Geburt eines Kindes (serbisch)

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Geburt eines Kindes (serbisch)
GEBURT EINES KINDES
GEBURTSANMELDUNG, WENN BEIDE ELTERNTEILE STAATSBÜRGER VON
SERBIEN UND MONTENEGRO SIND
Für die Anmeldung eines Kindes als Staatsbürger von Serbien und Montenegro ist es
notwendig, dass die Eltern des Kindes (beide Eltern Staatsbürger von Serbien und
Montenegro) die Eintragung des Kindes in das Staatsbürgerschaftsregister von Serbien und
Montenegro und in das Geburtsregister beantragen. Den Geburtsanmeldungsantrag muss im
Konsulat ein Elternteil einreichen. Falls die Eltern unterschiedliche Staatsbürgerschaften
besitzen (Serbien und Montenegro) ist es erforderlich, dass bei der Anmeldung beide
anwesend sind zwecks Feststellung der Republiksstaatsbürgerschaft des Kindes.
Zu diesem Zweck ist beim Konsulat folgendes einzureichen:
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ausgefüllter Antrag für den Eintrag in das Staatsbürgerschaftsregister von Serbien und
Montenegro
zwei internationale Geburtsurkunden im Original für das Kind (diese müssen weder
übersetzt noch beglaubigt sein)
Nachweis über die Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro für die Eltern
(Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro oder gültiger
Reisepass)
Nachweis über den Aufenthalt der Eltern in der Bundesrepublik Deutschland.
GEBURTSANMELDUNG, WENN EIN ELTERNTEIL STAATSBÜRGER VON
SERBIEN UND MONTENEGRO IST
Für die Anmeldung eines Kindes als Staatsbürger von Serbien und Montenegro ist es
notwendig, dass jener Elternteil des Kindes, der Staatsangehöriger von Serbien und
Montenegro ist, die Eintragung des Kindes in das Staatsbürgerschaftsregister von Serbien und
Montenegro und in das Geburtsregister beantragt. Den Antrag für die Geburtsanmeldung des
Kindes muss der Elternteil einreichen, der die Staatsbürgerschaft besitzt.
Zu diesem Zweck ist beim Konsulat folgendes einzureichen:
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ausgefüllter Antrag für den Eintrag in das Staatsbürgerschaftsregister von Serbien und
Montenegro
zwei internationale Geburtsurkunden im Original für das Kind (diese müssen weder
übersetzt noch beglaubigt sein)
Nachweis über die Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro für Eltern
(Bescheinigung über die Staatsbürgerschaft von Serbien und Montenegro oder gültiger
Reisepass)
Nachweis über den Aufenthalt von Eltern in der Bundesrepublik Deutschland
Für die Geburtsanmeldung ist eine Gebühr von Euro 57,- zu entrichten.