Bodengutachten

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Bodengutachten
PROJEKT
261108-HIL-WAL
BEBAUUNGSPLAN NR. 165 A
WALDER STRAßE/KRANKENHAUS
IN HILDEN
BODENUNTERSUCHUNGEN
(EINSCHL. BEURTEILUNG DER VERSICKERUNGSFÄHIGKEIT)
UND GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
conTerra
Geotechnische Gesellschaft mbH
Schützenstrasse 65
48268 Greven
Geschäftsführung:
Dipl.-Geol. Michael Berndt
Mathias Graf
Handelsregister Nr.:
B 2786
Amtsgericht Steinfurt
Telefon:
Fax:
Mail:
(02571) 952855
(02571) 952857
(02571) 952856
[email protected]
Bankverbindung:
Volksbank Greven eG
BLZ:
40061238
Konto-Nr.: 35865100
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VORBEMERKUNGEN
Die Stadt Hilden beabsichtigt die wohnbauliche Erschließung eines Baugebietes (Bebauungsplan
Nr. 165 A) südlich der Walder Straße in Hilden. Das Erschließungsgebiet liegt im östlichen Stadtgebiet von Hilden südlich der Bundesstraße B 228 direkt westlich des St. Josef Krankenhauses.
Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes
Da es durch die langjährige Nutzung des Geländes als Gewerbefläche (u.a. Tankstelle mit Reparaturwerkstatt, KfZ-Handel, Metallverarbeitung) zu einer Verunreinigung des Untergrundes mit
branchenspezifischen Schadstoffen (z.B. Öle, Kraftstoffe, Lösungsmittel) gekommen sein könnte,
sollten auf Basis einer mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann abgestimmten
Aufgabenstellung Bodenuntersuchungen durchgeführt und eine Gefährdungsabschätzung für das
geplante Erschließungsgebiet durchgeführt werden.
Im Zuge dieser Untersuchungen sollte ergänzend geprüft werden, ob das im Bereich künftiger
Verkehrsflächen und der privaten Gebäude inkl. Tiefgaragen anfallende Niederschlagswasser vor
Ort versickert werden kann.
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Der zur Klärung der vorgenannten Fragestellungen erforderliche Untersuchungsaufwand wurde
unter Einbeziehung der Vorgaben des Kreises Mettmann durch unser Büro vorgeschlagen und in
einem am 16.10.2008 abgegebenen schriftlichen Angebot zusammengefaßt.
Auf Basis dieses Angebotes wurde die conTerra® Geotechnische GmbH mit Schreiben vom
30.10.2008 vom Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden mit der Durchführung entsprechender Bodenuntersuchungen im Bereich der ungefähr 10.000 m² großen Erschließungsfläche
beauftragt.
Die Anzahl und Lage der Untersuchungsstellen sowie die jeweils erforderliche Erkundungstiefe
wurde anläßlich eines Ortstermins am 26.11.2008 mit Vertretern der Stadt Hilden und des Kreises
Mettmann abgestimmt und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse bzw. der derzeitigen
Nutzung des Geländes durch unser Büro vor Ort festgelegt.
Die für eine orientierende Gefährdungsabschätzung erforderlichen chemischen Analysen wurden
entsprechend eines mit dem Kreis Mettmann abgestimmten Untersuchungsprogramms durchgeführt. Unter Berücksichtigung der örtlichen Feststellungen und Untersuchungsergebnisse wurde
der Parameterumfang und die Anzahl an Analysen nach Rücksprache mit dem Kreis Mettmann
modifiziert und ergänzt.
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BEARBEITUNGSUNTERLAGEN
Für die Ausarbeitung dieses Berichtes lagen die folgenden Unterlagen vor:
•
Übersichtskarte (Auszug aus DGK), Maßstab 1 : 5000 (digital)
•
Entwurf zum Bebauungsplan 165 A, verschiedene Maßstäbe (digital)
•
Vermessungstechnische Bestandspläne (digital)
•
Lageplan über ausgebaute Erdtanks (Bauakten, digital)
•
Leitungspläne der Stadtwerke Hilden (digital)
•
Gefährdungsabschätzung für das Betriebsgelände Walder Straße 14
(30.07.1997; Dipl.-Ing. U. Günther, Düsseldorf)
•
Ergebnisse der durchgeführten Felduntersuchungen
Rammkernsondierung (RKS), Versickerungsversuche („Open-End-Testverfahren“)
•
Ergebnisse der bodenphysikalischen Untersuchungen
Bodenansprache, organoleptisch-visuelle Beurteilung der Böden
•
Ergebnisse der chemischen Analytik, (WESSLING Laboratorien, Altenberge)
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DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN
Zur Erkundung der herrschenden Untergrundverhältnisse (Bodenschichtung, Grundwasser, etc.)
und zur Entnahme gestörter Bodenproben wurden im Zeitraum 08.12-10.12.2008 im Bereich des
geplanten Bebauungsplangebietes insgesamt 19 Rammkernsondierungen (RKS) bis in eine Tiefe
von maximal 5,00 m unter Geländeoberkante (GOK) durchgeführt. Hierfür mußte zunächst an
allen Aufschlußpunkten die vorhandene Platzbefestigung aus Asphaltbeton bzw. der Betonhallenboden in Mächtigkeiten zwischen 0,15 m und 0,40 m durchbohrt werden. Die RKS 1a traf in einer
Tiefe von 0,50 m auf ein Bohrhindernis und wurde zur RKS 1 versetzt. Die Lage der einzelnen
Untersuchungsstellen ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.
Aufschluß
Ort
Sondiertiefe
Proben
RKS 1a
Nr. 20, ehem. Tankstelle, Werkstatthalle
0,50 m
-
RKS 1
Nr. 20, ehem. Tankstelle, Werkstatthalle
3,00 m
3
RKS 2
Nr. 20, ehem. Tankstelle, Heizöltank
5,00 m
5
RKS 3
Nr. 20, ehem. Tankstelle, ehem. Erdtank Dieselkraftstoff
5,00 m
5
RKS 4
Nr. 20, ehem. Tankstelle, Benzinabscheider
3,00 m
4
RKS 5
Nr. 20, ehem. Tankstelle, Zapfsäule Dieselkraftstoff
3,00 m
4
RKS 6
Nr. 20, ehem. Tankstelle, Zapfsäule Vergaserkraftstoff
3,00 m
3
RKS 7
Nr. 20, ehem. Tankstelle, Zapfsäule Mix
3,00 m
3
RKS 8
Nr. 20, ehem. Tankstelle, Zapfsäule Mix
3,00 m
3
RKS 9
Nr. 20, ehem. Tankstelle, ehem. Erdtanks Vergaserkraftstoff
5,00 m
5
RKS 10
Nr. 26, Automobilwerkstatt Mink, Werkstatthalle
3,00 m
3
RKS 11
Nr. 20a; Garagen Verkehrsfläche
3,00 m
3
RKS 12
Nr. 20a; Garagen Verkehrsfläche
3,00 m
3
RKS 13
Nr. 14a; Werkstatthalle, Wuchtanlage
3,00 m
4
RKS 14
Nr. 14a; Parkplatzfläche
3,00 m
3
RKS 15
Nr. 24; Fabrikhalle über Heizkeller
1,80 m
-
RKS 16
Nr. 24; ehem. Fabrikhalle
3,00 m
3
RKS 17
Nr. 24; ehem. Fabrikhalle
3,00 m
3
RKS 18
Nr. 24; ehem. Fabrikhalle
3,00 m
3
RKS 19
Nr. 24; ehem. Fabrikhalle über Heizkeller neben RKS 15
2,20 m
1
Tabelle 1: Lage der Aufschlußpunkte
Die RKS 15 sollte ursprünglich im alten Heizkeller des Gebäudes Walder Straße Nr. 24 durchgeführt werden. Da der Kellereingang zum Zeitpunkt der Untersuchungen jedoch zugemauert war,
wurde versucht die Sondierung vom Erdgeschoß der Halle durch den Kellerraum in den Untergrund zu führen, was jedoch nicht gelang. Ein weiterer Versuch im Bereich der RKS 19 brachte
einen geringen Bohrfortschritt mit sehr wenig Probenmenge aus der Kellersohlplatte (Beton).
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Die Sondierungen RKS 5, RKS 7 und RKS 9 wurden zu temporären Bodenluftentnahmepegeln
ausgebaut. Das daraus abgesaugte Bodenporengas wurde auf Septumfläschchen gezogen. An der
RKS 11 und RKS 12 wurden jeweils Infiltrationsversuche nach dem „Open-End-Testverfahren“
zur Bestimmung der Durchlässigkeit der oberflächennah anstehenden Böden durchgeführt.
Nach Abschluß der Bohrarbeiten wurden die Sondierstellen nach Lage und Höhe eingemessen.
Als Bezugspunkt diente dabei ein Kanaldeckel in der Walder Straße vor Haus Nr. 9, dessen Höhe
in den vorliegenden Planunterlagen mit 55,05 m+NN angegeben ist.
Zur Gefahrenerkundung wurden aus den Rammkernsondierungen schichtweise bzw. je laufenden
Meter Bodenproben entnommenen und in luftdichte Braunglasflaschen gefüllt. Insgesamt wurden
61 Proben entnommen. Nach einer ersten Vor-Ort-Ansprache der gewonnenen Proben erfolgte
die detaillierte Bodenansprache hinsichtlich der organoleptisch-visuellen Eigenschaften im Labor.
Zur Absicherung dieser Befunde wurden gemäß der Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde
des Kreises Mettmann die als auffällig angesprochenen Bodenproben in Abhängigkeit der jeweils
festgestellten Auffälligkeiten auf verschiedene Parameter vom beauftragten Labor Dr. Wessling
(Altenberge) chemisch analysiert. Insgesamt wurden zwölf Analysen auf mineralölartige Kohlenwasserstoffe, neun Analysen auf BTEX, sechs Analysen auf Schwermetalle, drei Analysen auf
PAK sowie zwei GCMS-Screenings durchgeführt. Zudem wurden die drei aus den temporären
Bodenluftentnahmepegeln abgesaugten Bodenporengasproben auf ihren Gehalt an BTEX untersucht.
Die Lage der Sondierungen geht aus den Plänen der Anlagen 1 und 1.1 hervor. Die Ergebnisse
der Rammkernsondierungen und der organoleptisch-visuellen Bodenansprache sind in den Bohrprofilen der Anlage 2 dokumentiert. Die Ergebnisse der Versickerungsversuche sind in Anlage 3
dargestellt. Die Ergebnisse der chemischen Boden- und Bodenluftanalysen sind den Originalprotokollen der Anlage 4 zu entnehmen.
4
4.1
UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE
Schichtenfolge
Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen stehen innerhalb des geplanten Erschließungsgebietes unter der Platzbefestigung aus Asphaltbeton bzw. unterhalb der Hallenböden aus Beton
flächendeckend bis in Tiefen von maximal 3,00 m (RKS 9) anthropogene Auffüllungen an. Es
handelt sich dabei überwiegend um reine bis schwach schluffige kiesige Fein- und Mittelsande
sowie sandige Feinkiese, die mit wechselnden Anteilen an Ziegelschutt, Schlackeresten und Bauschutt durchsetzt sind. Darunter folgen bis zur jeweiligen Bohrendteufe natürliche Ablagerungen
der sogenannten Unteren Mittelterrasse aus dem Pleistozän. Hierbei handelt es sich dabei um eine
heterogene Wechselfolge von überwiegend reinen bis schwach schluffigen, stellenweise aber auch
schluffigen fein- bis mittelkörnigen z.T. kiesigen Sanden sowie schwach schluffigen sandigen
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Feinkiesen, in die in unregelmäßigen Abständen dünne Schluffstreifen (RKS 1, RKS 8, RKS 11),
stellenweise (RKS 12 und RKS 13) aber auch mächtigere Lagen aus sandig-kiesigen Schluffen
eingeschaltet sind.
4.2
Grundwasserverhältnisse
Zum Untersuchungszeitpunkt wurde an keinem Aufschlußpunkt Grundwasser angebohrt. Auch
nach Abschluß der Bohrarbeiten wurde in keiner Sondierung Grundwasser eingemessen.
4.3
Sedimentdurchlässigkeit
Die Durchlässigkeit von Lockergesteinen (Porendurchlässigkeit) ist abhängig vom jeweiligen
Feinkornanteil (0,063 mm). Gemäß DIN 18130 besitzen reine bis schwach schluffige Sande eine
gute Durchlässigkeit (k-Wert 1⋅10-4 - 1⋅10-6 m/s). Für schluffige und stark schluffige Sande ist eine
nur mäßige Durchlässigkeit anzunehmen (k-Wert 1⋅10-6 - 1⋅10-8 m/s). Reine Schluffe sind dagegen
nur sehr schwach durchlässig (k-Wert ≤ 1⋅10-8 m/s). Diese theoretischen Werte werden durch die
an der RKS 11 und RKS 12 nach dem „Open-End-Testverfahren“ durchgeführten Versickerungsversuche bestätigt. Die auf einer Infiltrationsebene von jeweils 1,50 m u. GOK (ca. 53,60 m+NN)
durchgeführten Versuche (Anlage 3) ergaben k-Werte von 5,47⋅10-6 m/s und 5,97⋅10-6 m/s. Die
anstehenden Terrassenablagerungen sind danach als gut durchlässige Schichten zu bezeichnen.
5
5.1
GEFAHRENERKUNDUNG
Organoleptisch-visuelle Bodenansprache
Bei der organoleptisch-visuellen Bodenansprache vor Ort bzw. später im Labor erwiesen sich alle
entnommenen Bodenproben visuell als eher unauffällig. Dagegen zeigten einige Proben deutliche
geruchliche Auffälligkeiten, wobei bereits vor Ort ein z.T. starker Geruch nach Teer, Diesel und
Benzin festgestellt wurde (siehe nachfolgende Tabelle).
Aufschluß
Tiefe
organoleptisch-visueller Befund
RKS 4
0,25-1,00 m
leichter KW-Geruch
RKS 5
0,20-0,50 m
leichter KW-Geruch
RKS 7
0,20-1,00 m
leichter KW-Geruch
RKS 8
0,20-1,00 m
leichter KW-Geruch
RKS 9
0,30-1,00 m
leichter KW-Geruch
RKS 9
2,00-3,00 m
Benzingeruch
RKS 14
0,20-1,00 m
Teergeruch
RKS 14
1,00-2,00 m
leichter Teergeruch
RKS 16
0,20-1,00 m
leichter Lösungsmittelgeruch
RKS 16
1,00-1,80 m
leichter Lösungsmittelgeruch
Tabelle 2: Ergebnis der organoleptischen Probenbeuteilung
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Chemische Analytik
Nach Absprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann wurden an den in
der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Proben chemische Analysen auf verschiedene Parameter
durchgeführt.
Aufschluß
Tiefe
Analyseparameter
RKS 4
0,25-1,00 m
BTEX, KW, Schwermetalle
RKS 4
1,00-2,00 m
BTEX, KW, Schwermetalle
RKS 5
0,20-0,50 m
BTEX, KW, Schwermetalle
RKS 5
0,50-1,00 m
BTEX, KW
RKS 7
0,20-1,00 m
BTEX, KW, Schwermetalle
RKS 8
0,20-1,00 m
BTEX, KW, Schwermetalle
RKS 8
1,00-2,00 m
BTEX, KW
RKS 9
2,00-3,00 m
BTEX, KW
RKS 9
4,00-4,00 m
BTEX, KW
RKS 14
0,20-1,00 m
PAK, KW, Schwermetalle
RKS 14
1,00-2,00 m
PAK, KW
RKS 14
2,00-3,00 m
PAK, KW
RKS 16
0,20-1,00 m
GCMS-Screening
RKS 16
1,00-1,80 m
GCMS-Screening
RKS 5
Bodenluft
BTEX
RKS 7
Bodenluft
BTEX
RKS 9
Bodenluft
BTEX
Tabelle 3: Ausgewählte Proben und Analyseparameter
Die Ergebnisse der chemischen Analysen sind im einzelnen der Anlage 4 zu entnehmen.
Im Rahmen der durchgeführten Analysen wurden für die verschiedenen Schwermetalle insgesamt
nur unbedeutende Gehalte festgestellt, die fast durchweg im Bereich der Zuordnungsklasse Z 1
gemäß LAGA-Mitteilung 20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Abfällen - Technische Regeln“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (Stand 2004) liegen. Lediglich in der Probe RKS 7, 0,20-1,00 m wurde beim Parameter Kupfer mit 130 mg/kg ein erhöhter
Wert ermittelt, der im Bereich der Zuordnungsklasse Z 2 liegt.
Bei den chemischen Analysen auf mineralölartige Kohlenwasserstoffe wurden stark schwankende
KW-Gehalte ermittelt, die zwischen Werten von unterhalb der Bestimmungsgrenze von 10 mg/kg
(RKS 9, 3,00-4,00 m) bis maximal 8.900 mg/kg (RKS 5, 0,20-0,50 m) liegen. Bei drei Proben
(RKS 5, 0,20-0,50 m; RKS 8, 0,20-1,00 m und RKS 14, 0,20-1,00 m) wird dabei der Grenzwert
der Zuordnungsklasse Z 2 von 1.000 mg/kg gemäß LAGA-Richtlinie überschritten.
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Die Analysen auf BTEX-Aromate ergaben nur bei drei von neun Bodenproben einen Wert oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,1 mg/kg. Die ermittelten BTEX-Gehalte liegen bei 0,1 mg/kg
(RKS 4, 1,00-2,00 m), 0,6 mg/kg (RKS 9, 2,00-3,00 m) und 3,6 mg/kg (RKS 5, 0,20-0,50 m),
und somit punktuell über dem Grenzwert der Zuordnungsklasse Z 2 gemäß LAGA. Die aus den
Sondierungen entnommenen Bodenporengasproben ergaben BTEX-Gehalte von unterhalb der
Bestimmungsgrenze von 0,2 mg/m³ (RKS 5) bis maximal 1,7 mg/m³ (RKS 9).
Bei den Analysen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe wurden an den drei Proben
der RKS 14 PAK-Gehalte zwischen 7,2 mg/kg (RKS 14, 2,00-3,00 m) und maximal 450 mg/kg
(RKS 14, 0,20-1,00m) ermittelt. Innerhalb der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe
wurden dabei für den Parameter Benzo(a)pyren Einzelwerte zwischen 0,39 mg/kg und 22 mg/kg
festgestellt. Die PAK-Gehalte liegen in der oberflächennahen Probe weit über dem Grenzwert der
Zuordnungsklasse Z 2 von 30 mg/kg gemäß LAGA-Richtlinie. In den Proben der tieferen Bodenschichten liegen die PAK-Gehalte dagegen im Bereich der Zuordnungsklasse Z 1.
An zwei aufgrund ihres nicht genauer spezifizierbaren leichten Lösungsmittelgeruches als organoleptisch auffällig beurteilten Proben aus der RKS 16 wurde ein GC-MS-Screening durchgeführt.
Dabei wurden Gehalte an leichtflüchtigen Aliphaten von 320 mg/kg (RKS 16, 0,20-1,00 m) und
450 mg/kg (RKS 16, 1,00-2,00 m).
6
BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE
Da in der derzeit gültigen Fassung der Bundesbodenschutzverordnung keine konkreten Prüfwerte
und Maßnahmenschwellenwerte für Bodenverunreinigungen mit mineralölartigen Kohlenwasserstoffen und BTEX-Aromaten angegeben sind, werden im vorliegenden Fall für die Bewertung der
Untersuchungsergebnisse die „Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von
Grundwasserschäden“ der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herangezogen, in deren
Anhang entsprechende Prüf- und Maßnahmenschwellenwerte für einige Schadstoffe im Boden
genannt werden.
Als Prüfwerte gelten solche Werte, bei deren Unterschreitung der Gefahrenverdacht i.d.R. als
ausgeräumt gilt. Maßnahmenschwellenwerte sind Werte, bei deren Überschreitung weitere Maßnahmen erforderlich werden. In der folgenden Tabelle sind die Prüfwerte und Maßnahmenschwellenwerte für mineralölartige Kohlenwasserstoffe und BTEX-Aromate angegeben.
Parameter
Prüfwert
unterer Wert
oberer Wert
Maßnahmenschwellenwert
unterer Wert
oberer Wert
MKW
300
1000
1000
5000
BTEX
2
10
10
30
Tabelle 4: Prüfwerte und Maßnahmenschwellenwerte [jeweils mg/kg] gemäß LAWA
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Die festgestellten Konzentrationen an mineralölartigen Kohlenwasserstoffen liegen bei den Proben
RKS 8, 0,20-1,00 m und RKS 14, 0,20-1,00 m über dem unteren Maßnahmenschwellenwert von
1.000 mg/kg und bei der Probe RKS 5, 0,20-0,50 m über dem oberen Maßnahmenschwellenwert
von 5.000 mg/kg der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).
Der höchste im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen festgestellte Gehalt an BTEX wurde
mit 3,6 mg/kg in der oberflächennahen Probe RKS 5, 0,20-0,50 m ermittelt. Dieser Gehalt liegt
nur wenig über dem unteren Prüfwert gemäß LAWA und ist als insgesamt unbedeutend zu bewerten. Unabhängig davon weisen die in der Bodenluftprobe der RKS 9 ermittelten Gehalte an BTEX
darauf hin, daß zumindest stellenweise noch eine nennenswerte Schadstofffreisetzung über die
Gasphase möglich ist.
Der in der oberflächennahen Bodenprobe der RKS 14 ermittelte Gehalt an PAK von 450 mg/kg
liegt weit über dem Grenzwert der Zuordnungsklasse Z 2 gemäß LAGA-Richtlinie. Dabei wird
auch der Grenzwert für den Einzelparameter Benzo(a)pyren von 3 mg/kg deutlich überschritten.
Der Gehalt an Benzo(a)pyren von 22 mg/kg liegt gleichzeitig auch deutlich über dem Prüfwert für
Industrie- und Gewerbegrundstücke gemäß Bundesbodenschutzverordnung von 12 mg/kg.
Die im Bereich der RKS 16 festgestellten Gehalte an Aliphaten weisen auf eine entsprechende
Verunreinigung des Untergrundes mit leichtflüchtigen azyklischen oder zyklischen, gesättigten
oder ungesättigten Kohlenwasserstoffen hin.
Die in den untersuchten Proben ermittelten Gehalte der verschiedenen Schwermetalle sind als
insgesamt unbedeutend zu bewerten. Auffällig ist lediglich der punktuell erhöhte Gehalt an Kupfer
im Bereich der RKS 7.
7
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Für die Bewertung des von den festgestellten Schadstoffgehalten ausgehenden Gefährdungspotentials sind insbesondere die Gehalte an KW, BTEX und PAK maßgebend.
Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen sind im Bereich des Bebauungsplangebietes
Nr. 165 A signifikante nutzungsspezifische Bodenverunreinigungen mit mineralölartigen Kohlenwasserstoffen vorhanden, die offensichtlich jedoch lokal eng begrenzt und dabei vorwiegend auf
oberflächennahe Bodenschichten bzw. nach den Ergebnissen älterer Untersuchungen1 auf vorhandene Betonfußböden und die jeweils unterlagernden Auffüllungen beschränkt sind.
Eine unmittelbare Gefährdung der Umwelt durch mineralölartige Kohlenwasserstoffe besteht zur
Zeit nicht, da die Oberfläche des Bebauungsplangebietes nahezu vollständig versiegelt ist und es
somit nicht zu einer Mobilisierung in das ohnehin erst in größeren Tiefen vorhandene freie
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Gefährdungsabschätzung für das Betriebsgelände Walder Straße 14 (Dipl.-Ing. U. Günther, Düsseldorf)
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Grundwasser kommen kann. Einschränkend ist zu bemerken, daß im Rahmen zukünftiger Bauvorhaben mit mineralölartigen Kohlenwasserstoffen verunreinigte Böden und Baustoffe in nicht
unerheblicher Menge anfallen werden, die beim Rückbau auf jeden Fall von unbelasteten Böden
zu trennen und anschließend einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen sind.
Im Bereich um die RKS 14 weisen die oberflächennah anstehenden Auffüllungen hohe Gehalte an
PAK insbesondere Benzo(a)pyren auf. Auch wenn hier aufgrund der vorhandenen Oberflächenversieglung derzeit keine Gefahr für einen direkten Kontakt mit PAK-haltigem Bodenmaterial
(Wirkungspfad Boden-Mensch) besteht, kann ein entsprechender Kontakt während der im Zuge
der geplanten wohnbaulichen Erschließung zwangläufig stattfindenden Erdbaumaßnahmen und
danach bei einer Nutzung als Garten- oder Grünfläche nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen
späterer Erdbauarbeiten anfallendes, mit PAK verunreinigtes Bodenmaterial sollte nicht im Untergrund verbleiben, sondern sollte in jedem Fall fachgerecht entsorgt werden. Zur Erfassung der mit
PAK-haltigem Bodenmaterial bedeckten Flächen sollten eingrenzende Bodenuntersuchungen
durchgeführt werden.
Von der im Bereich der RKS 16 festgestellten Verunreinigung mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen geht derzeit keine unmittelbare Gefahr für die Umwelt aus. Bei einer Entsiegelung der
Flächen im Zuge der geplanten Erschließungsmaßnahmen besteht jedoch die Möglichkeit einer
Mobilisierung der Schadstoffe sowie eines direkten Kontaktes mit schadstoffhaltigen Bodenmaterial. Da sich aus den örtlichen Befunden keine eingrenzbare Eintragstelle herleiten läßt, sollten
weitergehende Bodenuntersuchungen mit zusätzlichen chemischen Analysen auf charakteristische
Parameter durchgeführt werden.
8
BEURTEILUNG DER VERSICKERUNGSMÖGLICHKEIT
Zur Beurteilung der Versickerungsmöglichkeit von Regenwasser werden im ATV-Merkblatt 138
Anforderungen an die Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden (Lockergesteine) sowie an
die Höhe des Grundwasserspiegels gestellt. Die oberflächennah anstehenden Böden müssen so
durchlässig sein (k-Wert ≥ 1,0⋅10-6 m/s), daß eine rückstaufreie Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers gewährleistet ist. Gleichzeitig soll der Abstand der Einleitstelle vom maximal zu
erwartenden Grundwasserspiegel mindestens 1,00 m betragen.
Wie in Abschnitt 4.3 dargestellt, stehen im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 165 A oberflächennah gut durchlässige Böden der unteren Mittelterrasse in Form von überwiegend reinen oder
schwach schluffigen Sanden und Kiesen an. Innerhalb dieser Böden wurden bei den durchgeführten Versickerungsversuchen k-Werte von 5,47⋅10-6 m/s und 5,97⋅10-6 m/s ermittelt.
Die im ATV-Merkblatt 138 gestellten Anforderungen an eine Durchlässigkeit von ≥ 1,0⋅10-6 m/s
werden somit deutlich eingehalten. Ebenso wird der geforderte Abstand von mehr als 1,00 m über
dem maximal zu erwartenden Grundwasserspiegel sicher eingehalten.
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Nach den vorliegenden Ergebnissen sind die innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 165 A
oberflächennah anstehenden Terrassenböden in der Lage, das im Bereich künftiger öffentlicher
Verkehrsflächen und der privaten Gebäude inkl. Tiefgaragen anfallende Niederschlagswasser in
ausreichender Menge aufzunehmen und rückstaufrei in den Untergrund abzuleiten. Anfallendes
Regenwasser kann in fachgerecht dimensionierten und ausgeführten Versickerungsbauwerken
(z.B. Versickerungsmulden oder Versickerungsrigolen) versickert werden.
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SCHLUßBEMERKUNG
Im vorliegenden Bericht wurden die Untergrundverhältnisse auf der Basis von Ergebnissen durchgeführter Sondierungen beschrieben. Diese geben die Untergrundverhältnisse im unmittelbaren
Bereich der jeweiligen Bohrstelle wieder. Geologisch bedingt können sich bei Erdbaumaßnahmen
Abweichungen hinsichtlich der Schichtmächtigkeiten sowie der Tiefenlage von Schichtgrenzen
ergeben. Ebenso können lokal auch Bodenschichten vorhanden sein, die im vorliegenden Bericht
nicht beschrieben wurden.
Falls sich Fragen ergeben, die im vorliegenden Bericht nicht oder abweichend erörtert wurden, ist
der Gutachter zu einer ergänzenden Stellungnahme aufzufordern.
Sachbearbeiter
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Dipl.-Geol. Michael Berndt
Greven, den 29. Dezember 2008