Abmahnung Tauschbörse rka Rechtsanwälte

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Abmahnung Tauschbörse rka Rechtsanwälte
Abmahnung Tauschbörse rka
Rechtsanwälte
Die rka Rechtsanwälte, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg mahnen ab wegen
Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen für
Titel/Rechteinhaber:
Computerspiel „Dead Island – Riptide“ von Koch Media GmbH aus Österreich
Computerspiel „Saints Row 3″ ebenfalls von Koch Media GmbH
Total War – Rome II ebenfalls von Koch Media GmbH.
Forderungen in der Abmahnung rka Rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung und
die Erstattung folgender Kosten:
Rechtsanwaltskosten: 249,93 €
Schadensersatzforderung wird nicht beziffert,
stattdessen wird angeboten Vergleichsbetrag: 700,00 bzw. 800 Euro zur Abgeltung der
Zahlungsforderungen.
Unterlassungserklärung in der Abmahnung der rka
Rechtsanwälte
Der Abmahnung liegt der Entwurf einer Unterlassungserklärung bei, in der man sich
verpflichtet,
“es zukünftig zu unterlassen,
a. das Computerspiel „Saints Row 3“ ganz oder teilweise ohne Einwilligung der
Unterlassungsgläubigerin
in Peer-to-Peer-Netzwerken zum Herunterladen bereit zu halten (Täter, Mittäter, Teilnehmer)*;
b. Dritten über den eigenen Intemetanschluss zu ermöglichen, das Computerspiel „Saints Row
3“ ganz 0der teilweise ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin in
Peer-to-Peer-Netzwerken zum Herunterladen bereit zu halten (Störer)*
In der Erklärung zum Sternchen wird gesagt, dass man Nichtzutreffendes streichen soll.
Das bedeutet, dass nach einer Abmahnung durch rka der Abgemahnte in der
Unterlassungserklärung entscheiden muss, ob er als Täter oder Störer haftet und in dem
Entwurf der Unterlassungserklärung das Nichtzutreffende streichen. Wird die
Unterlassungserklärung einfach unterschrieben, wird bei jeder Verletzung über den Anschluss
eine Vertragsstrafe fällig, unabhängig davon, ob man die Urheberrechtsverletzung selbst
begangen hat oder nicht. Insbesondere wegen der jetzt durch das aktuelle Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare – nochmal
eingeschränkten Störerhaftung unterschreibt man hier vielleicht deutlich mehr, als unbedingt
nötig.
Zudem enthält die Unterlassungserklärung eine Erklärung über die Zahlung des
Vergleichsbetrages. Unterschreibt man das so, kann man sich jedes Verhandeln über eine
Verringerung des Zahlungsbetrages sparen.
Daher ganz klarer Rat: Diese vorformulierte Unterlassungserklärung der
rka Anwälte nicht unterschreiben!
Kann man die rka-Abmahnung ignorieren, weil man nach
der neuesten Rechtsprechung nicht mehr für sein
volljähriges Kind haftet?
Nach dem jüngsten Urteil des BGH „BearShare“ ist die Haftung des Anschlussinhabers für
volljährige Haushaltmitglieder tatsächlich sehr eingeschränkt. Damit haftet der
Anschlussinhaber meist nicht mehr, wenn ein volljähriges Kind Urheberrechtsverletzungen
über eine Tauschbörse begeht. Zu bedenken ist aber, dass das Kind weiterhin für die eigene
Urheberrechtsverletzung haftet. Der bloße Hinweis auf ein volljähriges Familienmitglied
macht die Abmahnung nicht unwirksam.
Die Einschränkung der Störerhaftung ist zu begrüßen und eine deutliche Verbesserung der
Rechtsposition der Anschlussinhaber. Trotzdem ist – weil es neue Verteidigungsmöglichkeiten
gibt – die richtige Strategie schwieriger geworden.
Es ist daher ratsam, vor der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite mit dem eigenen Anwalt zu
sprechen.
Machen Sie keine eigenen Experimente bei einer rka – Abmahnung. Lassen Sie sich beraten!