Kurantrag muss richtig gestellt werden

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Kurantrag muss richtig gestellt werden
Pressemitteilung
Müttergenesungswerk empfiehlt:
Kurantrag muss richtig gestellt werden
Berlin, 21. Oktober 2010. Die neueste Statistik des Müttergenesungswerkes zeigt
für die erste Jahreshälfte 2010 eine erneute Steigerung der Ablehnungsquote bei
Anträgen auf Mütter- und Mutter-Kind-Kuren. Im ersten Halbjahr 2010 wurden 32%
der Anträge bei Krankenkassen abgelehnt, im Vergleich zum gleichen Zeitraum des
Vorjahres eine Zunahme von 3%. Aus diesem Anlass weist das Müttergenesungswerk darauf hin, wie wichtig es ist, den Antrag auf eine Kurmaßnahme richtig zu
stellen.
Zur Beantragung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme nach §§ 24 und 41
SGB V gehört auf jeden Fall ein ausführlich ausgefülltes Attest der Ärztin/des Arztes. „Neben dem ärztlichen Attest wollen Krankenkassen oft den sogenannten
Selbstauskunftsbogen. Hier ist Vorsicht geboten“, empfiehlt Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW in Berlin. Der Selbstauskunftsbogen ist nicht Bestandteil
des Antragsverfahrens. „Im Selbstauskunftsbogen werden sensible Daten über Gesundheits- und Lebenssituation der Mütter abgefragt. Das Ausfüllen dieses Bogens
ist freiwillig. Wenn die Frau zur Weiterleitung an die Krankenkasse bereit ist, sollte
sie diesen Bogen nur im verschlossenen Umschlag für die Begutachtung durch einen Arzt/Ärztin des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse dem Antrag beifügen
und diese Bestimmung vermerken. Der Bundesdatenschutz hat den Krankenkassen
enge Grenzen bei der Erhebung solcher Daten gesetzt.“
Jede Mutter, die sich zur Beantragung der Kurmaßnahme in einer der rund 1.400
Beratungsstellen beraten lässt, kann mit der BeraterIn besprechen, ob ein Selbstauskunftsbogen nötig ist. Die Beratungsstellen unterstützen nicht nur kostenlos bei
der Beantragung der Gesundheitsmaßnahme, sondern auch bei der Wahrnehmung
des Wunsch- und Wahlrechtes für die Klinikauswahl, ermitteln Hilfen für die Versorgung der Familie zu Hause.
„Anträge auf Kurmaßnahmen, die über die Beratungsstellen im MGW-Verbund gestellt werden, sind deutlich erfolgreicher“, erklärt Anne Schilling, „Sollte der Antrag
abgelehnt werden, helfen sie auch beim Widerspruchsverfahren. Die neuesten Zahlen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Widersprüche (56%) erfolgreich sind. Im
letzten Jahr wurden 48% erfolgreiche Widersprüche verzeichnet.“
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare unter: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030/33 00 29-14
[email protected], www.muettergenesungswerk.de
Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk. Zweck der Stiftung ist, Kuren für Mütter
zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände unter
dem Dach des Müttergenesungswerks (MGW) die Arbeit für Mütter zu stärken. Das geschieht mit den Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen des MGW. Denn Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr –
wobei die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden der Mütter oft auf der Strecke bleibt. Die Gesundheitsprobleme können in vielen Fällen mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt
das MGW mit seiner therapeutischen Kette an. Während eines Zeitraums von drei Wochen gewährleisten Mütter- und
Mutter-Kind-Kuren die umfassende Vorsorge und Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfelds. Beratungsstellen
bei den Wohlfahrtsverbänden unterstützen bei der Antragstellung und bei den Nachsorgeangeboten.