Groß-Zimmern, 22. April 2010 An die Vorsitzende der

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Groß-Zimmern, 22. April 2010 An die Vorsitzende der
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion Groß-Zimmern
Groß-Zimmern, 22. April 2010
SPD Fraktion; Lebrechtstraße 135; 64846 Groß-Zimmern
An die Vorsitzende der Gemeindevertretung
Frau Katharina Geibel
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Sehr geehrter Frau Geibel,
wir möchten Sie bitten, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung der Gemeindevertretung Groß-Zimmern aufzunehmen:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10 der Gemeindevertretung am 4. Mai 2010
Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ in der Gemeinde Gross-Zimmern
Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
1. Die Beschlussfassung über die Beschlussempfehlung des
Gemeindevorstandes zur „Alten Ziegelei“ wird zurückgestellt.
2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Vorbereitungen zu treffen, dass
auch eine Änderung des Bebauungsplanes nach § 2 BauGB erfolgen kann.
Hierdurch wird sichergestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, was bei
diesem sensiblen naturschutzwürdigen Gebiet dringend geboten ist.
Außerdem hat der Gemeindevorstand detailliert anhand des § 13 a BauGB und
des § 17 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Anlage
1 hierzu, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für ein vereinfachtes
Verfahren vorliegen und den Stellenwert sowie die Umsetzungsmöglichkeiten
eines Umweltberichtes darzulegen. Gleichzeitig wird der Gemeindevorstand
beauftragt zu überprüfen, ob eine Aufhebung des jetzigen Bebauungsplanes
möglich ist (Der Zweck (Hotel, weshalb der Bebauungsplan aufgestellt wurde,
ist entfallen) und ob ein neuer Bebauungsplan erlassen werden kann.
Dabei soll auch untersucht werden, ob dann eine Baulandumlegung möglich
ist. Die Vor- und Nachteile sind evtl. darzustellen. Bei dieser Überprüfung ist
der Hess. Städte- und Gemeindebund zu beteiligen.
Vorsitzender
Dieter Hader
Lebrechtstr. 135
64846 Groß-Zimmern
Telefon 06071-41353
Telefax 06071-3035262
mobil 0171-7934562
e-Mail:
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3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Gebiet „Hinter dem Schlädchen“
rechtzeitig zu beplanen. Eine Abstimmung mit dem Bebauungsplan „Alte
Ziegelei“ ist unbedingt vorzunehmen (z.B. hinsichtlich der verkehrlichen
Erschließung und Bebauung). Dies kann auch durch einen Vorentwurf für das
Gebiet „Hinter dem Schlädchen“ geschehen, welcher von der
Gemeindevertretung zu genehmigen ist. Hierdurch soll keine Verzögerung für
den Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ eintreten.
4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt abzuklären, wer Eigentümer des so
genannten„Naturschutzgebietes“ wird und wie die Unterhaltung bzw. Pflege
gewährleistet wird. Dabei sind vom Gemeindevorstand die Kosten zu ermitteln,
die für diese Unterhaltung jährlich entstehen. Soweit notwendig, ist ein Entwurf
des Pflegevertrages der Gemeindevertretung vorzulegen.
5. Der Gemeindevorstand wird beauftragt gemeinsam mit den Investoren den
Entwurf einen städtebaulichen Vertrages, der u.a. auch alle Kosten und Erträge
zum Inhalt haben soll, zu erarbeiten und der Gemeindevertretung vorzulegen.
Begründung:
Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.3.2010 hatten wir die im
Beschlussvorschlag genannten Sachverhalte genannt und darauf hingewiesen, dass
diese elementaren Punkte vor einem Aufstellungsbeschluss für die „Alte Ziegelei“ zu
klären sind. Erst dann kann eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden. Leider
hat dies der Gemeindevorstand versäumt, sodass wir einen solchen Änderungsantrag
stellen müssen.
Wir bitten, die im Beschlussvorschlag genannten Punkte baldmöglichst abzuarbeiten,
damit der Aufstellungsbeschluss für die „Alte Ziegelei“ in nächster Zeit erfolgen kann.
In der Begründung zu seinem Aufstellungsbeschlussvorschlag führt der
Gemeindevorstand folgendes aus: „Die in § 13 a BauGB genannten Belange,
insbesondere auch der Aspekt der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum, sind
in der Abwägung zu berücksichtigen. Die Voraussetzungen zur Anwendung des
beschleunigten Verfahrens sind gegeben“. Diese Aussage müsse wir zurückweisen,
da, wie festgestellt wurde, in der Gemeinde Groß-Zimmern genügend Leerstände in
den bebauten Gebieten aber auch ausreichende Bauplätze vorhanden sind. Deshalb
ist eine Zurückstellung der Beschlussempfehlung schon alleine aus
Rechtssicherheitsgründen erforderlich, bis im Detail nachgewiesen wurde, dass die
Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren gegeben sind.
Es ist für uns selbstverständlich, dass der Gemeindevorstand die Investoren, soweit
notwendig, bei der Ausführung des vorgenannten Beschlusses beteiligt.
Freundliche Grüße
Dieter Hader, Fraktionsvorsitzender
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