Vorbericht

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zum Haushaltsplan 2009
Einleitende Bemerkungen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01. Januar 2005 die Reform des kommunalen
Haushaltsrechts vollzogen. Dabei wird das bisherige System der Kameralistik durch das Neue
Kommunale Finanzmanagement (NKF) für die Städte und Gemeinden des Landes abgelöst.
Gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004.
Demnach haben die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen spätestens zum
01. Januar 2009 ihre Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung nach dem System der
doppelten Buchführung zu erfassen und zum Stichtag 01. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz
nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
aufzustellen.
Kernstück des NKF ist ein Buchführungssystem, dem die doppelte kaufmännische Buchführung (Doppik) zu Grunde liegt. Der Begriff Doppik beinhaltet, dass jeder Geschäftsfall
doppelt, d. h. auf mindestens zwei Konten (Soll und Haben) gebucht wird. Aufgabe der
Buchführung ist es, die innerhalb der Verwaltung anfallenden Geschäftsvorfälle fortlaufend
aufzuzeichnen, um eine Bilanz aufstellen zu können (§§ 27, 41 Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO NRW).
In der Bilanz wird das städtische Vermögen und dessen Finanzierung gegenübergestellt.
Die Eröffnungsbilanz bildet dabei den Ausgangspunkt und den Bezugsrahmen der künftigen
Rechnungslegung der Stadt Werne. Die vorläufige Eröffnungsbilanz wird voraussichtlich im
Laufe des Jahres 2009 vorliegen.
Die entscheidende Neuerung gegenüber der Kameralistik ist der Schritt von einem
Geldverbrauchskonzept hin zu einem Ressourcenverbrauchskonzept. Bislang wurden im
kommunalen Rechnungswesen lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst, d. h. die
Erhöhungen und Verminderungen des Geldvermögens. Künftig stellen die Erträge und
Aufwendungen die zentralen Steuerungsgrößen im NKF dar. Betrachtet werden die
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Veränderungen des kommunalen Eigenkapitals, ein Ansatz, der wesentlich transparenter als
bislang über die Ergebnisrechnung und die Bilanz das wirtschaftliche Handeln der Gemeinde
abbildet. So wird der vollständige Werteverzehr durch Abschreibungen offen gelegt und
berücksichtigt.
Die Stadt Werne führt mit dem Haushaltsjahr 2009 ihre Haushaltswirtschaft nach den
Regelungen des NKF.
Der Haushaltsplan besteht aus
- dem Ergebnisplan,
- den Finanzplänen,
- den Teilplänen,
- dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Dem Haushaltsplan sind beizufügen
- der Vorbericht,
- der Stellenplan,
- die Bilanz des Vorvorjahres,
- eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
- eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
- eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals,
- die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
- eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung
der Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist.
Mit der Entscheidung für das NKF ist eine Grundsatzentscheidung für das kaufmännische
Rechnungswesen als „Referenzmodell“ für die Haushaltswirtschaft der Kommunen getroffen
worden. Es erfolgt insoweit eine Orientierung am Handelsgesetzbuch (HGB) und an den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), soweit die spezifischen Ziele und Aufgaben
des Rechnungswesens der Kommunen dem nicht entgegenstehen. Der Haushalt ist und bleibt
das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der kommunalen Verwaltung.
Auf dieser Grundlage ist ein kommunales Haushalts- und Rechnungswesen entwickelt worden,
das sich auf die folgenden Komponenten stützt und sie miteinander verknüpft.
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Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und
beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der
wichtigste Bestandteil des neuen Haushalts. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als
Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz
übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Kommune ab.
Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die
Finanzaufwendungen und -erträge sowie die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge und
bildet den Ressourcenverbrauch der Kommune soweit umfassend ab.
Die Finanzrechnung beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen. Der Liquiditätssaldo aus
der Finanzrechnung bildet die Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln der Gemeinde in
der Bilanz ab. Die Pflicht zur Aufstellung des Finanzplans bzw. der Finanzrechnung ist
insbesondere aus den Besonderheiten der öffentlichen Haushaltsplanung und
Rechenschaftslegung hergeleitet und knüpft im Übrigen an internationale
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften an.
Die Bilanz weist das Vermögen und dessen Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital
nach. Grundlage der Bilanz ist die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens.
Die Regeln für Ansatz und Bewertung zum Bilanzstichtag orientieren sich dabei an den
kaufmännischen Normen. Auf der Aktivseite der kommunalen Bilanz befinden sich in enger
Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB) das Anlage- und Umlaufvermögen der
Kommune. Auf der Passivseite werden das Eigenkapital sowie Rückstellungen und
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
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Nach neuem Recht ist der Haushalt dann ausgeglichen, wenn der Ergebnisplan ausgeglichen
ist, also wenn die Erträge die Aufwendungen decken. Übersteigen die Aufwendungen die
Erträge, so verringert sich das kommunale Eigenkapital. Ein verbindlich festgelegter Teil des in
der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals kann als Ausgleichsrücklage bestimmt
werden, die von der Gemeinde zum Ausgleich eines Fehlbetrages in Anspruch genommen
werden darf. Der Haushaltsausgleich gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch
Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage gedeckt werden kann.
Die Ausgleichrücklage ist eine Unterposition des Eigenkapitals und wird daher auf der
Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Ausgleichsrücklage wird nur einmal im Rahmen der
Eröffnungsbilanzierung ermittelt, wobei der im Rahmen der Eröffnungsbilanzierung ermittelte
Wert den Höchstbetrag dieses Bilanzpostens darstellt. Von diesem Zeitpunkt an können sowohl
Überschüsse als auch Fehlbeträge aus der Ergebnisrechnung den Bestand der
Ausgleichsrücklage positiv (begrenzt bis zum in der Eröffnungsbilanz fixierten Höchstbetrag) als
auch negativ verändern. Ist der Bestand aufgezehrt, führt jeder weitere Fehlbedarf der
Ergebnisrechnung zu einer Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage mit allen weiteren
haushaltsrechtlichen Konsequenzen.
Die Ausgleichsrücklage soll den Kommunen den erforderlichen Spielraum gewähren,
eigenverantwortlich den Haushaltsausgleich zu erreichen und die Umstellung erleichtern.
Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden,
höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen
Zuweisungen. Die Höhe der Einnahmen bemisst sich dabei nach dem Durchschnitt der drei
Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehen.
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Ergebnisplan 2009
63.000.000
62.628.590 €
62.000.000
61.000.000
60.000.000
59.000.000
58.769.146 €
58.000.000
57.000.000
56.000.000
Summe Erträge
Summe Aufwendungen
Der vorliegende Ergebnisplan für das Jahr 2009 enthält Erträge in Höhe von insgesamt
58.769.146 € und Aufwendungen in Höhe von insgesamt 62.628.590 €. Der Fehlbedarf beträgt
rund 3,859 Mio. €.
Die Folgejahre weisen nach dem derzeitigen Planungsstand folgende Defizite aus:
-
2.640.289,- €
-
1.144.430,- €
-
771.105,- €
Aufgrund der ersten Eckdaten der vorläufigen Eröffnungsbilanz wird die Ausgleichsrücklage
einen Bestand in Höhe von 11,59 Mio. € ausweisen. Derzeit kann bereits festgestellt werden,
dass die Höhe der Ausgleichsrücklage beschränkt wird durch die maximale Zulässigkeit auf
Basis eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen.
Auf Dauer wird eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage unumgänglich sein, soweit
nicht grundlegende Strukturveränderungen erfolgen.
Verwaltungsseitig werden derzeit Überlegungen angestellt, sich bereits jetzt ein freiwilliges
Haushaltssicherungskonzept aufzuerlegen, um den finanziellen Entwicklungen gegenzusteuern.
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Erträge 2009
2%
6%
6%
50%
0%
19%
4%
13%
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Finanzerträge
Aufwendungen 2009
4%
12%
13%
2%
6%
4%
59%
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Transferaufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Bilanzielle Abschreibungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
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Personal- und Versorgungsaufwand 2009
Personalaufwendungen -Beamte-
1,58%
0,47% 0,63%
10,13%
Personalaufwendungen -Tariflich Beschäftigte-
12,88%
1,27%
Pensionsrückstellungen für Beschäftigte
Beihilferückstellungen für Beschäftigte
0,24%
Personalaufwendungen -Sonstige Beschäftigte-
10,86%
Beiträge zu Versorgungskassen -Tariflich BeschäftigteBeiträge zu Versorgungskassen -Sonstige Beschäftigte-
0,06%
Beiträge zur gesetzl. Sozialvers. -Tariflich Beschäftigte-
4,43%
Beiträge zur gesetzl. Sozialvers. -Sonstige Beschäftigte-
1,54%
Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
0,47%
0,42%
Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger
55,02%
Beiträge zur Versorgungskassen
Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger
Das gesamte Volumen der Personal- und Versorgungsaufwendungen beträgt im Jahr 2009
ca. 9,5 Mio. €, das sind ca. 15% der gesamten Aufwendungen. Damit belasten sie die
Aufwandsseite des Ergebnisplans in nicht ganz unbeträchtlichem Maße.
Bei der Kalkulation der Personalaufwendungen wurden die Tarifsteigerungen bei den
Beschäftigten in Höhe von 2,8% berücksichtigt. In den Planungsjahren 2009 bis 2012 wurden
Personalkostensteigerungen in Höhe von jeweils 2% zugrunde gelegt.
Erklärend wird angemerkt, dass die bisher in der Kameralistik aufgrund der
Rechnungssystematik nicht berücksichtigten Zuführungen zu Pensions- und
Beihilferückstellungen nunmehr beim doppischen Rechnungswesen ausgewiesen werden.
Ebenso gilt dies für weitere Rückstellungen im Personalbereich, wie z. B. Rückstellungen für
nicht genommenen Urlaub oder Überstunden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den hier dargestellten Personalaufwendungen
lediglich um die Personalaufwendungen derjenigen Personen handelt, die direkt dem
städtischen Haushalt zugeordnet sind. Die Personalaufwendungen des Kommunalbetriebes
Werne werden im Wirtschaftsplan des Betriebes dargestellt.
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Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
4.500.000
4.000.000
3.500.000
3.000.000
2.500.000
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Auf Basis des Bescheides zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2009 wurden
Schlüsselzuweisungen in Höhe von 4.424.900 € angesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet
das eine Steigerung um 625.140,- € (16,45%).
Entwicklung der Investitionspauschale
900.000
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Die Investitionspauschale wurde mit einer Summe in Höhe von 827.250,- € eingestellt. Im
Vergleich zum Vorjahr kann hier eine Verbesserung in Höhe von ca. 70.000,- € verzeichnet
werden. Dieser Ansatz wurde für die Folgejahre fortgeschrieben.
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Entwicklung der Schulpauschale
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Veranschlagt wurden für 2009 Beträge in Höhe von insgesamt 757.260,- € aufgrund des
Bescheides zum GFG. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um ca. 70.000,- €.
Für die Folgejahre wurde dieser Betrag fortgeschrieben.
Entwicklung der Sportpauschale
84.000
82.000
80.000
78.000
76.000
74.000
72.000
70.000
68.000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Die Entwicklung der Sportpauschale weist keine Besonderheiten auf. Die Einnahmen sind seit
dem Jahr 2006 konstant. Die Summe wird jährlich vom Land NRW neu festgelegt.
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Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
14.000.000
12.000.000
10.000.000
8.000.000
6.000.000
4.000.000
2.000.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für das Jahr 2009 wird auf rd. 10,9 Mio. €
geschätzt. Grundlage für diese Schätzung sind die Ergebnisse des Arbeitskreises
Steuerschätzung von Mai bzw. November 2008.
Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
2.000.000
1.800.000
1.600.000
1.400.000
1.200.000
1.000.000
800.000
600.000
400.000
200.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2009 wird auf rd. 1,79 Mio. € geschätzt.
Grundlage für diese Schätzung sind die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung von
Mai bzw. November 2008.
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Entwicklung der Gewerbesteuer
16.000.000
14.000.000
12.000.000
10.000.000
8.000.000
6.000.000
4.000.000
2.000.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Im vergangenen Jahr konnte der Haushaltsansatz (15 Mio. €) bei den Gewerbesteuereinnahmen nicht erreicht werden. Das Ergebnis am Jahresende lag bei ca. 11,3 Mio. €.
Auf Grund der derzeitig schlechten gesamtwirtschaftlichen Situation wurden für das
Jahr 2009 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 11 Mio. € angesetzt.
Entwicklung der Gewerbesteuerumlage
3.000.000
2.500.000
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Nach dem Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 11 Mio. € ergibt sich für das Jahr 2009 eine
zu zahlende Gewerbesteuerumlage in Höhe von 1.656.300,- €.
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Entwicklung der Kreisumlage
18.000.000
16.000.000
14.000.000
12.000.000
10.000.000
8.000.000
6.000.000
4.000.000
2.000.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Der Ansatz der Kreisumlage basiert auf dem vom Kreistag des Kreises Unna beschlossenen
Hebesatz von 45,132 %. Im Vorjahr lag der Hebesatz bei 44 %. Die laufende Kreisumlage des
Jahres 2009 wurde in Höhe von 14.154.000,- € eingeplant. Der farblich gesondert dargestellte
Betrag beinhaltet die Abdeckung des Altdefizits, der sich jedoch im Jahr 2009 nicht
ergebniswirksam auswirkt.
Entwicklung der Krankenhausumlage
400.000
350.000
300.000
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Der Umlageanteil der Stadt lässt sich nicht berechnen, da er davon abhängig ist, welche
Investitionen von den Krankenhäusern gemeldet und durch das Land NRW gefördert werden.
Veranschlagt wurde auf Basis der Zahlung in 2008 ein Betrag in Höhe von 350.000,- €.
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