Amtsblatt - Landkreis Gotha

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Amtsblatt - Landkreis Gotha
Aus dem Inhalt
Amtlicher Teil
Jahresabschlüsse des WAZV Gotha
und Landkreisgemeinden
2
Verordnung über den geschützten
Landschaftsbestandteil
„Alsberg-Haidtal“3
Bekanntmachung zur Änderung der
Kostenbeitragssatzung zur
Kindertagespflege6
Ausgabe vom 24. März 2016
2 5 . J a h r g a n g N r. 4
Amtsblatt
Nichtamtlicher Teil
Ausschreibungen7
Rückblick auf die 24. Sportgala
des Landkreises
8
Vorschläge für den Umweltpreis
2016 gesucht
16
Anmeldung: Zur besseren Vorbereitung des diesjährigen Kreisseniorentages, der am 13. Mai im KneippKurort Tabarz stattfindet, werden die
ehrenamtlichen Seniorenbetreuer in
den Städten und Gemeinden um Rückmeldung der voraussichtlichen Teilnehmerzahl gebeten. Selbstverständlich können sich auch alle weiteren
rüstigen Interessenten, die nicht über
ehrenamtliche Ansprechpartner verfügen, schon jetzt für den großen Tag registrieren lassen. Inge Daniel vom Büro
des Landrates nimmt unter der 03621
214-287 bzw. unter [email protected]
gern jegliche Anmeldungen entgegen.
Ostereiersuche: Am Ostersonntag
Was für verschiedene Kfz-Kennzeichen es gibt, zeigt Lisa Ullrich von der Kfz-Zulassungsbehörde
im Landratsamt.
Abgas-Skandal lässt Gothaer Autokäufer kalt
VW bleibt beliebteste Marke bei rückläufigen Neuzulassungen
Landkreis. Der so genannte Abgas-Skandal
lässt die Neuwagenkäufer im Landkreis Gotha kalt: 2015 führte der Hersteller Volkswagen abermals die Liste der Neuzulassungen
an. 854 Fahrzeuge aus Wolfsburg und den
Schwesterwerken, darunter 320 Golf, führen die Statistik der Kfz-Zulassungsbehörde
an. „Den Autokäufern im Gothaer Land ist
die Markentreue offenbar wichtiger als die
Diskussion um Emissionswerte“, so die Einschätzung von Mario Weigand, dem Leiter des
Straßenverkehrsamtes. Nach Volkswagen führen der koreanische Hersteller Hyundai (441),
Skoda (346), Opel (345) und Audi (270) die
Neuzulassungen des vergangenen Jahres an.
Insgesamt fiel die Zahl der Neuzulassungen
im Landkreis Gotha rückläufig aus: Den 5.753
Pkw, Lkw, Anhängern und Motorrädern des
Jahres 2015 stehen 6.273 Kraftfahrzeuge
2014 entgegen. Im Gesamtbestand aller registrierten Fahrzeuge indes ergibt sich ein anderes Bild: Hier zeigt die Entwicklung stetig nach
oben, was zuletzt einen Wert von 103.300
Fahrzeugen für 2015 ergab (2014: 102.619).
Im Kontrast zu den Neuwagen erfreuen sich
betagte Modelle einer wachsenden Beliebt-
heit: Waren 2011 insgesamt noch 285 Autos,
LKW oder Krafträder mit H-Kennzeichen unterwegs, wuchs diese Zahl bis Ende 2015 auf
463 Exemplare, darunter 311 Pkw. Für eine
Oldtimer-Einstufung muss das jeweilige Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Die Hitliste
der Oldtimer führt ein Ford T Touring Baujahr
1923 an, gefolgt von einem Opel 4/20 von
1928. „Die Zunahme ist auch darauf zurückzuführen, dass sich Youngtimer trotz nicht
zeitgemäßer Verbrauchs- und Emissionswerte
mithilfe der H-Einstufung als praxistaugliche
und finanzierbare Alltagsautos erweisen“, so
Weigand.
Noch zögerlich entwickelt sich die Anzahl der
rein oder zumindest teilelektrisch betriebenen Fahrzeuge. Seit 2012 hat deren Zahl von
117 auf 166 zugelegt, wobei die Hybridvarianten mit Benzin- und Elektromotor die Masse
stellen (2011: 101, 2015: 126). Bei den Hybriden sind derzeit die japanischen Hersteller
Toyota und Honda mit 87 bzw. 26 Modellen
führend. Ausschließlich mit Strom betrieben
werden derzeit im Landkreis acht Renaults, je
drei VW und Citroen, vier Mercedes, drei Audis und ein Tesla.
lädt der Förderverein Orangerie-Freunde Gotha e.V. ab 10 Uhr alle kleinen und
großen Gothaer und Besucher zum
Osterspaziergang in den Herzoglichen
Park oberhalb der Orangerie ein. Im
Parkareal am Teeschlösschen, neben
der prächtigen Orangerie haben die
fleißigen Orangerie-Osterhasen 500
bunte Ostereier versteckt: „Mit dieser
Aktion wollen wir uns für die großartige Unterstützung bei den Gothaern
und den Besuchern der Orangerie bedanken“, so Vereinsvorsitzende Heike
Henschke.
Alles Wichtige über Termine, Spenden
und Mitarbeit übersichtlich geordnet
finden Interessenten auf der neugestalteten Homepage der Orangerie
Gotha unter www.orangerie-gotha.de.
Zeitzeugensuche: Im Rahmen einer Seminarfacharbeit von vier Schülern des Gymnasium Gleichense in
Ohrdruf werden dringend Angehörige von Personen gesucht, welche im
Zeitraum von 1945 bis 1950 durch
die sowjetische Militäradministration
im Speziallager 2 in Buchenwald interniert waren und die bereit sind,
mit den Schülern über die Reflexionen der ehemals Inhaftierten zu sprechen. Bitte kontaktieren sie die Schülern unter folgender E-Mail-Adresse:
[email protected]
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Bekanntgabe
3. Auslegungshinweise
der Badegewässerliste gemäß § 12 der
Thüringer Verordnung über die Qualität
und die Bewirtschaftung der Badegewässer
Der Jahresabschluss 2014 - Betriebszweig Wasserversorgung liegt
in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Str. 188
in der Zeit vom 29.03.2016 bis 22.04.2016 öffentlich aus.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Gotha gibt bekannt, dass gemäß §14 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer eine Liste der Badegewässer erstellt wird. Nach § 12 der Verordnung können sich Bürgerinnen und
Bürger beteiligen und Vorschläge und Bemerkungen einbringen.
Im Landkreis Gotha existiert ein Badegewässer in der Gemeinde
Leinatal, welches jedoch nicht für die allgemeine Öffentlichkeit zur
Verfügung steht. Für weitere Fragen steht das Gesundheitsamt des
Landkreises Gotha, Eisenacher Straße 3, Gotha, Tel: 03621/214 636
während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
gez. Lein
Amtsärztin
gez. Brand Verbandsvorsitzender
- Siegel - Gotha, 02.03.2016
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
Bekanntgabe der Feststellung
des Jahresabschlusses des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden Betriebszweig Abwasserbeseitigung
1. Beschluss-Nr.: 02/2016 - Feststellung des Jahresabschlusses
2014 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
Bekanntgabe der Feststellung
des Jahresabschlusses des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden Betriebszweig Wasserversorgung
1. Beschluss-Nr.: 01/2016 - Feststellung des Jahresabschlusses
2014 - Betriebszweig Wasserversorgung
Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde am 24.02.2016
folgender Beschluss gefasst:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat für den Betriebszweig
Wasserversorgung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes
2014, die Abschlussbilanz zum 31.12.2014, die Wiedergabe des
Bestätigungsvermerks vom 31.08.2015 der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsberatungsgesellschaft zum Abschluss zum
31.12.2014, den Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2014
und die Stellungnahme des Werkausschusses voll inhaltlich zur
Kenntnis genommen und bestätigt. Das Jahresergebnis beträgt
0,00 €. Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für
das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2014 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer
Eigenbetriebsverordnung sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer
Eigenbetriebsverordnung sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erfurt, den 31. August 2015
WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Rolf-Peter Stockmeyer Wirtschaftsprüfer gez. Volkmar Hädrich
Wirtschaftsprüfer
3. Auslegungshinweise
Der Jahresabschluss 2014 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung
liegt in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber
Str. 188 in der Zeit vom 29.03.2016 bis 22.04.2016 öffentlich aus.
Erfurt, den 31. August 2015
WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Rolf-Peter Stockmeyer Wirtschaftsprüfer Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde am 24.02.2016
folgender Beschluss gefasst:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat für den Betriebszweig
Abwasserbeseitigung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes
2014, die Abschlussbilanz zum 31.12.2014, die Wiedergabe des
Bestätigungsvermerks vom 31.08.2015 der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsberatungsgesellschaft, zum Abschluss
zum 31.12.2014, den Anhang mit Anlagennachweis zum Jahresabschluss zum 31.12.2014, den Lagebericht zum Jahresabschluss
zum 31.12.2014 und die Stellungnahme des Werkausschusses voll
inhaltlich zur Kenntnis genommen und bestätigt. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 €. Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2014 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
gez. Volkmar Hädrich
Wirtschaftsprüfer
gez. Brand Verbandsvorsitzender
- Siegel - Gotha, 02.03.2016
Ve ro r d n un g
vom 15.02.2016 über den geschützten
Landschaftsbestandteil „Alsberg-Haidtal“
in der Gemarkung Hörselgau, Flur 11 u. 12
Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 und 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), geändert durch
Artikel 421 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
und auf Grund der §§ 17 Abs. 1, 19 Abs. 3, 20 Abs. 1 Satz 3 und
Abs. 2 und 36 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S.421) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli
2015 (GVBl. S. 113) und auf Grund § 107 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
-ThürKO-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 3. September 2015 (GVBl. S. 183 ), verordnet der Landkreis
Gotha als untere Naturschutzbehörde in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben des Naturschutzes:
3
und Schwebfliegenfauna mit zahlreichen deutschland- und thüringenweit gefährdeten Arten. Das Auftreten von stark gefährdeten
Pflanzengesellschaften, wie der Wolfsmilch-Heidekraut-Heide, verschiedenen Silikatmagerrasen und den Kleinschmielen-Pionierrasen, ist von überregionaler Bedeutung.
(2) Zweck der Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil
ist es,
1. das Haidtal als Mosaik aus verschiedenen Biotopen wie Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Feuchtwiesen, Kleingewässern,
und Feldgehölzen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen,
2. das Gebiet als spezifischen Lebensraum für daran angepasste, geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie
Pflanzengesellschaften zu sichern und durch geeignete Pflegemaßnahmen zu fördern,
3. die Refugialfunktion der Heiden, Grünlandbiotope und Feldgehölze durch geeignete Pflegemaßnahmen zu erhalten und dauerhaft zu entwickeln
4. kleinteilige traditionelle Nutzungsformen auf den Wald-, Grünland- und Ackerflächen zu bewahren und zu fördern,
§ 1 Schutzgegenstand, Schutzgebietsgrenzen
(1) Das in den Fluren 11 und 12 der Gemarkung Hörselgau der Gemeinde Hörsel im Landkreis Gotha gelegene Gebiet wird in den
in Abs. 2 und 3 näher beschriebenen Grenzen als geschützter
Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG und § 17 Abs. 1
ThürNatG mit der Bezeichnung „Alsberg-Haidtal“ unter Schutz
gestellt.
5. den Biotopverbund im Bereich des Berlachs zu erhalten und zu
verbessern.
(2) Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 14 Hektar. Es umfasst
die nachstehenden Flurstücke, wobei Teilflächen mit einem T
gekennzeichnet sind: Gemarkung Hörselgau, Flur 11, Flurstücke Nr. 114/0 (T), 116/0; Flur 12, Flurstücke Nr. 1/0, 2/0, 3/0, 4/0,
5/0 (T), 41/0 (T), 121/0 (T), 122/0 (T), 123/1 (T), 124/3 (T), 125/0
(T), 126/0 (T), 127/0 (T), 128/0 (T), 129/0, 130/0, 131/0, 132/0,
133/0, 134/0 und 135/0.
§ 3 Verbote
(1) Es gelten die allgemeinen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes. Nach § 29
Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen verboten, die zu einer
Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten
Landschaftsbestandteils führen können.
Es ist deshalb insbesondere verboten:
1. bauliche und sonstige Anlagen zu errichten, auch wenn
dies sonst keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf,
(3) Die Grenze des geschützten Landschaftsbestandteiles ergibt
sich aus der Schutzgebietskarte im Maßstab 1:2500. Der Geltungsbereich ist mit einer durchbrochenen Linie umrandet.
Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Eintragung in dieser
Karte mit der Innenkante der Begrenzungslinie. Die Schutzgebietskarte ist Bestandteil dieser Verordnung. Sie kann während
der Dienststunden von jedermann eingesehen werden
(4) Die örtliche Lage des geschützten Landschaftsbestandteiles ergibt sich aus der als Anlage zu dieser Verordnung im Maßstab
1:10000 veröffentlichten Übersichtskarte, in der der festgelegte
geschützte Landschaftsbestandteil mit einer durchbrochenen
Linie umrandet ist. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung und
dient der Unterrichtung über die Lage des Gebietes im Raum.
(5) Der geschützte Landschaftsbestandteil ist durch amtliche
Schilder gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist jedoch nicht
Voraussetzung für die Gültigkeit der Verordnung.
§ 2 Schutzinhalt, Schutzzweck
(1) Schutzinhalt
Das Schutzgebiet repräsentiert einen charakteristischen Ausschnitt
aus dem Landschaftsraum des Berlachs westlich von Gotha. Hier
finden sich in enger räumlicher Nähe Lebensräume bodensaurer
Standorte auf mageren Schotter- und Lehmböden, wie Magerrasen,
Zwergstrauchheiden, Feucht- und Frischwiesen, Feldgehölze, Brachen, Ackerflächen und Kleingewässer.
Das Gebiet dient als Lebensraum, Rückzugsgebiet und Trittsteinbiotop für zahlreiche geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. Natternzunge, Buntes Vergissmeinnicht, TrespenFederschwingel, Nelken-Haferschmiele, Heidenelke, Raubwürger,
Laubfrosch, Kammmolch und Kleiner Heidegrashüpfer. Besonders
bemerkenswert ist die artenreiche Schmetterlings-, Wildbienen-
6. die Eigenart und Artenvielfalt des Gebietes auf wärmegetönten, nährstoffarmen, sauren Schotter- und Lehmböden im
Landschaftsraum des Berlachs zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu bewahren.
2. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern,
3. Straßen, Wege, Pfade, Steige und Plätze anzulegen sowie
bestehende auszubauen und mit festem Belag zu versehen,
4. Leitungen zu errichten oder zu verlegen,
5. Drainagemaßnahmen durchzuführen,
6. Tümpel einschließlich deren Ufer sowie den Zu- und Ablauf
des Wassers zu beseitigen sowie Feuchtgebiete zu entwässern,
7. Grundwasser zu entnehmen, abzusenken, zutagezufördern, zutagezuleiten oder abzuleiten sowie Abwässer in
das Gebiet einzuleiten,
8. die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören, nachteilig zu verändern oder durch chemische und mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,
9. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Brutstätten, Wohnstätten oder Gelege der Natur zu
entnehmen oder zu beschädigen,
10. Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen oder zu beschädigen,
11. nicht heimische und nicht standortgerechte Pflanzen oder
Pflanzenbestandteile einzubringen oder Tiere auszusetzen,
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12. Wildfütterungen, Kirrungen, Salzlecken, Schüttungen und
Wildäcker neu zu errichten, anzulegen oder deren Standort
zu ändern,
13. das Gebiet zu kalken, zu düngen, Biozide anzuwenden,
14. Grünland umzubrechen oder Drainagemaßnahmen durchzuführen,
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5. die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung im Sinne des Thüringer Waldgesetzes unter der Maßgabe der langfristigen Umwandlung von Nadelholzreinbeständen zu naturnaher
Bestockung, mit Belassen von mindestens 30 Altbäumen pro
Hektar bis zur natürlichen Zerfallsphase; es gilt jedoch § 3 Abs.
1 Nr. 3, 12, 13 und 16 der Verordnung,
16. Erstaufforstungen und Neuaufforstungen vorzunehmen,
Schmuckreisig- und Christbaumkulturen anzulegen,
6. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen; die Neuerrichtung und Standortänderung von in das Landschaftsbild eingepassten Ansitzeinrichtungen, bedürfen des Einvernehmens mit oder der Zustimmung
der unteren Naturschutzbehörde,
17. Sachen und Abfälle jeglicher Art, einschließlich Bioabfälle,
im Gelände abzulegen oder das Gebiet in anderer Weise zu
verunreinigen,
7. die Nutzung des Modellflugplatzes im Bereich der Flurstücke 5,
132, 133 und 135 in der Flur 12 der Gemarkung Hörselgau im
Umfang der erteilten Genehmigungen,
18. Inschriften, Plakate, Bild- und Schrifttafeln anzubringen,
8. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen und Schildern, die
auf den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen,
von Warntafeln, Sperrzeichen oder sonstigen Absperrungen,
wenn die Maßnahmen gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs.
2 ThürNatG durch die untere Naturschutzbehörde oder mit deren Ermächtigung erfolgen,
15. Klärschlämme und Gülle auszubringen, Kompostierungen,
Freigärhaufen und Silagen anzulegen,
19. eine andere als die nach § 4 zugelassene wirtschaftliche
Nutzung auszuüben.
( 2) Ferner ist verboten:
1. das Gebiet mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen
zu befahren oder diese abzustellen,
2. das Gebiet außerhalb der befestigten oder markierten
Wege zu betreten, außerhalb von Wegen zu reiten und
Fahrrad zu fahren,
3. zu zelten, zu lagern, Feuer zu entfachen, Flugmodelle aller
Art zu betreiben oder das Gebiet für andere Flugsportarten
zu nutzen,
4. Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen Jagdhunde im
Einsatz,
5. zu lärmen,
6. freilebende Tiere zu stören oder zu beunruhigen, insbesondere durch Aufsuchen oder durch Ton- und Lichtbildaufnahmen an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten.
§ 4 Ausnahmen
Ausgenommen von den Verboten nach § 3 dieser Verordnung sind:
1. das Betreten und Befahren des Geschützten Landschaftsbestandteiles durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch
diese Verordnung zugelassenen Nutzungen sowie durch
Grundeigentümer zur Wahrnehmung berechtigter Interessen,
des weiteren für die Wahrung gesetzlich bestimmter Aufsichtsund Überwachungsaufgaben durch Behördenbedienstete oder
von ihnen beauftragte Personen,
2. die zur Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit des
geschützten Landschaftsbestandteiles notwendigen und von
der unteren Naturschutzbehörde angeordneten, angewiesenen
oder genehmigten Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- sowie Forschungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder Nutzungsänderungen im Einvernehmen mit
oder mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde,
3. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung in der
bisherigen Art und im bisherigen Umfang unter der Maßgabe,
im Rahmen der guten fachlichen Praxis die Ackerflächen ausschließlich entzugsorientiert zu düngen; es gilt jedoch § 3 Abs.
1 Nr. 13, 14 und 15; abweichende oder weitergehende landwirtschaftliche Maßnahmen im Einvernehmen mit der unteren
Naturschutzbehörde,
4. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung, bei
der der Nutzer bereit ist, sich zu den zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlichen oder mit dem Schutzzweck zu vereinbarenden Maßnahmen freiwillig und nach Anzeige bei der unteren Naturschutzbehörde zu verpflichten.
9. Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung der Altablagerung auf den Flurstücken 130/0, 131/0, 132/0 und 133/0 in der
Flur 12 der Gemarkung Hörselgau sowie daraus abgeleitete
Maßnahmen zur Sanierung oder Beräumung; die endgültige
Flächengestaltung nach der Rekultivierung ist in Abstimmung
mit der unteren Naturschutzbehörde festzulegen.
§ 5 Befreiungen
(1) Von den Verboten des § 3 kann gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz sowie § 36a Abs. 1b des Thüringer Naturschutzgesetzes auf Antrag eine Befreiung erteilt werden, wenn:
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher
Art, notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung
mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege
vereinbar ist.
(2) Über den Antrag entscheidet die untere Naturschutzbehörde.
Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 54 Abs.1 Nr.1 ThürNatG handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 6 ThürNatG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Nebenbestimmung in Form einer Auflage, unter der eine Gestattung
nach § 4 oder eine Befreiung nach § 5 erteilt worden ist, überhaupt nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 15.02.2016
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Ö ff e n t l i c h e B ek a n n t ma chu ng
Am Mittwoch, dem 06. April 2016, um 10.00 Uhr findet im VolksparkStadion Gotha die 49.Verbandsversammlung des Zweckverbandes
„Volkspark-Stadion Gotha“ statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden
2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung
vom 05.11.2015
5. Einbringung der Jahresrechnung 2015 und Beschlussfassung
zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
6. Diskussion zum Bau einer Photovoltaikanlage
7. Informationen zu den Veranstaltungen 2016
8. Informationen der Geschäftsstelle
9. Sonstiges
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
Öffen t lic he Bekann t mac hung
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat in ihrer Sitzung am
24.02.2016 unter der Nummer: 07/2016 die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 mit Stand vom Februar 2016
beschlossen.
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden macht hiermit die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzept 2013 mit Stand Februar 2016 öffentlich bekannt.
Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Auslegungshinweis:
Die vollständige Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 in der Fassung vom Februar 2016 liegt im Zeitraum vom
24.03.2016 bis 30.04.2016 während der üblichen Geschäftszeiten
in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden, Kindleber Straße 188 in 99867
Gotha öffentlich aus. Es empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.
gez. K. Gießmann Verbandsvorsitzender
gez. Hartmut Brand Verbandsvorsitzender
Gotha, den 07.03.2016
Gotha, 14.03.2016
A m t l i ch e B ek a n n t ma c h u ng
zur Satzung zur ersten Änderung der Satzung des Landkreises
Gotha zur Kindertagespflege (Beschluss des Kreistages Gotha Nr.
10/2016 vom 09.03.2016) sowie zur Satzung zur ersten Änderung
der Kostenbeitragssatzung zur Satzung des Landkreises Gotha zur
Kindertagespflege (Beschluss des Kreistages Gotha Nr. 11/2016
vom 09.03.2016)
Vorabankündigung
Der Kreistag Gotha hat in seiner Sitzung am 09.03.2016 die Satzung
zur ersten Änderung der Satzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege sowie zur Satzung zur ersten Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege beschlossen. Die rechtlichen Grundlagen beider Satzungen
resultieren aus:
- dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - auf der Basis der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2004 (BGBl. 1
S. 3852) mit eingearbeiteten Änderungen auf der Basis des vom
Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK)
- Sozialgesetzbuch VIII - § 90 sowie der §§ 2, 10 und 12 Thüringer
Kommunalabgabengesetz (ThürKAG vom 19.09.2000, zuletzt
geändert am 20.03.2014)
- Festsetzung der laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege nach dem § 18(9) des Thüringer Gesetzes über
die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege als Ausführungsgesetz zum
8. Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16.12.2005
(GVBl. S. 365 - 371), zuletzt geändert durch den Art. 2 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 vom 31.01.2013
(GVBl. S. 22) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger
Nr. 51/2015 vom 23.12.2015
Es ist beabsichtigt, ab dem 01.04.2016 folgende Kostenbeiträge
gestaffelt nach Einkommen und Anzahl der Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht, sowie dem Betreuungsumfang zu erheben:
Nachfolgende Kostenbeiträge basieren auf einem kindergeldberechtigtem Kind in der Familie:
Betreuungs-Einkommens-Einkommens-Einkommens-
umfang in h
gruppe I
gruppe II
gruppe III
0 bis 750 € 750,01 1.501 bis 1.500 €
bis 2.250 €
0 bis 4
0,00 €
40,00 €
80,00 €
4 bis 5
0,00 €
50,00 €
90,00 €
5 bis 6
0,00 €
60,00 €
100,00 €
6 bis 7
0,00 €
70,00 €
110,00 €
7 bis 8
0,00 €
80,00 €
120,00 €
8 bis 9
0,00 €
90,00 €
130,00 €
Einkommens-Einkommensgruppe IV
gruppe V
2.250,01
über 3.000 €
bis 3.000 €
120,00 €
130,00 €
140,00 €
150,00 €
160,00 €
170,00 €
160,00 €
170,00 €
180,00 €
190,00 €
200,00 €
210,00 €
Die Kostenbeiträge reduzieren sich wie folgt:
- für das zweite kindergeldberechtigte Kind in der Familie auf
80 %
- für das dritte und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind in
der Familie auf 60 %
gez. Gießmann
Landrat
­– Ende des Amtlichen Teils –
Seite
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Öffen t l i ch e A u s s c h r ei b u n g
( VOL / A)
1. Auftraggeber: Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Bearbeitungsnummer: –
2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung
2. b) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag
Los 1 Beseitigung und Entsorgung von Abfall an den Kreisstraßen
K 1-29
838.820,00 m2 Unrat an Straßenrändern aufnehmen
Los 2 Grasmahd an den Kreisstraßen des Landkreises Gotha,
1. und 2. Mahd
213.970,00 m2 maschinellen Rasenschnitt ohne
Behinderung
624.850,00 m2 maschinellen Rasenschnitt, jedoch
mit Baumbestand bzw. unter Schutzplanken
Ausführungszeit je nach witterungsbedingtem Wachstumsstand und Absprache mit dem Auftraggeber :
Los 1 Los 2 1.Mahd 2.Mahd 09.05. - 30.05.2016
01.06. - 08.07.2016
29.08. - 01.10.2016
3. b) CPV-Nr: ./.
3. c) Unterteilung in Lose: Angebote sind möglich für ein Los oder mehrere Lose.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Leistungen
gesamt oder getrennt nach Losen zu vergeben.
4. a) Anforderung der Unterlagen: Landratsamt Gotha
Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Telefon: 03621/ 214 242
Fax: 03621/ 214 410
schriftlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges
(siehe 4. c))
4. b) Frist: 20.04.2016, 15.00 Uhr
4. c) Schutzgebühr: Empfänger Kontonummer BLZ Geldinstitut Verwendungszweck Landratsamt Gotha
IBAN:
DE40 8205 2020 0750 1000 01
BIC: HELADEF1GTH
Kreissparkasse Gotha
Abfall/Grasmahd 2016
5. a) Angebotsfrist: 21.04.2016, 11.00 Uhr
Im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift
„Angebot für Los 1 Abfall und Los 2 Grasmahd an den
Kreisstraßen des Landkreises Gotha für das Jahr 2016“
5. b) Anschrift: siehe 4.a)
3. a) Art und Umfang der Leistung: Die Einzahlungsbelege sind den Anforderungen beizufügen.
Versand erfolgt nach Zahlungseingang.
Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:
Bei Selbstabholung der Unterlagen eine Höhe 5,00 Euro
Bei Versendung der Unterlagen eine Höhe 6,45 Euro
Die Kostenpauschale gilt für 1-fache Ausfertigung, bei
Anforderung in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich.
5. c) Sprache: Deutsch
6. Kautionen und Sicherheiten: –
7. Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch
haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters
9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der
Eignung des Bewerbers):
9 a) Eigenerklärung gemäß VOL/A
Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt:
Erklärung Bietergemeinschaft
9 b) fachspezifische Nachweise
Haftpflichtversicherung
Referenzen
9 c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen:
Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von
Leistungen auf NU
Erklärung des Nachunternehmers
9 d) Los 1
Die Bieter müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen fachlichen Vorraussetzungen, Fachkunde, Zuverlässigkeit (Zertifikationen), entsprechende personelle Ausstattung verfügen und im Besitz der Technik sind, die den
spezifischen Forderungen der ausgeschriebenen Leistung
entsprechen. Vergleichbare Leistungen in den letzten drei
Jahren sind vorzulegen.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers hat der
deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig zu sein.
Los 2
Die Bieter müssen über eine geeignete und leistungsfähige
Mähtechnik verfügen (Merkblatt für den Unterhaltungsund Betriebsdienst an Straßen, Grünpflege Stand 2006,
Anlage Mähgeräte Blatt 1 bis 3).
Es sind mindestens zwei Mähkomplexe vorzuhalten.
10. Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 06.05.2016
11. 12. Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen
Nebenangebote/
Änderungsvorschläge: nicht zugelassen
­– Fortsetzung auf Seite 10 –
A u sschrei bu ng en
Landratsamt Gotha
7
8
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Landk rei s ak tu el l
Seite
Sie sind ein Symbol für die Sportfamilie des Landkreises – die Preisträger, die zum Abschluss der 24. Sportgala wieder gemeinsam auf der Bühne
standen.
Eine Region ehrt ihre Spitzensportler
Aktive und Ehrenamtliche wurden in der Ohrdrufer Goldberghalle gefeiert
Ohrdruf. Vergangenen Samstag traf sich
in der Ohrdrufer Goldberghalle einmal mehr
die Sportfamilie des Landkreises Gotha , um
die die beste Sportlerin, der beste Sportler
und die beste Mannschaft des Jahres 2015
aus dem Landkreis Gotha zu küren. Die 24.
Sportgala des Landkreises und des Kreissportbundes bot einen glanzvollen Rahmen,
um großartige und besonders wertvolle
Leistungen zu würdigen, mit denen engagierte Athleten die Region in lokalen, nationalen und internationalen Wettkämpfen
vertreten haben.
Neben der Ehrung von Bestleistungen wollten der Landkreis und der Kreissportbund
als Gastgeber aber auch ehrenamtlichen
Trainern, Betreuern und Jugendleitern,
Kampfrichtern, Schiedsrichtern und Teambetreuern ein Dankeschön aussprechen
für deren kontinuierliche Arbeit im Breitensport. Ohne dieses Engagement wäre der
Landkreis Gotha nicht die nach Erfurt führende Sportregion Thüringens mit mehr als
23.000 Aktiven, die in etwa 200 Sportvereinen organisiert sind.
„Dass uns nach fast einem Vierteljahrhundert nicht die Talente ausgegangen sind,
zeigt uns eines: Im Breiten- wie im Leistungssport können wir auf einen großen
und hoch motivierten Nachwuchskader
bauen. Das, meine sehr verehrten Damen
und Herren, ist zuallererst dem unermüd-
lichen Engagement unserer Sportvereine
und ihren Verbänden zu verdanken. Heute
Abend wollen wir nicht zuletzt diesem Engagement im Rahmen der Auszeichnungen
gebührend Rechnung tragen“, so begrüßte
Landrat Konrad Gießmann rund 500 Gäste
aus Politik, Sport und Gesellschaft.
Sie erlebten an diesem Abend zudem ein
buntes Showprogramm mit Artistik-Einlagen
und Kampfsport-Elementen der Extraklasse und Auftritten der Turnerinnen des TGV
Waltershausen und der Lokalmatadoren,
den „Bonanza Dream Heroes“ aus Ohrdruf.
Ermöglicht wird die Sportgala nicht zuletzt
dank der Unterstützung der Kreissparkasse
Gotha und deren Regionalstiftung.
Die junge Biathletin Luise Kummer, die schon
Sie stehen viel zu selten im Rampenlicht,
Die Männer der Ski-Langlauf-Staffel des
zwei Weltcup-Siege mit der Staffel erringen
die Organisatoren, Trainer, Kampfrichter und
Bodelschwingh-Hofes Mechterstädt errangen
konnte, war der diesjährige Ehrengast und
Teambetreuer. Sie werden mit dem Sport-
bei den Nationalen Winterspielen der Special
erzählte aus ihrem Sportleralltag.
Ehrenpreis gewürdigt.
Olympics bereits zum 3. Mal hintereinander
die Goldmedaille!
Sport-Ehrenpreise:
Dorit Wittek Helmut Walther Kerstin Wiesel Klaus Weisheit Niels Jungkurth Steffen Lenz Frank Baumbach Jens Lehmann Fachschulsportverein 1950 Gotha e.V.
Ohrdrufer Kegelsportverein e.V .
Kreisfachausschuss Leichtathletik
BRC 05 Friedrichroda e.V.
SV Victoria Mechterstädt e.V.
Basketball in Gotha e.V.
SV Arnoldi 67 e.V.
ZSG Grün-Weiß Waltershausen e.V.
Lutz Erhardt Rolf Brotzmann Silvia Bernecker Dagmar Möller Steffen Kirchner Siegmar Frech Jürgen Beese SG Fortuna Remstädt e.V.
Kreisfußballausschuss Westthüringen
- Region Gotha
Leichtathletik-Verein Gothaer Land e.V.
SG Concordia Gräfenhain e.V.
Rennrodel-Club Waltershausen e.V.
SV Blau-Weiß Goldbach-Hochheim e.V.
FSV 06 Ohratal e.V.
Seite
9
Landk rei s ak tu el l
N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6
In seiner Jugend selbst aktiver und erfolgrei-
Gewichtheben ist seine Leidenschaft: Burk-
Der Künstler Ray Style wagt den Sprung
cher Tischtennisspieler, war Lutz Zimmer-
hard Duderstadt vom Ohrdrufer Sportverein
durch die Flammen.
mann 1990 Gründungsmitglied des Tennis-
erhielt den Ehrenpreis des Landrates. Zu
vereins Blau-Weiß Ohrdruf und ist im Verein
den größten Erfolgen seiner Karriere zählen
sowie im Kreisfachausschuss Tennis bis
die drei Podest-Plätze bei den Weltmeister-
heute sehr aktiv und widmet sich besonders
schaften der Masters. Seit vielen Jahren ist
der Nachwuchsförderung. Dafür wurde er
Burkhard Duderstadt jetzt Trainer der Kampf-
mit dem Ehrenpreis 60plus gewürdigt, den
gemeinschaft Ohrdruf/Crawinkel, Geschäfts-
die beiden Landtagsabgeordneten Matthias
führer des Landesverbandes und außerdem
Hey und Dr. Werner Pidde gestiftet haben.
im Kreisfachausschuss Gotha aktiv.
Rennrodler Max Langenhan wurde in der
Altersklasse Jugend A Deutscher Meister
im Einzel und im Team und belegte bereits
drei Podestplätze im Weltcup. Platz 3 bei der
Sportlerwahl belegte Thomas Kronfeld (l.), der
bei den Nationalen Winterspielen der Special
Olympics zwei Goldmedaillen erkämpfte.
Im Juni 2015 starteten die Oettinger Junior Rockets mit ihrem dritten Versuch, sich für die Jugend-Basketball-Bundesliga (JBBL) zu qualifizieren, einen fantastischen Lauf. Die Qualifikation
für die höchste deutsche Liga in der Altersklasse U16 männlich gelang – und seitdem noch eini-
Kathrin Reichenbach gelang nach ihren Erfol-
ges mehr: Die Talente haben in der Vorrunde Ost neun ihrer zehn Spiele gewonnen und damit
gen bei den Welt-Sommerspielen der Special
eine sehr gute Ausgangsposition für die Hauptrunde geschaffen. Mittlerweile haben sich die Go-
Olympics in LA, bei denen sie einmal Gold und
thaer Basketballer schon vorzeitig den zweiten Platz der Hauptrunde 2 gesichert – damit ist das
zweimal Silber errang, auch bei der Wahl zur
Heimrecht in den abschließenden Playoffs erreicht und der Klassenerhalt schon lange sicher.
Sportlerin des Jahres der ganz große Erfolg.
Sportler des Jahres 2015
Sportlerin des Jahres 2015
Mannschaft 2015
1. Max Langenhan
BRC 05 Friedrichroda e.V.
Rennrodeln/Jugend A
1. Kathrin Reichenbach
Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V.
Radsport
1. Herrenstaffel
Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V.
Ski-Langlauf
2. Martin Brieger
LV Gothaer Land e.V./ LG ohra Energie
Leichtathletik
2. Tatjana Hüfner
BRC 05 Friedrichroda e.V.
Rennrodeln/Einsitzer
2. Eric Burggräf/Robert Werner
Volleyballclub Gotha e.V.
Beachvolleyball U18
3. Thomas Kronfeld
Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V.
Ski Langlauf
3. Paula Albrecht
Tabarzer Sportverein 1887 e.V.
Ski Alpine/Ski Cross
3. 1. Herrenmannschaft
Tabarzer Sportverein 1887 e.V.
Tischtennis
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10
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A u sschrei bu ng en
­– Fortsetzung von Seite 7 –
13. Sonstige Angaben: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG), zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15
ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen sind dem Angebot zwingend
als Anlage beizufügen. Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind die entsprechenden Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
(§§ 10, 12 Abs, 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG sowie zur Beachtung
der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
dem Angebot beizufügen.
Für die Erbringung der Leistungen ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn einzuhalten.
Die Bieter werden gem. den Bestimmungen des § 19 Abs. 1
Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert.
Beanstandung der Vergabe:
Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach
§ 19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden
(siehe Pkt. 4 a)) vor Ablauf der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG
beanstandet werden. Auf die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5
ThürVgG wird hingewiesen.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 05.02.2016
Landratsamt Gotha
Möchten Sie ihre Zeit sinnvoll
nutzen?
• Wissen Sie noch nicht, welche Ausbildung zu Ihnen passt?
• Haben Sie zwischen sechs und 18 Monaten Zeit, in der Sie sich
für das Allgemeinwohl engagieren möchten?
• Finden Sie zurzeit keinen geeigneten Ausbildungs- bzw. Studienplatz oder müssen noch darauf warten?
• Sind Sie eine Weile aus dem Joballtag ausgestiegen, z. B. wegen
einer Kinderpause, und möchten ohne Druck neue Erfahrungen
und Referenzen sammeln?
• Möchten Sie eine Lern- oder Alltagspause einlegen und diese
praktisch füllen?
• Haben Sie Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt?
Werden Sie Freiwillige/-r im Bundesfreiwilligendienst, denn…
• Sie können wertvolle Erfahrungen sammeln, interessante Menschen kennenlernen und sich in Ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln!
• Sie legen den ersten Stein für die Zukunft in einem sozialen
Beruf, denn der Bundesfreiwilligendienst kann als Praktikum
anerkannt werden!
• Sie erhalten ein Taschengeld!
und
• Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst
einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt, es werden Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt!
Das Landratsamt Gotha sucht für das Schuljahr 2016/2017 Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG)
im sozialen Bereich für die Einsatzstellen in den Regionalen Förderzentren „Lucas-Cranach-Schule“ und „Regenbogenschule“. Ihre
aussagefähige Bewerbung können Sie ab sofort richten an das
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten vom
Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass
wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon
aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und
nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen
ordnungsgemäß vernichtet.
Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz
(BZRG) i. V. m. § 30a BZRG wird im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes die
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 22.02.2016
Landratsamt Gotha
S t ellen au ssc h r eib u ng
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet vorerst längstens bis einschließlich 31.07.2017 auf der
Grundlage von § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nachfolgende Stelle aus
„Mitarbeiter/-in Kundenservice“ im
Eigenbetrieb „Kommunaler Abfallservice“
des Landkreises Gotha
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
• Bearbeitung von Anfragen bezüglich des Anschlusses von Einzelpersonen, Haushalten und Gewerbebetrieben an die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung / Abfallberatung
• Bearbeitung von Postrücklauf mittels Datenrecherchen
• Bearbeitung von Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Betreuungssachverhalten
• Antragsbearbeitung anhand eines Gebührenabrechnungsprogramms
• Bearbeitung von Änderungsanzeigen zum Gebührenbescheid
• Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges durch
Bescheiderteilung
• Mitwirkung bei der Bearbeitung von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
• Mitwirkung bei Mahn-, Vollstreckungs- und Stundungssachverhalten
• Bearbeitung von Verlustanzeigen
• Tonnenmanagement.
Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet:
• abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-er
oder eine vergleichbare Ausbildung
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und kommunalen
Abgabenrecht
• Kenntnisse der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung
des Landkreises
• hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und selbständiger Aufgabenwahrnehmung
• Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität im
Umgang mit Bürgern
• Belastbarkeit und Konfliktmanagement
• Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik
• Kenntnisse in der Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung sind
von Vorteil
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die
11
Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 07.04.2016 zu
richten an das
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Frau Viola Hänisch 03622 / 2084 412
Landratsamt Gotha
Rechts-/Personalamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten durch die Internate im Landkreis Gotha GmbH nicht erstattet werden können.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines frankierten Rückumschlages.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 04.03.2016
gez. Nico Kleinert-Friedemann Geschäftsführer
Waltershausen, 15.03.2016
Landratsamt Gotha
Öffent lic he Au ssc hr eib u ng
nac h VOB/A
Internate im Landkreis Gotha GmbH
a) Öffentlicher Auftraggeber
Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
Telefon: 03621 214-0, Telefax: 03621 214410
Die Internate im Landkreis Gotha GmbH sucht zum nächstmöglichen Termin für den Betrieb des Internats des Staatl. Gymnasiums
für Sprachen „Salzmannschule“ Schnepfenthal eine/n:
b) Gewähltes Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: entfällt
d) Art des Auftrages : Ausführung von Bauleistungen nach
VOB
e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung
Staatliche Grundschule „Carl Eduard Meinung“ Ohrdruf
Trinitatisstraße 2, 99885 Ohrdruf
Dachsanierung Sporthalle
f) Art und Umfang der Leistung
Ausschreibung 1 Gerüstbauarbeiten
ca. 680 m2 Fassadengerüst
ca. 70 m Dachfanggerüst
ca. 460 m2 Personenauffangnetze
1 St. Standgerüst fahrbar
ca. 180 m Bauzaun
2 St Scherenarbeitsbühnen
Ausschreibung 2 Abbrucharbeiten
ca. 575 m2 Abbruch Metalldeckung
ca. 460 m2 Abbruch Unterdecke aus Holzwerkstoff
ca. 11 St. Abbruch Fachwerkbinder
ca. 460 m2 Sicherungsmaßnahmen Hallenfußboden
Ausschreibung 3 Zimmerarbeiten
11 St. Satteldachbinder GL28h
ca. 9,5 m3 Einfeldpfetten GL24h
4 St. Windverbände aus Rundstahl
22 St. Auflagerbefestigung Binder als Stahlbauteil
Ausschreibung 4 Dachdeckerarbeiten
ca. 610 m2 Dachdeckung aus Sandwich-Dachelementen
U=0,18W/m2K
ca. 64 m Traufausbildung
ca. 37 m Ortgangausbildung
ca. 32 m Firstausbildung
ca. 63 m Titanzink-Dachrinne
ca. 19 m Titanzink-Fallrohre
Ausschreibung 5 Rohbauarbeiten
ca. 62 m Binderausmauerung
ca. 6 m2 Ausmauerung Kleinflächen
ca. 38 m Angleichen Giebelmauerwerk
ca. 88 m2 Kalk-Zement-Putz
Stel l e n aussc h r ei b u n g
Internatserzieher/in
Zusätzlich zu Ihrem erfolgreich Abschluss in einem Studiengang
der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Psychologie, als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, staatlich anerkannte/r
Heilpädagoge/-in oder in einer gleichartigen Bildungsrichtung, sollten Sie sich in der Lage fühlen, folgende Anforderungen erfüllen zu
können:
- Dienstabsicherung im Schichtdienst sowie in Vertretungsdiensten im Krankheitsfall
- umfassende Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht
- Durchsetzung von Regeln & Normen im Sinne eines angemessenen Zusammenlebens in Internat & Schule
- Organisation eines strukturierten Tagesablaufes
- Führung von Elterngesprächen und informeller Elternarbeit
- Durchführung von Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangeboten
- teamorientiertes Arbeiten im Erzieherteam
Vorkenntnisse / berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert.
Mitbringen sollten Sie darüber hinaus Organisationstalent, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Engagement sowie gute Kenntnisse
und Erfahrungen im Umgang mit den MS Office-Programmen.
Wir bieten Ihnen die Integration in ein motiviertes Team, eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie ein an der
Tätigkeit orientiertes, leistungsgerechtes Einkommen.
Die Arbeitszeit beträgt 30 Stunden wöchentlich (35 Stunden sind
später mögl.). Die Arbeit erfolgt im Wechselschichtsystem orientiert am Schuljahreskalender der Salzmannschule Schnepfenthal
- Mehrarbeitsstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt, so dass Schulferien in Thüringen größtenteils frei sind!
Ihre Bewerbungen mit ausführlichen Unterlagen inklusiver einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse (nur Kopien) richten
Sie bitte an die:
Internate im Landkreis Gotha GmbH
-PersonalabteilungRobert-Koch-Str. 1a
99880 Waltershausen.
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N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6
ca. 35 m2 Gipsputz
1 St. Baukrangestellung inkl. Errichtung der Kranaufstellfläche
Ausschreibung 6 Malerarbeiten
ca. 45 m2 Innenwandbeschichtung
ca. 800 m2 Oberflächenbehandlung Holzbauteile innen
ca. 77 m2 Oberflächenbehandlung Holzbauteile außen
Ausschreibung 7 Baufeinreinigung
ca. 165 m2 Fensterflächen reinigen
ca. 450 m2 Parkettflächen reinigen
ca. 15 St. Lampen reinigen
Ausschreibung 8 Elektroinstallation
ca. 12 LED-Sporthallenleuchten Anbau
ca. 5 Einzelbatterienotleuchten LED
ca. 45 m Verlegesysteme (LF-Kanäle)
ca. 95 m Verlegesysteme (Stapa-Rohr)
ca. 290 m Kabel und Leitungen
Demontagearbeiten im Bestand
Bestandsunterlagen
Diverse Bohr- und Stemmarbeiten
Ausschreibung 9 Blitzschutzarbeiten
ca. 115 m Erdungsleitung an Fassade bzw. Teilstrecken im
bauseitigen Graben
ca. 145 m Fangleitung auf Flach- und Steildach
ca. 38 m Ableitung
ca. 8 Trennstellen
diverse Verbindungs- und Anschlussbauteile
Bestandsunterlagen
Messprotokolle Erdung und Fangeinrichtung
Rückbau der Altanlage
Ausschreibung 10 Miettoilette
1 St. Miettoilette mit 4-wöchiger Grundstandzeit und
Vorhaltung für 4 Wochen
g) Erbringen von Planungsleistungen
nein
h) Unterteilung in Lose
Eine nochmalige Unterteilung der Ausschreibung 1 bis 10 in
Lose ist nicht vorgesehen.
i) Ausführungsfristen
Ausschreibung 1: Ausschreibung 2: Ausschreibung 3: Ausschreibung 4: Ausschreibung 5: Ausschreibung 6: Ausschreibung 7: Ausschreibung 8: Ausschreibung 9: Ausschreibung 10: j) Nebenangebote sind zugelassen.
k) Anforderung der Unterlagen
Ausschreibung 1 bis 7 und 10
Seefeld & Kott GbR / Architektur- & Ingenieurbüro,
Tabarzer Straße 33, 99867 Gotha
Tel. 03621/705277, Fax. 03621/705276,
E-Mail: [email protected]
um Voranmeldung unter v. g. Adresse wird gebeten
Abholung/Versand: ab 06.04.2016, nach Zahlungseingang
Ausschreibung 8 und 9
Ingenieurbüro RAWE, Hospitalgasse 6, 99867 Gotha
Tel. 03621/5076021, Fax-Nr. 03621/5076022,
E-Mail: [email protected]
um Voranmeldung unter v. g. Adresse wird gebeten
Abholung/Versand: ab 06.04.2016, nach Zahlungseingang
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in
Papierform
Ausschreibung 1 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Ausschreibung 2 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Ausschreibung 3 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Ausschreibung 4 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Ausschreibung 5 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Ausschreibung 6 Kostenpauschale 7,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Ausschreibung 7 Kostenpauschale 7,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Ausschreibung 8 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Ausschreibung 9 Kostenpauschale 7,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Ausschreibung 10 Kostenpauschale 4,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand
Die Kostenpauschale gilt für die 1-fache Ausfertigung, bei
Anforderung in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich.
Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für den Postversand. Versand nur auf Anforderung und auf eigene Gefahr.
In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. enthalten.
Der Versand der Leistungsbeschreibungen als Datei im
GAEB 83-Format erfolgt per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail-Adresse anzugeben.
20.06.2016 bis 12.08.2016
20.06.2016 bis 10.08.2016
04.07.2016 bis 22.07.2016
18.07.2016 bis 27.07.2016
20.06.2016 bis 10.08.2016
25.07.2016 bis 10.08.2016
10.08.2016 bis 12.08.2016
20.06.2016 bis 05.08.2016
20.06.2016 bis 05.08.2016
20.06.2016 bis 12.08.2016
Die Zahlung für Ausschreibung 1 bis 7 und 10 direkt im
Büro der Seefeld & Kott GbR oder durch Überweisung auf
Konto bei der Kreissparkasse Gotha,
IBAN: DE25 8205 2020 0750 0345 05
BIC: HELADEF1GTH erfolgen.
Seefeld & Kott GbR, Tabarzer Straße 33, 99867 Gotha
Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsforderung beizufügen.
Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Die Zahlung für Ausschreibung 8 und 9 kann direkt im
Ingenieurbüro RAWE
oder durch Überweisung auf Konto bei der DKB,
IBAN: DE16 1203 0000 1016 1459 46
BIC: BYLADEM1001 erfolgen.
Ingenieurbüro RAWE, Hospitalgasse 6, 99867 Gotha
Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsforderung beizufügen.
Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
Die Unterlagen müssen verschlossen mit dem Vermerk
- ANGEBOT - versehen sein.
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
- Deutsch -
q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote
Ausschreibung 1: 21.04.2016 09:00 Uhr
Ausschreibung 2: 21.04.2016 09:15 Uhr
r)
t) u) v) Ausschreibung 3: 21.04.2016 09:30 Uhr
Ausschreibung 4: 21.04.2016 09:45 Uhr
Ausschreibung 5: 21.04.2016 10:00 Uhr
Ausschreibung 6: 21.04.2016 10:15 Uhr
Ausschreibung 7: 21.04.2016 10:30 Uhr
Ausschreibung 8: 21.04.2016 10:45 Uhr
Ausschreibung 9: 21.04.2016 11:00 Uhr
Ausschreibung 10: 21.04.2016 11:15 Uhr
beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement, Emminghausstraße 8, (Beratungsraum Erdgeschoss), 99867 Gotha.
Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten
Geforderte Sicherheit
Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für
Vertragserfüllungen in Höhe von 5% der Auftragssumme
und Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme zu fordern, sofern die Auftragssumme mindestens
250.000,00 EURO ohne Umsatzsteuer beträgt.
Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese
über ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes
Kreditinstitut oder zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen.
Bietergemeinschaften: werden entsprechend VOB/A
zugelassen
Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung
der Bieter:
Nachweise gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 und Nachweis das
der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Sozialbeiträge
nach den geltenden Rechtsvorschriften erfüllt hat.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation
von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Unternehmen präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis
der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auf Verlagen
auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben,
es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In
diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die
Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation für Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der
in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen.
Ablauf Zuschlags- und Bindfrist
Ausschreibung 1: Ausschreibung 2: Ausschreibung 3: Ausschreibung 4: Ausschreibung 5: Ausschreibung 6: Ausschreibung 7: Ausschreibung 8: Ausschreibung 9: Ausschreibung 10: 25.05.2016
25.05.2016
25.05.2016
25.05.2016
25.05.2016
25.05.2016
25.05.2016
25.05.2016
25.05.2016
25.05.2016
w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4,
13
99423 Weimar
Es besteht die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach
§ 19 Abs. 2 ThürVgG und die kostenfolge nach § 19 Abs. 5
ThürVgG.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 02.03.2016
Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha
Öffent lic he Au ssc hr eib u ng
nac h VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Name: Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha
Straße: An der Hardt 1
PLZ, Ort: 99894 Leinatal OT Wipperoda
Fax: 036253/ 311-22
b) Vergabeverfahren: Vergabenummer: c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur
Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
keine elektronische Vergabe möglich
d) Art des Auftrages:
X
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: An der Hardt 1, 99894 Leinatal OT Wipperoda
f) Art und Umfang der Leistung:
Erweiterung Wertstoffhof An der Hardt 1 in 99894 Leinatal
OT Wipperoda
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
16-01-Ö-BL
LOS 2.01 - ERD- UND TIEFBAUARBEITEN ca. 55 Seiten
(alles ca.-Werte)
- 200 m3 Bodenaushub
- 480 m2 Asphaltbelag
- 100 m2 Pflasterbelag
- 25 m3 Ortbetonmauer
- 35 m Mauerwinkel aus Beton
- 20 m Entwässerungskanal
- 1 St. Überdachung als Stahlkonstruktion
- 3 St. Baumpflanzung
- 200 m2 Teichsanierung
Los 2.02 - STAHLBAUARBEITEN ca. 26 Seiten
(alles ca.-Werte)
- 2 St. Stahltreppen, B= 1,20 m/ 3 und 5 Steigungen
- 40 m2 Sandwichverkleidung Dach
- 125 m2 Sandwichverkleidung Wand
- 1 St. Außentür Stahlblech 0,885m/ 2,01 m
- 1 St. Türgitter 0,885m/ 2,01 m
- 1 St. Windfang- Tür- Element B/H 1,32/ 2,77 m
- 62 m Rammschutz aus Rechteckrohr
g) Erbringung von Planungsleistungen: Zweck der baulichen Anlage: Zweck der Bauleistung: x nein
Wertstoffhof
Bauleistungen
h) Aufteilung in Lose: ja
i) Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung: Fertigstellung der Leistung bis: Mai 2016
September 2016
j) Nebenangebote: zugelassen
A u sschrei bu ng en
Seite
N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6
A u sschrei bu ng en
Seite
N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6
k) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Anforderung bis 11.04.2016 12:00 Uhr,
per Fax: 0361/60 250-20
baukonsult-knabe GmbH
Architekten- Ingenieure- Gesamtplaner
Pergamentergasse 9, 99084 Erfurt
Ort: Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Versand ab: 21.03.2016
r) geforderte Sicherheiten t) Rechtsform der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
u) Nachweise der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung
Erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebotdas ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz
von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für
die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei
denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem
Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der
in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: baukonsultknabe GmbH s. k)
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: Angebotseröffnung: am 15.04.2016
Los 2.01 - Erd- und Tiefbauarbeiten: 10.00 Uhr
Los 2.02 - Stahlbauarbeiten:10.30 Uhr
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfstelle (§21 VOB / A)
TLVwA, Referat 250, Weimarplatz 4, 99423 Weimar
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in
Papierform
Höhe der Kosten: 10,00 €
Zahlungsweise: Banküberweisung
Empfänger: baukonsult-knabe GmbH, siehe k)
Kontonummer: 31 0002 3586
BLZ, Geldinstitut: 820 550 00, Kyffhäuser Sparkasse
Sondershausen
Verwendungszweck: Erweiterung Wertstoffhof
An der Hardt 1 in Leinatal
IBAN: DE47820550003100023586
BIC-Code: HELADEF1KYF
Fehlt der Verwendungszweck auf ihrer Überweisung, so ist
die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder Fax (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten
Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) q) L a n d kr e i s a k t ue l l
14
baukonsult-knabe GmbH
Pergamentergasse 9,
99084 Erfurt
s. Vergabeunterlagen
10.06.2016
La n d k reis aktuell
Schützenallee 31, 99867 Gotha
Tel.: 03621 8230-49, Fax: 03621 8230-48
Internet: www.vhs-gotha.de (vollständiges Programm und Anmeldung)
Gesundheit
Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44)
Yoga und Meditation
am 09. und 23.04.16, Sa, 09:00 - 13:00 Uhr
Einzelveranstaltung
Wir bitten um verbindliche Voranmeldung!
Machtspiele im Arbeitsalltag - und die Kunst damit umzugehen!
am 07.04.16, Do, 18:00 - 20:30 Uhr
Chinesisch kochen: Schnelle Gerichte
am 14.04.16, Do, 18:00 - 21:00 Uhr
Linkshändigkeit im Kindergartenalter
am 14.04.16, Do, 18:00 - 20:15 Uhr
Impressum:
Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann |
Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax
03621/214400, E-Mail: [email protected] | Fotos: Landratsamt Gotha | Gesamtproduktion: Verlag und Druck: Verlag +
Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,
[email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20
50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise |
Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der
Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto.
Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des
Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 14. April
2016.
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Übrigens: Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis können Sie
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15
Gotha. Mit einem für diese Zeiten guten
Ergebnis hat die Kreissparkasse Gotha das
Geschäftsjahr 2015 abgeschlossen. Darüber informierten die Sparkassenvorstände
Jörg Krieglstein und Peter Rüsseler auf der
Bilanzpressekonferenz.
„Mit 1,122 Milliarden Euro blieb die Bilanzsumme der Kreissparkasse Gotha fast auf
Vorjahresniveau (1,170 Milliarden Euro) ein ordentliches Ergebnis“, so Krieglstein.
„Wir haben trotz wirklich schwieriger Rahmenbedingungen einmal mehr unter Beweis gestellt, dass unsere Erträge intakt
sind und wir unsere Kosten im Griff haben.
Dadurch haben wir unsere Marktführerposition im Landkreis Gotha souverän verteidigt“, zieht der Vorstandsvorsitzende Jörg
Krieglstein ein positives Resümee über das
Geschäftsjahr 2015. Sein Fazit: Das Vertrauen der Kunden in die Kreissparkasse
Gotha ist nach wie vor absolut intakt. Das
zeigt sich insbesondere bei den Einlagen.
Im vergangenen Jahr legten die Kunden der
Kreissparkasse Gotha erneut mehr Geld als
je zuvor bei dem größten Gothaer Kreditinstitut an. Die Einlagen stiegen um 31 Millionen Euro auf rund 977 Millionen Euro.
Stabil mit einem leichten Wachstum zeigte
sich das Kreditgeschäft. Das Kreditvolumen
der Kreissparkasse Gotha betrug im Jahr
2015 ca. 445 Mio. Euro und beweist einmal
mehr, dass viele Kunden die derzeitige Phase von niedrigen Zinsen nutzen, um zu investieren und sich dadurch eigene Träume
zu erfüllen. „Diese Entwicklung nutzen wir
und machen unseren Kunden beispielsweise im Bereich des Sparkassen-Privatkredits
attraktive Angebote“, meint Jörg Krieglstein
und verweist auf die seriöse Bearbeitung
von Kundenwünschen: „Es bleibt bei unserer Linie: Unsere Kunden haben einen
Anspruch auf eine seriöse Prüfung ihres
Antrages. Es wird auch in Zukunft keine Abschlüsse um jeden Preis geben!“
Bestand haben auch die Zusagen an Privatkunden, Unternehmen und Selbstständige
sowie Kommunen, die sich mit 83,348 Mio.
Euro auf Vorjahresniveau befinden.
Auch bei Privatkunden hat die Kreissparkasse Gotha ihre führende Position ausgebaut, was sich bei den Zahlen im Verbundgeschäft mit der LBS zeigt. Insgesamt 1.206
neue Bausparverträge schlossen Sparkassenkunden aus dem Landkreis Gotha im
vergangenen Jahr ab - mit einer Bausparsumme von 24,1 Mio. Euro. Hinzu kommen
10,4 Mio. Euro für die Altersvorsorge im
Versicherungsgeschäft.
Die Kreissparkasse Gotha weist einen unveränderten Jahresüberschuss von 1,857
Millionen Euro aus, „mit der wir unsere
ohnehin gute Eigenkapitaldecke weiter
stärken wollen“, betonte Jörg Krieglstein.
„Es bleibt dabei: Wir spüren auch in Gotha
unverändert die Auswirkungen der europäischen Banken- und Staatsschuldenkrise.
Die Kreissparkasse Gotha steht aufgrund
kluger und strategisch vorsichtiger, vorausschauender Geschäftspolitik auf einem
unerschütterlichen, festen Fundament!“ Allerdings sei die gute Bilanz von 2015 angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen absolut kein Grund, sich auszuruhen.
„Im Gegenteil: Die weiter andauernde Niedrigzinsphase wird uns auch in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen
stellen!“, betonte Jörg Krieglstein.
Deshalb sei es, so Krieglstein, umso wichtiger, dass „wir unseren bisherigen Weg, der
auf eine noch kompetentere und individuellere Beratung setzt, weitergehen! Kurz
gesagt: Will der Kunde sein Vermögen erhalten und vergrößern, kommt er um eine
kompetente Beratung nicht herum. Das ist
für ihn elementar wichtig - und darauf haben wir unser Handeln eingestellt. Gleichzeitig registrieren wir eine verstärkte Nachfrage nach digitalen Angeboten. Deshalb
werden wir den Ausbau der Online-Filiale
in den nächsten Monaten forcieren. Wir
müssen das veränderte Kundenverhalten
berücksichtigen. Die Herausforderung besteht darin, die Stärken des stationären
Modells Sparkasse mit seinem engen Filialnetz mit den Online-Vertriebswegen zu
verbinden. Dies ist erforderlich für eine
qualitativ hochwertige und faire Beratung
zu immer komplexer und anspruchsvoller
werdenden Finanzprodukten, die nicht nur
stationär, sondern über alle Kommunikationswege und zu ausgeweiteten Beratungszeiten erfolgen muss.“
Annähernd stabil geblieben ist die Zahl der
Mitarbeiter in der Kreissparkasse Gotha:
245 Mitarbeiter hat die Kreissparkasse, darunter mit 169 Vollzeitkräften drei mehr als
im Vorjahr. Hinzu kommen 60 Teilzeitkräfte
und 16 Auszubildende. Insgesamt 300.000
Euro investierte die Kreissparkasse Gotha
im vergangenen Jahr in Technik und Gebäude.
Eine weitere Erfolgsgeschichte ist und
bleibt die Tätigkeit der Regionalstiftung
der Kreissparkasse Gotha. Gemeinsam unterstützten die Stiftung und die Sparkasse
Vereine und gemeinnützige Institutionen
in Stadt und Landkreis Gotha im Jahr 2015
mit insgesamt rund 671.000 Euro. Davon
hat die Regionalstiftung rund 303.000 Euro
Fördermittel vergeben. Das größte Einzelprojekt der Regionalstiftung war dabei die
Unterstützung von Projekten zur Denkmalpflege / Restaurierung von Kirchen im
Landkreis Gotha. 87.000 Euro brachte die
Regionalstiftung dafür auf.
Weitere 42.000 Euro stellte die Sparkasse
aus Mitteln des PS-Los-Zweckertrags für
gemeinnützige Zwecke in der Region zur
Verfügung.
Die Gothaer Karnevalisten spendeten kürzlich die Erlöse ihres traditionellen Grünkohlessens:
Ibolya Doebbeler (vorn, l.) und Peter Schmidt (vorn, 2. v.r.) von der GKG 1969 e. V. überreichten
je 250 Euro an Petra Winkler, Geschäftsführerin der Sunshinehouse gGmbH (vorn, 2. v. l.), und
Michael Horn, Geschäftsführer der Versatio gGmbH (vorn rechts).
Beide Gesellschaften sind soziale Träger und betreuen im Auftrag des Landkreises unbegleitete minderjährige Asylbewerber. Mithilfe der Spende sollen ehrenamtliche Sprachmittler eine
Anerkennung erhalten. Allein die Versatio gGmbH, in deren Räumen die Übergabe stattfand,
bietet in Gotha-West 16 Jugendlichen im Alter von 13 bis 18 Jahren Unterkunft und Lebenshilfe.
Die Jungen und Mädchen stammen aus dem Irak, dem Iran, Afghanistan, Syrien und Somalia.
Fürs Foto rückten Hasan, Ahmad, Amar, Omran, Lotfollah, Milad, Mohammed, Abdulwahab,
Hamid und Khorshed zusammen. Insgesamt hat der Landkreis derzeit für 88 unbegleitete
Minderjährige die Vormundschaft inne.
Landk rei s ak tu el l
Orden t l i c h e s E r g eb n i s t r ot z sc h w ier iger Bedingu ngen
Seite
16
N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6
Landk rei s ak tu el l
Aufwendige Schulsanierung geht in die Endphase
Zum neuen Schuljahr 2016/17 lernen die Kinder wieder in Schönau
Leinatal. Die finanziell wie von der Projektlaufzeit her größte Einzelbaustelle des
Landkreises Gotha befindet sich inzwischen
auf der Zielgeraden zur Fertigstellung. An
der Grundschule Christian Ludwig Brehm in
Schönau vor dem Walde läuft nun, mehr als
eineinhalb Jahre nach Beginn der Arbeiten,
der Innenausbau im Bestandsgebäude sowie im neu geschaffenen Anbau auf Hochtouren.
Derzeit geben sich Maler und Fliesenleger,
Elektriker und Heizungsbauer die Klinke in
die Hand. Am neu errichteten Gebäudeteil
bringen Handwerker zudem die Wärmedämmfassade aus Mineralwolle an. In drei
Jahresbeträgen investiert der Landkreis
Gotha ohne jegliche Fördermittel rund 3,6
Mio. Euro in die Generalüberholung dieses
Schulstandorts.
Landrat Konrad Gießmann zieht anlässlich
einer Stippvisite Bilanz: „Nachdem fast ein
Jahr lang Probleme aus der Vergangenheit
sichtbare Fortschritte verhinderten, ist inzwischen genau erkennbar, wie schön die
Grundschule des Leinatals in Kürze erstrahlen wird.“ Zum Schuljahresbeginn 2016/17
sollen die derzeit in Catterfeld unterrichteten Mädchen und Jungen wieder in ihr angestammtes Schulensemble zurückkehren
können.
Kurz nach Beginn der Arbeiten im Sommer
2014 waren Wände, Decken und auch Fundamente des Altbaus geöffnet worden. Dort
offenbarte sich stellenweise eine erheblich
schlechtere Bausubstanz als vermutet. Unter anderem musste, ehe äußerlich sichtbare Fortschritte erzielt werden konnten, das
Dach angehoben sowie ein Ringbalken neu
Anbau und Verbinder sind dem bestehenden Schulhaus vorgelagert.
betoniert werden. Auch die Gründung des
Gebäudes wurde stellenweise verstärkt was insgesamt zu erheblichen Mehrarbeiten und Verzögerungen im Ablaufplan
führte.
Die künftige Brehm-Schule besteht aus
dem sanierten Altbau, in dem sechs Klassenräume Platz finden, und einem neu entstandenen Flügel, in dessen Erdgeschoss
die Ausgabeküche und der mehrfach nutzbare Speisesaal untergebracht werden. Ein
Stockwerk darüber werden nachmittags die
Schülerinnen und Schüler in zwei Horträumen betreut. Die Achse zwischen den beiden Gebäudeteilen schafft der so genannte
Verbinder, in dem neben dem Treppenaufgang auch ein Aufzug installiert ist, womit
die Schönauer Einrichtung die zweite barrierefreie Grundschule des Landkreises ist.
Trockenbauer Rocco Traut verschließt die Deckenkonstruktion
im Inneren mit Gipskartonplatten.
Vorschläge für den Umweltpreis 2016 gesucht
Landkreis. Eine Vielzahl von Unternehmen und Betrieben im Landkreis Gotha,
seien sie in privater oder öffentlicher Hand,
sind in Freiflächen eingebettet. Um die
meist nachteiligen Wirkungen der Produktions- und Betriebsanlagen sowie Gebäude
auf die Natur sowie das Orts- und Landschaftsbild zu mildern, wurden diese Freiflächen und Grünanlagen oft sorgsam und
aufwendig angelegt. Ihr Erhalt erfordert zudem eine stete Pflege und Bewirtschaftung.
Der Wert dieser Freiflächen und Eingrünungen lässt sich anhand der Herstellungs- und
Unterhaltungskosten regelmäßig nur unzureichend darstellen.
Wie messe ich den Erfolg, wenn der Blick
benachbarter Einwohner sowie Erholungssuchender aus nah und fern nicht nur auf
Hallen, Funktionsgebäude und Betriebsgelände, sondern auch auf ästhetisch gestaltete Freiflächen und grüne Kulissen fällt?
Wie bewerte ich die Anerkennung von
Kunden und Geschäftspartnern? Gibt es ein
Mehr an Wohlfühlen und Identifikation der
Mitarbeiter mit einem repräsentativen und
gepflegten Erscheinungsbild des Unternehmens, wenn diese sich in ihrer Arbeit und in
den Pausen zumindest zeitweise im Grünen
bewegen können? Und wie erfasse ich das
Ansiedeln von Tier- und Pflanzenarten oder
das Entstehen von Biotopen auf diesen Flächen monetär?
Betriebsinhabern und Unternehmern fällt
es schwer, hierauf Antworten zu finden.
Dennoch sind sie oft bereit, mehr in die
Gestaltung ihrer Freiflächen zu investieren,
als Bau- und Naturschutzrecht ihnen auferlegen.
Daher lobt der Landkreis Gotha den Umweltpreis 2016 unter der Themenstellung
Umweltgerechte Freiflächengestaltung
- Visitenkarte des Unternehmens
aus! Gesucht werden Unternehmen und
Betriebe, die ihre Freiflächen und Grünanlagen unter ökologischen sowie landschaftsästhetischen Gesichtspunkten angelegt
haben - vielleicht sogar verbunden mit der
Entsiegelung von Flächen und dem freiwilligen Abriss alter, nicht mehr benötigter Bausubstanz - und dauerhaft multifunktional
bewirtschaften und pflegen. Die Auszeichnung ist mit 1.500 Euro dotiert.
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge oder Bewerbungen bis zum 30.04.2016 im Landratsamt Gotha, Umweltamt, 18.-März-Straße
50, 99867 Gotha, schriftlich ein!
Über die Vergabe des Umweltpreises entscheidet eine Jury in nicht öffentlicher Sitzung. Die Auszeichnung wird am Donnerstag, den 02.06.2016, übergeben.
gez. Gießmann
Landrat