Inhalt740 KB | 05.07.2011

Transcription

Inhalt740 KB | 05.07.2011
Rundschreiben 1/2011
Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Editorial
Amtliche Bekanntmachung
4. Nachtrag vom 23.11.2010 zur Vereinbarung zur Umsetzung der Neuordnung der vertragsärztlichen
Vergütung in Thüringen
Ihre Fachinformationen
▪ Abrechnung/Honorarverteilung
GOP 01435 weiterhin berechnungsfähig
EBM 2011
Korrekte Angabe von Abrechnungsdiagnosen
Umgang mit den Mustern 80 und 81 bei im Ausland Versicherten
Implantation, Überprüfung und Auswertung von Ereignis-Rekordern sind keine
vertragsärztlichen Leistungen
Änderung des ICD-10 GM für das Jahr 2011
▪ Verordnung und Wirtschaftlichkeit
Änderungen für Ihre Praxis ab 01.01.2011
Überschreitung der größten Packungsgrößen bei Verordnungen zu Lasten der GKV
Zweitmeinungsverfahren entfällt
Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie Wirkstoff AKTUELL zu Liraglutid Aktuelle Prüfanträge der Krankenkassen zu Einzelfallprüfungen im 2. Halbjahr 2010
Weitere Leistungserbringer für SAPV zugelassen
1
1
1
1
2
2
3
3
4
4
5
5
7
▪ Sicherstellung
Zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten in verschiedenen Fachgebieten mit
Einführung eines Demografiefaktors
7
▪ Qualitätssicherung
Pflicht zum Fortbildungsnachweis gilt auch für angestellte Ärzte/Psychologische
Psychotherapeuten in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren
Schulung der QZ-Moderatoren zum KBV-Modul „Pharmakotherapie“
8
9
▪ Verträge
Kündigung des Vertrages über die Kinder-Früherkennungsuntersuchung U10
mit der BIG direkt gesund zum 31.03.2011
Änderung der Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining
▪ Alles was Recht ist
Antworten der Rechtsabteilung auf Ihre Fragen aus dem Praxisalltag
27.01.2011
9
9
10
▪ Informationen
Gesundheitsmesse am 5./6. März 2011 in Erfurt – Auftakt der Gesundheitswoche
Warnung vor Produkten des Herstellers CC Medical Products
Patientenflyer „Alle(s) geimpft!“ für Ihre Praxis wieder im Haus der KVT vorrätig
10
11
11
▪ Ärztliche Selbstverwaltung
Wahl des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen sowie
weitere Gremien für die Amtszeit 2011 bis 2016
12
Terminkalender
Pharmakotherapeutischer Arbeitskreis Jena
Termine für das Jahr 2011 des Qualitätszirkels „Rationelle Diagnostik und Therapie Sonneberg“
Supervision der ausgebildeten Qualitätszirkelmoderatoren
Moderatorenausbildung 2011
Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen
Berufspolitische Seminarreihe in Berlin
3. Leipziger Gelenksymposium – Schulterchirurgie 2011
Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen
13
13
13
13
14
16
17
17
Kunst in der KV Thüringen
Blickpunkte – Zeichnungen, Aquarelle, Ölgemälde von Peter Gregori
Anlagen
Anlage 1 –
Anlage 2 –
Anlage 3 –
Anlage 4 –
Anlage 5 –
Praxisbeispiele für die Anwendung der Ambulanten Kodierrichtlinien
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Wirkstoff AKTUELL zu Liraglutid
Zugelassene Leistungserbringer für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Wahlprotokoll über die Wahlen in der konstituierenden Sitzung der
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Verordnungstipps
Verordnung von Messgeräten für Körperzustände/-funktionen zu Lasten der GKV
(Hilfsmittel-Verzeichnis: Produktgruppe 21)
Beilagen
Sachwortverzeichnis Rundschreiben 1 bis 12/2010
Interessante Fortbildungsveranstaltungen einschl. Anmeldeformular (gelbes Blatt)
Hauptprogramm zur ärztewoche thüringen 2011
Impressum
Herausgeber:
verantwortlich:
Redaktion:
Telefon:
Telefax:
Internet:
E-Mail:
Druck:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Sven Auerswald
Babette Landmann
03643 559-0
03643 559-191
www.kvt.de
[email protected]
Druck Repro und Verlag OHG Erfurt
KV Thüringen – RS 1/2011
20
Editorial
Weimar, 20.01.2011
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Diskussion um die Verteilung der Finanzmittel
zur ambulanten medizinischen Versorgung an die
Kassenärztlichen Vereinigungen in den kommenden Jahren ist in vollem Gange. Für Thüringen und
andere Kassenärztlichen Vereinigungen gilt es,
diese bisherige Verteilung auf der Bundesebene
zu hinterfragen und Änderungen einzufordern. Geprägt von der Ernüch­terung nach der sogenannten asymmetrischen Verteilung der Gelder für das
Jahr 2011 und den Regelungen des Finanzneuordnungsgesetzes für die Jahre 2011 und 2012
haben wir ein Rechtsgutachten zur Beurteilung
der Verfassungs­mäßigkeit des zum 01.01.2011 in
Kraft getretenen Finanzneuordnungsgesetzes in
Auftrag gegeben.
Zurzeit gibt es in der Mittelverteilung eine deutliche
Verschiebung hin zu den Kassenärztlichen Vereini­
gungen mit niedriger Morbidität und junger Bevölkerung. Die Höhe der Finanzmittel je Versicherten
differiert zwischen 323 und 378 Euro pro Jahr.
Der Eurobetrag in Thüringen liegt noch 10,43 Euro
unter dem Bundesdurchschnitt, obwohl die Morbidität der zu versorgenden Bevölkerung 12 % über
dem Bundesdurchschnitt liegt. Da mit diesen begrenzten Finanz­mitteln auch nur in begrenztem
Umfang Leistungen angeboten werden können,
muss die Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes hinterfragt werden. Die Ansiedelung junger Mediziner wird durch
die Schaffung solcher Rahmenbedingungen sicherlich nicht gefördert.
Herr Professor Schmidt-De Caluwe kommt in seinem Rechtsgutachten zu der Auffassung, dass
diese Verteilung nicht verfassungsgemäß ist, und
begründet dies mit folgenden Thesen:
1. Bereits mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom November 2003 beabsichtigte der
Bundesgesetz­geber vor dem Hintergrund der
erkannten Verteilungsungerechtigkeiten eine
grundsätzliche Reform der vertragsärztlichen
Vergütung. Ausgangspunkt war dabei die Erkenntnis, für eine gute Patienten­versorgung sei
bedeutsam, dass sich die ärztliche Vergütung
nicht primär nach der finanziellen Situation
der gesetzlichen Krankenversicherung richte,
sondern sich an der Morbidität und damit dem
Versorgungsbedarf der Patienten orientiere. Ab
2007 sollte sich der Vergütungsrahmen daher
maßgeblich nach diesem Kriterium richten und
damit explizit das Morbiditätsrisiko von den
Krankenkassen zu tragen sein. Die Umsetzung
dieser Änderung des Vergütungsmodells war
dem Bewertungsausschuss, einem Gremium
der gemeinsamen Selbstverwaltung der Kassen und Ärzte, übertragen. Der Bewertungsausschuss traf jedoch keine entsprechenden
Beschlüsse, so dass es bis 2009 prinzipiell bei
der vormaligen Vergütungsverteilung blieb.
2. Der Gesetzgeber wurde deshalb selbst noch
einmal tätig und untermauerte im Rahmen
des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom
Juni 2007 seine Absicht einer morbiditätsorientierten Verteilung der vertragsärztlichen
Vergütung. Zentral mit der Vorschrift des § 87a
SGB V war festgelegt, dass sich die für die
ärztliche Vergütung und damit für die Patientenversorgung in einem Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung stehende
Gesamtvergütungsmenge nach der jeweiligen
regional zu bestimmenden Morbiditätsstruktur
und -entwicklung zu richten hat.
3. Nach einer im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelung von einem Jahr, in dem Modifikationen zugelassen waren, galten diese
Maßgaben ab 2010 verbindlich. Aber auch dies
wurde vom Bewertungsausschuss nicht umgesetzt. Dieser verfuhr vielmehr dergestalt, dass
auch noch für 2010 eine bundeseinheitliche
Durchschnittsbestimmung der Morbiditätsrate
vorgenommen wurde und regionale Besonderheiten daher weitgehend unbeachtet blieben.
4. Durch das GKV-Finanzierungsgesetz vom
Dezember 2010 und den damit eingefügten § 87d SGB V suspendiert der Gesetzgeber nunmehr das in § 87a SGB V
vorgesehene Modell der gerechten, an der
regionalen Morbiditätsstruktur orientierten Vergütungsverteilung für weitere zwei Jahre und
„segnet“ damit quasi die seitherige gesetzwidrige Praxis ab.
5. Diese der Sache nach kaum nachvollziehbare
Entwicklung der Umstände führte und führt
weiterhin dazu, dass KV-Bezirke mit einer
„schlechteren“, also versorgungsintensiveren
Morbiditätsstruktur bei der Verteilung des der
GKV insgesamt zur Verfügung stehenden
Finanzmittel benachteiligt werden.
6. Aufgrund der demografischen Entwicklung der
Bevölkerungsstruktur (Abwanderung, Alterung)
hat gerade auch Thüringen besonders mit diesen Nachteilen zu kämpfen. Die stetige Aussetzung des an sich im Gesetz vorgeschriebenen
und verfassungsrechtliche geforderten Modells
einer morbiditätsorientierten Vergütungsvertei-
KV Thüringen – RS 1/2011
Editorial
lung führt sukzessive zu einer Gefährdung der
Versorgungssituation der Versicherten in diesem Bezirk. Erkennbar werden z. B. längere
Wartezeiten auf Behandlungen, Verschieben
von Arzneimittelverordnungen, Abnahme der
Ärztedichte, Nichtbesetzung freier Arztsitze
etc.
7. Vor diesem Hintergrund zeigt sich insbesondere das § 87d SGB V in der Fassung des GKVFinanzierungsgesetzes, der die Außerachtlassung regionaler Morbiditätsfaktoren für weitere
zwei Jahre festschreibt und damit diese Gefährdungssituation toleriert, als verfassungsrechtlich prekär.
8. Verfassungsrechtlich unzulässig, weil gegen
Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstoßend,
stellt sich zunächst die Ungleichbehandlung
der Versicherten im KV-Bezirk Thüringen im
Blick auf die Versorgungssituation dar. Die ungleiche und benachteiligende Vergütungslage
der Vertragsärzte führt dazu, dass ihnen, den
Versicherten, im Vergleich zu Versicherten in
besser ausgestatteten Bezirken, der gesetzliche zustehende Anspruch auf eine schnelle,
umfassende und auf dem modernen Stand
der medizinischen Wissenschaft angesiedelte ärztliche Behandlung, die das SGB V bundesweit einheitlich verlangt, nur eingeschränkt
zusteht. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist nicht
ersichtlich; insbesondere deshalb nicht, weil
eine morbiditätsorientierte Allokation der GKVFinanzmittel nicht zwingend mit erhöhten Ausgaben verbunden ist.
9. § 87d SGB V in der Fassung des GKV-Finanzierungsgesetzes verstößt zudem gegen die
verfassungsrechtlich im Rechtsstaatsprinzip
sowie ebenfalls in Art. 3 Abs. 1 GG angesiedelte Vorgabe einer systemgerechten Gesetzgebung. Die Vorschrift weicht ohne rechtfertigende Gründe von dem im SGB V in § 87a
niedergelegten Modell der morbiditätsorientierten Mittelallokation ab. Dies zeigt sich als
„Ausreißer“ aus dem gesetzlichen Gesamtmodell. Das SGB V sieht auf der Ebene der
Krankenkassen eine morbiditätsorientierte Mittelverteilung (Morbi-Risikoausgleich) ebenso
vor wie auch im Blick auf die einzelnen Ärzte
die Honorarverteilung innerhalb einer KV morbiditätsorientiert erfolgt. Es ist kein sachlicher
Gesichtspunkt erkennbar, innerhalb dieses
Systems die Gesamtvergütung der KV abweichend und insbesondere zum Nachteil derjenigen KV-Bezirke zu bestimmen, die eine versorgungsintensivere Versichertengemeinschaft
aufweist. Insofern zeigt sich die Regelung willkürliche und damit verfassungswidrig – mit den
angesprochenen Nachteilen für die Patienten.
10.Die durch § 87d SGB V in der Fassung des
GKV-Finanzierungsgesetzes verfestigte nachteilige Beeinflussung der Versorgungssituation
der Versicherten durch Außerachtlassung der
regionalen Morbiditätsstruktur bei der Mittelverteilung zeigt sich verfassungsrechtlich auch
unter dem Aspekt der Äquivalenz von Beiträgen
und Leistungen der GKV prekär. Eine zwangsweise Versicherungspflicht mit Beitragsbelastung ist vor dem Hintergrund des Art. 2 Abs. 1
und Art. 14 Abs. 1 GG nur dann verhältnismäßig, wenn auch eine ambulante Versorgung auf
dem gesetzlich vorgesehenen Niveau gewährleistet wird. Eine solche erscheint in Thüringen
bei Beibehaltung der ungleichen Vergütungsverteilung gefährdet.
11.Neben diesen die Versicherten betreffenden
Gesichtspunkten, die im Vordergrund stehen,
ist nur anzumerken, dass die angesprochene
Praxis und Rechtsetzung auch gegen Verfassungspositionen der Kassenärztlichen Vereinigung und Verfassungsrechte der Vertragsärzte
verstößt.
12.Die KV Thüringen ist als juristische Person der
öffentlichen Rechts zwar nicht grundrechtsfähig, ihr gegenüber hat der Gesetzgeber aber
dennoch das rechtsstaatliche Willkürverbot
einzuhalten. Die beschriebene Benachteiligung
verstößt gerade dagegen und gefährdet damit
den gesetzlichen Auftrag der Kassenärztlichen
Vereinigung, die ärztliche Versorgung in ihrem
Bezirk zu sichern.
13.Letztlich verstößt die Vergütungsregelung wegen der permanenten Außerachtlassung der
morbiditätsbedingten Versorgungsnotwendigkeiten auch gegen das aus der Berufsfreiheit
des Art. 12 Abs. 1 GG herzuleitende Recht der
Vertragsärzte auf ein angemessenes Honorar sowie gegen den verfassungsrechtlichen
Gleichheitssatz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits
unsere Landesregierung um Unterstützung gebeten und werden auch als KV Thüringen versuchen,
einen Rechtsweg zur Erreichung unserer berechtigten Forderungen zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Med. Regina Feldmann
1. Vorsitzende
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
Abrechnung/Honorarverteilung
GOP 01435 weiterhin berechnungsfähig
Die GOP 01435 war in ihrer Berechnungsfähigkeit befristet bis zum 31.12.2010. Uns liegt mittlerweile die
Information vom Bewertungsausschuss vor, dass die GOP 01435 auch über den 31.12.2010 hinaus berechnungsfähig bleibt und ein entsprechender Beschluss auf Bundesebene gefasst wurde.
EBM 2011
Die zweibändige Buchversion des EBM 2011 wurde bereits an Sie ausgegeben bzw. verschickt. Diese
Neuauflage war wegen der kontinuierlichen Änderungen, über die wir Sie regelmäßig per Rundschreiben
informiert haben, notwendig.
Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 51/52 vom 27.12.2010 wurden EBM-Änderungen veröffentlicht, die zum
01.01.2011 in Kraft traten. Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um:
▪
▪
▪
▪
Aufnahme und Streichung von OPS aus dem Anhang 2 zum EBM
Änderungen in der Präambel zu Kapitel 19 (Pathologie)
Änderung der 3. Anmerkung nach GOP 11500
Änderung der Beschreibung der Kennnummer 32010
Korrekte Angabe von Abrechnungsdiagnosen
Die korrekte Verschlüsselung der Behandlungsdiagnosen ist derzeit in aller Munde. Hintergrund sind die
mittlerweile in Kraft getretenen Ambulanten Kodierrichtlinien, die künftig zu einer korrekteren Verschlüsselung
führen sollen. Dieses Grundansinnen ist nachvollziehbar und sinnvoll.
Was eine Kodierrichtlinie oder ein Prüfmodul jedoch nicht prüfen kann, ist das Fehlen von Diagnosen. Hier
sehen wir es als unsere Pflicht an, Ihre Quartalsabrechnungen verstärkt daraufhin zu prüfen und Ihnen
konkrete Hinweise zu geben. Damit haben wir schrittweise in den vergangenen Quartalen begonnen.
Wir werden diese Prüfungen weiter ausbauen, denn das Fehlen bestimmter ICD-Kodes bei krankheitsbezogenen Gebührenordnungspositionen kommt leider häufiger vor. Hier einige Negativ-Beispiele:
▪
▪
▪
▪
▪
DMP-Patienten ohne ICD-Angabe zur Erkrankung für genau dieses DMP-Programm
häufig werden Verdachtsdiagnosen bei offensichtlich gesicherter Diagnose angegeben
häufige Abrechnung onkologischer Zusatzpauschalen ohne zutreffende gesicherte Diagnose
Dialysepatienten ohne Hinweis auf Dialysestatus
fehlende kurative Diagnosen bei offensichtlich kurativer Behandlung
Sollten Sie in der nächsten Zeit entsprechende Hinweise von uns bekommen, dass ICD-Kodes offensichtlich fehlen oder falsch sind, bitten wir um Übermittlung der entsprechenden Diagnosen mittels
ICD-10 GM. Darüber hinaus sollten Sie in der Praxis recherchieren, weshalb die ICD-Angaben fehlten, um
diese Probleme zukünftig zu vermeiden.
In Anlage 1 des Rundschreibens finden Sie Anwendungsbeispiele für die Ambulanten Kodierrichtlinien von
den häufigsten auftretenden Krankheitsbildern der Praxis. Diese Beispiele hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammengestellt. Ihre Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail: [email protected].
Umgang mit den Mustern 80 und 81 bei im Ausland Versicherten
Die Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte sieht vor, dass der
im Ausland versicherte Patient nach Vorlage des Versicherungsnachweises in der Praxis vor Beginn der
Behandlung die aushelfende deutsche Krankenkasse auswählt. Im Anschluss sind die Muster 80 und 81
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
auszufüllen, die Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen erhalten – Formularausgabe: Telefon
03643 559-231 oder per Online-Vordruckbestellung unter www.kvt.de.
Dafür regeln die Bundesmantelverträge Folgendes:
Muster 80a und 81a sind im Original unverzüglich an die aushelfende deutsche Krankenkasse zu übersenden.
Anstelle des Musters 80a kann der Ausweis oder Reisepass als Fotokopie (GOP 40144) übermittelt werden.
Dabei sind die Versandkosten nach GOP 40120 abrechnungsfähig. Die Durchschläge (Muster 80b und 81b
bzw. die Zweitfotokopie) verbleiben beim Vertragsarzt. Der Vertragsarzt ist verpflichtet, die Durchschläge
der Erklärung und der „Dokumentation des Behandlungsanspruchs ...“ zwei Jahre aufzubewahren.
Diese Fälle werden in der EDV mit dem Versichertenstatus „1000 7“ angelegt. Damit wird der Fall als
besonderer Kostenträger gekennzeichnet und entsprechend extrabudgetär vergütet.
Wir bitten dringend um Berücksichtigung der Hinweise und um eine zeitnahe Übersendung der
Formulare an die aushelfenden deutschen Krankenkassen.
Implantation, Überprüfung und Auswertung von Ereignis-Rekordern sind keine
vertragsärztlichen Leistungen
Aufgrund einiger Nachfragen zu diesem Thema bitten wir Sie dringend, die folgenden Hinweise zu berücksichtigen:
▪ Die Implantation von Ereignis-Rekordern (auch Event-Recorder oder Loop-Rekorder genannt) stellt keine
vertragsärztliche Leistung dar.
▪ Die Überprüfung von implantierten Ereignis-Rekordern gehört nicht zu den vertragsärztlichen Leistun-
▪
gen. Hier haben Stichproben ergeben, dass dafür die GOP 13552 analog berechnet wurde. Das ist als
Falschabrechnung zu werten, da eine Analogberechnung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des
EBM nicht statthaft ist.
Die Auswertung von Aufzeichnungen transportabler oder implantierter Ereignis-Rekorder sind ebenso
nicht Bestandteil des EBM und damit nicht als vertragsärztliche Leistung berechnungsfähig.
Änderung des ICD-10 GM für das Jahr 2011
Das DIMDI hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2011 und die Aktualisierungsübersicht im
Internet unter www.dimdi.de veröffentlicht. Die Änderungen sind in den Aktualisierungen der Praxisverwaltungssysteme vorhanden. Entsprechende Buchversionen sind im Fachhandel erhältlich.
Ihre Ansprechpartner für alle Themen der Leistungsabrechnung:
Frau Barthel
App. 480
Frau Rudolph
App. 494
Frau Richter
App. 456
Frau Grimmer
App. 492
Frau Böhme
App. 454
Frau Gimbel
App. 430
Frau Bose
App. 451
Frau Reimann
App. 452
Frau Schöler
App. 437
Frau Stöpel
App. 438
Frau Kokot
App. 441
Frau Kölbel
App. 444
Kinderärzte
Internisten
Allgemein­
mediziner
Praktiker
Kinderärzte
Internisten
Allgemein­
mediziner
Praktiker
Gynäkologen
Orthopäden
Physikal. Med.
Urologen
ehem. Abrechnungsbereich
89...
ehem. Abrechnungsbereich
90.../91...
Neurologen
Nervenärzte
Psychotherap.
HNO-Ärzte
Augenärzte
Hautärzte
Einrichtungen
Notfälle/
Einrichtungen
MVZ
ermächtigte Ärzte
Fachchemiker
Humangenetik
Laborärzte
Laborgemeinschaften
Pathologen
Belegärzte
Chirurgen
Radiologen
Nuklearmed.
Dialyseärzte
Dialyse-Einr.
MKG
Neurochirurgen
Anästhesisten
Pneumologen
Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail [email protected] möglich.
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
Ve r o r d n u n g u n d W i r t s c h a f t l i c h k e i t
Änderungen für Ihre Praxis ab 01.01.2011
Bei der Arzneimittelversorgung der Patienten werden durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) verschiedene Änderungen wirksam. Änderungen grundsätzlicher Art, wie eine zeitnahe
Nutzenbewertung und eine daraus folgende Preisverhandlung von zugelassenen neuen Arzneimitteln, werden frühestens im Laufe des Jahres 2011 Auswirkungen in der Praxis haben können. Bei der Versorgung
der Patienten mit Arzneimitteln in der Apotheke ergeben sich jedoch jetzt schon zum 01.01.2011 relevante
Änderungen.
Aut-idem
Die aut-idem-Kriterien wurden gemäß § 129 Abs. 1 SGB V modifiziert. Ihre ärztliche Entscheidung für oder
gegen den Austausch des verordneten Arzneimittels bleibt davon unberührt. Bei einer Arzneiverordnung
ohne aut-idem-Kreuz oder einer Wirkstoffverordnung gilt für die Abgabe in der Apotheke Folgendes:
▪ Einführung eines „Arzneimittel-Wahlrechts“ für Versicherte
Eine Neuregelung zur Kostenerstattung sieht vor, dass Patienten auch ein anderes als das sonst abzu­gebende
Arzneimittel (z.B. Rabattarzneimittel) erhalten können, wenn sie die entstehenden Mehrkosten selbst tragen
(§ 129 SGB V). Hierbei bezahlt der Patient in der Apotheke zunächst das Arzneimittel selbst und wendet
sich zur Kostenerstattung an seine Krankenkasse. Die Verordnung durch den Vertragsarzt erfolgt weiterhin
nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu Lasten der GKV (auf rosa Muster 16) unabhängig vom Wunsch des
Patienten. Hier entfällt das Ausstellen eines Privatrezeptes.
▪ Vorrang von nicht generischen Rabattarzneimitteln vor Importen
Sofern für die Belieferung einer Verordnung neben einem rabattierten Original-Arzneimittel nur Importarzneimittel zur Verfügung stehen, ist in der Apotheke grundsätzlich das Rabattarzneimittel abzugeben.
▪ Weitere Änderungen bei Abgabe in der Apotheke:
–
–
–
Ein Austausch ist vorzunehmen, wenn abzugebendes und verordnetes Arzneimittel hinsichtlich der
Wirkstärke identisch sind und die Darreichungsform gleich oder austauschbar ist (wie bisher).
Die Packungsgröße muss identisch sein. Hier wird nicht mehr auf die exakte Menge, sondern auf
das gleiche Packungsgrößenkennzeichen nach der Packungsgrößenverordnung abgestellt. Unabhängig vom tatsächlichen Inhalt sind künftig alle N1, N2 oder N3 jeweils als identische Packungs­
größen zu behandeln.
Verordnetes und abzugebendes Arzneimittel müssen nur noch für ein gleiches Anwendungsgebiet
zugelassen sein. Damit hat der Gesetzgeber die Diskussion, ob alle Indikationsbereiche vom verordneten und vom abgegebenen Arzneimittel identisch sein müssen, beendet.
Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Ass. jur. Brigitte Heinze, Telefon 03643 559-774
Überschreitung der größten Packungsgrößen bei Verordnungen zu Lasten der GKV
Aufgrund aktueller Rückfragen geben wir Hinweise für Ihre korrekten Verordnungen.
Was ist zu beachten, wenn die Stückzahl der verordneten Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl (=N3) überschreitet?
Beispiel:
notwendige Arzneimittelmenge: 200 Tabletten
größte Packungsgröße:
N3 = 100 Tabletten
Abgabe:
2 x 100 Tabletten (N3)
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
Um eine Abgabe von zweimal 100 Stück in der Apotheke gewährleisten zu können, ist eine Kennzeichnung
notwendig. Hierfür bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten:
1. Zusätzlich zur Stückzahl erfolgt die Angabe in Worten, z. B. Stückzahl 200: in Worten zweihundert Stück.
Durch diesen besonderen Vermerk des Vertragsarztes darf ein Vielfaches der größten Packungsgröße
abgegeben werden. Die Belieferung einer solchen Verordnung durch den Apotheker erfolgt auf der
Basis des „Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V“ (zwischen den
Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V.).
2. Ein hinter diese Menge (Beispiel 200) gesetztes „!“, kennzeichnet die Abgabemenge ebenso als vom
Arzt bewusst verordnete Überschreitung der Maximalmenge.
3. Alternativ kann vermerkt werden: „Menge ärztlich begründet“.
Aber: Großpackungen mit einem Inhalt größer als N3 (Klinikpackungen) sind wie bisher keine Leistungen
der GKV im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (§ 31 Abs. 4 SGB V).
Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Mandy Gorzny, Telefon 03643 559-768
Zweitmeinungsverfahren entfällt
Das vom Gesetzgeber vorgesehene Zweitmeinungsverfahren (§ 73d SGB V) bei der medikamentösen
Behandlung von Patienten mit pulmonaler arterieller Hypertonie ist mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz wieder entfallen. In Kenntnis dieser vorgesehenen Änderung war in Thüringen die Einführung
dieses Verfahrens ausgesetzt worden.
Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Ass. jur. Brigitte Heinze, Telefon 03643 559-774
Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16.09.2010 beschlossen, die Anlagen
II, III, VI der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in einigen Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen.
▪ Lifestyle Arzneimittel: Botulinumtoxin – Änderungen der Anlage II der AM-RL
Die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (Verordnungsausschluss von Lifestyle Arzneimitteln) wird um das
Fertigarzneimittel Azzalure ergänzt. Damit ist dieses Arzneimittel nicht zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung verordnungsfähig. Das Arzneimittel Dysport ist aus der Anlage II gestrichen worden,
da es nur noch für neurologische Indikationen zugelassen ist. Es kann für diese Indikationen auch weiterhin
verordnet werden. Dieser Beschluss trat am 26.11.2010 in Kraft.
▪ Verordnungsausschluss für Reboxetin ab 01.04.2011 – Anlage III der AM-RL
Die Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) der AM-RL wird um die folgende
Nummer 51 ergänzt:
Arzneimittel
51. Reboxetin
Rechtliche Grundlagen und Hinweise
Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser
Richtlinie.[3]
[3] Verordnungsausschluss nach dieser Richtlinie (§ 92 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 3 SGB V in Verbindung mit § 16 Abs. 1
und 2 AM-RL).
Dieser Beschluss tritt am 01.04.2011 in Kraft. Damit besteht für Sie ausreichend Zeit, für alle betreffenden
Patienten alternative Therapiekonzepte zu finden.
▪ Valproinsäure zur Migräneprophylaxe Erwachsener verordnungsfähig – Anlage VI Teil A der AM-RL
In die Anlage VI Teil A der AM-RL (Off-label-use) wird Valproinsäure zur Migräneprophylaxe im Erwachsenenalter aufgenommen. Den vollständigen Text des G-BA-Beschlusses mit Hinweisen zu speziellen
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
Patientengruppen, zum Therapieziel etc. finden Sie in Anlage 2 dieses Rundschreibens. Dieser Beschluss
trat am 15.12.2010 in Kraft.
Alle genannten Beschlüsse, die tragenden Gründe und die Äußerungen des BMG, können Sie auf der
Internetseite des G-BA einsehen sowie über den Arzneimittelinfoservice www.arzneimittelinfoservice.de.
Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Bettina Pfeiffer, Telefon 03643 559-764
Wirkstoff AKTUELL zu Liraglutid
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt aktuelle Therapiehinweise nach der Arzneimittel-Richtlinie als
Informationsblätter „Wirkstoff AKTUELL“ Ausgabe 01/2011 zur Verfügung.
In Anlage 3 dieses Rundschreibens erhalten Sie zu
▪ Liraglutid
neben den Hinweisen für Indikation, Wirksamkeit und Kosten zusätzlich Empfehlungen zur wirtschaftlichen
Verordnungsweise. Diese aktuelle Version finden Sie wie alle bisherigen Informationsblätter auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.depublikationen/116.html.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Dr. Urs Dieter Kuhn, Telefon 03643 559-767
Aktuelle Prüfanträge der Krankenkassen zu Einzelfallprüfungen im 2. Halbjahr 2010
Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen hat der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT)
folgende Übersicht über Anträge der Krankenkassen auf Einzelfallprüfungen (gemäß §§ 12, 14 der Prüfvereinbarung vom 13. März 2009) zur Verfügung gestellt, über welche wir Sie informieren möchten. Die Liste
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Hiermit wird keine Wertung der Verordnungsfähigkeit durch die KVT vorgenommen.
Antragsgrund (Krankenkasse)
Antragsgegenstand
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Ziffer 3., 5. und 13. –
Wirtschaftlichkeit (in der aktuellen AM-RL entsprechend
§§ 9 und 16)
AHP 200, Tetra Gelomyrtol
Berodual (Menge unwirtschaftlich)
AM-RL Ziffer 11. – Verordnung während stationärem Auf- Verschiedene Arzneimittel/Verbandmittel
enthalt oder nach dem Todestag (in der aktuellen AM-RL
entsprechend § 8)
AM-RL Ziffer 16. – apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2
SGB V (in der aktuellen AM-RL entsprechend § 12)
Alpha lipon, Ambroxol, Antifungol Vaginaltabletten und -creme, Bepanthen, Chlorhexamed Fluid, Clorhexidin, Dimenhydrinat,
Ferro Folgamma, Ferro Sanol, Folicombin,
Keltican N, Lemocin, Limptar N, Linola Fettcreme, Linola Gamma, Neo Angin, Nurofen,
Rhinex Nasenspray, Salicyl Vaselin, Salvysat, Tannosynt, Tardyferon Fol, Thioctacid,
Uro Tainer Chlorhexidin Lösung
AM-RL Ziffer 16.10 und 20.2 – apothekenpflichtige Arzneimittel sind (wenn medizinisch möglich) vorrangig zu
verordnen ggf. zu Lasten des Patienten (in der aktuellen
AM-RL entsprechend § 12 Abs. 11)
Aerius, Antifungol Vaginaltabletten und
-creme, Canifug, Cefasel, Clotrimazol,
Fungizid, Kadefungin Vaginaltabletten und
-creme, Mykofungin, Naproxen, Selenase
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
Antragsgrund (Krankenkasse)
Antragsgegenstand
AM-RL Ziffer 17. – Ausschluss von verschreibungspflichti- Scopoderm, Tempil N
gen Arzneimitteln nach Vollendung des 18. Lebensjahres
bei geringfügigen Gesundheitsstörungen und bei Reisekrankheit (in der aktuellen AM-RL entsprechend § 13)
AM-RL Ziffer 20.1. k – Anabolika (in der aktuellen AM-RL
entsprechend § 16, Anlage III, Ziffer 5)
Testogel
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 6 – Analgetika in fixer Kombination mit nichtanalgetischen Wirkstoffen
Azur compositum
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 7 – Antacida in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen
Tepilta
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 9
– Antiarthrotika und Chondroprotektiva
Gumbaral, Hyalart
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 15 – Antihistaminika, zur
Anwendung auf der Haut
Prothanon Gel
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 16 – Antihypotonika, orale
DET MS, Dihydergot plus Lsg., Effortil plus,
Gutron, Verladyn
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 18 – Antiphlogistika- oder
Antirheumatika-Kombinationen
Arthotec forte
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 23 – Dermatika, die auch
Tarmed Shampoo
zur Reinigung und Pflege oder Färbung der Haut, des
Haares, der Nägel, der Zähne, der Mundhöhle usw.
dienen einschließlich Medizinische Haut- und Haarwaschmittel
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 24 – Durchblutungsfördernde Mittel
Buflomedil ABZ, Claudicat, Complamin Buflomedil, Durapental, Ergobel, Nicergobeta,
Nicergolin, Nicerium, Nimodipin, Nimotop
S, Pentohexal, Pento Puren, Pentoxifyllin,
Rentyllin i. v. Kombination Ringerlösung,
Sermion, Trental
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 26 – Externa bei
traumatisch bedingten Schwellungen
Voltaren Emulgel
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 30
– Hämorrhoidenmittel in fixer Kombination, lokal
Doloproct, Factu Salbe, Jelliproct
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 31 – HustenmittelKombinationen
Ambrodoxy, Doxam, Doxy comp, Doxy plus,
Mucospas, Spasmo Mucosolvan
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 36 – Migränemittel-Kombinationen
Migraeflux MCP, Migraene Neuridal, Migraenerton, Migralave MCP
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 38
– Otologika in fixer Kombinationen
Dexa Biofenicol N, Dexa Polyspectran, Otobacid, Polyspectran
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 41 – Rhinologika in fixer
Kombination mit gefäßaktiven Stoffen
Rhinoguttae Dexa 0,02% c. N. SR
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 46 – Umstimmungsmittel,
Immunstimulantien
Broncho Vaxom, Gynatren, Subreum
AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 47 – Venentherapeutika
Dobica
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
Antragsgrund (Krankenkasse)
Antragsgegenstand
AM-RL Ziffer 24 bis 29, Anlage 9 – Off-Label-Use (in der
aktuellen AM-RL entsprechend § 30, Anlage VI),
Actilyse, Circadin, Concerta, Ebixa, Equasym, Medikinet, Methylphenidat, Ritalin,
Strattera, Yentreve
Belara, Cerazette, Cilest, Novial, Yasmin
§ 24 a SGB V – keine GKV-Leistung ab dem 20. Lebensjahr
Impfstoffverordnungen auf den Namen des Patienten,
Engerix, FSME, Havrix, Hbvaxpro, InfanVerordnung als SSB wäre vertraglich der richtige Bezugs- rix, IPV Merieux, Priorix, Tetanus Impfstoff,
weg
Varilix, Varivax
Den vollständigen Wortlaut der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) finden Sie im Internet unter www.g-ba.de oder
www.kvt.de. Die Veröffentlichung der Neufassung der AM-RL zum 01.04.2009 erfolgte im Rundschreiben
3/2009. Ihre Fragen zur vertragsärztlichen Verordnung beantworten wir gern.
Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Bettina Pfeiffer, Telefon 03643 559-764
Weitere Leistungserbringer für SAPV zugelassen
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen.
Eine Verordnung von SAPV (Muster 63) kann bei komplexem Symptomgeschehen, welches spezifische
palliativmedizinische und/oder -pflegerische Kenntnisse und ein interdisziplinäres Konzept erfordert, erfolgen.
Eine Verordnung von SAPV kann nur erfolgen, wenn anderweitige ambulante Versorgungsformen sowie
ggf. die Leistungen des ambulanten Hospizdienstes nicht ausreichend sind.
Im Rundschreiben 10/2010 informierten wir über die ersten zugelassenen Leistungserbringer für SAPV.
Inzwischen sind weitere Verträge abgeschlossen worden. Eine Übersicht der aktuellen Zulassungen in
diesem Versorgungsbereich finden Sie in Anlage 4 dieses Rundschreibens.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
Sicherstellung
Zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten in verschiedenen Fachgebieten mit
Einführung eines Demografiefaktors
Die bisherige Bedarfsplanung für Vertragsärzte beruht auf starren Verhältniszahlen von Einwohnern zu
Ärzten je Planungsbereich. Mit der Orientierung an der Anzahl der Einwohner werden weder die heterogenen
demografischen Strukturen der Regionen noch der ebenfalls regional unterschiedlich ausgeprägte demografische Wandel erfasst. Ohne die Bedarfsplanung grundlegend zu ändern, wurde jetzt ein sogenannter
Demografiefaktor eingeführt, der bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die bisher starren Arzt-Einwohner-Verhältniszahlen der einzelnen Fachgruppen und Planungsbereiche modifiziert.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Ergänzung der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist
am 27.11.2010 in Kraft getreten. Das Aufgreifkriterium für die Anwendung des Demografiefaktors sind die
regionalen Behandlungsfälle in einem Planungsbereich in der jeweiligen Arztgruppe. Wenn diese in den
letzten vier Quartalen über dem arztgruppenspezifischen Bundesdurchschnitt des gleichen Zeitraumes
liegen, wird die Verhältniszahl mit dem Demografiefaktor multipliziert. Der Demografiefaktor wird für die
einzelnen Arztgruppen mit unterschiedlichen Altersfaktoren sowie einem Leistungsbedarfsfaktor berechnet.
Der Demografiefaktor bewirkt, dass das Alter der Bevölkerung in dem jeweiligen Planungsbereich und der
Leistungsbedarf der jeweiligen Fachgruppe gewichtet werden.
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
Die Altersfaktoren sind die Anteile der unter Sechzigjährigen bzw. der Sechzigjährigen und älteren Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Prozent. Bei den Gynäkologen wird der Altersfaktor nur auf der Basis
der im Planungsbereich lebenden Frauen berechnet. Der allgemeine Altersfaktor wurde in der Richtlinie
arztgruppenbezogen festgelegt und basiert auf der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung. Die regionalen
Altersfaktoren werden durch die Kassenärztliche Vereinigung auf der Basis des letzten amtlichen Standes
der Wohnbevölkerung im Planungsbereich auf der Grundlage der Daten des Thüringer Landesamtes für
Statistik berechnet.
Der Leistungsbedarfsfaktor wurde auf der Basis der Abrechnungsstatistik der KBV ermittelt. Danach wird
für die letzten vier Abrechnungsquartale der Leistungsbedarf in Punkten für die Arztgruppen bei den unter
60-jährigen Versicherten und bei den über 60-jährigen Versicherten getrennt. Diese Relation drückt das Verhältnis des Behandlungsbedarfes bei der über 60-jährigen zu dem der bis 60-jährigen Bevölkerung aus.
Der Leistungsbedarf für die über 60-jährige Bevölkerung ist bei den Fachgruppen Augenheilkunde, Urologie,
Fachärztliche Innere Medizin, Orthopädie sowie bei den Hausärzten am größten. In diesen Fachgebieten
erwarten wir in verschiedenen Planungsbereichen ein Absinken der regionalen Versorgungsgrade bzw.
zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten. Bei den Gynäkologen und den Psychotherapeuten dagegen ist
der Leistungsbedarf der unter 60-jährigen Bevölkerung höher. Folglich kann es hier zu einem Anstieg der
Versorgungsgrade in verschiedenen Planungs­bereichen kommen. Für die Kinderärzte bleibt die Bedarfsplanung unverändert, hier wird kein Demografiefaktor zur Anwendung kommen.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat bei seiner letzten Versorgungsgradfeststellung bereits den Demografiefaktor angewandt. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt
im Ärzteblatt Thüringen Heft 2/2011. In ehemals gesperrten Planungsbereichen, die partiell geöffnet wurden, sind Zulassungen nur bis zur Grenze der Überversorgung möglich. Schriftliche Bewerbungen für
diese Vertragsarztsitze können bis sechs Wochen nach der Veröffentlichung an die Geschäfts­stelle des
Zulassungsausschusses gerichtet werden.
Ihre Ansprechpartner: Mabel Kirchner, Telefon 03643 559-736
Ronald Runge, Telefon 03643 559-732
Qualitätssicherung
Pflicht zum Fortbildungsnachweis gilt auch für angestellte Ärzte/Psychologische
Psychotherapeuten in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren
Nachdem die Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung gemäß § 95d SGB V seit 1 1/2 Jahren gilt und auch
entsprechend umgesetzt wird, ist nunmehr Kontinuität festzustellen. Nur wenige Ärzte und Psychotherapeuten
weisen ihre ärztliche Fortbildung nicht gegenüber der Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) nach.
Im Rundschreiben Nr. 8/2010 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass auch angestellte Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie ermächtigte
Ärzte ebenso der Nachweispflicht unterliegen wie Vertragsärzte. Wenn der Fortbildungsnachweis durch den
Praxisinhaber oder den MVZ-Träger für die angestellten Ärzte oder Psychologische Psychotherapeuten nicht
erbracht wird, hat dies Honorarkürzungen für die Praxis oder das MVZ zur Folge.
Angestellte Ärzte und Psychotherapeuten sind solange nachweispflichtig, solange sie an der ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der GKV teilnehmen. Dabei spielt der Tätigkeitsumfang oder das
Alter der Angestellten keine Rolle. Von der KVT werden Sie persönlich zum Nachweis der ärztlichen Fortbildung gemäß § 95d SGB V aufgefordert. Der Praxisinhaber oder MVZ-Träger wird in einigen Fällen erst
durch die vorgenommene Honorarkürzung darauf aufmerksam. Deshalb ist es für den Arbeitgeber ratsam,
die Fortbildungspflicht in den Anstellungsvertrag aufzunehmen und sich die Fortbildung durch den Angestellten regelmäßig nachweisen zu lassen.
Ihre Ansprechpartnerin: Elke Rudat, Telefon 03643 559-720
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
Schulung der QZ-Moderatoren zum KBV-Modul „Pharmakotherapie“
Die Teilnahme an Qualitätszirkelsitzungen zum Thema „Pharmakotherapie“ wird für alle niedergelassenen
Ärzte Pflicht, die an den HZV-Verträgen teilnehmen wollen. Diese Ärzte sind verpflichtet, an drei Qualitätszirkelsitzungen, davon eine Zirkelveranstaltung zur „Pharmakotherapie“ teilzunehmen und dies gegenüber
der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) nachzuweisen.
Auf Grund der zahlreichen Anfragen von Ärzten, welche Qualitätszirkel diese Fortbildungsveranstaltungen
anbieten, wird im Vorfeld der Veranstaltung zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien
am 02.03.2011 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr
eine Schulung der ausgebildeten Qualitätszirkelmoderatoren zum KBV-Modul „Pharmakotherapie“ durch
die Tutoren der KVT angeboten.
Bitte nutzen Sie dieses Schulungsangebot, um Ihren am HZV-Vertrag teilnehmenden Zirkelmitgliedern den
geforderten Nachweis durch die Teilnahme an einer Zirkelveranstaltung zu ermöglichen.
Ihre Ansprechpartnerin: Elke Rudat, Telefon 03643 559-720
Ve r t r ä g e
Kündigung des Vertrages über die Kinder-Früherkennungsuntersuchung U10 mit
der BIG direkt gesund zum 31.03.2011
Der auf Bundesebene zwischen der KBV-AG Vertragskoordinierung und der BIG direkt gesund geschlosse­ne
Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen
der Kinder- und Jugendmedizin (U10) wurde seitens der BIG direkt gesund mit Wirkung zum 31.03.2011
gekündigt. Somit ist die Abrechnung der GOP 81102 ab dem II. Quartal 2011 für Versicherte der BIG direkt
gesund nicht mehr möglich.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei
– Abrechnungsfragen:Claudia Richter, Telefon 03643 559-456
– Vertragsfragen:
Elisabeth Ensslen, Telefon 03643 559-135
Änderung der Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining
Die o. g. Rahmenvereinbarung wurde überarbeitet und tritt ab 01.01.2011 mit folgenden Änderungen in
Kraft:
▪ Alle Angaben über die Leistungsdauer haben einen Klammerzusatz erhalten: „(Richtwert)“. Damit soll
die Aufhebung einer Leistungsbegrenzung deutlich gemacht werden. (Kapitel 4.1)
▪ Neuer Bestandteil des Rehabilitationssports sind „Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins“.
(Kapitel 4.1)
▪ Die Indikationen, für die Rehabilitationssport in Herzgruppen verordnet werden kann, sind erweitert
worden. (Kapitel 4.4.2)
▪ „Weitere“ Verordnungen müssen begründet werden. (Kapitel 15.2, Nr. 5)
Die bisherigen Formulare behalten noch für das I. Quartal 2011 ihre Gültigkeit. Über den Erhalt der neuen
Formulare werden wir Sie rechtzeitig informieren. Den vollständigen Wortlaut der aktuellen Rahmenvereinbarung finden Sie im Internet unter www.kvt.de.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei
Doreen Lüpke, Telefon 03643 559-131
– Vertragsfragen: – Verordnungsfragen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
Alles was Recht ist
Antworten der Rechtsabteilung auf Ihre Fragen aus dem Praxisalltag
Frage 1:
Ist bei einer Sterilisation eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) auszustellen?
Antwort:
Ja. Gemäß § 3 Abs. 2 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien liegt zwar bei einer nicht durch Krankheit bedingten
Sterilisation keine Arbeitsunfähigkeit vor, allerdings besteht in diesem Fall trotzdem gemäß § 3 Abs. 2
Entgeltfortzahlungsgesetz ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Deshalb ist in diesen Fällen die Ausstellung
der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) ausschließlich für Zwecke der Entgeltfortzahlung erforderlich.
Frage 2:
Kann die Ausstellung von Attesten für erkrankte Schüler privat liquidiert werden?
Antwort:
Ja. Wenn in diesem Fall eine Rechnung gestellt wird, dann empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen für die Attestierung einer Erkrankung eines Schülers den einfachen Satz der GOÄ (Nr. 70) für eine
kurze Bescheinigung.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder senden Ihre Fragen per E-Mail an: [email protected]
Ihre Ansprechpartnerin: Ass. jur. Bettina Jäger-Siemon, Telefon 03643 559-140
Informationen
Gesundheitsmesse am 5./6. März 2011 in Erfurt – Auftakt der Gesundheitswoche
Die Thüringer Gesundheitsmesse findet als zweitägige „Messe in der Messe“ im Rahmen der Thüringen
Ausstellung statt und eröffnet die Thüringer Gesundheitswoche vom 05.03. bis 13.03.2011. Kliniken, Firmen
und Institutionen aus dem Gesundheitsbereich, Selbsthilfegruppen und Vereine stellen ihre Angebote und
Leistungen vor.
▪ Beratungsangebot der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) wird an einem Stand vertreten sein. An einem weiteren
Stand sind Mitarbeiter der Mammographie-Screening-Einheiten Thüringen in Erfurt vor Ort und stehen
gemeinsam mit den Mitarbeitern der KVT den Besuchern für die Beantwortung von Fragen zu den Themen
ambulante Versorgung, Prävention und Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Parallel dazu werden
niedergelassene Erfurter Hausärztinnen Gesundheitschecks durchführen und zur gesunden Lebensweise
beraten und motivieren.
Gesundheitsmesse 2010;
Heike Taubert - Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit am Stand der KV Thüringen
10
KV Thüringen – RS 1/2011
Ihre Fachinformationen
▪ Vortragsangebot der KV Thüringen am 6. März 2011
Im Vortragszentrum finden bis zu acht Vorträge pro Tag zu aktuellen Gesundheitsthemen statt. Thüringer
Vertragsärzte werden Sonntagvormittag Vorträge halten und im Anschluss interessierten Besuchern für
Fragen rund um die Gesundheit zur Verfügung stehen.
11.00 Uhr:
Volkskrankheit Diabetes, Gefahr früh erkennen, individuell handeln, Folgen vermeiden, Abschätzung des individuellen Erkrankungsrisikos
11.45 Uhr Sport, wenn‘s weh tut, vom Jäger und Sammler, zum Sitzer, Lieger und Autofahrer
12.30 Uhr:
Probleme mit dem Bluthochdruck – eine schicksalhafte Erkrankung? Vorsorge und Schutz
Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Internet unter www.thueringer-gesundheitsmesse.de.
▪ Landessportbund Thüringen stellt kostenloses Informationsmaterial für die Praxen zur Verfügung
Im Rahmen der Gesundheitswoche bietet der Landessportbund Thüringen e. V. wieder allen Thüringer
Vertragsärzten kostenlose Faltblätter mit aktuellen Sportangeboten in ihrer Region an. Sport ist kostengünstig, für jedermann zugänglich und damit eine nahezu ideale Maßnahme zur Gesundheitsförderung
und Prävention für Patienten.
Materialien für die Arztpraxen können Sie beim Landessportbund, Referat Breitensport, bestellen:
– Telefon 0361 3405435 oder
– E-Mail: [email protected]
Ihre Ansprechpartnerin: Marion Letetzki, Telefon: 03643 559-192
Warnung vor Produkten des Herstellers CC Medical Products
Das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) als in Thüringen zuständige Behörde für die Überwachung des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten weist auf folgende
Warnmeldung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin:
„Das BfArM wurde im Rahmen der Marktüberwachung darüber informiert, dass Urinbeutel mit Klebestreifen
für Kinder der Firma CC Medical Products unrechtmäßig mit dem CE-Kennzeichen und der Kennnummer
(0482) versehen und so in Verkehr gebracht wurden.
Laut Ermittlungen der zuständigen Landesbehörden existiert die im Label angegebene Firma CC Medical
Products nicht.
Da derzeit keine Erkenntnisse unter anderem darüber vorliegen, ob die Sterilität (Keimfreiheit) dieser Produkte
gewährleistet ist, empfiehlt das BfArM, die Anwendung von Produkten dieses Herstellers zu stoppen.“
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das TLLV, Dezernat 24 – Pharmazie, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Tennstedter Str. 8/9, 99947 Bad Langensalza, Telefon: 0361 37743-243.
Patientenflyer „Alle(s) geimpft!“ für Ihre Praxis wieder im Haus der KVT vorrätig
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat der Kassenärztlichen Vereinigung
Thüringen (KVT) erneut Patientenflyer „Alle(s) geimpft!“ – Thüringer Impfinitiative für Ihre Praxen zur Verfügung gestellt.
Die kostenlosen Patientenflyer werden im Foyer der KVT ausgelegt oder können bei der Formularbestellung
(Telefon: 03643 559-210) mit bestellt werden. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, bei Fortbildungsveranstaltungen in Haus der KVT diese Flyer für Ihre Patienten mitzunehmen.
KV Thüringen – RS 1/2011
11
Ihre Fachinformationen
Ärztliche Selbstverwaltung
Wahl des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen sowie weitere
Gremien für die Amtszeit 2011 bis 2016
In der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung am 05.01.2011 wählten die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen aus ihren Reihen den Vorsitzenden sowie
den stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung sowie den Vorstand der Kassenärztlichen
Vereinigung Thüringen für die Amtszeit 2011 bis 2016.
Als Vorsitzender der Vertreterversammlung wurde Herr Dr. med. Andreas Jordan, Augenarzt in Jena, wieder
gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung erfolgte die Wiederwahl von Herrn
Dr. med. Michael Sakriß, Allgemeinmediziner in Erfurt.
Frau Dipl.-Med. Regina Feldmann, Allgemeinmedizinerin in Meiningen, wurde als 1. Vorsitzende des
Vorstandes wieder gewählt. Herr Dr. med. Thomas Schröter, Internist in Weimar, wurde als 2. Vorsitzender
des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gewählt. Mit der Wahl des neuen Vorstandes
rückten Herr Jens-Uwe Lipfert, Allgemeinmediziner in Wutha-Farnroda – aus der Liste der Hausärzte – und
Herr Dr. med. Hassan Mazloum, Internist in Eisenach – aus der Liste der Fachärzte – nach und sind ab
01.02.2011 Mitglieder der Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen wählte im Weiteren den Vorstandsausschuss, den Finanzausschuss, den Satzungsausschuss sowie die Beratenden Fachausschüsse für
Psychotherapie, für die hausärztliche Versorgung sowie für die fachärztliche Versorgung in Thüringen.
Eine Zusammenfassung der Wahlergebnisse einschließlich der Stimmenauszählungen der einzelnen Wahlgänge können Sie in Anlage 5 dieses Rundschreibens nachlesen.
Die nächste Vertreterversammlung findet am 16.03.2011 um 14.00 Uhr statt.
12
KV Thüringen – RS 1/2011
Terminkalender
Pharmakotherapeutischer Arbeitskreis Jena
Die nächste Veranstaltung der Arzneimittelkommission des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität
Jena findet gemeinsam mit allen interessierten niedergelassenen Vertragsärzten und Apothekern am
16. Februar 2011, um 17.15 Uhr statt.
Thema:
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG)
Referent:
Dr. med. Urs Dieter Kuhn, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Weimar
Ort:
im Klinikum 2000, Seminarraum 2, Erlanger Allee 101, Jena-Lobeda Ost
Leitung/Moderation:PD Dr. rer. nat. habil. M. Hippius (Institut für Klinische Pharmakologie) und
PD Dr. rer. nat. med. habil. M. Hartmann (Apotheke des Klinikums)
Auskunft/
Anmeldung:
Apotheke des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena,
PD Dr. rer. nat. med. habil. M. Hartmann, Tel.: 03641 932 54 01
Die Veranstaltung wird mit zwei Punkten der Kategorie A auf das Fortbildungszertifikat der Landes­
ärztekammer anerkannt.
Ihre Ansprechpartnerin in der KVT: Dr. Editha Kniepert, Telefon 03643 559-760
Termine für das Jahr 2011 des Qualitätszirkels „Rationelle Diagnostik und
Therapie Sonneberg“
Für das Jahr 2011 sind nachfolgende Termine für diesen Qualitätszirkel – 192qz/08 – geplant:
16.02.2011,
02.03.2011,
23.03.2011,
13.04.2011,
19.05.2011,
08.06.2011,
02.07.2011,
07.09.2011,
12.10.2011 und
09.11.2011.
Die Sitzungen finden im Facharztzentrum Sonneberg unter Moderation von Herrn Dr. med. Christian Franke
statt. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 03675 89440.
Supervision der ausgebildeten Qualitätszirkelmoderatoren
Die diesjährige Supervision findet
am Mittwoch, den 02.11.2011, 15.00 – 18.00 Uhr
in der Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
statt. Gern können Sie sich bereits jetzt für die Teilnahme vormerken lassen.
Ihre Ansprechpartnerin: Elke Rudat, Telefon 03643 559-720
Moderatorenausbildung 2011
Eine abgeschlossene Moderatorenausbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) ist
Voraussetzung für die Anerkennung als Qualitätszirkel. Die Moderatoren­ausbildung wird von Tutoren, welche Ärzte aus dem Bereich der KVT sind und dafür von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschult
wurden, durchgeführt.
Die diesjährige Moderatorenausbildung findet am Freitag, den 25.03.2011 und 08.04.2011, jeweils in der Zeit
von 14.00 bis 18.00 Uhr in der KVT statt. Voraussetzung für die Durchführung ist eine Mindestteil­nehmerzahl
von sechs Ärzten, die sich zum Moderator ausbilden lassen wollen.
Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Ausbildung abgesagt werden.
Ihre Ansprechpartnerin: Elke Rudat, Telefon 03643 559-720
KV Thüringen - RS 1/2011
13
Terminkalender
Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen
Datum/
Uhrzeit
Thema/
Zertifizierung
Referent(en)
Mittwoch,
EBM für Praxispersonal – hausärztli09.02.2011
cher Versorgungsbereich
15:00–18:00 Uhr
Mittwoch,
Der diabetische Fuß – Früherkennung
09.02.2011
und richtige Frühbehandlung
15:00–18:00 Uhr
Mittwoch,
NLP: Effektiver Weg zur Veränderung
09.02.2011
15:00–19:00 Uhr
Freitag,
Textverarbeitung – MS Word (Grund11.02.2011
kurs)
15:00–19:00 Uhr
Mittwoch,
Kinder- und Erwachsenenimpfung
16.02.2011
15:00–18:00 Uhr
Mittwoch,
Seminar zum Beratungsprogramm des
16.02.2011
Praxispersonals – Gesunde Kinder von
15:00–19:00 Uhr heute – leistungsfähige Erwachsene
von morgen
Freitag,
Informationsveranstaltung zur Einfüh18.02.2011
rung der ambulanten Kodierrichtlinien
ab 15:00 Uhr
Zertifizierung wurde beantragt
Veranstaltung ist ausgebucht!
Samstag,
19.02.2011
Der Honorarbescheid
09:00–11:30 Uhr
Mittwoch,
23.02.2011
14:00–18:00 Uhr
3 Punkte Kategorie A
Verordnungsmanagement in der vertragsärztlichen Praxis, Teil 1
Diabetes-Schulungskurs für PraxisperMittwoch,
sonal, Teil 1 (unabhängig vom DMP)
23.02.2011
15:00–18:00 Uhr
Energiemanagement und positiver
Mittwoch,
Stress
23.02.2011
15:00–19:00 Uhr
Mittwoch,
02.03.2011
ab 16:00 Uhr
Informationsveranstaltung zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien
Zertifizierung wurde beantragt
Mittwoch,
Einstiegsseminar zur Leistungsabrech02.03.2011
nung für Ärzte (Neueinsteiger)
15:00–18:00 Uhr
4 Punkte Kategorie A
14
Zielgruppe/
Gebühr/
Buchungsnr.
Steffen Göhring, Leiter der AbPraxispersonal
teilung Leistungsabrechnung der Kostenfrei
KVT, Weimar
2011-0209
Hon.-Prof. Dr. med. habil. Harald Praxispersonal
Schmechel, Erfurt
45,00 €
2011-0229
Dipl.-Psych. Silvia Mulik, TraiPraxispersonal
nerin, Beraterin, Coach, Media45,00 €
torin, Teamleiterin, Ziola GmbH, 2011-0261
Eisenach
Dipl.-Math. oec. Frank Iffland,
Vertragsärzte,
Mitarbeiter der IT-Abteilung der
Psychotherapeuten,
KVT, Weimar
Praxispersonal
45,00 €
2011-0274
Dr. med. Anke Möckel, Leiterin
Praxispersonal
der Abteilung Verordnungsbera- 45,00 €
tung der KVT, Weimar
2011-0215
Birgit Maria Lotze, NaturheilPraxispersonal
kundliche Ernährungsberaterin,
45,00 €
Kneipp-Beraterin, Friedrichroda
2011-0241
Dr. med. Rolf Bartkowski, Berlin
Vertragsärzte
Kostenfrei
2011-0332
Christina König, Abteilungsleiterin der Abteilung Honorare/Widersprüche der KVT, Weimar
Vertragsärzte,
Psychotherapeuten
Kostenfrei
2011-0167
Dr. med. habil. Editha Kniepert,
Leiterin der Hauptabteilung
Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung der KVT, Weimar
Dr. med. Silke Haschen, Erfurt
Priv.-Doz. Dr. med. habil. Rainer
Lundershausen, Schwerpunktpraxis Erfurt, ltd. Konsiliararzt,
Median-Klinik Bad Berka
Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Teamleiterin, Ziola GmbH,
Eisenach
Praxispersonal
Kostenfrei
2011-0226
Dr. med. Stephan Dittrich,
Kauschwitz
Praxispersonal
30,00 €
2011-0286
Vertragsärzte,
Psychotherapeuten,
Praxispersonal
45,00 €
2011-0123
Vertragsärzte
Kostenfrei
2011-0327
Petra Werner, Mitarbeiterin der
Vertragsärzte,
HA Abrechnung der KVT, Weimar Psychotherapeuten
Kostenfrei
2011-0192
KV Thüringen – RS 1/2011
Terminkalender
Datum/
Uhrzeit
Thema/
Zertifizierung
Referent(en)
Mittwoch,
Gedächtnistraining für Praxispersonal
02.03.2011
15:00–19:00 Uhr
Mittwoch,
Sag nicht „Ja“, wenn Du „Nein“ denkst
02.03.2011
15:00–19:00 Uhr
Mittwoch,
Peripherie des Computers
02.03.2011
15:00–19:00 Uhr
Freitag,
Konflikt- und Beschwerdemanagement
04.03.2011
(Grundkurs)
13:00–19:00 Uhr
Samstag,
Die Praxismitarbeiterin als Erfolgs­
05.03.2011
garantin im Qualitätsmanagement
09:00–15:00 Uhr
Mittwoch,
EBM für Neueinsteiger – hausärztlicher
09.03.2011
Versorgungsbereich
15:00–18:00 Uhr
3 Punkte Kategorie A
Mittwoch,
Leitlinien-gerechte Therapie des Typ09.03.2011
2-Diabetes – Welche Anforderungen
15:00–18:00 Uhr bestehen für 2011
4 Punkte Kategorie A
Mittwoch,
Seminar zum Beratungsprogramm
09.03.2011
des Praxispersonals – Großmutters
15:00–19:00 Uhr altbewährte Hausmittel neu entdeckt
(Workshop), Teil 1
Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Teamleiterin, Ziola GmbH,
Eisenach
Dipl.-Theol. Torsten KlattBraxein, Coach, Supervisor,
Paartherapeut; Programm Salus
Medici, Praxisentwicklung, Berlin
Dipl.-Ing. Peter Grasshoff, Mitarbeiter und Lehrausbilder der
IT-Abteilung der KVT, Weimar
Zielgruppe/
Gebühr/
Buchungsnr.
Praxispersonal
45,00 €
2011-0239
Praxispersonal
45,00 €
2011-0256
Vertragsärzte,
Psychotherapeuten,
Praxispersonal
45,00 €
2011-0268
Karin Diehl, Arztfachhelferin,
Praxispersonal
Trainerin, Frankfurt/Main
80,00 €
2011-0117
Karin Diehl, Arztfachhelferin,
Praxispersonal
Trainerin, Frankfurt/Main
80,00 €
2011-0100
Steffen Göhring, Leiter der AbHausärzte
teilung Leistungsabrechnung der Kostenfrei
KVT, Weimar
2011-0198
Hon.-Prof. Dr. med. habil. Harald Vertragsärzte
Schmechel, Erfurt
45,00 €
2011-0233
Birgit Maria Lotze, Naturheilkundliche Ernährungsberaterin,
Kneipp-Beraterin, Friedrichroda
Mittwoch,
EBM für Fortgeschrittene –
16.03.2011
Schwerpunkt Psychotherapie
15:00–18:00 Uhr (Workshop-Charakter)
Praxispersonal
45,00 € zzgl. 5,00 €
Materialkosten
2011-0243
Steffen Göhring, Leiter der AbPsychotherapeuten
teilung Leistungsabrechnung der Kostenfrei
KVT, Weimar
2011-0202
5 Punkte Kategorie C
Mittwoch,
Autogenes Training nach Schultz und
16.03.2011
Progressive Muskelentspannung nach
15:00–19:00 Uhr Jacobson (Schnupperkurs)
Denise Pfeufer, Gesundheitsund Entspannungspädagogin,
Breitenbach
Zertifizierung wurde beantragt
Englisch für Ärzte
Je Montag,
14.03.2011,
21.03.2011,
28.03.2011,
04.04.2011,
11.04.2011,
02.05.2011,
09.05.2011,
16.05.2011,
23.05.2011,
30.05.2011,
06.06.2011,
20.06.2011,
27.06.2011,
04.07.2011,
22.08.2011
19:00–20:30 Uhr
Dipl.-Päd. Ralf-Ingo Biering,
Englisch/Deutsch, Jena
KV Thüringen - RS 1/2011
Vertragsärzte,
Psychotherapeuten,
Praxispersonal
45,00 €
2011-0235
Vertragsärzte,
Psychotherapeuten
95,00 € für alle
Termine
2011-0125
15
Terminkalender
Datum/
Uhrzeit
Thema/
Zertifizierung
Referent(en)
Englisch für Praxispersonal
Je Mittwoch,
16.03.2011,
23.03.2011,
30.03.2011,
06.04.2011,
13.04.2011,
04.05.2011,
11.05.2011,
18.05.2011,
25.05.2011,
01.06.2011,
08.06.2011,
15.06.2011,
22.06.2011,
29.06.2011,
06.07.2011
19:00–20:30 Uhr
Mittwoch,
Management der Emotionen
16.03.2011
5:00–19:00 Uhr
Dipl.-Päd. Ralf-Ingo Biering,
Englisch/Deutsch, Jena
Freitag,
Excel (Grundkurs)
18.03.2011
15:00–19:00 Uhr
Dipl.-Math. oec. Frank Iffland,
Mitarbeiter der IT-Abteilung der
KVT, Weimar
Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Teamleiterin, Ziola GmbH,
Eisenach
Mittwoch,
Für Praxen, die bereits mit QM arbeiten! Dr. med. Christa Glückert,
30.03.2011
lizensierte QEP-Trainerin,
Nürnberg
14:00–18:30 Uhr QM-Beauftragte in der Praxis
Zielgruppe/
Gebühr/
Buchungsnr.
Praxispersonal
79,50 € für alle
Termine
2011-0140
Ärzte und Praxismitarbeiter mit Personalverantwortung
45,00 €
2011-0259
Vertragsärzte,
Psychotherapeuten,
Praxispersonal
45,00 €
2011-0269
Praxispersonal
45,00 €
2011-0097
Für die Anmeldung Ihrer Seminare haben wir ein Formular erstellt. Sie finden dieses stets auf der Rückseite
der Beilage „Interessante Fortbildungsveranstaltungen“.
Kinderbetreuungsangebot
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kinder während eines Seminars von erfahrenem Fachpersonal betreuen zu
lassen. Bei Interesse teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über das Anmeldeformular mit.
Ihre Ansprechpartnerinnen
– Susann Binnemann, Telefon: 03643 559-230
– Silke Jensen, Telefon: 03643 559-232
Erreichbar sind wir außerdem über Telefax: 03643 559-291 oder Internet www.kvt.de.
Berufspolitische Seminarreihe in Berlin
Die Friedrich-Thieding-Stiftung des Hartmannbundes bietet ab dem 26. Februar 2011 eine neue Sitzungsfolge ihrer Berufspolitischen Seminarreihe in Berlin an. Diese erstreckt sich über drei Wochenenden, die
thematisch aufeinander aufbauen. Im Laufe des Seminars werden die Teilnehmer mit den Grundlagen der
Sozial- und Gesundheitspolitik vertraut gemacht. Aktuelle sozial- und gesundheitspolitische Themen werden von erfahrenen Experten präsentiert und diskutiert. Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenlos. Die
Veranstaltung ist von der Ärztekammer Berlin mit 11 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.hartmannbund.de/de/akademie/Akademie.
Für Rückfragen können Sie sich auch telefonisch (Telefonnr.: 030 206208-53) an den Hartmannbund wenden.
16
KV Thüringen – RS 1/2011
Terminkalender
3. Leipziger Gelenksymposium – Schulterchirurgie 2011
Termin: Tagungsort: Veranstalter: 26. März 2011, 8.30 – 16.30 Uhr
Hotel The Westin Leipzig, Gerberstraße 15, 04105 Leipzig
Park-Krankenhaus Leipzig, Orthopädisch-Traumatologisches Zentrum (OTZ)
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung jedoch erforderlich ist. Weitere
Informationen finden Sie unter www.gelenksymposium-leipzig.de
Die Veranstaltung ist mit sieben Fortbildungspunkten der Landesärztekammer Sachsen zertifiziert.
Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen
Für nachfolgende Veranstaltungen wenden Sie sich bitte bei Anmeldungen und Auskünften an die
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
der Landesärztekammer Thüringen
Anmeldung/Auskunft: Postfach 100740, 07740 Jena
Telefon: 03641 614-142, -143, -145; Telefax: 03641 614-149
E-Mail: [email protected]
▪ Psychotherapeutische Schatzkiste für den Hausarzt 2011
Termin: 25.02.2011 15.00 bis 19.00 Uhr
Gebühr: 20 €
Themen:
Welches psychotherapeutische Behandlungsverfahren wird bei welcher Störung empfohlen, das heißt,
welche wissenschaftlichen Standards gibt es heute?
– Wann sollte ambulant behandelt werden, wann sollte stationär behandelt werden?
– Was ist im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung bzw. im ärztlichen Gespräch zu leisten, wann sollte eine Überweisung an den Facharzt oder den Psychologischen Psychotherapeuten
erfolgen?
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena
Ort:
Dr. med. Antje Habenicht, Jena
Leitung:
Zertifizierung: 7 Punkte, Kategorie C
–
▪ Medizinisch-Juristisches-Seminar – Ärztliche Aufklärungspflicht und Einwilligung
Themen:
▪ Aufklärung und Einwilligung des Patienten als Grundlage des ärztlichen Handelns
– Voraussetzungen der richtigen Aufklärung
– Besonderheiten bei der Behandlung von Minderjährigen und Betreuten
– Delegation der Aufklärung
– Folgen mangelhafter Aufklärung
– Grenzen der Aufklärungspflicht
– Aktuelle Rechtsentwicklungen
▪ Falldarstellung
▪ Diskussion
Referenten:
Termin:
Ort:
Leitung:
Gebühr:
Zertifizierung:
RA Dr. Karsten Fehn, Köln; Ass. jur. Kristin Memm, Jena
09.03.2011 15.00 bis 18.00 Uhr
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena
Ass. jur. Kristin Memm, Jena
gebührenfrei
4 Punkte, Kategorie A
KV Thüringen - RS 1/2011
17
Terminkalender
▪ Intensivkurs Allgemeinmedizin für Allgemeinmediziner und zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung
Termin:
12.05.2011 9.00 Uhr bis 14.05.2011 16.00 Uhr
Ort:
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena
Leitung:
Dipl.-Med. Silke Vonau, Nahetal
Gebühr:
250 €
Zertifizierung:32 Punkte, Kategorie C
▪ Praxisseminar zum Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie
Termin:
13.04.2011 15.00 Uhr bis 15.04.2011 13.00 Uhr
Ort:
Universitätsklinikum Jena, Bachstraße 18, 07743 Jena
Leitung:
Prof. Dr. med. Ulrich Alfons Müller, Jena
Gebühr:
200 €
Zertifizierung: 7 Punkte, Kategorie C
▪ Notfallseminar und -training für die Arztpraxis – empfohlen für Praxisteams
Themen:
Einleiten adäquater Hilfsmaßnahmen; Basismaßnahmen am Phantom mit Hilfsmitteln, Legen eines
peripher intravenösen Zugangs, Erweiterte Maßnahmen am Phantom, Notfall-EKG Diagnostik, Umgang
und Anwendung des AED, Anwendung des Larynxtubus, des Kombitubus und des Endotrachealtubus am
Intubationstrainer, Auffinden einer Person, Hilferuf und Lagerung der Person
Termin:
16.02.2011, 15.00 bis 19.00 Uhr
Ort:
Praxisklinik Gera, Schmelzhüttenstraße 4, 07545 Gera
Leitung:
Dr. med. Alexander Lieb, Gera
Gebühr:
120 € für einen Arzt und eine Praxismitarbeiterin, 50 € für jede weitere Mitarbeiterin
Zertifizierung: 7 Punkte, Kategorie C
▪ Refresherkurs für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche
Termin:
13.04.2011, 09.00 bis 16.30 Uhr
Ort:
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena
Leitung:
Prof. Dr. med. Dagmar Barz, Jena
Gebühr:
70 €
Zertifizierung: 9 Punkte, Kategorie A
▪ Interdisziplinäre Ultraschalldiagnostik (Abdomen, Retroperitoneum (einschl. Niere), Schilddrüse
sowie Thoraxorgane (ohne Herz)
Grundkurs
Termin:
15.09.2011 10.00 Uhr bis 18.09.2011 16.00 Uhr
Ort:
Eichsfeld Klinikum gGmbH, Klosterstraße 7, 37355 Reifenstein
Leitung:
Dipl.-Med. Ursula Oelke, Heilbad Heiligenstadt, Dr. med. Hans-Jürgen Bülow, Westhausen
Gebühr:
350 €
Zertifizierung:38 Punkte, Kategorie C Praxispersonal
▪ Intensivkurs für Medizinische Fachangestellte
Themen:
Impfen; Rechtliche Fragen; Notfälle in der Praxis; Wundversorgung; Abrechnung; Praxisorganisation; Hygienemanagement; Diabetes; Präanalytik; Herz-Kreislauferkrankungen; EKG-Auffrischungskurs; Organspende, Typisierung
Termine jeweils Freitag/Samstag: 11.03.2011 9.00 Uhr bis 12.03.2011 16.45 Uhr
08.04.2011 9.00 Uhr bis 09.04.2011 16.45 Uhr
18
KV Thüringen – RS 1/2011
Terminkalender
Gebühr: 320 Euro
Ort:
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena
Leitung: Doreen Stedry, Greiz
▪ Notfallseminar für Praxispersonal
Themen:
– Grundlagen
– Kontrolle vitaler Funktionen
– Erste Maßnahmen beim Ausfall vitaler Funktionen
– Praktische Übungen – Notfalltipps
Termin: 30.03.2011 16.00 bis 20.00 Uhr
Ort:
St. Georg-Klinikum Eisenach, Mühlhäuser Str. 94, 99817 Eisenach
Leitung: Dr. med. Eberhard Müller, Eisenach
Gebühr: 40 €
▪ Ambulantes Operieren für Praxispersonal (60 Stundenkurs)
1. Kurswochenende: 13.05.2011 15.30 Uhr bis 14.05.2011 16.30 Uhr
2. Kurswochenende: 17.06. – 18.06.2011
3. Kurswochenende: 09.09. – 10.09.2011
4. Kurswochenende: 07.10. – 08.10.2010
5. Kurswochenende: 04.11. – 05.11.2011
Ort:
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena
Leitung: Dr. med. Philipp Zollmann, Jena
Gebühr: 600 €
▪ Fortbildungscurriculum Nichtärztliche Praxisassistentin
Modul 6 „Ernährungsmedizin“
– Einblick in die Physiologie der Nahrungsaufnahme
– Grundlagen der gesunden Ernährung, Ernährungspyramide, Kcal, BMI, Zucker-Fett-Vergleich, Mineralstoffe, Vitamine, usw.
– Ernährungsrituale im Alltag
– Ernährungsirrtümer
– Alternative Kostformen, Sinn und Unsinn von Diäten
– Ernährung Erwachsener
– Ernährung Senioren
– Besonderheiten der Nahrungsaufnahme, Berufsalltag, Pflegeheim
Termin:
Leitung:
Ort:
Gebühr:
25.03.2011 13.00 bis 26.03.2011 17.00 Uhr
Stefanie Brettschneider, Bad Berka
Weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar
120 €
KV Thüringen - RS 1/2011
19
Kunst in der KV Thüringen
Blickpunkte – Zeichnungen, Aquarelle, Ölgemälde von Peter Gregori
Die Ausstellung ist bis zum 14. April 2011 im Foyer der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen in
Weimar zu sehen.
Mit Beginn der Pensionierung fand der Künstler Dr. med. Peter Gregori Zeit für Passionen: autodidaktisches
Zeichnen und Malen. Als zweite Passion führt er die Kunstgattung Musik an.
Er wirkte einst mit den Streichinstrumenten Geige und Bratsche in verschiedenen Instrumentalkreisen mit.
Jetzt beschränkt er sich leidenschaftlich auf kompositorische Versuche für Klavier, wobei er profitierend von
wertvollen Hinweisen der Pianistin Sarah Stamboltsyan aus Reichenbach, seine musikalischen Werke in
Einklang mit der Malerei vervollständigen kann.
Mehrere Präsentationen machten ihn im Umland und
darüber hinaus bekannt.
Bevorzugte Motive seiner Malerei sind Landschaften,
Burgen, Ruinen und außergewöhnliche alte Bauwerke.
Seine Zeichnungen sind in der Fläche an die Linie gebunden.
Sie sind eine grafische Formgestaltung. Je nach Verwendung des Zeichenmaterials unterscheidet er, ob er
die Zeichnungen in der Gestaltung mit Bleistift oder mit
Wachsmalstiften ausführt.
Er geht sehr impulsiv an seine Aquarellmalerei heran,
die von einer intensiven Naturbetrachtung ausgeht.
In seiner Ölmalerei beschäftigt sich der Maler vorrangig
mit der „Primamalerei“ ein Malverfahren ohne Untermalung und Lasuren. Die Hauptzeit dieser Malerei war
der Impressionismus, als auch Ölbilder in einem Zug
gemalt wurden.
Lassen wir uns also überraschen von seinen künstlerischen Schaffen in musikalischer und visueller
Hinsicht.
Autorin: Carola-Manuela Riemer
20
KV Thüringen – RS 1/2011