Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes für den

Transcription

Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes für den
AUS DEM GEMEINDERAT (Sitzung vom 25.09.2012)
Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes für den Gemeindewald
Nach Art. 19 Abs. 2 BayWaldG muss die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes auf
Forstwirtschaftspläne gestützt sein. Die Aufstellung der Forstwirtschaftspläne ist Staatsaufgabe. Den
Gemeinden sollen neue Forstwirtschaftspläne möglichst unmittelbar nach Ablauf der bisher geltenden
Forstwirtschaftspläne zur Verfügung stehen. Die Laufzeit der Forstwirtschaftspläne beträgt regelmäßig
20 Jahre, mit einer „Zwischenrevision“ nach 10 Jahren. Der 1992 für die Gemeinde Güntersleben
erstellte Forstwirtschaftsplan läuft zum 31.12.2012 aus.
Mit der Ausarbeitung der Forstwirtschaftspläne werden von der unteren Forstbehörde geeignete
freiberufliche Forstsachverständige beauftragt. Die Auswahl der Forstsachverständigen erfolgt nach
Angebotseinholung einvernehmlich mit der Gemeinde Güntersleben.
Die geschätzten Gesamtkosten für die neue Forsteinrichtung für die ca. 266 ha des Gemeindewaldes
Güntersleben betragen rund 12.000,00 €. Auf die Gemeinde Güntersleben entfallen 50% der dem Staat
entstehenden Kosten, das heißt rund 6.000,00 €. Die Kosten der Sachverständigen werden von der
Forstverwaltung vorfinanziert.
Frau Raunecker, Abteilungsleiterin am Amt für Landwirtschaft und Forsten, die als Referentin bei der
Gemeinderatssitzung anwesend war, bedankte sich für das große Interesse am Thema
„Forstwirtschaftsplan“ und erklärte, dass der Forstwirtschaftsplan im Wesentlichen aus den Teilen
- Revierbuch mit Fällungsplan
- Forstbetriebskarte, wetterbeständig und digitalisiert
- Textteil in Buchform und digitalisiert
- ungeschnittene Farbkarte
- Übersichtskarte
- Abzüge der Forstbetriebskarte
sowie, falls gewünscht, einer digitalisierten Standortkarte besteht. Neben diesen Bestandteilen können
zusätzliche Leistungen durch die Gemeinde beauftragt werden. Hier wäre, auch nach Rücksprache mit
der zuständigen Försterin Frau Fricker, die Beauftragung der vor 20 Jahren bereits durchgeführten
Starkeichen/-buchen-Inventur zu empfehlen. Sollte dies zusätzlich gewünscht sein, müsste es in den
Ausschreibungstext mit aufgenommen und beschlusstechnisch vom Gemeinderat festgehalten werden.
Außerdem muss der Gemeinderat entscheiden, ob dafür Hilfskräfte mit ausgeschrieben werden sollen
oder eigenes Personal verwendet wird.
Der Gemeinderat hat die erforderliche Erstellung eines neuen Forstwirtschaftsplanes für die nächsten
20 Jahre beschlossen und sein Einverständnis mit der durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Würzburg vorgeschlagen Zeitplanung sowie einer Kostenübernahme von 50% der
entstehenden Kosten erklärt. Nach Kostenschätzung sind dies ca. 6.000,00 €. Das erforderliche
Hilfspersonal für die Waldaufnahme wird durch die Gemeinde Güntersleben gestellt. Bei der Erstellung
des Forstwirtschaftsplanes soll außerdem die Wertschöpfung der Starkbuchen und -eichen erfasst
werden.
Chronik für die Gemeinde und Jubiläumskalender 2013
Bürgermeister Joßberger erklärte, dass die Überlegungen und Vorschläge für die Gestaltung des
Jubiläumsjahres 2013 „900 Jahre Güntersleben“ in der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2012
ausführlich dargestellt wurden. Als Vorschlag für weitere Vorgehensweise wurde im März festgehalten:
• Weitere Erarbeitung der Planung und der Projekte durch die AG Jubiläum
• Information, Beratung und evtl. Beschlüsse im Gemeinderat
• Einbeziehung der örtlichen Vereine und der Bevölkerung
• Bilden von Arbeitsgruppen
In der Zwischenzeit wurden die Vorbereitungen von zahlreichen Beteiligten mit hohem Einsatz intensiv
vorangebracht. Insbesondere hat sich die Arbeitsgruppe „Jubiläum“ , in der neben
Einzelpersönlichkeiten auch Vertreter der drei Gemeinderatsfraktionen mitwirken, seit Dezember 2010
bereits neun mal getroffen, viele Überlegungen angestellt und konkrete Vorschläge erarbeitet.
Auch im Vereinsring wurde die Beteiligung der Vereine und Organisationen auf mehreren Sitzungen
behandelt. Dieser hat zudem einen eigenen Festausschuss gebildet, der das große Jubiläumsfest mit
Festumzug und Höfefest gezielt plant. Für dieses riesige Vorhaben sind zahlreiche Zusagen für eine
Teilnahme eingegangen. Dazu hat es eine eigene öffentliche Versammlung mit den Anwohnern im
Altort gegeben, auch hier war die Resonanz sehr positiv. Um auch die Ortsbewohner auf dem
Laufenden zu halten, wurde häufig in der Dorfzeitung und bei verschiedenen öffentlichen
Veranstaltungen berichtet.
In der Zwischenzeit wurde auch das Jubiläumslogo vom Gemeinderat beschlossen. Für den geplanten
Geschichtsweg ist im August die Förderzusage eingegangen. Für das geplante Kolpingdenkmal auf
dem Kirchplatz ist die Vorstellung eines Modells vom beauftragten Steinmetz angekündigt.
Auf Vorschlag der AG Jubiläum sollen in dieser Sitzung die Vorhaben „Chronik für die Gemeinde
Güntersleben“ und der „Jubiläumskalender 2013“ beraten und entschieden werden. Deswegen wurde
für diese Sitzung Dr. Josef Ziegler als Verfasser der Chronik eingeladen, um diese im Überblick
vorzustellen. Außerdem wird Frau Schinagl, die den Auftrag für die grafische Gestaltung der Vorhaben
für das Jubiläumsjahr mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. März 2012 auf Grundlage der
Kostenschätzung vom 27.01.2012 erhalten hat, ihre Gestaltungsvorschläge für die Chronik und für den
Kalender vorstellen.
Dr. Ziegler erklärte, dass die Chronik bisher in Form eines gegliederten Manuskripts vorliegt. Die
Gestaltung wird Aufgabe von Frau Schinagl sein, welche im Anschluss an die Vorstellung des
Manuskripts ebenfalls noch einige fertig ausgearbeitete Probeseiten vorstellen wird.
Das fertige Manuskript umfasst derzeit 345 Seiten. Hinzukommen werden noch ca. 350 Bilder, was im
Ergebnis ein Buch von ca. 500 Seiten ergeben wird.
Die Gliederung der Chronik erfolgt in 12 großen Abschnitten, welche insgesamt, sowie in den einzelnen
Unterabschnitten, chronologisch und nach Themenschwerpunkten gegliedert sein werden. Die
Abschnitte werden wie folgt benannt sein:
• Siedlungsgeschichte und Dorfentwicklung
• Kirche und Pfarrei
• Dorfverwaltung und Kommunalpolitik
• Landwirtschaft, Weinbau, Wald und Flur
• Handwerk, Handel, Erwerbstätigkeit
• Nachrichten, Verkehr, Versorgung
• Soziale Verhältnisse und Gesundheitsweisen
• Schule, Bildung, Erziehung
• Kunst, Kultur, Musik
• Vereine und Gemeinschaftsleben
• Brauchtum, Mundart, Tracht
• Sagen und Legenden
Hinter diesen Abschnitten verbirgt sich im einzelnen:
Siedlungsgeschichte und Dorfentwicklung
Vor- und frühgeschichtliche Spuren
Der Ortsname als Hinweis auf die Entstehung des Dorfes
Erster urkundlicher Nachweis 1113
Dorf am Dürrbach
Die kurze Dorfherrschaft der Lutolde
Die Kirchenburg als Macht- und Herrschaftszentrum
Dorfbrand im Jahr 1510
Die Günterslebener huldigen ihrem Fürsten
Die Matrikelbücher der Pfarrei mit den Namen und Lebensdaten der Dorfbewohner
Die Ortsbeschreibung des Amtes Arnstein von 1594
Die Pest in Güntersleben
Der 30-jährige Krieg
Arme und reiche Familien, Höfe und Vermögen um 1700
Ortsplan und Häuserbuch von 1740
Das Dorf zur Zeit des P. Ignatius Gropp um 1750
Die Schrecken der Franzosenkriege
Nach der Säkularisation von 1803: Neue Herrschaft und Kriegslasten
Hungerjahre
Das Dorf wächst und verändert sich
Die Kriege von 1866 und 1870/71
Auswanderer nach Amerika
Gesellschaftliche Veränderungen und technischer Fortschritt nach der Reichsgründung
Im Ersten Weltkrieg 1914 - 1918
Bewegte Nachkriegsjahre, Inflation und Wirtschaftskrise
Im Dritten Reich
Der Zweite Weltkrieg 1939 - 1945
Nachkriegszeit und Währungsreform
Im Zeichen des deutschen Wirtschaftswunders
Der Wandel vom Bauerndorf zur Wohngemeinde
Güntersleben im 21. Jahrhundert
Kirche und Pfarrei
Die Lorenzkirche
Güntersleben wird Pfarrei
Klosterdorf Güntersleben
Der Kirchenpatron St. Maternus
Die Pfarrkirche St. Maternus und die Wallfahrt
Der Echterturm der Pfarrkirche
Ausstattung der Kirche in der Barock- und Rokokozeit
Pater Ignatius Gropp
Die Pfarrer von Güntersleben nach der Säkularisation
Pfarr Jakob Hofmann und der Rechtsstreit über die Baulasten
Kirchenbau nach 1900
Evangelische Christen in Güntersleben
Kirchliches Leben und religiöse Praxis heute
Dorfverwaltung und Kommunalpolitik
Ämter und Gerichte unter den Fürstbischöfen
Schultheiß – Gemeindevorsteher – Bürgermeister
Dorfgericht – Gemeindeausschuss – Gemeindeversammlung
Heimatrecht und Bürgerrecht
Abgaben und Dienstpflichten
Gemeindehirt, Gemeindediener, Flur- und Dorfwächter
Feuersicherheit und Brandbekämpfung
Gemeinde und Pfarrei
Demokratie, Wahlrecht und Parteien in der Weimarer Republik
Kommunalpolitische Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg
Gemeinde im Wandel: Aufgaben, Personal, Finanzen
Landwirtschaft, Weinbau, Wald und Flur
Landwirtschaft auf großer Flur und kargen Böden
Die Schafweide
Tiere und Maschinen in der Landwirtschaft
Die Flurbereinigung
Das Bild des Bauerndorfs verblasst
Weinbau mit Tradition und Zukunft
Der Wald
Die Jagd
Flurnamen
Die Feldgeschworenen
Handwerk, Handel, Erwerbstätigkeit
Handwerk und Handel im Dorf
Die Gemeindeschmiede
Die Mühle
Gemeindeschänke und Gasthäuser
Betriebe und Arbeitsplätze in neuer Zeit
Nachrichten Verkehr, Versorgung
Post, Telefon, Rundfunk, Fernsehen und Internet
Private und öffentliche Verkehrsmittel
Wasser vom Brunnen und aus der Leitung
Strom und Gas
Soziale Verhältnisse und Gesundheitswesen
Bis dass der Tod euch scheidet
Viele Kinder, früher Tod und langes Leben
Die Armen im Dorf
Krankheit und Pflege
Schule, Bildung, Erziehung
Die Schule in Güntersleben
Mit der Anstalt begann es: Kindertagesstätten
Die Schwestern aus dem Kloster Maria Stern
Die Volkshochschule
Von der Pfarrbücherei zur Bücherei im Lagerhaus
Kunst, Kultur, Musik
Bildstöcke und Feldkreuze als Zeugnisse der Volkskunst und Volksfrömmigkeit
Der Kunstmaler Augustin Kolb
Musik und Gesang
Das Lagerhaus
Vereine und Gemeinschaftsleben
Vereine, die es einmal gab
Vereine heute
Brauchtum, Mundart, Tracht
Kirchweih, Fastnacht, Dorf- und Vereinsfeste
Das Maternusfest
Wallfahrten und Wallgänge in Dorf und Flur
Dörfliches Brauchtum im Jahreskreis
Geburt, Heirat, Tod
Mundart, Dorf- und Sippennamen
Die Günterslebener Tracht
Sagen und Legenden
Wie der Ortsname Güntersleben entstand
Wie der Bau der Kirche am Kühhaug verhindert wurde
Wie ein Gefangener auf die Fürbitte des hl. Maternus in Freiheit kam
Insgesamt wurde hierbei versucht, nicht nur Fakten aneinanderzureihen, sondern diese in
Zusammenhang mit der „Großen Geschichte“ zu bringen. Das Buch beinhaltet zudem ca. 800
Fußnoten, welche sich am Ende eines jeden Abschnitts befinden und Informationen wie beispielsweise
Quellenangaben beinhalten, um auch dem kritischen Blick von Fachleuten gerecht werden zu können
und die Möglichkeit bietet, sich tiefer in einzelne Themen einlesen zu können. Gleichwohl ist die
Zielgruppe der Chronik in erster Linie eine andere. Sie richtet sich nämlich an alle interessierten
Leserinnen und Leser und ist auch unterhaltsam und für jeden verständlich geschrieben. Durch Bilder
und kurze Anekdoten wird zusätzlich versucht, eine gewisse Auflockerung und Orientierungshilfe zu
geben.
Anhand von Zahlen, Statistiken und Bildern im Vergleich Früher-Heute soll außerdem die Veränderung
im äußeren und inneren Erscheinungsbild dargestellt und mit den Klischees über die „guten alten
Zeiten“ aufgeräumt werden.
Mit diesem Überblick, der gespickt war mit vielen Hintergrundinformationen und kleinen, oftmals sehr
amüsanten Auszügen aus dem Entwurf der Chronik, hat Herr Dr. Ziegler es verstanden, das Interesse
bei den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern und Zuhörern zu wecken.
Bürgermeister Joßberger bedankte sich auch im Namen des Gemeinderats für dieses umfassende
Werk.
3. Bürgermeister Odoj schloss sich diesem Dank an und erklärte, dass seine Ängste, dass die Chronik
ein streng wissenschaftliches Werk werden wird, nach dieser kurzweiligen Vorstellung und der
Erklärung des Aufbaus zerstreut wurden.
Nach dieser inhaltlichen Vorstellung der Chronik im Gemeinderat stellte Frau Schinagel die geplante
grafische Gestaltung vor.
Sie erklärte, dass die Gestaltung der Buchseiten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Jubiläum
entstanden ist. Vorgabe der AG war gewesen, dass das Endformat der Chronik 22,5 cm x 21,5 cm
betragen soll. Ausgehend hiervon und bezugnehmend auf die Länge des Manuskripts sowie die
verfügbaren Bilder ist davon auszugehen, dass die fertige Chronik aus ca. 480 Seiten bestehen wird.
Frau Schinagl zeigte in ihrem Vortrag einige Probeseiten, wie die künftige Chronik aussehen wird.
Das Cover des Buchs soll als Hardcover ausgeführt werden. Die Gestaltung der Front soll nach
Vorgaben der AG eher schlicht gehalten sein. Textlich wird die Urkunde mit der Ersterwähnung der
Gemeinde Güntersleben als Wasserzeichen im Hintergrund zu erkennen und das Wort „Güntersleben“
zu lesen sein. Die Gestaltung insgesamt soll locker und leicht verständlich sein. Hierfür stehen dem
Büro neben dem Manuskript auch viele historische Aufnahmen zur Verfügung.
Für das Jubiläumsjahr 2013 soll zudem ein Jubiläumskalender aufgelegt werden. Hierfür hat in
Absprache mit der Arbeitsgruppe Jubiläum Frau Schinagl einen Entwurf erarbeitet. Dieser wurde nun
ebenfalls von ihr vorgestellt.
Frau Schinagl erklärte, dass der Kalender aus insgesamt 14 Seiten im Format DIN-A3 Quer bestehen
wird. Hier wird es neben dem Deckblatt und den 12 Blättern für die einzelnen Monate ein weiteres Blatt
geben, auf dem erklärt sein wird, was auf den einzelnen Kalenderblättern zu sehen ist. Die verwendeten
Bilder stammen hauptsächlich von den „Fotofreunden Güntersleben“ und wurden dem Grafikbüro zur
Verfügung gestellt. Die restlichen Aufnahmen stammen aus dem Archiv der Gemeindeverwaltung.
Im kalendarischen Teil werden neben den Sonn- und Feiertagen zusätzlich die Veranstaltungen, welche
im Rahmen des 900 jährigen Jubiläums stattfinden werden, farblich hervorgehoben und benannt sein.
Nach diesen ausführlichen Informationen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Gemeinderat beschließt die Herausgabe einer Ortschronik für Güntersleben. Herausgeber
ist die Gemeinde. Der Verfasser Dr. Josef Ziegler stellt hierfür unentgeltlich sein Manuskript zur
Verfügung. Ihm werden 50 Freiexemplare zur Verfügung gestellt. Mit der graphischen
Gestaltung ist das Graphic - Design Büro Ingrid Schinagl auf der Grundlage des Angebots von
27.01.2012 beauftragt. Die Fertigstellung soll bis Ende 2012 erfolgen. Die Präsentation der
Chronik ist bei der Auftaktveranstaltung des Jubiläumsjahres am Neujahrstreffen am
13.01.2013 geplant. Der Verkauf der Chronik geschieht durch die Gemeinde, der Verkaufspreis
wird rechtzeitig festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.
2. Der Gemeinderat beschließt die Herausgabe eines Jubiläumskalenders 2013. Herausgeber ist
die Gemeinde. Mit der grafischen Gestaltung ist das Graphic - Design Büro Ingrid Schinagl auf
der Grundlage des Angebots von 27.01.2012 beauftragt. Die Fertigstellung soll bis November
2012 erfolgen. Der Verkauf des Kalenders geschieht durch die Gemeinde. Die Verwaltung wird
beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.
3. Der Auftrag für den Druck der Ortschronik Güntersleben ergeht an die Firma Bonitasprint
Gmbh, Max-von-Laue-Straße 31, 97080 Würzburg, mit einer Stückzahl von 1000 Exemplaren
auf der Grundlage des Angebots vom 24.09.2012.
4. Der Auftrag für den Druck des Kalenders ergeht an die Firma Flyeralarm, mit einer Stückzahl
von 500 Exemplaren auf der Grundlage des Angebots vom 24.09.2012.
Die Gemeinde Güntersleben bringt für das 900-jährige Jubiläum Günterslebens einen
Jubiläumskalender für 2013
heraus.
Dieser kann ab 19. November 2012 zu einem Preis von 12,00 € im Bürgerservice des Rathauses
erworben werden.
Bebauungsplan „Platte“
Festlegung des 1. Bauabschnittes (BA 1.1)
Der Umgriff des vorgeschlagenen Bauabschnittes 1.1, der in direkter Absprache mit dem Planungsbüro
Auktor zustande gekommen ist, ist bedingt durch entwässerungstechnische Gegebenheiten.
Der Bereich des vorliegenden Bauabschnittes ist entwässerungstechnisch vollständig der bestehenden
Kanalisation im Bereich der Altenbergstraße zugeordnet, so dass hier ein in sich geschlossenen und
unabhängig funktionierendes Entwässerungssystem entsteht.
Eine Erweiterung des Bauabschnittes 1.1 innerhalb der gemeindlichen Flächen würde auf Grund des
Geländeverlaufes eine zweite Anbindung an das Kanalnetz in der Weinbergstraße erforderlich machen,
was bei einer Verwirklichung vor der Durchführung des Umlegungsverfahrens im Bauabschnitt 1.2 nur
mit Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer möglich ist und einen vorzeitigen
Erschließungsaufwand im Bereich des Bauabschnittes 1.2 zur Folge hätte. Eine
erschließungstechnische Unterteilung des Bauabschnittes 1.1 in einzelne Unterabschnitte beginnend an
der Altenbergstraße ist, soweit dies von der Gemeinde gewünscht wird, jedoch problemlos möglich. Die
im Bauabschnitt 1.1 enthaltenen Retentionsräume sind ausreichend, um für diesen Bauabschnitt eine
geregelte Ableitung des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Der Umfang der erforderlichen
Ausgleichsflächen wird anteilmäßig im Bezug auf die baulich genutzten Flächen ermittelt.
Der Bauabschnitt stellt nur einen Teil der für die dortige Nutzung erforderlichen Ausgleichsflächen /
Ausgleichsmaßnahmen bereit. Da zusätzlich externe Ausgleichsflächen herangezogen werden, die
bereits durch die Gemeinde im Rahmen des Ökokontos erstellt wurden, stellen diese eine anteilmäßig
abbuchbare Masse dar, die unabhängig von der Grüße des Bauabschnittes in der jeweils erforderlichen
Größe vom Ökokonto abgebucht werden. Um eine ausreichende Wendemöglichkeit für Linienbusse zu
erreichen und so bereits im ersten Bauabschnitt eine Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr gewährleisten zu können, kann im Anschluss an das geplante Rückhaltebecken
ein provisorischer Wendeplatz in Schotterbauweise erstellt werden, der auch gleichzeitig durch
Müllfahrzeuge oder baubedingten Schwerlastverkehr genutzt werden kann.
Anzahl der Baugrundstücke im Bauabschnitt 1:1
Baugrundstücke Bereich Gebäudetyp A (GFZ 0,6) Gemeinde
Baugrundstücke Bereich Gebäudetyp B (GFZ 0,8) Gemeinde
Baugrundstücke Bereich Gebäudetyp B (GFZ 0,8) Privat
Baugrundstücke gesamt
29
7
4
40
Ermittlung der Nettobauflächen für den Bauabschnitte 1.1
Nettobauflächen Bereich Gebäudetyp A (GFZ 0,6) Gemeinde
Nettobauflächen Bereich Gebäudetyp B (GFZ 0,8) Gemeinde
Nettobauflächen Bereich Gebäudetyp B (GFZ 0,8) Privat
Nettobauflächen gesamt
ca. 15.850 m²
ca. 3.350m²
ca. 2.250m²
ca. 21.450 m²
Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat der Festlegung des BA 1.1 entsprechend dem
vorliegenden Plan zugstimmt.
Bebauungsplan „Platte“
Vergabe des Planungsauftrages für die Erschließungsplanung
In Absprache mit dem Fachanwalt der Gemeinde, Herrn Dr. Reicherzer, soll die Erschließungsplanung
für den Bauabschnitt 1.1 bis einschließlich Ausführungsplanung von der Gemeinde vergeben werden.
Die Ergebnisse dieser Planungen werden dann Anlage des noch abzuschließenden
Erschließungsvertrages.
Dazu liegt ein Honorarangebot der Auktor Ingenieur GmbH vom 31.05.2012, überarbeitet am
24.08.2012 vor.
Im Einzelnen geht es um folgende Bereiche:
Objekt Straßenbau mit vorläufigen Kosten von
470.000 €
Objekt Schmutzwasserkanal mit vorläufigen Kosten von
300.000 €
Objekt Wasserversorgung mit vorläufigen Kosten von
150.000 €
Entwurfsvermessung
Objekt Regenwasserbewirtschaftung mit vorläufigen Kosten von
470.000 €
Objekt Freianlage mit vorläufigen Kosten von
70.000 €
Die Kosten sind jeweils netto und ohne Nebenkosten.
Die weiteren Teilleistungen Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und
Objektbetreuung und die gesamte Bauvermessung sollen dem Erschließungsträger übertragen werden.
Der Gemeinderat hat der Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 19 in 97080 Würzburg, den Auftrag für
die Erschließungsplanung für den Bauabschnitt 1.1 im Baugebiet Platte gemäß dem Angebot vom
31.05.2012, überarbeitet am 24.08.2012, erteilt.
Straßenunterhaltungsarbeiten in der Thüngersheimer Straße – Auftragsvergabe
Im Bereich zwischen dem Flurparkplatz und der Gemarkungsgrenze sind die Fahrbahnränder sehr stark
ausgefranst und abgefahren. Aus diesem Grunde wurde im Zuge einer Ausschreibung ein Angebot für
die Sanierung der Fahrbahnränder auf ca. 800 lfm eingeholt.
Es ist vorgesehen, die Fahrbahnränder auf einer Breite zwischen 1,20 und 2,0 m ca. 6 cm stark
abzufräsen und mit einer neuen Asphalttragdeckschicht wieder herzustellen. Die Fahrbahnränder
müssten auch bei einer Erneuerung der Asphaltdeckschicht auf die gesamte Breite entsprechend
saniert werden.
Für diese Arbeiten wurde von 6 Firmen jeweils ein Angebot angefordert.
Der an erster Stelle liegende Bieter, die Firm Stolz aus Hammelburg, schließt mit einer BruttoAngebotssumme von 34.724,68 € ab.
Der Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2012 beschlossen,
dem Gemeinderat die Auftragsvergabe für die Sanierung der Fahrbahnränder entlang der
Thüngersheimer Str. im Bereich zwischen dem Flurparkplatz und der Gemarkungsgrenze an den
wenigstnehmenden Bieter, die Bauunternehmung Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, Gregor-Stolz-Straße 6,
97762 Hammelburg zum Brutto-Angebotspreis von 34.724,68 €, zu empfehlen.
Dieser Empfehlung stimmte der Gemeinderat zu.
Vergabe Beweissicherungsverfahren
Erschließung Baugebiet „Finkenstraße“
Durch die Auktor Ingenieur GmbH wurde für die Beweissicherung der vorgesehenen Baumaßnahmen
„Erschließung Baugebiet Finkenstraße“ und „Kanalsanierungen 2012“ ein gemeinsames Angebot
eingeholt. Dieses Angebot wurde durch die Verwaltung entsprechend den Erfordernissen der beiden
Baumaßnahmen in einem Preisspiegel aufgeteilt und entsprechend ergänzt.
Für die Beweissicherung der vorhandenen Bebauung vor Beginn der Baumaßnahme wurde von zwei
Sachverständigen jeweils ein Angebot eingeholt.
Der wenigstnehmende Bieter schließt mit einer umgerechneten Angebotssumme von 1.184,05 € ab.
Es wurde deshalb vorgeschlagen, den wenigstnehmenden Bieter, das Ingenieur- und
Sachverständigenbüro Dipl.-Ing (FH) Henneberger, Würzburg, mit den erforderlichen Arbeiten der
Beweissicherung zu beauftragen. Eine Umlegung der Kosten für die Beweissicherung ist möglich. Der
Gemeinderat hat beschlossen das Ing.-Büro Henneberger mit der Beweissicherung zu beauftragen.
Kanalsanierungen 2012
Für die Beweissicherung der vorhandenen Bebauung vor Beginn der Baumaßnahme wurde von zwei
Sachverständigen jeweils ein Angebot eingeholt.
Der wenigstnehmende Bieter, das Ing.-Büro Henneberger, Würzburg, schließt mit einer umgerechneten
Angebotssumme von 1.725,50 € ab.
Der Gemeinderat hat beschlossen das Ing.-Büro Henneberger mit der Beweissicherung zu beauftragen.
Radweg im Dürrbachtal
Der Gemeinderat hat am 12.04.2011 den Ausbau des Radweges zwischen der Dürrbachbrücke nach
der Kläranlage bis zur Gemarkungsgrenze beschlossen, sowie den Auftrag für die Planung und
Bauleitung an den Verband für Ländliche Entwicklung erteilt. Mit Beschluss vom 17.05.2011 wurde
durch den Gemeinderat auch noch der Ausbau des Teilstücks vom Kindergarten „Villa Kunterbunt“ bis
zum Bauhof beschlossen und der Auftrag für die Planung und Bauleitung ebenfalls an den Verband für
Ländliche Entwicklung (VLE) vergeben. Die fertige Entwurfsplanung wurde der Gemeinde Güntersleben
mit Schreiben vom 05.04.2012 vorgelegt. Gleichzeitig wurde die Planung dem Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken zur Prüfung und Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vorgelegt. Der
Markt Rimpar sowie die Gemeinden Veitshöchheim und Güntersleben beantragten für die Maßnahme
„Landwirtschaftlicher Wegebau zum Lückenschluss von Wander- und Radwegnetzen“ Zuwendungen.
Für dieses gemeindeübergreifende Vorhaben muss eine der drei Gemeinden/Markt die Federführung
übernehmen. Der Markt Rimpar, als größter Maßnahmenträger, hat sich dazu bereit erklärt. Nach
vorläufiger Klärung der erforderlichen Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde
die Ausschreibung durch das VLE vorgenommen.
Die Ausschreibungsergebnisse der Gemeinde Güntersleben für die zwei vorgesehenen Abschnitte sind
wie folgt ausgefallen:
Weg 1 am Dürrbach 67.620,35 €; lt Kostenschätzung 74.029,92 €
Weg 2 am Mühlweg 27.093,93 €; lt. Kostenschätzung 24.563,63 €
Die Aufträge wurden durch den federführenden Markt Rimpar, an die Fa. Stolz aus Hammelburg
entsprechend dem Vergabevorschlag des VLE vergeben.
Bei der Baueinweisung am 18.09.2012 wurde der Baubeginn auf den 08.10.2012 festgelegt. Durch die
Fa. Stolz ist ein Bauzeitenplan zu erstellen und den Gemeinden zu übergeben.
Am 17.09.2012 wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde der endgültige Umgriff für die erforderlichen
Ersatzmaßnahmen besprochen. Hierbei hat man sich auf eine Teilfläche von 994 m² aus dem Flurstück
Fl. Nr. 1018/2, welches ein Wirtschaftsweg entlang des Dürrbaches ist, verständigt. Diese muss nun
dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gemeldet werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Güntersleben hat der gesamten Abwicklung des Projekts durch den
Markt Rimpar für das gemeindeübergreifende Vorhaben „Landwirtschaftlicher Wegebau zum
Lückenschluss von Wander- und Radwegnetzen“ zugestimmt.
Am 25.07.2012 hatte Kreisbrandrat Heinz Geißler aus dem Landratsamt Würzburg zu einer
Bürgermeisterbesprechung zur „Teilnahme am erweiterten Probebetrieb im Digitalfunk“ eingeladen.
Referent zum Thema war Herr Hench, stellv. Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbands Bayern, der
zusammenfassen zum Sachstand des Projekts Digitalfunk berichtete:
Über die Notwendigkeit des Digitalfunks:
Der bisher genutzte Analogfunk ist im Bereich der Feuerwehren auf Kreisebene aufgebaut und
organisiert. Der Digitalfunk für alle BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) wie
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Bundespolizei, Zoll, und Hilfsorganisationen wird ein
bundesweit zusammenhängendes Netz sein. Ein Beispiel für die Notwendigkeit ist neben der oft nur
sehr undeutlichen Wiedergabe, dass bei Großeinsätzen, vor allem bei Unwettereinsätzen regelmäßig
der Funkkanal „vollläuft“, weil bei zu viel Funkverkehr mit Statusmeldungen und Durchsagen kein
Durchkommen mehr für wichtige Gespräche möglich ist. Außerdem können im Digitalfunk auch
Einsatzadressen über SDS (vergleichbar SMS am Handy) auf die Funkgeräte gesendet werden.
Details zum Netzaufbau:
Der Netzaufbau wird von den einzelnen Bundesländern organisiert. Zur Realisierung werden möglichst
vorhandene Funkmasten mit genutzt. Es müssen aber auch neue Masten errichtet werden, wenn bisher
kein geeigneter Standort zur Verfügung steht. Bayern ist mit ca. 950 Funkstandorten das Bundesland,
das mit weitem Abstand die meisten Standorte bauen muss. Dies liegt zum einen an der großen Fläche
und der schwierigen Topographie von den Mittelgebirgen bis zu den Alpen, aber auch daran, dass
Bayern einen höheren Versorgungsstandard gewählt hat. Das analoge Funksystem wird erst
aufgegeben werden können, wenn alle Leistungen einschließlich der Alarmierung vom Digitalfunk
übernommen sind.
Inbetriebnahme des Netzes und Umrüstung auf digitale Funkgeräte (Migration):
Das Netz in Bayern wird in sechs Netzabschnitten aufgebaut und in Betrieb genommen. Der
Netzabschnitt (NA) 34 München und Umgebung ist bereits als Pilotprojekt in Betrieb gegangen. Bereits
sechs Monate vor Beginn der Migrationsphase müssen Projektgruppen in den einzelnen
Netzabschnitten bzw. in den dazugehörigen Leitstellenbereichen die Einsatztaktik, Betrieb, Beschaffung
und Einbau Endgeräte, Integrierte Leitstelle, Schulung, Test und Öffentlichkeitsarbeit usw. organisieren.
Etwa 14 Monate nach Beginn der Migrationsphase läuft der erweiterte Probebetrieb. Für den
Netzabschnitt Unterfranken (NA 38) soll dieser Probebetrieb voraussichtlich im Februar 2014 anlaufen.
Über die Teilnahme an diesem Probebetrieb soll heute für die Günterslebener Feuerwehr entschieden
werden. Der erweiterte Probebetrieb dient dem Test und der Abnahme des Netzes im jeweiligen
Netzabschnitt. Es ist besonders wichtig, dass genügend Feuerwehren in der Fläche am erweiterten
Probebetrieb teilnehmen, um Mängel am Netz oder auch Versorgungslücken bei der Netzabdeckung
festzustellen, da in dieser Phase evtl. auftretende Mängel auf Kosten des Freistaates behoben werden.
Treten Mängel erst nach offizieller, flächendeckender Einführung auf, bleibt jede Kommune selbst auf
den Kosten sitzen.
Teilnahmeerklärung ist notwendig und soll bis Ende September 2012 im Landratsamt vorliegen.
Für den Analogfunk gibt es bundesweit eine BOS-Funkrichtlinie. Der Bund hat eine überarbeitete BOSFunkrichtlinie, die sowohl den Analog- als auch den Digitalfunk regelt, bisher noch nicht erlassen. Bis
zur Einführung der Richtlinie in Bayern wird die Teilnahme der nichtstaatlichen BOS über die sog.
Teilnehmerregelung geregelt. Sobald die BOS-Digitalfunkrichtlinie auf der Bundesebene in Kraft ist und
in Bayern eingeführt ist, wird die Teilnahme der nichtstaatlichen BOS auf dieser Rechtsgrundlage
geregelt und die Teilnahmeerklärung erübrigt sich dann.
Kosten des Digitalfunks: Investitions- und Betriebskosten:
Die Anschaffungskosten für ein Handsprechfunkgerät belaufen sich auf ca. 680 €. Nach Abzug der
Förderung verbleiben ca. 150 € pro Handsprechfunkgerätesatz bei der Gemeinde. Ein
Fahrzeugfunkgerätesatz beläuft sich nach Abzug des förderfähigen Betrags auf ca. 300 € für die
Gemeinde. Hier kommen noch Einbaukosten von ca. 1.500 € pro Fahrzeug dazu. Der Einbau wird nicht
gefördert.
Der Entwurf einer Förderrichtlinie liegt vor. Es ist vorgesehen, eine gewisse Anzahl von
Handsprechfunkgeräten pro Fahrzeug zu fördern. Bei der Beschaffung der Geräte ist an eine
landkreisweite Sammelbeschaffung gedacht. Sollten die Geräte für den Probebetrieb vor Inkrafttreten
der Förderrichtlinie beschafft werden, wird die Gemeinde bei der Regierung einen Antrag auf
Förderunschädlichkeit stellen.
Die Gemeinde Güntersleben verfügt momentan über 12 analoge Handsprechfunkgeräte und über 5
analoge Fahrzeugfunkgeräte.
Für den erweiterten Probebetrieb ist angedacht, 14 digitale Handsprechfunkgeräte einzusetzen.
Nach kurzer Diskussion über Einbaukosten, Anzahl der Geräte, Gerätetypen und Fördermöglichkeiten,
stimmte der Gemeinderat der Teilnahmeregelung am Digitalfunk BOS für den Netzabschnitt
Unterfranken (NA 38) mit dem Freistaat Bayern zu. Für den erweiterten Probebetrieb können bis zu 14
Handsprechfunkgeräte beschafft werden. Falls zum Zeitpunkt der Beschaffung die entsprechende
Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist, ist bei der Regierung von Unterfranken ein Antrag auf
Förderunschädlichkeit für die Beschaffung zu stellen.
Sanierung Sporthalle - Architektenvertrag
In der Sitzung des Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses vom 18.09.2012 hat Architekt
Matthias Versbach vom Architekturbüro Dold + Versbach aus Giebelstadt seine Planung für das
Bauvorhaben „Sanierung der TSV Sporthalle“ vorgestellt.
Die Planung beinhaltet neben der energetischen Sanierung unter anderem Veränderungen an der
Hallentechnik, Erneuerung der Umkleideräume und Duschen der Sporthalle, Umbau des Vereinsheims
mit Einbau eines Gymnastikraums und eines Bistros, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten am
Bestand sowie einen Umbau des Eingangsbereichs mit Neugestaltung der Außenflächen. Der
Ausschuss und die Vorstandschaft des TSV beschlossen im Rahmen der Sitzung, dass mit der
vorgestellten Planung sowie mit den damit verbundenen Kosten in Höhe von 1.700.925 € Netto zzgl.
Nebenkosten und Mehrwertsteuer Einverständnis besteht.
Das Ingenieurbüro soll außerdem mittels Architektenvertrag mit der weiteren Planung und der
Durchführung der Maßnahme beauftragt werden. Die weiteren Planungsschritte seitens TSV und
Gemeindeverwaltung sind einzuleiten. Insbesondere betrifft dies die Finanzierung, Genehmigung und
Förderung des Vorhabens.
Der Gemeinderat hat in seinem Beschluss festgehalten, dass er das Vorhaben „Sanierung der TSVSporthalle und des Vereinsheims“ befürwortet und Einverständnis mit der Planung und der damit
verbundene Kostenschätzung besteht. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte
einzuleiten und die Finanzierung bzw. Förderungsmöglichkeiten für das Vorhaben zu klären. Das
Ingenieurbüro Dold + Versbach wurde gem. vorliegendem Architektenvertrag mit der weiteren Planung
beauftragt.
Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2)
betreffend das Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“,
Ziel 3.2: Anhörungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 16 Abs.
2 BayLplG (GVBl S. 254)
Mit Schreiben vom 27.08.2012 teilte der Regionale Planungsverband mit, dass der Planungsausschuss
am 31.07.2012 des Verordnungsentwurf zur Änderung des Regionalplans betreffend die Aufhebung des
Ziels 3.2 im Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“ beschlossen hat.
Die Gemeinde Güntersleben kann dazu bis zum 31.10.2012 eine Stellungnahme abzugeben.
Die Öffentlichkeit wurde durch Aushang und wird über die Oktober-Ausgabe der Dorfzeitung über die
Auslegung des Entwurfs informiert. Einsichtnahme ist aber nur bei der Regierung von Unterfranken, den
kreisfreien Städten und den Landratsämtern möglich.
Konkret geht es darum, dass der Ausschluss von überörtlich raumbedeutsamen Vorhaben zur
Windenergie in den Landschaftsschutzgebieten der Naturparke Spessart und Steigerwald aufgehoben
werden soll.
Ein Grund sind die Energiewende und die dazu vom Freistaat Bayern beschlossenen Maßnahmen.
Ein weiterer Grund ist der sog. Windenergieerlass Bayern vom 20.12.2011, in dem
Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete in Naturparke nicht als generelles oder
regelmäßiges Ausschlussgebiet aufgeführt werden, sondern als sensibel zu behandelnde Gebiete, in
denen die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich möglich ist, wobei hierzu i.d.R. eine Änderung
des Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich wäre.
Da in der Region Würzburg (2) nur die Landschaftsschutzgebiete der Naturparke Spessart und
Steigerwald betroffen sind, ist nach Auffassung der Verwaltung eine Stellungnahme der Gemeinde
Güntersleben nicht erforderlich. Dem hat auch der Gemeinderat zugestimmt.
20. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Zellingen und Bebauungsplan
Sondergebiet „Reiterhof“; Stellungnahme der Gemeinde Güntersleben
Mit Schreiben vom 23.08.2012 hat das Ingenieurbüro Arz darüber informiert hat, dass der Markt
Zellingen beschlossen hat, den Bebauungsplan Sondergebiet „Reiterhof“ in Kombination mit der 20.
Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand von Zellingen unmittelbar südlich der Straße nach Leinach.
Bereits bedingt durch die große Entfernung zur Gemarkung Güntersleben sind gemeindliche Belange
durch diese Planung nicht berührt.
Es wurde beschlossen, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und die
Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Reiterhof“ ohne Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
Eingabe der Anlieger Gramschatzer Straße
Bürgermeister Joßberger gab bekannt, dass die Anlieger der Gramschatzer Straße eine Beschwerde
mit Unterschriftenliste bezüglich des vermehrten LKW Verkehrs, der vermutet ständig überhöhten
Geschwindigkeiten und des Straßenzustandes eingereicht haben.
Nach einer Ortseinsichtnahme mit dem zuständigen Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion
Würzburg Land wurde eine Testmessung durch die kommunale Verkehrsüberwachung veranlasst und
Erkundigungen bezüglich des LKW-Verkehrs eingezogen.
Bezüglich des Verkehrsaufkommens wurde festgestellt, dass die Gramschatzer Straße das geringste
Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den anderen Ortsverbindungsstraßen (Rimparer Straße,
Würzburger Straße, Thüngersheimer Straße) hat.
Bezüglich der angeblich überhöhten Geschwindigkeiten wurde festgestellt, dass sich in der
Gramschatzer Straße in 24 Stunden über 96 % der Fahrzeuge an die vorgegebene Geschwindigkeit
von 50 km/h halten.
Bei der Ortseinsichtnahme wurde auch festgestellt, dass sehr viele parkende Fahrzeuge schon eine
gewisse Verkehrsberuhigung bewirken. Nach Abwägung ist man in Zusammenarbeit mit der
kommunalen Verkehrsüberwachung und der Polizei zu dem Ergebnis gekommen, dass bezüglich der
gefahrenen Geschwindigkeiten keine Messstelle und auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung in der
Gramschatzer Straße eingerichtet werden muss.
Zur Zeit wird eine neue Gasleitung von Rimpar nach Sannerz gebaut, die auch durch die Gemarkung
Güntersleben führt. Dies dürfte der Hauptgrund für das vermehrte LKW-Aufkommen in der
Gramschatzer Straße und auch in der Thüngersheimer Straße sein. Von der verantwortlichen Baufirma
wurde zugesichert, dass die Arbeiten wohl Ende September/Anfang Oktober beendet sind und damit
auch der LKW-Verkehr wieder rückläufig sein dürfte. Die Anlieger wurden abschließend auch darauf
hingewiesen, dass die Gramschatzer Straße eine Ortsverbindungsstraße zwischen Güntersleben und
Gramschatz ist, bei der es einfach zu einem höheren Verkehrsaufkommen als in Nebenstraßen
kommen kann. Die Gemeinde Güntersleben hat bereits vor einigen Jahren versucht, die Straße nur
noch für den Naherholungsverkehr frei zu geben. Dieses Vorhaben ist aber am Veto des Marktes
Rimpar mit seinem Ortsteil Gramschatz gescheitert.
Geschwindigkeitsmessgerät
Bürgermeister Joßberger gab außerdem bekannt, dass die vom Gemeinderat beschlossene
Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes nun durchgeführt wurde. Es wurde in den letzten 3
Wochen probeweise in der Thüngersheimer Straße am Anwesen 59 angebracht.
Mit dem Gerät können auch die Verkehrsdaten (Verkehrsdurchfluss, gefahrene Geschwindigkeiten,
Statistiken) ausgewertet werden.
Im Hinblick auf die Erschließung des Neubaugebietes soll das Gerät in gewissen Abständen besonders
in der Frühlingstraße, Altenbergstraße, Mehlenstraße und Winterleitenweg angebracht werden.