Balkonsymposium
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Balkonsymposium
Balkonsymposium Februar 2010 in Vilnius Skyline von Vilnius Bedeutung von Balkone und Loggien • Der Gebrauchswert einer Wohnung erhöht sich mit dem Vorhandensein eines sogenannten Freisitzes • Der Freisitz in Form von Balkon oder Loggia verbessert auch das Erscheinungsbild des Gebäudes • Form und Größe des Freisitzes entscheiden über den Nutzwert oder ob es sich nur um ein architektonisches Gestaltungselement handelt • Loggia mit rahmenloser Faltverglasung (Kaltverglasung) als zusätzliche Komplettierbarkeit der Loggia • Wintergarten ohne Beheizung, als Kaltverglasung ohne thermisch getrennte AluProfile mit verglasten Fensterrahmen einschließlich verbundenen Brüstungsbereichen • Wohnraumerweiterung mit thermisch getrennten Alu-Profilen und Wärmeschutzverglasung mit Fensterrahmen als Vorhangfassade von Loggien mit Beheizung Nachteile von Balkone und Loggien • Balkone und Loggien erhöhen die Bauund Sanierungskosten • Bei unsachgemäßer Ausführung können Wärmebrücken entstehen, - Folge Schimmelbildung innerhalb der Wohnung • Es sind prinzipiell Außenbauteile und damit von Umwelteinflüssen stark belastet: - Temperaturwechsel, Feuchtigkeit, Luftverschmutzung u. s. w. Unterscheidung von Balkone und Loggien Die nutzbare Fläche wird begrenzt -bei Balkone: durch Gebäudeaußenwand und umlaufender Brüstung -bei Loggien: durch Gebäudeaußenwand, Loggiaseitenwände und der zwischen den Loggiaseitenwänden verlaufenden Brüstung Unterscheidung von Balkone und Loggien Nach dem Konstruktionsprinzip - bei Balkone: auskragende Konstruktionen oder Balkone mit Stützkonstruktionen aus Stahlbeton oder Stahl - bei Loggien: nach Art der Brüstungskonstruktion (Brüstungsplatte mit Balken, mit Konsole, oder aufstehende Brüstungsplatte aus Stahlbeton oder leichte Brüstungsplatte (Faserzement, Stahl/Glas) Vorgehensweise bei Sanierung • Balkone und Loggien sind Bestandteile der Gebäudehülle und somit bei der Fassadensanierung zu berücksichtigen • Schäden und Mängel sind zu erfassen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit und eventueller negativer Langzeiteinflüsse auf die Gesamtkonstruktion der Fassade zu bewerten Entscheidung zur Sanierung oder Neuaufbau • Je nach Schwere der erfassten Schäden und Mängel ist die Entscheidung zur Sanierung oder zum völligen Neuaufbau der Balkone und Loggien durch den Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft zu treffen. Bei Mietwohnungen sind die betroffenen Mieter rechtzeitig über die Entscheidung zu informieren. Sanierung • Beispielmaßnahmen: Korrosionsschutz freiliegender Bewehrung, Rissverfüllung, Betonerneuerung im oberflächennahen Bereich, Sanierung der Auflagerfugen, Abdichtung begehbarer Flächen oder Erneuerung des Estrichs, Abdichtung der beweglichen vertikalen und horizontalen Fugen, Loggiaentwässerung, ggf. Erneuerung der Brüstung Neuaufbau • Aus Standsicherheitsgründen oder aus funktionell-gestalterischen Gründen kann der Neuaufbau notwendig oder angeraten sein. Mit dem Neuaufbau ergeben sich Chancen zur Erhöhung der Funktionalität durch Vergrößerung der Grundfläche, dem eventuellen Einbau einer Verglasung, die einen Witterungs- und Staubschutz bietet und zur Erhöhung von Schall- und Wärmedämmung beiträgt. Somit erreicht man eine Verbesserung der gesamten Wohnqualität. • Bei der Konstruktion und Anordnung einer neuen Loggia ist die spätere ausreichende Belichtung der dahinter liegenden Wohnung zu beachten • Das Tiefenmaß der Loggia von größer 2,00m sollte vermieden werden Baustellenfreimachung 5 AT Baustelleneinrichtung Vorbereitung Demontage Demontage der Loggien Fassadenschneidarbeiten (Verankerung) Schachtarbieten / Fundamente /Abdichtung Montage der Loggien Gerüstaufbau WDVS Gerüstabbau Grünflächen herrichten 2 AT 3 AT 1,5 AT (Durchschnitt 8 Loggien pro Tag) 1,5 AT 5 AT 1,5 AT (Durchschnitt 8 Loggien pro Tag) 3 AT 20 AT 3 AT 5 AT Ablaufplan Fenstertausch bei neuen Loggien 1.Tag In den ersten 1-2 WE In den nächsten 1-2 WE 07.00-08.00 Uhr Demontage der Fenster 08.00-11.30Uhr Ausschnitt der Brüstung 11.00-14.00Uhr Einbau der Fenster 11.00-12.00 Uhr Demontage der Fenster 12.00-15.30Uhr Ausschnitt der Brüstung 15.00-17.00Uhr Einbau der Fenster Ablaufplan Fenstertausch bei neune Loggien 2.Tag In maximal 4 WE 07.00-16.00 Uhr Malerarbeiten 14.00-17.00Uhr Versiegelung der Fenster Kosten – Sanierung • Plattenbau Typ WBS 70, 5 gesch. Demontage Loggiabrüstung Korrosionsschutz Abdichtung Loggiadach Ausbesserung Loggiafußboden Erneuerung Loggiaentwässerung Erneuerung Loggiabrüstung (leichte Konstruktion – Lochblech,pulverbeschichtet) 1996 6.598 DM pro Loggia ca. 3.373 € • Plattenbau Typ QP 71, 10 gesch. Demontage Loggiabrüstung Betonsanierung Korrosionsschutz Sanierung Auflagerfugen Abdichtung Loggiadach Estricharbeiten am Fußboden Erneuerung Loggiaentwässerung Erneuerung Loggiabrüstung (leichte Konstruktion – Faserzement) 1997 10.031 DM pro Loggia ca. 5.128 € • Plattenbau Typ QP 71, 10 gesch. Sanierungsmaßnahmen wie vor, neue Brüstungsplatten als leichte Konstruktion für den Mieter wahlweise aus Faserzement oder transluzentem Glas mit Muster in Siebdruckverfahren 1998 13.145 DM pro Loggia ca. 6.721 € Preise enthalten keine anteiligen Kosten für Baustelleneinrichtung, Gerüst und Wärmedämmung der Loggiarückwand (Fassade). Kosten - Neuaufbau • Plattenbau Typ WBS 70, 5 gesch. komplette Demontage Erdarbeiten Fundamentverbreiterung bzw. neue Fundamente (Abdichtung gegen Feuchtigkeit) komplette Montage der neuen Loggiastränge mit vergrößerter Grundfläche incl. Betonbrüstung mit Handlauf (Edelstahl oder pulverbeschichtet) und Blumenkästen, innen liegende Entwässerung, rahmenlose Faltverglasung (optional 2.198 €) 2000 5.880 € pro Loggia • Plattenbau Typ WBS 70, 6 gesch. Neubaumaßnahmen wie vor, Loggiastränge und Brüstung Beton aber incl. Verglasung wegen Lage an Hauptstr. (Lärm-, StaubSchmutzreduzierung) 2001 6.668 €/Loggia, 2.018 € Verglasung • Plattenbau Typ WBS 70, 11 gesch. Neubaumaßnahmen wie vor, Brüstung Stahl/Glas, (Faltverglasung optional, 2.184 €) 2004 7.133 €/Loggia • Plattenbau Typ WBS 70, 5 gesch. Neubaumaßnahme wie vor, Brüstung Stahl/Glas, (Faltverglasung optional, 2.350 €) 2009 8.346 €/Loggia • Plattenbautyp WBS 70, 11 gesch. Neubaumaßnahme wie vor, Brüstung Stahl/Glas incl. gerahmter Faltverglasung (geschlossenes System, keine Innenentwässerung) wegen hoher Lärmimmission vom Sportplatz 2004 9.547 €/Loggia (davon Verglasung 4.340 €) • Plattenbau Typ WBS 70, 11 gesch. Neubaumaßnahme wie vor, Brüstung Stahl/Glas, rahmenlose Faltverglasung (optional 2.250 €) 2007 8.099 €/Loggia Der Vorzug eines Loggianeubaus mit Stahlbetonfertigteilsystemen besteht in der Vielzahl der möglichen Grundrisslösungen Auftraggeber: Typ W 1 (Seitenwand) Rechteck, klein Typ W 2 (Seitenwand) Geschwungene Form, klein Typ W 4 (Seitenwand) Rechteck, groß mit Auskragung STADT-AKZENT Bau-Projekt-Consult GmbH SPP Bauplanungs- und Ingenieurgesellschaften Schüttauf & Persike mbH Typ S 2 (Einzelstütze) Geschwungene Form, klein Typ S 3 (Einzelstütze) Rechteck, groß I. Rahmen- / Tischkonstruktionen (mit Option Kaltverglasung, Seitenwände zum Teil mit Öffnung) Typ R 1 Typ R 2 Typ R 3 Rechteck, klein ca. 2,0 x 3,7 m Eckform, klein ca. 2,0 x 3,7 m Rechteck, groß, ca. 1,8 x 6,0 m Typ R 4 Trapez, groß, ca. 1,8 x 6,0 m II. Seitenw and - Konstruktionen Typ W 1 Typ W 2 Typ W 3 Rechteck, klein ca. 2,0 x 3,7 m geschwungen, klein ca. 2,0 x 3,7 m Rechteck, groß, eingerückt ca. 1,8 x 5,5 m Typ W 4 auskragend, groß ca. 1,6 / 2,0 x 6,0 m III. Einzelstützen - Konstruktionen Typ S 1 Typ S 2 Typ S 3 Rechteck, klein ca. 2,0 x 3,7 m geschwungen, klein ca. 2,0 x 3,7 m Rechteck, groß ca. 1,8 x 5,7 m Rechtliche Rahmenbedingungen bei Wohneigentum • Balkone und Loggien Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Folgende Bauteile sollen zum Gemeinschaftseigentum gehören: Brüstung, Decke, Bodenplatte, Tür, Isolierschicht und Abdichtungsanschlüsse zum Gebäude Boden- und Innenwandbeläge gehören zum Sondereigentum Zuständigkeit für Instandsetzung und Duldung von Maßnahmen • Die einzelnen Wohnungseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft beschließen die notwendigen Maßnahmen und deren Finanzierung. • Für einen ordnungsgemäßen Beschluss sind mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. • Ein einzelner Wohnungseigentümer kann gegenüber der Gemeinschaft seinen Anspruch auf Durchsetzung der Sanierungsmaßnahmen erklären. Lehnt die Gemeinschaft ab (Negativbeschluss), muss der Eigentümer den Beschluss gerichtlich anfechten. • Entsteht einem Eigentümer durch unterlassene Sanierung ein Schaden, haftet ggf. die Eigentümergemeinschaft. • Ist ein Eigentümer nicht direkt von Mängeln betroffen, so muss er doch den Zugang zu seiner Wohnung (Sondereigentum) gewähren, wenn nur dadurch der Mangel/Schaden für einen anderen Eigentümer behoben werden kann. Kostenteilung • Die Kostenteilung für Instandsetzungsmaßnahmen ist für Eigentümergemeinschaften in der Teilungserklärung (wenn vorhanden) festgelegt oder sie richtet sich nach dem Verhältnis der Anteile der einzelnen Wohnungseigentümer. Es ist auch möglich, dass die Eigentümer durch Beschluss eine andere Kostenverteilung vereinbaren. Bauliche Veränderungen • Gehen Maßnahmen über die normale Instandhaltung oder Instandsetzung hinaus, z.B. Balkonüberdachungen, Verglasungen u. ä. m., so ist die Zustimmung eines jeden Wohnungseigentümers erforderlich. Bei fremd vermieteten Wohnungen entscheidet der Eigentümer. Modernisierung • Modernisierungen sind Maßnahmen die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, auf Dauer verbessern oder zur Einsparung von Energie und Wasser beitragen. Modernisierungsmaßnahmen können auch vom Gesetz- und Verordnungsgeber angeordnet sein. Der völlige Neuanbau von Loggien oder Balkonen zur besseren Vermietbarkeit von Wohnungen könnte eine Mod-Maßnahme sein. • In jedem Fall stellen intakte und funktionell gut durchdachte Balkone und Loggien eine Wertsteigerung der Immobilie dar. Für viele Mieter oder Käufer von Wohnungen ist der Freisitz ein wesentliches Miet- oder Kaufkriterium. Für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihr reges Interesse bedanke ich mich Marianne Blätz Dipl.Ing (FH)