Bebauungsplan Nr. 106

Transcription

Bebauungsplan Nr. 106
Stadt Werl
Bebauungsplan Nr. 106
„Stralsunder Straße“
Begründung (Teil I) zum Bebauungsplan mit
Umweltbericht (Teil II) zum Bebauungsplan und
zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadt Werl
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung
Inhalt
Teil I
Städtebauliche Begründung .................................................................................... 2
1. Planungsanlass ............................................................................................................... 2
2. Angaben zum Plangebiet................................................................................................ 3
3. Übergeordnete und sonstige Planungen ......................................................................... 3
4. Allgemeiner Planinhalt................................................................................................... 4
4.1
Verkehrsflächen ..................................................................................................... 4
4.2
Art und Maß der baulichen Nutzung...................................................................... 4
4.3
Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................................ 5
4.4
Grünflächen , Flächen zum Anpflanzen................................................................. 5
4.5
Sonstige Festsetzungen .......................................................................................... 5
4.6
Nachrichtlich übernommene Festsetzungen........................................................... 5
5. Erschließung, Versorgung und Entsorgung ................................................................... 6
6. Berücksichtigung der Planungsgrundsätze, Auswirkungen der Planung....................... 6
7. Planverwirklichung, Kosten ........................................................................................... 8
Teil II Umweltbericht .......................................................................................................... 1
1. Einleitung ........................................................................................................................... 1
1.1.
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans......................................................................... 1
1.2.
Ziele des Umweltschutzes.......................................................................................... 1
2. Umweltauswirkungen , Beschreibung des Bestandes und Prognose der Auswirkungen
der Plandurchführung................................................................................................................. 2
2.1.
Schutzgut Mensch ..................................................................................................... 2
2.2.
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt.................................................................... 3
2.3.
Boden ......................................................................................................................... 5
2.4.
Wasser ........................................................................................................................ 5
2.5.
Luft und Klima ........................................................................................................... 5
2.6.
Landschafts- und Ortsbild .......................................................................................... 6
2.7.
Kultur und Sachgüter ................................................................................................. 6
2.8.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ........................................................ 6
2.9.
Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen ....................................... 7
3. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung.......................... 8
4. Planungsalternativen, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen ........................................................................................................ 8
5. Zusätzliche Angaben .......................................................................................................... 9
6. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des
Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) .............................................................................. 10
7. Zusammenfassung............................................................................................................ 10
Seite 1
Stadt Werl
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung
Teil I
Städtebauliche Begründung
1. Planungsanlass
Das an der Unionstraße angesiedelte Unternehmen RK Autowelt plant die Ausdehnung
seines Geschäftsbetriebes und die Errichtung eines VW- Autohauses als Neubau, da der
Fortbestand des derzeitigen Betriebes auf Grund der beschränkten Platzverhältnisse
gefährdet ist.
Im Gewerbegebiet Unionstraße sind keine freien Flächen mehr vorhanden. Mit dem
Bebauungsplan sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung
nahe gelegener Flächen geschaffen werden.
Hiermit will die Stadt Werl sowohl die Belange der mittelständischen Wirtschaft fördern,
als auch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren und
Dienstleistungen sicherstellen.
Aus diesem Grunde wurde zunächst versucht die Erweiterung des vorhandenen Betriebes
in östliche Richtung entlang der Soester Straße zu ermöglichen. Mit Beschluss vom
14.05.2009 hatte der Planungs- und Bauausschuss daher die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 103 „Gewerbegebiet Unionstraße“ mit entsprechendem
Geltungsbereich östlich des vorhandenen Gewerbegebietes beschlossen.
Im Laufe des Bauleitplanverfahrens stellte sich jedoch heraus, dass bei der Erschließung
dieses Geländes insbesondere hinsichtlich der Anbindung an die Soester Straße
Schwierigkeiten und Kosten entständen, die eine derartige Planung als nicht sinnvoll
erscheinen ließen.
Da für die Betriebserweiterung auch Flächen südöstlich der Kreuzung Stralsunder Straße /
Soester Straße zur Verfügung standen und dieser Bereich sowohl hinsichtlich der
Stadtentwicklung als auch hinsichtlich der Erschließung für die Errichtung eines
Autohauses besser geeignet ist, hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am
02.12.2009 beschlossen, auf Antrag der Bollmeyer Verwaltungs GbR, Beckum den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Stralsunder Straße“ aufzustellen. Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103 „Gewerbegebiet Unionstraße“
wurde aufgehoben.
In Abstimmungsgesprächen mit dem Investor hat sich aus verschiedenen Gründen
ergeben, dass von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgesehen und nunmehr die
planungsrechtliche Grundlage für das geplante Autohaus im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 106 „Stralsunder Straße“ geschaffen werden soll. Der
Geltungsbereich bleibt unverändert.
Parallel erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der Regelungen zur
Erschließung, zu Fragen der Bepflanzung und zur Eingriffsregelung trifft.
Während des laufenden Planungsverfahrens hat sich eine Erweiterung des beabsichtigten
Bauvorhabens dahingehend ergeben, dass zusätzlich zum Autohaus noch eine Prüfstation
für den Technischen Überwachungsverein (TÜV) errichtet werden soll. Die Bollmeyer
Verwaltungs GbR hat daher den Antrag auf Änderung und erneute Offenlegung des
Bebauungsplans gestellt.
Seite 2
Stadt Werl
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung
Ferner hat sich während des laufenden Planverfahrens herausgestellt, dass sich im
gesamten Plangebiet und darüber hinaus Bodendenkmäler („Bandkeramische Siedlung an
der Soester Straße“) befinden. Die Festsetzungen werden dem notwendigen Schutz dieses
Fundes angepasst.
2. Angaben zum Plangebiet
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des städtischen Siedlungsgebietes in einem
landwirtschaftlich genutzten Areal, das durch die seit einigen Jahren als Umgehungsstraße
um die Stadt herumgeführte Bundesstraße 1 von der freien Landschaft abgetrennt wird
und sich zur Abrundung des städtischen Siedlungsgebietes anbietet.
Das Plangebiet wird im Westen durch die Stralsunder Straße und im Norden durch die
Soester Straße begrenzt. Die südliche und die östliche Abgrenzung ergeben sich aus den
Grenzen der zur Verfügung stehenden Grundstücke, das Plangebiet umfasst die
Grundstücke Gemarkung Werl, Flur 10, Flurstücke 2 – 4, 125 und 126.
Die Ostwestausdehnung des Plangebiets beträgt ca. 110 m, die Nordsüdausdehnung
ca. 85 m. Es weist ein gleichmäßiges Gefälle von Süd-Ost nach Nord-West auf, das
Gelände fällt von 100,5 m ü NHN auf 94,2 m ü NHN. Der Geltungsbereich umfasst eine
Fläche von 9 461 m².
Das von der Planung umfasste Gelände wird zurzeit ausschließlich landwirtschaftlich
genutzt, es ist frei von baulichen Anlagen.
Die Grundstücke wurden vom betreibenden Investor teilweise angekauft und teilweise
langfristig angepachtet.
3. Übergeordnete und sonstige Planungen
Der bestehende Gebietsentwicklungsplan (heute Regionalplan) für den Regierungsbezirk
Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – östlicher Teil (Kreis Soest und
Hochsauerlandkreis) stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als Agrarbereich, die
angrenzenden bebauten Gebiete als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche dar.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplanes,
der Landschaftsplan für den Bereich Werl befindet sich zur Zeit im
Aufstellungsverfahren. Der Planentwurf sieht für die vom künftigen Bebauungsplan
erfasste Fläche das Entwicklungsziel 2, Anreicherung der Landschaft eine
Siedlungsfläche, die sich außerhalb der Festsetzungsräume befindet, vor.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Werl ist die in Rede stehende Fläche als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, die westlich und nördlich angrenzenden
Bereiche sind als Gewerbegebiete [GE(E) Gewerbegebiete mit Gliederungserfordernissen]
dargestellt und werden auch entsprechend genutzt.
Die vorgesehene Planung macht die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich,
diese erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB. Mit Beschluss vom 02.12.2009 hat
Seite 3
Stadt Werl
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung
der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss die 81. Änderung des Flächennutzungsplans
eingeleitet. Durch die 81. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine östliche
Erweiterung des Siedlungsgebietes um ca. 100 m.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 106 überschneidet sich
teilweise mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 21
„Gewerbegebiet Soester Straße“, der zur Verbreiterung der Stralsunder Straße eine
öffentliche Verkehrsfläche, im übrigen Fläche für die Landwirtschaft festsetzt. Diese
Festsetzungen treten mit Rechtskraft des neuen Bebauungsplans außer Kraft.
Weitere Fachplanungen liegen nicht vor.
4. Allgemeiner Planinhalt
Anlass für die Planung ist die Neuerrichtung eines Autohauses mit einer TÜVPrüfstation.
Aus diesem Anlass und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen der
Bauleitplanung gem. § 1 BauGB werden die Festsetzungen getroffen:
4.1
Verkehrsflächen
Im Bereich des Knotenpunktes Stralsunder Straße / Soester Straße wird ein Teil des
Plangebietes als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 21 setzte hier bereits teilweise die Nutzung als
öffentliche Verkehrsfläche fest. Eine vorsorgliche, in Abstimmung mit der
Straßenverwaltung erfolgte, Neuplanung der Kreuzung ergab, dass diese Fläche
auszuweiten war. Die vorgesehene Festsetzung entspricht dem nach derzeitigem
Kenntnisstand zukünftig erforderlichen Flächenbedarf. Hierbei wird den Anforderungen,
die sich durch eine Entwicklung der weiter südlich gelegenen Flächen möglicherweise
ergeben können, Rechnung getragen.
4.2
Art und Maß der baulichen Nutzung
Entsprechend der unmittelbar geplanten Nutzung und der in der Umgebung vorhandenen
Nutzung wird die Art der baulichen Nutzung als gegliedertes Gewerbegebiet festgesetzt.
Im Interesse der Stadtentwicklung und mit Rücksicht auf die südlich sich befindende
Wohnbebauung werden Betriebe der Abstandsklassen I – VI, Anlagen für sportliche
Zwecke und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Der Einzelhandel wird auf
handwerksbezogenes Sortiment beschränkt.
Auf Grund der bei Erdarbeiten vorgefundenen Bodendenkmäler ist eine vorläufige
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Werl erfolgt. Der Bereich des Bodendenkmals
ist mit dem Geltungsbereich identisch.
Die festgesetzte gewerbliche Nutzung ist erst nach Aufhebung der vorläufigen Eintragung
in die Denkmalliste oder nach Freigabe der Fläche durch die Stadt Werl zulässig.
Die Geschossanzahl wird entsprechend der Festsetzungen für die anschließenden
vorhandenen Baugebiete auf höchstens zwei Vollgeschosse begrenzt. Darüber hinaus wird
die maximale Gebäudehöhe entsprechend der Topographie des Geländes in zwei Stufen
so beschränkt, dass am Hang keine überhohen Gebäudewände entstehen, die Höhe der
baulichen Anlagen über dem heutigen Gelände beträgt maximal 10m.
Seite 4
Stadt Werl
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung
Die Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,6 dient der Verhinderung einer zu starken
baulichen Verdichtung.
4.3
Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubare Fläche wird durch Baugrenzen auf einen zentralen Bereich in der Mitte
des Plangebietes beschränkt. Die westliche und nördliche Baugrenze verlaufen parallel zu
den angrenzenden Straßen. Östliche und südliche Baugrenze gewährleisten den
notwendigen Abstand zu vorgesehenen Grünflächen.
4.4
Grünflächen , Flächen zum Anpflanzen
Das Baugebiet wird ringsum mit Grünflächen abgegrenzt, festgesetzt als Fläche zum
Anpflanzen von heimischen Laubbäumen und Sträuchern. Diese nehmen gleichzeitig
Entwässerungsmulden auf, die der Rückhaltung des Niederschlagswassers dienen.
Hiermit wird auch sichergestellt, dass entlang der Soester Straße in einem Streifen von
15 m parallel zum Fahrbahnrand keine Fahrzeuge abgestellt werden und Werbeanlagen
nur unter Zustimmung der Straßenverwaltung errichtet werden können.
Unterbrechungen für Zufahrten werden zugelassen, ohne den Ort dieser Zufahrten genau
festzulegen. Hierdurch verbleibt den Bauherren mehr Gestaltungsraum.
4.5
Sonstige Festsetzungen
Entlang der Soester Straße werden Nebenanlagen eingeschränkt. Die Ausstellung von
Fahrzeugen ist hier möglich. Sollen jedoch Stellplätze für Kunden- und Mitarbeiter
angelegt werden, sind besondere Vorkehrungen (z.B. Anpflanzung von Hecken) zu
treffen, um einer Blendung des übergeordneten Verkehrs auf der Soester Straße
entgegenzuwirken.
Einer zusätzlichen Durchgrünung und Auflockerung der nicht überbaubaren
Grundstücksflächen dienen Festsetzungen zum Anpflanzen von Einzelbäumen im
Zusammenhang mit der Erstellung von Stellplätzen.
Die Gestaltungsvorschrift zur Ausführung von Stellplätzen in wasserdurchlässiger Form
wirkt einer übermäßigen Versiegelung entgegen.
Werbeanlagen werden generell höhenmäßig auf die Gebäudehöhen beschränkt.
4.6
Nachrichtlich übernommene Festsetzungen
Für das gesamte Plangebiet besteht derzeit eine vorläufige Unterschutzstellung eines
Bodendenkmals aufgrund des § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Das Bodendenkmal gilt vorläufig als in die Denkmalliste der Stadt Werl eingetragen und
wird als nachrichtliche Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen.
Im Plangebiet wurden während des Planverfahrens archäologische Ausgrabungen
durchgeführt. Eine aus Denkmalschutzgründen vorläufige Unterschutzstellung des
gesamten Plangebietes wurde bis auf eine nördlich im Plangebiet gelegene Teilfläche
aufgehoben.
Seite 5
Stadt Werl
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung
Konflikte in Bezug auf das festgesetzte Bodendenkmal und den vorgesehenen Nutzungen
(verkehrs-,Stell- und Grünflächen) sind nicht zu erwarten, da keine tiefen Eingriffe in den
Boden erfolgen.
5. Erschließung, Versorgung und Entsorgung
Erschließung, Ver- und Entsorgung erfolgen über die Stralsunder Straße. Ver- und
Entsorgungsanlagen sind hier weitgehend vorhanden.
Verkehr
Die Sicherung der Fläche für den endgültigen Ausbau der Stralsunder Straße und ihres
Anschlusses an die Soester Straße wird durch die Festsetzung der öffentlichen
Verkehrsfläche gewährleistet.
Bereits jetzt befindet sich die Stralsunder Straße im unteren Bereich im Ausbaustand einer
Baustraße, die vom gegenüberliegenden Automobilbetrieb zur Erschließung genutzt wird.
Für den zur Zeit zur Errichtung anstehenden Automobilbetrieb reicht diese nicht völlig
aus. In Abstimmung mit der Straßenverwaltung soll eine Aufweitung der Baustraße auf
eine begegnungsgerechte Breite von ca. 6,50 m erfolgen, die eine ausreichende Zuwegung
sicherstellt. Der endgültige Ausbau ist zur Zeit nicht erforderlich.
Die Verpflichtung zur Herstellung der Baustraße erfolgt im städtebaulichen Vertrag.
Die Erstellung einer Zufahrt kann nur von der Stralsunder Straße her erfolgen, die Soester
Straße befindet sich hier außerhalb der Ortsdurchfahrt.
Entwässerung
Der Geltungsbereich liegt im kanalisierten Einzugsbereich der Kläranlage Westönnen.
In der Stralsunder Straße liegt ein Mischwasserkanal, der zur Entwässerung des
Plangebietes ausreichend dimensioniert ist.
Niederschlagswasser wird im Plangebiet durch einen Muldenring aufgefangen bzw.
zurückgehalten. Die Anlage erhält ein Überlaufbauwerk zur Einleitung in den
Mischwasserkanal, wird aber gleichzeitig so ausgeführt, dass bei einer Umwandlung der
städtischen Anlage in ein Trennsystem auch kostengünstig die getrennte Einleitung von
Abwasser und Niederschlagswasser erfolgen kann.
Die Sicherung der Herstellung eines solchen Anschlusses erfolgt im städtebaulichen
Vertrag.
6. Berücksichtigung der Planungsgrundsätze, Auswirkungen der Planung
Die vorliegende Planung bietet die auch im Interesse der Allgemeinheit liegende
Möglichkeit einen einheimischen Gewerbebetrieb durch Erweiterung zu erhalten.
Die Lage des Plangebietes gewährleistet eine geordnete städtebauliche Entwicklung:
Seite 6
Stadt Werl
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung
Durch die Straßenbaumaßnahme der vergangenen Jahre (Umgehungsstraße B1n) ist ein
Bereich entstanden, der bereits von der freien Landschaft abgegrenzt ist.
Die geplante gewerbliche Nutzung passt sich der Umgebung, die überwiegend von
Automobilbetrieben geprägt ist, an. Zur südlich gelegenen Wohnbebauung, die zudem
höher liegt, verbleibt ein Abstand von über 100 m.
Durch die Nutzung einer bereits vorhandenen bzw. vorbereiteten Erschließungsanlage
wird der „Landschaftsverbrauch“ möglichst gering gehalten.
Die Soester Straße L 795 liegt außerhalb des Geltungsbereiches und bleibt unberührt,
insbesondere ihr mit Alleebäumen versehener Randbereich.
Umweltschutzbelange
Durch die Planungen erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft. Die Umweltprüfung
nach §2(4) BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1(6) Nr. 7 BauGB und
nach § 1a BauGB wurde durchgeführt. Im Zuge dieser Umweltprüfung wurden die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und werden im mit dieser
Begründung verbundenen Umweltbericht (Teil II) beschrieben und bewertet.
Der Eingriff konnte im Plangebiet nicht vollständig ausgeglichen werden, es erfolgt daher
eine Abgeltung über das städtische Ökokonto.
Artenschutzbelange
Die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Artenschutzprüfung wurde
gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen
Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (VRL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz) vom
13.04.2010 vorgenommen.
Die Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass davon ausgegangen werden kann, dass bei
Realisierung des Vorhabens keine Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 BNatSchG bei FFHAnhang IV-Arten oder bei europäischen Vogelarten ausgelöst werden.
Sollten sich dennoch bei der Bauausführung Hinweise auf vorkommende geschützte Tierund Pflanzenarten ergeben, ist die Untere Landschaftsschutzbehörde des Kreises Soest als
die für den Artenschutz zuständige Behörde unverzüglich zu informieren.
Eine detaillierte Darstellung findet sich im mit dieser Begründung verbundenen
Umweltbericht (Teil II).
Altlasten, Abfallwirtschaft/ Bodenschutz
In der Aufstellung „Erfassung von Altlasten im Kreis Soest“ ist der Planbereich nicht
aufgeführt. Daher bestehen für einen Altlastenverdacht zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine Hinweise.
Seite 7
Stadt Werl
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung
Vorsorglich werden jedoch weitere Hinweise zum Umgang mit Abfall und zum
Bodenschutz in den Bebauungsplan aufgenommen.
Denkmäler und denkmalpflegerische Belange
Bei Erdarbeiten zum Zwecke des geplanten Bauvorhabens wurden vorher nicht bekannte
Bodendenkmäler entdeckt.
Nach einer Bewertung des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe, LWL-Archäologie für
Westfalen, Außenstelle Olpe, liegen für das vorgenannte Grundstück die Tatbestandsvoraussetzungen für ein Denkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz vor.
Der Landschaftsverband hat das Grundstück eine Teilfläche im Geltungsbereich des
Bebauungsplans als ortsfestes Bodendenkmal eingestuft.
„Die „Bandkeramische Siedlung an der Soester Straße“ ist bedeutend für die Geschichte
des Menschen (insbesondere der Stadt Werl), weil sie eine wichtige wissenschaftliche
Quelle zur Erforschung der ältesten Bauernkultur in Westfalen (um 5500 Jahre v. Chr.)
darstellt. Für eine Erhaltung des ortsfesten Bodendenkmals sprechen wissenschaftliche
Gründe, denn es stellt eine für die historische Forschung wichtige archäologische Quelle
dar, deren Auswertung neue und weitergehende Erkenntnisse vermittelt, die auf keinem
anderen Wege gewonnen werden können.“
Nach § 16 Abs. 4 DSchG sind das Land und der Landschaftsverband berechtigt, das
Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu
sechs Monaten in Besitz zu nehmen.
Der Schutz des Bodendenkmals wird im Bebauungsplan durch die nachrichtliche
Übernahme der gemäß Denkmalschutzrecht getroffenen Festsetzungen und durch die
Festsetzung einer bedingten Unzulässigkeit der langfristig angestrebten gewerblichen
Nutzung gewährleistet.
Im Plangebiet wurden während des Planverfahrens archäologische Ausgrabungen
durchgeführt. Eine aus Denkmalschutzgründen vorläufige Unterschutzstellung des
gesamten Plangebietes wurde bis auf eine nördlich im Plangebiet gelegene Teilfläche
aufgehoben.
7. Planverwirklichung, Kosten
Die Durchführung des Vorhabens erfolgt im Rahmen der Festsetzungen des
aufzustellenden Bebauungsplans ergänzt um die Regelungen des abzuschließenden
städtebaulichen Vertrages.
Erschließungs- und Durchführungskosten sind vom Maßnahmenträger zu tragen.
Seite 8
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
Teil II
Umweltbericht
Durch die Umsetzung der Planung erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft.
Im Folgenden wird die Umweltprüfung nach §2(4) BauGB für die Belange des
Umweltschutzes nach § 1(6) Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB durchgeführt. Im Zuge
dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
1. Einleitung
1.1.
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans
Anlässlich der geplanten Errichtung eines Autohauses und einer TÜV- Prüfstation soll
durch den Bebauungsplan
Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der Stadt Werl eine neue
Gewerbefläche geschaffen werden.
Eine Fläche von ca. 9 461 m², die bisher als Ackerfläche genutzt wurde, soll durch den
Bebauungsplan geordnet der gewerblichen Nutzung zugeführt werden.
Entlang der bereits als Baustraße bestehenden Stralsunder Straße erfolgt eine zusätzliche
Ausweisung öffentlicher Verkehrsflächen. Im Innern des Plangebiets wird eine
überbaubare Fläche festgesetzt in einer Größe von 5 133 m². Zulässig sind mit
Einschränkungen Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII in maximal zweigeschossiger
Bauweise.
Das Gebiet wird durch einen durchschnittlich 3 – 5 m breiten „Grüngürtel“ zur freien
Landschaft abgegrenzt. Hierin sind Mulden u.a. zum Auffangen von oberirdisch
abfließendem Niederschlagswasser vorgesehen. Diese Teile des Plangebietes umfassen
eine Fläche von ca. 1 745 m².
Für die weiteren nicht überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen Festsetzungen zur
Gestaltung von Stellplätzen in wasserdurchlässiger Form und zur Auflockerung durch das
Anpflanzen von Einzelbäumen.
Die Verwirklichung der o.g. Nutzung ist an den Wegfall von Hindernissen aus Sicht des
Denkmalschutzes gebunden.
1.2.
Ziele des Umweltschutzes
Zur Bewertung des vorliegenden Vorhabens spielen insbesondere die folgenden
Umweltschutzziele eine Rolle:
Schutzgut
Mensch
Wesentliche , festgelegte Ziele
Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinflüssen gemäß einschlägiger fachlicher Normen,
Erhaltung geeigneter Flächen zur Erholung in der
Landschaft
Seite 1
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
Tiere und Pflanzen,
biologische Vielfalt
Boden
Wasser
Luft und Klima
Landschafts- und Ortsbild
Kultur- und Sachgüter
Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft
möglichst vor Ort,
keine Gefährdung geschützter Arten und Biotope
sparsamer und schonender Umgang mit Grund und
Boden,
langfristiger Schutz des Bodens hinsichtlich seiner
Funktionen im Naturhaushalt,
keine Verunreinigung von Boden
keine Gefährdung von Gewässern,
keine Verunreinigung von Wasser,
keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes
Erhaltung bestmöglicher Luftqualität,
Vermeidung von negativen Klimaeinflüssen
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft
Schutz der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen
Umweltauswirkungen,
Schutz von Bau- und Bodendenkmälern
2. Umweltauswirkungen , Beschreibung des Bestandes und
Prognose der Auswirkungen der Plandurchführung
Wie in Teil I dieser Begründung bereits dargelegt, wurde das Grundstück bisher zum
Ackerbau genutzt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich auf dem Gelände
Altlasten aus früheren Nutzungen befinden.
Vor diesem Hintergrund werden der jetzige Umweltzustand und die Auswirkungen der
Planung auf die Umwelt hinsichtlich der einzelnen genannten Umweltschutzziele sowie
die geplanten Festsetzungen zur Verminderung der Auswirkungen im Folgenden
dargestellt.
2.1.
Schutzgut Mensch
Das Gelände wird zur Zeit ausschließlich zum Ackerbau genutzt.
Die bisherige Nutzung erzeugt keine nennenswerten Emissionen, der Erholungswert des
Gebietes ist durch die unmittelbar angrenzenden Straßen und den intensiv betriebenen
Ackerbau gering.
Die vorhandenen Lärmimmissionen sind hinsichtlich der geplanten Nutzung ohne weitere
Schutzmaßnahmen hinnehmbar.
Die von der neuen Nutzung möglicherweise ausgehenden Emissionen stellen Lärm durch
Betrieb und Verkehr, sowie Beeinträchtigungen durch Licht dar.
Durch die topographische Lage des Baugrundstückes am Fuße des nach Süden
ansteigenden Hanges und der vorherrschenden Windrichtung von Süd-West werden sich
die entstehenden Emissionen im Wesentlichen im Norden auswirken. Hier befinden sich
mit der L 795 – Soester Straße eine Hauptverkehrsstraße und das anschließende
Seite 2
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
Gewerbegebiet ohne nennenswerte Wohnnutzung, so dass die schädlichen Auswirkungen
gering bleiben. Die südlich und weit höher gelegenen Wohngebiete werden kaum
betroffen.
Durch die Beschränkung der Gewerbebetriebe auf solche der Abstandsklasse VII und die
umfassende Eingrünung des Gebietes wird die möglichst weitgehende Vermeidung
nachteiliger Auswirkungen bezweckt.
Blendwirkungen auf den Straßenverkehr werden durch entsprechende Festsetzungen
reduziert.
2.2.
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Artenschutz
Die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Artenschutzprüfung wurde
gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen
Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (VRL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz) vom
13.04.2010 vorgenommen.
Der Umfang der Artenschutzprüfung beschränkt sich auf die europäischen Vogelarten und
die in Anhang IV der FFH-Richtlinien genannten Arten.
Die Prüfung hat sich auf die in §44 (1) BNatSchG formulierten Verbotstatbestände zu
beziehen:
1. Wild lebende Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
2. Wild lebende Tiere während der Fortpflanzung-, Aufzucht-, Mauser-,
Überwinterungs- und Wanderzeiten so erheblich zu stören, dass sich der
Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören
4. Wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie
oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
Zunächst wird durch überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten könnten.
Zur Bestimmung der planungsrelevanten Arten wurde auf die Liste der geschützten Arten
in Nordrhein-Westfalen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW zurückgegriffen. Diese weist im Bereich des Messtischblattes 4413 „Werl“ für den
Lebensraumtyp „Acker“ 24 planungsrelevante Arten, 2 Fledermausarten und 22
Vogelarten, aus.
Der Erhaltungszustand in NRW wird für 16 dieser Arten als günstig, für 8 Vogelarten als
ungünstig oder schlecht angegeben.
Auf das tatsächliche Vorkommen einer dieser Arten liegen keine Hinweise vor
Bezüglich der genannten Verbote ergibt sich folgendes:
Seite 3
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
Auf Grund der vorhandenen Struktur des Plangebietes (intensiver Ackerbau) und der
Ansprüche der planungsrelevanten Arten ist nicht davon auszugehen, dass das Plangebiet
selbst von einer dieser Arten als Brut- oder Ruhestätte genutzt wird. Von einer
unmittelbaren Gefährdung von Tieren ist daher nicht auszugehen. Da das Plangebiet am
Rande des Siedlungsgebietes unmittelbar an einer stark befahrenen Straße liegt, mag der
Nahrungsraum einzelner Arten eingeschränkt werden, jedoch ist, auch im Hinblick auf die
kleine Ausdehnung des künftigen Gewerbegebietes, nicht die Gefährdung einer lokalen
Population zu erwarten.
Die Auswertung bereits vorhandener Kenntnisse wurde ferner um die Angaben des
Fachinformationssystems des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW ergänzt. Dies weist für die Umgebung des Plangebietes zwei Biotope aus. Es
handelt sich einmal um die Uffelbachquellen nördlich des Hellweg Baumarktes, sowie um
die Hecke ca. 300 m südöstlich des Plangebietes. Beide Biotope sind so weit vom
Bauvorhaben entfernt, das negative Auswirkungen auf die Biotope und Gefährdungen hier
ggf. angesiedelter Arten nicht zu erwarten sind.
Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde liegt erst südlich und östlich der Umgehungsstraße
B1 n, so dass hier eine Abgrenzung vorliegt und erhebliche Beeinträchtigungen der
Erhaltungsziele nicht zu erwarten sind. Dies stellt auch der Kreis Soest als Untere
Landschaftsbehörde in seiner Stellungnahme fest.
Die Zerstörung der Lebensstätten planungsrelevanter Arten ist nicht zu erwarten.
Auf Bestandserfassungen vor Ort und eine über die Vorprüfung hinausgehende Art-fürArt-Betrachtung wird daher verzichtet.
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Realisierung des Vorhabens keine
Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 BNatSchG bei FFH- Anhang IV-Arten oder bei
europäischen Vogelarten ausgelöst werden.
Biologische Vielfalt
Die vorhandene biologische Vielfalt ist auf Grund des intensiv betriebenen Ackerbaus
gering. An der Stralsunder Straße befinden sich keine Straßenseitengräben, der Streifen
zur Soester Straße verbleibt außerhalb des Plangebietes und wird zusätzlich durch die
festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von standortgemäßen, heimischen Laubbäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen von den Gewerbeflächen abgeschirmt.
Durch die umfassende Eingrünung des Baugebietes ist zwar teilweise eine Anreicherung
der biologischen Vielfalt zu erwarten, der Eingriff in Natur und Landschaft kann jedoch
nicht vollständig vor Ort ausgeglichen werden kann.
Die vorgenommene Planung trifft durch Festsetzungen von Grünflächen und
Anpflanzvorschriften die im Rahmen der angestrebten Nutzung möglichen Festsetzungen
zum Eingriffsausgleich.
Das verbleibende Eingriffsdefizit wird durch Leistung auf das städtische Ökokonto
ausgeglichen.
Seite 4
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
2.3.
Boden
Im derzeitigen Zustand ist von lediglich durch Ackerbau in Anspruch genommenem
Boden auszugehen.
Gemäß Untersuchung des geologischen Dienstes befindet sich auf dem Gelände nicht
wiederherstellbarer, sehr hochwertiger Boden der Schutzstufe 2.
Eine Verwirklichung der geplanten gewerblichen Nutzung wird zu einer Störung und zu
einer teilweisen Versiegelung dieses Bodens führen.
Diese Störung ist unvermeidlich. Auf Grund der geringen Ausdehnung des Vorhabens
kann sie hingenommen werden, zumal aus geowissenschaftlicher Sicht laut Mitteilung des
geologischen Dienstes keine Bedenken bestehen.
Die Planung ist so ausgelegt, dass der Bodenverbrauch möglichst gering bleibt.
Durch den unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung erfolgt nur ein geringer
Eingriff in die freie Landschaft. Durch kompakte Bauweise soll der Flächenverbrauch
möglichst gering gehalten werden.
Das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gem. § 1a BauGB wird durch
die vorliegende Planung beachtet.
2.4.
Wasser
In der Nähe des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Gewässer.
Durch die jetzige Nutzung des Geländes entstehen keine Abwässer. Niederschlagswasser
wird vor Ort dem Boden zugeführt. Eine Verunreinigung des Grundwassers durch
Pflanzenschutzmittel kann nicht ausgeschlossen werden.
Die geplante Nutzung führt zu einer teilweisen Versiegelung des Geländes die dem Boden
Niederschlagswasser entzieht und erzeugt darüber hinaus Abwasser.
Die im Autohaus entstehenden Abwässer werden entsprechend dem heutigen Stand der
Technik aufgefangen und der städtischen Kanalisation zugeführt. Anfallendes
Niederschlagswasser wird soweit möglich an Ort und Stelle versickert, im Übrigen
ebenfalls der städtischen Mischwasserkanalisation zugeführt. Der Anschluss an eine
spätere Entwässerung im Trennsystem wird sichergestellt.
Die Versiegelung des Bodens wird auf ein Mindestmaß beschränkt, Stellplatzflächen
werden weitgehend in wasserdurchlässiger Bauweise bzw. mit wassergebundenen Decken
befestigt.
2.5.
Luft und Klima
Durch die jetzige Nutzung ist keine Beeinträchtigung von Luft und Klima erkennbar. Das
Gebiet ist jedoch immissionsbelastet durch den Verkehr auf der Soester Straße -L 795.
Die künftig zulässigen Gewerbebetriebe emittieren keine nennenswerten Luft
verunreinigenden Stoffe. Unmittelbar negative Auswirkungen auf das lokale Klima sind
Seite 5
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
gering und in Bezug auf durch Gewerbebetriebe und Straßen geprägte Umgebung zu
vernachlässigen.
Durch die genannten Begrünungs- und Anpflanzvorschriften wird das Mögliche an
Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich Luft und Klima getan.
2.6.
Landschafts- und Ortsbild
Das Landschaftsbild wird in der Umgebung des Plangebietes (südlich und östlich) von der
landwirtschaftlichen Nutzung durch Ackerbau bestimmt. Dem entspricht die derzeitige
Nutzung des Geländes.
Das Ortsbild des unmittelbar anschließenden Siedlungsgebietes wird durch
Hauptverkehrsstraßen und Gewerbebetriebe bestimmt.
Das Plangebiet liegt am Fuß des Haarstranges. Die entstehenden baulichen Anlagen
werden daher von der Soester Straße aus deutlich zu sehen sein, jedoch für die südlich und
damit höher gelegen sich befindende Umgehungsstraße B1n, sowie die Wohnbebauung an
der Breslauer Straße usw. kaum eine Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes
bewirken.
Durch die Beschränkungen der maximalen Gebäudehöhen wird vermieden, dass zur tiefer
liegenden Soester Straße zu hohe Gebäudewände entstehen, die zu einer massiven
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen könnten. In das durch Gewerbe geprägte
Ortsbild passt sich das Bauvorhaben auf Grund seiner gleichartigen Nutzung und
Bauweise gut ein.
Der Übergang in die freie Landschaft wird durch Grünflächen gestaltet.
2.7.
Kultur und Sachgüter
Auf dem Gelände wurden Bodendenkmäler (Bandkeramische Siedlung) gefunden.
Eine geordnete Bergung und Auswertung dieses Denkmals durch den Landschaftsverband
Westfalen- Lippe ist gewährleistet und wird durch die getroffenen Festsetzungen
gesichert.
2.8.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße.
Die einzelnen Umweltauswirkungen können sich gegenseitig verstärken, aber auch
mindern.
Im vorliegenden Fall ist jedoch auch im Hinblick auf die geringe Ausdehnung des
Plangebietes eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende
Wechselwirkungen nicht zu erwarten.
Seite 6
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
2.9.
Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen
Die dargestellten Umweltauswirkungen werden im Folgenden tabellarisch dargestellt und
in einem fünfstufigen System bewertet:
erhebliche negative Auswirkungen
-negative Auswirkungen
keine oder vernachlässigbare Auswirkungen 0
positive Auswirkungen
+
erhebliche positive Auswirkungen
++
Eine Auswirkung wird dabei als erheblich negativ (oder positiv) eingeschätzt, wenn die
Auswirkung besonders schwer wiegt, einen räumlich großen Wirkbereich hat und ein
deutliches Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.
Zu
prüfender
Aspekt /
Schutzgut
Bestand
Prognose bei
Durchführung der
Planung
Menschen
geringer Erholungswert, keine
nennenswerten
Emissionen
keine geschützte
Arten, keine
Biotope, geringe
biologische Vielfalt
Erzeugung von
Verkehr, Lärm- und
Lichtemissionen
Tiere und
Pflanzen,
biologische
Vielfalt
Boden
Wasser
Luft und
Klima
Reduzierung der
bewachsenen
Flächen,
Anreicherung der
biologischen Vielfalt
hochwertiger Boden Störung, teilweise
Versiegelung des
Bodens, keine
Bedenken aus
geowissenschaftlicher
Sicht
Erzeugung von
keine natürlichen
Abwässern, Entzug
Gewässer, keine
von NiederschlagsAbwässer,
Niederschlagswasser wasser
wird vor Ort dem
Boden zugeführt
natürliche Luft- und ggf . geringfügige
Emissionen, geringe
Klimaverhältnisse,
Auswirkungen auf
Imissionen aus
das lokale Klima
Straßenverkehr
BeGeplante
werFestsetzungen zur
tung
Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen
Beschränkung der
Betriebsarten,
umfassende Eingrünung
umfassende
Eingrünung,
Pflanzgebote
-
durch Lage und
Begrenzung des
Plangebietes möglichst
sparsamer Umgang mit
Boden
-
Entsorgung von
Abwässern gemäß
heutigem Stand der
Technik, Versickerung
von Niederschlagswasser, soweit möglich
Beschränkung der
zulässigen
Gewerbebetriebe,
Eingrünung
-
-
Seite 7
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
Landschafts- Übergang vom
und Ortsbild gewerblich
genutzten
Siedlungsgebiet in
durch Landwirtschaft geprägte freie
Landschaft
Ausdehnung des
Siedlungsbereiches in
Anlehnung an
Nachbarschaft
Kultur- und
Sachgüter
Teilweise Zerstörung
des Bodendenkmals
Fund einer
Bandkeramischen
Siedlung
0
Festsetzung zur
Bebauung
gewährleisten
Anpassung an die
Nachbarschaft,
umfassende Eingrünung
zur Gestaltung des
Übergangs zur freien
Landschaft,
Höhenbegrenzungen
zur Schonung des
Landschaftsbildes
Nachrichtl. Übernahme
der Festsetzung nach
Denkmalschutzrecht,
„Zurückstellung“ der
gewerblichen Nutzung
-
Wechselwirkungen
0
Die durch den Bebauungsplan bewirkte Umwandlung von Ackerland in gewerbliche
Bauflächen hat negative Auswirkungen. Es ist aber für keines der Schutzgüter mit
erheblichen Auswirkungen zu rechnen.
3. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung
Die Umwelt ist im Plangebiet in einem stabilen Zustand, so dass bei Nichtdurchführung
der Planung keine besonderen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
4. Planungsalternativen, Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Planungsalternativen
Andere Standorte stehen für die Betriebserweiterung nicht zur Verfügung. Die
Festsetzungen sind so vorgesehen, dass im Rahmen der geplanten Nutzung negative
Auswirkungen auf die Umwelt möglichst minimiert werden. Weitere Möglichkeiten zur
Vermeidung oder Verringerung der Auswirkungen stehen nicht zur Verfügung.
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen an anderer Stelle in der Nähe des Plangebietes
stehen keine Flächen zur Verfügung.
Seite 8
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
Der bestehende Eingriff wurde gemäß des Leitfadens „Numerische Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bewertet.
Dabei wurden die nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Code 1.2) um 0,3 aufgewertet
(30% mit Baumkronen überdeckte Fläche, pro 4 Stellplätze ein Baum festgeschrieben).
Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern usw. (Code 7.2) wurden um eine
Wertstufe abgewertet aufgrund angepasster Pflegeintensität an die Nutzung und der
Übernahme von Entwässerungsfunktionen.
Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich die folgende tabellarische Aufstellung:
Flächenbezeichnung Beztext
Code
Wert
Num.
Bewertung
[Punkte]
Fläche
[m²]
Altbestand
A1
A2
öff. Verkehrsfläche, best.
Planung
1.1
Acker
3.1
0
2
188
9273
0
18546
9461
18546
Neubestand
öff. Verkehrsfl.
B1
überbaubare
Grundstücksfläche
B2
1.1
0
227
0
1.1
0
5133
0
B3
nicht übrbaubare
Grundstücksfläche
1.2
1,3
2356
3063
B4
Fläche zum Anpflanzen
7.2
4
1745
6980
9461
10043
Summe
Veränderung
-8503
In der Bilanz verbleibt ein Defizit von 8 503 Punkten.
Diese kann nur an anderer Stelle im Stadtgebiet kompensiert werden.
Hierzu erfolgt eine entsprechende Ausgleichszahlung auf das städtische Ökokonto, die im
städtebaulichen Vertrag geregelt wird.
5. Zusätzliche Angaben
Besondere technische Verfahren waren bei der Umweltprüfung nicht anzuwenden.
Die Angaben beruhen auf den Angaben des Fachinformationssystems des Landesamtes
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und örtlichen Kenntnissen.
Seite 9
Stadt Werl
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“
Begründung Teil II - Umweltbericht
Die Eingriffsbewertung erfolgte gemäß des Leitfadens „Numerische Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
6. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die
Umwelt (Monitoring)
Da keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, sind besondere
Überwachungsmaßnahmen nicht vorzusehen.
Die Einhaltung der Festsetzungen des Bauleitplans wird im Zuge der Baugenehmigung
und der Bauabnahme nach den Bestimmungen des Bauordnungsrechtes erfolgen. Die
Überwachung von Emissionen erfolgt auch im Rahmen der Gewerbeaufsicht.
7. Zusammenfassung
Die mit dem Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ bezweckte Umwandlung einer
Ackerfläche in gewerbliche Bauflächen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft mit
negativen Auswirkungen auf die Umwelt dar.
Die Überprüfung ergab, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter vorliegen. Die Gefährdung geschützter Arten ist nicht zu erwarten.
Insgesamt verbleibt eine negative Eingriffsbilanz, die bei Anstrebung des Planungsziels,
Sicherung eines einheimischen Gewerbebetriebs unvermeidlich ist, zumal
Planungsalternativen nicht erkennbar sind.
Zum Ausgleich erfolgt eine Abgeltung über das städtische Ökokonto zur ersatzweisen
Verbesserung der Umweltverhältnisse an anderer Stelle.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die mit der Errichtung des Autohauses
verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt hinsichtlich der angestrebten städtebaulichen
Ziele als angemessen einzustufen sind.
Werl, im Oktober 2011
Stadt Werl
Der Bürgermeister
Fachbereich III - Abt. Stadtplanung, Straßen und Umwelt
Im Auftrag
gez. Juchheim
Seite 10
Zusammenfassende Erklärung
gem. § 10 Abs. 4 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Werl „Stralsunder Straße“
Ziel der Bebauungsplanaufstellung
Angesichts des Erweiterungswunsches eines in der nähe angesiedelten Unternehmens sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung weiterer Gewerbeflächen
geschaffen werden.
Hiermit will die Stadt Werl sowohl die Belange der mittelständischen Wirtschaft fördern, als
auch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
sicherstellen.
Verfahrensablauf
Nachdem der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 2.12.2009 zunächst die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Stralsunder Straße“ beschlossen hatte, fasste
er am 05.10.10 den Beschluss, das Verfahren auf den Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder
Straße“ umzustellen.
Die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen des Planes im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in Form einer
öffentlichen Auslegung im Rathaus vom 16.12.2009 bis zum 22.01.2010 statt.
Es ging hierauf nur eine Anregung ein, die eine Ausweitung des Plangebietes vorschlug.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand auf Beschluss des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 02.12.2009 in der Zeit vom 15.12.2009 bis zum 22.01.2010 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen bezogen sich auf Bodenschutz, Bodendenkmalschutz,
Umweltschutz und Belange der Verkehrssicherheit bezüglich der angrenzenden Bundesstraße.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB vom 25.10.2010 bis zum 26.11.2010
wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2)
BauGB in der Zeit vom 20.10.2010 bis zum 26.11.2010 wurde bestätigt, dass die bei der
frühzeitigen Anhörung gemachten Anregungen berücksichtigt wurden. Verbliebene Bedenken
bezüglich Oberflächenentwässerung und vorgefundenen Bodendenkmälern wurden durch
Anpassung der Festsetzungen berücksichtigt.
Auf Grund einer vom künftigen Bauherren gewünschten Änderung der überbaubaren Flächen
wurde der Bebauungsplanentwurf abgeändert und auf Beschluss des Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 15.03.2011 in der Zeit vom 26.04.2011 bis zum 27.05.2011 erneut
gem. § 3(2) BauGB öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4a(3)
BauGB erneut um Stellungnahme gebeten.
Von Bürgern wurden wiederum keine Stellungnahmen abgegeben.
Bei den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergaben sich zwei neue Aspekte,
nämlich hinsichtlich der Eingrünung des Baugebietes und hinsichtlich des
Bodendenkmalschutzes.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgte gem. § 8(3) BauGB die 81. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Werl.
Ferner wurde mit dem Bauherren ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wurde vom Rat der Stadt Werl am 15.12.2011
gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ ist nach ortsüblicher
Bekanntmachung seit dem 05.07.2012 rechtskräftig (Amtsblatt Nr. 06 / 2012).
Umweltrelevante Stellungnahmen und Abwägung
Vom Kreis Soest wurden Hinweise zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz abgegeben,
die durch die Planungen bzw. durch den abgeschlossenen Erschließungsvertrag berücksichtigt
wurden.
In einer späteren Stellungnahme des Kreises wurde eine wirkungsvollere Eingrünung des
Baugebietes gewünscht. In der Abwägung wurde, insbesondere hinsichtlich der Lage des
Baugebietes zur umgebenden Bebauung, hiervon jedoch abgesehen.
Vom Geologischen Dienst NRW wurde auf den im Plangebiet vorhandenen hochwertigen
Boden hingewiesen. Bei der Abwägung wurde dem Ziel des Bebauungsplans jedoch Vorrang
eingeräumt, zumal der Geologische Dienst NRW ausdrücklich keine Bedenken aus
geowissenschaftlicher Sicht äußerte.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wies frühzeitig auf möglicherweise vorhandene
Bodendenkmäler hin. Diese wurden dann während des laufenden Bauleitplanverfahrens auch
vorgefunden. Nach umfangreichen Ausgrabungen konnte der Großteil der Fläche wieder
freigegeben werden. Ein Teilbereich wurde auf Antrag des Landschaftsverbandes WestfalenLippe gemäß Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Diese Festsetzung, die den
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegenstand, wurde im Bebauungsplan
nachrichtlich dargestellt.