Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen

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Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen
06.07.2016
Bündnis
für bezahlbares Wohnen
und Bauen
Nicola Müller, Referentin SW II1
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Stand: Juni 2016
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Marktumfeld
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Wohnungsmärkte nach Bauboom
1990er Jahre lange Zeit entspannt
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2006 Abschaffung degressive
Abschreibung und Eigenheimzulage
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Prognose sinkender
Bevölkerungszahlen
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Sinkende Bauzinsen
2007 Übertragung Zuständigkeit für
soziale Wohnraumförderung auf die
Länder
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Schwierige konjunkturelle Phase Zwang zur Haushaltskonsolidierung
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Folge: deutlich sinkende
Neubauzahlen
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Schwerpunkt der Wohnraumförderung
auf qualitative Verbesserung der
Wohnungsbestände
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Tiefpunkt 2009: 160.000
Fertigstellungen
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sinkendes Angebot an Wohnraum
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Anteil geförderter Neubau an
Gesamtfertigstellungen fiel auf 6%
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Aktuelles Marktumfeld
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Seit der globalen Wirtschafts-/Finanzkrise 2007/2008 zunehmende
Nachfrage durch Kapitalanleger
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Zunehmende private Nachfrage nach Eigenheimen
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Zunehmende Zahl Einpersonenhaushalte
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Steigende Studierendenzahlen in den Universitätsstädten
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Aktuell: Zuwanderung und Flüchtlinge
steigende Nachfrage nach Wohnraum
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Steigende Nachfrage
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Steigende Mieten
Abb_3
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Auch: Anstieg der Baugenehmigungen
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Entnommen: BBSR: Bericht zur Lage und Perspektive der Bauwirtschaft 2015 |
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Fazit Wohnungsmarkt
• Wir brauchen mehr Wohnraum für alle Menschen in
Deutschland!
• Baufertigstellungen von mindestens 350.000 WE pro Jahr
notwendig
• 2014: 245 000 WE
• 2015: 270.000 WE (Schätzung).
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Es folgt: Das Bündnis
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10. Juli 2014:
BM‘in Dr. Hendricks startet das „Bündnis für
bezahlbares Wohnen und Bauen“
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Partner im Bündnis
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Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bauministerkonferenz
Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände
Haus & Grund Deutschland e.V.
Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen e.V. (GdW)
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Bundesverband Freier Immobilien- und
Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
BID Bundesarbeitsgemeinschaft
Immobilienwirtschaft Deutschland mit
den Mitgliedern Immobilienverband
Deutschland (IVD) und Dachverband
Deutscher Immobilienverwalter (DDIV)
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Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie e.V.
Zentralverband des deutschen
Baugewerbes e.V.
Zentralverband des Deutschen
Handwerks e.V. (ZDH)
Bundesverband Baustoffe, Steine und
Erden e.V. (BBS)
IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
KfW Bankengruppe
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Bund Deutscher Architekten (BDA)
Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK)
Bundesingenieurkammer (BIngK)
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Das Bündnis
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23. Februar 2015:
Memorandum der Bündnispartner -> gemeinsame
Zielsetzungen festgelegt
„Die Bündnispartner werden unter Berücksichtigung der
Kompetenzordnung im Rahmen ihrer spezifischen Instrumente
und Möglichkeiten die Rahmenbedingungen für den Bau und die
Modernisierung von Wohnraum in guter Qualität vorzugsweise
im bezahlbaren Marktsegment verbessern und wirkungsvoll zur
Angebotsausweitung in den Ballungsgebieten mit
Wohnraummangel beitragen.“
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Bündnisstruktur
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27. November 2015:
Spitzengespräch BMin mit den Bündnispartnern ->
Verständigung über Kernempfehlungen und
Maßnahmen des Bündnisses
-> Wohnungsbauoffensive (10 Punkte)
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3./4. März 2016:
Nationaler Kongress zum Bündnis für bezahlbares
Wohnen und Bauen in Berlin
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9. März 2016:
Kabinettbericht
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17. März 2016:
BT-Beratung „Bericht zum Bündnis und zur
Wohnungsbauoffensive“
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Wohnungsbau-Offensive:
Das 10-Punkte-Programm
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Bündnisstruktur
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1. Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen
Hand verbilligt und nach Konzeptqualität vergeben
2. Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und
Baulücken schließen
3. Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches
Wohnen stärken
4. Zielgenaue steuerliche Anreize für mehr bezahlbare
Wohnungen schaffen
5. Bauordnungen harmonisieren – Aufwand reduzieren
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6. Normen, Standards und gesetzliche Anforderungen im
Bauwesen auf den Prüfstand stellen
7. Serielles Bauen für ansprechenden und günstigen
Wohnraum forcieren
8. Stellplatzverordnungen flexibler ausgestalten
9. EnEG, EnEV und EEWärmeG strukturell neu konzipieren
10. Gemeinsam für mehr Akzeptanz von Neubauvorhaben
werben
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1. Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen Hand
verbilligt und nach Konzeptqualität vergeben
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BImA stellt Kommunen und kommunalen Gesellschaften seit 2015
Grundstücke mit deutlichen Preisabschlägen u.a. für den sozialen
Wohnungsbau und die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung
(Verbilligungsrichtlinie vom 11. November 2015)
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Sozialer Wohnungsbau: Geschosswohnungsbau mit mindestens 8 WE, max.
25.000 € pro neu geschaffener Wohneinheit (begrenzt auf 80 % des
Kaufpreises)
•
verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften: Abschlag von 250.000 € auf
350.000 € erhöht
•
Länder und Kommunen sind ihrerseits gefordert, zügig Bauland verbilligt
bereit zu stellen
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2. Wohnsiedlungen nachverdichten,
Brachflächen und Baulücken schließen
•
Vorrang der Innenentwicklung erfordert konsequente Nutzung vorhandener
Innenentwicklungspotenziale
Baulückenschließung
Nachverdichtung/Aufstockung
Aktivierung von Brachflächen
Umwidmung von Büro- und Gewerbeimmobilien
•
Bauplanungsrechtsnovelle 2016
u.a. Schaffung einer neuen Baugebietsstrategie „urbanes Gebiet“ in der
BauNVO
Ziel: stärkere Verdichtung und Nutzungsmischung in innerstädtischen Lagen
ermöglichen
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3. Soziale Wohnraumförderung und
genossenschaftliches Wohnen stärken
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hoher Stellenwert der sozialen Wohnraumförderung bei Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum
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seit Föderalismuskommission II (2007) liegt Zuständigkeit bei den Ländern
•
Bund stellt bis 2019 sog. Kompensationsmittel zur Verfügung:
2007 – 2015 jährlich rund 518 Mio. Euro p.a.
2016 – 2019: Aufstockung um 500 Mio. Euro p.a., ges. rd. 4 Mrd. Euro
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Eckwertebeschluss Haushalt 2017 ff: zusätzlich 500 Mio. p.a. für Zwecke der
Wohnraumförderung
•
Länder sind gefordert, ihren Mitteleinsatz ebenfalls bedarfsgerecht zu erhöhen
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Flexibler Umgang mit Belegungsbindungen
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Kooperationsverträge von Kommunen mit Wohnungsunternehmen und genossenschaften
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4. Zielgenaue steuerliche Anreize für mehr bezahlbare Wohnungen
schaffen
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Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus in Gebieten mit
angespannten Wohnungsmärkten (Kabinettbeschluss vom 3.2.2016)
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35 % in 3 Jahren (zusätzlich zur regulären AfA)
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Förderkulisse: Gebiete mit Wohngeldmietenstufen IV – VI, MietpreisbremsenVO /
KappungsgrenzenVO
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Beschränkung der förderungsfähigen Baukosten zur Vermeidung der Förderung
von Luxuswohnungen
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Förderung zeitlich befristet für Baumaßnahmen, mit denen im Zeitraum 2016 –
2018 begonnen wird
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mindestens 10 Jahre für Vermietung zu Wohnzwecken
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Ziel: Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Mitte 2016
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5. Bauordnungen harmonisieren – Aufwand reduzieren
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Bauordnungen = Landesrecht
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Forderung im Bündnis (Baukostensenkungskommission):
Landesbauordnungen konsequenter als bisher an Musterbauordnung der
Länder orientieren und Verständigung auf einheitliche Regelungen
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BMUB wird Empfehlungen für Überarbeitung der MBO ausarbeiten und
sich dabei mit den Ländern abstimmen
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Bauministerkonferenz Oktober 2015: Länder haben Überprüfung des
Bauordnungsrechts auf Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenzial
vereinbart
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6. Normen, Standards und gesetzliche Anforderungen im
Bauwesen auf den Prüfstand stellen
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BKSK: bautechnische Regelsetzung ist ein Kostentreiber für das Bauen
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Zuständigkeit: DIN (organisiert in nicht-staatlicher Trägerschaft)
auf Initiative BMUB Einrichtung eines Sonder-Präsidialausschusses beim
DIN
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Einrichtung AG Standards im Bauwesen im BMUB unter Beteiligung BMWi (im
März 2016)
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BMUB schlägt Ländern Einrichtung eines ständigen Bund-LänderKontrollausschusses für gesamten Bereich der bautechnischen Regelsetzung
vor
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7. Serielles Bauen für ansprechenden und
günstigen Wohnraum forcieren
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BKSK: Kosteneinsparpotenziale durch Modularisierung, Standardisierung und
serielle Vorfertigung nutzen
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Einrichtung einer Bund-Länder-AG „Serielles Bauen“ im Januar 2016 unter
Beteiligung von Wohnungs- und Bauwirtschaft
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Beschleunigung von Typengenehmigungen in den Bauordnungen der Länder
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Förderprogramm des BMUB „Modellvorhaben zum nachhaltigen und
bezahlbaren Bau von Variowohnungen“ berücksichtigt serielles Bauen als
Fördertatbestand
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Architekturwettbewerb „Serielles Bauen“ in Planung
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8. Stellplatzverordnungen flexibler ausgestalten
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Pkw-Stellplätze/Tiefgaragen -> verpflichtende Vorgaben verteuern den
Wohnungsbau
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Zuständigkeit der Länder und Kommunen
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bei veränderten Mobilitätsverhalten flexible Stellplatzregelungen erforderlich
(gute Beispiel: Berlin, Hamburg)
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9. EnEG, EnEV und EEWärmeGG strukturell neu konzipieren
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Ambitionierte Energieeffizienz- und Klimaschutzziele auf nationaler und
internationaler Ebene (national: Ziel eines nahezu klimaneutralen
Gebäudebestands bis 2050)
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Wichtige Instrumente: EnEG/EnEV und EEWärmegesetz sollen
zusammengeführt werden -> verbesserte Integration erneuerbarer Energie in
die Wärmeversorgung von Gebäuden sowie verbesserter Vollzug
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Einführung des eurosparrechtlich geforderten
Niedrigstenergiegebäudebestands für Neubauten (ab 2011 für alle Neubauten)
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Ziel: Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2016
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10. Gemeinsam für mehr Akzeptanz von Neubauvorhaben
werben
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Bündnispartner wollen gemeinsam für ein besseres Neubauklima und größere
Akzeptanz des Wohnungsbaus in der Bevölkerung werben (NIMBY-Phänomen)
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Kampagne des BMUB „Du bist die Stadt 2015“
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Fachgespräch am 6.7.2016
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Projektbezogen
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frühzeitige Einbindung bei konkreten Planungen durch Bauherr und Kommune
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projektbezogene Bürgerbeteiligung und Dialog mit den Anwohnern auch über
Zielkonflikte (z.B. Grün- und Freiflächen, höheres Verkehrsaufkommen etc.)
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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