewinnen
sowie auf ausserordentlichen Einkommen
Im Berichtsjahr wurden 2895 (3073) Kapitalabfindungen aus anerkannten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge bzw. aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge sowie 28 (25)
Kapital- bzw. Liquidationsgewinne Selbstständigerwerbender besteuert. In 54 Fällen (120) sind ausserordentliche Einkünfte, die
in den Bemessungslückenjahren 1999 / 2000 erzielt worden sind,
mit einer separaten Jahressteuer erfasst worden.
4. Gewinn- und Kapitalsteuer
Der Stand der Veranlagungen bei den juristischen Personen präsentiert sich am Ende des Berichtsjahres wie folgt:
6213 (99.47%) pro 2001
6522 (98.73%) pro 2002
6618 (94.65%) pro 2003
2790 (37.84%) pro 2004
179 (2.40%) pro 2005
Im Jahre 2005 sind 7277 (7771) Veranlagungen bearbeitet und
eröffnet worden. 293 (278) Steuerpflichtige mussten gebüsst
werden, weil sie die Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht hatten. Die Zahl der steuerpflichtigen juristischen Personen
erhöhte sich innert Jahresfrist um 374 oder 5.3% auf gesamthaft
7365.
91
Finanzdepartement
5. Grundstückgewinnsteuer
Statistische Angaben
2005
2004
Handänderungen
Pflichtige Handänderungen1
Eröffnete Veranlagungen
Pendente Veranlagungen
Handänderungssumme (in Mio. Fr.)2
Gesamtgewinn (in Mio. Fr.)2
3120
2545
2243
2541
1385
296
2989
2315
2466
2239
1251
245
1
2
Eröffnete Geschäftsfälle
Eröffnete Veranlagungen betreffend
Steuererträge1
Kanton
Bezirke
Gemeinden
Kirchgemeinden
Total
1
2005
2004
19 176 543.80
6 305 184.95
12 579 433.10
216 252.85
38 277 414.70
16 582 134.40
5 767 905.95
10 160 963.40
378 932.05
32 889 935.80
Verteilung für Veräusserungen bis zum 31. Dezember 2001 gemäss der bis zum gleichen Datum gültigen Fassung von § 199 Abs. 1 StG.
6. Quellensteuer
Statistische Angaben
2005
2004
Abrechnende Geschäftsbetriebe
Quellenbesteuerte
mit Wohnsitz im Kanton
Empfänger von Kapitalleistungen
Künstler, Sportler, Referenten
Verwaltungsräte
Transporteure
Übrige ohne Wohnsitz im Kanton
2356
2 339
4136
444
632
50
1183
522
3 936
478
639
50
755
298
Steuererträge
2005
2004
3 809 267.25
4 218 809.39
2 619 844.05
3 344 464.00
375 684.65
14 368 069.34
4 627 831.75
3 691 453.13
1 909 800.25
2 564 666.15
272 077.35
13 065 828.63
Bund
Kanton (inklusive Verwaltungskosten)
Bezirke
Gemeinden
Kirchgemeinden
Total
7. Liegenschaftsschätzungen
Statistische Angaben
2005
2004
Neuschätzungen
1 145
Prozentuale Anpassung
der Vermögenssteuerwerte
48 636
Generelle Neuschätzung Landwirtschaft
1 626
Generelle Neuschätzung Nichtlandwirtschaft
456
Verkehrswertschätzungen
125
Projektschätzungen
53
3 227
0
0
0
153
208
Von den insgesamt 7814 Einsprachen, die gegen die prozentuale
Anpassung der Vermögenssteuerwerte erhoben wurden, sind rund
85% im Vorverfahren durch Rückzug erledigt worden. Die rund
500 Anträge auf Neuschätzung, die als Reaktion auf die prozentuale Anpassung der Liegenschaftswerte eingereicht wurden, werden
im Rahmen der generellen Neuschätzung prioritär bearbeitet. Mit
der Rekrutierung und Ausbildung von nebenamtlichen Schätzern
ist das Projekt «Generelle Neuschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Liegenschaften» gestartet worden.
8. Verrechnungssteuer
Im Berichtsjahr wurden 80 710 Anträge auf Rückerstattung der
Verrechnungssteuer bearbeitet. Gegenüber dem Vergleichsjahr
92
2003 hat sich die Zahl der bearbeiteten Fälle um 14.4% und die
Rückerstattungssumme als Folge des tieferen Zinsniveaus um
13.4% auf 129 Mio. Franken verringert. In 3159 (2003: 2947)
Fällen mussten zu viel ausgerichtete Verrechnungssteuern im Gesamtbetrag von 2.08 Mio. Franken (2003: 1.23 Mio.) zurückgefordert werden. Zusätzlich waren 1025 (2003: 1073) Veranlagungen bei Lotteriegewinnen und 1128 (2003: 1090) Anträge auf
Rückerstattung oder Herabsetzung von ausländischen Quellensteuern gemäss DBA zu behandeln. Im Rahmen des zusätzlichen
Steuerrückbehaltes USA sind an 1332 (2003: 1150) Antragsteller Fr. 721 054.– (2003: Fr. 575 416.–) vergütet worden. Unter
dem Titel pauschale Steueranrechnung haben 974 (2003: 835)
Antragsteller gesamthaft 5.28 Mio. Franken (2003: 4.62 Mio.)
ausbezahlt erhalten.
9. Direkte Bundessteuer
Dem Steuerjahr 2004 wird das Vergleichsjahr 2003 gegenübergestellt. Bei den natürlichen Personen ist wiederum eine Zunahme der Steuereingänge um rund 10% zu verzeichnen. Die Eingänge bei den juristischen Personen hingegen brachen um rund
13% ein. Die Statistik ist jedoch mit Vorsicht zu betrachten, da ein
grosser Teil der erhobenen Steuerbeträge der beiden Jahre 2003
und 2004 noch provisorischen Charakter aufweist. Provisorische
Rechnungen werden in der Regel nur bei einem steuerbaren Einkommen über Fr. 40 000.– zugestellt. Der Kanton Schwyz hat Anspruch auf 30% der bezogenen direkten Bundessteuern, abzüglich seiner Ablieferung für den horizontalen Finanzausgleich zu
Gunsten der anderen Kantone.
Zugestellte Rechnungen per
Veranlagungsjahr
31. Dezember 2005
2004
31. Dezember 2004
2003
60 732
3 420
45 027
2 864
31. Dezember 2005
2004
31. Dezember 2004
2003
210 118 868.70
187 846 900.45
4 415 222.90
690 800.00
4 627 831.75
3 681 966.40
74 304.65
2 784 050.56
104 864 453.10
60 800.00
324 777 976.45
94.51%
120 884 071.45
62 200.00
315 333 493.51
95.03%
Natürliche Personen
Juristische Personen
Steuerbeträge per
Steuerjahr
Natürliche Personen:
Ordentliche Jahressteuer
Kapital- und Liquidationsgewinnsteuer
Bussen und Nachsteuern
Quellensteuer
Juristische Personen:
Ordentliche Jahressteuer
Bussen und Nachsteuern
Direkte Bundessteuer total
Bezahlt in Prozenten
Aus der Statistik (alle offenen Steuerjahre):
Erfasste Bewegungen
Zugestellte Rechnungen
Zugestellte 1. Mahnungen
Zugestellte 2. Mahnungen
Zugestellte
Verzugszinsrechnungen
Rückzahlungen von
Steuerguthaben
Zahlungsvereinbarungen
Betreibungsverfahren eröffnet
Fortsetzungsverfahren eröffnet
Verwertungsverfahren eröffnet
Konkurseingaben
Haftungsverfügungen
Erlassgesuche verbucht
Statistik 2005
Statistik 2004
Statistik 2003
103 669
11 851
2 470
91 291
14 979
4 062
82 569
8 638
1 013
990
803
397
33 823
3 049
1 623
1 616
158
38
38
55
18 308
3 696
2 951
2 331
80
55
30
57
27 921
2 471
1 058
954
63
50
8
31
Finanzdepartement
10. Einsprachen
Im Berichtsjahr waren im «normalen» Vorverfahren 2438 (2370)
Einspracheneingänge zu verzeichnen. Zusätzlich gingen 7814
Einsprachen zur prozentualen Anpassung der Vermögenssteuerwerte ein. Aus dem Vorverfahren wurden 158 (184) Einsprachen
an die Steuerkommission weitergeleitet, welche 152 (183) Fälle
erledigen konnte. Damit blieb der hohe Pendenzenstand bestehen (Vorjahr 224; neu: 230). 29% (43%) der Fälle wurden im Berichtsjahr durch Abweisung, 24% (21%) durch Gutheissung / Teilgutheissung, 32% (20%) durch Abschreibung, 12% (10%)
durch Nichteintreten und 3% (6%) durch reformatio in peius erledigt.
11. Nachsteuern und Steuerstrafen
Im Berichtsjahr konnten 134 (82) Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren abgeschlossen werden. Die erhöhte Erledigungsquote
bewirkte keine Reduktion des Pendenzenstandes, da die Zahl der
Neueingänge mit 204 Fällen (117) noch stärker anstieg. Damit
ergab sich per Ende Jahr unter Berücksichtigung der üblichen Ermahnungen usw. ein Pendenzenstand von 161 (115) Fällen. Es
wurden keine (5) Strafanzeigen erstattet. Für Bund und Kanton
wurden Nachsteuern und Hinterziehungsbussen im Betrag von
Fr. 2 583 228.– (Fr. 2 409 279.–) verfügt, wovon Fr. 1 858 780.–
auf die kantonalen Steuern entfielen. Der durchschnittliche Ertrag
eines Schuldspruchs betrug Fr. 21 212.– (Fr. 36 649.–). Kantonal
wurden bei der Erhebung von Nachsteuern und Steuerstrafen betreffend Steuerperioden 2001 ff. Verfahrenskosten von insgesamt
Fr. 21 050.– (Fr. 5110.–) eingezogen.
12. Steuererlasse
Im Jahre 2005 haben 208 (269) Steuerpflichtige um Erlass ausstehender Steuerforderungen nachgesucht. 223 (282) Gesuche
konnten behandelt und dem Vorsteher des Finanzdepartements
zum Entscheid vorgelegt werden. 73 Gesuche (32.7%) konnten
ganz oder teilweise gutgeheissen werden. Am Ende des Berichtsjahres waren 357 Gesuche pendent.
E. Finanzkontrolle
1. Allgemeines
Die Finanzkontrolle prüfte als primär internes Revisionsorgan auf
der Basis der rollenden Revisionsplanung den Finanzverkehr
der kantonalen Verwaltung, der Anstalten, der Verwaltung der
Rechtspflege und weiterer Institutionen (Revisionsmandate)
mittels Stichproben unter rechtlichen, buchhalterischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, soweit nicht externe Revisionsstellen damit beauftragt waren. Mit ihrem risiko- und systemorientierten Prüfungsansatz versucht die Finanzkontrolle, aus
kritischer Distanz Mängel und Schwächen in den Prüfbereichen
zu orten, die daraus entstehenden Risiken in den Verantwortungsbereichen der Führungskräfte aufzuzeigen und zu bewerten
und mittels anwenderorientiert klassifizierten Hinweisen, Empfehlungen und Anträgen Anstösse zur Beherrschung dieser Risiken zu geben. In den Revisions- und Kontrollberichten werden
deshalb jene Prüfbereiche mit Anträgen ergänzt, bei denen
wegen des hohen Risikopotenzials im Falle der Nichtumsetzung,
wegen klaren Verstössen gegen Gesetze, Haushaltgrundsätze,
Grundsätze der ordnungsgemässen Rechnungsführung usw. ein
Handlungsbedarf der Führungsverantwortlichen besteht. Ist auf
Grund der Beurteilung von Prüfbereichen ein mittleres Risikopotenzial auszumachen, werden Empfehlungen abgegeben, über
deren Umsetzung oder Nichtumsetzung die Führungskräfte im
Rahmen ihres Risikomanagements in persönlicher Verantwortung entscheiden können.
Auf Grund der Zielsetzungen 2005 wurden Prüfschwergewichte
auf unangemeldete Geldrevisionen (Kassen; Post- und Bankkonten), auf Schlussrevisionen bei den nach den Grundsätzen der
Wirkungsorientierten Verwaltungsführung geführten Ämtern und
Dienststellen, auf die Kreditkontrollen sowie auf die Neuausrichtung der mitschreitenden Revisionstätigkeit gelegt. Bei den Schulen und selbstständigen Anstalten mit eigener Rechnungsführung
lagen besondere Prüfschwergewichte bei den Geldbeständen
sowie bei der Debitoren- und Kreditorenbewirtschaftung.
2. Quantitative Auswertung der Revisionstätigkeiten
Die quantitative Auswertung der Revisionstätigkeiten 2005 im
Vergleich mit den beiden Vorjahren zeigt folgende Entwicklung
(wegen des Systemwechsels bei der mitschreitenden Revisionstätigkeit erfolgten Rückfragen und Beanstandungen nur bis Mitte
Mai 2005):
Revisionen
Kontrollberichte
Mitberichte
Kommunal-Vor- und
Nachuntersuche
Mitschreitende
Belegkontrollen:
Rückfragen
Beanstandungen
2005
2004
2003
40
52
21
39
17
19
32
14
23
1
21
17
7
74
22
118
25
128
3. Qualitative Auswertung der Revisionstätigkeiten
3.1 Nachschreitende Revisionstätigkeit
Ausgangspunkt bei den nachschreitenden Revisionen ist die verfahrensorientierte Prüfung und Beurteilung des Internen Kontrollsystems (IKS), die wiederum Einfluss auf die Stichprobenauswahl
für die ergebnisorientierte Prüfung hat. Bei den Prüfungen des
IKS zeigten sich Schwächen einerseits bei der Verbindung der organisatorischen (z. B. Funktionentrennung; Vier-Augen-Prinzip;
restriktive, auf die ordentliche Tätigkeit der Mitarbeitenden zugeschnittene Erteilung der Zugriffsberechtigungen auf die Applikationen der Informationstechnologie) mit den technischen Kontrollmassnahmen (sicherer Einsatz der Informationstechnologie),
und andererseits bei den für Dritte nachvollziehbaren Führungskontrollen (Visum der geprüften Geschäftsfälle; Kontrollberichte).
Diesen nicht delegierbaren Führungskontrollen, dank denen sich
die Führungsverantwortlichen ein Bild über die Zielerreichung,
die Aufgabenerfüllung und das Verhalten der Mitarbeitenden,
aber auch über mögliche Schwachstellen machen können,
kommt bei den Ämtern und Dienststellen, die nach dem System
der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) geführt werden, eine besondere Bedeutung zu. Denn hier führen die – im
Vergleich zu den traditionell geführten Ämtern und Dienststellen
– erhöhten Ausgabenkompetenzen der Dienststellen- und Amtsleiter zu einer Ausserkraftsetzung der Funktionentrennung und
des Vier-Augen-Prinzips und damit zu einer faktischen Einzel-
93
Finanzdepartement
zeichnungsberechtigung auf hohem Niveau (die ausgabenberechtigten Dienststellen- und Amtsleiter sind gleichzeitig auch
zahlungsanweisungsberechtigt). Die damit verbundenen Risiken
insbesondere im Bereich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
(z. B. Fehlinvestitionen, zu teure Einkäufe) können nicht durch
die Prüftätigkeit der Finanzkontrolle, sondern sie müssen durch
die entsprechenden WOV-Führungsinstrumente ausgeglichen
werden (Berichterstattung; Controlling).
Die Prüfung der Kreditkontrollen zeigte deutlich, dass sie ihre
Funktion als Kontrollinstrument nur dann erfüllen können, wenn
sie einerseits vollständig geführt (alle Konten), und andererseits
periodisch, spätestens jedoch am Ende der Rechnungsperiode
mit der Staatsbuchhaltung abgestimmt werden. Dieser vergangenheitsbezogene Kontrollaspekt allein rechtfertigt jedoch die
zeitaufwändige Führung der Kreditkontrollen durch die Dienststellen und Ämter ohne eigene Rechnungsführung nicht mehr
(die Mehrheit hat Lesezugriff auf die Staatsbuchhaltung): Die Kreditkontrollen sind deshalb auch als Planungsinstrument einzusetzen (Registrierung der erteilten Aufträge).
Die dezentral geführten Kassen sowie Post- und Bankkonten binden wegen des systemimmanent höheren Risikos (direkte Verfügbarkeit über Geldbestände; oft haben mehrere Personen Zugriff auf die Kassen; in der Regel werden keine vornummerierten
Quittungen für Bareinnahmen verwendet; kaum feststellbare
Führungskontrollen) nicht nur erhebliche Revisionskapazitäten,
sondern sie sind auch fehleranfällig (z. B. Verstösse gegen die
Rechnungsführungsgrundsätze der Wahrheit, Klarheit und Bruttoverbuchung) und unwirtschaftlich (Organisation des Bargeldverkehrs; Kontrolle des Geldverkehrs; dezentrale Buchführung
nach kaufmännischen Grundsätzen).
Werden bei unter- oder überjährigen Projekten ohne Verpflichtungskredite keine messbaren Ziele (qualitative, quantitative, finanzielle und zeitliche) vorgegeben, und muss zum Projektabschluss keine Rechenschaft über die Zielerreichung gegenüber
der projektbewilligenden Instanz abgelegt werden, sind nur formelle Prüfungen möglich (z. B. Einhaltung des Projektkredits; tatsächliche Leistungserbringung).
Bei treuhänderisch verwalteten Geldern ist nicht immer ein stufengerecht genehmigtes Reglement vorhanden, welches die Verwendung dieser Gelder, die Ausgabenkompetenzen und die Rechenschaftsablage regelt. Prüfungen sind in solchen Fällen nur in
eingeschränktem Umfang möglich.
Der konstant sichere Einsatz der Informationstechnologie (mindestens halbjährlicher Passwortwechsel; sichere Passwortgestaltung; Bildschirmschoner mit Passwortschutz; keine Installation
von nicht bewilligter Software; keine Einschleusung von Malware
usw.) kann nicht allein durch Reglemente, Verbote, unterzeichnete Benutzererklärungen und Schulungen gewährleistet werden, sondern er sollte vor allem durch technische Massnahmen
unterstützt und durchgesetzt werden.
3.2 Mitschreitende Revisionstätigkeit
Um einerseits die Ergebnisse der zeitaufwändigen mitschreitenden Revisionstätigkeit detaillierter festhalten und stufengerecht
kommunizieren zu können, und um andererseits die Verantwortlichkeit der Zahlungsanweisungsberechtigten klar zu unterstreichen, fand – nach Schulung der Verantwortlichen im Rahmen
von vier halbtägigen Workshops – im Mai 2005 ein Systemwechsel statt. Seither werden nur noch Belege mit gewissen Formfehlern (Unterschrift oder Kontierung fehlt) und jene Belege sofort
beanstandet, deren Auszahlung zu einem finanziellen Verlust
führen würde (Doppelzahlung; falscher Zahlungsanweisungsbetrag; Rabatte oder Skonti nicht abgezogen usw.). Über die im
Rahmen der mitschreitenden Revisionstätigkeit festgestellten
Mängel wird periodisch Bericht erstattet. Weil diese in der Regel
jährliche Berichterstattung noch nicht erfolgt ist, sind keine Aussagen zu den Ergebnissen möglich.
94
4. Staatswirtschaftskommission
Der Vorsteher der Finanzkontrolle führte das Sekretariat der
Staatswirtschaftskommission sowie die Protokolle von zwei Sitzungen.
Für die Delegationen der Staatswirtschaftskommission wurden
die angeforderten Informationen beschafft und auf Anfrage hin
Unterstützungen geleistet.
Gegenüber der Staatswirtschaftskommission – und zur Orientierung auch gegenüber dem Regierungsrat – wurde halbjährlich
schriftlich Rechenschaft über sämtliche Ergebnisse der Revisionen, Kontrollen und Mitberichte abgelegt.
5. Vernehmlassungs- und Beratungstätigkeit
Die vernehmlassenden sowie beratenden und unterstützenden
Tätigkeiten für den Kanton, die Gemeinwesen und Dritte umfassten insbesondere:
– Vernehmlassungen zu Projekten sowie zu Vorlagen, Reglementen oder Weisungen
– Unterstützungen bei intern entwickelten EDV-Programmen
– Unterricht an der Verwaltungsschule Kanton Schwyz (Volkswirtschaftslehre).
F. Informatik
Der Informatikausschuss hat an vier Sitzungen die Informatikaktivitäten der Verwaltung koordiniert und den Informationsaustausch zwischen den Departementen sichergestellt. Die Informatikbudgets und EDV-Gesamtplanung wurden zusammen mit den
Departementen und den Berufs- und Mittelschulen erstellt. Im
Rahmen des Projektes IT2010 (Gesamtüberprüfung der Informatik) wurde eine neue IT-Organisation ausgearbeitet. Der Informatikausschuss und die Geschäftsstelle wurden per Ende Dezember
2005 aufgelöst. Der Aufbau und die Umsetzung der Nachfolgeorganisation wurden vorbereitet. Somit kann die neue IT-Organisation (IT-Steuerungsorgan und IT-Strategieorgan) auf den 1. Januar 2006 ihre Aufgaben wahrnehmen.
1. Neue IT-Projekte
Das Projekt «Überprüfung der Informatik Kanton Schwyz» (Projekt IT 2010) wurde abgeschlossen. Als eine abgeleitete Massnahme daraus wurde als neues Informatikprojekt die Erarbeitung
eines IT-Sicherheitsmanagements freigegeben. Um die Risikosituation und letztlich den notwendigen Handlungsbedarf abschätzen zu können, wurde ein Projektteam (unterstützt durch
eine externe Firma) beauftragt, eine Voranalyse zum IT-Sicherheitsmanagement durchzuführen. In der Voranalyse wurden konkrete Massnahmen in den Bereichen Betriebsorganisation, Netzwerksicherheit und Systeme ausgearbeitet. Die ersten Massnahmen können im Jahr 2006 umgesetzt werden.
Als zweites neues Informatikprojekt wurde ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) inklusive Archivierung gestartet. Mit diesem Projekt wird eine generelle DMS-Lösung mit hoher Funktionsabdeckung in der Verwaltung angestrebt. Das DMS ist eine
wichtige Voraussetzung, damit die Steuerverwaltung die elektronische Aktenverwaltung und automatisierte Veranlagung einführen kann. Gleichzeitig soll auch die Langzeitarchivierung sichergestellt werden.
Finanzdepartement
Departement des Innern
2. Kantonsnetzwerk
Mit dem Kantonsnetzwerk sind die technischen Voraussetzungen
geschaffen worden, dass externe Verwaltungsstellen des Kantons, kantonale Schulen, Bezirke und Gemeinden an das Netzwerk der Zentralverwaltung in Schwyz angeschlossen werden
können.
Die Glasfaserverbindung zu den Hauptknoten Schwyz, Biberbrugg, Einsiedeln und Pfäffikon ist seit Januar 2005 in Betrieb. In
Pfäffikon wurde zusätzlich der Schulpsychologische Beratungsdienst an das Kantonsnetzwerk angeschlossen. Weiter fand ein
Glasfaserausbau in Goldau, Küssnacht und Lachen für die Kantonspolizei statt. Zudem sind neu die beiden Gemeinderechenzentren Einsiedeln und Freienbach sowie das Notariat Höfe ans
Kantonsnetzwerk angebunden.
IV-Stelle
Im Amt für Gesundheit und Soziales (Informationssystem Soziales, Datenbank für die Abteilung Gesundheit und Krankenversicherung), Amt für Berufs- und Studienberatung (Administrationsprogramm), im Justizdepartement (Programm für Strafvollzug und Gefängnisverwaltung), bei der Staatsanwaltschaft
(Geschäftskontrolle Tribuna), in der Steuerverwaltung (EDV-Programm-Erweiterungen Güterschatzung, Steuererklärungssoftware eTax / Internet-Download / CD-ROM), im Tiefbauamt (Management-Tool Strassennetz-Erhaltung), in der Dienststelle Vermessung und Geoinformation (WebMap, Zugang zu geografischen Daten) wurden neue Programme installiert.
Der EDV-Dienst hat einen gesicherten Zugang vom Internet auf
die zentralen Systeme der Kantonsverwaltung (Web-Portal) für
externe Verwaltungsstellen aufgebaut. Ausserdem wurde in der
kantonalen Verwaltung eine neue Office-Version installiert.
Die EDV-Kosten der Departemente haben im Jahr 2005 die budgetierten Ausgaben von Fr. 5 124 800.– unterschritten und folgenden Umfang erreicht:
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
(Fr.
78 763.85
360 466.70
423 353.95
398 159.75
349 430.05
1 003 004.95
1 377 629.70
339 052.25
4 329 861.20
3 498 600.20)
Amt für Wald,
Jagd und Fischerei
Departementssekretariat
Amt für Berufsbildung
Heilpädagogische
Tagesschule (HTA)
Pädagogische Hochschule
Kantonspolizei
Verkehrsamt
Departementssekretariat
Amt für Personal
und Informatik
Steuerverwaltung
0.50
Wissenschaftlicher Sachbearbeiter
Sachbearbeiter II
Sachbearbeiter III
0.20
0.20
0.60
Lehrer
Therapeut
Verwaltungsangestellter
1.00
1.00
1.00
Verwaltungsangestellter
Leiter Vorkurs / Dozent
Leiter Dozent
Sachbearbeiter II
Verwaltungsangestellte
1.00
0.30
0.70
0.80
0.70
Polizei-Sachbearbeiter I
Polizei-Sachbearbeiter II
Techn. Sachbearbeiter I
Techn. Sachbearbeiter III
Verwaltungsangestellter
2.00
5.00
1.00
1.00
1.50
Sachbearbeiter III
1.00
Technischer Spezialist
Büroangestellter
1.00
0.20
Tiefbauamt
Sachbearbeiter III
Total neue und umgewandelte* Stellen
1.00
25.60
* Bei den umgewandelten Stellen handelt es sich um Aushilfsstellen, die in den Stellenplan eingestellt werden, weil sie auf Dauer benötigt und mit einem Beschäftigungsgrad versehen sind, der die Hälfte der Normalarbeitszeit erreicht.
Aufgehobene Stellen
Staatskanzlei
Sachbearbeiter I
1.00
Führungskraft III
Revierförster
1.00
1.00
Rektor
Mittelschullehrer
Sachbearbeiter II
1.00
11.00
0.70
Volkswirtschaftsdepartement
Lehrer(-innen)seminar
Rickenbach
0.10
0.60
Führungskraft III
Baudepartement
Erziehungsdepartement
Gerichtspräsident
Sachbearbeiter II
1.00
0.10
0.20
0.70
1.00
Finanzdepartement
1. Stellenplan
Strafgericht
Strafgericht
Ressortleiter
Ressortleiter
Sozialarbeiter
Sachbearbeiter II
Verwaltungsangestellter
Militär- und Polizeidepartement
G. Personal
Gerichte
0.20
Erziehungsdepartement
Amt für Wald, Jagd
und Fischerei
Der Stellenplan des fest angestellten Personals des Kantons weist
per 1. Januar 2006 1159.78 bewilligte und umgewandelte sowie
1098.54 besetzte Stellen aus. 61.24 Stellen waren nicht besetzt.
Gegenüber dem Vorjahr wurden 25.60 Stellen neu bewilligt und
23.80 Stellen aufgehoben, womit eine Nettozunahme von 1.80
Stellen resultiert. Gegenüber dem Vorjahr sehen die Veränderungen wie folgt aus:
Wissenschaftlicher Sachbearbeiter
Volkswirtschaftsdepartement
Heilpädagogische
Tagesschule (HTI)
3. Bürokommunikation
Staatskanzlei
Departement des Innern
Volkswirtschaftsdepartement
Erziehungsdepartement
Justizdepartement
Militär- und Polizeidepartement
Finanzdepartement
Baudepartement
Total
Kantonsärztlicher Dienst
Amt für Gesundheit
und Soziales
Militär- und Polizeidepartement
Zeughaus
Rechtsdienst
Handwerker
Wildhüter
1.10
1.00
Baudepartement
Tiefbauamt
Strassenunterhalt
Total aufgehobene Stellen
Techn. Angestellter
Str. -Angestellter
1.00
5.00
23.80
95
Finanzdepartement
Stellenplan des fest angestellten Personals (1. Januar 2006)
Verwaltung
Staatskanzlei
Departement des Innern
Volkswirtschaftsdepartement
Erziehungsdepartement
Justizdepartement
Militär- und Polizeidepartement
Finanzdepartement
Baudepartement
Kantonale Gerichte
Ausgleichskasse
IV-Stelle
Total
bewilligt
besetzt
8.70
40.25
104.20
79.85
55.00
311.00
149.25
97.90
19.55
8.40
37.45
100.25
78.00
53.70
299.20
147.80
93.90
18.55
865.70
837.25
Schulen
bewilligt
besetzt
besetzt
2.00
0.00
226.53 199.44
228.53 199.44
2. Fortbildung
Seminare des gemeinsamen Weiterbildungsprogramms der Zentralschweizer Kantone, die die Bereiche Basiswissen, Arbeitsmethoden, Kommunikation und Zusammenarbeit, berufliche Entwicklung, Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Führung und Management umfassen, wurden von 239 Personen der Kantonsverwaltung besucht. 15 Mitarbeitende absolvierten Seminare im
Rahmen der zertifizierten Führungsausbildung ZRK. Ein Mitarbeiter schloss die Führungsausbildung ZRK erfolgreich ab.
24 Vorgesetzte wurden in einem internen Seminar mit dem Instrument der Standortbestimmung und der Potenzialbeurteilung
des Integrierten Personalmanagement vertraut gemacht. EDVKurse, die nach wie vor in der Kantonsverwaltung angeboten werden, wurden von 49 Mitarbeitenden besucht. Insgesamt besuchten im Berichtsjahr 312 Mitarbeitende aller Stufen interne und
externe Fortbildungsveranstaltungen.
H. Datenschutz
Die kantonale Datenschutzkommission unterbreitet nach § 19 der
Verordnung über den Datenschutz folgenden Bericht:
1. Tätigkeiten
1.1 Sitzungen
Die Datenschutzkommission hielt im Berichtsjahr zwei ganztägige und fünf halbtägige Sitzungen ab.
1.2 Register
Das Register der personenbezogenen Datensammlungen wurde
mit sechs zusätzlichen Sammlungen aus den Bereichen Laboratorium der Urkantone (RADON-Datenbank, Gefahrgutbeauftragte, Chemikalienrecht, Veterinärwesen), Amt für Volksschulen
(Evaluationsberichte) und Dienststelle Vermessung (GeoShop) ergänzt. Eine Datensammlung im Amt für Umweltschutz (Versickerungsanlagen) wurde aufgehoben. Das Register umfasst zurzeit
186 Datensammlungen.
1.3 Auskunfts- und Einsichtsbegehren Dritter
Die Umfrage bei den Departementen ergab folgende Rückmeldungen:
Im Departement des Innern haben vier Personen Auskunft in das
Adressverzeichnis der Apotheker und Drogisten verlangt. Der So-
96
übrige Anstalten
bewilligt
42.95
22.60
65.55
40.85
21.00
61.85
Total
bewilligt
Stellenveränderung per 1.1.06
besetzt
8.70
8.40
40.25
37.45
106.20 100.25
306.38 277.44
55.00
53.70
311.00 299.20
149.25 147.80
97.90
93.90
19.55
18.55
42.95
40.85
22.60
21.00
1159.78 1098.54
Zunahme Abnahme
0.00
2.20
0.50
7.50
0.00
10.50
2.20
1.00
0.70
0.00
1.00
25.60
–1.00
0.00
–2.00
–12.70
0.00
–2.10
0.00
– 6.00
0.00
0.00
0.00
–23.80
Nettoveränderung
–1.00
2.20
–1.50
–5.20
0.00
8.40
2.20
–5.00
0.70
0.00
1.00
1.80
zialpsychiatrische Dienst hat einer Person Einblick in sämtliche
Krankenakten gewährt und auch Kopien ausgehändigt. Die Fachstelle für Paar- und Familienberatung hat ebenfalls einer Person
Einblick in die Akten gewährt und Kopien zur Verfügung gestellt.
Beim Amt für Umweltschutz haben etwa 75 Personen Auskunft
über den Kataster der belasteten Standorte verlangt. Sie bekamen
das entsprechende Datenblatt. Verschiedenen Personen wurde
Einsicht in die Datensammlung der Bewährungshilfe und Schutzaufsicht gewährt. Das Turn- und Sportamt meldet, dass etwa
40 Personen Auskunft über ihre Kursdaten verlangt haben. Viele
J+S-Coaches der Sport- und Jugendorganisationen erkundigten
sich über den aktuellen Stand der Leiteranerkennungen. Das Verkehrsamt gewährte drei Personen Einsicht in die Massnahmenkartei. Dreizehn Personen verlangten Auskunft über die Datensammlung Geschäftskontrolle / ABI der Kantonspolizei. Sieben
Personen wurde Einsicht gewährt.
1.4 Beratung und Information
Die Datenschutzkommission hat im Jahr 2005 in die Datensammlungen des Hochbauamtes, des Turn- und Sportamtes, des
Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums in Lachen und beim
Amt für Gesundheit und Soziales (Datenerhebung für neues Informationssystem Heimwesen) Einsicht genommen und dort die
Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz kontrolliert.
Zudem hat die Datenschutzkommission mit den Spitalverwaltungen Schwyz, Einsiedeln und Lachen Gespräche geführt. Gemäss
Spitalverordnung und kantonalem Leistungsauftrag ist die kantonale Datenschutzkommission für den Datenschutz in den Spitälern zuständig. In einem ersten Schritt wurden die drei Spitäler
beauftragt, eine systematische Aufnahme aller Personendatensammlungen vorzunehmen, damit diese dann in das kantonale
Register der Datensammlungen aufgenommen werden können.
Die Datenschutzkommission hatte im Berichtsjahr über 20 Anfragen zu beantworten. Die Anfragen stammten aus der kantonalen
Verwaltung, aus Gemeinden und von Privatpersonen. Sie betrafen die Familienforschung, die Verfügbarkeit von Daten im Internet, die Weitergabe von Informationen über Schülerinnen und
Schüler, die Datenweitergabe an Kursveranstalter, die Hilflosenentschädigung, Bild- und Tonaufnahmen im Beratungsdienst, die
elektronische Datenübermittlung zwischen Verwaltungsstellen,
die Weitergabe von Informationen bei einer Zuweisung zur
Sonderschulung, die Veröffentlichung von Klassenlisten, die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und verschiedene
Forschungsprojekte (Polizeinotruf, Befragung von Jugendlichen,
Statistiken).
Weiter befasste sich die Kommission mit dem Öffentlichkeitsgesetz, der Video-Überwachung und dem Umsetzungsbedarf be-
Finanzdepartement
züglich Abkommen Schengen und Dublin. Die Kommission war
auch vermittelnd und beratend in Datenschutzangelegenheiten
zwischen Amtsstellen tätig.
1.5 Konferenzen
Ein Mitglied der Datenschutzkommission nahm an der Frühjahres-Plenumsversammlung der Vereinigung der Schweizerischen
Datenschutzbeauftragten in St. Gallen (Thema: Datenschutz im
Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich) und an der
Herbst-Plenumsveranstaltung in Fribourg (Thema: Tatortanalyse)
teil. Zwei Mitglieder besuchten die Veranstaltung «10 Jahre Datenschutz im Kanton Zürich», an der Referate über die Themenbereiche Datenschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Technologie gehalten wurden. Weiter besuchte ein Mitglied eine Veranstaltung
der Universität St. Gallen zum Öffentlichkeitsgesetz des Bundes.
2. Schlussbemerkungen
Im Berichtsjahr stellte die Datenschutzkommission vereinzelt fest,
dass Begehren um Bekanntgabe von Personendaten zwischen
Amtsstellen zum Vornherein und unzutreffenderweise mit dem
Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt wurden. In solchen Fällen erachtet es die Datenschutzkommission als ihre Aufgabe, die
Amtsstellen auf die Berechtigung der Datenbekanntgabe im Rahmen der rechtlichen Vorschriften aufmerksam zu machen, denn
der Datenschutz darf nicht unnötigerweise die Arbeit der Verwaltung erschweren.
1.6 Datenschutz in den Bezirken und Gemeinden
Bei einzelnen Anfragen an Gemeinden wurde die kantonale Datenschutzkommission zur Beratung und Unterstützung beigezogen. Dies betraf vorwiegend Daten der Einwohnerkontrollen.
97
98
Baudepartement
Das Departementssekretariat führte zusammen mit dem Rechtsdienst des Justizdepartementes eine Schulung über das neue Beschaffungsrecht durch. Das Departementssekretariat übernahm zusätzlich die Funktion einer Kompetenzstelle Beschaffungswesen
für die öffentliche Verwaltung. – Nach dem Einbau der Deckbeläge beim Abschnitt Erli–Feldmoos–Brücke Steineraa, Sattel, und dem
Los 44, Feusisberg, im Jahre 2005 fehlt nun bis zum Endausbau der Hauptstrasse Nr. 8 noch das 4.5 Kilometer lange Teilstück
zwischen der Zweiten Altmatt und Biberbrugg. Für diese Ausbaulücke konnte in Abstimmung mit der Nutzungsplanung Moorlandschaft Rothenthurm das Bauprojekt weiter bearbeitet werden. – Der Baufortschritt des Neubaus der Pädagogischen Hochschule
Goldau entspricht den Vorgaben, sodass der Bauabschluss Mitte 2006 und die Betriebsaufnahme wie geplant im Herbst 2006 erfolgen kann. Die Bauarbeiten am Sicherheitsstützpunkt in Biberbrugg wurden durch den Wintereinbruch und tiefe Temperaturen behindert, was zu Terminabweichungen für die Bezugsbereitschaft führt. – Nebst dem Tiefbauamt war auch die Dienststelle Wasserbau während des Hochwassers vom 21. bis 23. August 2005 und danach in fachlicher und organisatorischer Hinsicht sehr stark
engagiert. – In der amtlichen Vermessung konnten vier Vermessungsoperate anerkannt werden. Der Geodatenserver «GeoShop» für
den Verkauf von Daten der Amtlichen Vermessung wurde in Betrieb genommen.
A. Tiefbauamt
Das Tiefbauamt schloss mit dem Jahre 2005 die dritte Leistungsperiode der wirkungsorientierten Verwaltungsführung ab. In Abstimmung mit dem Integrierten Managementsystem (IMS) wurden die Vorgaben für die Leistungsperiode 2006–2007 weiter
optimiert. Für das neu zu beschaffende Projektkostenmanagementsystem (PKMS) wurde nach der Zustimmung zum Projektantrag die Projektphase «Konzept & Beschaffung» mit der Publikation der öffentlichen Submission im Dezember 2005 abgeschlossen. Die PKMS-Einführung beim Tiefbauamt ist auf den
1. Januar 2007 geplant.
Verkehrssystem Höfe
Vorprojekte / generelle
Projekte
Künftiges System
der Strasseninfrastruktur
1. Produktegruppe: Neu-, Ausbauten und
Erneuerungen
1.1 Aufgaben
Sicherstellen der Planung, Projektierung und Ausführung von
Neu- und Ausbauten sowie der Erneuerung von National- und
Kantonsstrassen gemäss den Prozessbeschreibungen im Qualitätsmanagement-System.
1.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Verwirklichung der Strassenbauprogramme des Bundes und des Kantons
gemäss Vorgaben – Besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Erneuerung
von Kunstbauten als bei einer Fortsetzung des baulichen Unterhalts.
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Umsetzung der
Strassenbauprogramme
des Bundes und
des Kantons
Realisierungsgrad
mindestens 95%
innerhalb des Leistungsauftrages von
zwei Jahren
Konnte für Kantonsstrassen infolge Einsprachen und hängigen
Landerwerben mit
einem Realisierungsgrad von 89% nicht
erreicht werden.
Im Berichtsjahr keine
Projekte, die zur
Entscheidfindung eine
Kosten-Nutzen-Analyse
erforderten.
Kosten-Nutzen-Analyse
bei Erneuerung von
Kunstbauten
Die kapitalisierten
Aufwendungen für die
Erneuerung sind
kleiner als diejenigen
für den noch zu
erwartenden baulichen
Unterhalt bis zum
Nutzungsende.
Verkehrskonzept
Bis Ende 2004
Die Ergebnisse des
Obersee
eingeleitet.
Verkehrskonzeptes
Politische Diskussion
Obersee wurden ins
der beteiligten Kantone
Agglomerationsauf Stufe Baudeparteprogramm Obersee
ment
übergeführt, wo die
Langfristplanung in
Abstimmung mit
dem Management
der Strassenerhaltung
(MSE)
weitere politische
Umsetzung im übergeordneten Rahmen
stattfinden kann.
Aufträge bis Ende
Die Resultate des
2004 erteilt.
Masterplans Höfe
bilden die Grundlage
des Verkehrssystems
Höfe. Bei sämtlichen
Teilprojekten sind die
Planungsarbeiten im
Gange.
Erstellen der
Bedingt durch die
Konzeptvarianten bis
departementsüberEnde 2004.
greifende Ausarbeitung
der Masterpläne Höfe,
March und Rigi/ Mythen
stand bis Ende 2004
lediglich das Konzept
für die zukünftige
Strasseninfrastruktur in
den Höfen und in der
March fest. Die weiteren Planungen sind
im Gange.
Ergänzen des
Ende 2005 stand das
Strassenbauprogramms Konzept für das langbis Ende 2005.
fristige Management
der Strassenerhaltung
(MSE) fest. Dieses
bildet die Grundlage
für den zukünftigen
Miteinbezug im
Strassenbauprogramm.
Kommentar:
Einsprachen, Landerwerbe und die personellen Ressourcen liessen es nicht zu, die Leistungen im Bereich der Umsetzung der
Strassenbauprogramme im geforderten Umfang zu erbringen.
Vergabeerfolge trugen zusätzlich dazu bei, dass das Budget nicht
im geplanten Umfange ausgeschöpft werden konnte. Die notwendigen organisatorischen Massnahmen, um den Anforderungen in
den Folgejahren besser gerecht zu werden, wurden eingeleitet.
Die strategischen Planungsarbeiten konnten – in wesentlichen
Bereichen im Rahmen der Masterpläne March, Höfe und
Rigi / Mythen – so vorangetrieben werden, dass die zukünftige
Netzfunktionalität der Hauptstrassen im Kanton Schwyz gesichert
werden kann. Die Hauptstrasse über den Seedamm ist die am
höchsten belastete Hauptstrasse im Kanton Schwyz und weist bereits heute ein deutliches Leistungsdefizit aus. Laut der Verkehrsprognosen wird sich dieses Problem noch weiter verschärfen. Zu
dieser Thematik wird im Agglomerationsprogramm Obersee inter-
99
Baudepartement
kantonal nach Lösungen gesucht. Im Rahmen von Gesamtverkehrsbetrachtungen stehen zurzeit insbesondere auch Verbesserungsmassnahmen im öffentlichen Verkehr zur Diskussion.
– bei Nationalstrassen
1.3 Globalbudget 2005 (Personalaufwand;
Neu-, Ausbauten und Erneuerungen)
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
1 223 160
48 914
1 174 246
1 045 972
76 750
969 192
– 177 218
+ 27 836
– 205 054
Kommentar:
Geringerer Personalaufwand infolge Nichtwiederbesetzung von
Stellen (eine Person Landerwerb / Rechtsdienst und zwei Personen Labor).
2. Produktegruppe: Baulicher Unterhalt
2.1 Aufgaben
Der bauliche Unterhalt umfasst die normengerechte Planung,
Projektierung und Ausführung von grösseren Unterhaltsarbeiten
auf Kantons- und Nationalstrassen. Darunter fallen der Ersatz
oder die Behebung von grösseren Schäden und Verschleisserscheinungen an den Strassenanlagen sowie an ihren technischen
Einrichtungen durch wiederkehrende Massnahmen, ohne dass
ganze Teile der Strasse ersetzt werden.
Weniger als 1.2%
Fr. 6 111 725.–
der realen Investitionskosten (Wiederbeschaffungskosten),
d.h. weniger als
13.8 Mio. Franken
Kommentar:
Zur Kompensation der Mehraufwendungen beim betrieblichen
Unterhalt infolge des strengen Winters innerhalb des Globalkredits 2004 / 2005 wurde im Jahre 2005 der bauliche Unterhalt der
Kantonsstrassen massiv reduziert. Dadurch sind die Gesamtkosten für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen sehr tief
ausgefallen. Es wurde sichergestellt, dass durch diese Sparmassnahme kein Substanzverlust entsteht, welcher die folgenden
Unterhaltsperioden negativ beeinflusst.
Im Rahmen des Managements der Strassenerhaltung (MSE)
wurde 2005 erstmals das gesamte Kantonsstrassennetz aufgenommen und dabei dessen Zustand visuell erhoben. Die erhobenen Indexwerte erfüllen die festgelegten Standards nicht ganz. Im
Vergleich mit den anderen Kantonen liegen jedoch die angenommenen Standards eher zu hoch. Die aktuellen Indexwerte des
Kantons Schwyz ergeben im Vergleich mit anderen Kantonen ein
gutes bis sehr gutes Bild. Der Standard muss beim nächsten Leistungsauftrag angepasst werden. Auf der Basis dieser Zustandswerte (Nullmessung) werden zukünftig die baulichen Unterhaltsmassnahmen geplant. Die Zustandserhebungen werden in
Zukunft in einem Turnus von voraussichtlich drei Jahren wiederholt.
2.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Jederzeit sichere Strassenbenutzung – Werterhaltung der Strassen – Werterhaltung der Kunstbauten – Möglichst niedrige Gesamtkosten pro Jahr,
bezogen auf das ganze Strassennetz.
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Werkhaftungsklagen
infolge mangelhafter
Strassenanlage
Strassen-Zustandswerte (gemäss
VSS-Norm 640 925a)
Keine Haftungsfälle
Keine
– Index I1 bei mind.
90% der Netzlänge
besser als 3
– Index I1 bei max.
1.5% der Netzlänge
schlechter als 2
– Ganzes Strassennetz
bis Ende 2003 aufgenommen
Index I1:
– 87.9% besser als 3
Zustandsbeurteilung
der Kunstbauten
(gemäss
VSS-Norm 640 912)
– 2.6% schlechter als 2
Zustandserhebungen
konnten infolge
Wirkungs- und
Kostenoptimierung,
Erhebungs- und
Auswertesystem erst
bis Ende 2005
abgeschlossen werden.
Per Ende 2005 kein
Objekt im Zustand
alarmierend.
– Max. 5 Objekte
mit Zustand
«alarmierend»
– Für Objekte mit Zustand «alarmierend»
haben die Sanierungskonzepte binnen
eines Jahres
vorzuliegen.
Geringe Gesamtkosten Weniger als 1% der
Fr. 4 904 437.–
– bei Kantonsstrassen Wiederbeschaffungskosten, d.h. weniger
als 12.84 Mio. Franken
100
2.3 Globalbudget 2005 (baulicher Unterhalt)
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
17 519 358
7 900 862
9 618 496
13 394 062
5 879 919
7 514 143
– 4 125 296
– 2 020 943
– 2 104 353
Kommentar:
Die gesamthaft tieferen Kosten entstanden primär durch den reduzierten baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen sowie durch
den tieferen Kantonsanteil infolge der geringeren Aufwendungen
bei den Nationalstrassen.
3. Produktegruppe: Betrieblicher Unterhalt
3.1 Aufgaben
Die Kantons- und die Nationalstrassen sowie die dazugehörenden
technischen Einrichtungen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten derart zu unterhalten und zu betreiben, dass ein sicherer und flüssiger Verkehr gewährleistet ist. Dazu zählen alle Arbeiten, die für die Betriebsbereitschaft der Strassen und deren
Nebenanlagen erforderlich sind. Dies sind die Schneeräumung,
die Reinigung der Fahrbahnen und Standspuren, die Pflege der
Grünanlagen und Böschungen sowie alle Arbeiten zur Erhaltung
einer dauernden Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit der
Verkehrseinrichtungen.
3.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Betriebsbereite und sichere Strassenanlagen – Niedrige Gesamtkosten pro
Kilometer Strasse – Einsatzbereitschaft des Unterhaltsdienstes nach besonderen Ereignissen
Baudepartement
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Indikatoren
Standards
Werkhaftungsklagen
infolge mangelndem
betrieblichem
Unterhalt
Gesamtkosten pro Kilometer Strasse (Trassee)
– Nationalstrassen:
Durchschnittskosten
im Rahmen gesamtschweizerischer
Mittelwerte
Weniger als fünf
berechtigte Werkhaftungsklagen pro Jahr
Es wurde keine
Werkhaftungsklage
eingereicht.
Beschwerden zu
Beschlüssen und
Verfügungen
Keine Korrekturen der
Oberinstanzen gegen
verfügende Behörde
Weniger als
Fr. 67 000.–,
(ohne Querschnittskosten)
Effektive Kosten 2005:
Fr. 70 200.–
– Kantonsstrassen:
Weniger als
Im Rahmen
Fr. 39 500.–,
vergleichbarer
(ohne QuerschnittsKantone (Gesamtkosten)
schweizerische Mittelwerte sind derzeit in
Bearbeitung, jedoch
noch nicht vorliegend.)
Arbeitsaufnahme nach Innert 30 Minuten
Alarmierung
nach erfolgtem
Aufgebot
Effektive Kosten 2005:
Fr. 42 500.–
Durch vorhandene
Pikettorganisation
sichergestellt.
Kommentar:
Im Jahr 2005 entstanden beim Winterdienst Mehraufwendungen
von zirka Fr. 1 550 000.– gegenüber dem Voranschlag. Dieser
wird jeweils auf Grund des mittleren Aufwandes der fünf Vorjahre
ermittelt. Die hohen Kosten für den Winterdienst schlugen sich
auch in überdurchschnittlichen Betriebskosten bei den Nationalund Kantonsstrassen nieder.
Einhalten der allgemein gültigen
Bearbeitungsfristen
Soll-Ist-Abweichungen
Zwei Verfügungen für
Näherbaurechte an
Kantonsstrassen
wurden vom Verwaltungsgericht
aufgehoben.
Bei zehn Beschwerden
hat der Regierungsrat
die Verfügungen des
Tiefbauamtes gestützt.
In mind. 80% der Fälle In 81% der Fälle
sind die allgemein
wurden die
gültigen Bearbeitungs- Fristen eingehalten.
fristen einzuhalten.
Kommentar:
Im Sinne einer Änderung respektive Präzisierung für das Erteilen
von Näherbaurechten an Kantonsstrassen wurden bei zwei Fällen
die entsprechenden Verfügungen des Tiefbauamtes durch das
Verwaltungsgericht aufgehoben. Die restriktivere Handhabung
zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen für das Unterschreiten
des gesetzlichen Strassenabstandes (§ 42 Strassenverordnung;
StrV, SRSZ 442.2110) wird nun laufend umgesetzt.
Wegen der grossen Zahl an Baugesuchen und dem zusätzlichen
Aufwand im Zusammenhang mit der geänderten Praxis bei Näherbaurechten konnte der Standard bei den Bearbeitungsfristen
(nach Vorliegen der kompletten Unterlagen) nur knapp eingehalten werden.
4.3 Globalbudget 2005 (übriges Verkehrsnetz)
3.3 Globalbudget 2005 (betrieblicher Unterhalt)
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
13 623 694
3 343 626
10 280 068
13 999 349
2 941 557
11 057 792
+ 375 655
– 402 069
+ 777 724
Kommentar:
Die hohen Mehraufwendungen beim Winterdienst und bei den
Hochwasserereignissen wurden teilweise durch Einsparungen infolge Personalreduktion (z.B. Nichtersetzen von pensionierten
Mitarbeitern) und bei den Tätigkeiten Grünpflege und Reinigung
kompensiert.
Eine zusätzliche Kompensation erfolgte beim baulichen Unterhalt.
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
1 708 612
760 775
947 837
1 687 643
92 993
1 594 650
– 20 969
– 667 782
+ 646 813
Kommentar:
Bedingt durch die Praxisänderung infolge Entscheiden des Verwaltungsgerichts resultierten Mindereinnahmen bei den Gebühren (Vorteilsabgaben Strassenverordnung). Zusätzlich mussten
deshalb auch noch Rückzahlungen von Vorteilsabgaben von
zirka Fr. 110 000.– aus Vorjahren geleistet werden.
5. Produktegruppe: Öffentlicher Verkehr
4. Produktegruppe: Übriges Verkehrsnetz
4.1 Aufgaben
– Vorbereiten der Beitragszusicherungen (Pauschalbeiträge) und
Zustandskontrolle der beitragsberechtigten Verbindungsstrassen
– Erteilen von Einfahrtsbewilligungen und Bewilligungen für Näherbaurechte an Kantons- und Nationalstrassen
– Fachliche Beratungen und Gutachten gegen Entgelt anbieten
4.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Konsequente Beachtung der Rechtsgrundlagen – Fristgerechte Bearbeitung der Gesuche – Angemessener Verwaltungsaufwand für die Behandlung von Gesuchen
5.1 Aufgaben
– Vollzug des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs
– Entwickeln von Konzepten zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs
– Planung des Angebotes im öV mit Bund, Nachbarkantonen und
den Transportunternehmungen
– Management des Angebotes im öV, einschliesslich Tarifwesen
– Bearbeitung von Investitionsbegehren der Transportunternehmungen
– Verfahrensleitung für Konzessions-, Plangenehmigungs- und
Bewilligungsverfahren für kantonal und eidgenössisch konzessionierte Anlagen
– Öffentlichkeitsarbeit sowie Auskünfte und Beratungen für Amtsstellen, Gemeinden und Private
101
Baudepartement
5.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Verbesserung des Modal-Split zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs – Optimale Anbindung an das Fernverkehrsnetz der Schweiz – Steigerung der
Attraktivität des öffentlichen Verkehrsmittels für den Benutzer
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Anzahl
Schnellzugshalte
Keine
Verschlechterung
Durchschnittliche
Passagierfrequenzen
auf den Hauptverkehrsachsen des öV-Netzes
Überprüfungsperiodizität des
Ausbaustandards
Steigerung um
mindestens
1% pro Jahr
Durchschnittliche
Anzahl verkaufter
Tickets pro Jahr
Gesamtumsatz
im Tarifverbund
Steigerung um
mindestens 1%
Die Schnellzugshalte
haben sich nicht
verändert.
Erfüllt. Die Steigerung
der Passagierfrequenzen betrug
rund 3.4%.
Das Angebot wird im
Rahmen der
Erarbeitung des neuen
Grundangebots
2008 – 2011 termingerecht überprüft.
Erfüllt. Zunahme
um 11.8%.
Jährliche Steigerung
um mindestens 1%
Erfüllt.
Zunahme um 6.3%.
4-jährlich
Kommentar:
Die Passagierfrequenzen beruhen auf einer schmalen Datengrundlage, da viele Transportunternehmungen die Frequenzen
des Vorjahres noch nicht ausgewertet haben.
Die Anzahl verkaufter Tickets pro Jahr ist ein problematischer Indikator, da grundsätzlich eine Verlagerung von Einzelfahrausweisen zu Abonnementen erwünscht ist. Mit dem Indikator «Gesamtumsatz im Tarifverbund» kann die Attraktivität des öffentlichen
Verkehrs besser gemessen werden. Der Indikator «Verkaufte Tickets» wurde deshalb im Leistungsauftrag 2006 – 2007 gelöscht
beziehungsweise angepasst.
5.3 Globalbudget 2005 (öffentlicher Verkehr)
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
18 778 596
9 294 824
9 483 772
18 432 957
9 005 639
9 427 318
– 345 639
– 289 185
– 56 454
Kommentar:
Durch straff geführte Angebotsverhandlungen mit den Transportunternehmungen konnte die Abgeltung tiefer gehalten werden als
budgetiert. Dadurch reduzierten sich allerdings auch die Gemeindebeiträge an die Abgeltung, was die Erlöse verringerte.
Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung
nach Abschluss der Leistungsperiode)
Übergeordnete Ziele:
– Planung, Projektierung und Realisierung von Neu- und Ausbauten sowie die Erneuerung des kantonseigenen Strassennetzes;
– Sicherstellen des baulichen und betrieblichen Unterhaltes,
damit ein sicherer und flüssiger Verkehr gewährleistet werden
kann;
– Fachlich einwandfreie und termingerechte Dienstleistungen für
die Kunden;
– Steigerung der Attraktivität und Verbesserung des Modal-Splits
zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs.
102
Beurteilung der Erfüllung:
Für die Produktegruppe 1 waren die Fertigstellung und die Inbetriebnahme der beiden Ausbaulücken auf der Hauptstrasse Nr. 8
zwei markante Meilensteine. Die dritte Leistungsperiode der wirkungsorientierten Verwaltungsführung des Tiefbauamtes wurde
durch die strengen Winter mit teilweise umfangreichen Schneeräumungseinsätzen und langen Perioden von Tausalzeinsätzen
geprägt. Weitere ungeplante Aufwendungen entstanden im Sommer 2005 durch das Hochwasser «Norbert». Mit gezielten Steuerungsmassnahmen – in erster Linie in der Produktegruppe 2
(baulicher Unterhalt) – konnte der Globalkredit trotzdem eingehalten werden.
Globalkredit 2004 / 2005
Soll
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Ist
Abweichung
107 093 540 100 058 086
43 322 000 37 514 895
63 771 540 62 543 191
–7 035 454
– 5 807 105
–1 228 349
Kommentar:
Innerhalb der Leistungsperiode 2004 / 2005 wurde der Aufwand
bei den fünf Produktegruppen um 6.6% unterschritten. Beim Ertrag resultierten Mindereinnahmen von 13.4%. Insgesamt wurde
der Globalkredit für die Periode 2004 / 2005 um 1.9% nicht ausgeschöpft.
6. Stand der Investitionsprojekte
6.1 Nationalstrassen
Die Rahmenbedingungen für die Prioritätensetzung und Realisierungshorizonte der Um- und Ausbauten auf den Nationalstrassen
stehen im Zusammenhang mit dem 7. langfristigen Bauprogramm für die Nationalstrassen, der Kostenplanung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sowie der Umsetzung des Neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund
und den Kantonen (NFA). Die Unsicherheit bezüglich der sich in
Entwicklung befindlichen Organisation im Bereich der Nationalstrassen und der zukünftig zu erwartenden finanziellen Mittel
schlägt sich auch in der Projektentwicklung nieder. Damit die Anliegen des Kantons Schwyz gebührend berücksichtigt werden,
sind intensive und langwierige Verhandlungen notwendig.
A3 Richterswil–Reichenburg
In den Masterplänen Höfe und March wurde die Abstimmung der
zukünftigen Siedlungsentwicklung mit der dazu erforderlichen
Verkehrsinfrastrukturentwicklung vorgenommen. Sie bilden somit
die Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten im Strassenbau.
Wichtige und in einem ersten Zeithorizont zu realisierende Massnahmen sind die Ausbauten der Sekundärbereiche der Autobahnanschlüsse Pfäffikon und Lachen. Ebenfalls in erster Priorität, infolge des grösseren Projektumfanges jedoch zeitlich
nachgezogen, soll die Verlegung des Autobahnanschlusses Wollerau gegen Osten mit dem dazu gehörigen Fällmistunnel erfolgen. Der Umbau des Halbanschlusses Halten zu einem Vollanschluss soll im kantonalen Richtplan gesichert und in einer
zweiten Phase realisiert werden.
Die Zweckmässigkeitsberichte für die Verlegung des Anschlusses
Wollerau und für die Realisierung des Vollanschlusses Halten liegen vor und befinden sich beim ASTRA in Prüfung. Diese Berichte geben die Legitimation zur Erstellung eines Ausführungsprojektes (Verlegung Anschluss Wollerau) respektive eines
Baudepartement
Generellen Projektes (Vollanschluss Halten) für die beiden Nationalstrassenvorhaben. Die Verlegung des Anschlusses Wollerau ist
zudem mit der anstehenden Gesamtsanierung des Blatttunnels
abzustimmen.
Für den Umbau des Anschlusses Lachen musste das Projektgenehmigungsverfahren – bedingt durch die stark veränderten Rahmenbedingungen infolge der geplanten publikumsintensiven Einrichtung in Galgenen – im Jahre 2004 sistiert werden. Das
Ausführungsprojekt konnte 2005 mit den neuen Vorgaben und Erkenntnissen überarbeitet werden. Bei drei Liegenschaften konnte
der Landerwerb getätigt werden. Die Verhandlungen für die übrigen
Landerwerbe werden im Zuge der weiteren Projektierungsarbeiten
durchgeführt. Das Projekt konnte soweit aufgearbeitet werden,
dass im Frühjahr 2006 die erneute Projektauflage erfolgen kann.
Bei der Ausfahrt Lachen konnte der Pannenstreifen so umsignalisiert werden, dass dieser in Spitzenstunden als Stauraum bewirtschaftet werden kann. Dieses Pilotprojekt wird im ersten Betriebsjahr durch regelmässige Erfolgskontrollen überwacht.
A4 Küssnacht–Sisikon
Das ASTRA hatte im Jahre 2002 den Kantonen Schwyz und Uri
den Auftrag erteilt, das Generelle Projekt für den Strassenausbau
am Axen (Morschacher- und Sisikonertunnel) auszuarbeiten. Im
Sommer 2005 wurde dem ASTRA, den kantonalen Amtstellen
und beteiligten Gemeinden der Entwurf zum Generellen Projekt
zur Vernehmlassung zugestellt. Von Seiten der Gemeinden und
der kantonalen Amtstellen ergaben sich keine wesentlichen Einwendungen. Auf Grund aktueller Sicherheitsüberlegungen des
ASTRA soll das Generelle Projekt nochmals überarbeitet werden.
Bei optimaler Projektentwicklung kann der überarbeitete Entwurf
im Herbst 2006 dem ASTRA zur technischen Stellungnahme eingereicht werden.
Die sich seit geraumer Zeit beim Anschluss Küssnacht bildenden
Rückstaus bis auf die Autobahn veranlassten das Tiefbauamt, das
betroffene Gebiet einer eingehenden verkehrstechnischen Analyse zu unterziehen. In Rücksprache mit dem ASTRA konnte festgelegt werden, dass die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des
Sekundärkreisels des Anschlusses Küssnacht mittels entsprechenden Umbaumassnahmen erfolgen soll. Dazu wird im Jahre
2006 das Ausführungsprojekt ausgearbeitet. Zudem ist die Prüfung provisorischer Massnahmen im Gange.
Lärmsanierungen A3 und A4
Im Jahre 2004 konnte für das Lärmprojekt der Gemeinden Altendorf und Lachen die Projektauflage durchgeführt werden. Es wurden 24 Einzeleinsprachen sowie eine Sammeleinsprache eingereicht. Die Behandlung der Einsprachen obliegt dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK). Das Tiefbauamt hat zuhanden des UVEK im Januar
2005 zu den Einsprachen Stellung genommen und im Auftrage
des ASTRA die technische Machbarkeit für den ergänzenden Einbau eines lärmarmen Drainbelags nachgewiesen. Das Projekt
wird diesbezüglich ergänzt. Die Plangenehmigung durch das
UVEK wird 2006 erwartet.
In der Gemeinde Wangen wurde die Lärmschutzwand entlang der
Nuolerstrasse gebaut. Gemäss Kostenplanung des ASTRA ist im
Jahre 2006 der Bau von weiteren Lärmschutzwänden in den Gemeinden Freienbach und Wangen vorgesehen.
Im Zusammenhang mit den Unwettern im August 2005 gab das
ASTRA die Bauarbeiten für die Lärmschutzwand Dorni entlang
der A4 in Sisikon frei. Die Hauptarbeiten konnten mit den Aufräumarbeiten kombiniert werden. Die Fertigstellung erfolgt im
Frühjahr 2006.
6.2 Hauptstrassen
H2b «Ebnet» Küssnacht–Greppen / Gersau–Anschluss A4
Ingenbohl
Im Zuge der Ausarbeitung des Vorprojektes für die Südumfahrung Küssnacht haben sich die Randbedingungen wiederholt geändert. Das Projekt musste deshalb mehrmals überarbeitet werden. Es ist nun vorgesehen, im Sommer 2006 die kantonale
Nutzungsplanung einzuleiten. Die Federführung dafür obliegt
dem Justizdepartement.
Verkehrstechnische Abklärungen haben zudem ergeben, dass
auch auf der Zugerstrasse im Abschnitt zwischen der Verzweigung Luterbach und dem Autobahnanschluss Küssnacht in Zukunft weitergehende Massnahmen und ein entsprechender Ausbau notwendig sein werden. Diese Abklärungen sind abgeschlossen, sodass der Regierungsrat anfangs 2006 einen Grundsatzentscheid für die bauliche Umsetzung von leistungssteigernden Massnahmen fällen kann.
H8 Anschluss A4 Seewen–Anschluss A3 Halten / Pfäffikon
Zur Abstimmung der Verkehrsinfrastrukturanlagen mit der künftigen Siedlungsentwicklung wurde mit der Erarbeitung des Masterplans Rigi / Mythen begonnen. Damit werden die Grundlagen geschaffen, um die Funktionalität und die Priorisierung der
künftigen Verkehrsanlagen im Masterplangebiet Rigi / Mythen zusammen mit den drei Kerngemeinden Schwyz, Ingenbohl und
Arth festlegen zu können.
Um die Entwicklung für die Gemeinde Schwyz gewährleisten und
die Defizite im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit beheben zu können, wurden für einen Vollanschluss der Steinerstrasse an die Hauptstrasse Nr. 8 ein Grundsatzentscheid und die notwendigen finanziellen Zusagen Dritter erwirkt.
Mit den Deckbelagsarbeiten konnten auch im Abschnitt Erli–
Feldmoos-Brücke über die Steineraa, Sattel, die Bauarbeiten abgeschlossen werden. Mit diesen Arbeiten wurde der Ausbau der
Südrampe der Hauptstrasse Nr. 8 abgeschlossen. Die Bauarbeiten für den Abschnitt First – Stalden (Los 44), Feusisberg, konnten im Herbst 2005 mit dem Einbringen des Deckbelags und
der Inbetriebnahme der Fussgängerüberführung Staldenweg programmgemäss abgeschlossen werden. Für die rund 4.5 km lange
Ausbaulücke Zweite Altmatt–Höli–Biberbrugg wurden im Zusammenhang mit dem kantonalen Nutzungsplan für die Moorlandschaft Rothenthurm die Linienführung optimiert und das
Bauprojekt sowie die Hauptuntersuchung der Umweltverträglichkeit weiter aufgearbeitet. Nach Rechtskraft der Nutzungsplanung
kann das Bauprojekt öffentlich aufgelegt werden.
Für das Projekt der definitiven Rutschsanierung auf dem Abschnitt Schwyzerbrugg–Biberbrugg (Einmündung Ratenstrasse)
konnte die Zusicherung von Bundesbeiträgen erwirkt werden.
Damit die Subventionsabrechnung bis Ende 2007 vorliegt, müssen die Hauptarbeiten Ende 2006 abgeschlossen werden können. Die Vorbereitungen werden im Winter / Frühling 2006 in Angriff genommen.
H371 Anschluss A4 Goldau–Oberarth–Sattel
Die Bauarbeiten für das Projekt Steinerbergstrasse (Kurvensanierung und Überdeckung im Bereich Tierpark) in Goldau konnten
im Herbst 2005 programmgemäss mit den Deckbelagsarbeiten
abgeschlossen werden.
2 Anschluss A4 Goldau–Seewen–Ibach–Brunnen
Die Arbeiten für den Ausbau der Gotthardstrasse, Abschnitt Rösslimatt, Seewen, bis Eigenwies, Ibach, sind soweit fortgeschritten,
dass die Neuanlage Ende 2005 in Betrieb genommen werden
103
Baudepartement
konnte. Die Fertigstellungsarbeiten und der Einbau des Deckbelages werden im Sommer 2006 ausgeführt. Ferner konnten die
Bauarbeiten für die Sanierung der Bahnhofstrasse in Brunnen,
Abschnitt Restaurant Bächer–Leewasserbrücke, und die damit
verbundenen verkehrsberuhigenden Massnahmen in Angriff genommen werden.
wurde die Strasse wesentlich stärker beansprucht, was zu teilweise massiven Deformationen an der Fahrbahn führte. Es stellte
sich nachträglich heraus, dass die Tragschicht an gewissen Stellen überhaupt nicht vorhanden und der Strassenaufbau sehr inhomogen ist. Deshalb wird im Frühling 2006 der gesamte Oberbau dieses Strassenabschnittes erneuert.
3 Bäch–Pfäffikon–Lachen–Reichenburg
Als Grundlage für die kantonale Nutzungsplanung konnte das
Vorprojekt für die Umfahrung Pfäffikon zu grossen Teilen erstellt
werden. Ebenfalls wurden die Randbedingungen für weitere Projekte, die in Abhängigkeit mit der Umfahrung Pfäffikon stehen,
definiert.
Die verschiedenen Projekte im Bereich der Ortsdurchfahrt Altendorf wurden aufgearbeitet und miteinander abgeglichen. Einzelne
Teilprojekte werden im Jahre 2006 öffentlich aufgelegt werden
können.
392 Siebnen–Rempen–Vorderthal
Die Vorbereitungsarbeiten und der Landerwerb für die umfassende Erneuerung und Trottoirergänzung der Wägitalerstrasse im Bereich von Siebnen sind so weit fortgeschritten, dass mit einem
Baubeginn im Sommer 2006 gerechnet werden kann.
Für den kantonalen Nutzungsplan im Zusammenhang mit dem
Grosskreisel Siebnen sind die notwendigen Arbeiten und Abklärungen fortgesetzt worden. Dabei konnte auch ein weiterer vorsorglicher Landerwerb getätigt werden. Die Gebäude auf den beiden Liegenschaften wurden umgehend nach der Handänderung
abgebrochen. Auf der Freifläche wird bis zum Baubeginn des
Grosskreisels ein öffentlicher Parkplatz erstellt. Das dafür notwendige Baugesuch wurde der Gemeinde Galgenen eingereicht.
Für den Abschnitt Mittelpunktschule Buttikon bis Reichenburg
wurden die Projekte zur Erhöhung der Radfahrersicherheit und
Erneuerung des gesamten Strassenkörpers aufbereitet. Wegen
der ausstehenden Finanzierungszusicherungen Dritter (Schulweg) und Zusatzabklärungen (Schutzzonen) mussten die Projektierungsarbeiten vorübergehend sistiert werden.
368 Küssnacht–Kantonsgrenze SZ / LU / ZG
Auf Grund verschiedener Baugesuche für Projekte mit teilweise
erheblichem Publikumsverkehr sowie unter Berücksichtigung
von Einsprachen wurde das Projekt für den Ausbau der Zugerstrasse in wesentlichen Teilen überarbeitet. Diese Arbeiten sind
so weit fortgeschritten, dass in der ersten Jahreshälfte 2006 die
zweite, öffentliche Auflage erfolgen kann.
386 Biberbrugg–Einsiedeln–Oberiberg
Die Planerleistungen für den Strassenausbau Biberbrugg (Steinboden)–Nübergsagi wurden nach GATT / WTO ausgeschrieben
und konnten im vergangenen Sommer vergeben werden. Im
Rahmen der Projektierung mussten vertiefte Baugrunduntersuchungen sowie weitergehende Abklärungen getätigt werden. Im
Frühjahr 2006 wird die Submission für die Baumeisterarbeiten
durchgeführt.
Für den Ersatz des Steinbachviaduktes im Zusammenhang mit
der Erschliessung Ybrig wurden die Baugrunduntersuchungen
als Grundlage für die weiteren Planungsarbeiten durchgeführt.
Der Projektwettbewerb kann im Jahre 2006 gestartet werden.
387 Ibach / Schwyz–Hinterthal
Die Projektierungsarbeiten für den Abschnitt Bierkeller–Schlattli,
inklusive Kernbereich Gibelhorn, konnten unter Berücksichtigung
der geologischen Problemstellen fortgesetzt werden.
390 Lachen–Tuggen–Uznach
Die Deckbelagsarbeiten für das Projekt «kombinierter Rad- und
Gehweg Lägeten–Obstlager», Tuggen, konnten im Herbst 2005
abgeschlossen werden. Bei der Erneuerung der Arbeiten für die
Entwässerung der Zürichstrasse, Abschnitt Obstlager–Schlüssel,
Tuggen, musste der Verkehr einspurig geführt werden. Dadurch
104
6.3 Öffentlicher Verkehr
Der fusionierten Schweizerischen Südostbahn (SOB) wurde die
erste Rate der Investitionshilfe im Rahmen der 6. Vereinbarung in
der Höhe von Fr. 4 096 000.– ausbezahlt. Diese Vereinbarung
umfasst das Betriebsleitsystem Iltis Süd, den Relaisraum Biberbrugg und den Stellwerkersatz in Einsiedeln. Der Anteil des Kantons Schwyz an der Vereinbarung (KRB vom 24. November 2004)
beträgt insgesamt Fr. 8 345 600.–.
B. Hochbauamt
1. Produktegruppe: Investitionsprojekte
1.1 Aufgaben
– Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen und Lösungsvarianten für Investitionsprojekte
– Sicherstellung der fachgerechten Projektierung und Realisierung kantonaler Hochbauten mit den Instrumenten des Projektmanagements
– Vertretung und Beratung des Regierungsrates als Baufachorgan
1.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Umsetzung des Projektmanagements für die beschlossenen und im mehrjährigen Investitionsprogramm enthaltenen Projekt- und Bauvorhaben –
Umsetzung des Qualitätssicherungssystems für die Investitionsprojekte –
Gewährleistung einer angemessenen Gesamtqualität der Ausführung hinsichtlich Gestaltung, Kultur, Lebensdauer, Ökologie sowie Einhaltung der
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit – Realisierung Investitionsprojekte
gemäss Regierungsprogramm 2003 bis 2004 mit Pädagogischer Fachhochschule Schwyz (PHZ); Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg (SSB);
Polizeigebäude Umbau Informations- / Einsatzzentrale; Übungsanlage
Wintersried; Planung Schulraumsanierung KKS; Planung Mensa / Küchensanierung Berufsschule Goldau (BSG); Planung Schulraumsanierung
Kantonsschule Nuolen sowie Standortevaluation für die Heilpädagogische
Tagesschule Innerschwyz (HTI)
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Qualitätssicherungskonzept für die
Investitionsvorhaben
aufgebaut und
umgesetzt.
Führen der Projekte
nach den Grundsätzen
des festgelegten
Projekt- und Qualitätsmanagements mit
Kontrollberichten.
Ende 2004
Die Konzepte und
Kontrollinstrumente für
die Projekte sind
erstellt.
Eine dem Projekt angepasste, stufengerechte
Berichterstattung nach
festgelegter Periodizität
(min. halbjährlich oder
nach Abschluss der
Projektphase).
Bei allen Projekten
eingehalten mittels
Quartalsreporting sowie
Stand- und Phasenabschlussberichten,
bei den Grossprojekten
durch externe
Controller.
Baudepartement
Nachweis der Einhaltung der Projektzielsetzungen mit Abschlussbericht und
Verpflichtungskreditabrechnung.
Innerhalb zwölf
Monaten nach Werkvollendung.
Die Verpflichtungskreditabrechnungen
und Berichterstattung
für die abgeschlossenen
Projekte sind bis auf
2 Objekte erstellt.
Grund: Prioritätensetzung laufende
Projekte.
Die Fristvorgaben
konnten eingehalten
werden.
Einhaltung der BearIn mindestens 90%
beitungsfristen bei der der Vorgaben
Beurteilung von Subeingehalten.
ventionsgesuchen und
Beantwortung von Anfragen im Fachbereich.
Kommentar:
Für alle Vorhaben liegen Projektorganisation / Projektmanagement
mit zugehörigen Pflichtenheften, Projektzielsetzungen, Qualitätsmanagement und Controllingkonzepten vor.
Die Grossprojekte PHZ und SSB, das Umbauvorhaben Polizeigebäude, die Schulraumsanierung Nuolen wie die Planungsarbeiten zur Schulraumsanierung KKS, die Sanierungs- und Unterhaltsmassnahmen der Berufsschule Goldau und die Sanierung
der Übungsanlage Wintersried konnten in der Leistungsperiode
fachgerecht und im Sinne der festgelegten Projektziele geführt
werden. Wesentliche Terminabweichungen sind beim Projekt
SSB ausgewiesen, weil die Witterung und tiefe Temperaturen im
1. Quartal 2005 den Baufortschritt behinderten. Beim Projekt
KKS galt es, das Mittelschulkonzept als Voraussetzung und
Grundlage für die weitere Projektentwicklung beizuziehen, Zusatzabklärungen im Zusammenhang mit der Erdbebensicherheit
und Untersuchungen der Gebäudehülle und der Haustechnik
vorzunehmen. Die Standortevaluation Heilpädagogische Tagesschule ist zeitlich in Verzug geraten, weil sich Bedürfnisklärungen
zum Raumprogramm und eine Überprüfung von Alternativlösungen und Kosten aufdrängten. Ausser dem Zeitverzug für diese
drei Vorhaben weist das Controlling keine Abweichungen und
projektwirksame Risiken oder Kostenfolgen aus.
1.3 Globalbudget 2004 / 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll*
Ist
Abweichung
1 178 200
0
1 178 200
1 156 268
0
1 156 268
– 21 932
0
– 21 932
2.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Die Werterhaltung und die Gebrauchstauglichkeit der staatlichen Hochbauten im Verantwortungsbereich des Hochbauamtes sind sichergestellt.
– Die Bewirtschaftungs- und Unterhaltsstrategien für einen optimalen Liegenschaftenbetrieb sind festgelegt. – Aufbau- und Ablauforganisation für
die Betriebssicherheit nach EKAS-Richtlinien sind umgesetzt.
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Das Inventar von Gebäuden, Räumen und
Anlagen mit Kenndaten und Unterhaltsbedarf ist erfasst.
Ende 2004;
Aktualisierung auf
Ende 2005.
Gewährleisten der
Funktions- und Betriebstüchtigkeit sowie
der Werterhaltung von
Bauten und Anlagen
im Verantwortungsbereich des Hochbauamtes durch mehrjähriges Unterhaltsprogramm.
Ereignisse oder
Beschwerden infolge
mangelhaften
Unterhalts.
Nachführungsperiodizität zu
Ergänzungen und
Aktualisierungen
des Liegenschaftenkatasters.
Kontrollberichte über
die Einhaltung der
Sicherheitsstandards
der Gebäude und
Arbeitsplätze und
Ausübung der Oberaufsicht zur Betriebssicherheit
(EKAS-Richtlinien).
Jährlich nachgeführt,
Schlussbericht nach
Ablauf der
Leistungsperiode.
Der Liegenschaftenkataster und die Gebäudedaten liegen als
elektronische Datenbank über alle kantonalen Liegenschaften vor.
Das Unterhaltsprogramm liegt als
elektronische Datenbank vor. Es wird
jeweils im Rahmen des
Budgetprozesses
nachgeführt.
BewirtschaftungsStrategiepapier zuhanden des
Regierungsrates.
Ende 2004;
Aktualisierung auf
Ende 2005.
Keine
Jährlich nachgeführt.
20% der Gebäude pro
Jahr, jedes Gebäude
alle fünf Jahre, Kontrollbericht liegt vor.
*Globalbudget mit reduzierter Lohnsumme gemäss RRB Nr. 1647/2003
Kommentar:
Die Kosten für die Produktegruppe Investitionsprojekte bestehen
ausschliesslich aus Lohn- und zugehörigen Querschnittskosten.
Für die Investitionsvorhaben war ein grösserer Zeitaufwand notwendig als geplant. Insbesondere Zusatzabklärungen für Projektoptimierungen und für die Ausschreibungsplanung erforderten
vermehrte Leistungen für die Projektleitung. Den Zusatzaufwendungen stehen aber Minderaufwendungen bei den originären
Kosten gegenüber.
Es liegen keine
Beanstandungen über
mangelhaften Unterhalt
vor.
Die eingegangenen
Mutationen sind
nachgeführt.
Die Kontrolle wurde
über 4 Gebäude durchgeführt. Die Organisation zur Umsetzung der
EKAS-Richtline 6508
ist definiert. Im dezentralen Konzept sind
grundsätzlich die
Departemente für die
Sicherheitserhebungen
zuständig. Das Hochbauamt koordiniert
deren Tätigkeiten und
erstattet dem RR Bericht (erstmals Sommer
2006).
Das Gesamtkonzept zur
Immobilienstrategie
(Immobilien-Management) ist definiert. Das
Umsetzungs- und Bewirtschaftungskonzept
ist in Bearbeitung.
2. Produktegruppe: Liegenschaftendienst
2.1 Aufgaben
– Festlegung von Bewirtschaftungsstrategien und Bewirtschaftung der kantonalen Liegenschaften
– Sicherstellung der Betriebssicherheit und Betriebstüchtigkeit
und Wartung der Liegenschaften
– Sicherstellung des Unterhaltes und der Werterhaltung der kantonalen Liegenschaften
Kommentar:
Die Belange der Betriebsversorgung, die laufend anfallenden
Unterhaltsarbeiten sowie die aktuellen Immobiliengeschäfte hatten Vorrang bei den Arbeitsprioritäten. Die Stellenvakanz (Verantwortlicher Immobilienmanagement) für die Aktivitäten des Landerwerbs und der Immobilienbewirtschaftung führte zu einzelnen
Projektverschiebungen. Der Liegenschaftenkataster wurde erstellt und bildet unter anderem die Basis für das Strategieprojekt
105
Baudepartement
Immobilienmanagement. Dieses wurde zusammen mit einer zugezogenen Beratungsfirma entwickelt. Die Immobilienstrategie
umfasst elf Teilstrategien, deren Genehmigung durch den Regierungsrat in der ersten Hälfte 2006 vorgesehen ist. Parallel dazu
wurde die Teilstrategie Raumbewirtschaftung angegangen. Das
Umsetzungskonzept Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
(EKAS-Richtlinie 6508) wurde vom Regierungsrat genehmigt.
3.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Festlegung des Informations- und Beratungskonzeptes für die rationelle
Energienutzung und das nachhaltige Bauen – Entwicklung und Bereitstellung eines Leitbilds und Leitfadens für nachhaltiges Bauen – Sicherstellung der Entwicklung gemeinsamer Angebote mit den Zentralschweizer
Energiefachstellen für die rationelle Energienutzung im Rahmen des Massnahmenplans zur Lufthygiene
2.3 Globalbudget 2004/2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll*
Ist
Abweichung
6 541 900
472 000
6 069 900
6 303 464
705 880
5 597 584
– 238 436
+ 233 880
– 472 316
*Globalbudget mit reduzierter Lohnsumme gemäss RRB Nr. 1647/2003
Kommentar:
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für die Jahre 2004 und
2005 liegt 7.8% unter dem Globalbudget. Zu dieser Abweichung
tragen Einnahmen und Ausgaben je etwa hälftig bei. Die relativ
lange Vorlaufzeit bei der Budgetierung brachte mit sich, dass unvorhergesehene Geschäfte das Ergebnis zum Teil wesentlich beeinflussten. Innerhalb des Globalkredites mussten zudem verschiedene Projekte aus Gründen der Prioritätensetzung oder der
Projektentwicklung von einem Jahr ins andere verschoben werden, sodass der im Jahre 2004 abgerechnete Überschuss im
Jahre 2005 weitgehend kompensiert wurde. Die vorgesehenen
Unterhaltsarbeiten wurden abgesehen von vereinzelten Umdispositionen ausgeführt. In der Leistungsperiode wurden insgesamt 31 Budget-Steuerentscheide getroffen, um unvorhersehbare Massnahmen kurzfristig und effizient abzuwickeln oder um auf
projekt- oder terminbezogene Einflüsse zu reagieren.
Als wesentliche Abweichungen sind zu erwähnen:
– Im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt Einsatzzentrale
Polizeigebäude Schwyz wurden aus Synergiegründen zugleich
verschiedene Unterhaltsarbeiten insbesondere an der Gebäudehülle (wie Instandhaltung Fassade, Ersatz Fenster) vorgezogen.
– Die erst für 2006 vorgesehene Sanierung des Vorplatzes vor dem
Polizeihauptposten Schwyz musste wegen Undichtigkeiten des
Belags und zur Vermeidung von Schäden vorgezogen werden.
– Beim Verkehrsamt Schwyz wurden als Übergangslösung SofortMassnahmen getroffen, um die raumklimatischen Bedingungen zu verbessern.
– Die Sanierung des Gastbetriebes Insel Schwanau mit verschiedenen baulichen Eingriffen wurde zurückgestellt.
– Einzelne im Voranschlag enthaltene Anpassungen im Verwaltungsgebäude Bahnhofstrasse 15 wurden im Rahmen des von
der Ausgleichskasse durchgeführten Umbaus realisiert.
– Wesentliche Mehrerträge ergaben sich durch die im Budget
nicht enthaltene Baurechtserteilung für den Bootshafen Fallenbach, die Umstellung der Heizölbewirtschaftung (Gutschrift aus
interner Verrechnung) und Mehreinnahmen bei der Parkplatzbewirtschaftung.
3. Produktegruppe: Energie
3.1 Aufgaben
– Vollzug aller dem Amt zugewiesenen Gesetze und Verordnungen
– Erarbeitung von Rechtsgrundlagen und Vollzugshilfen
– Förderung von erneuerbaren Energien sowie der rationellen
Energienutzung
– Entwicklung von Grundlagen zur Definition der schwyzerischen
Energiepolitik
– Fachberatung und Information von Behörden und Privaten in
Energiefragen und nachhaltigem Bauen
106
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Erstellen Leitbild und
Leitfaden für nachhaltiges Bauen; Umsetzungskonzept und
Grundlagenpapier
Ende 2004
Informations- und
Beratungskonzept
Ende 2004
Umsetzungsstrategie
der Energiepolitik
Kanton Schwyz
Beiträge in Fachforen /
öffentliche Veranstaltungen und
Koordinationssitzungen
mit Energieberatern
Die Vollzugshilfen sind
innerhalb von sechs
Monaten nach Inkraftsetzung von neuen
Vorschriften bereitgestellt.
Jährlich nachgeführt.
Die Inhalte und
Grundsätze für das
Leitbild und den Leitfaden sind definiert.
Zugleich erfolgte eine
Anpassung an die
Immobilienstrategie.
Das Umsetzungskonzept, die Arbeitsund Controllinggrundlagen liegen vor.
Das Konzept für die
Jahre 04/05 konnte
umgesetzt werden.
Die Nachführung
ist erstellt.
mind. zweimal
pro Jahr
dreimal jährlich
Eingehalten
Erfüllt; sieben Veranstaltungen im
Jahre 2005.
Erfüllt; dreimal
im Jahre 2005
Es wurden keine neuen
Vorschriften in Kraft
gesetzt, deshalb war
keine Anpassung der
Vollzugshilfen
notwendig.
Kommentar:
Die Preissteigerung bei den fossilen Brennstoffen führte zu einer
vermehrten Nachfrage über die Anwendungsmöglichkeiten von
erneuerbaren Energien. Mit einem Briefversand wurde Ein- und
Zweifamilienhausbesitzern eine Informationsbroschüre über die
Sonnen- und Holzenergienutzung zugestellt. Miteinbezogen wurden die Sanitär- und Heizungsinstallateure, welche an zwei Fachveranstaltungen informiert und geschult wurden.
Nebst der Energieberatung an den Eigenheimmessen der Schwyzer Kantonalbank wurden sieben Fachforen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Zur Unterstützung der Gebäudekampagne «bau-schlau» von EnergieSchweiz wirkten die Zentralschweizer Kantone an zwei überregionalen Messen in Zug
(WOHGA) und Luzern (Lurenova) mit.
Das Gaswerk Einsiedeln wurde an das überregionale Erdgasnetz
angeschlossen, beim Gaswerk Schwyz wurde mit den Arbeiten an
der Anschlussleitung begonnen.
Im Berichtsjahr erhielten 18 Bauträger für ihr Bauvorhaben
das MINERGIE-Label. Im Kanton Schwyz wurden somit bis Ende
2005 74 Label vergeben und eine Energiebezugsfläche von
102 365 (72 865) m2 zertifiziert.
3.3 Globalbudget 2004/2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll*
Ist
Abweichung
556 400
0
556 400
462 363
0
462 363
– 94 037
0
– 94 037
*Globalbudget mit reduzierter Lohnsumme gemäss RRB Nr. 1647/2003
Baudepartement
Kommentar:
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2005 liegt
17% unter dem Globalbudget.
Für diese Produktegruppe wurden weniger Leistungen erbracht
und Mittel (Lohnkosten) beansprucht, weil sie für Fach-Leistungen in der Produktegruppe Liegenschaftendienst (Unterhalt Nuolen und Berufsschule Pfäffikon) beansprucht werden mussten.
4. Stand der Investitionsprojekte
4.1 Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
Im 1. Quartal 2005 konnte wegen der tiefen Temperaturen nicht
weitergearbeitet werden. Im Frühjahr wurden die Arbeiten zügig
vorangetrieben, jedoch ohne den Verzug um drei Monate wettmachen zu können. Diverse Projektänderungen zur Anhebung
des Standards, welche zu erheblichen betrieblichen Optimierungen führen und der Sicherheit dienen, konnten mit einer aktiven
Reservenbewirtschaffung freigegeben werden. Bis zu dem durch
Schnee und Kälte erzwungenen Bauunterbruch im Dezember
2005 wurde der ganze Rohbau bis zur obersten Decke, mit Ausnahme der Fassadenschale des Verwaltungstraktes, betoniert. Im
Zellentrakt sind erste Arbeiten der Hausinstallation in Angriff genommen worden. Die Verzögerung des Baufortschrittes führt zum
neuen Fertigstellungstermin (Dezember 2006), hat aber keine
Auswirkungen auf die Erstellungskosten.
4.2 Übungsanlagen Wintersried für die Schadenwehren
Am 17. April 2005 wurde die Kreditvorlage zur Sanierung und Erweiterung der Übungsanlage Wintersried vom Volk angenommen.
Mit der Vergabe der Gesamtplanerleistungen für die Ausführungsplanung und für die Brandsimulationsanlage wurde die weitere Projektentwicklung aufgenommen. Gleichzeitig wurden die
Projektorganisation, das Projektpflichtenheft und die Projektzielsetzung stufengerecht fortgeführt. Die Baueingabe für das Vorhaben ist im 1. Quartal 2006 geplant, der Baubeginn im 4. Quartal
2006 vorgesehen.
4.3 Polizeigebäude, Umbau Einsatzzentrale
Kantonspolizei Schwyz
Nach den Abklärungen im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen zur Erdbebensicherheit und den Untersuchungen
der Gebäudehülle und der Haustechnik wurde das Projekt nach
Möglichkeit angepasst. Die umfangreichen Abbrucharbeiten wurden Ende Frühjahr 2005 in Angriff genommen. Inzwischen ist der
Aufzug eingebaut, die Gebäudehülle inklusive Dach saniert und
die neue Raumstruktur erstellt. Der Innenausbau ist voll im
Gange. Die sehr hohe Installationsdichte im Schwachstrombereich erfordert eine Klimatisierung aller betroffenen Räume und
beansprucht Erschliessungsflächen, die in der Altbausubstanz
erst geschaffen werden mussten. Die neue Haustechnikzentrale
unter dem Dach wurde im Herbst erstellt. Baufertigstellung und
Betriebsaufnahme sind auf 2. Quartal 2006 geplant.
4.4 Neubau Pädagogische Fachhochschule
Schwyz (PHZ), Goldau
Am 1. Februar 2005 erfolgte der Spatenstich für den Neubau der
Pädagogischen Fachhochschule Schwyz. Die Aushubarbeiten
wurden im April 2005 beendet. Der schwierige Baugrund erforderte beim Schulgebäude Mehraufwendungen für die Abfuhr und
Entsorgung von minderwertigem bzw. sehr nassem Aushubmaterial. Bei den Aussensportanlagen wurden zur Erlangung der geforderten Bodenfestigkeit weitere wesentliche Mehraufwendungen notwendig. Die Zusatzaufwendungen konnten durch die
eingestellten Mittel für Baurisiken aufgefangen werden. Bis Mitte
November wurden die Rohbauarbeiten fertig gestellt; danach
wurde die Gebäudehülle gegen Witterungseinflüsse abgedichtet,
sodass mit den Hausinstallationsarbeiten ohne Verzug fortgefahren werden konnte. Alle Arbeiten liegen innerhalb der geplanten
Vorgaben. Die Übergabe des Bauwerkes durch den Generalunternehmer ist für den 16. Juni 2006 geplant.
4.5 Berufsschule Goldau, Ausbau und Sanierung
der Mensa / Küche
Im Januar 2005 hat der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit
für die Sanierung und den Ersatz von abgenutzten Betriebseinrichtungen bei der Kücheninfrastruktur der Berufsschule Goldau
beantragt. Der Kantonsrat hat im Oktober 2005 einen Verpflichtungskredit in Höhe von 2 Mio. Franken für die Sanierungs- und
Unterhaltsarbeiten bewilligt. Die Planungsarbeiten für die Ausbau- und Sanierungsarbeiten haben im November 2005 begonnen. Der Baubeginn für die Ausbau- und Sanierungsarbeiten ist
im April 2006 vorgesehen.
4.6 Kantonsschule Pfäffikon / Nuolen
Die Betonfassade des Turnhallentraktes aus dem Jahre 1967
wurde saniert und ein Teil der Fenster – insbesondere das grosse
Turnhallenfenster – wurden ersetzt. In den Garderoben- und
Duschräumen wurde eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut und der Turnhallenboden erneuert.
Leistungsperiode 2004/2005 (Gesamtbetrachtung
nach Abschluss der Leistungsperiode)
Übergeordnete Ziele:
– Der Regierungsrat hat für die Periode 2003 bis 2004 im Rahmen des Regierungsprogramms spezifische Absichten zur
Bereitstellung von Raumressourcen beschlossen. Der Beitrag
des Hochbauamtes liegt in der nachhaltigen Projektierung und
Realisierung der notwendigen Rauminfrastrukturen für die Bereiche Bildung (Heilpädagogische Tagesschule und Lehrerinnen- und Lehrerseminar) und den Bereich Gesundheit und
Wohlfahrt (Bevölkerungsschutz optimieren, Wirkungsgrad von
Polizei und Strafverfolgungsbehörden steigern);
– Projektzielsetzungen: Wirtschaftlichkeitsprinzip, Funktionstüchtigkeit, Nachhaltigkeit;
– Durch den schrittweisen Aufbau von Bewirtschaftungsstrategien wird die effiziente Nutzung und Bewirtschaftung der kantonalen Liegenschaften verbessert.
Beurteilung der Erfüllung:
Die Abwicklung der einzelnen Projekte für die Bereitstellung
der Rauminfrastrukturen erfolgt mehrjährig. Die Hauptprojekte
Sicherheitsstützpunkt, Pädagogische Fachhochschule, Umbau
Polizeigebäude mit Hauptnutzungsbereich Einsatzzentrale sind
im Bau und werden 2006 dem Betrieb übergeben. Die Projektzielsetzungen wurden eingehalten und durch das Projektcontrolling bestätigt. Zeitliche Abweichungen mussten beim Sicherheitsstützpunkt zufolge des Bauunterbruches durch Schnee und Kälte
in Kauf genommen werden. Einen zeitlichen Verzug hat die Projektentwicklung der Heilpädagogischen Tagesschule erfahren,
weil Klärungen zu den Raum- und Standortbedürfnissen sowie
die aufwendige Prüfung von Alternativlösungen notwendig wurden. Die Projektentwicklung für die Kantonsschule Kollegium
Schwyz erfolgte in Abstimmung zum Mittelschulkonzept.
Als Grundlagenquelle für die Immobilienstrategie wurde der Liegenschaftenkataster mit den dafür relevanten Kennzahlen und
Daten aller kantonalen Liegenschaften aufgebaut. Gestützt auf
diese Datenerhebung wurden die Immobilienstrategie und das
Immobilienmanagement entwickelt, welche als Instrument die
Leitlinen für den Umgang mit Immobilien in allen Bereichen
setzen.
107
Baudepartement
Globalkredit 2004/2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll*
Ist
Abweichung
8 276 500
472 000
7 804 500
7 922 095
705 880
7 216 215
– 354 405
+ 233 880
– 588 285
*Globalbudget mit reduzierter Lohnsumme gemäss RRB Nr. 1647/2003
Kommentar:
Die Vorgaben des Globalkredites konnten dank tieferen Kosten
und höheren Erlösen übertroffen werden.
C. Dienststelle Wasserbau
Der Aufgabenbereich der Dienststelle Wasserbau ist in einer einzigen Produktegruppe zusammengefasst.
Aufgaben:
– Oberaufsicht über das gesamte Wasserbauwesen inklusive der
Sicherheit von Stauanlagen, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fällt
– Erkennung der bestehenden Naturgefahren (Wasserrisiken)
und deren Berücksichtigung bei der Raumnutzung im gesamten Kantonsgebiet
– Erreichung eines differenzierten Hochwasserschutzes in erster
Priorität durch Gewässerunterhalt und raumplanerische Massnahmen und in zweiter Priorität durch bauliche Schutzmassnahmen
– Verbesserung oder zumindest Erhaltung des ökologischen Zustandes der Fliessgewässer, insbesondere Erhaltung natürlicher
Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt, von
Fischgewässern sowie der Gewässer als Landschaftselemente
– Koordination mit der Bauherrschaft, Fachstellen des Bundes,
des Kantons, mit den Bezirken und Gemeinden sowie weiteren
Beteiligten (z. B. Kraftwerke usw.) bei der Projektentwicklung
und -realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen
– Ausarbeitung oder Begleitung der technischen Voruntersuchungen gemäss Wasserrechtsgesetz
– Aufklärung und Beratung von öffentlichen und privaten Stellen
– Vollzug aller der Dienststelle Wasserbau zugewiesenen Gesetze
und Verordnungen
Produktegruppe 1: Wasserbau
1.1 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Erkannte Schwachstellen im Hochwasserschutz werden zusammen mit
der verantwortlichen Körperschaft gesetzeskonform und unter Beachtung
der Wegleitung des Bundes laufend durch raumplanerische Massnahmen,
die Gewährleistung des Unterhaltes sowie Hochwasserschutzbauten und
die Notfallplanung eliminiert. – Die Nachhaltigkeit beim baulichen Hochwasserschutz ist sichergestellt. – Die Nutzung der öffentlichen Gewässer,
prioritär deren Nutzung für Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung, erfolgt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Periodische Informationsveranstaltung
Alle zwei Jahre
18. 8. 2005 Information der Vereinigung
der Wuhrkorporationen
über Neuerungen im
Hochwasserschutz.
Erfüllt.
108
Bearbeitung innerhalb
der extern gesetzten
Fristen respektive
21 Tage nach Eingang
der vollständigen
Unterlagen.
Wo keine externen
Fristen gesetzt sind,
21 Tage nach Eingang
der vollständigen
Unterlagen.
In 80% aller Fälle
Von den 264 Geschäften konnten
lediglich vier Gesuche
nicht fristgerecht
abgeschlossen werden.
Erfüllungsgrad 100%.
Kommentar:
Am 18. August 2005 wurden die Wuhrkorporationen anlässlich der Delegiertenversammlung der Vereinigung der Wuhrkorporationen ausführlich über die Neuerungen im Bereich des
Hochwasserschutzes informiert. Zudem fanden laufend individuelle Informationen im Zusammenhang mit der Teilnahme an
Wuhrratssitzungen und Wuhrversammlungen, Feldbegehungen
oder Besprechungen statt.
Die Arbeit der Dienststelle Wasserbau war im letzten Trimester
des Berichtsjahres massgeblich geprägt durch das Hochwasserereignis vom 21. bis 23. August 2005, von welchem vor allem der
innere Kantonsteil stark betroffen wurde. Obwohl die vorhandenen Hochwasserschutzbauten ihre Funktion vollumfänglich erfüllten, führte die teilweise massive und über längere Zeit anhaltende Belastung verschiedener Fliessgewässer zu Ufer- und
Sohlenerosionen und weiteren Schäden. Im Zusammenhang mit
den erforderlichen Sofort- und Wiederherstellungsarbeiten war
die Dienststelle sowohl in fachlicher wie auch organisatorischer
Hinsicht sehr stark engagiert, was entsprechende personelle
Ressourcen band.
1.2 Globalbudget 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
3 691 348.–
4 083 000.–
– 391 652.–
3 171 907.–
3 658 077.–
– 486 170.–
– 519 441.–
– 424 923.–
+ 94 518.–
Kommentar:
Die Budgetabweichungen sind auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen. Dabei ist zu beachten, dass diese Faktoren aus gesetzlichen Vorgaben und meteorologischen Abhängigkeiten resultieren und nur teilweise durch die Dienststelle Wasserbau
beeinflusst werden können. Der budgetierte Aufwand bei den
Planungen konnte um Fr. 15 000.– unterschritten werden, da
sich das Augusthochwasser diesbezüglich erst im Jahre 2006
auswirken wird. Der Budgetposten «Unvorhergesehenes» musste
nicht beansprucht werden, woraus ebenfalls Einsparungen von
Fr. 15 000.– gegenüber dem Budget resultierten. Die Bewilligungsgebühren fielen als Folge der vermehrten Gesuche für die
Entnahme von Grundwasser zu Heizzwecken um Fr. 8500.–
höher aus als erwartet. Die Mehreinnahmen für Entschädigungen
für Projektierungen und Bauleitungen von Fr. 13 500.– sind auf
die zusätzlichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Bewältigung des Augusthochwassers zurückzuführen. Bei der Wassernutzung ergaben sich Mehraufwendungen von knapp
Fr. 10 000.– im Zusammenhang mit der bundesrechtlich neu den
Kantonen zugewiesenen Aufsicht über die kleinen Stauanlagen.
Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Leistungsauftrages waren
die Richtlinien und Arbeitshilfen des Bundes noch nicht vorhanden, weshalb die damalige Aufwandschätzung mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden war. Der Verlauf der Verhandlungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der
Etzelwerkkonzession erforderte einen um Fr. 181 000.– geringeren Aufwand als budgetiert. Dies wirkte sich auch bei den Be-
Baudepartement
zirksbeiträgen an Expertenkosten entsprechend aus. Die Wasserzinseinnahmen und damit auch die an die berechtigten Kantone,
Bezirke und Gemeinden ausbezahlten Wasserzinsanteile fielen
als Folge der meteorologischen Bedingungen tiefer aus als im
langjährigen Jahresdurchschnitt. So resultierten beim Etzelwerk
Mindereinnahmen von Fr. 433 000.– und beim Kraftwerk Wägital
von knapp Fr. 95 000.–.
Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung
nach Abschluss der Leistungsperiode)
Übergeordnete Ziele:
– Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich im Kanton Schwyz
sicher hinsichtlich Naturereignissen und zivilisatorischen Unglücksfällen.
– Die Dienststelle Wasserbau als kantonale Fachstelle im Bereich
der Wasserwirtschaft zielt mit ihren Handlungen auf einen möglichst ausgewogenen Schutz der Bevölkerung vor der von Hochwasserereignissen ausgehenden Gefährdung. Im Vordergrund
stehen mögliche Gefährdungen von Menschenleben. Insbesondere ist der Dynamik von Hochwasserereignissen die erforderliche Beachtung zu schenken. Als Bewilligungs- und Subventionsbehörde nimmt sie gezielt Einfluss auf Hochwasserschutzprojekte.
Beurteilung der Erfüllung:
Das Hochwasserereignis vom August 2005 hat eindrücklich vor
Augen geführt, dass ein absoluter Schutz vor Naturgefahrenereignissen nicht möglich ist. Zwar haben die Hochwasserschutzbauwerke ein Ausufern der betroffenen Bäche in den Siedlungsgebieten, auch mit etwas Glück, verhindert. Trotzdem ist es
unabdingbar, dem Umgang mit den Naturgefahren die notwendige Beachtung zu schenken. Der Umsetzung der vom Bund im
Verlaufe der letzten Jahre definierten, nachhaltigen Hochwasserschutzphilosophie kommt eine grosse Bedeutung zu. Insbesondere sind die Gemeinden im Zusammenhang mit der Umsetzung
raumplanerischer Massnahmen, welche erste Priorität geniessen,
nach wie vor stark gefordert.
1.3 Globalkredit 2004 / 2005
Soll
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
7 530 828.–
8 166 200.–
– 635 372.–
Ist
Abweichung
5 798 109.– –1 732 719.–
6 713 317.– –1 452 883.–
– 915 208.– + 279 836.–
Kommentar:
Die Vorgaben des Globalbudgets 2004/2005 konnten, soweit die
einzelnen Positionen durch die Dienststelle Wasserbau beeinflussbar sind, eingehalten werden. In der Berichtsperiode wurden
die Kosten um 23% und die Erlöse um 18% unterschritten. Daraus resultierte gesamthaft ein positiver Saldo von Fr. 279 836.–.
D. Dienststelle Vermessung und Geoinformation
Mit dem Leistungsauftrag 2004/05 wurden neu zwei Produktegruppen AV und GI eingeführt.
1.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Umschreibung:
Erstellung Leistungsauftrag mit dem Bund für 2004–2007 – Einhalten
Konzept für Ersterhebung inklusive Vermarkung, Erneuerung und provisorische Numerisierung der in die Zuständigkeit des Kantons fallenden
Informationsebenen – Erstellen Konzept für periodische Nachführungen
(Thematisch): Ebene Fixpunkte (gemäss Fixpunktkonzept 2002)
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Vertragsabschluss
Leistungsauftrag mit
dem Bund
Frühling 2004
Vertragsabschluss
Leistungsauftrag
standardgemäss
durchgeführt.
Es konnten nicht alle
Projekte der Leistungsvereinbarung 2005
durchgeführt werden.
Anpassung des
kantonalen Realisierungskonzeptes AV
2004–2014 an neue
Bundesstrategie
2004–2007 erfolgt.
Die Einwilligungen der
Gemeinden für die
jährlichen Leistungsvereinbarungen werden
jeweils eingeholt.
Erfüllungsgrad jährliche 100% eingehalten
Leistungsvereinbarungen
Kantonales
Realisierungskonzept
2002–2012 (eventuell
angepasst an neue
Strategie des Bundes
für die AV 2004–2007)
Einwilligung der Gemeinden in das jährliche Vermessungsprogramm (Leistungsvereinbarung mit dem
Bund) vorausgesetzt
Abschlusstermin
(Erstellung Konzept
periodische Nachführung Fixpunkte)
90% eingehalten über
jährliche Leistungsvereinbarungen
Ende 2005
Verschiebung auf
Ende 2006. Das damit
zusammenhängende
Vermessungsprojekt
Dreiecksvermaschung
SZ100 wird erst Mitte
2006 statt Herbst 2005
beendet.
Kommentar:
Es wurden vier Erneuerungsoperate (Morschach Los 9 [Stoos]
und die Siedlungsgebiete Sattel Los 6, Reichenburg Los 7, Schübelbach Los 9) vom Regierungsrat genehmigt bzw. ihnen die
Rechtskraft erteilt und vom Bund im AV93-Standard anerkannt.
Vergeben wurden die Vermessungsarbeiten für die Erneuerung
Wollerau Los 6 und im Rahmen des Projektes LWN (Aktualisierung landwirtschaftlicher Nutzflächen) die Arbeiten für den NeatPerimeter (Talboden Innerschwyz) und angrenzende Gebiete. Im
Herbst ausgeschrieben wurden die Arbeiten für die Erneuerungen in der Gemeinde Freienbach Los 10 und im Bezirk Küssnacht
Los 14. Deren Vergabe wurde wegen höheren Bundesbeiträgen
auf das Jahr 2006 verschoben.
Das neue Grundlagennetz «Dreiecksvermaschung SZ100» wurde
dem Bund termingerecht zur Verifikation abgeliefert. Neue Erkenntnisse aus dem Projekt erfordern zusätzlich Arbeiten und
verschieben damit die vorgesehene Anerkennung auf Mitte 2006.
Damit erfahren auch das vom SZ100 abhängige Konzept über die
periodische Nachführung der Fixpunkte sowie die Arbeiten für
das Bundesprojekt Fixpunktdatenservice eine Verschiebung.
1. Produktegruppe: Amtliche Vermessung (AV)
1.1 Aufgaben
Durchführung der Amtlichen Vermessung:
– Flächendeckende Realisierung der Amtlichen Vermessung
– Initialisierung, Leitung, Überwachung und Verifikation von
Arbeiten der Amtlichen Vermessung inklusive Nachführung
– Sicherstellung Koordination Amtliche Vermessung mit anderen
Vermessungsvorhaben und Landinformationssystemen
Das innerhalb des ZRK-Projektes «Geoinformation» gemeinsam
erstellte neue Datenmodell der Amtlichen Vermessung DM01-AV
wurde inklusiv den dazugehörigen Erläuterungen sowie der
neuen Richtlinie für den Definitions- und Detaillierungsgrad auf
den 1. April 2005 in Kraft gesetzt. Im Herbst 2005 wurde der gemeinsame Checkservice für das DM01-AV für die Unternehmer
und die kantonale Aufsichtsbehörde im Internet aufgeschaltet.
Auf Anfang Winter 2005 wurde das zusammen mit dem Kanton
109
Baudepartement
Zug erarbeitete Verifikationstool auf das neue DM01-AV angepasst.
Im August 2005 nahm der Regierungsrat zu verschiedenen Eingaben eines privaten Unternehmers Stellung und erteilte dem
Baudepartement den Auftrag, die Gebührenabrechnungen des
Nachführungsgeometers durch eine aussenstehende Fachperson auf Vollständigkeit und Korrektheit kontrollieren zu lassen.
Das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission
(WEKO) wurde über die Einführung des Internet-Geodatenservers (Geo-Shop) informiert. Nach dessen Auffassung stellt dies
einen geeigneten Schritt dar, um Wettbewerbsverzerrungen im
Bereich der Amtlichen Vermessung vorzubeugen. Das Sekretariat regte zudem an, weiteren Punkten spezielle Beachtung zu
schenken und eventuell notwendige gesetzliche Anpassungen
zu prüfen. Die Eidgenössische Vermessungsdirektion gab bekannt, dass die WEKO in naher Zukunft Empfehlungen in ähnlicher Richtung für alle kantonalen Vermessungsaufsichten veröffentlichen werde.
Der Regierungsrat wird im Rahmen einer im Oktober 2005 eingereichten Initiative (EI 01/05, «Marktöffnung im Schwyzer Vermessungsrecht)» im Jahre 2006 zur Thematik Stellung nehmen.
1.3 Globalbudget 2004–2005, Anteil 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
2 213 515
532 800
1 680 715
1 329 279
166 328
1 162 951
– 884 236
– 366 472
– 517 764
Kommentar:
Das Globalbudget 2004 – 2005, Anteil 2005, wurde um 31%
unterschritten. Faktoren sind die Verschiebungen von zwei Vergaben auf das Jahr 2006 und die Jahresanteile der laufenden
Vermessungsarbeiten, die sehr günstig vergeben werden konnten.
2. Produktegruppe: Geoinformation
2.1 Aufgaben
Versorgung der Benützer mit Basisdaten, GIS-Koordination:
– Bedarfsgerechte Beschaffung, Abgabe und Ausleihe von Basisdaten in der kantonalen Verwaltung
– Sicherstellung der projekt- und problembezogenen GIS-Koordination und GIS-Beratung
– Sicherstellung Umsetzung GIS-Konzept
2.2 Ziele und Leistungsvorgaben
Bekannte und
abgeschlossene
GIS-Projekte
Erledigungsdauer
durch entsprechende
Spezialisten inklusive
Initialisierung durch
die D-Vme
Abschlusstermin
GIS-Konzept
70%
Bekannte GIS-Projekte
wurden zu 100%
koordiniert.
Beratung über Vertrag
mit externem
Spezialisten sichergestellt und innert Frist
erfolgt.
Abschluss des
GIS-Konzeptes im
Frühling 2004, der
Standard ist erfüllt.
Nach der Vernehmlassung entschied der
Regierungsrat Ende
Juni 2004 über das
GIS-Konzept, der
Standard ist erfüllt.
80% innert
fünf Tagen
Anfang 2004
Entscheid Regierungs- Mitte 2004
rat über GIS-Konzept
Kommentar:
Die GIS-Fachstelle konnte ab Februar 2005 in Betrieb genommen
werden. Neben der Aufnahme der GIS-Beratungen und Koordination von GIS-Projekten innerhalb der kantonalen Verwaltung
wurden weitere Massnahmen des GIS-Konzeptes umgesetzt (z.B.
Einrichtung Geodatenserver, Abklärungen für WebMap).
Aktualisierte Basisdaten wie Übersichtsplan und Pixelkarten (Digitale Landeskarte) wurden nach Erhalt innert Frist auf dem Verwaltungsnetz aufgeschaltet. Die neuen Vektordaten Vector25
(digitales Landschaftsmodell) müssen infolge eines neuen Datenmodells zuerst umgearbeitet werden. Aus Ressourcengründen
wurde diese Arbeit verschoben.
Im Herbst 2005 wurde der Geodatenserver mit der Software
«GeoShop» in Betrieb genommen. Zurzeit werden die Daten der
Amtlichen Vermessung angeboten. Der GeoShop wird technisch
durch die LISAG in Altdorf betrieben. Im Rahmen des ZRK-Projektes «Geoinformation» befinden sich auch die Daten der Kantone Uri, Nidwalden, Obwalden und Zug auf diesem gemeinsamen
Server. Damit konnten Synergien im technischen Betrieb sowie
für gemeinsame Begleitdokumente gewonnen werden.
Ende 2005 wurde der Entscheid für die Beschaffung der Software
«WebMap» und Basismodul 2 für das Intranet der kantonalen
Verwaltung getroffen. Damit kann in Zukunft allen Mitarbeitern
der Verwaltung ein Zugriff auf die vorhandenen GIS-Daten mit
Visualisierung und einfachen Analysemöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
2.3 Globalbudget 2004–2005, Anteil 2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
480 885
100 000
380 885
444 787
83 096
365 691
– 36 098
– 16 904
– 15 194
Umschreibung:
Versorgen der Benützer mit qualitativ guten und aktuellen Basisdaten –
Sicherstellen einer optimalen GIS-Koordination – Sicherstellen einer optimalen GIS-Beratung – Überwachen der Erstellung eines GIS-Konzeptes –
Einleitung der Umsetzung des GIS-Konzeptes
Indikatoren
Standards
Soll-Ist-Abweichungen
Verfügbarkeit Basisdaten auf dem Netz
Drei Monate nach
Verfügbarkeit
der Daten
Lieferung von Daten
nach Unterzeichnung
des entsprechenden
Vertrages
90% innert
zehn Tagen
Der Standard für die
Verfügbarkeit der
Basisdaten ist mit einer
Ausnahme erfüllt.
Standard ist erfüllt.
110
Kommentar:
Das Globalbudget 2004–2005, Anteil 2005, wurde um 4% unterschritten. Die Erlöse aus Benützungsgebühren der Daten der
Amtlichen Vermessung gingen auch dieses Jahr zurück. Es
wurde nur ein neuer Dauerbenützungsvertrag ausgestellt (hohe
Benützungsgebühren im ersten Vertragsjahr).
Leistungsperiode 2004 / 2005 (Gesamtbetrachtung
nach Abschluss der Leistungsperiode)
Übergeordnete Ziele:
– Bereitstellung von Basisdaten für Entscheidungs- und Planungsgrundlagen durch verfügbare Daten der Amtlichen Vermessung und Geoinformationssysteme.
Baudepartement
Beurteilung der Erfüllung:
Durch die Erneuerungsarbeiten in der Amtlichen Vermessung
können laufend neue Daten im Standard AV93 angeboten werden.
Mit dem Geodatenserver «GeoShop» wird ein unabhängiger Zugang für den Kauf von elektronischen AV-Daten angeboten.
Durch den Erwerb der Software «WebMap» wird künftig ein einfaches Visualisierungs- und Analysewerkzeug für alle Mitarbeiter
der kantonalen Verwaltung zur Verfügung stehen.
1.2 Globalkredit 2004/2005
Total Kosten
Total Erlöse
Saldo
Soll
Ist
Abweichung
5 150 158
1 194 300
3 955 858
3 092 576
473 098
2 618 668
– 2 057 582
– 720 392
– 1 337 190
Kommentar:
Die Lohnkorrektur für das Jahr 2004 im Soll sowie die Richtigstellung von Zahlen bei den totalen Kosten im Jahre 2004 (nachträgliche Korrektur im BAB) sind berücksichtigt. Der Globalkredit
2004–2005 wurde um 51% unterschritten.
111
112
Rechenschaftsbericht
des Regierungsrates an den Kantonsrat
2005