Ketsch KW17 2011 - Nussbaum Medien

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Ketsch KW17 2011 - Nussbaum Medien
Donnerstag, 28. April 2011
Einzelverkaufspreis 0,70 €
Nummer 17
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Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Öffentliche Einrichtungen
Rathaus, Hockenheimer Straße 5
Tel. 606-0
Fax: 606-16
E-Mail: [email protected]
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag, Mittwoch, Freitag
7.30 -12.00 Uhr
Dienstag
7.30 -12.00 Uhr und 14.00 -15.30 Uhr
Donnerstag
7.30 -12.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr
BÜRGERMEISTERSPRECHSTUNDE:
nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sekretariat
jederzeit möglich
Tel. 606-49
Hallen-, Frei- und Wellenbad im Bruch
Tel. 606-79
Rheinhalle Ketsch im Bruch (HALLE)
Tel. 606-77
Jugendtreff
Tel. 607979
Gemeindebücherei
Tel. 606-76
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
10.00 -12.00 Uhr
Montag, Donnerstag
14.00 -18.00 Uhr
Mittwoch
15.00 -19.00 Uhr
Freitag
10.00 -15.00 Uhr
dienstags geschlossen
Schulen
Grundschule Ketsch, Schulstraße 8
Tel. 692598 / Fax: 692597
-Hort
Tel. 609467
Neurottschule Ketsch, Gartenstraße
Tel. 85934-0 / Fax 85934-109
Marion-Dönhoff-Realschule
Tel. 70660 / Fax: 706630
Kindergärten
Kath. Kindergarten Regenbogen, Gartenstr. 29
Tel. 61150
Kath. St.-Bernhard-Kindergarten, Herzogstr. 6
Tel. 64085
Ev. Johannes-Kindergarten, Hildastr. 36
Tel. 63550
Komm. Kindergarten Villa Pusteblume,
Leimener Str. 2
Tel. 609292
Tagesmütter-Verein
Gartenstr. 30, 69168 Wiesloch
06222/2208
Kath. Pfarramt, Schwetzinger Str. 1
Tel. 69800
Kath. Pfarrheim, Schwetzinger Str. 3
Tel. 65304
Ev. Pfarramt, Kolpingstr. 8
Tel. 61224
Ruftaxi Schwetzingen-Ketsch
Tel. 15111/16111
AVR Abfallverwertungsgesellschaft des
Rhein-Neckar-Kreises mbH, Muthstr. 4, 74889 Sinsheim
Fragen zur Hausmüllabfuhr
Tel. 07261/931-202
Fragen zum Gewerbeabfall
Tel. 07261/931-395
Fragen zur Grünen Tonne plus
im Gewerbebereich
Tel. 07261/931-399
Reklamationen abfuhrtechnischer Art:
Tel. 07261/931-931
Anmeldungen zu den Sammlungen:
Sperrmüll, Altholz, Elektro, Schrott,
Grünschnitt:
Tel. 07261/931-310
Zentrale Faxnummer
Tel. 07261/931-7100
Beratung in allen Abfallfragen erhalten Sie per E-Mail über:
Impressum [email protected] oder im Internet unter www.avr-rnk.de
Müllumladeanlage Südwest Ketsch
Die Umladeanlage ist wie folgt geöffnet:
Montag -Freitag
8.00 -12.00 Uhr und 12.45 -16.00 Uhr
Samstags geschlossen (Anlieferung im Abfallentsorgungszentrum Wiesloch und Sinsheim möglich)
Notrufe
Polizei
Polizeiposten Ketsch
Falls nicht erreichbar, Revier Schwetzingen
Nachts sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
ebenfalls Revier Schwetzingen
Polizei-Notruf
Feuerwehr-Notruf
Kinderschutz-Notruf
Deutsches Rotes Kreuz
DRK-Unfallrettungsdienst
Hockenheim, Im Auchtergrund 1
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Schwetzingen, Markgrafenstr. 2-9
Giftnotrufzentrale
Tel. 61696
Tel. 288-0
Tel. 110
Tel. 112
Tel. 112
Tel. 19222
Tel. 19292
Tel. 0761/19240
Suchtberatung, Jugend- und Drogenberatung Schwetzingen
Markgrafenstraße 17, Schwetzingen
Tel. 06202/859358-0, Fax 06202/931455
Öffnungszeiten;
Mo. - Do. 10.00-13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 10.00-12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Tierärztlicher Wochenend- und Feiertags-Notdienst
für Kleintiere
In Notfällen informieren Sie sich bitte durch den Anrufbeantworter Ihres
Haustierarztes über die Telefonnummer des Dienst habenden Tierarztes
MVV Energie AG
Servicehotline Erdgas, Wasserschäden
Tel. 0800/2901000
Gas-Hausanschlüsse, 24/7 Netze
Tel. 0621/290-3573
Klärwerk Zweckverband Schwetzingen
Tel. 92629-0
Ketsch, Brühler Landstr. 5
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale in Ettlingen
Tel. 07243/180-0
Störungsmeldestelle Strom, kostenfreie Tel.Nr.
0800/3629477
Beratungsservice
Bezirkszentrum Schwetzingen
Tel. 2774-0
Servicetelefon
Tel. 0800/9999966
Kabel BW
Tel. 0800/8888112
weitere Ansprechpartner
Teleservice GmbH, Anhalter Str. 9, Ketsch
Tel. 06202/69410
Krug PC, Mannheimer Landstr. 2, Brühl
06202/605900
Gredel TV, Schwetzinger Str. 2, Brühl,
(aus dem Kabelnetz kostenlos) 06202/4099882
Apotheken-Notfalldienst
28.04. Stadt-Apotheke, Heidelberger Str. 11, Hockenheim
29.04. Luisen-Apotheke, Luisenstr. 26, Plankstadt und
Sonnen-Apotheke, Kolpingstr. 2, Reilingen
30.04. Mayerhof-Apotheke, Mannheimer Str. 43-45, Schwetzingen
01.05. Markt-Apotheke, Bahnhofsanlage 7, Ketsch
02.05. Enderle-Apotheke, Schwetzinger Straße 47, Ketsch
03.05. Wasserturm-Apotheke, Karlsruher Str. 25, Hockenheim
04.05. Neue Apotheke, Eppelheimer Str. 1, Ketsch
Zahnärztlicher Notfalldienst
30.04./
01.05. Dr. Frank Seeberg, Seestr. 47, Ketsch
Tel. 06202/62878
Der zahnärztliche Notfalldienst ist auch jederzeit im Internet unter www.zahnforum.de/karlsruhe.html aktuell abrufbar.
Ärztl. Notfalldienst mit erweiterten Öffnungszeiten
Neuer Service für Patienten - Ärztlicher Notfalldienst
mit erweiterten Öffnungszeiten
Der Ärztliche Notfalldienst Schwetzingen hat jetzt auch unter der Woche
geöffnet. Seit 1. Januar 2010 können Patienten den Notfalldienst auch
Montag-, Dienstag- und Donnerstagabend bequem über eine zentrale
Nummer und eine zentrale Anlaufstelle erreichen.
Neue Öffnungszeiten sind:
Werktage: Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 7.00 Uhr
Wochenende: Freitag 19.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr
durchgehend geöffnet
Feiertage: Feiertag Vorabend 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Adresse: Ärztlicher Notfalldienst Schwetzingen,
Markgrafenstraße 2/9, 68723 Schwetzingen
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Ketsch
Verantwortlich für den amtl. Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Kappenstein oder sein Vertreter im Amt
Verantwortlich für den Anzeigenteil und "Was sonst noch interessiert":
Klaus Nussbaum, 68789 St. Leon-Rot, Internet: www.knvertrieb.de
Das Amtsblatt der Gemeinde Ketsch erscheint wöchentlich. Abonnementpreis
halbjährlich einschl. Trägerlohn € 13,80.
Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG,
Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Internet: www.nussbaum-slr.de
Telefon 06227/873-0, Telefax 06227/873-190
Zuständig für die Zustellung: Fa. G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Telefon 06227/35828-30, E-Mail: [email protected]
Internet: www.gsvertrieb.net
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Vorleseclub gegründet
Sie haben alle etwas gemeinsam: Sie lieben Bücher, lesen gerne und wollen diese Begeisterung an
andere weitergeben. Zehn ehrenamtliche Lesepaten haben sich auf den Weg gemacht, um ihr
Vergnügen am Lesen auch ihren Zuhörern zu vermitteln. Mit der Gründung des Vorleseclubs Ketsch
möchte die Gemeindebücherei ihr Angebot erweitern. Denn dort, in der Einrichtung in der
Goethestraße, wo die Welt der Bücher ein Zuhause hat, ist die Idee geboren worden.
„Karin Seßler sprach mich darauf an“, erzählt Büchereileiterin Barbara Breuner. Über einen
Dokumentarbericht im Fernsehen war Karin Seßler auf
die Stiftung Lesen in Mainz aufmerksam geworden und
informierte sich über deren ehrenamtliche Aktivitäten.
Die Vorleseclubs der „Stiftung Lesen“ haben das Ziel,
Menschen und Institutionen mit Freude am Lesen
zusammenzubringen und sie bei der Weitergabe dieser
Freude aktiv zu unterstützen. Der Vorschlag fand sofort
die Zustimmung von Barbara Breuner und sie begann – mit tatkräftiger Unterstützung von Karin
Seßler – mit den Vorarbeiten. Auf die öffentlich gemachten Aufrufe meldeten sich einige Interessierte.
„Die Resonanz war beeindruckend und so konnten wir gleich loslegen“, freut sich Barbara Breuner.
Zunächst nahmen die Lesepaten an einem zweitägigen, von der Stiftung Lesen veranstalteten
Vorleseseminar in der Stadtbücherei Mannheim teil. Hierbei ging es unter anderem um Sprach- und
Lesekompetenz sowie um die Vermittlung von Lesespaß.
Ein besonderes Augenmerk wird auf das Vorlesen für Kinder gelegt. „Wichtig sind uns kleine
Gruppengrößen“, unterstreicht Barbara Breuner. Die Mädchen und Jungen sollen zum Thema
hingeführt werden, wobei Wert auf den Dialog mit den Kindern gelegt wird. „Die Vorlesepaten
befassen sich vorher eingehend mit dem Inhalt des Buches, aus dem gelesen werden soll. Nur wenn
der Inhalt bekannt ist, können auch Fragen gezielt beantwortet werden und Gespräche stattfinden“;
macht Barbara Breuner deutlich. Auf Wunsch könne sich ein Lesepate auch mit einem einzelnen Kind
befassen, um es behutsam an Bücher und ans Lesen heranzuführen. Dies sei nicht nur gut geeignet
für leseschwache Kinder, sondern auch für jene mit fremder Muttersprache, um ihnen den Einstieg in
die Sprache in Schrift und Wort zu erleichtern.
Auftakt in der Schule, im Kindergarten und im Seniorenheim
Mittlerweile ist der Vorleseclub offiziell bei der Stiftung Lesen eingetragen und die ersten Projekte sind
gestartet. Im Seniorenheim Avendi kam es schon bei der Vorstellung des Clubs zu einer spontanen
Lesung für eine Patientin! Das Interesse seitens der Senioren und der Avendi-Leitung ist groß und das
Vorlesen findet von nun an regelmäßig statt.
„Auch bei der Neurottschule war man sehr angetan von diesem Ehrenamt“, sagt Barbara Breuner mit
berechtigtem Stolz. Hier wird der Vorleseclub gleich nach den Osterferien parallel in mehreren
Klassen beginnen und soll später noch ausgebaut werden.
Im kommunalen Kindergarten „Villa Pusteblume“ war man sich ebenfalls schnell einig und im Nu
wurden die Vorstellungen konkretisiert. Auch hier startet der Vorleseclub nach Ostern.
„Des Weiteren sind wir mit dem Team der Kernzeitbetreuung im Gespräch und beim Altennachmittag
am 15. Juni werden wir mit dabei sein“, erzählt Barbara Breuner mit spürbarer Begeisterung. Aktionen
für das Sommer-Ferienprogramm der Gemeinde und für den bundesweiten Vorlesetag im November
sind in Planung. Die Paten sind mit Engagement dabei, allen voran Karin Seßler, die ebenso wie
Barbara Breuner ein zuverlässiger Ansprechpartner ist, und hoffen, ihre Freude am geschriebenen
Wort und seine daraus entstehenden Geschichten alsbald mit vielen weiteren Lese- und Zuhörfans
teilen zu können.
sas
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Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
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Gemeinde Ketsch
Rhein-Neckar-Kreis
Flohmarkt für Kinder und Jugendliche
Auch beim diesjährigen Maifest soll es wieder einen Flohmarkt für Kinder und Jugendliche geben. Hierzu lädt die
Gemeindeverwaltung am Sonntag, 29. Mai, die Mädchen
und Jungen im Alter bis zu 18 Jahren zur Teilnahme ein. In
der Zeit von 11 bis 18 Uhr dürfen Kinder und Jugendliche
ihre Spielsachen, Comic-Hefte und sonstige gebrauchte
Waren zum Verkauf anbieten, um ihr Taschengeldkonto
aufzubessern.
Um eine geordnete Durchführung garantieren zu können,
werden Berechtigungsscheine ausgegeben. Die Zuteilung
der Berechtigungsscheine erfolgt nach zeitlichem Eingang
der Meldung im Rathaus. Sobald die Kapazitätsgrenze
erreicht ist, werden keine Berechtigungsscheine mehr ausgestellt, um eine Überfüllung des Platzes zu vermeiden. Die
Standgröße darf drei Meter nicht überschreiten.
Die Berechtigungsscheine sind an der Rathauspforte erhältlich.
Die Gemeinde Ketsch (rd. 12.800 Einwohner) sucht zum
25. August 2011
1 Reinigungskraft für die Neurotthalle
1 Reinigungskraft für die Neurottschule
1 Reinigungskraft für das Hallen-,
Frei- und Wellenbad Ketsch.
Zum Aufgabengebiet gehört die Reinigung der Räumlichkeiten der gemeindlichen Einrichtungen.
Die Bezahlung richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD. Es handelt sich um Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 12,5 bzw. 15 Stunden.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre
Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, an das Bürgermeisteramt Ketsch, Hockenheimer Str. 5, 68775 Ketsch.
Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2011.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Personalabteilung der
Gemeinde Ketsch unter der Telefonnummer 06202/606-53
bzw. 57 zur Verfügung.
Gemeinde Ketsch
Rhein-Neckar-Kreis
Feuerwehrsatzung
Sprechstunde im Rathaus für
barrierefreies Wohnen
Beratung für altengerechtes und barrierefreies Wohnen von
Herrn Claus Kirfel immer dienstags von 14.30 - 15.30 Uhr
in Zimmer 118 -EG-
Hallenbad Ketsch
Öffnungszeiten:
Mo.
Di., Mi., Fr.
Do.
Sa.
So.
geschlossen
10.00-20.00 Uhr
07.00-22.00 Uhr
10.00-18.00 Uhr
08.00-18.00 Uhr
Wassergymnastik:
Mi.
18.30 Uhr
Do.
9.00/10.30/19.00 Uhr
Di. und Fr. sind die Bahnen abgetrennt für Schwimmer.
Mi. und Do. sind Warmbadetage.
Eintrittspreise:
Einzelkarte Erwachsene / Jugendliche 03,00 / 01,80 Euro
10er Karte Erwachsene / Jugendliche 24,00 / 15,00 Euro
25er Karte Erwachsene / Jugendliche 54,00 / 36,00 Euro
50er Karte Erwachsene / Jugendliche 96,00 / 66,00 Euro
Jahreskarte (gültig für Hallen- und Freibad) 120,00 Euro
Öffnungszeiten Freibad und Hohe Wiese
Bereits am Samstag, 30.04. ab 8.00 - 20.00 hat das Freibad
geöffnet.
Hohe Wiese ab Sonntag, 01.05.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6
Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2,
§ 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am
18.04.2011 folgende Satzung beschlossen.
§1
Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Freiwillige Feuerwehr Ketsch, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Ketsch ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
(2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus
1.
der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Ketsch
2.
der Altersabteilung
3.
der Jugendfeuerwehr
§2
Aufgaben
(1) Die Feuerwehr hat
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen
Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor
hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen
Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu
einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr
für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren
oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die
Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare
Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der
Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann.
(2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 11
Abs. 2 der Hauptsatzung)
1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und
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Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der
Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes.
§3
Aufnahme in die Feuerwehr
(1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können
auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige
aufgenommen werden, die
1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes
gewachsen sind,
3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet
sind,
4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs
(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren
haben,
6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61
StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und
7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden.
Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen.
(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb
der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an
einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine
Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden,
wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört
oder angehört hat.
(3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen
(§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall
die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs.
5 und 6 zulassen.
(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Feuerwehrkommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist
die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder
Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss
der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu
hören. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag
verpflichtet.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.
(6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom
Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis.
§4
Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung
der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige
Angehörige der Gemeindefeuerwehr
1. die Probezeit nicht besteht,
2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt,
3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,
4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes
nicht mehr gewachsen ist,
5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,
6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB
mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis)
unterworfen wird oder
8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt
wurde.
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen
Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung zu entlassen, wenn
1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln
möchte,
2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder
beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist,
3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder
4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in
eine andere Gemeinde verlegt.
In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne
seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher
anzuhören.
(3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe
schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzureichen.
(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine
Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen
einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er
seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt.
(5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt
insbesondere
1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,
3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der
Feuerwehr oder
4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung
des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht
hat oder befürchten lässt.
Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat
die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch
schriftlichen Bescheid festzustellen.
(6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden
sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr.
§5
Rechte und Pflichten der Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seine zwei Stellvertreter
und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen.
(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.
(3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßgabe
des § 17 FwG.
(4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an
der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der
Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt.
(5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG)
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,
3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,
4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich
den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,
5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den
Feuerwehrdienst zu beachten,
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen
Zwecken zu benutzen, und
7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von
denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen
und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.
(6) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem
von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine
Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die
Gründe hierfür zu nennen.
(7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen
kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend
von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit
werden.
(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die
sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2.
(9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten,
kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen.
Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro
ahnden. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung
eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des
Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen
Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben,
wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach
den Sätzen 1 und 2 anzuhören.
§6
Altersabteilung
(1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs.
2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in der
Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung
abgibt.
(2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige
der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter
Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die
Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).
(3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden
von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf
Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des
Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer
Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum
Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom
Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.
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(4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er
unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm
in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.
(5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen,
können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit
dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden.
§7
Jugendfeuerwehr
(1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die
auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei der Einsatzabteilung gebildet werden.
(2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie
1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes
gewachsen sind,
2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet
sind,
3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs
(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren
haben,
5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des
Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung
der Fahrerlaubnis unterworfen sind und
6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden.
Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und
das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.
(3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur
Jugendfeuerwehr endet, wenn
1. er in die Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird,
2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,
3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich
zurücknehmen,
4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,
5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder
6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr
aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
(4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und
sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung
auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und
nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl
durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt
nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende
Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläufigen Leitung
der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart
muss der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören
und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben.
Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom
Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.
(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in
seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten.
(6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4
entsprechend.
8
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§8
Ehrenmitglieder
Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses
1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und
2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach
Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen.
1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2
aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen,
§9
Organe der Feuerwehr
Organe der Feuerwehr sind
1. Feuerwehrkommandant,
2. Leiter der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr
4. Feuerwehrausschuss,
5. Hauptversammlung.
6. die Tätigkeit des Leiters der Altersabteilung, der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu
überwachen,
§ 10
Feuerwehrkommandant und Stellvertreter
(1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine
zwei Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer
Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
(3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner zwei Stellvertreter werden in der Hauptversammlung durchgeführt.
(4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und
seinen zwei Stellvertretern kann nur gewählt werden, wer
1. der Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört,
2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums
erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
erfüllt.
(5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine
Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung
durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine
zwei Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit
oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei
Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der
Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen
zum Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter (§ 8
Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung
eines Nachfolgers nach Absatz 5.
(7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner zwei Stellvertreter kann binnen
einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr
geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den
Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betroffene Bewerber
unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.
(8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters
des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu
hören.
(9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die
ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben
durch. Er hat insbesondere
2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung
hinzuwirken,
3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und
4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen,
5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen
und Einsätzen zu regeln,
7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,
8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen.
Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben
angemessen zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG).
(10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den
Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten
von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender
Stimme zugezogen werden.
(11) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den
Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner
Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.
(12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine
Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des
Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5
FwG).
§ 11
Unterführer
(1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt
werden, wenn sie
1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,
2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums
erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
erfüllen.
(2) Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf
Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf
Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen.
Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer
Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur
Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen.
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen
der Vorgesetzten aus.
§ 12
Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart
(1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom
Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart
wird vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister
eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der
Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören.
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(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der
Feuerwehr zu erledigen.
(3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 18) zu
verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der
Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er
nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des
Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 500 € in
einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen.
(4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich
dem Feuerwehrkommandanten zu melden.
(5) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den
Einsatzabteilungen gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß.
§ 13
Feuerwehrausschuss
(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden, den zwei Stellvertretern und
aus sechs auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr.
(2) Dem erweiterten Feuerwehrausschuss gehören bei Bedarf
als nicht stimmberechtigte Mitglieder außerdem an
- der Leiter der Altersabteilung,
- der Jugendfeuerwehrwart,
- der Schriftführer,
- der Kassenverwalter und
- der Pressesprecher.
(3) Werden der oder die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt,
erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder entsprechend.
(4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens
ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der
Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig,
wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend ist.
(5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung
rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen.
(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der
Antrag abgelehnt.
(7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist
dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
(8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch
andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen.
§ 14
Hauptversammlung
(1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung
sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für
deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
(2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant
einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 18) zu erstatten. Die
Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss.
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(3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten
einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn
mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen
der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von
Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern so wie dem Bürgermeister
vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der
Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit
kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die
ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der
Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist.
Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
(5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen
vorzulegen.
§ 15
Wahlen
(1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten
geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter.
(2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.
(3a) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten ist gewählt,
wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht,
findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den
meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein
Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die
erforderliche Mehrheit nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt,
in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss.
(3b) Die Wahl der zwei stellvertretenden Kommandanten wird
als Mehrheitswahl ohne das Recht auf Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Als stellvertretende Feuerwehrkommandanten sind die beiden gewählt, die
die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit
findet eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit höchster und
gleicher Stimmenzahl aus dem 1. Wahlgang statt.
(4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als
Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss
sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt,
die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ist ein Feuerwehrangehöriger auf die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden
Mitglieds in der nächsten Hauptversammlung zu wählen.
(5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der
Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu
übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, findet
innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt.
(6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters nicht zustande oder
stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer
Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen.
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§ 16
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege
(Kameradschaftskasse)
(1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen
gebildet.
(2) Das Sondervermögen besteht aus
1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter,
2. Erträgen aus Veranstaltungen,
3. sonstigen Einnahmen,
4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.
(3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur
Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet
ist.
Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des
Bürgermeisters. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben
in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden,
wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.
(4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu
einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu
entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister.
(5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse
(Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei
Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf
Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist
dem Bürgermeister vorzulegen.
6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die
Jugendfeuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne
des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend.
§ 17
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 26.03.2001
außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO):
Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der
GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht
der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO
beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung
der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriflicht gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht
ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ketsch, den 18.04.2011
Der Bürgermeister:
Sitzung des Gemeinderates
TOP 1: Ehrung von Herrn Gemeinderat Dieter Mummert
mit dem Ehrenteller der Gemeinde Ketsch für 10-jährige
Ratstätigkeit
In seiner Ansprache erinnert Bürgermeister Jürgen Kappenstein
daran, dass Dieter Mummert am 26. März 2001 für das viel zu
früh verstorbene Ratsmitglied Otto Keilbach in das Ratsgremium der Gemeinde nachgerückt sei. Seit nunmehr 10 Jahren
bringe er seine Person, sein Wissen und sein Engagement in
die Arbeit des kommunalen Entscheidungsgremiums ein. Dieter Mummert sei ein Mann der Taten. Sein Motto laute: Nicht
lange um eine Sache herumreden, sondern wenn man den
Weg zu einer Entscheidung eingeschlagen hat und von deren
Richtigkeit überzeugt ist, dann sollte sie auch schnellstmöglich
umgesetzt werden. „Was ich an Dieter Mummert darüber hinaus
sehr schätze, ist sein gesundes Grundvertrauen in die Arbeit der
Verwaltung“, unterstreicht Bürgermeister Kappenstein. Im Gremium, wo Entscheidungen erarbeitet und vorbereitet werden,
wo die Kompetenz zur Ermittlung der Hintergründe für so manche Beschlusslagen und oftmals auch Sachzwängen gegeben
ist, sei Dieter Mummert ein Bürgervertreter mit der notwendigen
und gewünschten Offenheit.
„Unser aller Dank gilt Ihnen für Ihre langjährige Bereitschaft,
sich für das Allgemeinwohl einzubringen“, sagt Bürgermeister
Kappenstein und fügt hinzu, dass Dieter Mummert nicht nur im
Gemeinderat, sondern auch in dessen Ausschüssen wie dem
Finanz- und Verwaltungsausschuss und dem ständigen Umlegungsausschuss als ordentliches Mitglied seine Sachkompetenz unter Beweis stelle. Des Weiteren habe er im Ortsverband
Ketsch der Freien Wählervereinigung als Ortsverbandsvorsitzender eine besondere Funktion. Und noch eine weitere Sache
gelte es anzusprechen: „Ihre Bereitschaft, die Gemeinde Ketsch
bei der Realisierung so mancher Baumaßnahme zu unterstützen. So dürfen wir bei der Erstellung von Kinderspielplätzen
oder anderen Einrichtungen für unsere Jugend immer wieder
auf die Gerätschaften der Firma Mummert zurückgreifen“, hebt
Bürgermeister Kappenstein hervor.
Als Dank und in Anerkennung seiner kommunalpolitischen Verdienste und für seine zehnjährige Mitgliedschaft im Ketscher
Gemeinderat überreicht Bürgermeister Kappenstein an Dieter
Mummert die Urkunde und den Ehrenteller der Gemeinde.
Gemeinderat Rudi Kurbiuhn (FWV) lobt Dieter Mummerts Stellungnahmen: „immer kurz und prägnant“. Gemeinderat Kurbiuhn dankt für die stets gute Zusammenarbeit und überreicht
ein Präsent.
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Gemeinderat Thomas Franz (CDU) spricht Dieter Mummert seinen Dank für viele Jahre der kameradschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aus. Dieter Mummert habe das Herz
am rechten Fleck und vertrete seine Meinung frei heraus. Dies
werde auch in der CDU-Fraktion sehr geschätzt.
Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) dankt ebenfalls und
hofft auf eine weiterhin rege und konstruktive Zusammenarbeit.
Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) spricht Dieter Mummert
seine Anerkennung aus für dessen klares und entschiedenes
Eintreten seiner Meinung und wünscht ihm für das zweite Jahrzehnt im Ratsgremium, dass diese Offenheit nicht dem „Weichspüler“ geopfert werde.
TOP 2: Neukonzeption Badestrand Hohwiese
Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer erläutert, dass der Badebetrieb
am Hohwiesenstrand im vergangenen Jahr erstmals kostenpflichtig durchgeführt wurde. Resultierend aus den hiermit
gemachten Erfahrungen sei das bestehende Konzept weiterentwickelt und optimiert worden. Zentrale Neuerung der vorgeschlagenen Konzeption sei die Überlegung, den Badebetrieb
Hohwiese künftig dem Ketscher Schwimmbad anzugliedern:
und zwar sowohl in Bezug auf die Leitung der Einrichtung als
auch hinsichtlich des Personals. Im Vergleich zur letztjährigen Personalplanung soll der Badebetrieb Hohwiese im Zuge
des neuen Konzeptes vorwiegend mit eigenen Kräften bewältigt werden. Vorteil dieser Lösung sei insbesondere, dass die
Gemeinde zu jeder Zeit die Möglichkeit der Einflussnahme und
Entscheidungsfreiheit behält.
Durch die Angliederung des Badebetriebes Hohwiese an das
Schwimmbad können Synergien im Personaleinsatz ausgenutzt
und die Qualität der Wasseraufsicht verbessert werden. Da das
vorhandene Aufsichtspersonal im Schwimmbad die Aufsicht in
der Hohwiese nicht in vollem Umfang abdecken könne, werde
zusätzliches Aufsichtspersonal in Form des „Personalleasings“
eingesetzt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben
gezeigt, dass Saisonkräfte für die Wasseraufsicht in dem erforderlichen Stundenumfang über den freien Arbeitsmarkt nicht zu
bekommen sind, daher werde man wieder auf einen externen
Dienstleister zurückgreifen. Die Kasse am Badestrand Hohwiese werde, zusätzlich zum vorhandenen Personal, gleichfalls
ergänzend mit Saisonkräften besetzt. Darüber hinaus werde das
Kassenpersonal in der Hohwiese auch für Reinigungsarbeiten
herangezogen. Durch den wechselweisen Einsatz des Personals in beiden Einrichtungen sei gewährleistet, dass alle zur
Verfügung stehenden Kräfte sich in beiden Einrichtungen auskennen und im Bedarfsfall kurzfristig beziehungsweise zusätzlich eingesetzt werden können.
Gemeinderat Christian Jörger (CDU) kommt darauf zu sprechen,
dass der Badestrand Hohwiese an Sommertagen rege genutzt
werde und erinnert daran, dass ein Zaun errichtet und Sanitäranlagen gebaut wurden, um den hygienischen Richtlinien
zu entsprechen. Die Freude sei jedoch nur von kurzer Dauer
gewesen, denn 2009 wurde per EU-Gesetz eine Wasseraufsicht
verpflichtend. Aufgrund entstandener Personalkosten habe die
Gemeinde Eintrittsgelder erheben müssen. Das Konzept im Jahr
2010 sah vor, dass die Eintrittsgelder vom Kioskpächter miterhoben werden. Dies habe immer wieder zu Konflikten zwischen
Kiosk- und Badestrandbesuchern geführt. Die jetzt vorgesehene
Trennung von Eingangs- und Kioskbereich sei daher die bessere
Lösung. Betriebsleiter Armin Luksch werde es sicher gelingen,
den Badebetrieb in beiden Einrichtungen zu organisieren und
zu koordinieren. Durch seine Erfahrung könne der Personaleinsatz flexibler gesteuert werden. An erster Stelle werde aber die
Wasseraufsicht verlässlich sichergestellt sein. Der Eintrittspreis
sei gerechtfertigt, um einen Badetag in gepflegter Atmosphäre
verbringen zu können. Es sei nicht selbstverständlich, einen
solchen Badestrand anbieten zu können. Die finanziellen Mittel
und der organisatorische Aufwand weisen gewisse Schranken
auf. Sollte das jetzige, ausgereifte Konzept, was man nicht
hoffe, scheitern, müsse man sich ernsthafte Gedanken über die
Weiterführung des Badestrandes machen.
Gemeinderat Hans-Peter Rist (SPD) merkt an, dass die Konsequenzen nicht abzuschätzen gewesen seien, als man den Badestrand mit einem Toilettengebäude - auf Wunsch der Badegäste
wegen fehlender Hygiene - und mit einem Zaun, auf Wunsch der
Anlieger wegen der ausufernden Nutzung bis zu später Stunde,
versehen hatte. Mit der Vergabe des Pachtvertrages für einen
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Imbisskiosk sei zudem ein Pächter gefunden worden, der die
Reinigungsarbeiten der sanitären Einrichtung und des Geländes übernahm. Anlieger, Badegäste, Betreiber und somit auch
die Gemeindeverwaltung und Ratsgremium seien zufrieden
gewesen. Doch dann habe die Bürokratie unbarmherzig zugeschlagen. Ein solcher Badestrand brauche, laut EU-Gesetz, eine
Wasseraufsicht, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. So
haben sich Verwaltung und Gemeinderat auf die Erhebung einer
Gebühr geeinigt, die jedoch nicht einmal bei optimalem Saisonverlauf die Kosten der qualifizierten Wasseraufsicht decken
kann. Auch beim Kassieren dieser Eintrittsgebühr fallen Personalkosten an. Der bisherige Pächter sei verständlicherweise mit
den zusätzlichen Aufgaben überfordert gewesen, zum Beispiel
Badegäste und reine Kioskbesucher bezüglich des Eintrittsgeldes zu trennen. Die SPD-Fraktion begrüße, dass aufgrund der
bisherigen Erfahrungen nun eine Neukonzeption für den Badestrand vorliegt. Die Aufgaben und Pflichten seien klar geregelt
und alle Entscheidungen liegen zukünftig ausschließlich bei
der Gemeinde Ketsch. Sinnvoll sei es, die Synergien auszunutzen, die durch die gemeinsame Leitung aller Ketscher Bäder
entstehen und bei Herrn Luksch in besten Händen liegen. Auf
diese Weise sei ein flexibler Personaleinsatz möglich. Bei den
Öffnungszeiten seien sowohl die Interessen der Badegäste als
auch der Anwohner berücksichtigt. Bemerkenswert sei, dass –
trotz des steigenden finanziellen Aufwands – die Eintrittspreise
für die Badesaison unverändert bleiben können.
Gemeinderat Dieter Mummert (FWV) begrüßt es, dass aus zwei
Jahre Erfahrung gelernt wurde und nun der richtige Weg gefunden worden sei. Der Betriebsleiter könne bei der Einteilung des
Personals besser auf die jeweilige Wettersituation reagieren.
Wichtig sei auch, dass der Bürger beim Baden unter Aufsicht ist
und dass Kiosk und Kassenbereich voneinander getrennt sind.
„Die Hauptprobleme dürften aus dem Weg geräumt sein“.
Bürgermeister Kappenstein macht noch einmal darauf aufmerksam, dass der Kiosk noch immer im Bereich des Badestrandes
untergebracht ist. Der Kiosk versorge aber die Badegäste und
sei kein Ausflugsziel für Besucher, die zufällig vorbeikommen.
Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) schließt sich der Stellungnahme von Gemeinderat Mummert in gleichem Sinne an.
Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst: Der Badebetrieb
Hohwiese wird dem Schwimmbad angegliedert. Der Betriebsleiter des Schwimmbades übernimmt auch die Leitung des
Badebetriebs Hohwiese und ist insofern auch dort für den Personaleinsatz und die Organisation von Wasseraufsicht und Eingangskontrolle (Kasse) verantwortlich. Der Badebetrieb erfolgt
jeweils im Zeitraum 1. Mai bis Ende der Sommerferien. Die
täglichen Öffnungszeiten werden wie folgt festgelegt: Mai und
Juni von 10 bis 20 Uhr (10 Stunden); Juli, August, September
von 9 bis 21 Uhr (12 Stunden). Der Badestrand ist, mit Ausnahme vorhersehbar länger andauernd schlechter Witterung, jeden
Tag geöffnet. Die 2010 erhobenen Eintrittspreise bleiben unverändert. Bei witterungsbedingter Schließung des Badestrandes
berechtigt die Saisonkarte zum Eintritt in das Hallenbad.
TOP 3: Neufassung der Feuerwehrsatzung
Hauptamtsleiter Knörzer führt aus, dass der Landtag am 4.
November 2009 das „Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes“ verabschiedet habe. Durch die Novellierung der Rechtsvorschrift haben sich bei den Ermächtigungen für Regelungen in
den Feuerwehrsatzungen der Gemeinden diverse Änderungen
ergeben, die in ein neues Satzungsmuster des Gemeindetages Baden-Württemberg mündeten. Auf der Grundlage dieses
neuen Satzungsmusters sei die gemeindliche Feuerwehrsatzung neu gefasst worden, wobei die allgemeinen Änderungen
übernommen und die gemeindespezifischen Gegebenheiten
eingearbeitet wurden.
Als wesentliche Neuerung der Gesetzesnovelle nennt Hauptamtsleiter Knörzer die Regelung, dass Feuerwehrangehörige
nun bereits mit 17 Jahren in die Einsatzabteilung übernommen
werden können. An Einsätzen dürfen die Jugendlichen aber
nach wie vor erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres teilnehmen. Des Weiteren sei ein Probejahr für die Aktiven der
Einsatzabteilung eingeführt worden. Zudem bestehe künftig
die Möglichkeit, neben einer allgemeinen Kameradschaftskasse auch Sondervermögen für die Einsatzabteilung und die
Jugendfeuerwehr zu bilden. Umfassende Änderungen bringe
das neue Feuerwehrgesetz auch in Bezug auf die Kalkulation
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Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
der Feuerwehr-Einsatzkosten. Hier sei künftig eine Berechnung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen möglich. Die
hierzu erlassenen Neuregelungen werden zu gegebener Zeit
durch eine Neufassung der „Satzung über den Kostenersatz
für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr“ in örtliches Recht
umgesetzt. Hier bedarf es zunächst einer umfassenden Neuberechnung der Erstattungssätze.
Gemeinderat Siegfried Mayer (CDU) kommt auf die zwei wesentlichen Änderungen zu sprechen: Der Kontakt zur Feuerwehr
entwickle sich oftmals schon in jungen Jahren, daher sei es
begrüßenswert, wenn die Jugendlichen schon im Alter von 17
Jahren in die Einsatzabteilung aufgenommen werden. Gut sei
auch, dass mit der Bildung von Sondervermögen eine rechtliche
Grundlage geschaffen wurde, um in den Abteilungen Kameradschaftskassen zu führen. Dies unterstütze die Kameradschaftspflege und die vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander.
Gemeinderat Mayer dankt den Mitgliedern der Freiwilligen
Feuerwehr Ketsch für ihren Einsatz zum Wohle der Gemeinde.
Gemeinderat Tarek Badr (SPD) macht deutlich, dass – vor dem
Hintergrund des Aussetzens der Wehrpflicht – über kurz oder
lang auch die Ersatzdienstleistenden wegfallen dürften. Deshalb
werde die Feuerwehr, noch mehr als bisher, darauf angewiesen
sein, ihren Nachwuchs selbst heranzuziehen.
Gemeinderat Frank Müller (FWV) bewertet die umfangreichen
Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die zuvor mit der
Feuerwehrführung abgestimmt wurden, ebenfalls positiv, denn
die Anpassung an aktuelle Gesetzgebungen gebe der Feuerwehr die Sicherheit, sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
zu bewegen. Gemeinderat Müller fragt nach, ob man im Paragraph 7, Absatz 2, Jugendfeuerwehr, nicht wieder den Passus
„ab dem 8. Lebensjahr“ ergänzen könne, so dass es, wie in der
alten Satzung heiße: „In die Jugendfeuerwehr können Personen
vom 8. bis zum 17. Lebensjahr aufgenommen werden“.
Bürgermeister Kappenstein erklärt, dass Paragraph 7, Absatz
2, der Mustersatzung entspreche und sichert zu, nachzuprüfen,
ob die Gemeinden innerhalb dieses Paragraphen etwas ändern
und dies selbst regeln dürfen.
Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) merkt an, dass sich die
neue Satzung den geänderten gesetzlichen Vorgaben anpasse
und Sachverhalte präzisiert werden. An Positivem biete die Satzung Änderungen im Altersbereich zur Eingliederung in die Einsatzabteilung, die Möglichkeit der Bildung von Sondervermögen
sowie insbesondere auch eine gezieltere Unterstützung des
Bereichs Jugendfeuerwehr. Eher unauffällig werde gleichzeitig
die Obergrenze von Geldbußen bei Verletzungen dienstlicher
Obliegenheiten um das 20-fache angehoben. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzgeber diese Notwendigkeit offensichtlich
gesehen habe.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der
Feuerwehrsatzung.
TOP 4: Zuschussantrag der Sportvereinigung 06 Ketsch zur
Umgestaltung des Hartplatzes im Enderlesportpark
Im Hinblick darauf, dass die Gemeinde erst im Frühjahr vergangenen Jahres über die Bezuschussung des Enderle-Sportparks
und der Errichtung der Kunstrasenspielfelder entschieden hatte,
erläutert Bürgermeister Kappenstein zunächst die Hintergründe:
Als die Sportvereinigung in die Planungsphase zur Errichtung
des Enderle-Sportparks trat, sei als optimales Ziel bereits vorgesehen gewesen, auch den Hartplatz in ein Naturrasenspielfeld umzuwandeln. Allerdings sei klar gewesen, dass die Kunstrasenspielfelder absolute Priorität genießen. „Auch im Hinblick
auf die finanzielle Situation habe ich der Sportvereinigung geraten, das Naturrasenspielfeld erst zu einem späteren Zeitpunkt
anzugehen“, berichtet Bürgermeister Kappenstein. Dass dieser
„spätere Zeitpunkt“ dann doch so schnell eingetreten sei, dafür
gebe es triftige Gründe: Die Staub- und Sandpartikel des Hartplatzes gelangen bei Wind und Verwehungen auf die Kunstrasenoberfläche und können diese beschädigen. Daher habe sich
das Präsidium der Sportvereinigung Gedanken gemacht, die
Maßnahme, entgegen der ursprünglichen Planung, vorzuziehen.
Im Februar dieses Jahres sei der Antrag für die Bezuschussung
des Naturrasenspielfeldes im Rathaus eingegangen. Der badische Sportbund habe – weil die Abfrage nach Landeszuschüssen bereits im Gesamten gestellt wurde – mit Bescheid vom 29.
April letzten Jahres seine Zuschusszusage erteilt. Bereits beim
Anlegen des Kunstrasenspielfeldes sei ein Angebot für das
Anlegen eines Naturrasenspielfeldes eingeholt worden. Diese
Angebotssumme sei von der Firma gehalten worden, daher
bekam sie als günstigster Anbieter den Zuschlag für die Maßnahme, die dann so schnell wie möglich durchgeführt wurde.
Unter anderem wurden Drainageleitungen zur Entwässerung
des Naturrasenspielfeldes gelegt.
Alle Unterlagen seien geprüft worden, die zuschussfähigen
Kosten belaufen sich auf 75.800 Euro. Der Antrag der Sportvereinigung sei von 98.193,79 Euro ausgegangen, wurde aber
vom badischen Sportbund auf 75.800 Euro gekürzt. Von dieser
Summe zahle der badische Sportbund 30 Prozent und die
Gemeinde Ketsch 20 Prozent.
Gemeinderat Rainer Fuchs (CDU) unterstreicht, dass die Vereinsförderung in Ketsch einen hohen Stellenwert habe. Zwar
mussten Sätze der Vereinszuwendungen im vergangenen Jahr
gekürzt werden, dennoch sei im Jahr 2010 wieder eine stattliche
Summe an Ketscher Vereine ausgezahlt worden. Gemeinderat
Fuchs erinnert daran, dass die Sportvereinigung im vergangenen
Jahr bereits einen Zuschuss in Höhe von 226.500 Euro erhalten
habe – verteilt auf vier Haushaltsjahre. Der zweite Antrag werfe
nun die Frage auf, ob die Sportvereinigung nicht schon im vergangenen Jahr gewusst habe, wie es um den Naturrasenplatz
bestellt ist. Sogar ein Antrag auf einen Zuschuss für diese
neue Maßnahme war zu diesem Zeitpunkt beim badischen
Sportbund gestellt, der Bescheid hierüber erfolgte im April.
Hinzu komme, dass die Baumaßnahme mittlerweile komplett
abgeschlossen ist. „Wir hätten uns einen ehrlicheren Umgang
der Verantwortlichen mit dem Gemeinderat und der Verwaltung
gewünscht, zum Beispiel eine Auflistung aller Vorhaben, die
mit dem Enderle-Sportpark zusammenhängen, anstelle einer
solchen scheibchenweisen Aufsplittung der Maßnahmen, um
vielleicht die einzelnen Beträge nicht allzu hoch erscheinen zu
lassen“, sagt Gemeinderat Fuchs. Eine Frage an die Sportvereinigung wäre nun, ob der Enderle-Sportpark hiermit fertig
ist oder ob weitere Baumaßnahmen und damit auch weitere
Zuschussanträge folgen werden.
Bürgermeister Kappenstein erklärt, dass das Projekt, seinen
Kenntnissen zufolge, jetzt abgeschlossen sei. Vertreter des
06-Präsidiums, die als Sitzungsbesucher anwesend sind, bestätigen dies.
Gemeinderat Gerhard Jungmann (SPD) berichtet, dass es in
der SPD-Fraktion intensive und kritische Beratungen über den
Zuschussantrag gegeben habe. Hierbei sei es auch um Überlegungen gegangen, ob mit einem weiteren Zuschuss an die 06 –
vor dem Hintergrund des im letzten Jahr erteilten Zuschusses –
andere Vereine nicht benachteiligt werden. Allerdings sei, seines
Wissens nach, in letzter Zeit kein Zuschussantrag von anderen
Vereinen gestellt worden. Es sei davon auszugehen, dass die
Sportvereinigung schon einen Monat nach dem Beschluss zur
Bezuschussung der Kunstrasenfelder wusste, dass sie noch
weitere Geldmittel von der Gemeinde brauchen wird. Die Beantragungsabstände entsprechen jedoch den Vorgaben der Vereinsförderungsrichtlinien. In der SPD-Fraktion sei es zu keinem
einheitlichen Meinungsbild gekommen, weil einige Mitglieder
die undurchsichtige Antragsstellung bemängelten. Daher stimme jeder nach seinem eigenen Empfinden ab. Es wäre sinnvoll
gewesen, diesen Antrag in einer Ausschusssitzung zur Diskussion zu stellen, um Unklarheiten im Vorfeld auszuräumen.
Bürgermeister Kappenstein merkt an, dass der zeitliche Zusammenhang sicherlich Fragen aufwerfe, aber hier gelte es nur zu
berücksichtigen, ob die Sportvereinigung einen Anspruch auf
die Bezuschussung hat. Bürgermeister Kappenstein spricht der
Sportvereinigung ein Lob dafür aus, eine solche Gesamtmaßnahme zu schultern: „Die Zuschüsse sind der kleinste Teil, der
große Teil wurde selbst finanziert“.
Gemeinderat Rudi Kurbiuhn (FWV) erinnert daran, dass bei der
ursprünglichen Beratung des Zuschussantrags der Sportvereinigung 06 zur Umgestaltung der Trainings- und Spielfelder auf
dem Gelände am Waldsportplatz ausdrücklich aufgeführt worden sei, dass der Hartplatz mit der vorhandenen Flutlichtanlage
und der Naturrasenplatz unverändert erhalten bleiben sollen.
Nun liege ein neuer Zuschussantrag der Sportvereinigung zur
Umgestaltung des Hartplatzes vor. Der Bescheid des badischen
Sportbundes über seinen Zuschuss für die Umgestaltung des
Hartplatzes sei am 29. April 2010 ausgestellt worden, gerade
mal fünf Wochen nach dem Gemeinderatsbeschluss. Nun stelle sich die Frage, wann der jetzt vorliegende Zuschussantrag
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
gestellt worden ist. Nach den Vereinsförderungsrichtlinien seien
geplante Bauvorhaben jeglicher Art im Vorjahr ihrer Umsetzung
bis spätestens 1. September anzumelden. Eine unterlassene
Anmeldung führe zwangsläufig zur Nichtbezuschussung. Wenn
man beim Enderle-Sportpark vorbeischaue, könne man feststellen, dass der neue Rasenplatz bereits vollständig begrünt
ist. Aufgrund der genannten Fakten habe man sich auch bei den
Freien Wählern nicht auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten einigen können. Es gebe zu viele Ungereimtheiten und man
fühle sich „verschaukelt“.
Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) geht davon aus, dass
die Sandplatzproblematik schon vor einem Jahr bekannt war
und hätte aufgezeigt werden müssen. Der damalige Antrag
wäre höher ausgefallen und man hätte daraufhin versuchen
können, einen Kompromiss zu finden, um das Vorhaben zu
stückeln. Nun bleibe ein Unbehagen über die Vorgehensweise
zurück. Dennoch wolle er einem solch sinnvollen Vorhaben zur
Jugendförderung nicht im Wege stehen, enthalte sich aber der
Stimme.
Bei zehn Enthaltungen ergeht folgender mehrheitlicher
Beschluss: Die Gemeinde gewährt der Sportvereinigung 06
e.V. Ketsch für die Umgestaltung des Hartplatzes im EnderleSportpark einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der vom
badischen Sportbund festgestellten förderfähigen Aufwendungen. Diese betragen laut Bescheid des badischen Sportbunds
vom 29. April 2010 insgesamt 75.800 Euro netto. Hieraus ergibt
sich ein kommunaler Zuschussbetrag von maximal 15.160 Euro.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt frühestens im Haushaltsjahr 2012.
TOP 5: Außenbereichsvorhaben Im Forst, Flst.-Nr. 6406;
Einvernehmen der Gemeinde
Bauamtsleiter Hans Keilbach erklärt, dass das Bauen außerhalb der Ortslage und außerhalb von Bebauungsplangebieten
nur bestimmten Bauvorhaben vorbehalten sei, unter anderem wenn sie der Landwirtschaft dienen. Der Grundstückseigentümer Im Forst bewirtschaftet im Haupterwerb eine rund
94 Hektar große landwirtschaftliche Fläche. Die Tierhaltung
umfasst 15 Groß- und 3 Kleinpferde. Damit diene die Errichtung von Zubehörräumlichkeiten – beispielsweise die Holzhütte
als Unterstellmöglichkeit für die Reiter sowie das Stroh- und
Heulager zur trockenen Aufbewahrung von Futtermitteln – dem
landwirtschaftlichen Vorhaben. Dieses Vorhaben sei mit den
Trägern öffentlicher Belange, hier insbesondere mit dem Landwirtschaftsamt des Rhein-Neckar-Kreises und dem Denkmalschutzamt des Regierungspräsidiums, abgestimmt und abgeklärt, wobei keine Einwände vorliegen.
Gemeinderätin Helena Moser (CDU) macht darauf aufmerksam, dass das Heu und Stroh zurzeit im Freien unter Folien
gelagert werde, was nicht so gut sei. Die Halle werde die Lagerung sicher verbessern. Die Holzhütte, die als Aufenthaltsraum
gedacht ist, sehe aus wie ein kleines Blockhaus. Die Holzhütte
und die Lagerhalle fügen sich harmonisch in die Umgebung der
Stallanlage und des Reitplatzes ein.
Gemeinderat Tarek Badr (SPD) sagt, dass keine Bedenken
bestehen, weil das geplante Außenbereichsvorhaben baurechtlich zulässig und die Erschließung ausreichend gesichert sei.
Gemeinderätin Susanne Scheer-Müller (FWV) hat ebenfalls
keine Einwände.
Gemeinderat Heino Völker (FDP/KL) findet, dass dieses Außenbereichsvorhaben rundweg zu begrüßen sei, nicht nur weil es
genehmigungsfähig, sondern auch weil es sinnvoll ist und einen
landwirtschaftlichen Betrieb in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld unterstützt. Vor allem für die artgerechte Haltung
von Pferden sei ein einwandfreies, möglichst pilzfreies Raufutter
unumgänglich. Dazu bedarf es des Schutzes vor Feuchtigkeit.
Das Vorhaben, ein ordentliches Reiterstübchen einzurichten, sei
wichtig für die Sportler, weil der gesamte Sport auf dieser Anlage im Freien stattfindet, auch bei Minustemperaturen, und die
Reiter dann die Möglichkeit haben, sich aufzuwärmen.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen gemäß
Paragraph 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung einer
Holzhütte und eines Stroh- und Heulagers auf dem Grundstück
Im Forst 4, Flst.-Nr. 6406 in Ketsch.
13
TOP 6: Berichte des Bürgermeisters
• Bürgermeister Jürgen Kappenstein informiert darüber, dass
das Maifest, das von der Interessengemeinschaft Ketscher
Vereine organisiert wird, in diesem Jahr am 28./29. Mai nicht
auf dem Marktplatz, sondern erstmals im Bereich der Auffahrten zur Rheinhalle stattfindet. Am Sonntag, 29. Mai, werde ein
Sommertagszug unter Beteiligung der örtlichen Schulen und
Kindergärten durch die Straßen der Gemeinde ziehen. Die Winterverbrennung soll auf dem Bruchgelände erfolgen.
• In der letzten Gemeinderatssitzung hatte bei den Anfragen
der Sitzungsbesucher das Thema Hundewiese im Mittelpunkt
gestanden. Bürgermeister Kappenstein berichtet, dass noch in
derselben Woche ein Gespräch mit der zuständigen Sachgebietsleiterin vom Landratsamt vor Ort geführt worden sei, um
vor allem die Frage zu klären, ob die Funktionsfähigkeit der
Versickerungsgrube, aufgrund der Nutzung durch die Hunde,
beeinträchtigt sein könnte. Es sei verabredet worden, dass
diese Saison abgewartet werden sollte, bevor eine endgültige
Aussage getroffen werden kann. „Wir werden uns deshalb
nochmals im November vor Ort treffen und eine Prüfung durchführen“, kündigt Bürgermeister Kappenstein an. „Für die Probleme, die die Hundehalter mit den Anwohnern gehabt haben und
umgekehrt die Störung für die Anwohner durch die Hundewiese
haben wir kurzerhand eine Lösung gefunden: Der Zugang zur
Hundewiese soll künftig von der südlichen Seite aus erfolgen.“
Die Kosten für den neuen Zugang über den Oftersheimer Heuweg übernehme die Firma Aldi und die Gemeinde lege momentan auf einer angrenzenden Wiese einige geschotterte Parkplätze an. Von dort gehen die Hundehalter zu Fuß zur Hundewiese.
TOP 7: Anfragen der Gemeinderäte
Die Anfragen der Gemeinderäte beziehen sich auf folgende
Sachverhalte:
• Friedhofstor
• Durchfahrtsverbot Parallelstraße zur Hockenheimer Straße
• Bauarbeiten Seestraße
• Schadhaftes Verkehrsschild
TOP 8: Anfragen der Sitzungsbesucher
Aus den Reihen der Sitzungsbesucher werden zu folgenden
Themen Anfragen gestellt:
• Hinweistafel für die Öffnungszeiten am Friedhof
• Rosenbeet in der Grünanlage Nelkenstraße
• Ruhebänke am Anglersee
• Geschwindigkeitsbeschränkung Hockenheimer Straße
Öffnungszeiten Kinder- und Jugendtreff Ketsch:
Kinder von 10-12 Jahre
Montag bis Freitag: 16.00 - 18.00 Uhr
Teens ab 13 Jahren
Montag bis Freitag: 16.00 - 20.00 Uhr
Jugendbistro ab 16 Jahren
Montag bis Donnerstag: 20.00 - 22.30 Uhr
Kinder- und Jugendtreff Ketsch, An der Rheinhalle,
68775 Ketsch, Tel. 06202-607979
E-Mail: [email protected]
Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
Dietmar Stübe
Enderlestr. 32, 68775 Ketsch
Tel. 06202/5779581
Fax: 06202/5779582
www.geco-pro.de [email protected]
Norbert Treuer, Goethestraße 18,
68804 Altlußheim
Tel. 06205/32804
14
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Rolf Zuber
Hockenheimer Straße 52 Tel. 06205/288856 68799 Reilingen
Fax 06205/288857
Allgemeiner Sozialdienst/Jugendamt des Landratsamtes
Frau Nagel, Rathaus Ketsch, Zimmer 119,
Sprechzeit: jeden 1. und 3. Donnerstag
im Monat
von 10.00 - 11.30 Uhr
Tel. 606-815 ansonsten Tel. 06222/3073-4204
Häusliche Kranken-und Altenpflege
Gaby Bednarek, Blumenstraße 28a
Tel. 609132
Zertifizierte Wundexpertin
FIDES Kranken- und Altenpflege,
Frau Sofia Nada,
Eppelheimer Str. 2
Tel. 5777073
Kirchliche Sozialstation Schwetzingen e.V.,
Tel. 27680 Hildastr. 4a, 68723 Schwetzingen
Psychologische Beratungsstelle
& Erziehungs-Beratungsstelle (Caritas)
Mannheimer Str. 87, 68723 Schwetzingen
Tel. 10388
Anmeldung (Sekretariat):
Montag - Freitag
9.00 -12.00 Uhr, 13.30 -16.30 Uhr
Psychosoziale Beratung und ambulante Behandlung
Schwetzingen, Markgrafenstr. 17
Tel. 06202/859358-0
Sprechzeiten: Montag 10.00 -12.00 Uhr und 16.00 -18.00 Uhr
Dienstag
10.00 -12.00 Uhr und 13.00 -17.00 Uhr
Mittwoch
14.00 -18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 -12.00 Uhr
Freitag
10.00 -12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Hospizgemeinschaft
Ehrenamtliche Begleitung schwerstkranker Menschen und ihrer
Angehörigen, Trauerbegleitung, Hilfe beim Formulieren von Patientenverfügungen und Sozialberatung pflegender Angehöriger
Tel. 0171/8581987
Malteser-Hilfsdienst
Mahlzeitendienst und Hausnotruf
Tel. 01801/302010
Telefonseelsorge (www.Telefonseelsorge.de)
evangelisch:
Tel. 0800/1110111
katholisch:
Tel. 0800/1110222
Kinder- und Jugendtelefon:
Tel. 0800/1110333
Elterntelefon:
Tel. 0800/1110550
Diakonisches Werk des Evangelischen
Kirchenbezirks Schwetzingen
Beratung und Information
Kontakt: Hildastr. 4, 68723 Schwetzingen
Tel. 06202/9361-0, Fax 06202/9361-20
E-Mail: [email protected],
Homepage: www.dw-rn.de
Sprechzeiten:
Dienstag 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag 9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Angebote:
1. Sozialrechtliche Beratung: Hilfe bei sozialrechtlichen Fragen,
bei der Klärung von Ansprüchen, bei finanziellen Problemen
2. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung:
(staatlich anerkannte Beratungsstelle) Beratung über Hilfen
in der Schwangerschaft, bei persönlichen Schwierigkeiten und Paarproblemen, im Schwangerschaftskonflikt (mit
Beratungsnachweis), Informationen über soziale Leistungen
Stiftungsgelder und sonstige finanzielle Hilfen, Beratung zur
Verhütung und Familienplanung,
3. Migrationserstberatung und Sozialberatung für Migranten
4. Familien- und Lebensberatung:
Hilfe bei persönlichen Konfliktsituationen, bei psychosozialen
Schwierigkeiten, bei Partnerschafts-und Familienproblemen
5. Kur- und Erholungsberatung: Beratung über Kur- und
Erholungsaufenthalte für Mütter, Kinder, Mutter und Kind,
Senioren und Behinderte
28.04.
29.04.
30.04.
01.05.
03.05
03.05.
03.05.
04.05.
Herr Otto Eppel,
Rohrbacher Straße 8
Herr August Dörr,
Mannheimer Straße 27 A
Frau Erna Hemmerich geb. Heuberger,
I. Rheinstraße 9
Frau Gertrud Belz geb. Kickstein,
Berliner Straße 18
Frau Mathilda Keilbach,
Parkstraße 5
Frau Anna Welter geb. Krupp
Nobelstraße 10
Frau Lisa Vogel geb. Ebeling,
Karlsruher Straße 95
Frau Gisela Langloh geb. Knoblich,
Enderlestraße 43
75 Jahre
90 Jahre
77 Jahre
76 Jahre
86 Jahre
83 Jahre
75 Jahre
78 Jahre
28. Hungermarsch am 29. Mai in Schwetzingen
Unterwegs für Gerechtigkeit und unsere Zukunft
Helfen Sie mit uns den Kindern Kameruns!
„Witwen und Waisen“ zu schützen, schworen schon die Kaiser
des Mittelalters. Diese Pflicht der Nächstenliebe ist noch weit
älter, wir finden sie in den frühesten Texten Ägyptens. Und bis
heute hat sie ihre Bedeutung nicht verloren. Mütter und Kinder
brauchen den Schutz des Vaters. Schon in unserem gut gestellten Europa. Und um wie viel mehr in Not Afrikas! Besonders
dringlich erscheint den Hungermarschierern dieses Jahr die
Hilfe für Kinder in Gefängnissen in Kamerun
Grundlegende Kinderrechte werden Kindern vorenthalten, wenn
sie ohne den Beistand eines Anwalts, ohne Schutz vor Gewalt
und Missbrauch, ohne die Grundrechte auf Nahrung, Fürsorge und menschliche Zuwendung in Gefängnissen vergessen
werden. Was sie getan haben ist häufig banal: Mundraub z.B.,
Diebstahl aus Hunger. KIRA (Kinderrechte Afrika) leistet hier
langfristige Hilfe mit einheimischen Fachkräften wie Rechtsanwälten, Psychologen, Sozialarbeitern und Ärzten. Sie gewähren
Rechtsbeistand, bemühen sich um bessere Haftbedingungen,
berufliche Bildung und soziale Wiedereingliederung.
Ansprechpartnerin in Schwetzingen ist Gudrun Hemker
(06202/24478).
Muss man diesen Kindern nicht helfen? Welche Frage! Natürlich! Und es geht leicht. Streichen Sie sofort den 29. Mai in ihrem
Kalender Rot an und kommen Sie um 8 Uhr oder um 9 Uhr zum
Lutherhaus im Herzen Schwetzingens. Neben der großen evangelischen Stadtkirche. Dort wird sie Pfarrer Thilo Müller geistlich
„aussenden“, mit einem Bibeltext, einigen ermunternden Worten und dem Segen Gottes. Dasselbe noch einmal um 9 Uhr,
dann erwartet Pfarrer Müller die 5–Kilometer-Marschierer. In den
Wochen bis zum 29. Mai bitten die Teilnehmer ihre Verwandten,
Freunde und Nachbarn um „Kilometergeld“. Sie laufen für die
Spender, die dann eine offizielle, vom Finanzamt anerkannte
Quittung bekommen. Diese Gelder kommen, ergänzt um die
Spenden der Organisatoren, direkt bei Menschen an, die ihr
Leben einsetzen, um die Welt gerechter und solidarischer zu
machen.
Sollten Sie nicht mitmarschieren können, erbitten wir Ihre
Spende auf das Konto der Katholischen Kirchengemeinde
Oftersheim: Nr. 24 30 00 05 bei der Sparkasse Heidelberg (BLZ
672.500.20) und der Volksbank Kur- und Rheinpfalz Nr. 800.007
(BLZ 547.900.00). Verwendungszweck „Hungermarsch“.
Schon jetzt herzlichen Dank!
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Kath. Seelsorgeeinheit Brühl-Ketsch
Samstag 30.04. Vorabend vom 2. Sonntag der Osterzeit
Brühl
16.30
Beichte mit Pfarrer Sauer
St. Sebastian
17.00
Beichte mit Pfarrer Spreitzer
St. Sebastian
18.00
Hl. Messe mit Pfarrer Spreitzer
Rohrhof
17.30
Rosenkranz
Rohrhof
18.00
Hl. Messe mit Pfarrer Sauer
Sonntag 01.05. 2. Sonntag der Osterzeit
- Weißer Sonntag St. Sebastian
10.00
Hl. Messe mit Pfarrer Spreitzer
Brühl
10.00
Feier der Hl. Erstkommunion
mit Pfarrer Sauer und Diakon Rey
mitgestaltet vom großen Kinderchor
Montag 02.05.
Brühl
17.30
Gebetsstunde mit der
Frauengemeinschaft Brühl
Dienstag 03.05. Hl. Philippus und Hl. Jakobus
St. Sebastian
18.00
Hl. Messe mit Pfarrer Sauer
Mittwoch 04.05.
Brühl
10.00
Hl. Messe im Pro Seniore
mit Pfarrer Sauer
Ketsch
10.30
Wortgottesdienst
im Wohn- und Pflegeheim mit
Pfarrerin Hundhausen-Hübsch
Brühl
10.45
Wortgottesdienst im B+O
Seniorenheim mit Frau Gaß
Rohrhof
14.00
Maiandacht mit der kfd Rohrhof
Donnerstag 05.05.Gebetstag für geistliche Berufe
Brühl
19.00
Hl. Messe mit Pfarrer Sauer
Gemeinschaftsmesse der kfd Brühl
Freitag 06.05. Herz-Jesu-Freitag
St. Sebastian
10.00
Marienandacht mit dem
Kindergarten St. Bernhard mit
Pfarrer Sauer
St. Sebastian
18.00
Hl. Messe mit Pfarrer Spreitzer
Brühl
18.00
Rosenkranz
Brühl
18.30
Hl. Messe mit Pfarrer Sauer
Seelsorgeeinheit Brühl/Ketsch
Sitzung des Gesamt-Pfarrgemeinderates
Am Mittwoch, den 04.05.2011 tagt der gemeinsame Pfarrgemeinderat (PGR) der Seelsorgeeinheit Brühl/Ketsch um 20:00
Uhr im Pfarrzentrum Brühl. Vorgesehen sind folgende Tagesordnungspunkte: Berichte von den Projekten Pfarrblatt, gemeinsame Homepage und gemeinsames Logo der Seelsorgeeinheit,
Bericht von der Sitzung der Brühler Pfarrgemeinderäte mit den
Verantwortlichen der Gemeinschaften in der Brühler Kirchengemeinde, Beschluss über die öffentliche Übertragung des
Papstgottesdienstes am 25. September 2011, Bericht aus dem
Stiftungsrat Brühl sowie Verschiedenes. Die Öffentlichkeit ist
herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen. ob
Evangelische Kirche
So 01.05. Quasimodogeniti
10.00 h Gottesdienst mit Abendmahl
Prädikant Frank Kleinbongardt
Bezirkskollekte Diakonisches Werk, Fonds für
Alleinerziehende und Schwangere
Friedensandacht:
donnerstags 18.30 Uhr in der Johanneskirche
Posaunenchor
mittwochs, 19.00 Uhr
Kirchenchor
dienstags, 19.00 Uhr
Latein
montags, 17.00 Uhr im Haus der Begegnung
Altennachmittag
Mittwoch, 04.05., 14.00 Uhr
15
Frauenkreis
Dienstag, 10.05., 14.30 Uhr
Gesprächsrunde
Mittwoch, 11.05., 19.30 Uhr
Sitztanz
Montag, 09.05., 13.45 – 14.45 und 15.00 – 16.00 Uhr
Jungschar für Kinder von 7 – 11 Jahren
montags,16.00 – 17.30 Uhr (14-täglich)
Taufsonntage: 29. Mai, 19. Juni, 17. Juli
Obdachlosentreff:
Freitag, 06.05.2011, 10.00 – 12.00 Uhr
Das Kinderprogramm der Evangelischen Kirchengemeinde
Jungschar ist der Name einer Arbeit, mit und für Kinder. Sie ist
1920 entstanden, als einige junge Christen erstmals in Württemberg Kindern biblische Geschichten und Erlebnisprogramme
anboten.
So auch in der Evangelischen Kirchengemeinde Ketsch. Alle 14
Tage laden vier Jugendliche, alle Grundschulkinder, montags
von 16 Uhr bis 17. 30 Uhr, ins Haus der Begegnung zur Jungschar ein.
Der nächste Termin wird der 2. Mai sein, der ganz im Zeichen
der Muttertagsvorbereitungen stehen wird. Am 16. Mai wird es
aller Voraussicht nach „außerirdisch gut“.
Kinder, die die Jungschar kennenlernen wollen, sind immer willkommen – eine Voranmeldung ist nicht nötig.
Endspurt
Am 27. Mai ist es so weit! Dann findet unser zweiter Sponsorenlauf zu Gunsten des Orgelprojekts statt. Der Parcours erstreckt
sich von der Kolpingstraße in die Oftersheimer Straße, von dort
über die Hardtwaldstraße und Heidelberger Straße zurück in
die Kolpingstraße. Zahlreiche Gemeinderäte und Vereine haben
bereits ihre Teilnahme zugesagt. Wer teilnehmen möchte, erhält
ab sofort im evangelischen Pfarramt eine kombinierte Lauf-/
Sponsorenkarte. Auf dieser Karte werden die persönlichen
Sponsoren eingetragen. Diese tragen sich mit Namen und
Adresse in die Sponsorenliste ein und bestimmen den Betrag
pro gelaufener Runde. Es besteht die Möglichkeit, für seinen
Sponsorenbetrag einen Spendenbeleg zu erhalten. Der Lauf
beginnt am Freitag, den 27. Mai um 17.30 Uhr an der evangelischen Kirche. Die ausgefüllte Sponsorenkarte sollte möglichst
bald ausgefüllt im evang. Pfarramt abgegeben werden. Moderatorin Doris Steinbeißer wird die Teilnehmer begrüßen und das
Geschehen kommentierend begleiten. Im Anschluss an den
Lauf besteht für alle die Möglichkeit, im Hof des Gemeindehauses bei Speisen und Getränken den Tag ausklingen zu lassen.
Demenz-Café
Demnächst eröffnen wir einmal monatlich im Haus der Begegnung ein Demenz-Café. Oberstes Ziel unserer Betreuungsarbeit
ist die Förderung und Erhaltung der Lebensqualität betroffener Menschen und ihrer Angehörigen. Wir sind ausgebildete
Demenzbegleiter. Anmeldung und weitere Informationen ab
sofort möglich unter: Hildegard Schmeißer, Tel. 06202 4092485
und Dagmar Hemmerich, Tel. 06202 4095351.
Zeugen Jehovas, Schwetzingen
Jehovas Zeugen heißen Sie gern willkommen in ihren Zusammenkünften in Schwetzingen, Robert-Bosch-Str. 7. Eintritt frei,
keine Kollekte.
Sonntag, 01.05.2011
10:00 Uhr
Weltweiter Sondervortrag mit dem Thema: „Biblische Grundsätze – eine Hilfe bei heutigen Problemen?“
10:40 Uhr
Besprechung anhand des Wachtturm-Artikels
vom 15. Februar: „Hasst du Gesetzlosigkeit?“
gestützt auf Hebräer 1:9.
Donnerstag, 05.05.2011
19:00 Uhr
Es wird der zweite Teil von Kapitel 3 aus dem
Buch „Legt gründlich Zeugnis ab für Gottes
16
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
19:30 Uhr
Königreich“ besprochen: „Mit heiligem Geist
erfüllt“ (‚Alle am gleichen Ort zusammen’ / ‚Jeder
hörte sie in seiner eigenen Sprache’).
Neben dem wöchentlichen Bibelleseprogramm
Hiob 38-42 werden unter anderem die Themen
behandelt: „Was uns Milde und Geduld einbringen“ und „Haben Jehovas Zeugen Jesus als ihren
persönlichen Erlöser angenommen?“.
Christliches Centrum Schwetzingen Ev. Freikirche
Carl-Benz-Str. 15 (ehemalige Kfz-Zulassungsstelle)
Tel. 06205/31229
www.ccs-schwetzingen.de
Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten
jeden Sonntag zum Gottesdienst um 10.00 Uhr
mit Kinderbetreuung und anschließender Gesprächszeit
Werner Bühler
Philosophie/Religion
Philosophisches Café „zwei-stein“
Die theologischen Lehren zur Gerechtigkeit
Von Paulus bis Hans Küng
Donnerstag, 19.05., 18.00-21.00 Uhr im Hebelhaus, Hildastr. 4a
in Schwetzingen. In Zusammenarbeit mit dem Evangelischen
Diakonieverein Schwetzingen und der Evangelischen Erwachsenenbildung Rhein-Neckar-Süd.
Als vor mehr als 10 Jahren die Verabschiedung einer „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ durch die römischkatholische Kirche und die evangelisch-lutherischen Kirchen
anstand, entbrannte darüber ein Disput unter den Theologen.
Luther trieb die Frage um: „Wie bekomme ich einen gnädigen
Gott? Wie werde ich vor Gott gerecht?“ Welche Fragen stellen
wir uns heute, wenn wir über „Gottes Gerechtigkeit“ nachdenken? Der Abend bietet einen Einblick in die theologischen
Lehren von Paulus über Luther bis Hans Küng. Anmeldung bis
16. Mai
Kreatives Gestalten
Luftig leichte Sommerschals - einfach selbst gestrickt
In netter Runde fertigen die Teilnehmer/innen einen luftig leichten Sommerschal in verschiedenen tollen Farbzusammenstellungen uni oder color.
Donnerstag, 19.05.11, 18.30-21.30 Uhr in der VHS.
Anmeldung bis 16. Mai.
Fensterdeko fürs Kinderzimmer
für Muttis, Omas, Tanten...
...und alle, die Spaß am Basteln haben. Aus Pappkarton wird
eine fröhlich bunte Dschungel-Fensterdeko gezaubert, bestehend aus einem Tukan, Löwen, Blüten und Blättern.
Donnerstag, 19.05.11, 17.30-20.00 Uhr in der Neurottschule in
Ketsch (Kernzeitraum)
Anmeldung bis 16. Mai.
Öffnungszeiten:
Mo, Di und Do
8.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr
Information und Anmeldung
06202/20950
Aktive Senioren
Wahnsinnsweiber in Opern
bis zum letzten Atemzug ein Lied auf den Lippen
Vortrag mit Musik von Gerswinde Heck beim Club für Ältere am
Mittwoch, 18.05. um 15 Uhr in der VHS. Eintritt: 4,- EUR
Wirtschaft/Recht
Mediation im Erb- und Familienrecht
Vortrag von Rechtsanwältin Petra Nussbaum am Dienstag,
17.05. um 19.00 Uhr in der VHS. Anmeldung bis 12. Mai. Selbst
in scheinbar verfahrenen Situationen kann ein erfahrener Mediator die Parteien meist wieder zu einer Einigung führen. Die
Kosten der Mediation sind fast immer deutlich niedriger als die
eines Gerichtsverfahrens, Lösungen werden häufig innerhalb
weniger Wochen gefunden und der Wert des Nachlasses kann
schnell realisiert werden.
Pädagogik
Nicht nur intelligente, auch noch glückliche Kinder
Vortrag von Dipl.-Psychologin Marianne Mess am Dienstag,
17.05. um 20.00 Uhr in der VHS. Anmeldung bis 16. Mai.
Einen Weg zu einem zufriedenen ausgeglichenen Kind stellt das
Emotionstraining der Gefühle von John Gottman für Mädchen
und Jungen vor. Dabei kann man die emotionale Intelligenz
seines/r Kindes/Kinder in fünf aufeinander folgenden Stufen
fördern! Die Kinder lernen, wie sie mit ihren verschiedenen
Gefühlen situationsangemessen umgehen. Dies wiederum hat
einen großen Einfluss auf das schulische Lernen und den Wissenserwerb.
Salsa Cubana für Einsteiger/innen
Salsa ist getanzte Lust und Lebensfreude. Egal, wo und wie
Salsa getanzt wird, es lebt aus dem unerschöpflichen Reservoir
der cubanischen Musik und Tanzgeschichte. Hier wird mit verschiedenen Schritten, Kombinationen und Choreographien von
Salsa gearbeitet. Der Paartanz mit seinen festen Grundschritten
kommt in diesem Kurs nicht zu kurz. Dieser Kurs ist sowohl für
Einzelne als auch für Paare geeignet. Samstag, 21.05.11, 15.0019.15 Uhr in der Humboldtschule in Plankstadt.
Anmeldung bis 17. Mai.
VHS-Sprachenschule
Spanisch kompakt - „Español Veloz 2“ am Samstag
Für Teilnehmer/innen mit geringen Vorkenntnissen
„Español Veloz“ richtet sich an Teilnehmer/innen, die es kaum
erwarten können, sich so schnell und erfolgreich wie möglich
auf Spanisch zu verständigen. Unter Anleitung einer erfahrenen
muttersprachlichen Dozentin werden Sie rasch Grundkenntnisse erwerben.
6 x samstags, ab 21.05.11, 9.00-12.15 Uhr in der VHS
Internet
Internet Special
Effektiv recherchieren
CHARLOTT NEUGEBAUER
In diesem Kurs lernen die Teilnehmer/innen, wie man effektiv mit
den Suchhilfen umgeht, um den Überblick zu wahren und wie
man gezielt gewünschte Informationen erhält. Der Kurs vertieft
das Wissen zur professionellen Nutzung des Internet.
2 x donnerstags, ab 19.05.11, 9.00-12.30 Uhr in der VHS,
Anmeldung bis 16. Mai.
Sicherer Umgang mit sozialen Netzwerken (Web 2.0)
CLAUS MARKUS
Wer kennt nicht ...SchülerVZ, wer-kennt-wen, Facebook und
andere zahlreiche Plattformen – zumindest vom Hörensagen.
Dieser Kurs richtet sich an Eltern, die mehr über die sozialen
Netzwerke im Internet erfahren möchten, um mit dem erlernten
Wissen ihren Kindern das nötige Sicherheitsempfinden näher
zu bringen.
2 x donnerstags, ab 19.05.11, 19.00-21.15 Uhr in der VHS.
Anmeldung bis 16. Mai.
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Tabellenkalkulation
Excel-Workshop 3
Funktionen I
THOMAS KAMMANN
In diesem weiterführenden Workshop lernen die Teilnehmer/
innen die kaum bekannten und leistungsstarken Matrixfunktionen kennen. Darüber hinaus werden die Analysefunktionen
SVERWEIS, WVERWEIS, INDEX, VERWEIS, WAHL SPALTE etc.
behandelt. Wir arbeiten mit Excel 2002.
Teilnahmevoraussetzung:
Grundkenntnisse in einer der Versionen ab Excel 97
2 x montags, ab 16.05.11, 17.30-19.45 Uhr in der VHS,
Anmeldung bis 12. Mai
Multimedia
„Das tapfere Schneiderlein“
Videoschnitt mit Magix Video deluxe
ARNO REILAND
Magix Video deluxe gehört zu den Marktführern im Bereich der
Videoschnitt-Software. In diesem Kurs werden Themen behandelt wie: Technische Grundlagen (Bild- und Ton-Formate usw.),
technische Voraussetzungen (freier Speicherplatz, verfügbares
RAM usw.), Bildschirmaufbau und Funktionsweise des Programms, Import des Rohmaterials, Schneiden des Films, Blenden und Effekte (Bild im Bild, Blue-Screen, Zeitlupe usw.), Titel
(Vorspann, Abspann, Untertitel), Vertonung des Films (Kommentare, Hintergrund-Musik), und vieles mehr. Teilnahmevoraussetzungen: Sicherer Umgang mit Windows. 4 x mittwochs, ab
18.05.11, 18.30-21.15 Uhr in der VHS
Anmeldung bis 13. Mai.
Computerschreiben
Sicherheits- und Geschwindigkeitstraining am PC
URSULA HARTMANN
Dieser Kurs richtet sich an Teilnehmer/innen, die durch spezielles Training ihre Griffsicherheit und Schreibgeschwindigkeit
steigern möchten. Am Ende des Kurses besteht auf Wunsch
die Möglichkeit an einer 10-Minuten-Abschrift teilzunehmen und
sich die erzielte Leistung in einem Zertifikat bescheinigen zu lassen. Teilnahmevoraussetzung: Computerschreiben-Grundkurs
oder vergleichbare Kenntnisse.
7 x montags, ab 16.05.11, 17.00-18.30 Uhr in der VHS,
Anmeldung bis 12. Mai.
17
und Kunstgeschichte der Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim, Prof. Hans Gercke, ehemaliger Direktor des Heidelberger
Kunstvereins in Heidelberg, Julia Philippi, Galeristin für Zeitgenössische Kunst in Heidelberg und Kreisrätin im Kreistag
des Rhein-Neckar-Kreises sowie Barbara Auer, Direktorin des
Kunstvereins Ludwigshafen.
Wie in den Jahren zuvor wählt eine Fachjury eine begrenzte
Anzahl von Künstlerinnen und Künstlern aus. Einzureichen sind
sechs (zwingend!) aktuelle Arbeiten. Sie bilden die Grundlage
für die Entscheidung der Fachjury, um an diesem Projekt teilnehmen zu können. Die ausgewählten Künstler werden sowohl
im Kunstkatalog „Atelier & Künstler“ als auch in der gleichnamigen Kunstausstellung präsentiert werden. Die Ausstellung ist
aber nicht mehr als eine Gesamtausstellung oder wie bisher als
Wanderausstellung, die in mehreren Orten des Rhein-NeckarKreises ihren Halt macht, konzipiert, sondern als Ausstellung
mehrerer kleinerer Gruppen, an jeweils einem eigenen Ausstellungsort. Damit ist es möglich, zusammen mit den Künstlerinnen und Künstlern für den speziellen Präsentationsort eine
entsprechende Werkzusammenstellung zu erarbeiten. So weist
die Fachjury den Künstlerinnen und Künstlern ihren Ausstellungsort zu, jedoch erfolgt eine weitere Auswahl der Werke für
den Katalog und den Ausstellungsort zusammen mit den Künstlerinnen und Künstlern. Die Gestaltung der ortsspezifischen
Ausstellungskonzepte ist somit das Ergebnis eines gemeinsamen Entwicklungsprozesses von Fachjury und Künstlerinnen
/ Künstlern. Bei diesem Projekt können alle Künstlerinnen und
Künstler am Bewerbungsverfahren teilnehmen, die die weiteren,
auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises ausgewiesenen
Voraussetzungen erfüllen, auch diejenigen, die bereits an einem
früheren Atelierführerprojekt des Rhein-Neckar-Kreises teilgenommen haben. In den Folgebänden ab 2014 ist eine wiederholte Aufnahme in den Atelierführer ausgeschlossen.
Ab 2014 (Vorbereitung 2013) wird in der Jury jeweils ein/e
Künstler / Künstlerin vertreten sein. Die Auswahl für dieses Jurymitglied trifft die Jury im Rahmen der Jurierung des jeweils vorangehenden Atelierführerprojekts. Bereits mit der Bewerbung
zum aktuellen Atelierführerprojekt erklären sich die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler damit einverstanden, in der Jury
des nächsten Atelierführerprojekts mitzuarbeiten.
Alle sonstigen Informationen, Unterlagen und ausführliche
Erklärungen für dieses Projekt findet man unter www.rheinneckar-kreis.de. Bei weiteren Fragen können sich Interessierte
gerne an die Adresse [email protected]
wenden oder telefonisch unter 06221 / 522-1771 oder 06221 /
522-1356 melden.
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
„Atelier und Künstler“ – Jurierte Kunstausstellung mit Katalog
Öffentliche Ausschreibung der Metropolregion RheinNeckar
Eine Initiative der regionalen Kunstförderung des Landratsamtes
Seit 1991 werden in der Reihe „Atelier & Künstler“ Künstlerinnen
und Künstler porträtiert und ihr Schaffen vorgestellt. „Atelier &
Künstler“ hat sich in der Vergangenheit als ideales Nachschlagwerk, begehrter künstlerischer Wegweiser und gern genutztes
Forum des Kunstschaffens in unserer Region bewährt. Band
8 erscheint nun nach 20 Jahren in altem Gewand mit neuem
Konzept. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aller Gattungen, die ihren Wohnsitz oder ihr Atelier in der
Metropolregion Rhein-Neckar (Kreis Bergstraße, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreise
Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Stadtkreise
Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim,
Neustadt a. d. Weinstraße, Speyer, Worms) haben. Außerdem
dürfen sich in diesem Jahr auch Künstlerinnen und Künstler
bewerben, die bereits in der Vergangenheit an einem „Atelier
und Künstler“-Projekt des Rhein-Neckar-Kreises teilgenommen
haben. Das Ausstellungsprojekt beginnt im Frühjahr 2012 und
endet im Sommer des gleichen Jahres. Mitglieder der Fachjury
sind in diesem Jahr Dr. Hans-Jürgen Buderer, Direktor Kunst
Abfuhr- und Sammeltermine auf einen Blick / Mai 2011
Anmeldungen zu den AVR-Sammlungen auf Abruf sind rund um
die Uhr möglich - Telefon 07261/931-310
Rest und Biomüll
Grüne Tonne
02. 16. 30.
09. 23.
Sperrmüll/Altholz * Glasbox
10. 24.
11.
Grünschnitt *
10. 24.
* = Auf Abruf
Wichtig: Die Sammeltermine für Elektrogeräte und Schrott werden Ihnen nach Anmeldung individuell schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
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Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Maibaumaufstellung auf dem Marktplatz
Am Samstag, 30. April 2011, wird ab 17 Uhr in Ketsch auf dem
Marktplatz bereits zum 12. Mal unter der Regie der Freien Wählervereinigung Ketsch e.V. ein Maibaum aufgestellt.
Der Baum wird von den Moiboombuwe vom Gelände des Kleintierzuchtvereins abgeholt und unter musikalischer Begleitung
durch die Hewwlguggler durch die Seestraße, Hardtwaldstraße, Gutenbergstraße und die Bahnhofanlage zum Marktplatz
gebracht. Dort wird er mit reiner Muskelkraft in traditioneller Art
mit Hilfe von Stangen aufgerichtet.
Hierzu ist die gesamte Bevölkerung eingeladen. Für Speis und
Trank ist in bewährter Weise gesorgt. Für musikalische Unterhaltung sorgen die Hewwlguggler.
Begabte Hausfrauen in Ketsch
Während ganz Paris von der Liebe träumt, treffen sich zwei
begabte Hausfrauen Sabine Zahn-Heidenreich und Marina
Nottbohm am 01.05.2011 in Ketsch, um ein für alle Mal zu klären, ob denn Liebe Sünde sein kann, oder beim Calypso alles
wieder gut wird. Verstärkt werden die BH`s von Dr. Oliver Brinkmann am Bass, Klaus Nottbohm an der Gitarre und Carsten
Wagner am Schlagzeug.
Am Tag der Arbeit gibt es die BH`s mit Verstärkung, die im Februar noch vor ausverkauftem Haus im Hockenheimer Pumpwerk
gespielt haben, ab 11.00 Uhr beim SPD-Jazz-Fühschoppen in
der TSG-Grillhütte. Der Eintritt ist frei, für das leibliche Wohl ist
bestens gesorgt und die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.
Anmeldung Ketscher Fußball- Ortsturnier
Zum 30. Ketscher Fußballortsturnier vom 22. – 26. Juni sind
Ketscher Ortsvereine und Freizeitclubs wieder eingeladen.
Die beiden Turniere werden wieder auf dem Rasen des Waldstadions auf Kleinspielfelder mit 5 Feldspielern + Torwart ausgetragen.
Aktive Fußballer unter 32 Jahren dürfen nicht mitspielen.
Anmeldeschluss: 25.05.2011
Klaus Limbeck (Tel. 0152 – 29567038) oder Thomas Weik (Tel.
0172 – 6238541) oder unter: www.06ketschah.de
VfL Neckarau 1 - Spvgg 06 Ketsch - D1 Junioren halten
60 Min. Dauerbeschuss Stand
Am Samstag ging es für unsere D1-Junioren zum bislang ungeschlagenen Tabellenführer VFL Neckarau 1. Selbst auf dem
2. Tabellenplatz und bisher ebenfalls ohne Niederlage kam es
also im letzten Vorrundenspiel der Kreisliga Gruppe 2 zu einem
echten Spitzenspiel. Neckarau begann gnadenlos, und zeigte
von Beginn an, warum sie den Platz an der Sonne inne haben.
Ketsch hingegen tat sich anfangs schwer die Ordnung zu finden, und ließ den Platzherren zunächst viel zu viel Raum. Während Neckarau sich bereits einige Chancen erspielt hatte, dauerte es bis zur 12. Min., ehe die erste Ketscher Flanke überhaupt
den Weg vor das Neckarauer Gehäuse fand. Ketsch stand nun
besser, musste sich aber weiterhin dem Offensivdrang der
Mannheimer erwehren. In der 26. Min. rettete zum wiederholten
Male Oliver Seitz die 06er vor einem Rückstand. Zwei Minuten
später waren es Oliver Seitz, der Pfosten, Fabian Flörchinger
und wohl eine große Portion Glück, warum Neckarau den Ball
nicht im Netz unterbringen konnte. Kurz vor dem Halbzeitpfiff
verhinderte dann auch noch die Querlatte die Führung des VFL.
Die 2. Hälfte gehörte vollends den Neckarauern, aber ebenso
dem Ketscher Keeper! Ein ums andere Mal rettete er sein nun
unter ständigem Druck stehendes Team vor der Niederlage. Der
Neckarauer Sturm hatte heute in ihm seinen Meister gefunden!
Schöne Randnotiz hierbei, selbst der Vater unseres – aufgrund
der Personalsituation wieder einmal zum Feldspieler degradierten - 2. Keepers feierte den „Unbesiegbaren“ lautstark an der
Seitenlinie.
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Ketsch konnte die letzte Viertelstunde nichts mehr für die Offensive tun, sondern musste mit Mann und Maus versuchen das
0:0 und somit den einen Auswärtspunkt zu retten. Durch diesen
- zum einen etwas glücklichen, zum anderen aber auch verdienten Punkt - konnte zum Ende der Vorrunde der angestrebte 2.
Tabellenplatz gehalten werden.
Fazit: Der spielerisch stets überlegene VFL Neckarau und die
mit Herzblut kämpfende Ketscher Mannschaft trennen sich 0:0
und bleiben somit weiterhin beide als einzige Teams der Gruppe ungeschlagen! Der überaus starken Moral der Truppe kam
heute in großem Maße auch das „Glück des Tüchtigen“ zu Hilfe!
Spvgg 06 Ketsch - SV Altlußheim
- Ketsch III stürmt und verliert
Das Pech eines Abstiegskandidaten klebte der Spvgg 06 Ketsch
III im Derby gegen den SV Altlußheim an den Füßen und so ging
eine durchaus zu gewinnende Begegnung am Ende unglücklich
mit 1:2 verloren.
Stark verbessert gegenüber den Vorwochen präsentierte sich
die Spvgg 06 Ketsch III ihrem Anhang und bestimmt von Beginn
an die Begegnung gegen den Ortsnachbarn. Völker und Luzha
vergaben dabei in der ersten halben Stunde die größten Chancen auf Seiten der Hausherren, wohingegen Altlußheim harmlos
im Angriff blieb. Die verdiente Führung für den Gastgeber gelang
dann Rexha, der bezeichnenderweise keinen eigenen Angriff
ausnutzte, sondern eine leichtfertige Rückgabe der Gäste erlief
und überlegt einschob (31). Abermals Luzha und Völker verpassten es dann aus aussichtsreichen Positionen nachzulegen
(33., 37., 40.). Aus heiterem Himmel dann der Ausgleich, als eine
harmlos scheinende Freistoßhereingabe zu aller Überraschung
hinter der Ketscher Torlinie landete (43.). Die letzten Minuten vor
dem Seitenwechsel gab es dann die gewohnte Ketscher Konfusion nach Gegentreffern, so dass Stratthaus seine Farben zwei
Mal in höchster Not gar vor einem Rückstand bewahren musste.
Im zweiten Abschnitt dann ein erneutes Geschenk der 06er beinahe eine Kopie des Ketscher Führungstreffers – und Altlußheim lag in Front (55.) Nun rannte Ketsch nicht unüberlegt an,
sondern erspielte sich immer wieder über die Außenpositionen
kommend gute Gelegenheiten, die aber meist an der fehlenden
Präzision des letzten Passes scheiterten. Den Rest der Angriffe
machte der gut aufgelegte Gästekeeper zunichte. Nach dem
vergebenen Strafstoß von Luzha (76.) gaben die Hausherren
zwar nicht auf, aber das Tor schien wie vernagelt.
Bericht: Daniel Abelein (da)
Aufstellung Spvgg 06 Ketsch III:
Stratthaus, Göck, Hirt, Bauer, Truchseß, Rahn, Völker, Schmiedel (55. Garnich), Luzha, Rexha (64. Gaa), Labisch (64. Haensgen) Bank: Horst, Abelein
SV Schriesheim 1 - Spvgg 06 Ketsch D1-Junioren siegen beim SV Schriesheim mit 2:0
Am Dienstagabend ging es für unsere D1-Junioren zum Tabellenletzten der Kreisliga 2 – dem SV Schriesheim. Bereits in
der Vorrundenbegegnung hatte man sich hier nicht gerade mit
Ruhm bekleckert, und beim 1:1 völlig unnötig 2 Punkte liegen
lassen. Nun war es also wieder eines der unbeliebten „Unter
der Woche Spiele“, und es sollte sich zeigen, wie unsere Jungs
erneut damit umgehen. Zunächst ging es noch ganz gut los,
und bereits nach 2:38 Min. hatte Florian Orians nach schöner
Vorarbeit von Noel Menningen die erste gute Gelegenheit. Flo
gelang es aber nicht, den verspringenden Ball aus kurzer Distanz im Netz unterzubringen. Nach 4:40 Min. dann aber nach
einem von Oliver Seitz eingeleiteten Gegenstoß konnte Flo zum
1:0 vollenden. Eine etwas kuriose Szene dann beim (wohl nicht
erzielten) 2:0, als Florian nach Zuspiel von Noel den Ball nicht
ganz über die Linie drücken konnte. Zunächst entschied der
Unparteiische zwar auf Tor und zeigte auf den Anspielpunkt, ließ
dann aber per Abschlag beim Stande von 1:0 weiterspielen. Es
hatte wohl ein Ketscher Spieler „gestanden“, dass der Ball nicht
hinter der Linie gewesen sei – das nennt man dann wohl „Fair
Play“. Ab diesem Moment ließen sich die 06er dann aber auch
gerne vom SV Schriesheim und dessen Spielweise einlullen. Es
ging irgendwie nichts mehr! Viel zu zögerlich und kompliziert,
ja auch ideenlos das Ketscher Spiel. Nach dem Seitenwechsel
brachte nach nur 48 Sekunden ein Freistoß von Noel und ein
kurzes Gewusel im Torraum des SV die erste Möglichkeit – allerdings ohne auch genutzt zu werden. Ketsch baute den Gegner
durch seine passive Art mächtig auf, und ließ bis zum Freistoß
19
von Marcel Kittelberger und dem daraus resultierenden späten
2:0 durch Flo so einiges an Ehrgeiz und die Moral der letzten
Partien vermissen. Zugegeben, es gab aufgrund von Osterurlaubern gewisse Umstellungen im Team, und so manch einer
musste eine ungewohnte Position ausfüllen. Vielleicht steckte
dem einen oder anderen auch noch die Begegnung beim VFL
Neckarau vom Samstag in den Knochen. Die - krankheitsbedingt - mehrere Wochen ausgefallenen Spieler waren sicherlich
noch nicht wieder voll auf der Höhe, und weitere gesundheitlich
angeschlagen - aber als Ausrede wollen wir das nicht zählen
lassen! Nach den letzten wirklich starken und kräfteraubenden
Partien sei aber auch euch einmal ein „Aussetzer“ gegönnt –
den nehmen sich samstags hin und wieder auch die hochbezahlten Profis.
Wichtig dabei nur, dass es der letzte war – zumal er ohne Folgen
blieb.
Fazit: Der „Unter der Woche Spiele Fluch“ konnte nicht wirklich
abgelegt werden, das sollte aber im Dienstag-Spiel gegen Weinheim am 03.05.11 im Enderle Sportpark unbedingt gelingen!
Spvgg 06 Ketsch – Vorschau
Spvgg 06 bereits am Samstag in Dielheim!
Beim Tabellennachbarn SG Dielheim muss das LandesligaTeam am kommenden Samstag antreten. Mit einem Punktgewinn könnte der Gastgeber zumindest auf Distanz gehalten
werden. Spielbeginn ist um 16.00 Uhr.
Ketsch III erwartet am Sonntag um 15.00 Uhr die Mannschaft
von Turanspor Mannheim zum Heimspiel. Hier geht es um
Punkte gegen den Abstieg.
Ebenfalls am Sonntag, aber erst um 17.00 Uhr, gastiert die 2.
Ketscher Vertretung beim Tabellendritten TSV Neckarau. Für
beide Teams geht es um wichtige Zähler, für Neckarau zum
Aufstieg und für Ketsch zum Klassenerhalt.
Spvgg 06 Ketsch - SG Kirchardt
- Rohr mit Hattrick bei 7:1-Sieg gegen Kirchardt
Die wechselhaften Leistungen der Spvgg 06 Ketsch setzen sich
munter fort. So präsentierte sich die Elf am Gründonnerstag im
Heimspiel gegen Kirchardt wieder viel konzentrierter als zuletzt
und siegte deutlich mit 7:1 gegen einen Gegner der allerdings
die Landesligatauglichkeit meist vermissen ließ.
Hatte man zu Spielbeginn noch ganz klar den Eindruck, dass
der Gastgeber auf Wiedergutmachung aus war, Jan Ostler hätte
in der 4.Minute bereits fast die Führung erzielt, baute man nach
10 Minuten den Gast durch eigene Unzulänglichkeiten auf.
Hätte Claus Gärtner im Ketscher Tor nicht zuerst gegen Kalacoz
und dann gegen Bjelic im 1 gegen 1 geklärt, wäre man bereits
früh wieder in Rückstand geraten. Danach besann sich der
Gastgeber aber wieder und in der 21. Minute hatte Sebastian
Ritz die bisher beste Torchance, brachte den Ball aus 3m aber
nicht über die Linie. Die 25. Minute brachte dann die Führung für
Ketsch als Markus Bertolini, von Tobias Albrecht freigespielt auf
Steffen Rohr quer legte und dieser zur 1:0-Führung einschoss.
Bereits 2 Minuten danach fasste sich Stephan Storck aus 25m
Distanz ein Herz und der Ball zappelte zum 2:0 im Netz von
Kirchardt. Es waren 28 Minuten gespielt als Steffen Rohr nach
einer Hereingabe von Markus Bertolini zum Flugkopfball ansetzte, diesen aber knapp neben das Tor platzierte. Nach 36 Minuten hieß es dann 3:0 für Ketsch. Stephan Storck passte flach
ins Zentrum, Steffen Rohr ließ die Kugel überlegt zu seinem
Sturmpartner Markus Bertolini durchlaufen und dieser setzte
sich gegen den Torspieler Sahin Özel von Kirchardt durch. Das
4:0 in der 42. Minute erzielte der aufgerückte Mario Siebig als
er den zu kurz abgewehrten Ball nach einem Freistoß aus 11m
flach und überlegt einschob. Kurz vor der Pause zeigte sich die
Ketscher Defensive zu unkonzentriert als man nach einer Ecke
für Kirchardt nicht entschlossen genug eingriff und so das 4:1
durch Fabian Benz im Nachschuss zuließ.
Zu Beginn der zweiten Hälfte war Ketsch jedoch gleich wieder im Bilde und bereits in der 47. Minute hätte der nächste
Treffer für Ketsch fallen müssen. Ayhan Öztürk vertändelte den
Ball aber zu eigensinnig. Eine Minute später war es dann aber
doch so weit. Steffen Rohr kam im Strafraum nach Vorlage von
Markus Bertolini an den Ball und schoss zum 5:1 ein. Bereits 7
Minuten danach der nächste Treffer durch Steffen Rohr als er
nach einem abgefälschten Ball im Strafraum an den Ball kam
und souverän zum 6:1 einschob. In der 74.Spielminute machte
Steffen Rohr dann den Hattrick komplett. Eine Flanke von Jan
20
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Ostler verlängerte Markus Bertolini mit dem Kopf auf seinen
Sturmpartner und mit seinem vierten Treffer in diesem Spiel traf
Steffen Rohr zum 7:1, der lupenreine Hattrick war perfekt. Die
größte Chance zum bis dato höchsten Sieg in der Landesliga
(2003 mit 7:0 gegen Kirchardt) vergab 10 Minuten vor dem Ende
Jan Ostler als Markus Bertolini alleine aufs Tor der Gäste zulief,
uneigennützig auf den mitgelaufenen Jan Ostler quer legte,
dieser aber mit seinem Abschluss zu lange zögerte und dann
am Keeper der Gäste scheiterte. So blieb es bis zum Abpfiff
beim 7:1-Heimerfolg gegen einen Gast der sich wohl mit dem
Abschied aus der Landesliga bereits abgefunden hat.
Spvgg 06 Ketsch: Gärtner, Heuberger (78.Bauer), Albers (59.
Schmitt), Siebig, Ostler, Ritz, Albrecht, Bertolini, Öztürk A. (69.
Öztürk K.), Storck, Rohr
SG Kirchardt: Özel, Reichert, Kuhn, Saam, Dietz, Benz, Kalacoz,
Bjelic, Stupp (65.Klein), Asslani, Wiedmann
Tore: 1:0 Rohr (25. Ketsch), 2:0 Storck (27. Ketsch), 3:0 Bertolini
(36. Ketsch), 4:0 Siebig (42. Ketsch), 4:1 Benz (44. Kirchardt)5:1 Rohr (48. Ketsch), 6:1 Rohr (55. Ketsch), 7:1 Rohr (74.
Ketsch)
Beste Spieler: Rohr, Bertolini für Ketsch– Bjelic, Asslani für
Kirchardt
Bes.Vorkommnisse: Steffen Rohr erzielt Hattrick in 22 Minuten
Schiedsrichter: Ruben Ott (Eggenstein-Leopoldshafen)
jf
Vorschau
Samstag
30.04.2011
Sonntag
01.05.2011
15:00 Uhr
Sonntag
01.05.2011
Dienstag
03.05.2011
Mittwoch
04.05.2011
SG Dielheim - 1. Mannschaft 16:00 Uhr
3. Mannschaft - 1. FC Turanspor Mannheim
TSV Neckarau - 2. Mannschaft 15:00 Uhr
D1 - Junioren - TSG 62/09 Weinheim 1 18:00 Uhr
B1 - Junioren - Spvgg 03 Sandhofen 19:15 Uhr
BW-Liga
SG Ober/-Unterhausen : TSG Ketsch Juniorteam 30:23 (11:9)
„Juniorteam nach Auswärtsniederlage mit dem Rücken an
der Wand“
Mit einer am Ende deutlichen aber schwer zu vermeidenden 23:30-Auswärtsniederlage (Halbzeit 9:11) beim direkten
Abstiegskonkurrenten, der SG Ober/-Unterhausen kehrte das
Juniorteam mit leeren Händen und der Last einer SiebenTore-Niederlage im Rahmen der Handball-BW-Liga der Frauen
aus dem Schwäbischen zurück und steht jetzt buchstäblich
mit dem Rücken zur Abstiegswand. Dabei wäre es gerade in
dieser Begegnung wichtig gewesen zu punkten, da die SG
Ober/-Unterhausen der direkte Tabellennachbar war und vor
dem Spiel gerade mal zwei Punkte Vorsprung auf den Bärennachwuchs hatte. Hätte, Wenn und Aber gehört jetzt aber zur
Vergangenheit. „Jetzt brauchen wir aus den letzten drei Spielen
sechs Punkte, alles andere wäre zu optimistisch. Die anderen
können ja auch noch punkten und werden dies mit Sicherheit
auch machen“, so ein enttäuschter TSG-Trainer Thomas Löbich
nach Spielende. Doch nun zum Spiel: Bereits in den ersten
Minuten zeichnete sich ab, dass es ein schweres Spiel für die
junge Ketscher Mannschaft werden sollte. Die kompromisslose, defensive 6:0-Abwehr der Gastgeberinnen schmeckte
dem Juniorteam dabei überhaupt nicht. Jedes Tor musste man
sich so hart erarbeiten, was natürlich entsprechend Kraft und
Kondition kosten sollte. Nach zehn Minuten ein 8:3-Vorsprung
für die Gastgeberinnen. Auszeit Ketsch, verbunden mit einer
taktischen Umstellung im Ketscher Abwehrverband auf eine
5:1-Abwehr, die den Angriffsschwung der SG Ober/-Unterhausen bis zum Seitenwechsel doch erheblich bremsen sollte.
Bis zum Seitenwechsel gestattete die TSG-Defensive um die
starke Torfrau Katrin Thomas der SG O/U nur noch drei Treffer.
Leider hinkte aber auch der Ketscher Angriffsschwung den
Hoffnungen der Funktionäre und des kleinen Ketscher Anhangs
hinterher. Neun Ketscher Treffer, davon alleine fünf Stück durch
Steffi Trunk die auf der ungewohnten halbrechten Position
spielte, waren einfach zu wenig. Halbzeitstand schließlich 11:9
für die SG Ober/-Unterhausen. Im zweiten Spielabschnitt versuchte das Juniorteam mit aller Macht das Spiel zu drehen,
kam aber erst in der 42. Minute auf ein Tor durch Treffer von
Ramona Schmidt und Nina Fendrich heran (16:17). Leider versäumte man jetzt – obwohl man dazu zweimal die Möglichkeit
hatte - den Ausgleich zu erzielen. Im Gegenzug nutzten die
Gastgeberinnen dann ihre Torchancen konsequent und gingen
vorentscheidend mit 21:16 in Führung (46.). Auszeit Ketsch!
Diese Auszeit sollte dann bis zur 51. Minute Wirkung zeigen
als man auf 21:24 verkürzen konnte. Doch das sollte dann das
letzte Aufbäumen gewesen sein. Die Kraft reichte dem kleinen
Ketscher Kader nicht mehr um das Spiel zu wenden. So kann
man als letzten erfreulichen Aspekt die beiden Debüt-Tore von
Caroline Schinke auf Rechtsaußen notieren, die jedoch nichts
mehr an der 23:30-Niederlage ändern sollten. „Leider ist uns in
den letzten zehn Minuten die Puste ausgegangen, sonst wäre
vielleicht heute mehr drin gewesen“, so Teamanager Teddy Kraft
und Betreuer Klaus Kempf unisono nach Spielende.
Die Mannschaft spielte wie folgt: Thomas (Tor), Stan (Tor), Trunk
(7), Fendrich (5), Feiniler (5/4), Schmidt (4), Schinke (2), Caroline
Vreden (1), Michl
Statistik:
Zuschauer: 150
7-Meter: SG Ober/Unterhausen à 4/3; Ketsch à 7/4
Zeitstrafen: SG Ober/-Unterhausen à 2; Ketsch à 5
Spielstände: 8:3 (10.), 10:5 (20.), 11:9 (HZ), 17:14 (40.), 23:19
(50.), 30:23 (Endstand)
Vorschau:
Bereits am kommenden Sonntag, den 1.5.2011 um 17.00 Uhr
trifft das Juniorteam wieder auf die SG Ober/-Unterhausen und
benötigt dabei dringend zwei Punkte um im Abstiegskampf
nicht aussichtslos zurückzufallen.
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Zuvor um 14.30 Uhr trifft die weibliche A-Jugend im ersten
Endspiel um die süddeutsche Meisterschaft auf den HC Leipzig
und versucht sich dabei eine gute Ausgangsposition für das
Rückspiel eine Woche später zu erspielen.
Step Dance Aerobic für Jugendliche und Erwachsene
Im Dance Aerobic werden klassische Elemente aus dem Aerobic-Unterricht mit faszinierenden Moves und verschiedensten
Tanzelementen kombiniert. Die Bewegungsmuster sind durchweg einfach aufgebaut, alle Teilnehmenden können sie problemlos nachvollziehen. Ziel ist ein gutes Ausdauertraining mit
viel Power und Spaß. In der Halle der TSG Ketsch mit Sandra
Bürkle dienstags 20.30 – 21.30 Uhr.
Trainingszeiten der Ringerjugend des KSV 06:
Montag:
Sporthalle am Rathaus,
20.00 - 22.00 Uhr Training Männer und AH
Dienstag:
Neurotthalle, 17.15 - 18.00 Uhr Bambinitraining
Dienstag:
Neurotthalle, 18.00 - 19.30 Uhr Training C-D-E-Jugend
Dienstag:
Neurotthalle, 19.30 - 21.00 Uhr Training A/B-Jugend und Aktive
Donnerstag:
Neurotthalle, 18.00 - 19.30 Uhr Training C-D-E-Jugend
Donnerstag:
Neurotthalle, 19.30 - 21.00 Uhr Training A/B-Jugend und Aktive
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aus Ketsch am Start. Gemeinsam mit Trainerin Tine Richter
reisten die Wassersportler Anfang April nach Markkleeberg.
Dort wurde anlässlich der Olympiabewerbung Leipzig 2012
eine künstliche Wildwasserstrecke der Extraklasse erbaut. Vier
leistungsstarke Pumpen fördern hier maximal 19 m³ aus dem
Markkleeberger See. Auf einer Länge von 270 m baut die
Wildwasserstrecke dann ein Gefälle von insgesamt 5,20 m ab.
Nicht nur für die Sportler eine echte Herausforderung. Auch die
Zuschauer bekommen einen Eindruck vom wilden Nass, wenn
das Wasser strudelt, spritzt und tosend vorbeirauscht.
Für den WSC Ketsch starteten beim 4. Internationalen Frühjahrsslalom in Markkleeberg die Kanuten Hans Bethge und
Sebastian Alt. Beide haben im letzten Jahr ein Ticket für die
Teilnahme zur Nationalmannschaftsqualifikation in diesem Jahr
gesichert und so war der internationale Wettkampf ein optimaler
Vorbereitungslauf für die Qualifikationsrennen, die Ende April
am selben Ort stattfinden werden.
Das Team des WSC reiste zwei Tage vor Beginn des Wettkampfes an, um durch Training auf der Strecke ein sicheres Gefühl für
das Wasser zu entwickeln. Pünktlich am Samstagmorgen um
9 Uhr starteten dann auch die Wettkämpfe. Der Parcours aus
23 Toren war äußerst schnell und flüssig ausgehängt worden,
sodass vor allem die Beschleunigung zwischen den Toren über
eine Platzierung entschied.
Hans Bethge musste in seinen beiden Läufen jeweils eine Drehung und damit einen längeren Weg fahren, um nicht ein Tor
auszulassen, sodass er sich schließlich mit einer Platzierung im
hinteren Drittel des Starterfeldes einreihte. Sebastian Alt schaffte den souveränen Sprung ins Mittelfeld der Leistungsklasse.
Am Sonntag war die Wettkampfstrecke deutlich schwieriger
gehängt worden und viele Torkombinationen waren äußerst
knifflig anzufahren. Hierbei entschied nun nicht mehr pure
Kraft und Geschwindigkeit, sondern vor allem saubere Technik
und optimale Bootsbeherrschung. Im international hochkarätig
besetzten Feld aus Olympiasiegern und Weltmeistern konnte
sich Sebastian Alt durch zwei hervorragende Läufe um sieben
Plätze verbessern. Hans Bethge verbesserte sich ebenfalls um
acht Plätze nach vorne. Trainerin Tine Richter zeigte sich zufrieden mit der Leistung der beiden jungen Athleten.
Tine Richter
Wassersportclub Ketsch
Sommertrainingszeiten beim Wassersportclub
Dienstag,
17.30 - 20.00 Uhr, Training Wettkampfgruppe
Mittwoch,
17.45 - 20.00 Uhr, Erwachsenentraining
Donnerstag, 17.30 - 20.00 Uhr, Training Wettkampfgruppe
Donnerstag, 17.30 -20.00 Uhr, Training Freizeitgruppe
Treffpunkt ist am Bootshaus.
Der WSC Ketsch positioniert sich im internationalen
Kanuslalom
Hans Bethge
Beim Auftakt der diesjährigen Wettkampfsaison im Kanuslalom
der Leistungsklasse waren in diesem Jahr auch zwei Sportler
Hans Bethge
Drei Kanuten des WSC starten bei nationalem
Ranglistenrennen
Das erste B-Ranglistenrennen der Wettkampfsaison im Kanuslalom fand in diesem Jahr in Zwickau statt. Für den WSC
Ketsch starteten hier Vivien Schmitt, Hans Bethge und Sebastian Alt. Betreut durch Trainerin Tine Richter reiste das Team
zwei Tage früher zur Vorbereitung an. Dies war auch wichtig
und nötig, sind doch das Gefälle und die riesigen Wellen und
Walzen im Flussbett äußerst imposant und furchteinflößend.
Zwickau war zu Zeiten der DDR Landesleistungsstützpunkt und
Dank der hervorragenden Infrastruktur vor Ort war es möglich,
dass die Kanuten aus Ketsch im Schlafsaal des ansässigen Vereins übernachten durften. Ein großes Außenareal, eine perfekte
Wettkampfstrecke mit sehr schwierigen und auch sehr leichten
Passagen boten den Ketschern einen Eindruck von dem, was
möglich ist, wenn Gelder und Engagement in die Entwicklung
des Kanusports gesteckt werden.
22
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Als erste Starterin für den WSC ging Vivien Schmitt auf die
Strecke. Sie hatte enormen Mut im Training bewiesen und
Trainerin Tine Richter freute sich, dass Vivien beide Läufe ohne
Kenterung und mit korrekter Befahrung aller Tore verbuchen
konnte. Ein toller Erfolg für die junge Nachwuchssportlerin, die
sich damit bei ihrem ersten Wettkampf in der B-Ranglisten auf
Anhieb in der ersten Hälfte des Starterfeldes platzieren konnte. Hans Bethge konnte seine beiden Läufe zwar schnell und
flüssig fahren, übermotiviert in einigen Passagen kassierte er
jedoch Strafsekunden durch Torstabberührungen und damit
einen Rang im Mittelfeld. Eine überragende Leistung zeigte
Sebastian Alt, der sich mit einer superschnellen Zeit und einem
fehlerfreien zweiten Lauf Rang drei und damit einen Platz auf
dem Treppchen sicherte. Die Konkurrenz aus ganz Deutschland und Trainerin Tine Richter gratulierten ihm zu seiner tollen
Platzierung.
Tine Richter
Sebastian Alt
Der 10-km-Lauf fand bei idealem Wetter vom Ortsende aus nur
auf gut ausgebauten Radwegen am Rheindamm statt. Alfred
Kief, am Streckenrand angefeuert von seiner Frau, finishte in
41:37 Minuten und glich die während des Wettkampfes verloren gegangene Energie sofort durch die Verköstigung diverser
Kuchenstücke aus.
Positive Bilanz bei der Jahreshauptversammlung der DLRG
Ketsch e.V.
Die diesjährige Jahreshauptversammlung der DLRG Ketsch
fand am 28.03.2011 wie gewohnt im Hotel „Zur Rose“ statt,
diesmal unter der Leitung der beiden Vereinsvorsitzenden Bernd
Schwarz und Boris Kehret.
Das Resümée sowohl des Vorstandes als auch der Ressortleiter war in diesem Jahr durchweg positiv. Neben steigenden
Mitgliederzahlen zeigte man sich auch über die Jugendarbeit
erfreut. Trotz des Rücktritts der bisherigen Jugendleitung aus
privaten Gründen Ende 2010 habe man die Ausbildungsqualität
halten und die geplanten Veranstaltungen durchführen können.
Die Jugend zeige in dieser Lage verstärktes Engagement und
Bindung zum Verein, erklärte Kehret, der kommisarisch das Amt
des Jugendwarts übernommen hatte.
Seitens des Kassenwartes wurde der vorläufige Haushaltsplan
vorgestellt, welcher in den kommenden Tagen finalisiert werden
soll. Die Aufstellung eines Haushaltsplanes war bereits in der
letzten Jahreshauptversammlung beschlossen worden, nachdem einige größere Anschaffungen getätigt worden waren.
Ein Thema während der Jahreshauptversammlung waren die
Fusionsverhandlungen der beiden Bezirke Kurpfalz und RheinNeckar. Hierzu informierte der als Gast anwesende kommisarische Geschäftsführer des Bezirks Rhein-Neckar, Walter Gauch,
die anwesenden Mitglieder. Geplant sei die Zusammenführung
der beiden Bezirke unter dem Namen Rhein-Neckar, nicht
zuletzt auch, um die Bezirke den politischen Grenzen anzugleichen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Auf Grund der für dieses Jahr zu erwartenden Abstimmungen
in Sachen Fusion wurden Delegierte für die Bezirkstagungen
nachgewählt: Tobias Kapp wurde als Hauptdelegierter gewählt,
Judith Kubach, Erika Lenz, Nadine Kehret, Holger Mehrer und
Markus Greiner wurden als Nachrücker gewählt.
Erfreulich waren die Ehrungen, da es dieses Jahr eine besondere zu vergeben gab: Ehrenvorstand Rudi Rapp erhielt die Ehrung
für 60 Jahre Mitgliedschaft. Weitere Ehrungen erhielten Gerhard
Ries für 40 Jahre und Stefan Sior für 25 Jahre Mitgliedschaft.
Zehnjährige Ehrungen gingen dagegen an Bianca Ehlert, Erika
Hellinger, Jeannot Hellinger, Stefan Hellinger, Katharina Rebecca Kalinowicz, Michael Kalinowicz, Tobias Kalinowicz, Bettina
Kapp, Felix Scheer, David Schwab, Rahel Schwab und Dennis
Wehrle.
CHH
Sebastian Alt
Alfred Kief beim Halbmarathon in Maximiliansau
Beim 34. Rhein-Volkslauf in Maximiliansau nahm am letzten Samstag
zum 1. Mal auch ein Mitglied vom
Marathon-Team Ketsch teil. Dieses
perfekt von der Volkslaufgruppe
Maximiliansau e.V. organisierte Laufspektakel ließ von Schüler– u. Bambini-Konkurrenzen über 5- u. 10-kmLäufe bis hin zum Halbmarathon
keine (Läufer)Wünsche offen.
Ein Frühlingstag in Elztal-Dallau
Unterwegs im badischen Odenwald
Die Monatsbusfahrt im April führte 31 Wanderer in das idyllische
Elztal-Dallau, bekanntlich nördlich von Mosbach im Naturpark
Neckartal-Odenwald gelegen. Um etwa 9:30 h waren die Wanderer vor Ort. Nach einem kleinen Frühstück wurde dann eine
der drei angebotenen Wanderstrecken in Angriff genommen.
Die meisten gingen wohl auf die 11-km-Route. Zwei unerschrockene Wanderer nahmen die 20-km-Schleife unter die Stiefel.
Die äußeren Bedingungen waren bestens: laues Frühlingswetter
mit Sonne satt. Nach dem Wandern folgte eine ausgiebige
Erholungspause in der Start- und Zielhalle. Der neben kleineren Speisen angebotene Kammbraten brauchte sich nicht zu
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
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verstecken. Am Nachmittag wurde noch die Altstadt des nahe
gelegenen Mosbach besucht. Dabei verbrachten die Ausflügler
in kleineren Gruppen je nach persönlichem Geschmack die Zeit
bis zur Busabfahrt in Richtung Heimat. Gegen 19:00 h wurde
nach einem gelungenen Wanderausflug der Ausgangsort wieder
erreicht.
rss
Es ist so weit, das Warten hat ein Ende
Mit dem wiedergekommenen Frühlingswetter trafen sich 44
Petrijünger am Samstag, den 16.04.2011 am Anglersee um die
Angelsaison 2011 zu eröffnen. Anangeln war angesagt. Von
14:00 bis 17:00 Uhr wurden an den zuvor ausgelosten Plätzen
am Anglersee von den Altsenioren, in den Rheininselbuhnen von
den Senioren und in den Herrenteichbuhnen von der Sportgruppe die Angeln ausgeworfen.
Beißt heute einer an?
Bei etwas frischem aber sonnigem Wetter waren nicht nur die
Angler munter. Auch die Fische zeigten eine schöne Beißlust
und so konnten von einigen Anglern schöne Exemplare in den
Korb geangelt werden. Besonders im Anglersee wurden einige
Prachtexemplare an Brachsen gefangen, wie unser Bild zeigt.
Am Rhein dagegen nur vereinzelt Brachsen und Barben.
Die Ergebnisliste ergab folgendes Bild:
Altsenioren
1. Michael List
2. Bernd Mehr
Gemütliches Beisammensein bei „Freibier“ und Eintopf!
3. Dieter Landfried
Senioren
1. Ali Nasser
2. Uwe Dobler
3. Thomas Dobler
Sportgruppe
1. Karl-Heinz Schwab
2. Werner Daub
Nach Abschluss des Angelns mit Verwiegen und Auswerten
des Fanges erfolgte die Siegerehrung durch die Sportwarte
Jens Fritscher und Henri Platini. Anschließend traf sich die Anglergemeinde zum gemütlichen Beisammensein. Wie es schon
Tradition ist, sind alle eingeladen bei „Freibier“ (selbstverständlich auch alkoholfreie Getränke) und Eintopf mit Würstchen den
Saisonauftakt gebührend zu feiern. Es war wieder ein Anangeln
nach Maß. Der Angeltag wurde nochmals in die Erinnerung
zurückgerufen und über alles Mögliche diskutiert. So kam denn
auch das Anglerlatein nicht zu kurz und wenn die Fische nicht
schon verwogen gewesen wären, würden sie bestimmt noch
um einiges wachsen!
An dieser Stelle sei den fleißigen Helfern am Kochtopf und am
Ausschank herzlich gedankt. Ebenso bei den Sportwarten, dem
Verwiegeteam und unserem Hauskoch Uwe Dobler für den
leckeren Eintopf. Selbstverständlich auch bei der Vorstandschaft für die freie Verköstigung.
Wir wünschen der Anglergemeinde des ASV Ketsch eine erfolgreiche Angelsaison 2011 und viele leckere Fische in der Pfanne
und auf dem Teller. Petri Heil!
Jürgen Ebert
Kleintierzuchtverein C 102 Ketsch
Einladung!
Am 29. April findet in unserer Vereinsgaststätte um 19.30 Uhr
die Jahreshauptversammlung des Kreisverbands Schwetzingen statt.
Alle Mitglieder des Vereins sind recht herzlich eingeladen.
Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Der Vorstand
An alle Mitglieder und Freunde,
am 13. – 17. Mai 2011 veranstaltet der Kleintierzuchtverein sein
diesjähriges Hähnchenfest.
Da wir auch in diesem Jahr wieder unseren Gästen Kaffee und
hausgemachten Kuchen anbieten möchten, würden wir uns
über eine Kuchenspende recht herzlich freuen.
Bitte meldet Eure Spende unter Tel. 63105 bei Elke Sturm an.
Wir möchten Euch auch darauf hinweisen, dass wir am Sonntag, den 15. Mai für alle unsere Gäste den Kaffee kostenlos
anbieten.
Der Verein freut sich über eure Unterstützung sowie euren
Besuch und bedankt sich jetzt schon recht herzlich.
Der Vorstand
27. April 2011: Altennachmittag im Naturfreundehaus, 14 Uhr
Monatsprogramm Mai:
Radtour ins Grüne, Abfahrt 11 Uhr am Marktplatz
Führung Heiner Bleß
2.5. Vorstandssitzung, 20 Uhr, Naturfreundehaus
24
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Hausfrauengemeinschaft e.V.
Regionalabo Nationaltheater
Im Opernhaus findet am Freitag, 29. April „MY FAIR LADY“ von
Frederick Loewe statt.
Beginn 19.30 Uhr, Ende 21.45 Uhr.
Abfahrzeiten: 18.30 Uhr Enderlestraße, 18.35 Uhr Bahnhofanlage und 18.40 Uhr Mannheimer Straße.
Dazu kommt auch wieder der Scherenschleifer. Über die vielseitigen Eindrücke können sich die Besucher bei Kaffee und
Kuchen unterhalten.
Muttertagsfeier
Am Dienstag, 10. Mai findet für Mitglieder um 15 Uhr im TSGClubhaus die Muttertagsfeier statt. Kaffeegedeck bitte mitbringen. Um Kuchenspende wird gebeten.
Achtung
Abfahrt der Muttertagsfahrt am Dienstag, 3. Mai ist um 12 Uhr
am Marktplatz Ketsch.
Heimatmuseum wichtiges Thema bei
Jahreshauptversammlung
Die erfolgreiche Arbeit im alten Wasserwerk soll auch 2011 mit
vielseitigen Angeboten fortgesetzt werden. Statt der ehemaligen Hobbyausstellung in der Rheinhalle erhalten auch künftig
einige Aussteller vor und im Heimatmuseum bei „Frühling im
Heimatmuseum“ und dem Herbstmarkt Gelegenheit, ihre Werke
zu präsentieren. Wegen Verhinderung der Vorsitzenden Ingrid
Blem leitete der 2. Vorsitzende des Heimat- und Kulturkreises,
Manfred Nastainczyk in der „Speisegaststätte Sportvereinigung
06“ die Jahreshauptversammlung. Zur Ehrung der verstorbenen
Mitglieder erhoben sich alle von ihren Plätzen. Auf Wunsch
mehrer Mitglieder war das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung ausgelegt worden.
Beim Jahresbericht erinnerte der 2. Vorsitzende Nastainczyk an
die vielseitigen Angebote im Heimatmuseum, das auch künftig
jeden Monat meistens am 2. Sonntag geöffnet ist. Zum Jahresende waren am 5. und 12.12. mit Puppenmöbeln und Puppenstuben Erinnerungen an die Kindheit geweckt worden.
Von einer soliden finanziellen Grundlage konnte Kassiererin
Karin Schwaab berichten, trotz der höheren Ausgaben für
die Ausstattung des Heimatmuseums. Peter Scholz lobte als
Kassenprüfer, auch im Namen von Gerhard Jungmann, die
vorbildliche Kassenführung. Auf Antrag von Adolf König wurde
der gesamte Vorstand einstimmig entlastet. Er dankte den Vorstandsmitgliedern für die effektive Zusammenarbeit.
Manfred Nastainczyk erläuterte danach die nächsten Aktivitäten. Am 14. Mai folgt die Pflanzenbörse auch wieder beim
Heimatmuseum und nicht mehr auf dem Marktplatz. Hobbykünstler stellen am 15.05. aus. Den Museumssonntag im Juni
bereichert die Filmvorführung „Enderlespiele von 1961“. Die
Radwanderung mit Bürgermeister Kappenstein beginnt am 9.
Juli um 14:00. Es folgt die Ausstellung „Eine Vielfalt von Hüten“,
die am 10.07. mit dem pflanzenkundlichen Gang mit Friedel
Vobis und am 14.08. von einer Täschnerin bereichert wurde. Es
folgt die Beteiligung beim bundesweiten Tag des offenen Denkmals, der Herbstmarkt und die Ausstellung „Tischwäsche aus
Omas Zeiten“. Unter Verschiedenes wurde die Optimierung der
Arbeitseinsätze besprochen, der nächste beginnt am 13.05. um
17:00. Bürgermeister Kappenstein dankte der Vorstandschaft
für die vielseitige, lebendige Präsentation des Heimatmuseums,
das auch von den französischen Gästen gern wahrgenommen
wird. Zum Schluss an Peter Scholz mit einer prächtigen Bilderschau an die vielseitigen Veranstaltungen im letzten Jahr. Die
Bilderschau von 2010 und auch von 2009 soll demnächst im
Heimatmuseum gezeigt werden.
Nächste Termine:
Am Samstag, 14.05.2011 erwartet die Pflanzenbörse von 9
– 13 Gartenfreunde am Heimatmuseum. Am nächsten Tag,
15.05.2011 ist das alte Wasserwerk von 11 – 18 geöffnet:
„Frühling im Heimatmuseum - Hobbykünstler stellen aus“.
Landfrauenverein Ketsch
Die Landfrauen Ketsch trafen sich zur Jahreshauptversammlung mit Ehrungen im Vereinslokal „Zur Rose“.
Die erste Vorsitzende begrüßte die Mitglieder mit einem Gedicht
und die Landfrauen sangen das allseits bekannte Landfrauenlied.
Es wurde den Toten gedacht, dies waren 2010 Maria Oehler und
Maria Hemmerich sowie in diesem Jahr ganz plötzlich Traudl
Schimmele, Elfriede Jünger und Else Herm in ganz kurzem
Zeitpunkt.
Es folgte der Jahresbericht, vorgelesen von Rosl Fellhauer, es
waren 2 Halbtagsausflüge, Dia- und lehrreiche Vorträge sowie
kreative Stunden im Programm.
Geehrt wurden von der Vorsitzenden für 45 Jahre Maria Keilbach, Hildegard Montag, Lore Schupp, Klara Schwab, Mathilde
Sessler und Maria Rohr, für 30 Jahre Erna Schäfer, für 25 Jahre
Rosa Dörr, Elli Maier und Antonia Mayer und für 20 Jahre Helena
Moser. Allen Geehrten wurde mit einem Kuvert und Blumenstrauß der Dank für die Treue zum Verein ausgesprochen.
Insgesamt waren 10 Damen bei jeder Zusammenkunft anwesend und 7 Damen haben nur einmal gefehlt, für diesen fleißigen
Besuch gab es auch einen Blumengruß.
Die zweite Vorsitzende bedankte sich im Namen des Vereins
bei Franziska Hillenbrand mit einem Blumengruß für die aufgebrachte Bereitschaft für die Landfrauen.
Zum Abschluss wurde noch das Lied „Geh aus mein Herz und
suche Freud“ gesungen, und alle bekamen noch einen Vesperteller serviert.
Die nächste Zusammenkunft findet am 11. Mai um 20.00 Uhr
zur Muttertagsfeier statt.
R.F.
VdK-Ortsverband Ketsch
Krankheitskosten leichter absetzbar
Wer wegen einem Leiden außerordentliche Krankheitskosten
zu bewältigen hatte, kann diese speziellen Kosten steuerlich
geltend machen. Behinderte Menschen können die außerordentlichen Krankheitskosten vom Finanzamt neben dem Behindertenpauschbetrag berücksichtigen lassen. Mit dem Pauschbetrag werden die laufenden und typischen Kosten, die eine
Behinderung verursacht, abgegolten. Bei den außerordentlichen Krankheitskosten, die nicht ständig anfallen, war bislang
in der Regel ein amtsärztliches Attest erforderlich. Dieses
Attest musste vor Kurantritt oder vor Beginn der besonderen
medizinischen Behandlungsmethode eingeholt und später beim
Finanzamt vorgelegt werden. Der Nachweis der medizinischen
Notwendigkeit der Maßnahme muss jetzt nicht mehr zwingend
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder
vertrauensärztliches Attest erbracht werden, wie der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 11. November 2010 VI R 17/09 und
VI R 16/09 klarstellte. Der Nachweis könne auch noch später
und durch alle „geeigneten Beweismittel“ erbracht werden, um
die Kosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der
Steuererklärung berücksichtigen zu lassen.
25
Sonntag 1. Mai 2011 - Radtour des OV - Ketsch
Start um 10.00 Uhr
Am Marktplatz in Ketsch
ten, um gemeinsam zu versuchen, die medizinische Versorgung
vor allem der Kinder im Senegal zu verbessern. Neben dem
Klinikprojekt wurde in den vergangenen Jahren auch die Versorgung mit Medikamenten und medizinischem Gerät sowie die
Ausbildung pflegerischen Fachpersonals vorangetrieben. Das
Krankenhauspersonal, auf das Dr. Diop sich heute stützen kann,
wurde zu einem Gutteil auf Initiative des Vereins herangezogen. „Bilbassi“ zählt heute rund 650 Mitglieder in Deutschland,
Österreich, der Schweiz – und im Senegal. Vorsitzender ist von
Anfang an bis heute der frühere Richter am Amtsgericht Wetzlar,
Albert Pantle.
Samstag 28. Mai 2011 - Frühlingsfest des OV - Ketsch
Beginn: 15.00 Uhr
Im Haus der Begegnung
Kontaktadresse: Rolf Stalf – Tel. 06202 692670, Bankverbindung: Bilbassi e.V., Sparkasse, BLZ: 51550035, Kto.Nr.
27001627, www.Senegalkrankenhaus.de
Kontakt: W.Dörr Tel. 61126
Auch Du bist als Mitglied willkommen.
Internetseite: www.vdk.de/ov-ketsch
BdV
Der BdV-Ortsverband Ketsch fährt am 1. Mai 2011 um 9.30 Uhr
vom Marktplatz in Ketsch mit dem Fahrrad nach Altlußheim an
den Blausee zum Fischessen. Rückfahrt zum Besuch der Oldischau vor der Rheinhalle vom Motorsportclub Ketsch. Danach
zum Abschluss ins Holzkistl.
Vorschau: Freitag, 13. Mai 2011 um 15.00 Uhr im kath. Pfarrheim Kulturveranstaltung vom BdV Ketsch. Erinnerung an die
Alte Heimat, die in Wort, Lied, Musik, Bild, Büchern, Landkarten
sowie Wappen dargestellt wird. Hierzu sind auch Gäste willkommen.
Busfahrt zum Sudetendeutschentag nach Augsburg am Pfingssonntag, 12.6.2011. Busfahrt zum Deutschlandtreffen der
Schlesier nach Hannover vom 24.-27. Juni 2011. Auskunft bei
Adolf König, Nelkenstr. 5 in Ketsch, Tel. 06202/63735
Ein Herz für den Senegal
Der Verein zur Unterstützung senegalesischer Kinder, „Bilbassi“,
hat in der Osterwoche sein bisher wichtigstes Hilfsprojekt, ein
Kinderkrankenhaus, vollendet und seiner Bestimmung übergeben. Anwesend bei dem Festakt war auch der deutsche Botschafter im Senegal, Christian Clages.
Die Einweihungszeremonie war erst wenige Stunden vorüber,
da erblickte in der neuen Abteilung für Geburtshilfe schon
das erste Baby das Licht der Welt. Im Februar 2008 hatte der
Verein „Bilbassi“ in der rund 100 Kilometer südlich der senegalesischen Metropole Dakar gelegenen Küstenstadt Mbour als
ersten Bauabschnitt des Projekts eine Kinderklinik eröffnet und
damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Kinder in der Region geleistet. Mit der
Vollendung der gynäkologischen und geburtshilflichen Abteilung
sowie einer Station für Chirurgie, Radiologie und Labor konnte
jetzt das medizinische Angebot komplettiert werden. Sehr zur
Freude auch von Rolf Stalf, dem langjährigen stellvertretenden
Vorsitzenden des Vereins. Der in Ketsch wohnhafte Rolf Stalf
hatte am Vortag der Einweihung noch eigenhändig das Vereinsemblem, ein Herz mit dem Wahrzeichen des Senegals, dem
Affenbrotbaum, über dem Krankenhauseingang befestigt.
Neben den medizinischen Fachabteilungen verfügt das Krankenhaus nunmehr über rund 100 Betten zur stationären Versorgung von Patienten. Geleitet wird die Klinik von dem einheimischen Kinderarzt Dr. Adama Diop, mit dem der Verein seit vielen
Jahren zusammenarbeitet. Nach Angaben von Rolf Stalf hat der
Verein in das Projekt bisher rund 800.000 Euro investiert, die
von einigen Großsponsoren und vielen kleinen Spendern aufgebracht worden seien. Leitgedanke des Vereins sei es, jedem
Patienten, gleich welcher sozialen Herkunft, die bestmögliche
medizinische Versorgung anzubieten. „Wenn eine Frau bei der
Geburt ihres Kindes einen Kaiserschnitt benötigt, wird sie ihn
bekommen, ob sie Geld hat oder nicht“, sagt der stellvertretende Vorsitzende.
„Bilbassi“ geht auf einen Freundeskreis aus Gästen des Ferienclubs Aldiana Senegal zurück, die 1996 einen Vereins gründe-
Gesprächskreis „Pflegende Angehörige“
Der nächste Gesprächskreis findet am Donnerstag, 5. Mai 2011,
von 19.00 bis 20.30 Uhr im Gruppenraum, 2. OG, des Diakonischen Werks im Hebelhaus, Hildastr. 4a, in Schwetzingen statt.
Einen Menschen zu Hause zu pflegen ist eine große Herausforderung. Der Gesprächskreis bietet in geschützter Atmosphäre Ermutigung, gegenseitige Unterstützung, Information und
Impulse für Entlastungsmöglichkeiten.
Um Pflegenden die Teilnahme zu ermöglichen, bieten die Nachbarschaftshilfe Schwetzingen und die Kirchliche Sozialstation Schwetzingen folgenden Service an: Gegen eine geringe
Aufwandsentschädigung kann für die Zeit des Treffens die
Betreuung des Angehörigen von 18.30 bis 21.30 Uhr zu Hause
übernommen werden.
Informationen hierzu gibt es bei den Leiterinnen Monika Theilig, Tel. 06202 957124 oder Anne Arend-Schulten, Tel. 06202
703773. Alle Interessierten sind herzlich willkommen, die Teilnahme ist kostenlos.
26
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Selbsthilfegruppe Diabetes Schwetzingen
Am Mittwoch, 4. Mai um 19.00 Uhr kommt die Selbsthilfegruppe
Diabetes im Konferenzraum von der GRN-Klinik Schwetzingen
zusammen. Es spricht Dr. Graff von der Hessel-Apotheke Wiesloch über Homöopathie und Diabetes. Der Eintritt ist frei.
Am 7. Mai nimmt die Selbsthilfegruppe Diabetes im Gruppenzelt
für Selbsthilfegruppen auf der Gesundheitsmeile beim Generationsfest teil.
Der nächste Diabetikerstammtisch ist am Mittwoch, 18. Mai ab
16.30 Uhr im Gasthaus „Zum Storchen“ in Schwetzingen. Zu
beiden Veranstaltungen lädt die Selbsthilfegruppe alle Diabetiker mit ihren Partnern aus Schwetzingen und Umgebung ein.
Infos unter Telefon 06205/33154 oder www.dieter-feiler.de.tl.
Fibromyalgie–Selbsthilfegruppe Waghäusel
Die Gruppe trifft sich am Mittwoch, 4. Mai um 18.30 Uhr im
Gruppenraum, Haslacher Straße 29 in Waghäusel zum Erfahrungsaustausch.
Diagnose Fibromyalgie:
Schön das Wort ist unaussprechbar. Und nun? Schmerzen
am ganzen Körper, Erschöpfungszustände, Schlafstörungen,
Konzentrationsstörungen, Empfindlichkeit gegenüber äußeren
Reizen, Morgensteifigkeit, Schwindel, Herzrhythmusstörungen
usw.
Hypochondrie? Nein! Eine Krankheit.
Wir klären auf und unterstützen Sie.
Betroffene helfen mit Information über Therapie und Weiterleben
nach der Diagnose.
Auskunft: Christa Schuhmacher, Tel. 07254/9851867
Bergheimer Straße 76
Montag, 02. Mai
11:00 Uhr,
Rembrandt - Druckgrafik, Teil 1
15:00 Uhr,
Die östlichen Bundesländer
Dienstag, 03. Mai
14:00 Uhr,
Aktuelle Politik
15:00 Uhr,
Galapagos-Inseln
Mittwoch, 04. Mai
11:00 Uhr,
Charles Darwin und die Evolution
13:30 Uhr,
Vom südlichen Frankreich ins grüne Nordspanien
14:00 Uhr,
Rechtsgespräch
Donnerstag,
07:30 Uhr,
08:10 Uhr,
08:40 Uhr,
13:30 Uhr,
14:30 Uhr
15:00 Uhr,
15:00 Uhr
Freitag, 06.
07:30 Uhr,
09:00 Uhr,
09:30 Uhr,
11:30 Uhr,
14:00 Uhr,
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Wanderwoche im Latium/Rom
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Wandern im Oberengadin
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Von den Alpen an die Ostsee - 4. Etappe
Stadtbücherei HD, KLAVIERNACHMITTAG
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Fränkische Perlen von Weikersheim bis Kronach
Nepal: Manaslu – Trekking
Weinheim, Hermannshof
Weltbild im Wandel
Lebenswelten der Vergangenheit
Sonntag, 08. Mai
08:00 Uhr,
1. Etappe auf dem Eifel-Steig.
Bei Rückfragen rufen Sie bitte bei der Akademie für Ältere unter
Tel. 06221/9750-0 an!
INTERNET: www.akademie-fuer-aeltere.de
AKADEMIE-SCHRIFT: Wenn Sie noch kein Mitglied der Akademie für Ältere Heidelberg sind, erhalten Sie die aktuelle
Akademie-Schrift im Rathaus. Finden Sie dort kein Exemplar,
rufen Sie bitte unter 06221/9750-0 an.
Weitere Informationen
Alle weiteren Informationen zu Anmeldungen und den genauen Startzeiten
sind zu ßnden bei LOKALMATADOR.DE unter dem WebCode: lauf1000
Und nach dem Frühlingslauf ...
Alle Ergebnisse, Foto-Impressionen und ein Video vom LOKALMATADOR-Frühlingslauf sind bei LOKALMATADOR.DE unter dem WebCode: lauf1000 zu
ßnden.
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
27
Nussbaum Medien, „Session Music“ und „Anpfiff ins Leben“
suchen eine Mädchenband oder eine Einzelkünstlerin für das
Event „Kick & Rock“ am 28. Mai 2011 im Mädchen- und Frauenförderzentrum St. Leon-Rot. Dort wirst du auf der Bühne stehen
und das Publikum für etwa 20 Minuten von dir begeistern. Ob mit
Gesang, einem Instrument, als Beatboxerin oder Rapperin –
da sind wir völlig offen. Schicke uns bis zum 1. Mai 2011 eine
MP3- oder MP4-Datei oder ein Video mit mindestens einem
kompletten Lied, das du idealerweise selbst komponiert hast.
Überzeugt uns deine Aufnahme, schicken wir dir eine Einladung zum persönlichen Vorsingen bei „Session Music“ und den
LINER-Studios in Walldorf (www.liner-studios.de).
Checkliste:
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Du bist weiblich und zwischen 12 und 20 Jahre alt?
Du hast bereits musikalische Erfahrung?
Du hast eine Mädchenband oder bist eine Einzelkünstlerin?
Du willst dein Talent vor Publikum beweisen?
Du kannst dir vorstellen, ein Programm von etwa 20 Minuten
auf der Bühne zu präsentieren?
• Du machst idealerweise deine eigene Musik?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Schicke deine Musikdatei oder dein Video per Post oder E-Mail
an: Session Music | Franz Schobert
Wiesenstraße 2-6 | 69190 Walldorf
Tel. 0151 17 11 30 42 | Mail: [email protected]
BURGFESTSPIELE
JAGSTHAUSEN
nelles
Professio ing
Coach N
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ZU GEWIN
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Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
Heidelberg zieht positive Bilanz zur digi:media 2011
Deutscher Kunde kauft erstes Ricoh-Digitalsystem von Heidelberg
Heidelberg. (HDM). Details
„Die digi:media war ein perfekter Startschuss für die globale Kooperation mit Ricoh“,
so Bernhard Schreier, Vorstandsvorsiĵender der Heidelberger Druckmaschinen
AG (Heidelberg). „Unter dem
MoĴo HEI Flexibility haben
wir dem Fachpublikum konkrete Anwendungsbeispiele für die neue Kombination
von Oěset- und Digitaldruck
aus dem Hause Heidelberg
präsentiert.“
Hierzu Stefan Willms, technischer Leiter der Stünings
Medien GmbH in Krefeld:
„Wir haben die Ankündigung
von Heidelberg zum Digitaleinstieg aufmerksam verfolgt und unsere Kaufentscheidung so lange zurückgestellt, bis eine Lösung aus
dem Hause Heidelberg verfügbar war.“
Bereits am Vortag der
digi:media, die vom 7. bis
9. April 2011 in Düsseldorf
staĴfand, konnte Heidelberg den Start der globalen
Vertriebspartnerschaft
mit
Ricoh vor der internationalen Presse verkünden. Demzufolge haben die Heidelberg
Vertriebsgesellschaften
in
Deutschland und England seit
Anfang April 2011 den Ricoh
Pro C901 Graphic Arts Edition in das Portfolio aufgenommen und so das eigene Angebot mit einer Lösung für den
Digitaldruck abgerundet.
Heidelberg zeigt Möglichkeiten einer integrierten
Druckproduktion
Das
kombinierte
Angebot von Oěset- und Digitaldruck aus dem Hause Heidelberg ermöglicht Druckereien, neben dem kostenefęzienten und hochwertigen
Oěsetdruck auch variablen
Datendruck und kleinere Auflagenhöhen proętabel anzubieten und so Ěexibel auf die
Kundenanforderungen
zu
Vom Web-to-Print-Portal bis zum fertigen Endprodukt. Auf dem Heidelberg Messestand konnte sich das Fachpublikum der digi:media
über flexible Lösungen entlang der kompletten Wertschöpfungskette informieren
Foto: HDM
reagieren. Zusäĵlich zu den
Angeboten für den klassischen Werbedruck bietet Heidelberg digitale Inkjet-Drucksysteme von Linoprint, die
es Markenartikel-Händlern,
Verpackungsherstellern und
abfüllenden Betrieben ermöglichen, Lösungen für verschiedene Anwendungsbereiche in der modernen Verpackungsproduktion anzubieten. Anhand von zahlreichen
Birkel schließt zwei von drei der Standorte
Umstrukturierungspläne kosten 77 Jobs in Mannheim
Mannheim. (sake). Der
größte deutsche Nudelhersteller Birkel schließt zwei
von seinen drei Standorten
in Deutschland. Betroěen
davon sind die Verwaltung
in Waiblingen (Rems-MurrKreis) und der dazugehörende Warener Nudelkonzern
MÖWE mit 69 Mitarbeitern.
Die Geschäftsleitung kündigte dazu weitere Umstrukturierungspläne für den
Standort in Mannheim an.
Hier werden voraussichtlich 77 Stellen gestrichen, das
Werk jedoch nicht geschlossen. Grund für die Rationalisierungsmaßnahmen wäre
der gestiegene Weltmarktpreis für Hartweizengrieß,
dem wichtigsten Rohstoě für
Teigwaren. Da die Preissteigerung nicht in vollem Umfang
an den Endverbraucher weitergegeben werden könne, so
Birkel, müssen die Kosten bis
Ende des Jahres neuorganisiert und an den ProduktionsstäĴen gesenkt werden.
Live-Vorführungen einer hybriden Druckproduktion, also
einer Kombination von Oěsetund Digitaldruck-Technologie
innerhalb eines Druckproduktes, konnten sich die Besucher
der digi:media auf dem Heidelberg Messestand überzeugen, wie sich auch kleine
DruckauĚagen zielgruppengerecht und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich produzieren lassen.
4. Finanz- und
Steuertag
Der 4. Mosbacher Finanz- und
Steuertag (MoFiSTa) am 26.
Mai wird unter dem MoĴo
„Brennpunkt Unternehmensrisiken – Erkennen – Steuern –
Überwachen“ die FaceĴen der
Risikofrüherkennung und des
Risikomanagements vorstellen sowie Handlungsnotwendigkeiten und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen. Für
den vom Studiengang BWL
der DHBW Mosbach sowie
dem IWS Institut für Wirtschaft und Steuer GmbH initiierten MoFiSta konnten dabei
wieder erfahrene Referenten
gewonnen werden.
Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2011
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Popakademie Baden-Württemberg: „School of Rock“ feiert Abschlusskonzert mit der Band „Killerpilze“ am 6. Mai
Schülerbands rocken die Alte Feuerwache Mannheim
(mk). Die „School of Rock“
2011 steht kurz vor ihrem
krönenden Abschluss. Traditionell ęndet das Finale des von der Popakademie
Baden-WürĴemberg und der
BASF SE gemeinsam initiierten Coaching-Projekts in der
Alten Feuerwache in Mannheim staĴ.
So auch in diesem Jahr. Am
Freitag, den 6. Mai, endet
die diesjährige Ausgabe der
inzwischen auch auf internationale Aufmerksamkeit stoßenden „School of Rock“ mit
einem großen Abschlusskonzert in der Alten Feuerwache
in Mannheim. Mit den Killerpilzen, bekannt durch erfolgreiche
Chartplaĵierungen,
Die Killerpilze sind der Topact beim Abschlusskonzert
kommt der Glamour der großen Popwelt auf die Bühne.
Mit dabei sind auch Metrodale, Dutch Gold, Schlagzeug
Maęa, Billy Get Your Gun, bird
and the hair aěair, Franz White
Foto: agent
und The Tekkno, allesamt Acts
aus der Popakademie BadenWürĴemberg.
Natürlich stehen an diesem
Abend auch die Schüler aus
der „School of Rock“ mit auf
der Bühne: Die Jugendlichen
stellen die von ihnen einstudierten Songs live vor und zeigen, wie Popmusik einen angemessenen Plaĵ im Schulalltag
ęnden und die Kreativität fördern kann.
Beginn des Abschlusskonzerts
am 6. Mai ist um 19.00 Uhr, der
EintriĴ ist frei (Einlass ab 18.00
Uhr).
„School of Rock“ wird seit
2005 im Fachbereich Populäre Musik der Popakademie
Baden-WürĴemberg durchgeführt. Das Projekt kann große
Erfolge verzeichnen: Nach der
Auszeichnung mit dem Landeslehrpreis Baden-WürĴemberg 2009 folgte 2010 die Prämierung der „School of Rock“
als Ort im Land der Ideen 2010.
22. Speyerer Kulturtage vom 6. bis 22. Mai / Eröffnungswochenende mit 13 Veranstaltungen
Aufführung von Fritz Langs „Metropolis“ in der Fassung von 2010
Zum Eröěnungswochenende der 22. Speyerer Kulturtage locken 13 Veranstaltungen das kulturell interessierte Publikum.
Die oĜzielle Eröěnung durch
Bürgermeisterin Monika Kabs
ęndet am Freitag, 6. Mai, um
18.00 Uhr in der Stadthalle
mit dem Streichorchesterkonzert der Städtischen Musikschulen Speyer und Germersheim „Die sieben leĵten Worte unseres Erlösers am Kreuze“ staĴ. Schon ab 15.00 Uhr
ęndet ein Kinderprogramm
innerhalb der Kulturtage staĴ.
In der Stadtbibliothek liest die
beliebte Kinderbuchautorin
Kirsten Boie aus ihrem Buch
„Seeräubermoses“ vor.
Um 17.00 Uhr dürfen sich die
kleinen Künstler des Kulturhauses Pablo e.V. über ihre
Ausstellungseröěnung „Bilderhöhlen - Höhlenbilder“
im Depot der Markus-Klammer-Stiftung in der Filiale Alte
Münze der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer (Zugang:
Hofeinfahrt Salzgasse) freuen. Um 20.00 Uhr zeigt das
Zimmertheater im Kulturhof
Flachsgasse sein Stück „Die
besten Tage meines Lebens“,
das am 21. Mai wiederholt
wird.
Am Samstag, 7. Mai, wird das
Programm um 15.30 Uhr mit
einem bunten Melodienreigen eröěnet. Die HarmonikaFreunde Walter Sogno und der
Sängerkreis der Bäckerinnung
gestalten vor dem Rathaus ein
Plaĵkonzert. Die Fotoausstellung „Nachtstücke“ der Fotogruppe Speyer wird um 18.00
Uhr im Alten Stadtsaal, 1.OG,
eröěnet. Um 19.30 Uhr ęn-
det im Historischen Ratssaal
ein Konzert des Akkordeonorchesters E. Martin e.V. staĴ.
Unter der Leitung von Ehrentraud Martin-Feustel präsentiert das Orchester ein buntes
Programm.
Im Zimmertheater startet um
20.00 Uhr die Komödie „Allein
in der Sauna“ von Frank Pinkus mit Mate Irrniss. Um 20.00
Uhr zeigt die Filmklappe im
Alten Stadtsaal den Stummęlm „Metropolis “. Man darf
sich freuen auf Friĵ Lang´s
Meisterwerk in der aktuellen
Fassung von 2010 mit den neuen Szenen und der erweiterten Neuvertonung von Antonio Bras.
Am Sonntag, 8. Mai, beginnt
das
Kulturtageprogramm
bereits um 9.00 Uhr. Dann öěnen sich die Türen der „Münzbörse“ der Numismatischen
Gesellschaft in der Stadthalle. Im Alten Stadtsaal werden
an diesem Tag Themen des
Lebens und der Liebe literarisch beleuchtet.
Um 11.00 Uhr präsentiert ein
Ensemble der Theatergruppe
Prisma eine Tucholsky-Matinee unter dem Titel „Ssälawih“. (Wiederholung am
15.5.). Um 15.00 Uhr erzählen drei Schauspieler des Kinder- und Jugendtheaters die
berühmte Liebesgeschichte
von „Romeo & Julia“.
Wer sich gerne im Freien aufhält, ist beim Sommerfest der
Speyerer Freiwilligenagentur
spefa richtig. In der Walderholung gibt es von 10:30 Uhr bis
16.00 Uhr Präsentationen der
Speyerer Partnerschaftsvereine und verschiedener Hilfsorganisationen mit Musik und
Aktionen für Kinder.