PRESSEMITTEILUNG

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c/o Friedel Rohde,
Projektkoordinator
Mahlower Str. 23, 12049 Berlin
Tel.: 030.868 703 903
Fax: 030.859 61251
E-Mail: [email protected]
Erfolgreiche Veranstaltungsreihe
Wettbewerbsvorteil durch effiziente Beratungsdokumentation
(Berlin, 27.09.2006) Durch die Dokumentation wird die Beratungsleistung eines Maklers
transportier- und vergleichbar – und der Wettbewerbsdruck steigt. So eine der interessanten Thesen, die im Rahmen der Präsentation unterschiedlicher Softwarelösungen auf
der Veranstaltungsreihe des Arbeitskreises „EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation“ diskutiert wurden.
Mit Inkrafttreten der EU-Vermittlerrichtlinie kommt die Pflicht zur Beratungsdokumentation. Und
mit der Beratungsdokumentation – die dem Kunden im Regelfall nach dem Beratungsgespräch,
aber noch vor Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden soll – steigt der Wettbewerbsdruck. Denn durch das Beratungsprotokoll wird die Beratungsleistung des Maklers transportierund vergleichbar.
Für Makler wird es damit noch wichtiger, bedarfsgerecht und qualitätsorientiert zu beraten. Das
minimiert nicht nur das eigene Haftungsrisiko, sondern führt auch zu hoher Kundenzufriedenheit
und Bestandssicherung.
Um eine Balance zwischen kundenorientierter Beratung und Wirtschaftlichkeit herzustellen, hilft
der Einsatz einer passenden Softwarelösung zur Beratungsdokumentation, von denen der Arbeitskreis „EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation“ auf seiner gut besuchten Veranstaltungsreihe
in fünf deutschen Städten einige vorstellte.
Den Teilnehmern der Roadshow bot sich die einmalige Chance, sich über die Softwarelösungen verschiedener Hersteller im Rahmen einer einzigen Veranstaltung zu informieren. Der
Zeitaufwand für eine lange Suche nach einer möglichen Lösung im eigenen Unterunternehmen
konnte hiermit für die Makler auf ein Minimum reduziert werden. Dass Interesse und Bedarf an
neuen Lösungen besteht, zeigt die zahlreiche Beteiligung und positive Resonanz der Teilnehmer.
Der Makler arbeitet mit unterschiedlichen Softwarelösungen, wie beispielsweise Analyse-, Vergleichs- oder Bestandsführungsprogrammen, die letztendlich die dort erzielten Ergebnisse in
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das Beratungsprotokoll übergeben müssen. Die Präsentationen der Hersteller zeigte, dass es
ein ausschließliches Dokumentationsprogramm für den Makler nicht geben kann. Friedel Rohde, Projektkoordinator des Arbeitskreises: „Jedes Softwareunternehmen ist gefordert, eine entsprechende Lösung für den Makler im Rahmen seiner Software anzubieten und gleichzeitig
entsprechende Schnittstellen zu anderen Programmen zur Verfügung zu stellen. Das gilt insbesondere für die Verbindungen zu Maklerverwaltungsprogrammen, damit der Makler die Dokumentation zentral ablegen kann. Leider fehlt es hier noch weitgehend an Schnittstellen.“
Die oft gestellte Frage der Teilnehmer in der anschließenden Diskussion, „Sind die Formulierungen in den Beratungsprotokollen der Softwarelösungen rechtssicher?“ beantwortete Friedel
Rohde mit einem „hoffentlich“. Da der Arbeitskreis „EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation“ von
Prof. Schirmer, Prof. Schwintowski und auch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen
(vzbv) unterstützt bzw. begleitet wird, hofft der Arbeitskreis, die Rechtsprechung wird den gemeinsam erarbeiteten Vorlagen weitestgehend folgen. Wasserdichte Formulierungen kann es
jedoch erst geben, nachdem Auslegungen durch die Judikative erfolgen und erste Urteile gesprochen werden.
Der Arbeitskreis ist auch auf der Deckungskonzeptmesse (DKM) am 25./26. Oktober 2006 in
Dortmund vertreten und wird dort weitere Softwareunternehmen präsentieren (interessierte
Softwareunternehmen wenden sich bitte an den Arbeitskreis). Makler sollten diese Chance
nutzen, um sich über die Angebote am Markt umfassend zu informieren.
Die Vorträge der Veranstaltungsreihe können auf der Internetseite des Arbeitskreises herunter
geladen werden: www.vermittlerprotokoll.de (Menüpunkt Veranstaltungen).
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Über den Arbeitskreis „EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation“
Berufsverbände und Servicegesellschaften BVK, Charta, germanBroker.net AG, ivm, Verband
der Fairsicherungsmakler und VVV haben sich im Arbeitskreis „EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation“ zusammengeschlossen. Dieser verfolgt das Ziel, die gesetzlich vorgeschriebene
Dokumentationspflicht im Rahmen der EU-Vermittlerrichtlinie für den Versicherungsmakler prak-
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tikabel umzusetzen. Er entwickelt praxisnahe und kosteneffiziente Lösungen für das Beratungsprotokoll. Auf dieser Grundlage erstellt der Arbeitskreis auch Risikoanalysevorlagen für
den Makler als Hilfestellungen. Daran ist auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen
beteiligt. Eine weitere Herausforderung an den Arbeitskreis liegt nun in der Umsetzung der Arbeitsergebnisse an den Workflow des Versicherungsmaklers, denn die Dokumentation soll
möglichst reibungslos an die Arbeitsabläufe im Maklerbüro angepasst werden. Dazu werden
Gespräche mit Softwareunternehmen geführt.
Bei Abdruck bitten wir um ein Belegexemplar. Bei Online-Veröffentlichungen senden Sie uns bitte den
Link.
Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
Friedel Rohde
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Fax 030 / 78909041
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