Notfallbetreuung für Ihre Kinder

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Notfallbetreuung für Ihre Kinder
Die Stiftung
Beruf und Familie
Beruf und Familie
N E U M Ü N S T E R · S E G E B E R G
Die Stiftung Beruf und Familie Neumünster ·
N E U M Ü N S T E R · S E G E B E R G
Segeberg ist im September 2013 aus unternehmerischer Initiative heraus entstanden.
sollen zu einer verbesserten Vereinbarkeit von
Beruf und Familie beitragen und Beschäftigte
und Unternehmen gleichermaßen entlasten.
Die Unternehmen der Region können auf ihre
Wir informieren Sie gern
persönlich! Sprechen Sie uns an:
Diakonisches Werk Altholstein GmbH
Christianstraße 8 - 10
Bedürfnisse abgestimmte Angebote wählen.
24534 Neumünster
Dazu gehören u.a.
Telefon 04321 / 25 05 78
•Kindernotfallbetreuung
Telefax 04321 / 25 05 403
• Sonder- und Randzeitenbetreuung
Susanne Harder
•Ferienbetreuung
[email protected]
• Betreuung von pflegebedürftigen
Angehörigen
Gestaltung Ruth Freytag | Foto © Kzenon - Fotolia.com | Stand 1/2014
Die von der Stiftung entwickelten Angebote
www.buf-neumuenster-segeberg.de
www.diakonie-altholstein.de
Beruf und Familie
NEUMÜNSTER · SEGEBERG
Wir haben ein
umfassendes Angebot:
Beratung, Bildung,
Sozialarbeit, Pflege.
Mehr unter:
www.diakoniealtholstein.de
Notfallbetreuung
für Ihre Kinder
Unverhofft kommt oft –
gut betreut in Notfällen
Ihr schneller Weg
zur Notfallbetreuung
Unsere Betreuungsstützpunkte
stehen für Sie zur Verfügung
Die Kindernotfallbetreuung ist ein ergänzendes
1 Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber / Betrieb
NORD Neumünster
Angebot zur Regelbetreuung. Sie greift, wenn
den Zugangscode und die Notfall-Telefonnummer.
in den Räumen der
Diakonie Altholstein
2 Sie schließen eine Betreuungsvereinbarung
Am Alten Kirchhof 16
mit uns vor dem ersten Betreuungseinsatz.
24534 Neumünster
3 Ab sofort können Sie die Notfallbetreuung
MITTE Bad Segeberg
nutzen. Die Kosten trägt Ihr Arbeitgeber –
in den Räumen des
für Sie ist das Betreuungsangebot kostenlos!
Evangelischen Bildungswerks
• die Regelbetreuung ungeplant ausfällt
• es einen Engpass in der Betreuung gibt
• das Kind keine Regelbetreuung besuchen kann
Sie als Eltern entscheiden, wo ihr Kind / ihre Kinder
betreut werden sollen. Binnen zwei Stunden übernimmt eine qualifizierte Fachkraft die Aufsicht
wahlweise
• im Haushalt der Eltern
• in einem der Betreuungsstützpunkte
• im Betrieb
Lernen Sie uns und unser Team kennen
und besuchen Sie den Betreuungsstütz punkt in Ihrer Nähe zu den Kennenlern Café-Tagen (Termine siehe Internet)
4 Nutzen Sie die „Kennenlerntage“ in den
Falkenburger Straße 88
23795 Bad Segeberg
Betreuungsstützpunkten, um das Team und
die Räumlichkeiten kennen zu lernen.
S Ü D Henstedt-Ulzburg
in den Räumen der
Ev. Lutherischen Kirchengemeinde –
Kreuzkirche
Hamburger Straße 30
24558 Henstedt-Ulzburg
Was ist ein Notfall?
Die Notfallbetreuung greift im nicht planbaren Notfall – dieser bringt
erwerbstätige Eltern häufig in eine schwierige Konfliktsituation, da
sowohl das Kind versorgt werden muss, als auch die beruflichen
Belange unverschiebbar sind und nicht einfach hinten anstehen können.
Deshalb ist den Eltern meist schon damit geholfen, wenn der erste Tag
des nicht geplanten Notfalls abgedeckt ist.
Die Notfallbetreuung greift nur in Ausnahmefällen auch an einem
weiteren Tag des gleichen nicht planbaren Notfalls.
Notfallbetreuung (unvorhersehbare/nicht planbare Ereignisse):
- Ausfall der regulären Tagespflegeperson (z.B. wegen Krankheit).
- Ausfall der regulären Tagespflegeperson, durch ansteckende
Erkrankung eines der Tageskinder und zu betreuendes Kind ist
kein Überträger.
- Ausfall von Mutter/Vater der/die normalerweise (ganztägig) das
Kind/die Kinder betreut.
- Mutter/Vater kann Kind nach einer Dienstreise nicht aus der Kita
abholen, da Bahn/Flugzeug erheblich verspätet ankommen.
- Betreuung während einer Rekonvaleszenz, wenn betriebliche
Gründe vorliegen (am ersten Tag).
- Kita
schließt
wegen
eines
unvorhersehbaren
Falles
(meldepflichtige ansteckende Krankheit); zu betreuendes Kind ist
kein Überträger.
- Kita- bzw. Hortbetreuung oder Ganztagesschulbetrieb fällt aus
unvorhersehbaren Gründen aus.
- Unvorhersehbare Arbeitsanfälle im Betrieb, die keinen Aufschub
dulden; z. B. wichtiger Auftrag, der abzuwickeln oder im Verzug ist.
- Unvorhersehbarer
Termin;
z.
B.
spontan
anberaumte
unaufschiebbare Besprechung.
- Kind hat in der Schule oder in der Kita Bauchweh (o.ä.) und muss
vorzeitig abgeholt werden. Sorgeberechtigte betrieblich verhindert.
Ausnahme für die Notfallbetreuung generell: das Kind ist akut
ansteckend oder ernsthaft erkrankt.
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1
Betreuungsvereinbarung
Vom Mitarbeiter des Unternehmens auszufüllen, der eine Notfalltagespflegeperson
des Betreuungsstützpunktes in Anspruch nehmen möchte:
Herrn/Frau…………………………………………………………………………………….....
(Sorgeberechtigte/r)
…………………………………………………………………………………………………...
(Anschrift)
…………………………………………………………………………………………………...
(PLZ, Ort)
…………………………………………………………………………………………………...
(Telefon)
Betreuungsstützpunkt der Diakonie Altholstein vertreten durch:
Herrn/Frau……………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………...
(Anschrift)
…………………………………………………………………………………………………...
(PLZ, Ort)
…………………………………………………………………………………………………...
(Telefon)
1. Gegenstand der Vereinbarung
Für das/die nachfolgend genante/n Kind/Kinder übernimmt die „Notfallbetreuung der
Diakonisches Werk Altholstein GmbH“ vertreten durch ein Mitglied des Betreuungsteams für
einen Teil des Tages die Erziehung und Pflege:
……………………………………….., geb. am………………………………………………..
(Name Kind)
……………………………………….., geb. am………………………………………………..
(Name Kind)
Die Kindertagespflegeperson und der Beginn und das Ende des jeweiligen
Betreuungsverhältnisses
wird im Anhang „Betreuungsverlauf“ notiert und von den
Erziehungsberechtigten bei jedem Einsatz abgezeichnet.
2. Versicherung
Die Sorgeberechtigten haben Kenntnis davon, dass die Betreuung durch eine
Kindertagespflegeperson, sofern diese nicht im Betreuungsstützpunkt erfolgt, nicht unter den
Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt (wie z.B. bei Schule und
Kindergarten) und sie für die Unfallkosten ihres Kindes selbst aufkommen müssen.
3. Zusammenarbeit von Kindertagespflegeperson und Personensorgeberechtigten
Die Beteiligten verpflichten sich, zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten. Sie erteilen
einander alle für die Betreuung des Kindes wesentlichen Auskünfte. Die
Kindertagespflegeperson stimmt sich dabei mit den Eltern über die Betreuung/Erziehung ab.
4. Schweigepflicht
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2
Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die den
persönlichen Lebensbereich des Kindes und seines Umfeldes betreffen und die ihrer Natur
nach eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
5. Betreuen/Bringen und Abholen
5. 1. Betreuungsort:
Das Kind wird entweder,
a) im Betreuungsstützpunkt ………………………..betreut
b) im Unternehmen…………………………………………. betreut
c) im Haushalt der Sorgeberechtigten betreut
d) in Ausnahmefällen und nach Absprache im Haushalt der Tagespflegeperson betreut
5.2. Bringen und Abholen:
Das Kind wird entweder,
a) von den Sorgeberechtigten zum Betreuungsstützpunkt gebracht und auch wieder dort
abgeholt
b) vom Haus der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters abgeholt und auch wieder dorthin
zurückgebracht
c) vom Firmengelände abgeholt und auch wieder dorthin zurück gebracht
d) aus der Regelbetreuungseinrichtung abgeholt und zu a) b) oder c) gebracht
(Bitte entsprechend ankreuzen)
Sonderregelungen:………………………………………………………………………………
Hinweis!
Sofern das Kind zu Hause betreut wird, erbringt die Kindertagespflegeperson keine
haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Leistungen der Kindertagespflegeperson erstrecken
sich ausschließlich auf die Betreuung und Versorgung des ihm anvertrauten Kindes.
5. Betreuungsgeld
Ein Betreuungsgeld ist nicht zu entrichten.
Gesondert in Rechnung gestellt werden nur die mit den Sorgeberechtigten abgesprochenen
speziellen Einkäufe, wie z.B. Babynahrung, Windeln etc.
Betreuungszeiten, die über die vertraglich geregelten Zeiten hinaus gehen, werden den
Sorgeberechtigten gesondert in Rechnung gestellt.
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6. Aufsichtspflicht
Die von den Sorgeberechtigten übertragene Aufsichtspflicht über ihr Kind für die Dauer der
Betreuungszeit kann von der Kindertagespflegeperson nicht eigenständig an Dritte
abgegeben werden. Dies bedarf der Absprache und des Einverständnisses der
Sorgeberechtigten.
7. Krankheit des Pflegekindes/der Pflegekinder
Ein Kind/Kinder die aufgrund einer Erkrankung der Krankheitspflege bedürfen, soll/en nicht
im Rahmen der Notfallbetreuung betreut werden. Im Falle einer leichten
Erkrankung/Rekonvaleszenz
des
Kindes
soll
die
Betreuung
durch
die
Kindertagespflegeperson im Haus der Sorgeberechtigten stattfinden.
Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Kindertagespflegeperson schriftlich, in Eilfällen
eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen und hinterlegen die Kopie des
Impfausweises (siehe Anlage „Vollmacht“).
Bei besonderen Vorkommnissen sind die Sorgeberechtigten sofort zu benachrichtigen. Sie
hinterlassen bei der Kindertagespflegeperson eine Telefonnummer, unter der sie während
der Betreuungszeit erreichbar sind.
8. Zusätzliche Vereinbarungen
(z.B. bestimmte Ernährungsvorstellungen und -gewohnheiten, Haustiere, Mitnahme im PKW,
Benutzung öffentlicher Spiel-/Abenteuerplätze, Fahrrad fahren usw.):
…………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………………………………………………………...
Weitere Vereinbarungen nach Vertragsabschluß bedürfen der Schriftform.
Hinweis auf die Datenverarbeitung
Ich habe davon Kenntnis, dass im Rahmen der Betreuung Daten über meine Person, meinen
sozialen Status sowie die für die Betreuung notwendigen Informationen gespeichert,
verarbeitet bzw. genutzt werden, und im Rahmen der Zweckbindung unter Beachtung der
jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (zum Beispiel Leistungsträger,
weiter- bzw. mitbetreuende Mitarbeiter/Innen der Diakonisches Werk Altholstein GmbH)
übermittelt werden können.
Sie können jederzeit Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten bekommen.
Bei Bedarf wenden Sie sich einfach an Ihren Ansprechpartner oder an unseren
Datenschutzbeauftragten: Thomas Jundel.
…………………
Ort und Datum
________________________________
Unterschrift der/des Sorgeberechtigten
_________________________________
Unterschrift der Notfallbetreuung
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Anhang
Vollmacht für Arztbesuch und Medikamentengabe
Hiermit bevollmächtigt
Herr/Frau
…………………………………………………………………………………………………...
Personensorgeberechtigte, im Folgenden -Eltern- genannt
Anschrift
…………………………………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………………………….......
Telefon privat/ Telefon dienstlich/ Telefon mobil
…………………………………………………………………………………………………
Als Personensorgeberechtigte/r des Kindes/der Kinder
Name……………………………………………………………………, Alter………………...
Name……………………………………………………………………, Alter………………...
Die Betreuungskraft des Betreuungsstützpunkt der Diakonie Altholstein vertreten durch
……………………………………………………………………………………………...
im Folgenden - Kindertagespflegeperson- genannt
Anschrift
…………………………………………………………………………………………………...
a) im Bedarfsfall mit dem Kind einen Arzt/eine Ärztin (im Folgenden benannt)
aufzusuchen.
b) Im Bedarfsfall folgendes Medikament –nur mit ärztlicher Verordnung- zu
verabreichen:
Name des Medikamentes:……………………………………………………………………….
Dosierung:……………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………., den…………………………………………..
(Ort) (Datum)
(Unterschrift der Personensorgeberechtigten)
Name, Anschrift und Telefon-Nummer des/der behandelnden Kinder-/Hausarztes/-ärztin:
__________________________________________________________________________
Betreuungsangebot Notfallbetreuung
Bitte geben Sie die Notfallrufnummer und den Zugangscode an Ihre Mitarbeitenden weiter.
Die Notfallrufnummer lautet: 0151-11345500. Diese Telefonnummer ist von 6.00 Uhr bis
20.00 Uhr von Montag bis Samstag erreichbar.
Den Zugangscode für Ihre Beschäftigten finden Sie auf dem Nutzungsvertrag und den
Betreuungsvereinbarungen oben rechts.
Betreuungsstützpunkte der Diakonie Altholstein
1. NORD:
in Neumünster in den Räumen der
Diakonie Altholstein
Am Alten Kirchhof 16
24534 Neumünster
2. MITTE:
Bad Segeberg in den Räumen des
Evangelischen Bildungswerks
Falkenburger Straße 88
23795 Bad Segeberg
3. SÜD
Henstedt-Ulzburg in den Räumen der
Ev. Lutherischen Kirchengemeinde – Kreuzkirche
Hamburger Str. 30
24558 Henstedt-Ulzburg
Termine für das Kennenlern-Cafe in den Betreuungsstützpunkten
Siehe Internet www.buf-neumuenster-segeberg.de
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Betreuungsangebote
Susanne Harder
Tel. 04321-25 05 78
[email protected]
www.diakonie-altholstein.de
Stiftungs- und Nutzungsfragen
Bettina Niemax
Tel. 04321-25 05 410
[email protected]
www.buf-neumuenster-segeberg.de
Bitte beachten Sie, dass vor dem ersten Betreuungseinsatz eine
Betreuungsvereinbarung mit uns abgeschlossen werden muss. Die Formulare dafür
erhalten Sie mit Abschluss des Nutzungsvertrages oder auf der Internetseite.