Inhalt740 KB | 05.07.2011
Transcription
Inhalt740 KB | 05.07.2011
Rundschreiben 1/2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Editorial Amtliche Bekanntmachung 4. Nachtrag vom 23.11.2010 zur Vereinbarung zur Umsetzung der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung in Thüringen Ihre Fachinformationen ▪ Abrechnung/Honorarverteilung GOP 01435 weiterhin berechnungsfähig EBM 2011 Korrekte Angabe von Abrechnungsdiagnosen Umgang mit den Mustern 80 und 81 bei im Ausland Versicherten Implantation, Überprüfung und Auswertung von Ereignis-Rekordern sind keine vertragsärztlichen Leistungen Änderung des ICD-10 GM für das Jahr 2011 ▪ Verordnung und Wirtschaftlichkeit Änderungen für Ihre Praxis ab 01.01.2011 Überschreitung der größten Packungsgrößen bei Verordnungen zu Lasten der GKV Zweitmeinungsverfahren entfällt Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie Wirkstoff AKTUELL zu Liraglutid Aktuelle Prüfanträge der Krankenkassen zu Einzelfallprüfungen im 2. Halbjahr 2010 Weitere Leistungserbringer für SAPV zugelassen 1 1 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 7 ▪ Sicherstellung Zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten in verschiedenen Fachgebieten mit Einführung eines Demografiefaktors 7 ▪ Qualitätssicherung Pflicht zum Fortbildungsnachweis gilt auch für angestellte Ärzte/Psychologische Psychotherapeuten in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren Schulung der QZ-Moderatoren zum KBV-Modul „Pharmakotherapie“ 8 9 ▪ Verträge Kündigung des Vertrages über die Kinder-Früherkennungsuntersuchung U10 mit der BIG direkt gesund zum 31.03.2011 Änderung der Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining ▪ Alles was Recht ist Antworten der Rechtsabteilung auf Ihre Fragen aus dem Praxisalltag 27.01.2011 9 9 10 ▪ Informationen Gesundheitsmesse am 5./6. März 2011 in Erfurt – Auftakt der Gesundheitswoche Warnung vor Produkten des Herstellers CC Medical Products Patientenflyer „Alle(s) geimpft!“ für Ihre Praxis wieder im Haus der KVT vorrätig 10 11 11 ▪ Ärztliche Selbstverwaltung Wahl des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen sowie weitere Gremien für die Amtszeit 2011 bis 2016 12 Terminkalender Pharmakotherapeutischer Arbeitskreis Jena Termine für das Jahr 2011 des Qualitätszirkels „Rationelle Diagnostik und Therapie Sonneberg“ Supervision der ausgebildeten Qualitätszirkelmoderatoren Moderatorenausbildung 2011 Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen Berufspolitische Seminarreihe in Berlin 3. Leipziger Gelenksymposium – Schulterchirurgie 2011 Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen 13 13 13 13 14 16 17 17 Kunst in der KV Thüringen Blickpunkte – Zeichnungen, Aquarelle, Ölgemälde von Peter Gregori Anlagen Anlage 1 – Anlage 2 – Anlage 3 – Anlage 4 – Anlage 5 – Praxisbeispiele für die Anwendung der Ambulanten Kodierrichtlinien Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses Wirkstoff AKTUELL zu Liraglutid Zugelassene Leistungserbringer für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung Wahlprotokoll über die Wahlen in der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Verordnungstipps Verordnung von Messgeräten für Körperzustände/-funktionen zu Lasten der GKV (Hilfsmittel-Verzeichnis: Produktgruppe 21) Beilagen Sachwortverzeichnis Rundschreiben 1 bis 12/2010 Interessante Fortbildungsveranstaltungen einschl. Anmeldeformular (gelbes Blatt) Hauptprogramm zur ärztewoche thüringen 2011 Impressum Herausgeber: verantwortlich: Redaktion: Telefon: Telefax: Internet: E-Mail: Druck: Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar Sven Auerswald Babette Landmann 03643 559-0 03643 559-191 www.kvt.de [email protected] Druck Repro und Verlag OHG Erfurt KV Thüringen – RS 1/2011 20 Editorial Weimar, 20.01.2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion um die Verteilung der Finanzmittel zur ambulanten medizinischen Versorgung an die Kassenärztlichen Vereinigungen in den kommenden Jahren ist in vollem Gange. Für Thüringen und andere Kassenärztlichen Vereinigungen gilt es, diese bisherige Verteilung auf der Bundesebene zu hinterfragen und Änderungen einzufordern. Geprägt von der Ernüchterung nach der sogenannten asymmetrischen Verteilung der Gelder für das Jahr 2011 und den Regelungen des Finanzneuordnungsgesetzes für die Jahre 2011 und 2012 haben wir ein Rechtsgutachten zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Finanzneuordnungsgesetzes in Auftrag gegeben. Zurzeit gibt es in der Mittelverteilung eine deutliche Verschiebung hin zu den Kassenärztlichen Vereini gungen mit niedriger Morbidität und junger Bevölkerung. Die Höhe der Finanzmittel je Versicherten differiert zwischen 323 und 378 Euro pro Jahr. Der Eurobetrag in Thüringen liegt noch 10,43 Euro unter dem Bundesdurchschnitt, obwohl die Morbidität der zu versorgenden Bevölkerung 12 % über dem Bundesdurchschnitt liegt. Da mit diesen begrenzten Finanzmitteln auch nur in begrenztem Umfang Leistungen angeboten werden können, muss die Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes hinterfragt werden. Die Ansiedelung junger Mediziner wird durch die Schaffung solcher Rahmenbedingungen sicherlich nicht gefördert. Herr Professor Schmidt-De Caluwe kommt in seinem Rechtsgutachten zu der Auffassung, dass diese Verteilung nicht verfassungsgemäß ist, und begründet dies mit folgenden Thesen: 1. Bereits mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom November 2003 beabsichtigte der Bundesgesetzgeber vor dem Hintergrund der erkannten Verteilungsungerechtigkeiten eine grundsätzliche Reform der vertragsärztlichen Vergütung. Ausgangspunkt war dabei die Erkenntnis, für eine gute Patientenversorgung sei bedeutsam, dass sich die ärztliche Vergütung nicht primär nach der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung richte, sondern sich an der Morbidität und damit dem Versorgungsbedarf der Patienten orientiere. Ab 2007 sollte sich der Vergütungsrahmen daher maßgeblich nach diesem Kriterium richten und damit explizit das Morbiditätsrisiko von den Krankenkassen zu tragen sein. Die Umsetzung dieser Änderung des Vergütungsmodells war dem Bewertungsausschuss, einem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Kassen und Ärzte, übertragen. Der Bewertungsausschuss traf jedoch keine entsprechenden Beschlüsse, so dass es bis 2009 prinzipiell bei der vormaligen Vergütungsverteilung blieb. 2. Der Gesetzgeber wurde deshalb selbst noch einmal tätig und untermauerte im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom Juni 2007 seine Absicht einer morbiditätsorientierten Verteilung der vertragsärztlichen Vergütung. Zentral mit der Vorschrift des § 87a SGB V war festgelegt, dass sich die für die ärztliche Vergütung und damit für die Patientenversorgung in einem Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung stehende Gesamtvergütungsmenge nach der jeweiligen regional zu bestimmenden Morbiditätsstruktur und -entwicklung zu richten hat. 3. Nach einer im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelung von einem Jahr, in dem Modifikationen zugelassen waren, galten diese Maßgaben ab 2010 verbindlich. Aber auch dies wurde vom Bewertungsausschuss nicht umgesetzt. Dieser verfuhr vielmehr dergestalt, dass auch noch für 2010 eine bundeseinheitliche Durchschnittsbestimmung der Morbiditätsrate vorgenommen wurde und regionale Besonderheiten daher weitgehend unbeachtet blieben. 4. Durch das GKV-Finanzierungsgesetz vom Dezember 2010 und den damit eingefügten § 87d SGB V suspendiert der Gesetzgeber nunmehr das in § 87a SGB V vorgesehene Modell der gerechten, an der regionalen Morbiditätsstruktur orientierten Vergütungsverteilung für weitere zwei Jahre und „segnet“ damit quasi die seitherige gesetzwidrige Praxis ab. 5. Diese der Sache nach kaum nachvollziehbare Entwicklung der Umstände führte und führt weiterhin dazu, dass KV-Bezirke mit einer „schlechteren“, also versorgungsintensiveren Morbiditätsstruktur bei der Verteilung des der GKV insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel benachteiligt werden. 6. Aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerungsstruktur (Abwanderung, Alterung) hat gerade auch Thüringen besonders mit diesen Nachteilen zu kämpfen. Die stetige Aussetzung des an sich im Gesetz vorgeschriebenen und verfassungsrechtliche geforderten Modells einer morbiditätsorientierten Vergütungsvertei- KV Thüringen – RS 1/2011 Editorial lung führt sukzessive zu einer Gefährdung der Versorgungssituation der Versicherten in diesem Bezirk. Erkennbar werden z. B. längere Wartezeiten auf Behandlungen, Verschieben von Arzneimittelverordnungen, Abnahme der Ärztedichte, Nichtbesetzung freier Arztsitze etc. 7. Vor diesem Hintergrund zeigt sich insbesondere das § 87d SGB V in der Fassung des GKVFinanzierungsgesetzes, der die Außerachtlassung regionaler Morbiditätsfaktoren für weitere zwei Jahre festschreibt und damit diese Gefährdungssituation toleriert, als verfassungsrechtlich prekär. 8. Verfassungsrechtlich unzulässig, weil gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstoßend, stellt sich zunächst die Ungleichbehandlung der Versicherten im KV-Bezirk Thüringen im Blick auf die Versorgungssituation dar. Die ungleiche und benachteiligende Vergütungslage der Vertragsärzte führt dazu, dass ihnen, den Versicherten, im Vergleich zu Versicherten in besser ausgestatteten Bezirken, der gesetzliche zustehende Anspruch auf eine schnelle, umfassende und auf dem modernen Stand der medizinischen Wissenschaft angesiedelte ärztliche Behandlung, die das SGB V bundesweit einheitlich verlangt, nur eingeschränkt zusteht. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich; insbesondere deshalb nicht, weil eine morbiditätsorientierte Allokation der GKVFinanzmittel nicht zwingend mit erhöhten Ausgaben verbunden ist. 9. § 87d SGB V in der Fassung des GKV-Finanzierungsgesetzes verstößt zudem gegen die verfassungsrechtlich im Rechtsstaatsprinzip sowie ebenfalls in Art. 3 Abs. 1 GG angesiedelte Vorgabe einer systemgerechten Gesetzgebung. Die Vorschrift weicht ohne rechtfertigende Gründe von dem im SGB V in § 87a niedergelegten Modell der morbiditätsorientierten Mittelallokation ab. Dies zeigt sich als „Ausreißer“ aus dem gesetzlichen Gesamtmodell. Das SGB V sieht auf der Ebene der Krankenkassen eine morbiditätsorientierte Mittelverteilung (Morbi-Risikoausgleich) ebenso vor wie auch im Blick auf die einzelnen Ärzte die Honorarverteilung innerhalb einer KV morbiditätsorientiert erfolgt. Es ist kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar, innerhalb dieses Systems die Gesamtvergütung der KV abweichend und insbesondere zum Nachteil derjenigen KV-Bezirke zu bestimmen, die eine versorgungsintensivere Versichertengemeinschaft aufweist. Insofern zeigt sich die Regelung willkürliche und damit verfassungswidrig – mit den angesprochenen Nachteilen für die Patienten. 10.Die durch § 87d SGB V in der Fassung des GKV-Finanzierungsgesetzes verfestigte nachteilige Beeinflussung der Versorgungssituation der Versicherten durch Außerachtlassung der regionalen Morbiditätsstruktur bei der Mittelverteilung zeigt sich verfassungsrechtlich auch unter dem Aspekt der Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen der GKV prekär. Eine zwangsweise Versicherungspflicht mit Beitragsbelastung ist vor dem Hintergrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG nur dann verhältnismäßig, wenn auch eine ambulante Versorgung auf dem gesetzlich vorgesehenen Niveau gewährleistet wird. Eine solche erscheint in Thüringen bei Beibehaltung der ungleichen Vergütungsverteilung gefährdet. 11.Neben diesen die Versicherten betreffenden Gesichtspunkten, die im Vordergrund stehen, ist nur anzumerken, dass die angesprochene Praxis und Rechtsetzung auch gegen Verfassungspositionen der Kassenärztlichen Vereinigung und Verfassungsrechte der Vertragsärzte verstößt. 12.Die KV Thüringen ist als juristische Person der öffentlichen Rechts zwar nicht grundrechtsfähig, ihr gegenüber hat der Gesetzgeber aber dennoch das rechtsstaatliche Willkürverbot einzuhalten. Die beschriebene Benachteiligung verstößt gerade dagegen und gefährdet damit den gesetzlichen Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung, die ärztliche Versorgung in ihrem Bezirk zu sichern. 13.Letztlich verstößt die Vergütungsregelung wegen der permanenten Außerachtlassung der morbiditätsbedingten Versorgungsnotwendigkeiten auch gegen das aus der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG herzuleitende Recht der Vertragsärzte auf ein angemessenes Honorar sowie gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits unsere Landesregierung um Unterstützung gebeten und werden auch als KV Thüringen versuchen, einen Rechtsweg zur Erreichung unserer berechtigten Forderungen zu verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Med. Regina Feldmann 1. Vorsitzende KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen Abrechnung/Honorarverteilung GOP 01435 weiterhin berechnungsfähig Die GOP 01435 war in ihrer Berechnungsfähigkeit befristet bis zum 31.12.2010. Uns liegt mittlerweile die Information vom Bewertungsausschuss vor, dass die GOP 01435 auch über den 31.12.2010 hinaus berechnungsfähig bleibt und ein entsprechender Beschluss auf Bundesebene gefasst wurde. EBM 2011 Die zweibändige Buchversion des EBM 2011 wurde bereits an Sie ausgegeben bzw. verschickt. Diese Neuauflage war wegen der kontinuierlichen Änderungen, über die wir Sie regelmäßig per Rundschreiben informiert haben, notwendig. Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 51/52 vom 27.12.2010 wurden EBM-Änderungen veröffentlicht, die zum 01.01.2011 in Kraft traten. Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um: ▪ ▪ ▪ ▪ Aufnahme und Streichung von OPS aus dem Anhang 2 zum EBM Änderungen in der Präambel zu Kapitel 19 (Pathologie) Änderung der 3. Anmerkung nach GOP 11500 Änderung der Beschreibung der Kennnummer 32010 Korrekte Angabe von Abrechnungsdiagnosen Die korrekte Verschlüsselung der Behandlungsdiagnosen ist derzeit in aller Munde. Hintergrund sind die mittlerweile in Kraft getretenen Ambulanten Kodierrichtlinien, die künftig zu einer korrekteren Verschlüsselung führen sollen. Dieses Grundansinnen ist nachvollziehbar und sinnvoll. Was eine Kodierrichtlinie oder ein Prüfmodul jedoch nicht prüfen kann, ist das Fehlen von Diagnosen. Hier sehen wir es als unsere Pflicht an, Ihre Quartalsabrechnungen verstärkt daraufhin zu prüfen und Ihnen konkrete Hinweise zu geben. Damit haben wir schrittweise in den vergangenen Quartalen begonnen. Wir werden diese Prüfungen weiter ausbauen, denn das Fehlen bestimmter ICD-Kodes bei krankheitsbezogenen Gebührenordnungspositionen kommt leider häufiger vor. Hier einige Negativ-Beispiele: ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ DMP-Patienten ohne ICD-Angabe zur Erkrankung für genau dieses DMP-Programm häufig werden Verdachtsdiagnosen bei offensichtlich gesicherter Diagnose angegeben häufige Abrechnung onkologischer Zusatzpauschalen ohne zutreffende gesicherte Diagnose Dialysepatienten ohne Hinweis auf Dialysestatus fehlende kurative Diagnosen bei offensichtlich kurativer Behandlung Sollten Sie in der nächsten Zeit entsprechende Hinweise von uns bekommen, dass ICD-Kodes offensichtlich fehlen oder falsch sind, bitten wir um Übermittlung der entsprechenden Diagnosen mittels ICD-10 GM. Darüber hinaus sollten Sie in der Praxis recherchieren, weshalb die ICD-Angaben fehlten, um diese Probleme zukünftig zu vermeiden. In Anlage 1 des Rundschreibens finden Sie Anwendungsbeispiele für die Ambulanten Kodierrichtlinien von den häufigsten auftretenden Krankheitsbildern der Praxis. Diese Beispiele hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammengestellt. Ihre Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail: [email protected]. Umgang mit den Mustern 80 und 81 bei im Ausland Versicherten Die Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte sieht vor, dass der im Ausland versicherte Patient nach Vorlage des Versicherungsnachweises in der Praxis vor Beginn der Behandlung die aushelfende deutsche Krankenkasse auswählt. Im Anschluss sind die Muster 80 und 81 KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen auszufüllen, die Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen erhalten – Formularausgabe: Telefon 03643 559-231 oder per Online-Vordruckbestellung unter www.kvt.de. Dafür regeln die Bundesmantelverträge Folgendes: Muster 80a und 81a sind im Original unverzüglich an die aushelfende deutsche Krankenkasse zu übersenden. Anstelle des Musters 80a kann der Ausweis oder Reisepass als Fotokopie (GOP 40144) übermittelt werden. Dabei sind die Versandkosten nach GOP 40120 abrechnungsfähig. Die Durchschläge (Muster 80b und 81b bzw. die Zweitfotokopie) verbleiben beim Vertragsarzt. Der Vertragsarzt ist verpflichtet, die Durchschläge der Erklärung und der „Dokumentation des Behandlungsanspruchs ...“ zwei Jahre aufzubewahren. Diese Fälle werden in der EDV mit dem Versichertenstatus „1000 7“ angelegt. Damit wird der Fall als besonderer Kostenträger gekennzeichnet und entsprechend extrabudgetär vergütet. Wir bitten dringend um Berücksichtigung der Hinweise und um eine zeitnahe Übersendung der Formulare an die aushelfenden deutschen Krankenkassen. Implantation, Überprüfung und Auswertung von Ereignis-Rekordern sind keine vertragsärztlichen Leistungen Aufgrund einiger Nachfragen zu diesem Thema bitten wir Sie dringend, die folgenden Hinweise zu berücksichtigen: ▪ Die Implantation von Ereignis-Rekordern (auch Event-Recorder oder Loop-Rekorder genannt) stellt keine vertragsärztliche Leistung dar. ▪ Die Überprüfung von implantierten Ereignis-Rekordern gehört nicht zu den vertragsärztlichen Leistun- ▪ gen. Hier haben Stichproben ergeben, dass dafür die GOP 13552 analog berechnet wurde. Das ist als Falschabrechnung zu werten, da eine Analogberechnung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des EBM nicht statthaft ist. Die Auswertung von Aufzeichnungen transportabler oder implantierter Ereignis-Rekorder sind ebenso nicht Bestandteil des EBM und damit nicht als vertragsärztliche Leistung berechnungsfähig. Änderung des ICD-10 GM für das Jahr 2011 Das DIMDI hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2011 und die Aktualisierungsübersicht im Internet unter www.dimdi.de veröffentlicht. Die Änderungen sind in den Aktualisierungen der Praxisverwaltungssysteme vorhanden. Entsprechende Buchversionen sind im Fachhandel erhältlich. Ihre Ansprechpartner für alle Themen der Leistungsabrechnung: Frau Barthel App. 480 Frau Rudolph App. 494 Frau Richter App. 456 Frau Grimmer App. 492 Frau Böhme App. 454 Frau Gimbel App. 430 Frau Bose App. 451 Frau Reimann App. 452 Frau Schöler App. 437 Frau Stöpel App. 438 Frau Kokot App. 441 Frau Kölbel App. 444 Kinderärzte Internisten Allgemein mediziner Praktiker Kinderärzte Internisten Allgemein mediziner Praktiker Gynäkologen Orthopäden Physikal. Med. Urologen ehem. Abrechnungsbereich 89... ehem. Abrechnungsbereich 90.../91... Neurologen Nervenärzte Psychotherap. HNO-Ärzte Augenärzte Hautärzte Einrichtungen Notfälle/ Einrichtungen MVZ ermächtigte Ärzte Fachchemiker Humangenetik Laborärzte Laborgemeinschaften Pathologen Belegärzte Chirurgen Radiologen Nuklearmed. Dialyseärzte Dialyse-Einr. MKG Neurochirurgen Anästhesisten Pneumologen Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail [email protected] möglich. KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen Ve r o r d n u n g u n d W i r t s c h a f t l i c h k e i t Änderungen für Ihre Praxis ab 01.01.2011 Bei der Arzneimittelversorgung der Patienten werden durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) verschiedene Änderungen wirksam. Änderungen grundsätzlicher Art, wie eine zeitnahe Nutzenbewertung und eine daraus folgende Preisverhandlung von zugelassenen neuen Arzneimitteln, werden frühestens im Laufe des Jahres 2011 Auswirkungen in der Praxis haben können. Bei der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln in der Apotheke ergeben sich jedoch jetzt schon zum 01.01.2011 relevante Änderungen. Aut-idem Die aut-idem-Kriterien wurden gemäß § 129 Abs. 1 SGB V modifiziert. Ihre ärztliche Entscheidung für oder gegen den Austausch des verordneten Arzneimittels bleibt davon unberührt. Bei einer Arzneiverordnung ohne aut-idem-Kreuz oder einer Wirkstoffverordnung gilt für die Abgabe in der Apotheke Folgendes: ▪ Einführung eines „Arzneimittel-Wahlrechts“ für Versicherte Eine Neuregelung zur Kostenerstattung sieht vor, dass Patienten auch ein anderes als das sonst abzugebende Arzneimittel (z.B. Rabattarzneimittel) erhalten können, wenn sie die entstehenden Mehrkosten selbst tragen (§ 129 SGB V). Hierbei bezahlt der Patient in der Apotheke zunächst das Arzneimittel selbst und wendet sich zur Kostenerstattung an seine Krankenkasse. Die Verordnung durch den Vertragsarzt erfolgt weiterhin nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu Lasten der GKV (auf rosa Muster 16) unabhängig vom Wunsch des Patienten. Hier entfällt das Ausstellen eines Privatrezeptes. ▪ Vorrang von nicht generischen Rabattarzneimitteln vor Importen Sofern für die Belieferung einer Verordnung neben einem rabattierten Original-Arzneimittel nur Importarzneimittel zur Verfügung stehen, ist in der Apotheke grundsätzlich das Rabattarzneimittel abzugeben. ▪ Weitere Änderungen bei Abgabe in der Apotheke: – – – Ein Austausch ist vorzunehmen, wenn abzugebendes und verordnetes Arzneimittel hinsichtlich der Wirkstärke identisch sind und die Darreichungsform gleich oder austauschbar ist (wie bisher). Die Packungsgröße muss identisch sein. Hier wird nicht mehr auf die exakte Menge, sondern auf das gleiche Packungsgrößenkennzeichen nach der Packungsgrößenverordnung abgestellt. Unabhängig vom tatsächlichen Inhalt sind künftig alle N1, N2 oder N3 jeweils als identische Packungs größen zu behandeln. Verordnetes und abzugebendes Arzneimittel müssen nur noch für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein. Damit hat der Gesetzgeber die Diskussion, ob alle Indikationsbereiche vom verordneten und vom abgegebenen Arzneimittel identisch sein müssen, beendet. Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Ass. jur. Brigitte Heinze, Telefon 03643 559-774 Überschreitung der größten Packungsgrößen bei Verordnungen zu Lasten der GKV Aufgrund aktueller Rückfragen geben wir Hinweise für Ihre korrekten Verordnungen. Was ist zu beachten, wenn die Stückzahl der verordneten Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl (=N3) überschreitet? Beispiel: notwendige Arzneimittelmenge: 200 Tabletten größte Packungsgröße: N3 = 100 Tabletten Abgabe: 2 x 100 Tabletten (N3) KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen Um eine Abgabe von zweimal 100 Stück in der Apotheke gewährleisten zu können, ist eine Kennzeichnung notwendig. Hierfür bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten: 1. Zusätzlich zur Stückzahl erfolgt die Angabe in Worten, z. B. Stückzahl 200: in Worten zweihundert Stück. Durch diesen besonderen Vermerk des Vertragsarztes darf ein Vielfaches der größten Packungsgröße abgegeben werden. Die Belieferung einer solchen Verordnung durch den Apotheker erfolgt auf der Basis des „Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V“ (zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V.). 2. Ein hinter diese Menge (Beispiel 200) gesetztes „!“, kennzeichnet die Abgabemenge ebenso als vom Arzt bewusst verordnete Überschreitung der Maximalmenge. 3. Alternativ kann vermerkt werden: „Menge ärztlich begründet“. Aber: Großpackungen mit einem Inhalt größer als N3 (Klinikpackungen) sind wie bisher keine Leistungen der GKV im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (§ 31 Abs. 4 SGB V). Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Mandy Gorzny, Telefon 03643 559-768 Zweitmeinungsverfahren entfällt Das vom Gesetzgeber vorgesehene Zweitmeinungsverfahren (§ 73d SGB V) bei der medikamentösen Behandlung von Patienten mit pulmonaler arterieller Hypertonie ist mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz wieder entfallen. In Kenntnis dieser vorgesehenen Änderung war in Thüringen die Einführung dieses Verfahrens ausgesetzt worden. Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Ass. jur. Brigitte Heinze, Telefon 03643 559-774 Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16.09.2010 beschlossen, die Anlagen II, III, VI der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in einigen Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen. ▪ Lifestyle Arzneimittel: Botulinumtoxin – Änderungen der Anlage II der AM-RL Die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (Verordnungsausschluss von Lifestyle Arzneimitteln) wird um das Fertigarzneimittel Azzalure ergänzt. Damit ist dieses Arzneimittel nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Das Arzneimittel Dysport ist aus der Anlage II gestrichen worden, da es nur noch für neurologische Indikationen zugelassen ist. Es kann für diese Indikationen auch weiterhin verordnet werden. Dieser Beschluss trat am 26.11.2010 in Kraft. ▪ Verordnungsausschluss für Reboxetin ab 01.04.2011 – Anlage III der AM-RL Die Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) der AM-RL wird um die folgende Nummer 51 ergänzt: Arzneimittel 51. Reboxetin Rechtliche Grundlagen und Hinweise Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie.[3] [3] Verordnungsausschluss nach dieser Richtlinie (§ 92 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 3 SGB V in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 AM-RL). Dieser Beschluss tritt am 01.04.2011 in Kraft. Damit besteht für Sie ausreichend Zeit, für alle betreffenden Patienten alternative Therapiekonzepte zu finden. ▪ Valproinsäure zur Migräneprophylaxe Erwachsener verordnungsfähig – Anlage VI Teil A der AM-RL In die Anlage VI Teil A der AM-RL (Off-label-use) wird Valproinsäure zur Migräneprophylaxe im Erwachsenenalter aufgenommen. Den vollständigen Text des G-BA-Beschlusses mit Hinweisen zu speziellen KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen Patientengruppen, zum Therapieziel etc. finden Sie in Anlage 2 dieses Rundschreibens. Dieser Beschluss trat am 15.12.2010 in Kraft. Alle genannten Beschlüsse, die tragenden Gründe und die Äußerungen des BMG, können Sie auf der Internetseite des G-BA einsehen sowie über den Arzneimittelinfoservice www.arzneimittelinfoservice.de. Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Bettina Pfeiffer, Telefon 03643 559-764 Wirkstoff AKTUELL zu Liraglutid Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt aktuelle Therapiehinweise nach der Arzneimittel-Richtlinie als Informationsblätter „Wirkstoff AKTUELL“ Ausgabe 01/2011 zur Verfügung. In Anlage 3 dieses Rundschreibens erhalten Sie zu ▪ Liraglutid neben den Hinweisen für Indikation, Wirksamkeit und Kosten zusätzlich Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise. Diese aktuelle Version finden Sie wie alle bisherigen Informationsblätter auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.depublikationen/116.html. Ihre Ansprechpartner: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Dr. Urs Dieter Kuhn, Telefon 03643 559-767 Aktuelle Prüfanträge der Krankenkassen zu Einzelfallprüfungen im 2. Halbjahr 2010 Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen hat der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) folgende Übersicht über Anträge der Krankenkassen auf Einzelfallprüfungen (gemäß §§ 12, 14 der Prüfvereinbarung vom 13. März 2009) zur Verfügung gestellt, über welche wir Sie informieren möchten. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hiermit wird keine Wertung der Verordnungsfähigkeit durch die KVT vorgenommen. Antragsgrund (Krankenkasse) Antragsgegenstand Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Ziffer 3., 5. und 13. – Wirtschaftlichkeit (in der aktuellen AM-RL entsprechend §§ 9 und 16) AHP 200, Tetra Gelomyrtol Berodual (Menge unwirtschaftlich) AM-RL Ziffer 11. – Verordnung während stationärem Auf- Verschiedene Arzneimittel/Verbandmittel enthalt oder nach dem Todestag (in der aktuellen AM-RL entsprechend § 8) AM-RL Ziffer 16. – apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (in der aktuellen AM-RL entsprechend § 12) Alpha lipon, Ambroxol, Antifungol Vaginaltabletten und -creme, Bepanthen, Chlorhexamed Fluid, Clorhexidin, Dimenhydrinat, Ferro Folgamma, Ferro Sanol, Folicombin, Keltican N, Lemocin, Limptar N, Linola Fettcreme, Linola Gamma, Neo Angin, Nurofen, Rhinex Nasenspray, Salicyl Vaselin, Salvysat, Tannosynt, Tardyferon Fol, Thioctacid, Uro Tainer Chlorhexidin Lösung AM-RL Ziffer 16.10 und 20.2 – apothekenpflichtige Arzneimittel sind (wenn medizinisch möglich) vorrangig zu verordnen ggf. zu Lasten des Patienten (in der aktuellen AM-RL entsprechend § 12 Abs. 11) Aerius, Antifungol Vaginaltabletten und -creme, Canifug, Cefasel, Clotrimazol, Fungizid, Kadefungin Vaginaltabletten und -creme, Mykofungin, Naproxen, Selenase KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen Antragsgrund (Krankenkasse) Antragsgegenstand AM-RL Ziffer 17. – Ausschluss von verschreibungspflichti- Scopoderm, Tempil N gen Arzneimitteln nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei geringfügigen Gesundheitsstörungen und bei Reisekrankheit (in der aktuellen AM-RL entsprechend § 13) AM-RL Ziffer 20.1. k – Anabolika (in der aktuellen AM-RL entsprechend § 16, Anlage III, Ziffer 5) Testogel AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 6 – Analgetika in fixer Kombination mit nichtanalgetischen Wirkstoffen Azur compositum AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 7 – Antacida in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen Tepilta AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 9 – Antiarthrotika und Chondroprotektiva Gumbaral, Hyalart AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 15 – Antihistaminika, zur Anwendung auf der Haut Prothanon Gel AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 16 – Antihypotonika, orale DET MS, Dihydergot plus Lsg., Effortil plus, Gutron, Verladyn AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 18 – Antiphlogistika- oder Antirheumatika-Kombinationen Arthotec forte AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 23 – Dermatika, die auch Tarmed Shampoo zur Reinigung und Pflege oder Färbung der Haut, des Haares, der Nägel, der Zähne, der Mundhöhle usw. dienen einschließlich Medizinische Haut- und Haarwaschmittel AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 24 – Durchblutungsfördernde Mittel Buflomedil ABZ, Claudicat, Complamin Buflomedil, Durapental, Ergobel, Nicergobeta, Nicergolin, Nicerium, Nimodipin, Nimotop S, Pentohexal, Pento Puren, Pentoxifyllin, Rentyllin i. v. Kombination Ringerlösung, Sermion, Trental AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 26 – Externa bei traumatisch bedingten Schwellungen Voltaren Emulgel AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 30 – Hämorrhoidenmittel in fixer Kombination, lokal Doloproct, Factu Salbe, Jelliproct AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 31 – HustenmittelKombinationen Ambrodoxy, Doxam, Doxy comp, Doxy plus, Mucospas, Spasmo Mucosolvan AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 36 – Migränemittel-Kombinationen Migraeflux MCP, Migraene Neuridal, Migraenerton, Migralave MCP AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 38 – Otologika in fixer Kombinationen Dexa Biofenicol N, Dexa Polyspectran, Otobacid, Polyspectran AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 41 – Rhinologika in fixer Kombination mit gefäßaktiven Stoffen Rhinoguttae Dexa 0,02% c. N. SR AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 46 – Umstimmungsmittel, Immunstimulantien Broncho Vaxom, Gynatren, Subreum AM-RL § 16, Anlage III, Ziffer 47 – Venentherapeutika Dobica KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen Antragsgrund (Krankenkasse) Antragsgegenstand AM-RL Ziffer 24 bis 29, Anlage 9 – Off-Label-Use (in der aktuellen AM-RL entsprechend § 30, Anlage VI), Actilyse, Circadin, Concerta, Ebixa, Equasym, Medikinet, Methylphenidat, Ritalin, Strattera, Yentreve Belara, Cerazette, Cilest, Novial, Yasmin § 24 a SGB V – keine GKV-Leistung ab dem 20. Lebensjahr Impfstoffverordnungen auf den Namen des Patienten, Engerix, FSME, Havrix, Hbvaxpro, InfanVerordnung als SSB wäre vertraglich der richtige Bezugs- rix, IPV Merieux, Priorix, Tetanus Impfstoff, weg Varilix, Varivax Den vollständigen Wortlaut der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) finden Sie im Internet unter www.g-ba.de oder www.kvt.de. Die Veröffentlichung der Neufassung der AM-RL zum 01.04.2009 erfolgte im Rundschreiben 3/2009. Ihre Fragen zur vertragsärztlichen Verordnung beantworten wir gern. Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Bettina Pfeiffer, Telefon 03643 559-764 Weitere Leistungserbringer für SAPV zugelassen Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen. Eine Verordnung von SAPV (Muster 63) kann bei komplexem Symptomgeschehen, welches spezifische palliativmedizinische und/oder -pflegerische Kenntnisse und ein interdisziplinäres Konzept erfordert, erfolgen. Eine Verordnung von SAPV kann nur erfolgen, wenn anderweitige ambulante Versorgungsformen sowie ggf. die Leistungen des ambulanten Hospizdienstes nicht ausreichend sind. Im Rundschreiben 10/2010 informierten wir über die ersten zugelassenen Leistungserbringer für SAPV. Inzwischen sind weitere Verträge abgeschlossen worden. Eine Übersicht der aktuellen Zulassungen in diesem Versorgungsbereich finden Sie in Anlage 4 dieses Rundschreibens. Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Sicherstellung Zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten in verschiedenen Fachgebieten mit Einführung eines Demografiefaktors Die bisherige Bedarfsplanung für Vertragsärzte beruht auf starren Verhältniszahlen von Einwohnern zu Ärzten je Planungsbereich. Mit der Orientierung an der Anzahl der Einwohner werden weder die heterogenen demografischen Strukturen der Regionen noch der ebenfalls regional unterschiedlich ausgeprägte demografische Wandel erfasst. Ohne die Bedarfsplanung grundlegend zu ändern, wurde jetzt ein sogenannter Demografiefaktor eingeführt, der bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die bisher starren Arzt-Einwohner-Verhältniszahlen der einzelnen Fachgruppen und Planungsbereiche modifiziert. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Ergänzung der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist am 27.11.2010 in Kraft getreten. Das Aufgreifkriterium für die Anwendung des Demografiefaktors sind die regionalen Behandlungsfälle in einem Planungsbereich in der jeweiligen Arztgruppe. Wenn diese in den letzten vier Quartalen über dem arztgruppenspezifischen Bundesdurchschnitt des gleichen Zeitraumes liegen, wird die Verhältniszahl mit dem Demografiefaktor multipliziert. Der Demografiefaktor wird für die einzelnen Arztgruppen mit unterschiedlichen Altersfaktoren sowie einem Leistungsbedarfsfaktor berechnet. Der Demografiefaktor bewirkt, dass das Alter der Bevölkerung in dem jeweiligen Planungsbereich und der Leistungsbedarf der jeweiligen Fachgruppe gewichtet werden. KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen Die Altersfaktoren sind die Anteile der unter Sechzigjährigen bzw. der Sechzigjährigen und älteren Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in Prozent. Bei den Gynäkologen wird der Altersfaktor nur auf der Basis der im Planungsbereich lebenden Frauen berechnet. Der allgemeine Altersfaktor wurde in der Richtlinie arztgruppenbezogen festgelegt und basiert auf der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung. Die regionalen Altersfaktoren werden durch die Kassenärztliche Vereinigung auf der Basis des letzten amtlichen Standes der Wohnbevölkerung im Planungsbereich auf der Grundlage der Daten des Thüringer Landesamtes für Statistik berechnet. Der Leistungsbedarfsfaktor wurde auf der Basis der Abrechnungsstatistik der KBV ermittelt. Danach wird für die letzten vier Abrechnungsquartale der Leistungsbedarf in Punkten für die Arztgruppen bei den unter 60-jährigen Versicherten und bei den über 60-jährigen Versicherten getrennt. Diese Relation drückt das Verhältnis des Behandlungsbedarfes bei der über 60-jährigen zu dem der bis 60-jährigen Bevölkerung aus. Der Leistungsbedarf für die über 60-jährige Bevölkerung ist bei den Fachgruppen Augenheilkunde, Urologie, Fachärztliche Innere Medizin, Orthopädie sowie bei den Hausärzten am größten. In diesen Fachgebieten erwarten wir in verschiedenen Planungsbereichen ein Absinken der regionalen Versorgungsgrade bzw. zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten. Bei den Gynäkologen und den Psychotherapeuten dagegen ist der Leistungsbedarf der unter 60-jährigen Bevölkerung höher. Folglich kann es hier zu einem Anstieg der Versorgungsgrade in verschiedenen Planungsbereichen kommen. Für die Kinderärzte bleibt die Bedarfsplanung unverändert, hier wird kein Demografiefaktor zur Anwendung kommen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat bei seiner letzten Versorgungsgradfeststellung bereits den Demografiefaktor angewandt. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt im Ärzteblatt Thüringen Heft 2/2011. In ehemals gesperrten Planungsbereichen, die partiell geöffnet wurden, sind Zulassungen nur bis zur Grenze der Überversorgung möglich. Schriftliche Bewerbungen für diese Vertragsarztsitze können bis sechs Wochen nach der Veröffentlichung an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses gerichtet werden. Ihre Ansprechpartner: Mabel Kirchner, Telefon 03643 559-736 Ronald Runge, Telefon 03643 559-732 Qualitätssicherung Pflicht zum Fortbildungsnachweis gilt auch für angestellte Ärzte/Psychologische Psychotherapeuten in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren Nachdem die Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung gemäß § 95d SGB V seit 1 1/2 Jahren gilt und auch entsprechend umgesetzt wird, ist nunmehr Kontinuität festzustellen. Nur wenige Ärzte und Psychotherapeuten weisen ihre ärztliche Fortbildung nicht gegenüber der Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) nach. Im Rundschreiben Nr. 8/2010 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass auch angestellte Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sowie ermächtigte Ärzte ebenso der Nachweispflicht unterliegen wie Vertragsärzte. Wenn der Fortbildungsnachweis durch den Praxisinhaber oder den MVZ-Träger für die angestellten Ärzte oder Psychologische Psychotherapeuten nicht erbracht wird, hat dies Honorarkürzungen für die Praxis oder das MVZ zur Folge. Angestellte Ärzte und Psychotherapeuten sind solange nachweispflichtig, solange sie an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der GKV teilnehmen. Dabei spielt der Tätigkeitsumfang oder das Alter der Angestellten keine Rolle. Von der KVT werden Sie persönlich zum Nachweis der ärztlichen Fortbildung gemäß § 95d SGB V aufgefordert. Der Praxisinhaber oder MVZ-Träger wird in einigen Fällen erst durch die vorgenommene Honorarkürzung darauf aufmerksam. Deshalb ist es für den Arbeitgeber ratsam, die Fortbildungspflicht in den Anstellungsvertrag aufzunehmen und sich die Fortbildung durch den Angestellten regelmäßig nachweisen zu lassen. Ihre Ansprechpartnerin: Elke Rudat, Telefon 03643 559-720 KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen Schulung der QZ-Moderatoren zum KBV-Modul „Pharmakotherapie“ Die Teilnahme an Qualitätszirkelsitzungen zum Thema „Pharmakotherapie“ wird für alle niedergelassenen Ärzte Pflicht, die an den HZV-Verträgen teilnehmen wollen. Diese Ärzte sind verpflichtet, an drei Qualitätszirkelsitzungen, davon eine Zirkelveranstaltung zur „Pharmakotherapie“ teilzunehmen und dies gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) nachzuweisen. Auf Grund der zahlreichen Anfragen von Ärzten, welche Qualitätszirkel diese Fortbildungsveranstaltungen anbieten, wird im Vorfeld der Veranstaltung zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien am 02.03.2011 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr eine Schulung der ausgebildeten Qualitätszirkelmoderatoren zum KBV-Modul „Pharmakotherapie“ durch die Tutoren der KVT angeboten. Bitte nutzen Sie dieses Schulungsangebot, um Ihren am HZV-Vertrag teilnehmenden Zirkelmitgliedern den geforderten Nachweis durch die Teilnahme an einer Zirkelveranstaltung zu ermöglichen. Ihre Ansprechpartnerin: Elke Rudat, Telefon 03643 559-720 Ve r t r ä g e Kündigung des Vertrages über die Kinder-Früherkennungsuntersuchung U10 mit der BIG direkt gesund zum 31.03.2011 Der auf Bundesebene zwischen der KBV-AG Vertragskoordinierung und der BIG direkt gesund geschlossene Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10) wurde seitens der BIG direkt gesund mit Wirkung zum 31.03.2011 gekündigt. Somit ist die Abrechnung der GOP 81102 ab dem II. Quartal 2011 für Versicherte der BIG direkt gesund nicht mehr möglich. Ihre Ansprechpartnerinnen bei – Abrechnungsfragen:Claudia Richter, Telefon 03643 559-456 – Vertragsfragen: Elisabeth Ensslen, Telefon 03643 559-135 Änderung der Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und Funktionstraining Die o. g. Rahmenvereinbarung wurde überarbeitet und tritt ab 01.01.2011 mit folgenden Änderungen in Kraft: ▪ Alle Angaben über die Leistungsdauer haben einen Klammerzusatz erhalten: „(Richtwert)“. Damit soll die Aufhebung einer Leistungsbegrenzung deutlich gemacht werden. (Kapitel 4.1) ▪ Neuer Bestandteil des Rehabilitationssports sind „Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins“. (Kapitel 4.1) ▪ Die Indikationen, für die Rehabilitationssport in Herzgruppen verordnet werden kann, sind erweitert worden. (Kapitel 4.4.2) ▪ „Weitere“ Verordnungen müssen begründet werden. (Kapitel 15.2, Nr. 5) Die bisherigen Formulare behalten noch für das I. Quartal 2011 ihre Gültigkeit. Über den Erhalt der neuen Formulare werden wir Sie rechtzeitig informieren. Den vollständigen Wortlaut der aktuellen Rahmenvereinbarung finden Sie im Internet unter www.kvt.de. Ihre Ansprechpartnerinnen bei Doreen Lüpke, Telefon 03643 559-131 – Vertragsfragen: – Verordnungsfragen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen Alles was Recht ist Antworten der Rechtsabteilung auf Ihre Fragen aus dem Praxisalltag Frage 1: Ist bei einer Sterilisation eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) auszustellen? Antwort: Ja. Gemäß § 3 Abs. 2 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien liegt zwar bei einer nicht durch Krankheit bedingten Sterilisation keine Arbeitsunfähigkeit vor, allerdings besteht in diesem Fall trotzdem gemäß § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Deshalb ist in diesen Fällen die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1) ausschließlich für Zwecke der Entgeltfortzahlung erforderlich. Frage 2: Kann die Ausstellung von Attesten für erkrankte Schüler privat liquidiert werden? Antwort: Ja. Wenn in diesem Fall eine Rechnung gestellt wird, dann empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen für die Attestierung einer Erkrankung eines Schülers den einfachen Satz der GOÄ (Nr. 70) für eine kurze Bescheinigung. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder senden Ihre Fragen per E-Mail an: [email protected] Ihre Ansprechpartnerin: Ass. jur. Bettina Jäger-Siemon, Telefon 03643 559-140 Informationen Gesundheitsmesse am 5./6. März 2011 in Erfurt – Auftakt der Gesundheitswoche Die Thüringer Gesundheitsmesse findet als zweitägige „Messe in der Messe“ im Rahmen der Thüringen Ausstellung statt und eröffnet die Thüringer Gesundheitswoche vom 05.03. bis 13.03.2011. Kliniken, Firmen und Institutionen aus dem Gesundheitsbereich, Selbsthilfegruppen und Vereine stellen ihre Angebote und Leistungen vor. ▪ Beratungsangebot der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) wird an einem Stand vertreten sein. An einem weiteren Stand sind Mitarbeiter der Mammographie-Screening-Einheiten Thüringen in Erfurt vor Ort und stehen gemeinsam mit den Mitarbeitern der KVT den Besuchern für die Beantwortung von Fragen zu den Themen ambulante Versorgung, Prävention und Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Parallel dazu werden niedergelassene Erfurter Hausärztinnen Gesundheitschecks durchführen und zur gesunden Lebensweise beraten und motivieren. Gesundheitsmesse 2010; Heike Taubert - Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit am Stand der KV Thüringen 10 KV Thüringen – RS 1/2011 Ihre Fachinformationen ▪ Vortragsangebot der KV Thüringen am 6. März 2011 Im Vortragszentrum finden bis zu acht Vorträge pro Tag zu aktuellen Gesundheitsthemen statt. Thüringer Vertragsärzte werden Sonntagvormittag Vorträge halten und im Anschluss interessierten Besuchern für Fragen rund um die Gesundheit zur Verfügung stehen. 11.00 Uhr: Volkskrankheit Diabetes, Gefahr früh erkennen, individuell handeln, Folgen vermeiden, Abschätzung des individuellen Erkrankungsrisikos 11.45 Uhr Sport, wenn‘s weh tut, vom Jäger und Sammler, zum Sitzer, Lieger und Autofahrer 12.30 Uhr: Probleme mit dem Bluthochdruck – eine schicksalhafte Erkrankung? Vorsorge und Schutz Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Internet unter www.thueringer-gesundheitsmesse.de. ▪ Landessportbund Thüringen stellt kostenloses Informationsmaterial für die Praxen zur Verfügung Im Rahmen der Gesundheitswoche bietet der Landessportbund Thüringen e. V. wieder allen Thüringer Vertragsärzten kostenlose Faltblätter mit aktuellen Sportangeboten in ihrer Region an. Sport ist kostengünstig, für jedermann zugänglich und damit eine nahezu ideale Maßnahme zur Gesundheitsförderung und Prävention für Patienten. Materialien für die Arztpraxen können Sie beim Landessportbund, Referat Breitensport, bestellen: – Telefon 0361 3405435 oder – E-Mail: [email protected] Ihre Ansprechpartnerin: Marion Letetzki, Telefon: 03643 559-192 Warnung vor Produkten des Herstellers CC Medical Products Das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) als in Thüringen zuständige Behörde für die Überwachung des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten weist auf folgende Warnmeldung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin: „Das BfArM wurde im Rahmen der Marktüberwachung darüber informiert, dass Urinbeutel mit Klebestreifen für Kinder der Firma CC Medical Products unrechtmäßig mit dem CE-Kennzeichen und der Kennnummer (0482) versehen und so in Verkehr gebracht wurden. Laut Ermittlungen der zuständigen Landesbehörden existiert die im Label angegebene Firma CC Medical Products nicht. Da derzeit keine Erkenntnisse unter anderem darüber vorliegen, ob die Sterilität (Keimfreiheit) dieser Produkte gewährleistet ist, empfiehlt das BfArM, die Anwendung von Produkten dieses Herstellers zu stoppen.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das TLLV, Dezernat 24 – Pharmazie, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Tennstedter Str. 8/9, 99947 Bad Langensalza, Telefon: 0361 37743-243. Patientenflyer „Alle(s) geimpft!“ für Ihre Praxis wieder im Haus der KVT vorrätig Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) erneut Patientenflyer „Alle(s) geimpft!“ – Thüringer Impfinitiative für Ihre Praxen zur Verfügung gestellt. Die kostenlosen Patientenflyer werden im Foyer der KVT ausgelegt oder können bei der Formularbestellung (Telefon: 03643 559-210) mit bestellt werden. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, bei Fortbildungsveranstaltungen in Haus der KVT diese Flyer für Ihre Patienten mitzunehmen. KV Thüringen – RS 1/2011 11 Ihre Fachinformationen Ärztliche Selbstverwaltung Wahl des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen sowie weitere Gremien für die Amtszeit 2011 bis 2016 In der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung am 05.01.2011 wählten die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen aus ihren Reihen den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung sowie den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen für die Amtszeit 2011 bis 2016. Als Vorsitzender der Vertreterversammlung wurde Herr Dr. med. Andreas Jordan, Augenarzt in Jena, wieder gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung erfolgte die Wiederwahl von Herrn Dr. med. Michael Sakriß, Allgemeinmediziner in Erfurt. Frau Dipl.-Med. Regina Feldmann, Allgemeinmedizinerin in Meiningen, wurde als 1. Vorsitzende des Vorstandes wieder gewählt. Herr Dr. med. Thomas Schröter, Internist in Weimar, wurde als 2. Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gewählt. Mit der Wahl des neuen Vorstandes rückten Herr Jens-Uwe Lipfert, Allgemeinmediziner in Wutha-Farnroda – aus der Liste der Hausärzte – und Herr Dr. med. Hassan Mazloum, Internist in Eisenach – aus der Liste der Fachärzte – nach und sind ab 01.02.2011 Mitglieder der Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen wählte im Weiteren den Vorstandsausschuss, den Finanzausschuss, den Satzungsausschuss sowie die Beratenden Fachausschüsse für Psychotherapie, für die hausärztliche Versorgung sowie für die fachärztliche Versorgung in Thüringen. Eine Zusammenfassung der Wahlergebnisse einschließlich der Stimmenauszählungen der einzelnen Wahlgänge können Sie in Anlage 5 dieses Rundschreibens nachlesen. Die nächste Vertreterversammlung findet am 16.03.2011 um 14.00 Uhr statt. 12 KV Thüringen – RS 1/2011 Terminkalender Pharmakotherapeutischer Arbeitskreis Jena Die nächste Veranstaltung der Arzneimittelkommission des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena findet gemeinsam mit allen interessierten niedergelassenen Vertragsärzten und Apothekern am 16. Februar 2011, um 17.15 Uhr statt. Thema: Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) Referent: Dr. med. Urs Dieter Kuhn, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Weimar Ort: im Klinikum 2000, Seminarraum 2, Erlanger Allee 101, Jena-Lobeda Ost Leitung/Moderation:PD Dr. rer. nat. habil. M. Hippius (Institut für Klinische Pharmakologie) und PD Dr. rer. nat. med. habil. M. Hartmann (Apotheke des Klinikums) Auskunft/ Anmeldung: Apotheke des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena, PD Dr. rer. nat. med. habil. M. Hartmann, Tel.: 03641 932 54 01 Die Veranstaltung wird mit zwei Punkten der Kategorie A auf das Fortbildungszertifikat der Landes ärztekammer anerkannt. Ihre Ansprechpartnerin in der KVT: Dr. Editha Kniepert, Telefon 03643 559-760 Termine für das Jahr 2011 des Qualitätszirkels „Rationelle Diagnostik und Therapie Sonneberg“ Für das Jahr 2011 sind nachfolgende Termine für diesen Qualitätszirkel – 192qz/08 – geplant: 16.02.2011, 02.03.2011, 23.03.2011, 13.04.2011, 19.05.2011, 08.06.2011, 02.07.2011, 07.09.2011, 12.10.2011 und 09.11.2011. Die Sitzungen finden im Facharztzentrum Sonneberg unter Moderation von Herrn Dr. med. Christian Franke statt. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 03675 89440. Supervision der ausgebildeten Qualitätszirkelmoderatoren Die diesjährige Supervision findet am Mittwoch, den 02.11.2011, 15.00 – 18.00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen statt. Gern können Sie sich bereits jetzt für die Teilnahme vormerken lassen. Ihre Ansprechpartnerin: Elke Rudat, Telefon 03643 559-720 Moderatorenausbildung 2011 Eine abgeschlossene Moderatorenausbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) ist Voraussetzung für die Anerkennung als Qualitätszirkel. Die Moderatorenausbildung wird von Tutoren, welche Ärzte aus dem Bereich der KVT sind und dafür von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschult wurden, durchgeführt. Die diesjährige Moderatorenausbildung findet am Freitag, den 25.03.2011 und 08.04.2011, jeweils in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr in der KVT statt. Voraussetzung für die Durchführung ist eine Mindestteilnehmerzahl von sechs Ärzten, die sich zum Moderator ausbilden lassen wollen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die Ausbildung abgesagt werden. Ihre Ansprechpartnerin: Elke Rudat, Telefon 03643 559-720 KV Thüringen - RS 1/2011 13 Terminkalender Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen Datum/ Uhrzeit Thema/ Zertifizierung Referent(en) Mittwoch, EBM für Praxispersonal – hausärztli09.02.2011 cher Versorgungsbereich 15:00–18:00 Uhr Mittwoch, Der diabetische Fuß – Früherkennung 09.02.2011 und richtige Frühbehandlung 15:00–18:00 Uhr Mittwoch, NLP: Effektiver Weg zur Veränderung 09.02.2011 15:00–19:00 Uhr Freitag, Textverarbeitung – MS Word (Grund11.02.2011 kurs) 15:00–19:00 Uhr Mittwoch, Kinder- und Erwachsenenimpfung 16.02.2011 15:00–18:00 Uhr Mittwoch, Seminar zum Beratungsprogramm des 16.02.2011 Praxispersonals – Gesunde Kinder von 15:00–19:00 Uhr heute – leistungsfähige Erwachsene von morgen Freitag, Informationsveranstaltung zur Einfüh18.02.2011 rung der ambulanten Kodierrichtlinien ab 15:00 Uhr Zertifizierung wurde beantragt Veranstaltung ist ausgebucht! Samstag, 19.02.2011 Der Honorarbescheid 09:00–11:30 Uhr Mittwoch, 23.02.2011 14:00–18:00 Uhr 3 Punkte Kategorie A Verordnungsmanagement in der vertragsärztlichen Praxis, Teil 1 Diabetes-Schulungskurs für PraxisperMittwoch, sonal, Teil 1 (unabhängig vom DMP) 23.02.2011 15:00–18:00 Uhr Energiemanagement und positiver Mittwoch, Stress 23.02.2011 15:00–19:00 Uhr Mittwoch, 02.03.2011 ab 16:00 Uhr Informationsveranstaltung zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien Zertifizierung wurde beantragt Mittwoch, Einstiegsseminar zur Leistungsabrech02.03.2011 nung für Ärzte (Neueinsteiger) 15:00–18:00 Uhr 4 Punkte Kategorie A 14 Zielgruppe/ Gebühr/ Buchungsnr. Steffen Göhring, Leiter der AbPraxispersonal teilung Leistungsabrechnung der Kostenfrei KVT, Weimar 2011-0209 Hon.-Prof. Dr. med. habil. Harald Praxispersonal Schmechel, Erfurt 45,00 € 2011-0229 Dipl.-Psych. Silvia Mulik, TraiPraxispersonal nerin, Beraterin, Coach, Media45,00 € torin, Teamleiterin, Ziola GmbH, 2011-0261 Eisenach Dipl.-Math. oec. Frank Iffland, Vertragsärzte, Mitarbeiter der IT-Abteilung der Psychotherapeuten, KVT, Weimar Praxispersonal 45,00 € 2011-0274 Dr. med. Anke Möckel, Leiterin Praxispersonal der Abteilung Verordnungsbera- 45,00 € tung der KVT, Weimar 2011-0215 Birgit Maria Lotze, NaturheilPraxispersonal kundliche Ernährungsberaterin, 45,00 € Kneipp-Beraterin, Friedrichroda 2011-0241 Dr. med. Rolf Bartkowski, Berlin Vertragsärzte Kostenfrei 2011-0332 Christina König, Abteilungsleiterin der Abteilung Honorare/Widersprüche der KVT, Weimar Vertragsärzte, Psychotherapeuten Kostenfrei 2011-0167 Dr. med. habil. Editha Kniepert, Leiterin der Hauptabteilung Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung der KVT, Weimar Dr. med. Silke Haschen, Erfurt Priv.-Doz. Dr. med. habil. Rainer Lundershausen, Schwerpunktpraxis Erfurt, ltd. Konsiliararzt, Median-Klinik Bad Berka Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Teamleiterin, Ziola GmbH, Eisenach Praxispersonal Kostenfrei 2011-0226 Dr. med. Stephan Dittrich, Kauschwitz Praxispersonal 30,00 € 2011-0286 Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Praxispersonal 45,00 € 2011-0123 Vertragsärzte Kostenfrei 2011-0327 Petra Werner, Mitarbeiterin der Vertragsärzte, HA Abrechnung der KVT, Weimar Psychotherapeuten Kostenfrei 2011-0192 KV Thüringen – RS 1/2011 Terminkalender Datum/ Uhrzeit Thema/ Zertifizierung Referent(en) Mittwoch, Gedächtnistraining für Praxispersonal 02.03.2011 15:00–19:00 Uhr Mittwoch, Sag nicht „Ja“, wenn Du „Nein“ denkst 02.03.2011 15:00–19:00 Uhr Mittwoch, Peripherie des Computers 02.03.2011 15:00–19:00 Uhr Freitag, Konflikt- und Beschwerdemanagement 04.03.2011 (Grundkurs) 13:00–19:00 Uhr Samstag, Die Praxismitarbeiterin als Erfolgs 05.03.2011 garantin im Qualitätsmanagement 09:00–15:00 Uhr Mittwoch, EBM für Neueinsteiger – hausärztlicher 09.03.2011 Versorgungsbereich 15:00–18:00 Uhr 3 Punkte Kategorie A Mittwoch, Leitlinien-gerechte Therapie des Typ09.03.2011 2-Diabetes – Welche Anforderungen 15:00–18:00 Uhr bestehen für 2011 4 Punkte Kategorie A Mittwoch, Seminar zum Beratungsprogramm 09.03.2011 des Praxispersonals – Großmutters 15:00–19:00 Uhr altbewährte Hausmittel neu entdeckt (Workshop), Teil 1 Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Teamleiterin, Ziola GmbH, Eisenach Dipl.-Theol. Torsten KlattBraxein, Coach, Supervisor, Paartherapeut; Programm Salus Medici, Praxisentwicklung, Berlin Dipl.-Ing. Peter Grasshoff, Mitarbeiter und Lehrausbilder der IT-Abteilung der KVT, Weimar Zielgruppe/ Gebühr/ Buchungsnr. Praxispersonal 45,00 € 2011-0239 Praxispersonal 45,00 € 2011-0256 Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Praxispersonal 45,00 € 2011-0268 Karin Diehl, Arztfachhelferin, Praxispersonal Trainerin, Frankfurt/Main 80,00 € 2011-0117 Karin Diehl, Arztfachhelferin, Praxispersonal Trainerin, Frankfurt/Main 80,00 € 2011-0100 Steffen Göhring, Leiter der AbHausärzte teilung Leistungsabrechnung der Kostenfrei KVT, Weimar 2011-0198 Hon.-Prof. Dr. med. habil. Harald Vertragsärzte Schmechel, Erfurt 45,00 € 2011-0233 Birgit Maria Lotze, Naturheilkundliche Ernährungsberaterin, Kneipp-Beraterin, Friedrichroda Mittwoch, EBM für Fortgeschrittene – 16.03.2011 Schwerpunkt Psychotherapie 15:00–18:00 Uhr (Workshop-Charakter) Praxispersonal 45,00 € zzgl. 5,00 € Materialkosten 2011-0243 Steffen Göhring, Leiter der AbPsychotherapeuten teilung Leistungsabrechnung der Kostenfrei KVT, Weimar 2011-0202 5 Punkte Kategorie C Mittwoch, Autogenes Training nach Schultz und 16.03.2011 Progressive Muskelentspannung nach 15:00–19:00 Uhr Jacobson (Schnupperkurs) Denise Pfeufer, Gesundheitsund Entspannungspädagogin, Breitenbach Zertifizierung wurde beantragt Englisch für Ärzte Je Montag, 14.03.2011, 21.03.2011, 28.03.2011, 04.04.2011, 11.04.2011, 02.05.2011, 09.05.2011, 16.05.2011, 23.05.2011, 30.05.2011, 06.06.2011, 20.06.2011, 27.06.2011, 04.07.2011, 22.08.2011 19:00–20:30 Uhr Dipl.-Päd. Ralf-Ingo Biering, Englisch/Deutsch, Jena KV Thüringen - RS 1/2011 Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Praxispersonal 45,00 € 2011-0235 Vertragsärzte, Psychotherapeuten 95,00 € für alle Termine 2011-0125 15 Terminkalender Datum/ Uhrzeit Thema/ Zertifizierung Referent(en) Englisch für Praxispersonal Je Mittwoch, 16.03.2011, 23.03.2011, 30.03.2011, 06.04.2011, 13.04.2011, 04.05.2011, 11.05.2011, 18.05.2011, 25.05.2011, 01.06.2011, 08.06.2011, 15.06.2011, 22.06.2011, 29.06.2011, 06.07.2011 19:00–20:30 Uhr Mittwoch, Management der Emotionen 16.03.2011 5:00–19:00 Uhr Dipl.-Päd. Ralf-Ingo Biering, Englisch/Deutsch, Jena Freitag, Excel (Grundkurs) 18.03.2011 15:00–19:00 Uhr Dipl.-Math. oec. Frank Iffland, Mitarbeiter der IT-Abteilung der KVT, Weimar Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Teamleiterin, Ziola GmbH, Eisenach Mittwoch, Für Praxen, die bereits mit QM arbeiten! Dr. med. Christa Glückert, 30.03.2011 lizensierte QEP-Trainerin, Nürnberg 14:00–18:30 Uhr QM-Beauftragte in der Praxis Zielgruppe/ Gebühr/ Buchungsnr. Praxispersonal 79,50 € für alle Termine 2011-0140 Ärzte und Praxismitarbeiter mit Personalverantwortung 45,00 € 2011-0259 Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Praxispersonal 45,00 € 2011-0269 Praxispersonal 45,00 € 2011-0097 Für die Anmeldung Ihrer Seminare haben wir ein Formular erstellt. Sie finden dieses stets auf der Rückseite der Beilage „Interessante Fortbildungsveranstaltungen“. Kinderbetreuungsangebot Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kinder während eines Seminars von erfahrenem Fachpersonal betreuen zu lassen. Bei Interesse teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über das Anmeldeformular mit. Ihre Ansprechpartnerinnen – Susann Binnemann, Telefon: 03643 559-230 – Silke Jensen, Telefon: 03643 559-232 Erreichbar sind wir außerdem über Telefax: 03643 559-291 oder Internet www.kvt.de. Berufspolitische Seminarreihe in Berlin Die Friedrich-Thieding-Stiftung des Hartmannbundes bietet ab dem 26. Februar 2011 eine neue Sitzungsfolge ihrer Berufspolitischen Seminarreihe in Berlin an. Diese erstreckt sich über drei Wochenenden, die thematisch aufeinander aufbauen. Im Laufe des Seminars werden die Teilnehmer mit den Grundlagen der Sozial- und Gesundheitspolitik vertraut gemacht. Aktuelle sozial- und gesundheitspolitische Themen werden von erfahrenen Experten präsentiert und diskutiert. Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenlos. Die Veranstaltung ist von der Ärztekammer Berlin mit 11 Fortbildungspunkten zertifiziert. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.hartmannbund.de/de/akademie/Akademie. Für Rückfragen können Sie sich auch telefonisch (Telefonnr.: 030 206208-53) an den Hartmannbund wenden. 16 KV Thüringen – RS 1/2011 Terminkalender 3. Leipziger Gelenksymposium – Schulterchirurgie 2011 Termin: Tagungsort: Veranstalter: 26. März 2011, 8.30 – 16.30 Uhr Hotel The Westin Leipzig, Gerberstraße 15, 04105 Leipzig Park-Krankenhaus Leipzig, Orthopädisch-Traumatologisches Zentrum (OTZ) Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung jedoch erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.gelenksymposium-leipzig.de Die Veranstaltung ist mit sieben Fortbildungspunkten der Landesärztekammer Sachsen zertifiziert. Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen Für nachfolgende Veranstaltungen wenden Sie sich bitte bei Anmeldungen und Auskünften an die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen Anmeldung/Auskunft: Postfach 100740, 07740 Jena Telefon: 03641 614-142, -143, -145; Telefax: 03641 614-149 E-Mail: [email protected] ▪ Psychotherapeutische Schatzkiste für den Hausarzt 2011 Termin: 25.02.2011 15.00 bis 19.00 Uhr Gebühr: 20 € Themen: Welches psychotherapeutische Behandlungsverfahren wird bei welcher Störung empfohlen, das heißt, welche wissenschaftlichen Standards gibt es heute? – Wann sollte ambulant behandelt werden, wann sollte stationär behandelt werden? – Was ist im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung bzw. im ärztlichen Gespräch zu leisten, wann sollte eine Überweisung an den Facharzt oder den Psychologischen Psychotherapeuten erfolgen? Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena Ort: Dr. med. Antje Habenicht, Jena Leitung: Zertifizierung: 7 Punkte, Kategorie C – ▪ Medizinisch-Juristisches-Seminar – Ärztliche Aufklärungspflicht und Einwilligung Themen: ▪ Aufklärung und Einwilligung des Patienten als Grundlage des ärztlichen Handelns – Voraussetzungen der richtigen Aufklärung – Besonderheiten bei der Behandlung von Minderjährigen und Betreuten – Delegation der Aufklärung – Folgen mangelhafter Aufklärung – Grenzen der Aufklärungspflicht – Aktuelle Rechtsentwicklungen ▪ Falldarstellung ▪ Diskussion Referenten: Termin: Ort: Leitung: Gebühr: Zertifizierung: RA Dr. Karsten Fehn, Köln; Ass. jur. Kristin Memm, Jena 09.03.2011 15.00 bis 18.00 Uhr Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena Ass. jur. Kristin Memm, Jena gebührenfrei 4 Punkte, Kategorie A KV Thüringen - RS 1/2011 17 Terminkalender ▪ Intensivkurs Allgemeinmedizin für Allgemeinmediziner und zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung Termin: 12.05.2011 9.00 Uhr bis 14.05.2011 16.00 Uhr Ort: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena Leitung: Dipl.-Med. Silke Vonau, Nahetal Gebühr: 250 € Zertifizierung:32 Punkte, Kategorie C ▪ Praxisseminar zum Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie Termin: 13.04.2011 15.00 Uhr bis 15.04.2011 13.00 Uhr Ort: Universitätsklinikum Jena, Bachstraße 18, 07743 Jena Leitung: Prof. Dr. med. Ulrich Alfons Müller, Jena Gebühr: 200 € Zertifizierung: 7 Punkte, Kategorie C ▪ Notfallseminar und -training für die Arztpraxis – empfohlen für Praxisteams Themen: Einleiten adäquater Hilfsmaßnahmen; Basismaßnahmen am Phantom mit Hilfsmitteln, Legen eines peripher intravenösen Zugangs, Erweiterte Maßnahmen am Phantom, Notfall-EKG Diagnostik, Umgang und Anwendung des AED, Anwendung des Larynxtubus, des Kombitubus und des Endotrachealtubus am Intubationstrainer, Auffinden einer Person, Hilferuf und Lagerung der Person Termin: 16.02.2011, 15.00 bis 19.00 Uhr Ort: Praxisklinik Gera, Schmelzhüttenstraße 4, 07545 Gera Leitung: Dr. med. Alexander Lieb, Gera Gebühr: 120 € für einen Arzt und eine Praxismitarbeiterin, 50 € für jede weitere Mitarbeiterin Zertifizierung: 7 Punkte, Kategorie C ▪ Refresherkurs für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche Termin: 13.04.2011, 09.00 bis 16.30 Uhr Ort: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena Leitung: Prof. Dr. med. Dagmar Barz, Jena Gebühr: 70 € Zertifizierung: 9 Punkte, Kategorie A ▪ Interdisziplinäre Ultraschalldiagnostik (Abdomen, Retroperitoneum (einschl. Niere), Schilddrüse sowie Thoraxorgane (ohne Herz) Grundkurs Termin: 15.09.2011 10.00 Uhr bis 18.09.2011 16.00 Uhr Ort: Eichsfeld Klinikum gGmbH, Klosterstraße 7, 37355 Reifenstein Leitung: Dipl.-Med. Ursula Oelke, Heilbad Heiligenstadt, Dr. med. Hans-Jürgen Bülow, Westhausen Gebühr: 350 € Zertifizierung:38 Punkte, Kategorie C Praxispersonal ▪ Intensivkurs für Medizinische Fachangestellte Themen: Impfen; Rechtliche Fragen; Notfälle in der Praxis; Wundversorgung; Abrechnung; Praxisorganisation; Hygienemanagement; Diabetes; Präanalytik; Herz-Kreislauferkrankungen; EKG-Auffrischungskurs; Organspende, Typisierung Termine jeweils Freitag/Samstag: 11.03.2011 9.00 Uhr bis 12.03.2011 16.45 Uhr 08.04.2011 9.00 Uhr bis 09.04.2011 16.45 Uhr 18 KV Thüringen – RS 1/2011 Terminkalender Gebühr: 320 Euro Ort: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena Leitung: Doreen Stedry, Greiz ▪ Notfallseminar für Praxispersonal Themen: – Grundlagen – Kontrolle vitaler Funktionen – Erste Maßnahmen beim Ausfall vitaler Funktionen – Praktische Übungen – Notfalltipps Termin: 30.03.2011 16.00 bis 20.00 Uhr Ort: St. Georg-Klinikum Eisenach, Mühlhäuser Str. 94, 99817 Eisenach Leitung: Dr. med. Eberhard Müller, Eisenach Gebühr: 40 € ▪ Ambulantes Operieren für Praxispersonal (60 Stundenkurs) 1. Kurswochenende: 13.05.2011 15.30 Uhr bis 14.05.2011 16.30 Uhr 2. Kurswochenende: 17.06. – 18.06.2011 3. Kurswochenende: 09.09. – 10.09.2011 4. Kurswochenende: 07.10. – 08.10.2010 5. Kurswochenende: 04.11. – 05.11.2011 Ort: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena Leitung: Dr. med. Philipp Zollmann, Jena Gebühr: 600 € ▪ Fortbildungscurriculum Nichtärztliche Praxisassistentin Modul 6 „Ernährungsmedizin“ – Einblick in die Physiologie der Nahrungsaufnahme – Grundlagen der gesunden Ernährung, Ernährungspyramide, Kcal, BMI, Zucker-Fett-Vergleich, Mineralstoffe, Vitamine, usw. – Ernährungsrituale im Alltag – Ernährungsirrtümer – Alternative Kostformen, Sinn und Unsinn von Diäten – Ernährung Erwachsener – Ernährung Senioren – Besonderheiten der Nahrungsaufnahme, Berufsalltag, Pflegeheim Termin: Leitung: Ort: Gebühr: 25.03.2011 13.00 bis 26.03.2011 17.00 Uhr Stefanie Brettschneider, Bad Berka Weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar 120 € KV Thüringen - RS 1/2011 19 Kunst in der KV Thüringen Blickpunkte – Zeichnungen, Aquarelle, Ölgemälde von Peter Gregori Die Ausstellung ist bis zum 14. April 2011 im Foyer der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen in Weimar zu sehen. Mit Beginn der Pensionierung fand der Künstler Dr. med. Peter Gregori Zeit für Passionen: autodidaktisches Zeichnen und Malen. Als zweite Passion führt er die Kunstgattung Musik an. Er wirkte einst mit den Streichinstrumenten Geige und Bratsche in verschiedenen Instrumentalkreisen mit. Jetzt beschränkt er sich leidenschaftlich auf kompositorische Versuche für Klavier, wobei er profitierend von wertvollen Hinweisen der Pianistin Sarah Stamboltsyan aus Reichenbach, seine musikalischen Werke in Einklang mit der Malerei vervollständigen kann. Mehrere Präsentationen machten ihn im Umland und darüber hinaus bekannt. Bevorzugte Motive seiner Malerei sind Landschaften, Burgen, Ruinen und außergewöhnliche alte Bauwerke. Seine Zeichnungen sind in der Fläche an die Linie gebunden. Sie sind eine grafische Formgestaltung. Je nach Verwendung des Zeichenmaterials unterscheidet er, ob er die Zeichnungen in der Gestaltung mit Bleistift oder mit Wachsmalstiften ausführt. Er geht sehr impulsiv an seine Aquarellmalerei heran, die von einer intensiven Naturbetrachtung ausgeht. In seiner Ölmalerei beschäftigt sich der Maler vorrangig mit der „Primamalerei“ ein Malverfahren ohne Untermalung und Lasuren. Die Hauptzeit dieser Malerei war der Impressionismus, als auch Ölbilder in einem Zug gemalt wurden. Lassen wir uns also überraschen von seinen künstlerischen Schaffen in musikalischer und visueller Hinsicht. Autorin: Carola-Manuela Riemer 20 KV Thüringen – RS 1/2011