Anhang 3 - Petrochemistry

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Anhang 3 - Petrochemistry
Richtlinien für den Vertrieb von
Ethylenoxid / Dritte Ausgabe
2004
Cefic Arbeitsgruppe Ethylenoxid
und Derivate
Übersicht
INHALT
1.
Einführung
2.
Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid
3.
Sicherheits- und Qualitätsbeurteilung von Speditionsbetrieben
4.
Entwurf und Konstruktion der Transportmittel
5.
Spezielle Ausbildung für Fahrer von Straßentankfahrzeugen und für die
Beförderung von Tankbehältern
6.
Persönliche Schutzausrüstung
7.
Betanken
8.
Transport von Ethylenoxid auf der Straße
9.
Transport von Ethylenoxid auf der Schiene
10. Transport von Ethylenoxid auf See
11. Entladen
12. Gegenseitige Unterstützung in Notfallsituationen beim Transport von Ethylenoxid
ANHANG
Anhang 1
Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen
Anhang 2
Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
Maßnahmen in Notsituationen
Anlage 1 Gesamtdruck der Transportbehälter
Anlage 2 Unfallmerkblatt für den Straßentransport (TREM-Card)
Anlage 3 Empfehlung für den Feuerwehreinsatz (ERIC-Card)
Anhang 4
Inspektion der Transportmittel
Anhang 5
Beispiel für eine Checkliste fürEisenbahnkesselwagen
Anhang 6
Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und Lagereinrichtungen von
Ethylenoxidkunden
Anlage 1 Checkliste für Entlade- und Lagereinrichtungen von Ethylenoxid
Anlage 2 Hinweise zu Ethylenoxid/Checklisten für Entlade- und
Lagereinrichtungen
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Anhang 7
Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen
Anhang 8
Mitgliedsfirmen der Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate
1 Einführung
1.1 Obwohl Ethylenoxid aufgrund seiner Entflammbarkeit, Reaktionsbereitschaft
und Toxizität ein gefährliches Gut ist, kann es bei Einhaltung entsprechender
Vorsichtsmaßnahmen gefahrlos vertrieben und transportiert werden.
1.2 In den meisten europäischen Ländern unterliegt der Transport von Ethylenoxid als Massengut strengen Vorschriften. Ferner ist der grenzübergreifende
Transport von Ethylenoxid auf der Straße, auf der Schiene oder auf See durch
internationale Vereinbarungen geregelt, in denen die speziellen, von allen
beteiligten Parteien einzuhaltenden Transportbedingungen festgelegt sind.
1.3 Diese Richtlinien wurden von der Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate im
Cefic (Rat der europäischen chemischen Industrie) zur Schaffung geeigneter
Sicherheitsvorschriften für den Transport von Ethylenoxid zusammengestellt.
1.4 Die Richtlinien umfassen den Transport von Ethylenoxid als Massengut in
Straßentankfahrzeugen, Eisenbahnkesselwagen und Tankbehältern. Sie beziehen sich auf den gesamten Ablauf des Transports, vom Betanken bis zur
Auslieferung. Bereits vorhandene Vorschriften werden nur erwähnt, wo dies
zur Klarstellung erforderlich ist.
1.5 Die Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate im Cefic empfiehlt die Übernahme dieser Richtlinien durch alle am Vertrieb von Ethylenoxid beteiligten
Parteien. Die Richtlinien werden von der Arbeitsgruppe regelmäßig überarbeitet.
1.6 Zur Erleichterung der Überwachung der Sicherheit beim Transport von Ethylenoxid sollte der Transport dieses Stoffs von den Herstellerfirmen selbst
abgewickelt werden.
1.7 Der Massentransport von Ethylenoxid in Gastankschiffen oder die Bewegung
von Ethylenoxid in Gasflaschen oder MEGC ´s wird von diesen Vorschriften
nicht erfasst.
3
2 Eigenschaften und Gefahren
von Ethylenoxid
2.1 Eigenschaften
Siedepunkt bei Atmosphärendruck
Schmelzpunkt
Flammpunkt (im geschl. Tiegel)
Dichte (Flüssigkeit) bei 0 °C
Dampfdichte (Luft = 1)
Verdampfungswärme
Spezifische Wärme (Flüssigkeit)
Spezifische Wärme (Gas)
Polymerisationswärme
Zersetzungswärme (Gas)
Verbrennungswärme
Spezifische elektrische Leitfähigkeit
der reinen Flüssigkeit
Mindestzündenergie bei
1 bar und 25 °C an der Luft
Schmelzpunkt des Hydrats
Selbstentzündungstemperatur
Selbstzersetzungstemperatur
Geruch von reinem EO
4
10,5 °C (bei 10,4 bis 10,7 °C)
- 111.3°C
< -18°C
890 kg/m3
1.52
578 kJ/kg bei atmosphärischem Druck
und 10.5 °C
1.97 kJ/kg °C bei 11°C
2.00 kJ/kg °C bei 20°C
1.06 kJ/kg.°C bei 25°C.
2093 kJ/kg
83,700 kJ/kg mole
27649 kJ/kg.
4 10-6 S/m
0.06 mJ
11°C (bei maximal 30 % Ethylenoxid)
429 °C
560 °C
Bis ca. 500–700 ppm nicht
wahrnehmbar.
Eine Gewöhnung ist möglich.
2
Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid
2.2 Entflammbarkeit
Ethylenoxid ist sehr leicht entflammbar und hat einen Flammpunkt unter -18 °C. Es ist
in der Luft bei allen Konzentrationen über 2,6 Vol. % entflammbar. Normalerweise
geht man davon aus, dass eine obere Entflammbarkeitsgrenze vorliegt. Dies ist jedoch
hier nicht der Fall, da es bei höheren Konzentrationen bis zu 100 % EthylenoxidDampf zwar nicht zur Verbrennung, aber zum exothermen Zerfall kommt.
Wegen seines niedrigen Siedepunkts und seiner Entflammbarkeit verhält sich
Ethylenoxid in mancher Hinsicht ähnlich wie Flüssiggas. Im Gegensatz zu
Flüssiggas ist Ethylenoxid jedoch vollständig mit Wasser mischbar. Ein weiterer
wesentlicher Unterschied liegt darin, dass Gemische von Ethylenoxid und Luft eine
ungewöhnlich niedrige Mindestzündenergie besitzen. Bei ca. 10,4 Vol. % Ethylenoxid
ist die Mindestzündenergie mit 0,06 mJ am niedrigsten und bereits mit dem
entsprechenden Wert von Wasserstoff-Luft-Gemischen (ca. 0,02 mJ) vergleichbar.
Wegen der hohen Entzündungsgefahr sind Undichtheiten, zum Beispiel an Flanschen, unbedingt zu vermeiden.
An der Luft beträgt die Selbstentzündungstemperatur von Ethylenoxid bei
Atmosphärendruck 429 °C. In Anwesenheit von Verunreinigungen wie Rost kann sie
jedoch erheblich tiefer liegen.
Wässrige Lösungen von Ethylenoxid können brennbare Dämpfe abgeben. Bei einer
1 %igen wässrigen Lösung von Ethylenoxid liegt der Flammpunkt im geschlossenen
Tiegel immer noch bei 22 °C. Verdünnungen sind daher stets mit einer möglichst
großen Wassermenge herzustellen. Wenn unzureichend verdünnte Lösungen in das
Abwassersystem gelangen, kann eine Entzündungsgefahr bestehen.
Wenn Ethylenoxid mit bestimmten Isoliermaterialien in Berührung kommt, besteht
die Gefahr einer Selbsterhitzung. Dabei wurden schon Temperaturen bis zu 700 °C
gemessen. Bei Bränden von Isoliermaterial kann die Temperatur der Behälterwand
über den Selbstzersetzungspunkt hinaus erhöht werden, so dass es zum
explosionsartigen Zerfall kommt (siehe Abschnitt 2.4).
2.3 Chemisches Reaktionsvermögen
Ethylenoxid ist eine reaktionsfreudige Chemikalie mit exothermer Reaktion, insbesondere in Gegenwart eines Katalysators sowie in Gegenwart von Verunreinigungen
und Stoffe wie Wasser, Alkoholen, Ammoniak, Aminen, Säuren, Basen und Rost.
Diese Reaktionen sind exotherm. Auch wenn Ethylenoxid nur in Spuren vorliegt,
können solche Reaktionen selbstbeschleunigend und stark exotherm sein.
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2
Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid
2.4 Zerfall
Selbst in Abwesenheit von Luft zerfällt reiner Ethylenoxid-Dampf explosionsartig,
wenn er entzündet wird. Der Zerfallsvorgang beginnt bei Erwärmung auf ca.
560 °C (Selbstzersetzungstemperatur).
Die Zersetzung wird durch Metallacetylide sowie durch die Metalle Kupfer, Silber,
Quecksilber und deren Legierungen als Katalysator eingeleitet.
Die Selbstzersetzungstemperatur sinkt mit steigendem Druck. In Anwesenheit
von Rost kann der Zerfall schon bei niedrigeren Temperaturen einsetzen, weil
sich infolge von Polymerisationsvorgängen heiße Stellen bilden.
2.5 Polymerisation
In Abwesenheit von Katalysatoren/Verunreinigungen ist Ethylenoxid bei
Raumtemperatur unbeschränkt beständig. Rein thermisch wird die Polymerisation
bei ca. 100 °C ausgelöst.
Die Polymerisation von Ethylenoxid ist ein in hohem Maße exothermer Prozess.
Wird die Temperatur nicht durch einen entsprechenden Wärmeentzug in Grenzen
gehalten, kommt es zu einer selbstbeschleunigenden Polymerisation. Dies kann
zur Verdampfung von unverbrauchtem Ethylenoxid und möglicherweise auch zum
explosionsartigen Zerfall solcher Dämpfe führen. Die Polymerisation kann durch
Verunreinigungen wie Säuren, Basen, Metalloxiden und wasserfreie Chloride von
Eisen, Aluminium und Zinn gefördert werden, die als Katalysatoren wirken.
Daher ist im Umgang mit Ethylenoxid unbedingt auf saubere Geräte zu achten.
Unbeabsichtigtes Vermischen mit anderen Chemikalien ist zu vermeiden.
Rost ist ein moderater Initiator der Polymerisationsreaktion von Ethylenoxid.
Rost muss gründlich von allen Geräten entfernt werden, die Ethylenoxid enthalten.
Bei gewöhnlichen Temperaturen läuft die Polymerisation von Ethylenoxid in Anwesenheit von Rost nur langsam ab. Das Polymer ist eine wärmebeständige, viskose Flüssigkeit, die sich im Monomer lösen lässt. Bei Temperaturen über 50 °C
kommt es unter der Einwirkung von Wasser zur Entstehung von Polyethylenglycol,
einer klebrigen Masse, die nur schwer von den Geräten entfernt werden kann.
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Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid
2.6 Gesundheitsgefährdung
Da Ethylenoxid bei 10,5 °C siedet, verdampft es bei Umgebungstemperatur und
atmosphärischem Druck schnell.
2.6.1 2.6.1 Kurzfristige Auswirkungen
a. Dämpfe
Exposition gegenüber Ethylenoxiddämpfen führt zu schweren Reizungen von
Haut, Augen und Nase und kann zu schweren Lungenödemen führen.
Unter der Einwirkung hoher Konzentrationen (meist über 1000 ppm) kommt es
zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Kurzatmigkeit. Bei hohen
Konzentrationen kann auch eine Funktionsbeeinträchtigung des
Zentralnervensystems zu beobachten sein.
Bei atmosphärischen Konzentrationen unter 500–700 ppm ist der Geruch von
reinem Ethylenoxid für viele Menschen nicht wahrnehmbar. Die Geruchsschwelle
liegt dabei weit über den durch Gesundheitsvorschriften festgelegten Grenzen.
Ethylenoxid-Geruch führt zur Ermüdung des Geruchssinns und kann daher keinen zuverlässigen Hinweis auf tatsächlich vorhandene Konzentrationen geben.
b. Flüssigkeit und Lösungen
Wenn verschüttete Ethylenoxid-Flüssigkeit mit der bloßen Haut in Berührung
kommt, kann sie Hautrötungen und sogar Erfrierungen hervorrufen. Lösungen in
Wasser mit Konzentrationen von 40 bis 80 % Ethylenoxid führen zu einer noch
schnelleren Verbrennung als bei reinem Ethylenoxid. Selbst verdünnte Lösungen
können die Haut stark reizen und in Einzelfällen zu allergischer Kontaktdermatitis
führen. Die Verätzungseffekte können auch erst später eintreten.
Vor allem an den Augen können durch Ethylenoxid-Spritzer schwerwiegende und
dauerhafte Schäden entstehen, auch wenn es sich um verdünnte Lösungen handelt.
Nach den in der Industrie gemachten Erfahrungen kann es bei wirksamer Erster
Hilfe nach einmaliger Einwirkung selbst hoher Konzentrationen von flüssigem
Ethylenoxid zur vollständigen Genesung kommen.
7
2
Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid
2.6
Gesundheitsgefährdung
2.6.2 Langfristige Auswirkungen
Ethylenoxid ist als direkt wirkendes Mutagen bekannt und kann in menschlichen
Gewebezellen Mutationen auslösen. Die chronische Toxizität der Inhalation von
Ethylenoxid-Dämpfen wurde in Langzeitstudien an Ratten untersucht. Die
Ergebnisse dieser Untersuchungen lassen erkennen, dass natürlich vorkommende
Tumore unter der Einwirkung dieses Stoffes häufiger auftreten. Daraus kann
man schließen, dass zwischen der Einwirkung von Ethylenoxid und der
Häufigkeit von Krebserkrankungen ein eindeutiger Zusammenhang besteht.
Die Internationale Organisation für Krebsforschung (IARC) (Kategorie 1)/EU hat
Ethylenoxid daher beim Menschen als karzinogen eingestuft.
Teratogene Wirkungen konnten in Tierversuchen nicht nachgewiesen werden. Bei
hohen Konzentrationen war allerdings eine Beeinträchtigung der Fortpflanzung
zu beobachten.
Die gesetzlichen Vorschriften für die höchstzulässigen Konzentrationen von
Ethylenoxid in der Luft sind in Europa von Land zu Land verschieden. Zur Zeit
schwanken diese Werte meistens zwischen 1 und 10 ppm.
Am Arbeitsplatz sollten die Ethylenoxid-Konzentrationen möglichst weit unter
den vorgeschriebenen Grenzen gehalten werden.
Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Grenzwerte müssen die EthylenoxidKonzentrationen am Arbeitsplatz überwacht werden.
2.7 Umweltgefahren
Ethylenoxid übt auf Mikroorganismen und Fische eine toxische Wirkung aus.
Der LC50-Wert für Fische liegt bei 84 mg/l (Expositionszeit 96 Stunden).
Durch gleichzeitige Verdampfung, Hydrolyse und biologischen Abbau sinkt die
Ethylenoxidkonzentration im frei fließenden Wasser kontinuierlich.
So verringert sich beispielsweise die Ethylenoxid-Konzentration im fließenden
Wasser bei 25 °C innerhalb von vier Stunden um ca 95 %. Das durch Hydrolyse
von Ethylenoxid entstehende Ethylenglykol wirkt auf die im Wasser lebenden
Organismen weit weniger toxisch und wird schnell biologisch abgebaut.
8
3 Sicherheits- und Qualitäts
beurteilung von Speditionsbetrieben
3.1
Die meisten Ethylenoxid-Hersteller nehmen zum Vertrieb ihrer Produkte die
Dienste von Speditionsbetrieben in Anspruch. In solchen Fällen muss sich das
chemische Unternehmen absolut sicher sein, dass es sich um einen kompetenten
Transportunternehmer handelt, der die entsprechenden Sicherheitsvorschriften
einhält.
3.2
Es wird empfohlen, dass alle an dem Transport von Ethylenoxid Beteiligten bei
jedem ihrer Speditionsbetriebe entsprechende Sicherheitsprüfungen zum
Straßentransport von Massengütern durchführen. Auf diese Weise kann jeder
Versender sich ein Bild von der Eignung der Speditionsbetriebe machen und
sicherstellen, dass die Sicherheitsnormen eingehalten werden.
3.3
3.4
9
Von Cefic wurde ein Sicherheits- und Qualitätsbewertungssystem (SQAS) für
Speditionsbetriebe erarbeitet. Es wird empfohlen, dieses System als Mindeststandard
für die Bewertung der Speditionsbetriebe einzusetzen, die mit dem Transport
von Ethylenoxid beauftragt werden.
Diese Bewertung ersetzt oder reduziert nicht die Haftung des Speditionsbetriebes,
der selbst dafür zu sorgen hat, dass alle Aspekte seiner Tätigkeit die entsprechenden gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und -normen erfüllen.
4 Entwurf und Konstruktion
der Transportmittel
4.1 Entwurf und Konstruktion
von Eisenbahnkesselwagen
Eisenbahnkesselwagen für den Transport von Ethylenoxid müssen hinsichtlich ihrer
Ausführung und Konstruktion folgenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen:
a. bei Transporten im Inland den Bestimmungen des jeweiligen Landes bzw. den
Vorschriften der örtlichen Eisenbahnverwaltung;
b.bei Transporten über die Landesgrenzen hinaus internationalen Vorschriften,
zum Beispiel der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID).
Insbesondere müssen Eisenbahnkesselwagen entsprechend den Richtlinien konstruiert
sein, die in Anhang 1 angegeben sind, oder einer äquivalenten Norm entsprechen.
4.2 Entwurf und Konstruktion
von Straßentankfahrzeugen
Straßentankfahrzeuge für den Transport von Ethylenoxid auf der Straße müssen
hinsichtlich ihrer Ausführung und Konstruktion folgenden gesetzlichen
Vorschriften ent-sprechen:
a. bei Transporten im Inland den Bestimmungen des jeweiligen Landes und
b.bei Transporten über die Landesgrenzen hinaus internationalen Vorschriften,
zum Beispiel dem Europäischen Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Neben den oben erwähnten Forderungen müssen Straßentankfahrzeuge entsprechend
den Richtlinien in Anhang 2 bzw. entsprechend einer äquivalenten Norm konstruiert sein.
4.3 Entwurf und Konstruktion von Tankbehältern
Tankbehälter können für den Straßen und Schienentransport von Ethylenoxid wie
auch für den Transport auf See eingesetzt werden. Je nach den in Betracht kommenden Transportwegen müssen sie hinsichtlich ihrer Ausführung und Konstruktion die
nationalen oder internationalen Vorschriften erfüllen.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen müssen Tankbehälter entsprechend den Richtlinien in Anhang 2 bzw. einer äquivalenten Norm konstruiert sein.
10
5
Spezielle Ausbildung für Fahrer von Straßentankfahrzeugen
und für die Beförderung von Tankbehältern
5.1
5.2
5.3
Nach den ADR-Bestimmungen müssen alle Fahrer von Straßentankfahrzeugen
und von Fahrzeugen, die zur Beförderung von Tankbehältern mit einem
Gesamtfassungsvermögen von über 3.000 l verwendet werden, einen Lehrgang
über die speziellen Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern
erfolgreich absolviert haben. Eine solche Ausbildung ist in den einschlägigen
Bestimmungen der meisten Länder vorgesehen.
Angesichts der mit Ethylenoxid verbundenen Risiken sollten die Fahrer in einem
Spezialkurs mit den besonderen Gefahren vertraut gemacht werden, die beim
Transport dieses Produkts auftreten können, und sollten Anleitungen über die in
Notsituationen zu ergreifenden Maßnahmen er halten. Nähere Informationen zu
dieser speziellen Ausbildung finden Sie in Anhang 3.
Bevor ein Fahrer eine Berechtigung für den Transport von Ethylenoxid erhält,
muss er:
a. einen Lehrgang über dieses Produkt absolviert haben, der den ADRAnforderungen entspricht und
b.an einem Spezialkurs über Ethylenoxid erfolgreich teilgenommen haben.
5.4
11
Alle Verlader von Ethylenoxid sollten sich verpflichten, dafür Sorge zu tragen,
dass den Fahrern Gelegenheit gegeben wird, an speziellen Lehrgängen für EO
teilzunehmen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und bestandener
Prüfung sollte den Fahrern eine für zwei Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt
werden. Darüber hinaus sollte den Fahrern das verwendete Lehrmaterial in ihrer
Muttersprache als Unterlage zur Verfügung gestellt werden.
Die Empfänger von Ethylenoxid-Lieferungen sollen angehalten werden, sich von
den Fahrern eine solche Ausbildungsbescheinigung vorlegen zu lassen.
6 Persönliche Schutzausrüstung
6.1
In allen Situationen, in denen die Möglichkeit einer Einwirkung von flüssigem
und/oder gasförmigem Ethylenoxid besteht, ist eine geeignete persönliche
Schutzausrüstung zu tragen. Folgende Ausrüstungsgegenstände gehören zur
Mindestausstattung:
a. Schutzbrillen,
b. für Ethylenoxid geeignete Handschuhe,
c. geeignetes Atemschutzgerät.
Gegebenenfalls müssen auch Schutzanzüge und Arbeitsschutzschuhe getragen
werden.
6.2
Man beachte, dass viele der üblicherweise verwendeten Materialien für Ethylenoxid durchlässig sind oder von diesem Stoff angegriffen werden.
Als Schutzkleidung eignet sich am besten Butylkautschuk, Neopren oder
Naturgummi kommen für Schutzkleidung ebenfalls in Frage. Nach längerer
Nutzung kann das Material aber möglicherweise für Ethylenoxid-Dämpfe durchlässig werden.
Leder wird durch flüssiges Ethylenoxid durchdrungen und PVC und NBR bieten
nur wenig Schutz. Diese Materialien sollten also nicht zum Schutz gegen flüssiges
Ethylenoxid und gegen Ethylenoxid-Dämpfe verwendet werden. Auch Schuhwerk
aus Leder, PVC oder NBR sollte nicht verwendet werden. Wenn Ethylenoxid in
diese Materialien eindringt, kann es zu verzögert auftretenden Hautverätzungen
kommen.
Vor der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PPE) muss eine offizielle
Bestätigung von dem PPE-Hersteller eingeholt werden, dass die persönliche
Schutzausrüstung für Ethylenoxid geeignet ist (mit Angabe der Degradationszeit
und Durchbruchzeit). Nach Kontakt mit flüssigen oder dampfförmigen Ethylenoxid
müssen alle verwendeten Handschuhe entsorgt werden.
6.3
Mit Ethylenoxid in Berührung gekommene Schutzanzüge und Arbeitsschutzschuhe
aus Leder müssen entsorgt werden, da das Leder nicht vollständig gereinigt
werden kann.
6.4
Augenspülanlagen und (gegebenenfalls gegen Frost geschützte) Chemieduschen
müssen überall zur Verfügung stehen, wo mit Ethylenoxid gearbeitet wird.
12
7 Betanken
7.1
Das Betanken von Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern und Eisenbahnkesselwagen
mit einem Gefahrgut ist mit Risiken verbunden. Die ordnungsgemäße Ausführung und
Konstruktion der Betankungseinrichtung und Transportausrüstung, sowie die sachgemäße Verwendung und Wartung sind daher besonders wichtig.
7.2
Der Entwurf und die Konstruktion der Transportausrüstung wird in Abschnitt 4 der
vorliegenden Richtlinien beschrieben. Voraussetzung für die Erfüllung der Anforderungen von ADR und RID sowie der IMO-Vorschriften ist eine regelmäßige Durchführung
der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Inspektionen und Prüfungen. Die zuständigen Behörden führen eine amtliche Prüfung und Inspektion durch.
7.3
Es müssen schriftliche Anweisungen verfügbar sein, die alle Tätigkeiten im Zusammenhang
mit der Betankung von Ethylenoxid in Straßentankfahrzeuge, Tankbehälter und
Eisenbahnkesselwagen erläutern. Die beteiligten Personen müssen umfassend in der
Umsetzung geschult sein (die Einbeziehung der Feuerwehr in die Schulung wird
empfohlen). In der Betriebsanweisung ist auf die mit Ethylenoxid verbundenen Gefahren
zu verweisen. Es muss sichergestellt sein, dass die Entladeeinrichtung sowohl unter
normalen Verhältnissen als auch in Notfallsituationen sachgemäß betrieben wird.
7.4
Erforderliche Schutzkleidung und Notfallausrüstung muss für die Betankungsvorgänge zur
Verfügung stehen (siehe Kapitel 6). Das Personal muss für die sachgemäße Verwendung
der Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände entspre-chend geschult sein.
7.5
In diesem Abschnitt der Richtlinien soll nicht versucht werden, ins einzelne gehende
Vorschriften über das Betanken von Fahrzeugen mit Ethylenoxid zu erlassen. Solche
Vorschriften hängen zwangsläufig immer von den örtlichen Gegebenheiten ab. Als Teil
der betrieblichen Anweisungen sollte das an der Betankungseinrichtung beschäftigte
Personal eine Prüfung der Transporteinrichtung vor, während und nach der Betankung
durchführen. Trotz dieser Inspektionen ist der Eigentümer des Straßentankfahrzeugs,
Tankbehälters oder Eisenbahnkesselwagens voll verantwortlich für die ordnungsgemäße
Prüfung, Wartung und für die Tauglichkeit der betreffenden Ausrüstung. Die Inspektionen
sollen vielmehr gewährleisten, dass der Transport von Ethylenoxid mit einem Höchstmaß
an Sicherheit erfolgt. Die Hinweise für die Inspektion in Anhang 4 sollten vom Versender
bei der Prüfung der Ausrüstung für den Transport von Ethylenoxid beachtet werden. Es
empfiehlt sich, eine solche Prüfung bei allen Betankungsvorgängen durch zu führen.
7.6
Zusätzlich zu der vor jedem Betankungsvorgang durchzuführenden routinemäßigen
Inspektion der gesamten Transportausrüstung ist jedes Straßentankfahrzeug und jeder
Tankbehälter sowie Eisenbahnkesselwagen vor der Inbetriebnahme oder bei erneuter
Inbetriebnahme nach Wartung oder Instandsetzung von einem zuständigen
Mitarbeiter des Transportunternehmens zu prüfen. Ein Beispiel für solche Prüfungen
finden Sie in Anhang 4.
13
8 Transport von Ethylenoxid
auf der Straße
8.1
Das Speditionsunternehmen ist für die Sicherheit des Straßentransports von
Ethylenoxid von der Betankungs- bis zur Entladestation verantwortlich.
Besonders aufmerksam ist auf folgende Details zu achten:
8.1.1 Wahl der Fahrstrecke
Der Transport von Ethylenoxid muss den ADR-Vorschriften entsprechen.
Aus diesem Grund muss die Fahrtstrecke sorgfältig ausgewählt werden.
Nach Möglichkeit sind bei der Fahrtstrecke zu berücksichtigen:
a. Benutzung von Autobahnen,
b. Vermeidung von Wohngebieten.
8.1.2 Sicheres Parken
Der Fahrer muss dafür Sorge tragen, dass das stehende Fahrzeug entweder
dauernd überwacht oder an einer sicheren Stelle geparkt wird.
In der Umgebung des Fahrzeugs darf keine Wärmequelle und kein offenes Feuer
sein. Im Notfall muss die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug problemlos aus
einem Gefahrenbereich zu entfernen.
Der Fahrer hat den Speditionsbetrieb davon in Kenntnis zu setzen, wo das Fahrzeug
über Nacht abgestellt wird. Die Standorte für Übernachtparken müssen entsprechend
den Vorschriften ausgewählt werden (z. B. entsprechend den ADR-Vorschriften).
8.1.3 Ungünstige Witterungsbedingungen
Treten während des Transports ungünstige Witterungsbedingungen ein (zum
Beispiel schlechte Sichtverhältnisse, glatte oder vereiste Fahrbahnen), ist die
Fahrt am nächsten geeigneten Parkplatz zu unterbrechen.
8.1.4 Verspätungen oder Unfälle
Verspätungen durch ungünstige Witterungsbedingungen, Pannen,
Straßenverkehrsunfälle oder andere Ursachen sind dem Versender unverzüglich
zu melden.
14
8
Transport von Ethylenoxid auf der Straße
8.1.5 Kontrolle von Druck und Temperatur
Während des Straßentransports von Ethylenoxid sind Druck und/oder Temperatur
des Tankinhalts regelmäßig zu prüfen und in eine Checkliste oder in ein
Fahrtenbuch einzutragen.
8.1.6 Maßnahmen in Notsituationen
Der Fahrer muss über den höchstzulässigen Druck- und Temperaturanstieg
wäh-rend der Fahrt genau informiert sein (siehe Kapitel 8.1.5). Er muss genaue
Anweisungen darüber haben, welche Notmaßnahmen zu treffen sind, wenn
diese Höchstwerte überschritten werden.
Diesbezügliche Empfehlungen sind Anhang 3, Abschnitt 9 zu entnehmen.
15
9 Transport von Ethylenoxid
auf der Schiene
9.1
Die zuständigen Eisenbahnbehörden sind für den sicheren Schienentransport
von Ethylenoxid von der Betankungsstelle bis zum Zielort verantwortlich. Die
zuständigen Eisenbahnbehörden treffen die Entscheidung über die zu wählende
Fahrstrecke, über Zwischenaufenthalte und über eine Unterbrechung der Fahrt
bei ungünstigen Witterungsbedingungen.
9.2
Die zuständigen Eisenbahnbehörden oder Eisenbahnbetriebsgesellschaften
schalten sich normalerweise ein, wenn es zu Notfallsituationen kommt, an
denen mit Ethylenoxid betankte Eisenbahnkesselwagen beteiligt sind. Die in den
vorliegenden Richtlinien gemachten Angaben sind an die Eisenbahnbehörden als
Unterlage für Spezialistenteams weiterzuleiten, deren Aufgabe die Behebung von
Notfallsituationen beim Transport von gefährlichen Gütern ist.
9.3
Eisenbahnkesselwagen dürfen nicht im Huckepackverkehr auf öffentlichen
Straßen vom Zielbahnhof zum Betriebsgelände des Kunden befördert werden.
Der Transport des Stoffs in Tankbehältern mit wechselnden Transportmitteln
könnte eine sinnvolle Alternative sein.
16
10 Transport von Ethylenoxid auf See
10.1
Für den Transport von Ethylenoxid auf See bieten sich zwei Möglichkeiten an:
a. Transport im Ro-Ro-Frachter oder
b. Lift on/Lift off (Lo/Lo)-Transport mit Tankbehältern.
Die wichtigsten Bestimmungen für den Frachtverkehr sind den IMDGVorschriften zu entnehmen. In gewissen Meeresbereichen gültige, örtliche
Vereinbarungen können davon in manchen Punkten abweichen (z. B. Memorandum
of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter in der Ostsee).
Bei jedem Transport von Ethylenoxid sind die einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Außerdem sind möglichst immer nur Frachtfähren zu verwenden. Diese
können sowohl Lkw-Fahrer als auch deren Fracht transportieren. Stehen keine
ausschließlich für den Frachtgutverkehr vorgesehenen Fährschiffe zur Verfügung,
können auch andere Fähren zum Einsatz kommen, wenn sie vorher geprüft und
für ebenso sicher befunden wurden.
10.2 Es ist normalerweise so, dass am Transport von Ethylenoxid vom Betanken bis
zum Kunden verschiedene Parteien beteiligt sind. Dazu können die Reederei, die
Hafenbehörden und das Speditionsunternehmen gehören.
10.3
Vor Beginn des Transports soll der Versender eine Sicherheitsprüfung durchführen, die alle Einzelheiten im Ablauf des Transportvorgangs umfasst. Je nach Lage
des Falles sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
a. die betreffende Reederei,
b.die Betankungs- und Entladeeinrichtungen an den Abfertigungsanlagen,
c. vorgesehene Maßnahmen für Notfälle im Gefahrgutbereich von
Abfertigungsanlagen,
d.vorgesehene Maßnahmen für Notfälle an Bord.
e. Die Verantwortung für die Reaktion bei Notfällen ist zwischen dem Kunden
und dem Versender abzusprechen.
Eine für die Beurteilung von Fährschifflinien und der dazugehörigen Einrichtungen
empfohlene Checkliste ist als Anhang 6 beigefügt.
17
10
Transport von Ethylenoxid auf See
10.4 Der Versender kann allen beteiligten Parteien spezielle Anweisungen für die
Überwachung des Transportablaufs und für die in Notfallsituationen zu ergreifenden Maßnahmen erteilen.
10.5
18
Transport mit Straßentankfahrzeugen oder Tankbehältern, die mit einem kurzen
Seetransport verbunden sind, sollten in Begleitung eines Fahrers stattfinden.
11 Entladen
11.1
Die Entladung von Ethylenoxid aus Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern oder
Kesselwagen ist ein potentielles Risiko. Die ordnungsgemäße Ausführung und
Konstruktion der Entladeeinrichtung wie auch ihre sachgemäße Verwendung und
Wartung sind daher für die Vermeidung potentieller Gefahrensituationen besonders wichtig.
11.2
Die Ausrüstung muss regelmäßig entsprechend den geltenden Wartungsvorschriften
geprüft werden.
11.3
Zum Entladen von Ethylenoxid aus Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern und
Eisenbahnkesselwagen müssen schriftliche Anweisungen vorliegen. Die beteiligten
Personen müssen umfassend in der Umsetzung geschult sein (die Einbeziehung
der Feuerwehr in die Schulung wird empfohlen). In der Betriebsanweisung ist auf
die mit Ethylenoxid verbundenen Gefahren zu verweisen. Es muss sichergestellt
sein, dass die Entladeeinrichtung sowohl unter normalen Verhältnissen als auch
in Notfallsituationen sachgemäß betrieben wird.
11.4
Für den Entladevorgang müssen alle erforderlichen Schutzanzüge und Notausrüstungen
verfügbar sein (siehe Kapitel 6). Das Personal muss für die sachgemäße
Verwendung der Schutzkleidung und -ausrüstung entsprechend geschult sein.
11.5
Für die Entladebedingungen von Ethylenoxid auf dem Betriebsgelände des Kunden
ist der Kunde verantwortlich. Auf Anforderung des Kunden kann der Verlader technische Beratung und Sicherheitsdienste bieten, die im Prinzip auch Sicherheitsaudits
einschließen können. Zu diesem Zweck kann das Schema in Anhang 5 verwendet
werden. In der Regel hat der Kunde selbst festzustellen, ob sein Werksgelände und
insbesondere seine Betankungs- und Entladeeinrichtungen, den Anforderungen des
Schemas in Anhang 5 entsprechen.
11.6
19
Zur Identifizierung des gelieferten Produkts sind geeignete Einrichtungen erforderlich.
12
Gegenseitige Unterstützung in Notfallsituationen
beim Transport von Ethylenoxid
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
20
Alle am Transport von Ethylenoxid in Europa beteiligten Chemieunternehmen sollen über Vorkehrungen zur Entgegennahme von Notrufen und zur Erteilung fachmännischer Ratschläge verfügen, um auf diese Weise die mit Unfällen auf der
Straße, auf der Schiene oder auf See verbundenen Gefahren auf ein Mindestmaß
einzuschränken.
Da sich Europa jedoch über ein riesiges Gebiet erstreckt, hat ein einzelnes
Unternehmen kaum die Möglichkeit, Expertenhilfe am Unfallort rasch zu erteilen,
wenn dieser weit von ihm entfernt liegt.
Um zu gewährleisten, dass bei einer Notsituation im Zusammenhang mit dem
Transport von Ethylenoxid sachgemäße Hilfe an Ort und Stelle möglichst rasch
verfügbar ist, beteiligen sich alle Versender an einem Programm zur gegenseitigen Unterstützung in Notfallsituationen.
Dieses Programm beruht auf folgenden Grundsätzen:
a. Wenn die zuständigen Behörden in einem Land ein Unternehmen entsprechend
den Regelungen eines nationalen Notfallplans um Unterstützung bitten, dann
haben die Regelungen dieses Notfallplans Vorrang.
b. Das Unternehmen, das das Ethylenoxid liefert (der Lieferant), muss die allgemeinen Verpflichtungen zur Hilfeleistung bei Notfällen akzeptieren.
c. Ein zweites Unternehmen (das Hilfe leistende Unternehmen) kann durch den
Versender aufgefordert werden zu reagieren, um folgende Leistungen zu erbringen:
- eine raschere Hilfeleistung, wenn sich das Hilfe leistende Unternehmen näher am
Unfallort befindet,
- die Bereitstellung von Ausrüstung,
- die Verstärkung des Hilfe leistenden Personals.
d. Die Verantwortung liegt immer bei dem Lieferunternehmen, auch wenn ein anderes
Unternehmen um Unterstützung gebeten wird.
e. Das Hilfe leistende Unternehmen ist im Auftrag des Lieferunternehmens tätig, bis
die Vertreter des Lieferunternehmens am Unfallort eintreffen.
f. Alle an dieser Übereinkunft beteiligten Unternehmen bieten dieselben
Dienstleistungen und die gleiche Hilfe, die sie auch bieten würden, wenn es sich
um Ethylenoxid aus ihrer eigenen Produktion handelte.
Zwischen den an diesem Programm beteiligten Firmen werden regelmäßig technische Mitteilungen ausgetauscht. Zweck dieses Informationsaustausches ist:
a. die Aufrechterhaltung eines Verfahrens der gegenseitigen Unterstützung auf
der Grundlage der Beschreibung in Punkt 12.4;
b. die Garantie, dass die Schulung und die Geräte der beteiligten Zentren angemessen sind;
c. die Abstimmung gemeinsamer Maßnahmen bei Transportnotfallsituationen.
Anhang 1
Entwurf und Konstruktion
von Eisenbahnkesselwagen
1.
Geltungsbereich
1.1. Behälter für den Transport von Ethylenoxid müssen der Verordnung für die
internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) für dieses spezifische Produkt entsprechen.
Die folgenden Anforderungen sind ergänzende Informationen und ersetzen nicht
die RID-Anforderungen. Sie gelten für alle neu gebauten Eisenbahnkesselwagen
und dienen als Richtlinie zur Bewertung gemieteter Eisenbahnkesselwagen.
Bereits im Einsatz befindliche Eisenbahnkesselwagen erfüllen möglicherweise die
folgenden Empfehlungen zur Konstruktion nicht vollständig.
2.
Zu verwendende Materialien
2.1. Bei neuen Eisenbahnkesselwagen muss der Tank aus Edelstahl gefertigt sein,
der mindestens folgende Spezifikation erfüllt: AISI/SAE 304LN oder äquivalentes
Material gemäß den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern.
Alle Werkstoffe müssen mindestens ein Zertifikat 3.1 B nach EN 10204 besitzen.
2.2. Armaturen und Anschlüsse, die mit Ethylenoxid in Berührung kommen,
müssen ebenfalls aus diesen Materialien bestehen und dürfen weder Kupfer
noch Kupfer- oder Magnesiumlegierungen enthalten.
3.
Tankausführung
3.1. Die Behälter sind entsprechend den genehmigten Vorschriften zu
Druckbehältern (beispielsweise ASME BPVC, AD-Merkblätter) auszuführen.
3.2. Die Innenseite des Behälters muss gebeizt und passiviert sein.
Ein Schleifen ist nur an der Unterseite des Tanks zulässig, damit der
Eisenbahnkesselwagen vollständig entleert werden kann.
3.3. Anforderungen an Schweißungen für Druckbehälter:
100 %-ige Kontrolle der Schweißnähte durch Röntgenaufnahme
Schweißverfahrensspezifikationen (WPS) und Verfahrensprüfungen
(PQR) müssen zur Genehmigung vorgelegt werden.
Alle WPS- und PQR-Unterlagen müssen die Forderungen der Vorschriften
zu Druckbehältern erfüllen.
21
Anhang 1
Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen
3.4. Es dürfen keine Prallbleche an den Arbeitsbühnenmontiert werden.
3.5. Verstärkungsbleche sind an den Stellen erforderlich, wo die tragenden Teile
(T-Profil, Ankerplatten ...) nicht aus Edelstahl bestehen (siehe auch
„Konstruktionsmaterial“).
3.6. Die Ausführung des Eisenbahnkesselwagens muss eine vollständige
Entleerung des Eisenbahnkesselwagens sicherstellen (z. B. durch ein Gefälle zur
Bodenmitte). Kriterium: Menge des Restprodukts maximal 5 l.
3.7. Öffnungen in der Wand sollten, sofern möglich, nicht in der Nähe von
Hauptschweißnähten liegen (Schweißnahtabstand > 50 mm).
3.8. Für Prüfzwecke müssen die Behälter mit einem Mannloch von mindestens
500 mm Durchmesser versehen sein. Das Mannloch muss fest durch Schrauben
verschlossen sein und an der rechten Seite ein Scharnier besitzen.
3.9. Alle Dichtungen (zwischen Flanschen sowie dem Mannloch) müssen runde
Spiraldichtungen aus Edelstahl, Typ 304, sein, die mit reinem Graphit (99,9 %)
gefüllt sind. Je nach Aufbau des Flanschs müssen Innen- und/oder
Außenführungsringe eingesetzt werden (beispielsweise haben Feder- und NutFlansche keine Führungsringe).
3.10. Ventildichtungen müssen gegen Ethylenoxid beständig und alle Ventile
müssen brandsicher sein.
3.11. Die Tanks müssen so gestaltet sein, dass keine Taschen vorhanden sind, in
denen sich Flüssigkeit beim Entladen sammeln kann.
3.12. Die beiden mit einem Gewinde versehenen Einlauföffnungen an beiden
Tankenden oben in der Mitte (zur Durchführung der Druckprüfung vor
Inbetriebnahme des Tanks) müssen mit einer Dichtschweißnaht versehen sein.
3.13. Die einzigen zulässigen Öffnungen im Tank sind:
ein Mannloch,
zwei Bodenventile,
zwei Einlassanschlüsse mit Gewinde.
3.14. Die Schweißungen an der Außenseite des Behältermantels müssen gebeizt
und passiviert sein.
3.15. Um die Edelstahlfächen vor Rissbildung durch Stresskorrosion zu schützen, können alle Außenflächen aus Edelstahl beschichtet werden.
22
Anhang 1
Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen
4.
Ausrüstung
4.1. Druckausgleichsvorrichtungen
Es dürfen keine Druckausgleichsvorrichtungen montiert sein.
4.2. Einfüll-/Absaugstutzen und Gasrückführung:
4.2.1. Der Tank muss mit einem 80-mm-Einfüll-/Absaugrohr und einem 80-mmAbsperrventil versehen sein. Zur Gasrückführung muss ein 50-mm-Rohr mit
einem 50-mm-Absperrventil verwendet werden. Die Ventile müssen von einem
zugelassenen Hersteller stammen und die Ausführung muss zugelassen sein, beispielsweise Faltenbalgventile.
4.2.2. Darüber hinaus muss in der Tankwandung für den Einfüll-/Absauganschluss
eine rasch schließende interne Schutzvorrichtung angebracht werden. Die Ventile müssen auch fernbedient werden können. Das Gerät muss auch automatisch schließen,
wenn ein Schlauch platzt. Außerdem sollte es automatisch bei einer unvorhergesehenen Bewegung des Eisenbahnkesselwagens schließen. Die Stelleinheit des Ventils
muss eine hydraulische Stelleinheit sein.
4.2.3. Sowohl der Einfüll-/Absaugstutzen als auch die Gasrückführung müssen
mit einem Blindflansch verschließbar sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche
Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung.
4.2.4. So wohl die Einfüll- als auch die Auslass- und Gasrückführanschlüsse müssen mit
Kupplungen mit Auslaufschutz nach NATO-Standard sowie einer Staubschutzkappe
oder einem druckfesten Deckel versehen sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche
Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung. Es wird zusätzlich zu der
Kupplung mit Auslaufschutz (Abbildung 1) ein Absperrventil empfohlen.
Abb. 1: Kupplung mit Auslaufschutz, 80 mm für die Flüssigkeitsleitung (linke Seite), 50 mm für die
Gasleitung
23
Anhang 1
Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen
4.2.5. Die Anschlüsse müssen gegen einen möglichen Aufprall während des
Transports ausreichend geschützt sein. Dazu kommt eine starke Schutzvorrichtung
aus Stahl oder die Verwendung des Fahrgestells in Betracht. Sowohl die Flüssigkeits
als auch die Gasanschlüsse müssen eine deutlich erkennbare Markierung
(Flüssigkeit/Gas) aufweisen.
Damit sich Bodenventile und innere Schutzvorrichtungen bei Beschädigung eines
der Anschlussrohre nicht öffnen, muss das Fahrzeug so gebaut sein, dass die
Tankwandung keinen Schaden erleidet, wenn die Rohrleitungen einer Überbelastung
ausgesetzt sind. Anschlussrohre, Flansche und Ventile müssen dem gleichen
Prüfdruck standhalten wie die Tankwandung. Die Anschlüsse sind so zu gestalten,
dass sie für unbefugte Personen unzugänglich sind.
4.3. Innere Gasrückführung
4.3.1. Im Innern des Tanks muss ein 50-mm-Gasrückführungsrohr vorhanden sein,
das vom Bodenventil (von der inneren Schutzvorrichtung) bis zum Gasraum reichen
muss. Das Rohr muss so gestaltet sein, dass möglichst wenig Flüssigkeit eindringen
kann. Durch eine entsprechende Halterung muss es den während der Fahrt
auftretenden Schwingungen standhalten.
5.
Erdungsanschluss
5.1. Um beim Betanken oder Entladen der Tanks gefährliche elektrische
Potentialunterschiede zwischen dem betankten Tank, dem Fahrzeug selbst, den
Rohrleitungen und dem Boden zu vermeiden, müssen Erdungsanschlüsse
vorhanden sein. Anschlüsse müssen an jedem Ende des Tanks und in der Nähe
der Absauganschlüsse vorhanden sein (Abbildung 2).
Abb. 2: Erdungsanschluss für den Eisenbahnkesselwagen
24
Anhang 1
Entwurf und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen
6.
Isolierung
6.1. Eisenbahnkesselwagen müssen isoliert werden.
6.2. Das Isoliermaterial muss folgende Eigenschaften aufweisen:
a. Es darf keine oder nur eine sehr geringe Reaktivität beim Kontakt mit
Ethylenoxid besitzen.
a. Es muss für den Einsatz mit den niedrigsten Umgebungstemperaturen geeignet
sein, die im Betrieb zu erwarten sind.
6.3. Der gesamte Tank (mit Ausnahme der Flansche und Ventile) muss isoliert werden.
6.4. Alle isolierten Flansche (z. B. für Mannloch und Bodenventil) müssen
Lecksammeleinrichtungen besitzen, damit austretende Flüssigkeit nicht in die
Hauptbehälterisolierung gelangt. Die Isolierung zwischen dem Flansch und der
Lecksammelvorrichtung muss aus Schaumglas bestehen.
6.5. Die Dicke des Isoliermaterials muss mindestens 100 mm betragen.
6.6 Das Isoliermaterial muss mit einem Edelstahlblech von mindestens 0,8 mm
Dicke (als Schutz gegen Witterungseinflüsse) versehen sein.
7.
Geräteausstattung
In den Eisenbahnverkehrsvorschriften sind Thermometer und Manometer
normalerweise zugelassen. Diese Geräte dürfen daher auch in
Eisenbahnkesselwagen eingebaut werden. Allerdings muss in diesem Fall durch
regelmäßige Inspektionen und Prüfungen gewährleistet sein, dass sie stets in
einwandfreiem Betriebszustand sind. Geräte in Eisenbahnkesselwagen können
infolge der während der Fahrt auftretenden Schwingungen oder wegen der
Ansammlung kleinerer Polymermengen falsche Messdaten zeigen.
Thermometer und Manometer sind an Eisenbahnkesselwagen so anzubringen,
dass sie vor äußeren Beschädigungen geschützt sind.
25
Anhang 2
Entwurf und Konstruktion von
Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern
1.
Geltungsbereich
1.1. Behälter für den Transport von Ethylenoxid müssen dem Europäischen
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße (ARD) für dieses spezifische Produkt entsprechen.
Die folgenden Anforderungen sind ergänzende Informationen und ersetzen nicht
die ADR-Vorschriften. Sie gelten für alle neu gebauten Straßentankfahrzeuge und
Tankbehälter.
2.
Zu verwendende Materialien
2.1. Bei neuen Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern muss der Tank aus
Edelstahl bestehen, der mindestens folgende Spezifikationen erfüllt: AISI/SAE 304LN
oder äquivalentes Material gemäß den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern.
Alle Werkstoffe müssen mindestens ein Zertifikat 3.1 B gemäß EN 10204 besitzen.
2.2. Armaturen und Anschlüsse, die mit Ethylenoxid in Berührung kommen,
müssen ebenfalls aus diesen Materialien bestehen und dürfen weder Kupfer
noch Kupfer- oder Magnesiumlegierungen enthalten.
3.
Tankausführung
3.1. Die Behälter sind entsprechend den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern (beispielsweise ASME BPVC, AD-Merkblätter) auszuführen.
3.2. Die Innenseite des Behälters muss gebeizt und passiviert sein.
Ein Schleifen ist nur an der Unterseite des Tanks zulässig, damit die
Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter vollständig entleert werden können.
3.3. Anforderungen an Schweißungen für Druckbehälter:
100 %-ige Kontrolle der Schweißnähte durch Röntgenaufnahme
Schweißverfahrensspezifikationen (WPS) und Verfahrensprüfungen
(PQR) müssen zur Genehmigung vorgelegt werden.
Alle WPS- und PQR-Unterlagen müssen die Forderungen der Vorschriften
zu Druckbehältern erfüllen.
26
Anhang 2
Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern
3.4. Es müssen Prallbleche montiert werden.
3.5. Verstärkungsbleche sind an den Stellen erforderlich, wo die tragenden Teile (T-Profil,
Ankerplatten ...) nicht aus Edelstahl bestehen (siehe auch „Konstruktionsmaterial“).
3.6. Die Konstruktion der Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter muss ein vollständiges Entleeren der Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter ermöglichen.
Kriterium: Menge des Restprodukts maximal 5 l.
3.7. Öffnungen in der Wand sollten, sofern möglich, nicht in der Nähe von
Hauptschweißnähten liegen (Schweißnahtabstand > 50 mm).
3.8. Für Prüfzwecke müssen die Behälter mit einem Mannloch von mindestens
500 mm Durchmesser versehen sein. Das Mannloch muss fest durch Schrauben
verschlossen sein und an der rechten Seite ein Scharnier besitzen.
3.9. Alle Dichtungen (zwischen Flanschen sowie dem Mannloch) müssen runde
Spiraldichtungen aus Edelstahl, Typ 304, sein, die mit reinem Graphit (99,9 %) gefüllt
sind. Je nach Aufbau des Flanschs müssen Innen- und/oder Außenführungsringe eingesetzt werden (beispielsweise haben Feder- und Nut-Flansche keine Führungsringe).
3.10. Ventildichtungen müssen gegen Ethylenoxid beständig sein, und alle Ventile
müssen brandsicher sein.
3.11. Die Tanks müssen so gestaltet sein, dass keine Taschen vorhanden sind, in
denen sich Flüssigkeit beim Entladen sammeln kann.
3.12. Die beiden mit einem Gewinde versehenen Einlauföffnungen an beiden
Tankenden oben in der Mitte (zur Durchführung der Druckprüfung vor
Inbetriebnahme des Tanks) müssen mit einer Dichtschweißnaht versehen sein.
3.13. Die einzigen zulässigen Öffnungen im Tank sind:
ein Mannloch,
zwei Bodenventile,
zwei Einlassanschlüsse mit Gewinde.
3.14. Die Schweißungen an der Außenseite des Behältermantels müssen gebeizt
und passiviert sein.
3.15. Um die Edelstahlflächen vor Rissbildung durch Stresskorrosion zu schützen, können alle Außenflächen aus Edelstahl beschichtet werden.
27
Anhang 2
Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern
4.
Ausrüstung
4.1. Druckausgleichsvorrichtungen
Eine Einrichtung zum Druckausgleich muss den ADR-Anforderungen und IMOVorschriften entsprechen. Wenn Druckentlastungsventile montiert sind, muss vor
diesen eine Berstscheibe installiert werden, die unter Druckentlastungsventilen
montiert werden darf. Zwischen dem Ventil und der Berstscheibe muss ein
Manometer angebracht werden, um die Funktionsfähigkeit der Berstscheibe zu prüfen. Die Berstscheiben müssen einen direkten Zugang zum Dampfraum des Tanks
haben. Für den Druckausgleich federbelastete Druckentlastungsventile verwenden.
Die Austrittsöffnung der Druckentlastungsventile muss so positioniert werden, dass
der entweichende Dampf nicht unmittelbar auf die Tankwandung auftrifft.
Berstscheiben und Druckentlastungsventile müssen aus Edelstahl bestehen.
4.2. Einfüll-/Absaugstutzen und Dampfrückführung:
Abb. 3: Typische Konfiguration von Verschraubungen und Ablaufanschlüssen
28
Anhang 2
Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern
4.2.1. Der Tank muss mit einem 80-mm-Einfüll-/Absaugrohr und einem 80-mmAbsperrventil versehen sein. Zur Gasrückführung ist ein 50-mm-Rohr mit einem
50-mm-Absperrventil zu verwenden. Die Ventile müssen von einem zugelassenen
Her-steller stammen und die Ausführung muss zugelassen sein.
4.2.2. Darüber hinaus muss in der Tankwandung für den Einfüll-/Absauganschluss
eine rasch schließende interne Schutzvorrichtung angebracht werden. Die Ventile
müssen auch fernbedient werden können. Das Gerät muss auch automatisch
schließen, wenn ein Schlauch platzt. Außerdem sollte es automatisch bei einer
unvorhergesehenen Bewegung des Straßentankfahrzeugs/ Tankbehälters schließen.
Die Stelleinheit des Ventils muss eine hydraulische Stelleinheit sein.
4.2.3. Sowohl der Einfüll-/Absaugstutzen als auch die Gasrückführung müssen
mit einem Blindflansch verschließbar sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche
Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung.
4.2.4. Sowohl die Einfüll- als auch die Auslass- und Gasrückführanschlüsse müssen mit Kupplungen mit Auslaufschutz nach NATO-Standard sowie einer
Staubschutzkappe oder einem druckfesten Deckel versehen sein. Für die
Anschlüsse sind ähnliche Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung.
4.2.5. Die Anschlüsse müssen gegen einen möglichen Aufprall während des Transports
ausreichend geschützt sein. Zum Schutz kann eine starke Schutzvorrichtung aus Stahl
oder das Fahrgestell verwendet werden. Alle Anschlüsse der Tankbehälter müssen den
ISO-Vorschriften entsprechen. Sowohl die Flüssigkeits- als auch die Dampfanschlüsse
müssen eine deutlich erkennbare Markierung (Flüssigkeit/Gas) aufweisen.
Damit sich Bodenventile und innere Schutzvorrichtungen bei Beschädigung eines der
Anschlussrohre nicht öffnen, muss das Fahrzeug so gebaut sein, dass die
Tankwandung keinen Schaden erleidet, wenn die Rohrleitungen einer Überbelastung
ausgesetzt sind. Anschlussrohre, Flansche und Ventile müssen dem gleichen Prüfdruck
standhalten wie die Tankwandung. Die Anschlüsse müssen so konstruiert sein, dass
sie für unbefugte Personen unzugänglich sind.
4.3. Innere Gasrückführung
4.3.1. Im Innern des Tanks muss ein 50-mm-Gasrückführungsrohr vorhanden
sein, das vom Bodenventil (von der inneren Schutzvorrichtung) bis zum
Gasraum reichen muss. Das Rohr muss so gestaltet sein, dass möglichst wenig
Flüssigkeit eindringen kann. Durch eine entsprechende Halterung muss es den
während der Fahrt auftretenden Schwingungen standhalten.
29
Anhang 2
Entwurf und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern
5.
Erdungsanschluss
5.1. Um beim Betanken oder Entladen der Tanks gefährliche elektrische
Potentialunterschiede zwischen dem betankten Tank, dem Fahrzeug selbst, den
Rohrleitungen und dem Boden zu vermeiden, müssen Erdanschlüsse vorhanden
sein. Anschlüsse sind an jedem Ende des Tanks und in der Nähe der
Absauganschlüsse vorzusehen.
6.
Isolierung
6.1. Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter müssen isoliert sein.
6.2. Das Isoliermaterial muss folgende Eigenschaften aufweisen:
a. Es darf keine oder nur eine sehr geringe Reaktivität beim Kontakt mit
Ethylenoxid besitzen.
b.Es muss für den Einsatz mit den niedrigsten Umgebungstemperaturen geeignet
sein, die im Betrieb zu erwarten sind.
6.3. Der gesamte Tank (mit Ausnahme der Flansche und Ventile) muss isoliert werden.
6.4. Alle isolierten Flansche (z. B. für Mannloch und Bodenventil) müssen
Lecksammeleinrichtungen besitzen, damit austretende Flüssigkeit nicht in die
Hauptbehälterisolierung gelangt. Die Isolierung zwischen dem Flansch und der
Lecksammelvorrichtung muss aus Schaumglas bestehen.
6.5. Die Dicke des Isoliermaterials muss mindestens 100 mm betragen.
6.6. Das Isoliermaterial muss mit einem Edelstahlblech von mindestens 0,8 mm
Dicke (als Schutz gegen Witterungseinflüsse) versehen sein.
7.
Geräteausstattung
Es müssen Geräte zur Temperatur- und Druckmessung montiert sein. Die
Oberflächentemperaturmessung am Tankboden wird bei neuen Geräten empfohlen. Die Druckmesseinrichtung muss für die Gasphase installiert sein. Für beide
Geräte ist ein ausreichender Schutz erforderlich.
30
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für
Ethylenoxid-Fahrer
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DEFINITIONEN
3. PRODUKTINFORMATION
3.1 Gefahrgutklassen
3.2 Alternative Bezeichnungen des Produkts
3.3 Chemische Formel
3.4 Entflammbarkeit
3.5 Chemisches Reaktionsvermögen
3.6 Zerfall
3.7 Polymerisation
4. GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG
4.1 Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen
4.2 Flüssiges Ethylenoxid auf der bloßen Haut
4.3 Augen
5. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
6. BETANKEN UND ENTLADEN DES FAHRZEUGS
7. TRANSPORT VON ETHYLENOXID
7.1 Kennzeichnung und Beschilderung
7.2 Bereitstellung schriftlicher Anweisungen
7.3 Wahl der Fahrstrecke
7.4 Sicheres Parken
7.5 Ungünstige Witterungsbedingungen
7.6 Verspätungen
7.7 Kontrolle von Druck und Temperatur
7.8 Allgemeines
8. VERHALTEN IN NOTFALLSITUATIONEN
8.1 Temperatur- oder Druckanstieg im Tank
8.2 Ausströmen von Ethylenoxid-Dampf oder -Flüssigkeit und/oder Brand
8.3 Unfallbedingter Personenschaden oder Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrzeugs (kein Leck oder Brand)
Anlage 1 - Gesamtdruck der Transportbehälter stabilisiert durch Stickstoff in
Abhängigkeit von der Betankungstemperatur
Anlage 2- Unfallmerkblatt für den Straßentransport
Anlage 3- Empfehlung für den Feuerwehreinsatz
31
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
1.
Einleitung
Ethylenoxid (EO) ist ein entzündlicher, chemisch reaktiver und giftiger Stoff, der
auf die Gesundheit und die Umwelt schädliche Wirkungen ausübt. Trotzdem kann
er bei Einhaltung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gefahrlos vertrieben, verwendet und gelagert werden.
Der Ethylenoxid-Fahrer hat eine wichtige Aufgabe zu erledigen. Er begleitet die
Lieferung und ist während des gesamten Transports mit der technischen
Betreuung des Fahrzeugs und seiner Ladung betraut. Daher muss er unbedingt
sehr genau über die möglichen Gefahren Bescheid wissen, die beim Transport von
Ethylenoxid auftreten können. Ferner muss er mit den in Notfallsituationen zu
ergreifenden Maßnahmen vertraut sein.
Die vorliegenden allgemeinen Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer wurden von der
Arbeitsgruppe EO-Vertrieb im Europäischen Verband der chemischen Industrie
(Conseil Européen de l'Industrie Chimique, CEFIC) zusammengestellt. Sie wurden von
allen dem CEFIC angeschlossenen europäischen EO-Herstellern als einheitliches
Ausbildungsmaterial übernommen, das allen Ethylenoxid-Fahrern auszuhändigen ist
und stellen die Grundlage für die Vermittlung spezieller Produktinformationen dar.
Durch die Erarbeitung eines einheitlichen Ausbildungsmaterials für alle Fahrer soll
eine möglichst große Sicherheit im Umgang mit und beim Transport von
Ethylenoxid gewährleistet werden.
Man beachte, dass der eine oder andere EO-Hersteller weitergehende Anforderung
stellen kann, wenn dies unter besonderen Bedingungen zur Sicherheit beim Transport
dieses Produkts angezeigt erscheint.
Bevor ein Fahrer für den Transport von Ethylenoxid zugelassen wird, muss er:
a. in Besitz eines gültigen ADR-Fahrerzertifikats für den grenzüberschreitenden Transport
von Gütern der Gefahrgutklasse 2 oder eines gleichwertigen Dokuments sein,
b. einen von einem dem CEFIC angeschlossenen EO-Hersteller durchgeführten
zusätzlichen Lehrgang für Ethylenoxid absolviert haben.
Nach erfolgreichem Abschluss eines EO-Lehrgangs und der dazugehörigen Prüfung
erhält der Fahrer ein entsprechendes, auf seinen Namen lautendes Ausbildungszertifikat.
Dieses Zertifikat wird von allen dem CEFIC angeschlossenen EO-Herstellern anerkannt.
Fahrer ohne dieses Zertifikat sind für den Transport von Ethylenoxid nicht zugelassen.
32
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
2.
Definitionen
Siedepunkt:
Temperatur, bei der eine Flüssigkeit in die Gas-/Dampfphase
übergeht. Der Siedepunkt hängt vom Druck über der
Flüssigkeit ab.
Dampfdruck:
Der vom Dampf über einer Flüssigkeit im Gleichgewichtszustand
mit dieser Flüssigkeit erzeugte Druck.
Flammpunkt:
Die niedrigste Temperatur, bei der der Dampf über einer
Flüssigkeit sich entzünden kann, wenn Sauerstoff der Luft
vorhanden ist.
Untere
Explosionsgrenze: Niedrigste Konzentration eines Stoffs, bei dem es an der Luft zur
Entzündung kommen kann. Bei noch geringeren Konzentrationen
ist das Gemisch zu „mager“.
Obere
Explosionsgrenze: Höchste Konzentration eines Stoffs, bei dem es an der Luft zur
Entzündung kommen kann. Bei noch höheren Konzentrationen ist
das Gemisch zu „fett“.
33
Zerfall:
Reaktion, bei der ein Stoff in seine Einzelteile (Komponenten)
zerfällt. Sehr häufig kommt es dabei zu einer starken
Wärmeentwicklung.
Polymerisation:
Chemische Reaktion, bei der sich die einzelnen Moleküle des
gleichen Stoffs zu einem viel größeren Molekül (Polymer)
zusammenschließen. Oft kommt es dabei gleichzeitig zu einer
starken Wärmeentwicklung.
Exotherm:
Eine Reaktion unter Wärmeentwicklung, z. B. ist Polymerisation
mit Wärmeentwicklung eine exotherme Reaktion.
ADR:
Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
RID:
Verordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung
gefährlicher Güter
IMO:
Internationale maritime Organisation (Organisation für den
internationalen Transport auf See, einschließlich internationaler
Fährschiffe).
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
3.
Produktinformation
3.1 Gefahrgutklassen
ADR/RID : Beschreibung : Ethylenoxid mit Stickstoff bis zu einem Gesamtdruck
von 1 MPa (10 bar) bei 50 °C
Gefahrgutklasse: Gefahrgutklasse 2, TF
Gefahrenidentifikationsnummer: 263
Stoffidentifikationsnummer: 1040
Gefahrgutverordnung für den Straßenverkehr in Großbritannien:
Beschreibung: wie oben
UN-Nummer: 1040
Gefahrgutklasse: 2.3
Zusätzliche Gefahren: 2.1
Code für Notfallmaßnahmen: 2 PE
3.2 Alternative Bezeichnungen des Produkts
Ethylenoxid
Ethenoxid
1,2-Epoxyethan
(übliche Abkürzung: EO)
3.3 Chemische Formel
o
C2H4O oder
H2C
CH2
Molekulargewicht: 44.05
3.4 Entflammbarkeit
Ethylenoxid hat einen Flammpunkt von -18 °C. Das heißt, dass sich über der
Ethylenoxid-Flüssigkeit bei -18°C und bei höheren Temperaturen ein entzündlicher Dampf befindet. An der Luft ist es in allen Konzentrationen über 2,6 Vol. %
entflammbar. Normalerweise geht man davon aus, dass eine obere
Entflammbarkeitsgrenze vorliegt. Dies ist jedoch hier nicht der Fall, da es bei
höheren Konzentrationen bis zu 100 % Ethylenoxid-Dampf zwar nicht zur
Verbrennung, aber zum exothermen Zerfall kommt.
Die meisten Gemische aus entzündlichem Dampf und Luft haben auch eine
obere Explosionsgrenze (OEG). An dieser Grenze ist das Gasgemisch normalerweise so „fett“, dass es nicht mehr zur Zündung kommt, weil die Luft nicht die
dazu erforderliche Sauerstoffmenge enthält. Ethylenoxid hingegen hat keine
obere Explosionsgrenze. Daher sind Ethylenoxid-Dämpfe an der Luft bei EOKonzentrationen über 2,6 % grundsätzlich entflammbar bzw. explosiv.
34
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
Wegen seines niedrigen Siedepunkts (10,5 °C) und seiner Entflammbarkeit verhält
sich Ethylenoxid in mancher Hinsicht ähnlich wie Flüssiggas. Im Gegensatz zu
Flüssiggas ist es jedoch mit Wasser vollkommen mischbar. Ein weiterer wesentlicher
Unterschied liegt darin, dass Ethylenoxid eine sehr niedrige Zündenergie besitzt.
Mit Wasser verdünntes Ethylenoxid kann immer noch entflammbare Dämpfe freisetzen. Selbst eine wässrige 1%ige Lösung hat noch einen Flammpunkt von 22 °C. Alle
ausgetretenen Mengen müssen daher mindestens 100-fach verdünnt werden.
Zum Verdünnen von ausgelaufenem Ethylenoxid ist stets eine möglichst große
Wassermenge zu verwenden. Wenn unzureichend verdünnte Lösungen in das
Abwassersystem gelangen, besteht noch eine Entzündungsgefahr.
An der Luft beträgt die Selbstentzündungstemperatur von Ethylenoxid 429 °C.
3.5 Chemisches Reaktionsvermögen
Ethylenoxid ist durch eine hohe Reaktionsfreudigkeit gekennzeichnet. Vor allem in
Anwesenheit eines Katalysators reagiert der Stoff mit Verbindungen wie Wasser,
Alkoholen, Ammoniak, Aminen und organischen Säuren. Solche Reaktionen können selbstbeschleunigend sein und unter Freisetzung erheblicher Wärmemengen
ablaufen. Daher im Umgang mit Ethylenoxid unbedingt auf saubere Geräte achten. Unbeabsichtigtes Vermischen mit anderen Chemikalien vermeiden.
Gerade wegen seiner ausgeprägten chemischen Reaktionsfreudigkeit ist
Ethylenoxid ein wertvoller Ausgangsstoff für die Herstellung anderer nützlicher
Chemikalien. Das wichtigste Derivat ist Ethylenglykol, das als Frostschutzmittel
und bei der Produktion von Polyesterfasern Verwendung findet. Andere EODerivate werden als Tenside und Lösungsmittel eingesetzt.
Ethylenoxid selbst wird als Desinfektions-, Sterilisations- und Begasungsmittel
verwendet.
3.6 Zerfall
Bei Temperaturen über 560 °C zerfallen die über Ethylenoxid-Flüssigkeit befindlichen
Dämpfe spontan und können explodieren. Dabei kann es auch in Abwesenheit
von Sauerstoff zur Explosion kommen.
Zerfall und Explosion lassen sich durch Verdünnen mit einem inerten Gas, meist
Stickstoff, verhindern.
35
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
Anforderungen an die Stickstoffreinheit:
Reinheit mindestens 99,99 %
Sauerstoff max. 20 ppm
Wasser max. 5 ppm
3.7 Polymerisation
Flüssiges Ethylenoxid zeigt eine starke Neigung zur Polymerisation, die durch
Säuren, Basen oder Katalysatoren wie Metalloxide und wasserfreie Chloride von
Eisen, Aluminium und Zinn ausgelöst werden kann. Daher ist im Umgang mit
Ethylenoxid unbedingt auf saubere Geräte zu achten. Unbeabsichtigtes Vermischen
mit anderen Chemikalien ist zu vermeiden: z. B. bei Reinigungsarbeiten ...
Die Polymerisationsreaktion kann unter starker Wärmefreisetzung ablaufen.
Kann die Temperatur nicht unter Kontrolle gehalten werden, so beschleunigt sich
dieser Vorgang und führt zur Verdampfung von unverbrauchtem Ethylenoxid und
möglicherweise auch zum explosionsartigen Zerfall der EO-Dämpfe.
Bei einer langsamen Polymerisation entsteht ein festes, thermisch stabiles
Polymer. Manchmal kommt es beim Betanken und Entleeren in den Leitungen
und Filtern zu einer langsamen Polymerisation.
4.
Gesundheitsgefährdung
Ethylenoxid ist als direkt wirkendes
Mutagen bekannt und vermag in menschl chen Gewebezellen Mutationen auszulösen.
Die Ergebnisse von Tierversuchen lassen darauf schließen, dass die Substanz
auf den Menschen wahrscheinlich eine karzinogene Wirkung ausübt.
Die gesetzlichen Vorschriften für die höchstzulässigen Konzentrationen von
Ethylenoxid in der Luft sind in Europa von Land zu Land verschieden. Zur Zeit
schwanken diese Werte meistens zwischen 1 und 10 ppm.
4.1 Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen
Die Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen führt zur Reizung der Atemorgane und
verursacht eine Flüssigkeitsansammlung in der Lunge.
Vergiftungserscheinungen treten in der Regel erst nach einigen Stunden auf und
36
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
verschlimmern sich bei körperlicher Anstrengung.
Dem Verletzten ist Bettruhe zu verordnen. Er muss daher unbedingt in ein
Krankenhaus eingewiesen werden. Nach Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen in
hohen Konzentrationen kann es zunächst zu Übelkeit und Erbrechen kommen.
Erste Hilfe: frische Luft, Ruhigstellung, umgehend ärztliche Hilfe herbeiholen.
4.2 Hautkontakt mit flüssigem Ethylenoxid
Wenn verschüttete Ethylenoxid-Flüssigkeit mit der bloßen Haut in Berührung
kommt, kann Hautrötung entstehen. Länger anhaltender Kontakt könnte
Abb. 4: Blasen und Hautverätzungen durch eine Ethylenoxid-Wasser-Mischung
Hautschäden hervorrufen.
Wässrige Ethylenoxid-Lösungen können je nach EO-Konzentration und
Einwirkungsdauer schwere Hautschäden verursachen. Am gefährlichsten dürften
etwa 50%ige Lösungen sein. Hautverätzungen können aber sogar schon bei
Kontakt mit 1%igen wässrigen Lösungen oder mit Ethylenoxid-Dämpfen entstehen (Abb. 3).
Intensiver Hautkontakt kann ein chronisch allergisches Ekzem auslösen.
Erste Hilfe: Haut sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser
waschen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Arzt verständigen.
37
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
4.3 Augen
Ethylenoxid-Dämpfe verursachen eine Reizung der Augenschleimhaut.
Flüssiges Ethylenoxid und wässrige Ethylenoxid-Lösungen können schwere
Verätzungen verursachen und bleibende Hornhautschäden herbeiführen.
Erste Hilfe: Augen 10–15 Minuten lang spülen und umgehend Arzt herbeirufen.
NACH EINWIRKUNG VON ETHYLENOXID STETS SOFORT EINEN ARZT
VERSTÄNDIGEN.
5.
Persönliche Schutzausrüstung
In allen Situationen, in denen die Möglichkeit einer Einwirkung von flüssigem
Ethylenoxid und/oder der Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen besteht, ist eine
geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Folgende Ausrüstungsgegenstände
gehören zur Mindestausstattung:
Schutzbrillen,
undurchlässige Handschuhe (z. B. aus Butylkautschuk), Naturkautschuk,
PVC oder Nitrilkautschuk können KEINEN ausreichenden Schutz bieten;
geeignetes Atemschutzgerät.
Die persönliche Schutzausrüstung ist stets in gutem Zustand zu halten. Der
Ethylenoxid-Fahrer muss die richtige Verwendung dieser Ausrüstung beherrschen.
6.
Betanken und Entladen des Fahrzeugs
Die
Betankungs- und Entladeeinrichtungen müssen sich in einer sicheren Entfernung
von den Lagerbehältern befinden. Verunreinigungen sind zu vermeiden, damit es
nicht zur Polymerisation kommt. Aus diesem Grunde kommen nur
Straßentankfahrzeuge, Tankbehälter und Eisenbahnkesselwagen in Betracht, die
ausschließlich für die Beförderung von Ethylenoxid verwendet werden.
Vor dem Betanken jedes Straßentankfahrzeug auf guten äußerlichen mechanischen Zustand überprüfen. Der Dampfraum ist stets durch Probennahme auf
seinen Sauerstoffgehalt zu prüfen (höchstens 0,3 %). Die Ventile für die
Betankung und Entladung der Tanks müssen auf Dichtigkeit geprüft werden. Vor
dem Anschluss den Tank erden und die Schlauchverbindungen mit Stickstoff
spülen. Der Tank darf nur bis zu 0,78 kg/l Fassungsvermögen betankt werden.
38
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
Nach dem Betanken Tank mit Stickstoff unter Druck füllen. Anlage 1 enthält die
höchsten und niedrigsten Werte für den Gesamtdruck:
Die Gasphase muss auch nach dem Erwärmen auf 50 °C inert bleiben.
Der Druck darf auch nach dem Erwärmen auf 50 °C nicht über 10 bar steigen.
Beim Betanken von Transporttanks muss für die angegebenen Druckwerte für den
Druckausgleich zwischen der gasförmigen und der flüssigen Phase nach dem
Verschließen des Tanks eine entsprechende Toleranz berücksichtigt werden, die von
den jeweiligen Betankungsbedingungen abhängt und in der Größenordnung von
0,5–1,0 bar liegt. Auch nach dem Entladen muss in Ethylenoxid-Tanks mittels
Stickstoff ein Manometerdruck von mindestens 3 bar aufrechterhalten werden.
Stellt der Fahrer fest, dass die beim Entladen herrschenden Bedingungen nicht
den Sicherheitsvorschriften entsprechen, so hat er dies dem Auftraggeber
(Versender) zu melden.
Die Ventile von längerer Zeit nicht bewegten Tanks können durch Polymerisat
verstopft sein. In diesem Fall das Ventil schließen und einen Experten verständigen. Tanks müssen entweder regelmäßig genutzt oder nach längerer Lagerdauer
vor erneuter Inbetriebnahme gereinigt werden.
An den Betankungs- und Entladeeinrichtungen sind zwischen den Lagerbehältern
und den zu betankenden bzw. zu entladenden Fahrzeugen fernbetätigte
Absperrventile vorzusehen.
Betanken und Entladen: Wichtige Hinweise für das Betanken und Entladen:
Beim Betanken und Entladen ist Folgendes zu beachten:
Erdung: Während des Betankungs- und Entladevorgangs muss das
Fahrzeug geerdet sein. Noch vor Herstellung der Anschlüsse für das
Betanken (Entladen) ist der Erdleiter anzubringen und eine brauchbare
Ableitung zu bestimmen. Nach Beendigung des Betankungs- bzw.
Entladevorgangs darf der Erdleiter erst nach dem Abbau der Anschlüsse
entfernt werden.
Tankfahrzeug: Vor Beginn des Betankens stets den Sauerstoffgehalt messen. Er MUSS unbedingt unter 0,3 Vol. % liegen.
Atemgerät: Beim Herstellen/Lösen der Anschlüsse eine
Atemschutzmaske tragen.
Anschlüsse: Nach Herstellung der Schlauchanschlüsse diese mit Stickstoff
unter Druck setzen. Die Flanschverbindungen vor dem Betanken mit
Seifenlösung oder ähnlichen Mitteln auf Dichtigkeit prüfen. Vor dem Abbau
der Schlauchanschlüsse sind diese mit Stickstoff zu reinigen.
39
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
7.
Transport von Ethylenoxid
7.1 Kennzeichnung und Beschilderung
Den einschlägigen Transportbestimmungen entsprechend sind betankte und
auch leere, noch nicht gereinigte Ethylenoxid-Fahrzeuge mit Gefahrenschildern
zu versehen. In den ADR-Bestimmungen ist zum Beispiel folgende
Kennzeichnung vorgeschrieben:
Gefahrensymbol 2.3. (Toxisches Gas)
Gefahrensymbol 2.1. (Entzündliches Gas)
Abb. 5: Kennzeichnung als gefährliche Güter und Gefahrenidentifikationsnummer
Ferner ist die Gefahrenidentifikationsnummer (263) und die Stoffidentifikationsnummer (1040) am Fahrzeug anzubringen (siehe Abb. 5).
7.2 Bereitstellung schriftlicher Anweisungen
Die Fahrer von betankten und auch von leeren, noch nicht gereinigten EthylenoxidFahrzeugen müssen im Besitz von Unfallmerkblättern für den Straßentransport in
den Sprachen sein, die für die Fahrstrecke und das Fahrziel relevant sind. Kopien
des Unfallmerkblattes von Cefic für den Straßentransport, wie auch die
Empfehlung für den Feuerwehreinsatz liegen als Anlage 2 und 3 bei.
40
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
7.3 Wahl der Fahrstrecke
Der Transport von Ethylenoxid muss den ADR-Vorschriften entsprechen. Aus diesem Grund muss die Fahrtstrecke sorgfältig ausgewählt werden. Soweit möglich,
sollte die Fahrtstrecke Autobahnen beinhalten und Wohngebiete vermeiden. Die
bevorzugte Fahrtstrecke muss allen beteiligten Seiten bekannt sein.
7.4 Sicheres Parken
Der Fahrer muss dafür Sorge tragen, dass das stehende Fahrzeug entweder
dauernd überwacht oder an einer sicheren Stelle geparkt wird. In der Umgebung
des Fahrzeugs darf keine Wärmequelle und kein offenes Feuer vorhanden sein.
Im Notfall muss die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug problemlos aus einem
Gefahrenbereich zu entfernen.
Der Fahrer hat den Speditionsbetrieb davon in Kenntnis zu setzen, wo das Fahrzeug
über Nacht abgestellt wird. Die Standorte für Übernachtparken müs-sen entsprechend
den Vorschriften ausgewählt werden (z. B. entsprechend den ADR-Vorschriften).
7.5 Ungünstige Witterungsbedingungen
Treten während des Transports ungünstige Witterungsbedingungen ein (zum
Beispiel schlechte Sichtverhältnisse, glatte oder vereiste Fahrbahnen), ist die
Fahrt am nächsten geeigneten Parkplatz zu unterbrechen.
7.6 Verspätungen
Verspätungen durch ungünstige Witterungsbedingungen, Pannen,
Straßenverkehrsunfälle oder andere Umstände sind dem Versender möglichst
bald zu melden.
7.7 Prüfung von Druck und Temperatur
Während des Straßentransports von Ethylenoxid Druck und/oder Temperatur des
Tankinhalts regelmäßig prüfen und in eine Checkliste oder in ein Fahrtenbuch
eintragen.
7.8 Allgemeines
Selbst wenn sich das Fahrzeug und der Tank in gutem Betriebszustand befinden, kann
auch ein gut ausgebildeter und erfahrener Fahrer unterwegs mit unvorhersehbaren
Situationen oder Problemen konfrontiert werden, die er alleine nicht bewältigen
kann. Treten während der Fahrt oder auf dem Werksgelände des Kunden technische
Schwierigkeiten oder das Produkt betreffende Sicherheitsprobleme auf, muss der
Fahrer sich umgehend telefonisch mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen.
41
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
8.
Verhalten in Notfallsituationen
Bei Einhaltung der einschlägigen Beförderungsvorschriften und Beachtung der in
den vorliegenden Richtlinien gemachten Angaben ist die Wahrscheinlichkeit des
Auftretens einer Notfallsituation beim Transport von Ethylenoxid sehr gering.
Dennoch müssen die Fahrer über die in solchen Fällen zu ergreifenden
Maßnahmen informiert sein.
8.1 Temperatur- oder Druckanstieg im Tank
Während der Fahrt darf die Temperatur von Ethylenoxid innerhalb von 24
Stunden höchstens um 3 °C ansteigen. Normalerweise soll der Druck im Tank
nicht zunehmen. Unter normalen Bedingungen kommt es nur im
Zusammenhang mit einer Temperaturerhöhung zu einem Druckanstieg im Tank.
Wenn die Temperatur rascher ansteigt oder 25 °C erreicht oder wenn ein erheblicher Druckanstieg zu beobachten ist, folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Es muss alles unternommen werden, um das Fahrzeug in ein offenes Gelände,
weit ab von Gebäuden und bewohnten Gebieten zu bringen. Der Fahrer soll dort
das Fahrzeug parken und unter Mitnahme folgender Unterlagen verlassen:
- alle Aufzeichnungen über Druck- und
- Temperaturverlauf, das Unfallmerkblatt
- für den Straßentransport und die
- Transportunterlagen.
2. Alle in der Umgebung des Fahrzeugs befindlichen Personen sind zu warnen
und vom Fahrzeug fernzuhalten.
3. Örtliche Polizeidienststelle und Feuerwehr umgehend verständigen.
4. Der Versender muss möglichst bald benachrichtigt werden und genaue
Angaben erhalten (seit wann steigt die Temperatur/der Druck, wie hoch sind
Druck und Temperatur jetzt?).
5. Die örtlichen Behörden unterstützen und das Unfallmerkblatt für den
Straßentransport übergeben.
6. Es muss festgestellt werden, ob die Temperatur/der Druck immer noch ansteigen. Wenn die Temperatur 40 °C erreicht, sich der Druck dem maximalen
Betriebsdruck des Tanks von 10 bar nähert oder die Temperatur immer rascher
ansteigt (zum Beispiel 2–3 °C pro 5–10 Minuten), muss die Umgebung des
Fahrzeugs sofort evakuiert werden.
Die Gefahrenabwehr dringend darauf hinweisen, das die Umgebung zu evakuieren ist und alle Personen ersuchen, sich hinter die Sicherheitsabsperrung zu
begeben.
42
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
8.2 Ausströmen von Ethylenoxid-Dampf oder -Flüssigkeit und/oder Brand
1. Fahrzeug sofort verlassen.
2. Alle in der Umgebung des Fahrzeugs befindlichen Personen warnen und vom
Fahrzeug möglichst weit fernhalten.
3. Örtliche Polizeidienststelle und Feuerwehr sofort verständigen.
4. Verlader möglichst bald benachrichtigen.
8.3 Unfallbedingter Personenschaden oder Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrzeugs
(kein Leck oder Brand)
1. Örtliche Polizeidienststelle sofort verständigen.
2. Verlader möglichst bald benachrichtigen.
3. Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig ist, die orangefarbenen
Warnblinkleuchten zum Schutz der Vorder- und der Rückseite des Fahrzeugs
aufstellen. Temperatur und Druck im Tank weiter messen und festhalten.
43
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
Anlage 1
Gesamtdruck der Transportbehälter
10
9
Nicht-explosiver
7
Bereich
Em
pfo
hl
Ge ener
fah
B
rgr etrie
en
zw bsgre
ert
nzw
ert
Gesamtdruck im Behälter in bar (absolut)
8
6
5
4
3
k
uc
fdr
p
am
d-D
i
x
leno
Ethy
2
1
-10
0
10
20
30
40
50
60
Temperatur (°C)
Quelle: J.H. Burgoyne, K.E. Bett and R. Lee, I Chem E, Symposium Series No. 25, (1963) The Explosive
Decomposition of Ethylene Oxide Vapour Under Pressure Part 2 [Zurück zum Inhaltsverzeichnis]
44
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
Anlage 2
Unfallmerkblatt für den Straßentransport (Version 2004)
UNFALLMERKBLATT FÜR DEN STRASSENTRANSPORT
Klasse
HI No
UN
LADUNG
Ethylenoxid mit Stickstoff
2
263
1040
Bezeichnung des Stoffs):
. Farbloses, verflüssigtes Gas – Typischer Geruch.
ART DER GEFÄHRDUNG
. Toxisch
. Das Gas wirkt in folgenden Fällen giftig: bei Inhalation oder Aufnahme über die Haut. Die Symptome zeigen sich erst nach mehreren Stunden.
. Entflammbar
. Bildet explosive Mischungen mit Luft, insbesondere in leeren, ungereinigten Behältern.
. In niedrigen Konzentrationen kann das Gas narkotisierend wirken und Benommenheit verursachen.
. Verschüttete Flüssigkeit hat eine sehr niedrige Temperatur und verdampft bei erheblicher Explosionsgefahr.
. Kontakt mit Flüssigkeit kann durch Vereisung Gewebeschäden für die Haut und für die Augen verursachen.
. Das Gas ist schwerer als Luft und breitet sich am Boden aus. Durch Kontakt mit der Luftfeuchtigkeit kommt es zu Nebelbildung.
. Erwärmung führt zu einer Druckerhöhung mit erheblicher Berst- und Explosionsgefahr.
. Starke Reaktion mit Säuren und Basen und Explosionsgefahr
. Das Gas wirkt stark reizend: auf Augen, Haut und Luftwege.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
. Atemschutzgerät, mit dem der Fahrer aus der efahrenzone
flüchten kann, beispielsweise eine Schutzhaube oder -maske mit
kombinierter Gas-Partikel-Filterkartusche
. Schutzbrille oder Gesichtsschutz
. Leichte Schutzkleidung
. Schutzhandschuhe
. Schutzstiefel
. Augenspülflasche mit sauberem Wasser
AUSRÜSTUNG FÜR DIE BESEITIGUNG DES LECKS
. Entfällt.
ALLGEMEINE MASSNAHMEN DES FAHRERS
. Motor ausschalten.
. Offene Flammen vermeiden. Nicht rauchen.
. Die Straßen mit selbst stehenden Warnschildern absperren und andere Straßenbenutzer und Fußgänger warnen.
. Die Öffentlichkeit von der Gefahrenstelle fern halten. Entgegen der Windrichtung bewe-gen.
. So schnell wie möglich Polizei und Feuerwehr verständigen.
ZUSÄTZLICHE ODER BESONDERE MASSNAHMEN DES FAHRERS
. Atemschutzgerät anlegen und aus dem Gefahrenbereich entfernen.
. FEUER (Hinweise für den Fahrer bei einem Brand)
. Keine eigene Brandbekämpfung versuchen, wenn die Ladung betroffen ist.
ERSTE HILFE
. Wenn der Stoff in die Augen gelangt ist, sofort mit sehr viel Wasser spülen. Die Behandlung fortsetzen, bis der Arzt eintrifft.
. Kontaminierte Kleidung sofort ablegen und die betroffene Haut mit sehr viel Wasser spülen.
. Den Arzt aufsuchen, wenn Personen Symptome zeigen, die mit Inhalation oder Kontakt des Stoffs mit Haut oder Augen zusammenhängen.
. Personen, die das Gas eingeatmet haben oder Kontakt mit dem Stoff hatten, zeigen möglicherweise nicht sofort Symptome.
Sie müssen lie-gen, sich ruhig verhalten und mit dieser Karte zum Arzt gebracht werden. Der Patient muss mindestens 24 Stunden unter
ärztlicher Aufsicht verbringen.
. Bei Verätzungen die betroffene Haut sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen.
. Eine künstliche Beatmung nur einsetzen, wenn der Patient nicht atmet, oder unter Aufsicht des Arztes.
ERGÄNZENDE INFORMATIONEN FÜR DIE FEUERWEHR
. Mit Wassernebel die Dämpfe eindämmen.
. Wenn sich die Dampfwolke auf bewohnte Gebiete zubewegt, die Einwohner warnen und auffordern, in den Häusern zu bleiben.
Nach Konsultation eines Fachmanns Evakuierung erwägen.
. Die Kanalisation abdecken und Keller und Arbeitsgruben evakuieren.
. Sofort einen Arzt aufsuchen.
. Bei einem Brand alle Personen warnen: Explosionsgefahr.
. Eine austretende Gasflamme nicht löschen. Sekundärbrände löschen.
. Behälter mit Wasser kühlen, wenn sie Feuer ausgesetzt sind: Sofern möglich, den Brand aus einer geschützten Position bekämpfen.
Zusätzliche Angaben
NOTRUFNUMMER: ......................................................
Quelle: Beispiel eines Unfallmerkblattes für den Straßentransport von Cefic
45
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer
Anlage 3
Empfehlung für den Feuerwehreinsatz (Version 2004)
Stoff: ETHYLENOXID, MIT STICKSTOFF
UN-Nummer: 1040
HIN: 263
ADR-Kennzeichnung: 2.3+2.1
ADR-Klasse: 2
Klassifizierungscode: 2TF
Verpackungsgruppe:
Empfehlung für den Feuerwehreinsatz : 2-12
Empfehlung für den Feuerwehreinsatz
Entflammbares toxisches verflüssigtes Gas
1.
Merkmale.
2.
Gefährlich für Augen, Haut und Luftwege
Die Dämpfe bilden mit Luft explosive Mischungen.
Toxisch bei Absorption über die Haut oder Inhalation
Das Gas wird durch Wassernebel und Sprühwasser absorbiert oder leicht
verteilt.
Gefahrenquellen.
Bei der Verbrennung entstehen
toxische oder reizende Gase oder Dämpfe.
Durch Erwärmung der Behälter kommt es zu einem Druckanstieg, der
zum Bersten der Behälter führen kann und zur sofortigen Freisetzung
und Ausdehnung einer giftigen Dampfwolke, die sich entzünden oder
explodieren kann und dann eine Druckwelle erzeugt.
Kontakt mit der Flüssigkeit kann zu Vereisungen und schweren
Augenschäden führen.
Das Gas ist unsichtbar und kann in die Kanalisation, in beengte Räume
oder Keller eindringen.
3.
Persönliche Schutzausrüstung.
Gasdichte Schutzkleidung tragen.
Personal vor Strahlungshitze mit einem Wassernebelvorhang
oder anderen Maßnahmen schützen.
Isolierende Unterwäsche und dicke Textil- oder Lederhandschuhe tragen.
46
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer.
4.
Sofortmaßnahmen.
Unter dem Schutzanzug Standardkleidung
für die Brandbekämpfung tragen.
4.1 Allgemeines.
Nicht Rauchen, Zündquellen beseitigen.
GEFÄHRDUNG DER ÖFFENTLICHKEIT – Einwohner in der Nähe warnen und
anweisen, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Eventuelle Belüftung
abschalten. Ggf. Personen evakuieren, die sich in unmittelbarer Gefahr befinden.
Entgegengesetzt zur Windrichtung bewegen. Schutzkleidung anlegen, bevor
der Gefahrenbereich betreten wird.
Die Anzahl der Personen im Gefahrenbereich so gering wie möglich halten.
Andere Personen auffordern Keller, Kanalisation und sonstige enge Räume
zu verlassen und nicht wieder zu betreten.
4.2 Verschütten
Leckstellen möglichst verschließen.
Explosionsgefahr prüfen.
Mit Handwerkzeugen, die keine Funken verursachen, und mit eigensicheren
Geräten arbeiten.
Die Gaswolke durch Besprühen mit Wasser zerteilen oder die Ausdehnung verhindern.
Wenn der Stoff in einen Wasserlauf oder in die Kanalisation gelangt ist, die
zuständige Behörde verständigen.
Kanalisation und Keller belüften, wenn keine Gefahr für die Öffentlichkeit
oder Personal besteht.
Sofern von Fachleuten nicht anders empfohlen, verschüttete Flüssigkeit mit
Wassernebel verdünnen, um die Verdunstung zu unterstützen und das Gas
zu absorbieren, aber einen Einlauf in die Kanalisation möglichst vermeiden,
da dieser zu Umweltverschmutzung führt.
4.3 Brand (unter Beteiligung des Stoffs)
47
Den Behälter mit Wasser kühlen.
Die Gaszufuhr absperren, wenn dies sicher möglich ist.
Austretende Gasflammen NICHT löschen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich.
Von einer geschützten Position aus arbeiten, um das Risiko für Mitarbeiter zu
reduzieren. Fernbediente Überwachungsanlagen und Wasserlanzen verwenden.
Mit Wassernebel (Spray) oder Pulver löschen.
Nicht mit Wasserstrahl löschen.
Mit Wassersprühnebel die Abgase eindämmen, die bei dem Brand entstehen, sofern dies möglich ist.
Eine unnötige Ausbreitung des Löschwassers vermeiden, um eine
Umweltverschmutzung zu vermeiden.
Anhang 3
Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrer.
5.
Erste Hilfe.
Ist der Stoff in die Augen gelangt, mindestens 15 Minuten lang mit
Wasser spülen und sofort den Arzt aufsuchen.
Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und die betroffene Haut mit
sehr viel Wasser spülen.
Personen, die Kontakt mit dem Stoff hatten oder diesen inhaliert haben,
müssen sofort den Arzt aufsuchen. Alle verfügbaren
Produktinformationen weitergeben.
Bei Verätzungen die betroffene Haut sofort so lange wie möglich mit kaltem Wasser spülen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
Eine Mund-zu-Mund-Beatmung sollte vermieden werden. Alternative
Methoden verwenden, beispielsweise mit Sauerstoff oder
Druckluftapparat.
Eingefrorene Stellen vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen.
6.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen für die Produktaufnahme.
Keine Standardausrüstung für die Aufnahme von Produkten verwenden.
Sofort Spezialisten heranziehen.
7.
Vorsichtsmaßnahmen nach der Havariebekämpfung.
7.1 Ausziehen der Kleidung
Verunreinigte Schutzanzüge und Atemgeräte vor Abnahme von
Gesichtsmaske und Schutzanzug abspülen.
Chemieschutzanzug und autonomes Atemgerät beim Entkleiden kontaminierter Mitarbeiter oder beim Umgang mit kontaminierter Ausrüstung verwenden.
7.2 Reinigen der Ausrüstung
Vor dem Verlassen der Unfallstelle Spezialisten konsultieren
48
Anhang 4
Inspektion der Transportmittel
1.
Routineinspektion von Straßentankfahrzeugen und
Tankbehältern an Betankungseinrichtungen
Wenn eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt wird, muss das Betanken gestoppt
und die Bedingung geändert werden. Erst dann kann das Betanken fortgesetzt werden.
a. Vor dem Betanken
1. Gibt es sichtbare Hinweise, dass der Lkw in der Fahrsicherheit beeinträchtigt
ist? (z. B. Scheinwerfer und Reifen in gutem Zustand)
2. Existiert ein gültiges ADR-Zertifikat für Ethylenoxid?
3. Besitzt der Fahrer eine gültige ADR-Lizenz für den Transport von Gefahrenstoffen
und ein gültiges Schulungszertifikat speziell für Ethylenoxid?
4. Ist das Schild an dem Tankbehälter gültig?
5. Sind alle Schilder für „gefährliche Güter“ angebracht, und ist die Identifikationsnummer 263/1040 angebracht? Straßentransport: Befindet sich ein Unfallmerkblatt
für den Straßentransport in allen geforderten Sprachen im Fahrzeug?
6. Besitzt der Fahrer alle Teile der Sicherheits- und Schutzausrüstung?
(entsprechend den Angaben auf dem Unfallmerkblatt für den Straßentransport)
7. Die maximale Nutzlast aus folgenden Daten ermitteln:
• Taragewicht
• Bestimmungsland
• Transportart
• max. Füllgrad
8. Sind alle Ventile bei Ankunft geschlossen?
9. Befindet sich der Tank in der richtigen Betankungsposition?
10. Sind die Räder des Tankfahrzeugs oder des Eisenbahnkesselwagens durch
Blöcke oder ähnliche Vorrichtungen blockiert?
11. Funktionieren alle Ventile korrekt?
12. Liegt die Sauerstoffkonzentration unter 0,3 %? Der Behälter muss dann entsprechend Anlage 1 zu Anhang 3 mit einer Stickstoffethylenatmosphäre versehen werden.
b. Betanken
1. Ist der maximale Füllstand nicht überschritten?
c. Nach dem Betanken
1. Ist der Behälter unter Druck mit Stickstoff mit einem Druck gefüllt, der für
den Transport geeignet ist?
2. Ist das maximale Bruttogewicht nicht überschritten? (auf der Fahrzeugwaage
kontrollieren)
3. Wurde eine Dichtheitsprüfung durchgeführt (Bodenventil und Abschlussventil)?
4. Sind alle Ventile geschlossen und versiegelt, sind alle Schrauben angebracht
bzw. alle Kupplungen mit Auslaufschutz und Metalldeckel montiert?
5. Sind alle Dichtungen oder Verriegelungen angebracht?
49
Anhang 4
Inspektion der Transportmittel
2.
Routineinspektion von Eisenbahnkesselwagen (RTCs)
an Betankungseinrichtungen
Wenn eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt wird, muss das Betanken gestoppt und die Bedingung geändert werden. Erst dann kann das Betanken fortgesetzt werden.
a. Vor dem Betanken
1. Ist das Gleis gesichert, so dass eine Kollision nicht möglich ist?
2. Ist der Eisenbahnkesselwagen speziell für den Ethylentransport vorgesehen?
3. Ist das Inspektionsdatum nicht überschritten?
4. Sind alle Schilder für „gefährliche Güter“ angebracht und ist die Identifikationsnummer 263/1040 angebracht?
5. Kennen Sie das Taragewicht?
6. Sind alle Ventile bei Ankunft ordnungsgemäß geschlossen?
7. Ist die Notfallschraube, die die Bodenventile mechanisch öffnet, am Fahrgestell
des Eisenbahnkesselwagens in einer gesicherten Position?
(Diese Notfallschraube darf nur bei Notfällen zum Öffnen der Bodenventile
genutzt werden. Es ist strikt untersagt, das Betanken zu beginnen, wenn das
Notfallventil durch die Notfallschraube blockiert ist.
8. Befindet sich der Eisenbahnkesselwagen in der richtigen Betankungsposition?
9. Sind die Räder des Eisenbahnkesselwagens durch Bremsschuhe oder ähnliche
Einrichtungen blockiert?
10. Funktionieren alle Ventile korrekt?
11. Liegt die Sauerstoffkonzentration unter 0,3 %?
Der Behälter muss dann entsprechend Anlage 1 von Anhang 3 mit einer
Stickstoffethylenoxidatmosphäre versehen werden.
b. Betanken
1. Wurde der maximale Füllstand nicht überschritten?
c. Nach dem Betanken
1. Ist derEisenbahnkesselwagen mit Stickstoff mit einem Druck gefüllt, der für
den Transport geeignet ist?
2. Wurde das maximale Bruttogewicht überschritten?
3. Wurde eine Dichtheitsprüfung durchgeführt (Bodenventil und Abschlussventil)?
4. Sind alle Ventile geschlossen und versiegelt, sind alle Schrauben angebracht
bzw. alle Kupplungen mit Auslaufschutz und Metalldeckel montiert?
5. Sind alle Dichtungen oder Verriegelungen angebracht?
50
Anhang 4
Inspektion der Transportmittel
3.
Erste Inspektion von Straßentankfahrzeugen,
Tankbehältern und Eisenbahnkesselwagen
Bevor Tankfahrzeuge, Tankbehälter oder Eisenbahnkesselwagen für den Transport
von Ethylenoxid genutzt oder nach Reparatur oder Instandhaltungsarbeiten wieder
genutzt werden, muss ein Verantwortlicher der Verladegesellschaft die Bestätigung
über folgende Punkte einholen:
a. Stimmt die Transporteinrichtung in allen Punkten mit der allgemeinen
Bauzeichnung überein?
b. Wurden die richtigen Dichtungen montiert? (beispielsweise Spiraldichtungen
aus Edelstahl Typ 304, graphitgefüllte oder Graphitdichtungen).
c. Wurde der Behälter ordnungsgemäß gereinigt? (Ausblasen mit Stahlsand und
Vakuumreinigung bei Behältern aus Kohlenstoffstahl ohne verbleibende
Roststellen, Entfettung bei Edelstahlbehältern)
d. Funktionieren alle Ventile einwandfrei? Anzeige für das hydraulisch betätigte
Bodenventil (Abbildung 5) Beim ersten Betanken eines neuen oder reparierten
Fahrzeugs sollten die „besonderen Vorschriften für die Inbetriebnahme“ beachtet
werden. Dazu gehört eine Druckdichtheitsprüfung, beispielsweise mit Stickstoff,
vor dem Betanken und auch eine Ethylenoxiddichtheitsprüfung nach Beginn
der Betankung.
Figure 6: Hydraulic bottom valve indicator
51
Anhang 4
Inspektion der Transportmittel
4.
Wartung der Transportmittel
Beim Einsatz kann eine außerplanmäßige Wartung der Transportmittel erforderlich
sein, wenn die Schnellschlussventile oder die Bodenventile bei Tankfahrzeugen/
Tankbehältern oder Eisenbahnkesselwagen nicht mehr einwandfrei funktionieren.
Die gleichen Probleme können bei Durchflussbegrenzungsventilen an Tankbehältern
oder Straßentankfahrzeugen auftreten. Die Ventile können durch geringe Mengen
Polymer blockiert werden.
Die Kunden sind anzuweisen, dem Versender unverzüglich Probleme anzuzeigen,
die bei Betätigung der Ventile auftreten. Es hat sich bewährt, bei Zurücksendung der
Transportmittel durch ein Schild auf eventuelle Probleme hinzuweisen.
Die Nutzer von Eisenbahnkesselwagen sollten eng mit den lokalen
Eisenbahnbehörden zusammenarbeiten, soweit es die Fahrgestelle der
Eisenbahnkesselwagen betrifft.
52
Anhang 5
Beispiel für eine Checkliste
für Eisenbahnkesselwagen
Die folgenden Bedingungen müssen genau geprüft werden (siehe vorgeschlagene Checkliste), und wenn einer oder mehrere der Prüfpunkte nicht erfüllt sind,
muss die Betankung gestoppt und die Situation bereinigt werden, bevor die
Betankung fortgesetzt wird.
Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen
Flüssigkeiten in Eisenbahnkesselwagen – Inspektion vor der Abfahrt
1.
Kennzeichnung
1.1 Waggonnummer:
1.2 Waggon leer/beladen:
1.3 Welcher Stoff wurde betankt/entladen?
1.4 Gefahrenidentifikationsnummer/UN-Nummer:
1.5 Für den Transport zugelassener Stoff:
JA
1.6 Nächste regelmäßige Inspektion:
1.7 Letzte Überholung des Fahrgestells:
1.8 Inspektionstermin i.O.:
JA
53
2.
Allgemeiner Zustand
3.
Labelling/marking
NEIN
ENTF.
NEIN
JA
NEIN
ENTF.
2.1 Äußerliche Schäden (Isolierung, Verkleidung, Fahrwerk, Ausrüstung …)
2.2 Wagen mit Mängelhinweis der Eisenbahn
Wenn ja: Welche Art Hinweis .............................?
Welcher Mangel/Defekt .............................?
2.3 Wagen und Anschlüsse frei von Leckstellen und Stoffrückständen
2.4 Allgemeiner Zustand des Wagens in Ordnung
JA
NEIN
ENTF.
3.1 Markierungen auf dem Schild/Fahrgestell und Behälter einwandfrei lesbar
3.2 Vorgeschriebene Gefahrgutschilder angebracht (RID) (links/rechts)
3.3 Vorgeschriebene RID-Markierung (orange) mit Gefahrenidentifikationsnummer
(UN-Nummer) angebracht (links/rechts)
3.4 Bezeichnung des Stoffs am Wagen angebracht (links/rechts)
3.5 Markierung/Frachtkennzeichnung bei Reinigung entfernt (links/rechts)
3.6 Besondere Kennzeichnungen (Notrufnummer, Gegenwart von Stickstoff, mit
atmosphärischer Luft usw.) (links/rechts)
3.7 Bedienhinweise am Bodenventil vorhanden
Anhang 5
Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen
4.
YES NO N/A
4.1 Äußerliche Mängel/Defekte am Entlade- und Betankungssystem
4.2 Bodenventilanzeigen in geschlossener Stellung
4.3 Ablassventil (für Flüssigkeits- und Dampfrückführung) in geschlossener Stellung
4.4 Ablassanschlüsse mit fest sitzenden Staubschutzkappen oder fest sitzen
den Druckkappen versehen
4.5 Staubschutzkappen oder Druckkappen mit Kette gesichert
4.6 Ablassventile für das Bediensystem mit Sicherungsbolzen gesichert
4.7 Bodenventile für das Betriebssystem mit Bolzen gesichert
4.8 Sicherungsbolzen mit Ketten gesichert
4.9 Hydraulikanlage ohne Leckstellen
4.10 Ventile abgedichtet
4.11 Erdungspunkt vorhanden
5.
Tank exterior
Bodenentlade- und Betankungssystem
JA
NEIN
ENTF.
5.1 No substance residues on tank
5.2 Insulation in proper condition
6.
Underframe
JA
NEIN
6.1 Übergang in einwandfreiem Zustand
6.2 Stufen in einwandfreiem Zustand
6.3 Bremsschuhe in einwandfreiem Zustand
6.4 Bremsschläuche/ Kupplungen in einwandfreiem Zustand
6.5 Handbremse in einwandfreiem Zustand
ENTF.
7.
Leak testing
ENTF.
JA
NEIN
7.1 Dichtheitsprüfung durchgeführt und:
7.1.1 Bodenventil leckdicht
7.1.2 Ablassventil leckdicht
8.
Anmerkungen:…
Geprüft durch:…
Außerdem Prüfung vor dem Betanken
54
Datum:…
Anhang 6
Sicherheitsprüfplan für
die Entlade- und Lagereinrichtungen
von Ethylenoxid-kunden
1.
Einführung
1.1. Mit diesem Plan soll sichergestellt werden, dass hinreichende Ausrüstungen
vorhanden und entsprechende Betriebsmaßnahmen auf dem Gelände des Kunden
eingeführt sind, damit Ethylenoxid sicher entladen und gelagert werden kann.
2.
Geltungsbereich
2.1 Dieser Prüfplan gilt für die Anlieferung von Ethylenoxid per Straße oder
Schiene bei allen Kunden.
2.2 Hauptziel ist es sicherzustellen, dass das Umfüllen von Ethylenoxid aus dem
Anlieferfahrzeug in den Lagerbehälter sicher ausgeführt wird. Da die Lageranlage
und die entsprechenden Prozeduren sich auf die Sicherheit der Entladung auswirken können, müssen diese ebenfalls berücksichtigt werden.
2.3 Mit der Prüfung wird außerdem folgender Zweck verfolgt:
- Überprüfung und Erfassung aller Änderungen von Richtlinien, Einstellungen
und Ausrüstungen seit der letzten Prüfung
- Erfassung der Hinweise des Kunden zum Transport und zur verwendeten
Ausrüstung
3.
Durchführung der Prüfung
3.1 Es wird empfohlen, die Checkliste in Anlage 1 bei der Prüfung als Hilfe zu
verwenden, damit kein wichtiger Aspekt vergessen wird.
3.2 Die Anmerkungen zur Anwendung (Anlage 2) enthalten eine Erläuterung zur
Checkliste und die in bestimmten Fällen empfohlenen Mindeststandards.
55
Anhang 6
Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und
Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden
Anlage 1
Checkliste für Entlade- und
Lagereinrichtungen von Ethylenoxid
KUNDE:
DATUM:
ANSCHRIFT:
BEFRAGTE PERSONEN:
DURCHFÜHRUNG DURCH:
1.
Der Entladebereich
1.1 Einfacher Zugang; Sind Puffer oder Prellböcke vorhanden?
1.2 Sauberkeit und Ordnung
1.3 Trennung von sonstigen Aktivitäten
1.4 Möglichkeit zur Bewegung des Eisenbahnkesselwagens/ Straßentankfahrzeugs
bei Notfällen
1.5 Einrichtungen zum Absperren des Bereichs und zur Verhinderung des Zugangs
1.6 Wassersprüh- und Brandbekämpfungsanlagen
1.7 Elektrische Schutzklasse, explosionsgeschützter Bereich vorhanden?
1.8 Mindestsicherheitsabstände sind 15 m zwischen dem Entladepunkt und dem
Lagerbereich.
- Zündquelle
- Grundstückszäune und sonstige Einrichtungen
1.9 Benachbarte Entladepunkte
1.10 Schläuche/Entladearme
1.11 Erdungspunkt
1.12 Schutz gegen Beschädigung von Leitungen
1.13 (Sonstige Fahrzeuge und Lkw-Bewegung): Kann der Entladebereich beim
Entladen vom Verkehr isoliert werden? Kann das Bahngleis gesperrt werden?
1.14 Angemessene Beleuchtung
1.15 Ist ein Wegrollschutz installiert, wenn ja, welcher Art? (Nur für den
Straßentransport)
1.16 Ist der Entladebereich mit einer Ablassanlage versehen, um ausgetretenes
Ethylenoxid und verunreinigtes Wasser bei Notfällen aufzufangen?
1.17 Ist der Entladebereich mit einem Schutz und einer Alarmanlage für explosive
Atmosphären ausgerüstet?
56
Anhang 6
Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und
Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden
2.
Das Entladen
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
2.2.9
3.
Stickstoffversorgung
3.1
3.2
4.
Personal und Ausrüstung
Anwesenheit des Kundenverantwortlichen
Erfahrung, Weisungsbefugnis und Schulung des Kundenverantwortlichen
Verfügbarkeit eines Stellvertreters
Richtlinien für Schlauchprüfungen und erneute Schlauchprüfungen
Prüfung des festen Ladearms und Wartung
Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung
Kommunikationssystem
Bedienung
Schriftliche Anweisungen (siehe Kapitel 6 im Folgenden)
Spülen der Schläuche und Dichtheitsprüfung
Probenentnahme
Überwachung der Atmosphäre und des persönlichen Umfelds auf Ethylenoxid
Entladungsverfahren
Verwendung von Schienenhaken
Sicherheitsmaßnahmen beim Abpumpen
Reaktion bei Notfällen
Abschalten bei Notabschaltung
Stickstoffquelle
Sicherstellung der Reinheit des Stickstoffs
Der Lagertank
4.1
GELÄNDE
Separat
Gemeinsame Nutzung
Bei gemeinsamer Nutzung mit welchen Stoffen?
Sicherheitsabstände
Einrichtungen zur Entsorgung bei Notfällen, Ablassanlage
Ist das Tankgelände mit einer Erkennung und Alarmvorrichtung für explosive
Atmosphären ausgerüstet?
4.2
KONSTRUKTION
Konstruktionsmaterial:
Isoliert
Nicht isoliert
Gekühlt
57
Anhang 6
Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und
Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden
Wassersprüh- und Brandbekämpfungsanlagen
Geerdet
Solldruck
Maximal zulässiger Arbeitsdruck
Datum und Art der letzten Prüfung/Durchsicht
Einlassrohr
4.3
DRUCKENTLASTUNGSVENTILE
Getrennt
Kombination mit Verriegelung
Größe:
Entlüftung
Stapel
Wäscher
Sonstige
Flammenhemmende Einrichtungen
Stickstoffgespülte Entlüftungen
4.4
INSTRUMENTIERUNG
Stickstofffülldruck
Temperaturkontrolle
Druckkontrolle
Füllstandsanzeige
Alarmeinstellungen:
Temperatur
Druck
Füllstand
Sind die Bedienelemente, Anzeigen und Alarme voneinander unabhängig?
4.5
ÜBERWACHUNG DER LAGER
Temperatur
Druck
Füllstand
58
Anhang 6
Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und
Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden
5.
Vorgesehener Lagertank
Vorsichtsmaßnahmen, damit Produkte aus der Anlage die Lagerbehälter nicht
verunreinigen.
6.
Maßnahmen
Für folgende Maßnahmen müssen schriftliche Anweisungen vorliegen:
(handschriftliche Anmerkungen des Audiors)
Identifizierung des Produkts vor dem Entladen
Entladen des Ethylenoxids
Prüfplan, Inspektion und Wartung der Ausrüstung
Notfallmaßnahmen, einschließlich schneller Verwendung, Verdünnung
oder Entlüftung des Ethylenoxids im Lagertank
7.
59
Anmerkung des Kunden
Anhang 6
Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und
Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden
Anlage 2
Hinweise zu Ethylenoxid/Checklisten für Entlade- und
Lagereinrichtungen
1.
Der Entladebereich
1.1 Es sollte genügend Platz für einen Fahrzeugzugang vorhanden sein.
1.2 Sofern das Fahrzeug nicht mit den Entladeeinrichtungen verbunden ist, sollte es möglich sein, das Fahrzeug aus dem Entladebereich in Notfällen zu entfernen. Wenn es mit den Entladeeinrichtungen verbunden ist, sollten die
Notfallvorkehrungen den Inhalt des Fahrzeugs berücksichtigen.
1.3 Es sind Absperrungen und Warnschilder (beispielsweise „Zugang verboten“,
„Rauchen verboten“) erforderlich. Insbesondere müssen Maßnahmen ergriffen
werden, um Rangierarbeiten in der Nähe des Entladebereichs zu unterbinden.
1.4 Es muss ein manuell betätigtes Wassersprühsystem vorhanden sein.
Idealerweise handelt es sich um eine permanente Anlage über und um den
Entladebereich. Strategisch platzierte Feuerlöschschläuche und Überwachungsanlagen
sind akzeptabel. Die Wasseranlage sollte in der Lage sein, die Dampfbildung
einzudämmen. Die Wassermenge muss ausreichen, austretende Flüssigkeit vor
dem Eintritt in die Kanalisation im Verhältnis 1:100 zu verdünnen.
1.5 Es ist möglich, bestimmte Materialien (z. B. Propylenoxid) in der Nähe von
Ethylenoxid zu entladen. Alle Entladepunkte müssen eindeutig gekennzeichnet
sein. Alle Kupplungen mit Auslaufschutz für Ethylenoxid müssen dem
Ethylenoxidauswahlcode entsprechen.
1.6 Schläuche oder Entladearme sollten vorzugsweise aus Edelstahl bestehen.
Sie müssen für Ethylenoxid zugelassen sein, passende Dichtungen besitzen
(Spiralgraphitdichtungen oder ähnlich) und so gelagert werden, dass eine
Verunreinigung verhindert wird.
1.7 Der Erdungspunkt muss regelmäßig überprüft werden.
60
Anhang 6
Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und
Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden
2.
Entladen
2.1 Der Verantwortliche des Kunden muss bei der Entladung anwesend sein.
2.2 Die entsprechenden Teile der allgemeinen Hinweise von Cefic für den Transport
von Ethylenoxid sind die Mindestanforderungen an die Schulung. Der
Verantwortliche muss seine Kenntnisse dieser Anweisungen nachweisen.
2.3 Es müssen ausreichend geschulte Stellvertreter vorhanden sein, damit auch bei
Krankheit und Urlaub die Anwesenheit eines Verantwortlichen gesichert ist.
2.4 Der Prüfdruck für den Betankungsarm sollte das 1,5-Fache des maximalen
Arbeitsdrucks betragen (entsprechend den Standardvorschriften für Rohrleitungen
ist der Prüfdruck das 1,3-Fache des maximalen Arbeitsdrucks). Die Prüfung sollte
mindestens einmal alle 12 Monate durchgeführt werden.
2.5 Atemschutzmasken, die die Augen abdecken, Schutzanzüge,
Arbeitsschutzschuhe und Arbeitsschutzhandschuhe aus geeignetem Material
(Butylkautschuk eignet sich für Schutzkleidung am besten). Für die Schutzkleidung
kann auch Neopren oder Butylkautschuk zur Anwendung kommen, allerdings sind
diese Stoffe nicht dampfdicht, besonders nicht bei längerem Einsatz. PVC ist nur in
sehr geringem Umfang widerstandsfähig.
Eine Chemiedusche und eine Augenspüleinrichtung müssen in der Nähe des
Entladebereichs vorhanden sein.
2.6 Der Behäterdruck bei der Lagerung und bei der Entladung muß im nicht explosions-fähigen Bereich liegen und mit Stickstoff, entsprechend der Grafik in Anhang
3, Anlage .inertisiert sein.
2.7 Schläuche müssen mit Stickstoff gespült und anschließend auf Dichtheit
geprüft werden, bevor die Entladung beginnt.
2.8 Beim Entladen mit einer Pumpe kann ein Gasrückführungssystem verwendet
werden, sofern die Gasphase den Spezifikationen entspricht.
2.9 Bei Verwendung einer Pumpe muss die Pumpenanlage so gestaltet sein, dass
ein anormaler Temperaturanstieg in der Pumpe kontrolliert werden kann. Es sollte
beispielsweise eine Temperaturschutzschaltung und eine Alarmauslösung sowie
eine Schutzschaltung und eine Alarmauslösung bei zu niedrigem Förderdruck
vorhanden sein, um ein Trockenlaufen oder eine Überhitzung der Pumpe zu verhindern (ein Umlaufzyklus ist für eine Entladepumpe nicht erforderlich). Eine
Wassersprinkleranlage (manuell oder automatisch gekoppelt an einen Gasdetektor)
sollte für die Pumpen vorhanden sein.
Es muss eine Methode zur Erkennung von undichten Dichtungen eingesetzt werden. Die Dichtheit der Pumpen erfordert besondere Aufmerksamkeit.
61
Anhang 6
Sicherheitsprüfplan für die Entlade- und
Lagereinrichtungen von Ethylenoxidkunden
3.
Stickstoff
Stickstoff ist eine mögliche Quelle für Verunreinigungen. Die Reinheit des Stickstoffs
muss gewährleistet sein.
3.1 Der Stickstoff sollte vorzugsweise durch ein getrenntes und unabhängiges spezielles Versorgungssystem geliefert werden. Die Stickstoffzufuhr für Ethylenoxid darf
nicht mit der Versorgung von Aminen, Säuren oder anderen Stoffen kombiniert werden, die als Katalysatoren für die Ethylenoxidpolymerisation wirken. Idealerweise
erfolgt die Versorgung des Lagers und des Chemiewerks durch zwei vollständig voneinander unabhängige Quellen. Wenn dies nicht möglich ist oder das System gemeinsam
genutzt wird, muss die Stickstoffversorgungsanlage vor Verunreinigungen geschützt
werden. Alle Stickstoffleitungen müssen mit Schutzvorrichtungen gegen
Rückströmen versehen sein. Stickstoff sollte nur aus einer
Hochdruckversorgungsquelle entnommen werden, die wie folgt geschützt ist:
Doppelte Absperr- und Entlüftungssysteme, die bei niedrigem Überdruck
über den Ventilen aktiviert werden.
Berstscheiben mit Füllstandsanzeigen und Alarmauslösung bei zu hohem
Füllstand oder unabhängiger Alarmauslösung bei zu niedrigem Druck mit
Absperrventil
4.
Der Lagertank
Einige Ausführungen in diesem Abschnitt betreffen nicht direkt die Überprüfung der
Sicherheit beim Entladen. Die Informationen sind jedoch sowohl aus Gründen der
Sicherheit als auch der Qualitätssicherheit wertvoll. Der Abschnitt enthält außerdem
Informationen zur Einstellung und zur Kompetenz des Kunden bei Sicherheitsfragen.
4.1 Eine isolierte, gekühlte Lagerung ist vorzuziehen, es können jedoch auch nicht isolierte Tanks mit einer Wasserkühlung verwendet werden, insbesondere bei kälterem Klima.
4.2 Druckentlastungsventile sollten so groß dimensioniert sein, dass sie auch
den Druckanstieg bei Bränden entspannen können. Es ist auf Blockade durch
Polymerisation in Sicherheitsventilen und Zerfallsperren zu achten. Bei
Verwendung von Druckentlastungsventilen sollte in den Wartungsplänen eine
regelmäßige Prüfung vorgesehen werden.
4.3 Füllstandsalarme sind empfehlenswert. Sind diese nicht vorhanden, müssen
entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, die ein Überfüllen der Tanks verhindern.
4.4 Die Temperatur und der Druck des Lagertanks müssen regelmäßig überwacht
und bei Nichteinhaltung Alarm ausgelöst werden.
Rückströme und Produktvermischung mit verschiedenen Produkten sind un-
5.
Vorgesehener Lagertank
bedingt zu verhindern. Es sollten ähnliche Ausrüstungen wie zur Sicherstellung
der Integrität des Stickstoffs verwendet werden (siehe Abschnitt 3 oben).
62
Anhang 7
Beurteilung von Fährgesellschaften
und deren Abfertigungsanlagen
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
1.
Einführung
Managementsysteme
Abfertigungsanlagen
Verhalten auf Fähren und Ausrüstung
Notfallsysteme
Einführung
Diese Checkliste wurde entwickelt, um eine Auditierung von Fähren zu unterstützen. Sie geht nicht auf konstruktive Besonderheiten der Schiffe ein.
Sie sollte als einfache Hilfe verwendet werden, um sicherzustellen, dass die
Grundelemente und Verfahren vorhanden sind, um eine sichere Überfahrt zu
gewährleisten, und dass alle beteiligten Personen die Art und die mit dem transportierten Produkt verbundene Gefahr kennen. In den meisten Fällen empfiehlt
der Speditionsbetrieb bzw. die Bahngesellschaft eine bestimmte Fährenstrecke.
Der beteiligte Versender sollte jedoch immer prüfen, ob der betreffende
Transport per Fähre/Betreiber und die Transportart geeignet sind. In der
Checkliste wurde kein Ratingsystem vorgesehen.
Die Checkliste geht davon aus, dass der Betreiber der Fähre eine Betriebszulassung,
die erforderlichen Dokumente zum Betrieb einer Fähre nach nationalem und
internationalem Recht und das Schiff das entsprechende Zertifikat der
Seetüchtigkeit besitzt.
Die Checkliste ist für RO/RO-Fähren für allgemeine Verwendung vorgesehen.
Es wird davon ausgegangen, dass von Cefic ein Bewertungsplan als Teil einer
ICE-Initiative entwickelt wird, bei der auch konstruktive Gegebenheiten von
Fähren berücksichtigt werden.
63
Anhang 7
Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen
2.
Managementsysteme
Besitzt das Fährenmanagement Richtlinien für Sicherheit, Umwelt und
Arbeitsschutz?
Sind diese am Schiff deutlich lesbar angebracht und verständlich?
Gibt es Richtlinien zum Umgang mit Drogen und Alkohol?
Wenn die Fähre von einem Unterauftragnehmer gechartert wurde, entsprechen die
geltenden Mindeststandards dann mindestens den Stan-dards der eigenen Schiffe
der Fährgesellschaft?
Gibt es Richtlinien und Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung und Ausbildung?
Erfüllt die Fährenlinie die SOLAS-Forderungen?
Kennt das Management die Art des Produkts und die damit verbundenen
Gefahren (Materialsicherheitsdatenblätter) und ist ihm bekannt, welche
Maßnahmen bei Havarien ergriffen werden müssen?
Erfüllt die Fähre die Forderungen zur Anzahl der transportierten Passagiere?
Ist die Fährgesellschaft nach ISO zertifiziert?
Haben die Mitarbeiter genügend Kompetenz im Schiffbau, um den einwandfreien
Zustand der Fähre zu beurteilen?
3.
Abfertigungsanlagen/Systeme
64
Wird die Abfertigungsanlage/Anlegestelle der Fähre effektiv verwaltet?
Befindet sich die Abfertigungsanlage in einem Bereich mit hoher Bevölkerungsdichte?
Gibt es eine gute Schienen- und Straßenanbindung?
Verlaufen die Schienen und Straßen der Fahrstrecke durch die lokalen Stadtzentren?
Ist ein ausreichend überwachter Parkraum zum sicheren Abstellen von
Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern und Eisenbahnkesselwagen mit gefährlichen Gütern vorhanden?
Ist ausreichend Platz und sind ausreichend Einrichtungen für Notfälle vorhanden
(z. B. Brandbekämpfungseinrichtungen sowie bei austreten dem Ethylenoxid das
Umfüllen in andere Tankfahrzeuge)?
Können Straßentankfahrzeuge, Tankbehälter und Eisenbahnkesselwagen mit
gefährlichen Gütern im Brandfall einfach aus dem Parkbereich evakuiert werden?
Muss der Betreiber der Abfertigungsanlage eine Genehmigung einholen, um den
Hafen mit gefährlichen Gütern zu befahren?
Wird der Zugang zum Bereich der Abfertigungsanlage durch ein Sicherheitssystem
kontrolliert?
Gibt es ausreichende Möglichkeiten zur Brandbekämpfung entweder an der
Abfertigungsanlage oder in der Nähe, so dass sofort reagiert werden kann?
Sind die Parkflächen für gefährliche Güter von den Parkflächen für Pkw, Passagiere,
Busse usw. getrennt?
Sind die Mitarbeiter in dem Umgang und in der Exposition gegenüber
Chemikalien geschult, und wissen sie, welche Maßnahmen bei Notfällen ergriffen
werden müssen?
Werden regelmäßige Notfallübungen durchgeführt?
Anhang 7
Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen
4.
Verhalten auf Fähren und Ausrüstung
Ist das allgemeine äußere Erscheinungsbild der Fähre gut und gepflegt? Sind die
Außenverkleidungen stark korrodiert und/oder verbeult?
Sind die Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern korrekt verstaut und ausreichend mit
Ketten gesichert, um eine Bewegung zu verhindern?
Entspricht der Stauort den Vorschriften? (Oberdeck, ausreichende Belüftung usw.)
Hat das betreffende Oberdeck eine ausreichend hohes Schanzkleid (mindestens
3 bis 4 m)?
Sind die Straßentankfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, die Tankbehälter und die
Eisenbahnkesselwagen vor den Wettereinflüssen gut geschützt (beispielsweise
nicht im Bugbereich verstaut, so dass sie durch große Wellen beschädigt werden
können)?
Wird das Prinzip des „Last-in/First-out“ für extrem gefährliche Güter angewendet,
so dass beim Entladen und Betanken durch den Ladeverkehr möglichst wenig
Schäden verursacht werden und bei Notfällen eine schnelle Entfernung möglich
ist?
Wird das Rauchverbot in den Bereichen mit gefährlichen Gütern strikt durchgesetzt?
Wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Bug- und
Heckklappen vor der Abfahrt geschlossen und versiegelt werden?
Wird der Zustand der oben erwähnten Dichtungen und Sicherheitsvorrichtungen
regelmäßig geprüft?
Werden die obligatorischen Maßnahmen strikt eingehalten oder haben die
Meister einen Ermessensspielraum?
5.
Notfallsysteme der Fähre
Sind die Notfallmaßnahmen für Passagiere auf dem Schiff deutlich lesbar angebracht?
Sind die Notausgangsbeschilderungen auch bei einem Stromausfall klar und
deutlich zu sehen?
Wurde die Brandlöschanlage (Pumpen, Notfallpumpen und Notfallgeneratoren)
regelmäßig geprüft (Logbuch)?
Sind die Brandbekämpfungsteams an Bord vertraut mit den Eigenarten und
Vorsichtsmaßnahmen, die bei dem Produkt im Brandfall ergriffen werden müssen (Schulung zur Brandbekämpfung bei Chemikalien, Sicherheitsdatenblätter,
Gefahrenidentifikationsnummer, UN-Nr. und Gefahrenkennzeichnung)?
Führt die Schiffsmannschaft regelmäßig und häufig Brandbekämpfungs- und
Notfallübungen durch (Logbuch prüfen)?
Gehören zu den Notfallausrüstungen Vorrichtungen zur Gasmessung,
Chemieschutzanzüge und wird das Brandbekämpfungsteam des Schiffs
regelmäßig in der Nutzung dieser Ausrüstung geschult? (Zustand der
Einrichtung und Erfahrung im Umgang damit überprüfen.)
Die Mannschaftsmitglieder bitten, einige Hydranten an Deck zu öffnen. Lassen
diese sich problemlos öffnen?
Kennt der Kapitän alle erforderlichen direkt verfügbaren Informationen über die
Art des Produkts und die Sicherheitsmaßnahmen?
65
Anhang 7
Assessment of ferry operators and associated terminal facilities.
Gibt es ein Notfallsystem (rund um die Uhr), das den Kapitän beraten kann
und ist auch eine Reaktion durch untergeordnete Mitarbeiter gewährleistet?
Besitzt die Hauptniederlassung einen Diensthabenden, der rund um die Uhr
Zugang zu der Datenbank mit gefährlichen Gütern hat?
Sind die Verantwortlichen mit dem Umgang mit gefährlichen Gütern vertraut
und entsprechend geschult, und haben sie sofortigen Zugriff zu entsprechenden Informationen? (Bitten Sie um eine Vorführung.)
Sind Ausrüstungen und Maßnahmen vorhanden, um einen Funk- oder
Telefonkontakt mit dem Schiff herzustellen, wenn es sich auf See befindet?
66
Anhang 8
Mitgliedsfirmen der Arbeitsgruppe
Ethylenoxid und Derivate
Firma
AKZO NOBEL
BASF
INNOVENE
CLARIANT
DOW EUROPE
INEOS OXIDE
IQA
PKN
SASOL GERMANY
SHELL CHEMICALS
67
Land
NIEDERLANDE
DEUTSCHLAND
GROSSBRITANNIEN
SCHWEIZ
SCHWEIZ
GROSSBRITANNIEN
SPANIEN
POLEN
DEUTSCHLAND
NIEDERLANDE
Hinweis
„HINWEIS: Die Informationen, Spezifikationen, Verfahren und Methoden sowie
Empfehlungen werden nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt und sind
unserer Ansicht nach zuverlässig und exakt; es wird jedoch keine Haftung für
die Vollständigkeit oder Anwendbarkeit für alle Bedingungen oder Situationen
übernommen, die auftreten können. Für die Exaktheit, Zuverlässigkeit oder
Vollständigkeit dieser Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und
Empfehlungen oder zur Anwendung bzw. zum Einsatz dieser zur Vermeidung
von Notfällen, Unfällen, Verlusten, Schäden oder Verletzungen von Personen
oder Sachwerten sowie zur Nichtverletzung von Patenten Dritter oder zur erwünschten Wirkung werden keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen
übernommen. Die Leser sind aufgefordert, sich selbst ein Bild von der Eignung
der Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und Empfehlungen für
den beabsichtigten Zweck zu machen, bevor diese genutzt werden.“
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