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Der Oberbürgermeister
Wohnen in Köln
Wohnen in Köln
Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2010
Ausblick 2011
Seite 2
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
was an dieser Stelle in den letzten Jahren gesagt wurde, gilt auch heute
noch. Jedoch hat sich die Situation der auf preisgünstigen Wohnraum ange­
wiesenen Kölnerinnen und Kölner weiter verschärft.
Der fortgesetzte Trend des Auseinanderlaufens von Kaufkraft in den unteren
Einkommensgruppen und Wohnkosten kann dazu führen, dass ein immer
größerer Teil der Haushalte Kölns bald schlechter wohnen wird als heute.
Eine neue Analyse des Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigt, dass vor
allem die Beschäftigten in den unteren und mittleren Einkommensgruppen
reale Einbußen hinnehmen mussten. Schon durchschnittliche Verdiener
müssen für die Wohnkosten einer normalen Wohnung einen unverhältnis­
mäßig hohen Anteil ihres Einkommens einsetzen.
Wir sind zuversichtlicher geworden, dass diese Entwicklung gestoppt wer­
den kann. Denn im Jahre 2010 wurden wichtige Weichen gestellt.
Mit ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung die Position des
sozialen Wohnungsbaus gefestigt. „Gutes Wohnen muss allen Menschen
ermöglicht werden“, heißt es darin. Der Bestand an Sozialwohnungen geht
seit Jahren massiv zurück. Heute sind weniger als zehn Prozent der Wohnun­
gen in Nordrhein-Westfalen noch preisgebunden, obwohl 57 Prozent der
Bevölkerung Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten. In Köln ist der Anteil
der geförderten Mietwohnungen unter 8 % gesunken, ebenfalls mehr als die
Hälfte der Haushalte ist wohnberechtigt.
Henriette Reker
Beigeordnete für Soziales,
Integration und Umwelt
Wichtige Gesetzesvorhaben, wie etwa die Wiedereinführung des Zweckent­
fremdungsverbots von Wohnraum, wurden bereits auf den Weg gebracht.
Steigende Mieten, verwahrloste Wohnungen, ständige Eigentümerwechsel:
Unter anderem mit dem Verkauf von Wohnungspaketen an ausländische
Finanzinvestoren ist der Wohnungsmarkt in NRW zum Sorgenkind von Land
und Kommunen geworden. Der Landtag hat über mögliche Lösungen für
das Problem der „Schrottimmobilien“ im Eigentum von „Heuschrecken“
diskutiert und im vergangenen November einstimmig die Einsetzung einer
Enquetekommission beschlossen.
Aufgabe der Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und
neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ ist es, Hand­
lungsempfehlungen für wohnungspolitische Entscheidungen auszuarbeiten.
Angestrebt wird ein Regelwerk mit bindenden Mindestanforderungen an die
Wohnungswirtschaft.
Michael Schleicher
Leiter des Amtes
für Wohnungswesen
Seite 3
Im Juni 2010 hat sich das neu besetzte und neu ausgerichtete Kölner Woh­
nungsbauforum unter Vorsitz von Oberbürgermeister Jürgen Roters konsti­
tuiert.
Denn die Kölner Wohnungspolitik steht vor großen quantitativen und
qualitativen Herausforderungen. Der Bedarf an Wohnraum, insbesondere
preiswertem, steigt.
Für Oberbürgermeister Jürgen Roters spielt das neu ausgerichtete Woh­
nungsbauforum eine wichtige Rolle bei der künftigen Wohnungspolitik:
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das Wohnungsangebot zugleich ein zent­
raler Standort- und somit Wettbewerbsfaktor.“
Konkret beschäftigt sich das Kölner Wohnungsbauforum unter anderem
mit den folgenden Themen: Stadtentwicklungskonzept Wohnen, Wohn­
raumförderung, Bestandsentwicklung, Wohnbauflächenentwicklung,
Handlungskonzept Strategisches Flächenmanagement und Qualität im
Wohnungsbau.
Die Zielzahl von 1.000 neuen preiswerten Wohnungen jährlich in Köln kann
nur erreicht werden, wenn alle Kölner Kooperationspartner gemeinsam
verantwortlich handeln. Für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im
vergangenen Jahr bedanken wir uns bei unseren Kooperationspartnern.
Besonderer Dank gilt wieder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Amtes für Wohnungswesen, ohne deren engagierte und verantwortungsbe­
wusste Arbeit das hier Vorgestellte nicht erreicht worden wäre.
Ihre
Ihr
Henriette Reker
Michael Schleicher
Köln, September 2011
Seite 4
Inhaltsverzeichnis
�
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
2
4
Bevölkerungs- und Wohnungsdaten
6
Wohnraumförderung und ihre
Rahmenbedingungen
7
Gesetzeslage
Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag
Versorgungsbeitrag des geförderten
Wohnungsbaus
Wohnraumförderung – der „Königsweg“
von gestern und für heute
Das Wohnraumförderungsprogramm NRW
Ziele und Schwerpunkte des
Förderprogramms 2010
Fördergegenstände und Förderkonditionen des
Landes 2010
Klimaschutz und Einsparung von
Wohnnebenkosten
Blickwinkel Demografischer Wandel
7
7
11
11
Wohnungsangebot
12
Wohnungsbestand in Köln
Kaum Leerstände und geringe Fluktuation
12
13
7
7
8
8
8
Wohnungsnachfrage
14
Einwohner und Haushalte in Köln
Prognose zur Bevölkerungsund Haushaltsentwicklung
14
Wohnkosten
16
Kölner Mietspiegel
Mieten im geförderten Wohnungsbau
16
18
14
Wohnraumförderung 2010 –
Fakten und Ergebnisse
Erhöhte Akzeptanz des geförderten
Wohnungsbaus
Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum
Geförderte Eigentumsmaßnahmen seit 1995
Förderung von Mietwohnungen
Eingesetzte Mittel Land/Stadt
Geförderte Mietwohnungen seit 1980
Heimplätze für Menschen mit Behinderungen
Baukosten bei Bewilligung sowie Kostenober­
grenze
19
19
19
20
21
21
22
24
24
Förderungen im Wohnungsbestand
(BestandsInvest)
25
Reduzierung von Barrieren
Anpassung und Modernisierung von Heimen
Maßnahmen des Stadtumbaus
Denkmalgerechte Erneuerung
Verbesserung der Energieeffizienz
Ausblick auf die Landesförderung 2011
Eckwerte des Wohnungsbauprogramms 2011
Programmvolumen
Passivenergiestandard
Ausblick
Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau
Baulückenprogramm der Stadt Köln
25
25
25
25
25
25
25
25
26
26
26
26
Wohnungsversorgung
27
Antragstellung Wohnberechtigungsschein (WBS)
Quantitative Übersicht, Entwicklung
Dringlichkeitskatalog für die
Wohnungsvermittlung
Ausblick
Wohnungsvermittlung
Wohnraumakquise – Vermieterservice
27
27
Wohnformen
32
Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln
32
29
30
30
31
Seite 5
Die fünf Pilotprojekte des Kölner Fördermodells
Mehrgenerationenwohnen
Fazit und Ausblick
Barrierefreier Wohnraum,
Bestand und Entwicklung
Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen
33
36
36
37
Wohngeld
38
Bedeutung des Wohngeldes
Organisation der Kölner Wohngeldstelle
Aufgabenschwerpunkte
Ausblick
38
38
38
39
Wohnungserhaltung
40
Wohnungsaufsicht
Mietpreiskontrolle
Mietpreisüberhöhung
Mietwucher
40
41
41
42
Wohnungsbestandsverwaltung
43
Bestands- und Besetzungskontrolle
Maßnahmen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen
Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte
Freistellungen
Freistellungsquoten zur Strukturverbesserung
Zweckentfremdungen
Zustimmung zu nicht geförderten
Modernisierungen
Mietpreisüberprüfungen
Umwandlungen von Miet- in
Eigentumswohnungen
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Umgewandelte geförderte Wohnungen
Ausblick
43
44
44
45
45
46
Imageverbesserung
Hintergründe und Maßnahmen
Rheinische Immobilientage
46
46
46
47
47
48
WOWEX
Seniorenmesse
plan10
Expo Real
Stadtinformationskampagne
Fachvorträge
Haus- und Wohnen
Ausblick
50
51
51
53
54
54
54
54
Kooperationspartner Mieterverein Köln
55
Rekordjahr 2010
Mehr als 60.000 Mitglieder im Mieterverein Köln
Kölner Mietrechtsgespräch
Aus der Rechtsabteilung
Ausblick 2011
Förderung von Mietwohnungen mit Mitteln
des Landes Nordrhein-Westfalen
Neuer Web-Auftritt
55
55
55
55
56
56
56
Kooperationspartner
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein
57
2010 – das Jahr nach der Krise
57
Kooperationspartner GAG
59
Energie- und Umweltbewusstsein
Modernisierung Görlinger Zentrum
Auferstehungskirche
Grüner Weg
Carlswerkquartier
59
60
60
61
61
Medienberichte
62
Organigramm Amt für Wohnungswesen
71
Servicerufnummern
71
49
49
49
Seite 6
Bevölkerungs- und Wohnungsdaten
Bevölkerungs- und Wohnungsdaten jeweils am 31.12. eines Jahres
Indikatoren
2000
2001
2002
Einwohner
1.017.721
1.019.049
1.020.116
Haushalte
513.261
514.268
515.761
516.838
523.733
528.823
531.290
532.513
530.429
531.197
Bevölkerung in
Haushalten
997.605
999.805 1.001.228
999.306
1.001.637
999.441
1.001.142
1.001.770
997.594
990.035 1.007.567
Durchschnittliche
Haushaltsgröße
2003
2004
2005
1.020.603 1.022.627
2006
2007
1.023.101 1.024.346 1.025.094
2008
2009
2010
1.019.328 1.020.303 1.027.504
537.017
1,94
1,94
1,94
1,93
1,91
1,89
1,88
1,88
1,88
1,88
1,88
518.530
519.622
521.652
523.852
526.798
528.693
530.961
532.932
535.391
537.666
539.730
89.056
89.583
90.289
90.774
91.609
92.225
92.824
93.425
94.205
94.835
95.584
Wohnfläche/
Einwohner
35,83
35,94
36,11
36,30
36,51
36,69
36,89
37,07
37,55
37,75
37,71
Durchschnittliche
Wohnfläche/WE
70,34
70,49
70,60
70,72
70,90
71,00
71,20
71,30
71,50
71,63
71,79
Baugenehmigungen
2.351
2.632
2.949
2.795
2.685
3.184
3.072
4.146
2.544
2.339
3.604
Fertigstellungen
3.909
2.122
2.831
2.491
3.267
2.306
2.881
2.538
3.215
2.798
2.746
Abgeschlossenheits­
bescheinigungen
5.159
5.128
4.269
5.062
5.255
4.285
4.735
4.931
2.887
2.008
2.258
Geförderte Wohnun­
gen inkl. Eigentums­
maßnahmen
67.466
66.337
64.482
62.573
59.279
56.346
52.354
48.925
46.845
44.610
43.596
Anteil der geförder­
ten Wohnungen in %
13,01
12,77
12,36
11,94
11,25
10,66
9,86
9,18
8,75
7,99
7,76
Bewilligung von
Mietwohnungen
976
446
801
371
518
607
802
833
471
897
642
Bewilligung von
Eigentumsmaß­
nahmen
147
221
269
293
348
320
274
300
374
379
308
Investive
Bestandsförderung*
1.530
1.055
4
52
4
3
*266
*275
*4
*48
2
Vermittlungsanträge
(jährlich)
19.026
18.728
18.780
18.711
18.712
17.967
16.635
14.560
15.363
15.998
16.306
Vermittlungsanträge
(Stichtag)
10.783
12.506
12.005
12.347
11.954
11.201
10.813
9.441
9.614
10.135
10.797
5.988
5.760
4.997
5.225
5.166
5.078
4.656
4.152
4.116
3.705
3.658
Wohnungen
WE in Ein-/
Zweifamilienhäuser
bezogene WE
1. Förderweg
*Programmänderung – bis 2004 Modernisierungsförderung, WE = Wohneinheiten
Quelle: Amt für Wohnungswesen, Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Seite 7
Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen
Gesetzeslage
Mit dem am 01.01.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur
Förderung und Nutzung von Wohnraum in NordrheinWestfalen (WFNG NRW) hat der Landesgesetzgeber von
der durch die Förderalismusreform übertragenen Kom­
petenz Gebrauch gemacht und die soziale Wohnraum­
förderung in Nordrhein-Westfalen auf eine neue gesetz­
liche Grundlage gestellt. Das WFNG NRW trat an die
Stelle des Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes.
Es berücksichtigt die landesspezifischen Gegebenheiten
und wird den besonderen gesellschaftlichen Anforde­
rungen an eine wirksame soziale Wohnraumförderung
und den künftigen Anforderungen der unterschiedli­
chen Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen besser
gerecht als das bisherige Bundesrecht.
In diesem Zusammenhang ist auch das Gesetz zur Auflö­
sung der Wohnungsbauförderungsanstalt NRW (WfaAuflösungsgesetz) sowie die Änderung des Gesetzes
über die NRW.BANK in Kraft getreten. Hierdurch wurde
das 18,5 Milliarden Euro umfassende Landeswohnungs­
bauvermögen auf die NRW.BANK übertragen. Gleichzei­
tig wurde die Zweckbestimmung für die soziale Wohn­
raumförderung aufgehoben. Es wird sich in Zukunft
zeigen, wie sich das auf die Wohnungsförderungspro­
gramme auswirken wird.
Für die tägliche Praxis waren 2010 das Wohnraum­
förderungsprogramm (WoFP 2010), die Wohnraum­
förderungsbestimmungen (WFB), die Richtlinie „Be­
standsInvest“ sowie die Bestimmungen zur Förderung
von Wohnraum für Menschen mit Behinderung (BWB)
relevant.
Die Bestimmungen regeln allgemeine Fördergrundsätze,
Fördervoraussetzungen, Förderbeträge, Verfahrens­
grundsätze und mehr. Die Stadt Köln als Bewilligungs­
behörde wendet diese Bestimmungen im Rahmen einer
weisungsgebundenen Pflichtaufgabe an. Hierfür erhält
sie entweder Mittelkontingente, oder die Mittel werden
projektgebunden zugewiesen.
Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag
Um auch städtische Ressourcen effizient einsetzen zu
können, hat der Rat von der Verwaltung mehr Trans­
parenz zum Bedarf an preisgünstigen Wohnungen
eingefordert. Daraufhin hat die Verwaltung nach dem
Zusammentragen vieler Parameter in der sogenannten
Faktenanalyse Aussagen zur Angebotsentwicklung und
Bedarfseinschätzung gemacht. Als Ergebnis hat der Rat
in seiner Sitzung am 02.02.2010 das Handlungskonzept
Preiswerter Wohnungsbau beschlossen und die Verwal­
tung beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass
jährlich mindestens 1.000 geförderte Mietwohnungen
sozialraumverträglich finanziert und errichtet werden
können.
Versorgungsbeitrag des geförderten Wohnungsbaus
Verkannt werden sollte nicht, dass längst nicht alle der
rund 50.000 in unterschiedlichsten Systemen geförder­
ten Wohnungen noch preisgünstig sind (darin enthalten
sind selbstgenutztes Wohneigentum – 4.700 WE – Miet­
wohnungen Einkommensgruppe „A“ – 40.800 WE – und
Einkommensgruppe „B“ – 4.500 WE –). Andererseits
können auch Wohnungen, die eine Mietpreisbindung
nicht mehr haben, durch die rechtlichen Beschrän­
kungen bei Mieterhöhungen nach dem bürgerlichen
Gesetzbuch noch preisgünstig sein. Auch Wohnungen
für bestimmte Gruppen können preisgünstig sein, z. B.
Genossenschaftswohnungen, ferner Wohnungen mit
„Defiziten“. Deutlich wird die Schwierigkeit das Angebot
an preiswerten Wohnungen genau zu quantifizieren.
Aber selbst wenn dies gelingt, bleibt offen, wie viele
preisgünstige Wohnungen von Mieterinnen und Mietern
mit höherem Einkommen legal „blockiert“ werden. Un­
strittig dürfte allerdings aufgrund der zuvor genannten
Parameter sein, dass das Angebot bei weitem nicht dem
Bedarf gerecht wird.
Wohnraumförderung – der „Königsweg“ von gestern
und für heute
Den geförderten Wohnungsbau gibt es seit mehr als
60 Jahren. Er basiert auf privatwirtschaftlichem En­
gagement, kombiniert mit staatlicher Förderung. Die
Zielsetzungen waren in dieser Zeit auf die jeweiligen
gesellschaftlichen Bedürfnisse abgestellt. Der geförderte
Wohnungsbau hat sich im Laufe der Zeit zu einer moder­
nen Wohnraumförderung weiterentwickelt. Sie reagiert
auf veränderte wirtschaftliche und soziale Verhältnisse,
ist praxisfreundlich, sozial ausgewogen und marktorien­
Seite 8
tiert. Stets führte und führt die staatliche Förderung zu
limitierten Mieten für Haushalte mit kleineren Einkom­
men. Insofern war und ist die Wohnraumförderung ein
Königsweg für die Bereitstellung und Verteilung preis­
günstigen Wohnraums.
Die permanente Weiterentwicklung der Wohnraum­
förderung sichert ihren dauerhaften Bestand. Sie war
zudem Vorreiter für viele Innovationen, die heute zum
Standard geworden sind. Möglich war dies nur durch
austarierte Förderkonditionen des Landes.
Auch das Amt für Wohnungswesen war 2010 sehr aktiv,
um Image und Akzeptanz der Wohnraumförderung zu
verbessern und vor allem knappe Grundstücksressour­
cen für diesen Zweck zu mobilisieren.
Das Wohnraumförderungsprogramm NRW
Das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP) 2010
– legte Schwerpunkte und Ziele für das Programmjahr
fest
– bestimmte den finanziellen Umfang, die Art der Fi­
nanzierung sowie die Verteilung der Fördermittel auf
einzelne Programmpunkte
– machte grundlegende Vorgaben für einzelne Förder­
instrumente.
– den Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für die
Entwicklung innovativer Lösungsansätze im Mietwoh­
nungsbau und im selbstgenutzten Wohneigentum im
Sinne des experimentellen Wohnungsbaus zu nutzen.
Diese Antworten bestanden neben speziellen Pro­
grammpunkten, unter anderem im experimentellen
Wohnungsbau, in zusätzlichen finanziellen Anreizen. Für
eine Antwort auf die Frage nach dem Auseinanderdriften
der Mietwohnungsmärkte in NRW wird festgehalten,
dass die landesweit unterschiedliche Bedarfslage für
preisgünstige Wohnungen 2010 nicht überrascht hat.
Zur Bestimmung der erforderlichen Förderintensität
(Kostenniveau) und des Förderbedarfs (Bedarfsniveau)
in den Kommunen für den Neubau und den Bestand
des Miet- und Eigentumswohnungsmarktes dienen
gutachterliche Erkenntnisse. Die Grundlagen für eine
marktorientierte Förderung bilden das vom Institut F+B
in Hamburg, im Auftrag des Ministeriums für Bauen und
Verkehr (heute: Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr NRW), erstellte Gutachten
zur „Optimierung der Gebietskulissen für die regionale
Differenzierung der Wohnraumförderung in NRW“.
Dieses baut auf den Ergebnissen der um soziale Aspekte
und Kostenfragen erweiterten Pestel-Studie „Woh­
nungsmarktabgrenzungen“ auf. Demnach war und
bleibt Köln Schwerpunkt des Förderbedarfs.
Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms 2010
Die Landesregierung hat für das Wohnraumförderungs­
programm 2010 folgende Leitziele beschlossen:
– der mit der Alterung der Bevölkerung einhergehenden
Veränderung der Nachfrage das Konzept eines gene­
rationsgerechten (demografiefesten) Wohnungsbaus
entgegenzusetzen
– der Heterogenität der regionalen und lokalen Woh­
nungsmärkte und ihrer prognostizierten Entwicklung
durch Standort angepasste, integrative Förderstrate­
gien Rechnung zu tragen
– auch auf die Anpassungsbedarfe im Wohnungsbe­
stand aufgrund von veränderten Haushaltsstrukturen
und Nutzungsanforderungen durch entsprechende
Förderangebote einzugehen
– die Klimaoffensive für mehr Klimaschutz im Woh­
nungsbau und für die Einsparung von Wohnnebenkos­
ten fortzusetzen
Der Finanzierung der Wohnraumförderung diente im
Berichtsjahr überwiegend das Landeswohnungsbauver­
mögen. Es besteht aus einem revolvierenden Fonds, der
über Jahre angesammelt wurde. Damit dieses Vermögen
nicht aufgezehrt wird, erfolgt die Mittelvergabe aus­
schließlich in Form von zinsgünstigen Darlehen. 2010
stand landesweit 1 Milliarde Euro (79 Mio. € Kompensa­
tionszahlungen des Bundes für neue Förderungen und
921 Mio. € Mittel der NRW.BANK) zur Umsetzung des
WoFP zur Verfügung, davon alleine 500 Millionen Euro
für die Eigentumsförderung.
Fördergegenstände und Förderkonditionen des
Landes 2010
Sowohl die Fördergegenstände als auch die Förderkon­
ditionen gehen in Kurzform aus den folgenden beiden
Darstellungen hervor. Sie dienen als erste Information
für Investoren und Selbstnutzer. Beim Bau von Mietwoh­
nungen wird auf den Renditevergleich „gefördert“ und
„freifinanziert“ hingewiesen (Seite 11).
Seite 9
Soziale Wohnraumförderung
Neuschaffung von Mietwohnungen in einem neuen selbständigen Gebäude und Mieteinfamilienhäusern
Ziel:
Schaffung von Wohnraum in der sozialen Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten für Wohnungs­
suchende mit Wohnberechtigungsschein sowie am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungskreise
wie: Alte Menschen, Behinderte, kinderreiche Haushalte und Alleinerziehende.
Antragsberechtigt:
Investoren/Bauherren mit der erforderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
Gefördert werden:
Neubau von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen, die neu geschaffen
werden.
Bei Belegung mit Mietern der Einkommengruppe A
(= Personen mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG)
Art und Höhe
der Förderung:
Wohnungsgröße
Darlehensgrundbetrag
zusätzliches Darlehen
35 – 62 qm
1.400,00 € je qm maximal
5.000 € je Whg.
größer als 62 qm
1.400,00 € je qm maximal
Zusatzdarlehen für Aufzüge
2.100,00 €/Whg. (max. 46.200,00 € je Aufzug)
Zusatzdarlehen für Mieteinfamilienhäuser von 10.000 € je Haus
Weitere Zusatzdarlehen (zum Beispiel Aufbereitung von Brachflächen) sind möglich.
Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe B
(= Personenkreis mit einem Einkommen von max.. 40 % über die Grenzen des § 13 WFNG hinaus)
Wohnungsgröße
Darlehensgrundbetrag
zusätzliches Darlehen
35 – 62 qm
885,00 € je qm
2.000 € je Whg.
größer als 62 qm
885,00 € je qm
Zusatzdarlehen für Aufzüge
2.100,00 €/Whg. (max. 46.200,00 € je Aufzug)
Zusatzdarlehen für Mieteinfamilienhäuser von 10.000 € je Haus
Weitere Zusatzdarlehen (zum Beispiel Aufbereitung von Brachflächen) sind möglich.
Darlehenskonditionen:
Wesentliche
Bedingungen:
0,5 % Zinsen (für die Dauer der Bindung)
6,0 % Zinsen maximal (nach Ablauf der Bindung)
1,0 % Tilgung
0,5 % lfd. Verwaltungskostenbeitrag
0,4 % einmaliger Verwaltungskostenbeitrag
Bau­ oder Erbbaugrundstück; 20 % Eigenleistung; Standortqualität; nicht mehr als 4 Vollgeschosse +
Staffel­ oder Dachgeschoss, Barrierefreiheit, Bonität etc.; kein Baubeginn und keine Auftragsvergaben vor
Bewilligung, mind. 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche.
Vorbehalt für Mieter mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG für die Einkommens­
gruppe A und für die Einkommensgruppe B bis 40% über die Einkommensgrenze.
Zweckbindung 15 Jahre oder 20 Jahre
Einkommensgruppe A: 5,10 €/qm/mtl. zuzüglich Betriebskosten
Miete:
Einkommensgruppe B: 6,20 €/qm/mtl. zuzüglich Betriebskosten
Bei Erreichen des Passivhausstandards Erhöhung um jeweils 0,30 €/qm/mtl.
Zulässige Mieterhöhung: 1,5 % jährlich vom Ursprungsbetrag
Belegungsrechte
Einkommensgruppe A: 15 oder 20 Jahre – Besetzungsrecht oder nach Vereinbarung
Einkommensgruppe B: 15 oder 20 Jahre – allgemeine Belegungsbindung
Rechtl. Grundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderungs­
bestimmungen NRW (WFB), Einkommensermittlungserlass, Wohnflächenverordnung (WoFIV)
Information und
Beratung:
Amt für Wohnungswesen,
Ottmar­Pohl­Platz 1, 51103 Köln
Weitere
Informationsquellen:
Wohnungsbauförderungsanstalt NRW (Wfa)
Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV)
Stand: 02/2010
Verwaltung: Herr Sieven,
Technik: Herr Mölleken,
www.nrwbank.de
www.mbv.nrw.de
Tel. 0221/221­24276
Tel. 0221/221­24139
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Soziale Wohnraumförderung
Förderung selbstgenutzten Wohnraums
Ziel:
Bildung von Wohneigentum für Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit einer
Behinderung von wenigstens 50 %
Antragsberechtigt:
– Haushalte mit mind. 1 Kind, dass die Voraussetzungen gem. § 32 I­V EStG erfüllt oder nach ärztl.
Bescheinigung/Mutterpass erwartet wird
– Haushalte mit mindestens 1 schwerbehinderten Person
Gefördert werden:
Neubau, Ersterwerb, Erwerb bestehenden Wohnraums (Eigenheim, Eigentumswohnung) – die u. g. Beträ­
ge beziehen sich auf neue Objekte – für Bestandsimmobilien reduziert sich der Betrag auf 60% (bzw. 70%,
wenn der Bauantrag nach 1995 gestellt wurde). Das Starterdarlehen wird jeweils in voller Höhe gewährt.
Modell A
Art und Höhe
der Förderung:
Modell B
Grundbetrag
Kinderbonus je Kind
Stadtbonus
Starterdarlehen
(nur Modell A)
75.000,00 €
5.000,00 €
25.000,00 €
12.000,00 €
Grundbetrag
Kinderbonus je Kind
Stadtbonus
55.000,00 €
5.000,00 €
25.000,00 €
zusätzliches Darlehen für Schwerbehinderte bis höchstens 20.000,00 €
Darlehenskonditionen:
Modell A
Modell B
(innerhalb der Einkommensgrenze des § 13 WFNG)
zinsfrei
Verwaltungskosten 0,5%
Tilgung 1 %
(Überschreitung der Einkommensgrenze gem. § 13
WFNG bis zu 40 %)
Zinssatz: 2%
Verwaltungskosten 0,5%
Tilgung 1 %
(Tilgung bei Erwerb von vorhandenem Wohnraum 4 %)
Einhaltung der Einkommensgrenzen, Tragbarkeit der Belastung, Eigenleistung von 10 % (davon mind. 5 %
Eigenkapital), Bankdarlehen mit mindestens 10­jähriger Zinsfestschreibung und mindestens 1 % Tilgung
Wesentliche
Bedingungen:
Einhaltung der ENEV 2009 oder des „KfW­60­Standards alt“
Familiengerechtes und gesundes Wohnen (ausreichende Zimmergrößen, emissionsfrei bzgl. Lärm­ oder
Baustoffbelastung, baugenehmigter Wohnraum, angemessene Kosten pro qm) gem. Anlage 1 WFB
Rechtl. Grundlagen
Information und
Beratung:
Weitere
Informationsquellen:
Stand: 02/2010
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW), Wohnraumförderungs­
bestimmungen NRW (WFB), Einkommensermittlungserlass, Wohnflächenverordnung (WoFIV)
Amt für Wohnungswesen,
Ottmar­Pohl­Platz 1, 51103 Köln
Verwaltung:
Technik:
Wohnungsbauförderungsanstalt NRW (Wfa)
Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV)
Herr Sieven,
Tel. 0221/ 221­24276
Herr Mölleken,
Tel. 0221/ 221­24139
www.nrwbank.de
www.mbv.nrw.de
Seite 11
Beispielhafte Berechnung der zu erwartenden Rendite in Abhängigkeit von den Gesamtkosten
Gesamt­
kosten
20% EK
Darlehen
Land
je qm 1)
Bank­
darlehen
4,50%
1.900,00 €
380,00 €
1.400,00 €
14,00 €
5,40 €
2.000,00 €
400,00 €
1.400,00 €
200,00 €
14,00 €
9,00 €
2.100,00 €
420,00 €
1.400,00 €
280,00 €
14,00 €
12,60 €
1.400,00 €
360,00 €
14,00 €
16,20 €
1.400,00 €
440,00 €
2.200,00 €
2.300,00 €
440,00 €
460,00 €
14,00 €
19,80 €
520,00 €
480,00 €
1.400,00 €
14,00 €
23,40 €
2.500,00 €
500,00 €
1.400,00 €
600,00 €
14,00 €
27,00 €
2.600,00 €
520,00 €
1.400,00 €
680,00 €
14,00 €
30,60 €
1.400,00 €
760,00 €
14,00 €
34,20 €
540,00 €
Kosten
qm/jährl.
Erträge 2)
qm/jährl.
EKRendite
in %
Zum Vergleich:
EK-Rendite in % ohne Förderung bei
8 € Miete
9 € Miete
10 € Miete
120,00 €
2.400,00 €
2.700,00 €
Verw.­
kosten
Mietaus­
fallwagnis
12,00 €
31,40 €
61,20 €
7,84
4,11
7,26
10,42
12,00 €
35,00 €
61,20 €
6,55
3,00
6,00
9,00
12,00 €
38,60 €
61,20 €
5,38
2,00
4,86
7,71
12,00 €
42,20 €
61,20 €
4,32
1,09
3,82
6,55
12,00 €
45,80 €
61,20 €
3,35
0,26
2,87
5,48
12,00 €
49,40 €
61,20 €
2,46
–0,50
2,00
4,50
12,00 €
53,00 €
61,20 €
1,64
–1,20
1,20
3,60
12,00 €
56,60 €
61,20 €
0,88
–1,85
0,46
2,77
12,00 €
60,20 €
61,20 €
0,19
–2,44
–0,22
2,00
1) Zusatzdarlehen für kleine WE, Aufzug u.a. unberücksichtigt · 2) Keine Einnahmen für Garagen angesetzt
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Klimaschutz und Einsparung von Wohnnebenkosten
Die Landesförderung hatte mit dem WoFP 2009 im
Vorgriff auf die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV
2009) bei der Förderung des Neubaus den KfW 60-Stan­
dard vorgeschrieben. Damit ging die soziale Wohnraum­
förderung mit hohen energetischen Standards voran und
half der Wohnungswirtschaft bei der Anpassung und
Vorbereitung hierauf. Mit der endgültigen Einführung
der EnEV 2009 wurde im Jahr 2010 bei der Regelförde­
rung auf zusätzliche Vorgaben zum Energiestandard der
Gebäude verzichtet.
Mietwohnungspotentiale, die hier für eine Förderung
in Betracht kamen, bei etwa 6 % des Gesamtbestandes
liegen. Zur Erreichung klimapolitischer Ziele ist dies ein
bescheidener Beitrag, der aber durch weitere Förderpro­
gramme außerhalb der Wohnraumförderung des Landes
ergänzt wird, z. B. durch Mittel der Kreditanstalt für
Wiederaufbau.
Blickwinkel Demografischer Wandel
Für den Neubau von Mietwohnungen, die den Standard
von „Passivhäusern“ erreichen, wurde im Rahmen der
Klimaoffensive auch im Jahr 2010 wieder ein besonderer
Anreiz geschaffen. Wegen der möglichen Einsparungen
im Energieverbrauch für die Mieter wurde den Investo­
ren eine um 0,30 €/qm Wohnfläche erhöhte Bewilli­
gungsmiete, d. h. Netto/Kaltmiete genehmigt. So wird
ein Teil des Einsparpotientials zum Anschub von Investiti­
onen genutzt.
Im Mietwohnungsneubau dominiert bei den Investoren
die Universalwohnung, die für unterschiedlichste Nach­
frager nutzbar ist. Barrierefreiheit ermöglicht älteren
Menschen eine optimale Nutzung bei weitestgehend
selbständiger Lebensführung. Haushalten mit Kindern
wird die Nutzung der Wohnung durch Barrierefreiheit
wesentlich erleichtert. Was den Standort angeht beste­
hen allerdings des Öfteren unterschiedliche Präferenzen
bei diesen Nutzergruppen. Dennoch ist eine gemein­
schaftliche Nutzung der geförderten Wohnungen durch
mehrere Generationen der Regelfall, wenn die unter­
schiedlichen Grundrisse der Wohnungen dies erlauben.
Weitere Förderangebote betrafen ausschließlich den
bereits geförderten Wohnungsbestand (Eigenheime
und Mietwohnungen), wobei Hochhäuser von einer
Förderung ausgeschlossen waren. In Köln dürften die
Bei Bedarf können für ältere Menschen ambulante
Betreuungsleistungen organisiert werden. Diese Mög­
lichkeit besteht auch, wenn sogenannte Gruppen­
wohnungen für gemeinschaftliches Wohnen älterer,
Seite 12
pflegebedürftiger oder behinderter
Menschen gefördert werden. Ebenso
kann eine in Mietwohnungsbestände
eingebettete stationäre Pflegeein­
richtung gefördert werden. Nähere
Ausführungen erfolgen im Kapitel
„Wohnformen“.
Eine Ergänzung familiengerechten Wohnens stellt die Eigentumsförderung
sowie die Förderung von Mieteinfamilienhäusern dar. Mit diesen Angeboten
können auch Haushalte mit Kindern in der Stadt gehalten werden mit ent­
sprechenden Auswirkungen auf den demografischen Wandel.
Wohnungsangebot
Wohnungsbestand in Köln
Zum 31.12.2010 verfügte Köln über
539.730 Wohnungen. Gegenüber
2009 ist der Wohnungsbestand also
um 2.064 Einheiten (Fertigstellungen
minus Abgänge) angestiegen.
Geförderte Wohnungen in Köln
Bestandsentwicklung der geförderten Mietwohnungen
(Einkommensgruppe A)
in Tsd.
80
70
39.375
39.830
41.398
42.360
42.880
45.086
47.141
50.319
54.180
56.808
59.818
60
Dagegen ist, wie das nebenstehen­
de Schaubild zeigt, der Bestand an
Prognose
50
preisgünstigen geförderten Woh­
40
nungen trotz Neuförderungen weiter
30
zurückgegangen. Dieser Trend wird
sich alleine aufgrund der planmä­
20
ßigen Bindungsausläufe in erhebli­
10
chem Umfang weiter fortsetzen. In
der Prognose für die kommenden
0
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Jahre sind die erst mit Bezugsfertig­
Quelle: Amt für Wohnungswesen
keit in den Bestand kommenden neu
geförderten Wohnungen noch nicht
geförderte
berücksichtigt. Neu Entwicklung
Geförderte Wohnungen und Gesamtwohnungsbestand im Vergleich
des Woh­
geförderten
Mietwohnungsbaus – Typ A –
nungen stehen den Wohnungsu­
zum Gesamtwohnungsbestand
chenden in der Regel somit erst nach
Entwicklung des geförderten Wohnungsbaus –Typ A –
etwa zwei Jahren zur Verfügung.
zum Gesamtwohnungsbestand
Aus den Bewilligungsjahren ab 2005
500.000
wurden 804 Mietwohnungen im
Jahre 2010 bezugsfertig. Bereits eine
400.000
Kompensation des Bestandesverlus­
300.000
12,6
11,9
tes durch Neuförderung muss aber
11,3
10,7
9,9
9,2
8,7
8,0
200.000
aus heutiger Sicht ausgeschlossen
7,8
werden. Der Anteil der geförderten
100.000
Wohnungen am Gesamtwohnungs­
0
bestand hat sich dadurch erneut
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
verringert. Aus der Kartendarstellung
Wohnungen gesamt
geförderte Wohnungen
auf der nächsten Seite wird deutlich,
Anteil in % am Gesamtwohnungsbestand
dass die preisgünstigen geförderten
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Wohnungen sehr ungleich über das
Stadtgebiet verteilt sind.
Seite 13
Verteilung der Wohnungen auf die Stadtbezirke
Wohnungen 31.12.2010 in Köln
(
25.335
73,74%
8.387
24,41%
636
1,85%
)
4.560
6.850
12,62%
331
0,61%
Ehrenfeld
(54.291)
77.420
98,67%
819
1,04%
221
0,28%
472
91,56%
65.209
89,19%
7,65%
7.241
9,90%
662
0,91%
0,79%
493.362 = 191,41%
79.593
97,18%
135
2,65%
0,16%
Innenstadt
(81.902)
48.722
42.360 = 107,85%
4.008 = 100,74%
Mülheim
(73.112)
Nippes
(59.641)
2.174
Lindenthal
(78.460)
davon: nicht geförderte Wohnungen
geförderte Eigentumsmaßnahmen
inklusive vereinbarte Förderung
54.609
86,77%
539.730 = 100,00 %
geförderte Mietwohnungen
inklusive vereinbarte Förderung
Chorweiler
(34.358)
47.110
Wohnungen gesamt
47.878
86,40%
6.960
12,56%
576
1,04%
Kalk
(55.414)
47.486
92,27%
95,37%
3.370
6,55%
3,91%
606
1,18%
1.999
369
0,72%
Rodenkirchen
(51.090)
Porz
(51.462)
Quelle: Amt für Wohnungswesen und Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Kaum Leerstände und geringe Fluktuation
Geringe Leerstands- und Fluktuationsquoten gelten als
Indikatoren für eine Anspannung des Wohnungsmarktes
mit einer Tendenz zum Vermietermarkt und steigenden
Mieten.
Auf gesicherte Erkenntnisse hierzu kann nur aus der Ver­
waltung des geförderten Wohnungsbestandes zurück­
gegriffen werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass
die Entwicklung des freifinanzierten Wohnungsmarktes
in Köln tendenziell gleich oder allenfalls geringfügig ab­
weichend verläuft. Im geförderten Wohnungsbau ist die
Leerstandsquote selbst in weniger gefragten Wohnlagen
auf dem Stand einer zu vernachlässigenden Größenord­
nung (1,60 %) geblieben, was auf eine sich manifestieren­
de Anspannung dieses Teilmarktes hindeutet.
Hierfür spricht auch die anhaltend geringe Fluktua­
tionsquote mit knapp über 8,08 %. Vom Höhepunkt
der Marktentspannung in den Jahren 1997/1998 mit
einer durchschnittlichen Quote von über 9 % hat sich
der Abwärtstrend fortgesetzt. Wer eine preisgünstige
Wohnung gemietet hat, gibt sie nur aus besonders drin­
genden Gründen wieder auf. Einem geringen Angebot
an frei werdenden und neu entstehenden Wohnungen
dieses Segments steht die steigende Nachfrage gegen­
über.
Seite 14
Wohnungsnachfrage
Einwohner und Haushalte in Köln
Prognose zur Bevölkerungs- und Haushalts­
entwicklung
Am 31.12.2010 lebten in Köln 1.027.504 Einwohner mit
Haupt- oder Nebenwohnsitz und es gab 537.017 Haus­
halte. Die durchschnittliche Haushaltsgröße hat sich mit
1,88 Personen gegenüber 2009 nicht verändert. 2009
bestand die Hälfte der Kölner Haushalte aus Einzelperso­
nen. Die Entwicklung der Einwohnerzahl seit 2000 sowie
die Haushaltsgrößen 2010 sind den folgenden Schaubil­
dern zu entnehmen.
Einwohnerzahl 2000 – 2010
1.030.000
Einwohner insgesamt
1.020.000
Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose des Amtes
für Stadtentwicklung und Statistik bleibt Köln Wachs­
tumsstadt – auch in den kommenden Jahren steigt die
Einwohnerzahl moderat weiter. Es wird erwartet, dass
Köln im Jahr 2020 eine Einwohnerzahl von über 1,032
Millionen erreichen wird. Zwischen 2020 und 2025 soll
die Einwohnerzahl nahezu stabil bleiben und nur mini­
mal auf 1.031.800 zurückgehen. Die Projektion für die
dann folgenden zehn Jahre geht weiterhin von einer sta­
bilen Bevölkerungsentwicklung aus und sieht die Stadt
Köln bis zum Jahr 2035 bei 1,030 Millionen Einwohnern
(1.029.700). Die neue statistische Einwohnervorausbe­
rechnung attestiert Köln somit auf lange Sicht modera­
tes, aber stabiles Wachstums.
1.010.000
1.027.504
1.020.303
1.019.328
1.025.094
1.024.346
1.023.101
1.022.627
1.020.603
1.020.100
1.019.049
990.000
1.017.721
1.000.000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Anmerkung: Grund für den Einwohnerverlust im Jahre 2008 war eine Bereinigung des Einwoh­
nermelderegisters; ausgelöst durch die erstmalige Vergabe einer bundeseinheitlichen SteuerIdentifikationsnummer kam es in erheblichem Umfang zu „Abmeldungen von Amts wegen“.
Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Haushaltsgrößen 2010
4-PersonenHaushalte
7,7%
Haushalte mit 5
und mehr Personen
3,4%
3-PersonenHaushalte
11,3%
1-PersonenHaushalte
50,3%
2-PersonenHaushalte
27,4%
Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der Haushalte eine
maßgebliche Größe. Nach der aktuellen Haushaltspro­
gnose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik
wird erwartet, dass die Zahl der Haushalte bis 2025 um
11.000 von 531.200 im Jahr 2009 auf 542.500 ansteigen
und bis zum Ende der Prognose im Jahr 2035 nur gering­
fügig um 300 auf 542.200 zurückgehen wird. In dieser
Zeit wird die durchschnittliche Zahl der zu einem Haus­
halt gehörenden Familienmitglieder von zurzeit 1,88 auf
1,85 zurückgehen. Von daher ist zu erwarten, dass der
Wohnungsbedarf wegen der Zunahme der Haushalte bei
ansteigender Bevölkerungszahl weiterhin bestehen wird.
Grundsätzliches Ziel muss es deswegen bleiben, ein aus­
reichendes Angebot an Wohnungen – als Mietwohnung
oder als Wohneigentum – bereitzustellen.
Seite 15
Bevölkerungsprognose für die Stadt Köln bis 2035
Quelle: Stadt köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Statistisches Informationssystem
Entwicklung der Haushalte 2005 bis 2035
Jahr
Haushalte insge­
samt
Zahl der Personen im Haushalt
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
Personen je
Haushalt
absolut
2005
528.823
263.176
143.491
63.333
41.352
17.471
1,89
2006
531.290
265.825
143.747
63.097
41.168
17.453
1,88
2007
532.513
268.433
143.769
60.752
41.335
18.224
1,88
2008
530.429
266.978
143.706
60.664
41.039
18.042
1,88
2009
531.197
265.587
146.680
60.296
40.695
17.939
1,88
2010
537.017
270.055
147.314
60.431
41.111
18.106
1,88
2015
540.600
274.500
148.400
59.800
40.100
17.800
1,86
2020
542.100
274.300
151.300
59.300
39.500
17.600
1,86
2025
542.500
273.500
153.800
58.800
39.000
17.300
1,86
2030
542.100
272.300
155.700
58.300
38.600
17.100
1,85
2035
542.200
271.700
157.500
57.800
38.200
17.000
1,85
2005
100
49,8
27,1
12,0
7,8
3,3
–
2006
100
50,0
27,1
11,9
7,7
3,3
–
in %
2007
100
50,4
27,0
11,4
7,8
3,4
–
2008
100
50,3
27,1
11,4
7,7
3,4
–
2009
100
50,0
27,6
11,4
7,7
3,4
–
2010
100
50,3
27,4
11,3
7,7
3,4
–
2015
100
50,8
27,5
11,1
7,4
3,3
–
2020
100
50,6
27,9
10,9
7,3
3,2
–
2025
100
50,4
28,4
10,8
7,2
3,2
–
2030
100
50,2
28,7
10,8
7,1
3,2
–
2035
100
50,1
29,1
10,7
7,0
3,1
–
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtenwicklung und Statistik
Seite 16
Wohnkosten
Kölner Mietspiegel
Der „Kölner Mietspiegel“ (KMSP)
dient als Richtlinie zur Ermittlung
beziehungsweise Bestimmung der
ortsüblichen Vergleichsmiete für
finanzierte Wohnungen. Geförderte
Wohnungen sowie Einfamilienhäuser
und Kleinappartements (unter 30
Quadratmetern (qm) Wohnfläche)
werden hierin nicht abgebildet.
Der Mietspiegel bietet den Mietpar­
teien eine Orientierungsmöglich­
keit zur Vereinbarung einer nach
Lage, Ausstattung und Zustand
der Wohnung und des Gebäudes
angemessenen Miete. Vor Gericht
dient er oftmals als Instrument für
die Prüfung der Rechtmäßigkeit von
Mieterhöhungsverlangen und bei
den Kommunalverwaltungen als
Grundlage für die Überprüfung der
Mieten nach § 5 Wirtschaftsstrafge­
setz (Mietpreisüberhöhungen) und
weiteren Vorschriften.
Wir unterscheiden den qualifizierten
von dem einfachen Mietspiegel.
Der qualifizierte Mietspiegel besitzt
gegenüber dem einfachen den Vor­
teil, dass im gerichtlichen Verfahren
widerlegbar vermutet wird, dass
die darin bezeichneten Entgelte die
ortsübliche Vergleichsmiete wieder­
geben. Dieser Vorteil kommt in Köln
aber nicht zum Tragen, da der für
Köln geltende einfache Mietspiegel
bei den ansässigen Gerichten einen
hohen Stellenwert genießt und in
Mieterhöhungsverfahren sowie im
Ordnungsrecht von den Gerichten
anerkannt ist. Insofern benötigt Köln
derzeit keinen in der Erstellung und
Fortschreibung kostenintensiven
qualifizierten Mietspiegel.
Seite 17
Aufbau und Struktur des KMSP
können dem hier abgebildeten Miet­
spiegel 2010 entnommen werden;
ebenso die an seiner Aufstellung
beteiligten Institutionen.
Der KMSP wird von unabhängiger
Stelle, nämlich der Rheinischen
Immobilienbörse e.V. in Köln (RIB)
im Zusammenwirken mit verschie­
denen, in der Wohnungswirtschaft
tätigen, Unternehmungen und der
Stadt Köln, vertreten durch das Amt
für Wohnungswesen, erstellt. Alle
zwei Jahre wird er auf einer breiten
Datenbasis fortgeschrieben.
Für die Fortschreibung des Miet­
spiegels sind dabei nur die Mieten
zu berücksichtigen, die innerhalb
der letzten vier Jahre vor dem
Erhebungszeitraum neu vereinbart
(Neuvertragsmieten) oder geändert
(Bestandsmieten) worden sind.
Der aktuelle Kölner Mietspiegel
kann über die nachfolgend genann­
te Internetadresse der Rheinischen
Immobilienbörse e.V. Köln gegen
eine geringe Schutzgebühr erworben
werden: www.rheinische-immo­
bilienboerse.de.
Seite 18
Im Gegensatz zum freifinanzierten
Wohnungsbau, in dem der Mietzins
im Rahmen der Mietpreisspannen
grundsätzlich frei vereinbart werden
kann, gilt im geförderten Wohnungs­
bau für die bis zum 31.12.2002
geförderten Wohnungen das
sogenannte Kostenmietenprinzip.
Der Vermieter kann hier lediglich die
Miete verlangen, die sich aus den
Aufwendungen ergibt, die er für das
Objekt hat. Die im Stadtgebiet Köln
durchschnittlich erhobenen Kosten­
mieten im geförderten Wohnungs­
bau (1. Förderweg) sind weitaus
günstiger als die vergleichbaren
Mittelwerte des Kölner Mietspiegels
für freifinanzierten Wohnraum aus
November 2008 (gültig bis Novem­
ber 2010). In beiden Fällen ist die
Nettokaltmiete gemeint.
Der durchschnittliche Mittelwert
der Mieten aller Jahrgänge in mitt­
lerer Wohnlage nach dem Kölner
Mietspiegel beträgt 7,38 Euro je
qm Wohnfläche monatlich, der aller
Kostenmieten 4,33 Euro. Die durch­
schnittlichen Mieten im öffentlich
geförderten Wohnungsbau liegen
also um 3,05 Euro je qm Wohnfläche
monatlich unter denen im freifinan­
zierten Wohnungsbau.
Kostenmieten im Vergleich zu den Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau auf der
Grundlage des Mietspiegels 2008
10,00
9,00
8,00
Mieten in € je m² mtl.
Mieten im geförderten
Wohnungsbau
7,00
7,58
5,00
6,18
4,00
3,00
2,00
9,19
8,18
6,00
3,47
4,71
4,14
5,00
1,00
0
bis 1960
1961–1975
1976–1989
1990–2009
Jahrgangsgruppen nach Mietspiegel
durchschnittliche Kostenmieten
durchschnittlicher Mittelwert nach Mietspiegel
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Bei den neueren Objekten, die ab 1990 bezugsfertig geworden sind, ist der
Unterschied mit 4,19 Euro noch größer. Während die Kostenmieten bei
nahezu unveränderten Zinsen konstant bleiben, steigen die Mieten im freifi­
nanzierten Wohnungsbau kontinuierlich an.
Seit Mitte 2009 wird bei der Bestandsverwaltung des Amtes für Wohnungs­
wesen eine Mietendatenbank aufgebaut, in der ausschließlich Angaben der
Vermieter (aufgrund von Freimeldungen, Zinskappungsanträgen etc.) zu
den von ihnen erhobenen Mieten einfließen.
Zur Zeit ist diese Datenbank noch nicht aussagekräftig, da nur Angaben zu
ca. 2,5% des Gesamtwohnungsbestands vorliegen. Sobald die Mietdaten
einer weitaus größeren Anzahl von geförderten Wohnungen zur Verfügung
stehen, können zu den Durchschnittsmieten präzisere Angaben gemacht
werden.
Seite 19
Wohnraumförderung 2010 – Fakten und Ergebnisse
Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus
Geförderte Wohnungen sind inzwischen von frei finan­
zierten Mietwohnungen nicht mehr zu unterscheiden.
Hervorragende Qualität, Barrierefreiheit, gute Archi­
tektur, Belegungsmanagement usw. sind nur einige
wesentliche Beispiele für das gelungene Nachziehen im
geförderten Wohnungsbau. Des Weiteren wurde zur
Erreichung der Klimaschutzziele sowie der Einsparung
von Wohnnebenkosten die Energieeinsparverordnung
2009 (EnEV 2009) endgültig eingeführt. Dieser Standard
war somit Voraussetzung zur Erteilung einer Baugeneh­
migung, sowohl im geförderten – als auch im freifinan­
zierten Wohnungsbau. Als weiteres Ziel gilt es, bessere
Standorte für die Wohnraumförderung zu gewinnen,
denn auch an diesen Standorten wohnen Haushalte
mit kleinen Einkommen, die nicht wegziehen möchten,
weil sie vielfältige Kontakte im Stadtteil mit all seinen
Einrichtungen geknüpft haben. Deshalb soll der geför­
derte Wohnungsbau auch dort zunehmend Fuß fassen.
Nachdem Bausünden vor allem in den 70er Jahren den
geförderten Wohnungsbau in Verruf gebracht haben,
ist es weiterhin wichtig, die Vorzüge der neuen Wohn­
raumförderung verstärkt bekannt zu machen und für sie
zu werben. Ohne diese Werbung, verbunden mit gutem
Service, würde die Wohnraumförderung vor schwierigen
Zeiten stehen, mit wahrscheinlich erheblichen Folgen für
Haushalte mit kleineren Einkommen. Die im Berichtsjahr
durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung von Image
und Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus sind
dem Kapitel „Imageverbesserung“ zu entnehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat 2010 im Wohnraum­
förderungsprogramm 500 Mio. € für die Eigentumsför­
derung vorgesehen. Diese Mittel waren aufgrund der
landesweit starken Nachfrage rasch ausgeschöpft. Daher
hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr den Bewilligungsschluss auf den
30.09.2010 vorgezogen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind 441 Anträge gestellt wor­
den, aus Vorjahren wurden 262 noch nicht bewilligungs­
reife Anträge übernommen, so dass 2010 insgesamt 703
Förderanträge zu bearbeiten waren (2009: 731). 308 An­
träge konnten bewilligt werden, davon 121 Wohnungen
(rund 39 %) im Rahmen des Erwerbs einer vorhandenen
Immobilie. 104 Anträge (2009: 90) mussten aus unter­
schiedlichsten Gründen abgelehnt werden oder wurden
zurückgenommen. Der Rest, 291 Anträge (2009: 262),
wurden in das Jahr 2011 übernommen, da, wie erwähnt,
der Bewilligungsschluss auf den 30.09.2010 vorgezogen
wurde.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr rund 29,5 Mio. €
(2009: 34 Mio. €) an zinsgünstigen Darlehen zugesagt.
Die durchschnittliche Förderhöhe lag bei 95.820,00 €
(2009: 89.710,00 €).
Rund 3.770 Interessenten ließen sich telefonisch, per­
sönlich oder schriftlich beim Amt für Wohnungswesen
hierzu beraten.
Beispiele für geförderte Eigentumsmaßnahmen:
Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum
Damit das eigene Haus oder die eigene Wohnung auch
für Haushalte mit kleineren Einkommen erschwinglich
wird, wurden auch im Jahre 2010 vom Land zinsgünstige
Darlehen angeboten. Die Förderung selbstgenutzten
Wohneigentums umfasst den Neubau oder den erstma­
ligen Erweb einer Immobilie sowie den Erwerb einer be­
reits vorhandenen Immobilie. Voraussetzung war u.a. die
Einhaltung der Einkommensgrenze (Einkommensgruppe
„A“ mit höheren Darlehen) oder eine Überschreitung
dieser Grenze von maximal 40 % (Einkommensgruppe
„B“ mit geringeren Darlehen). 2010 war der Wunsch, in
den eigenen vier Wänden zu leben, sehr hoch.
Einfamilienhaus in Köln-Altbrück
Seite 20
Die im Jahr 2010 geförderten Eigentumsmaßnahmen
verteilen sich auf folgende Stadtteile:
Förderzusagen Eigentumsmaßnahmen 2010
Verteilung auf die Stadtbezirke
60
53
50
39
Anzahl
40
32
30
26
20
13
10
Eigentumswohnungen in Köln-Widdersdorf
0
0 1
1
6
2
19
18 16
5
3
10
17
22
8
4
4
19
5
6
7
8
9
Stadtbezirke
Geförderte Eigentumsmaßnahmen seit 1995
(grau = Neubau, rot = Erwerb vorhandenen Wohnraums)
Gesamt: 308
1: Innenstadt, 2: Rodenkirchen, 3: Lindenthal, 4: Ehrenfeld, 5: Nippes, 6: Chorweiler, 7: Porz, 8: Kalk, 9: Mülheim
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Geförderte Eigentumsmaßnamen seit 1995
Jahr
Anzahl der
geförderten Objekte
Höhe der Landesmittel (€)
1995
105
5.747.763
1996
69
3.507.949
1997
99
5.876.468
1998
123
5.958.698
1999
111
7.138.453
2000
147
9.610.549
2001
221
14.091.204
2002
268
17.193.465
2003
293
20.793.129
2004
348
23.527.150
2005
320
20.591.450
2006
274
17.864.750
2007
300
19.567.850
2008
374
28.782.000
2009
379
33.713.000
2010
308
29.512.700
Prognose 2011
340
32.700.000
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Der Schwerpunkt der Förderung lag in den Stadtbezirken
Porz, Lindenthal und Kalk.
Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Stammheim
Es ist erkennbar, dass die Förderzahlen von 2000 – 2004
kontinuierlich gestiegen sind. Der leichte Rückgang in
den Jahren 2005 – 2007 kann in Anbetracht der Antrags­
zahlen für 2008 und 2009 vernachlässigt werden. Auch
im Jahre 2010 war die Nachfrage ungebrochen, durch
den Bewilligungsschluss zum 30.09.2010 konnten je­
doch weitere Anträge nicht mehr angenommen werden.
Aber auch die Grundstücksbereitstellung durch die Stadt
Köln im Rahmen des Sonderstandortprogramms für
preisgünstige Einfamilienhäuser sowie die seit längerer
Zeit günstigen Zinsen für Hypothekendarlehen spielen
eine nicht unerhebliche Rolle.
Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Stammheim
Seite 21
Förderung von Mietwohnungen
Eingesetzte Mittel Land/Stadt
Auch bei der Förderung von Mietwoh­
nungen hat das Interesse von Inves­
toren weiterhin stark zugenommen.
Die Zahl der Beratungen – oft ohne
eigenes Grundstück, zum Teil aber
auch einschließlich Standortprüfung,
lag 2010 bei 300. Daraus resultierten
2.794 geschätzte oder ermittelte
Wohnungszahlen. Konkret angekün­
digt waren Anträge für 1.544 Woh­
nungen. Wegen Bonitätsproblemen,
Problemen mit dem Baurecht sowie
der auch bei den Investoren bekann­
ten Haushaltssituation des Landes
Nordrhein-Westfalen sind aber An­
träge ausgefallen bzw. wurden in das
Jahr 2011 verschoben.
Neben der Anzahl von Wohnungen ist nachfolgend der Einsatz der Landes­
mittel und der städtischen Mittel in den einzelnen Förderwegen ab 1994
dargestellt. Selbst in Zeiten geringeren Fördervolumens sind die Landes­
mittel allein in diesem Segment ein nicht zu unterschätzender Faktor für die
Bauwirtschaft, das Handwerk, den Arbeitsmarkt usw.
Fertig geprüft und bewilligungsfähig
wurden Anträge für 882 Wohnungen.
Aufgrund der zugeteilten Landes­
mittel in Höhe von rund 65,8 Mio. €
konnten insgesamt 642 Wohnungen
gefördert werden.
Darin enthalten sind 27 Pflegewohn­
plätze, die in ein Mietwohnungspro­
jekt in Köln-Porz/Westhoven inte­
griert werden. 75 Wohnungen, die
im Rahmen der Komplettförderung
errichtet werden sowie 13 Miet-Einfa­
milienhäuser. 624 dieser Wohnungen
werden über einen Aufzug erschlos­
sen, des Weiteren wird eine Gruppen­
wohnung mit 8 Appartements, davon
2 für Rollstuhlfahrer, errichtet. 32
dieser Wohnungen werden erstmals
im Stadtgebiet Köln im „Passivhaus­
standard“ gebaut. Die Schwerpunkte
der Förderung lagen 2010 in den
Stadtbezirken Porz mit 218 Wohnun­
gen, Mülheim mit 108 Wohnungen
und Kalk mit 86 Wohnungen.
Eingesetzte Fördermittel 1994 – 2010
Jahr
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2010
Anzahl der
Wohnungen
Höhe der
Landesmittel (€)
Höhe der
städt. Mittel (€)
1. Förderweg
907
58.000.900
17.573.233
2. Förderweg
720
26.750.382
10.890.178
1. Förderweg
1.147
74.551.929
11.846.763
2. Förderweg
537
40.958.042
5.596.805
1. Förderweg
1.274
80.002.761
9.274.425
2. Förderweg
688
25.692.068
5.259.148
3. Förderweg
34
578.527
0
1. Förderweg
1.634
100.497.200
12.914.670
2. Förderweg
565
19.948.672
4.673.974
45
2.074.056
0
1.004
63.054.458
12.293.911
EAF
2009
92,2 % der Wohnungen wurden stadt­
weit für Haushalte der Einkommens­
gruppe „A“ finanziert.
Art der Förderung
1. Förderweg
2. Förderweg
235
7.879.916
159.932
1. Förderweg
1.106
71.321.894
10.242.301
2. Förderweg
266
10.146.692
3.782.946
1. Förderweg
823
42.289.770
1.410.807
2. Förderweg
153
5.819.411
891.795
1. Förderweg
335
23.976.470
470.695
2. Förderweg
63
2.075.341
528.113
3. Förderweg
48
1.600.650
0
1. Förderweg
688
49.764.400
443.731
3. Förderweg
113
4.957.000
338.290
Einkommensgruppe A
258
22.232.100
0
Einkommensgruppe B
113
5.134.800
0
Einkommensgruppe A
346
29.119.900
0
Einkommensgruppe B
172
7.569.500
0
Einkommensgruppe A
493
39.566.150
0
Einkommensgruppe B
114
5.622.300
0
Einkommensgruppe A
485
39.138.400
0
Einkommensgruppe B
317
16.607.800
0
Einkommensgruppe A
700
65.291.600
0
Einkommensgruppe B
133
8.484.800
0
Einkommensgruppe A
303
29.625.700
0
Einkommensgruppe B
168
11.327.600
0
Einkommensgruppe A
801
86.034.482
0
Einkommensgruppe B
96
5.486.575
0
Einkommensgruppe A
592
61.726.400
0
Einkommensgruppe B
50
4.058.800
0
17.526
1.148.967.446
108.591.717
Gesamt
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Seite 22
Die 2010 geförderten Mietwohnungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Stadtbezirke:
Umsetzung Wohnungsbauprogramm 2010 (WE = Wohneinheiten)
Typ A
WE
Typ B
WE
Kalscheurer Weg
Brühler Str.
15
13
0
0
15
13
Müngersdorf
Weiden
Dansweiler Weg/ Manstedter Weg
Aachener Str.
52
41
0
0
52
41
Ehrenfeld
Ehrenfeld
Äußere Kanalstr./Iltisstr.
68
7
75
Nippes
Nippes
Neusser Str.
25
0
25
Chorweiler
Worringen
Neusser Landstr.
9
0
9
Poll
Wahn
Auf dem Sandberg
Frankfurter Str.
Am Bahnhof
Ranzeler Str./Ecke Loorweg
Andre-Citroen-Str.
Andre-Citroen-Str.
11
11
0
26
107
27
0
0
32
0
4
0
11
11
32
26
111
27
Sieversstr.
Christian-Sünner-Str.
Corkstr./Hans-Zandowsky-Platz
Humboldt/Gremberg Gremberger Str.
Nürnberger Str.
Höhenhaus
23
7
14
14
21
0
0
7
0
0
23
7
21
14
21
Höhenhaus
27
27
27
27
0
0
0
0
27
27
27
27
592
50
642
Stadtbezirk
Stadtteil
Straße
Rodenkirchen
Zollstock
Raderthal
Lindenthal
Porz
Zündorf
Westhoven
Kalk
Kalk
Mülheim
von-Ketteler-Str.
von-Ketteler-Str.
von-Ketteler-Str.
von-Ketteler-Str.
Gesamt
Gesamt
WE
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Geförderte Mietwohnungen seit 1980
Die folgende Übersicht der seit 1980 in Köln geförder­
ten Mietwohnungen macht deutlich, dass zeitversetzt
zu großen Versorgungsengpässen am Wohnungsmarkt
die Förderzahlen angestiegen sind. Die durchschnittli­
che Wohnungsgröße der Neubauwohnungen hat sich
von 70,45 qm im Jahr 2009 auf 66,82 qm im Jahr 2010
reduziert. Benötigt werden in Köln vor allem 2-RaumWohnungen sowie größere Wohnungen für
Familien mit Kindern. Diese Haushalte müssen weiterhin
am längsten warten, bis sie eine angemessene Wohnung
gefunden haben. In den Beratungsgesprächen mit den
Investoren wird daher verstärkt für den Bau solcher Woh­
nungen, aber auch für behindertengerechte Wohnun­
gen, geworben, wobei die Wohnflächenobergrenzen
wenn möglich unterschritten werden sollen.
Seite 23
Geförderte Mietwohnungen 1980 – 2010 (MW = Mietwohnungen)
MW allgemein
MW
behindertenu. altenfreundlich
Alten-MW
Barrierefreie MW
Gesamt
1980
551
367
918
1981
1.172
115
1.287
1982
531
260
791
1983
651
28
679
1984
233
46
279
1985
277
239
516
1986
144
73
217
1987
180
180
1988
122
122
1989
566
566
1990
802
1991
1.083
1992
132
934
200
52
1.335
1.069
194
22
1.285
1993
1.480
231
7
1.718
1994
1.367
164
96
1.627
1995
1.434
250
1996
1.327
409
1997
1.978
1998
528
1.684
57
203
1.996
55
211
2.244
711
1.239
1999
1.372
1.372
2000
976
976
2001
446
446
2002
801
801
2003
371
371
2004
518
518
2005
607
607
2006
802
802
2007
833
833
2008
471
471
2009
897
897
2010
642
642
1.500
1.500
Von Investoren
angekündigt
für 2011
von 1993 bis 2001 auch 2. Förderweg ; 1996 bis 1998 teilweise barrierefrei; ab 1999 sind alle Wohnungen barrierefrei und als
„Universalwohnung“ unter anderem alten- und behindertenfreundlich; seit 2001 auch 3. Förderweg; seit 2003 „vereinbarte
Förderung“
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Seite 24
Heimplätze für Menschen mit Behinderungen
Förderung 2009 und 2010 nach Wohnungsgröße
Anzahl Zimmer
Anzahl der Wohnungen
geförderte qm
durchschnittliche Wohnungsgröße
2009
2010
2009
2010
2009
2010
1
109
167
4.738,00
7.818,20
43,47
46,82
2
289
207
16.670,11
11.883,82
57,68
57,41
3
290
167
21.416,57
12.869,39
73,85
77,06
4
177
75
16.152,45
7.074,51
91,26
94,33
5
29
24
3.226,38
2.768,20
111,25
115,34
6
1
1
284,05
131,95
284,05
131,95
8
0
1
0,00
355,08
0,00
355,08*)
9
2
0
704,66
0,00
352,33
0,00
897
642
63.192,22
42.901,15
70,45
66,82
Total:
Quelle: Amt für Wohnungswesen
*) Gruppenwohnung
Baukosten bei Bewilligung sowie Kostenobergrenze
Die Veränderungen der Kosten von Jahr zu Jahr sind pro­
zentual angegeben. Neben der prozentualen Erfassung
der Kostenveränderungen wurde auch die Entwicklung
des Baukostenindex bezogen auf das Basisjahr 2005
(gleich 100%) für den zuvor genannten Zeitraum in Pro­
zenten ausgewiesen.
Die Statistik für öffentlich geförderte Mietwohnungen
zeigt die Entwicklung der Gesamtkosten mit den Teilbe­
reichen Grundstückskosten, Baukosten und Bauneben­
kosten von 2006 bis 2010. Grundlage sind jeweils die
durchschnittlichen Kosten aus den gesamten jährlichen
Bewilligungen. Errechnet wurden die Kosten je qm
Wohnfläche.
Baukostenentwicklung seit 2006
Jahr
2006
2007
2008
2009
2010
Anzahl WE
802
833
471
897
567*)
+/– %
+/– %
+/– %
+/– %
+/– %
Kosten je m2
Wohnfläche für
€
Grundstück
350
38,89
517
47,71
335
-35,20
408
21,79
329
-19,36
1.323
-3,64
1.459
10,28
1.564
7,20
1.511
-3,39
1.512
0,07
334
1,52
338
1,20
410
21,30
342
-16,59
332
-2,92
Baukosten + Nebenkosten
je m2 Wohn-fläche
1.657
-2,70
1.797
8,45
1.974
9,85
1.853
-6,13
1.844
-0,49
Gesamtkosten
2.008
2,76
2.313
15,19
2.309
-0,17
2.261
-2,08
2.173
-3,80
Vergleich Indexsteigerung NRW
in % Basisjahr 2005 = 100%
Index:
101,7
1,7
Index:
108,4
2,6
111,7
0,5
113,3
1,4
Baukosten
Nebenkosten
zum
Vorjahr
€
zum
Vorjahr
€
zum
Vorjahr
€
zum
Vorjahr
€
zum
Vorjahr
Mai 2008
Quelle: Amt für Wohnungswesen/Landesbetrieb Information und Technik NRW (Index)
6,6
Index:
111,2
Seite 25
Förderungen im Wohnungsbestand (BestandsInvest)
Reduzierung von Barrieren
Bedingt durch den demografischen Wandel entsteht
zunehmend Bedarf an barrierefreiem Wohnraum. Ziel
des Förderangebots ist, eine möglichst gleichmäßige
Verteilung von barrierefreiem Wohnraum im Stadt­
gebiet zu erreichen. Das Förderangebot wurde 2010
jedoch wiederum nur zögerlich angenommen.
Förderangebote im Bestand werden bei angespann­
ten Wohnungsmärkten erfahrungsgemäß weniger in
Anspruch genommen als bei drohenden Wohnungsleer­
ständen. Kombiniert mit Programmen der Kreditanstalt
für Wiederaufbau und Spielräumen bei Mieterhöhungen
können Investitionen in den Wohnungsbestand, insbe­
sondere bei Maßnahmen zur Energieeinsparung, auch
kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sein.
Anpassung und Modernisierung von Heimen
Ausblick auf die Landesförderung 2011
Die Fördermöglichkeiten beinhalten eine Anpassung an
zeitgemäße Wohnkonzepte. Nachdem im Jahre 2008 in
einer Anschreibeaktion die Träger von Alten- und Pflege­
heimen über Fördermöglichkeiten informiert und 2009
einige Förderungen durchgeführt wurden, sind 2010
keine Anträge eingegangen.
2011 werden neue Schwerpunkten der sozialen Wohn­
raumförderung in Nordrhein-Westfalen im Sinne einer
sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltig­
keit gesetzt. Priorität haben der Mietwohnungsbau auf
angespannten Wohnungsmärkten und die energetische
Sanierung des Wohnungsbestandes.
Maßnahmen des Stadtumbaus
Eckwerte des Wohnungsbauprogramms 2011
Mit diesem Förderbaustein soll die Umstrukturierung
bestehender, meist in peripherer Lage gelegener
Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre des letzten
Jahrhunderts erreicht werden, um Modernisierungs­
stau, Instandhaltungsmängel, daraus resultierende
Leerstände sowie Vandalismus zu beenden. Gefördert
werden Umbau- und Abbruchmaßnahmen in Verbin­
dung mit Wohnumfeldverbesserungen und integrierten
Bewirtschaftungskonzepten. In Köln sind nur vereinzelte
Objekte von dieser Problematik betroffen. 2010 wurden
keine Anträge gestellt.
Programmvolumen
Denkmalgerechte Erneuerung
Dieser Förderbaustein existiert seit 2009, wurde aber
bislang nicht angenommen. Der Stadtkonservator ist
seit 2008 über diese zusätzliche Fördermöglichkeit
informiert und gebeten, entsprechende Hinweise an die
Antragsteller weiterzugeben.
Verbesserung der Energieeffizienz
Die Förderanreize sind bei diesem Baustein derzeit
offensichtlich nicht ausreichend, um in großem Umfang
nachgefragt zu werden; im Zeitraum 2010 wurden nur
vereinzelt Objekte gefördert.
Das Programmvolumen für sämtliche Fördermaßnah­
men wird im Jahre 2011 von 1 Mrd. € auf 800 Mio. €
reduziert. Der Ansatz in Höhe von 400 Mio. € für die
Förderung der Schaffung von Mietwohnungen und von
Wohnraum, speziell für Ältere und Menschen mit Behin­
derung in besonderen Wohnformen, ist aber unverän­
dert geblieben.
Zur Erreichung der internationalen und nationalen Kli­
maschutzziele soll die Sanierungsquote im Wohnungs­
bestand deutlich erhöht werden. Daher werden gezielt
200 Mio. € zur Förderung von investiven Bestandsmaß­
nahmen mit dem Schwerpunkt auf der energetischen
Sanierung einschließlich des Erwerbs vorhandenen
Wohnraums mit gutem energetischen Standard bereit­
gestellt.
Der Ansatz zur Förderung von Neuschaffung und Erster­
werb selbstgenutzten Wohneigentums wurde für 2011
auf 200 Mio. € reduziert.
Seite 26
Passivenergiestandard
Bei der Förderung von Mietwohnungen im Passivener­
giestandard kann wegen der höheren Einsparpotentiale
bei den Heizkosten eine um 0,30 €/qm/mtl. höhere
Bewilligungsmiete festgelegt werden, also 5,40 € für
die Einkommensgruppe „A“ und 6,50 € für die Einkom­
mensgruppe „B“.
Eine Passivhaus-Siedlung mit einer Vielzahl von Woh­
nungen für alle Einkommensschichten entsteht derzeit
in Köln-Porz/Wahn. Hier sind im Berichtszeitraum, wie
vorerwähnt, 32 Mietwohnungen für Haushalte der Ein­
kommensgruppe „B“ gefördert worden.
Ausblick
Mit Blick auf das Erscheinungsdatum dieses Berichts wer­
den folgend bereits einige Fakten aus 2011 benannt.
Die Verwaltung hat dem Ausschuss Soziales und Seni­
oren sowie dem Stadtentwicklungsausschuss über die
Ergebnisse der Förderung von Mietwohnungen sowie
von Eigentumsmaßnahmen berichtet. Des Weiteren
wurde ein Ausblick auf 2011 gegeben.
Das Land hat der Stadt Köln zur Wohnraumförderung
im Jahre 2011 bisher rund 67,7 Mio. € zur Bewilligung
bereitgestellt.
Hiervon entfallen 31,7 Mio. € auf die Förderung des
Mietwohnungsbaus, 31,1 Mio. € auf die Förderung
selbstgenutzten Wohneigentums sowie 4,9 Mio. € auf
die Förderung von investiven Maßnahmen zur Reduzie­
rung von Barrieren im Wohnungsbestand, zur denkmal­
gerechten Erneuerung von selbstgenutzten Eigenhei­
men und Eigentumswohnungen sowie zur Verbesserung
der Energieeffizienz und verstärkten CO²-Einsparung
im Mietwohnungsbestand sowie bei gefördertem oder
selbstgenutzten Wohneigentum.
Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre kann
davon ausgegangen werden, dass mit dem zugeteilten
Mittelkontingent von rund 31.7 Mio. € ca. 320 Mietwoh­
nungen gefördert werden können. Dies ist bei weitem
nicht ausreichend, um die vom Rat beschlossene Zielzahl
von mindestens jährlich 1.000 zu fördernden Mietwoh­
nungen zu erreichen. Wir sind bestrebt, weitere Förder­
mittel für Köln, mindestens im Umfang der bewilligten
Jahressumme 2010 für Mietwohnungen in Höhe von
65,8 Mio. € zu sichern.
Aus dem bereitgestellten Budget für Eigentumsmaßnah­
men sind vorrangig Anträge aus Vorjahren zu bewilligen.
Neuanträge dürfen grundsätzlich nur bewilligt werden,
wenn und soweit Ablehnungen von Altanträgen be­
standskräftig geworden sind oder wegen des endgül­
tigen Ausfalles eines Altantrages aus anderen Gründen
Mittel frei werden. Wie bereits erläutert, wurden 291
Anträge mit einer Fördersumme von 28 Mio. € aus
Vorjahren auf 2011 übertragen, so dass für Neuanträge
3,1 Mio. € zur Bewilligung zur Verfügung stehen. Das
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich
vorbehalten, über darüber hinaus gehende Fördermög­
lichkeiten für Neuanträge gegebenenfalls im Rahmen
der Programmbewirtschaftung zu entscheiden.
Für die Förderung von investiven Maßnahmen im Be­
stand wurden rund 4.9 Mio. € zur Bewilligung bereitge­
stellt.
Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau
Die Verwaltung hat im Jahre 2011 dem Ausschuss
Soziales und Senioren sowie dem Stadtentwicklungsaus­
schuss eine Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des
Handlungskonzeptes Preiswerter Wohnungsbau vorge­
legt und über den Sachstand der einzelnen Handlungs­
felder ausführlich berichtet.
Baulückenprogramm der Stadt Köln
Bis zum Jahresende 2010 wurden in diesem Programm
über 3.000 Baulücken in Köln geschlossen und fast
20.000 Wohnungen neu geschaffen. Die noch verblie­
benen Grundstücke bieten eine mögliche Kapazität für
15.500 weitere Wohnungen. Wir werden mit dem für
die Programmabwicklung zuständigen Fachamt überle­
gen, welchen Anteil der geförderte Wohnungsbau daran
haben kann.
Seite 27
Wohnungsversorgung
Antragstellung Wohnberechtigungsschein (WBS)
Für wohnungssuchende Bürgerinnen und Bürger der
Stadt, die einen WBS benötigen, ist die Antragsannahme
eine zentrale Servicestelle beim Amt für Wohnungswe­
sen.
Hier erfolgt die Erstberatung in Verbindung mit der
Antragsbearbeitung.
Voraussetzung zur Erteilung eines Wohnberechti­
gungsscheines ist die Einhaltung der jeweils anhand der
Haushaltsgröße gesetzlich festgelegten Einkommens­
grenzen.
Der Wohnberechtigungsschein ist Grundvoraussetzung
zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten
Wohnung und enthält wichtige Merkmale über die
zulässige Wohnungsgröße und die Dringlichkeit der
Wohnungssuche.
Des Weiteren erhalten die Bürgerinnen und Bürger hier
weitergehende Informationen zu den Möglichkeiten,
selbständig adäquaten Wohnraum zu finden und über
die Unterstützungsangebote des Amtes für Wohnungs­
wesen.
Quantitative Übersicht, Entwicklung
Der in 2010 zu verzeichnende weitere Anstieg der
Neuanträge der Fördergruppe A von 15.998 Anträgen
im Jahre 2009 auf 16.306 Anträge in 2010 (plus 2 %) ist
auch mit dem ab 01.01.2010 neu geschaffenen Gesetz
zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG
NRW) in Verbindung zu bringen.
Dieses Gesetz, welches eine Kombination aus dem ehe­
maligen Wohnungsbindungsgesetz und dem Wohn­
raumfördergesetz beinhaltet, hat in mehreren Bereichen
eine erhebliche Lockerung der bisherigen Regelungen
gebracht.
Im Wesentlichen sind folgende Neuerungen eingetreten:
– Geänderte Einkommensgrenzen.
– Die Möglichkeit, auch für nicht miteinander verwand­
te Personen, einen gemeinsamen Antrag zu stellen
(Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnformen).
– Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich
im Duldungsstatus befinden, können jetzt ebenfalls
einen WBS erhalten.
– Veränderungen in den Einkommensarten vereinfa­
chen die Berechnung und ermöglichen mehr Bürge­
rinnen und Bürgern einen WBS zu erhalten.
Innerhalb der Fördergruppe B gingen die Anträge von
583 in 2009 auf 570 in 2010 weiter zurück (minus
2,23 %).
Dies ist darauf zurück zu führen, dass die Anzahl der
Minderverdienenden, die mindestens 20% unterhalb der
maßgeblichen Einkommensgrenze bleiben, von 13.853
in 2009 auf 14.583 in 2010, um 5,27 % angestiegen ist.
Bei der Betrachtung der Gesamtzahlen der Anträge
ergibt sich ein stetiger Anstieg seit dem Jahre 2007.
WBS-Anträge
2007
14.560
2008
15.363
2009
15.998
2010
16.306
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Seite 28
Einkommensgrenzen ab dem 01.01.2010 in Verbindung mit Einkommensbeispielen ( Bruttoangaben )
Zahl der zum Haushalt
rechnenden Familienmitglieder
Einkommensarten
EK-Beispiele ! hier: Abzüge
(Kind(er) bis zum vollendeten
18. Lebensjahr)
Beamte: 920/22%
Angest.: 920/34%
Rentner: 102/10%
Erwerbsl. : o. Abzüge
grobe Angabe Jahres-Bruttoeinkommen
Einkommens­
grenzen
§§ 13 – 15 WFNG Ein­
haltung der EK-Grenze
A-Bescheinigung
§§ 13 – 15 WFNG
Überschreitung der
EK-Grenze bis max.
40% B-Bescheinigung
1 – Ein-Personen-Haushalt
Beamte
Angestellte/Arbeiter
Rentner
Erwerbslose
17.000
17.000
17.000
17.000
22.715
26.678
18.991
17.000
31.433
36.981
26.546
23.800
2 – Zwei-Personen-Haushalt
(ohne Kind)
Beamte
Angestellte/Arbeiter
Rentner
Erwerbslose
20.500
20.500
20.500
20.500
32.330
38.041
27.324
24.500
42.843
50.465
36.435
32.700
2 – Alleinerziehende mit
1 Kind
Beamte
Angestellte/Arbeiter
Rentner
Erwerbslose
21.100
21.100
21.100
21.100
33.099
38.950
27.991
21.100
43.920
51.738
37.369
33.540
3 – Ehepaar + 1 Kind
Beamte
Angestellte/Arbeiter
Rentner
Erwerbslose
25.800
25.800
25.800
25.800
33.997
40.011
28.769
25.800
47.228
55.647
40.235
36.120
3 – Alleinerziehende +
2 Kinder
Beamte
Angestellte/Arbeiter
Rentner
Erwerbslose
26.400
26.400
26.400
26.400
34.766
40.920
29.435
26.400
48.305
56.920
41.169
36.960
4 – Ehepaar + 2 Kinder
Beamte
Angestellte/Arbeiter
Rentner
Erwerbslose
31.100
31.100
31.100
31.100
40.792
48.041
34.658
31.100
56.741
66.890
48.480
43.540
5 – Ehepaar + 3 Kinder
Beamte
Angestellte/Arbeiter
Rentner
Erwerbslose
36.400
36.400
36.400
36.400
47.587
56.072
40.546
36.400
66.253
78.132
56.724
50.960
Quelle: Amt für Wohnungswesen
1) Die Einkommensgrenze beträgt nach § 13 WFNG:
17.000 EUR für einen Ein-Personen-Haushalt
20.500 EUR für einen Zwei-Personen-Haushalt
25.200 EUR für einen Drei-Personen-Haushalt (ohne
Kind)
Für jede weitere zum Familienhaushalt rechnende
Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 4700
EUR, zuzüglich für jedes Kind nochmals um 600 EUR.
2) Das Jahreseinkommen ist die Summe der positiven
Einkünfte im Sinne des § 2 (1) und (2) des Einkom­
menssteuergesetzes zuzüglich bestimmter steuer­
freier Einkommen.
3 a) Von dem ermittelten Einkommen (je Familien­
mitglied) ist zur Feststellung des anrechenbaren
Jahreseinkommens ein Betrag von jeweils 12% (bei
Steuern vom Einkommen und Pflichtbeiträgen zur
Rentenversicherung) und 10% (bei Pflichbeiträgen
zur Krankenversicherung) abzuziehen.
3 b) Laufende Beiträge zu Versicherungen stehen ge­
gebenenfalls den oben genannten Pflichtbeiträgen
gleich.
4) Darüber hinaus gibt es Freibeträge:
a) 600 EUR soweit ein haushaltsangehöriges Kind im
Alter von 16 bis 25 Jahren anrechenbares Einkom­
men hat
b) 4.000 EUR für junge Ehepaare (unter 40 Jahre
alt, bis 5 Jahre verheiratet) und/oder 2 PersonenHaushalte
c) 665 EUR bis 4.500 EUR je nach Grad der Schwer­
behinderung (ab 50%) oder Pflegebedürftigkeit.
Die oben genannten Einkommensbeispiele beinhalten
ungefähre Angaben und stellen nur einige Fallkonstel­
lationen dar. Die verbindliche Entscheidung über einen
Wohnberechtigungsschein ergeht ausschließlich im
Rahmen der Antragsbearbeitungen.
Seite 29
Dringlichkeitskatalog für die
Wohnungsvermittlung
Die Einstufung der WBS-Anträge in
Dringlichkeitsstufen erfolgt auf den
Wohnberechtigungsscheinen als
Dokumentation bestimmter sozialer
Notlagen.
Ein Dringlichkeitsrang zwischen 1
und 6 ist Voraussetzung z.B. für den
Erhalt von städtischen Kautions- und
Sicherheitsleistungen, dient aber
auch zur Orientierung der Vermieter,
die im Sinne des WFNG angehalten
sind, Mieter in schwierigen Lebensla­
gen zu versorgen.
Durch die im März 2009 geschlosse­
ne Belegungsvereinbarung zwischen
der Arbeitsgemeinschaft Kölner
Wohnungsunternehmen und der
Stadt Köln, vertreten durch das Amt
für Wohnungswesen, sind hohe
Dringlichkeitsränge jedoch kein
bindendes Kriterium mehr bei der
Mieterauswahl. Jeder WBS-Antrag in
Köln wird mit einem Dringlichkeits­
rang versehen, sofern der Woh­
nungssuchende mindestens 2 Jahre
oder länger in Köln gemeldet ist oder
bei einem Rückzug nach Köln keine 2
Jahre abwesend war.
Rang 1 bezeichnet als höchste Stufe
eine aktuelle Wohnsituation, die eine
sofortige Versorgung mit Wohnraum
erforderlich macht, während der
Rang 13 keine akute soziale Notwen­
digkeit eines Umzugs dokumentiert.
Zur Einstufung in einen Dringlich­
keitsrang sind entsprechende Nach­
weise wie Kündigungen, Atteste etc.
erforderlich.
In den folgenden Tabellen und
Grafiken sind, zur besseren Verdeut­
lichung, die WBS-Statistiken für
besondere Personengruppen, Dring­
lichkeitsstufen und Berufsgruppen
dargestellt.
Insgesamt ergibt sich aus den Jahren 2009 / 2010 folgender Vergleich:
Erteilte WBS nach Dringlichkeitsrang
Dringlichkeitsränge
1
Akut unbewohnbare Wohnung
2
Akute oder drohende Obdachlosigkeit
3
2009
2010
%
58
11
- 81
1.531
1639
+7
Familienzusammenführung/Familientrennung
826
829
+0,4
4
Gravierende gesundheitliche Einschränkungen
675
649
-4
5
Wesentlich zu kleine Wohnung, mind. 3 Pers. mehr als
Wohnräume
773
796
+3
6
Auszug aus Übergangswohnheim
171
178
+4
6/12 Jobcenter attestiert unangemessene Unterkunfts­
kosten/Umzug erforderlich
818
920
+12
7
Schlechte bauliche Wohnbedingungen/Pendler
über 50 km
791
852
+8
8
2 Personen mehr als Wohnraum zur Verfügung steht
993
967
-3
9
Gesundheitliche Gründe
145
166
+14
1.086
1.050
-3
61
109
+79
1
2
+100
8.069
8.138
+1
10 Eine Person mehr als Wohnräume zur Verfügung stehen
11 Miete im Verhältnis zum Nettoeinkommen zu hoch
12 Miete überschreitet die Mietobergrenze
13 Alle übrigen Wohnungssuchenden nach WFNG NRW
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Erteilte WBS für spezielle Personengruppen
Gruppe
2009
2010
%
Rang 6/12
818
920
+ 12
Schwerbehinderte 50 – 70 %
759
736
-3
Schwerbehinderte 80 – 100 %
964
878
-9
2.065
2.053
- 0,6
Junge Familien
938
989
+5
Studenten / Auszubildende
444
473
+7
Personen über 60 Jahre
Quelle: Amt für Wohnungswesen
32 % der WBS-Anträge 2010 mit dokumentiertem Wunsch nach Unterstüt­
zung bei der Wohnungssuche sind in die hohen Dringlichkeitsränge 1 bis 6
eingestuft. Vergleicht man hier mit dem Vorjahr, ist ein leichter Anstieg zu
verzeichnen.
Der deutliche Rückgang in Rang 1 ist darauf zurückzuführen, dass 2009 alle
betroffenen Bewohner des Großschadensereignisses in der Severinstrasse
(Archiveinsturz und Beschädigung umliegender Häuser) einen Wohnberech­
tigungsschein mit Rang 1 erhielten und anschließend in andere Wohnungen
vermittelt wurden.
Die Rangstufe 6/12 bleibt Wohnungssuchenden vorbehalten, die Trans­
ferleistungen des Jobcenters oder Grundsicherung erhalten und deren
Unterkunftskosten durch die entsprechende Stelle als unangemessen hoch
eingestuft werden. Dort ist in den vergangenen Jahren ein kontinuierlicher
Anstieg zu verzeichnen, von 2009 auf 2010 um 12 %.
Seite 30
Dagegen betrifft die Rangstufe 11 ( zu hohe Unter­
kunftskosten ) Bürgerinnen und Bürger, die Einkom­
mensarten wie z.B. Rente oder Arbeitseinkommen
nachweisen, und deren Miete 1/3 des monatlichen
Nettoeinkommens überschreitet. Im Vergleich zum
Vorjahr ist hier ein deutlicher Zuwachs von fast 79 % zu
verzeichnen.
Für die Personenkreise „Menschen über 60 Jahre„ und
„Personen mit Schwerbehinderungen“ sind die Antrags­
zahlen im Berichtszeitraum geringfügig gesunken. Dies
spiegelt sich auch wieder in der Anzahl der WBS Dring­
lichkeitsstufe 4 (starke gesundheitliche Einschränkungen
machen einen Umzug erforderlich), die um 4 % gesun­
ken ist.
Bezogen auf die Antragstellung durch junge Familien,
Studenten und Auszubildende, war ein leichter Anstieg
festzustellen.
WBS-Antragstellungen nach Berufsgruppen 2010
Arbeiter
13,73%
ALG II
50,62%
Sonstige
12,79%
der Wohnungssuche zu unterstützen, die eine besondere
Dringlichkeit bei der Wohnungssuche aufwiesen.
Diese besondere Dringlichkeit beinhaltet zum Einen
Haushalte, denen der Gesetzgeber einen besonderen
Vorrang einräumt (z. B. Schwangere, schwerbehinderte
Menschen, Wohnungslose etc.), und zum Anderen die
durch das Wohnungsamt bestimmten Konstellationen,
die eine Unterstützung erforderlich machen (z. B. bei
Kündigung des Vermieters etc.). Ein großer Teil dieser
Fälle wird in die Rangeinstufungen 1–6 des Dringlich­
keitskataloges der Stadt Köln eingeordnet.
Bei insgesamt 4.729 Neuvermietungen im Berichtszeit­
raum (mit 10.431 Personen) verfügten 1.460 wohnungs­
suchende Haushalte über einen Dringlichkeitsrang 1–6.
Damit wurde aus Sicht der Stadt Köln auch im Jahr 2010
ein Ziel der Belegungsvereinbarung erreicht, wonach
eine möglichst hohe Zahl von Haushalten mit einer
dringenden Versorgungsnotwendigkeit eine neue
Wohnung beziehen konnte. Von 16.306 ausgestellten
Wohnberechtigungsscheinen (mit 32.970 Personen),
lag bei 5.022 Vorgängen ein dringender Grund für eine
Wohnungssuche vor.
Ferner wurde von Seiten der Vermieterinnen und Vermie­
ter auch bei der Belegung diverser Neubauten auf das
Serviceangebot des Wohnungsamtes zurückgegriffen.
Sie wurden mit intensiven Beratungen in enger Koopera­
tion bei der Suche nach geeigneten Mietern unterstützt.
Rentner
11,09%
Angestellte
7,44%
Studenten Selbständige Beamte
1,20%
0,23%
2,90%
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Ausblick
Das Beratungsangebot wird auch vor dem Hintergrund
stetig steigender Antragszahlen gezielt und serviceorien­
tiert weiterentwickelt.
Ziel ist, als Dienstleitungsbereich auf die spezifischen Be­
ratungsbedarfe der Kölner Bürgerinnen und Bürger sowie
auf die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und des
Wohnungsmarktes einzugehen.
Für 195 Haushalte (mit 414 Personen) konnte von Seiten
des Amtes für Wohnungswesen ein erfolgreiches Ver­
mittlungsverfahren initiiert werden.
Außerhalb des gezielten Vermittlungsverfahrens konnte
darüber hinaus in vielen Fällen durch intensive Beratung
der Wohnungssuchenden oder in Verhandlungsgesprä­
chen mit der Wohnungswirtschaft einer Vielzahl von
Haushalten zu einem Mietvertragsabschluß verholfen
werden. Dies galt vor allem für die Haushalte, welche auf­
grund besonderer Umstände (Großfamilien, Haushalte
mit einer negativen SCHUFA-Eintragung etc.) nur unter
großen Schwierigkeiten einen Zugang zum Wohnungs­
markt haben und auf die gezielte Unterstützung durch
das Amt für Wohnungswesen angewiesen sind.
Wohnungsvermittlung
Im Jahr 2010 bestand eine der Hauptaufgaben der
Wohnungsvermittlungsstelle darin, Kölner Haushalte bei
Die folgende Übersicht stellt die Entwicklung der
Gesamtantragszahlen in Verbindung mit den dringend
wohnungssuchenden Haushalten (Rang 1–6) im Zeit­
raum 2000–2010 dar.
Seite 31
Antragszahlen WBS
Jahr
Gesamtanträge
Vorgänge Rang 1 – 6
2000
19.026
5.685 (29,88 % der Gesamtanträge)
2001
18.728
5.395 (28,81 % der Gesamtanträge)
2002
19.339
5.315 (27,48 % der Gesamtanträge)
2003
19.245
4.866 (25,28 % der Gesamtanträge)
2004
18.712
4.677 (24,99 % der Gesamtanträge)
2005
17.512
4.520 (25,81 % der Gesamtanträge)
2006
16.635
4.472 (26,88 % der Gesamtanträge)
2007
14.560
4.090 (28,09 % der Gesamtanträge)
2008
15.363
4.459 (29,02 % der Gesamtanträge)
2009
15.998
4.825 (30,16 % der Gesamtanträge)
2010
16.306
5.022 (30,80 % der Gesamtanträge)
Der Gesamtbestand an geförderten Wohnungen (alter
1. Förderweg und Wohnungen der Einkommensgruppe
A) belief sich im Jahr 2010 auf 42.370 Wohneinheiten.
Dies bedeutet eine Verringerung um 510 Wohnungen
oder 1,20 % im Vergleich zum Jahr 2009. Damit setzte
sich der Trend einer weiteren Reduzierung des Bestandes
von gefördertem Wohnraum fort, jedoch nicht mehr in
dem Maße wie in den Vorjahren.
Die folgende Tabelle bietet zu dieser Thematik eine
Zehnjahresübersicht:
Geförderte Wohnungen (1. Förderweg / WBS-Gruppe A)
Jahr 2000
64.653 Einheiten
Jahr 2001
63.535 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 1.118)
Jahr 2002
61.618 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 1.917)
Jahr 2003
59.818 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 1.800)
Jahr 2004
56.808 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 3.010)
Jahr 2005
54.180 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 2.628)
Jahr 2006
50.319 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 3.861)
Jahr 2007
47.141 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 3.178)
Jahr 2008
45.086 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 2.055)
Jahr 2009
42.880 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 2.206)
Jahr 2010
42.370 Einheiten (Differenz zum Vorjahr: 510)
Jahre 2000
– 2010
Gesamtdifferenz: 22.283 WE
Diese Entwicklung lässt weiterhin die Notwendigkeit
erkennen, den geförderten Wohnungsbau konsequent
zu stärken und nach Möglichkeit auszuweiten. Vor allem
vor dem Hintergrund eines weiterhin steigenden Anteils
von Haushalten, die aufgrund der allgemeinen wirt­
schaftliche Entwicklung, steigender Energiekosten und
aufgrund sinkender Renten und Nettoeinkommen auf
eine preisgünstige Wohnung angewiesen sind.
Wohnraumakquise – Vermieterservice
Das im April 2007 begonnene Projekt „Wohnungsser­
vice“ zur Senkung der Kosten der Unterkunft (KdU) von
ALG II-Beziehern wurde auch in 2010 erfolgreich weiter­
geführt. Ziel des Projektes ist es, die stetig ansteigenden
Unterkunftskosten, die als kommunale Pflichtleistung
nach dem SGB II von der Stadt Köln übernommen wer­
den müssen, zu senken.
Grundlage ist eine Leistungsvereinbarung zwischen der
Stadt und dem Jobcenter Köln (vormals ARGE), wonach
der Fachdienst zur Senkung der KdU bei der Fachstelle
Wohnen beauftragt wird, besonders ausgewählte Fälle
qualifiziert im Hinblick auf überteuerte Mieten zu bera­
ten, Selbsthilfepotenziale zu erschließen und, falls erfor­
derlich, Umzüge in preiswerteren und angemessenen
Wohnraum zu initiieren. Das Personal des Fachdienstes
wurde 2010 von 3 auf 6 Fallmanager aufgestockt.
Im Rahmen dieses Projektes arbeitet der Wohnungsser­
vice des Amtes für Wohnungswesen eng und erfolgreich
mit dem Fachdienst zur Senkung der KdU zusammen.
Der Wohnungsservice hilft dem ausgewählten Personen­
kreis bei der Beschaffung von Wohnungen und versucht
dabei, den Wünschen der Wohnungssuchenden mög­
lichst zu entsprechen und soziale Belange zu berücksich­
tigen.
Im Hinblick auf die angespannte Situation im preis­
werten Marktsegment werden zusätzlich zu öffentlich
geförderten auch andere Wohnungen benötigt. Der
Wohnungsservice akquiriert deshalb auf dem frei
finanzierten Wohnungsmarkt preiswerten Wohnraum.
Für Vermieterinnen und Vermieter steht ein kostenloser
Service über den Internetauftritt der Stadt Köln zur Ver­
fügung. Sie können sich unter anderem auch telefonisch
beraten lassen, wenn sie Wohnraum anbieten möchten.
Zusätzlich wird dieser Service regelmäßig über die Lokal­
presse bekannt gemacht und rege genutzt. Zahlreiche
Umzüge konnten durch den Wohnungsservice, der
Kunden und Vermietern bei Fragen auch nach Abschluss
eines Mietvertrages und einem Umzug zur Verfügung
steht, bereits erfolgreich begleitet werden.
Seite 32
Wohnformen
Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln
Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wurde 2005 unter
Beteiligung der Kölner Seniorenvertretung initiiert. Zum
01.01.2009 hat die Stadt Köln die Finanzierung des zu­
vor aus Landesmitteln geförderten Projektes übernom­
men. Das Amt für Wohnungswesen, die Universität Köln
und die Seniorenvertretung der Stadt Köln arbeiten hier
in enger Kooperation zusammen.
Das Projekt basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen
zur gesellschaftlichen Entwicklung. Es geht darum, indi­
viduelle Wohnformen für unterschiedliche Bedürfnisse
und Altersgruppen zu gestalten und die Kooperation der
Generationen zu fördern. In Bezug auf die angespannte
Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt im preis­
werten Segment führt eine alternative Wohnform wie
Wohnen für Hilfe auch zu einer gewissen Entlastung des
Wohnungsmarktes. Wichtig ist, dass Studierende sich in
Köln wohl fühlen und auch nach Abschluss ihres Studi­
ums weiterhin in Köln bleiben wollen.
ten weiblichen Studierenden doppelt so hoch wie die der
männlichen.
Die Werbemaßnahmen 2010 (Plakate, Flyer, Radiospots,
Infopost, Postkartenaktionen, Fernsehbeiträge, Anzei­
genwerbung etc.) sowie zahlreiche Informationsveran­
staltungen führten zu einer hohen Nachfrage sowohl
seitens der Studierenden als auch der Wohnungsanbie­
ter.
Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln ist
deutschlandweit das einzige Kooperationsprojekt
zwischen Stadtverwaltung und Universität und wird mit
großem Interesse betrachtet. Das Kölner Projekt hat
nach wie vor eine Vorreiterrolle. Anders als in anderen
deutschen Städten hat die individuelle Kontaktvermitt­
lung und Begleitung der Wohnpartnerschaften durch
die erfahrenen Projektmitarbeiterinnen der Universität
zu Köln einen hohen Stellenwert. Neben neuen Wer­
bemaßnahmen werden 2011 auch weitere Konzepte
entwickelt, die zu einer noch höheren Zufriedenheit der
Wohnpartnerschaften führen sollen.
Der Grundgedanke von Wohnen für Hilfe ist die Ver­
mittlung von wohnungssuchenden Studierenden in eine
Wohnpartnerschaft mit Seniorinnen und Senioren, die
in einer großen Wohnung oder in einem großen Haus
wohnen und Unterstützung im Alltag benötigen. Die Ge­
genleistung für das mietfreie Wohnen liegt in Unterstüt­
zungsleistungen im Alltag, z.B. Einkaufen, Gesellschaft
leisten, Hilfe im Haushalt oder Garten, Kinderbetreuung
und Ähnlichem. Pflegeleistungen sind allerdings ausge­
schlossen.
2009 erfolgte die Ausweitung des Projektes auf den
Personenkreis der Alleinerziehenden, Familien und
Menschen mit Behinderung. Dies wurde auch 2010 fort­
gesetzt. Nach wie vor stellt aber die Gruppe der Seniorin­
nen und Senioren die Mehrzahl der Wohnraumanbieter
dar. Dies liegt darin begründet, dass diese Altersgruppe
nicht nur Unterstützung bei den alltäglichen Hilfeleis­
tungen, sondern auch sozialen Kontakt sucht. Auch die
Möglichkeit, so lange wie möglich in den eigenen vier
Wänden zu bleiben, ist eine wichtige Motivation. Seitens
der Studentinnen und Studenten ist, wie auch bereits im
vergangenen Jahr, die Anzahl der am Projekt interessier­
Flyer „Wohnen für Hilfe“
Seite 33
Jahres 2009 ihre neuen Wohnungen beziehen. Die Wohnprojekte „Nürnberger Straße“ und „Auf dem Sandberg“ wurden Ende 2010 bezugsfertig. Gestaltung: Ulrike Kersting | Foto: Joachim Graf von Arnim
hierwohnisch
Jedes Wohnprojekt hat, wie bereits im Jahresbericht 2009 dargestellt, ganz individuelle gemeinschaftliche Prinzipien des Zusammenlebens und Besonderheiten, die entweder aus dem Zusammenschluss bestimmter Zielgruppen, bestimmter regionaler Bedingungen oder einer besonderen sozialen Zielsetzung resultieren.
Insgesamt wurden die fünf Projekte mit einem städti-
schen Budget von 850.000 Euro sowie Landesfördermit­
teln für den geförderten Wohnungsbau mitfinanziert.
Postkarte „Wohnen für Hilfe“
Die fünf Pilotprojekte des Kölner Fördermodells Mehr­
generationenwohnen
Im Anschluss an die Bauphase der fünf Mehrgenerati­
onen-Wohnprojekte von Anfang 2008 bis Ende 2010
konnten die Bewohnergruppen von „Ledo“, der „Villa
Stellwerk“ und der „Villa anders“ bereits im Laufe des
50.000 Euro aus dem städtischen Budget flossen in den
Aufbau und die Begleitung der Projektgruppen durch
eine professionelle Gruppenmoderation. Des Weiteren
wurde in jedem Projekt der Gemeinschaftsraum auf 20
Jahre vorfinanziert und ein Investitionskostenzuschuss
für jede Wohneinheit gewährt.
Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Auf dem Sandberg“
Name des Projektes
Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Auf dem Sandberg“
Standort des Projektes
Auf dem Sandberg, 51105 Köln-Poll
Investor
GAG Immobilien AG
Bewohnerverein „Auf dem Sandberg e.V.“
Gemischter Mietwohnungsbau mit insgesamt 13 Wohnungen und Gemeinschaftsraum.
6 Wohnungen Einkommensgruppe A, 4 Wohnungen Einkommensgruppe B, 3 freifinanzierte Wohnungen
Seite 34
Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Nürnberger Straße“
Name des Projektes
Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Nürnberger Straße“
Standort des Projektes
Nürnberger Str., 51103 Köln-Höhenberg
Investor und Träger
GAG Immobilien AG
Bewohnerverein „Köln-Höhenberg International e.V.“
Gemischter Mietwohnungsbau mit insgesamt 18 Wohnungen und Gemeinschaftsraum.
14 Wohnungen Einkommensgruppe A, 4 Wohnungen Einkommensgruppe B, 1 Wohnung freifinanziert
Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Villa Stellwerk“
Name des Projektes
Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Villa Stellwerk“
Standort des Projektes
Am Alten Stellwerk, 50933 Köln-Nippes
Investor
GAG Immobilien AG
Bewohnerverein „Villa Stellwerk e.V.“
Geförderter Mietwohnungsbau mit insgesamt 15 Wohnungen und Gemeinschaftsraum.
16 Wohnungen in Einkommensgruppe B
Seite 35
Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Ledo“
Name des Projektes
„Ledo – das Mehrgenerationenhaus“
Standort des Projektes
Emmericher Str., Monika-Plonka-Platz, Reeser Str., 50735 Köln-Niehl
Investor
GAG Immobilien AG,
Bewohnerverein Ledo
Gemischter Mietwohnungsbau mit insgesamt 65 Wohnungen und Gemeinschaftsraum.
3 Wohnungen Einkommensgruppe A, 63 Wohnungen Einkommensgruppe B
Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Villa anders“
Name des Projektes
Mehrgenerationen-Wohnprojekt „Villa anders“
Standort des Projektes
Helmholtzstr., Venloer Str., 50825 Köln-Ehrenfeld
Investor
GAG Immobilien AG,
Bewohnerverein Schwul-Lesbisches Wohnen e.V.
Gemischter Mietwohnungsbau mit insgesamt 34 Wohnungen und Gemeinschaftsraum.
4 Wohnungen Einkommensgruppe A, 16 Wohnungen Einkommensgruppe B, 15 freifinanzierte Wohnungen
Seite 36
Fazit und Ausblick
Der Ratsbeschluss zum Mehrgenerationenwohnen von
2005 sieht langfristig eine großflächige Umsetzung von
Mehrgenerationen-Wohnprojekten in allen Kölner Stadt­
teilen vor, mittelfristig die Realisierung von mindestens
einem Projekt je Stadtbezirk.
Die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel wurden
für den Bau der fünf Pilotprojekte sowie die Finanzierung
der Projektmoderation im vorgegebenen Rahmen voll­
ständig aufgebraucht.
Im Durchschnitt liegt die Höhe der städtischen Förde­
rung für ein Wohnprojekt mit 20 gemischt geförderten
Mietwohneinheiten zwischen 140.000 und 150.000
Euro.
Es hat sich gezeigt, dass die Umsetzung solcher Projekte
in hohem Maße abhängig ist von der Unterstützung mit
finanziellen Fördermitteln, insbesondere im Hinblick
auf die häufig sehr kostenintensive aber unverzichtbare
Projektmoderation und die zur Miete hinzukommenden
Kosten des Gemeinschaftsraumes.
Bislang sind in vier Kölner Stadtbezirken sehr erfolgreich
städtisch geförderte Mehrgenerationen-Wohnprojekte
entstanden. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses werden
zukünftig weitere Zuschussmittel für den Bau solcher
Projekte in den verbleibenden fünf Kölner Stadtbezirken
erforderlich sein.
Barrierefreier Wohnraum, Bestand und Entwicklung
Barrierefreiheit ist allerdings nicht immer gleichbedeu­
tend mit einem stufenlosen Zugang von der Straße zur
Wohnung. Bei 4.106 Wohnungen beschränkt sich die
Barrierefreiheit auf entsprechende Ausstattungsmerk­
male in der Wohnung (z. B. ebenerdige Dusche, Türbrei­
ten etc.).
Über eine stufenfreie Erreichbarkeit der Wohnung, in
Verbindung mit den seit 1998 geltenden Vorschriften,
verfügten im Kölner Stadtgebiet zum 31.12.2010 insge­
samt 2.788 geförderte Wohnungen.
Diese Zahl beinhaltet zum Beispiel folgende Varianten:
– 141 Wohnungen sind speziell für Rollstuhlfahrer ge­
eignet und einer entsprechenden Belegungsbindung
unterworfen. Diese entsprechen den Vorgaben der
DIN-Norm 18025 Teil 1 (Rollstuhlgerecht).
– 2.034 Wohnungen gehören zur Einkommensgruppe
A und ehemaliger 1. Förderweg
– 473 Wohnungen befinden sich in der Einkommens­
gruppe B.
Zur zukünftigen Entwicklung kann festgestellt werden,
dass es am 31.12.2010 für weitere 1.868 Mietwohnun­
gen Förderzusagen aus Vorjahren gab. Diese Bauvorha­
ben befinden sich noch in der Planungs- beziehungswei­
se Bauphase und werden den Wohnungssuchenden nach
und nach zur Verfügung stehen.
Neubauübersicht nach Stadtbezirken
Seit 1998 geförderte Mietwohnungen werden nach den
Richtlinien des Landes barrierefrei gebaut. Dies heißt,
der Hauseingang, die Erdgeschosswohnungen und
gegebenenfalls der Aufzug müssen stufenlos von der
Straße aus erreichbar sein. In den Wohnungen dürfen
weder Stufen, Schwellen noch untere Türanschläge vor­
handen sein, die Bäder sind mit bodengleichen Duschen
ausgestattet, und alle Türbreiten entsprechen der DIN
für rollstuhlgerechtes Bauen.
Neubauwohnungen gesamt
Seit 2006 muss die Nachrüstbarkeit eines Aufzuges
gewährleistet sein.
Chorweiler
Die Gesamtzahl an barrierefreien geförderten und
bezugsfertigen Wohnungen in Köln, die bis zum Ende
des Berichtsjahres gefördert wurden, beläuft sich nach
dieser Definition auf 6.894 Wohneinheiten.
Stadtbezirk
Innenstadt
Anzahl
barrierefrei
erreichbare
Wohnungen
durch Aufzug
erschlossene
Wohnungen
0
0
0
75
35
28
Lindenthal
209
153
132
Ehrenfeld
109
109
109
Nippes
299
244
229
10
10
0
Porz
290
290
290
Kalk
511
491
478
Mülheim
365
317
306
Gesamt:
1.868
1.649
1.572
Rodenkirchen
Seite 37
Vor diesem Hintergrund wird sich der Bestand an barri­
erefrei erreichbarem Wohnraum in den nächsten Jahren
erfreulicherweise weiter erhöhen. Aus derzeitiger Sicht
wird sich diese Tendenz auch für geplante Förderobjekte
ab dem Jahr 2011 fortsetzen.
knüpfung zu einem weiteren Angebot von wohn mobil,
der „Beratungsstelle für Wohnraumanpassung“, her.
Geschuldet ist dieser Trend auch dem Bestreben des
Amtes für Wohnungswesen, dem Thema Barrierefreiheit
eine zentrale Rolle im Zuge von Investorenberatungen
zukommen zu lassen.
Weitere Informationen zu wohn mobil sind unter www.
wohn-mobil-koeln.de zu finden.
Ergänzend bietet das Amt für Wohnungswesen diverse
Serviceleistungen in Form von Beratungen zu barrie­
refreiem Um- und Ausbau von Eigentums- und Miet­
wohnungen sowie Unterstützung bei der Belegung von
geförderten barrierefreien und somit mietgünstigen
Wohnungen an.
Abschließend bleibt festzustellen, dass es in den kom­
menden Jahren vor dem Hintergrund der demografi­
schen Entwicklung einen weiterhin steigenden Bedarf an
barrierefreien Wohnungen geben wird. Da eine Vielzahl
der Wohnungssuchenden über eher geringes Einkom­
men verfügen, ist der geförderte Wohnungsmarkt von
entscheidender Bedeutung, wenn es um die Versorgung
eines Großteils der Kölner Bevölkerung mit preisgünsti­
gen Wohnungen geht.
Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen
Das Serviceangebot des Amtes für Wohnungswesen
beinhaltet neben diversen Leistungen für die Kölner
Bürgerinnen und Bürger zum Thema „geförderter Wohn­
raum“ auch ein spezielles Angebot für wohnberechtigte
Haushalte, die eine rollstuhlgerechte oder zumindest
barrierefrei zugängliche Wohnung benötigen.
Bei dem Ansprechpartner des Amtes bündelt sich die
Beratung behinderter Menschen oder Stellen, die sich
für behinderte Menschen engagieren, zu den Themen
„Wohnberechtigungsschein“ und „Unterstützung bei
der Wohnungssuche“.
Ergänzt wird das Angebot des Amtes durch eine enge
Zusammenarbeit mit der „Beratungsstelle für Woh­
nungswechsel“ von wohn mobil bei der „PariSozial
gGmbH Köln“. Die Beratungsstelle bietet z.B. Unterstüt­
zung bei der Wohnungssuche, beim Umzugsmanage­
ment, bei Behördengängen, und stellt auch eine Ver­
Die „Beratungsstelle für Wohnungswechsel“ wird durch
das Amt für Wohnungswesen finanziert.
Auch 2010 konnte eine Vielzahl von wohnberechtigten
Haushalten, die eine rollstuhlgerechte Wohnung benö­
tigten, eine passende Wohnung beziehen.
Von insgesamt 296 Anträgen (insgesamt 592 Personen)
auf Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten
Wohnung, konnten im Berichtszeitraum 89 Haushalte
mit insgesamt 170 Personen eine geförderte Wohnung
beziehen.
Unter Berücksichtigung der in diesen Fällen vorhande­
nen individuellen Aspekte bei der Hilfe zur Wohnraum­
beschaffung, die über die reine Ausstattung der Woh­
nung hinausgehen und zu berücksichtigen sind, kann
das Vermittlungsergebnis des Jahres 2010 als erfreulich
bezeichnet werden.
Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass für viele
Betroffene z. B. eine barrierefreie Anbindung an den
öffentlichen Nahverkehr und die weitere barrierefreie
Infrastruktur vor Ort (z.B. Einkaufsmöglichkeiten) von
großer Bedeutung sind.
Des Weiteren sind viele der Wohnungssuchenden stark
in ihr bisheriges Wohnumfeld und das örtliche Dienst­
leistungsnetz (z.B. Ärzte, Pflegedienste etc.) integriert.
Auch familiäre oder nachbarschaftliche Hilfestellungen
sind oftmals an den bisherigen Wohnort gebunden.
Daraus resultiert die Notwendigkeit, eine neue geeigne­
te Wohnung in der Nähe des bisherigen Wohnumfeldes
zu finden, wobei dies eine besondere Herausforderung
darstellt und auch kreative Lösungen erfordert.
Positiv beeinflusst wurde die Zahl von Umzügen in eine
rollstuhlgeeignete, geförderte Wohnung auch in 2010
durch bezugsfertig gewordene Neubauprojekte (wie
z.B. in Köln-Vingst der Bereich Nobelstraße, Kierkeg­
aardstraße und Ostheimer Str., oder in Köln-Humboldt/
Gremberg in der Usingerstraße/Westerwaldstraße), die
in vielen Fällen durch einen Aufzug erschlossen wurden.
Seite 38
Wohngeld
Bedeutung des Wohngeldes
Wohngeld wird auf Antrag als Zu­
schuss zur Miete oder zur Belastung
des selbst genutzten Wohneigen­
tums gezahlt. Es wird je zur Hälfte
vom Bund und den Ländern finan­
ziert.
Für einkommensschwächere Haus­
halte ist das Wohngeld eine wichtige
Unterstützung bei den Wohnkosten.
Da die Nachfrage nach preiswertem
und familiengerechtem Wohnraum
in Köln permanent größer ist als das
Angebot, ist der Kölner Wohnungs­
markt weiterhin von einem relativ
hohen Mietenniveau gekennzeich­
net. Hier hat das Wohngeld eine
stabilisierende Wirkung auf den
Wohnungsmarkt.
Die mit der Wohngeldnovelle 2009
realisierte Leistungsverbesserung
entfaltete 2010 weiterhin ihre
Wirkung. Nochmal mehr Kölner
Haushalte erhalten nun Wohngeld.
Lediglich der einmalige Wohngeld­
betrag (Heizkostenzuschuss) gelang­
te 2010 nicht mehr zur Auszahlung.
Ein Jahr nach der Novellierung des
Wohngeldgesetzes hat es 2010
keine wesentlichen Änderungen der
gesetzlichen Rahmenbedingungen
gegeben.
Organisation der Kölner
Wohngeldstelle
Seit April 2008 werden die Wohn­
geldanträge in Köln zentral bearbei­
tet. Die im Bericht 2009 erwähnte
Organisationsuntersuchung wurde
abgeschlossen.
Einige interne Umstrukturierungen wurden realisiert. Zudem wurden
dringend benötigte Sachbearbeiterstellen zugesetzt, die kurzfristig besetzt
werden konnten.
Im Dienstgebäude Kalk-Karree stand für die vergrößerte Wohngeldstelle
kein ausreichender Platz mehr zur Verfügung. Im Herbst 2010 ist die zentra­
le Wohngeldstelle daher in das Bezirksrathaus Lindenthal umgezogen. Die
Wohngeldstelle bleibt weiterhin Teil des Amtes für Wohnungswesen.
Zeitgleich mit dem Umzug wurden zwei zusätzliche Servicebüros in den
Stadtbezirken Ehrenfeld und Kalk eingerichtet. Hiermit wurde ein weiterer
Schritt zum dezentralen Bürgerservice in den Bezirksrathäusern getan. Da
die zentrale Wohngeldstelle im Bezirksrathaus Lindenthal einen umfassen­
den Service anbietet, wird dort kein zusätzliches Servicebüro mehr benötigt.
Die Standorte der Servicebüros sind nun:
– Stadthaus Deutz
– Bezirksrathaus Rodenkirchen
– Bezirksrathaus Ehrenfeld
– Bezirksrathaus Chorweiler
– Bezirksrathaus Porz
– Bezirksrathaus Kalk
– Bezirksrathaus Mülheim
Aufgabenschwerpunkte
Durch die Wohngeldnovelle 2009 ist die gegenüber den Vorjahren erwar­
tete Trendwende im Wohngeld eingetreten und hat sich 2010 bestätigt.
Die offensive Informationspolitik wurde fortgesetzt. Der 2009 durch die
Novellierung des Wohngeldgesetzes verursachte stark erhöhte Bedarf an
Beratungen, war, wie erwartet, 2010 nicht mehr in diesem Umfang vorhan­
den. Das hohe Niveau der Antragszahlen verfestigte sich jedoch.
Die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte, die Höhe des durchschnitt­
lich monatlich gezahlten Wohngeldbetrages und somit das Gesamtvolumen
des in Köln ausgezahlten Wohngeldes sind seit 2009 erheblich gestiegen.
2010 hat sich die Zahl der Wohngeld-Haushalte in Köln auf 10.200 (2009
– 9.300) erhöht. Die Zahl der gestellten Wohngeldanträge 2010 blieb mit
18.000 Fällen (2009 – 20.000) auf hohem Niveau. Die durchschnittliche
Bearbeitungszeit wurde bei 8 Wochen gehalten.
Seite 39
mäßiger Bezug von Wohngeld auf­
gedeckt beziehungsweise verhindert
werden. Im Berichtsjahr wurden der
Wohngeldstelle insgesamt 11.566
(2009 – 6.229) neue Datensätze zur
Überprüfung gemeldet. Der hiermit
verbundene Verwaltungsaufwand ist
nach wie vor hoch.
Anzahl der Beratungen
Beratungen
50000
40000
30000
20000
10000
30.626
45.472
35.933
2008
2009
2010
0
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Die Summe der Wohngeldzahlungen hat sich im Jahr 2010 gegenüber
der des Vorjahres von 17,74 Mio. Euro auf 21,14 Mio. gesteigert. Dies ist
insbesondere auf die gestiegene Zahl der Haushalte, die einen Wohngeld­
anspruch haben, sowie die Steigerung des Wohngeldbetrages zurück zu
führen.
ausgezahltesdes
Wohngeld
in Kölninsgesamt ausgezahlten Wohngeldes ist der
Die Entwicklung
in Köln
nachfolgenden Grafik zu entnehmen.
Ausgezahltes Wohngeld in Köln
25
Millionen Euro
20
12,70
17,74
21,14
2009
2010
10,12
5
0
2007
2008
Die Steigerungen im Verhältnis zum
Vorjahr sind durch die gestiegenen
Fallzahlen insgesamt und durch die
Erweiterung der Bußgeldtatbestände
zu erklären.
Ausblick
1,40
15
10
Aufgrund von Veränderungen im
Leistungszeitraum waren im Jahr
2010 insgesamt 1.914 (2009 –
1.138) Rückforderungen notwendig.
Wegen des Verstoßes gegen die Mit­
teilungspflichten wurden insgesamt
193 (2009 – 67) Bußgelder verhan­
gen. Strafanzeigen wegen falscher
Angaben bei Antragstellung waren in
253 (2009 – 168) Fällen erforderlich.
Einmalig ausgezahltes Wohngeld
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Rein statistisch gesehen hat im Berichtsjahr jeder Empfängerhaushalt mo­
natlich ein durchschnittliches Wohngeld von ca. 143 Euro erhalten.
Im Berichtsjahr wurden 29.395 Bescheide (2009 – 30.246) erlassen.
Die Zahl der beim Verwaltungsgericht Köln erhobenen Klagen (113 Verfah­
ren) wich nicht wesentlich von den in den Vorjahren verzeichneten Zahlen
ab. Damit wurden in unter 0,4% der getroffenen Entscheidungen Rechtsmit­
tel eingelegt. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 130 Klageverfahren abge­
schlossen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle (121) hat das Verwal­
tungsgericht die Entscheidung der Stadt Köln (Wohngeldstelle) bestätigt.
Im Jahr 2010 wurde der gesetzlich vorgeschriebene automatisierte Datenab­
gleich mit den anderen Sozialleistungsträgern und dem Bundeszentralamt
für Steuern weiter fortgesetzt. Hierdurch soll ein gegebenenfalls unrecht­
Aufgrund der schwierigen Haushalts­
lage wurde die erst 2009 eingeführte
pauschale Berücksichtigung der
Heizkosten bei der Miethöhe zum
01.01.2011 wieder zurück genom­
men. Damit bleibt der nicht uner­
hebliche Anteil der Heizkosten an der
Miete bei der Berechnung des Wohn­
geldes wieder unberücksichtigt.
Weitere geplante Einsparungen
durch Rücknahmen von erst 2009
eingeführten Leistungsverbesse­
rungen konnten aufgrund massiver
Proteste der Kommunen verhindert
werden.
Die bereits für 2009 avisierte Ver­
ordnung des Bundes zur Ausweitung
der Datenabgleiche wurde mehrfach
verschoben und ist nun für Anfang
2012 angekündigt.
Seite 40
Der Datenabgleich soll dann zusätzlich auch auf Empfän­
ger diverser Rentenarten und geringfügig Beschäftigte
ausgedehnt werden. Diese Ausweitung wird sich erneut
auf den Personalaufwand der Kommunen auswirken.
Durch die Änderung der Sozialgesetzbücher II und XII
sind Veränderungen in der Zusammenarbeit zwischen
den Wohngeldstellen, der Sozialämter und den Job Cen­
tern zu erwarten.
Zudem werden von den Leistungen zur Bildung und
Teilhabe auch die Kinder der Wohngeld-Haushalte profi­
tieren. Die Abwicklung dieser Leistung wird aller Vor­
aussicht nach durch die Jugend- und Sozialverwaltung
erfolgen. Eine Beteiligung der Wohngeldstelle ist bisher
nicht vorgesehen.
Wohnungserhaltung
Wohnungsaufsicht
Das Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für
das Land Nordrhein-Westfalen (Wohnungsgesetz) ist
mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft getreten.
An seine Stelle ist zum 01.01.2010 das Gesetz zur
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land
Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) getreten. Mit diesem
wird von der durch die Föderalismusreform den Ländern
übertragenen Kompetenz Gebrauch gemacht.
Die Regelungen des Wohnungsgesetzes wurden wegen
des sachlichen Zusammenhangs in das neue Gesetz
übernommen und redaktionell überarbeitet, so dass sich
inhaltlich nichts an der Aufgabe der Wohnungsaufsicht
geändert hat.
Sie dient dem Bestandsschutz von Wohngebäuden und
bietet den Kommunen die Ermächtigungsgrundlage, auf
den Erhalt und die Pflege von Wohnraum einzuwirken
und gegen Wohnungsmängel vorzugehen.
Sie ist nicht darauf angelegt, Modernisierungen einzu­
fordern, die über das Maß der Mindestanforderungen an
erträgliche Wohnverhältnisse hinausgehen.
Sinn und Zweck der wohnungsrechtlichen Bestimmun­
gen ist, Verfügungsberechtigte, die ihrer Verpflichtung
zur laufenden Instandhaltung nicht nachkommen, hierzu
veranlassen zu können. Ziel ist die freiwillige Beseitigung
der Mängel durch die Verfügungsberechtigten. Mit den
Möglichkeiten des Verwaltungszwangs, in der Regel
Zwangsgeld, kann im Bedarfsfall den wohnungsrechtli­
chen Anordnungen zusätzlich Nachdruck verliehen wer-
den. Insofern stellen die Maßnahmen der Wohnungsauf­
sicht Einschränkungen der Eigentumsrechte des Artikels
14 Grundgesetz dar.
Erträgliche Wohnverhältnisse liegen insbesondere dann
nicht vor, wenn
– die Bausubstanz keinen ausreichenden Schutz gegen
Witterungseinflüsse bietet,
– Wohnungen dauerhaft durchfeuchtet sind,
– Heizungsanlagen, Wasseranschlüsse, Sanitäranlagen
oder Treppen nicht ordnungsgemäß nutzbar sind oder
Anschlussmöglichkeiten elektrischer Geräte fehlen.
Vorgenannte Umstände stellen erhebliche Mängel dar,
die ein Einschreiten des Amtes für Wohnungswesen
rechtfertigen. Mängel, die auf einem fehlerhaften Nut­
zungsverhalten von Mieterinnen oder Mietern beruhen,
bleiben unberührt. Zur Beurteilung der Schadensursache
erfolgt vor Ort eine technische Prüfung durch die Woh­
nungsaufsicht.
In der Praxis stellen wohnungsrechtliche Maßnahmen
zur Beseitigung von Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
sowie der hiermit oftmals einhergehenden Schimmel­
pilzbildung den Schwerpunkt der Wohnungsaufsicht
dar. Informationen über derartige Zustände erfolgen
seitens betroffener Mieterinnen und Mieter, aber auch
über andere Verwaltungsstellen, wie zum Beispiel das
Gesundheitsamt oder das Sozialamt.
Aufgrund der Zunahme von Schadensmeldungen dieser
Art hat das Amt für Wohnungswesen bereits im letzten
Jahr eine Broschüre mit dem Titel „Informationen zur
Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohn­
räumen“ erstellt. Diese wird betroffenen Mietern und
Seite 41
Vermietern zum Beispiel bei den technischen Woh­
nungsbesichtigungen informatorisch ausgehändigt. Die
Broschüre ist auch im Internet unter www.stadt-koeln.
de, Themenblock 4, „Wohnen“ unter „Wohnungsmän­
gel“ zu finden.
2010 wurden der Wohnungsaufsicht insgesamt 461
neue Mängelanzeigen eingereicht. 388 Verfahren
wurden 2009 abgeschlossen. Damit hat sich die Fallzahl
nochmals erhöht.
Gemeldete Verdachtsfälle 2007 – 2009
Verfahren der Wohnungsaufsicht 2007 – 2010
500
450
461
400
350
368
300
388
331
Mietpreiskontrolle
Die wohnungsrechtliche Mietpreiskontrolle ist als
Schranke der grundgesetzlich garantierten Vertrags­
freiheit zu verstehen. Sie ist ein preispolitisches Instru­
ment zur Wahrung des Preisgefüges im freifinanzierten
Wohnungsbestand, der in Köln circa 92 % des Gesamt­
bestandes ausmacht. Der Gesetzgeber verfolgt mit der
Mietpreiskontrolle nicht das Ziel, den Marktpreis an sich
außer Kraft zu setzen, indem ein staatlich verordnetes
Höchstmietenniveau eingeführt wird. Vielmehr geht es
um die Verfolgung von im Einzelfall unangemessen ho­
hen Entgelten für die Vermietung von Wohnräumen. So
hat er mit der Mietpreiskontrolle auf der Grundlage des
Wirtschaftsstrafgesetzes den Verfolgungsbehörden eine
Möglichkeit gegeben, der preistreiberischen Ausnutzung
einer gesteigerten Wohnraumnachfrage geeignet zu
begegnen.
250
Die Mietpreiskontrolle wird als Pflichtaufgabe wahrge­
nommen. Dabei wird zwischen der Mietpreisüberhö­
hung und dem Mietwucher unterschieden.
200
150
193 198
100
50
Mietpreisüberhöhung
0
2008
2009
2010
abgeschlossene Verfahren
neue Verfahren
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Wie die Verfahren im Einzelnen abgeschlossen wurden,
ist dem nachstehenden Diagramm zu entnehmen.
Verfahrensergebnisse der Wohnungsaufsicht 2010
Mängel
beseitigt
Die Mietpreisüberhöhung ist in § 5 Wirtschaftsstrafge­
setz geregelt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die
im Streitfall vor dem Amtsgericht Köln verhandelt wird.
Unterhalb des Straftatbestandes des sprachgebräuchli­
chen „Mietwuchers“ werden mit den Bußgeldverfahren
aufgrund von Mietpreisüberhöhungen unangemessen
hohe Mietforderungen ordnungsbehördlich verfolgt und
gegebenenfalls geahndet. Zusätzlich sind gesetzliche
Ermächtigungen vorhanden, die Rückerstattung von auf
diese Weise zu Unrecht entstandenen Mehrerlösen an
die Berechtigten anzuordnen.
167
nach Anordnung
beseitigt
11
89
Mängel (auch)
Mieterbedingt
Quelle: Amt für Wohnungswesen
121
keine
Eingriffs­
möglichkeit
Die Verfahren werden mit dem Ziel betrieben, eine
Absenkung des Mietzinses auf das zulässige Maß zu
erreichen. Von einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des
§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz ist auszugehen, soweit die
Entgelte infolge der Ausnutzung eines geringen Ange­
botes an vergleichbarem Wohnraum die ortsübliche
Vergleichsmiete um mehr als 20% übersteigen.
Seite 42
Im Rahmen der Bearbeitung begründeter Verdachtsfälle
von Mietpreisüberhöhung wird aufgrund detaillierter Er­
hebungen über die Lage und Ausstattung der Wohnung
eine ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. Die Berech­
nung der Vergleichsmiete orientiert sich an den Werten
des Kölner Mietspiegels.
Neben den Anzeigen betroffener Mieter werden die Ver­
dachtsfälle von Mietpreisüberhöhung zum Beispiel auch
durch Hinweise des Sozialamtes oder des Job-Centers
bekannt. Teilweise macht aber auch der Mieterverein
Köln auf Verdachtsfälle überhöhter Mietforderungen
aufmerksam.
2010 wurden insgesamt 42 Verdachtsfälle von Miet­
preisüberhöhung aufgegriffenen und 30 Verfahren zum
Abschluss gebracht. Das folgende Schaubild gibt die
wesentlichen Verfahrensergebnisse der abgeschlosse­
nen Verfahren wieder.
Verfahrensergebnisse § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 2010
keine
Mietpreiserhöhung
Ein Fall aus der Praxis:
Für ein teilmöbliertes Einzelzimmer ohne Fenster im
Souterrain eines Mehrfamilienhauses mit gemeinschaft­
licher Nutzung von Bad und Kochnische mit zwei wei­
teren Bewohnern verlangte ein Vermieter in der Kölner
Neustadt 155 EUR ohne Nebenkosten.
Nach dem Kölner Mietspiegel wären 105 EUR angemes­
sen gewesen, die Miete war somit um rund 48 % zu hoch.
Da der Vermieter zu einer einvernehmlichen Regelung
nicht bereit war, wurde ein Bußgeld i.H.v. 500 EUR ver­
hängt zugunsten der Arbeitsgemeinschaft Köln, die die
Mieten für den Mieter übernommen hatte.
Auch hiervon lies sich der Vermieter nicht beeindrucken
und legte gegen den Bescheid Einspruch ein.
Durch Beschluss bestätigte das Amtsgericht Köln den
Bußgeldbescheid. Die kosten des Verfahrens und die
notwendigen Auslagen wurden dem Vermieter auf­
erlegt.
Mietwucher
26
AG-Entscheid
1
3
4
4
4
freiwillige
Mietsenkung
geringfügige
Überhöhung
höhere geldliche
Aufwendungen
Bußgelder
Im Unterschied zu dem zuvor beschriebenen Tatbestand
der Mietpreisüberhöhung handelt es sich bei Mietwu­
cher um einen Straftatbestand. Von Mietwucher wird
dann gesprochen, wenn die Mietforderung in einem auf­
fälligen Missverhältnis zur Leistung des Vermieters steht
und der Vermieter eine individuelle Zwangssituation des
Mieters ausbeutet. Hier sind persönliche Zwangslagen,
die Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder
eine erhebliche Willensschwäche zu nennen.
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Auch 2010 wurden wieder Rückerstattungen der
überhöhten Mietforderungen an die Berechtigten
angeordnet. Dabei kam es auch zu Rückerstattungen
zuviel gezahlter Mieten, ohne dass Bußgelder verhängt
wurden. In diesen Fällen führten die Verhandlungen
mit den betroffenen Eigentümern zur Reduzierung der
Miete auf das zulässige Maß, rückwirkend zum Beginn
des Mietverhältnisses. Das Verfolgungsinteresse für eine
Ahndung mit Bußgeld war in diesen Fällen nicht mehr
gegeben.
Fehlt es am Merkmal der individuellen Zwangslage wird
der Fall von der Staatsanwaltschaft Köln an das Amt für
Wohnungswesen zur Weiterverfolgung der Sache als
Ordnungswidrigkeit in dem oben beschriebenen Sinne
abgegeben. In Verdachtsfällen von Mietwucher wird das
Amt für Wohnungswesen zur Ermittlung der ortsübli­
chen Vergleichsmiete im Rahmen der Amtshilfe tätig
und bewertet die Wohnung für die Weiterverfolgung der
Strafsache durch die Staatsanwaltschaft.
Im Berichtsjahr wurde 1 Fall bekannt, über deren Aus­
gang noch nicht entschieden wurde.
Seite 43
Wohnungsbestandsverwaltung
�
Bestands- und Besetzungskontrolle
Die Bestands- und Besetzungskon­
trolle dient der Überwachung der
zweckbestimmten Nutzung von
geförderten Wohnungen. Mit diesem
Instrument wird die Einhaltung der
gesetzlichen Belegungs- und Miet­
preisbindungen sichergestellt. Der
Kontrolle unterliegen:
– die öffentlich geförderten Woh­
nungen (1. Förderweg)
– die mit nicht öffentlichen Mitteln
geförderten Wohnungen (2. und
3. Förderweg)
– die auf der Grundlage des Wohn­
raumförderungsgesetzes (WoFG)
geförderten Wohnungen
– die mit ausschließlich städtischen
Aufwandssubventionen geförder­
ten Wohnungen (1.000 WE-Pro­
gramm)
– die mit Modernisierungsmitteln
geförderten Wohnungen
– die ab 1.1.2010 geförderten
Wohnheime.
Auf diesem Wege werden die
Zielgruppen der Wohnungsbauför­
derung dauerhaft erreicht und dafür
gesorgt, dass die zulässigen Mieten
im geförderten Wohnungsbestand
nicht überschritten werden. Vor dem
Hintergrund der durch die Richtlinien
über die Bestands- und Besetzungs­
kontrolle geforderten Kontrollen vor
Ort wurden im Berichtsjahr 4.015
Ortsbesichtigungen von Wohnun­
gen des 1. Förderweges, 360 von
Wohnungen des 2. Förderweges
und 619 nach dem WoFG geförder­
te Wohnungen durch das Amt für
Wohnungswesen veranlasst. Insbe­
sondere durch diese Ortsbesichti­
gungen, aber auch durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern sowie bei
Unstimmigkeiten im Rahmen der Neubelegung von Wohnungen erhält das
Amt für Wohnungswesen Informationen über mögliche Belegungs- und
Mietpreisverstöße.
Bei tatsächlichem Verstoß gegen das Gesetz zur Förderung und Nutzung
von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) wird der
Verfügungsberechtigte aufgefordert, diesen zu bereinigen. Dies erfolgt in
der Regel mit der nachträglichen Erteilung der Benutzungs- und Überlas­
sungsgenehmigung oder mit Erstattung zuviel erhobener Mieten an die
Mieter. Soweit der Verstoß nicht nachträglich bereinigt werden kann werden
Geldleistungs- beziehungsweise Bußgeldverfahren oder darlehensrechtliche
Maßnahmen eingeleitet. Die folgenden Schaubilder geben Überblick über
die jeweiligen Verstoßverfahren in 3-Jahres-Spiegeln.
1. Förderweg mit einem Bestand von 41.887 Wohnungen inklusive
Eigentumsmaßnahmen
2008
2009
2010
1.326
1.191
835
Fälle aus dem Berichtsjahr
870
880
531
Fälle aus Vorjahr(en)
456
311
304
1.017
887
731
91
87
97
Ablehnungen
2
0
0
keine Reaktion des Hauseigentümers
2
2
0
79
68
87
309
304
104
2008
2009
2010
293
167
100
Fälle aus dem Berichtsjahr
192
102
72
Fälle aus Vorjahr(en)
101
65
28
228
139
93
nachträgliche Genehmigungen
54
28
11
noch zu bearbeitende Fälle am 31.12.
65
28
7
festgestellte Verstöße
davon:
Erledigung
davon:
nachträgliche Genehmigungen
Fälle zur Prüfung, ob weitere Maßnahmen
erforderlich sind
noch zu bearbeitende Fälle am 31.12.
Quelle: Amt für Wohnungswesen
2. Förderweg mit einem Bestand von 6.579 Wohnungen
festgestellte Verstöße
davon:
Erledigung
davon:
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Seite 44
Modernisierungsförderungsprogramm mit einem Bestand
von 1.276 Wohnungen inklusive Eigentumsmaßnahmen
2008
2009
2010
13
13
50
12
13
46
1
0
4
13
9
44
nachträgliche Genehmigungen
2
0
11
noch zu bearbeitende Fälle
am 31.12.
0
4
6
festgestellte Verstöße
davon:
Fälle aus dem Berichtsjahr
Fälle aus Vorjahr(en)
Erledigung
davon:
Der Schaden besteht in dem Aufwand an öffentlichen
Mitteln zur Förderung einer neuen Sozialwohnung,
welche anstelle der bestimmungswidrig verwendeten
Sozialwohnung der wohnberechtigten Bevölkerung zur
Verfügung gestellt werden muss.
Bußgelder dagegen sollen die Verfügungsberechtigten
unter anderem dazu anhalten, künftig ihre Verpflichtun­
gen einzuhalten. Es bleibt somit Aufgabe und Ziel, die
festgestellten Belegungsverstöße möglichst zeitnah zu
ahnden.
Gesamtzahl der zu bearbeitenden Fälle
Quelle: Amt für Wohnungswesen
2008
WoFG-Förderung mit einem Bestand von 4.420 Wohnungen
inklusive Eigentumsmaßnahmen
festgestellte Verstöße
2008
2009
2010
67
66
105
61
44
93
6
22
12
45
55
87
25
18
17
Ablehnungen
0
0
0
keine Reaktion des Haus­
eigentümers
0
0
13
Fälle zur Prüfung, ob weitere
Maßnahmen erforderlich sind
2
2
22
22
12
18
Fälle aus Vorjahr(en)
Erledigung
davon:
nachträgliche Genehmigungen
noch zu bearbeitende Fälle
am 31.12.
2010
Bestand
110
77
62
Zugang
83
78
154
Abgang
116
95
142
77
56
74
Rest
Quelle: Amt für Wohnungswesen
davon:
Fälle aus dem Berichtsjahr
2009
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Hinweis: Im 1.000-Wohneinheiten-Programm, mit
einem Bestand von 524 Wohnungen, wurden keine
Verstöße festgestellt.
Maßnahmen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen
Sanktionen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen in
Form von Geldleistungen, Bußgeldern und Vertragsstra­
fen sind das wichtigste Instrument zur Sicherung der
Zweckbestimmung von Sozialwohnungen.
Geldleistungen werden als öffentlich rechtliche Abgaben
anstelle eines individuellen zivilrechtlichen Schaden­
ersatzes zum Ausgleich des Schadens der öffentlichen
Hand erhoben, der ihr durch einen Verstoß gegen gel­
tendes Recht entsteht.
Um festzustellen, ob der Tatbestand für die Einleitung
und Festsetzung von Sanktionen in den Verdachtsfällen
erfüllt war, mussten umfangreiche Recherchen durchge­
führt werden.
2010 wurden im Ergebnis 18 Geldleistungsbescheide
erlassen. Daraus resultiert im Berichtsjahr eine Sollstel­
lung in Höhe von 91.116,– Euro. Zehn Bescheide sind
bestandskräftig geworden. Gegen zwei Bescheide wurde
Klage erhoben. Es wurden insgesamt Geldleistungen in
Höhe von 98.583,02 Euro vereinnahmt. Davon wurden
75.402,04 Euro an das Land abgeführt. Weiter wurde
Bußgeld in Höhe von 10.000,– Euro festgesetzt.
Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte
Im Rahmen der Verwaltung des geförderten Wohnungs­
bestandes erfolgt neben der Bestands- und Besetzungs­
kontrolle die Kontrolle und Durchführung von be­
stimmten Vorschriften des Gesetzes für Förderung und
Nutzung von Wohnraum des Landes NRW (WFNG NRW).
Gleichzeitig wird die dingliche Sicherung und Überwa­
chung städtischer Rechte im Zusammenhang mit den
Darlehens- und Zuschussverträgen im geförderten Woh­
nungsbau beziehungsweise im Bereich der städtischen
Bedienstetendarlehen durchgeführt.
Hierunter fallen in der Hauptsache Anträge auf Frei­
stellungen und Zweckentfremdungen geförderter
Wohnungen, Bestätigungen des Endtermins der
Seite 45
Zweckbindungen bei vorzeitiger und planmäßiger Rückzahlung der Mittel,
Grundbuchangelegenheiten wie die Erteilung von Löschungsbewilligun­
gen und Abtretung von vorrangigen Rechten sowie die Überprüfungen der
preisrechtlich zulässigen Kostenmiete. Ein wichtiger Bestandteil der Aufga­
ben ist auch die Zustimmung zur Modernisierung im öffentlich geförderten
Wohnungsbau.
Für die Verwaltung des geförderten Wohnungsbestandes in Köln ergibt sich
folgende Tabelle:
Fallzahlenentwicklung in der Bestandsverwaltung
2006
2007
2008
2009
2010
Bearbeitung von Anträgen auf Freistellung von
den wohnungsbindungsrechtlichen Vorschrif­
ten, Zweckentfremdungen und Bearbeitung von
Widersprüchen
225
369
353
331
152
Anzahl der Wohnungen, für die eine Freistellung
ausgesprochen wurde
180
308
289
262
148
Anzahl der Wohnungen, für die eine
Zweckentfremdungsgenehmigung erteilt wurde
78
4
14
8
6
Bearbeitung von Zinskappungsanträgen
*0
*0
*0
*0
*153
1.580
**0
**0
**0
**0
Überprüfungen bei vorzeitiger Rückzahlung der
öffentlichen Mittel und Bestätigung des
Bindungsendes
577
442
450
494
747
Geförderte Wohnungen
im Subventionsgebiet
Köln-Chorweiler Zentrum
Aufhebungs-, Kürzungs- und Änderungsbescheide
267
200
152
243
517
Zustimmung zu baulichen Änderungen (Ausbau,
Erweiterung, Dachgeschossausbau, Zusammenle­
gung von Wohnungen u.a.)
Erteilung eines Mietgenehmigungsbescheides
21
16
10
17
17
Mietüberprüfungen
45
34
22
8
36
Eigentümerwechsel
107
140
93
67
91
Grundbuchangelegenheiten (Löschungsbewilligun­
gen, Vorrangseinräumungen, Pfandfreigabeerklä­
rungen, Nachverpfändungen sowie Zustimmungen
zu Umschuldungen und Abtretungen)
596
503
502
419
580
Überwachung des Feuerversicherungsschutzes
107
97
94
73
93
Vorprüfung von Anfragen im Zwangsversteige­
rungsverfahren bzgl. der öffentlichen Förderung
568
521
611
505
461
87
64
42
38
25
Zustimmung zu Modernisierungsmaßnahmen
*Kappungsanträge zur Zinserhöhung 1.1.2011
**am 30. Juni 2008 ausgelaufen
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Freistellungen
Freistellungen von den Belegungsbindungen können für fast alle Arten
geförderter Wohnungen auf Antrag erteilt werden. Die Voraussetzungen für
die Erteilung einer Freistellung ergaben sich auch 2010 aus dem WFNG NRW
sowie aus den Wohnraumnutzungsbestimmungen.
Die Mehrzahl der Freistellungen werden aufgrund sogenannter „wohnungs­
wirtschaftlicher Verhältnisse“ ausgesprochen, d.h., wenn es weder dem
Vermieter noch der Wohnungsver­
mittlungsstelle beim Amt für Woh­
nungswesen zum Beispiel aufgrund
einer hohen Miete, schlechten Lage
oder eines ungünstigen Wohnungs­
zuschnitts möglich ist, einen passen­
den berechtigten Mieter zu finden.
Hierbei ist anzumerken, dass die
Anzahl der Freistellungen 2010 in
der Einkommensgruppe B mit circa
33 % gemessen an der Gesamtzahl
aller Freistellungen wieder relativ
hoch war und nicht zuletzt auf hohe
Mieten zurückzuführen ist.
Freistellungen können auch wegen
eines berechtigten Interesses des
Verfügungsberechtigten oder eines
Dritten, in diesen Fällen in der Regel
mit der Auflage einer Ausgleichs­
zahlung, oder zur Schaffung bezie­
hungsweise dem Erhalt sozial stabiler
Bewohnerstrukturen, erteilt werden.
Auch ein öffentliches Interesse kann
eine Freistellung rechtfertigen.
Die Anzahl von Anträgen auf Freistel­
lung beziehungsweise die Anzahl der
Wohnungen, für die eine Freistellung
ausgesprochen wurde, ist 2010 im
Vergleich zum Vorjahr stark gesun­
ken. Gemessen am Gesamtbestand
der geförderten Wohnungen im
Stadtgebiet Köln liegt die Anzahl der
Wohnungen, für die eine Freistellung
erteilt wurde, bei ca. 0,3 %. Trotzdem
wird die Tendenz der Freistellungs­
quote beim Amt für Wohnungswe­
sen auch weiterhin beobachtet.
Freistellungsquoten zur Struktur­
verbesserung
Inzwischen wird auch in einigen
Gebieten, in denen keine Ausgleichs­
zahlung nach dem Gesetz über den
Abbau der Fehlsubventionierung im
Wohnungswesen (AFWoG / AF-WoG
NRW) bis 31. Dezember 2005
Seite 46
erhoben wurde, flankierend zur beabsichtigten Struk­
turverbesserung eine angemessene Freistellungsquote
zugelassen. Dadurch erhalten Vermieter die Möglichkeit,
eine bessere Mieterstruktur in ihrem Wohnungsbestand
zu erreichen.
Zweckentfremdungen
Miet- und Genossenschaftswohnungen, egal ob schon
bestehend oder neu, unterlagen im freifinanzierten
Wohnungsbestand bis zum 31. Dezember 2006 einem
besonderen gesetzlichen Schutz. Eine andere Nutzung
als die zu Wohnzwecken musste genehmigt werden.
Diese gesetzliche Verpflichtung besteht seit dem
1. Januar 2007 nicht mehr. Baurechtliche Bestimmungen
bleiben von dem Wegfall des Zweckentfremdungsverbo­
tes unberührt.
Im geförderten Wohnungsbau steht eine Zweckentfrem­
dung auch weiterhin unter Genehmigungsvorbehalt.
Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein
überwiegendes öffentliches Interesse oder ein überwie­
gendes berechtigtes Interesse des Vermieters an der
Zweckentfremdung besteht. Wird eine nicht genehmig­
te Zweckentfremdung festgestellt, kann diese nach den
Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes oder des
Wohnraumförderungsgesetzes beanstandet und mit
Sanktionen belegt werden.
Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen
Nicht geförderte Modernisierungen bedürfen nach § 11
Abs. 7 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) der
Zustimmung des Amtes für Wohnungswesen, wenn der
Vermieter die Kosten mietwirksam umlegen möchte.
Der größte Anteil der beantragten Modernisierungen
bezieht sich auf energiesparende Maßnahmen. Ob es
sich hierbei um Modernisierungen handelt, ergibt sich
aus der oben genannten Rechtsgrundlage in Verbindung
mit deren Verwaltungsvorschrift (VV II. BV). Wichtigster
Aspekt bei der Prüfung, ob es sich um eine Modernisie­
rung handelt, ist die Einsparung von Heizkosten in Höhe
von mindestens 20%. Die Berechnung der Einsparung
muss von einem Sachverständigen erstellt werden.
Die Kosten für eine Modernisierung können nur dann
auf die Miete umgelegt werden, wenn der Maßnahme
zugestimmt wurde.
Um die Miete auch nach einer Modernisierung für Haus­
halte mit geringem Einkommen bezahlbar zu halten,
wurden für die Objekte je nach Baujahr Tragbarkeits­
grenzen festgesetzt. Wenn die entsprechende Tragbar­
keitsgrenze überschritten ist, können Modernisierungen,
die keine Energieeinsparung zur Folge haben, nicht auf
die Miete umgelegt werden.
Mietpreisüberprüfungen
Auch 2010 wurden Mietpreisüberprüfungen im Bereich
der Kostenmiete durchgeführt. Anlass dieser Mietpreis­
überprüfungen waren entweder Hinweise von Mietern,
die sich hilfesuchend an das Amt für Wohnungswesen
gewandt haben oder offensichtlich zu hohe Mietpreisan­
gaben von Vermietern bei der Freimeldung geförderter
Wohnungen. In vielen Fällen führten die Überprüfungen
zu Erstattungen zuviel erhobener Mieten an die Mieter
oder zur Erhebung von Geldleistungen nach dem Woh­
nungsbindungsgesetz.
Aufgrund von durchgeführten Mietpreisüberprüfungen
sind auch 2010 Mietpreisverstöße festgestellt worden.
Insgesamt wurden 36 Verfahren abgeschlossen.
Die Verfolgung von Mietpreisverstößen ist in der Regel
sehr zeit- und arbeitsaufwändig. Von der Ermittlung der
preisrechtlich zulässigen Kostenmiete bis zur Erstattung
überhöhter Mieten beziehungsweise Festsetzung von
Geldleistungen vergeht in den meisten Fällen ein relativ
langer Zeitraum. Es wäre zu begrüßen gewesen, wenn
im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung das System
der Kostenmiete früherer Förderfälle an das derzeitige
System linearer Erhöhungen angeglichen worden wäre.
Nach dem neuen Gesetz zur Förderung und Nutzung von
Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) blieb jedoch
auch ab 01.01.2010 das bisherige Kostenmietenprinzip
für Wohnungen, die nach dem I. und II. Wohnungsbau­
gesetz (WoBauG) gefördert wurden, weiterhin bestehen.
Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen
Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung
umgewandelt werden kann, muss seitens der Bauauf­
sichtsbehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung
erteilt werden.
Seite 47
Um das Ausmaß der beabsichtigten Umwandlungen von
Miet- in Eigentumswohnungen im Gebiet der Stadt Köln
regional und quantitativ zu erfassen, werden die nach
dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlichen Abge­
schlossenheitsbescheinigungen statistisch erfasst.
Umgewandelte geförderte Wohnungen
250
200
Anzahl WE
Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung in sich
abgeschlossen ist und alle Einrichtungen vorhanden sind,
um einen Haushalt führen zu können. Erst danach kann
die eigentliche Umwandlung in eine Eigentumswohnung
mittels notarieller Teilungserklärung erfolgen.
240
226
244
180
150
100
112
50
54
68
66
0
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
12
18
2009
2010
Jahr
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Gegenüber 2009 erfolgte keine wesentliche Verände­
rung bei den Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
Abgschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken
Wohneinheiten (2009) und 2010
Stadtbezirk
gefördert
freifinanziert
gesamt
1 – Innenstadt
(0) 0
(448) 603
(448) 603
2 – Rodenkirchen
(4) 0
(332) 204
(336) 204
3 – Lindenthal
(0) 0
(373) 371
(375) 371
4 – Ehrenfeld
(0) 0
(138) 146
(138) 146
5 – Nippes
(0) 0
(207) 249
(207) 249
(12) 28
(81) 72
(93) 100
7 – Porz
(0) 0
(127) 60
(127) 60
8 – Kalk
(4) 20
(177) 211
(181) 231
(0) 0
(103) 294
(103) 294
6 – Chorweiler
9 – Mülheim
Gesamt:
(16) 48 (1.988) 2.210 (2.008) 2.258
Quelle: Amt für Wohnungswesen
Umgewandelte geförderte Wohnungen
In den vergangenen Jahren wurden laut den vorgeleg­
ten Teilungserklärungen geförderte Mietwohnungen in
unterschiedlichem Umfang in Eigentumswohnungen
umgewandelt. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre
waren dies 122 jährlich.
Die Umwandlung einer geförderten Mietwohnung sowie
die Veräußerung der Wohnung hat der Verfügungsbe­
rechtigte unverzüglich dem Amt für Wohnungswesen
anzuzeigen. Die vom Eigentümer durch Teilwirtschaft­
lichkeitsberechnungen zu ermittelnden Einzelmieten
bedürfen der Genehmigung der Bewilligungsbehörde.
Beim ersten Verkauf nach Umwandlung einer Miet- in
eine Eigentumswohnung hat der betroffene Mieter
grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
vom 28.04.2006 haben die Länder die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz in wesentlichen Teilen des
Wohnungswesens, vor allem für das Recht der Wohn­
raumförderung und für das Wohnungsbindungsrecht,
erhalten. Mit dem am 01.01.2010 in Kraft getretenen
Gesetz zur Förderung von Wohnraum für das Land
Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) wird, wie bereits er­
wähnt, von der durch die Förderalismusreform übertra­
genen Kompetenz Gebrauch gemacht. Es ersetzt die im
Rahmen des geförderten Wohnungsbestandes bislang
geltenden Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes
beziehungsweise des Wohnraumförderungsgesetzes.
Die wichtigsten Änderungen beziehungsweise Neuerun­
gen für die Tätigkeit der Wohnungsbestandsverwaltung:
– Das WFNG NRW ist auf alle seit 1948, also auch auf die
im 2. und 3. Förderweg geförderten Wohnungen an
wendbar (Ausnahme: Wohnungsfürsorgemittel des
Landes beziehungsweise des Bundes sowie Wohnhei­
me, die bis 31.12.2009 gefördert wurden).
Seite 48
– Übertragung der Bestandskontrolle und -verwaltung
der ab 01.01.2010 geförderten Wohnheime von der
NRW.Bank auf das Amt für Wohnungswesen
– Gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Instandhal­
tungspflichten von Verfügungsberechtigten
Für nach dem I. und II. Wohnungsbaugesetz geförderten
Wohnraum gilt das sogenannte Kostenmietenprinzip
der §§ 8 bis 11 des Wohnungsbindungsgesetzes bezie­
hungsweise der Verwaltungsvorschriften zum Woh­
nungsbindungsgesetz weiter fort.
Ausblick
– Unterrichtungsverpflichtungen von Verkäufern und
Erwerbern über die Veräußerung geförderten Wohn­
raums sowie über die Einleitung der Begründung von
Wohneigentum
– Unterrichtungsverpflichtung der zuständigen Stelle an
Erwerber und Mieter im Falle einer Veräußerung oder
einer Umwandlung in Wohneigentum
– Vorzeitige Rückzahlung der Fördermittel für einzelne
Wohnungen
– Bestätigung des Endtermins der Zweckbestimmung
für alle Förderwege, für die das WFNG anzuwenden ist
– Keine weitere Aussetzung der Verzinsung von Woh­
nungsbaudarlehen im Mietwohnungsbau über den
31.12.2010 hinaus, also Höherverzinsung öffentlicher
Baudarlehen ab 01.01.2011
Die weitere Verzinsung von Wohnungbaudarlehen war
bis 31.12.2010 ausgesetzt. Die Vorschriften der §§ 30 ff
WFNG erlauben eine weitere Verzinsung ab 01.01.2011.
Hiervon hat sowohl das Land als auch die Stadt Köln für
deren Wohnungbaudarlehen Gebrauch gemacht. Eine
Zinserhöhung kommt nicht in Frage, wenn die Durch­
schnittsmieten bereits bestimmte Kappungsbeträge
erreichen oder überschreiten.
Aufgrund der bishlang vorliegenden Kappungsanträge
durch die Darlehensschuldner ist ersichtlich, dass die
Mehrzahl der Mieten bereits über den im WFNG genann­
ten Mietobergrenzen liegen und somit in den wenigsten
Fällen eine Zinsanhebung möglich ist.
Zwar ist ab dem Jahr 2014 eine Anpassung der Mietober­
grenzen vorgesehen. Es ist aber davon auszuhehen, dass
auch zukünftig aufgrund der hohen Mieten nur in gerin­
gem Maße Zinserhöhungen realisiert werden können.
Seite 49
Imageverbesserung
Hintergründe und Maßnahmen
Auch im Berichtsjahr galt der Imageverbesserung des
geförderten Wohnungsbaus ein hohes Augenmerk. Mit
dem Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 02.02.2010
zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen, Handlungs­
konzept Preiswerter Wohnungsbau, wurde nochmals
deutlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit einen wichtigen
Teil der aufgestellten Handlungsoptionen im Interesse
des Zugewinns preiswerten Wohnraums in Köln darstellt.
Die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit darf auch im
Lichte der Themen des neu aufgestellten Kölner Woh­
nungsbauforums betrachtet werden. Köln hat als größte
Stadt in Nordrhein-Westfalen mit dem Wohnungsbau­
forum unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Jürgen
Roters ein breites Beratungsgremium zu wohnungspo­
litischen Themen. Verwaltung, Politik, Verbände und
privatwirtschaftliche Akteure behandeln dort aktuelle
und künftige Herausforderungen für den Kölner Woh­
nungsmarkt. Zu den Grundlagen der dortigen Diskussi­
onen zählt z.B. auch die wohnungspolitische Festlegung
der Schaffung von jährlich 1.000 preiswerten, geför­
derten Wohnungen in Köln. Neben den finanziellen und
grundstücksbezogenen Voraussetzungen einer entspre­
chenden Wohnungsbauförderung war die aktive Akquise
von interessierten Investoren für den Wohnstandort
Köln auch 2010 geboten. Zudem wurde weiterhin das
Ziel verfolgt, mit neuen und qualitativen Förderobjekten
noch immer vorhandene Ressentiments gegenüber dem
geförderten Wohnungsbau abzubauen und gesellschaft­
lich eine höhere Akzeptanz für diesen zu schaffen.
Im Zuge der verstärkten Öffentlichkeitsarbeit für den
geförderten Wohnungsbau in Köln hat das Amt für
Wohnungswesen 2010 an folgenden Messen/Veranstal­
tungen teilgenommen:
– Rheinische Immobilientage / Köln
– Fachmesse WOWEX / Köln
– Seniorenmesse / Köln
– Expo Real / München
– plan10 / Köln
– Stadtinformationskampagne / Köln
Rheinische Immobilientage
Am 13. und 14. März 2010 hat das Amt für Wohnungs­
wesen wieder als Aussteller an den Rheinischen Immo­
bilientagen teilgenommen. Diese finden seit 1998 in
Köln statt; 2010 zum dritten Male auf dem Gelände des
ehemaligen Barmer Blocks in Köln-Deutz.
Nicht nur, aber auch der Traum vom eigenen Haus oder
der eigenen Eigentumswohnung hat bei den Rheinischen
Immobilientagen erneut für viele Besucher gesorgt. Die
niedrigen Zinsen für Baukredite und ein breiter Über­
blick über Immobilienangebote Kölns sowie der Region
lockten viele Interessierte in das Messezelt nach Deutz.
Sie hatten die Möglichkeit, sich bei den 50 Ausstellern
auf den Rheinischen Immobilientagen zu erkundigen,
beraten zu lassen, sowie Impulse für ihre Vorhaben
einzuholen. Der Eintritt zur Messe war wieder frei. Wie
schon in den Vorjahren war die Messe nicht nur aufgrund
Mit dem schon im Vorjahresbericht erwähnten Rats­
beschluss vom 29.01.2008 sowie erneut mit Beschluss
vom 30.06.2010 wurde die Verwaltung beauftragt,
den Wohnungsgesamtplan aus 2004 fortzuschreiben.
Fortzuschreiben ist ebenfalls das Wohnungsbaupro­
gramm 2015. Darin ist die Verwaltung mit der Erstellung
des Handlungskonzeptes „Preiswerter Wohnungsbau“
beauftragt worden, inklusive einer verstärkten Öffent­
lichkeitsarbeit. Im Berichtsjahr wurde, die bisherigen
Konzepte künftig zusammenführend, seitens der Stadt
Köln ein Stadtentwicklunsgkonzept in Auftrag gegeben.
Das beauftragte Unternehmen wird sich hierbei auch
näher mit den Fördervoraussetzungen zum Wohnraum­
förderprogramm des Landes NRW auseinandersetzen.
Rheinische Immobilientage
Seite 50
ihrer klassischen Immobilienangebote interessant. Es gab
auch diverse Mietangebote.
des Angebots und die der Gespräche und Kontakte im
Vergleich zum Vorjahr noch besser.
Zum ersten Mal bei den Rheinischen Immobilientagen
präsentierten sich nach Angaben des Veranstalters auch
die Kölner Polizei mit Tipps zur Einbruchsicherung sowie
die Verbraucherberatung mit Ratschlägen zur Energie­
einsparung.
Als Kommunikations- und Netzwerk-Plattform war die
Messe ein guter Platz, um zu präsentieren und neue
Kontakte zu knüpfen. Auch Verbände zeigten mit ihrer
Präsenz, dass eine Fachmesse wie die WOWEX als
Impulsgeber in der Branche Fuß fassen soll. Bei seiner
Eröffnungsrede sagte der Vizepräsident des deutschen
Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raum­
ordnung, Dr. Josef Meyer: „Mit der WOWEX gibt es eine
wohnungswirtschaftliche Plattform, deren bundesweite
Strahlkraft hoffentlich in den nächsten Jahren wachsen
wird.“ Die WOWEX gewann im Vergleich zum Vorjahr
weiter an Qualität. Die breiten Informationsmöglich­
keiten der Messe nutzten 2010 auch ausländische
Aussteller und Besucher. So waren laut Koelnmesse z.B.
iranische Wirtschaftsdelegationen mit insgesamt 80 Per­
sonen angereist, um sich über wohnungswirtschaftliche
Fragen zu informieren. Auch eine Besuchergruppe aus
den Niederlanden informierte sich auf der Fachmesse.
Neben den Immobilienvermarktern präsentierten sich
auch 2010 wieder Immobilienfinanzierer. Zu diesem
Ausstellerkreis gehört schwerpunktmäßig auch das Amt
für Wohnungswesen bei dieser Veranstaltung. Grund
ist das attraktive Angebot der Eigentumsförderung.
Für die Beratung über Förderungsmöglichkeiten sowie
für die Bearbeitung der Förderanträge auf die entspre­
chenden Landesmittel ist das Amt für Wohnungswesen
zuständig. Besonders die jungen Familien waren stark an
einer entsprechenden Förderung interessiert. „Energie
und Klimaschutz“ waren weitere Themen am Stand des
Amtes für Wohnungswesen. Hintergrund sind auch hier
die entsprechenden Fördermöglichkeiten.
WOWEX
Als Fachmesse mit begleitendem Kongress ging die
WOWEX als große Plattform für die Wohnungswirt­
schaft vom 10. bis 12. Juni 2010 in die zweite Runde.
Es wurde festgehalten, dass die Messe nach dem guten
Start 2009 mit 124 Ausstellern im Jahre 2010 mehr
Aussteller hatte. Ein erweitertes Rahmenprogramm
wurde auf dem Kölner Messegelände präsentiert. Rund
3.600 Besucher hatten so die Möglichkeit zu einem in­
tensiven Austausch. Viele Aussteller fanden die Qualität
WOWEX
Zentrale Themen der WOWEX 2010 waren die energeti­
sche Sanierung, Stadtplanung und -entwicklung sowie
Medienversorgung, IT-Lösungen und Dienstleistungen.
Diese Themen boten auch Diskussionsstoff für die
Sonderschauen und Foren. Das erstmalig stattfindende
IT-Forum wurde als Erfolg gesehen, auch die Aussteller­
zahlen wurden im IT-Bereich erweitert.
Das Amt für Wohnungswesen hat die Fachmesse
WOWEX 2010 als Aussteller genutzt, um auch dort wie­
der mögliche Investoren zu erreichen und über die ver­
schiedensten Landesförderungen im Wohnungsbau zu
WOWEX
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informieren. Das für das Klientel der WOWEX interessan­
teste Förderpaket ist weiterhin die Landesförderung für
den Mietwohnungsbau.
Im Ergebnis hat sich für das Amt für Wohnungswesen in
vielen Gesprächen wie schon bei der WOWEX 2009
gezeigt, dass gerade eine in Köln stattfindende Fachmes­
se der Wohnungswirtschaft, auch vor dem Hintergrund
der stadtpolitischen Ziele im preiswerten Wohnungsbau,
ein guter Platz ist für die städtische Messepräsenz. Aber
nicht nur die Beratungsgespräche und der Austausch
mit möglichen Investoren waren bei der WOWEX 2010
positiv zu werten. Das Amt für Wohnungswesen wird mit
seinen Schwerpunktaufgaben, und damit gleichzeitig
auch die Problematik des nicht ausreichend vorhande­
nen preiswerten Wohnraums, inzwischen von Kooperati­
onspartnern und anderen Branchenvertretern viel besser
wahrgenommen. Im Gesamtbild einer Fachmesse wie
der WOWEX in Köln wird die städtische Teilnahme nicht
nur begrüßt, sondern womöglich sogar erwartet.
Der auch für den Kölner Wohnungsmarkt so wichtige
Dialog der Stadt mit Privaten kann zudem an der Aus­
richtung des durch den Vorsitz von Herrn Oberbürger­
meister Roters gestärkten Kölner Wohnungsbauforums
nachvollzogen werden. Den Rahmeninformationen zu
diesem Forum ist zu entnehmen, dass die Kölner Woh­
nungspolitik vor großen quantitativen und qualitativen
Herausforderungen steht. Der Bedarf an Wohnraum,
gerade auch preiswertem Wohnraum, steigt. Zudem
sind neben der Bevölkerungsentwicklung auch die Ener­
gieeffizienz und der Klimaschutz von großem Interesse
für den Kölner Wohnungsmarkt. Für das Wohnungs­
bauforum sind daher, wie bereits zuvor angedeutet,
auch die Weiterentwicklungen zum „Handlungskonzept
Preiswerter Wohnungsbau“ von Bedeutung. Das Amt
für Wohnungswesen arbeitet hier eng mit dem Amt für
Stadtentwicklung und Statistik zusammen.
Seniorenmesse
Auch eine „kleinere“ Messe stand im Berichtsjahr zur
Teilnahme auf dem Programm des Amtes für Woh­
nungswesen. Am 12.06.2010 fand im Rathaus Köln-Kalk
die 7. Seniorenmesse statt mit Beratungen, interessan­
ten Vorträgen und Mitmachaktionen (z.B. Fit für 100,
Malen, Sinnesprüfungen). Ausrichter der Seniorenmesse
waren die Seniorenvertretung im Stadtbezirk Kalk und
der Runde Tisch-Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe und
Altenpolitik.
Themen dieser Messe waren Gesundheit, Vorsorge,
Mobilität, Ambulante Pflege, Pflegeheime, Sicherheit
und vieles mehr. Über teilweise in türkischer Sprache ge­
haltene Beiträge hinaus bemühten sich die Veranstalter
um mehrsprachige Personen, die Übersetzungen für die
Besucherinnen und Besucher leisten konnten.
Im Berichtsjahr hat das Amt für Wohnungswesen erst­
malig an dieser sehr bürgernahen Veranstaltung teilge­
nommen. Die Besucherinnen und Besucher erhielten
hauptsächlich Beratungen in den Aufgabenfeldern
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsvermittlung,
Wohngeld und Wohnprojekte. Die Teilnahme des Amtes
für Wohnungswesen erfolgte im Rahmen eines Gemein­
schaftsstandes mit der Organisation „wohn mobil“ (Der
Paritätische) sowie mit der Universität zu Köln. „wohn
mobil“ konnte die Bürgerinnen und Bürger in Fragen zur
Wohnraumanpassung und in Fragen eines Wohnungs­
wechsels beraten, die Vertreterinnen der Universität zu
Köln informierten über das Projekt „Wohnen für Hilfe“.
Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt mit
dem Amt für Wohnungswesen. Ziel ist es, Studierende
und Wohnraumanbieter zusammen zu bringen. Gegen
kleine Hilfen im Alltag seitens der Studierenden (z.B.
Einkaufen, Gartenarbeit) stellen die Wohnraumanbie­
ter diesen quasi mietfrei Wohnraum zur Verfügung. Es
werden Wohnpartnerschaften geschlossen, zwischen
„Jung“ und „Alt“, aber auch zwischen Studierenden und
Familien oder Menschen mit Mobilitätseinschränkung
(siehe auch Kapitel „Wohnformen“).
plan10
2010 hat das Amt für Wohnungswesen gemeinsam
mit dem Wohnungsversorgungsbetrieb der Stadt Köln
auch wieder an dem Kölner Architekturforum „plan“
teilgenommen. Eingebettet in ein Projekt der Lernenden
Region-Netzwerk Köln e.V. – zum Europäischen Jahr zur
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (EJ
2010) wurde die Wanderausstellung „(K)ein Kinderspiel­
Wohnen.Leben.Aufwachsen.“ gemeinsam entwickelt
und in der Zeit vom 24.09. bis 01.10.2010 erstmalig
gezeigt. Der Ausstellungsort war das Kölner Rathaus.
Diese neue Wanderausstellung soll das öffentliche
Bewusstsein für die Risiken von Armut und sozialer
Ausgrenzung unter dem Blickwinkel „Wohnen“ stärken.
Das Projekt wurde als eines von 40 aus insgesamt 900
Projektanträgen zum EJ 2010 in Deutschland ausgewählt
und seitens der Europäischen Union gefördert.
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Mit der Ausrufung des Europäischen Jahres gegen
Armut und soziale Ausgrenzung durch die Europäische
Kommission war beabsichtigt, die politische Verpflich­
tung der Lissabon-Strategie zu bekräftigen und aktive
Armutsbekämpfung zu betreiben. Vorurteilen und
möglichen Diskriminierungen gegenüber Menschen,
die von Armutsrisiken und Ausgrenzung betroffen sind,
sollte begegnet und Ansätze zu deren Überwindung
aufgezeigt werden. Alle Mitgliedsstaaten waren auf­
gefordert, festgelegte Leitziele und Leitprinzipien des
Europäischen Jahres zu verfolgen, sie in einer nationalen
Strategie aufzugreifen und umzusetzen. In Deutschland
war das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit
der Ausführung des EJ 2010 beauftragt. Dabei sollte
die Arbeit der Wohlfahrtsverbände, der unabhängigen
Betroffenenverbände, der Kommunen und die Initiativen
freier Träger Anerkennung und nachhaltige Stärkung
erfahren. Zusätzlich wurden Unternehmen ermutigt,
gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und
sich freiwillig gesellschaftlich zu engagieren. Es sollte
deutlich werden, was jeder Einzelne und die Gesellschaft
insgesamt gewinnen, wenn soziale Ausgrenzung und
Armutsrisiken verringert werden.
Die Zielsetzungen des EJ 2010 haben die Projektbe­
teiligten für die neue Ausstellung aufgegriffen. Die
Bedeutung der Wohnbedingungen für das Aufwachsen
von Kindern und Jugendlichen standen dabei klar im
Zentrum der Aktivitäten. Ihr individueller Blick auf die
Umgebung, in der sie wohnen, leben und aufwachsen
war folglich der entscheidende Ausgangspunkt für das
spannende Projekt und die neu entstandene Ausstel­
lung.
(K)ein Kinderspiel-Wohnen.Leben.Aufwachsen.
Die Wohnsituation von Kindern aus einkommensschwä­
cheren Familien steht angesichts knapper Ressourcen oft
nicht in dem nötigen Fokus. Jedoch verbringen Kinder
den überwiegenden Teil eines Tages in ihrer familiären
Wohnumgebung, die elementaren Einfluss auf ihre Ent­
wicklung hat. Fehlen hier Spiel-, Lern-, Ruheräume oder
sogar sanitäre Mindeststandards, kann auch der positive
Effekt gut gemeinter und ebenso gut durchgeführter
Hilfsangebote außerhalb der Wohnung nicht wirken
bzw. verblasst sehr schnell. Für Kinder und Jugendliche
stellt eine schlechte Wohnsituation ein erhebliches Ent­
wicklungs- sowie Gesundheitsrisiko dar.
Neben den kreativen Ausstellungsstücken „aus Kinder­
hand“ zeigt die Ausstellung Kölner Lösungsvorschläge in
Form neuerer Beispiele von gefördertem Wohnraum in
familiengerechter Architektur, die auch die Anforderun­
gen des Kinder- und Jugendlichen-Wohnens qualitativ
erfüllen. Unter diesem Blickwinkel wird die neue Aus­
Kinder und Jugendliche aus nicht privilegierten Kölner
Stadtteilen haben sich kreativ in selbst erstellten Model­
len, Fotos und Videomaterial mit ihrem Wohnumfeld
auseinander gesetzt und lieferten durch ihren indivi­
duellen Blickwinkel Rückschlüsse auf architektonische
Anforderungen.
Unterstützt durch das Jugendamt der Stadt Köln, die
Jugendkunstschule Köln und das jfc Medienzentrum
fand ein spannender Auseinandersetzungsprozess statt,
bei dem die Kinder und Jugendlichen auf spielerische
Art den Umgang mit künstlerischem Material lernten –
von Pappkartons bis zur selbstgebauten Lochkamera.
Die Kooperationspartner vor Ort waren der Veedel e.V.
in Köln-Ostheim und die Gustav-Heinemann Haupt­
schule in Köln-Chorweiler.
(K)ein Kinderspiel-Wohnen.Leben.Aufwachsen.
Seite 53
stellung auch als Imagemaßnahme für den geförderten
Wohnungsbau insgesamt gesehen.
Erstes Ziel der Akteure des Projekts war und ist jedoch,
mit der Ausstellung die Öffentlichkeit, die Politik und die
für Bau und Bewirtschaftung von Wohnraum verant­
wortlichen Entscheidungsträger für die Wechselwirkung
des Wohnens mit der Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen zu sensibilisieren. Dies gilt natürlich nicht
nur für den geförderten, sondern für jeglichen Familien­
wohnraum in Köln.
Expo Real
Die führende deutsche Immobilienmesse Expo Real fand
vom 04. – 06.10.2010 wieder in München statt. Das
Amt für Wohnungswesen war, wie in den beiden Vorjah­
ren, auf dem Gemeinschaftsstand der Metropolregion
Köln-Bonn mit einem Messeterminal vertreten. Haupt­
aussteller war seitens der Stadt Köln erneut das Amt für
Wirtschaftsförderung. Mit 35 Partnern aus der Branche
sowie der Präsenz von Cologne Bonn Business sowie
der Region Bonn ist der Metropolregion auch 2010 eine
attraktive Standortpräsentation gelungen. Der Besuche­
randrang war entsprechend gut und nochmal stärker als
2009.
Herr Oberbürgermeister Roters und Herr Streitberger,
Beigeordneter des Dezernates Planen und Bauen, haben
auf der Expo Real zu den Themen „Standort Köln-Trends
und Perspektiven“ – sowie „Konzepte und aktuelle
Projekte der Stadtentwicklung“ referiert. Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des
Landes NRW, Herr Harry Kurt Voigtsberger, war für eine
Talkrunde zum Thema „Wissenschaf(f)t Betongold“ zu
Expo Real
Gast am Köln-Bonner Gemeinschaftsstand, zu der die
Messebesucherinnen und Messebesucher eingeladen
waren.
Auch bei der Veranstaltung 2010 hat die Konzentrati­
on von Wirtschaftsvertretern der Region und darüber
hinaus den Verantwortlichen des Amtes für Wohnungs­
wesen Gespräche im Interesse von Investitionen in
den Kölner Wohnungsmarkt, speziell in das geförderte
Segment, ermöglicht. Die bereits vorhandenen Kontak­
te zu interessierten Wohnungsunternehmen konnten
im Sinne des Ratsbeschlusses vom 02.02.2010 vertieft
werden. Mit diesem Beschluss war die Verwaltung, wie
zuvor erwähnt, u.a. beauftragt worden, die Öffentlich­
keitsarbeit für die soziale Wohnraumförderung in Köln
zu intensivieren.
Wie wichtig die Präsenz auf der führenden Immobilien­
messe ist, machen z.B. auch die Prognosewerte für Köln
deutlich. Demnach bleibt Köln eine Wachstumsmet­
ropole mit erwartetem Einwohnerzuwachs von rund
100.000 bis zum Jahre 2020 gegenüber dem Wert aus
2008.
Neben der bedeutenden Feststellung, ebenfalls aus der
Kölner Wirtschaftsförderung, dass der Kölner Invest­
mentmarkt 2010 seinen Umsatz im Vergleich zum
Vorjahr mehr als verdoppelt hat und Köln als Immo­
bilienstandort einen der Spitzenplätze belegt, gilt das
Augenmerk in der wachsenden Domstadt natürlich
parallel der Wohnversorgung aller heutigen und künfti­
gen Kölnerinnen und Kölner.
Neben den positiven Wachstumsaussichten als Inves­
titionsstandort will Köln als familienfreundliche Rhein­
metropole sicherstellen, dass dauerhaft genügend
bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. So gilt es,
Expo Real
Seite 54
entsprechende Investitionen auch für den preiswerten Wohnungsbau zu
erreichen. Genau mit dieser Zielsetzung nahmen die Vertreter des Amtes für
Wohnungswesen 2010 wieder an der Expo Real teil. Aber zugleich die Mo­
dernisierungen im Wohnungsbestand sowie die Förderung neuer Formen
des Zusammenlebens sind Teil der angestrebten Investitionen in den Kölner
Wohnungsmarkt.
Haus- und Wohnen
Die ursprünglich für das Berichtsjahr
vorgesehene Teilnahme an der Messe
„Haus und Wohnen“ in Köln konnte
aufgrund haushaltsrechtlicher Um­
stände nicht verwirklicht werden.
Stadtinformationskampagne
Ausblick
Das Amt für Wohnungswesen hat sich im Berichtsjahr ebenfalls erneut
an der städtischen Informationskampagne beteiligt. Dabei erhalten die
Dienststellen über das städtische Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Gelegenheit, den Kölnerinnen und Kölnern ihre Arbeit und/oder besondere
Themen ihrer Aufgabenfelder zu präsentieren. Mittels City-, Mega- oder Mi­
ni-Postern kann gezielt Werbung für besondere Themen gemacht werden.
Im öffentlichen Straßenland stehen auf den Werbeflächen der Kölner Ver­
kehrs Betriebe hierfür mehrere Hundert Flächen zur Verfügung. 2010 hat
das Amt für Wohnungswesen drei Werbemaßnahmen schalten lassen. Über
die großen Megaposter wurden das Gemeinschaftsprojekt „Wohnen für
Hilfe“ und die „Förderung des Mietwohnungsbaus“ beworben. Die Minipos­
ter-Aktion in den KVB-Straßenbahnen wurde für die Werbung zum Thema
„Eigentumsförderung“ genutzt.
Auch für 2011 ist beabsichtigt,
Maßnahmen zur Imageverbesserung
des geförderten Wohnungsbaus in
Köln durchzuführen. Jüngere Baufer­
tigstellungen stellen unter Beweis,
dass der geförderte Wohnungsbau
optisch und qualitativ nicht mehr
„hinten ansteht“. Von daher muss es
gelingen, diesen anhand gelungener
Beispiele aus der „Schmuddelecke“
teils noch verbreiteter negativer Mei­
nungsbilder heraus zu ziehen.
Weiterhin gilt, dass es nur mit
Kontinuität in der Präsenz und vielen
kooperativen Kontakten zur Woh­
nungswirtschaft gelingen kann, die
weitere Verringerung des geförder­
ten Wohnungsbestandes in Köln ein­
zubremsen. Wichtig ist zu erwähnen,
dass die Verfügbarkeit geeigneter
Grundstücke natürlich eine entschei­
dende Rolle hierbei spielt.
Selbstverständlich helfen im Ge­
samtbild auch alle Fertigstellungen
frei finanzierter Wohnungen, die zu
erschwinglichen Mieten zur Verfü­
gung stehen, die Versorgungslage
zahlreicher einkommensschwächerer
Kölner Haushalte zu verbessern.
Megaposter
Fachvorträge
Auch 2010 hat Herr Schleicher, Amtsleiter des Amtes für Wohnungswesen,
wieder bei Fachkongressen und anderen Veranstaltungen die schwierige Si­
tuation des preiswerten Wohnraums in Köln veranschaulicht, auf die guten
Förderchancen sowie Förderkonditionen aufmerksam gemacht, und so die
zahlreichen Maßnahmen zur Imageverbesserung abgerundet.
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Kooperationspartner Mieterverein Köln
Rekordjahr 2010
Mehr als 60.000 Mitglieder im Mieterverein Köln
Das Jahr 2010 war nicht nur wegen des 110-jährigen Be­
stehens des Mietervereins Köln ein Rekordjahr. Vielmehr
konnten 6.235 Mieterhaushalte als neues Mitglied be­
grüßt werden, die höchste Zahl der Neuaufnahmen seit
1998. Am 6. Dezember 2010 konnten wir das 60.000ste
Mitglied aufnehmen. Am 31. Dezember 2010 gehörten
60.480 Mitglieder dem Mieterverein Köln an.
Kölner Mietrechtsgespräch
Zum 3. Mal – in Köln bedeutet dies schon „Tradition“
– fand das Kölner Mietrechtsgespräch statt. Referent
war der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Dr.
Dietrich Beyer, der sich in Anwesenheit einer großen Teil­
nehmerzahl aus Justiz, Wohnungswirtschaft, Wohnungs­
verwaltung und Verbänden sowie Stadtverwaltung aus­
führlich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
zu mietrechtlichen Themen auseinandersetzte.
Auch auf politischer Ebene gab es 2010 zahlreiche Aktivi­
täten. So wurden eine Vielzahl von Gesprächen geführt,
unter anderem mit den Bürgermeistern im Rhein-ErftKreis, dem Bürgermeister von Düren, den Landräten des
Rheinisch-Bergischen-Kreises, des Rhein-Erft-Kreises
und des Kreises Düren. Inhalt dieser Gespräche war eine
Verbesserung der Zusammenarbeit von Städten und
Gemeinden mit dem Mieterverein. Insbesondere wurde
angestrebt eine Kooperation mit den Sozialbehörden,
wie der Mieterverein sie bereits seit 1994 mit der Stadt
Köln praktiziert. In Zusammenarbeit mit dem Sozialamt
und der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) werden – bei Über­
nahme des Beitrags durch die Sozialbehörde – ALG-Emp­
fänger in mietrechtlichen Fragen durch unsere Rechtsab­
teilung beraten und vertreten. Dies führt im Einzelfall zu
erheblichen Einsparungen für die Stadt, weil gerade bei
Betriebskostenabrechnungen oder ungerechtfertigten
Mieterhöhungen die im Einzelfall durch die Sozialbehör­
den zu übernehmenden Kosten ganz erheblich gesenkt
werden können. Dieses „Kölner Erfolgsmodell“ konn­
ten wir auf das Umland erweitern und zum 1. Juli 2010
eine entsprechende Kooperation mit dem Kreis Düren
abschließen.
Das Kölner Beispiel hat zwischenzeitlich auch in anderen
Städten Nachahmer gefunden. Die neue Landesregie­
rung Nordrhein-Westfalen begrüßt eine solche Koope­
ration sehr und ist bestrebt, diese auch auf Landesebene
umzusetzen.
Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Kölner Woh­
nungsunternehmen ist es uns in zwei Gesprächen mit
dem Oberbürgermeister Jürgen Roters gelungen, die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für Hinterle­
gergrundstücke, die im Innenhofbereich so genannter
Karree- oder Blockbebauungen liegen, abzuwenden.
Auch ein weiteres Vorhaben der Stadt Köln, ab dem Jahre
2011 zusätzliche Kosten für den Winterdienst geltend zu
machen, konnte nach einer öffentlichen Anhörung, auf
der auch der Mieterverein Köln seine Bedenken vorgetra­
gen hat, abgewendet werden.
Aus der Rechtsabteilung
34.620 persönliche Beratungstermine standen den
Mitgliedern des Vereins im Jahre 2010 zur Verfügung.
Spitzenreiter bei den Beratungsgesprächen waren – wie
jedes Jahr – Fragen zu Heiz- und Nebenkostenabrech­
nungen. In 12.140 Fällen galt es, Abrechnungen auf ihre
juristisch und vertraglich korrekte Form und auch auf die
Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Sehr oft konnten die
ursprünglichen Nachforderungen ganz erheblich redu­
ziert oder Guthaben zugunsten der Mitglieder erstritten
werden.
An zweiter Stelle in der Beratungsstatistik standen er­
neut Fragen zu Wohnungsmängeln und Mietminderung.
Hierzu fanden 7.026 persönliche Beratungen statt.
In 1.930 Fällen befasste unsere Rechtsabteilung sich mit
Fragen der Kautionsrückzahlung. 1.730-mal ging es um
Schönheitsreparaturen. Mieterhöhungen waren 1.744­
mal Beratungsthema.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass im Jahre
2010 unter Mitwirkung des Mietervereins Köln in Köln
und dem Umland insgesamt zwölf Mietspiegel fortge­
schrieben wurden. Mithilfe der von uns eingebrachten
zahlreichen Mietwerte, die in unseren Beratungsgesprä­
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chen registriert werden, konnten größere Mietsteigerun­
gen in den meisten Mietspiegeln verhindert werden.
Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnfor­
men soll jedoch unverändert bleiben.
Auch für das Stadtgebiet Köln gibt es seit November
2010 einen neuen Mietspiegel.
Soweit der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am
2. Februar 2010 das Handlungskonzept „Preiswerter
Wohnungsbau“ beschlossen und die Verwaltung beauf­
tragt hat, die Voraussetzung zu schaffen, dass jährlich
mindestens 1.000 geförderte Mietwohnungen sozial­
raumverträglich finanziert und errichtet werden, ist für
das Jahr 2011 zu befürchten, dass dieser Auftrag alleine
mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mehr
umgesetzt werden kann. Der Mieterverein fordert daher
einmal die Landesregierung auf, das für das Jahr 2010
angekündigte Fördervolumen von achthundert Milli­
onen Euro auf mindestens eine Milliarde Euro (wie im
Vorjahr) zu erhöhen. Gleichzeitig fordert er den Rat der
Stadt Köln auf, zusätzliche städtische Mittel zur Ver­
fügung zu stellen, um im Jahre 2011 den Neubau von
mindestens 1.000 Mietwohnungen in Köln zu gewähr­
leisten.
Der Beratungsbedarf durch Kündigungen durch den
Vermieter (592 Fälle) und Kündigungen durch die Mieter
selbst (557 Fälle) hielt sich fast die Waage.
Neben den 35.000 persönlichen Beratungsgesprächen
erreichen uns täglich eine Vielzahl schriftlicher Anfra­
gen, sowohl auf dem Postweg als auch per Fax oder per
Email. Allein im Dezember 2010 konnten wir neben den
Eingängen per Briefpost und per Mail 723 Posteingänge
per Fax verzeichnen. Die Zahl der Email-Anfragen steigt
täglich.
Ausblick 2011
Auch wenn die Schallgrenze von 60.000 Mitgliedern
überschritten wurde, ist dies kein Grund, die Hände in
den Schoß zu legen und sich auf den Lorbeeren des ver­
gangenen Jahres auszuruhen. Vielmehr ist es das Bestre­
ben des Mietervereins, die Zahl der Mitglieder weiter zu
steigern und darauf hinzuarbeiten, dass der Mieterverein
Köln über kurz oder lang die von der Mitgliederzahl
knapp vor ihm liegenden Vereine in Hamburg und Mün­
chen überholt und sich auf Dauer auf Platz 2 der Tabelle
der größten Mietervereine in Deutschland etabliert. Auf
dem 1. Platz liegt mit mehr als 100.000 Mitgliedern der
Berliner Mieterverein.
Förderung von Mietwohnungen mit Mitteln des Lan­
des Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen
und Verkehr hat für die soziale Wohnraumförderung
im Jahre 2011 angekündigt, das Programmvolumen
von einer Milliarde Euro im Jahre 2010 auf achthundert
Millionen zu reduzieren. Der Ansatz in Höhe von vierhun­
dert Millionen Euro für die Förderung der Schaffung von
Mietwohnungen von Wohnraum speziell für Ältere und
Neuer Web-Auftritt
Seit dem 1. April 2011 präsentiert sich der Web-Auftritt
des Mietervereins Köln schöner, strukturierter und per­
sönlicher. Schon auf den ersten Blick finden sich Besu­
cher jetzt auf der Seite zurecht; dank eines aufgeräum­
ten Web-Designs und vor allem aufgrund des intelligent
eingesetzten Icon-Systems, mit dem Inhalte visualisiert
und farblich gekennzeichnet werden. Das bietet Orien­
tierung und lenkt den Blick gezielt auf wichtige Informa­
tionen, zum Beispiel auf das umfangreiche Mieterwissen,
die Neuigkeiten aus Mietrecht und Mietenpolitik, die
vielen Leistungen und Services des Mietervereins Köln.
Der neue Web-Auftritt bietet für jeden Interessier­
ten vielfältige Informationen rund um gemietete und
gepachtete Immobilien. Unter „Mieterwissen von A bis
Z“ informiert man sich gezielt zu Themen wie „Miete
und Mietnebenkosten“, „Eigentümerwechsel“ oder
„Modernisierung“. Unter „Neuigkeiten“ bleibt man auf
dem Laufenden über den Mieterverein Köln und aktuelle
BGH-Urteile oder stöbert in der Mieterzeitung.
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Kooperationspartner Kölner Haus- und Grundbesitzerverein
�
2010 – das Jahr nach der Krise
Das letzte Jahr wird als das Jahr nach der Finanzkrise ein­
gehen. Anfangs konnte die Immobilienwirtschaft der Fi­
nanzkrise noch etwas Positives abgewinnen. Hatten sich
viele Geldanlagen als höchst risikoreich und spekulativ
herausgestellt, führte der Zusammenbruch hierzulande
zu einer Renaissance des „Beton-Golds“. Aus Angst vor
der Inflation flüchteten Anleger nun vermehrt in Immo­
bilien. Der Trend hält nach wie vor an. Die Nachfrage ist
oft höher als das Angebot. Vor allem für die Versorgung
auch der einkommensschwächeren Bevölkerung mit
Wohneigentum ist diese Entwicklung jedoch hinderlich.
Gezeigt hat diese Entwicklung sehr eindeutig eine u.a.
vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein initiierte Stu­
die des IW Köln. Sowohl bei der Kaufpreis- als auch der
Mietenentwicklung werden für die Zukunft signifikante
Steigerungen vorhergesagt. Die ersten Auswirkungen
der Knappheit konnten im Mietspiegel 2010 beobach­
tet werden. Hier zeigte sich anhand der Preisentwick­
lung, dass vor allem der Druck auf kleineren und damit
bezahlbaren Wohnraum zunimmt. Für Köln ist das eine
nicht ganz neue, aber trotzdem sehr ernst zu nehmende
Entwicklung.
Eine weitere, durchaus bekannte, aber nochmals ein­
drücklich mit Zahlen belegte Situation in der IW- Studie
ist der Wohnungsmangel in Köln. Nach wie vor bleibt
das benötigte Neubauvolumen an Wohnraum erheblich
hinter dem notwendigen Maß zurück. Allein für den Zeit­
raum 2011 bis 2015 wurde ein Neubaubedarf von rund
3500 Wohnungen im Mittel prognostiziert. Angesichts
der tatsächlichen Baufertigstellungen eine kaum erreich­
te Zahl. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird vor
allem auch darin liegen, genügend Bauland in Köln für
den Wohnungsbau auszuweisen. Es zeigt sich aber, dass
die Nachverdichtung im Innenstadtbereich die in Köln
zurzeit häufigste Form der Wohnbebauung darstellt. Mit
dem Ausweis von Bauflächen im Innenstadtbereich ist je­
doch nur eine nicht ausreichende Größe von Wohnungs­
bau zu erzielen. Darüber hinaus stößt diese Verdichtung
bei der Bevölkerung auf zunehmende Ablehnung, da
vorhandene Strukturen (Verkehr, Grün) oftmals beein­
trächtigt werden.
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein setzt sich
daher für die Erstellung eines „Masterplans Wohnen“ ein.
Sinn eines solchen Masterplan könnte es sein, eine Auf­
stellung der für Wohnungsbau zur Verfügung stehenden
öffentlichen und privaten Flächen zu liefen, ähnlich der
Flächenaufstellung für Gewerbeflächen. Anhand dieser
Darstellung von Flächen wäre es möglich, eine Übersicht
über das Wohnungsbaupotenzial (freifinanziert und
öffentlich gefördert) in Köln zu erlangen. Darüber hinaus
könnte er ein Instrument sein, die Vermittlung von Flä­
chen an bauwillige Investoren zu erleichtern.
Neben dem Neubau ist vor allem die Ertüchtigung des
Wohnungsbestandes ein herausragendes und dauer­
haftes Thema. Einher geht nun seit Jahren die normale
Instandhaltung mit der energetischen Sanierung. Auch
hier lieferte die Studie erstmals Zahlen für noch zu täti­
gende Investitionen. Rund 10 Milliarden Euro müssten
danach noch aufgewandt werden, um bei allen privaten
Wohngebäuden den ENEV 2009 Standard herzustellen.
Vor allem auch die privaten Hauseigentümer unterneh­
men hier schon erhebliche Anstrengungen. Um das Ziel
zu erreichen, müsste die Sanierungsrate jedoch noch
verdoppelt werden.
Eine abzusehende, aber trotzdem beeindrucken Tatsache
ist, dass rund 45 Prozent der Eigentümer von Mieterhö­
hungen nach einer energetischen Sanierung absehen.
Eine in Köln sehr nachvollziehbare Zahl, denn die Mieter
befinden sich am Rande ihrer Leistungsgrenze. Miet­
erhöhungen nach Modernisierung sind angesichts des
allgemeinen Mietniveaus am Markt kaum noch durchzu­
setzen.
Ein weiteres, drückendes Thema am Kölner Wohnungs­
markt ist die Demographie. Analog zur gesamtdeut­
schen Altersentwicklung werden auch die Mieter in Köln
immer älter. Für den Verein war es im Jahre 2010 ein
Anliegen, sich auch in dieser Hinsicht zu engagieren. Der
Verein ist mit der GAG Förderpartner im Projekt „Barrie­
rearmes Bauen“.
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist der An­
sicht, dass eine Ertüchtigung des Wohnungsbestandes
auch für ältere Mitmenschen zum einen den Vermietern
neue Marktchancen eröffnet. Darüber hinaus trägt die
altersgerechte Sanierung dazu bei, gewachsene Be­
Seite 58
wohnerstrukturen sowohl in einer Immobilie als auch
im gesamten Wohnumfeld zu festigen. Hinzu kommt,
dass sich im Rahmen der energetischen Sanierung viele
Maßnahmen des altersgerechten Umbaus mit wenig
Mehraufwand verwirklichen lassen.
Wert wird vor allem aber auf die Feststellung gelegt, dass
barrierearmes Bauen keine Frage des Alters, sondern vor
allem eine Frage des Komforts ist. Barrierearmut ist im
Luxussegment heute eine Selbstverständlichkeit.
Sein großes Bedauern hat der Verein über die Absage der
WOWEX geäußert. Die Messe hätte ein weiterer Schritt
auf dem Weg zur Stärkung der Wohnungswirtschaft sein
können. Damit letztmalig veranstaltete der Verein den
„Tag des Eigentums“, bei dem er den damals amtieren­
den Landesbauminister Lutz Lienenkämper begrüßen
konnte.
Ende 2010 trat der Kölner Haus- und Grundbesitzerver­
ein dem Wohndialalog Kalk-Nord bei, einer Einrichtung
der KalkSchmiede. Ziel dieser Vereinigung von vor Ort
tätigen Wohnraumanbietern (GAG, Dt. Annington, GWG
zu Köln, Kölner Haus- und Grundbesitzerverein) ist es,
Kalk zu einem lebens- und liebenswerten Stadtviertel zu
machen, in dem es sich auch in Zukunft noch preiswert
leben lässt.
Die Schaffung preiswerten Wohnraums ist eine der
Hauptaufgaben in Köln. Sie kann aber nicht nur Aufga­
be des geförderten Wohnungsbaus sein. Preiswerter
Wohnraum entsteht vor allem durch ein ausreichendes
Angebot an Wohnraum am Markt.
Seite 59
Kooperationspartner GAG
Seite 60
Seite 61
Seite 62
Medienberichte
Seite 63
ÜBERSCHRIFT
Seite 64
26.05.2011 13:06
lauf 2011:
building in
huhen
Köln feiert Bob
Dylans Geburtstag mit einem
Festival
Kölner Ring:
Engpass auf der
A3 in dieser
Woche
Ehrenfelder
Frühling: Ein
Festival für den
Gaumen
Köln Nachrichten
ANZEIGE
12:58
Bison-Nachwuchs:
Kleine Kälber weichen nicht von
Mamas Seite
10:40
Lokales: Städtewette Oberbürgermsister Roter hat fast
die Hälfte gesammelt
10:33
KarnevalsNews 2011:
Kölner Tanzgruppen laufen für
einen guten Zweck
10:25
Lokales:
Wirtschaftsdezernentin Ute Berg
will Musical-Standort erhalten
10:15
Lokalsport: 3. Kölner
Drachenboot-Festival: Mit
Trommeln über den Fühlinger See
Suchen
ubriken
TEN
ort
Modellprojekt: GAG will bestehende Immobilien barrierefrei umbauen - repo
Gewinnspiel
„Altersgerecht Umbauen“ des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Bundesweit werden
etwa 100 Modellvorhaben gefördert, aus denen man
Lokales
Erkenntnisse für großflächige, effiziente
Modellprojekt: GAG will bestehende Werben
Immobilien
bei report-k.de >>>
Umbaumaßnahmen ziehen will. In Köln läuft das Projekt
barrierefrei umbauen
unter dem Titel “Köln for all“ und wird mit 100.000 Euro
Köln Basics
vom Bund gefördert. Im Rahmen von „Köln for
Liebe Leserin, lieber Leser,
all“ (angelehnt an den Slogan „Design for all“, der für
FREIBÄDER
+
SEEN
sie haben einen Artikel aus dem Archivbereich von Kölns
nutzerfreundliche und nachhaltige Gestaltung steht)
Report-k.de verlost 7 x 4 Karten für die
Internetzeitung angeklickt.Tagesaktuelle Meldungen aus Köln finden
BEACHCLUBS UND
werden bis 2012
insgesamt zwanzig Objekte der GAG
Premieren-Veranstaltung
des Circus
sie auf der Startseite oder direkt in den Rubriken Stadtleben Köln,
BIERGÄRTEN
Barelli ambarrierereduziert.
4. Juni 2011 in Köln. Dort
Bis Dezember sollen konkrete
Kultur Köln, Politik Köln, Sport Köln, Wirtschaft Köln, oder Karneval
wird unter anderem der
Köln.
Umbauvorschläge erarbeitet werden und
ZOO UND WILDPARKS
Raubtierdompteur Christian Walliser mit
seinen 10 Kostenschätzungen
Tigern zu bestaunen sein. vorliegen. Im kommenden Frühjahr
RADTOUREN RUND UM KÖLN
sollen die Baumaßnahmen beginnen. Anhand der 20
Deutschlandnachrichten
konkreten Objekte sollen abstrakte Schemata entwickelt
MUSEENAG,
IN KÖLN
Köln, 18.10.2010, 16:11 Uhr > Die GAG Immobilien
größte
werden:
AnEUwelcher Art von Haus sind zu welchem Preis
06:45
Wirtschaft:
Vermieterin in Köln, beteiligt sich am bundesweiten
SAUNEN IN UND UM KÖLN
welche
Maßnahmen
möglich? Die Fakultät für Architektur
Kommission:
Flugverkehr
in
Modellprojekt „Altersgerecht Umbauen“. Zwanzig Objekte
Deutschland
am Donnerstag
VERKAUFSOFFENE SONNTAGE
der Fachhochschule
Köln hilft bei dieser Systematisierung.
aus dem Bestand der GAG sollen bis 2012
wieder weitgehend
reibungslos
2011
2012 ist mit
Ergebnissen zu rechnen.
barrierereduziert werden. Aus den dabei gesammelten
Mediadaten / Werben
n Tagen?
er >>>
>>
>>>
>>>
>>>
>>
ubt >>>
06:31
onzerte
htes Film
adtrat
e VFL
ufen
athletik
kales
Session
ews 2010
2010
Lichter
KÖLN
Polizei-Nachrichten >
--Feuerwehr-Nachrichte
Demnächst lesen Sie
Die Mai-Sitzung des Köln
--Römisch-Germanisches M
neue Ausstellung "Ägypti
Comic
NRW: Erneute Panne
Erfahrungen sollen HandlungskonzepteGRILL-TIPPS
für großflächige
beim Mathe-Abitur in NRW
Modellprojekte unter anderem in Longerich und
Maßnahmen abgeleitet werden. Kooperationspartner der
06:26
Sport: BundesligaStammheim
GAG sind unter anderem der Haus- und
Archiv: Karneval + EventsRelegation: Borussia
Unter
den
zwanzig Objekten
sind etwa die
Mönchengladbach
schafft
Textanzeigen
Grundbesitzerverein.
Klassenerhalt
gemeinschaftlich genutzten Räume und Flächen der
--Foto (v.l.n.r.): Konrad Adenauer (Vorstandsvorsitzender Haus- und
25.05 Immobilie
Vermischtes:Altonaer
Lottozahlen
StraßeVertrieb:
11-21Junior
in Longerich. Dort soll
Verkäufer OnlineGrundbesitzerverein) und Kathrin Möller (GAG-Vorstandsmitglied)
vom Mittwoch
(25.05.2011)
der
Zugang
zum
Gebäude
barrierefrei
Anzeigen
gesuchtgestaltet und an
unterzeichnen den Kooperationsvertrag
25.05
Sport: Fußball: Bruno
einen Aufzug angebunden(Job)
werden. In der Moses-HessKarneval in Köln von 2003 bis
--Hübner wird Sportmanager bei
2010. Zum Karnevals Archiv bei
Straße
3-7 in Stammheim sollen ebenfalls nachträglich
Eintracht
Frankfurt
report-k.de >>>
Aufzüge entstehen. Dort will
die GAG
außerdem
Der demografische Wandel macht sich auch in Köln
Praktikum:
OnlineJournalismus
kennenindividuell
feststellen, inwiefern die 16
Wohnungen
bemerkbar: Bereits heute seien rund 30 Prozent der Mieter
Laufen in Köln 2011
lernen
barrierefrei gestaltet werden
könnten.
von GAG-Immobilien – mit 42.000 Wohnungen die größte
(Job)
Vermieterin in Köln - älter als 65 Jahre.Dabeigewesen?
Dies sei Grund
Kooperation mit Haus- und Grundbesitzerverein
genug, sich dem Thema „Wohnen im Alter“
zu widmen,
so /
Fußball-WM
/ Weltjugendtag
Gewinnspiel:
7x4
/ Landesgartenschau...
Kooperationspartner der GAG
Immobilien
AG ist dabei der
Kathrin Möller aus dem GAG-Vorstand. Kirchentag
„Barrierefreiheit
Karten für eine
im report-k.de EventKölner Haus- und Grundbesitzerverein.
wird in Zukunft ein wichtiges Kriterium Stöbern
bei derSieAuswahl
Vorstellung des
Themenarchiv >>>
Vorstandsvorsitzender Konrad
Adenauer:
einer Wohnung sein“, erklärte Möller heute. Nur rund
Circus Barelli
in Köln „Die Bevölkerung
(Anzeige:
wird älter und bleibt im Alter
aktiv. Menschen wollen
1.000 Haushalte in Köln seien barrierefrei, schätzt Michael
Veranstaltungen)
beweglich bleiben und selbstständig ihre Wohnung
Schleicher, Leiter des Amts für Wohnungswesen der Stadt
Politik-Archiv
betreten und verlassen können.“ Der Haus- und
Köln. Laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Laufen in Köln: Alle Veranstaltungen
» Hier werben «
sehe seine Aufgabe im Projekt darin,
Stadtentwicklung liegt der Bedarf allerdings bei einem
auf einemGrundbesitzerverein
Blick
seine Mitglieder, sowie andere Immobilien-Eigentümer
Viertel aller Haushalte. Mit Blick auf die rund 540.000
Auseinandersetzungen
über den Verlauf des Modellvorhabens zu informieren und
Kölner Haushalte gibt es also noch viel Politische
zu tun. „Das
ist
mit " Pro Köln" oder WahlenAuslandsnachrichten
in
die Öffentlichkeit für das Thema Barrierefreiheit zu
eine gigantische Aufgabe, die bewältigtKöln.
werden
muss.“, so
Das Poltik-Archiv von report12:46 sensibilisieren.
Auslandsnachrichten:
Man wolle Anreize schaffen, bei ohnehin
Schleicher. Es sei wichtig, dass „Menschen
in ihrer
k.de >>>
Kriegsverbrecher Mladic
notwendiger Sanierung barrierefrei zu planen und werde
Wohnung bleiben können, anstatt aus Altersgründen
womöglich in Serbien
projektbegleitende Informationsveranstaltungen
umziehen zu müssen.“
festgenommen
Impressum / Kontakt
25.05 organisieren.
Auslandsnachrichten:
Bisher nur in Einzelfällen altersgerecht umgebaut
Online-Dating gibt angeblich
Aufschluss
über
sexuelle
KfW
Bank
fördert Barriere-Abbau
Als barrierefrei gilt eine Wohnung, wenn der Zugang zu ihr
Impressum >>>
Risikobereitschaft
Auch das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln beteiligt
und ihre Benutzung frei von unüberwindbaren
25.05
Auslandsnachrichten:
sich
am Projekt. Es wird die GAG unter anderem mit
Hindernissen ist: Ebene Zugänge im Außenbereich,
sowie
Kontakt >>>
Frankreich will offenbar Lagarde
statistischen
Informationen unterstützen. Daneben wird es
ebene Böden und leicht zu benutzende Sanitäranlagen
als IWF-Präsidentin
nominieren
private Eigentümer, sowie Bewohner über Kosten und
gehören dazu. Interessant ist dies vor allem für Senioren
25.05 auch
Auslandsnachrichten:
Finanzierungsmöglichkeiten
von altersgerechtem Umbau
und Menschen mit Handicap. Bisher hat die GAG
Justin Bieber
bringt Parfum für
Frauen heraus
informieren: Die KfW Bank bietet etwa das
Barrierefreiheit nur bei Neubauten eingeplant, in
24.05 Förderprogramm
Auslandsnachrichten:„Wohnraum Modernisieren –
Einzelfällen wurde altersgerecht umgebaut. Jetzt aber will
Ägypten:Altersgerecht
Anklage gegen umbauen“.
Mubarak
Sie fördert durch Kredite zu
sie testen, wie ein großer Teil der bestehenden Immobilien
erhoben
gemäßigten Zinsen nach Bedarf verschiedene Maßnahmen:
systematisch altersgerecht saniert und modernisiert
Etwa die Einrichtung einer Rampe zum Hauseingang,
werden könnte.
Blaulicht-Nachrichten
barrierefreie Sanitärräume oder einen stufenlosen Zugang
zu Balkon oder Garten.
Bund fördert Maßnahmen in Köln mit 100.000 Euro
--Dazu beteiligt sich die GAG Immobilien AG an dem Projekt
Alexandra Spürk für report-k.de/Kölns Internetzeitung
[ Zurück ]
Der Kult-Comic Chen
Report-k.de von Fran
Kölner Zoo
Tierische Infos
Köln Nachrichten(Fo
09:46
Lokales: Init
Nachbar, danke schön
Aktion mit Kindern for
25.05
Lokales: inter
– mehr als 50.000 Bes
erwartet
25.05
Lokalsport: S
Bäder-Konzept für Köl
Nippes und Weiden so
schließen
25.05
Lokales: Drei
EHEC in Köln bestätigt
25.05
Kraftstoffprei
Deutschland: Benzin r
Diesel rauf
25.05
Lokales: „Den
einer Kuh nachbilden“
RheinEnergie baut Bio
in Roggendorf-Thenho
25.05
Parteien: Grü
sollen 200.000 Euro fü
Integrations-Projekte
25.05
Bildung: Kind
Köln begünstigt Sprac
25.05
Bildung: Uni K
zur „Indienwoche Köln
25.05
Oper/Theater
Schröder kommt mit n
Programm "Schmerzfr
Köln
25.05
Vermischtes:
Sommerfest auf der
Galopprennbahn in We
25.05
VFL Gummers
Vukovic schon im Som
Lübbecke
25.05
Karriere: Mita
Kliniken der Stadt Köln
Weiterbildung nach Ist
25.05
VFL Gummers
überrennt die Löwen
25.05
Vermischtes:
1.000 neue Wohnungen pro Jahr - Kölner Stadt-Anzeiger
Seite 65
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Immobilien
Kino
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News
Köln
Innenstadt
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Ehrenfeld
Kalk
Ratgeber
Lindenthal
Mülheim
WEB
Videos
Nippes
Porz
KSTA
Rodenkirchen
St
KÖLN
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ORTE DES GESCHEHEN
S O Z I A L E R W OH N U N G SB A U
1.000 neue Wohnungen pro Jahr
Von Clemens Schminke, 13.12.10, 20:17h
Die Stadt will pro Jahr 1.000 geförderte Wohnungen errichten lassen
und hierfür 290 Millionen Euro investieren. Der Sozialausschuss hat die
Bedeutung öffentlicher Förderung im Wohnungsbau anlässlich der
Vorstellung einer Immobilienstudie betont.
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Das Bett der Titanic
man sagt, es sei das be
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UMFRAGE
Ein Mehrgenerationenhaus-Projekt der GAG in Poll. Die städtische
Immobiliengesellschaft besitzt und betreibt viele öffentlich geförderte
Wohnungen.(Archivbild: Schriefer)
KÖLN -
„Wohnen in Köln“ ist der Titel der Broschüre, die eine Fülle von Zahlen, Daten
und Fakten zum Wohnungsmarkt in der Stadt liefert. Das Wohnungsamt hat
Was wird aus den Kö
Aus Kostengründen wil
Hallenbäder in Nippes
soll das Bad in Rodenk
werden. Ist das der ric
Ja. Die Stadt muss
will, hat in Köln gen
Nein. Gerade für R
fatal. Sie müssen lä
Ist mir egal. Ich ka
diesen Geschäftsbericht für das zurückliegende Jahr auf der jüngsten Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Senioren vorgelegt. Er unterstreicht noch
einmal die Bedeutung der preiswerten und öffentlich geförderten
Wohnungsbaus, und er zeigt, dass das politische Ziel, jedes Jahr 1.000 weitere
geförderte Wohnungen zu schaffen, erreichbar ist. Das damit verbundene
Investitionsvolumen beträgt 290 Millionen Euro.
Außer den Rahmenbedingungen und den Ergebnissen der Förderung des
Wohnungsbaus thematisiert der Bericht unter anderem die im Jahr 2009 mit der
Kölner Wohnungswirtschaft geschlossene Belegungsvereinbarung, die
Entwicklung der Wohngeldhaushalte nach der Wohngeldnovelle 2009 und den
Stand verschiedener Wohnprojekte in Köln. Der Bericht steht im Internet. (cs)
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WEB
Mietspiegel: So steigen die Kölner Mieten | Köln | EXPRESS
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Köln | Düsseldorf | Bonn | Veedel | Unternehmen im Rheinland | Lehrstellen-Börse
KÖLN
07.12.2010 - 14:26 Uhr
BOOKMARKEN | EMPFEHLEN | DRUCKEN | KONTAKT
MIETSPIEGEL
So steigen die Kölner Mieten
Empfehlen
Von ROBERT BAUMANNS
In einfacher Wohnlage (z. B. mit erheblichen Beeinträchtigungen etwa durch
Lärm) sind zwischen 5,15 Euro und 7 Euro, in mittlerer Wohnlage schon bis
KÖLN
zu 7,70 Euro fällig.
30
Kölner unter
30
„Kleinere
Wohnungen
werden immer stärker gesucht“, sagt Jürgen Becher
Bläck
Fööss
als Geschäftsführer
des Mietervereins. „Da es davon zu wenige gibt, steigt
In Köln fehlen 18.000 Wohnungen und es werden zu wenige neu gebaut –
stellen auch Thomas Tewes (Haus und Grund) und Michael Schleicher
Kölner Geschenke u
Aufkleber und mehr!
Und: „Von 2000 bis 2009 sind die Mieten inklusive Nebenkosten um 19,3
Prozent gestiegen, die Einkommen aber nur um 9,2 Prozent“, so Becher.
Bilderrahmen aus Kö
Film
auswählen
nicht
erhöhen – obwohl sie nur dadurch ihre eigenen gestiegenen Kosten
könnten.
Alledecken
Filme von
heute: Die Gefahr von Mietausfall sei zu groß. Der Anreiz, in
Mieterverein und Stadt schlagen Alarm, auch der Haus- und
Grundbesitzerverein klagt. Die Mieten steigen insgesamt moderat um
maximal 4,6 Prozent. Den stärksten Anstieg gibt es bei kleineren
Wohnungen.
Film
auswählen
Modernisierung
zu investieren, sinke gleichzeitig, so Tewes.
Mülheim seien im Kommen.
17.000 Mietverträge wurden ausgewertet. Die preiswertesten Wohnungen
Die besten Köln-Ges
Stolz ne Kölsche zo
Atomstrom – Nein D
GABRIEL - Feine Uh
Die Textilstickerei Kö
Fanartikel Köln, Köls
Foto auf Leinwand g
Suchmaschinen- Op
liegen demnach (kalt) bei 3,45 Euro pro Quadratmeter, die teuersten bei
VERANSTALTUNGSSU
12,00 €.
TICKET-SHOP
Mietspiegel, Gruppe III (bezugsfertig 1976 – 89)
in mittlerer Wohnlage
in sehr guter Wohnlage
Wohnungen um 40 m² 2
7,00 – 9,40
8,05 – 10,35
Wohnungen um 40 m² 3
7,80 – 10,00
9,10 – 11,35
Wohnungen um 60 m² 2
6,60 – 8,90
7,55 – 9,80
Wohnungen um 60 m² 3
7,40 – 9,80
8,50 – 11,10
Wohnungen um 80 m² 2
6,20 – 8,70
7,15 – 9,40
Wohnungen um 80 m² 3
http://www.express.de/regional/koeln/so-steigen-die-koelner-mieten/-/2856/4901358/-...
26.05.2011
7,00 – 9,20
8,15 –10,45
Wohnungen um 100 m² 2
5,80 – 8,20
6,70 –9,10
Wohnungen um 100 m² 3
6,70 – 8,90
7,70 – 9,95
durchschnittlich 30 Cent pro Quadratmeter, obwohl es zum Beispiel keine
Wärmedämmung oder isolierte Fenster gibt.
Werbeartikel und We
Lecker essen in Köln
Die beliebtesten Veedel sind nach wie vor Sülz, Klettenberg, Lindenthal,
Ehrenfeld, Nippes und Innenstadt. Deutz gilt noch als Geheimtipp, Kalk und
Euro pro/m²
Für Wohnungen, die bis 1960 bezugsfertig wurden oder die heute noch auf
diesem Stand sind, stiegen die Mieten in den letzten beiden Jahren um
Kfm. Umschulungen
(Wohnungsamt) fest. Es müssten 3.500 pro Jahr sein – es sind aber nur
1.000.
die Nebenkosten
AlleWeil
Neustarts
diese Woch stiegen, könnten die Hausbesitzer auch die Kaltmieten
Kaltmieten wieder dran. Gestern wurde der neue Mietspiegel für Köln
vorgestellt.
TOPLINKS - (ANZE
Flirten in Köln
„Viele Mieter zahlen inzwischen 40 Prozent und mehr ihres Einkommens für
Miete und Nebenkosten.“
KINOPROGRAMM
KÖLN – Die Nebenkosten steigen seit Jahren, und jetzt sind auch die
Heute
Morgen
Dieses Wochenende
Kölle
putzmunter
der Preis.“
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Alt (rechts) und neu (hinten) in Niehl. Hier können die Mieten um mehrere Euro (pro qm)
auseinanderliegen.
Foto: Udo Gottschalk
Zeit
Köln
Grönemeyer
David Garrett
The Wall
KT-Gutschein
Gutschein
KÖLN-GALERIEN
– 8,00| Köln | EXPRESS
WohnungenSo
umsteigen
120 m² 2die Kölner5,60
6,60 – 8,75
Mietspiegel:
Mieten
Wohnungen um 120 m² 3
6,30 – 8,70
Page 3
7,45 – 9,70
Die meisten der rund 400.000 Mietwohnungen sind der Gruppe III
zugeordnet. 2 = mit Bad/Heizung/WC, 3 = mit besonderer Ausstattung
alle Bildergalerien
SOCIAL NETWOR
(Terrasse, Garten, etc.).
http://www.express.de/regional/koeln/so-steigen-die-koelner-mieten/-/2856/4901358/-... 26.05.20
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EXPRE
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folgte oben ohne um 22.59 Uhr mit einer...
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26.05.2011 13:04
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Ehrenfelder
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will Musical-Standort erhalten
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Drachenboot-Festival: Mit
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Kölner Mietspiegel 2010: Mieten bis zu 4,6 Prozent
gestiegen
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Köln.
Kölner Mietspiegel 2010: Mieten bis zu 4,6 Prozent gestiegen - report-k.
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Kölner Haie VFL
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olf Leichtathletik
T
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ws 2011 Session
arnevalsNews 2010
hiv 2003-2010
IN
e Kölner Lichter
NKEN IN KÖLN
tter Köln
26.05.11
°C
°C
meteo24.de
Report-k.de verlost 7 x 4 Karten für die
Premieren-Veranstaltung des Circus
Barelli am 4. Juni 2011 in Köln. Dort
wird unter anderem der
Raubtierdompteur Christian Walliser mit
seinen 10 Tigern zu bestaunen sein.
Köln, 6.12.2010, 17:25 Uhr > Heute hat die Arbeitsgemeinschaft
Dabei würden in jedem Jahr zwar rund 2.500 neue
/ Werben
Kölner Mietspiegel die aktuellen Daten Mediadaten
für das Jahr
2010
Wohnungen gebaut – gebraucht würden jedoch jährlich
Deutschlandnachrichten
vorgestellt. Demnach sind insbesondere die Mieten für
etwa 3.500 neue Wohnungen. In der vergangenen Woche
kleine und mittelgroße Wohnungen in älteren Häusern
06:45
Wirtschaft: EUhat daher die neue Arbeitsgruppe zur Stadtentwicklung
Kommission: Flugverkehr in
gestiegen. Insgesamt seien die Mietsteigerungen
Werben bei report-k.de >>>
„Wohnen
“ ihre Arbeit aufgenommen. Sie will bis spätestens
Deutschland am Donnerstag
angesichts der angespannten Marktlage jedoch moderat
zum Jahrreibungslos
2012 ein Wohnkonzept für Köln - ähnlich dem
wieder weitgehend
geblieben.
Köln Basics
06:31 Masterplan
NRW: Erneute
Panne
für
die Innenstadt - vorlegen.
--beim Mathe-Abitur in NRW
FREIBÄDER + SEEN
06:26 Besonders
Sport: Bundesligabeliebt sind bei den Kölnern immer noch die
Bis zu 2.000 Zwangsräumungen jährlich
Relegation: Borussia
BEACHCLUBS UND
Stadtgebiete
Innenstadt, Sülz, Klettenberg, Lindenthal und
Mönchengladbach
schafft
Textanzeigen
Das Wohnen in Köln ist in den vergangenen
Jahren teurer
BIERGÄRTEN
auch Ehrenfeld. Hier seien die Mieten dementsprechend
Klassenerhalt
geworden. Dabei steigen laut dem heute vorgestellten
Gewinnspiel: 7 x 4auch in Köln-Deutz
TewesLottozahlen
riet Wohnungssuchenden
ZOO UND WILDPARKS
25.05 hoch.
Vermischtes:
Kölner Mietspiegel 2010 insbesondere die
Nettokaltmieten
fürwahrer
eine
Ausschau
zu halten. „DasKarten
ist ein
Geheimtipp“, so
vom Mittwoch
(25.05.2011)
Vorstellung des
für kleinere Wohnungen. Bezahlten Mieter
2008 fürRUND
eine UM
40 KÖLN
RADTOUREN
25.05 Tewes.
Sport: Fußball:
Denn Bruno
hier würdenCircus
vieleBarelli
Wohnungen
in
in Köln
Quadratmeter große Wohnung in einem Gebäude, das bis
Hübner wird
Sportmanager zu
bei preiswerten
(Anzeige:
Innenstadtlage
Mieten angeboten.
MUSEEN IN KÖLN
1960 bezugsfertig wurde, in sehr guter Wohnlage noch bis
Eintracht Frankfurt
Veranstaltungen)
SAUNEN
IN UND
UM KÖLN
zu 7,95 Euro pro Quadratmeter, zahlten
sie 2010
bereits
17.000 Mietverhältnisse ausgewertet
bis zu 8,35 Euro pro Quadratmeter. Eine
60 Quadratmeter
Laufen in
Köln
2011
VERKAUFSOFFENE SONNTAGE
Die
Arbeitsgemeinschaft
veröffentlicht
Praktikum: Online-seit rund 26 Jahren
große Wohnung in mittlerer Wohnlage 2011
kostete 2008 bis zu
Journalismus
kennen für das Kölner
alle zwei Jahre einen neu8en
Mietspiegel
7,40 pro Quadratmeter, 2010 bis zu 7,70 Euro. Insgesamt
Stadtgebiet. Dafür hat dielernen
Arbeitsgemeinschaft dieses Mal
GRILL-TIPPS
(Job)
fiel die Erhöhung der Mieten mit einer maximalen
Daten aus rund 17.000 Mietverträgen ausgewertet.
Steigerung von 4,6 Prozent jedoch recht moderat aus.
Berücksichtigt wurden dabei Neuvermietungsmieten und
Archiv: Karneval + Events
Vertrieb: Junior
Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen,
die in den
Verkäufer Online„Das zeigt, dass viele Vermieter ihre Mieter lange halten
letzten vier Jahren an dasAnzeigen
allgemeine
gesuchtMietniveau
wollen“, betonte heute Michael Schleicher, Leiter des
angepasst wurden. Dabei(Job)
wurde in diesem Jahr aufgrund
Kölner Amts für Wohnungswesen. Allerdings, so erklärte
der gesetzlichen Änderungen eine neue Baualtersklasse für
Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer Haus- und
Alle Veranstaltungen
» Hier
werben «
die Bauten
von 2005 bis 2008
eingeführt.
Der Mietspiegel
Karneval in Köln von 2003 bisLaufen in Köln:
Grundbesitzerverein Köln e.V., sei der Verzicht
Blick
2010. Zumauf
Karnevals Archiv auf
bei einem kann
Mietern und Vermietern als Richtwert dienen und
report-k.de >>>
Mieterhöhungen nur begrenzt freiwillig geschehen.
Denn
wird auch von vielen Gerichten anerkannt.
für viele Mieter habe sich die Miete aufgrund gestiegener
Auslandsnachrichten
Betriebskosten erhöht, sodass eine weitere Steigerung
Mietspiegel kann zum Peis von 3,50 Euro
12:46 Der
Auslandsnachrichten:
nicht möglich gewesen sei. Tewes kritisierte, dass sich für
Kriegsverbrecher
Mladic werden bei:
angefordert
Dabeigewesen?
viele Investoren der Bau von neuem Wohnraum nicht mehr womöglich in Serbien
Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.V.
Fußball-WM / Weltjugendtag /
rentiere. Häufig käme es zudem zu Mietrückständen.
Etwa
festgenommen
Kirchentag / Landesgartenschau...
Hohenzollernring 71-73, 50672 Köln
2.000 Mieter würden pro Jahr in Köln zwangsgeräumt.
25.05
Auslandsnachrichten:
Stöbern Sie im report-k.de EventOnline-Dating
gibt angeblich
Themenarchiv
>>>
Viele mehr würden sich mit ihren Vermietern selbst einigen
Mieterverein
Aufschluss
über sexuelleKöln e.V.
und ausziehen.
Mühlenbach 49, 50676 Köln
Risikobereitschaft
25.05
Auslandsnachrichten:
Deutz „ist ein wahrer Geheimtipp“ Politik-Archiv
Frankreich
will offenbar
Lagarde
Rheinische
Immobilienbörse
e.V.
Ein großer Fehlbedarf bestehe vor allem in preiswertem
als IWF-Präsidentin nominieren
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Wohnraum. In Köln haben laut Schleicher rund 50 Prozent
25.05
Auslandsnachrichten:
Justin Bieber bringt Parfum für
der Bürger das Anrecht auf einen
Politische Auseinandersetzungen
Vereinigung
von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern
heraus
Wohnberechtigungsschein und damit auf
mitgeförderten
" Pro Köln" oder WahlenFrauen
in
e.V.
24.05 Köln
Auslandsnachrichten:
Poltik-Archiv von reportKöln. Das
Wohnraum. Doch auch viele mit geringerem
Einkommen
51143 Köln
Ägypten:Josef-Straße
Anklage gegen81,
Mubarak
k.de >>>
müssten häufig einen zu großen Teil ihres
Einkommens für
erhoben
die Miete ausgeben. Das schade der Entwicklung der Stadt
Oder ab dem 7. Dezember 2010 im Internet unter:
Impressum
/ Kontakt
insgesamt, da dadurch die Konsumkraft
der Bürger
www.rheinische-immobilienbörse.de
Blaulicht-Nachrichten
geschwächt sei, so Schleicher. Insgesamt bestünde in Köln
--etwa ein Mehrbedarf an 15.000 bis 20.000 Wohnungen.
Cornelia Schlößer für report-k.de/ Kölns Internetzeitung
Impressum >>>
Kontakt >>>
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Polizei-Nachr
--Feuerwehr-N
Demnächst l
Die Mai-Sitzung
--Römisch-Germa
neue Ausstellun
Comic
Der Kult-Com
Report-k.de
Kölner Zoo
Tierische Infos
Köln Nachric
09:46
Loka
Nachbar, dan
Aktion mit Kin
25.05
Loka
– mehr als 50
erwartet
25.05
Loka
Bäder-Konzep
Nippes und W
schließen
25.05
Loka
EHEC in Köln
25.05
Kraft
Deutschland:
Diesel rauf
25.05
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RheinEnergie
in Roggendorf
25.05
Parte
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Integrations-P
25.05
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Köln begünsti
25.05
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zur „Indienwo
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Presse­Information Amt für Presse­ und Öffentlichkeitsarbeit Laurenzplatz 4, 50667 Köln Redaktionsbüro 0221/221­26456 Gregor Timmer (gt) 0221/221­26487 Jürgen Müllenberg (jm) 0221/221­26488 Stefan Palm (pal) 0221/221­22144 Inge Schürmann (is) 0221/221­26489 Jörg Wehner (jö) 0221/221­25399 N.N. 0221/221­26785 Telefax 0221/221­26486 E­Mail presseamt@stadt­koeln.de Internet www.stadt­koeln.de/1/presseservice/ 26.11.2010 ­ 1658 Stiftung zeichnet Kölner Projekt "Wohnen für Hilfe" aus OB Roters und Projektbeteiligte nahmen Ehrung in München entgegen Das Kölner Projekt „Wohnen für Hilfe“ hat eine Auszeichnung bekommen. Es erhielt eine Anerkennung der Stiftung „Lebendige Stadt“ bei der Verleihung des Stiftungspreises zum Thema „seniorenfreundlichste Stadt. Oberbürgermeister Jürgen Roters nahm die Auszeichnung in München gemeinsam mit Projektbeteiligten entgegen. Oberbürgermeister Jürgen Roters: „Ich freue mich, dass dieses gemeinsame Wohnpro­
jekt von Stadt und Kölner Universität unter einer großen Zahl von Bewerbungen einen Anerkennungspreis bekommen hat. Ziel des Projektes ist es, ältere Menschen mit viel Platz im Haus oder in der Wohnung und wohnungssuchende Studierende zusammen­
zubringen. Gegen kleinere Tätigkeiten und Hilfen im Haushalt können Studentinnen und Studenten günstig wohnen. Dass diese Idee Früchte trägt, zeigt sich auch daran, dass andere Universitätsstädte das Modell übernommen haben.“ Für den Stiftungspreis hatten sich 239 Projekte aus dem In­ und Ausland beworben. Der mit 15.000 Euro dotierte Stiftungspreis ging nach Arnsberg. Daneben erhielten vier an­
dere Städte, darunter Köln, eine Anerkennung. „Wohnen für Hilfe“ ist ein Gemeinschaftsprojekt des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln und der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Uni Köln. Es wurde 2005 un­
ter Beteiligung der Kölner Seniorenvertretung ins Leben gerufen. Hintergrund war und ist, dass Jahr für Jahr viele Studierende in Köln preiswerte Zimmer oder Wohnungen su­
chen und ältere Menschen oftmals über viel Wohnraum verfügen sowie gleichzeitig Hil­
fen im Alltag benötigen oder wünschen. Die Möglichkeiten Studierender, in Studenten­
wohnheimen oder Wohngemeinschaften Unterkunft zu finden, sind begrenzt, die Nach­
frage nach preiswerten Wohnungen in Köln weiterhin hoch. Das Prinzip des Projekts ist einfach, beide Seiten
profitieren vom Geben und Nehmen in einer
solchen Wohnpartnerschaft.
Pro
Quadratmeter
überlassenen Wohnraum leisten Seite 2 die Studierenden eine Stunde Hilfe im Monat. Sie helfen zum Beispiel im Haushalt oder Garten, die
geben Hausaufgabehilfe,
Nachhilfestunden,
erledigen Einkäufe,
leisten Gesell­
in dem
jeweiligen Unterstützungsleistungen
und auch die Höhe
der Nebenkosten ge­
schaft,
versorgen das
Haustier oder stehen für
gemeinsame
Spaziergänge
zur Verfü­
regelt
werden.
Wohnnebenkosten wie Strom,
Heizung
und Wasser
tragen die Studie­
gung. Pflegeleistungen
gegenüber den Wohnungsgebern sind allerdings ausgeschlos­
renden.
sen. Zwischen den Wohnpartnern wird ein Wohnraumüberlassungsvertrag geschlossen, Bis Anfang 2010 waren als Wohnraumanbieter nur Seniorinnen und Senioren eingebun­
den. Nun ist das Projekt zusätzlich für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen Alle Presse­Informationen auch tagesaktuell
unter www.stadt­koeln.de/1/presseservice/
mit Behinderungen und ältere Paare ausgeweitet.
Das zunächst durch Landesmittel
ge­
tragene Projekt "Wohnen für Hilfe" wird seit 2009 von der Stadt Köln finanziert. ­ jö ­ Seite 70
Seite 71
Organigramm Amt für Wohnungswesen
Amt für Wohnungswesen
Verwaltung und
Wohngeld
Projektplanung und
Wohnungsvermittlung
Wohnraumförderung
Verwaltung,
Organisation,
Finanzen und
Consulting
Wohngeld
Neubauförderung
und investive
Bestands­
förderung
Verwaltung des
geförderten
Wohnungs­
bestandes
Personal- und
Organisations­
angelegenheiten
Grundsatz
Wohngeld
Förderung von
Eigentums­
maßnamen
Bestands­
verwaltung
Wohnungs­
vermittlung
Finanzen und
Controlling
Leistungsbereich
Wohngeld
Förderung von
Mietwohnungs­
bau und investive
Bestands­
förderung
Ahndung
WBS
DVAngelegenheiten
Servicebereich
Technik
Rechts- und
Grundsatz­
angelegenheiten
Wohnungs­
vermittlung
und WBS
Wohnungs­
aufsicht,
Mietkontrolle
und KdU
Projekt­
entwicklung
und Planung
Servicebüros
– Chorweiler
– Deutz
– Lindenthal
– Mülheim
– Porz
– Rodenkirchen
– Ehrenfeld
– Kalk
Servicerufnummern
Wohnungsbauförderung
Eigentumsmaßnahmen
0221 / 221-25185
Mietwohnungsbau
0221 / 221-25186 oder
0221 / 221-24276
Maßnahmen im Wohnungsbestand
0221 / 221-32174
Abbau von Barrieren in bestehendem Wohnraum
0221 / 221-32174 oder
0221 / 221-22166
Behindertengerechtes Wohnen
0221 / 221-24260
Wohnen von mehreren Generationen in einem Haus
0221 / 221-24260
Wohnungsmängel
0221 / 221-26413
Der Oberbürgermeister
Amt für Wohnungswesen
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung
rheinsatz, Köln
Druck
asmuth druck + crossmedia, Köln
13-RK/56/1.000/09.2011