Spielbedingungen Lasergame-Erfurt / Aufnahmeantrag „Lasergame

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Spielbedingungen Lasergame-Erfurt / Aufnahmeantrag „Lasergame
Spielbedingungen Lasergame-Erfurt /
Aufnahmeantrag „Lasergame Sport & Freizeit“
Das Spiel birgt an sich keine Gefahren. Dennoch sind Verletzungen bei einem Bewegungsspiel nie ganz
auszuschließen. Um diese weitgehend zu minimieren gelten folgende Verhaltensregeln auf dem Spielfeld:
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Keinen physischen Kontakt mit Mitspielern suchen! (schlagen, abdrängen, versperren des Weges, …)
Im Labyrinth nicht rennen, rückwärts laufen oder hinhocken!
Auf oder über Labyrinthwände klettern, sowie auf dem Boden liegen und kriechen ist verboten!
Absichtliches Zielen auf Personen ist verboten (es werden nur die Sensoren markiert)!
Das Verdecken der Sensoren ist untersagt! Keine Effekte (z.B. Lichteffekte) berühren!
Der Spieler sollte in guter gesundheitlicher Verfassung sein und unter keinerlei Beschwerden leiden, die durch das
Spiel, die Licht-, Ton- und Nebel-Effekte verschlimmert werden könnten (z.B. Epilepsie).
7. Notausgänge nur im Brandfall öffnen (es drohen 50€ Bearbeitungsgebühr und eine Anzeige)!
8. Der Spieler haftet für alle Defekte an der Ausrüstung durch unsachgemäße Handhabung!
9. Der Spieler versichert keine alkoholischen Getränke vor dem Spiel verzehrt zu haben und nüchtern zu sein. Spieler die
vor oder während des Spieles übermäßig alkoholhaltige Getränke verzehren/ verzehrt haben, können vom Betreiber
nach seinem Ermessen, vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Einen Ersatzanspruch gezahlter Spiele erhält der
Spieler in diesem Fall nicht.
Ein Verstoß gegen diese Regeln wird mit Abbruch des Spiels geahndet. Einen Ersatz für die verbleibende Spielzeit
erhält der Spieler in diesem Falle nicht.
Bitte Personalausweis zwecks Abgleich bereithalten. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen:
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
PLZ / Wohnort:
Telefonnummer:
Nickname:
(max.8 Zeichen)
E-Mail:
Das Betreten des Labyrinths durch den Spieler geschieht auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine
Haftung für Personen- oder Sachschäden die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen.
Ersatzansprüche wegen einer Haftung aus unerlaubter Handlung gegen die Betreiber des Spiels, Holzvoigt Inh.
Lasergame-Erfurt Hugo-John-Str. 10, 99086 Erfurt und deren gesetzliche Vertreter, oder Erfüllungsgehilfen werden
ausgeschlossen. Dies betrifft nicht Ansprüche des Spielers wegen Produkthaftung oder Ansprüche wegen einer
dem Betreiber zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso nicht Ansprüche
für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters, oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
Der Haftungsauschluss erstreckt sich auf alle vom Spieler eingebrachten Sachen und Fahrzeuge, die auf dem vom
Lasergame-Erfurt bereitgestellten Parkplätzen abgestellt sind oder sich sonst auf dem Gelände befinden.
Ort, Datum, Unterschrift des Spielers (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters)
Antrag auf Aufnahme in den „Lasergame Sport & Freizeit“ Verein
Hiermit beantrage ich mit sofortiger Wirkung, als Mitglied in den Verein „Lasergame Sport & Freizeit“ aufgenommen
zu werden. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Ich habe die Vereinssatzung (siehe Aushang) zur Kenntnis genommen
und erkenne diese an. Der Speicherung meiner Daten zu Vereinszwecken stimme ich zu. Bitte kreuze die Art der
Mitgliedschaft an:
Tagesmitglied passives Mitglied
(Mitgliedschaft endet mit Tagesablauf)
(Mitgliedsausweis wird ausgehändigt,
Vorlage des Personalausweises nötig!)
Ort, Datum und Unterschrift (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters)
Jeder Spieler ist angehalten die ihm durch den Verein zur Verfügung gestellte Ausrüstung sorgfältig zu behandeln.
Für Schäden an der Ausrüstung trägt der Spieler in jedem Fall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 200 Euro.
Bei mutwillig bzw. fahrlässig Zerstörung der Ausrüstung ist der Schaden vollständig durch den Spieler zu ersetzen
bzw. der Neuwert zu bezahlen. Jeder Spieler nutzt die Spielgeräte, die ihm durch den Verein zur Verfügung gestellt
wurde, auf eigene Gefahr.