Band 4.1 - Legale Graffiti-Projekte.pub

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Band 4.1 - Legale Graffiti-Projekte.pub
vandagraf.de
Schriftenreihe aus Forschung & Praxis
Strategien zur Eindämmung von
Vandalismus & illegalen Graffiti
Band 4.1
Verhaltensorientierte
Prävention
Band 4.1
März 2008
Sortieren Sie diese
Ausgabe in den
Unterordner 4
Über den Autor
Name:
Günter Kuhr
Herkunft:
Polizeibeamter aus
Münster / BPOL
Erreichbarkeit:
Schaumburgstr. 13
48145 Münster
guenter.kuhr@ vandagraf.de
Homepage:
www.graffiti-info.de
www.graffitimuenster.de
Editorial
Mit den legalen Graffiti-Projekten ist es so
eine Sache. Während Bausteine, wie die
konsequente Strafverfolgung und die
Bemühungen um eine rasche Entfernung der illegalen Graffiti, häufig zum
festen Repertoire der kommunalen
Handlungsmodelle zählen, wird die kriminalpräventive Wirkung von legalen
Graffiti-Angeboten sehr differenziert
gesehen. Auf zahlreichen Fachtagungen
der letzten Jahre wurde (und wird wohl
auch in Zukunft) diskutiert, ob diese
Projekte kriminalpräventiv wirken oder
Straftaten sogar fördern.
Bei den inhaltlichen Vorbereitungen der
nun vorliegenden Schrift gab es auch
innerhalb der VANDAGRAF-Redaktion
überaus konträre Positionen. Das Thema wird sicher auch innerhalb dieser
Schriftenreihe erneut aufgegriffen und
aus anderen Blickwinkeln durchleuchtet.
In der vorliegenden Schrift werden diese Projekte weder abgelehnt, noch uneingeschränkt befürwortet. Vielmehr
wollen wir mit Hilfe einer Zielgruppenanalyse Chancen und Risiken herausfiltern, die sich als Hilfestellung zur Prüfung in der eigenen Kommune verstehen. Die Schrift enthält verschiedene
Beispiele aus der Praxis und zeigt sinnvolle Rahmenbedingungen auf. (gk)
Legale Graffiti-Projekte in der Kriminalprävention
Von Günter Kuhr
Im Jahre 2004 machte das Handlungsmodell der Ordnungspartnerschaft
Graffiti in Münster/Westf. Schlagzeilen.
Innerhalb von drei Jahren gelang es, die
stadtweiten Sachschäden, die durch
illegale Graffiti verursacht wurden, um
Rund 70 % zu reduzieren. Die Struktur
der illegalen Graffiti-Szene war förmlich
aufgelöst.
•
•
•
•
Folgende Module kennzeichnen das
Handlungsmodell:
• Die kommunale Zusammenarbeit
von Behörden und Institutionen;
Maßnahmen der Repression innerhalb einer gemeinsamen Ermittlungskommission (Landes- und Bundespolizei arbeiten in einem Büro) ;
eine starke Prävention, zu der auch
Projekte der Jugendarbeit zählen;
die umgehende Reinigung beschmierter Flächen;
eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.
Für die Koordinierung von Präventions-
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maßnahmen und die zügige Reinigung beschmierter Flächen setzt
die Stadt Münster/Westf. einen
Graffitibeauftragten ein. Der damalige Innenminister des Landes
NRW, Dr. Fritz Behrens, bezeichnete das kommunale Handlungsmodell als vorbildlich. Wichtig für den Erfolg sei, dass Projekte nachhaltig und dauerhaft angegangen würden. Beim Thema
Graffiti könne die Polizei nicht
allein zum Ziel kommen. In
Münster/Westf. arbeiten Landesund Bundespolizei, Kirchen, Jugendamt, Stadtverwaltung und
andere Einrichtungen Hand in
Hand1 sagte Behrens. Im Dezember 2004 zeichnete der Innenminister dieses Handlungsmodell mit dem Landespreis für Innere Sicherheit in NRW aus.
Im Rahmen der Jugendarbeit
wurden auch Graffiti-Projekte
angeboten. Stand die Durchführung dieser Graffiti-Projekte im
Zusammenhang mit dem deutlichen Schadensrückgang in Müns-
Seite 2
ter/Westf.? Festgestellt werden
kann an dieser Stelle vorerst,
dass sie den deutlichen Schadensrückgang nicht verhindert haben.
Im Rahmen der Arbeit der Ordnungspartnerschaft erfolgte eine
regionale Untersuchung zur kriminalpräventiven Wirkung der
durchgeführten Graffiti-Projekte2.
Auch wenn diese regionale Untersuchung – allein schon auf
Grund der Anzahl der befragten
Probanden3 – keinesfalls repräsentativ ist, konnten dennoch
Tendenzen für die Stadt Münster/
Westf. herausgefiltert werden,
die in den weiteren Verlauf dieser Schrift einfließen.
Das Ziel von legalen Graffiti-Projekten
Legale Graffiti-Projekte werden
in der Kriminalprävention mit
dem Ziel eingesetzt, Straftaten
und Sachschäden einzudämmen.
Doch der kriminalpräventive
Nutzen dieser Projekte ist umstritten. Aufgrund der polarisierenden Bewertung über den kri-
Prävention sollte verschiedene Ansätze enthalten. Auch die Stabilisierung des Rechtsbewusstseins ist einer der Bausteine (z.B.: www.graffiti-muenster.de).
minalpräventiven Nutzen, bedarf
das „legale Graffiti-Projekt“ einer
gründlichen und differenzierten
Begutachtung, damit Chancen
und Risiken herausgefiltert werden können.
Analyse der Zielgruppen
Als eine Grundlage für die nachfolgende Zielgruppenbestimmung
wurde eine Analyse des Instituts
für Psychologie der Universität
Potsdam herangezogen. Gegenstand der Untersuchung ist eine
induktive Anreizanalyse mit dem
Titel „Was macht Spaß am Graffiti
-Sprayen?“. Die Ergebnisse der
Analyse, bei der bundesweit 294
Sprayer anonym befragt wurden,
publizierten die Autoren Rheinberg/Manig im Report Psychologie4 .
Legale Sprayer (etwa 15 % der
Szene5) suchen vorrangig Anreizmotivationen wie Kreativität,
Anerkennung, ein positives Gruppengefühl und eine Kompetenzentwicklung (man möchte seine
kreativen Fähigkeiten verbessern). Das Risiko, bei einer illegalen Aktion von der Polizei erwischt zu werden, empfinden
diese Sprayer als Besorgnis. Sie
gehen daher das Risiko einer illegalen Aktion nicht ein. Zwar sind
sie geeignete Adressaten für legale Graffiti-Projekte, doch in Ermangelung der Gefahr straffällig
zu werden, erscheint ein kriminalpräventiver Ansatz für diese
Gruppe nicht erforderlich zu
sein. Diese Gruppe kann jedoch
eine Bedeutung gewinnen, wenn
es gelingt, sie als positive Vorbilder für andere Jugendliche in die
kriminalpräventive Arbeit einzubinden.
Sprayer, die nur im illegalen
Bereich operieren (etwa 21 %
der Szene6), unterscheiden sich
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von den legalen Sprayern im Wesentlichen durch eine anreizmotivierte Suche nach Grenzerfahrung. Sie erleben das Wagnis und
Risiko des illegalen Sprayens als
ein positives Abenteuererlebnis.
Das legale Projekt schließt diesen
Nervenkitzel zwangsläufig aus
und stellt damit keine Alternative
für illegale Sprayer dar.
Die zahlenmäßig größte Gruppe
der Graffiti-Szene sind Jugendliche, die legal und illegal
sprayen (etwa 64 % der Szene7).
Hervorzuheben ist, dass innerhalb dieser Gruppe Jugendliche
auftreten, die trotz einer Besorgnis von der Polizei überführt zu
werden, an illegalen Aktionen
teilnehmen. Ursache hierfür, so
stellt die Untersuchung des Instituts für Psychologie fest, kann ein
gruppendynamischer Prozess
sein, der diese Jugendlichen motiviert und sie so zur Teilnahme an
Straftaten förmlich hinreißen
lässt. Ein anderer Grund für das
paradoxe Verhalten dieser Jugendlichen kann - so führt die
Untersuchung weiter aus – an
mangelnden legalen Flächen in
der jeweiligen Region dieser Jugendlichen liegen. Der kriminalpräventive Ansatz mit legalen
Graffiti-Projekten kann also diese
Teilgruppe erreichen.
Ein weiterer Grund, der für eine
positive Wirkung von legalen
Graffiti-Projekten spricht, ist die
Episodenhaftigkeit des normabweichenden Verhaltens von Jugendlichen. Unumstritten ist in
der kriminologischen Forschung
der sprunghafte Anstieg des
normabweichenden Verhaltens
von Kindern und Jugendlichen im
Alter von etwa 13/14 Jahren, deren Verlauf mit etwa 16 Jahren
die höchste Straftatenbelastung
aufweist und in der Regel selbst
Seite 3
bei stark delinquenzbelasteten
Jugendlichen mit etwa 21 Jahren
mit der Integration in die Gesellschaft und dem Übergang zum
normkonformen Verhalten endet. Diese auf die Jugendkriminalität allgemein zutreffenden Erkenntnisse spiegeln sich auch innerhalb der Graffiti-Szene wider.
Die Motivation zur Suche nach
Grenzerfahrung verliert also mit
zunehmendem Alter der Jugendlichen in der Regel an Bedeutung.
Die Kriminalprävention setzt hier
an und soll im günstigsten Fall
den Beginn der Delinquenz verhindern, oder aber den Verlauf
des normabweichenden Verhaltens positiv beeinflussen und früher zum Abbruch bringen. Insofern bedeutet Kriminalprävention
auch das Begleiten in die Legalität. Das legale Graffiti-Projekt
kann also für die Aussteiger der
Szene zur attraktiven Alternative
werden und kann dann Straftaten
und Sachschäden verhindern.
Kann eine Wand für legale
Graffiti Straftaten verhindern?
Bundesweit gibt es sehr verschiedene Ansätze, um Jugendlichen
das legale Sprayen zu ermöglichen. Dazu zählen auch Versuche, mit der Freigabe von Wänden für legales Graffiti zu arbeiten. Innerhalb einer regionalen
Untersuchung der Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg
zeigte sich, dass in Gebieten mit
offizieller Fläche mehr Graffiti zu
finden waren, als in den Vergleichsgebieten ohne offizielle
Flächen9. Und genau dieser Effekt
wird immer wieder in den Städten beklagt. Zudem befürchten
Fachleute, dass es an legalen Flächen zu einer „kriminellen Infektion“ zwischen illegalen Sprayern
und den an Graffiti interessierten
Jugendlichen kommen könnte.
Wird hier nicht rechtzeitig eingegriffen, wenn sich kriminalitätsfördernde Strukturen und gruppendynamische Prozesse bilden,
besteht die Gefahr, dass sich ein-
Strukturen und gruppendynamische Prozesse von Jugendgruppen.8 Differenzieren ist
wichtig, damit Chancen der Prävention transparent werden.
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zelne Jugendliche zu Straftaten
hinreißen lassen.
Graffiti-Sprayen
wirkt
wohl nicht präventiv, pädagogische Jugendarbeit
hingegen schon!
Bei einer rigorosen Strafverfolgung der Graffiti-Sprayer durch
Geld- oder Freiheitsstrafen besteht die Gefahr, dass sie noch
stärker in die Szene abgedrängt
werden10. Aus diesem Grund
sind präventive Maßnahmen ein
wichtiger Bestandteil eines abgerundeten Handlungskonzeptes
und von herausragender Bedeutung. Im Zusammenhang mit der
Graffiti-Bewegung sind u.a. die
pädagogische Gruppenarbeit sowie die Arbeit und die Betreuung
von einzelnen Jugendlichen bedeutend. Untersuchungen zeigen,
dass die Zusammenfassung von
Jugendlichen, deren Delinquenzund Problem-Risiko deutlich höher ist, mit Jugendlichen, bei denen das nicht der Fall ist, offensichtlich zu einer Verstärkung des
Risikoverhaltens führt, insbesondere auch von aggressivem
Verhalten11. Prinzipiell scheinen
Programme, die den Zusammenhalt, die Normenorientierung
Unter delinquenten Jugendlichen kann es
zur Verstärkung des Risikoverhaltens
kommen. Foto: www.polizei-beratung.de
Seite 4
und die interne Hierarchie der
Gruppe eher bestärken, nicht
erfolgreich zu sein12. Dagegen
war ein Programm zur Eindämmung der Jugenddelinquenz erfolgreich, bei dem die Streetworker sich um die einzelnen Gruppenmitglieder kümmerten, jedoch nicht mit der gesamten
Gruppe arbeiteten13.
In Bezug auf die Graffiti-Szene
muss festgestellt werden, dass es
eine kleine Gruppe gibt, die wirklich künstlerische Ambitionen
hat. Diese werden gewissermaßen von jeder freien Fläche angezogen, um sich auszutoben und
dem Farben- und dem Formenrausch hinzugeben. Wenn das
legal geschehen kann, umso besser14 .
Die weitaus größere Gruppe findet es spannend, Grenzen zu
überschreiten. Die große Mehrheit der Graffiti-Sprayer ist dem
Reiz des Verbotenen erlegen.
Das Bereitstellen von freien Flächen – was mit besten Absichten
von den Kommunen praktiziert
wird – wird diese Gruppe der
Sprayer nicht von ihrem illegalen
Tun abhalten15.
Beispiele aus der Praxis
Münster/Westf. (280.000 Einwohner)
In Münster/Westf. wird versucht,
durch legale Sprayaktionen, Bereitstellung von freien Flächen,
Öffentlichkeitsarbeit in Schulen
und Jugendzentren mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Ziel dieser Maßnahmen ist
es, graffitiinteressierte Jugendliche vom harten Kern der Szene
fernzuhalten, legale Wege aufzuzeigen und so schon im Vorfeld
anzusetzen16. Die Stadt reagiert
damit auf eine in der Region bereits vorhandene Jugendbewe-
gung und die damit einhergehenden Straftaten und Sachschäden.
Folgende Praxisbeispiele sollen
den Münsterschen Ansatz verdeutlichen:
Das Projekt – Hiltrup
“Weg von der Hauswand, hin zur
Leinwand“ war der Leitgedanke
eines betreuten Jugendprojektes
in Münster/Westf., bei dem interessierte Jugendliche Bilder mit
verschiedenen Maltechniken, insbesondere aber mit Spraydosen,
auf Leinwände brachten. Das
Projekt wurde von einem legalen
Sprayer, der sich vom illegalen
Graffiti distanzierte, künstlerisch
unterstützt. Negative Gruppenstrukturen wurden im Ansatz
unterbunden. Das Projekt wurde
2005 beendet.
Gestaltung von Wandflächen
Mit zahlreichen Konzeptarbeiten
zeigten Jugendliche in den letzten
Jahren, dass legal angebrachte
Wandbilder zur Verschönerung
des Stadtbildes beitragen können.
Diese Projekte wurden von der
Stadt initiiert und betreut. Es
zeigte sich im Verlauf der Jahre,
dass diese Bilder in der Regel
nicht mehr illegal übersprüht
werden und über Jahre erhalten
bleiben. Diese Wandgestaltung
wurde nicht in dem typischen
Graffiti-Style umgesetzt, so dass
auch die Bürger Begeisterung für
die Bilder zeigten.
Graffiti-Ausstellungen
Bei zahlreichen GraffitiAusstellungen konnten sich Jugendliche mit Graffiti-Bildern der
Öffentlichkeit präsentieren. Im
Zuge von Öffentlichkeitsveranstaltungen der Ordnungspartner
wurden legale Sprayer eingebunden, so zum Beispiel auch beim
Tag der offenen Tür im Polizeipräsidium Münster.
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Legale Flächen ohne Betreuung
Auch wenn die Bereitstellung von
legalen Flächen ohne pädagogische Betreuung für kriminalpräventive Ziele fraglich erscheint,
setzt die Ordnungspartnerschaft
diese Flächen erfolgreich ein, um
Jugendlichen auch außerhalb der
Betreuungsstunden das legale
Sprayen zu ermöglichen.
Als das Handlungskonzept der
Ordnungspartnerschaft Graffiti in
Münster im Rahmen der Preisverleihung des Landespreises für
Innere Sicherheit in NRW vorgestellt wurde, hob die Ordnungspartnerschaft hervor, dass mit
Hilfe der legalen Graffiti-Projekte
ein Dialog zwischen Jugendlichen
und den Ordnungspartnern aufgebaut werden konnte. Dabei
wurde betont, dass dieser Dialog
eine herausragende Bedeutung
hat, weil nach Überzeugung der
Ordnungspartnerschaft auf diese
Weise präventive Kernbotschaften mit Glaubwürdigkeit und
Überzeugungskraft den Jugendlichen, die sich für Graffiti interes-
Seite 5
sieren, vermittelt werden konnten17. Nach Einschätzung der
Ordnungspartnerschaft führt die
Akzeptanz des legalen Graffiti zu
einer Entspannung der Situation
und
entschärft
den
„Beharrlichkeitswettkampf“ zwischen Jugendlichen und Behörden
(Ansatz der Deeskalation).
Koblenz (106.000 Einwohner)
Das Handlungsmodell der Stadt
Koblenz führte zu dem Erfolg,
dass die Stadt im Jahre 2007
kaum noch illegale Graffiti verzeichnete. Das illegale Handeln
der illegalen Sprayer-Szene kam
quasi zum Erliegen18. Und auch
Koblenz setzte innerhalb der Jugendarbeit Graffiti-Projekte ein,
um mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
Von Seiten der mobilen Jugendarbeit des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales werden mehrfach im Jahr entsprechende Veranstaltungen durchgeführt. Zum Beispiel sind Bauzäune, Brückenpfeiler und Unterführungen bei diesen Veranstaltun-
Es gibt unter Sprayern eine kleine Gruppe, die wirklich künstlerische Ambitionen hat.
Diese werden gewissermaßen von jeder freien Fläche angezogen.
„Der neue Kollege ...“, das Graffito auf
Leinwand steht im Eingangsbereich des
Polizeipräsidiums Münster.
gen unter pädagogischer Betreuung besprüht worden. Die Initiative "Sicherheit in unserer Stadt"
unterstützt diese Maßnahmen
finanziell, damit Spraydosen zur
Verfügung gestellt werden können. Die sog. "Hall Of Fame" in
Koblenz-Lützel ist zur freien
Gestaltung freigegeben worden.
Hier können die Sprayer ganz
eigenständig tätig werden.
Von Zeit zu Zeit werden die
Wandgestaltungen übermalt und
neue Werke können angebracht
werden. Diesen Bereich hat die
Stadt ganz klar mit Schildern gekennzeichnet. Zum einen für die
Sprayer, damit sie wissen, wo
genau sie tätig werden dürfen,
und zum anderen für die Anwohner und Passanten, damit sie wissen, dass das Sprayen hier erlaubt
ist. Mit dieser Vorgehensweise
hat die Stadt sehr gute Ergebnisse erzielt - lediglich in dem freigegebenen Bereich werden Graffiti aufgetragen. Trotzdem lässt
sich die mobile Jugendarbeit häu-
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fig an der Hall Of Fame sehen
und versucht auf diesem Wege,
Kontakt zu der Szene aufzubauen19.
Koblenz hat mit der Vorgehensweise sehr gute Erfahrungen erzielt. Die angebrachten Graffiti
haben durchaus eine gewisse
künstlerische Qualität und heben
sich deutlich von Farbschmierereien ab. Die festgelegten Spielregeln werden von den Sprayern
eingehalten. Generell ist anzumerken, dass in Koblenz wenig
neue Farbschmierereien angebracht werden. Dies führen die
Aktiven der kommunalen Kriminalprävention auch auf die gute
Jugendarbeit und natürlich auf die
zeitnahe Entfernung von neuen
Farbschmierereien zurück20.
Oberursel (43.000 Einwohner)
Schnitzing 3D Graffiti" - Kreatives Programm zur Reduzierung illegaler Graffiti
Der Künstler Hendrik Docken
verbindet die Holzbildhauerei mit
den Inhalten der GraffitiBewegung. Docken schreibt auf
seiner Homepage: "Erstmals werden Graffiti-Schriftzüge in Holz dreidimensional dargestellt, welche die
Dynamik der GraffitiFormensprache zur skulpturalen
Kunst erheben." Dieses Kunstund Präventionskonzept wurde
evaluiert und erhielt aufgrund
eines messbaren Kriminalitätsrückgangs den Deutschen Förderpreis für Kriminalprävention
2004.
Bei dem Projekt wird ein GraffitiWürfel aufgestellt, der legal
besprühbare Flächen einschließt;
im Würfel eingesetzte Leinwände
und Betoplan-Platten können
ausgetauscht oder ersetzt werden.
Hierzu Docken: "Wir machen aus
Seite 6
einem gesellschaftlichen Problem
einen Wettbewerb!" Das Projekt
wird von Erwachsenen während
der Durchführungsphase betreut.
Außerdem gibt es Spielregeln!
So bleiben zum Beispiel die gemalten Bilder mindestens drei
Tage erhalten. Reservierungen
von Flächen sind möglich, gemalte Bilder können vom jeweiligen
Jugendlichen vermarktet werden
und die Anbringung von Tags ist
unerwünscht21.
Die Sprayer qualifizieren sich
durch ihre Bilder für das Schnitzing, bei dem ein Holzstamm zum
Ende der Projektzeit dreidimensional mit den Techniken der
Holzbildhauerei bearbeitet wird.
Das geschieht im Inneren des
Würfels als zeitlich begrenzte
Aktion22.
Weitere Informationen finden Sie
auf der Homepage des Künstlers
www.schnitzing.de
Projekte der Jugendarbeit
müssen auf Dauer angelegt sein!
Sprayer sind in der Regel 13 bis
24 Jahre alt. Durch die Altersfluktuation innerhalb der GraffitiBewegung müssen Projekte langfristig angelegt sein. In Münster/
Westf. wurde der große Anteil
der Jugendarbeit im Phänomenbereich „Graffiti“ aus unterschiedlichen Gründen beendet.
So ging auch dieser Dialog mit
der nachwachsenden Szene mehr
und mehr verloren. Im Verlauf
der folgenden Jahre bildete sich
recht schnell eine neue Struktur
der illegalen Sprayergruppen.
Straftaten und Sachschäden nahmen deutlich zu23. Der Zusammenhang zwischen der Reduzierung der Jugendarbeit und der
Straftatenzunahme ist nicht empirisch gesichert, kann allenfalls
vermutet werden.
Sinnvolle Rahmenbedingungen
für
GraffitiProjekte?
1. Betreute Graffiti-Projekte können einen Dialog zwischen
Jugendlichen und Institutionen
herstellen. So entstehen Gespräche mit Jugendlichen, in
denen präventive Kernbotschaften vermittelt werden
können.
2. Programme der Prävention
sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie auf einer breiten und umfassenden Vermittlung von Verhaltenstechniken
und sozialen Fähigkeiten und
Kompetenzen beruhen24, die in
die Projekte eingebunden werden sollten.
3. Sinnvoll ist die Einbindung von
älteren Sprayern, die sich von
Straftaten deutlich distanzieren
und eine Rolle als positive
Vorbilder für andere Jugendliche übernehmen. Nicht die
Beschädigung sondern das kreative, künstlerische und konstruktive Arbeiten steht im
Vordergrund.
4. Gruppenstrukturen, die normabweichendes Verhalten augenscheinlich fördern, müssen
aufgelöst werden. Pädagogisches Arbeiten mit delinquenten Jugendlichen ist eher außerhalb von Gruppenprojekten
sinnvoll.
5. Entscheidet sich eine Kommune, Graffiti-Projekte durchzuführen, muss langfristig sichergestellt sein, dass Möglichkeiten für legales Sprayen und
genügend Flächen vorhanden
sind. Sonst wird ein Interesse
geweckt, das nicht durch erlaubte Möglichkeiten abgedeckt ist.
6. Für die Teilnehmer der Projekte sollten Regeln bestehen.
Dadurch kann eine soziale
Kontrolle unter Jugendlichen
Band 4.1
Seite 7
aufgebaut bzw. gefördert werden. Zum Beispiel könnte eine
Regel festlegen, dass die teilnehmenden Jugendlichen unerlaubte Schmierereien im Umfeld des Projektes entfernen
müssen. So lernen Sie, wie
arbeitsintensiv
die GraffitiEntfernung ist. Zudem werden
sie auf eine saubere Umgebung
achten.
Bei der Realisierung von GraffitiProjekten muss beachtet werden,
dass nicht jede Wand für Spraylack geeignet ist. Großflächige
Graffiti schränken die Atmungsaktivität einer Wand gegebenenfalls ein. Es kann zur Schimmelbildung, Putz- oder Anstrichabplatzungen bei Frost kommen. Für
ein Garagentor ist das i.d.R. kein
Problem, wenn keine Wasserdampfdurchlässigkeit erforderlich
ist. Ein Hausbesitzer: „Die
(Anmerkung: Sprayer) haben mir
meinen Putz derartig versiegelt,
dass ich den demnächst wegen der
Schimmelbildung in der Isolierung
komplett erneuern kann. Kosten…
so um die 12.000 - 15.000 Euro.“25
Kann auf das Malen mit
der Spraydose auch verzichtet werden?
Wie wirken Sport- und Freizeitprogramme? Sport- und
Freizeitprogramme gehören mit
Sicherheit zu den Maßnahmen,
die prinzipiell viele positive Effek-
Sport- und Freizeitprogramme
wirken nicht zwangsläufig positiv.
Foto: www.polizei-beratung.de
Legale Graffiti können auch zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen (hier: Projektarbeit mit Jugendlichen in Münster/Westf.).
te haben, jedoch eher geringe
oder sogar gegenläufige Wirkungen auf Jugendkriminalität, wenn
nicht bestimmte Bedingungen
wie die Aufsicht durch Erwachsene erfüllt sind und zusätzliche
Bestandteile zum Training prosozialen Verhaltens eingebaut
werden26. Das gilt vor allem
dann, wenn Jugendliche mit
Problemen in solche Programme
einbezogen sind 27.
Philadelphia/USA (1.45 Millionen Einwohner)
Das Kunstprojekt MURAL ART
startete bereits 1984 als ein Modul des Anti-Graffiti-Network
(PAGN). Unter Anleitung der
Künstlerin Jane Golden gestalteten Jugendliche in den letzten 20
Jahren über 2700 großflächige
Wandbilder. Bei diesen betreuten Kunstprojekten werden verschiedene Maltechniken eingesetzt. Jugendliche erhalten so die
Möglichkeit, an der Gestaltung
Ihrer Stadt mitzuwirken. Anreizdimensionen, die auch bei Sprayern markant sind (Suche nach
Anerkennung, Kreativität, das
Gruppengefühl, etc.), werden
durch dieses Alternativangebot
kompensiert.
Inzwischen ist das Projekt über
den präventiven Ansatz hinausgewachsen. Der Oktober steht alljährlich im Zeichen der Wandkunst. Dann finden zahlreiche
Veranstaltungen, Workshops und
spezielle Führungen statt, die regelmäßig von mehr als 5.000
Touristen und Einheimischen
besucht werden; Touristen können „Mural-Tours“ buchen. Das
Projekt wird durch zahlreiche
Sponsoren aus der Wirtschaft
unterstützt. Weitere Informationen zum Projekt sind im Internet
unter www.muralarts.org abrufbar.
Kommunale Kriminalprävention
Die Durchführung der pädagogischen Jugendarbeit fällt naturgemäß in das Ressort der Sozialarbeit. Sinnvoll ist eine Abstimmung
und Kooperation mit örtlichen
Behörden und Institutionen. Alle
Beteiligten müssen die Möglichkeiten und Grenzen der zum Teil
abweichenden Aufgabenerfüllung
kennen, z.B. die Schweigepflicht
der SozialarbeiterInnen (§ 203
StGB) und das Legalitätsprinzip
(Strafverfolgungszwang) der Polizei (§ 163 I StPO).
Band 4.1
Fazit
Die Untersuchung über die Graffiti-Projekte in Münster28 kommt
zu dem Ergebnis, dass das Ziel
einer realistischen Kriminalitätsbekämpfung - insbesondere im
Bereich der Jugenddelinquenz niemals der Anspruch einer völligen Verhinderung abweichenden
Verhaltens sein kann. Wichtig ist
zu erkennen, dass nur eine effektive Eindämmung möglich ist. Dafür sind präventive Maßnahmen
neben dem repressiven Einsatz
der Strafverfolgungsorgane nicht
weg zu denken. Das immer wieder umstrittene legale GraffitiProjekt zur Verhinderung der
illegalen Graffiti besitzt dafür
zwar keine offensichtliche und
allumfassende Wirkung aber es
erreicht einen Teil der Sprayer
als Ausstiegshilfe und denkbare
Alternative im präventiven Sinne.
Bei der Umsetzung von Projekten der Jugendarbeit sind Rahmenbedingungen wichtig, wie
zum Beispiel das Auflösen von
Gruppenstrukturen, die normabweichendes Verhalten fördern.
Seite 8
4. Rheinberg/Manig, Report Psychologie, Ausgabe 04/2003, S.222 ff.
5. Ebenda
6. Ebenda
7. Ebenda
8. Vgl. Wolfgang Zirk, Jugend und Gewalt, Boorberg-Verlag, Berlin 1999,
Seite 18
9. Reinhold Sackmann, Annelie Dorn,
Christiane Gamrath, Graffiti zwischen Kunst und Ärgernis. Empirische Studien zu einem städtischen
Problem, Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg, Der Hallesche
Graureiher 2006 – 1, Seite 54 ff.
10. Thomas Feltes, VANDAGRAF, Band
2.1, Seite 7
11. Susanne Karstedt, Zwischen Spaß
und Schock - Vom vernünftigen Umgang mit jugendlichen Straftätern; dpspecial, Juni 2000 - No. 11 - Seite 13
12. Ebenda
13. Ebenda
14. Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Interview
unter www.mach-nicht-alleskaputt.de, 2007
15. Ebenda
16. www.graffiti-muenster.de/pages/
opsg.html
17. G. Kuhr , Vortrag zur Ordnungspartnerschaft Graffiti Münster im Rahmen der Preisverleihung zum Lan-
despreis für Innere Sicherheit in
NRW; Kunstmuseum Bochum; 03.
Dezember 2004
18. Vgl. Günter Eder, VANDAGRAFBand 2.2 - Erfolgreich gegen Graffitisprayer, November 2007
19. Marcus Uhrmacher, Stadt Koblenz,
19.12.2007, Antwort auf eine EMailanfrage von G. Kuhr
20. Ebenda
21. www.schnitzing.de
22. Ebenda
23. Die nicht betreuten legalen Flächen
konnten das nicht verhindern.
24. Susanne Karstedt, Zwischen Spaß
und Schock - Vom vernünftigen Umgang mit jugendlichen Straftätern, dpspecial, Juni 2000 - No. 11 - Seite 10
25. Interview mit einem Kriminalbeamten, 21. Juni 2006, http://www.graffiti
-info.de/pages/fachbeitrag/kripo.html
26. Susanne Karstedt, Zwischen Spaß
und Schock - Vom vernünftigen Umgang mit jugendlichen Straftätern, dpspecial, Juni 2000 - No. 11 - Seite 12
27. Ebenda
28. Dipl. jur. Nicole Meyer, Günter
Kuhr; Ein Bericht über legale Graffiti
- Wände in Münster/Westf., April
2004
Bei einem negativen Verlauf einzelner Projekte sollten diese
nicht sofort für untauglich erklärt
werden. Vielmehr muss auf einer
sachlichen Basis die Frage behandelt werden, ob die Rahmenbedingungen der betreffenden Projekte stimmen. Die Evaluation
von kriminalpräventiven Projekten spielt dabei eine wesentliche
Rolle. Projekte müssen darüber
hinaus kontinuierlich überprüft
und ggf. neu ausgerichtet werden.
Quellen und Anmerkungen
1. Meldung der Deutschen Presseagentur, „Die Welt“, 12. Juli 2004
2. Dipl. jur. Nicole Meyer, Günter
Kuhr; Ein Bericht über legale Graffiti
- Wände in Münster/Westf., April
2004
3. In der Untersuchung wurden 22
Sprayer aus Münster/Westf. befragt.
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Peter Lenke (pl)
Polizeipräsidium Münster
[email protected]
Normen Borgwald (nb)
Polizeipräsidium Köln
[email protected]
Stephan Heimann (sh)
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
[email protected]
Marko Moritz (mm)
Landeskriminalamt Berlin
[email protected]
Jens Kamphenkel (jk)
Bundespolizei Braunschweig
[email protected]
Heike Rau (hr)
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
[email protected]
Martin Steinigeweg (mt)
Verkehrsbetrieb Dortmund DSW 21
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Markus Gastreich (mg)
Vorstandsmitglied bei stadtklar Bielefeld
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Wolfgang Wellmann (ww)
Landespräventionsrat Niedersachsen
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