Regulierungskosten in der beruflichen

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Regulierungskosten in der beruflichen
Das Magazin für Wirtschaftspolitik
Die Volkswirtschaft
1/2-2014
Serie
87. Jahrgang
CHF 15.90
Spotlight
Soll die Schweiz Forschung, Zugewanderte Freiberufler
Entwicklung und Innovation sind begehrte Fachkräfte in
steuerlich fördern?
der Schweiz
Monatsthema
Dossier
Nach dem Libor-Skandal:
Vertrauen in FinanzmarktBenchmarks wieder aufbauen
Regulierungskosten: Wie hoch
sind sie tatsächlich?
Inhalt
Monatsthema
3
Editorial
Johann N. Schneider-Ammann
4
Von der Last und vom Nutzen der Regulierung
Eric Scheidegger
8
Die Schweizer Regulierung auf dem Prüfstand
Éloi Fellay und Nicolas Wallart
12
Regulierungskosten in der beruflichen Grundbildung: Wie viel, weshalb, wofür?
Miriam Frey
15
Im Umweltbereich sind Regulierungen trotz bedeutender Kosten breit akzeptiert
Anna Vettori, Juliane Fliedner, Curdin Conrad und Tobias Graf
19
Regulierungskosten im Bereich Baurecht gehen zulasten der Bauherrschaft
und der Konsumenten
Jürg Kuster, Peder Plaz und Paul Curschellas
23
Im Bereich Zollabfertigung sind einfachere Verfahren und Kostenreduktionen möglich
Harald Meier und David Liechti
26
Was der Föderalismus bei der Unternehmensbesteuerung kostet – und wie die
Mehrwertsteuererhebung effizienter werden könnte
Mathias Bopp und Philip Sommer
3–33 In einem Bericht zeigt der Bundesrat erstmals detailliert die Kosten der Regulierungen für
die Unternehmen auf. In fünf Bereichen übersteigen die Kosten jeweils eine Milliarde Franken
pro Jahr. Die Studien haben gezielt nach möglichen Vereinfachungen oder Einsparungen
gesucht. Der Nutzen der einzelnen Regulierungen
ist oft unbestritten. Es ist die Summe vieler Regulierungen, welche die Unternehmen belastet.
Hier können auch Erleichterungen in kleinen
Teilbereichen viel bewirken.
Stellungnahmen
29
Administrative Erleichterungen: Eine nationale Priorität
Marco Taddei
30
Tiefe Kosten sind gut, maximaler Nettonutzen ist besser
Patrick Hofstetter und Thomas Vellacott
31
Regulierungskosten ohne Berücksichtigung des Nutzens sind wenig aussagekräftig
Gabriel Fischer
32
Rechtstaatliche Grundsätze versus effiziente Verwaltung: Ein Widerspruch?
Christoph Niederberger
33
Die neue Rolle des KMU-Forums als Kontrollorgan bei der Regulierungskostenmessung
Eric Jakob
39–42 Viele OECD-Länder setzen auf steuerliche
Instrumente zur Förderung von Forschung,
Entwicklung und Innovation. Die Schweiz verzichtet als eines von wenigen Ländern auf dieses
Instrument, obschon sich Innovationsförderung
volkswirtschaftlich lohnt. Eine mögliche Förderung innovativer Unternehmen könnte bei der
Gewinnsteuer ansetzen und sich an den in der
OECD verwendeten Abgrenzungen orientieren.
Serie
34
39
Wirtschaftspolitische Agenda
Steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der Schweiz wäre
besonders für KMU wichtig
Thomas Linder
Spotlight
44
Bildungslandschaft Schweiz: Die wichtigsten Baustellen bestehen nach wie vor
Stefan C. Wolter
48
Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Die Schweiz setzt die
revidierten Gafi-Empfehlungen um
Riccardo Sansonetti und Patricia Steck
52
Freie Berufe in der Schweiz – niedrige Erwerbslosenquoten trotz hoher Zuwanderung
Matthias Hausherr
56
Kontinuierliche Verbesserung der Zollsysteme – Kostensenkungspotenzial für KMU
Stefan Hüsemann
52–55 Die Zuwanderung ist in den freien Berufen
– wie Architekten, Ingenieuren oder Ärzten –
überdurchschnittlich hoch. Dennoch liegt die
Erwerbslosenquote in diesen Berufsgruppen tief.
Ein Bericht des Bundesrates legt nahe, dass die
hohe Zuwanderung eine hohe Nachfrage nach
Fachkräften bedient. In einzelnen Berufen können
sich aber negative Konsequenzen für die Lohnentwicklung ergeben.
Dossier
58
Referenzzinssätze und -preise im Fokus internationaler Regulierungsinitiativen
Franziska Löw und Cristina Crameri
61
Referenzzinssätze und ihre zentrale Bedeutung für Wirtschaft und Geldpolitik
Dewet Moser und Matthias Jüttner
64
Manipulationsgefahr auch bei Referenzpreisen für Erdöl?
Marc Zahner
Aktuelle Wirtschaftsdaten
67
Auswahl statistischer Tabellen
Monatsthema der nächsten Ausgabe:
Konjunktur – unbeeinflussbare Berg- und Talfahrt?
58–66 Die Manipulationen des Libors und anderer Referenzzinssätze und -preise des Finanzmarkts haben das Vertrauen in diese Benchmarks
schwer erschüttert. Sie liefern wichtige Hinweise
zum Zustand des Finanzmarkts und sind Grundlage vieler Finanzmarktprodukte. Um Manipulationen in Zukunft zu verhindern, wurden auf internationaler Ebene verschiedene Initiativen
ergriffen, die auch für die Schweiz relevant sind.
Zeichnung des Monats
Impressum
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Bildung und Forschung WBF,
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Der Nachdruck von Artikeln ist, nach Bewilligung
durch die Redaktion, unter Quellenangabe gestattet; Belegexemplare erwünscht.
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Zeichnung des Monats
Stephan Bornick, ton & grafik design, Bern
Der Inhalt der Artikel widerspiegelt die Auffassung
der Autorinnen und Autoren und deckt sich nicht
notwendigerweise mit der Meinung der Redaktion.
Erscheint 103 jährlich in deutscher und französischer Sprache (französisch: La Vie économique),
87. Jahrgang, mit Beilagen.
Abonnierte Auflage mit Beilage
ISSN 1011-386X
Monatsthema
Editorial
Regulierungskosten im Fokus
Staatliche Regelungen dienen dazu, bestimmte gesellschaftliche und wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Sie zielen darauf ab, Marktversagen zu bekämpfen und
erzeugen damit zum Beispiel im Umwelt- oder Gesundheitsbereich einen hohen
Nutzen. Regulierungen schützen bestimmte Gruppen und ermöglichen es,
Chancengleichheit zu erreichen.
Doch wie jede Münze hat auch die Regulierung ihre Kehrseite: Sie verursacht
Kosten für die Unternehmen. Das Problem ist dabei weniger die Einzelmassnahme,
das Problem ist die Summe aller in den jeweiligen Bereichen geltenden Normen
und ihr kumulierter Einfluss auf die Unternehmen. Das generiert Aufwand und
Kosten, die gerade für kleinere und mittlere Betriebe überdimensional gross sind.
Hoher Verwaltungsaufwand und damit einhergehende Verwaltungskosten
beeinträchtigen die Rahmenbedingungen. Die Betriebe, die Arbeitsplätze schaffen
und Wertschöpfung generieren, sind aber auf attraktive Rahmenbedingungen
angewiesen.
Im Bericht über die Regulierungskosten zeigt der Bundesrat erstmals die detaillierten Kosten der Regulierung für die Unternehmen in der Schweiz auf. Dazu
wurden vertiefte Analysen in 13 Bereichen durchgeführt. Die entstandenen Studien
liefern gewichtige Informationen in den für die Unternehmen bedeutendsten
Bereichen wie Mehrwertsteuer, Zollverfahren, Baurecht oder Umweltrecht.
Die Analyse ist das eine. Nun geht es darum, die richtigen Schlüsse daraus zu
ziehen. Unser Ziel muss es sein, wo immer möglich die Regulierungskosten zu
senken, ohne die primären Ziele der Regulierung in Frage zu
stellen. Im Rahmen dieses Berichts werden deshalb auch
Massnahmen dargelegt, wie und wo die Verwaltungsarbeit der Unternehmen verbessert werden kann.
Es ist eine grosse Herausforderung, Massnahmen zu
identifizieren und umzusetzen, welche die Kosten
deutlich senken und den zugrunde liegenden Nutzen
nicht beeinträchtigen. Aber halten wir uns stets das
Ziel vor Augen: Um im internationalen Wettbewerb
bestehen zu können, müssen unsere Rahmenbedingungen laufend verbessert werden.
Es bestehen in allen Bereichen Möglichkeiten
zur Vereinfachung und Kostenreduktion.
Wir werden weiterhin unnötige Regulierungen
abbauen und den Vollzug verbessern.
Ich betrachte es als unsere Daueraufgabe,
die Unternehmen möglichst weitgehend
zu entlasten und damit die Attraktivität und
die Dynamik des Wirtschaftsstandorts
Schweiz zu verbessern.
Bundesrat Johann N. Schneider­Ammann
Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Monatsthema
Von der Last und vom Nutzen der Regulierung
Der Kampf gegen Überregulierung
gehört seit geraumer Zeit zum
Standardrepertoire weitsichtiger
Wirtschaftspolitik. Trotzdem
scheinen sich die Erfolge bei der
Eindämmung der staatlichen Re­
gulierung bisher in Grenzen zu
halten. Dies hängt damit zusam­
men, dass der Nutzen staatlicher
Eingriffe gerade in den Bereichen
Gesundheit, Sicherheit und Um­
welt generell als hoch eingestuft
wird; die damit verbundenen Kos­
ten geraten in der subjektiven
Wahrnehmung in den Hinter­
grund. Die stark unterschiedliche
Wahrnehmung von Regulierungs­
nutzen und ­kosten erschwert die
politische Güterabwägung.
Regulierungen werden je nach Perspektive unterschiedlich wahrgenommen. Als Konsumenten schätzen wir strenge
Vorschriften und Kontrollen, etwa bei Lebensmitteln. Firmen ärgern sich zuweilen über aufwändige Verfahren.
Foto: Keystone
Wir sind uns kaum bewusst, dass unser
Alltag von frühmorgens bis zur späten Stunde durchreguliert ist. Beim Frühstücken geniessen wir Lebensmittel, die strengen gesundheitlichen Vorschriften entsprechen.
Wenn wir uns frisch machen, benutzen wir
Körperpflegeprodukte, deren Aufdruck in
mindestens einer Landessprache die wichtigsten Konsumenteninformationen vermitteln muss. Auf dem Weg zur Arbeit benutzen
wir private oder öffentliche Verkehrsmittel,
deren Inverkehrsetzung, Nutzung und Unterhalt genau geregelt ist. Am Arbeitsplatz
schützen uns viele Normen vor Missbrauch
Dr. Eric Scheidegger
Stv. Direktor, Leiter der
Direktion für Wirtschaftspolitik, Staatssekretariat
für Wirtschaft, Bern
4 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
durch den Arbeitgeber und vor gesundheitsschädigenden Tätigkeiten. Am Mittag verpflegen wir uns bei Take-aways oder in Restaurants, die über Betriebsbewilligungen auf
den Markt gelangen und je nach Geschäftsgebaren unterschiedliche Mehrwertsteuern
abrechnen müssen. Zum Zvieri stärken wir
uns mit inländischen Früchten, die vor der
ausländischen Konkurrenz geschützt werden. Und abends geniessen wir nach dem
Einkauf zu geregelten Ladenöffnungszeiten
den Konsum von regulierten Medien, besuchen geregelte Kulturveranstaltungen oder
frönen von Vorschriften umrahmten Outdoor-Aktivitäten.
Es scheint schwierig, Entscheide und
Aktivitäten des Alltages zu benennen, die
ausserhalb eines Regulierungstatbestandes
stehen; das Berufsleben ist ebenso «durchreguliert» wie das Privatleben.1 Den Verbrauchern oder Arbeitnehmern scheint dies soweit keine Sorge zu bereiten. Aus Kreisen der
Konsumentenorganisationen oder der Gewerkschaften sind kaum Stimmen zu hören,
welche einen wesentlichen Abbau von Vorschriften fordern.
Monatsthema
Regulierung als Kostenfaktor
1 Es gibt viele verschiedene Definitionen von Regulierung.
Die OECD etwa spricht von Massnahmen, mit denen
Staaten oder Nicht-Regierungsorganisationen den
Unternehmen und Bürgern Vorgaben machen. Vgl. etwa
OECD (1997).
2 Bundesrat (2013).
3 Internet: www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/
attachments/29274.pdf.
Anders verhält es sich mit Forderungen aus
der Wirtschaft. Der Schweizerische Gewerbeverband etwa verlangt pauschal eine Reduktion der Regulierungskosten um netto 20%
bis 2018. Ein Blick in die Geschäftsdatenbank
des Schweizerischen Parlamentes zeigt, dass
unter den Stichworten Liberalisierung oder
(De-)Regulierung politische Vorstösse eingebracht wurden, welche auf ein breites Themenspektrum abzielen. Angesprochen sind
Bereiche wie medizinische Hilfsmittel (etwa in
der Orthopädie), Arbeitszeiterfassungspflicht,
Telekommunikationsmarkt, Ladenöffnungszeiten, Kinderbetreuung, Luftfahrt, Nutzung
landwirtschaftlicher Gebäude im Agrotourismus, Regulierung der Finanzindustrie,
Effizienzstandards für elektrische Geräte und
andere mehr.
Offenbar besteht eine gegensätzliche
Wahrnehmung zwischen den Konsumenten
und den Wirtschaftskreisen. Die Klagen aus
Wirtschaftskreisen haben letztlich ihren Ursprung beim Umstand, dass auch das Leben
eines Unternehmens von der ersten bis zur
letzten Stunde – von der Firmengründung
bis zur Liquidation – reguliert wird. Festgeschrieben werden diese Regelungen etwa in
weiten Teilen der 54 000 Seiten an Bundesrecht, den rund 140 000 Gesetzes- und Verordnungsartikeln allein im Bereich Raumplanung und Baurecht oder in rund 2000
Broschürenseiten zur Mehrwertsteuer. Anders als bei Konsumenten sind administrative Tätigkeiten, die allein auf staatliche Vorgaben zurückgehen, bei Unternehmen auch
Kostenfaktoren, welche die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens einschränken
können. Der jüngst publizierte Bericht des
Bundesrates zur Messung der Regulierungskosten veranschlagt die Kosten in den 12 untersuchten Regulierungsbereichen auf rund
10 Mrd. Franken pro Jahr oder 1,7% des
Bruttoinlandproduktes.2 Solche Kosten sind
gerade bei international tätigen Firmen relevant, welche im weltweiten Wettbewerb stehen und die Kosten nur beschränkt auf die
Konsumenten abwälzen können.
Trotz der sehr hohen Regulierungsdichte
gilt die Schweiz als eine der liberalsten Volkswirtschaften. Der «Index of Economic Freedom» der Heritage Foundation rechnet die
Schweiz weltweit den am freiheitlichsten ausgerichteten Volkswirtschaften zu; mit dem
Platz 5 in der aktuellen Rangliste (vor Hongkong, Singapur, Australien, Neuseeland) hält
sie den besten Platz aller europäischen Länder. Aufgrund methodologischer Grenzen ist
bei solchen «Rankings» weniger der absolute
Rang von Bedeutung als vielmehr gute Bewertungen bei Einzelindikatoren etwa im
5 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Bereich Arbeitsmarktregulierung, Steuerrecht, Schutz der Eigentumsrechte oder Unternehmensgründung. Allerdings sind die
Subindikatoren zum Thema Bürokratie
nicht schlüssig: So weist die Schweiz gute
Werte auf bei den Compliance-Kosten in
Steuerfragen oder im Bereich Unternehmensgründung. Demgegenüber schneidet
das Land unter Begriffen wie «Bürokratiekosten» oder «administrative Anforderungen» verhältnismässig schlecht ab. Dieses gemischte Bild deckt sich mit den Ergebnissen
aus dem Bürokratiebarometer des Seco.3
Von den gut 1300 befragten Unternehmen
nehmen 51% der befragten Unternehmen
die Belastung als hoch oder eher hoch wahr.
49% erachten die Belastung als eher gering
oder gering, wobei die Belastung je nach Regulierungsbereich stark variiert.
Wird nun also in der Schweiz «zu viel» reguliert, wie aus Kreisen der Wirtschaft zu
vernehmen ist, oder sind wir weltweit Musterschülerin in der Verhältnismässigkeit der
staatlichen Einflussnahme? Eine solche Frage
lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt
– ökonomisch gesprochen – kein aggregiertes Optimum an Reglementierung. Dazu
sind die verschiedenen Regulierungsbereiche
zu vielfältig, die Regelungskomplexität einzelner Tätigkeiten zu gross. Und vor allem:
Regulierungen sind nicht Selbstzweck. Sie
verfolgen ein gesellschaftliches Ziel und haben deshalb – in der Regel – auch einen Nutzen. Die Frage nach den Regulierungskosten
kann deshalb nur in Verbindung mit einer
Einschätzung des Regulierungsnutzens beurteilt werden.
Regulierungstheorie als Wegweiser
Eine Wegweisung zur Güterabwägung
zwischen Kosten und Nutzen der Regulierung gibt die Regulierungstheorie. Diese
geht davon aus, dass es bestimmte Formen
von Marktversagen gibt, bei denen eine
staatliche Regelung zu einer höheren Wohlfahrt – respektive einer besseren Funktionsfähigkeit von Märkten – führen kann. Zu
den bekannten Formen von Marktversagen
gehören «natürliche» Monopole, etwa in
leitungsgebundenen Infrastrukturbereichen.
Aufgrund von Skalenerträgen kann bei dieser Form von Monopolen ein einzelner
Anbieter die Leistungen kostengünstiger erbringen als konkurrierende Unternehmen,
welche die Infrastruktur parallel mehrfach
aufbauen. Andere typische Marktversagen
werden im Umweltbereich festgestellt. Die
Produktion und der Konsum von Gütern
können natürliche Ressourcen wie Luft, Boden oder Wasser belasten. Die Korrektur von
Marktverhalten, bei denen die sogenannten
Monatsthema
Die Akzeptanz von Regulierungen ist in der
Regel vorhanden, wenn der Regulierungszweck
gut nachvollziehbar ist, wie etwa bei der
Regelung des Alkoholausschankes.
Foto: Keystone
Externalitäten nicht in das wirtschaftliche
Kalkül Einzug finden, kann zu einer Steigerung der Wohlfahrt führen.
Neben diesen beiden bekannten Formen
des Marktversagens, die heutzutage vom
ökonomischen Grundsatz her kaum mehr
Anlass zu Divergenzen geben, gibt es staatliches Handeln, welches Sicherheitszwecken oder dem Schutz von Gesundheit
dient. Diese Formen von Staatseingriffen,
welche typischerweise auf die Inverkehrsetzung von neuen Produkten und/oder
Deklarationsvorschriften abzielen, bewegen
sich in einem tendenziell schwieriger abzugrenzenden Spannungsfeld. Technisch gesprochen geht es in erster Linie um sogenannte asymmetrische Informationen, bei
denen einzelne Marktakteure über bessere
Informationen verfügen; sie haben damit
bei Verkauf-Kauf-Entscheidungen gegenüber der Marktgegenseite einen Wissensvorsprung. Typische Konstellation ergeben
sich zum Beispiel bei der Entwicklung und
Inverkehrsetzung von neuen Medikamenten, bei denen Patienten vor unerwünschten
Nebenwirkungen geschützt werden müssen,
oder beim Lebensmittelrecht, das den Konsumenten eine angemessene Information
über die Zusammensetzung der Lebensmittel sicherstellen möchte.
Markt­ und Staatsversagen gegen
einander abwägen
4
5
6
7
Vgl. z.B. Frey, René L. Frey Marti, Claudia (2012).
Fresh Minds (2009).
Sen (2000).
OECD (2012).
Die gesellschaftlichen Bereiche Gesundheit,
Sicherheit und Umwelt haben aus regulatorischer Sicht einen besonderen Stellenwert, weil
sie von verschiedenen ökonomischen Formen
des Marktversagens betroffen sein können.
6 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Typischerweise werden staatliche Regelungen
in Sicherheits- oder Gesundheitsfragen mit
Informationsdefiziten der Konsumenten und
Arbeitnehmenden, mit Externalitäten (z.B.
Lärmschutz), aber auch mit einer Form von
«Paternalismus» begründet: Obligatorien wie
die Gurtenpflicht beim Autofahren, die auch
schon diskutierte Helmpflicht beim Fahrradfahren oder die stets weiter ausgebauten Reglementierung des Tabakkonsums seien nötig,
weil sich ohne staatliche Vorschriften (zu viele) Einzelne zu wenig vernünftig – und damit
entgegen ihren eigenen Interessen – verhalten
könnten. Eng mit dieser Sichtweise verbunden ist das Argument, dass ohne staatlich
auferlegtes Obligatorium das Unglück Einzelner zur Kostenlast der Gemeinschaft werden kann.
Die wirtschaftspolitische Orientierung an
Marktversagen muss auch in diesen Regulierungsbereichen mit einem wichtigen Vorbehalt relativiert werden: Nicht nur Märkte
können ungenügend funktionieren; auch
staatliche Behörden sind von Versagen nicht
gefeit. Insbesondere darf nicht erwartet werden, dass die Politik, die Behörden oder Regulatoren allein hehren Regulierungszielen
verpflichtet sind. Sie können auch persönliche Ziele und politische Überzeugungen vor
Augen haben und dadurch nicht allein der
verbesserten Markteffizienz verbunden sein
(Rent-Seeking; Ressourcenmaximierung der
Bürokratie; Principal-Agent-Problem). Man
spricht in diesem Zusammenhang von
Staatsversagen als Gegenstück zum Marktversagen. Bei der Beurteilung einer Regulierungspolitik ist deshalb immer auch die Abwägung zwischen Markt- und Staatsversagen
von Bedeutung.4
Monatsthema
Erkennbarer Nutzen der Regulierung
Kasten 1
Weiterführende Literatur
– Baldwin, Robert, Cave, Martin (1999):
Understanding Regulation – Theory, Strategy and Practice. Oxford University Press.
– Bundesrat (2013): Bericht über die Regulierungskosten. Bern.
– Coletti, Paola, Radaelli, Claudio M. (2011):
Why Good Ideas Produce Bad Results and
Bad Ideas Produce Unexpected Good
Results (sometimes) – Economic Rationales,
Learning and Regulatory Instruments. SOG
Workshop, 15.–16. September. Oslo.
– European Commission (2006): Better Regulation – Simply Explained. Luxemburg.
– Fresh Minds (2009): The Benefits of Regulation: A Public and Business Perceptions
Study, URN 09/1403.
– Frey, René L., Frey Marti, Claudia (2012):
Privatisierung und Deregulierung. Zürich/
Chur, Rüegger Verlag.
– Müller Christoph (2003): (De-)Regulierung
und Unternehmertum. St. Gallen, Verlag
KMU HSG.
– OECD (1997): The OECD Report on Regulatory Reform – Synthesis. Paris.
– OECD (2012): Recommendation of the
Council on Regulatory Policy and
Governance. Paris.
– SECO (2012): Handbuch «RegulierungsCheckup». Handbuch zur Schätzung der
Kosten von Regulierungen sowie zur Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion.
– Sen, Amartya (2000): The Discipline of
Cost-Benefit-Analysis. Journal for Legal
Studies, Vol. XXIX, Juni.
Trotz dieser wichtigen ökonomischen
Vorbehalte zeigt eine Umfrage im Auftrag
der britischen Regierung,5 dass die Akzeptanz von Regulierungen in den Bereichen
Gesundheit, Sicherheit und Umwelt sowohl
bei der Bevölkerung als auch in Wirtschaftskreisen klar gegeben ist, wenn der Regulierungszweck gut nachvollziehbar ist. Dies ist
typischerweise der Fall bei Themen der Lebensmittelhygiene, der Luftreinhaltepolitik
oder bei der Regelung des Alkoholausschankes. Es sind Lebensbereiche, in denen die
Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag auf
persönliche Erfahrungen zurückgreifen können. Bestätigungen aus dem Familien- und
Freundeskreis sowie aus den Medien verstärken die anekdotische Evidenz. Diese Muster
sind ebenfalls bei der Befragung von Wirtschaftsvertretern erkennbar: Diese referenzieren gemäss der britischen Untersuchung
bei der Beurteilung des Regulierungsnutzens
auch auf ihre persönliche Erfahrung im Privatleben. Zudem sind gerade KMU-Vertreter
offenbar der Meinung, dass ihnen eine Regulierung in den Bereichen Gesundheit und
Umwelt zupass kommt, weil sie ihnen gegenüber Grossunternehmen so etwas wie «gleich
lange Spiesse» sichert. Interessanterweise geben die mit der Regulierung verbundenen
Kosten in der breiteren britischen Öffentlichkeit keinen Anlass zu grösseren Sorgen.
Auch befragte Wirtschaftsvertreter in der
Schweiz beklagen in der Regel eher die administrative Last im Sinne von schwer verständlichen verwaltungstechnischen Wegleitungen, Zeitverlust oder «Papierkram» als
geldwertige Kosten.
Was ist eine «gute» Regulierung?
Aus Sicht der betroffenen Wirtschaftsakteure ist es entscheidend, ob Regulierungskosten und -nutzen in einem angemessenen
Verhältnis zu einander stehen. Ein quantitatives Abwägen von Kosten und Nutzen bleibt
jedoch auch nach jahrzehntelanger Entwicklung von Kosten-Nutzen-Analysen schwierig.6 Während die Schätzung der Kostenseite
noch einigermassen zu bewältigen ist, bleibt
die Quantifizierung des Regulierungsnutzens
in der Regel schwierig – insbesondere in Bereichen, in denen man sich bei der Messung
von Werten nicht auf Marktpreise abstützen
kann: Welches ist zum Beispiel der Wert der
Senkung der Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen eines neuen Medikamentes um
10%? Wie verhält es sich mit den Grenzkosten und dem Grenznutzen von zusätzlichen
Informationen auf Verpackungen? Wie lassen sich die Kosten-Nutzen-Abwägungen der
7 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
einzelnen Akteure auf eine Gesamtwirtschaft
übertragen?
Statt sich auf aufwändige und methodologisch schwierig handhabbare Einzelanalysen
abzustützen, sind unter der Ägide der OECD
viele Länder dazu übergegangen, konzeptionelle Rahmenbedingungen einer «guten Regulierung» zu formulieren. Unter dem Stichwort der Better Regulation geht es darum, der
Regulierungspolitik eine Orientierungshilfe
im Spannungsfeld zwischen Markt- und
Staatsversagen zu geben,7 und den grundlegenden «Gewissensfragen» einer guten Regulierungspolitik nachzugehen. Auch die Regulierungsfolgeabschätzungen des Bundes sind
dieser Philosophie verpflichtet. Beim Bund
müssen bei jeder Gesetzesvorlage mit namhaften wirtschaftlichen Auswirkungen folgende Fragen beantwortet werden:
– Ist das geplante staatliche Handeln notwendig und möglich?
– Wie wirkt sie sich auf die verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen aus (Konsumenten, Unternehmen, Steuerzahler, Arbeitnehmer u.a.)?
– Welches sind die Auswirkungen auf die
Gesamtwirtschaft?
– Gibt es zur Zielerreichung andere (bessere) Massnahmen?
– Wie zweckmässig sind geplante Eingriffe
beim Vollzug?
Trotz dieser mittlerweile weitherum bekannten Praxisanforderungen an eine gute
Regulierungspolitik dürften die Klagen aus
der Unternehmenswelt in der Schweiz auch
in Zukunft nicht abnehmen. Die politische
Nachfrage nach neuen Regulierungen bleibt
hoch. Allein im vergangenen Jahr wurden
wegweisende politische Weichenstellungen
vorgenommen, die erhebliche staatliche
(Neu-)Regelungen nach sich ziehen werden.
Zu denken ist etwa an die Energiestrategie
2050, welche weitgehende Massnahmen zur
Beschränkung des Energieverbrauchs und
zur Förderung der Energieeffizienz vorsieht.
Ein ebenso hoher Regelungsaufwand dürfte
mit verschiedenen Vorlagen verbunden sein,
welche sich rund um die Neuausrichtung der
Finanzmarktregulierung ergeben. Viele weitere politische Vorstösse in Form von Motionen stecken in der Pipeline des parlamentarischen Prozesses – etwa zur Regelung der
Geschlechterdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, zum Konsumentenschutz bei
Kaufverträgen oder zu neuen Vorschriften
für sichtbare Warnungen auf Packungen von
gefährlichen Psychopharmaka. Die Regulierungspolitik bleibt gefordert, die richtige Balance zwischen Regulierungslast und Regu
lierungsnutzen zu finden.
Monatsthema
Die Schweizer Regulierung auf dem Prüfstand
Das Parlament hat den Bundesrat
beauftragt, die für die Unterneh­
men anfallenden Regulierungs­
kosten zu messen. Dafür musste
zunächst eine neue Methode ent­
wickelt werden. Die eigentliche
Analyse konzentrierte sich auf 13
staatliche Handlungsfelder. Fünf
davon verursachen jährlich Kosten
von über einer Milliarde Franken.
Die Analysearbeiten mündeten in
einen Massnahmenkatalog zur
Vereinfachung oder Verbesserung
des Systems.
In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden wurden die wichtigsten Bereiche staatlicher Regulierung festgelegt.
Foto: Keystone
Zu den klassischen Bereichen zählt auch die Arbeitssicherheit.
Die Konjunkturaussichten sind derzeit gut
und die Finanzkrise scheint überwunden.
Dennoch bleibt der Wirtschaftsplatz Schweiz
weiterhin der ausländischen Konkurrenz ausgesetzt. Auch das Regulierungsumfeld ist in
ständigem Wandel begriffen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten,
müssen die Produktionskosten konkurrenzfähig bleiben. Und um diese nicht übermässig
zu belasten, muss sich die Regulierung in einem vernünftigen Rahmen bewegen.
Éloi Fellay
Diplomierter
Volkswirtschafter
Nicolas Wallart
Leiter des Ressorts
Regulierungsanalyse,
Staatssekretariat für
Wirtschaft SECO, Bern
Ein Grossprojekt
Die Postulate Fournier1 und Zuppiger2
beauftragten den Bundesrat mit der Messung der für die Unternehmen anfallenden
Regulierungskosten. Zwischen der Annahme
der Postulate durch die Räte und der Publikation der Resultate waren mehrere Etappen
zu durchlaufen. Zunächst galt es festzulegen,
wie die Regulierungskosten definiert und
welche davon gemessen werden sollten.
Denn eine Analyse des gesamten Systems
schien von Vornherein unrealistisch.
In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden wurden die wichtigsten Bereiche
8 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
staatlicher Regulierung ermittelt. Zu den klassischen Bereichen zählen die Arbeitssicherheit
oder das Umwelt- und das Baurecht. Andere
Bereiche – wie die Mehrwertsteuer und die
AHV – betreffen eher die öffentlichen Finanzen und die Sozialversicherungen. Diese fallen
zwar nicht unter die strikte Definition von
Regulierung, sie sind jedoch für die Unternehmen mit einer Belastung verbunden. Aus
pragmatischen Gründen wurden sie deshalb
auch mit einbezogen.
Der Bundesrat beschloss, eine interdepartementale Arbeitsgruppe zu schaffen, in der
elf Bundesämter vertreten waren. Eine ihrer
ersten Aufgaben bestand darin, eine einheitliche Methode für alle Untersuchungsbereiche auszuarbeiten. Ziel war nicht nur die
Kostenschätzung, sondern auch mögliche
Verbesserungen der Regulierung oder ihrer
Anwendung zu identifizieren.
Um das vorhandene Fachwissen optimal
zu nutzen, übernahmen die für die ausgewählten Bereiche zuständigen Ämter die Leitung der Arbeiten. Das Staatssekretariat für
Wirtschaft (Seco) war für die Gesamtkoordination des Projekts verantwortlich. Das
KMU-Forum, eine ausserparlamentarische
Monatsthema
Grafik 1
Berechnung der Regulierungskosten
Regulierung
Informationspflichten
Andere Handlungspflichten
Verbote, Duldungspflichten
Aufgaben und Prozesse
der Unternehmen
Personalkosten
Investitionskosten (z.B. Software)
Andere Sachkosten
(z.B. Beizug von Treuhändern)
Finanzielle Kosten (z.B. Gebühren
im Zusammenhang mit Kontrollen)
– Sowieso-Kosten
(= Kosten des
alternativen
Szenarios)
x Anzahl Fälle pro Segment
Segmentierung
Regulierungskosten
Quelle: Fellay, Wallart / Die Volkswirtschaft
Expertenkommission bestehend aus Unternehmerinnen und Unternehmern, verfolgte
und begleitete die Arbeiten.
Wie misst man Regulierungskosten?
Kasten 1
Grenzen der Methode
Zunächst sagt die Kostenschätzung nichts
über den Nutzen der Regulierung aus. Sie gibt
daher nicht direkt Aufschluss darüber, ob die
Vorschriften sinnvoll sind oder nicht. Das
Hauptinteresse gilt der detaillierten Aufschlüsselung der Kosten.
Die zweite Grenze ergibt sich aus einer
konzeptuellen Schwierigkeit. Die Regulierungskosten wurden berechnet, indem von
den geschätzten Bruttokosten die SowiesoKosten abgezogen wurden. Dazu musste im
Rahmen der Workshops zur Kostenschätzung
festgelegt werden, wie die Unternehmen ohne die Regulierung handeln würden. Würden
beispielsweise ohne Umweltschutzgesetze die
Bauabfälle in einem See versenkt oder regelkonform getrennt (oder eine Mischung von
beidem)? Die Antwort auf diese Frage beeinflusst die Höhe der geschätzten Kosten, weshalb dieses «alternative Szenario» transparent beschrieben werden musste.
Schliesslich spielen die Expertinnen und Experten sowie die Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Kostenschätzung und der
Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten.
Folglich kann die Auswahl der Personen und
die Gewichtung der Gruppe von Akteuren die
Resultate ebenfalls beeinflussen. Auch hier
war grösstmögliche Transparenz gefragt.
1 10.3429.
2 10.3592.
Die angewandte Methode stellt einen eigentlichen «Regulierungs-Checkup» dar. Sie
stützt sich auf frühere Arbeiten, die in den Niederlanden lanciert und anschliessend von einem europäischen Netzwerk von Spezialisten
für die Messung der administrativen Belastung
übernommen wurden (Standard Cost Model
Network). Die entsprechenden Erkenntnisse
wurden später unter der Leitung der deutschen
Bertelsmann-Stiftung weiterentwickelt. Als zusätzliche Grundlage dienten die in der Schweiz
mit den Instrumenten der Regulierungsanalyse
gesammelten Erfahrungen.
Kostenschätzung
Zur Kostenschätzung waren zuerst die
wichtigsten Handlungspflichten der Unternehmen auf Basis der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln. Diese
wurden anschliessend in Gruppen zusammengefasst, um die in den Unternehmen verwendeten Verfahren zur Einhaltung der Gesetzgebung möglichst realitätsnah abzubilden.
Dieser Schritt war teilweise relativ einfach, so
zum Beispiel bei der Messung der Kosten im
Zusammenhang mit der Übermittlung der
notwendigen Daten für die Beschäftigungsstatistik. Dafür musste lediglich der Zeitaufwand für die Datensammlung sowie das Ausfüllen und Versenden des Formulars beim
Unternehmen erhoben werden. Komplizierter
9 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
gestaltete sich die Sache etwa bei der Berechnung der Kosten für die Anpassung eines Gebäudes an die Brandschutznormen. Manchmal ist der aufgrund einer Regulierung
erforderliche Prozess auch im Produktionssystem des Unternehmens integriert. Legt der
Staat beispielsweise Grenzwerte für die Schadstoffkonzentration im Abwasser fest, kann das
Unternehmen diese Vorgabe mithilfe verschiedener Technologien erfüllen. In diesem
Fall muss der Anteil der Produktionskosten
isoliert werden, der ausschliesslich auf die Regulierung zurückzuführen ist.
Da die Kostenstruktur in den verschiedenen Unternehmenskategorien nicht dieselbe
ist, waren zudem «Segmentierungen» vorzunehmen. So wurden beispielsweise die grossen
Unternehmen von den kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) getrennt betrachtet. In
einem nächsten Schritt ging es darum, Daten
zur Anzahl der Fälle zu erhalten. In der Regel
wurden diese Daten Statistiken entnommen.
Experten- und Unternehmensbefragungen
dienten schliesslich dazu, Einheitskosten zu
schätzen.
Bevor diese Kosten mit der Zahl der betroffenen Unternehmen multipliziert werden, sind noch die «Sowieso-Kosten» abzuziehen. Dies sind Kosten für Tätigkeiten,
welche die Unternehmen auch ohne Regulierung ausführen würden. Daraus resultieren
die realen Gesamtkosten jeder Regulierung.
Eruieren der Potenziale zur Vereinfachung
und Kostenreduktion
Nach der Kostenschätzung galt es, die
durch die Regulierung verursachten Probleme und die Verbesserungspotenziale zu eruieren. Dazu standen Interviews mit Experten
und Unternehmensverantwortlichen sowie
verschiedene weitere Quellen zur Verfügung.
Wichtig war hier vor allem, das Reduktionspotenzial und die unabdingbaren Kosten der
Regulierungspflicht sauber voneinander zu
trennen. Zuerst wurden Verbesserungsvorschläge gesammelt, die anschliessend in
Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Bereichen (Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Bund usw.) anhand vorgegebener Kriterien geprüft wurden.
Jährliche Kosten von zehn Milliarden
Franken
Eine solch detaillierte Schätzung der Kosten, die der Wirtschaft durch die wichtigsten
Regulierungen entstehen, wurde in der
Schweiz erstmals durchgeführt. Die höchsten
Kosten (über 1 Mrd. Franken pro Jahr) liegen
in jenen Bereichen, welche die meisten Unternehmen betreffen: die Mehrwertsteuer, das
Rechnungslegungs- und Revisions(aufsichts)-
Monatsthema
Tabelle 1
Regulierungskosten nach Bereichen
Bereich
Geschätzte Kosten
(Mio. CHF
pro Jahr)
Interpretation
Mehrwertsteuer
1759
Betrifft rund 350 000 Unternehmen. Hohe Kosten verursachen Tätigkeiten
wie die Bestimmung der steuerbaren Leistungen und des Steuersatzes sowie
Korrekturen in den Abrechnungen.
Umweltrecht (Luftreinhaltung, Gewässerschutz,
Sonder- und Bauabfälle)
1757
Ein Teil dieser Kosten beinhaltet die Sowieso-Kosten der Unternehmen;
sie sind daher zu hoch geschätzt.
Rechnungslegung und Revisions(aufsichts)recht
1666
Das Kostenniveau lässt sich mit der grossen Anzahl der von den Vorschriften
betroffenen Unternehmen sowie den Stückkosten gewisser Vorschriften
im Bereich Rechnungslegung und Revision erklären.
Baurecht
1608
Die Gesamtkosten entstehen aus der Summe der Regulierungen (Baubewilligung, Brandschutz, Energie, Zivilschutzräume usw.). Tiefbauten und Bauten
für Private wurden nicht in die Berechnung einbezogen; die durch die
Anwendung privater Normen (z.B. SIA oder ISO) entstehenden Kosten
wurden ebenfalls ausgeklammert.
Arbeitssicherheit/Unfallversicherung
1213
Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Aufgaben, wie dem Beizug
von Spezialisten der Arbeitssicherheit, der Information der Arbeitnehmenden
oder dem Kauf von persönlicher Schutzausrüstung.
Zollverfahren (definitive Ein- und Ausfuhr)
479
Die Kosten sind auf die grosse Zahl der Zollanmeldungen (ca. 16 Mio.) zurückzuführen; dabei handelt es sich um die Nettoregulierungskosten und nicht
die Kosten, die den Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte
entstehen.
AHV/IV/EO
454
Für die Kosten sind vor allem die Verwaltungskostenbeiträge für die
Ausgleichskassen verantwortlich.
Gewinn- und Kapitalsteuer
346
Den grössten Teil der Kosten macht das Ausfüllen der Steuererklärung aus.
Übrige Unternehmenssteuern
392
Die Lohnquellensteuer stellt mit 249 Mio. Franken den grössten Posten dar.
Berufsbildung
154
Die Kosten variieren stark je nach Beruf.
Zweite Säule
120
Kosten für die Unternehmen, ohne Pensionskassen.
Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen zum
schweizerischen Arbeitsmarkt
20
Die Kosten betreffen hauptsächlich die Arbeitsbewilligungen für
Erwerbstätige aus Drittstaaten.
Statistik
7
Kosten für die 14 gewichtigsten obligatorischen Statistiken.
Quelle: Fellay, Wallart / Die Volkswirtschaft
recht, das Baurecht, das Umweltrecht sowie
die Arbeitssicherheit (siehe Tabelle 1). Andere
Bereiche verursachen überraschend tiefe Kosten, so zum Beispiel die Statistik mit lediglich
7 Mio. Franken.
Insgesamt betragen die für die ausgewählten Bereiche geschätzten Kosten rund
10 Mrd. Franken pro Jahr, was 1,7% des BIP
entspricht. Isoliert betrachtet sagen diese Zahlen allerdings nichts über die Belastung durch
die Regulierung aus, da keine vergleichbaren
Zahlen zu deren Nutzen vorliegen. Der Umfang des Nutzens dürfte jedoch mindestens so
hoch sein. Verfügbare branchenspezifische
Untersuchungen – z.B. im Bereich der Berufsbildung – deuten zumindest darauf hin.
Ein Strauss von 32 Massnahmen
Um die ermittelten Kosten zu erörtern
und nach Reduktionsmöglichkeiten zu suchen, fanden für jeden Bereich gesonderte
Workshops statt. In Zusammenarbeit mit
den Wirtschaftspartnern wurden dabei 32
Massnahmen identifiziert. Einige davon bergen ein grosses Kostenreduktionspotenzial:
– Einheitssatz und Beseitigung der Ausnah­
men im Bereich der Mehrwertsteuer: Diese
10 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Massnahme hat der Nationalrat Ende 2011
abgelehnt. Die neuen Schätzungen bestätigen allerdings das sehr grosse Potenzial
dieser Massnahme; es wird auf mehrere
100 Mio. Franken pro Jahr beziffert.
– Harmonisierung im Baurecht: Dass diese
Massnahme eine deutliche Reduktion der
Kosten für die Unternehmen bewirken
dürfte, geht aus einer vertieften Studie hervor, die in Zusammenarbeit mit den wichtigsten betroffenen Partnern durchgeführt
wurde. Da dieser Bereich in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fällt,
kann der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine «Musterstruktur» für die Baugesetze vorschlagen. Die Kantone und Gemeinden können sich daran orientieren,
um die Regulierungskosten zu senken.
Andere Massnahmen bieten ein geringeres Potenzial:
– Aufhebung der Pflicht für die Unternehmen
zur Archivierung der Veranlagungsverfü­
gungen beim Import und Export: Diese Informationen werden bereits bei der Zollverwaltung gespeichert.
– Flexiblere Ausgestaltung des Sanitätskon­
zepts im Dienstleistungsbereich: Damit
Monatsthema
würden sich die Anforderungen an Unternehmen ohne besondere Gefährdungen
reduzieren lassen;
– Abschaffung des AHV/IV­Versicherungs­
ausweises (siehe Kasten 2).
Erkenntnisse aus dem Projekt
Kasten 2
Ein Beispiel für Vereinfachungen im
Bereich Sozialversicherungen
Im Bereich der Ersten Säule wurden 13
Handlungspflichten untersucht, die insgesamt mit schätzungsweise 453 Mio. Franken
zu Buche schlagen. Eine dieser Handlungspflichten ist die Meldung neuer Angestellter
bei der AHV/IV-Ausgleichskasse, die Kosten
von rund 7,6 Mio. Franken jährlich verursacht.
Die Meldung kann entweder per Post oder
über das elektronische System Partnerweb
(Einzel- oder Listenmeldung) erfolgen. Der
Zeitaufwand für den Postweg wurde mit 11
Minuten veranschlagt, während die Einzelmeldung über Partnerweb 4 Minuten und die
Listenmeldung 3 Minuten beansprucht. Bei
einem Stundenansatz von 56 Franken (Erledigung der Arbeiten im Unternehmen) oder 110
Franken (Treuhänder) und der Fallzahl von
z.B. 859 000 über Partnerweb (wovon 8% über
Treuhänder) kommt man auf den erwähnten
Betrag von 7,6 Mio. Franken.
Diese Kosten könnten vermieden werden,
wenn die Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet
wären, ihre neuen Angestellten unter dem
Jahr bei der Ausgleichskasse anzumelden und
wenn der AHV/IV-Ausweis abgeschafft würde.
Diese Verfahren sind überflüssig:
– Die AHV-Versichertennummer ist heute auf
der obligatorischen Krankenversicherungskarte vermerkt.
– Die Eintritte und Austritte könnten im Rahmen der ordentlichen Lohnmeldung erfolgen. Die Umsetzung dieser Änderung müsste allerding mit der Bekämpfung von
Schwarzarbeit – insbesondere für Temporärangestellte – koordiniert werden; zudem
wären die grenzüberschreitenden Situationen zu berücksichtigen.
Für die Arbeitgeber ergäben sich daraus
Einsparungen von rund 7 Mio. Franken; hinzu
kämen Einsparungen von 2 Mio. Franken bei
den Ausgleichskassen.
Alle Bereiche wurden mit der gleichen
Methode analysiert. Um brauchbare Zahlen
zu erhalten, musste der Ansatz auf jeden ein­
zelnen Bereich speziell zugeschnitten werden.
Da man in einzelnen Bereichen eine grosse
Vielfalt unterschiedlicher Situationen antraf,
war es teilweise notwendig, Projektionen auf
der Basis von Standardfällen vorzunehmen.
In jedem Fall lassen sich aber mit dem erworbenen Wissen die Auswirkungen von
neuen Regulierungen auf die Wirtschaft
künftig besser abschätzen.
Das Projekt hat zudem gezeigt, dass die
Prozesse in den Unternehmen oft daraus resultieren, dass verschiedene Regulierungen zu­
sammenwirken. Das Obligationenrecht listet
beispielsweise mehrere Anforderungen an
die Buchhaltung auf, die auch für die Steuerbehörde (sowie für das Unternehmen selbst)
nützlich sind. In diesem Fall ist es sinnlos,
die Rechnungslegungsnormen einzig im Obligationenrecht zu vereinfachen, wenn sie im
Steuerrecht weiterhin gelten. Hier ist ein integrierter und unternehmensbezogener Ansatz notwendig.
Die Grenze zwischen Obligatorischem und
Freiwilligem ist manchmal unscharf. Einem
KMU sind unter Umständen nicht alle juristischen Feinheiten der geltenden Regulierungen bekannt, und es muss das mit der Regulierung verbundene Risiko entsprechend
steuern. Ein KMU führt somit manchmal
gewisse Tätigkeiten aus, die nicht obligatorisch sind, oder nützt vorhandene Vereinfachungsmöglichkeiten nicht, während es andere Aufgaben nicht vollständig erfüllt. Auch
Normen oder Empfehlungen, die keine
Rechtskraft haben, spielen in die Tätigkeiten
der Unternehmen hinein.
Die Unterschiede zwischen Kantonen und
Gemeinden hatten bei der Konzeption des
Projekts Schwierigkeiten bereitet. Sie stellten
sich jedoch häufig als weniger bedeutend heraus als anfänglich vermutet. So liessen sich die
Kosten in den meisten Bereichen für die gesamte Schweiz messen, ohne dass eine separate Schätzung nach Kantonen erforderlich war.
Diese Kostenschätzung soll dazu dienen,
die bestehenden Regelungen dank eines besseren
Verständnisses ihrer Struktur zu optimieren,
und nicht diese massiv abzubauen. In diesem
Sinne soll dieses Projekt auch die breitere Anwendung von Instrumenten wie der KostenNutzen-Analyse fördern.
11 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Abgesehen von einzelnen Ausnahmen ist
denn auch nicht eine bestimmte Vorschrift
problematisch, sondern die Summe aller
Vorschriften. Aus diesem Grund darf keine
Möglichkeit ausser Acht gelassen werden: Alle Vereinfachungen, egal in welchem Ausmass, stärken die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen.
Kontrolle der Regulierungskosten – eine
Daueraufgabe
Die Regulierungsfolgenabschätzung wie
auch die administrative Vereinfachung stellen für den Bund permanente Aufgaben
dar. 2006 legte der Bundesrat über 100 Vereinfachungsmassnahmen vor; 2011 kamen
20 weitere hinzu. Bis 2015 ist ein neuer Bericht über die administrative Entlastung geplant, der ebenfalls zusätzliche Massnahmen enthalten soll.
Darüber hinaus gibt es bereits eine Reihe
von dauerhaften Instrumenten, die in die
gleiche Richtung zielen. So werden beispielsweise sämtliche Gesetze und Verordnungen
im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung auf ihre wirtschaftlichen Folgen hin untersucht. Zahlreiche Gesetze enthalten Evaluationsklauseln, gemäss denen nachträglich
überprüft werden soll, ob sie das angestrebte
Ziel auf effiziente Weise erreichen. Die Wirtschaftsverbände werden bei bedeutenden Revisionen von Gesetzen und Verordnungen
systematisch konsultiert und können dazu
Stellung nehmen. Dadurch können ihre Mitglieder die Vorschriften in der Folge einfacher
anwenden. Im Übrigen gibt es Kommissionen, die auf die Prüfung von Regulierungen
spezialisiert sind. Dazu gehören beispielsweise das KMU-Forum, das Gesetzesvorlagen
prüft und Vorschläge zur administrativen
Entlastung formuliert, oder Fachkommissionen wie das MWST-Konsultativgremium.
Ebenfalls zu erwähnen ist die E-GovernmentStrategie des Bundes, die zahlreiche Projekte
zur Vereinfachung der administrativen Formalitäten für die Unternehmen umfasst. Nur
dank all dieser Instrumente ist es überhaupt
möglich, ein Regulierungssystem dieses Umfangs effizient und dynamisch zu verwalten. 
Monatsthema
Regulierungskosten in der beruflichen Grundbildung:
Wie viel, weshalb, wofür?
Die Bruttokosten der beruflichen
Grundbildung sind unbestritten
hoch: Der Aufwand der Lehrbe­
triebe für die Vermittlung der
Kompetenzen und für die Betreu­
ung der Lernenden benötigt Zeit
und kostet Geld. Nur ein kleiner
Teil davon sind Regulierungskos­
ten. Doch auch diese summieren
sich: Die ermittelten Regulie­
rungskosten belaufen sich auf
131 bis 473 Mio. Franken jährlich.
Aufgrund der hohen Bruttokosten
und der substanziellen Regulie­
rungskosten sind Verbesserungen
wichtig. Diese bieten sich ins­
besondere bei der praktischen
Umsetzung der gesetzlichen
Pflichten an.
Als 2003 die erste Kosten-Nutzen-Erhebung der Universität Bern zur Lehrlingsausbildung erschien, war das Interesse gross.1
Zum ersten Mal konnten die Kosten, aber
auch der Nutzen einer beruflichen Grundbildung für die Betriebe quantifiziert werden.
Die Bruttokosten einer dreijährigen beruflichen Grundbildung betragen gemäss der
neusten Erhebung im Jahr 2012 durchschnittlich rund 86 000 Franken.2 Allerdings
ist der Nutzen mit rund 95 000 Franken noch
etwas höher. Dieses Resultat ist erfreulich,
aber es gilt nicht für alle Berufe und Betriebe.
Bei etwa einem Drittel der Lehrbetriebe sind
die Kosten nach Ende der Ausbildung (noch)
nicht gedeckt.
Woran liegt das? Sind Regulierungen daran schuld? Könnten die Kosten der Ausbildung gesenkt werden, wenn die Regulierungen vereinfacht würden? Würden dann noch
mehr Betriebe ausbilden? Dies kann nur beantwortet werden, wenn klar ist, welcher Teil
der Bruttokosten tatsächlich auf Regulierungen zurückzuführen ist. Genau mit dieser
Frage beschäftigt sich die in diesem Beitrag
vorgestellte Regulierungskostenstudie.3
Lehrbetriebe leisten oft mehr als
gesetzlich vorgeschrieben
Die Antwort vorneweg: Für die Lehrbetriebe entstehen hohe Kosten aufgrund der
Betreuung, Anleitung, Förderung, Kompetenzvermittlung und Unterstützung der Lernenden. Dieser Aufwand ist allerdings nur zu
einem kleinen Teil durch Regulierungen be-
Miriam Frey
Ökonomin, Projektleiterin
B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Basel
12 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
dingt; er besteht vielmehr im Ziel und Zweck
der Berufsbildung selbst. So leisten die Lehrbetriebe oftmals deutlich mehr als gesetzlich
vorgeschrieben. Zudem werden die Tätigkeiten der Lehrbetriebe durch die gesetzlichen
Vorschriften nicht umfassend abgedeckt.
Die Unternehmen haben beispielsweise grossen Spielraum, wie sie die Kompetenzen vermitteln.
Dennoch gibt es auch im Bereich der Berufsbildung Regulierungskosten, welche sich
u.a. aufgrund der hohen Anzahl Lernender
(im Jahr 2011 befanden sich rund 212 000
Lernende in einer dualen beruflichen Grundbildung) summieren: Die von uns ermittelten Regulierungskosten belaufen sich auf 131
bis 473 Mio. Franken jährlich. Wie kommt
dieses Ergebnis zustande?
Fünf exemplarische Lehrberufe
Wie die weiteren Regulierungskostenstudien basiert auch die vorliegende auf der
vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco)
entwickelten Methodik des «RegulierungsCheckup».
Aufgrund der grossen Anzahl von rund
250 beruflichen Grundbildungen liess sich
die Kostenerhebung nicht für alle Lehrberufe
durchführen. Daher haben wir fünf der
grössten Lehrberufe unter Berücksichtigung
weiterer Kriterien – wie z.B. der Ausbildungsdauer – ausgewählt:
– Elektroinstallateur/in EFZ;
– Kaufmann/Kauffrau EFZ;
– Schreiner/in;
– Detailhandelsassistent/in EBA;
– Fachmann/Fachfrau Gesundheit EFZ.
Die Ergebnisse dieser Berufe wurden später auf die Gesamtwirtschaft (d.h. die Gesamtheit aller Lehrberufe) hochgerechnet.
Bei einigen gesetzlichen Vorschriften zeigten
sich keine Unterschiede zwischen den Berufen; hier war die Hochrechnung eindeutig.
Bei denjenigen Handlungspflichten, deren
Regulierungskosten sich je nach Lehrberuf
unterschieden, wurde für die Gesamtwirtschaft eine Spannweite ermittelt, basierend
auf dem Minimal- und Maximalwert der
ausgewählten Lehrberufe.
Zu beachten ist, dass die Untersuchung
auf die duale berufliche Grundbildung be-
Monatsthema
Tabelle 1
Jährliche Regulierungskosten in der beruflichen Grundbildung
In Mio. CHF
1
Elektroinstallateure
Kaufleute
Schreiner
Detailhandels­
assistenten
Fachleute
Gesundheit
1.6
15.3
1.1
0.4
7.5
–
1.1
–
–
2.9
6.1
2.5
0.7
3.5
–
–
0.0
–
–
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Dokumentieren und Besprechen
des Bildungsstands
2a Beiträge an den Berufsbildungsfonds,
branchenbezogen (ohne Personalkosten)
2b Beiträge an den Berufsbildungsfonds, kantonal
3
Tragen der Kosten für überbetriebliche
Kurse und dritte Lernorte
4
Zurverfügungstellung von Arbeitsplatz,
Einrichtungen und Hilfsmitteln
5
Unterweisen der Lernenden in Arbeitssicherheit,
Gesundheitsschutz, Umweltschutz
6
Absolvieren eines Berufsbildnerkurses
7
Abschliessen und Einreichen von Lehrverträgen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
8
Beteiligung am Qualifikationsverfahren
1.6
2.2
1.9
0.0
3.6
9
Benachrichtigung der kantonalen Behörde
über Lehrvertragsauflösung
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Die Identifikation der wichtigsten Handlungspflichten erfolgte mittels einer Expertenbefragung. Die ausgewählten Handlungspflichten sind:
– Dokumentieren und Besprechen des
Bildungsstands;
– Zahlen von Beiträgen an den Berufsbildungsfonds: Dabei gilt es zwischen a) branchenbezogenen Berufsbildungsfonds
(gesamtschweizerisch) und b) kantonalen
Berufsbildungsfonds (branchenübergreifend) zu unterscheiden;
– Tragen der Kosten für überbetriebliche
Kurse und dritte Lernorte;
– Zurverfügungstellung von Arbeitsplatz,
Einrichtungen und Hilfsmitteln;
– Unterweisen der Lernenden in
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz,
Umweltschutz;
– Absolvieren eines Berufsbildnerkurses;
– Abschliessen und Einreichen von
Lehrverträgen;
– Beteiligung am Qualifikationsverfahren;
– Benachrichtigung der kantonalen Behörden
über Lehrvertragsauflösungen.
Als weitere Handlungspflicht wurde das
Durchführen von Prozesseinheiten im Lehrberuf der Kaufleute ausgewählt. Da diese allerdings freiwillig sind (die Branchen entscheiden, ob Prozesseinheiten oder Kompetenznachweise für überbetriebliche Kurse angewandt werden), wurden sie in der Studie zwar
ausgewiesen, aber nicht in die Hochrechnung
der Regulierungskosten mit eingeschlossen.
178.0
9.8
32.6
65.3
38.1
104.6
0.0
9.3
109.5
0.0
131.4
473.2
Quelle: B,S,S. und Rambøll, 2013 / Die Volkswirtschaft
schränkt ist. Sie schätzt die Regulierungskosten für Unternehmen (in der Regel Lehrbetriebe). Aufwände der Organisationen der
Arbeitswelt wie auch von Prüfungsexpertinnen und -experten wurden nicht quantifiziert.
Kasten 1
Ausgewählte Handlungspflichten
35.6
6.0
Total
Anmerkungen: – Handlungspflicht für den betreffenden
Beruf nicht relevant; leere Felder stehen für fehlende
Angaben. Nicht bei allen Handlungspflichten können die
Regulierungskosten, ohne restriktive Annahmen zu treffen,
auf die einzelnen Berufe heruntergebrochen werden.
Quellen: Schätzungen von Experten und Unternehmensvertretern sowie Angaben des Staatssekretariats für Bildung,
Forschung und Innovation (SBFI), ausgewählter Kantone
und Organisationen der Arbeitswelt im Rahmen der
Regulierungskostenstudie berufliche Grundbildung, Daten
der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und des
Bundesamtes für Statistik (BFS). Die Fallzahlen
unterscheiden sich je nach Beruf.
Gesamtwirtschaft
Min.
Max.
Welche Pflichten verursachen welche
Kosten?
Um die wichtigsten Regulierungen abzubilden, haben wir zunächst die häufigsten
und aufwändigsten Handlungspflichten ausgewählt (Kasten 1). Für diese haben wir die
jährlichen Regulierungskosten mittels Experten- und Unternehmensschätzung erhoben. Tabelle 1 stellt die Ergebnisse differenziert nach Handlungspflicht und Beruf dar.
Die Betrachtung der einzelnen Handlungspflichten zeigt ein auf den ersten Blick
überraschendes Ergebnis: Bei den Pflichten,
welche mit dem Abschluss von Lehrverträgen, den Lehrvertragsauflösungen, dem Arbeitsplatz sowie der Arbeitssicherheit zusammenhängen, treten keine Regulierungskosten
auf. Bei diesen Pflichten würden nämlich
sämtliche Kosten auch ohne gesetzliche Vorgaben anfallen. Ein Beispiel: Auch ohne die
explizite gesetzliche Vorschrift, die Lernenden in Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz
und Umweltschutz zu unterweisen, würden
dies die Lehrbetriebe tun. Stellvertretend sei
die Aussage eines Unternehmers dazu zitiert:
«Es gibt eine gesetzliche Pflicht in Bezug auf
die Arbeitssicherheit? Das war mir nicht ein­
mal bekannt. Aber natürlich achte ich darauf,
dass meine Lernenden sich bei der Arbeit nicht
gefährden.»
13 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Der grösste Teil der jährlichen Regulierungskosten entfällt auf die Handlungspflichten, welche die Dokumentation und
Besprechung des Bildungsstands, die überbetrieblichen Kurse, die Qualifikationsverfahren sowie die kantonalen Berufsbildungsfonds betreffen.
Regulierungskosten auf gesamtwirt­
schaftlicher Ebene relevant
Bislang wurden die Regulierungskosten
für die Gesamtwirtschaft betrachtet. Nicht
jede Pflicht ist aber für jeden Betrieb und in
jeder Situation relevant. Während beispielsweise die Pflichten in Zusammenhang mit
dem Qualifikationsverfahren nur Lehrbetriebe mit Lernenden im letzten Lehrjahr betreffen, umfassen die Beiträge an den Berufsbildungsfonds auch Nicht-Lehrbetriebe.
Es ist daher auch von Interesse, welche
Regulierungskosten bei einem typischen
Lehrverlauf auftreten. Oder anders ausgedrückt: Welche Regulierungskosten fallen
an, wenn ein Lehrbetrieb einen Lernenden
zusätzlich ausbildet? Je nach Beruf bewegen
sich die Regulierungskosten einer Lehre
zwischen 900 Franken (Detailhandelsassistenten) bis knapp 5000 Franken (Fachleute
Gesundheit).4 Dabei ist zwar zu beachten,
dass sich die Regulierungskosten auf die gesamte – je nach Beruf unterschiedliche –
Lehrdauer beziehen. Im Vergleich zu den
eingangs erwähnten jährlichen Bruttokosten von 86 000 Franken (für eine dreijährige
Ausbildung) sind die Regulierungskosten
für die einzelnen Betriebe jedoch in jedem
Fall gering.
Monatsthema
Mit insgesamt 131 bis 473 Mio. Franken
pro Jahr sind sie aber auf gesamtwirtschaftlicher Ebene dennoch substanziell. Die berücksichtigten Regulierungskosten sind zudem nicht die einzigen Aufwände aufgrund
von Regulierungen:
– Die jüngst zahlreich durchgeführten Berufsreformen verursachen ebenfalls Kosten (z.B. Einarbeitung in neue Prüfungsformen), welche in der vorliegenden
Studie als einmaliger Aufwand nicht berücksichtigt wurden.
– Nicht nur in der beruflichen Grundbildung gibt es Regulierungen, sondern in
einer Vielzahl von Bereichen. In diesem
Zusammenhang sei die Aussage eines Experten erwähnt, dass die Regulierungen
für sich betrachtet alle in Ordnung seien,
aber dass die Summe der Regulierungen
den Aufwand ausmache.
Kasten 2
Literatur
– B,S,S. (2013): Schätzung der Kosten und
Vereinfachung der Regulierungen im
Bereich der beruflichen Grundbildung, in
Kooperation mit Rambøll Management
Consulting, im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation.
– Kuhn, A., Kriesi, I., Schweri, J. (2013):
Regulierungskosten in der beruflichen
Grundbildung, Begleitbericht, Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung,
im Auftrag des Staatssekretariats für
Bildung, Forschung und Innovation.
– Schweri, J., Mühlemann, S., Pescio, Y.,
Walther, B., Wolter, S., Zürcher, L. (2003):
Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung
aus der Sicht Schweizer Betriebe. Beiträge
zur Bildungsökonomie, Band 2. Zürich/
Chur: Verlag Rüegger.
– Strupler, M., Wolter, S. (2012): Die duale
Lehre: eine Erfolgsgeschichte – auch für
Betriebe. Ergebnisse der dritten KostenNutzen-Erhebung der Lehrlingsausbildung
aus der Sicht der Betriebe. Beiträge zur Bildungsökonomie, Band 4. Zürich/Chur:
Verlag Rüegger.
1
2
3
4
Vgl. Schweri et al. (2003).
Vgl. Strupler, Wolter (2012).
Vgl. B,S,S. (2013).
Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung
(EHB) hat mit den erhobenen Regulierungskosten
weitere Berechnungen durchgeführt und eine Hochrechnung auf die gesamtwirtschaftlichen Regulierungskosten bei einem typischen Lehrverlauf vorgenommen.
Die Hochrechnung basiert auf dem durchschnittlichen
Anteil der Regulierungskosten an den totalen Kosten der
beruflichen Grundbildung und schätzt jährliche Regulierungskosten von 153,4 Mio. Franken (vgl. Kuhn et al.,
2013). Noch nicht darin enthalten sind die Regulierungskosten in den Bereichen Berufsbildungsfonds
(branchenbezogen und kantonal) sowie Berufsbildnerkurse.
5 Die individuelle praktische Arbeit (IPA) ist eine Form des
Qualifikationsbereichs «praktische Arbeit» im Rahmen
des Qualifikationsverfahrens. Bei Berufen mit einer IPA
erfolgt die Aufgabenstellung individuell für jeden Kandidaten/jede Kandidatin, und die Prüfung findet im Lehrbetrieb statt. Im Gegensatz dazu gibt es auch Berufe mit
einer sog. vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA),
welche eine Sammelprüfung darstellt.
Wie lassen sich die Regulierungen
vereinfachen?
Zunächst ist zu sagen, dass die Unternehmensvertreter eine hohe Akzeptanz in Bezug
auf die gesetzlichen Handlungspflichten im
Bereich der beruflichen Grundbildung aufbringen. Dies zeigt sich etwa in der eingangs
erwähnten Tatsache, dass das Engagement
vieler Lehrbetriebe weit über die gesetzlichen
Pflichten hinausgeht. So finden beispielsweise die Dokumentation und Besprechung des
Bildungsstands in vielen Betrieben häufiger
statt als (minimal) vorgegeben. Das ist insofern kaum überraschend, als Dokumentation
und Besprechung des Bildungsstands pädagogische Instrumente darstellen. Oder wie es
ein Berufsbildner ausdrückt: «Der Aufwand
zur Dokumentation und Besprechung des Bil­
dungsstands ist sehr hoch. Aber: Der Nutzen ist
es eben auch.»
Die Probleme aus Sicht der Betriebe betreffen daher kaum die rechtlichen Grundlagen, sondern stammen vielmehr aus der
praktischen Ausgestaltung der gesetzlichen
Pflichten. Zusammen mit Experten und Unternehmen wurden drei konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet, welche diesen
Problemen begegnen und die Regulierungskosten reduzieren können.
– Vorschlag 1 – Vereinfachung des Qualifika­
tionsverfahrens bei der Prüfungsform IPA5:
Zuhanden der Lehrbetriebe sollte ein
«Rahmen» für die Bewertung der IPA erarbeitet werden (je nach Beruf ist dies bereits umgesetzt). Zudem sollte die Prüfungsdauer in einigen Berufen mit IPA
verkürzt werden. Dies muss berufsspezifisch erfolgen und ist möglicherweise erst
in einem längeren Zeithorizont umsetzbar. Mit den beiden Massnahmen würden
14 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
die Regulierungskosten im Bereich der
Qualifikationsverfahren reduziert. Die
Massnahmen beeinträchtigen den Regulierungsnutzen nicht.
– Vorschlag 2 – Online­Dienstleistungen: Alle Kursunterlagen der Berufsbildner- und
der überbetrieblichen Kurse sollten online zur Verfügung gestellt werden (je
nach Beruf ist dies bereits umgesetzt). Die
Regulierungskosten der Handlungspflichten bezüglich dieser Kurse könnten dadurch reduziert werden. Zudem ist mit
einer Erhöhung der Akzeptanz bei den
Lehrbetrieben zu rechnen. Die Massnahme beeinträchtigt den Regulierungsnutzen nicht, und die Kosten sind als gering
einzuschätzen.
– Vorschlag 3 – Koordination mit Berufsfach­
schulen: Die Koordination mit den Berufsfachschulen ist zu verbessern; die Berufsfachschulen sollten sich stärker an
den Bedürfnissen der Lehrbetriebe orientieren. Die Regulierungskosten würden
dadurch reduziert, und die Akzeptanz bei
den Lehrbetrieben könnte verstärkt werden. Die Massnahme beeinträchtigt den
Regulierungsnutzen nicht. Gemäss Expertenaussagen ist die Umsetzbarkeit allerdings schwierig (Autonomie der Schulen).
Welche Schlüsse ergeben sich aus den
Studienergebnissen?
Kommen wir auf die eingangs gestellte
Frage zurück: Sind die Regulierungen schuld
an den hohen Bruttokosten in der beruflichen Grundbildung? Dies ist nicht der Fall.
Dennoch bewegen sich die Regulierungskosten in einer substanziellen Grössenordnung.
Die administrative Entlastung der Betriebe
sollte daher auch im Bereich der beruflichen
Grundbildung immer im Blick behalten werden. Vereinfachungen bieten sich insbesondere in der praktischen Umsetzung der ge
setzlichen Pflichten an.
Monatsthema
Im Umweltbereich sind Regulierungen trotz bedeutender
Kosten breit akzeptiert
Gesetzliche Anforderungen an die
Abwasserreinigung, an den Um­
gang mit Bau­ und Sonderabfällen
sowie an die Luftreinhaltung bei
Feuerungsanlagen verursachen
den Unternehmen je nach Bereich
jährliche Kosten von schätzungs­
weise 75 bis 740 Mio. Franken.
Dass sich diese Regulierungen zur
Umweltschonung lohnen, wird
von den betroffenen Unterneh­
men anerkannt. Dennoch sehen
sie spezifische Verbesserungs­
möglichkeiten, wie eine aktuelle
Studie zu Regulierungskosten im
Umweltbereich zeigt.
Jeder Malerbetrieb muss die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsanlage selbst tragen. Solche und
Foto: Keystone
andere Regulierungskosten im Umweltbereich wurden in der Studie untersucht.
Anna Vettori
Ökonomin, Bereichsleiterin und Partnerin
INFRAS, Zürich
Juliane Fliedner
Ökonomin, wissenschaftliche Mitarbeiterin
INFRAS, Zürich
Curdin Conrad
Jurist, juristischer
Mitarbeiter Ecosens AG,
Wallisellen
Tobias Graf
Umweltingenieur,
naturwissenschaftlicher
Mitarbeiter Ecosens AG,
Wallisellen
Jeden Tag werden in der Schweiz tausende
von Wänden frisch gestrichen. Für die Maler
ist die Arbeit nach dem letzten Pinselstrich
aber noch nicht getan. Zurück in der Werkstatt reinigen sie Pinsel, Roller und Gebinde.
Da Farben und Lacke gewässerbelastende
Schwermetalle und Kohlenwasserstoffe enthalten, müssen Abwässer aus Malerwerkstätten gereinigt werden, bevor sie in die Kanalisation eingeleitet werden. Dies geschieht in
einer Spaltanlage, in welcher das Abwasser
von der Pinselreinigung mit Spaltpulver gemischt wird und ein Filtersack anschliessend
die gebundenen Schadstoffe vom Wasser
trennt. Während das Klarwasser in die Kanalisation geleitet werden kann, ist der
Schlamm als Sonderabfall zu entsorgen.
Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Spaltanlage sowie die Entsorgung des
schadstoffhaltigen Schlamms trägt der Malerbetrieb. Dabei handelt es sich um Regulierungskosten, weil diese in den betroffenen
Unternehmen aufgrund gesetzlicher Anforderungen entstehen. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) haben Infras
und Ecosens die Regulierungskosten der Un-
15 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
ternehmen für die Abwasserreinigung, die
Luftreinhaltung bei Feuerungsanlagen sowie
für die Entsorgung von Sonder- und Bauabfällen ermittelt. Zudem hat die Studie Verbesserungsvorschläge identifiziert, welche
dazu beitragen können, die Regulierungskosten zu reduzieren. Ausgewählt wurden
diese Bereiche, weil die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen entweder viele
Unternehmen betreffen oder weil sie in einem Unternehmen in der Regel hohe Kosten
verursachen.
Abwasserreinigung: Gutes Kosten­
Nutzen­Verhältnis
Regulierungskosten für die Abwasserreinigung lassen sich in Kosten für die betriebsinterne Abwasserreinigung und in Abwassergebühren unterteilen, mit denen
letztlich die Kanalisation und die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) finanziert werden.
Diese Gebühren müssen in der Schweiz alle
Unternehmen bezahlen.1 Besonders relevant
sind die Regulierungskosten für Unternehmen, in deren Produktionsprozesse gewässerbelastende Abwässer anfallen, und die
Monatsthema
Tabelle 1
Regulierungskosten in den untersuchten Umweltbereichen
Umweltbereich
Anzahl betroffene Unternehmen
Jährliche
Regulierungskosten
Verbesserungsvorschläge
Betriebsinterne Abwasserbehandlung
29 000
290 Mio. CHF
Nachgelagerte Abwasserbehandlung in
zentralen Abwasserreinigungsanlagen
Über Gebühren alle
Unternehmen (rund 300 000)
450 Mio. CHF
−Verbesserung der Information
−Umsetzung gemeinsamer Massnahmen
12 300 Baustellen (von privaten Unternehmen, die als Bauherren auftreten)
12 300 (dito)
110 Mio. CHF
470 Mio. CHF
30 000 Abgeberbetriebe
4 Mio. CHF
550 Entsorgungsunternehmen
1 Mio. CHF
30 000 Abgeberbetriebe
360 Mio. CHF
100 000
8000
20 Mio. CHF
55 Mio. CHF
Gewässerschutz
Bauabfälle
Trennung der Bauabfälle auf der Baustelle
Pflicht zur umweltverträglichen Entsorgung
von Abfällen und Kostentragungspflicht
des Inhabers (inkl. Transport)
−Verbesserte Planung des Bauvorhabens,
Untersuchungspflicht für Bauherren
– Förderung des Einsatzes von
Recyclingbaustoffen
−Anpassung der Anforderung an die Qualifikation
von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial als
unverschmutzt (im Sinne der TVA)
Sonderabfälle
Verkehr mit Sonderabfällen
(Abgeberbetriebe)
Verkehr mit Sonderabfällen
(Entsorgungsunternehmen)
Pflicht zur umweltverträglichen Entsorgung
von Sonderabfällen und Kostentragungspflicht
des Inhabers
Keine nennenswerten Vorschläge
Luftreinhaltung
Feuerungskontrolle
Sanierungspflicht
−Differenzierte Kontrollperioden
Quelle: Vettori, Fliedner, Conrad, Graf / Die Volkswirtschaft
deshalb die Abwässer behandeln müssen, bevor sie sie in die Kanalisation einleiten. Dazu
zählen in der Schweiz ca. 30 000 Betriebe, darunter Garagen, Malerbetriebe, Restaurationsbetriebe, Lebensmittelhersteller (z.B.
milchverarbeitende Betriebe), chemische
Unternehmen, metallverarbeitende Betriebe
sowie Oberflächenbehandlungs- und Galvanikbetriebe. Je nach Abwasser benötigen diese Unternehmen einfache2 oder komplexe
Anlagen für die Abwasserreinigung. Letztere
ermöglichen es beispielsweise, bei der Oberflächenbehandlung Metalle mittels Sparspülbädern zurückzugewinnen. In Anbetracht
der teilweise stark gestiegenen Metallpreise
sind solche prozessintegrierten Massnahmen
in der Regel auch wirtschaftlich lohnenswert.
Weitere gewässerbelastende Stoffe – wie Cyanide, Säuren oder Laugen sowie Schwermetalle – müssen in zusätzlichen Reinigungsstufen behandelt werden.
Die in Unternehmen anfallenden Kosten
für die Abwasserreinigung inklusive Abwassergebühren belaufen sich auf jährlich rund
740 Mio. Franken. Davon entfallen rund 450
Mio. Franken auf Abwassergebühren und 290
Mio. Franken auf die betriebsinterne Abwasserbehandlung. Zur Beurteilung dieser Schätzungen ist es wichtig zu sehen, dass diesen
Regulierungskosten bedeutende Nutzen gegenüber stehen. Abwasserreinigungen halten
16 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
die Umweltbelastung in Gewässern in Grenzen, indem sie Schmutzstoffe3 und Schadstoffe4 reduzieren. Sie verhindern damit, dass die
Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen beeinträchtigt und kommunale ARA
überbelastet werden. Dieser Umweltnutzen
wird von den Unternehmen anerkannt. Die
Unternehmen akzeptieren diese Regulierungen im Grossen und Ganzen und nehmen die
damit verbundenen Kosten nicht als unnötige
Belastung wahr. Den Vollzug beurteilen die
Befragten als wenig problematisch oder sogar
als unproblematisch. Grundsätzliche Kritik
wird nicht geäussert. Belastend sind die Regulierungskosten allenfalls für kleine Unternehmen. Gerade Kleinstunternehmen wissen
häufig nur wenig über die Regulierungen und
deren Nutzen, entsprechend gering ist die Akzeptanz. Problematisch ist aus Sicht der Befragten – insbesondere der KMU – eher die
Belastung durch die Vielzahl der Regulierungen (Umwelt-, Sozial-, Baurecht etc.) und weniger die Belastung durch einzelne spezifische
Regulierungen.
Die Verbesserungsvorschläge, welche die
Experten und Unternehmen genannt haben,
zielen daher häufig darauf ab, das im Prinzip
erfolgreich funktionierende System zu optimieren. Beispielsweise sollten die betroffenen Unternehmen bessere Informationen
über prozessintegrierte Massnahmen erhal-
Monatsthema
ten. Es gilt ihnen aufzuzeigen, dass Massnahmen zur betriebsinternen Abwasserreinigung
Gebühren reduzieren und Ressourcen (z.B.
Wasser, Chemikalien) einsparen können.
Unternehmen mit einfachen Anlagen sollten
dazu angehalten werden, vermehrt gemeinsame Einrichtungen zu nutzen. Beispielsweise könnten sich mehrere Malerbetriebe eine
Spaltanlage teilen.
Bauabfälle: Alle Baustellen in der
Schweiz sind betroffen
1 Haushalte ebenfalls; deren Kosten sind hier aber nicht
das Thema.
2 Z.B. Spaltanlagen, Öl- und Fettabscheider,
Koaleszenzabscheider.
3 Schwebstoffe und eutrophierende Stoffe wie z.B.
Nitrate und Phosphate.
4 Organische Halogen-, Phosphor- und Zinnverbindungen,
Cyanide, Metalle und Metallverbindungen, Biozide und
Pflanzenschutzmittel usw.
5 Anforderungen an die Qualifikation von Aushub,
Abraum- und Ausbruchmaterial, damit sie als
unverschmutzt gelten.
Bei Bauabfällen verlangen die Regulierungen, dass Abfälle bei Neu-, Umbau und Abbrucharbeiten auf der Baustelle getrennt
werden. Dies geschieht beispielsweise, indem
ein Bagger Metalle und Holz von mineralischen Bauabfällen (z.B. Betonbruch) und
brennbaren Abfällen (z.B. Verpackungsmaterial) trennt und in verschiedenen Mulden
sortiert. Anschliessend müssen die Abfälle
von der Baustelle geführt und umweltgerecht
entsorgt werden. Betroffen sind dabei grundsätzlich alle rund 12 000 Baustellen in der
Schweiz, bei denen Unternehmen die Bauherrschaft übernehmen, beispielsweise wenn
sie ein Bürogebäude abreissen, umbauen
oder neu bauen lassen. In der Praxis übertragen die Unternehmen die Aufgabe zur Trennung und Entsorgung von Bauabfällen in
der Regel an das zuständige Bauunternehmen. Dieses verrechnet die anfallenden Kosten seinerseits an die Bauherrschaften.
Die gesamten Regulierungskosten belaufen sich auf jährlich rund 580 Mio. Franken,
wobei 110 Mio. Franken für die Trennung
der Bauabfälle auf der Baustelle anfallen. 470
Mio. Franken betragen die Kosten für den
Transport und die Entsorgung der Bauabfälle auf einer Deponie oder durch spezialisierte Firmen. Die befragten Experten und Unternehmer sind sich grundsätzlich einig, dass
diese Kosten angemessen sind. Aufgrund der
umwelt- und raumplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen könnten «gemischte» –
bzw. nicht getrennte – Bauabfälle heute gar
nicht oder nur in sehr seltenen Fällen einer
Deponie zugeführt werden. Bauabfälle, die
nicht auf der Baustelle getrennt werden,
müssten daher nachträglich in einer Sortieranlage behandelt werden. Je nach Art und
Zusammensetzung der Abfälle würde dies im
Vergleich zum Aufwand für die Trennung
auf der Baustelle sogar zu höheren Kosten
führen. Der Nutzen der umweltverträglichen
Entsorgung von Bauabfällen wird von den
Unternehmen und den Experten ebenfalls
grundsätzlich anerkannt. Als problematisch
beurteilt wird, dass Rückbauarbeiten häufig
ungenügend geplant werden und dass die gesetzlichen Anforderungen für nicht umwelt-
17 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
belastende Materialien5 zu hoch sind. Die
vorgebrachten Verbesserungsvorschläge fokussieren denn auch darauf, Rückbauarbeiten besser zu planen und vermehrt Recyclingbaustoffe einzusetzen. Für beide Anliegen
sind im Rahmen der geplanten Revision der
Technischen Verordnung über Abfälle (TVA)
Anpassungen bereits vorgesehen.
Sonderabfälle: Vor allem die Entsorgung
kostet
Als Sonderabfälle gelten unter anderem
Lösungsmittel, chemische Reaktionsrückstände, Strassensammlerschlämme, brennbare Rückstände, Schlacken und Aschen.
Sonderabfälle dürfen nicht via Kehricht oder
Kanalisation entsorgt, sondern müssen bei
spezialisierten Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Die Regulierungen zu den
Sonderabfällen verlangen, dass Unternehmen, bei denen die Sonderabfälle anfallen,
die Transportwege der Abfälle in einem Begleitschein dokumentieren und die Sonderabfälle umweltgerecht – meistens in einer
Verbrennungsanlage – entsorgen.
Betroffen von den Regulierungen sind
jährlich etwa 30 000 Abgeber- und 500 Entsorgungsbetriebe. Die anfallenden Regulierungskosten belaufen sich insgesamt auf
rund 370 Mio. Franken. Davon entfällt nur
ein geringer Teil – ca. 5 Mio. Franken – auf
den Vollzug administrativer Vorschriften
über den Verkehr mit Sonderabfällen. Der
weitaus grössere Teil der Kosten – ca. 360
Mio. Franken – zahlen die Unternehmen für
die umweltverträgliche Entsorgung der Sonderabfälle. Wie bei der Abwasserreinigung
und den Bauabfällen beurteilen Experten
und Unternehmen den Vollzug der Vorschriften auch bei den Sonderabfällen als sehr gut
eingespielt. Die betroffenen Unternehmen
beanstanden die Vorschriften nicht. Insbesondere das Informatiksystem mit den elektronischen Begleitscheinen bezeichnen sie als
anwenderfreundliche und effiziente Vollzugslösung. Auch bezüglich der Pflicht zur umweltgerechten Entsorgung von Sonderabfällen haben sie grundsätzlich keine
Beanstandungen. Nennenswerte Verbesserungen drängen sich somit keine auf.
Luftreinhaltung: Relativ geringe
Regulierungskosten
Im Bereich Luftreinhaltung haben wir die
Kosten der Unternehmen für die Feuerungskontrolle und die Sanierungspflicht von Feuerungsanlagen ermittelt. Kosten fallen an,
wenn der Feuerungskontrolleur bei der Heizungsanlage misst, ob die Grenzwerte eingehalten werden, oder wenn das Unternehmen
Monatsthema
Die drei zentralen Ergebnisse der Studie
Sonderabfälle dürfen nicht via Kehricht oder
Kanalisation entsorgt, sondern müssen bei
spezialisierten Entsorgungsunternehmen
abgegeben werden.
Kasten 1
Literatur
– INFRAS/Ecosens 2013: Regulierungskosten
im Bereich Umweltrecht. Im Auftrag des
Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Die Studie
basiert auf Experten- und Unternehmensinterviews gemäss der vom SECO entwickelten
Methode des «Regulierungs-Checkup».
– Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Regulierungs-Checkup. Handbuch zur
Schätzung der Kosten von Regulierungen
sowie zur Identifizierung von Potenzialen
für die Verbesserung und Kostenreduktion.
21. Dezember 2011
Foto: Keystone
die Heizung sanieren oder ersetzen muss,
weil sie die Grenzwerte – z.B. bezüglich Stickoxide oder Feinstaub – nicht mehr einhält.
Betroffen sind alle rund 100 000 Unternehmen in der Schweiz, die eine Heizung –
z.B. in einem Bürogebäude – betreiben, sowie jene 8000 Unternehmen pro Jahr, die
eine Sanierung oder einen Heizungsersatz
vornehmen müssen. Die Sanierungspflicht
verursacht bei den betroffenen Unternehmen hohe Kosten. Da die meisten Anlagen
aber nicht allein wegen der Sanierungspflicht erneuert werden, fällt ein Grossteil
der Kosten sowieso an. Diese sogenannten
«Sowiesokosten» zählen nicht als Regulierungskosten. Bei der Feuerungskontrolle
hingegen sind viele Unternehmen betroffen; die Regulierungskosten sind aber gering, weil für eine Feuerungskontrolle nur
geringe Kosten anfallen. Insgesamt werden
die Regulierungskosten (exklusiv Sowiesokosten) auf rund 75 Mio. Franken geschätzt, wobei etwa 55 Mio. Franken für die
Sanierung von Feuerungsanlagen und
knapp 20 Mio. Franken für die Feuerungskontrolle anfallen. Im Vergleich zu den
Brennstoffkosten sind die Regulierungskosten damit relativ niedrig.
Die Regulierungen und der Vollzug werden von fast allen befragten Experten und
Unternehmen akzeptiert und als unproblematisch beurteilt. Der Vollzug könnte allenfalls dadurch optimiert werden, dass Unternehmen, welche die Grenzwerte sehr
deutlich unterschreiten, weniger häufig kontrolliert würden.
18 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Die geschätzten jährlichen Regulierungskos­
ten in den untersuchten Bereichen belaufen
sich auf 740 Mio. Franken für die Abwasserreinigung, 580 Mio. Franken für die Trennung
und Entsorgung von Bauabfällen, 365 Mio.
Franken für Sonderabfälle und 75 Mio. Franken für die Luftreinhaltung bei Feuerungen.
Die Kostenschätzungen beruhen auf Expertenmeinungen und können im Sinne von Grössenordnungen als solide bezeichnet werden.
Der Vollzug der Regulierungen wird grundsätzlich als gut etabliert und gut umgesetzt
beurteilt. Die Unternehmen anerkennen den
Umweltnutzen der Regulierungen. Im Grossen und Ganzen werden die Regulierungen
akzeptiert und die damit verbundenen Kosten werden nicht als grosse Belastung bezeichnet. Eine grundlegende Änderung des
Systems drängt sich nicht auf; es besteht aber
Potenzial für Optimierungen, z.B. bessere Informationen über die Vorteile (Ressourceneinsparung) von prozessintegrierter Abwasserreinigung oder die bessere Planung von
Bauvorhaben.
Den Regulierungskosten stehen signifi­
kante Nutzen gegenüber, indem sie die Umweltbelastung von Luft, Böden und Gewässern und damit verbundene Schäden an
Menschen und Natur in Grenzen halten
(Gesundheitsschäden, Schäden an Ökosystemen, Gebäudeschäden etc.). Hinzu kommen
Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte
für die von den Regulierungen betroffenen
Unternehmen sowie für Firmen, die den betroffenen Unternehmen Vorleistungen liefern können (Betriebsmittel, Planungsdienstleistungen,
Entsorgungsleistungen

etc.).
Monatsthema
Regulierungskosten im Bereich Baurecht gehen zulasten der
Bauherrschaft und der Konsumenten
Jährlich werden in der Schweiz
über 50 000 Hochbauvorhaben
realisiert, die Mehrheit davon
durch die Wirtschaft. Jedes Pro­
jekt muss eine Fülle an Vorschrif­
ten einhalten, damit es schliess­
lich realisiert werden kann. Die
Regulierungen kosten die Wirt­
schaft als Bauherr jährlich rund
1,6 Mrd. Franken; das sind rund
5%–6% des Bauvolumens der
Wirtschaft. Möglichkeiten zur
Verringerung der Regulierungs­
kosten sind zwar vorhanden,
bleiben aber beschränkt.
Die Bauwirtschaft profitiert meist von den Regulierungen, da die Kosten fast vollständig als Mehrumsatz in der
Bauwirtschaft anfallen. Die übrige Wirtschaft und die Konsumenten haben die Regulierungskosten zu tragen.
Foto: Keystone
Das Hochbauvolumen der Wirtschaft beläuft sich im Jahr 2011 auf rund 30 Mrd.
Franken. Dies entspricht zwei Dritteln des
gesamten Hochbauvolumens in der Schweiz
und rund der Hälfte des gesamten Bauvolumens im Hoch- und Tiefbau im Jahr 2011.
Die Analyse beschränkte sich auf den Hochbau, da der Tiefbau fast ausschliesslich durch
öffentliche Aufträge bestimmt wird und somit die Wirtschaft als Bauherr kaum betrifft.
Die Regulierungskostenanalyse im Bereich Baurecht berücksichtigte ausschliess-
lich diejenigen Aufwände, welche von der
Wirtschaft als Bauherr zu tragen und damit
als Standortnachteil für die Schweizer Wirtschaft zu werten sind. Sie schätzte die baurechtlich bedingten Regulierungskosten in
elf verschiedenen Handlungsfeldern (siehe
Tabelle 1) und erarbeitete Ansätze für eine
Vereinfachung und/oder Kostenreduktion.
Die Regulierungskosten wurden für jedes
Handlungsfeld anhand von sechs konkreten
Bauvorhaben in der Stadt Zürich geschätzt
und anschliessend auf das gesamte Hoch-
Dr. Jürg Kuster
BHP – Hanser und
Partner AG
Paul Curschellas
Dipl. Arch. FH SIA, Leiter
Building Information
Technology, Institut für
Technologie in der
Architektur, ETH Zürich
Peder Plaz
Betriebsökonom, BHP –
Hanser und Partner AG
19 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Monatsthema
Tabelle 1
Übersicht der Handlungsfelder im Baurecht
Baubewilligungsverfahren
Prüfung der Rechtskonformität des geplanten Bauwerks, Einbezug
von Anspruchsgruppen und – bei Berechtigung – Gewährung von
Rechtsmitteln
Brandschutz
Verhindern von Bränden respektive Schadensbegrenzung im Brandfall
Energetische Massnahmen
Umweltverträgliche, sparsame und effiziente Nutzung von Energie
Hindernisfreies Bauen
Sicherstellung des Zugangs zu einer Baute oder Anlage
ohne Hindernisse
Parkierung
Umsetzung des lokalen Verkehrskonzepts – Bereitstellung
und Begrenzung von Parkplätzen
Zivilschutz
Bereitstellung von Schutzräumen für die Bevölkerung als Notunterkunft
Erdbebensicherheit
Prävention von Schäden an Personen und Sachwerten, hervorgerufen
durch Erdbeben
Gesundheit/Hygiene
Schutz der Gebäudenutzer und Bereitstellung von Erholungsund Sanitärräumen
Lärmschutz
Schutz der Bevölkerung vor schädlichem und lästigem Lärm
Arbeitssicherheit
Schutz der Mitarbeiter und Nutzer der Gebäude
Öffentliches Beschaffungswesen
Wettbewerb bei der Beschaffung von Gütern, Dienst- und Bauleistungen
Quelle: BHP – Hanser und Partner AG; ETHZ Institut für Technologie in der Architektur / Die Volkswirtschaft
bauvolumen der Wirtschaft hochgerechnet
(siehe Kasten 1). Betrachtet wurden die Kategorien Neubauten sowie Um- und Erneuerungsbauten in den drei Bereichen Wohnen
(z.B. Mehrfamilienwohnhaus), öffentlich zugängliche Gebäude (z.B. Schule) und Arbeiten (z.B. Bürogebäude).
Kasten 1
Analyse der Regulierungskosten im
Baurecht
Die Handlungspflichten im Baurecht
sind vielfältig und je nach Bauvorhaben und
Standort unterschiedlich.
– Einerseits verursachen vorgeschriebene
Verfahren (Baubewilligung, Energienachweis, etc.) Regulierungskosten im Bereich
Baurecht. Andererseits entstehen für Bauherren Mehrkosten durch Vorschriften,
welche direkt mit baulichen Massnahmen
verbunden sind wie beispielsweise dem
Einbau einer Brandschutztür.
– Bauvorhaben werden durch Vorschriften
verschiedener staatlicher Ebenen reguliert.
So existieren für die meisten Handlungsfelder auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene Vorschriften, die bei einem Bau
berücksichtigt werden müssen. Nur das
Handlungsfeld Zivilschutz ist auf nationaler
Ebene abschliessend geregelt.
Die Studie untersuchte sechs konkrete
Bauvorhaben für den Referenzstandort Stadt
Zürich sowie zwölf Vergleichsstandorte in
den Kantonen Zürich (Bassersdorf, Hausen
am Albis), Bern (Bern, Brügg, Hasliberg),
St.Gallen (Wil, Wittenbach, Benken), Genf
(Baurecht kantonal abschliessend geregelt)
und Wallis (Sion, Zermatt, Fully). Diese Betrachtung ermöglicht, allfällige regionale
Unterschiede zu identifizieren. Dies führte
schliesslich zu insgesamt über 10 000 Regulierungskostenpositionen, welche im
Rahmen der Analyse betrachtet wurden.
Bauwirtschaft profitiert tendenziell
von Regulierungen
Die Regulierungskosten des Hochbaus
betragen für die Schweizer Wirtschaft im
untersuchten Jahr 2011 insgesamt rund
1,6 Mrd. Franken oder knapp 6% des betrachteten Hochbauvolumens. Wie Grafik 1
zeigt, fallen die Regulierungskosten des
Baubewilligungsverfahrens (637 Mio. Fr.)
am stärksten ins Gewicht, gefolgt von den
Handlungsfeldern Brandschutz (354 Mio.
Fr.), energetische Massnahmen (175 Mio.
Fr.), Zivilschutz (123 Mio. Fr.) und Gesundheit/Hygiene (113 Mio. Fr.). Rund die Hälfte der betrachteten Handlungsfelder weisen
Regulierungskosten von weniger als 100
Mio. Franken auf.
Es bestehen signifikante Regulierungskostenunterschiede zwischen Neu- und Umbauten sowie zwischen den betrachteten Gebäudekategorien Wohnen, öffentlich zugängliche
Gebäude und Arbeiten:
– Die Regulierungskosten bei Neubauten
sind mit insgesamt rund 2% – 5% der
gesamten Erstellungskosten verhältnismässig bescheiden, während die Regulierungskosten bei Umbau-/Erneuerungsprojekten in einzelnen Handlungsfeldern
bis zu 10% und insgesamt bis zu 32% der
20 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Projektkosten betragen können. Grundsätzlich ist bei Um- bzw. Erneuerungsbauten jedoch davon auszugehen, dass
nicht Regulierungskosten für die Einhaltung aller Handlungsfelder anfallen, sondern lediglich ein Teil der theoretisch
möglichen Regulierungskosten entsteht.
Dies wurde auch im Rahmen der Hochrechnung berücksichtigt (siehe Tabelle 2).
– Im Neubau ergeben sich Regulierungskosten primär in den Bereichen Brandschutz (237 Mio. Fr.), Zivilschutz (119
Mio. Fr.) und Baubewilligungsverfahren
(136 Mio. Fr.). Bei Erneuerungs- und
Umbauten liegen die Mehrkosten vor allem in den Bereichen Baubewilligungsverfahren (501 Mio. Fr.), Brandschutz
(117 Mio. Fr.), Energie (167 Mio. Fr.),
und Gesundheit/Hygiene (90 Mio. Fr.).
– Grundsätzlich ist der Bau von öffentlich
zugänglichen Gebäuden mit mehr bzw.
strengeren Auflagen verbunden als beispielsweise derjenige von Wohnbauten.
Obwohl bei öffentlich zugänglichen Gebäuden oftmals von Grössenvorteilen aufgrund umfangreicherer Bauvolumen profitiert werden kann, widerspiegeln sich die
strengeren Auflagen in den Regulierungskosten. So liegt der Regulierungskostenanteil bei Wohnbauten am tiefsten, gefolgt
von Bürogebäuden und öffentlich zugänglichen Bauten. Für das gesamte Hochbauvolumen der Schweizer Wirtschaft spielen
öffentlich zugängliche Bauten jedoch eine
untergeordnete Rolle.
Die Regulierungskosten tragen weitgehend die Bauherren bzw. die Abnehmer der
Immobilien. Die Bauwirtschaft profitiert
meist von den Regulierungen, da die Kosten
der Bauherren fast vollständig als Mehrumsatz in der Bauwirtschaft anfallen. Das bedeutet, dass die Schweizer Bauwirtschaft von
Regulierungen tendenziell profitiert, während die übrige Wirtschaft (inklusive exportorientierte Unternehmen) sowie die Konsumenten die Mehrkosten zu tragen haben.
Die Betrachtungen in den verschiedenen
Kantonen und Gemeinden haben gezeigt,
dass regionale Unterschiede in der Auslegung und im Vollzug (z.B. der Kontrolle) der
gesetzlichen Vorgaben bestehen. In den
meisten Handlungsfeldern weisen die betrachteten Regionen jedoch keine beträchtlichen Unterschiede gegenüber dem Referenzstandort Stadt Zürich auf.
Ansatzpunkte zur Optimierung der
Regulierungskosten
Will man die derzeit bestehenden Regulierungskosten verringern, ohne den heuti-
Monatsthema
Tabelle 2
Übersicht der Ergebnisse
Wohnen
Arbeiten
Öffentliche Bauten
Umbau
Neubau
Umbau
Neubau
Umbau
Neubau
14 956
3998
4568
3146
564
249
20 089
7392
3445
10 713
1118
3994
208
382
4771
15 089
2%
11%
5%
18%
6%
25%
4%
18%
Bauvolumen der Wirtschaft 2011 in Mio. CHF
Anzahl Bauvorhaben der Wirtschaft 2011
Regulierungskostenanteil
a Ohne landwirtschaftliche Bauten und weitere Spezialbauten.
Regulierungskosten nach Handlungsfeld
In Mio. CHF
700
600
500
–
400
300
200
100
en
tz
–
sw
es
hu
sc
ru
af
fu
Lä
ng
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Pa
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eb
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z
0
ub
Umbau
Quelle: BHP – Hanser und Partner AG; ETHZ Institut für Technologie in der Architektur / Die Volkswirtschaft
Grafik 1
Ba
Totala
Neubau
Quelle: BHP – Hanser und Partner AG; ETHZ Institut für Technologie in der Architektur / Die Volkswirtschaft
–
gen Nutzen der Regulierungen zu beeinträchtigen, so stehen folgende zu prüfende
und weiter zu vertiefende Handlungsansätze
im Vordergrund:
– Eine nationale Standardisierung, Harmonisierung und Automatisierung (Digitalisierung) der Tätigkeit der Baubehörden
könnten Qualität und Effizienz des Vollzugs erhöhen. Dies betrifft insbesondere
die Bereiche Baubewilligung, Brandschutz, Energetische Massnahmen und
öffentliches Beschaffungswesen.
– Bei komplizierten, in der Regel grösseren
Objekten sollten die Regulierungen nicht
nur die Umsetzung konkreter Massnahmen vorsehen, sondern als Option auch
das Erreichen von Schutzzielen anbieten.
21 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
–
Dies betrifft sowohl den Bereich Brandschutz wie auch die Energieeffizienz. Solche «Opting-out-Klauseln» können verhindern, dass im Einzelfall unnötig hohe
Regulierungskosten anfallen. Im Bereich
Energie wird nicht zuletzt hinsichtlich der
Energiewende zu entscheiden sein, wie erhöhte Anforderungen umsetzbar sind,
ohne übermässige Regulierungskosten zu
verursachen.
Im Bereich des Brandschutzes stellen der
Interpretationsspielraum sowie sich verändernde Gesetzgebungen Herausforderungen dar. Erwünscht sind Massnahmen,
welche die Planungssicherheit erhöhen,
indem ein einmal vorgelegtes und bewilligtes Brandschutzkonzept – speziell bei
grösseren Gebäuden – bis zur Abnahme
des Gebäudes gültig bleibt.
Der gesamte baubehördliche Vollzug wird
heute stark von der Verwaltung wahrgenommen. Prüfenswert wäre, den Vollzug
– ähnlich wie bei der Abgaskontrolle der
Fahrzeuge oder der Revisionstätigkeit im
Rechnungswesen – zertifizierten Fachpersonen zu überlassen und damit mehr
Spielraum für Effizienzsteigerungen und
Zentralisierungen zu schaffen.
Widersprüche zwischen verschiedenen Gesetzen sind zu beseitigen. Insbesondere im
Brandschutz bestehen Überlappungen zum
Arbeitsgesetz.
Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens haben die Untersuchungen gezeigt, dass die Regulierungskosten nach
der verwendeten Definition marginal
sind. Hingegen ist offensichtlich, dass
volkswirtschaftliche Kosten durch die Unternehmen in Form von Offertarbeiten
für nicht erhaltene Projekte anfallen. Die
Untersuchungen zeigen hier, dass vor allem die Umsetzung des öffentlichen
Beschaffungswesens optimiert werden
kann, indem man die vom Gesetz geschaffenen Möglichkeiten – wie selektives
Verfahren, Dialogverfahren usw. – besser
ausschöpft. Weiter kann die bestehende
Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen simap.ch, welche bereits gute
Monatsthema
Dienste leistet, bezüglich Komfort für
Besteller und Anbieter deutlich ausgebaut
und damit noch attraktiver gestaltet werden.
bessern. Je professioneller und standardisierter solche Verfahren des Baurechts sind, desto einfacher wäre es für die Bauwirtschaft,
sich überregional zu organisieren und damit
a
effizientere Strukturen aufzubauen.
Verbesserte Prozesse senken nicht
immer die Regulierungskosten
Insgesamt bestehen ohne eine Einschränkung des Regulierungsnutzens wenig einfach
umsetzbare Ansatzpunkte zur Verringerung
der Regulierungskosten. Viele Optimierungsideen ermöglichen zwar eine Verbesserung der Prozesse, lassen aber keine wesentliche direkte Senkung der Regulierungskosten
erwarten. In nahezu allen Themen des Bauens könnte die Schweiz durch eine stärkere
Zentralisierung, Automatisierung und Standardisierung der Prozesse zwischen Bauherren, Bauwirtschaft und dem Staat als regulierender Behörde die Prozesse vereinfachen
und damit die zugeordneten Verfahren ver-
PROGNOSE-TAGUNGEN
Konjunktureller Ausblick für die Welt und die Schweiz mit ihren
Branchen und Regionen
08.04.2014 Frühjahrsprognose-Tagung
21.10.2014 Herbstprognose-Tagung
INTERNATIONAL BENCHMARKING FORUM 2014
12./13. Juni 2014 Standortfaktoren und Standortförderung
im internationalen Vergleich
www.bakbasel.com
22 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Monatsthema
Im Bereich Zollabfertigung sind einfachere Verfahren und
Kostenreduktionen möglich
Die Regulierungskosten, die der
Schweizer Wirtschaft bei der Ein­
und Ausfuhr von Waren durch die
Zollabfertigung entstehen, belau­
fen sich auf jährlich rund 479 Mio.
Franken. Dies ist das Resultat
einer aktuellen Studie. Entlas­
tungspotenziale liegen im weite­
ren Ausbau von bestehenden
E­Government­Dienstleistungen
und einer transparenten Infor­
mationspolitik der Zollbehörden.
An deren Realisierung wird in
laufenden Projekten bereits
gearbeitet.
Die erarbeiteten Vereinfachungsvorschläge bei der Ein- und Ausfuhr von Waren haben insgesamt das Potenzial, neben
Foto: Keystone
den direkten vor allem die indirekten Kosten der Schweizer Unternehmen zu senken.
Angesichts der stark aussenwirtschaftlich
orientierten Schweizer Volkswirtschaft sind
die mit dem Export und Import einhergehenden administrativen Kosten ein regelmässig wiederkehrendes Thema. So wurden
in einer 2006 erschienenen Studie die administrativen Kosten der Zollschranken (ohne
Zölle) auf rund 3,8 Mrd. Franken geschätzt.1
Dem stehen nun Regulierungskosten2 der
Unternehmen von etwa 0,5 Mrd. Franken
gegenüber. Wie ist dieser Unterschied zu erklären?
1 Minsch, Moser (2006).
2 Zölle und andere Abgaben, die bei einer Wareneinfuhr
zu entrichten sind, zählen nicht zu den Regulierungskosten.
3 B,S,S. (2013).
4 Grund dafür ist, dass die EZV bei der Umsetzung
der nicht-zollrechtlichen Erlasse lediglich als
Vollzugsorgan mitwirkt.
Harald Meier
Jurist, Projektleiter,
B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Basel
David Liechti
Ökonom, stv. Projektleiter, B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung,
Basel
23 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Ein eingeschränkter Untersuchungs­
gegenstand
Dies lässt sich vor allem mit Blick auf
den konkreten Untersuchungsgegenstand
beantworten. Die hier vorgestellte Studie3
beschränkte sich auf die definitive Ein- und
Ausfuhr von Waren, also das Zollveran­
lagungsverfahren, das in die Kompetenz
der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV)
fällt. Aufwand aus sogenannten nicht-zollrechtlichen Erlassen floss nur sehr eingeschränkt ein. Ein solcher fällt etwa beim
Import von Lebensmitteln oder bei der
Erlangung einer Bewilligung für den Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien an.4
Die Erhebung betrachtete den Personal-,
Sach- und Investitionsaufwand sowie Gebühren und die darauf basierende Berechnung der Regulierungskosten. Sie unterschied zwischen der Warenverkehrsrichtung
(Import/Export) und unterschiedlichen
Gruppen von Akteuren, namentlich Zolldienstleister
(z.B.
Speditionsfirmen),
Selbstverzoller und Unternehmen, welche
einen externen Zolldienstleister für die Ab-
Monatsthema
Tabelle 1
Regulierungskosten nach Handlungspflichten
Kosten (Mio. CHF)
Import
Export
Gesamt
Gestellen und Anmelden
230.0
105.9
335.9
Kontrollen und Beschau
2.9
0.4
3.3
19.6
0.0
19.6
Zahlungskonto und Bezahlen der Zollabgaben
Archivierung und Sicherung
12.9
7.5
20.5
Aussenhandelsstatistik
39.4
16.1
55.4
Ursprungsnachweise
16.7
27.4
44.1
321.5
157.3
478.8
Summe
Quelle: Meier, Liechti / Die Volkswirtschaft
Tabelle 2
Regulierungskosten in der Übersicht
Import
Export
Selbstverzoller
Summe
Zolldienstleister
Selbstverzoller
Summe
299.4
22.1
321.5
70.0
87.3
157.3
478.8
Anzahl Zollanmeldungen pro Jahr
(Mio.)
10.1
0.6
10.7
2.3
2.9
5.2
15.9
Kosten je Fall (CHF)
29.8
34.4
30.0
29.9
30.5
30.2
30.1
Kosten pro Jahr
(Mio. CHF)
Anmerkungen: Rundungsdifferenzen sind möglich. Die geschätzten
Regulierungskosten teilen sich nach Warenverkehrsrichtung wie folgt
auf: 321,5 Mio. Franken für den Import und 157,3 Mio. Franken
für den Export. Zolldienstleister haben Aufwendungen von 369,4
(299,4+70,0) Mio. Franken, die sie jedoch den beauftragenden
Unternehmen weiter verrechnen. Den Selbstverzollern fallen
geschätzte 109,4 (22,1+87,3) Mio. Franken Regulierungskosten an.
Kasten 1
Ausgewählte Handlungspflichten
Eine Handlungspflicht beschreibt, welche
Aktivitäten ein Unternehmen durchzuführen
hat, um die staatliche Regulierung zu erfüllen. Die ausgewählten Handlungspflichten,
die den Standardfall des elektronischen Zollverfahrens sowohl beim Import als auch beim
Export abbilden, sind:
– Gestellen und Anmelden;
– Kontrollen und Beschau;
– Einrichten eines Zahlungskontos
(«ZAZ-Konto») und Bezahlen der Zollabgaben (nur Import);
– Archivierung und Sicherung der Daten;
– Aussenhandelsstatistik;
– Ursprungsnachweis.
Nebst den Kostenschätzungen für diese
sechs Handlungspflichten wurden die Unternehmen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis
des Status «Zugelassener Empfänger» bzw.
«Zugelassener Versender» qualitativ befragt.
Gesamt
Zolldienstleister
wicklung der Verzollung – meist zusammen
mit einer Transportdienstleistung – beauftragen.5 Von den rund 270 an zufällig ausgewählte Unternehmen versandten Fragebogen konnten 36 ausgewertet werden (19
Import, 17 Export). Dieser Rücklauf umfasst
verschiedene Branchen resp. Warengruppen
und deckt kleine, mittlere und grössere Unternehmen sowie ein breites Spektrum der
jährlichen Anzahl von Verzollungen ab. Sowohl bei der Erhebung der Aufwände als
auch bei der Berechnung der Regulierungskosten wurden Fachpersonen zur Validierung der Ergebnisse miteinbezogen.6
Wie setzen sich die Regulierungskosten
zusammen?
Im Rahmen der Studie wurden die Kosten
des Zollveranlagungsverfahrens geschätzt.
Die konkret untersuchten gesetzlichen Handlungspflichten sind in Kasten 1 zusammengefasst. Die bedeutendsten Handlungspflichten
– d.h. jene mit den höchsten Kosten – umfassen das sogenannte Gestellen und Anmelden7, die Aussenhandelsstatistik und die Ursprungsnachweise.
Tabelle 1 und Tabelle 2 stellen die Ergebnisse differenziert nach Handlungspflichten
resp. nach Unternehmenssegment und Wa-
24 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: B,S,S. (2013) / Die Volkswirtschaft
renverkehrsrichtung dar. Im Schnitt fallen
sowohl für einen Import als auch für einen
Export rund 30 bis 34 Franken an. Die Kosten bewegen sich sowohl bei den Zolldienstleistern als auch den Selbstverzollern auf einem ähnlichen Niveau. Rechnet man diese
Einzelfallkosten auf die jährliche Anzahl der
Verzollungen hoch (rund 10,7 Mio. Einfuhrzollanmeldungen resp. 5,2 Mio. Ausfuhrzollanmeldungen), entstehen Regulierungskosten in Höhe von insgesamt rund 479 Mio.
Franken: 322 Mio. Franken für den Import
und 157 Mio. Franken für den Export.
Gibt es noch weitere Kosten?
Ja, nämlich indirekte Kosten. Sie entstehen unter anderem in Form von Verzögerungskosten, beispielsweise aufgrund von
Wartezeiten an der Grenze. Indirekte Kosten
werden nur qualitativ berücksichtigt, wenngleich sie teilweise eine starke Belastung für
die Unternehmen darstellen. Die befragten
Unternehmen massen den indirekten Kosten
im Vergleich zu den direkten Kosten sowohl
beim Import wie auch beim Export zum
grössten Teil geringere Bedeutung zu. Dabei
scheinen die indirekten Kosten an Relevanz
zu gewinnen, je häufiger die Unternehmen
Verzollungen durchführen.
Monatsthema
Wie können die Regulierungen
vereinfacht werden?
Kasten 2
Literatur
– B,S,S. (2013): Schätzung der Kosten von
Regulierungen und Identifizierung von
Potenzialen für die Vereinfachung und
Kostenreduktion im Bereich Zollverfahren,
Studie im Auftrag der Eidgenössischen
Zollverwaltung EZV in Kooperation mit Rambøll Management Consulting, September.
– Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
(2011): Regulierungs-Checkup. Handbuch
zur Schätzung der Kosten von Regulierungen sowie zur Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion, Dezember.
– Minsch, R. und R. Moser (2006): Teure
Grenzen. Die Volkswirtschaftlichen Kosten
der Zollschranken: 3.8 Milliarden Franken,
Avenir Suisse, März.
– Granqvist, M. und J. Hintsa (2011):
Das Potenzial von E-Costums in der Schweiz
aus Sicht der Wirtschaft, Cross-border
Research Association, in: Die Volkswirtschaft, 3-2011.
– Geschäftsstelle E-Government Schweiz
(2007): E-Government-Strategie Schweiz,
Januar.
5 An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Studie den oft
geäusserten Vorwurf, dass Spediteure und Zolldienstleister ihre Position nutzen, um unverhältnismässig
hohe Preise für ihre Dienstleistungen im Bereich der
zollrechtlichen Abwicklung zu verrechnen, weder entkräften noch erhärten konnte. Die Gründe sind zum
einen der zu geringe Datenrücklauf im relevanten Unternehmenssegment und zum anderen die Schwierigkeit,
den relevanten Anteil der «Regulierungskosten» aus den
Rechnungen der Zolldienstleister zu entnehmen.
6 Ein Beschrieb der angewendeten Methodik findet sich
im Artikel Von N. Wallart auf S. 4 ff. in diesem Heft sowie
im Handbuch Regulierungs-Checkup des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).
7 Dies umfasst das summarische Anmelden (also die
Mitteilung gegenüber der Zollbehörde, dass eine Ware
zur Abfertigung vorliegt) und das effektive Anmelden.
8 Dieser Vorschlag greift den in der E-Government-Strategie Schweiz (2007) genannten Gedanken auf, dass das
Potenzial von E-Government-Anwendungen zur administrativen Entlastung dann voll ausgeschöpft werden
kann, wenn «auch die den Dienstleistungen zugrunde
liegenden Prozesse auf ihre Notwendigkeit, auf Vereinfachungen und Standardisierungen überprüft werden.»
9 Granqvist, Hintsa (2011).
Insgesamt kann festgehalten werden, dass
die Pflichten im Bereich der Wareneinfuhr
und -ausfuhr seitens der befragten Unternehmen hohe Akzeptanz erfahren. Vorbehalte bestehen jedoch gegenüber Pflichten, die
als zu formalistisch wahrgenommen werden.
In den Gesprächen wurde wiederholt auf
die Komplexität von Verzollungen hingewiesen. Es überrascht daher nicht, dass die meisten Probleme die Verständlichkeit und die
Umsetzung der gesetzlichen Pflichten betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn nicht-zollrechtliche Erlasse zur Anwendung gelangen; sie verursachen deutlich
mehr Aufwand als die gesetzlichen Grundlagen, welche im Rahmen dieser Studie berücksichtigt wurden. Vor allem kleine und
mittlere Unternehmen entscheiden sich vor
diesem Hintergrund dafür, die Verzollung
nicht selbst durchzuführen – ganz abgesehen
von dem Umstand, dass neben der Verzollung auch Logistik und Transport zu bewältigen sind. Dem Thema der elektronischen
Informations- und Datenübermittlung wurde in den Gesprächen ebenfalls grosse Bedeutung beigemessen. Die Befragten nahmen
die in der jüngsten Vergangenheit umgesetzten Massnahmen im Bereich der Zollverfahren grundsätzlich als sehr positiv wahr. Sie
kritisierten hingegen den Aufschub bereits
diskutierter und breit akzeptierter IT-Massnahmen aus dem von der EZV lancierten
Projekt Zollveranlagungsprozesse.
Weiter monierten die Befragten personen- und zollstellenabhängige Unterschiede
bei der Verzollung. So werden Auskünfte an
einer Zollstelle nicht zwingend von einer anderen Zollstelle anerkannt. Schliesslich orteten die Fachleute teilweise ein Misstrauen
seitens der Zollverwaltung. Dies zeige sich
nicht zuletzt im Umstand, dass in internen
Dienstanweisungen enthaltene wichtige Informationen zur Behandlung zollrechtlicher
Fragen nicht öffentlich zugänglich seien.
Neben diesen Problemen äusserten Fachpersonen vereinzelt die Meinung, dass viele
der bestehenden operativen Probleme das
Ergebnis von althergebrachten Arbeitsprozessen im Zollverfahren seien und diese einer
kritischen und offenen Analyse und Reform
(Re­Engineering) bedürften, um langfristig
zur Verringerung der administrativen Belastung beizutragen. Dies umso mehr, als eine
fortschreitende Digitalisierung der Zollverfahren stattfinde, die sich nicht in der Weiterführung historisch gewachsener Prozesse
erschöpfen dürfe.8
Konkret wurden im Rahmen von 14 Interviews sowie einem Workshop mit ver-
25 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
schiedenen Fachpersonen insgesamt 48 Vorschläge zur administrativen Vereinfachung
des Zollverfahrens gesammelt. Bei der Interpretation der Vorschläge ist zu berücksichtigen, dass sich mehrheitlich grosse Unternehmen zu den persönlichen Interviews bereit
erklärt hatten. Die gesammelten Vereinfachungsvorschläge decken sich teilweise mit
jenen, die in Studien der jüngsten Vergangenheit vorgebracht wurden. Dies betrifft
vor allem den funktionellen Ausbau beste­
hender E­Government Anwendungen9 wie etwa die elektronische Übermittlung von Dokumenten an die EZV bei nachträglichen
Kontrollen. Auch eine transparente Informationspolitik seitens der EZV – insbesondere
die Veröffentlichung interner Dienstanweisungen – könnte die administrativen Kosten
der Unternehmen senken. Sie könnte zudem
dem wahrgenommenen Misstrauen entgegenwirken und die Akzeptanz der Regulierungen stärken.
Welche administrative Entlastung ist
zu erwarten?
Manche der Vereinfachungen sind im
Rahmen bereits bestehender Reformvorhaben der EZV geplant; deren Umsetzung wurde jedoch teilweise sistiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Ergebnisse und Erkenntnisse
der Regulierungskostenschätzung Dynamik
in diese Reformvorhaben bringen. Die erarbeiteten Vereinfachungsvorschläge haben
insgesamt das Potenzial, neben den direkten
vor allem die indirekten Kosten der Unternehmen zu senken. Dabei ist einzuräumen,
dass vorrangig Zolldienstleister von den gesunkenen administrativen Kosten profitieren
und etwaige Kostenvorteile erst in einem
weiteren Schritt an die grosse Mehrheit der
Unternehmen, die sich für die Verzollungen
eines Zolldienstleisters bedienen, weitergegeben würden. Dies setzt einen funktionierenden Markt voraus. Eine transparente und auf
die Unternehmen bezogene Informationspolitik, welche Massnahmen zur administrativen Entlastung umgesetzt wurden, wäre hilfreich. Sie würde die Unternehmen in die
Lage versetzen, etwaige Kostenvorteile gegenüber den Dienstleistern geltend zu ma
chen.
Monatsthema
Was der Föderalismus bei der Unternehmensbesteuerung kostet –
und wie die Mehrwertsteuererhebung effizienter werden könnte
Die Regulierungskosten im Be­
reich Unternehmensbesteuerung
belaufen sich auf jährlich rund
2,8 Mrd. Franken. Die Mehrwert­
steuerrevision hat bereits eine
deutliche Entlastung gebracht,
und die Schweiz steht im inter­
nationalen Vergleich gut da. Ein
Grund für die hohen Regulie­
rungskosten bei den Unterneh­
menssteuern ist die Vielfalt von
kantonalen Regelungen. Verbes­
serungen sollten bei den Hand­
lungspflichten für kleine und
mittlere Unternehmen ansetzen,
während für grosse Unternehmen
der direkte Draht zu den Steuer­
verwaltungen wichtig ist.
Am meisten Aufwand für die Unternehmen verursacht das Ausfüllen der Steuererklärung. Ebenfalls aufwändig sind
Foto: PwC AG
Mitwirkungspflichten wie das Einreichen von Unterlagen an die Steuerverwaltung.
Die Erhebung von Steuern dient der Sicherstellung des Finanzbedarfs von Bund,
Kantonen und Gemeinden. Die hier präsentierte Studie1 hat untersucht, welche Regulierungskosten für Unternehmen mit der Steuererhebung verbunden sind. Die Messung
der Regulierungskosten erfolgte – wie im
entsprechenden Handbuch des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)2 vorgesehen –
über Expertenschätzungen sowie (statistisch
nicht signifikante) Unternehmensinterviews.
Im Fokus standen die eigentlichen Unternehmenssteuern (Gewinn- und Kapitalsteuern sowie übrige Steuern3 inkl. Lohnquellen-
Dr. Mathias Bopp
Dipl. Steuerexperte,
Leiter öffentlicher Sektor,
PricewaterhouseCoopers
AG, Bern
Philip Sommer
Master of Science in Economics, Beratung öffentlicher Sektor, PricewaterhouseCoopers AG, Bern
26 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
steuer) und die Mehrwertsteuer (MWST).
Nicht erhoben wurden die Kosten der
Grundstückgewinnsteuer, die in neun Kantonen mit monistischem System zusätzlich
zur Gewinn- und Kapitalsteuer pro Handänderung zu administrieren ist. Ebenfalls nicht
gemessen wurden die Kosten auf Seiten der
Steuerverwaltungen und Privatpersonen.
Unternehmenssteuern: Knapp 1 Mrd.
Franken Regulierungskosten
Die Experten schätzen die Regulierungskosten bei den Unternehmenssteuern auf
976 Mio. Franken. Davon entfallen 584 Mio.
Franken auf die eigentlichen Unternehmenssteuern und 392 Mio. Franken auf die übrigen Steuern.
Die Regulierungskosten im Bereich Ge­
winnsteuer/Kapitalsteuer im Verhältnis zum
Bruttoertrag betragen 3,3% gemäss Staatsrechnung 2012. Dies ist ein relativ vorteilhafter Wert im Vergleich zu anderen Steuern.
Bei den übrigen Steuern weisen die Regulierungskosten eine grosse Bandbreite auf. Die
Lohnquellensteuer verursacht mit 249 Mio.
Franken am meisten Aufwand. Hier beträgt
Monatsthema
Kasten 1
Regulierungskosten pro
mehrwertsteuerpflichtige Person
Die durchschnittlichen jährlichen Regulierungskosten pro mehrwertsteuerpflichtige
Person schwanken bei effektiver Abrechnung
zwischen rund 3500 und 26 000 Franken in
Abhängigkeit von Branche und Unternehmensgrösse:
– 3500 Franken für ein Unternehmen mit Umsatz von weniger als 0,25 Mio. Franken;
– 26 000 Franken für ein Unternehmen mit
mehr als 2 Mio. Franken der Finanzbranche.
1 PricewaterhouseCoopers (2013): Messung der Regulierungskosten im Bereich Steuern – Schlussbericht.
2 Staatssekretariat für Wirtschaft (Hrsg.) (2011): Regulierungs-Checkup. Handbuch zur Schätzung der Kosten von
Regulierungen sowie zur Identifizierung von Potenzialen
für die Vereinfachung und Kostenreduktion.
3 Emissionsabgabe, Umsatzabgabe, Lohnquellensteuer,
Verrechnungssteuer und Stempelabgaben auf Versicherungsprämien.
4 28 Bundesstaaten gewähren unterschiedliche Entschädigungen, in Abhängigkeit der Steuerzahllast, mit Oberund/oder Untergrenze und teilweise als Skonto ausgestaltet.
das Verhältnis zwischen Regulierungskosten
und Steueraufkommen rund 10%. Geringeren Aufwand verursachen die Verrechnungssteuer mit 73 Mio. Franken, die Stempelabgabe auf Versicherungsprämien mit 47 Mio.
Franken, die Umsatzabgabe mit 21 Mio.
Franken und die Emissionsabgabe auf Eigenkapital mit 1,3 Mio. Franken.
Betrachtet man die einzelnen Handlungs­
pflichten der Unternehmen, wird klar, dass
das Ausfüllen der Steuererklärung am meisten Aufwand verursacht. Ebenfalls aufwändig
sind Mitwirkungspflichten wie das Einreichen von Unterlagen an die Steuerverwaltung. Es fällt auf, dass nur bei der Lohnquellensteuer eine nicht kostendeckende
Provision von 2% –4% je nach Kanton als
Entschädigung für den Steuererhebungsaufwand ausgerichtet wird. Bei den übrigen indirekten Steuern (z.B. Verrechnungs- und
Mehrwertsteuer, Umsatzabgabe und Versicherungsstempel) tragen die steuerpflichtigen Unternehmen die Steuern nicht selbst
(Überwälzung), sondern fungieren als Steuereintreiber für den Staat. Dennoch werden
die Unternehmen für diese Aufgabe bislang
nicht entschädigt. Aus Sicht der Autoren wäre eine Entschädigung der Unternehmen –
analog zum Modell US-amerikanischer Bundesstaaten4 – zu prüfen.
Der hohe Aufwand bei der Lohnquellensteuer ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ein steuerpflichtiges Unternehmen periodisch – in der Regel monatlich
– für jeden Lohnquellensteuerpflichtigen in
seinem jeweiligen Wohnkanton den Lohn
inklusive geldwerte Nebenleistungen deklarieren und die Steuer bezahlen muss. Berücksichtigt werden auch Lebensumstände
(z.B. alleinstehend), die Konfession sowie
das Lohnband (Progression). Diese Komplexität ist dem Föderalismus geschuldet und
lässt sich ohne Harmonisierung der Steuersätze auf Gemeindestufe kaum wesentlich
reduzieren.
Steuerharmonisierung mit grösstem
Verbesserungspotenzial
Die Expertengruppe hat Verbesserungsvorschläge ermittelt, welche als mögliche
Massnahmen zur Senkung von Regulierungskosten zu verstehen sind. Dabei wurden Vorschläge priorisiert, die rasch zu signifikanten Kostensenkungen führen können
und geringe oder keine Auswirkungen auf
Steueraufkommen oder Besteuerungsprinzipien zeitigen.
– Ein grosses Verbesserungspotenzial hat
die Expertengruppe bei der konsequenten
Umsetzung der formellen Steuerharmonisierung festgestellt (Koordination der
Verfahren unter den Kantonen durch
27 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Harmonisierung der Fristen und der Zahlungsintervalle).
– Verbesserungspotenzial besteht auch bei
den Informationspflichten. Durch gezielte
Massnahmen und einen pragmatischeren
Umgang zwischen den Steuerbehörden
und den Steuerpflichtigen könnten die
Regulierungskosten gesenkt werden. Beispiele sind die Veröffentlichung von Einzelfallentscheidungen oder die Bestimmung einer Kontaktperson bei der
Steuerverwaltung (Key Account Manage­
menent).
– Zudem liessen sich Regulierungskosten
senken, indem Steuerarten gebündelt
oder reduziert würden. Konkret könnte
die Grundstückgewinnsteuer in die ordentliche Gewinnsteuer integriert werden. Es ist keine wesentliche Funktion
der Grundstückgewinnsteuer ersichtlich,
die nicht auch mit der Anpassung des
Steuertarifs und Steuersatzes bei der Einkommens- und Gewinnsteuer auf der
richtigen föderalen Ebene wahrgenommen werden könnte.
Mehrwertsteuer: Ein Viertel weniger
Regulierungskosten seit 2010
Die MWST verursacht bei den rund
330 000 Steuerpflichtigen Regulierungskosten von rund 1,8 Mrd. Franken. Das Verhältnis der Regulierungskosten zum Bruttoertrag beträgt gemäss Staatsrechnung 8%. Dies
ist deutlich mehr als die 3,3% bei der Gewinn- und Kapitalsteuer. Die Regulierungskosten verteilen sich dafür auf eine grössere
Anzahl Steuerpflichtige (330 000 vs. 183 000
bei den Unternehmenssteuern). Grund für
die unterschiedliche Fallzahl ist, dass die
Administration der Einkommens- und Vermögenssteuern von Einzelfirmen oder Personengesellschaften gemäss Untersuchungsgegenstand nicht als «Unternehmenssteuern»
zu erheben waren.
Die Regulierungskosten vor der MWSTRevision (Teil A) im Jahr 2010 betrugen
rund 2,3 Mrd. Franken. Die Einsparungen
durch die Revision betragen 558 Mio. Franken. Demnach konnten die Kosten bereits
um rund 25% gesenkt werden. Massgeblich
reduziert wurden die Aufwände bei der Regelung zur Korrektur von Mängeln in der
Abrechnung (Verlängerung der Steuerperiode auf 1 Jahr), der Vorsteuerabzugsberechnung, der Rechnungsstellung und des Steuerausweises.
International gesehen ein gutes Ergebnis
Der Vergleich mit Studien im EU-Raum
stellt dem schweizerischen Mehrwertsteuersystem ein gutes Zeugnis aus: Die Regulie-
Monatsthema
rungskosten betragen hierzulande 8% des
Steueraufkommens; dieser Wert liegt in der
EU zwischen 4% und 33%, wobei Normalsteuersätze zwischen 15% und 25% erhoben
werden. Bei einem europäischen System mit
einem Normalsatz von 8% (wie in der
Schweiz) würden die Regulierungskosten
ungefähr 20% betragen, also zweieinhalbmal
mehr als im schweizerischen System.
Pragmatischerer Vollzug hat höchste Priorität
Kasten 2
Frühere Studien zu Regulierungs­
kosten für die Mehrwertsteuer
Die Studie von Rambøll aus dem Jahr 2007
kam zu einem Ergebnis von erstaunlich tiefen
267 Mio. Franken an Regulierungskosten für
die Mehrwertsteuer (MWST). Die Studie basierte jedoch nicht auf dem Regulierungskostenmodell, sondern auf dem Standardkostenmodell und hatte einen eingeschränkteren
Umfang der Analyse. Gewisse Handlungspflichten – wie zum Beispiel die Verfahren,
die Prüfung der Steuerpflicht, Anpassung von
IT-Systemen, juristische Beratung usw. –
sind darin nicht berücksichtigt.a
Im Bericht Spori aus dem Jahr 2006
schätzte die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV)
die jährlichen Erhebungskosten eines schweizerischen KMU auf rund 6270 Franken. Hochgerechnet auf die Anzahl Steuerpflichtiger
ergibt dies eine Summe von über 2 Mrd. Franken (inkl. Einfuhrsteuer).b Der erläuternde
Bericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die
MWST von 2007 schätzte, dass mit der Entrichtung der MWST (inkl. Einfuhrsteuer) Kosten von insgesamt 1,54 Mrd. Franken verbunden sind.c
a Rambøllmanagement GMBH (2007): Messung der
Bürokratiekosten der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung
auf Basis des Standard-Kosten-Modells, Studie im
Auftrag des Seco.
b Der zusätzliche Erhebungsaufwand eines Grossunternehmens ist bei dieser Schätzung noch nicht berücksichtigt; vgl. Spori Peter (2006), Bericht des Beauftragten P. Spori in Sachen Mehrwertsteuerreform
zuhanden des Chefs EFD.
c EFD (2007): Vernehmlassungsvorlage zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer,
Erläuternder Bericht.
Das von der Expertengruppe am höchsten
priorisierte Verbesserungspotenzial betrifft
die Forderung nach einer pragmatischeren
Vollzugspraxis der Behörden bei der Behandlung von Mehrwertsteuersachverhalten
und dem Umgang mit Steuerpflichtigen.
Dieses Potenzial kann in einer relativ kurzen
Zeit mit geringen Kosten realisiert werden.
Weiteres Verbesserungspotenzial besteht
bei der Kommunikation. Dabei stand die zeitnahe Bearbeitung von Anfragen durch die
ESTV sowie die Verbesserung von deren Erreichbarkeit und Verfügbarkeit im Vordergrund. Dies könnte durch Definition einer
einzigen Ansprechperson bei der ESTV für
den Steuerpflichtigen und der Bildung einer
branchen- oder themenspezifischen Hotline
erreicht werden. Andere Verbesserungsvorschläge betreffen die Harmonisierung der Begrifflichkeiten mit der EU, die Reduktion der
Anzahl Steuersätze wie auch der Steuerausnahmen.
Vereinfachungen für kleinere Unterneh­
men haben grosse Auswirkungen
Die Regulierungskosten nehmen mit zunehmender Unternehmensgrösse deutlich
zu. Dennoch weisen die kleineren Unternehmen bis 9 Mitarbeitende aufgrund ihrer hohen Anzahl insgesamt höhere Regulierungskosten aus als die grösseren Unternehmen.
Vereinfachungen im Steuerrecht, welchen allen Unternehmen – und damit auch den
KMU – zugutekommen, führen zu signifikanten Kosteneinsparungen. Anpassungen
bei komplexen Steuerthemen (z.B. Transferpreise), welche verhältnismässig wenigen,
primär grösseren, international aufgestellten
Unternehmen Vorteile verschaffen, führen zu
geringeren Einsparungen bei den Regulierungskosten. Vereinfachungen in diesen Bereichen sowie die Dienstleistungsmentalität
der Steuerverwaltungen sind jedoch wichtig
im internationalen Standortwettbewerb.
Der Hebel ist bei den indirekten
Steuern anzusetzen
Die Studie zeigt die Regulierungskosten
über die verschiedenen Steuerarten für die
28 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Unternehmen auf. Zusammen mit den Verbesserungsvorschlägen bilden diese eine
Grundlage für die politische Diskussion.
Einige der Verbesserungsvorschläge sind bereits im politischen Entscheidungsprozess, in
der Umsetzung begriffen oder umgesetzt.
Die Unternehmenssteuerreform III wird die
Gelegenheiten bieten, Vorschläge mit grossen
Skaleneffekten umzusetzen. Für die ökologische Steuerreform (vom Förder- zu einem
Lenkungssystem ab 2021) ist es naheliegend,
Überlegungen zu den Regulierungskosten
von Beginn weg in die Konzeption der Abgabe aufzunehmen.
Die Schweiz muss sich bei den direkten
Steuersätzen zunehmend dem internationalen «Race to the bottom» stellen. Damit verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit der
Steuererhebung. Bei den nicht dem internationalen Steuerwettbewerb ausgesetzten indirekten Steuern – vor allem der Mehrwertsteuer – werden die Steuersätze im In- und
Ausland ständig angehoben. Da sich die indirekten Steuern wegen den höheren Regulierungskosten als weniger effizient darstellen, gilt es den Hebel insbesondere bei

diesen anzusetzen.
Stellungnahmen
Administrative Erleichterungen: Eine nationale Priorität
Die Schweiz, an erster Stelle der
kürzlich vom World Economic
Forum veröffentlichten Weltrang­
liste der Wettbewerbsfähigkeit
stehend, ist ein Land, wo es sich
gut unternehmerisch tätig sein
lässt. Die Flexibilität des Arbeits­
marktes, das ausgezeichnete
Bildungswesen und die Attraktivi­
tät des Steuersystems erklären
den Erfolg. Doch aus dem Hinter­
halt droht ein Schatten diese
Idylle zu verdüstern: das zuneh­
mende Gewicht der Bürokratie,
die in sämtliche Bereiche der
Wirtschaftstätigkeit eindringt.
Marco Taddei
Vizedirektor
Schweizerischer
Gewerbeverband sgv
Das Anfang 2013 publizierte Bürokratiebarometer des Seco bestätigt: Die administrative Last für die Unternehmen hat in den
letzten Jahren beträchtlich zugenommen. Im
Durchschnitt müssen KMU 40 Stunden pro
Monat für Arbeiten administrativer Art aufwenden. Um die gesetzlichen Vorschriften
einzuhalten, gibt fast die Hälfte aller MikroUnternehmen (3 bis 9 Mitarbeitende) monatlich bis zu 1000 Franken für externe Administrativkosten aus. Diese Belastungen
schränken die Handlungsfreiheit und die Innovationskapazität der Unternehmer ein. Das
wiederum dämpft den Unternehmergeist,
bremst das Wirtschaftswachstum und schadet
der Beschäftigung.
Darum: Weg mit der Bürokratie!
Die bürokratische Ausuferung hat drei
Gründe. An erster Stelle stehen die Regulierungsexzesse: Über 4000 Rechtsakte sind in
der systematischen Sammlung des Bundesrechts erfasst. Das ist zu viel, wie das berühmte Tacitus-Zitat besagt: «Je schlechter
der Staat, desto mehr Gesetze». Eine derartige Fülle von Normen lässt die administrativen Verpflichtungen der Unternehmen geradezu explodieren.
An zweiter Stelle folgen die föderalistischen Überbordungen: Durch die Respektierung der Diversität tendiert unser föderalistischer Staat mit seinen drei Ebenen zu einer
Vervielfachung reglementarischer Leerläufe
und administrativer Formalitäten. Ein Beispiel von Hunderten: Das im Wesentlichen
kantonale und kommunale Baurecht beruht
auf über 140 000 Gesetzes- und Verordnungsartikeln. Die administrativen Kosten
dieser normativen Heterogenität belaufen
sich jährlich auf mehrere Mrd. Franken.
Und schliesslich ist da noch der Übereifer
der Behörden: Der legendäre helvetische Perfektionismus äussert sich im Eifer der Funktionäre, alles und jedes bis ins kleinste Detail
regulieren zu wollen. Das abstrahierende Allgemeinrecht wird so in seiner Anwendung zu
einer pedantischen Regulierung. Die 1500
Seiten offizieller Publikationen zum Thema
Mehrwertsteuer illustrieren schon fast karikaturistisch, bis zu welchem Grad die Demokratie – zu oft – der bürokratischen Bevormundung unterworfen ist.
29 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Am schlimmsten trifft es die KMU
Alle Unternehmen sind vom staatlichen
Regulierungswahn betroffen. Doch am
schwersten treffen die daraus entstehenden
administrativen Verpflichtungen die KMU:
je kleiner ein Unternehmen, umso höher
die Administrativkosten je Mitarbeitenden.
Somit ist es nicht verwunderlich, dass
die administrative Erleichterung von jeher
zuoberst auf der Prioritätenliste des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) steht.
Im Mai 2010 verabschiedete der KMUDachverband eine Resolution, die bis 2018
eine Reduktion der Regulierungskosten um
10 Mrd. Franken fordert.
Um das zu erreichen, verlangte der SGV
vorgängig eine Messung der Regulierungskosten, die durch die schweizerische Gesetzgebung entstehen. Doch – welch eine Überraschung – trotz der Veröffentlichung
mehrerer Berichte des Bundesrats zu diesem
Thema (seit 1999 deren sechs!) und der
Überweisung zahlreicher parlamentarischer
Vorstösse kennt niemand mit Genauigkeit
die administrative Last, welche die Unternehmen heute zu tragen haben.
Angesichts des Fehlens verlässlicher Daten reichte Ständerat Jean-René Fournier,
Mitglied des SGV-Vorstands, im Juni 2010
ein Postulat ein, das den Bundesrat beauftragte, die Regulierungskosten aller in der
Schweiz in Kraft stehenden Gesetze zu messen. Die Exekutive nahm den Vorstoss entgegen und liess daraufhin 15 Bereiche dahingehend überprüfen.
Der bundesrätliche Bericht wurde im Dezember 2013 veröffentlicht. Er enthält konkrete Massnahmen für administrative Vereinfachungen in Bereichen, in denen die
Belastung für Unternehmen besonders ins
Gewicht fällt. Angesichts dieser Resultate
muss eine nationale Strategie für administrative Erleichterungen aufgegleist werden,
mit der sich prioritär die gesetzgeberische
Inflation eindämmen und der Föderalismus
dynamisieren lassen. An diesem Aktionsplan
müssen nicht nur die Wirtschaftskreise beteiligt sein, sondern auch alle öffentlichen
Akteure (Regierungen, Parlamente, Verwaltungen) auf eidgenössischer, kantonaler und

kommunaler Ebene.
Stellungnahmen
Tiefe Kosten sind gut, maximaler Nettonutzen ist besser
Es ist begrüssenswert, dass der
Bund die Kosten seiner Regulie­
rung untersucht. Damit daraus
echte Entscheidungshilfen für die
Politik resultieren, gilt es aller­
dings, die Gesamtregulierungs­
kosten zu berücksichtigen – unab­
hängig davon, bei welcher Akteur­
gruppe sie anfallen – sowie Kos­
ten der Regulierung konsequent
im Zusammenhang mit ihrem
Nutzen zu analysieren. Nur so las­
sen sich Lösungen mit optimalem
Kosten­Nutzen­Verhältnis identi­
fizieren. Aktuelle Beispiele aus
der Energie­ und Umweltpolitik
zeigen die negativen Folgen, die
eintreten, wenn Gesamtkosten
und Regulierungsnutzen ausge­
blendet werden.
Auf 1750 Mrd. US-Dollar pro Jahr oder
knapp die Hälfte des US-Bundesbudgets
schätzt der wirtschaftsnahe Think Tank
Competitive Enterprise Institute die Kosten
der Regulierung in den USA. Diese Regulierungen werden seit über 40 Jahren systematisch auf ihre Effizienz hin geprüft: Präsident
Nixon hatte 1971 mit dem Prozess «Lebensqualität-Überprüfung» begonnen. Sie erfasst
aber eben nicht nur die Kosten, sondern
auch den Nutzen einer Regulierung.
Die nun vom Bundesrat veröffentlichte
Analyse eines Teils der Regulierungskosten
bringt für die Schweiz vergleichsweise beruhigende Resultate: Die Kosten für die Unternehmen sind zwar erheblich, aber doch nur
wenig höher als nötig. Die vorgeschlagenen
Massnahmen bringen denn auch kaum dramatische Einsparungen. Dieser Befund ist
erfreulich, erstaunt aber auch ein wenig. Bei
Gesetzesprojekten und bei deren Vollzug stehen selten die Gesamtkosten im Vordergrund, also alle Kosten (und der Nutzen) auf
Ebene Bund, Kantone und Gemeinden sowie
bei Unternehmen und privaten Haushalten.
Energiewende: Hauptnutzen ausgeblendet
Thomas Vellacott
CEO WWF Schweiz
Patrick Hofstetter
Leiter Klima & Energie
WWF Schweiz
Die Gesamtkosten im Blick zu haben, ist
wichtig. Noch wichtiger und unerlässlich für
eine effiziente Regulierung ist, dass auch deren Nutzen seriös abgeschätzt wird. Nur wenn
man Kosten und Nutzen kennt, lässt sich der
optimale Grad an Regulierung bestimmen.
Was selbstverständlich klingt, lässt sich in
der klima- und energiepolitischen Praxis oft
kaum erkennen. Nehmen wir das aktuelle
Beispiel der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Der Ausstieg aus fossilen und nuklearen Energien soll die aktuellen und vor allem künftigen Nettokosten des Klimawandels
und der Atomkraft minimieren. Man würde
also annehmen, dass die Quantifizierung dieser beiden Hauptnutzen im Zentrum einer
Regulierungsfolgenabschätzung steht. Die
Realität ist, dass sie in der Kalkulation des
Bundesrates unberücksichtigt bleiben. Selbst
unter Ausklammerung des Hauptnutzens
kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die
Energiewende bis 2050 keine nennenswerten
volkswirtschaftlichen Nettokosten verursacht. Die Schweiz ist mit der Energiewende
also in jedem Fall auf der volkswirtschaftlich
30 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
sicheren Seite. Aber ist seine Vorlage damit
auch volkswirtschaftlich optimal? Müsste
nicht geprüft werden, ob ambitioniertere Ziele verfolgt und weitere Massnahmen ergriffen
werden sollten, wenn der Nutzen umfassend
eingerechnet und maximiert wird?
Ein zweites Beispiel liefert das Bundesamt
für Energie (BFE) mit seinen Vorschlägen für
Mindeststandards für Elektrogeräte. Eine
Analyse im Auftrag des Staatssekretariats für
Wirtschaft (Seco) vom Oktober 2013 gelangt
zwar zum Schluss, dass die BFE-Vorschläge
volkswirtschaftlich lohnend sind. Sie schöpfen jedoch das Effizienzpotenzial bei weitem
nicht aus. Wäre es lohnenswert, die Standards
ambitionierter zu setzen und auf weitere Gerätekategorien auszudehnen? Diese zentrale
Frage wurde nicht untersucht. Somit bleibt
auch ungeklärt, ob diese Regulierung volkswirtschaftlich optimal ausfällt. Stattdessen
wird das Energie- und Geldsparpotenzial nur
zu einem Bruchteil ausgeschöpft.
Steuerpolitik: Weder Umwelt­ noch
Kosteneffizienz
Ein drittes Beispiel findet sich in der hier
diskutierten Analyse der Regulierungskosten.
Die Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST)
kostet alleine die Unternehmen jährlich ungeheure 1,8 Mrd. Franken – rund 8% der
generierten Steuereinnahmen. Würde die
MWST durch eine Energie- und/oder Ressourcenabgabe ersetzt, liessen sich die Regulierungskosten massiv reduzieren. Dies würde
zusätzlich erlauben, sowohl die externen Kosten der Energieträger im Preis abzubilden
(womit der Markt besser spielt), als auch den
Verbrauch und die dadurch verursachten
Umweltschäden zu minimieren. So kann das
Kosten-Nutzen-Verhältnis der Regulierung
dreifach verbessert werden: bessere Markteffizienz, tiefere Regulierungskosten und höherer Umweltnutzen. Eine solche intelligente
Weiterentwicklung des Steuersystems ist
ebenso dringend wie zwingend, um die Ressourcenverschwendung zu minimieren.
Diese Beispiele illustrieren, warum in Zukunft neben den Regulierungskosten verstärkt
der Regulierungsnutzen im Fokus stehen
muss. Dann kann Regulierung so ausgestaltet
werden, dass ein optimales Kosten-Nutzen
Verhältnis resultiert.
Stellungnahmen
Regulierungskosten ohne Berücksichtigung des Nutzens sind
wenig aussagekräftig
Die administrative Entlastung der
Unternehmen ist ein Teil der
Wachstumspolitik des Bundesra­
tes. Es ist unbestritten, dass dies
einen Beitrag an die attraktiven
Rahmenbedingungen leistet,
dank welchen die Unternehmen
Arbeitsplätze schaffen und Wert­
schöpfung generieren. Die Schät­
zung der Regulierungskosten
ohne Berücksichtigung des
Nutzens, den diese Regulierungen
bringen, hat allerdings nur
beschränkte Aussagekraft.
Ausgangspunkt für den Bericht über die
Regulierungskosten sind die angenommenen
Postulate von Ständerat Fournier und Nationalrat Zuppiger aus dem Jahr 2010. Darin
wird eine Überregulierung der Schweizer
Wirtschaft (insbesondere des KMU-Bereichs) beklagt, welche sich negativ auf die
Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz auswirkt.
Dass Regulierungen kosten, liegt in der Natur der Sache. Gleichzeitig stiften sie aber
auch einen Nutzen. Regulierungen sind politisch gewollt und demokratisch legitimiert.
Mit dem vorliegenden Bericht werden nun
die Kosten von Regulierungen ohne Berücksichtigung des Nutzens quantifiziert. Dass
die so ermittelten Zahlen keine Schlüsse auf
das optimale Ausmass der Regulierung zulassen, räumt der Bericht bereits auf der ersten
Seite ein. Somit ist die Aussagekraft des Berichts beschränkt, und die so geschätzten Regulierungskosten drohen zu einem Instrument für Polemik zu verkommen.
Gute Rahmenbedingungen und wenig
Bürokratie in der Schweiz
Gabriel Fischer
Leiter Wirtschaftspolitik,
Travail.Suisse, Bern
1 Vgl. den Artikel von Kägi und Meier in:
Die Volkswirtschaft 9-2011, S. 9 ff.
2 Vgl. den Artikel von Fueglistaller und Müller in:
Die Volkswirtschaft 9-2011, S. 24 ff.
3 Vgl. Bericht über die Regulierungskosten, S. 10.
4 Vgl. Bericht über die Regulierungskosten, S. 16.
Dass die Unternehmen in der Schweiz sehr
gute Rahmenbedingungen vorfinden, verdeutlicht ein Blick in die international vergleichenden Rankings. In Bezug auf die Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft steht die Schweiz ausgezeichnet da.
Im Growth Competitiveness Index des World
Economic Forum nimmt die Schweiz für das
Jahr 2012 Platz 1 und im World Competitiveness Yearbook 2013 Platz 2 ein. Neben den
Spitzenplätzen in den Gesamtrankings ist die
Schweiz auch in den Indikatoren, welche spezifisch die administrative Belastung und die
bürokratischen Hürden vergleichen, grundsätzlich gut positioniert.1
Dass administrativer Aufwand aufgrund
von Regulierungen als Belastung wahrgenommen wird, ist verständlich. Auch ist dieser Aufwand für KMU stärker spürbar als für
Grossunternehmen. Dennoch sollte dieser
Aspekt nicht überbewertet werden. Die
KMU-Forschung belegt, dass die administrative Belastung lediglich eines unter vielen
Themen ist, mit welchen sich die KMU zu
beschäftigen haben. Und für den Geschäftserfolg eines Unternehmens ist sie nicht im
Kern entscheidend.2
31 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Administrative Entlastung ist nicht
gleich Deregulierung
Der Bericht zu den Regulierungskosten
hält richtigerweise fest, dass das Ziel der Kostenabschätzung nicht die Abschaffung, sondern eine Optimierung der bestehenden Regulierungen unter Beibehaltung des damit
erbrachten Nutzens ist.3 Grundsätzlich existiert in der Schweiz seit über 10 Jahren das Instrument der Regulierungsfolgenabschätzung.
Damit werden sämtliche Regulierungen bereits im Vorfeld auf die volkswirtschaftlichen
Folgekosten überprüft. Zeigen sich im Zuge
des jetzt vorliegenden Berichts weitere Optimierungsmöglichkeiten, sollen diese auch geprüft werden – jede administrative Entlastung
der Unternehmen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Dient die Schätzung der
Regulierungskosten aber lediglich einer ideologisch geprägten Deregulierungsdiskussion,
sind grosse Vorbehalte anzubringen.
Aus Sicht der Arbeitnehmervertretung ist
ausserdem der Bereich entscheidend, in dem
die Diskussion über Regulierungskosten und
deren Vermeidung stattfindet. Wenn der Bericht beim Baurecht Regulierungskosten von
637 Mio. Franken4 schätzt, wovon mehrere
Hundert Mio. Franken bei einer Standardisierung der Baugesetzgebungen eingespart
werden könnten, ist dies weitgehend unproblematisch. Werden hingegen die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung und -dokumentation aus dem Arbeitsgesetz lediglich mit
Regulierungskosten von 153 Mio. Franken
pro Jahr gleichgesetzt, ohne dass der daraus
entstehende Nutzen gegenübergestellt wird,
ist dies politisch höchst sensibel.
Der vorliegende Bericht über die Regulierungskosten ermöglicht eine Gesamtsicht.
Insbesondere können so die Bereiche mit
hohen Kosten identifiziert werden. Inwieweit
hohe Regulierungskosten aber mit einem
grossen Einsparpotenzial einhergehen, ist
vom Einzelfall abhängig und bedingt eine
Mitberücksichtigung des mit der Regulierung erzielten Nutzens. Die ausgewiesenen
Regulierungskosten einfach per se als Einsparpotenzial zu betrachten, greift viel zu

kurz.
Stellungnahmen
Rechtstaatliche Grundsätze versus effiziente Verwaltung:
Ein Widerspruch?
Staatliche Regulierung hat immer
zwei Seiten. Einerseits braucht
man sie, um eine rechtsgleiche
Behandlung der wirtschaftlichen
Subjekte herzustellen. Anderer­
seits verursacht sie für Unterneh­
men und private Personen Auf­
wendungen, die eine Belastung
darstellen können. Aus Sicht des
Staates ist dies ein Dilemma zwi­
schen der Gewähr von Rechtstaat­
lichkeit und der Vorstellung eines
effizient funktionierenden Staa­
tes, der den Bürgerinnen und Bür­
gern dient – und nicht umgekehrt.
Die Kantone sind vom Thema Regulierungskosten ebenfalls tangiert. Die ordentlichen Verfahren mit der Bundesverwaltung
generieren teilweise einen grossen Verwaltungsaufwand für die Kantone. So werden
etwa für Statistikzwecke Daten zwischen den
Behördenebenen hin und her gereicht –
nicht einfach so, sondern zur Sicherstellung
von staatlichen Aufgaben oder zur ordentlichen Rechenschaftsablage über den Einsatz
von finanziellen Mitteln. Hier kann mit
mehr Effizienz angesetzt werden. Oft sind es
technische Lösungen, die Unterstützung bieten können.
Die Kantone sind selber auch Ursache für
Regulierungskosten. So ziehen sie etwa bei
den Unternehmen und den privaten Personen die Steuern ein, dies im Übrigen auch für
den Bund. Das ist unter anderem technisch
komplex. Ferner sind sie in den verschiedensten Bereichen für den Vollzug von originär
staatlichen Aufgaben verantwortlich, etwa bei
der Arbeitssicherheit, der Lebensmittelhygiene, für den Tierschutz, den Pflanzenschutz
und vielem mehr. Selbstkritisch betrachtet
gibt es angesichts der verschiedensten Verwaltungskulturen in der Schweiz mit Bestimmtheit gute und schlechte Beispiele.
Demzufolge ist auch eine Menge an Verbesserungspotenzial vorhanden. Da der Vollzug
vorab mit Personen zu tun hat, bleibt eine
einfache Erkenntnis: Effiziente Verwaltungsarbeit ist auch Personalführungsaufgabe.
Haupttreiber der Regulierung
ist die Politik
Christoph Niederberger
Generalsekretär der
Konferenz Kantonaler
Volkswirtschafsdirektoren
VDK, Bern
Doch das alles ist nicht das Grundproblem
der Erfassung und der Eindämmung von Regulierungskosten. Letztlich ist es die Politik
und der Rechtsstaat, welche die Haupttreiber
von verwaltungsmässiger Regulierung sind.
Nehmen wir als Beispiel den Arbeitsmarkt
und die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Diese sichern wichtige Errungenschaften des Schweizer Arbeitsmarkts,
allem voran das Lohnniveau und generelle Arbeitsbedingungen.
Die flankierenden Massnahmen sind unterdessen zu einem politischen Spielfeld verkommen. Im letzten Jahr sind mit der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und der
Subunternehmerhaftung zwei neue Elemen-
32 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
te implementiert worden, die einen grossen
Mehraufwand generieren und die Regulierungskosten in die Höhe treiben. Nun ist es
an den Kantonen, diese hehren Absichten
der Bundespolitik zu vollziehen. Ein zwischenzeitliches Fazit lässt sich bereits heute
ziehen: Die technische Umsetzung im Detail
ist anspruchsvoller als die politische Absicht
dahinter.
Rechtsgrundsätze kollidieren mit
Effizienz
Ein anderes Fokusthema ist das Bauwesen. Dieses ist Föderalismus pur. Die Baubewilligung wird auf kommunaler Ebene erteilt, wo der Sachverhalt am besten beurteilt
werden kann. Das ist zwar staatspolitisch betrachtet optimal, mit Blick auf den effizienten Verwaltungsstaat wohl eher weniger. Hier
besteht das klassische Dilemma, das sich mit
dem Interventionsrecht fortsetzt. Das privilegierte Recht auf Baueinsprache kann vor
allem vom direkt betroffenen Nachbarn beansprucht werden. Auch das ist ein Abbild
eines subsidiär organisierten Staats. Zentrale
Minderheitsrechte des Individuums stehen
dem allgemeingültigen Rechtstaat gegenüber. Der Staat hat hier zwischen den verschiedenen Interessen stets abzuwägen.
Einfacher Ansatz zur Optimierung
Das alles beweist, dass das Thema «Reduktion von Regulierungskosten» nicht banal ist. Im Gegenteil: Es zeigt im Kern auf,
wie die Schweiz funktioniert und was der
Preis dafür ist. Immer wieder geht es am Ende der Kausalkette um den Interessenkonflikt
in staatlichen Grundsatzfragen: um ein Abwägen von individuellen Rechten versus
Mehrheitsrechten oder um die Sicherung der
Rechtsstaatlichkeit von Verwaltungsverfahren gegenüber Partikularanliegen der Wirtschaft. In diesem Dilemma befinden sich
Bund und Kantone. Trotzdem bin ich der
Überzeugung, dass man vieles erreichen
kann, wenn man nur schon auf technischer
Ebene die Verfahren miteinander optimiert
und das entsprechende Personal einsetzt.
Dieser einfache Ansatz ist zu propagieren. 
Stellungnahmen
Die neue Rolle des KMU-Forums als Kontrollorgan bei der
­Regulierungskostenmessung
Das KMU-Forum hat die Arbeiten
zur Umsetzung der Postulate
Fournier und Zuppiger eng begleitet. Seine Mitglieder waren in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten, sei es zur Messung der Regulierungskosten, zur Identifizierung von Entlastungsmöglichkeiten oder zur Formulierung von
Verbesserungsvorschlägen. Das
Forum nimmt neu auch die Rolle
eines Kontrollorgans bei der Kostenevaluation für neue Regulierungsvorhaben ein.
Das KMU-Forum ist eine ausserparlamentarische Kommission, die auf administrative Entlastung spezialisiert ist. In dieser
Eigenschaft war es an den Arbeiten zur Umsetzung der Postulate Fournier und Zuppiger
durchwegs beteiligt. In einer ersten Phase hat
sich das Forum zur Wahl und Prioritätensetzung der zu untersuchenden Regulierungsbereiche geäussert und bei der Erarbeitung
der harmonisierten Erhebungsmethode mitgewirkt. Da die Kommissionsmitglieder als
Unternehmer über eine grosse praktische Erfahrung verfügen, haben sie an verschiedenen Workshops teilgenommen. Dabei ging es
um die Kostenerhebung, aber auch um das
Eruieren von Einsparpotenzialen und das
Formulieren von Verbesserungsvorschlägen.
Das KMU-Forum konnte somit sicherstellen, dass die legitimen Anliegen und Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) während der gesamten Arbeiten
mitberücksichtigt wurden.
Ein neues Mandat als Kontrollorgan
Eric Jakob
Ko-Präsident des KMU-­
Forums, Botschafter,
­Leiter der Direktion für
Standortförderung,
Staatssekretariat für
­Wirtschaft SECO, Bern
Der Bundesrat hat das Mandat des KMUForums mit einer Kontrollfunktion ergänzt.
Seither muss das Forum in Vernehmlassungsverfahren sicherstellen, dass die Verwaltungsstellen die Regulierungskosten abgeschätzt und die KMU-Verträglichkeit der
neuen Regulierungen analysiert haben. Die
Verwaltungsstellen sind dazu angehalten,
diese Aspekte im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu evaluieren und
die entsprechenden Resultate im erläuternden Bericht oder in der Botschaft zu präsentieren. Falls das KMU-Forum diesbezüglich
Lücken feststellt, muss es dies in seiner Stellungnahme erwähnen.
Gemäss dem neuen RFA-Handbuch ist
bei allen Regulierungsvorhaben, die mehr als
10 000 Unternehmen betreffen und bei denen eine Erhöhung ihrer administrativen Belastung absehbar ist, eine detaillierte Kostenschätzung und ein KMU-Verträglichkeitstest
obligatorisch. Die Regulierungskosten – Personal- und Investitionskosten sowie finanzieller Aufwand – müssen im Detail erhoben
werden. Davon abzuziehen sind die Kosten,
die sich aus der normalen Tätigkeit der Unternehmen ergeben und nicht aufgrund der
Regulierung anfallen (wie die Basisbuchhal-
33 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
tung). Opportunitäts- und Produktsubstitutionskosten sowie Kosten aufgrund von Verzögerungen sind schwierig exakt zu beziffern
und deshalb nur auf qualitativer Ebene zu
berücksichtigen. Nicht Gegenstand der Prüfung sind gemäss RFA-Handbuch Unterlassungspflichten (Verbote) und Duldungspflichten (Erlaubnisse für Dritte).
Keine übermässige Belastung der KMU
Die mit den Regulierungsvorhaben betrauten Stellen müssen einen KMU-Verträglichkeitstest bei ungefähr zwölf sorgfältig
ausgewählten Unternehmen durchführen.
Interviews mit den Verantwortlichen liefern
die Information darüber, wie sich der Staat
verhalten soll. Diese Resultate sind zwar statistisch nicht relevant, sie tragen aber dazu
bei, Probleme in der Praxis aufzudecken.
Unternehmen haben eine Vielzahl an Regulierungen zu beachten. Der Bundesrat will
sicherstellen, dass die Unternehmen durch
die administrative Belastung nicht in ihrer
Handlungsfreiheit eingeschränkt und überflüssige Investitionen vermieden werden. Die
wichtigsten Resultate der KMU-Tests müssen von nun an in den erläuternden Berichten der Verwaltungsstellen enthalten sein.
Der KMU-Test bleibt aber dem KMUForum für seine eigenen Arbeiten vorbehalten, insbesondere für den Fall, dass sich die
durchgeführten Analysen als ungenügend erweisen.
Das KMU-Forum hat mit grossem Interesse und Enthusiasmus an den Arbeiten zur
Erfüllung der Postulate Fournier und Zuppiger mitgewirkt. Es ist zu hoffen, dass die Bestrebungen zur administrativen Entlastung
weitergeführt werden, sei es in diesem Rahmen oder im Rahmen eines neuen Mandats
des Bundesrates oder des Parlaments. Das
KMU-Forum wird sich aber weiterhin auf
seine Hauptmission konzentrieren, nämlich
Regulierungsvorhaben aus Sicht der KMU zu
beurteilen und zu überprüfen, ob die Kosten­
evaluationen durchgeführt wurden. Denn es
ist viel einfacher und rationeller, Regulierungen vorgängig zu ­
korrigieren, als sie im

Nachhinein zu revidieren. Serie
Steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und
Innovation in der Schweiz wäre besonders für KMU wichtig
Anwendungsorientierte und
marktnahe Innovation durch Unternehmen wird in der Schweiz
zurzeit nur beschränkt gefördert.
Die Schweiz ist gar eines der wenigen OECD-Länder, welche auf
steuerliche Fördermassnahmen
verzichten. Parallel zu den Arbeiten zur Unternehmenssteuerreform III ist der Bundesrat beauftragt worden, einen Bericht zur
steuerlichen Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation auszuarbeiten. Wie könnte
eine solche Förderung konkret
aussehen?
Grossunternehmen können ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten problemlos global ausrichten.
Foto: Keystone
Kleine und mittlere Unternehmen sind dafür auf den Standort Schweiz angewiesen.
Thomas Linder
Dipl. Steuerexperte,
­Director KPMG AG, Zürich
1 Vgl. Müller, Gramigna, Linder (2008); Müller, Wenger,
Linder (2011a); Müller, Wenger, Linder (2011b).
Forschung, Entwicklung und Innovation
(F&E&I) sind zentral für die Steigerung der
technologischen Leistungsfähigkeit eines Landes.1 Sie beeinflussen nicht nur den technologischen Fortschritt und die Produktivität,
sondern auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie das Wachstum und die
Beschäftigung.
In den letzten Jahren liess sich in allen
Wirtschaftsräumen eine Globalisierung der
F&E&I-Aktivitäten beobachten. Während
früher innovative Tätigkeiten als eher immobil galten und meistens konzentriert am
Firmenhauptsitz ausgeübt wurden, hat nun
– vor allem auch aufgrund von Kostenreduktionen im Bereich der Informationsund Kommunikationstechnologie – eine
Verlagerung von F&E&I an andere Orte
stattgefunden. Dabei ist festzustellen, dass
für die Standortwahl – neben geringeren
Kosten und dem Zugang zu lokalen Märkten – vor allem das vorhandene Fachwissen
eine massgebende Rolle spielt. Dank qualifizierter Arbeitskräfte und F&E&I-Tätigkeit
durch Wettbewerber bilden sich technologische Zentren mit besonderem Fachwissen,
sogenannte «Knowledge Cluster», die weite-
39 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
re, ähnlich spezialisierte F&E&I-Aktivitäten
anziehen. Beispiele dafür sind Basel, Boston
oder das Silicon Valley.
Innovationsförderung lohnt sich
­volkswirtschaftlich
Die Schweiz ist gemäss zahlreichen Studien eines der Länder mit der höchsten Innovationskraft. Da sie als Produktionsstandort
für Massenprodukte zu klein ist und auch
nicht über grössere Rohstoffreserven verfügt,
kann sie nur erfolgreich sein, wenn innovative Produkte, Verfahren und Technologien
entwickelt werden. Dies ist unbestritten die
zentrale Voraussetzung für das Wirtschaftswachstum, den Erhalt von Arbeitsplätzen
und den Wohlstand. Forschung, Entwicklung und Innovation sind daher teilweise öffentliche Güter und sollten im nötigen Umfang dort staatlich gefördert werden, wo die
Privatwirtschaft an ihre (Effizienz-)Grenzen
stösst. Da innovative Sektoren mit den eingesetzten Ressourcen überdurchschnittlich hohe volkswirtschaftliche Erträge erwirtschaften, kann es nur sinnvoll sein, die Ressourcen
durch staatliche Eingriffe dorthin zu lenken,
Serie
Grafik 1
Staatliche Finanzierung von F&E&I-Aktivitäten der Privatwirtschaft in ausgewählten OECD-Ländern
Direkte staatliche Zuschüsse und Subventionen
Indirekte Förderung durch steuerliche Massnahmen
In % des BIP
Russland
USA
Korea
Frankreich
Spanien
Schweden
Österreich
Ver. Königreich
Deutschland
Norwegen
Finnland
Dänemark
China
Niederlande
ze im Ausland in Anspruch nehmen. Kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) haben
hier aber einen Wettbewerbsnachteil, da sie
für ihre Aktivitäten auf die Schweiz angewiesen sind. Für Schweizer KMU bedeuten die
sehr hohen Kosten, die Frankenstärke und
existierende Finanzierungsbeschränkungen,
dass F&E&I nicht in dem Umfang betrieben
werden kann, der unternehmerisch und
volkswirtschaftlich optimal wäre. Dabei sind
gerade die KMU für die Entwicklung neuer
Technologien sehr wichtig und stellen einen
relevanten Wachstumsmotor für die hiesige
Wirtschaft dar. Wenn diese Unternehmen
F&E&I reduzieren, einstellen oder ins Ausland verschieben, hat dies auch einen wesentlichen negativen Einfluss auf den Produktionsstandort Schweiz und somit auf die
Anzahl der Arbeitsplätze.
Italien
Japan
Schweiz
0
10
20
30
40
50
Quelle: OECD Science, Technology and Industry Scoreboard 2013 / Die Volkswirtschaft
wo sie für die Gesamtwirtschaft die höchsten
Einkommen erzielen. Für die Volkswirtschaft
resultiert dabei ein klarer Nettovorteil. Die
gezielte Förderung von Innovation macht
daher volkswirtschaftlich Sinn.
Ein Blick ins Ausland
Viele entwickelte Wirtschaftsnationen setzen bereits erfolgreich auf eine staatliche
Förderung der Innovationstätigkeit. Da direkte staatliche Zuwendungen (d.h. Subventionen) aufgrund ihrer Selektivität mit zunehmender Skepsis beobachtet werden, sind
in den letzten Jahren in vielen Ländern
Massnahmen zur Förderung der F&E&ITätigkeit mit spezifischen steuerlichen Anreizen eingeführt worden. Heute sind in
der Mehrzahl der OECD-Staaten Systeme
der steuerlichen F&E&I-Förderung etabliert.2 Die EU schlägt ihren Mitgliedstaaten
im Rahmen der Strategie Europa 2020 konkret vor, steuerliche und andere finanzielle
Anreize für die Privatwirtschaft zu schaffen.3
Bislang verzichten in der EU von den grös­
seren Industrienationen nur Deutschland,
Schweden und Finnland auf solche Anreizsysteme (siehe Grafik 1).
KMU unter Druck
Grossunternehmen können ihre F&E&IAktivitäten ohne grosse Probleme global
ausrichten und dabei die steuerlichen Anrei-
40 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Heutiges System:
­Direkte ­Projektförderung
Die Schweiz versucht daher zurecht, mit
einer gezielten Bildungs-, Forschungs- und
Innovationspolitik die Standortqualität weiter auszubauen, um mittel- und langfristig
eine Spitzenposition beibehalten zu können.
In der Schweiz unterstützt der Staat insbesondere die Grundlagenforschung und den
wissenschaftlichen Nachwuchs durch Bei­
träge in Höhe von rund 3 Mrd. Franken an
die Hochschulen und den Schweizerischen
Nationalfonds. Der Nationalfonds fördert
auch langfristig angelegte Forschungsvorhaben zu Themen, die für die Zukunft der
schweizerischen Wissenschaft, Wirtschaft
und Gesellschaft von strategischer Bedeutung sind. Die anwendungsorientierte, wirtschaftsnahe F&E&I wird dagegen durch die
Kommission für Technologie und Innovation (KTI) gefördert. Dafür hat sie ein Budget
von rund 100 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung. Voraussetzung für eine KTI-Finanzierung ist, dass eine Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer
Hochschule besteht und dass das Unternehmen mindestens 50% des Gesamtaufwandes
trägt.
Die Projektförderung durch die KTI ist
nötig, richtig und hat sich bewährt. Im internationalen Vergleich könnte sie betrags­
mässig gar ausgebaut werden. Die KTI-Projektförderung weist aber auch vielfältige
Schwächen auf: So ist die Zutrittshürde
durch das ausführliche und selektive Verfahren für viele Unternehmen zu hoch und der
Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Zudem
entscheidet der Staat als Träger der «Forschungshoheit», welche Technologien gefördert und unterstützt werden und welche
nicht. Er hat die schwierige Aufgabe, heute
Serie
die zukünftig erfolgreichen Technologien zu
identifizieren. Schliesslich fällt die staatliche
Förderung von unternehmerischen, marktnahen Forschungsprojekten verglichen mit
den gesamten Investitionen in Grundlagenforschung an Bildungs- und Forschungsinstituten sehr gering aus.
Die heute bestehenden staatlichen Fördermittel sind vor allem bei der Grundlagenforschung weitgehend unbestritten. Anwendungsorientierte und marktnahe Innovation
durch Unternehmen wird jedoch nur beschränkt gefördert. Ein wichtiges Element
einer umfassenden Innnovationspolitik wurde bislang gar gänzlich ausser Acht gelassen:
die steuerliche Förderung. Dies wurde auf
politischer Ebene nun erkannt. So ist der
Bundesrat parallel zu den Arbeiten zur Unternehmenssteuerreform III beauftragt worden, einen Bericht zur steuerlichen Förderung von F&E&I auszuarbeiten.4 Wie würde
ein konkreter Vorschlag für die Einführung
einer solchen steuerlichen Input-Förderung
in der Schweiz aussehen?
Steuerliche Förderung setzt bei der
­Gewinnsteuer an
2 Übersicht über steuerliche Anreize für F&E&I in Europa:
KPMG (2012a); in Nord- und Südamerika: KPMG (2012b);
in Asien: KPMG (2013).
3 Erhöhung der Gesamtausgaben für Forschung und
­Entwicklung im Privatsektor auf 3% des EU-BIP bis 2020;
für die Periode von 2000–2010 als Lissabon-Strategie
bekannt.
4 Vgl. Motion der FDP-Liberalen Fraktion 08.3853 sowie
Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben
des Nationalrats 10.3894.
5 D.h. die Massnahme muss allen Unternehmen offen
­stehen. Sie darf nicht als rein selektive Massnahme,
die nur auf bestimmte Industriezweige, Produkte oder
Regionen anwendbar ist, ausgestaltet sein. Neben inländischen Unternehmen sollten die Anreize auch Schweizer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen offen
stehen. Die Beschränkung auf juristische Personen ist
in der EU zulässig, vgl. UK.
6 OECD, Frascati Manual, S. 29; www.oecd.org/sti/frascatimanual.
7 Weitere Informationen sind in der Wegleitung zum
­Ausfüllen des Fragebogens betreffend F&E 2012 in den
privaten Unternehmen zu finden www.bfs.admin.ch,
­Infothek, Erhebungen, Quellen, Forschung und Entwicklung (F+E) in der Privatwirtschaft, Fragebogen und
­Erläuterungen.
Die traditionelle steuerliche Förderung
von F&E&I betrifft deren Aufwandseite (Input) und hat eine Mehrfachabzugsfähigkeit
von F&E&I-Aufwand bei der Gewinnsteuer
zum Gegenstand. Dieses Modell zielt neben
der Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit vor allem darauf ab, Arbeitsplätze in den Bereichen F&E&I zu schaffen
– oder zumindest zu erhalten. F&E&I wird
direkt gefördert, indem Investitionen unmittelbar zu Steuervorteilen führen.
Die steuerliche Förderung von F&E&I
würde die existierende Projektförderung in
idealer Weise ergänzen und wäre für den
Forschungsstandort Schweiz sinnvoll. Dafür
sprechen vor allem folgende Gründe:
–– Die steuerliche Förderung von F&E&I
unterstützt jede Art von Investition in Innovation und beschränkt sich somit nicht
auf bestimmte Technologien, wodurch
der Einfluss des Staates auf den Inhalt der
Forschung entfällt.
–– Sie ist nicht selektiv und garantiert eine
breite Förderung, insbesondere auch bei
Klein- und Kleinstbetrieben.
–– Dies erhöht auch die sogenannten «Spillover-Effekte», d.h. die positiven Nebenwirkungen auf andere Unternehmen. Die
soziale Ertragsrate von Innovation liegt
daher deutlich höher als die private des
forschenden Unternehmens.
–– Die staatliche Unterstützung stärkt die Finanzierungsmöglichkeiten von jungen innovativen Unternehmen und KMU, was
41 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
die gesamtwirtschaftliche Effizienz erhöht.
–– Die finanziellen Auswirkungen der Steuermassnahmen sind für die Unternehmen
besser abzuschätzen und genauer planbar,
da sie für alle Unternehmen in gleicher
Weise gelten und nicht von einem selektiven Verfahren mit ungewissem Ausgang
abhängig sind.
–– Die hier vorgeschlagene Art der steuerlichen Förderung unterstützt nur erfolgreiche Unternehmen, indem zuerst Gewinne
erwirtschaftet werden müssen, bevor
steuerliche Vorteile geltend gemacht werden können. Der Staat zahlt also nicht im
Voraus und der Unternehmer ist somit
gehalten, von Anfang an effizient zu arbeiten, um möglichst rasch in den Genuss
des Vorteils zu gelangen.
Steuerliche Fördermassnahmen zur Intensivierung der F&E&I-Tätigkeit in der
Schweiz müssten folgenden Anforderungen
genügen, damit sie als wirksames Mittel im
internationalen Standortwettbewerb wahrgenommen und akzeptiert würden:
–– Internationale Konkurrenzfähigkeit: Privilegierungsgrad, der im internationalen
Standortwettbewerb auch langfristig als
kompetitiv gilt.
–– EU- und OECD-Konformität: Vermeidung
der Selektivität durch Ausgestaltung als
allgemeine Massnahme.5
–– Klarheit: Klare Definitionen und Nachprüfbarkeit der Voraussetzungen.
–– Praktikabilität: Einfacher Zugang ohne
behördliche Hürden und ohne grossen
administrativen Aufwand.
Steuerrechtliche Definition kann sich
an OECD orientieren
Im schweizerischen Zivil- wie auch Steuerrecht besteht bis anhin keine Legaldefinition des Begriffs F&E&I. Eine steuerrechtliche
Definition ist daher zwingend notwendig.
Eine Kurzanalyse der Steuerrechtsordnungen
einiger Industrienationen zeigt, dass sich diese bei der Abgrenzung von F&E&I-Aufwand
meist am so genannten «Frascati Manual»
der OECD orientieren.6 Dabei ist zu beachten, dass dieses nicht für Steuerzwecke erstellt wurde, sondern als Grundlage für länderspezifische statistische Datenerhebungen
im Bereich F&E&I dienen soll. Das Bundesamt für Statistik (BFS) orientiert sich für die
Erhebung der statistischen Zahlen betreffend
F&E&I-Tätigkeiten von privaten Unternehmen ebenfalls an dieser Umschreibung.
­Forschung und experimentelle Entwicklung
erstreckt sich grundsätzlich auf Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie ex-
Serie
perimentelle Entwicklung. Die Unternehmen
kennen also die entsprechenden Begrifflichkeiten bereits und sollten daher in der Lage
sein, die entsprechenden Aufwendungen in
der Buchhaltung einfach zu eruieren.7
Eine Ausweitung der Definition auf weitere innovative Tätigkeiten gemäss Oslo-Manual8 der OECD ist zusätzlich zu prüfen. Auf
europäischer Ebene hat die EG-Kommission
den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für F&E&I erlassen, um eine Grundlage für die Würdigung der bei ihr angemeldeten Forschungs-, Entwicklungs- und
Innova­
tionsbeihilfen zu schaffen.9 Darin
werden ebenfalls Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle
Entwicklung unterschieden.
Welcher Aufwand sollte
anrechenbar sein?
Kasten 1
Weiterführende Literatur
–– EG-Kommission (2006): Mitteilung der
Kommission – Gemeinschaftsrahmen für
staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Abl. C 323, 30.
­Dezember 2006, S. 1 ff.
–– KPMG (2012a): R&D Incentives and
­Services, Adding value across Europe,
Middle East and Africa (EMEA).
–– KPMG (2012b): R&D Incentives and Services, Adding value across the Americas.
–– KPMG (2013): R&D incentives – adding
­value across ASPAC.
–– Müller, A., Gramigna, R. und Linder, T.
(2008): Forschungsstandort Schweiz –
mehr Attraktivität durch steuerliche Anreize, Konkreter Vorschlag für die Einführung
von steuerlichen Fördermassnahmen, in:
Der Schweizer Treuhänder, 2008/10, S. 803
ff.
–– Müller, A., Wenger, J.-D. und Linder, T.
(2011a): Steuerliche Förderung von F&E
in der Schweiz, KPMG-Studie.
–– Müller, A., Wenger, J.-D. und Linder, T.
(2011b): Steuerliche Förderung von F&E in
der Schweiz – Nötige Ergänzung zur bestehenden Innovationsförderung, in: Steuerrevue 11/2011, S. 845 ff.
8 OECD, Oslo Manual; www.oecd.org/sti/oslomanual.
9 Vgl. EG-Kommission (2006).
Der für steuerliche Vergünstigungen in
Frage kommende Aufwand soll neben der eigentlichen F&E&I-Tätigkeit auch den damit
verbundenen Aufwand umfassen. Demnach
sollte der folgende Aufwand für eine Privilegierung anrechenbar sein:
–– Personalaufwand (Löhne, Boni, Gratifi­
kationen, Umsatzbeteiligungen, Provisionen, Sozialversicherungen, Ausbildung,
Information, Anwerbung usw.);
–– Aufwand für Investitionsgüter, Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe bzw. Produk­
tionsmittel;
–– Finanzierungsaufwand;
–– Indirekter Aufwand (Gemeinkosten);
–– Aufwand für F&E&I-Projekte, welche ganz
oder teilweise durch Dritte im Auftrag
durchgeführt werden (Auftragsforschung
oder -entwicklung, Kooperationen).
Das Ziel der Massnahmen ist letzten Endes die Stärkung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und die Schaffung
von F&E&I-Arbeitsplätzen im Inland. Daher sollten nur F&E&I-Tätigkeiten steuerlich begünstigt werden, die in der Schweiz
durchgeführt werden.
Oft werden F&E&I-Aufträge an Dritte
vergeben. Die Berechtigung für eine Privilegierung sollte beim F&E&I-Initiator bleiben
– also bei dem Unternehmen, welches das
Risiko eines Misserfolges trägt, über das
wirtschaftliche Eigentum eines allfällig erarbeiteten immateriellen Wirtschaftsgutes verfügen wird und die F&E&I in Auftrag gibt.
Das beauftragte Unternehmen selbst kann
keinen Gebrauch von den Anreizen machen.
Damit ist sichergestellt, dass auf derselben
F&E&I-Aktivität nicht mehrfach eine steuerliche Privilegierung in Anspruch genommen
werden kann.
42 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Steuerfreibetrag oder -gutschrift?
Es kann zwischen Abzügen von der Steuerbemessungsgrundlage (Steuerfreibetrag) oder
Abzügen von der Steuerschuld (Steuergutschrift) unterschieden werden. Steuerfreibeträge werden angewendet, um Vergünstigungen für mehr als 100% des F&E&I-Aufwandes
zu ermöglichen. Damit ist der F&E&I-Aufwand mehrfach abzugsfähig, wobei der erhöhte Satz im internationalen Vergleich zwischen 125% und 300% liegt. Für KMU könnte
eine erhöhte Abzugsrate für ein geringes Investitionsvolumen von z.B. höchstens 10 Mio.
Franken eingeführt werden, während für darüber hinausgehende Ausgaben die normale
Abzugsrate massgeblich ist. Diese Regelung
würde die innovativen Bestrebungen von
KMU besonders fördern, die bislang ein eher
zu geringes Investitionsvolumen auf sich vereinigen.
Der geschilderte Steuerfreibetrag entfaltet
grundsätzlich nur dann Wirkung, wenn Unternehmen keine Verluste machen und tatsächlich Steuern zahlen. Bei jungen innovativen Unternehmen und in Forschungsprojekten
ist jedoch mit Anfangsverlusten zu rechnen.
Ein System, das nur in Gewinnphasen greift,
ist bei F&E&I für solche Gesellschaften nicht
zu empfehlen. Daher sollte zumindest der
Vortrag von nicht mit Gewinn verrechneten
Steuerfreibeträgen oder -gutschriften möglich
sein. Bei jungen innovativen Unternehmen
könnte als Start-Up-Förderung auch eine Barauszahlung – limitiert auf die ersten Gründerjahre – vorgesehen werden.
Die Zusatzanstrengungen zahlen
sich aus
Wie es das Ausland zeigt, kann eine steuerliche Förderung verhältnismässig einfach
und unbürokratisch umgesetzt werden. Befürchtungen, dass dadurch das schweizerische Steuersystem komplizierter würde, sind
unbegründet. Steuerliche Fördermassnahmen können die Innovationskraft der
Schweiz – je nach Intensität der Massnahmen – steigern oder mindestens erhalten.
Der aus der Einführung resultierende Nettosteuerausfall wird durch zusätzlich zu erwartende Steuereinnahmen mittel- bis längerfristig erheblich reduziert. Unter dem Strich
bleibt für die Volkswirtschaft ein klarer Nettovorteil übrig. Hohe Innovationsneigung
führt zu mehr Arbeitsplätzen, höheren Produktionsniveaus und höheren Pro-Kopf
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Spotlight
Bildungslandschaft Schweiz: Die wichtigsten Baustellen
bestehen nach wie vor
Der Bildungsbericht 2014
beschreibt das Erreichte, thema­
tisiert aber auch Wissenslücken
und offene Baustellen. Diese
Gesamtschau ermöglicht es, die
Herausforderungen bewusst zu
machen, die als Folge gesell­
schaftlicher und wirtschaftlicher
Veränderungen auf das Bildungs­
wesen zukommen. Eine bestim­
mende Rolle spielen vor allem
die grossen demografischen
Veränderungen.
Kasten 1
Gemeinsame bildungspolitische Ziele
von Bund und Kantonen
In der Erklärung «Chancen optimal nutzen» vom 30. Mai 2011 einigten sich der Bund
und die Kantone auf sechs prioritäre Ziele für
das Schweizer Bildungswesen. Eine der Aufgaben des Bildungsberichtes ist es, periodisch Bericht über den Zielerreichungsgrad
bei diesen Auskunft zu geben:
1. Obligatorische Schule: Die Bundesverfassung (Art. 62 Abs. 4) verpflichtet die Kantone, Ziele und wichtige Strukturen der
Bildungsstufen zu harmonisieren.
2. Nachobligatorischer Abschluss: Die Zahl der
Erwachsenen mit Abschluss auf Sekundarstufe II soll auf 95% gesteigert werden.
3. Gymnasiale Maturität: Bund und Kantone
prüfen gemeinsam Massnahmen, wie die
Studierfähigkeit der Maturandinnen und
Maturanden und damit der prüfungsfreie
Zugang zur Universität langfristig sichergestellt werden kann.
4. Abschlüsse der höheren Berufsbildung: Die
Vergleichbarkeit der Abschlüsse in der höheren Berufsbildung soll im internationalen Kontext sichergestellt werden.
5. Wissenschaftlicher Nachwuchs: Die Attraktivität einer Karriere für junge Forschende
an universitären Hochschulen soll verbessert werden.
6. Validierung von Bildungsleistungen: Den
zunehmend flexiblen Laufbahngestaltungen mit Umorientierungen, Familienpausen und Wiedereinstiegen soll vermehrt
Rechnung getragen werden. Nicht in der
Schule erworbene Lernleistungen sollen
zunehmend im formalen Bildungssystem
als Vorleistungen angerechnet werden
können.
Das Ziel, wonach 95% der Kinder einen Abschluss auf Sekundarstufe 2 aufweisen sollen, ist noch nicht erreicht.
Die Quote liegt vor allem bei Kindern, die erst nach der Geburt in die Schweiz kamen, noch deutlich zu tief.
Foto: Keystone
Mit den Bildungsverfassungsartikeln hat
der Souverän im Jahr 2006 Bund und Kantonen eine gemeinsame Verantwortung für
die Qualität und die Durchlässigkeit des
schweizerischen Bildungswesens übertragen.
Seither erscheint als Teil des Qualitätssicherungsprozesses alle vier Jahre der Bil­
dungsbericht Schweiz. Der Bildungsbericht
analysiert alle Bildungsstufen von der Vorschule bis zur Weiterbildung nach den drei
Evaluationskriterien Effektivität, Effizienz
und Equity (siehe Kasten 2). Darüber nimmt
er für jede Bildungsstufe einzeln und das Bildungswesen gesamthaft eine Kontextbeschreibung vor.
Prof. Dr. Stefan C. Wolter
Direktor der Schweizerischen Koordinationsstelle
für Bildungsforschung
(SKBF), Aarau
44 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Wie beeinflussen demografische
Schwankungen die Bildungsausgaben?
Die Zahl der im schulfähigen Alter stehenden Jugendlichen schwankt in langen
Zyklen und erreicht derzeit gemessen an
der Gesamtbevölkerung einen historischen
Tiefststand. Da die Geburtenzahlen seit einigen Jahren aber wieder steigen, nimmt die
Zahl der 6- bis 16-Jährigen an der Gesamtbevölkerung bis 2030 zu; danach sinkt sie voraussichtlich wieder. Diese demografischen
Schwankungen haben zwei wichtige Auswirkungen auf die Bildungsausgaben:
– Zum einen verändert sich bei steigenden
oder sinkenden Schülerzahlen die Finan­
zierungslast für die erwerbstätige Bevölke­
rung. Nachdem diese Belastung vor rund
fünfzehn Jahren einen Tiefststand erreicht
hat, wird sie in den nächsten zwanzig Jahren wieder zunehmen, da den steigenden
Schülerzahlen stagnierende und später sogar sinkende Zahlen von Erwerbstätigen
gegenüberstehen werden. Auf dem Höchststand der Schülerzahlen werden fünf Erwerbstätige für die Kosten eines Schülers in
der Volksschule aufzukommen haben.
Spotlight
Grafik 1
Entwicklung der öffentlichen Bildungsausgaben für die Primarstufe, 1990–2010
Bildungsausgaben der Kantone und Gemeinden (Primarschule; Personal- und Sachaufwand), nominal und real
Vergleich der Kosten 2000 mit 2010
Vergleich der Kosten 1990 mit 2000
In Mio. CHF
1000
800
600
400
200
0
–200
–400
haben es die pädagogischen Hochschulen erfreulicherweise in den vergangenen Jahren
geschafft, ihre Studierendenzahlen laufend
zu erhöhen. Aber die für eine nachhaltige
Versorgung mit Lehrpersonen notwendige
Studierendenzahl ist noch lange nicht erreicht. Dazu kommt, dass bei den Lehrpersonen gemäss den verfügbaren Zahlen kein Ende des Trends zu mehr Teilzeitarbeit
abzusehen ist (siehe Grafik 2), was den stetigen Mehrbedarf an neuen Lehrpersonen
noch zusätzlich erhöht. Neben Programmen
für Quereinsteiger in den Lehrberuf müssten
deshalb insbesondere auch Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden, die
geeignet sind, die durchschnittlichen Beschäftigungsgrade der aktiven Lehrerschaft
zu erhöhen.
Das 95%­Ziel wird bei der
eingewanderten Bevölkerung verfehlt
–600
Nominale Veränderung
Reale Veränderung
Demografieeffekt
Kostensteigerungseffekt
Quelle: BFS; Berechnungen und Darstellung SKBF / Die Volkswirtschaft
Kasten 2
Monitoring und Berichterstattung
Um bildungspolitische Entscheide auf rationale Grundlagen zu stellen und sicherzustellen, dass Bund und Kantone bei einschlägigen Entscheiden am selben Strick ziehen,
installierten die Behörden schon vor zehn
Jahren einen kontinuierlichen Monitoringprozess. Dessen Erkenntnisse münden alle
vier Jahre in einen Bildungsbericht.a Auf der
Basis des ersten offiziellen Bildungsberichts
von 2010 einigten sich Bund und Kantone auf
eine gemeinsame Erklärung zu Bildungszielen
(2011), deren Erreichung in den Bildungsberichten thematisiert und dokumentiert wird.
Einige dieser sechs Ziele und Herausforderungen werden in diesem Artikel näher beleuchtet. Neben der Beschreibung der Bildungsstufen und -typen nach den Kriterien Effektivität
der Zielerreichung, Effizienz des Mitteleinsatzes (sowohl monetär wie nichtmonetär) sowie
Equity (also der Frage, wie sehr alle Bevölkerungsgruppen und -schichten an der Bildung
partizipieren und dabei erfolgreich sein können) werden für alle Bildungsstufen die wichtigsten institutionellen Merkmale beschrieben. Dies dient in einem föderal aufgebauten
Bildungssystem dem besseren Verständnis
des Systems, aber auch dem spezifischen
Monitoring des Fortschrittes beim Harmonisierungsprozess, welcher durch das HarmoS-Konkordat der Kantone angestossen
worden ist.
a Siehe Wolter und Kull (2007) sowie Wolter (2010).
– Zum Andern verändern die demografischen Schwankungen die Ausgaben pro
Schüler, da das Schliessen oder Öffnen
von Schulen und Klassen nicht proportional zu diesen Schwankungen verläuft. In
Zeiten rückläufiger Schülerzahlen führt
dies tendenziell zu steigenden Kosten und
umgekehrt. Nicht zuletzt aus diesem
Grund waren die öffentlichen Ausgaben
zwischen 2000−2010 im Vergleich mit der
Dekade davor mit jährlichen realen Kostensteigerungen von über 800 Mio. Franken alleine für die Primarstufe verbunden. Dass die Schülerzahlen auf dieser
Stufe wieder steigen, dürfte sich im gegenwärtigen Jahrzehnt eher kostendämpfend
auswirken.
Trend zu Teilzeitarbeit erhöht den
Mehrbedarf an Lehrpersonen
Für die Qualität des Unterrichts auf allen
Bildungsstufen sind gut ausgebildete Lehrpersonen zentral und müssen deshalb in genügender Zahl ausgebildet werden. Zu dieser
in der gemeinsamen Erklärung von Bund
und Kantonen beschriebenen Herausforderung hat schon der Bildungsbericht 2010
festgehalten, dass die Zahl der neu ausgebildeten Lehrpersonen längerfristig nur etwa
die Hälfte des Bedarfs zu decken vermag, der
alljährlich aus Pensionierungen, Berufswechseln und anderen Gründen entsteht. Zwar
45 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Ein wichtiges Bildungsziel wurde schon
2006 von den Behörden und den Organisationen der Arbeitswelt gesetzt und von Bund
und Kantonen 2011 bekräftigt. Dieses sieht
vor, dass bis 2015 95% der 25­Jährigen in der
Schweiz mindestens einen Abschluss auf Se­
kundarstufe II haben sollten. Verfeinerte
Analysen zur Zielerreichung nach Kantonen
oder engen Altersklassen sind derzeit aus statistischen Gründen noch nicht möglich (siehe Kasten 3). Für die gesamte Schweiz zeigt
sich aber, dass die Quote seit zwanzig Jahren
zwischen 90% und 92% oszilliert und somit
die Grenze von 95% noch verfehlt wird. Differenziert man weiter, wird ersichtlich, dass
das 95%-Ziel für Personen, die erst nach der
Geburt in die Schweiz kamen, noch in weiter
Ferne liegt, während es für die in der Schweiz
geborenen Jugendlichen schon seit Jahren erreicht ist. In der Debatte um die Einwanderung hochqualifizierter Migranten wird zu
häufig ausgeblendet, dass der Anteil der Personen mit einem tiefen Qualifikationsprofil
bei den Einwanderern immer noch höher ist
als bei der ansässigen Bevölkerung. Dass das
95%-Ziel noch verfehlt wird, ist demnach
nur teilweise dem hiesigen Bildungswesen
zuzuschreiben. Lösungen müssen nicht nur,
aber auch ausserhalb des Bildungswesens gesucht werden.
Prüfungsfreier Zugang zur Universität
im Fokus
Nach den etwas durchzogenen Resultaten der Kompetenzmessungen bei Maturanden (Evamar II) sind auch die Sicherung des
prüfungsfreien Zugangs und die praktisch
uneingeschränkte Studienfachwahl in der
Schweiz zu einem bildungspolitischen Ziel
Spotlight
Grafik 2
Dem Fachkräftemangel früher begegnen
Anteile von Lehrpersonen der Volksschule nach Beschäftigungsgrad, 2005–2010
Beschäftigungsgrad unter 50%
Beschäftigungsgrad 50%–90%
Beschäftigungsgrad über 90%
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Quelle: SKBF / Die Volkswirtschaft
Kasten 3
Modernisierung der Statistik und
Messung der Grundkompetenzen
Zwei grosse Reformprojekte werden sich
positiv auf die Möglichkeiten der Bildungsberichterstattung auswirken, allerdings erst ab
dem Bildungsbericht 2018. Das erste betrifft
die Modernisierung der Bildungsstatistik,
welche durch die Einführung des Schüleridentifikators in der Lage sein wird, individuelle
Bildungsverläufe nachzuzeichnen und so Aufschluss darüber zu geben, welche Faktoren
einen erfolgreichen und reibungslosen Verlauf begünstigen oder hemmen. Wie gross der
Erkenntnisgewinn ausfallen wird, hängt aber
entscheidend davon ab, welche Daten mit
diesem Identifikator verknüpft werden dürfen. Dies betrifft nicht zuletzt die zweite
Neuerung, nämlich die erstmalige Messung
der Grundkompetenzen in der Schweiz nach
nationalen Standards. Erst wenn die individuellen Testergebnisse mit dem Identifikator
zu Bildungskarrieren verknüpft werden dürfen, wird man über die Folgen guter oder
fehlender Grundkompetenzen mehr erfahren
können. Und nur die Verknüpfung wird es
erlauben, rückwirkend Erkenntnisse zur Tauglichkeit der Grundkompetenzmodelle zu
gewinnen.
1 Siehe Wolter et al. (2013).
erklärt worden. Die EDK hat hierzu eine
Reihe von Projekten gestartet. Der Bildungsbericht zeigt, dass diese Frage nicht
losgelöst von der Frage der «richtigen» Maturitätsquote betrachtet werden kann. Auch
wenn es die einzig richtige Maturitätsquote
nicht gibt, lässt sich doch der Zusammenhang zwischen den kantonalen Maturitätsquoten und dem Studienerfolg belegen.
Kantone mit hohen Maturitätsquoten erlauben deutlich mehr Schülerinnen und
Schülern den Zutritt zum Gymnasium, die
gemessen an den Pisa-Testergebnissen nicht
wirklich über eine genügende schulische
Vorbereitung verfügen. Und trotz teilweise
sehr hoher Abbruchquoten an den Gymnasien zeigten sowohl die Evaluation der Maturität als auch neuere Untersuchungen
zum Studienabbruch an Schweizer Universitäten,1 dass in Kantonen mit hohen Maturitätsquoten Maturanden sowohl schlechtere Leistungen zum Zeitpunkt der Maturität
ausweisen, wie auch einem höheren Risiko
des Studienabbruchs an der Hochschule unterliegen. Will man den prüfungsfreien Zugang zu den Hochschulen nicht durch Beschränkungen bei den Maturitätsquoten
sichern, ist vor allem dafür zu sorgen, dass
alle Maturanden die Mindeststandards bei
den Kompetenzen erreichen und somit von
einer wirklichen – und nicht nur einer theoretischen – Studierfähigkeit ausgegangen
werden kann.
46 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Ausser zu quantitativen und qualitativen
Zielen bei der Ausbildung äusserten sich
Bund und Kantone auch zur Rolle des Bildungswesens bei der Linderung des Fachkräftemangels insbesondere an Absolventen
eines Studiums in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und
Technik (Mint). Die Detailanalysen des Bildungsberichtes zeigen deutlich, dass vor allem die Wahl eines Studienfachs im MintBereich stark durch die Schwerpunktwahl
am Gymnasium vorgeprägt ist. Wer den naturwissenschaftlichen und mathematischen
Schwerpunkt am Gymnasium gewählt hat,
studiert mit grosser Wahrscheinlichkeit ein
Mint-Fach oder Medizin; hingegen kommen
nur wenige Studierende von Mint-Fächern
aus anderen Schwerpunkten. Da im Durchschnitt nur rund ein Fünftel der Gymnasiasten den Mint-Schwerpunkt wählen, ist das
Potenzial für Studierende in einem MintFach begrenzt.
Weiter fällt bei der Betrachtung auf, dass
die Schwerpunktwahl an den Gymnasien
von Kanton zu Kanton recht grosse Unterschiede aufweist. So wählen beispielsweise
im Kanton Zürich praktisch die Hälfte der
Gymnasiasten einen sprachlichen Schwerpunkt, während dies im Kanton Bern nur
gerade ein Fünftel tun. Nur mit unterschiedlichen Präferenzen der Maturanden sind so
grosse Unterschiede schwer zu erklären; sie
müssen auch durch die unterschiedlichen
Angebote zustande kommen (angebotsinduzierte Nachfrage). Für die Bildungspolitik
wiederum bedeutet dies, dass sie über ihre
Angebotssteuerung selber einen entscheidenden Einfluss auf die Studienfachwahl hat
und somit den Fachkräftemangel willentlich
oder unwillentlich beeinflusst.
Akademische Karriere lohnt sich für
inländische Forschende wenig
Ein spezifischer Aspekt des Fachkräftemangels wurde mit dem fünften bildungspolitischen Ziel angesprochen. Es besteht darin,
die Attraktivität für eine akademische Karriere an universitären Hochschulen nachhaltig
zu steigern. Damit ist gemeint, dass es um die
Attraktivität einer akademischen Karriere –
und damit zuallererst eines Doktorats – für
hiesige Studierende geht und nicht etwa um
die Attraktivität einer Professur an einer
Schweizer Universität für ausländische Akademiker. Betrachtet man die monetären Aussichten für Studierende, die eine akademische
Karriere wählen, zeigt sich, dass sie nicht nur
in der Zeitperiode des Verfassens der Dissertation – meistens wegen Teilzeitbeschäftigung
Spotlight
Grafik 3
Löhne von Universitätsabsolventen mit akademischer und nicht­akademischer Laufbahn, 2011
Akademische Laufbahn
Nicht-akademische Laufbahn
CHF
180000
160000
140000
120000
100000
80000
60000
40000
20000
0
Absolventen des 2. Zyklus,
1 Jahr nach Abschluss
Absolventen des 3. Zyklus,
1 Jahr nach Abschluss
Anmerkungen: Die horizontale Linie stellt den Medianlohn
dar. Der Kasten umfasst die Löhne vom 1. bis zum 3. Quartil
(25% bis 75%). Der untere Strich endet beim ersten Dezil
(10% tiefste Löhne) und der obere Strich beim obersten
Dezil (10% höchste Löhne). 2. Zyklus: Master/Lizenziat,
3. Zyklus: Doktorat. Die Bruttolöhne für Absolventen des
3. Zyklus sind auf eine Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet.
Kasten 4
Literatur
− Wolter, Stefan C., Kull, Miriam (2007):
Bildungsbericht 2006 – Grundlagen für
die Systemsteuerung. In: Die Volkswirtschaft 1/2, S. 15–18.
− Wolter, Stefan C. (2010): Bildung in der
Schweiz unter der Lupe. In: Die Volkswirtschaft 3/2010, S. 54−57.
− Wolter, Stefan C., Diem, Andrea, Messer,
Dolores (2013): Studienabbrüche an
Schweizer Universitäten. Aarau: SKBF
(Staff Paper Nr. 11).
Absolventen des 3. Zyklus,
5 Jahre nach Abschluss
Quelle: Absolventenbefragung; Berechnungen SKBF / Die Volkswirtschaft
an der Universität – deutlich weniger verdienen: Ihr Jahreslohn beträgt auch noch fünf
Jahre nach Abfassen der Dissertation im Median rund 20 000 Franken weniger, verbunden mit einem grossen Risiko nach unten.
Die Faktoren, welche diese Differenz erklären, sind einerseits die häufig noch befristeten, weil projektgebundenen Arbeitsverträge
(Habilitation, Assistenzprofessur ohne Tenure usw.), eine grössere Wahrscheinlichkeit,
die akademische Karriere im Ausland mit tiefen Löhnen fortsetzen zu müssen, und der
Umstand, dass Karrieren ausserhalb der Universität häufiger mit hierarchischen Verantwortlichkeiten einhergehen, die sich dort positiv auf den Lohn auswirken.
Die Lohndaten zeigen also, dass eine akademische Karriere nicht nur während der Dissertationsphase mit Lohnverzicht verbunden
ist (dies könnte noch als Investition in bessere
Erwerbsaussichten verstanden werden), sondern auch längere Zeit darüber hinaus. Angesichts dieser Situation ist es offensichtlich, warum eine akademische Karriere an Schweizer
Universitäten eher für ausländische Akademiker attraktiv ist als für Schweizer Studierende.
Bildungspolitische Ziele:
Ein laufender Prozess
Der Bildungsbericht 2014 ist der erste Bildungsbericht nach einem vollständigen Monitoring-Zyklus. Gestützt auf die Erkennt-
47 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
nisse der Bestandsaufnahme von 2010
einigten sich Bund und Kantone auf gemeinsame bildungspolitische Ziele, deren Erreichungsgrad nun wieder evaluiert worden ist.
Für einige der Ziele war allerdings eine
Überprüfung nicht möglich, weil dafür notwendige Handlungsschritte noch ausstehen.
Trotzdem wird schon heute deutlich, dass eine periodische Berichterstattung notwendig
und zweckdienlich ist. Denn sie zeigt nicht
nur, ob die mit der Zielsetzung verbundenen
Änderungen oder Verbesserungen eingetreten sind und das Ziel als erreicht gelten kann,
sondern auch, ob sich in der Zwischenzeit
neue Problemfelder aufgetan haben, die eine
Adjustierung bei den bildungspolitischen
Zielen selbst erfordern. Aufgrund der Erkenntnisse des Bildungsberichtes 2014 lässt
sich verkürzt schlussfolgern, dass die 2011
beschlossenen Ziele immer noch die wichtigsten Baustellen des schweizerischen Bildungswesens darstellen, und dass die Zielerreichung bei nahezu all diesen Bereichen

noch ein laufender Prozess ist.
Spotlight
Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung:
Die Schweiz setzt die revidierten Gafi­Empfehlungen um
Die Schweiz misst dem Erhalt ei­
nes integren Finanzplatzes grosse
Bedeutung bei. Sie tut das Erfor­
derliche, um zu verhindern, dass
dieser für kriminelle Zwecke
missbraucht wird. Die internatio­
nalen Standards für die Bekämp­
fung der Geldwäscherei und der
Terrorismusfinanzierung von
1989 waren in den letzten Jahren
Gegenstand einer tiefgreifenden
Revision, die 2012 abgeschlossen
wurde. Während das Schweizer
Recht die revidierten Standards
bereits weitgehend umsetzt, sind
gewisse Anpassungen nötig, um
die Standards effektiver zu erfül­
len und die Geldwäschereibe­
Die revidierten Gafi-Empfehlungen sehen für alle betroffenen Bereiche Massnahmen vor, die dem Risiko der GeldwäFoto: Keystone
scherei und der Terrorismusfinanzierung angepasst sind.
kämpfung weiter zu verstärken.
Der Bundesrat hat eine entspre­
chende Botschaft verabschiedet.
Die alten internationalen Standards zur
Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stammten aus dem Jahr
1989. Sie bedurften somit einer tiefgreifenden Revision. Im Februar 2012 präsentierte
die Groupe d’action financière (Gafi) den
Mitgliedern ihre neuen Empfehlungen.
Die Schweiz hat im Laufe der vergangenen Jahrzehnte schrittweise ein solides und
umfassendes System zur Bekämpfung der
Geldwäscherei errichtet, das präventive
und repressive Massnahmen verbindet. Obwohl die schweizerische Gesetzgebung be-
Kasten 1
Die Groupe d’action financière
Die Groupe d’action financière (Gafi) ist
das wichtigste internationale Gremium für die
Zusammenarbeit gegen die Geldwäscherei,
die Terrorismusfinanzierung und neu die Finanzierung von Massenvernichtungswaffen.
Die Hauptaufgabe der 1989 in Paris gegründeten Organisation ist es, Methoden der
Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung
und neu der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen zu identifizieren und die Politik
zur Bekämpfung dieser Phänomene auf internationaler Ebene zu vereinheitlichen.
Dr. Riccardo Sansonetti
Leiter Sektion Finanzkriminalität, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
SIF, Bern
Patricia Steck
Stv. Sektionsleiterin
Finanzkriminalität,
Staatssekretariat für
internationale Finanzfragen SIF, Bern
48 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
reits heute weitgehend im Einklang mit den
Vorgaben der Gafi steht, zeigen die neuen
Gafi-Standards und die im Jahre 2005 durch
die Gafi vorgenommene Länderprüfung auf,
dass noch Lücken bestehen, die Anpassungen erfordern. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 eine Botschaft über das neue
Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten
Empfehlungen der Gafi zuhanden des Parlaments übermittelt. Die Vorlage zielt darauf
ab, das Schweizer System an den internationalen Standard anzupassen und die Wirksamkeit des Dispositivs zur Bekämpfung der
Geldwäscherei zu verstärken. Die bundesrätliche Botschaft beinhaltet Änderungen zu
folgenden Punkten:
– Transparenz von juristischen Personen
und Inhaberaktien;
– Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person;
– Schwere Steuerdelikte als Vortaten zur
Geldwäscherei;
– Politisch exponierte Personen;
– Vorschriften über die Barzahlung bei
Fahrnis- sowie bei Grundstückkäufen;
– Kompetenzen der Meldestelle für Geldwäscherei;
Spotlight
– Gezielte Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung.
Die Änderungen sollten bis zur nächsten
Gafi-Evaluation 2015 umgesetzt worden sein.
Transparenz von juristischen Personen
und Inhaberaktien
Kasten 2
Nationale Risikoanalyse
Die Revision der Gafi-Standards 2012 bedeutete einen Paradigmenwechsel auf internationaler Ebene. Die Länder müssen nun ihre
Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken systematisch bewerten und auf
dieser Basis Massnahmen treffen, um diese
Risiken wirksam zu vermindern.a Die Umsetzung der internationalen Standards muss
durch eine periodische Bewertung aller Risiken auf nationaler Ebene begleitet werden.
Der Bundesrat hat zu diesem Zweck die Koordination innerhalb der Bundesverwaltung im
Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verstärkt und eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Federführung des Eidgenössischen Finanzdepartements geschaffen. Die
nationale Risikoanalyse wird es der Schweiz
erlauben, ihr Dispositiv zu optimieren, indem
es in den Bereichen, in denen das Risiko als
hoch erachtet wird, ausgebaut und in Bereichen mit geringerem Risiko gelockert wird.
Die von der Arbeitsgruppe durchgeführten
Analysen werden die Bemühungen der Finanzintermediäre bei der Risikobewertung unterstützen.
a Empfehlung 1 der Gafi; vgl. www.fatf-gafi.org,
Key Content: Fatf Recommendations.
1 Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei
und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor
(Geldwäschereigesetz, SR 955.0).
2 Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht
(SR 313.0).
3 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
(SR 642.11).
4 Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten
Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14).
Die im Bereich der Transparenz von juristischen Personen vorgesehenen Massnahmen
regeln einerseits die neuen Pflichten, die sich
aus der Revision der Gafi-Standards ableiten,
und andererseits die Mängel, die bei der letzten Evaluation festgestellt wurden. Die revidierten Standards verlangen von der Schweiz
insbesondere, dass sie hinsichtlich der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
von juristischen Personen und in Bezug auf
die Transparenz nicht börsenkotierter Gesellschaften mit Inhaberaktien aktiv werden
muss. In der Frage der Inhaberaktien sind
auch die Vorgaben des Global Forum on
Transparency and Exchange of Information for
Tax Purposes zu erfüllen, welche die Identifizierung der einzelnen Aktieninhaber vorschreiben.
Die vorgeschlagene gesetzliche Lösung bietet den Gesellschaften mit Inhaberaktien die
Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten:
– Meldung des Aktionärs an die Gesellschaft betreffend seiner Identität; ab einer
Beteiligung von 25% des Kapitals oder
der Stimmen: Meldung der Identität der
wirtschaftlich Berechtigten;
– Meldung des Aktionärs an einen Finanzintermediär gemäss Definition des Geldwäschereigesetzes (GwG1);
– erleichterte Umwandlung von Inhaber- in
Namenaktien;
– Ausgabe der Inhaberaktien in Form von
Bucheffekten. In diesem Fall muss die
zentrale Verwahrungsstelle der Aktien
von der Gesellschaft bezeichnet worden
sein, und sie muss auf die Identifikationsdaten zugreifen können, die vom
Finanzintermediär, der die Identifizierung des Aktionärs vorgenommen hat,
erhoben wurden.
Die Meldepflicht der Identität der wirtschaftlich Berechtigten ab einer Beteiligung
von 25% gilt auch für Namenaktionäre von
nicht börsenkotierten Gesellschaften und für
Teilhaber von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Schliesslich wird die
Eintragungspflicht von Stiftungen in das
Handelsregister mit einer Änderung des Zivilgesetzbuchs auf alle Stiftungen – einschliesslich der Familien- und der kirchlichen Stiftungen ausgeweitet.
49 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Feststellung der wirtschaftlich
berechtigten Person
Die Gafi-Empfehlungen schreiben vor,
dass der Finanzintermediär die Identität der
wirtschaftlich Berechtigten einer Geschäftsbeziehung systematisch identifizieren und
anhand eines risikobasierten Ansatzes überprüfen muss. Diese Erfordernis ist zwar
nicht formell im GwG verankert, wird jedoch in der Schweiz im Prinzip schon seit
langem anerkannt und angewendet. Der
Gesetzesentwurf enthält deshalb eine Anpassung des GwG, mit der die formelle
Identifikationspflicht der wirtschaftlich Berechtigten von nicht börsenkotierten Gesellschaften oder von Tochtergesellschaften solcher Firmen eingeführt wird. Ferner schlägt
der Entwurf in Ergänzung zu den geltenden
Bestimmungen die Einführung abgestufter
Sorgfaltspflichten bei der Identifizierung
der wirtschaftlich berechtigten Personen
von operativen Gesellschaften vor.
Schwere Steuerdelikte als Vortaten
zur Geldwäscherei
Die Gafi hat die Liste der Straftaten, die
zwingend Vortaten zur Geldwäscherei darstellen, mit «Steuerdelikten im Bereich der
direkten und indirekten Steuern» ergänzt,
ohne sie jedoch näher zu definieren. Die
Staaten können sich darauf beschränken, nur
die nach innerstaatlichem Recht als schwer
geltenden Straftaten in ihr Recht aufzunehmen. In der Schweiz waren das bis zur Ausarbeitung dieser Vorlage die Verbrechen im
Sinne des Strafgesetzbuches.
Bei den indirekten Steuern sieht der Gesetzesentwurf vor, den Anwendungsbereich von
Artikel 14 Absatz 4 VStrR2, der einen Verbrechenstatbestand umschreibt, so auszuweiten,
dass nicht nur der grenzüberschreitende Warenverkehr, sondern auch andere vom Bund
erhobene Steuern erfasst werden. Das betrifft
namentlich die Mehrwertsteuer auf Lieferungen im Inland und auf Dienstleistungen
sowie die Verrechnungssteuer.
Bei den direkten Steuern schlägt der Gesetzesentwurf eine Änderung des im Strafgesetzbuch enthaltenen Ansatzes betreffend
Vortaten zur Geldwäscherei vor, anstatt einen Verbrechenstatbestand in der Steuergesetzgebung zu verankern. Neu sollen nicht
nur die Verbrechen, sondern auch der Steuerbetrug nach Artikel 186 DBG3 oder nach
Artikel 59 StHG4, bei dem es sich um Vergehen handelt, als Vortat zur Geldwäscherei
gelten, sofern die hinterzogenen Steuern
200 000 Franken pro Steuerperiode übersteigen. Dieser Vorschlag hat den Vorteil, auf
dem aktuellen Steuerstrafrecht zu beruhen
Spotlight
und dessen Revision nicht zu präjudizieren.
Dies steht im Gegensatz zum Vorschlag, der
in Vernehmlassung gegangen war. So bleiben
beide Vorlagen vollständig voneinander getrennt. Mit der Festlegung eines Schwellenwerts von über 200 000 Franken an hinterzogenen Steuern soll zum einen die neue Vortat
auf schwere Fälle begrenzt und zum andern
verhindert werden, dass die Meldestelle für
Geldwäscherei mit Verdachtsmeldungen zu
Bagatellfällen überschwemmt wird. Der
Schwellenwert ist angemessen. Die Schädigung des Gemeinwesens an Vermögenswerten, die er darstellt, ist gross genug, um die
Einstufung als Geldwäschereivortat zu rechtfertigen.
Politisch exponierte Personen
Die Revision der Gafi-Empfehlungen
brachte – gestützt auf den risikobasierten
Ansatz – eine Identifikationspflicht der politisch exponierten Personen (PEP) mit sich.
Diese Identifikationspflicht bezieht sich sowohl auf inländische PEP wie auch auf Personen, die bei einer internationalen Organisation eine wichtige Funktion ausüben oder
ausgeübt haben (PEP von IO). Die Sorgfaltspflichten, die für alle Arten von politisch exponierten Personen gelten, betreffen auch
deren Familienangehörige und ihnen nahestehende Personen. Der Gesetzesentwurf
sieht daher vor, im GwG eine Definition der
inländischen PEP mit führenden öffentlichen Funktionen sowie der PEP von IO, die
unter die Grunddefinition der Gafi fallen,
hinzuzufügen. Er enthält die Einführung von
Sorgfaltsmassnahmen in Anwendung des risikobasierten Ansatzes für die zwei neu geschaffenen PEP-Kategorien. Letztere gelten –
im Gegensatz zu den ausländischen PEP –
nicht a priori als Geschäftsbeziehungen mit
erhöhtem Risiko.
Vorschriften über die Barzahlung bei
Fahrnis­ und Grundstückkäufen
Im Rahmen der letzten Evaluation der
Schweiz hat die Gafi festgestellt, dass bestimmte Berufsgattungen im Nichtfinanzsektor den Anforderungen zur Bekämpfung
der Geldwäscherei ungenügend unterstellt
sind. Zu diesen Berufsgattungen gehört auch
der Immobilienhandel. Verschiedene parlamentarische Vorstösse fordern die Unterstellung der Immobilienhändler und der Notare
unter das GwG. Anstatt diese beiden Berufsgattungen per se zu unterstellen, sieht der
Gesetzesentwurf vor, dass ein Finanzintermediär nach GwG beizuziehen ist, wenn bei
einem Grundstückkauf der Anteil einer Zahlung 100 000 Franken übersteigt. Diese Zah-
50 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
lungsmodalität ist im Kaufvertrag festzuhalten. Für Fahrniskäufe ist eine ähnliche Pflicht
ebenfalls vorgeschlagen.
Kompetenzen der Meldestelle für
Geldwäscherei
Schon die Änderung des GwG vom 21.
Juni 2013, die am 1. November 2013 in Kraft
getreten ist, räumte der Meldestelle für Geldwäscherei (Mros) neue Kompetenzen ein,
um bei den Finanzintermediären zusätzliche
Informationen einzuholen. Darin enthalten
ist auch die Befugnis, mit ausländischen Gegenstellen unter gewissen Bedingungen Finanzinformationen auszutauschen und die
Einzelheiten der Zusammenarbeit mit diesen
zu regeln. Um die Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems gemäss Gafi-Standards
zu erhöhen, sind nun zusätzliche Massnahmen vorgesehen.
Zur Erstellung qualitativ hochstehender
Analysen benötigt die Mros Zugang zu einem möglichst breiten Spektrum an finanziellen und administrativen Daten sowie zu
Informationen von Strafverfolgungsbehörden. Deshalb soll die interne Amtshilfe so
ausgestaltet werden, dass andere Bundes-,
Kantons- und Gemeindebehörden der Mros
auf Ersuchen hin alle Informationen liefern
müssen, die für die Analysen der Verdachtsmeldungen erforderlich sind.
Zudem soll die Meldestelle über ausreichend Zeit verfügen, um ihre Analysen zu
vertiefen. Zu diesem Zweck soll die im GwG
vorgesehene Vermögenssperre gelockert
werden. Die Vermögenssperre soll nicht
mehr durch die Verdachtsmeldung des Finanzintermediärs ausgelöst werden, sondern nur noch dann erfolgen, wenn die
Mros die Meldung an die zuständige Strafbehörde weiterleitet, nachdem sie den Fall
vertieft geprüft hat. Das Gesetz sieht eine
Frist von 30 Werktagen für die Analyse der
Verdachtsmeldungen durch die Mros vor.
Dies erlaubt eine eingehendere Analyse und
begrenzt gleichzeitig die Zeit, während der
ein Finanzintermediär die Geschäftsbeziehung, die Gegenstand einer Verdachtsmeldung ist, überwachen muss.
Im GwG wird ferner ein Mechanismus
eingeführt, um zu vermeiden, dass die Vermögenswerte, die Gegenstand einer Verdachtsmeldung sind, während der Analyse
aus der Schweiz abfliessen und eine allfällige
Beschlagnahme vereitelt wird. Der Finanzintermediär muss in einem solchen Fall die
Mros benachrichtigen und die Durchführung der Transaktion während fünf Tagen
aussetzen. Dasselbe gilt für Verdachtsfälle,
bei denen es um Terrorismusfinanzierung
geht.
Spotlight
Gezielte Finanzsanktionen im Zusam­
menhang mit Terrorismusfinanzierung
Hier geht es darum, im GwG ein formelles
Verfahren einzuführen, das den Umgang mit
ausländischen Listen durch die Bundesbehörden regelt und die Pflichten der Finanzintermediäre definiert, denen die Aufsichtsbehörden Daten zu im Ausland gelisteter Personen
und Organisationen übermittelt haben. Das
GwG sieht somit neu vor, dass an die Schweiz
gerichtete ausländische Listen von Personen
und Organisationen auf Erfüllung formaler
Minimalanforderungen hin geprüft werden.
Das Eidgenössische Finanzdepartement
(EFD) entscheidet nach Anhörung der interessierten Departemente über die Weiterleitung der Listen an die Aufsichtsbehörden
(d.h. die Finma und die Eidgenössische Spielbankenkommission).
Die Aufsichtsbehörden erhalten ihrerseits
neu die formelle Kompetenz, die Listen den
Finanzintermediären und den Selbstregulierungsorganisationen weiterzuleiten. Weiss der
Finanzintermediär aufgrund seiner Abklärungen oder besteht für ihn Grund zur Annahme, dass eine gelistete Person in eine Geschäftsbeziehung oder eine Transaktion
involviert ist, so hat er eine Verdachtsmeldung
zu erstatten. Bisher wird die Meldepflicht erst
bei einem begründeten Verdacht ausgelöst.
Die Neuerung dehnt die Meldepflicht somit
auf diejenigen Fälle aus, bei denen der Finanzintermediär aufgrund seiner Abklärungen
davon ausgehen muss, dass es sich bei der von
ihm identifizierten Person oder Organisation
um einen im Ausland gelisteten Terroristen
oder eine im Ausland gelistete terroristische

Organisation handelt.
Certificate of Advanced Studies
Foreign Affairs
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Course Start: 7 March 2014
ZHAW School of Management and Law – 8400 Winterthur
Building Competence. Crossing Borders.
Zürcher Fachhochschule
51 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Bild: keystone
www.fad.zhaw.ch
Spotlight
Freie Berufe in der Schweiz – niedrige Erwerbslosenquoten
trotz hoher Zuwanderung
Aufgrund des Personenfreizügig­
keitsabkommens mit den EU­ und
Efta­Staaten haben Freiberufler
wie Architekten, Anwälte und Ärz­
te seit 2002 erleichterten Zugang
zum Schweizer Arbeitsmarkt so­
wie Schweizer zu den betreffen­
den ausländischen Arbeitsmärk­
ten. Ein Bericht des Bundesrates
zu den freien Berufen in der
Schweiz zeigt nun, dass die
Beschäftigung seither stark ge­
wachsen ist. Eine sehr niedrige
Erwerbslosenquote und ein hohes
Lohnniveau legen jedoch die Ver­
mutung nahe, dass die Zunahme
der Migration in dieser Berufs­
gruppe eine grosse Nachfrage
Die Zuwanderung aus dem EU- und Efta-Raum in den freien Berufen ist vor allem im Bereich Technik hoch. In diesen
Foto: Keystone
Berufen – beispielsweise bei Architekten – ist deshalb auch ein moderater Lohndruck nachweisbar.
nach Fachkräften bedienen konn­
te, ohne stark auf die Erwerbsein­
kommen zu drücken. Beim Zugang
von Schweizer Freiberuflern zum
EU/Efta­Arbeitsmarkt gibt es
keine Anzeichen für eine Diskri­
minierung.
Freie Berufe zeichnen sich dadurch aus,
dass sie qualitativ hochstehende und grundlegende Dienstleistungen für eine Volkswirtschaft erbringen, die häufig einer staatlichen
Regulierung unterworfen sind und oft in
selbständiger Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Zu den freien Berufen zählen im Gesundheits- und Sozialbereich etwa Ärzte,
Apotheker oder auch Therapeuten. Im technischen Bereich sind es Berufe wie Architekten und Ingenieure und im rechtlichen und
wirtschaftlichen Bereich zum Beispiel
Rechtsanwälte, Revisoren und Treuhänder
Matthias Hausherr
Ressort Publikationen,
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern
52 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
(vgl. Kasten 1). Insgesamt arbeiten in der
Schweiz 9,3% der Erwerbsbevölkerung in
freien Berufen.
Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das
Postulat des Tessiner Nationalrats Ignazio
Cassis «Freie Berufe – Stellenwert in der
Volkswirtschaft», welches vom Nationalrat
im September 2012 überwiesen wurde. Der
Bericht legt die volkswirtschaftliche Bedeutung, die Herausforderungen bezüglich der
stärkeren Öffnung der Grenzen gegenüber
der EU und die Politik des Bundes betreffend
die freien Berufe dar.1
Ein besonderes Interesse an der Situation
der freien Berufe ergibt sich zum einen aus
der erheblichen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Berufsgruppen. Zum anderen
gelten für freie Berufe mit der notwendigen
Berufsanerkennung besondere Zugangsvoraussetzungen, welche die Qualität der erbrachten Dienstleistungen absichern sollen.
Damit verbunden stellt sich auch die Frage,
inwieweit der diskriminierungsfreie, gegenseitige Arbeitsmarktzugang zwischen der
Schweiz und der EU heute gewährleistet ist.
Der Bericht wurde vom Staatssekretariat für
Spotlight
Grafik 1
Anteil der Erwerbstätigena aus EU­/Efta­Staaten nach Berufsgruppe und Zuwanderungszeitpunkt
2002–2012
1992–2002
1982–1992
In %
16
14
12
10
8
6
Kasten 1
Definition der freien Berufe
Die Gruppe der freien Berufe ist sehr heterogen und nicht einheitlich bestimmbar. Oftmals werden sie mittels vier Merkmalen charakterisiert, die aber nicht auf alle freien Berufe zutreffen müssen:
1. Die dienstleistungserbringende Person
übt den Beruf selbständig und eigenverantwortlich aus, d.h. sie ist nicht einfach
austauschbar. Freie Berufe sind aber nicht
zu verwechseln mit gewerblicher Selbständigkeit. Mit rund 30% gibt es jedoch
überdurchschnittlich viele Selbständigerwerbende – vor allem in den Bereichen
Gesundheit &Soziales sowie Wirtschaft&
Recht
2. Es handelt sich um eine anspruchsvolle,
qualitativ hochstehende und zudem
intellektuelle Dienstleistung.
3. Die dienstleistungserbringende Person
verfügt über eine hohe berufliche Bildung.
Rund 84% verfügen über einen tertiären
Bildungsabschluss.
4. Die Ausübung des Berufes ist in der Regel
staatlich reglementiert – entweder auf
Bundesebene oder in mindestens einem
Kanton.
Für die Analyse wurden die folgenden
Berufe berücksichtigt:
– Technik: Architekten, Bauingenieure,
Informatikingenieure, Maschineningenieure, Elektroingenieure, übrige Ingenieure.
– Recht & Wirtschaft: Rechtsanwälte, Notare,
Bücherexperten, Revisoren, Treuhänder,
Steuerberater, übrige Dienstleistungskaufleute (Wirtschafts-, Unternehmens-,
Finanzberater usw.).
– Gesundheit & Soziales: Psychologen, Ärzte,
Apotheker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Nichtärztliche Psychotherapeuten,
Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, übrige
Berufe der Therapie und der medizinischen
Technik, Sonderschullehrer, Heilpädagogen.
1 Vgl. www.news.admin.ch, «Stellenwert der freien Berufe
in der Schweiz», Medienmitteilung vom 15.1.2014.
2 Die Auswertungen wurden auf einem gepoolten Datensatz der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2010–
2012 gemacht. Durch Zusammenlegen der drei Datensätze konnte die notwendige Anzahl Beobachtungen
für aussagekräftige statistische Auswertungen erzielt
werden.
4
2
0
Technik
Recht & Wirtschaft
Gesundheit & Soziales
Total freie Berufe
Alle Berufe
a Gemessen am Total der Erwerbstätigen 2010−2012 (ohne Lernende).
Quelle: BFS/SAKE (Auswertung durch SECO) / Die Volkswirtschaft
Wirtschaft (Seco) und dem Staatssekretariat
für Bildung und Wissenschaft (SBFI) unter
Mitwirkung weiterer Bundesstellen verfasst.
Aus Grafik 1 geht zusätzlich hervor, dass
die Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum
für das Beschäftigungswachstum in der
Schweiz in den letzten zehn Jahren stark an
Bedeutung gewann. Personen, die vor Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit im
Zeitraum 1992–2002 aus einem EU/EftaStaat in die Schweiz zugewandert waren,
machten bei freien Berufen 3,9% und über
alle Berufe hinweg lediglich 2,8% der Erwerbstätigen in der Schweiz aus. In den Jahren seit 2002 lagen die Anteile rund drei Mal
so hoch.
Die verstärkte Zuwanderung unter der
Personenfreizügigkeit ging auch mit einem
überdurchschnittlichen Wachstum der Erwerbstätigkeit einher. Dies gilt für die freien
Berufe ganz speziell: Während die Zahl der
Erwerbstätigen zwischen 2003 und 2012 um
insgesamt 1,2% pro Jahr zulegte, lag der
jährliche Zuwachs in freien Berufen bei
2,6%. Rund die Hälfte dieses starken Zuwachses ging auf die Zuwanderung aus dem
EU/Efta-Raum zurück.
Die aktuell hohe Zuwanderung in den
freien Berufen entspricht dem allgemeinen
Trend einer stärkeren Zuwanderung von
hochqualifizierten Fachkräften. Der erleichterte Zugang zum EU/Efta-Arbeitsmarkt
wirkte dem Fachkräftemangel entgegen und
ermöglichte der Schweizer Wirtschaft während den letzten gut zehn Jahren ein gegenüber den 1990er-Jahren überdurchschnittlich
starkes Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum.
Überdurchschnittliche Zuwanderung
in freien Berufen
Die Zuwanderung aus den EU- und EftaStaaten der letzten elf Jahre über alle Berufe
hinweg überstieg die ursprünglichen Erwartungen in quantitativer Hinsicht relativ deutlich. Hinsichtlich der Qualifikationen der
Zuwanderer wurden die Erwartungen hingegen weitgehend erfüllt. So wanderten in den
letzten Jahren mehrheitlich gut qualifizierte
Fachkräfte aus dem EU/Efta-Raum ein. Wie
der vorliegende Bericht erstmals dokumentiert, galt dies im Speziellen auch für Erwerbstätige in freien Berufen.
Wie Grafik 1 zeigt, lag die relative Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum seit 2002 in
den freien Berufen weit höher als in den
übrigen Berufen.2 12,5% der in freien Berufen Beschäftigten sind im Zeitraum zwischen
2002–2012 aus EU/Efta-Staaten in die
Schweiz zugewandert. Besonders hoch lag
der Anteil neu Zugewanderter mit 14,2% im
technischen Bereich, gefolgt vom Gesundheits- und Sozialbereich mit 11,3% und dem
Bereich Recht & Wirtschaft mit 11,1%. Über
alle Berufe hinweg lag der Anteil der Beschäftigten, die zwischen 2002 und 2012 aus EU/
Efta-Staaten eingewandert sind, mit 7,6%
zwar ebenfalls hoch, jedoch deutlich unter
jenem in freien Berufen.
53 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Spotlight
Zwischen 2002 und 2012 wurden 251 Anerkennungsgesuche für medizinische Diplome von
Schweizern in der EU gestellt, wovon kein
einziges abgelehnt wurde.
Foto: Keystone
Hohe Erwerbseinkommen in den
freien Berufen
Das hohe Qualifikationsniveau und die
überdurchschnittlichen Erwerbseinkommen
in freien Berufen deuten bereits auf die wirtschaftliche Bedeutung hin, welche die freien
Berufe und die Zuwanderung für die Schweizer Volkswirtschaft haben.
Nimmt man den durchschnittlichen Stundenlohn als ein mögliches Mass für die wirtschaftliche Bedeutung einer beruflichen Tätigkeit, zeigt sich, dass dieser bei den freien
Berufen mit 57.90 Franken deutlich höher
liegt als der Durchschnitt in den übrigen Berufen (39.00 Franken). Die Lohnsumme aller
Erwerbstätigen in freien Berufen liegt bei
rund 14%. Im Vergleich dazu liegt der Anteil
Freiberufler an der Erwerbsbevölkerung bei
lediglich 9,3%.
Tiefe Erwerbslosenquote und kaum
Verdrängungseffekte
Der Bericht geht auch der Frage nach, inwieweit in der Arbeitsmarktentwicklung in
freien Berufen Anzeichen für eine Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte oder für
einen migrationsbedingten Druck auf die
Erwerbseinkommen zu erkennen sind.
Zunächst darf man diesbezüglich feststellen, dass die Erwerbslosenquote für alle freien Berufe in der Periode 2010–2012 mit
1,8% deutlich unter dem Durchschnitt aller
übrigen Berufe (4,3%) lag.3 Am höchsten lag
die Quote mit durchschnittlich 2,8% bei den
freien Berufen im Bereich Recht & Wirtschaft. Im Bereich Technik, welcher die
54 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
stärkste Zuwanderung verzeichnete, lag die
Erwerbslosenquote dagegen bei tiefen 1,8%.
Theoretisch ist es trotz einer niedrigen
Erwerbslosenquote und einer zunehmenden Beschäftigung in freien Berufen möglich, dass aufgrund des Freizügigkeitsabkommens gewisse Verdrängungseffekte für
die Wohnbevölkerung auftreten können.
Dies könnte sich zum Beispiel in einem
Rückgang der Beschäftigung oder einer ansteigenden Arbeitslosigkeit der ansässigen
Bevölkerung niederschlagen. Eine neuere
Studie für die Schweiz4 identifiziert denn
auch leicht negative Verdrängungseffekte
gerade für die Gruppe der in der Schweiz
geborenen, hochqualifizierten Arbeitskräfte – eine Beschäftigtengruppe, wie sie ebenfalls für die freien Berufe charakteristisch
ist. Inwieweit dieses Ergebnis auf freie Berufe direkt übertragbar ist, lässt der Bericht
allerdings offen. Aufgrund der deskriptiven
Analysen zu den freien Berufen kommt er
jedoch zum Schluss, dass Angehörige freier
Berufe in der Schweiz in den letzten Jahren
– trotz starker Zuwanderung – unverändert
eine überdurchschnittlich gute Arbeitsmarktsituation vorfanden.
Moderater Lohndruck in
technischen Berufen
Da die meisten Freiberufler ein hohes
Qualifikationsniveau aufweisen und häufig
selbständig erwerbend sind, fallen sie nicht
in den Fokus der Flankierenden Massnahmen, die Druck auf Lohn und Arbeitsbedingungen verhindern sollen. Trotzdem gibt der
Bericht Hinweise darauf, dass auch ohne die-
Spotlight
se Massnahmen kein substanzieller Druck
auf die Löhne zu beobachten ist.
Dies ergibt eine Schätzung der Lohndifferenzen zwischen in der Schweiz Ansässigen
und nach Juni 2002 Zugewanderten über alle
freien Berufe hinweg. Laut dieser Schätzung
haben die neu zugewanderten Erwerbstätigen einen um rund 0,4% niedrigeren Stundenlohn. Die Lohndaten wurden zuvor – der
Vergleichbarkeit wegen – um beobachtbare
lohnbestimmende Charakteristiken wie Alter, Anzahl Jahre der Betriebszugehörigkeit,
Ausbildung, Berufsart sowie Geschlecht neutralisiert, damit der gemessene Unterschied
nur mehr auf eine Zuwanderung aus dem
Ausland nach 2002 zurückzuführen ist. Vor
allem in den technischen Berufen fällt dabei
auf, dass in diesem Zeitraum Zugewanderte
rund 3,6% niedrigere Löhne aufweisen als
ansässige Erwerbstätige, womit ein gewisser
Druck auf die Lohnentwicklung verbunden
sein könnte. In den Bereichen Recht & Wirtschaft sowie Gesundheit & Soziales liegen die
Löhne von Zugewanderten dagegen um 2%
über jenen von Ansässigen.
Insgesamt deuten die Arbeitsmarktanalysen im Bericht darauf hin, dass die Zuwanderung in die freien Berufe in erster Linie
durch eine starke Nachfrage der Schweizer
Wirtschaft bedingt war. Die Arbeitsmarktsituation blieb in den freien Berufen sehr gut.
Die Anzeichen für einen moderaten Lohndruck im technischen Bereich der freien Berufe könnte dahingehend gedeutet werden,
dass mit der Personenfreizügigkeit der Fachkräftemangel in diesem Bereich tendenziell
vermindert und somit die Knappheitsrenten
geschmälert wurden.
Guter Zugang für Schweizer Freiberufler
zum EU­Arbeitsmarkt
3 Definition nach International Labour Organisation
(ILO): www.bfs.admin.ch, Themen, 3. Arbeit und Erwerb,
Arbeitslosigkeit, offene Stellen – Detaillierte Daten,
Erwerbslosenstatistik gemäss ILO.
4 Lalive, Rafael; Josef Zweimüller und Sandro Favre
(2013): Verdrängungseffekte auf dem Schweizer
Arbeitsmarkt bleiben gering, in: Die Volkswirtschaft
6-2013. Bern.
5 Die Statistk der EU umfasst nur Berufe, die der Richtlinie
2005/36/EG unterstehen. Diese überlässt es den Ländern zu entscheiden, ob sie eine Registrierung oder eine
Prüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation verlangen wollen oder nicht. Die tatsächliche Mobilität von
Schweizer Arbeitskräften im Ausland wird daher durch
die Anerkennungszahlen unterschätzt.
6 Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen
und Anwälte (BGFA); Bundesgesetz über die Zulassung
und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren
(RAG); Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) und Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyBG). In Erarbeitung: Bundesgesetz über die
Gesundheitsberufe (GesBG).
Der Verband freier Berufe hat in der Vergangenheit des Öfteren Probleme beim Zugang zum Arbeitsmarkt der EU beklagt. Das
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und
Innovation (SBFI) hat aus diesem Grund
zwischen 2005 und 2009 eine Befragung von
Schweizer Bürgern durchgeführt, die beim
SBFI eine Bescheinigung anforderten, um ihre Berufsqualifikation in der EU anerkennen
zu lassen. Die Rückmeldungen waren beinahe alle positiv.
Die EU erhebt im Rahmen des FZA auch
Daten über die gegenseitige Anerkennung
von Diplomen. Diese Statistiken bestätigen
das Bild aus den Umfragen im Wesentlichen.
Zwischen 2002 und 2012 wurden von
Schweizerinnen und Schweizern insgesamt
251 Anerkennungsgesuche für medizinische
Diplome gestellt, wovon kein einziges abgelehnt wurde. Von 190 Architekten erhielten
55 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
lediglich 3% einen Negativentscheid.5 Es gibt
somit keine Anzeichen für eine Diskriminierung bei der Anerkennung von Schweizer
Berufsabschlüssen in den EU/Efta-Staaten.
Allerdings lag die Zahl der Berufsanerkennungen von Schweizern in der EU deutlich tiefer als jene von Zuwanderern in die
Schweiz. Der Grund dafür ist das im europäischen Vergleich hohe Einkommens- und
Wohlstandsniveau in der Schweiz und die in
den letzten Jahren teilweise sehr schwierige
wirtschaftliche Lage in zahlreichen EU-Staaten.
Internationale und interkantonale
Freizügigkeit sicherstellen
Es ist ein Merkmal freier Berufe, dass sie
häufig besonderen staatlichen Regulierungen
unterstehen. Diese Regulierungen verfolgen
– z.B. im Falle der staatlichen Anerkennung
von Berufsabschlüssen in freien Berufen –
das Ziel, öffentliche Güter wie Sicherheit und
Gesundheit bereitzustellen. Sie können auch
dazu dienen, Informationsasymmetrien abzubauen – so etwa bei anspruchsvollen
Dienstleistungen, deren Qualität für die
Kunden schwer einschätzbar ist. Sofern freie
Berufe durch Gesetzesvorhaben des Bundes
in besonderem Masse betroffen sind, werden
die Auswirkungen auf diese Berufsgruppen
im Rahmen der so genannten Regulierungsfolgenabschätzung jeweils vertieft analysiert.
In verschiedenen Gesetzgebungsprojekten
wurden in den letzten Jahren kantonale Regelungen mit Bezug zu freien Berufen durch
solche auf Bundesebene ersetzt.6 Damit
konnten einerseits Wettbewerbshindernisse
im Schweizer Binnenmarkt abgebaut werden, wie dies mit dem Binnenmarktgesetz
(BGBM) angestrebt wird. Gleichzeitig wurden gute Bedingungen zur Umsetzung der
Personenfreizügigkeit mit den EU/Efta-Staaten geschaffen. Der Wettbewerb soll mit dazu
beitragen, die Versorgung mit qualitativ
hochstehenden Dienstleistungen zu gewährleisten und damit den positiven Beitrag freier
Berufe zur Schweizer Wirtschaftsleistung

noch weiter zu stärken.
Dossier
Referenzzinssätze und ­preise im Fokus internationaler
Regulierungsinitiativen
Manipulationen der Referenzzins­
sätze Libor und Euribor zwischen
2005 bis 2009 und jüngst auch
mögliche Manipulationen in der
Festlegung von Devisen­, Silber­
und Goldpreisen haben das Ver­
trauen in Finanzmarkt­Bench­
marks untergraben. Um die Integ­
rität von Benchmarks wiederher­
zustellen und ihre Vielfalt zu för­
dern, sind in Reaktion auf diese
Vorkommnisse auf internationaler
Ebene regulatorische Initiativen
ergriffen worden, die sich auch
auf den Schweizer Finanzplatz
auswirken können.
Mit dem Wheatley Review wollte die britische Finanzmarktaufsicht das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Benchmarks
Foto: Keystone
nach dem Libor-Skandal wiederherstellen.
Dr. Franziska Löw
Stv. Leiterin Währung und
Finanzstabilität, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
SIF, Bern
Cristina Crameri
Währung und Finanzstabilität, Staatssekretariat
für internationale Finanzfragen SIF, Bern
Über Jahre hinweg haben Banken Referenzzinsen – wie London Interbank Offered
Rate (Libor) und Euro Interbank Offered Rate
(Euribor) – zu ihren Gunsten und zum
Nachteil von anderen Finanzinstituten, Unternehmen und Anlegern manipuliert. Die
Dimension des Skandals lässt sich anhand
der Höhe der verhängten Bussen verschiedener Aufsichtsbehörden und Wettbewerbskommissionen erahnen. So verurteilte die
EU-Wettbewerbskommission im Dezember
2013 die Deutsche Bank, die Royal Bank of
Scotland, die Société Generale, Citigroup, JPMorgan Chase und RP Martin zu einer Rekordzahlung von insgesamt 1,71 Mrd. Euro.
Aufgrund ihrer Kooperation bei der Aufklärung der Verfehlungen wurden die Bussen
für Barclays in der Höhe von 690 Mio. Euro
und für die UBS in der Höhe von 2,5 Mrd.
Euro erlassen. Barclays und die UBS schlossen jedoch bereits im Vorfeld Vergleiche in
zwei- oder dreistelligen Millionenbeträgen
ab, u. a. mit der britischen Finanzmarktaufsicht1, dem US-Justizministerium und der
amerikanischen Derivate-Aufsicht2.
Im Nachgang zur Libor-Affäre sind auch
andere Arten von Benchmarks unter den
58 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Verdacht der Marktmanipulation geraten.
Zurzeit untersuchen verschiedene Aufsichtsund Wettbewerbsbehörden die Vorgehensweisen internationaler Finanzinstitute bei
der Festlegung von Swapszinssätzen und
Währungskursen sowie von Gold-, Silberund Erdölpreisen. Es besteht der Verdacht
auf Insidergeschäfte und mögliche Absprachen. Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat im Oktober 2013
in enger Koordination mit ausländischen Behörden eine Untersuchung gegen mehrere
Schweizer Finanzinstitute wegen möglicher
Manipulationen von Fremdwährungskursen
bekanntgegeben.
Benchmarks sind anfällig für
Manipulationen
Benchmarks sind Preise, Schätzungen,
Kurse, Indizes oder Werte, die bei Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) oder -kontrakten (z.B. Darlehen) als Referenz dienen:
– zur Festlegung des zu zahlenden Zinses;
– zur Festlegung des Preises, zu dem ein
Finanzinstrument gekauft, verkauft oder
gehandelt wird;
Dossier
Grafik 1
Bestimmungsprozess eines Benchmarks
Kontributor
Kontributor
Daten
Daten
Administrator
Benchmark
Nutzer
Berechnungsmethode
Kontributor
Daten
Erklärung: Kontributoren (z. B. Kreditinstitute,
Rohstoffhändler, Versicherer oder andere Firmen) liefern
Daten über den abzubildenden Markt. Daraus bestimmt
der Administrator mit Hilfe einer Formel bzw. Berechnungsmethode den Benchmark. Dieser dient den Nutzern (z. B.
Emittenten, Eigentümern eines Finanzinstruments oder
Vertragsparteien eines Finanzkontrakts ) als Referenz.
Quelle: Löw, Crameri / Die Volkswirtschaft
– zur Messung der Leistung eines Finanzinstruments oder Portfolios.
Kasten 1
Beispiele von Benchmarks
– Zinssätze: Libor, Euribor, Tibor, TOIS Fixing;
– Preisfestlegung: Argus Sour Crude Index
(Rohstoffhandel), ISDAFix (Derivate),
London Fix (Devisenhandel);
– Performance: SMI, Eurostoxx 50.
1 Die Busse verhängte die Financial Services Authority
(FSA), die Vorgängerbehörde der Financial Conduct
Authority (FCA).
2 Commodity Futures Trading Commission (CFTC).
3 Vgl. The Wheatley Review of Libor: Final Report, FSA,
28. September 2012.
4 Die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und
Schwellenlänger (G20) ist ein seit 1999 bestehender
informeller Zusammenschluss aus 19 Staaten und der
Europäischen Union.
5 Das Financial Stability Board (FSB) ist ein internationales Gremium mit Sitz bei der BIZ in Basel, welches das
globale Finanzsystem überwacht und die Koordination
der Arbeiten seiner Mitgliedstaaten sowie internationaler Gremien im Bereich der Finanzmarktregulierung
und -aufsicht wahrnimmt. Die Schweiz wird durch das
Eidgenössische Finanzdepartement und die Schweizerische Nationalbank im FSB vertreten.
6 Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
gilt als «Bank der Zentralbanken» und nimmt eine
Schlüsselrolle bei der Kooperation der Zentralbanken
und anderer Institutionen aus dem Finanzbereich ein.
7 Vgl. Towards Better Reference Rate Practices: A Central
Bank Perspective, BIS, 18. März 2013.
8 Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (Iosco) wurde 1983 als internationale
Vereinigung von Börsenaufsichtsbehörden gegründet.
Ihr Ziel ist die Förderung weltweit einheitlicher Börsenund Wertpapierzulassungsstandards. Die Schweiz,
vertreten durch die Finma, ist seit 1996 ordentliches
Mitglied der Iosco.
9 Vgl. Principles for Financial Benchmarks – Final Report,
Iosco, 17. Juli 2013.
Die Integrität eines Benchmarks ist für
die richtige Preisgestaltung bei Finanzinstrumenten und -kontrakten von entscheidender
Bedeutung und damit zentral für das reibungslose Funktionieren des Finanzmarktes.
Wird ein Benchmark manipuliert, können
Anleger bzw. Kontraktpartner – beispielsweise ein Kreditnehmer bei einer Hypothek –
erhebliche Verluste erleiden, da der Preis des
Finanzinstruments oder die Höhe des zu
zahlenden Kreditzinses nachteilig berechnet
wird. Manipulationen senden zudem irreführende Signale über den Zustand des zugrunde liegenden Marktes, was die Realwirtschaft und die wirtschaftlichen Risiken
verzerrt. Zweifel und Vorbehalte gegenüber
der Zuverlässigkeit eines Benchmarks können das Vertrauen in den Markt erschüttern.
Manipulationsanreize bestehen immer
dann, wenn Interessenkonflikte und Ermessensspielräume vorhanden sind und wenn
keine angemessene Steuerung der Prozesse
oder Kontrolle stattfindet. Ein Interessenkonflikt kann sich etwa ergeben, wenn eine
Bank die Daten zur Erstellung eines Referenzzinses liefert und diesen Referenzzins
zugleich als Basis für die Bepreisung von Finanzkontrakten verwendet. Insbesondere
das Fehlen allgemeiner Verhaltensstandards
sowie unzureichender Transparenz bei
Benchmarks, die sich nicht auf Daten eines
regulierten Marktes stützen (z. B. im Interbankenmarkt und im Rohstoffhandel), können das Manipulationsrisiko erhöhen.
Initiativen zur Stärkung von Benchmarks
Um das Vertrauen in die Verlässlichkeit
von Benchmarks wiederherzustellen und
ihre Manipulationsanfälligkeit zu reduzieren, sind zahlreiche regulatorische Initiativen ergriffen worden. Als erste Politikant-
59 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
wort auf den Libor-Skandal hat die britische
Finanzmarktaufsicht im September 2012
den Wheatley Review vorgestellt.3 Wesentliches Element der Reform ist die Übertragung der Zuständigkeit für die Ermittlung
des Libors an eine neue und unabhängige
Stelle sowie die Begrenzung auf bestimmte
Währungen und Laufzeiten. Darüber hinaus soll ein Gremium unter regulatorischen
Vorgaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde
über die Libor-Sätze wachen und Verstösse
als Straftat ahnden.
Im Frühjahr 2013 hat die G204 den
Handlungsbedarf erkannt und das Financial
Stability Board (FSB)5 beauftragt, Initiativen
zur Regulierung von Benchmarks zu fördern
und eine Koordinationsfunktion bei der
Umsetzung von Massnahmen – insbesondere in Zusammenhang mit Referenzzinssätzen – zu übernehmen. Im Fokus der Regulatoren stehen der Bestimmungsprozess eines
Benchmarks und seine Stärkung unter anderem durch folgende Massnahmen:
– Verbesserung der Unternehmensführung
und der Kontrolle (z. B. Einrichtung einer
Aufsichtsfunktion, Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten);
– Verbesserung der Qualität der Daten (z.B.
repräsentative Panels);
– Verbesserung der Qualität der Methodik
(z.B. Offenlegung der Berechnungsformel);
– Einführung von Rechenschaftspflichten
(z.B. Dokumentationspflichten, Durchführung von Audits).
Neben der Stärkung der Robustheit ist
die Förderung der Vielfalt von Benchmarks
zentral, wie dies etwa der Bericht der Bank
für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)6
vom März 2013 fordert.7 Veränderungen in
der Struktur der Geldmärkte (stärker gesicherte Finanzierung) und der Terminmärkte
(Umstellung auf ein zentrales Clearing) haben einen zusätzlichen Bedarf an Benchmarks entstehen lassen. Folglich sollen Finanzmarktteilnehmer in Finanzkontrakten
einen Benchmark verwenden können, der
den tatsächlich zugrunde liegenden Markt
abbildet und damit die realen wirtschaftlichen Risiken wiedergibt.
Die Iosco­Prinzipien als erste
umfassende Grundsätze
Im Juli 2013 verabschiedete die Internati­
onal Organization of Securities Commissions
(Iosco)8 Prinzipien für Finanz-Benchmarks.
Sie sind die ersten umfassenden Grundsätze
für Benchmarks.9 Das FSB hat die Prinzipien
im August 2013 und die G20 im September
2013 als Regulierungsstandard befürwortet.
Dossier
Die Iosco-Prinzipien richten sich an den
Administrator eines Benchmarks, welcher die
Hauptverantwortung im Bestimmungsprozess
trägt (siehe Grafik 1). Die Iosco fordert die Administratoren auf, die Prinzipien als Marktpraxis anzuwenden und ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen. Gleichzeitig
empfiehlt sie ihren Mitgliedern, regulatorische
Massnahmen zu prüfen.
Angesichts des grossen Spektrums von
Benchmarks ist sich die Iosco bewusst, dass
ihre Prinzipien nicht auf alle Benchmarks in
gleicher Weise angewendet werden können.
Die Besonderheiten jedes Benchmarks – wie
z.B. die Quellen des dem Benchmark zugrunde liegenden Marktes – sind zu beachten. Den Iosco-Prinzipien liegen zwar einheitliche Erwartungen zugrunde, jedoch
existiert keine «One size fits it all»-Methode.
Wichtige Richtschnur ist die Marktbedeutung eines Benchmarks und seine Manipulationsanfälligkeit. Die Iosco wird bis Ende
2014 evaluieren, in welchem Umfang die Administratoren die Prinzipien umgesetzt haben und darüber Bericht erstatten.
EU­Kommission schlägt eine neue
Verordnung über Benchmarks vor
Kasten 2
Auswirkung der Regulierungs­
initiativen auf die Schweiz
Die Schweiz ist von den Entwicklungen auf
multilateraler Ebene sowie vom geplanten
EU-Regulierungsvorhaben in verschiedener
Hinsicht betroffen. Erstens spielen Benchmarks in Finanzkontrakten mit Schweizer
Finanzmarktteilnehmern und mit in der
Schweiz ansässigen Rohstofffirmen eine zentrale Rolle – auch für die SNB bei der Durchführung ihrer Geldpolitik. Zweitens werden in
der Schweiz Benchmarks administriert, die
auf internationaler Ebene bedeutend sind (so
z.B. der Eurostoxx 50 und das TOIS Fixing).
Drittens sind Schweizer Firmen potenziell indirekt als Datenkontributoren tangiert, da die
Regulierungsinitiativen Anforderungen an die
Qualität der Daten stellen. Dies dürfte nebst
den global aktiven Finanzinstituten allenfalls
auch in der Schweiz ansässige Rohstofffirmen
betreffen.
10 Vgl. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark
verwendet werden – COM/2013/0641 final, 2013/0314
(COD), EU-Kommission, 18. September 2013.
Die EU-Kommission hat im September
2013 einen Vorschlag für eine Verordnung
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten
und -kontrakten verwendet werden, verabschiedet.10 Nach Ansicht der EU-Kommission lassen die Iosco-Prinzipien eine zu grosse
Flexibilität hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, ihres Umsetzungswegs sowie gewisser Anforderungen zu. Unterschiedliche nationale Regulierungsansätze könnten zu
einer Fragmentierung des Binnenmarkts
und zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen. Deshalb will die EU-Kommission auf Basis eines harmonisierten Rahmens
die Integrität von Benchmarks EU-weit wiederherstellen.
Der Verordnungsentwurf kennt nicht
nur Verhaltenspflichten für die am Bestimmungsprozess Beteiligten. Er sieht für Administratoren eine Zulassungspflicht vor
und unterstellt sie – und damit den Benchmark-Bestimmungsprozess – der Aufsicht
durch die zuständige nationale Behörde.
Auch an Kontributoren und Nutzer, die
zum Beispiel als Finanzinstitute bereits einer Regulierung und Beaufsichtigung unterliegen, werden Anforderungen gestellt.
Ferner soll der Administrator bei Benchmarks, die nicht auf Daten eines regulierten
Marktes beruhen, mit den Kontributoren
einen Verhaltenskodex vereinbaren und bei
Verdacht auf Manipulation bei den zuständigen Behörden Meldung erstatten. Im Un-
60 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
terschied zu den Iosco-Prinzipien findet der
EU-Verordnungsentwurf auf alle Arten von
Benchmarks Anwendung, die für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte als Bezugsgrundlage oder zur Leistungsbewertung
verwendet werden.
Um denselben Regulierungsstandard für
Benchmarks aus EU-Drittstaaten zu gewährleisten, enthält der EU-Verordnungsentwurf
ein Drittstaatenregime. Demgemäss sollen
zum einen Zentralbanken aus Drittstaaten,
welche Benchmarks auch für die EU bereitstellen, über eine Anerkennung der EUKommission verfügen, wonach ihre Benchmarks vergleichbaren Standards unterliegen.
Zum anderen dürfen aus Drittstaaten stammende Benchmarks nur dann in der EU zur
Nutzung bereit gestellt werden, falls die Regulierung und Beaufsichtigung des betreffenden Drittstaates zuvor von der EU-Kommission als gleichwertig befunden und ein
Kooperationsabkommen zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden abgeschlossen
wurde.
Die EU-Verordnung wird derzeit im europäischen Rat und Parlament behandelt.
Falls es zu einer Verabschiedung im Laufe
von 2014 kommt, könnte die Verordnung
2015 in Kraft treten.
Welcher Regulierungsansatz ist sinnvoll?
Angesichts der allgemeinen Bedeutung
von Benchmarks bei Finanzinstrumenten
und Finanzkontrakten profitiert auch die
Schweiz von den internationalen Regulierungsarbeiten zur Stärkung ihrer Integrität
und Verlässlichkeit. Vor dem Hintergrund
der jüngsten Regulierungsentwicklungen sowie der möglichen Auswirkungen einer EURegulierung wird zu prüfen sein, inwieweit
auch für die Schweiz Handlungsbedarf besteht.
Die Vielfalt von Benchmarks spricht
grundsätzlich dafür, nationalen Regulatoren
entsprechend dem Ansatz der von FSB und
G20 befürworteten Iosco-Prinzipien die Flexibilität einzuräumen, spezifische, auf nationale Begebenheiten zugeschnittene Regeln
für relevante Benchmarks zu erlassen. Die
Anknüpfung am Bestimmungsprozess –
bzw. beim Administrator, der für den Bestimmungsprozess verantwortlich ist –
scheint ein sinnvoller Regulierungsansatz zu
sein. Jedoch ist die Verantwortung für die
Entwicklung von Alternativen für wichtige
Benchmarks den Marktteilnehmern zu belassen. Ebenso wenig sollte eine Regulierung
dazu führen, dass Benchmarks aufgrund des
Rückzugs von Datenlieferungen durch Kontributoren weniger aussagekräftig und präzi
se werden.
Dossier
Referenzzinssätze und ihre zentrale Bedeutung für
Wirtschaft und Geldpolitik
Referenzzinssätze für den Geld­
markt fristeten bis vor wenigen
Jahren eher ein Schattendasein.
Seit Behörden weltweit gegen in­
ternational tätige Banken wegen
Manipulationen Ermittlungen
aufnahmen und die Banken hohe
Strafzahlungen leisten mussten,
wurde der Öffentlichkeit richtig
bewusst, wie wichtig sie für die
Wirtschaft sind und welche Prob­
lematik damit verbunden sein
kann. Referenzzinssätze reflek­
tieren Konditionen an unter­
schiedlichen Geld­ und Kapital­
märkten. Sie dienen als wichtige
Informationsquelle zum Zustand
des jeweiligen Marktes und gelan­
gen in einer Vielzahl von Finanz­
produkten zum Einsatz.
Der Geldmarkt bezeichnet das Segment des
Finanzmarktes, an dem Finanzmarktteilnehmer Geldanlagen mit einer Laufzeit von bis zu
einem Jahr handeln. Am Geldmarkt treten neben den Geschäftsbanken auch Unternehmen,
der öffentliche Sektor und die Schweizerische
Nationalbank (SNB) auf. Die SNB setzt ihre
Geldpolitik um, indem sie das Zinsniveau am
Geldmarkt beeinflusst, was wiederum Auswirkungen auf die längerfristigen Zinsen hat.
Damit schafft sie angemessene monetäre
Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft.
Einzig die Nationalbank kann die Liquidität
am Geldmarkt insgesamt erhöhen oder reduzieren. Die einzelnen Finanzmarktteilnehmer
verfügen in der Regel entweder über einen
Überschuss oder einen Bedarf an Liquidität.
Für den Liquiditätsausgleich werden Geldmarktgeschäfte abgeschlossen. Dabei ist zwischen zwei Segmenten zu unterscheiden: dem
Liquiditätsaustausch auf unbesicherter und
besicherter Basis.
Wie der Libor zum wichtigsten
Referenzzinssatz wurde
Das unbesicherte Geldmarktgeschäft ist die
traditionelle Art, Liquidität zu handeln. Es basiert auf dem Vertrauen, dass der Geldnehmer
bei Fälligkeit des Geschäftes die Liquidität
dem Geldgeber wieder zurückbezahlt. Somit
ist der Geldmarktzins auch abhängig von der
Bonität des Geldnehmers. Das unbesicherte
Geschäft war bis zur Finanzkrise das dominierende Segment am Geldmarkt, da es sehr
einfach abgewickelt werden kann. Insbesondere mit dem Wachstum des grenzüberschreitenden Geldhandels in den 1980er-Jahren
entstand das Bedürfnis der Finanzmarktteilnehmer nach allgemein anerkannten Referenzpreisen. Vor allem in London, dem inter-
Dewet Moser
Stellvertretendes
Mitglied des Direktoriums, Schweizerische
Nationalbank (SNB)
Matthias Jüttner
Schweizerische Nationalbank (SNB)
61 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
national wichtigsten Handelsplatz, wurden
mehr und mehr Finanzprodukte entwickelt,
für die Referenzpreise benötigt wurden. Die
dort tätigen Banken entschieden sich, den Referenzzinssatz London Interbank Offered Rate
(Libor) zu etablieren.
Die Berechnungsmethode des Libors ist
technisch so einfach wie das zugrunde liegende Geldmarktsegment. Eine vordefinierte
Gruppe von Banken – die Panelbanken –
übermittelt einem dafür ausgewählten Agenten täglich zum gleichen Zeitpunkt den Zinssatz, zu dem sie am Interbankenmarkt
unbesicherte Geldmarktkredite in der jeweiligen Währung und Laufzeit in handelsüblicher Grösse aufnehmen könnten. Nach
Streichung der höchsten und tiefsten Werte
bildet der Durchschnitt der verbleibenden
Zinskonditionen das Libor-Fixing, also den
für diesen Tag massgebenden Zinssatz. Libor-Zinssätze existieren für verschiedene
Währungen und Laufzeiten. Der Libor entwickelte sich rasch zum bedeutendsten Referenzzinssatz und wird heutzutage Schätzungen zufolge für Finanzprodukte im Wert von
über 300 Bio. US-Dollar verwendet. Ein lokales Pendant zum Franken-Libor, das Tois­
Fixing, existiert nur für den ganz kurzfristigen Bereich. Dieses basiert ebenfalls auf
einem Panel und gibt Zinskonditionen am
unbesicherten Franken-Geldmarkt für die
Laufzeit von einem Tag wieder.
Was unterscheidet den besicherten
vom unbesicherten Markt?
Im besicherten Segment erhält der Geldgeber beim sogenannten Repogeschäft Wertpapiere als Gegenwert für die ausgeliehene
Liquidität. Bei der Rückzahlung des Geldes
werden die Wertpapiere dem Geldnehmer
wieder zurückgegeben. Dank dieser Sicherheit ist der Zinssatz in der Regel tiefer als
beim unbesicherten Geschäft. Statt der Bonität des Geldnehmers ist die Bonität der Sicherheit im Vordergrund. Je hochwertiger
die hinterlegten Wertpapiere sind, desto
niedriger ist der jeweilige Zinssatz. Der Franken-Repomarkt wurde 1998 ins Leben gerufen. Die Geschäftsabschlüsse finden auf einer
elektronischen Handelsplattform statt. Die
Abwicklung der Liquiditäts- und Wertpapierseite ist vollständig automatisiert. Somit
Dossier
Laufzeiten auf Basis von Handelsdaten des
Repomarktes berechnet. Relevant dafür sind
die auf der Handelsplattform abgeschlossenen Transaktionen zwischen den Teilnehmern, aber auch die darauf eingegebenen
verbindlichen Transaktionsofferten. Im Gegensatz zum Libor, bei dem eine fixe Anzahl
von Banken befragt wird, ist für die SRR-Sätze die Aktivität des gesamten Marktsegmentes relevant. Die für die Festlegung der Zinsen relevanten Volumen werden auf täglicher
Basis veröffentlicht. Repogeschäfte sind auch
zum Standardinstrument für die Geldpolitik
der Nationalbank geworden. Vor der Etablierung des Repomarktes benutzte die SNB primär Devisenswaps zur Umsetzung der Geldpolitik. Für ihre Repogeschäfte verwendet sie
die gleiche Handelsplattform, über welche
die Geschäftsbanken ihre besicherten Geldmarktgeschäfte in Franken tätigen.
Grafik 1
Umsatz am Franken­Geldmarkt, 2006–2014
3-Wochen gleitender Durchschnitt, Umsatz Tagesgeld, unbesicherter Geldmarkt basiert auf Schätzungen
Besicherter Geldmarkt
Unbesicherter Geldmarkt
In Mrd. CHF
15
10
5
0
15
10
Warum sind Referenzzinssätze
so wichtig?
5
0
2006
2007
2008
2009
2010
2010
2012
2013
2014
Quelle: SNB / Die Volkswirtschaft
ist das Repogeschäft ein sicheres und effizientes Instrument für den Liquiditätsaustausch.
In Grafik 1 ist die Umsatzentwicklung in
beiden Geldmarktsegmenten seit 2006 aufgezeichnet. Wie ersichtlich ist, kam es in den
Jahren der Finanzkrise (ab 2008) zu einer
Verlagerung vom unbesicherten zum besicherten Segment. Banken hegten in dieser
Phase Zweifel an der gegenseitigen Zahlungsfähigkeit. Diese Vertrauenskrise widerspiegelte sich auch in den hohen Zinsen für
unbesicherte Geldmarktgeschäfte. Ohne den
Repomarkt wäre der Geldmarkt nahezu zum
Erliegen gekommen. Als Folge der sehr tiefen
Geldmarktzinsen und der hohen Liquidität
im Bankensektor sind die Umsätze am Geldmarkt in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen.
Für das besicherte Geldmarktsegment gab
es zunächst keine Referenzzinssätze. Um der
steigenden Bedeutung des Repomarktes sowie dem Marktbedürfnis nach Referenzsätzen auch in diesem Segment Rechnung zu
tragen, wurden im Jahr 2009 die gemeinsam
von der SNB und der Schweizer Börse entwickelten Swiss Reference Rates (SRR­Sätze)
eingeführt. Die Zinssätze werden für alle
62 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Zum einen liefern Referenzzinssätze wertvolle Informationen zur Lage am Geld- und
Kapitalmarkt. Zum anderen werden sie als
Referenzpreis für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten verwendet. Die wirtschaftliche
Bedeutung von Referenzzinssätzen zeigt sich
darin, in welchem Ausmass sie in Krediten
und derivativen Finanzinstrumenten eingesetzt werden. So bilden Referenzzinssätze in
vielen Kreditverträgen die Grundlage für die
Berechnung des zu zahlenden Kreditzinssatzes. Eine von der SNB im letzten Jahr durchgeführte Umfrage unter Banken hat bestätigt,
dass der Libor weiterhin eine zentrale Bezugsgrösse für die Kreditkonditionen bildet, namentlich im Bereich der Hypothekardarlehen. Von den befragten Banken haben 80%
angegeben, dass sie den Libor direkt oder indirekt als Grundlage für die Bepreisung von
Krediten verwenden.
Auch bei Zinsderivaten – wie z.B. Zinsswaps – spielt der Libor nach wie vor eine
grosse Rolle. Marktteilnehmer können sich
durch den Abschluss von Zinsswaps gegen
Marktrisiken wie Zinsschwankungen absichern. Dabei werden üblicherweise variable
gegen fixe Zinszahlungen getauscht. Eine
Vertragspartei zahlt einen festgesetzten Zins
und erhält während der Vertragslaufzeit variable periodische (z.B. halbjährliche) Zahlungen, die sich an einem Referenzzinssatz orientieren. Ein Liquiditätsaustausch wie beim
unbesicherten oder besicherten Geldmarktgeschäft findet dabei nicht statt. Dementsprechend ist das Gegenparteirisiko begrenzt.
Gemäss Schätzungen wird allein der Franken-Libor für Zinsderivate im Gegenwert von
rund 6 Bio. Franken verwendet. Neben dem
Dossier
Libor wird auch das Tois-Fixing für Zinsderivate benutzt. Es bildet die Grundlage für den
Overnight Index Swap (OIS). OIS-Verträge
werden vor allem von Geschäftsbanken zur
Absicherung von Schwankungen der kurzfristigen Zinsen abgeschlossen.
Repräsentative Referenzzinssätze erlauben eine bessere Überwachung und folglich
eine bessere Steuerung des Zinsniveaus. Wie
viele andere Zentralbanken setzt auch die
SNB ihre geldpolitischen Entscheidungen
über die Steuerung des Zinsniveaus auf dem
Geldmarkt um. Sie tut dies, indem sie bei ihren geldpolitischen Operationen die Liquiditätsmenge und den Zins festlegt. In der
Kommunikation der Geldpolitik spielen Referenzzinssätze eine wichtige Rolle. Auch
wenn gegenwärtig der Euro-Franken-Mindestkurs im Vordergrund steht, ist für die
Steuerung der Geldmarktzinsen nach wie
vor der Dreimonats-Libor die relevante Zielgrösse. Derzeit liegt das Zielband für den
Dreimonats-Libor bei 0%–0,25%. Ein weiterer für die Veränderungen der Geldmarktzinsen wichtiger Indikator ist der Overnight-Satz der SRR, der sogenannte Saron.
Dieser bildet zugleich den Ausgangspunkt
für die Frankenzinskurve im besicherten
Markt. Verlässliche Referenzzinssätze sind
also ein wesentliches Element eines effizienten Finanzmarktes und damit auch einer gut
funktionierenden Wirtschaft.
Als Folge der tiefen Geldmarktzinsen und
der hohen Liquidität im Bankensektor sind
die Umsätze am Franken-Geldmarkt in den
letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Die
geringe Anzahl Transaktionen am unbesicherten und besicherten Geldmarkt erschwert die Berechnung von repräsentativen
Referenzzinssätzen. Zusätzlich rückten Referenzzinssätze aufgrund der Manipulationen
beim Libor in den Fokus der Marktteilnehmer und der Öffentlichkeit.
Reformen sollen das Vertrauen
wiederherstellen
Als Folge wurden auf internationaler und
nationaler Ebene verschiedene Reformbestrebungen ins Leben gerufen. Diese haben
zum Ziel, die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der bestehenden Referenzzinssätze zu
verbessern oder – wo sinnvoll – darauf hinzuwirken, dass robuste alternative Referenzzinssätze bereitgestellt werden. Die internationalen Arbeiten werden im Auftrag der
G20-Staaten vom Financial Stability Board
(FSB) koordiniert. Neben Zentralbanken
und Aufsichtsbehörden ist eine internationale Gruppe von Finanzmarktteilnehmern des
Privatsektors beteiligt, darunter auch Vertreter aus der Schweiz. Letztere untersucht, ob
63 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
es alternative Referenzzinssätze gibt, welche
die Bedürfnisse des Marktes und die Anforderungen der Aufsichtsbehörden längerfristig besser erfüllen würden. Andererseits wird
überprüft, inwieweit die Libor-Zinssätze die
von den Wertpapieraufsichtsbehörden festgelegten Anforderungen (Iosco-Standards)
erfüllen. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Transparenz, Methodik und Aufsicht von Referenzzinssätzen, um somit letztlich die Repräsentativität und das Vertrauen
der Marktteilnehmer wiederherzustellen.
Das FSB wird die Ergebnisse seiner Arbeiten
voraussichtlich Mitte dieses Jahres vorlegen.
Abgesehen von diesen regulatorischen
Schritten wird für das Weiterbestehen des Libors aber auch entscheidend sein, dass sich
eine ausreichende Anzahl von Banken am
Libor-Fixing beteiligen sowie dass der dem
Libor-Fixing zugrundeliegende Geldmarkt
wieder mehr genutzt wird und damit an Bedeutung zurückgewinnt. Wie teuer würde
ein Wegfall des Libors werden? Die Kosten
wären nur schwer zu beziffern. Klar ist, dass
die Finanzmarktteilnehmer mit hohen Umstellungskosten rechnen müssten. Tausende
von Kredit- und Derivatverträgen müssten
neu verhandelt werden.
Auf internationaler Ebene sind ausserdem Bestrebungen im Gang, die Referenzzinssätze – und andere wichtige Referenzgrössen auf den Finanzmärkten – zu
regulieren. In London unterliegen die Libor-Sätze heute schon einem Aufsichtsregime. In Brüssel liegt ein Gesetzesvorschlag
auf dem Tisch, der alle in der EU verwendeten Referenzzinssätze regulieren soll. Auch
in der Schweiz dürfte sich diesbezüglich ein
gewisser regulatorischer Handlungsbedarf
ergeben.
Bestrebungen laufen auch in der Schweiz
Auf nationaler Ebene stehen die SNB
und die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma)
im Dialog mit Finanzmarktteilnehmern, um
die in der Schweiz fixierten Referenzzinssätze
robuster zu gestalten. Dabei werden eine
breitere Datengrundlage und eine verbesserte Berechnungsmethode angestrebt. Das Augenmerk richtet sich auf die Referenzzinssätze für sehr kurzfristige Frankengeschäfte,
nämlich das Tois-Fixing und den Saron.
Trotz anhaltend geringer Aktivität am Geldmarkt stehen sie dem Markt weiterhin als
Basis für das Zinsgeschäft in Franken zur
Verfügung. Am wichtigsten am Geld- und
Kapitalmarkt ist aber nach wie vor der Libor.
Wie weit dieser längerfristig Bestand haben
kann, muss sich zeigen. Den Arbeiten auf internationaler und nationaler Ebene kommt

deshalb eine grosse Bedeutung zu.
Dossier
Manipulationsgefahr auch bei Referenzpreisen für Erdöl?
Am 14. Mai 2013 führte die Euro­
päische Kommission bei mehreren
Erdölkonzernen Inspektionen
durch wegen Verdachts auf Mani­
pulation von Referenzpreisen für
Erdöl. Diese noch andauernden
Untersuchungen brachten ein zu­
vor wenig beachtetes Thema in die
Öffentlichkeit. Die Anfälligkeit
von Erdöl­Benchmarks für Mani­
pulation wird in internationalen
Gremien allerdings bereits seit
mehreren Jahren diskutiert. Die
erarbeiteten internationalen
Standards tragen den Eigenschaf­
ten der physischen Rohstoffmärk­
te Rechnung und sollen zur Stär­
kung der Qualität und Integrität
der Preisermittlung beitragen.
Dr. Marc Zahner
Sektion Währung und
Finanzstabilität, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Erdöl ist eines der Schlüsselgüter des internationalen Rohstoffhandels. Bei der Ermittlung von Referenzpreisen für
Foto: Keystone
Erdölprodukte nehmen die preisrapportierenden Agenturen eine zentrale Rolle ein.
Erdöl ist der wohl wichtigste Rohstoff für
die Weltwirtschaft. Damit kommt dem Preis
für Erdöl eine grosse Bedeutung zu. Er ist
nicht nur für die Realwirtschaft von Relevanz, sondern auch für die Finanzmärkte.
Doch was ist der Erdölpreis und wie kommt
dieser zustande?
Diese Frage mag trivial klingen, doch sie
ist es nicht. Erstens gibt es den Erdölpreis
nicht, da Erdöl in unterschiedlicher Qualität
vorkommt. Zweitens muss zwischen dem
Spotmarkt und den Terminbörsen unterschieden werden. Die in den Medien üblicherweise zitierten Werte sind die Preise an
den Terminbörsen. Die Spotmarktpreise sind
hingegen nicht einfach so beobachtbar, da
der physische Spothandel von Erdöl vorwiegend ausserbörslich zwischen Produzenten,
Händlern und Raffinerien stattfindet.
Bei der Ermittlung von Spotmarktpreisen
spielen deshalb Oil Price Reporting Agencies
(PRA) eine Schlüsselrolle. Sie sind private
Herausgeber und Anbieter von Informationen. Zu ihren Kerndienstleistungen gehört
die Ermittlung von Referenzpreisen für Erdölprodukte. Daneben verfassen und publizieren sie aber auch Berichte über Ereignisse,
64 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
die für Akteure auf den Erdölmärkten von
Interesse sind. Zu den grössten PRA gehören
Platts, Argus Media und ICIS.
Zentrale Rolle von PRA und ihren
Benchmarks
Dass die PRA bei der Ermittlung von Referenzpreisen für Erdölprodukte eine zentrale Rolle einnehmen, haben auch die internationalen Gremien erkannt. Aufgrund der
starken Preisanstiege der meisten Rohstoffe
im vergangenen Jahrzehnt widmeten sie sich
zunehmend der Funktionsweise und der
Transparenz von Rohstoffmärkten. Eines der
Ergebnisse dieser internationalen Arbeiten
sind die Principles for Oil Price Reporting
Agencies, welche die Internationale Organisation der Effektenhandels- und Börsenaufsichtsbehörden (Iosco) im Auftrag der G20,
einem Zusammenschluss der 19 grössten Industrie- und Schwellenländer und der EU,
erarbeitet und im Oktober 2012 publiziert
hat (vgl. Kasten 1).1
Um einen Preis zu einem bestimmten
Zeitpunkt schätzen zu können, müssen Informationen über das aktuelle Marktgesche-
Dossier
hen verfügbar sein. Als Benchmarks dienen
deshalb Ölsorten mit einem genügend liquiden Spothandel. Die anderen Ölsorten werden von den Marktakteuren je nach Qualität
mit einem Zu- oder Abschlag auf den Benchmarkpreis bewertet.
Zu den Benchmark-Erdölsorten gehören
das Referenzöl für Europa Brent resp. BFOE2,
die für die USA wichtigste Rohölsorte West
Texas Intermediate (WTI), und Dubai Crude,
das Referenzöl für die asiatisch-pazifische
Region. Im internationalen Vergleich weisen
diese Ölsorten ein relativ geringes Produktionsvolumen auf. Zahlreiche andere Ölsorten
mit einem bedeutend grösseren Produktionsvolumen – z.B. aus der Golfregion – eignen sich hingegen nicht als Benchmarks, da
der Verkauf über langfristige Verträge erfolgt.
Diese verfügen oft über Bestimmungen, die
den Wiederverkauf einschränken. Dies führt
dazu, dass volumenmässig weniger bedeutende Ölsorten u.a. den Preis für Ölsorten
mit einem grösseren Produktionsvolumen
bestimmen.3
Die von PRA ermittelten Benchmarks
werden nicht nur beim Handel mit physischem Erdöl verwendet. Insbesondere Derivatekontrakte, die finanziell und nicht physisch durch den jeweiligen Rohstoff
beglichen werden, referenzieren für die
Schlussabrechnung häufig auf diese Benchmarks als Indikator für den zugrundeliegenden physischen Markt. Damit spielen solche
Benchmarks für die Finanzmärkte eine wichtige Rolle und kommen sowohl bei börsengehandelten als auch bei ausserbörslich gehandelten Derivaten zum Einsatz.
Kasten 1
Entstehung der PRA­Prinzipien
Um mehr über die Bedeutung und Funktionsweise von PRA zu erfahren, forderte die
G20 im November 2010 von einer Gruppe von
internationalen Organisationen – der Internationalen Energieagentur (IEA), dem Internationalen Energieforum (IEF), der Organisation erdölexportierender Länder (Opec) und
der Iosco – einen Bericht an. Nach der Publikation dieses Berichts im Oktober 2011 beauftragte die G20 die Iosco, zusammen mit
den anderen drei Organisationen Vorschläge
zur Verbesserung der Funktionsweise und der
Aufsicht von PRA auszuarbeiten. Basierend
auf den Ergebnissen einer öffentlichen Konsultation im März 2012 veröffentlichte die
Iosco im Oktober 2012 schliesslich ihre Principles for Oil Price Reporting Agencies.
1 Vgl. Principles for Oil Price Reporting Agencies –
Final Report, Iosco, 5 October 2012.
2 Brent, Forties, Oseberg und Ekofisk.
3 Vgl. An Anatomy of the Crude Oil Price Pricing System,
Bassam Fattouh, Oxford Institute for Energy Studies,
Januar 2011.
4 Vgl. Oil Price Reporting Agencies, Report by IEA, IEF,
Opec and Iosco to G20 Finance Ministers, Oktober 2011.
Marktakteure liefern Informationen auf
freiwilliger Basis
PRA sind darauf angewiesen, dass die
Marktakteure ihnen freiwillig Informationen
über ihre Handelsaktivitäten zur Verfügung
stellen, da der physische Spothandel von Erdöl vorwiegend ausserbörslich stattfindet.
Meistens liegt dies auch im Interesse der Handelsteilnehmer, da sie ihre Transaktionen im
Referenzpreis widerspiegelt sehen möchten.
Ein Abstützen ausschliesslich auf effektiv getätigte Transaktionen ist allerdings nicht immer
möglich, da es Handelstage mit zu wenig
Transaktionen gibt. Deshalb müssen PRA oft
auch Angaben zu Kauf- und Verkaufsgeboten
ohne erfolgreichen Abschluss verwenden.
Die Methode zur Preisermittlung kann
sich je nach PRA unterscheiden. Deshalb
kommt es durchaus vor, dass die Referenzpreise verschiedener PRA voneinander abweichen. Ein Bericht an die G20 kommt jedoch zum Schluss, dass keine Evidenz für
systematische Abweichungen vorliegt.4
65 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Anfälligkeit auf Manipulation…
Auch die von PRA ermittelten Referenzpreise können bei mangelhafter Integrität
und ungenügender Transparenz über den
Bestimmungsprozess anfällig für Manipulation sein. Das liegt hauptsächlich an den folgenden Faktoren:
– Es ist grundsätzlich möglich, dass Handelsteilnehmer falsche oder bewusst unvollständige Daten melden, mit der Absicht, den Referenzpreis zu ihren Gunsten
zu beeinflussen. Ebenso könnte ein Handelsteilnehmer einen Benchmark durch
effektive Käufe (bzw. Verkäufe) beeinflussen, um bei anderen Verkäufen (bzw. Käufen) von Erdöl, dessen Preis nicht in den
Benchmark einfliesst aber von diesem abhängt, zu profitieren. Aus diesem Grund
muss eine PRA jeweils individuell beurteilen, welche der übermittelten Daten sie
verwenden will und bei welchen sie der
Meinung ist, dass diese nicht den effektiven Marktbedingungen entsprechen.
– Zudem kann, wie beschrieben, die verfügbare Datenmenge aufgrund eines tiefen
Handelsvolumens gering sein. Damit gewinnen entweder einige wenige effektiv
getätigte Transaktionen ein stärkeres Gewicht, oder die PRA muss auf Angaben zu
Kauf- und Verkaufsgeboten ohne erfolgreichen Abschluss zurückgreifen – oder
sogar auf subjektive Einschätzungen gestützt auf weitere Marktinformationen.
Diese beiden Faktoren zeigen exemplarisch, dass eine PRA in ihrem Preisbestimmungsprozess nicht ohne subjektive Urteile
auskommen kann. Dadurch entsteht die Möglichkeit, dass unbeabsichtigt gewisse Handelsteilnehmer bevorzugt werden könnten, oder
dass diese versuchen, die PRA bei ihren Einschätzungen zu beeinflussen. Somit ist wichtig, dass Urteile durch die PRA unabhängig
und konsistent über die Zeit getroffen werden.
… und die internationale Antwort darauf
Die PRA-Prinzipien der Iosco richten sich
an die PRA als Administratoren der Benchmarks und umfassen Empfehlungen zur
Stärkung von Qualität und Integrität der
Preisbestimmung. Sie zielen insbesondere
auf Referenzpreise, welche Erdölderivatekontrakten zugrunde liegen. Damit soll dazu
beigetragen werden, dass Märkte für Rohstoffderivate ihre Preisfindungs- und Absicherungsfunktion erfüllen können und Manipulationen vorgebeugt wird.
Die PRA sind keine von Finanzmarktaufsichtsbehörden beaufsichtigte Unternehmen und die aufsichtsrechtlichen Instru-
Dossier
Kasten 2
Bedeutung der PRA für die Schweiz
In der Schweiz sind keine PRA ansässig.
Dennoch sind sie auch für die Schweizer Wirtschaft wichtig. Die Schweiz ist traditionell ein
wichtiger Rohstoffhandelsplatz, dessen Bedeutung im letzten Jahrzehnt markant zugenommen hat. Für Rohöl ist die Schweiz aufgrund der hierzulande präsenten Rohstoffhändler wie Vitol, GlencoreXstrata, Trafigura,
Mercuria, Cargill, Gunvor oder Litasco gar der
weltweit grösste Handelsplatz. Nebst grossen
Erdölkonzernen wie BP oder Shell gehören
somit auch die grossen Rohstoffhandelsunternehmen in der Schweiz zu den wichtigen
Kontributoren, die Daten melden. Gleichzeitig sind sie auch Nutzer und verwenden diese
Benchmarks beim physischen Handel von
Erdöl.
Die von den PRA ermittelten Benchmarks
spielen auch für den Schweizer Finanzmarkt
eine Rolle, zumal Finanzinstrumente auf diese Benchmarks referenzieren. Zudem widerspiegeln sich die Referenzpreise der PRA
letztlich auch im Preis von Endprodukten wie
beispielsweise Benzin oder Heizöl.
5 Vgl. Artikel von Crameri und Löw auf S 58 ff. in dieser
Ausgabe für weiterführende Informationen zum
Vorschlag der Europäischen Kommission.
mente somit nicht anwendbar. Die Iosco
schlug deshalb eine freiwillige Übernahme
und Implementierung der Prinzipien vor.
Die wichtigsten PRA erklärten sich grundsätzlich bereit dazu. Zusätzlich empfiehlt
die Iosco den Aufsichtsbehörden, ein Handelsverbot für Rohstoffderivate in Betracht
zu ziehen, falls die betreffenden Derivate
auf Benchmarks von PRA referenzieren,
welche die Prinzipien nicht umgesetzt haben.
Die Kontributoren selbst werden hingegen von den Prinzipien nicht direkt in die
Pflicht genommen. So sehen die Prinzipien
insbesondere für Handelsteilnehmer, welche
Daten übermitteln, keine Pflicht vor, für alle
getätigten Transaktionen Daten zu liefern.
Der Grund hierfür liegt in der Befürchtung,
dass einige Handelsteilnehmer letztlich von
einer Datenübermittlung absehen würden.
Zudem würden selbst mit einer Pflicht weiterhin Situationen entstehen, in denen aufgrund eines tiefen Handelsvolumens nicht
ausschliesslich auf transaktionsbasierte Daten abgestellt werden kann. Gemäss den
Prinzipien sollen PRA:
– genügend Informationen zu den verwendeten Methoden bereitstellen, damit die
Nutzer die Preisermittlung nachvollziehen können (dies umfasst auch eine angemessene Information bei einer Anpassung
der Methode);
– tatsächlich getätigten Transaktionen Priorität geben, und falls dies nicht getan
wird, die Gründe dafür angeben;
– definieren, wer ihnen Daten übermitteln
darf, und über eine robuste interne Qualitätskontrolle bei der Datenannahme und
der Evaluation der für die Preisermittlung
verwendeten Daten verfügen;
– Massnahmen treffen, die sicherstellen,
dass die übermittelten Daten in gutem
Glauben bereitgestellt wurden;
– Massnahmen zur Reduktion von selektiver Datenübermittlung ergreifen;
– Richtlinien bezüglich Interessenkonflikte
erlassen und durch interne Kontrollen
unzulässige Einflussnahme während des
Preisermittlungsprozesses identifizieren
und verhindern;
– gewährleisten, dass ihr Personal über die
notwendigen Qualifikationen verfügt;
– alle relevanten Informationen, die zur Bestimmung eines Preises verwendet wurden, dokumentieren und während fünf
Jahren aufbewahren;
– einen formalen Beschwerdeprozess implementieren, der insbesondere den Einbezug eines unabhängigen Dritten beinhaltet;
– sich jährlich von einer externen Stelle auf
die Einhaltung dieser Prinzipien überprü-
66 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
fen lassen und die Absicht erklären, mit
den relevanten Marktbehörden zusammenzuarbeiten und diesen bei Bedarf die
notwendigen Informationen bereitzustellen.
Parallel zu diesen globalen Arbeiten im
Rahmen der Iosco hat die Europäische Kommission auf regionaler Ebene Vorschläge erarbeitet und am 19. September 2013 einen
Entwurf für eine Verordnung verabschiedet
über Benchmarks, die in Finanzinstrumenten und -kontrakten verwendet werden. Dieser Vorschlag umfasst auch Benchmarks für
Rohwaren.5
Wie sind die PRA­Prinzipien zu
beurteilen?
PRA fördern durch die Ermittlung von
Benchmarks die Transparenz in der Preisbildung und das Wissen über effektiv getätigte
Transaktionen auf Rohstoffmärkten. Die Integrität und Verfügbarkeit dieser Benchmarks
sind von grosser Bedeutung, insbesondere für
die darauf basierenden Rohstoffderivatekontrakte. Deshalb muss die Balance zwischen
Verbesserung der Robustheit und Vertrauenswürdigkeit der Benchmarks einerseits und
ihrer Verfügbarkeit andererseits im Auge behalten werden. Der von der Iosco gewählte
Weg erscheint daher zweckmässig: Die Prinzipien richten sich an die PRA als Administratoren der Benchmarks und sehen eine Stärkung ihrer internen Prozesse sowie eine
Erhöhung der Transparenz der verwendeten
Methoden vor. Zusätzlich dürfte die laufende
Untersuchung der Europäischen Kommission die Sensibilität der Marktteilnehmer für
das Thema Manipulation stärken.
Die grundsätzliche Herausforderung, dass
Erdölsorten mit einem relativ tiefen und teilweise sinkenden Produktionsvolumen als
Benchmarks für Ölsorten mit einer bedeutend grösseren Produktion dienen, wird
durch die PRA-Prinzipien der Iosco allerdings nicht angegangen.
Die nächsten Schritte
Die Umsetzung der Prinzipien durch die
PRA und deren Prüfung durch externe Prüfgesellschaften ist im Gang. Die Iosco wird
2014 der G20 über die Fortschritte Bericht
erstatten. In diesem Zusammenhang wird sie
zusammen mit den drei Partnerorganisationen auch die Auswirkungen der PRA-Prinzipien auf den physischen Markt analysieren.
Sollte der Stand der Umsetzung bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend sein, sind
weitere Massnahmen seitens der G20 nicht

auszuschliessen.
Aktuelle Wirtschaftsdaten
Inhalt
68
A
Internationaler Überblick
71
B
Wirtschaftsdaten Schweiz
71
B 1
74
75
79
82
84
87
89
94
95
96
99
102
103
B 2
B 3
B 4
B 5
B 6
B 7
B 8
B 9
B 10
B 11
B 12
B 13
B 14
105
106
108
B 15
B 16
B 17
Volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung
Produktion
Aussenwirtschaft
Geld-, Kapital- und Devisenmarkt
Preise
Öffentliche Finanzen
Bevölkerung
Arbeitsmarkt
Arbeitszeit
Löhne
Sozialversicherungen
Bildung
Forschung und Entwicklung
Betriebs- und Unternehmensstruktur
Detailhandel, Konsum
Tourismus
Kantone
110
110
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
67 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Zusätzliche Statistik­Informationen
– Zur Arbeitslosenstatistik: Vergleichen Sie die monatlich
erscheinenden Fachpublikationen des SECO
«Die Lage auf dem Arbeitsmarkt», (Bestellungen:
Tel. 031/322 28 64, [email protected]) und
das Jahresheft «Arbeitslosigkeit in der Schweiz»
(Bestellungen: Tel. 032/713 60 60, [email protected]).
– Zur Statistik über den Geld-, Kapital- und Devisenmarkt: Vergleichen Sie auch die Statistischen Monatshefte und Quartalshefte der Schweizerischen
Nationalbank (Bestellungen: Tel. 044/631 32 84,
[email protected]).
– Die Tage, an denen neueste Statistikwerte in der
Schweiz veröffentlicht werden, können jeweils ein
Quartal im Voraus auf dem Dissemination Standards
Bulletin Board des Internationalen Währungsfonds
unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden:
http://dsbb.imf.org.
Erläuterungen
– Zahlen werden laufend aktualisiert; revidierte Daten
werden nicht speziell gekennzeichnet.
– Provisorische Daten, Schätzungen und Prognosen sind
hingegen in den Fussnoten vermerkt.
– Rundungen: Bei relativen Zahlen (Prozentzahlen,
Durchschnitten, Pro-Kopf-Werten usw.) wird in der
Regel jede Zahl einer Tabelle für sich gerundet, ohne
Rücksicht darauf, ob sich bei einer Addition oder
Subtraktion der gerundeten Relativzahlen weiterhin
eine angegebene Summe bzw. 100% ergibt.
Zeichenerklärungen
–
Es kommt nichts vor (Wert genau Null)
0 0,0 Grösse, die kleiner ist als die Hälfte der kleinsten
verwendeten Einheit
()
Zahlenangabe unterbleibt aus Gründen des
Datenschutzes
...
Zahl nicht bekannt, gegenstandslos oder aus
statistischen Gründen nicht aufgeführt
Aktuelle Wirtschaftsdaten
A Internationaler Überblick
A1
Bruttoinlandprodukt
Nominal Mrd.
Reale Veränderung in % gegenüber der Vorperiode
2012
2009
2010
2011
2012
3/2012
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
Schweiz
CHF
593
–1.9
3.0
1.8
1.0
0.7
0.3
0.6
0.5
0.5
Deutschland
EUR
2644
–5.1
4.0
3.3
0.7
0.2
–0.5
0.0
0.7
0.3
Frankreich
EUR
2032
–3.1
1.7
2.0
0.0
0.2
–0.2
–0.1
0.5
–0.1
Italien
EUR
1566
–5.5
1.7
0.4
–2.4
–0.4
–0.9
–0.6
–0.3
–0.1
Grossbritannien
GBP
1541
–5.2
1.7
1.1
0.2
0.6
–0.3
0.4
0.7
0.8
Euro-Zone
EUR
9487
–4.4
2.0
1.5
–0.6
–0.1
–0.5
–0.2
0.3
0.1
USA
USD
155971)
–2.8
2.5
1.8
2.8
0.7
0.0
0.3
0.6
0.7
Japan
JPY
4758681)
–5.5
4.7
–0.6
2.0
–0.9
0.1
1.1
0.9
0.5
OECD
USD
450561)
–3.6
3.0
1.9
1.6
0.2
0.0
0.3
0.6
0.5
1) Geschätzt.
A2
Quellen: BFS, SECO, OECD
Vorlaufende Indikatoren der Konjunktur
Trendbereinigter Indikator
Schweiz
Dez.
2012
Jan.
2013
Febr.
2013
März
2013
April
2013
Mai
2013
Juni
2013
Juli
2013
Aug.
2013
Sept.
2013
Okt.
2013
Nov.
2013
100.2
100.0
99.9
99.9
99.8
99.7
99.7
99.7
99.8
99.9
100.0
100.2
Deutschland
99.0
99.2
99.4
99.6
99.7
99.9
100.0
100.1
100.3
100.4
100.6
100.7
Frankreich
99.3
99.3
99.3
99.3
99.3
99.3
99.4
99.5
99.7
100.0
100.2
100.3
Italien
Grossbritannien
Euro-Zone
USA
98.8
99.0
99.2
99.4
99.6
99.9
100.1
100.4
100.7
100.9
101.0
101.2
100.0
100.1
100.1
100.1
100.2
100.3
100.5
100.7
101.0
101.2
101.3
101.4
99.2
99.3
99.5
99.6
99.7
99.9
100.1
100.2
100.4
100.6
100.8
101.0
100.1
100.2
100.3
100.4
100.5
100.5
100.6
100.7
100.8
100.8
100.9
101.0
Japan
99.6
99.8
100.0
100.2
100.4
100.5
100.6
100.7
100.9
101.0
101.2
101.4
OECD
99.8
99.9
100.0
100.1
100.1
100.2
100.3
100.4
100.5
100.6
100.7
100.9
Brasilien
100.2
100.1
99.9
99.7
99.4
99.1
98.9
98.7
98.6
98.5
98.5
98.6
China
100.1
100.1
100.0
99.8
99.5
99.3
99.2
99.1
99.1
99.2
99.3
99.4
Indien
98.7
98.6
98.4
98.3
98.1
98.0
97.9
97.8
97.7
97.6
97.5
97.5
Russische Föderation
99.1
99.1
99.1
99.1
99.1
99.2
99.3
99.4
99.5
99.6
99.6
99.6
Quelle: OECD
A3
Internationales Handelsvolumen
Exporte
Importe
In Mrd. USD
Güter
Weltweit
Nordamerika1)
CACM2)
Brasilien
Jährliche Veränderung in %
In Mrd. USD
Jährliche Veränderung in %
2012
2007–2012
2011
2012
2012
2007–2012
2011
2012
18323
30.9
19.6
0.6
18567
29.8
19.3
1.0
2373
28.9
16.2
4.0
3192
18.1
15.2
3.3
38
37.9
17.7
6.6
62
29.0
19.9
5.9
243
51.0
26.8
–5.3
233
84.2
23.7
–1.5
Europa
6373
9.9
17.2
–3.5
6519
6.8
17.0
–4.9
EU27
–5.0
5792
8.3
16.9
–3.9
5927
5.6
16.3
Russische Föderation
529
49.3
30.4
1.4
335
50.1
29.9
3.8
Afrika
626
43.7
17.5
4.9
604
61.5
18.1
8.8
Naher Osten
1287
68.0
37.2
4.8
721
53.6
18.3
8.5
Asien
6111
47.5
17.7
2.3
6209
62.5
23.0
4.4
China
2049
67.9
20.3
7.9
1818
90.2
25.0
4.3
Indien
293
95.3
34.8
–1.1
489
113.4
37.8
8.5
4347
27.5
12.4
4.7
4106
29.4
10.1
6.2
709
29.9
10.9
6.0
537
21.9
9.5
4.1
11
46.6
5.6
13.8
8
16.2
12.7
–1.3
Dienstleistungen3)
Weltweit
Nordamerika1)
CACM2)
Brasilien
38
68.6
21.0
4.0
78
124.1
22.4
6.3
Europa
2024
14.6
12.7
3.1
1680
11.3
5.9
4.7
EU27
1819
13.0
9.8
3.2
1553
10.2
4.3
5.0
58
49.8
23.5
7.5
102
79.9
28.1
13.5
Russische Föderation
Afrika
Naher Osten
90
20.9
0.5
5.4
162
47.4
7.3
8.4
125
39.6
14.9
12.5
222
40.7
14.2
5.8
Asien
1159
50.1
12.4
5.7
1176
53.9
13.9
7.7
China
190
56.2
6.9
4.4
281
117.4
23.1
18.8
Indien
148
70.4
20.4
–0.5
125
77.8
12.0
–3.8
1) Mit Mexiko.
2) Central American Common Market.
3) Ohne öffentlicher Sektor.
Quelle: WTO
68 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
A4
Ertragsbilanz
In % des BIP
In Mrd. USD
2010
2011
2012
20131)
20141)
20151)
2010
2011
2012
20131)
20141)
15.0
8.9
11.1
12.8
12.4
12.6
82.5
58.9
70.2
83.3
86.4
91.0
6.1
6.2
7.1
7.0
6.1
5.6
202.8
224.2
243.4
253.8
238.6
224.8
Frankreich
–1.4
–1.8
–2.2
–2.2
–2.4
–2.3
–35.3
–49.0
–57.9
–60.8
–70.3
–68.7
Italien
–3.5
–3.1
–0.6
1.2
1.8
2.0
–72.6
–67.3
–11.3
24.2
39.8
43.8
Grossbritannien
–2.7
–1.5
–3.8
–3.4
–2.5
–2.3
–62.0
–36.0
–94.9
–85.6
–67.9
–65.9
Schweiz
Deutschland
Euro-Zone
USA
20151)
0.5
0.7
1.9
2.6
2.6
2.8
64.7
88.5
228.1
329.9
351.3
384.0
–3.0
–2.9
–2.7
–2.5
–2.9
–3.1
–449.5
–457.7
–440.4
–422.0
–501.2
–577.7
Japan
3.7
2.0
1.1
0.9
1.2
1.5
203.8
118.4
65.5
42.5
60.2
78.0
OECD
0.5
–0.6
–0.5
–0.2
–0.2
–0.2
–202.8
–295.2
–227.7
–80.2
–110.5
–120.9
1) Schätzungen und Prognosen (November 2013).
A5
Quelle: OECD
Konsumentenpreise
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
2009
2010
2011
2012
Juni 2013
Juli 2013
–0.5
0.7
0.2
–0.7
–0.1
0.0
0.0
–0.1
–0.3
0.1
0.4
1.1
2.1
2.0
1.8
1.9
1.5
1.4
1.2
1.3
Schweiz
Deutschland
Aug. 2013 Sept. 2013
Okt. 2013
Nov. 2013
Frankreich
0.1
1.5
2.1
2.0
0.9
1.1
0.9
0.9
0.6
0.7
Italien
0.8
1.5
2.8
3.0
1.2
1.2
1.2
0.9
0.8
0.7
Grossbritannien
2.2
3.3
4.5
2.8
2.9
2.7
2.7
2.7
2.2
2.1
EU
1.0
2.1
3.1
2.6
1.7
1.7
1.5
1.3
0.9
1.0
USA
–0.4
1.6
3.2
2.1
1.8
1.9
1.5
1.2
0.9
1.2
Japan
–1.3
–0.7
–0.3
0.0
0.2
0.7
0.9
1.0
1.1
1.6
OECD
0.5
1.9
2.9
2.2
1.8
1.9
1.7
1.4
1.3
1.4
Quellen: BFS, SNB
A6
Zinssätze
In %
2010
2011
2012
Juni 2013
Juli 2013
Aug. 2013
Sept. 2013
Okt. 2013
Nov. 2013
Kurzfristige Zinssätze
Schweiz1)
0.19
0.12
0.07
0.02
0.02
0.02
0.02
0.02
0.02
Grossbritannien
0.69
0.89
0.84
0.49
0.48
0.49
0.49
0.50
0.50
0.22
Euro-Zone
0.81
1.39
0.57
0.21
0.22
0.23
0.22
0.23
USA
0.31
0.30
0.28
0.19
…
…
…
…
…
Japan
0.38
0.33
0.33
0.23
0.23
0.23
0.23
0.22
0.22
Schweiz1)
1.63
1.47
0.65
1.06
1.10
1.14
1.11
1.07
1.03
Grossbritannien
3.61
3.12
1.91
2.31
2.60
2.86
2.86
2.67
2.75
Euro-Zone
3.79
4.31
3.05
3.07
3.10
3.1
3.41
3.16
3.17
USA
3.21
2.79
1.80
2.30
2.58
2.74
2.81
2.62
2.72
Japan1)
1.15
1.10
0.84
0.82
0.79
0.71
0.67
0.59
Langfristige Zinssätze
1) Jahres- bzw. Monatsende.
A7
0.61
Quelle: OECD
Wechselkurse (Geldkurse)
Devisenkurse Interbankhandel (Ankauf 11 Uhr)
Devisenkurse1)
2010
2011
2012
2013
Juni
2013
Juli
2013
Aug.
2013
Sept.
2013
Okt.
2013
Nov.
2013
Dez.
2013
0.89
CHF/USD
1 USD
1.04
0.89
0.94
0.93
0.93
0.95
0.93
0.92
0.90
0.91
CHF/GBP
1 GBP
1.61
1.42
1.49
1.45
1.45
1.44
1.44
1.47
1.45
1.47
1.47
CHF/JPY
100 JPY
1.19
1.11
1.18
0.95
0.96
0.95
0.95
0.93
0.92
0.91
0.86
CHF/EUR
1 EUR
1.38
1.23
1.21
1.23
1.23
1.24
1.23
1.23
1.23
1.23
1.22
112.9
Reale und nominelle Wechselkursindizes2)
Real total
Index
105.9
116.3
112.5
111.1
110.9
110.0
110.8
110.9
111.6
111.4
Deutschland
Index
108.7
119.6
119.1
115.0
114.9
113.6
113.8
114.1
114.5
114.5
115.1
Frankreich
Index
106.6
117.2
116.9
113.3
113.1
112.7
112.4
112.9
113.2
113.2
113.8
105.9
Italien
Index
101.0
110.3
108.8
105.0
105.0
104.2
104.0
104.6
104.9
105.3
Grossbritannien
Index
126.2
137.1
126.6
126.7
127.2
127.8
127.1
124.5
125.3
123.9
124.3
USA
Index
111.3
127.1
117.0
116.5
115.5
113.8
115.8
116.3
119.3
118.0
120.5
Japan
Nominal total
Index
118.7
127.4
119.7
147.8
146.8
147.6
147.4
149.7
150.8
152.6
161.2
Index
122.4
138.1
137.7
138.2
137.9
137.5
138.7
138.6
139.6
139.4
141.2
1) Jahresmittel, Monatsmittel.
2) Gegenüber 40 Handelspartnern. Zur Revision der Wechselkursindizes vgl. Quartalsheft 3/2001 der SNB.
Index Januar 1999 = 100.
69 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
A8
Bevölkerung
In Mio.
Schweiz
Deutschland2)
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
1960
1970
1980
1990
2000
2010
2011
2006
2007
2008
2009
2010
5.3
6.2
6.3
6.7
7.2
7.9
8.01)
1.5
1.1
1.4
1.1
1.1
2011
1.7
55.6
60.7
61.6
63.3
82.2
81.7
81.8
–0.1
–0.1
–0.1
–0.3
–0.2
0.0
Frankreich
45.5
50.8
53.9
56.7
59.1
63.0
63.3
0.7
0.6
0.5
0.6
0.5
0.5
Italien
50.2
53.7
56.4
56.7
57.2
60.1
60.3
0.5
0.8
0.8
0.7
0.5
0.5
0.7
52.4
55.6
56.0
57.2
58.9
61.3
61.8
0.6
0.6
0.7
–0.8
0.7
EU3)
Grossbritannien
280.2
303.3
317.9
348.0
465.9
493.7
495.1
1.2
0.4
0.4
0.3
0.8
0.3
USA
180.7
205.1
227.7
250.0
282.2
309.1
311.6
0.9
1.0
0.9
1.0
0.7
0.8
0.6
Japan
93.3
103.7
116.8
123.6
126.9
127.1
127.8
0.0
0.0
–0.1
–0.1
–0.3
OECD
640.8
715.1
780.5
1025.3
1128.4
1229.4
…
0.7
0.7
0.8
0.5
0.7
…
Welt
3019.0
3693.0
4450.0
5266.4
6124.1
6896.0
7000.04)
1.2
1.2
1.2
1.2
1.0
1.5
1) 31. Dezember.
2) Ab 1990 mit «Neue Bundesländer».
3) EU15 ab 1995, EU 25 ab 1. Mai 2004, EU27 ab 1. Januar 2007.
4) Schätzung, 31. Oktober 2011.
A9
Quellen: BFS, OECD, UNO
Erwerbstätigkeit
Erwerbstätige
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
In Mio.
In %1)
2011
2011
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
4.7
79.3
0.8
2.4
2.5
2.0
0.6
0.7
2.5
Deutschland
39.8
72.5
2.2
2.0
2.2
1.8
–0.2
–0.2
2.7
Frankreich
25.8
63.9
0.7
1.0
1.4
0.6
–0.4
–2.0
0.3
0.4
Schweiz
Italien
23.0
57.0
0.7
1.9
1.0
0.8
–1.6
–0.7
Grossbritannien
29.2
69.5
1.0
0.9
0.7
0.7
–1.7
0.3
0.4
EU
217.0
64.3
1.9
2.0
1.9
1.0
–1.7
–0.5
0.3
USA
139.9
66.6
1.8
1.9
1.1
–0.5
–3.8
–0.6
0.6
Japan
59.8
71.2
0.4
0.4
0.5
–0.4
–1.6
–0.4
–4.5
OECD
545.0
64.8
1.2
1.8
1.5
0.6
–1.8
0.1
2.9
1) Erwerbstätige in % der Wohnbevölkerung im Erwerbsalter.
A 10
Quellen: BFS, OECD
Arbeitslosigkeit
Arbeitslose
In 1000
2012
2009
2010
2011
2012
Schweiz
1261)
3.71)
3.51)
2.81)
2.91)
2.7
3.1
3.3
3.0
3.0
3.1
3.0
3.0
3.0
3.1
3.2
Deutschland
2314
7.8
7.1
6.0
5.5
5.4
5.4
5.4
5.3
5.3
5.3
5.3
5.3
5.2
5.2
5.2
26122)
9.5
9.7
9.6
10.2
10.3
10.6
10.8
10.8
10.9
10.8
10.9
10.8
10.9
10.8
10.8
2744
7.8
8.4
8.4
10.7
10.8
11.3
11.9
12.1
12.3
12.1
12.1
12.4
12.5
12.5
12.7
Frankreich
Italien
Grossbritannien
Euro-Zone
USA
Japan
OECD
Arbeitslosenquote
3/2012
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
Juni
2013
Juli
2013
Aug.
2013
Sept.
2013
2519
7.6
7.8
8.0
7.9
7.8
7.7
7.8
7.7
7.6
7.7
7.7
7.6
7.4
…
…
9.6
10.2
10.1
11.4
11.5
11.8
12.0
12.1
12.1
12.1
12.1
12.1
12.1
12.1
12.1
12506
9.3
9.6
9.0
8.1
8.0
7.8
7.7
7.5
7.2
7.5
7.3
7.2
7.2
7.2
7.0
2850
5.1
5.1
4.6
4.4
4.3
4.2
4.2
4.0
4.0
3.9
3.8
4.1
4.0
4.0
4.0
472762)
8.1
8.3
8.0
8.0
8.0
8.0
8.0
8.0
7.9
7.9
7.9
7.9
7.9
7.9
7.8
Quellen: SECO, OECD
F&E­Bruttoinlandaufwendungen
Schweiz
Deutschland
Nov.
2013
158392)
1) Jahresdurchschnitt.
2) 2011.
A 11
Okt.
2013
In % des BIP
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
...
2.57
...
...
...
2.94
...
...
...
2008
2.87
2.40
2.45
2.46
2.49
2.52
2.49
2.49
2.53
2.53
2.68
Frankreich
2.16
2.15
2.20
2.23
2.17
2.15
2.10
2.10
2.04
2.11
Italien
1.02
1.05
1.09
1.13
1.11
1.10
1.09
1.13
1.18
1.23
Grossbritannien
1.82
1.81
1.79
1.79
1.75
1.69
1.73
1.76
1.82
1.77
EU15
1.83
1.85
1.87
1.88
1.87
1.85
1.86
1.89
1.90
1.98
USA
2.64
2.71
2.72
2.62
2.61
2.54
2.57
2.61
2.66
2.79
Japan
3.02
3.04
3.12
3.17
3.20
3.17
3.32
3.40
3.44
3.44
OECD
2.16
2.19
2.23
2.20
2.20
2.17
2.21
2.24
2.28
2.34
Quelle: OECD,BFS
70 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B Wirtschaftsdaten Schweiz
B1
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
B 1.1
Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten, zu laufenden Preisen
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
309996
319799
323403
328052
335932
342510
352067
365222
379573
386189
394751
399868
405905
261938
268588
270621
273892
281074
286900
295720
307227
320693
324146
331823
335415
339785
48058
51211
52782
54160
54859
55610
56347
57996
58880
62042
62928
64453
66120
100648
102940
95689
93485
97881
104747
115228
121920
125280
106950
116158
124503
124192
Gliederung
Konsumausgaben
Private Haushalte und POoE1)
Staat
Bruttoinvestitionen
In Mio. Fr.
20112)
Bruttoanlageinvestitionen
20122)
100434
98655
96847
94056
98339
102719
109227
117433
120762
110409
115012
120319
119000
Ausrüstungen
59867
58136
55925
52994
55052
56913
62679
70120
71653
60327
62979
65782
65838
Bau
40567
40519
40922
41062
43287
45805
46549
47313
49109
50082
52033
54537
53161
–365
–611
–1663
–1276
–1023
–408
2004
3568
3535
–5357
1704
4328
7760
578
4896
505
706
565
2436
3997
920
983
1898
–559
–144
–2567
Exporte
196440
197919
193334
193347
209618
227957
258188
294008
308162
279221
296349
299878
309529
Waren
143446
145810
143285
141502
153125
163358
185529
206938
216910
188369
204053
208727
212386
52993
52109
50049
51844
56493
64599
72659
87069
91252
90852
92296
91151
97143
Importe
174678
177414
165640
164312
178084
196126
217447
240350
245163
217988
234593
239147
247775
Waren
150180
153096
140936
139778
148940
162967
183301
200647
205079
174887
190874
194324
196879
24498
24318
24704
24533
29144
33159
34146
39703
40083
43101
43719
44823
50896
432405
443243
446786
450572
465348
479088
508036
540800
567852
554372
572665
585102
591851
Vorratsveränderungen
Nettozugang an Wertsachen
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Bruttoinlandprodukt
1) Private Organisationen ohne Erwerbszweck.
2) Provisorische Zahlen.
B 1.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten
Veränderung in % gegenüber dem Vorjahr, zu Preisen des Vorjahres
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
20112)
20122)
Konsumausgaben
2.2
0.2
1.3
1.4
1.4
1.3
2.0
0.6
2.0
1.4
1.1
2.5
Private Haushalte und POoE1)
2.0
0.1
1.0
1.6
1.7
1.6
2.2
1.2
1.8
1.7
1.1
2.4
Staat
3.1
0.7
2.8
0.5
0.2
–0.1
0.9
–2.5
3.3
0.2
1.2
3.2
–0.3
–1.6
–1.0
3.0
3.5
3.7
0.4
0.2
–6.2
7.1
4.0
–3.1
–0.4
Gliederung
Bruttoinvestitionen
–3.3
–1.0
–2.0
4.2
4.1
5.3
5.4
0.7
–8.0
4.8
4.5
Ausrüstungen
–3.3
–3.2
–4.8
4.5
4.6
10.7
11.1
1.1
–15.5
5.8
6.1
1.7
Bau
–3.4
2.2
1.8
3.9
3.5
–1.4
–2.3
0.0
3.0
3.5
2.5
–2.9
Vorratsveränderungen
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
Nettozugang an Wertsachen
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
0.7
0.2
–0.9
7.9
7.7
10.1
9.9
2.9
–7.7
7.7
3.8
2.5
2.5
Bruttoanlageinvestitionen
Exporte
Waren
Dienstleistungen
Importe
1.4
1.4
–0.1
7.3
5.8
11.1
8.4
2.6
–11.4
9.6
6.2
–1.0
–3.2
–3.3
9.6
12.7
7.5
13.6
3.4
1.2
3.5
–1.6
2.4
1.5
–0.8
0.7
7.2
6.6
6.8
6.2
–0.3
–5.2
8.4
4.2
3.1
Waren
1.7
–1.6
1.9
5.7
5.5
7.8
5.2
–0.5
-8.0
9.7
3.6
1.6
Dienstleistungen
0.2
4.2
–5.8
15.8
11.9
1.7
12.0
0.6
9.0
3.0
6.8
9.4
Bruttoinlandprodukt
1.2
0.2
0.0
2.4
2.7
3.8
3.8
2.2
–1.9
3.0
1.8
1.0
1) Private Organisationen ohne Erwerbszweck.
2) Provisorische Zahlen.
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
71 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 1.3
P.1
Produktionskonto nach institutionellen Sektoren, zu laufenden Preisen
In Mio. Fr.
Produktionswert
Code
Institutionelle Sektoren
S.11
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
S.12
Finanzielle Kapitalgesellschaften
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
20111)
681670
703962
718322
717586
752420
784340
836079
893469
947983
915100
943583
960229
105616
87678
83354
84848
87272
88441
92150
100318
115702
114787
109852
106444
S.121/S.122
Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125)
58696
54090
51820
52040
54010
59211
64282
72910
69285
64019
62217
60058
S.125
Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen
28982
29263
33027
35231
34432
32940
36036
42793
45502
45833
44228
45559
61982
64987
66426
68221
68974
69829
71241
73345
77967
81330
82581
84167
846
858
938
1020
1217
1204
1194
1236
1278
1399
1482
1536
11712
12411
13217
13616
14095
14139
14794
15286
16115
17027
17187
17364
S.13
Staat
S.1314
Öffentliche Sozialversicherungen
S.15
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
D.21
Gütersteuern
29767
29585
28629
28895
30027
30497
31990
33071
33977
32864
34212
34945
D.31
Gütersubventionen
–3324
–3281
–3358
–3237
–3260
–3136
–2839
–2783
–2833
–2908
–2875
–3048
869484
891017
908084 912353
950697
Total
P.2
987819 1051582 1128090 1187996 1153265 1181133 1199274
Vorleistungen
Code
Institutionelle Sektoren
S.11
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
S.12
Finanzielle Kapitalgesellschaften
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
20111)
376091
383439
395097
398081
420226
441629
473866
509257
538552
516915
527263
534288
45659
35788
38211
39545
36222
37419
39339
41122
48799
49684
48365
47502
S.121/S.122
Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125)
20942
21322
19667
18403
19388
21593
23360
28164
28165
26667
26461
25229
S.125
Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen
14845
16889
19879
17820
18030
17747
17762
20635
21520
21698
21041
20430
20657
21293
21447
22084
22158
22201
22754
23269
25641
26964
27015
27469
619
611
677
733
916
904
882
948
972
1071
1105
1161
4543
4831
5208
5393
5546
5562
5804
5964
6267
6649
6690
6756
437079
447774
461298
461781
485350
508731
543546
587289
620144
598893
608469
614172
S.13
Staat
S.1314
Öffentliche Sozialversicherungen
S.15
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Total
B.1 Bruttowertschöpfungen und Bruttoinlandprodukt
Code
Institutionelle Sektoren
S.11
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
S.12
Finanzielle Kapitalgesellschaften
S.121/S.122
S.125
Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125)
Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen
S.13
Staat
S.1314
Öffentliche Sozialversicherungen
S.15
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Bruttoinlandprodukt
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
20111)
305579
320522
323225
319505
332194
342711
362213
384212
409432
398186
416320
425941
51890
45143
45302
51049
51022
52811
59196
66903
65103
61487
58943
59958
37754
32769
32154
33638
34621
37618
40922
44745
41121
37352
35756
34829
14137
12374
13149
17412
16401
15193
18274
22158
23982
24134
23187
25129
41325
43693
44979
46137
46816
47628
48486
50075
52326
54366
55566
56698
227
246
261
287
301
299
312
288
306
328
378
375
7169
7580
8008
8223
8549
8577
8990
9322
9848
10377
10497
10609
432405
443243
446786 450572
465348
479088
508036
540800
567852
554372
572665
585102
1) Provisorische Zahlen.
B 1.4
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Hauptindikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
20111)
20121)
Bruttoinlandprodukt
5.2
2.5
0.8
0.8
3.3
3.0
6.0
6.4
5.0
–2.4
3.3
2.2
1.2
Inländlische Endnachfrage
4.3
2.0
0.4
0.4
2.9
2.5
3.6
4.6
3.7
–0.7
2.7
2.0
0.9
Bruttoinlandprodukt
3.7
1.2
0.2
0.0
2.4
2.7
3.8
3.8
2.2
–1.9
3.0
1.8
1.0
Inländische Endnachfrage
2.8
0.8
–0.1
0.5
2.1
2.0
2.2
2.8
0.6
–0.4
2.2
1.8
1.8
Zu laufenden Preisen
Zu Preisen des Vorjahres
Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen
Arbeitsproduktivität ausgedrückt in:
Vollzeitäquivalente Beschäftigung
0.4
1.8
–0.4
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
–0.8
2.9
1.8
...
...
...
...
...
...
...
...
...
...
–0.4
–0.4
–2.3
–2.0
–2.1
–1.1
0.5
1.0
2.0
0.8
0.3
0.7
...
Haushaltersparnis in % des verfügbaren
zwangssparenbereinigten Bruttohaushalteinkommens
16.0
16.6
15.4
14.2
13.6
14.3
16.0
17.5
16.9
16.6
16.5
17.8
...
Zwangssparen der Haushalte in % des verfügbaren
zwangssparenbereinigten Bruttohaushalteinkommens
8.8
8.6
8.7
8.9
7.9
8.1
8.2
8.3
8.5
8.4
8.2
8.1
...
Geleistete Arbeitsstunden
Staatsdefizit im Verhältnis zum BIP
Sparquote2)
Freiwilliges Sparen der Haushalte in % des verfügbaren
zwangssparenbereinigten Bruttohaushalteinkommens
7.1
7.9
6.7
5.3
5.8
6.2
7.8
9.2
8.4
8.2
8.3
9.7
...
5.0
4.6
6.2
6.4
6.8
6.6
8.0
9.9
11.1
11.0
10.8
10.4
10.4
Ausgaben für den letzten Konsum der
privaten Haushalte und POoE3) pro Einwohner
36335
36868
36854
36987
37707
38247
39129
40326
41589
41550
42123
42391
...
Letzter Verbrauch der privaten Haushalte
und POoE3) pro Einwohner
39856
40527
40722
41075
41765
42465
43363
44637
45757
46020
46623
46966
...
Verfügbares Einkommen der privaten
Haushalte und POoE3) pro Einwohner
39425
40367
39790
39261
40219
41005
42770
44842
45784
45627
46310
47379
...
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
und POoE3) pro Einwohner (Verbrauchskonzept)
42946
44026
43657
43349
44277
45224
47004
49154
49952
50097
50810
51954
...
Aussenbeitrag in % des BIP
1) Provisorische Zahlen.
2) Die Haushaltsersparnis in % des verfügbaren Bruttohaushaltseinkommens zeigt den Anteil
des verfügbarenEinkommens, der nicht zu Konsumzwecken gebraucht wird.
3) POoE: Private Organisationen ohne Erwerbszweck.
72 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 66 48
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 1.5
Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Verwendungsansatza)
Quartalswerte (real) gemäss ESVG951), zu Preisen des Vorjahres, verkettete Werte
Veränderung in % gegenüber dem Vorquartal (saisonbereinigte Werte)
4/2011
1/2012
2/2012
3/2012
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
0.7
1.0
0.2
0.7
0.8
0.5
0.5
0.3
Private Haushalte und POoE2)
0.7
1.0
0.1
0.7
0.8
0.6
0.6
0.2
Staat
0.8
0.8
0.8
0.9
0.6
0.3
0.2
1.1
1.1
–0.1
–0.8
–0.4
0.0
–0.1
1.9
0.4
–0.1
Konsumausgaben
Bruttoanlageinvestitionen
Ausrüstungen
Bau
Inländische Endnachfrage3)
Inlandnachfrage
2.8
1.7
–1.6
–0.6
–0.8
–1.2
3.5
–0.9
–2.3
0.3
0.0
1.0
1.1
0.0
1.0
0.8
0.7
0.0
0.5
0.6
0.4
0.8
0.4
0.3
–0.6
0.2
–0.1
1.1
–0.3
0.2
0.5
Exporte
1.5
1.3
0.2
0.8
1.5
–0.5
0.9
0.1
Waren
1.9
0.5
0.4
1.0
0.9
–1.2
1.3
0.5
Waren ohne Wertsachen4)
Dienstleistungen
Gesamtnachfrage
2.8
0.5
–0.8
1.8
–1.9
–0.2
–0.7
3.7
0.4
3.4
–0.2
0.4
2.8
1.0
0.1
–0.6
0.1
0.6
0.0
1.0
0.4
0.0
0.7
0.3
Importe
–0.1
1.0
0.2
1.5
0.6
–1.4
0.9
–0.4
Waren
–1.1
0.7
–0.2
1.8
–0.8
–1.2
1.0
–0.3
0.7
2.0
–0.7
0.8
–0.6
–1.6
1.3
0.7
Dienstleistungen
3.9
2.2
1.9
0.2
6.5
–2.6
0.5
–0.9
Bruttoinlandprodukt
0.2
0.5
–0.1
0.7
0.3
0.6
0.5
0.5
Waren ohne Wertsachen4)
a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8.
B 1.6
Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81
E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch
Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Verwendungsansatza)
Jahres- und Quartalswerte (nominal) gemäss ESVG951), zu laufenden Preisen
in Mio. Fr.
Konsumausgaben
Private Haushalte und POoE2)
Staat
Bruttoanlageinvestitionen
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode (Ursprungswerte)
20115)
20125)
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
20115)
20125)
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
399868
405905
104007
101844
103257
102338
1.3
1.5
1.7
1.6
2.1
1.9
335415
339785
87261
85067
86456
85251
1.1
1.3
1.6
1.4
2.0
1.7
64453
66120
16746
16777
16802
17086
2.4
2.6
2.5
2.7
2.3
2.9
2.4
120319
119000
30358
27962
30535
30934
4.6
–1.1
–1.2
–1.3
1.4
Ausrüstungen
65782
65838
16704
15723
16756
16086
4.5
0.1
–1.4
–6.1
1.7
1.1
Bau
54537
53161
13654
12239
13779
14848
4.8
–2.5
–1.0
5.8
1.0
3.9
Inländische Endnachfrage3)
520187
524905
134364
129805
133792
133271
2.0
0.9
1.0
0.9
1.9
2.0
Inlandnachfrage
524371
530097
133872
130787
134299
136514
2.6
1.1
1.1
1.2
1.6
1.2
Exporte
299878
309529
79572
78276
80049
76337
1.2
3.2
5.0
0.3
4.4
1.5
Waren
208727
212386
54883
52126
54872
52076
2.3
1.8
3.2
–1.1
4.1
–0.1
198431
201191
51272
49277
51132
50068
2.3
1.4
1.1
–2.1
2.5
0.7
91151
97143
24689
26151
25177
24261
–1.2
6.6
9.3
3.2
4.9
5.0
Gesamtnachfrage
824249
839626
213444
209063
214349
212851
2.1
1.9
2.5
0.9
2.6
1.3
Importe
239147
247775
64485
61214
63025
60563
1.9
3.6
4.3
0.2
2.8
–0.6
Waren
194324
196879
49792
48757
49545
47490
1.8
1.3
1.4
–2.1
1.7
–2.1
184172
188251
47614
46353
47408
45903
1.5
2.2
2.7
–2.6
1.4
–0.8
Waren ohne Wertsachen4)
Dienstleistungen
Waren ohne Wertsachen4)
Dienstleistungen
Bruttoinlandprodukt
44823
50896
14693
12457
13479
13073
2.5
13.5
15.6
10.7
7.3
5.5
585102
591851
148959
147849
151324
152289
2.2
1.2
1.7
1.2
2.6
2.1
a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8.
B 1.7
Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81
E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch
Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Produktionsansatza)
Quartalswerte (real) gemäss ESVG951), zu Preisen des Vorjahres, verkettete Werte
Veränderung in % gegenüber Vorquartal (saisonbereinigte Werte)
4/2011
1/2012
2/2012
3/2012
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
–0.4
–1.4
–0.7
–0.9
–0.5
0.3
0.4
0.2
A1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
A2 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Verarbeitendes Gewerbe;
Energie- und Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen
2.0
0.1
–0.4
1.0
–1.6
0.0
–0.4
1.4
A3 Baugewerbe
–0.4
–1.9
0.9
0.5
0.6
0.1
0.5
1.1
A4 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Verkehr und Lagerei;
Information und Kommunkation; Gastgewerbe und Beherbergung
–0.3
1.1
–0.4
0.2
0.4
0.0
0.5
0.2
A5 Erbringung von Finanzdienstleistungen; Versicherungen; Grundstücksund Wohnungswesen, Erbringung von freiberuflichen, wiss. und
techn. Dienstleistungen; Erbringung von sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen
–0.4
0.9
0.4
1.3
0.9
1.6
1.4
0.4
A6 Öffentliche Verwaltung; Erziehung und Unterricht; Gesundheits- und Sozialwesen;
Kunst, Unterhaltung, Erholung und sonstige Dienstleistungen; Private Haushalte
als Arbeitgeber und Hersteller von Waren für den Eigenbedarf
0.1
0.0
0.3
1.1
0.9
0.5
0.5
0.1
–0.6
1.8
–0.9
–0.6
1.5
1.1
1.4
0.7
Gütersubventionen
0.0
–1.1
0.0
0.0
0.0
–8.8
0.0
0.0
Bruttoinlandprodukt
0.2
0.5
–0.1
0.7
0.3
0.6
0.5
0.5
Gütersteuern
a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8.
Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81
E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch
73 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 1.8
Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Produktionsansatz
Jahres- und Quartalswerte (nominal) gemäss ESVG951), zu laufenden Preisen
in Mio. Fr.
20125)
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
20115)
20125)
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
4343
4096
1055
1076
1107
1142
0.4
–5.7
1.0
6.8
8.0
13.0
117758
119206
29908
29421
30034
29580
4.2
1.2
–0.2
–1.5
0.7
–0.1
31043
30658
8109
6273
8144
8883
5.2
–1.2
0.7
5.1
0.9
4.4
A1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
A2 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden;
Verarbeitendes Gewerbe; Energie- und Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen
A3 Baugewerbe
A4 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Verkehr und Lagerei; Information und
Kommunkation; Gastgewerbe und Beherbergung
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode (Ursprungswerte)
20115)
146303
145625
36250
36341
36580
37709
–0.9
–0.5
1.7
0.2
1.6
1.6
A5 Erbringung von Finanzdienstleistungen; Versicherungen; Grundstücks- und Wohnungswesen, Erbringung von
freiberuflichen, wiss. und techn. Dienstleistungen; Erbringung von sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen
109745
113562
28532
28882
29172
28966
1.4
3.5
2.9
2.4
3.0
1.6
A6 Öffentliche Verwaltung; Erziehung und Unterricht;
Gesundheits- und Sozialwesen; Kunst, Unterhaltung,
Erholung und sonstige Dienstleistungen;
Private Haushalte als Arbeitgeber und
Hersteller von Waren für den Eigenbedarf
144014
146984
37291
37669
37886
37964
3.9
2.1
2.6
3.4
4.2
2.9
34945
34811
8586
8898
9112
8757
2.1
–0.4
2.8
–3.1
4.4
5.3
3048
3091
773
711
711
711
6.0
1.4
1.4
–7.9
–7.9
–7.9
585102
591851
148959
147849
151324
152289
2.2
1.2
1.7
1.2
2.6
2.1
Gütersteuern
Gütersubventionen
Bruttoinlandprodukt
1) Saisonbereinigungsverfahren gemäss www.seco.admin.ch/Themen/Wirtschaftslage/BIP-Quartalsschätzungen/Daten, technische Notizen, Methoden.
2) Der Konsum der privaten Haushalte wird gemäss Inländerkonzept ausgewiesen. Ebenfalls enthalten ist der
Endverbrauch der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (POoE).
3) Die inländische Endnachfrage enthält keine Vorratsveränderungen und Nettowertsachenimporte.
4) Wertsachen = Aussenhandel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten.
5) Ergebnisse 2011 und 2012 BFS.
B2
Produktion
B 2.1
Produktion in der Industrie1)
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/323 16 81
E-Mail: [email protected]
Internet: www.seco.admin.ch
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
Noga 2008
Wirtschaftszweige Total
Juli 2013
Aug. 2013
Sept. 2013
4/2012
1/2013
2/2013
1.3
3.0
–2.2
1.7
3.5
–1.1
3/2013
0.7
–5.9
1.5
–0.6
5.7
–2.6
–1.1
B
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
–1.0
C
Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
3.3
2.3
–0.9
1.3
2.3
–1.4
1.7
CA
0.2
–0.3
–1.1
2.4
3.9
–3.0
–0.3
Herstellung von Nahrungsmitteln und Tabakerzeugnissen
CB
Herstellung von Textilien und Bekleidung
–0.5
–5.3
0.2
–7.7
–3.0
–3.8
–1.6
CC
Herstellung von Holzwaren, Papier und Druckerzeugnissen
–0.2
2.9
–4.6
–0.9
2.1
–0.7
–0.7
CD+CE
Kokerei, Mineralölverarbeitung und Herstellung
von chemischen Erzeugnissen
7.5
1.1
–7.5
–4.8
12.9
15.3
0.2
15.2
10.5
5.5
9.7
4.7
–3.8
10.6
0.3
1.8
–2.7
–4.9
3.8
0.3
–0.1
CF
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
CG
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
CH
Herstellung von Metallerzeugnissen
–7.0
–2.3
–0.4
–7.0
–0.8
–1.0
–3.1
CI
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und Uhren
–0.1
1.4
–7.0
–0.7
1.5
–6.9
–1.9
CJ
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
–6.5
–1.0
4.8
–0.3
–8.2
–0.1
0.0
CK
Maschinenbau
–1.1
0.5
–6.2
–1.7
–6.3
–3.4
–2.3
CL
Fahrzeugbau
20.3
0.8
–2.2
13.4
7.3
9.5
5.9
CM
Sonstige Herstellung von Waren, Reparatur und Installation
5.5
–5.5
12.7
6.2
11.5
5.8
4.2
–12.2
8.5
–12.3
4.4
12.0
1.2
–5.9
D
Energieversorgung
E
Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen
…
…
…
…
…
…
…
1.3
3.0
–2.2
1.7
3.5
–1.1
0.7
Vorleistungsgüter
–1.0
–2.3
–3.4
–4.2
–0.5
–0.8
–2.0
Investitionsgüter
0.3
3.5
–1.8
0.8
0.5
–2.2
0.8
Gebrauchsgüter
0.2
–27.7
20.5
4.6
16.5
2.4
–4.7
7.1
4.9
1.0
4.6
3.3
–3.2
4.5
–9.3
8.9
–13.0
4.1
16.8
7.9
–5.2
Produktion Total (Verwendungsart)
Verbrauchsgüter
Energie
1) Arbeitstagsbereinigt. Provisorische Werte.
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 34
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
74 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B3
Aussenwirtschaft
B 3.1
Aussenhandel Übersicht1)
Total 12)
Export in Mio. Fr.
Vorjahresveränderung in %
nominal
real
Mittelwertindex3)
2009
2010
2011
2012
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
Sept.
2013
Okt.
2013
Nov.
2013
Jan.–Nov.
2013
180533.9
193479.8
197907.0
200612.3
51392.8
49849.5
51155.5
49913.1
16912.0
18335.3
18077.4
186554.7
–12.5
7.2
2.3
1.4
1.5
–0.7
2.9
0.7
2.2
–0.8
–3.1
0.0
–14.3
7.4
8.0
0.1
–1.2
–2.0
–1.8
0.7
5.3
0.9
–3.0
–0.8
2.1
–0.2
–5.2
1.3
2.8
1.3
4.8
0.0
–2.9
–1.7
–0.1
0.7
160187.0
173990.9
174387.9
176781.1
44739.8
43900.5
44668.0
43042.6
14418.1
15906.6
15964.9
163028.3
–14.3
8.6
0.2
1.4
2.4
–1.8
2.2
–1.1
–2.6
0.2
0.5
–0.4
–9.9
9.4
2.4
–0.3
1.3
–5.3
0.8
–2.2
–0.9
–0.2
–2.7
–2.4
Mittelwertindex3)
–4.8
–0.7
–2.1
1.7
1.1
3.7
1.4
1.1
–1.7
0.4
3.3
2.0
Handelsbilanzsaldo
20347.0
19488.9
23519.2
23831.3
6653.1
5949.1
6487.5
6870.5
2493.9
2428.7
2112.5
23526.4
187447.6
203483.8
208202.8
211807.5
54965.8
52713.9
54939.7
51942.3
17552.5
19135.5
18960.0
196957.1
Import in Mio. Fr.
Vorjahresveränderung in %
nominal
real
Total 2 (gesamter Warenverkehr)
Export in Mio. Fr.
Vorjahresveränderung in %
nominal
Import in Mio. Fr.
Vorjahresveränderung in %
nominal
Handelsbilanzsaldo
–13.2
8.6
2.3
1.7
3.6
0.3
4.6
–0.1
–0.3
–1.9
–3.8
0.3
168998.2
183436.2
184539.8
185409.4
46851.7
46247.0
46821.0
44662.9
15005.6
16636.8
16480.6
170613.8
–14.4
8.5
0.6
0.5
1.0
–1.5
2.4
–2.4
–5.6
0.5
–0.7
–0.5
18449.4
20047.6
23663.0
26398.1
8114.0
6466.9
8118.8
7279.4
2546.9
2498.7
2479.5
26343.4
Exporte in % des Einfuhrwertes (Total 2)
110.9
110.9
112.8
114.2
117.3
114.0
117.3
116.3
117.0
115.0
115.0
115.4
Terms of trade in % (Total 1)
107.2
100.5
96.8
99.6
101.7
97.7
103.4
98.9
98.8
97.9
96.7
98.7
1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert.
2) Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
3) Schätzungen der Preisveränderungen im Aussenhandel.
B 3.2
Quelle: EZV/OZD
Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06
Info-Telefon französisch: 031/322 66 54
Internet: www.zoll.admin.ch
Aussenhandel nach Verwendungszweck (Total 1)1)
Warengruppen
In Mio. Fr.
2009
2012
%-Anteil
am Total
2012
In Mio. Fr.
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
Sept.
2013
Okt.
2013
Nov. Jan.-Nov.
2013
2013
Export total
160187.0 193479.8 197907.0 200612.3
18077.4 186554.7
2010
2011
100.0
51392.8
49849.5
51155.5
49913.1
16912.0
18335.3
Rohstoffe, Halbfabrikate
37408.8
38239.2
37167.9
35848.2
17.9
8557.6
8846.8
9151.9
8780.5
3013.3
3141.9
3028.8
Energieträger und Hilfsstoffe
12063.5
5718.7
6462.5
6846.4
3.4
1947.7
1607.8
885.2
751.3
249.3
291.4
269.5
3103.0
Investitionsgüter
40244.2
50568.2
51660.4
48586.3
24.2
12447.6
11703.5
12466.8
12382.8
4212.3
4516.5
4377.7
45426.0
31096.1
46571.1
47136.5
43779.7
21.8
11314.7
10443.9
11158.5
11132.9
3835.1
4113.4
3963.6
40761.8
5481.2
2611.8
3164.9
3520.6
1.8
803.9
961.7
986.3
912.3
262.3
279.8
303.6
3471.6
98953.7 102616.3 109331.4
54.5
28440.0
27691.4
28651.6
27998.4
9437.0
10385.5
Maschinen und Apparate
Nutzfahrzeuge
Konsumgüter
Nahrungs- und Genussmittel
Übrige nicht dauerhafte Waren
Dauerhafte Waren
Import total
Rohstoffe, Halbfabrikate
Energieträger und Hilfsstoffe
Investitionsgüter
Maschinen und Apparate
Nutzfahrzeuge
Konsumgüter
Nahrungs- und Genussmittel
70470.5
32982.5
10401.3 105043.2
7830.1
7131.8
7170.1
7428.9
3.7
2101.7
1980.2
1931.6
2000.7
695.6
763.7
729.3
7410.9
35970.6
66450.1
65786.2
69646.4
34.7
17287.0
18229.4
18421.0
17986.0
5826.1
6407.5
6336.5
67297.2
26669.8
25371.8
29660.0
32256.1
16.1
9051.2
7481.8
8298.9
8011.7
2915.3
3214.2
3335.5
30335.0
180533.9 173990.9 174387.9 176781.1
100.0
44739.8
43900.5
44668.0
43042.6
14418.1
15906.6
15964.9 163028.3
33700.2
42367.4
42551.2
40945.6
23.2
10173.9
10188.9
10704.0
10107.8
3490.8
3762.6
3685.5
38514.3
5296.4
13410.6
15451.1
17445.4
9.9
4537.8
4846.0
3605.4
3280.0
1024.9
1112.3
1231.4
13155.5
48898.7
41978.4
40804.5
40165.2
22.7
10536.8
9851.5
10797.9
10077.0
3347.5
3830.3
3849.0
38288.2
43343.6
32680.5
32015.6
31072.0
17.6
8262.4
7875.8
8219.5
7918.8
2662.8
3046.5
3045.4
29955.9
4146.6
5552.1
4885.1
5022.8
2.8
1219.9
1054.2
1386.9
987.2
287.3
341.2
409.0
4206.3
92638.6
76234.5
75581.1
78224.8
44.2
19491.2
19014.1
19560.7
19577.8
6554.9
7201.4
7199.0
73070.2
6863.7
7730.0
7441.2
7542.2
4.3
2041.0
1958.0
2046.1
1939.1
645.8
720.8
726.6
7404.6
Übrige nicht dauerhafte Waren
64222.4
37450.1
37128.1
39042.6
22.1
9549.1
9506.2
10033.7
10529.8
3277.2
3738.8
3803.6
37698.4
Dauerhafte Waren
21552.6
31054.5
31011.8
31640.0
17.9
7901.1
7549.9
7480.8
7108.9
2631.9
2741.8
2668.7
27967.3
1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert.
Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
75 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: EZV/OZD
Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06
Info-Telefon französisch: 031/322 66 54
Internet: www.zoll.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 3.3
Aussenhandel nach Warenarten (Total 1)1)
Warengruppen
In Mio. Fr.
2009
2012
%-Anteil
am Total
2012
Export total
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Energieträger und Hilfsstoffe
Textilien, Bekleidung, Schuhe
Papier und Papierwaren
Leder, Kautschuk, Kunststoffe
Chemikalien
Steine und Erden
Metalle
Maschinen
Fahrzeuge
Präzisionsinstrumente, Uhren u. Bijouterie
Verschiedene übrige Waren
Import total
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Energieträger und Hilfsstoffe
Textilien, Bekleidung, Schuhe
Papier und Papierwaren
Leder, Kautschuk, Kunststoffe
Chemikalien
Steine und Erden
Metalle
Maschinen
Fahrzeuge
Präzisionsinstrumente, Uhren u. Bijouterie
Verschiedene übrige Waren
180533.9 193479.8 197907.0 200612.3
8262.4
8498.0
8438.7
8655.8
5296.4
5718.7
6462.5
6846.4
3687.5
3386.1
3248.9
3113.7
2938.2
2922.9
2556.3
2223.1
4170.8
4481.9
4358.5
4137.5
71771.2 75909.4 74647.3 79012.3
867.6
889.7
865.2
856.6
10488.6 12738.5 13033.7 11932.7
33741.1 36435.0 36889.0 33307.4
5343.0
4013.3
4672.0
5095.0
32407.1 36971.2 41254.0 44040.0
1560.1
1515.0
1480.9
1391.8
160187.0 173990.9 174387.9 176781.1
13306.2 13398.1 13319.0 13306.0
12063.5 13410.6 15451.1 17445.4
9041.6
8956.3
8879.8
8718.1
4950.1
4980.7
4582.7
4333.9
5810.4
6203.2
6257.4
6193.9
34963.8 37786.7 37434.9 39368.6
2903.1
2954.5
2915.0
2893.3
12323.1 14378.7 14715.5 13810.9
29249.6 31437.7 30680.1 29364.9
14961.1 16581.1 16837.9 17073.7
15377.7 18619.9 18088.0 19022.0
5236.8
5283.4
5226.5
5250.4
100.0
4.3
3.4
1.6
1.1
2.1
39.4
0.4
5.9
16.6
2.5
22.0
0.7
100.0
7.5
9.9
4.9
2.5
3.5
22.3
1.6
7.8
16.6
9.7
10.8
3.0
2010
2011
1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert.
Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
B 3.4
In Mio. Fr.
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
51392.8 49849.5 51155.5
2397.5
2262.1
2241.9
1947.7
1607.8
885.2
763.2
775.5
814.9
561.3
538.4
534.4
977.0
1046.4
1119.8
19450.6 20623.5 20718.4
218.5
197.3
199.0
2873.0
2944.1
3123.7
8525.4
7671.0
8299.1
1152.4
1335.2
1373.7
12155.9 10516.3 11495.9
370.2
332.0
349.5
44739.8 43900.5 44668.0
3472.2
3482.4
3620.5
4537.8
4846.0
3605.4
2003.2
2394.4
1907.4
1118.1
1085.9
1056.0
1504.2
1510.1
1632.1
9917.5
9443.2 10524.3
751.0
610.4
792.7
3326.7
3457.7
3690.2
7808.9
7276.5
7618.6
4146.7
3798.2
4405.3
4719.3
4662.7
4510.7
1434.2
1333.2
1304.8
49913.1
2283.7
751.3
740.5
533.0
1108.6
20255.7
213.2
2986.8
8462.7
1266.3
10981.7
329.5
43042.6
3349.7
3280.0
2522.6
1051.8
1655.9
10151.2
828.9
3535.1
7298.5
3509.6
4508.0
1351.3
Sept.
2013
Okt.
2013
Nov. Jan.-Nov.
2013
2013
16912.0 18335.3 18077.4 186554.7
793.6
876.0
840.5
8510.4
249.3
291.4
269.5
3103.0
251.3
279.6
264.8
2882.0
178.2
191.4
182.0
1981.0
363.3
397.7
369.6
4045.5
6577.8 7095.4 7063.8 75650.4
79.1
83.4
75.7
768.4
1044.0 1128.3 1055.3
11270.9
2941.5 3101.6 2911.3 30449.4
392.5
430.8
444.4
4870.8
3920.0 4328.7 4476.0
41757.3
121.3
131.1
124.4
1265.7
14418.1 15906.6 15964.9 163028.3
1123.5
1257.6 1231.5 12938.2
1024.9 1112.3 1231.4
13155.5
872.6
783.3
661.4
8294.3
367.6
397.0
381.2
3976.1
569.2
608.5
537.4
5951.2
3172.3 3750.7 4074.4
38057.2
283.1
310.8
274.7
2812.4
1202.1 1335.6 1210.2
13241.6
2494.7 2850.2 2872.1
27773.5
1200.7 1366.0 1358.3
14474.3
1621.4 1604.9 1638.6
17341.5
485.9
529.6
493.8
5012.4
Quelle: EZV/OZD
Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06, französisch: 031/322 66 54. Internet: www.zoll.admin.ch
Aussenhandel nach Ländern und Ländergruppen (Total 1)1)
Export total
Nach Ländern:
Deutschland
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
USA
Japan
Hongkong
Singapur
Nach Ländergruppen:
Industrieländer
EU
EFTA
Transformationsländer
Entwicklungsländer
OPEC
Nicht ölexportierende
Schwellenländer
Import total
Nach Ländern:
Deutschland
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
USA
Japan
Hongkong
Singapur
Nach Ländergruppen:
Industrieländer
EU
EFTA
Transformationsländer
Entwicklungsländer
OPEC
Nicht ölexportierende
Schwellenländer
%-Anteil
In Mio.Fr.
am Total
2009
2010
2011
2012
2012
180533.9 193479.8 197907.0 200612.3
100.0
35283.4 37780.0 39872.6
15225.2 15144.1 14394.4
15454.7 15546.9 15802.5
8521.3
9077.6 8255.9
5322.3
5741.0
5130.6
17654.0 19478.3 19994.8
6823.7 6426.4 6405.9
3759.7
5297.5
6316.0
2057.5
2879.8
3119.2
39891.5
14291.2
14429.6
8731.5
5140.8
22299.7
6860.3
6969.7
3559.4
19.9
7.1
7.2
4.4
2.6
11.1
3.4
3.5
1.8
138939.2 145069.6 145255.1 147208.5
109129.5 113268.8 112678.3 111296.6
777.9
763.9
878.0
1065.6
9153.4 11380.9 13356.6 12132.8
15646.5 15885.7 16496.8 17351.2
6848.1
6720.0
7206.7
7919.3
7979.1
8249.5
8437.9
8518.9
16794.9 21143.6 22798.6 23919.8
160187.0 173990.9 174387.9 176781.1
73.4
55.5
0.5
6.0
8.6
3.9
4.2
11.9
100.0
53839.7
15264.3
17922.1
5562.9
7633.8
8029.1
2790.8
826.2
517.8
57266.6 58490.7
15218.7 15436.0
18366.6 18972.9
6234.0
5712.9
8271.7
7997.6
8154.0
7824.7
3239.4 3465.4
1117.9
1206.5
745.5
622.6
In Mio.Fr.
4/2012
1/2013
51392.8 49849.5
9859.6
3488.4
3862.1
2024.3
1406.2
5814.4
1832.8
1862.3
995.3
9909.5
3327.6
3812.7
2164.4
1434.8
5852.4
1468.7
1542.2
916.7
Sept.
Okt.
Nov. Jan.-Nov.
2/2013 3/2013
2013
2013
2013
2013
51155.5 49913.1 16912.0 18335.3 18077.4 186554.7
9755.9
3635.9
3965.8
2219.6
1347.0
5796.2
1447.2
1624.9
875.1
9364.5
3463.9
3414.3
2218.4
1301.7
5755.4
1634.2
1704.9
892.4
3305.7
1272.0
1325.6
857.4
463.4
2124.5
524.7
658.7
348.4
3308.4
1330.5
1129.0
879.5
423.1
2137.1
560.0
641.5
324.2
35076.6
13056.0
13449.2
8335.6
4990.2
21675.4
5633.1
6162.9
3363.6
37156.3 36833.8 37345.8 36478.8 12425.9 13302.0 13075.6 136495.3
27874.6 27805.1 28355.1 27397.2
9481.3 10053.6 9774.4 102898.7
250.5
243.4
257.6
248.1
63.1
76.3
96.4
924.7
3256.8
2709.8
3399.4
3227.0
1020.2
1241.0 1290.6 11723.6
4644.1
4589.6
4345.1
4097.7
1416.5
1532.6 1582.3 16092.0
2042.8
2192.0
1922.5
1784.9
658.6
756.1
785.1
7428.0
2316.6
2105.4
2170.9
2010.3
657.1
685.8
692.2
7626.2
6335.6
5716.4
6065.2
6109.5 2049.3
2259.7 2128.9 22243.8
44739.8 43900.5 44668.0 43042.6 14418.1 15906.6 15964.9 163028.3
54022.5
14942.1
18253.0
6246.1
6304.4
9271.9
3828.0
1391.6
904.7
30.6
8.5
10.3
3.5
3.6
5.2
2.2
0.8
0.5
13336.5
3577.7
4825.5
1704.6
1602.5
2371.1
779.8
346.5
186.0
13453.4
3780.1
4398.7
1501.5
1475.1
2448.0
680.6
324.5
246.5
13068.2 12805.2
3787.5 3365.5
4942.1
4196.9
1391.4
1492.1
1503.2
1329.6
2528.0
2430.0
729.5
697.9
332.5
345.4
280.8
270.8
140945.5 150537.2 151941.4 148583.9
128630.1 137666.3 139287.4 134256.8
350.9
349.6
318.2
289.0
7085.3 9030.8 9395.6 11899.7
6698.0
7700.9 6092.7
7312.2
2014.4
1951.4
1759.1
2892.7
4420.2 5480.9
4063.1
4105.6
5458.1
6722.0 6958.2
8985.2
84.0
75.9
0.2
6.7
4.1
1.6
2.3
5.1
37212.9
33782.6
69.5
3284.8
1859.9
864.7
916.4
2382.2
35813.1
32424.1
74.6
3252.9
2589.5
1312.9
1179.2
2244.9
37017.6
33416.6
66.5
2973.1
2096.5
921.3
1089.5
2580.8
1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert.
Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
3235.2
1105.4
1289.6
761.9
442.0
1873.3
518.8
655.3
279.8
35387.6
31882.9
63.7
3631.3
1787.9
642.4
1074.1
2235.9
4251.3
1078.1
1428.7
516.4
452.3
668.6
254.1
151.5
76.3
11862.1
10820.9
22.8
1194.2
595.0
194.2
375.7
766.7
4714.6
1316.5
1751.8
584.4
594.0
859.2
247.9
91.1
87.6
4648.3
1184.5
1603.3
523.1
529.5
750.5
254.8
192.4
86.9
47884.8
13439.5
16850.8
5476.1
5447.4
9071.5
2879.4
1315.6
975.0
13284.8 13195.5 134209.0
12079.3 12086.9 121074.0
25.6
27.7
257.5
1274.1 1346.0 12477.0
595.5
594.5
7664.9
156.9
230.4
3257.3
413.1
341.2
4103.4
752.1
828.9
8677.4
Quelle: EZV/OZD
Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06, französisch: 031/322 66 54. Internet: www.zoll.admin.ch
76 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 3.5
Zahlungsbilanz der Schweiz1)
In Mrd. Fr.
2010
2011
2012
3/2012
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
84.5
52.4
57.1
13.7
14.1
20.7
20.2
19.7
Waren Saldo
13.2
14.4
15.5
3.6
5.1
3.4
5.6
4.9
Spezialhandel, Saldo
19.5
23.5
23.8
6.1
6.3
5.7
6.6
6.9
Exporte
193.5
197.9
200.6
49.6
51.1
49.1
51.0
49.9
Importe
Ertragsbilanz Saldo
–174.0
–174.4
–176.8
–43.5
–44.9
–43.4
–44.5
–43.0
Sonstiger Warenverkehr, Saldo
–6.3
–9.1
–8.3
–2.4
–1.2
–2.3
–1.0
–2.0
Dienste Saldo
48.9
44.1
41.2
8.9
8.5
12.8
10.1
9.1
3.7
3.1
2.0
0.2
0.3
1.0
0.1
0.4
Einnahmen
15.4
15.2
15.0
4.3
3.3
3.7
3.8
4.4
Ausgaben
–4.1
Fremdenverkehr, Saldo
–11.6
–12.1
–12.9
–4.1
–3.1
–2.7
–3.7
Finanzdienste der Banken, Saldo
14.7
13.4
13.5
3.3
3.3
3.4
3.6
3.4
Sonstige Dienste, Saldo
30.5
27.6
25.6
5.3
4.9
8.3
6.4
5.3
Arbeits­ und Kapitaleinkommen Saldo
Arbeitseinkommen, Saldo
Kapitaleinkommen, Saldo
Einnahmen
Ausgaben
34.8
5.6
12.3
3.2
4.5
8.6
7.7
6.7
–15.0
–16.7
–18.0
–4.6
–4.6
–4.6
–4.7
–4.7
49.8
22.3
30.3
7.8
9.0
13.2
12.4
11.5
120.1
89.5
107.5
24.7
31.5
30.1
34.2
28.7
–70.3
–67.1
–77.2
–17.0
–22.5
–16.9
–21.9
–17.2
–12.4
–11.8
–11.9
–2.0
–3.9
–4.2
–3.1
–0.9
–4.6
–8.4
–1.9
–0.5
–0.5
–0.5
–0.5
–0.5
–111.7
–39.8
–99.1
–29.8
–34.9
–20.9
–29.0
–39.1
Direktinvestitionen Saldo
–54.5
–18.9
–32.6
–14.9
–13.0
–13.6
–11.7
–11.6
Schweizerische Direktinvestitionen im Ausland
–91.2
–42.5
–42.2
–2.5
–15.7
–13.1
–8.3
–15.6
Ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz
36.7
23.6
9.6
–12.4
2.8
–0.5
–3.4
4.0
Portfolioinvestitionen Saldo
31.0
–16.8
13.2
–3.4
–2.6
–5.5
6.2
–4.3
Laufende Übertragungen Saldo
Vermögensübertragungen Saldo
Kapitalverkehr Saldo
Schweizerische Portfolioinvestitionen im Ausland
7.9
3.2
1.0
–6.1
–2.0
–5.1
0.0
–4.0
Ausländische Portfolioinvestitionen in der Schweiz
23.1
–20.0
12.2
2.7
–0.6
–0.4
6.2
–0.3
1.3
4.5
5.0
1.7
1.8
0.5
0.4
1.4
Übrige Investitionen Saldo
Derivate und strukturierte Produkte, Saldo
48.4
34.0
90.0
48.1
–16.4
–0.1
–20.3
–22.2
Kredite der Geschäftsbanken, Saldo
13.6
49.0
57.6
29.5
–15.0
–0.6
–27.8
–20.4
Kredite der Unternehmen2), Saldo
–4.0
1.6
4.5
13.0
–0.7
0.7
–5.7
1.5
0.1
–0.7
–0.3
–0.4
0.0
0.4
0.1
–0.7
30.6
–9.0
22.8
2.9
–2.6
–3.2
1.9
–1.7
8.0
–6.9
5.4
3.0
1.8
2.6
11.2
–1.0
–137.8
–42.6
–174.6
–61.2
–4.7
–2.1
–3.7
–2.3
31.8
–4.2
43.9
16.6
21.3
0.7
9.3
19.8
Kredite der öffentlichen Hand, Saldo
Kredite der Nationalbank, Saldo
Sonstige Investitionen, Saldo
Währungsreserven
Restposten
1) Ein Minus bedeutet in der Ertragsbilanz einen Überschuss der Importe über die Exporte, bei den übrigen Positionen einen Kapitalexport.
Abweichungen zwischen Aggregaten bzw. Salden und Summen der Komponenten sind durch das Runden der Zahlen bedingt.
2) Konzernkredite sind unter Direktinvestitionen ausgewiesen.
B 3.6
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Schweizerische Direktinvestitionen im Ausland1)
In Mio. Fr.
Kapitalbestand am Jahresende (Buchwert)
Personalbestand im Ausland
am Jahresende
Kapitalexporte2)
2009
2010
2011
2012
2009
2010
2011
2012
2009
2010
2011
2012
Total
891309
980102
1046293
1070517
28703
91194
42468
42231
2747971
2820509
2821462
2889093
EU3)
383484
420027
460254
457645
9736
28697
5093
10562
1267869
1280633
1126680
1126486
Deutschland
59277
57669
59070
51480
–23
7
229
157
272319
271955
283659
284525
Frankreich
32181
34327
37938
30583
–68
4338
2137
–4659
149325
142851
134784
137590
Vereinigtes Königreich
78713
78144
55021
82659
5856
7255
–2620
28075
372881
375772
199666
193745
58793
59920
57327
58505
–4810
1940
256
371
143882
142969
147896
155224
196238
209391
240634
239169
8648
23015
11669
14745
390914
397337
432031
450477
34283
31871
35730
37758
3321
–997
416
3564
51256
54524
61987
63099
Vereinigte Staaten
161955
177520
204904
201411
5327
24013
11253
11182
339658
342814
370045
387378
Mittel­ und Südamerika
148215
171672
158498
181230
6250
27967
3022
13731
246312
253022
287304
296402
15468
23422
23203
22749
154
8319
1198
1639
107191
108651
121430
126145
114921
127972
110960
129450
4511
15754
–483.4
6366
5098
4780
4954
4806
66126
79448
88737
97476
8199
8670
16619
8780
540095
582797
657821
688589
China (Volksrepublik)
7476
8466
13217
14806
1202
1819
5327
1597
126864
135062
193005
200919
Hongkong
4652
4921
4983
8301
826
451
456
3307
22024
23457
25046
24966
Indien
6300
9956
8499
7480
877
1839
704
751
62516
83677
95813
99108
Japan
15356
14340
13597
13617
1945
317
2821
545
74992
71205
47528
48153
Singapur
12842
17306
19761
19744
1464
2388
2163
–308
25249
25146
28046
29648
9900
11623
10516
9166
920
1618
1166
–1031
109116
116953
118129
117960
15232
18446
22339
19016
–240
–714
4644
–4927
49783
46798
51602
53955
Übriges Europa4)
Nordamerika
Kanada
Brasilien
Offshore Finanzzentren5)
Asien
Afrika
Ozeanien
1) Erweiterung des Erhebungskreises im Jahr 2004 und die Ländergliederung entspricht der Geonomenklatur Eurostat.
2) Ein Minuszeichen (–) bedeutet einen Kapitalrückfluss in die Schweiz (Desinvestition).
3) Ab 2004 EU25, ab 2007 EU27.
4) Bis 2003 inkl. Baltische Staaten, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; bis 2006 inkl. Bulgarien und Rumänien.
5) Anguilla, Bahamas, Barbados, Bermuda, Britische Jungferninseln, Curaçao, Kaimaninseln, Montserrat, Panama, St. Kitts und Nevis,
St. Martin; ab 2000 inkl. Amerikanische Jungferninseln, Antigua und Barbuda, Belize, Dominica, Grenada, St. Lucia,
St. Vincent und die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln; ab 2011 inkl. Aruba, exkl. Bonaire, St. Eustatius und Saba, Jamaika.
77 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 3.7
Ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz1)
In Mio. Fr.
Kapitalimporte2)
Kapitalbestand am Jahresende (Buchwert)
2009
2010
2011
2012
2009
2010
2011
2012
Total
514833
580619
652342
671551
31437
36653
23613
9600
EU3)
433974
478643
500912
531595
78587
16641
–8209
21041
Deutschland
33586
29423
29277
29658
1311
–3368
1300
–402
Frankreich
39403
41183
35414
38819
3761
3659
–4618
2858
Niederlande
124334
154748
161721
165178
34381
5154
4911
12906
Übriges Europa4)
10934
9423
40299
32738
783
–1106
4644
–11021
Nodamerika
71015
72331
83298
87220
–36251
–1928
10844
7597
82
182
450
417
–125
–28
–48
–100
Vereinigte Staaten
70933
72149
82848
86804
–36126
–1899
10891
7697
Mittel­ und Südamerika
–6033
13639
11338
11658
–10964
22122
4321
–139
16384
22448
13098
14871
–7126
8010
–670
1518
4943
6583
16496
8340
–718
924
12014
–7878
Israel
1121
1290
2437
1340
21
36
1289
–1306
Japan
630
754
2431
3315
87
198
2358
416
Kanada
Offshore Finanzzentren5)
Asien, Afrika, Ozeanien
1) Erweiterung des Erhebungskreises im Jahr 2004 und die Ländergliederung entspricht der Geonomenklatur Eurostat.
2) Ein Minuszeichen (–) bedeutet einen Kapitalabfluss aus der Schweiz (Desinvestition).
3) Ab 2004 EU25, ab 2007 EU27.
4) Bis 2003 inkl. Baltische Staaten, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; bis 2006 inkl. Bulgarien und Rumänien.
5) Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln,
Curaçao, Dominica, Grenada, Kaimaninseln, Montserrat, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Martin, St. Vincent und
die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln; ab 2011 inkl. Aruba, exkl. Bonaire, St. Eustatius und Saba, Jamaika.
B 3.8
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Auslandvermögen der Schweiz
In Mio. Fr.
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2165048
2235836
2739082
3038779
3582839
3070651
3205863
3248221
3371529
3577135
Direktinvestitionen
422244
453307
567752
694777
734161
769883
891309
980102
1046293
1070516
Portfolioinvestitionen
831957
877581
977086
1093842
1218243
967619
1108737
1050028
1020210
1084840
Aktiven am Jahresende
Derivate und strukturierte Produkte
Übrige Aktiven (ohne Währungsreserven)
Währungsreserven
…
…
79899
113568
138867
234862
171252
175807
186245
160777
824799
820485
1038517
1057924
1406540
1019399
894901
789839
807387
776000
86047
84462
75828
78668
85029
78887
139664
252446
311394
485001
1596915
1660763
2110197
2402031
2804549
2414428
2421709
2450695
2533087
2699575
Direktinvestitionen
200666
223694
223636
328174
397667
476013
514833
580619
652342
671551
Portfolioinvestitionen
556790
589478
773126
903140
882077
625395
705805
720344
648791
762020
Passiven am Jahresende
Derivate und strukturierte Produkte
Übrige Passiven
Nettovermögen
…
…
60411
70936
75938
205733
135795
142522
162018
135050
839459
847592
1053025
1099781
1448867
1107288
1065276
1007210
1069936
1130954
568132
575073
628885
636748
778291
656222
784153
797526
838442
877559
Direktinvestitionen
221578
229614
344115
366603
336493
293870
376476
399483
393951
398965
Portfolioinvestitionen
275166
288103
203960
190702
336167
342224
402932
329684
371419
322819
…
…
19488
42633
62929
29130
35457
33285
24227
25727
–14660
–27106
–14507
–41857
–42327
–87889
–170376
–217371
–262549
–354954
86047
84462
75828
78668
85029
78887
139664
252446
311394
485001
Derivate und strukturierte Produkte
Saldo übrige (übrige Aktiven
minus übrige Passiven)
Währungsreserven
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
B 3.9
Schweizerische Exportrisikoversicherung Serv1)
In Mio. Fr.
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2009
2010
2011
2012
2009
2010
2011
2012
Neuengagement
3529
3588
3321
3843
21.5
1.7
–7.4
15.7
Nettoexposure per 31. Dezember
8453
8696
8195
8075
9.8
2.9
–5.8
–1.5
79
123
–55
50
–16.8
55.7
–144.7
–191.3
725
742
681
617
–11.2
2.3
–8.2
–9.4
Unternehmenserfolg
Nettoguthaben aus Umschuldungsabkommen
per 31. Dezember
1) Die Exportrisikogarantie (ERG) ist auf den 01.01.2007 in die Nachfolgeorganisation
Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) überführt worden. Nach altem System
publizierte Daten sind in den früheren Ausgaben «Die Volkswirtschaft» (vor September 2008) vorhanden.
78 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: SECO/Serv
Info-Telefon: 031/324 08 95
Internet: www.seco.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B4
Geld­, Kapital­ und Devisenmarkt
B 4.1
Geldmenge1)
Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode
In Mio. Fr.
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
Sept.
2013
2013
Okt.
2013
Nov.
2013
Dez.
2013
2011
2012
Sept.
2013
2013
Okt.
2013
Nov.
2013
Dez.
2013
Notenbankgeldmenge
360765
377589
379441
379215
380523
52.7
106.5
26.9
8.7
9.1
8.6
8.4
Saisonbereinigte Notenbankgeldmenge
360781
379067
380625
379934
378056
52.7
106.5
26.9
8.7
9.1
8.6
8.4
Geldmenge
Bargeldumlauf
63132
64789
64337
63343
66627
7.6
19.6
12.1
14.3
9.1
4.0
5.1
Sichteinlagen
337451
338575
341286
340012
338774
9.3
10.8
8.3
4.0
4.2
5.2
1.2
Einlagen auf Transaktionskonti2)
146301
148384
148790
152944
148427
7.4
9.7
6.8
5.2
5.8
6.4
7.0
Geldmenge M1
546884
551748
554413
556299
553828
8.6
11.4
8.3
5.4
5.2
5.4
3.1
Spareinlagen3)
Geldmenge M2
300453
317955
317112
318171
318739
6.2
6.9
13.9
18.0
17.6
17.2
16.3
847337
869703
871525
874470
872567
7.7
9.8
10.2
9.7
9.4
9.4
7.6
44466
43612
43670
42440
47372
–3.3
–16.1
0.6
4.2
0.3
1.2
7.1
891803
913315
915195
916910
919939
6.9
8.0
9.7
9.4
8.9
9.0
7.6
Termineinlagen
Geldmenge M3
1) Neue Definition 1995. 2013: provisorische Zahlen.
2) Einlagen auf den Spar- und Depositenkonti, die vor allem Zahlungszwecken dienen.
3) Einlagen auf Spar- und Depositenkonti minus die unter diesen Positionen enthaltenen Einlagen zu Zahlungszwecken ./. Vorsorgegelder.
B 4.2
Schweizerische Nationalbank
Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode
In Mio. Fr.
Bilanzsumme
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode
2011
2012
Okt. 2013
Nov. 2013
2012
Juli 2013
Aug. 2013
Sept. 2013
Okt. 2013
Nov. 2013
346079.3
499433.7
498460.5
495771.5
44.3
3.3
1.2
–1.7
0.2
–0.6
–29.2
Aktiven1)
Gold und Forderungen aus Goldgeschäften
49379.9
50771.5
40164.3
37844.2
2.8
–22.8
–17.8
–27.9
–24.9
257504.2
432208.9
446798.2
446420.2
67.8
8.6
5.2
3.1
4.7
4.2
Reserveposition beim IWF
3134.5
2804.2
2245.3
2317.6
–10.5
–19.7
–20.8
–19.5
–22.3
–23.1
Internationale Zahlungsmittel
4621.2
4249.2
4361.5
4344.0
–8.0
–6.1
–4.9
–5.9
–4.4
–3.8
301.4
279.1
258.4
250.6
–7.4
–11.2
–10.1
–11.2
–10.4
–11.8
Devisenanlagen
Währungshilfekredite
Forderungen aus Repogeschäften in CHF
Forderungen aus Repo-Geschäften in USD
Guthaben aus Swap-Geschäften gegen CHF
18468.0
…
…
…
…
…
…
…
…
…
370.5
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
3675.1
3757.1
3667.3
3638.1
2.2
–0.3
–1.8
–1.9
–2.1
–2.4
979.6
985.8
965.4
956.7
0.6
–43.4
20.4
3.1
5.7
6.3
55728.9
61801.4
60160.4
61157.8
10.9
9.0
8.0
7.4
6.8
6.2
188252.7
302780.6
340938.1
340362.1
60.8
16.4
12.3
10.3
10.0
10.0
28447.9
66951.1
28798.1
27659.6
135.3
–52.3
–56.1
–55.8
–54.4
–57.1
Inländische Wertschriften
Übrige Aktiven
Passiven1)
Notenumlauf
Sichtverbindlichkeiten:
Girokonten inländ./ausländ. Banken,
Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund
Übrige Sichtverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften in CHF
Eigene Schuldverschreibungen
Übrige Terminverbindlichkeiten
Übrige Passiven
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
14719.5
…
…
…
…
…
…
…
…
…
366.4
…
…
…
…
…
…
…
…
…
53829.2
63287.3
63982.0
62028.9
17.6
–8.2
0.6
–12.8
1.0
–1.1
1) Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.
B4.3
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Bewilligte und beanspruchte inländische Kredite1)
Kredite an im Inland domizilierte Schuldner
Veränderung in % gegenüber
Vorjahresperiode
Vormonat
in Mio. Fr.
2010
2011
2012
Okt. 2013
Nov. 2013
2012
Nov. 2013
Sept. 2013
Okt. 2013
Nov. 2013
Hypothekarforderungen (Benützung)
745240
784400
829716
860382
863059
5.8
5.5
0.3
0.4
0.3
Forderungen gegenüber Kunden (Benützung)
152949
152746
161059
156726
159756
5.4
1.0
0.2
–1.4
1.9
Total
898189
937146
990776
1017108
1022815
5.7
4.8
0.3
0.1
0.6
1045395
1098188
1149951
1188333
1193320
4.7
5.4
0.1
0.3
0.4
568262
596043
629532
650275
652030
5.6
4.9
0.4
0.4
0.3
30822
34323
33768
32076
32414
–1.6
–4.3
1.0
–0.2
1.1
Total
599084
630366
663300
682351
684444
5.2
4.4
0.4
0.4
0.3
Limiten
634707
667543
704880
723600
726282
5.6
4.3
0.3
0.3
0.4
Limiten
Private Haushalte
Hypothekarforderungen (Benützung)
Forderungen gegenüber Kunden (Benützung)
1) Gemäss Kredivolumenstatistik, Erhebungsstufe: Bankstelle.
Unter der Benützung wird die Bruttoforderung ausgewiesen.
79 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 4.4
Banken
Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode
%-Anteil
am Total
In Mio. Fr.
Bilanz
Bilanzsumme von 251 Banken1)
Veränderung in % gegenüber
Vorjahresperiode
Vormonat
2011
2012
Okt. 2013
Nov. 2013
Nov. 2013
2012
Nov. 2013
Sept. 2013
Okt. 2013
Nov. 2013
2837088
2857485
2936978
2923380
100.0
0.7
2.9
–0.9
0.9
–0.5
Aktiven 251 Banken
Forderungen gegenüber Banken
auf Sicht
115060
109121
112626
113275
3.9
–5.2
–2.3
–3.7
9.4
0.6
auf Zeit
514823
427270
387211
385007
13.2
–17.0
–8.4
–1.3
2.0
–0.6
Forderungen gegenüber Kunden
525084
569609
573849
566473
19.4
8.5
0.5
–1.6
0.3
–1.3
Hypothekarforderungen
811413
856508
889599
891091
30.5
5.6
5.2
0.3
0.5
0.2
CHF
1445534
1568443
1676549
1685401
57.7
8.5
10.0
0.0
0.3
0.5
USD
712680
685957
657505
649412
22.2
–3.7
1.3
–5.1
1.2
–1.2
EUR
293475
256394
282654
285211
9.8
–12.6
6.5
–1.0
2.3
0.9
Übrige Währungen
326849
292373
281884
267419
9.1
–10.5
–22.0
4.5
2.3
–5.1
Aktiven im Inland
1390077
1540448
1608148
1612737
55.2
10.8
7.0
–0.3
0.6
0.3
Aktiven im Ausland
1447011
1317037
1328830
1310643
44.8
–9.0
–1.7
–1.6
1.2
–1.4
Inland total
959937
1010439
1038191
1044280
35.7
5.3
4.5
0.3
0.1
0.6
Ausland total
375522
414907
424625
412689
14.1
10.5
0.5
–2.3
1.1
–2.8
auf Sicht
123015
136281
137752
135194
4.6
10.8
–10.8
–0.6
4.0
–1.9
auf Zeit
369204
362951
308853
308409
10.5
–1.7
–6.9
–5.0
3.0
–0.1
489570
531313
600678
606732
20.8
8.5
15.3
0.1
0.2
1.0
auf Sicht
658394
746326
868475
855198
29.3
13.4
14.5
–1.0
1.5
–1.5
auf Zeit
343579
295749
267522
250611
8.6
–13.9
–16.0
–3.1
–0.4
–6.3
Monatsbilanzen Aktiven
nach Währungen total
Kredite2)
Passiven 251 Banken
Verpflichtungen gegenüber Banken
Verpflichtungen gegenüber Kunden
in Spar- und Anlageform
Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden
Kassenobligationen
34395
30892
27225
26847
0.9
–10.2
–12.5
–1.2
–1.2
–1.4
348995
361119
327221
327241
11.2
3.5
–8.5
–1.2
0.8
0.0
CHF
1348561
1488587
1591170
1599560
54.7
10.4
10.9
–0.1
0.5
0.5
USD
764234
699890
711958
708556
24.2
–8.4
5.6
–4.4
1.4
–0.5
Anleihen und Pfandbriefdarlehen
Monatsbilanzen Passiven
nach Währungen total
EUR
375197
344724
343025
344044
11.8
–8.1
–6.4
–0.4
1.7
0.3
Übrige Währungen
298238
271393
254346
237187
8.1
–9.0
–22.9
4.7
0.2
–6.7
Passiven im Inland
1339009
1425293
1576879
1586399
54.3
6.4
13.2
–0.1
0.7
0.6
Passiven im Ausland
1498079
1432192
1360099
1336981
45.7
–4.4
–7.1
–1.8
1.1
–1.7
179201
135495
124951
122432
4.2
–24.4
–11.8
–2.5
–2.4
–2.0
4406
4468
5494
5366
0.2
1.4
14.8
–0.8
–0.6
–2.3
Aktiven im Ausland
174795
131027
119457
117066
4.0
–25.0
–12.8
–2.5
–2.5
–2.0
Treuhandpassiven total
Treuhandaktiven total
Aktiven im Inland
179200
135495
124951
122432
4.2
–24.4
–11.8
–2.5
–2.4
–2.0
Passiven im Inland
33053
25599
21768
21461
0.7
–22.6
–18.7
2.5
–8.9
–1.4
Passiven im Ausland
146147
109896
103183
100971
3.5
–24.8
–10.2
–3.5
–1.0
–2.1
1) Bankstellen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sowie die Filialen im Ausland. Nur Unternehmen, deren Bilanz- und Treuhandgeschäft
mindestens 150 Mio. Franken beträgt. Erhebungsstufe: Unternehmung.
2) Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen. Ohne Edelmetalle, Leih- und Repogeschäfte.
B 4.5
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Geld­ und Kapitalmarktsätze
In %
2008
2009
2010
2011
2012 Juni 2013
Sondersatz Engpassfinanzierungsfazilität1)
2.02
0.54
0.53
0.52
0.53
0.51
0.50
0.51
0.50
0.50
0.50
0.59
Termingeldanlagen, Laufzeit 3 Monate2)3)
1.81
0.09
0.07
0.06
0.04
0.03
0.03
0.03
0.03
0.03
0.03
…
Spareinlagen2)
0.90
0.46
0.37
0.33
0.25
0.20
0.19
0.19
0.19
0.19
0.19
…
Hypotheken mit variabler Verzinsung2)
3.34
2.74
2.73
2.72
2.69
2.69
2.69
2.69
2.69
2.69
2.69
…
1) Bis 30. April 2004 Lombardsatz.
2) Jahr: Durchschnitt aus Monatswerten, Ende Monat.
3) Mindestbetrag 100000 Fr.
Juli 2013 Aug. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Dez. 2013
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
80 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 4.6
Kapitalmarktbeanspruchung
In Mio. Fr.
Emissionen von SWX­kotierten CHF­Anleihen
schweizerischer Schuldner1)
%-Anteil
am Total
In Mio. Fr.
2011
2012
2013
2013
1/2013
2/2013
3/2013
4/2013
10733.0
39525.5
47088.5
47166.4
100.0
11573.7
12858.6
12001.1
Bund
5555.5
10028.7
7365.6
15.6
3244.3
1697.4
1741.1
682.8
Kantone
1590.4
4183.7
6138.6
13.0
1108.3
785.7
2288.2
1956.4
Gemeinden
1067.7
1009.6
1528.0
3.2
175.8
373.2
303.1
675.9
Kraft-, Gas-, Wasserwerke
1109.0
908.1
2631.1
5.6
1405.5
964.6
130.8
130.3
Industrie
4153.9
4575.3
3320.7
7.0
…
1963.8
501.1
855.7
Banken
8716.9
6763.7
7212.4
15.3
2195.9
1647.6
1509.1
1859.8
Versicherungen
3248.0
1584.5
1982.5
4.2
…
803.5
502.2
6768.0
12792.1
15350.2
14596.1
30.9
3323.2
3596.5
4729.5
2946.8
1291.9
2684.8
2391.4
5.1
120.6
1026.3
295.9
948.5
–
–
–
…
…
…
…
…
Rückzahlungen schweizerischer Anleihen
25354.7
25654.1
29798.1
63.2
11597.8
6603.0
8142.4
3455.0
Nettobeanspruchung des Marktes
durch schweizerische Anleihen
14170.8
21434.4
17368.3
36.8
–24.1
6255.6
3858.7
7278.0
Emissionen von SWX­kotierten Aktien
schweizerischer Gesellschaften1)2)
10894.5
13223.6
11953.6
25.3
933.5
7362.7
958.0
2699.4
51035.0
68000.7
42547.2
90.2
14367.4
25677.7
1563.7
700.4
–40140.5
–54777.1
–30593.6
–64.9
–13433.9
–18315.0
–605.6
1999.0
–25969.7
–33342.7
–13225.3
–28.0
–13458.0
–12059.4
3253.1
9277.0
32796.8
38612.2
21003.7
44.5
5395.9
4981.9
4275.5
6350.5
46936.3
49597.4
44798.7
95.0
16065.7
8827.0
8977.6
10928.4
Pfandbriefinstitute
Übrige Dienstleistungen
Übrige
Rückzahlungen schweizerischer Aktien3)
Nettobeanspruchung des Marktes
durch schweizerische Aktien
Total schweizerische Emittenten
(Anleihen + Aktien), netto1)
Emissionen von SWX­kotierten CHF­Anleihen
ausländischer Schuldner1)
Rückzahlungen Anleihen
ausländischer Schuldner
Nettobeanspruchung des Marktes
durch ausländische Anleihen
Total Emittenten (Anleihen + Aktien), netto1)
–14139.5
–10985.2
–23795.0
–50.4
–10669.8
–3845.1
–4702.1
–4578.0
–40109.2
–44327.9
–37020.3
–78.5
–24127.8
–15904.5
–1449.0
4699.0
1) Nach Liberierungsdatum.
2) Kapitalerhöhungen und Neukotierungen.
3) Kapitalherabsetzungen, Dekotierungen, Nennwertrückzahlungen und Dividendenzahlungen.
B4.7
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Swiss Performance Index der Börse Schweiz
1998
Gesamtindex
(mit Dividenden­Reinvestition)1)
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
4497.1 5022.9 5621.1 4382.9 3245.5 3961.6 4234.6 5742.4 6929.2 6925.4 4567.6 5626.4 5790.6 5343.5 6290.5
Namenaktien1)
6060.3 6526.6
Inhaberaktien und PS1)
3602.9 4403.6 4513.9 3271.2 2583.4 3313.9 3668.7 5464.7 6452.3 6255.2 4521.4 5518.7
7517.9 5981.8 4364.9 5276.7 5593.6
Banken2)
…
…
Finanzdienstleistungen2)
…
… 1070.9
Versicherungen2)
…
…
Nahrungsmittel und Getränke2)
…
… 1305.9 1239.3 1044.5 1135.4
1297.9 1183.7
1175.7
7412.9 8995.6 9058.6 5845.1
7211.4 7494.9 6682.4 7749.0
5427.4 5838.4 7288.8
955.5 1209.9 1354.7 1872.9 2340.9 1835.8
740.5
990.6
893.1
639.3
765.6
359.6
510.3
622.9
775.8
633.0
822.4
958.3
847.7
977.1
939.9
478.8
490.7
484.7
668.4
802.6
493.9
535.9
590.0
545.2
715.3
1132.1 1532.3
1745.0
2151.8 1719.4
2141.7
1) 1. Juni 1987=1000.
2) 1. Januar 2000=1000.
1057.4 1236.9
757.6
729.0
2417.4 2472.9 2812.9
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
81 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 4.8
Devisen­ und Goldmarkt
Devisenkurse1) Interbankhandel (Ankauf 11 Uhr)
2010
2011
2012
2013
Juni
2013
Juli
2013
Aug.
2013
Sept.
2013
Okt.
2013
Nov.
2013
Dez.
2013
0.89
CHF/USD
1 USD
1.04
0.89
0.94
0.93
0.93
0.95
0.93
0.92
0.90
0.91
CHF/GBP
1 GBP
1.61
1.42
1.49
1.45
1.45
1.44
1.44
1.47
1.45
1.47
1.47
CHF/JPY
100 JPY
1.19
1.11
1.18
0.95
0.96
0.95
0.95
0.93
0.92
0.91
0.86
CHF/EUR
1 EUR
1.38
1.23
1.21
1.23
1.23
1.24
1.23
1.23
1.23
1.23
1.22
Reale und nominelle Wechselkursindizes1,2)
Real total
Index
105.9
116.3
112.5
111.1
110.9
110.0
110.8
110.9
111.6
111.4
112.9
Europa
Index
104.4
114.1
112.6
109.2
109.2
108.5
108.6
108.6
108.9
108.9
109.5
Euro-Währungsgebiet
Index
104.8
115.0
114.3
110.3
110.3
109.4
109.4
109.7
110.0
110.1
110.7
Nordamerika
Index
108.8
123.7
113.8
113.6
112.6
111.0
113.0
113.4
116.4
115.2
117.7
Asien
Index
115.8
125.7
116.1
122.9
122.3
121.2
123.4
124.0
124.6
124.3
128.6
Australien
Index
71.7
72.8
66.9
71.1
72.0
72.6
75.1
73.5
73.4
74.0
78.5
Deutschland
Index
108.7
119.6
119.1
115.0
114.9
113.6
113.8
114.1
114.5
114.5
115.1
Frankreich
Index
106.6
117.2
116.9
113.3
113.1
112.7
112.4
112.9
113.2
113.2
113.8
Italien
Index
101.0
110.3
108.8
105.0
105.0
104.2
104.0
104.6
104.9
105.3
105.9
Grossbritannien
Index
126.2
137.1
126.6
126.7
127.2
127.8
127.1
124.5
125.3
123.9
124.3
USA
Index
111.3
127.1
117.0
116.5
115.5
113.8
115.8
116.3
119.3
118.0
120.5
Japan
Nominal total
Goldkurs 3)
Index
118.7
127.4
119.7
147.8
146.8
147.6
147.4
149.7
150.8
152.6
161.2
Index
122.4
138.1
137.7
138.2
137.9
137.5
138.7
138.6
139.6
139.4
141.2
CHF/kg
40881
44252
50083
41367
36313
39402
41504
38751
38421
36048
34107
USD/Unze
1229.0
1566.1
1673.6
1393.2
1193.9
1325.5
1388.7
1331.9
1327.8
1239.4
1193.8
1) Jahresmittel, Monatsmittel.
2) Gegenüber 40 Handelspartnern. Index Januar 1999 = 100.
3) Monatsende.
B5
Preise
B 5.1
Konsumentenpreise ausgewählter Warengruppen
Quelle: SNB
Internet: www.snb.ch
Veränderung in % gegenüber
Gewicht
Totalindex
Index (Dezember 2010 = 100)
Vorjahresperiode
Vormonat
2013
Dez. 2012
Nov. 2013
Dez. 2013
Dez. 2013
Dez. 2013
100.000
98.9
99.1
98.9
0.1
–0.2
Bedarfsgruppen
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
Alkoholische Getränke und Tabak
Bekleidung und Schuhe
10.707
97.0
98.4
98.5
1.5
0.1
1.867
101.7
104.3
103.0
1.3
–1.3
–1.7
3.795
89.6
88.0
86.5
–3.4
25.368
102.2
103.1
103.3
1.1
0.2
4.361
95.8
95.0
94.3
–1.5
–0.7
Gesundheitspflege
15.390
99.3
99.0
98.1
–1.1
–0.9
Verkehr
11.007
97.4
96.3
96.2
–1.2
–0.1
Nachrichtenübermittlung
2.912
97.9
95.4
95.4
–2.6
0.0
Freizeit und Kultur
9.763
94.4
95.2
94.9
0.5
–0.4
Wohnen und Energie
Hausrat und laufende Haushaltsführung
Erziehung und Unterricht
0.721
103.1
105.0
105.1
2.0
0.1
Restaurants und Hotels
8.516
102.0
102.6
102.7
0.7
0.1
Sonstige Waren und Dienstleistungen
5.593
100.4
101.1
101.3
0.9
0.2
–0.3
Art der Güter
Waren
40.463
95.7
95.3
95.0
–0.8
Nichtdauerhafte Waren
25.107
99.4
99.8
99.7
0.3
–0.1
Semidauerhafte Waren
6.963
92.4
91.1
90.2
–2.3
–0.9
Dauerhafte Waren
8.393
88.4
86.6
86.2
–2.5
–0.4
59.537
101.1
101.9
101.7
0.6
–0.2
49.911
100.9
101.8
101.8
0.8
–0.1
9.626
102.0
102.1
101.5
–0.5
–0.5
Inland
74.196
100.4
101.0
100.9
0.5
–0.1
Ausland
25.804
94.7
94.2
93.6
–1.2
–0.6
Kerninflation 11)
88.542
98.3
98.6
98.3
0.0
–0.3
Kerninflation 22)
68.229
97.7
98.1
97.9
0.2
–0.2
Dienstleistungen
Private Dienstleistungen
Öffentliche Dienstleistungen
Herkunft der Güter
Kerninflation
1) Total ohne frische und saisonale Produkte, Energie und Treibstoffe.
2) Kerninflation 1 ohne Produkte mit administrierten Preisen.
82 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 69 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.LIK.bfs.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 5.2
Produzenten­ und Importpreisindex, Baupreisindizes
Index (Dezember 2010 = 100)
Veränderung in % gegenüber
Gewichtung in %
Nov. 2013
Dez. 2013
Vorjahresmonat
Dez. 2012
Vormonat
Preisindex Gesamtangebot: Total1)
100.0000
98.1
98.1
–0.4
–0.4
0.0
Preisindex Gesamtangebot im Inland: Total2)
100.0000
98.2
98.3
–0.3
–0.3
0.1
Produzentenpreisindex: Total
100.0000
98.8
98.8
–0.2
–0.2
0.0
Land- und forstwirtschaftliche Produkte
2.7293
105.6
106.1
4.8
4.8
0.4
Natursteine, Sand und Kies, Salz
0.5660
99.6
99.6
–0.1
–0.1
0.0
93.0318
98.5
98.6
–0.4
–0.4
0.0
10.4627
100.5
100.5
0.7
0.7
0.0
1.5583
101.7
101.7
0.5
0.5
0.0
Holzprodukte
2.6394
100.8
101.3
0.4
0.4
0.5
Papier, Papierprodukte, Druckereierzeugnisse
3.2538
96.1
96.1
0.1
0.1
0.0
Mineralölprodukte
1.5501
112.0
113.2
–2.4
–2.4
1.0
22.5330
95.9
95.9
–1.9
–1.9
0.0
Gummi- und Kunststoffprodukte
2.7878
100.8
100.8
0.7
0.7
0.0
Glas, Keramik, Zement, Betonprodukte usw.
1.9680
101.3
101.3
0.7
0.7
0.0
Metall, Metallprodukte
8.6750
99.5
99.5
0.5
0.5
0.0
14.0204
98.6
98.6
–0.3
–0.3
0.0
Produktgruppen
Verarbeitete Produkte
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
Textilien, Bekleidung, Leder, Schuhe
Chemische Produkte, Pharmazeutika
EDV-Geräte, elektron. und opt. Geräte, Uhren
Elektrotechnische Geräte
5.6938
97.1
97.0
–1.1
–1.1
–0.1
11.6033
98.7
98.7
0.9
0.9
0.0
Fahrzeuge, Fahrzeugteile
1.9655
101.4
101.4
1.5
1.5
0.0
Möbel und sonstige Produkte
4.3207
97.5
97.5
–1.0
–1.0
0.0
Energieversorgung
3.4449
101.5
101.5
–0.8
–0.8
0.0
Rückgewinnung (Recycling)
0.2280
77.9
78.0
–6.3
–6.3
0.0
Verarbeitete Produkte: Inlandabsatz
43.3692
99.4
99.5
0.1
0.1
0.1
Verarbeitete Produkte: Exporte
56.6308
97.9
97.9
–0.7
–0.7
0.0
Maschinen
Land- und forstwirtschaftliche Produkte
2.7293
105.6
106.1
4.8
4.8
0.4
Vorleistungsgüter
31.4501
98.9
98.9
–0.3
–0.3
0.0
Investitionsgüter
29.2411
99.5
99.5
0.3
0.3
0.0
Gebrauchsgüter
2.3560
98.7
98.7
0.4
0.4
0.0
Verbrauchsgüter
29.0005
96.5
96.5
–1.0
–1.0
0.0
4.9950
104.8
105.1
–1.4
–1.4
0.3
100.0000
96.6
96.7
–0.9
–0.9
0.0
1.9203
88.8
90.1
–3.2
–3.2
1.4
Vorleistungsgüter
30.5390
95.6
95.5
–0.4
–0.4
–0.1
Investitionsgüter
Energie
Importpreisindex: Total
Landwirtschaftliche Produkte
28.1314
93.2
93.0
–0.9
–0.9
–0.2
Gebrauchsgüter
4.3973
91.6
91.6
–0.9
–0.9
0.0
Verbrauchsgüter
25.7251
97.1
97.1
0.4
0.4
0.1
9.2869
113.0
113.9
–4.5
–4.5
0.8
Okt. 2012
April 2013
Okt. 2013
Okt. 2012
April 2013
Okt. 2013
Baugewerbe insgesamt
102.4
102.6
103.1
0.3
0.2
0.5
Hochbau total
101.9
102.0
102.5
0.0
0.4
0.6
101.6
101.8
102.3
–0.1
0.3
0.6
Neubau Mehrfamilienhaus
101.3
101.4
101.8
–0.1
0.1
0.5
Neubau Mehrfamilienhaus aus Holz
101.7
101.6
102.0
–0.7
–0.1
0.3
Neubau Einfamilienhaus3)
101.7
101.5
102.2
0.0
0.0
0.6
Neubau Bürogebäude
102.2
103.1
103.4
–0.2
1.3
1.2
Neubau Lagerhalle3)
102.5
102.7
103.2
0.3
0.2
0.7
Energie
Index
Schweizerischer Baupreisindex (Basis Okt. 2010 = 100)
Neubau
Renovation, Umbau3)
Veränderung in % gegenüber
102.1
102.3
102.8
0.2
0.5
0.7
Renovation Mehrfamilienhaus
101.6
101.5
101.9
–0.2
0.0
0.3
Renovation Bürogebäude3)
102.9
103.4
104.0
0.7
1.0
1.1
104.4
104.8
105.8
1.2
1.1
1.3
Tiefbau
Neubau Strasse
104.5
105.2
106.2
1.3
1.3
1.6
Neubau Unterführung
104.0
103.5
104.2
0.4
–0.6
0.2
Neubau Lärmschutzwand3)
103.2
103.6
103.6
1.7
1.8
0.4
Regionale Baukostenindizes
Stadt Zürich4)
...
101.8
...
...
–0.6
...
Stadt Bern5)
141.4
140.8
141.2
–0.1
–0.4
0.3
Kanton Genf6)
101.4
101.1
102.4
0.4
–0.3
1.3
1) Total von Produzenten- (Anteil: 67,9693%) und Importpreisindex (Anteil: 32,0307%).
2) Total von Produzentenpreisindex Inlandabsatz (Anteil: 50,0152%) und Importpreisindex (Anteil: 49,9848%).
3) Anlässlich der Revision Okt. 2010 eingeführten Bauwerksarten.
4) April 2010 = 100.
5) April 1987 = 100.
6) Okt. 2010 = 100.
Quellen: Produzenten- und Importpreisindex, BFS
Schweizerischer Baupreisindex, BFS
Statistische Ämter der Städte Zürich, Bern
Statistisches Amt des Kantons Genf
83 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Info-Telefon: 032/713 63 07
Info-Telefon: 032/713 61 45
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B6
Öffentliche Finanzen
B 6.1
Finanzen der öffentlichen Haushalte
In Mio. Fr.
Einnahmen1)
Total2)
Durchschnittliche jährliche Veränderung in %
1995
2000
2005
2009
2010
2011
Erwartung
2012
Erwartung
2013
1995/
2000
2000/
2005
2005/
2010
2012/
2013
1.6
132964
163589
174432
196108
191916
198667
198218
201443
4.2
1.3
1.9
Bund3)
36162
51994
52985
68071
62924
64660
63829
64488
7.5
0.4
3.5
1.0
Kantone
50147
62802
70594
75772
76982
78946
78674
80644
4.6
2.4
1.7
2.5
Gemeinden6)
37587
42068
45839
42363
42501
43837
43975
44908
2.3
1.7
–1.5
2.1
Sozialversicherungen
37616
44459
47820
53245
53541
57920
58618
60160
3.4
1.5
2.3
2.6
1.7
Ausgaben1)
Total2)
139873
151837
176236
185629
189561
196889
196433
199747
1.7
3.0
1.5
Bund3)
40856
48208
52607
58693
60013
64075
62188
64457
3.4
1.8
2.7
3.6
Kantone
51955
59957
70086
73542
75657
80604
80971
80572
2.9
3.2
1.5
–0.5
Gemeinden6)
38427
40599
45079
42861
43048
43756
44411
45130
1.1
2.1
–0.9
1.6
Sozialversicherungen
37454
41077
50851
53878
54877
55150
55742
58345
–
–
–
–
Saldo1)
Total2)
–6910
11752
–1804
10479
2354
1778
1785
1696
–
–
–
–
Bund3)
–4695
3786
379
9378
2912
585
1642
31
–
–
–
–
Kantone
–1808
2846
507
2230
1325
–1658
–2297
72
–
–
–
–
–840
1469
760
–497
–547
81
–436
–222
–
–
–
–
162
3382
–3031
–632
–1335
2770
2876
1815
–
–
–
–
–1.1
Gemeinden6)
Sozialversicherungen
Bruttoschulden
Total
181176
220408
243594
209018
208210
208001
211143
208852
4.0
2.0
–3.1
Bund3)
82152
108148
130377
110703
109962
110200
112304
112198
5.7
3.8
–3.3
–0.1
Kantone
51040
63141
64558
52843
52457
51308
50906
49838
4.3
0.4
–4.1
–2.1
Gemeinden
47891
49054
48237
45311
45787
46423
46620
46741
0.5
–0.3
–1.0
0.3
5892
5765
4223
5762
7404
6069
6313
4875
–
–
–
–
Schulden in % des BIP
Total4)
47.3
51.0
50.8
37.7
36.4
35.5
35.7
34.7
–
–
–
–
Bund3)
21.4
25.0
27.2
20.0
19.2
18.8
19.0
18.7
–
–
–
–
Kantone
13.3
14.6
13.5
9.5
9.2
8.8
8.6
8.3
–
–
–
–
Gemeinden
12.5
11.3
10.1
8.2
8.0
7.9
7.9
7.8
–
–
–
–
1.5
1.3
0.9
1.0
1.3
1.0
1.1
0.8
–
–
–
–
Staatsquote5)
36.2
34.4
36.3
33.2
32.8
33.2
32.9
33.0
–
–
–
–
Fiskalquote5)
26.9
29.3
28.1
28.7
28.1
28.6
28.4
28.5
–
–
–
–
Defizitquote5)
–1.9
2.3
–0.6
0.5
0.2
0.3
0.1
0.2
–
–
–
–
Sozialversicherungen
Sozialversicherungen
Kennzahlen in % des BIP
1) Konsolidierte Rechnungen der öffentlichen Haushalte.
2) Total bereinigt um Doppelzählungen zwischen den Teilsektoren.
3) Teilsektor Bund, d.h. inkl. Sonderrechnungen und ausserordentliche Faktoren.
4) In Anlehnung an die Definition von Maastricht.
5) Gemäss dem internationalen Finanzstatistikstandard des IWF (GFS-Modell).
6) Teilweise geschätzt.
B 6.2
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/322 15 44
E-Mail: [email protected]
Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Sektor Staat) nach Sachgruppen1)
Total öffentliche Haushalte
in Mio Fr.2)
2011 nach Wirtschaftsteilsektoren
in Mio Fr.
Anteil am Total
in %
Veränderung
in %
2010
2011
Bund
Kantone
Gemeinden
Öffentliche
Sozialversicherungen
2010
2011
2010/2011
Gesamteinnahmen2)
191916
198667
64660
78946
43837
57920
100.0
100.0
3.5
Betriebliche Einnahmen
181520
187204
62241
73443
39076
56942
94.6
94.2
3.1
160231
165516
59077
40520
24978
40941
83.5
83.3
3.3
Fiskalertrag
Regalien und Konzessionen
3965
4009
1140
2546
322
0
2.1
2.0
1.1
16388
16740
1572
6954
8127
87
8.5
8.4
2.1
Verschiedene Erträge
170
203
86
59
58
0
0.1
0.1
18.9
Transferertrag
765
736
366
23364
5590
15914
0.4
0.4
–3.7
Finanzeinnahmen
8381
8624
1529
2901
3216
978
4.4
4.3
2.9
Investitionseinnahmen
2015
2527
598
2586
1540
0
1.0
1.3
25.4
Ordentliche Einnahmen
191916
198355
64369
78930
43832
57920
100.0
99.8
3.4
0
312
290
16
5
0
0.0
0.2
–
Entgelte
Ausserordentliche Einnahmen
1) Finanzierungsrechnung nach dem nationalen FS-Modell.
2) Konsolidierte Rechnungen der öffentlichen Haushalte.
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/322 15 44
84 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 6.3
Ausgaben der öffentlichen Haushalte (Sektor Staat) nach Sachgruppen und Funktionen1)
Total öffentliche Haushalte
in Mio Fr.2)
2011 nach Wirtschaftsteilsektoren
in Mio Fr.
Anteil am Total
in %
Veränderung
in %
2010
2011
Bund
Kantone
Gemeinden
Öffentliche
Sozialversicherungen
2010
2011
2010/2011
Gesamtausgaben nach Sachgruppen2)
189561
196889
64075
80604
43756
55150
100.0
100.0
3.9
Betriebliche Ausgaben
164065
167235
52276
69178
35737
54542
86.5
84.9
1.9
Personalaufwand
45079
46259
6924
25445
13889
–
23.8
23.5
2.6
Sach- und übriger Betriebsaufwand
21043
21357
3942
7914
9111
389
11.1
10.8
1.5
Rüstungsaufwand
1001
1163
1163
–
–
–
0.5
0.6
16.2
Transferaufwand
96941
98456
40246
35819
12737
54153
51.1
50.0
1.6
5613
5709
2614
1133
1355
608
3.0
2.9
1.7
Finanzausgaben
Investitionsausgaben
19424
19960
8036
7494
6626
–
10.2
10.1
2.8
Ordentliche Ausgaben
189102
192904
62927
77805
43718
55150
99.8
98.0
2.0
460
3986
1148
2799
38
–
0.2
2.0
–
189561
196889
64075
80604
43756
55150
100.0
100.0
3.9
Aussserordentliche Ausgaben
Gesamtausgaben nach Funktionen2)
Allgemeine Verwaltung
13822
16976
5669
7039
4563
–
7.3
8.6
22.8
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
14392
15112
5522.20
7309
2681
–
7.6
7.7
5.0
Bildung
32841
33845
5841
22607
10851
–
17.3
17.2
3.1
5027
5149
420
1553
3231
–
2.7
2.6
2.4
Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
Gesundheit
11359
12097
356
10311
1827
–
6.0
6.1
6.5
Soziale Sicherheit
74937
75576
17186
15865
7959
54542
39.5
38.4
0.9
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
16598
17852
10187
6425
4491
–
8.8
9.1
7.6
6091
6072
998
1511
4264
–
3.2
3.1
–0.3
Umweltschutz und Raumordnung
Volkswirtschaft
7480
7541
4686
4410
1589
–
3.9
3.8
0.8
Finanzen und Steuern
7013
6668
13210
3573
2298
608
3.7
3.4
–4.9
1) Finanzierungsrechnung nach dem nationalen FS-Modell.
2) Konsolidierte Rechnungen der öffentlichen Haushalte.
B 6.4
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/322 15 44
Ordentliche Ausgaben des Bundes1)
Finanzierungsrechnung
in Mio. Fr.
Anteil am Haushalt
in %
Veränderung in %
gegenüber Vorjahr
1990
2000
2010
2012
Budget
2013
1990
2000
2010
2012
31616
47131
59266
61736
64929
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
–1.0
5.2
9355
8538
9487
9940
10566
29.6
18.1
16.0
16.1
16.3
1.5
6.3
Personalausgaben
4069
4077
4894
5070
5379
12.9
8.7
8.3
8.2
8.3
2.5
6.1
Sach- und Betriebsausgaben
2868
2951
3592
3873
4128
9.1
6.3
6.1
6.3
6.4
5.2
6.6
Ausgaben nach Kontengruppen
Total Ausgaben
Eigenausgaben
Rüstungsausgaben
Budget Rechnung
2013
2012
Budget 2013/
Rechnung 2012
2418
1510
1001
997
1059
7.6
3.2
1.7
1.6
1.6
–14.3
6.3
16907
29074
39536
42882
44264
53.5
61.7
66.7
69.5
68.2
0.9
3.2
2718
6136
7705
8687
8826
8.6
13.0
13.0
14.1
13.6
1.6
1.6
418
411
801
1036
1099
1.3
0.9
1.4
1.7
1.7
21.0
6.1
1881
1966
2850
3093
2941
6.0
4.2
4.8
5.0
4.5
4.1
–4.9
Beiträge an Dritte
5605
10005
13616
14594
15298
17.7
21.2
23.0
23.6
23.6
1.9
4.8
Beiträge an Sozialversicherungen
6285
10557
14564
15472
16099
19.9
22.4
24.6
25.1
24.8
–2.1
4.1
Finanzausgaben
1842
3704
2972
1906
2290
5.8
7.9
5.0
3.1
3.5
–26.8
20.1
Zinsausgaben
1832
3489
2834
1736
2274
5.8
7.4
4.8
2.8
3.5
–27.1
31.0
10
214
139
171
16
0.0
0.5
0.2
0.3
0.0
–24.3
–90.9
Laufende Transferausgaben
Anteile Dritter an Bundeseinnahmen
Entschädigungen an Gemeinwesen
Beiträge an eigene Institutionen
Übrige Finanzausgaben
Investitionsausgaben
3512
5816
7270
7007
7810
11.1
12.3
12.3
11.3
12.0
–5.9
11.5
2520
4843
4302
4101
4596
8.0
10.3
7.3
6.6
7.1
–1.4
12.1
992
973
2968
2906
3213
3.1
2.1
5.0
4.7
4.9
–11.5
10.6
31616
47131
59266
61736
64929
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
–1.0
5.2
Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen 1142
1747
2460
2501
2640
3.6
3.7
4.2
4.1
4.1
0.4
5.6
728
910
961
1087
1.6
1.5
1.5
1.6
1.7
1.2
13.1
10.6
Investitionsbeiträge
Übrige Investitionsausgaben
Ausgaben nach Aufgabengebieten
Total Ausgaben
Ordnung und öffentliche Sicherheit
515
Beziehungen zum Ausland –
internationale Zusammenarbeit
1521
2178
2607
2979
3294
4.8
4.6
4.4
4.8
5.1
–7.3
Landesverteidigung
5872
4815
4395
4428
4808
18.6
10.2
7.4
7.2
7.4
–2.3
8.6
Bildung und Forschung
2916
3960
6067
6664
6972
9.2
8.4
10.2
10.8
10.7
2.4
4.6
Kultur und Freizeit
221
573
413
450
484
0.7
1.2
0.7
0.7
0.7
4.8
7.6
89
157
228
212
229
0.3
0.3
0.4
0.3
0.4
0.7
8.4
Soziale Wohlfahrt
6875
14171
18454
20668
21568
21.7
30.1
31.1
33.5
33.2
0.5
4.4
Verkehr
4627
6424
8225
8130
8614
14.6
13.6
13.9
13.2
13.3
0.8
6.0
–6.7
Gesundheit
Umweltschutz und Raumordnung
Landwirtschaft und Ernährung
Wirtschaft
Finanzen und Steuern
397
514
1140
1107
1033
1.3
1.1
1.9
1.8
1.6
–1.8
2513
3573
3666
3711
3718
7.9
7.6
6.2
6.0
5.7
1.3
0.2
644
712
591
544
560
2.0
1.5
1.0
0.9
0.9
–13.9
2.8
4284
7578
10111
9380
9921
13.6
16.1
17.1
15.2
15.3
–5.8
5.8
1) Bundeshaushalt, ohne Sonderrechnungen und ohne ausserordentliche Faktoren. 2010: CO 2-Abgabe auf Brennstoffen (427 Mio.).
2011: Sanierungsbeitrag PK SBB (1148 Mio.) und a.o. Einlage Infrastrukturfonds (850 Mio.).
85 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/324 89 77
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 6.5
Ordentliche Einnahmen des Bundes1)
Finanzierungsrechnung
in Mio. Fr.
Anteil am Haushalt
in %
Veränderung in %
gegenüber Vorjahr
1990
2000
2010
2012
Budget
2013
1990
2000
2010
2012
Budget Rechnung
2013
2012
Budget 2013/
Rechnung 2012
Einnahmen nach Kontengruppen
Total Einnahmen
32673
51101
62833
62997
64479
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
­1.9
Fiskaleinnahmen
28818
46529
58157
58788
60474
88.2
91.1
92.6
93.3
93.8
–0.4
2.9
Direkte Bundessteuer
6710
10685
17886
18342
18993
20.5
20.9
28.5
29.1
29.5
2.5
3.5
11.0
2.4
Verrechnungssteuer
4044
6202
4723
4335
4811
12.4
12.1
7.5
6.9
7.5
–10.8
Stempelabgaben
2091
4146
2855
2136
2200
6.4
8.1
4.5
3.4
3.4
–25.2
3.0
Mehrwertsteuer
9871
16594
20672
22050
22630
30.2
32.5
32.9
35.0
35.1
1.9
2.6
Übrige Verbrauchssteuern
Mineralölsteuer
Tabaksteuer
4120
6734
7602
7543
7398
12.6
13.2
12.1
12.0
11.5
2.8
–1.9
3067
4975
5134
5033
4985
9.4
9.7
8.2
8.0
7.7
0.3
–0.9
988
1665
2356
2397
2301
3.0
3.3
3.7
3.8
3.6
8.5
–4.0
Biersteuer
66
94
112
113
112
0.2
0.2
0.2
0.2
0.2
0.7
–1.3
Verkehrsabgaben
328
966
2210
2293
2326
1.0
1.9
3.5
3.6
3.6
–1.3
1.4
–
323
373
412
375
–
0.6
0.6
0.7
0.6
0.9
–9.0
Automobilsteuer
Nationalstrassenabgabe
191
291
347
352
371
0.6
0.6
0.6
0.6
0.6
–2.1
5.4
Schwerverkehrsabgabe
137
352
1490
1529
1580
0.4
0.7
2.4
2.4
2.5
–1.6
3.3
Zölle
1201
1044
1079
1044
995
3.7
2.0
1.7
1.7
1.5
–0.2
–4.7
Spielbankenabgabe
2
37
381
329
380
0.0
0.1
0.6
0.5
0.6
–12.4
15.4
Lenkungsabgaben
–
68
748
716
738
–
0.1
1.2
1.1
1.1
8.6
3.0
Übrige Fiskaleinnahmen
450
53
0
–
3
1.4
0.1
0.0
–
0.0
–
–
Regalien und Konzessionen
175
752
1391
938
907
0.5
1.5
2.2
1.5
1.4
–33.5
–3.3
–7.1
173
221
243
267
248
0.5
0.4
0.4
0.4
0.4
–0.9
Gewinnablieferung SNB
Anteil Reingewinn Alkoholverwaltung
–
500
833
333
333
–
1.0
1.3
0.5
0.5
–60.0
0.0
Übrige Regalien und Konzessionen
2
31
315
338
326
0.0
0.1
0.5
0.5
0.5
10.0
–3.5
Finanzeinnahmen
805
1458
1233
1328
1137
2.5
2.9
2.0
2.1
1.8
–17.1
–14.4
Zinseinnahmen
652
730
360
353
269
2.0
1.4
0.6
0.6
0.4
–4.2
–24.0
Beteiligungseinnahmen
153
724
790
867
867
0.5
1.4
1.3
1.4
1.3
3.5
0.0
Übrige Finanzeinnahmen
–
4
83
107
1
–
0.0
0.1
0.2
0.0
–72.8
–99.3
Übrige laufende Einnahmen
2784
1078
1720
1721
1750
8.5
2.1
2.7
2.7
2.7
4.6
1.7
905
1025
1272
1251
1282
2.8
2.0
2.0
2.0
2.0
4.3
2.4
Entgelte
Verschiedene Einnahmen
Investitionseinnahmen
1880
54
447
469
468
5.8
0.1
0.7
0.7
0.7
5.5
–0.3
91
1283
333
222
212
0.3
2.5
0.5
0.4
0.3
–62.5
–4.8
1) Bundeshaushalt, ohne Sonderrechnungen und ohne ausserordentliche Faktoren. 2000: Einnahmen aus WLL-Lizenzen (582 Mio.).
2011: Swisscom Aktienverkauf (34 Mio.) und Verkauf Sapomp Wohnbau AG (256 Mio). 2012: Neuvergabe Mobilfunkfrequenzen (738 Mio.).
B 6.6
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/324 89 77
Finanzen der Kantone 20111)
In Mio. Fr.
Erfolgsrechnung
Kantone
Investitionsrechnung
Finanzierungsrechnung
Schuldenstand
Aufwand
Ertrag
Saldo
Ausgaben
Einnahmen
Saldo
Ausgaben
Einnahmen
Saldo
per 31. Dez. 2011
Zürich
14344
12503
–1840
967
293
–675
14482
12623
–1859
5433
Bern
10023
10121
97
1043
461
–582
10482
10434
–48
5452
2877
2966
89
311
130
–181
3005
3072
66
1184
358
359
1
65
50
–15
404
404
0
109
1131
1084
–46
97
28
–69
1149
1107
–42
278
Obwalden
269
262
–7
87
59
–28
328
318
–10
77
Nidwalden
311
312
1
101
62
–39
385
360
–25
241
162
Luzern
Uri
Schwyz
348
351
3
30
12
–18
344
348
4
Zug
Glarus
1223
1304
82
132
26
–106
1273
1326
53
578
Freiburg
3206
3204
–2
242
74
–168
3148
3202
54
907
Solothurn
1913
1937
24
180
45
–135
1991
1961
–30
665
Basel–Stadt
4090
4266
176
360
28
–332
4110
4268
157
4603
Basel–Landschaft
2456
2412
–44
419
7
–411
2732
2355
–377
1810
Schaffhausen
645
623
–23
45
15
–30
666
630
–36
208
Appenzell A.Rh.
420
412
–9
67
17
–50
456
424
–31
119
Appenzell I.Rh.
140
139
0
16
2
–15
141
139
–2
19
4152
4086
–65
198
44
–154
4143
3878
–266
1223
St. Gallen
Graubünden
2313
2160
–153
435
230
–205
2284
2374
90
754
Aargau
4330
4562
232
312
95
–216
4348
4630
282
2317
Thurgau
1644
1691
47
119
18
–101
1682
1700
18
678
Tessin
3141
3123
–18
358
115
–243
3293
3225
–68
2103
4804
Waadt
8155
8502
347
330
71
–259
8120
8547
427
Wallis
2882
2894
13
556
312
–244
3000
3168
169
1274
Neuenburg
1958
1978
21
121
36
–85
1983
1970
–12
1407
Genf
8571
8833
261
726
123
–603
8591
8379
–212
14182
Jura
819
821
2
198
152
–47
974
966
–8
429
1579
1592
13
1
0
–1
1489
1539
50
292
78918
78018
–900
7494
2586
–4909
80604
78946
–1658
51308
Konkordate
Total2)
1) Konsolidierte Rechnungen der Kantone und Konkordate. Finanzstatistik der Schweiz 2011 vom 29. August 2013.
2) Bereinigt um statistische Bearbeitungen und Transfers zwischen den Kantonen.
86 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: EFV
Info-Telefon: 031/322 15 44
E-Mail: [email protected]
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B7
Bevölkerung
B 7.1
Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung
Szenario A-00-2010
1960
Bevölkerungsstand in 1000,
1. Januar
1970
1980
1990
2000
2010
2012
5295.5 6168.7 6303.6 6673.9 7164.4 7785.8
2015
2020
2025
2030
2035
2040
2045
2050
2055
2060
7954.7 8102.3 8356.9 8561.4 8713.8 8820.7 8894.6 8946.8 8979.0 8991.2 8988.7
Bewegungen
Lebendgeborene
94.4
99.2
73.7
83.9
78.5
80.3
82.2
81.8
82.7
81.2
78.3
76.6
77.2
78.4
79.0
78.6
77.6
Gestorbene
52.1
57.1
59.1
63.7
62.5
62.63)
64.2
63.1
66.4
70.7
76.2
82.1
87.7
92.8
97.5
100.8
101.7
Geburtenüberschuss
42.3
42.1
14.6
20.2
15.9
17.7
18.0
18.7
16.3
10.5
2.1
–5.5
–10.5
–14.4
–18.5
–22.2
–24.0
...
...
...
154.2
110.3
161.8
149.1
127.8
124.9
121.3
120.0
120.0
120.0
120.0
120.0
120.0
120.0
Zuzüger1)
Wegzüger
Wanderungssaldo1)
Bevölkerungsstand in 1000,
31. Dezember
...
...
...
97.6
90.1
96.8
103.9
93.7
96.1
97.3
97.5
97.5
97.5
97.5
97.5
97.5
97.5
22.4
–17.7
17.1
56.6
20.2
64.9
45.2
34.1
28.8
24.0
22.5
22.5
22.5
22.5
22.5
22.5
22.5
5360.2 6193.1 6335.2 6750.7 7204.1 7864.04)
8039.1 8155.1 8401.9 8595.9 8738.5 8837.7 8906.5 8954.9 8983.0 8991.6 8987.2
Veränderung2)
in 1000
in %
64.7
24.4
31.7
76.8
39.6
78.2
84.4
52.8
45.1
34.5
24.6
17.0
12.0
8.1
4.0
0.3
–1.5
1.2
0.4
0.5
1.2
0.6
1.0
1.1
0.7
0.5
0.4
0.3
0.2
0.1
0.1
0.0
0.0
0.0
1) Bis 2010 inkl. Statuswechsel und Übertritte aus dem Asylprozess.
2) Inklusive Bestandesbereinigungen (2011: inkl. Änderung des Bevölkerungstyps).
3) Entspricht nicht der offiziellen Zahl der Todesfälle gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (BEVNAT).
4) Entspricht nicht dem offiziellen Bestand am 31.12. gemäss der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP).
B 7.2
Quelle: BFS, ESPOP (bis 2010), STATPOP (ab 2011)
SCENARIO (ab 2015)
Info-Telefon: 032/713 67 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Wohnbevölkerung nach Alter und Heimat
Mittlere Wohnbevölkerung1)
1990
Ständige Wohnbevölkerung
2000
in 1000
in %
in 1000
0–19
1577.8
23.2
20–39
2162.3
31.8
40–64
2078.1
30.6
2010
20122)
2012
20153)
in %
in 1000
in %
in 1000
in %
in 1000
in %
in 1000
1665.7
23.1
1639.3
21.0
1642.9
20.5
1643.3
20.4
2106.2
29.2
2115.1
27.0
2131.9
26.7
2143.6
26.7
2335.6
32.4
2798.3
35.4
2840.2
35.5
2853.5
20203)
in %
in 1000
in %
1638.3
20.1
1664.8
19.8
2110.9
25.9
2105.9
25.1
35.5
2884.4
35.4
2944.2
35.0
Altersgruppen
65+
978.1
14.4
1101.5
15.3
1324.9
16.6
1381.9
17.3
1398.6
17.4
1521.5
18.7
1687.2
20.1
6796.3
100.0
7209.0
100.0
7877.6
100.0
7996.9
100.0
8039.1
100.0
8155.1
100.0
8401.9
100.0
Schweizer
5615.6
82.6
5768.8
80.0
6090.7
77.6
6153.9
77.0
6169.1
76.7
6310.6
77.4
6495.9
77.3
Ausländer
1180.6
17.4
1440.3
20.0
1786.9
22.4
1843.0
23.0
1870.0
23.3
1844.6
22.6
1906.1
22.7
Total
1) Mittlere Wohnbevölkerung: bis 2001 inkl. Saisonniers, ab 2002 inkl. alle Kurzaufenthalter mit max. 12 Monaten Aufenthaltsdauer.
Mit der Einführung des neuen Volkszählungssystems wird die bisherige Mittlere Wohnbevölkerung ab 2011 ersetzt. Die neue Mittlere ständige
Wohnbevölkerung entspricht dem arithmetischen Mittel des Jahresanfangs- und Jahresendbestands der ständigen Wohnbevölkerung.
2) Ab 2010: Wechsel des Produktionsverfahrens und neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung, die zusätzlich Personen
im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst.
3) Szenario A-00-2010.
B 7.3
Quelle: BFS, ESPOP (bis 2009)
STATPOP (ab 2010)
SCENARIO (ab 2015)
Info-Telefon: 032/713 67 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Sozioökonomische Daten
Heiraten1)
Scheidungen1)
Haushaltungen2)
In 1000
1960
1970
1980
1990
2000
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
41.6
46.7
35.7
46.6
39.8
39.8
40.3
41.5
41.9
43.33)
42.1
42.7
4.7
6.4
10.9
13.2
10.5
21.0
19.9
19.6
19.3
22.13)
17.6
17.6
1594.0
2062.4
2459.3
2859.8
3181.6
...
...
...
...
3505.6
3534.5
...
1) BFS/BEVNAT/ESPOP.
2) Volkszählungswerte.
3) Ab 2010: Wechsel des Produktionsverfahrens und neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung,
die zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst.
B 7.4
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 67 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Wohnbevölkerung nach Sprache, 2000
Wohnbevölkerung
Sprachgruppen
Total in 1000
Schweizer
Ausländer
Total
Männer
Frauen
Total
Männer
Frauen
Total
Männer
Frauen
7288010
3567567
3720443
5792461
2766020
3026441
1495549
801547
694002
28.47
%-Anteil:
Deutsch
63.67
63.51
63.82
72.53
73.19
71.93
29.36
30.13
Französisch
20.38
20.18
20.57
21.00
20.81
21.17
17.97
18.02
17.92
Italienisch
6.46
6.85
6.09
4.30
4.21
4.38
14.84
15.95
13.57
Rätoromanisch
0.48
0.48
0.48
0.58
0.60
0.57
0.08
0.08
0.08
Andere
9.01
8.98
9.04
1.59
1.20
1.95
37.74
35.82
39.96
Quelle: BFS/VZ 2000
Info-Telefon: 032/713 61 11
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Internet: www.statistik.admin.ch
87 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 7.5
Bilanz der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung
Stand der ausländischen Wohnbevölkerung1),
Dezember
Jahresdurchschnitt
1980
1990
2000
2007
2008
2009
2010
2011
2012
892807
1100262
1384382
1570965
1638949
1680197
1720393
1772279
1825060
14.2
16.4
19.4
20.8
21.4
21.7
22.0
22.8
22.7
Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung in %
Zugänge
Geburten
11535
14471
17332
17206
18552
18213
20009
19943
19645
Einwanderungen
75262
117711
87448
139685
157271
132444
134171
142471
143783
Abgänge
3834
4158
4602
4834
5217
5365
5188
5345
5967
Auswanderungen
Sterbefälle
63697
59587
55770
56246
54131
55238
65523
64038
65858
Bürgerrechtswechsel2)
16060
8658
28700
43889
44365
43440
39314
36757
33746
7701
10313
12730
12372
13335
12848
14821
14598
13678
11565
58124
31678
78916
99071
71912
64803
74138
73287
Geburtenüberschuss
Wanderungsüberschuss
1) Ohne internationale Funktionäre und deren Familienangehörige.
2) Total (Einbürgerung und Adoption).
B 7.6
Quellen: BFM/ZEMIS
Info-Telefon: 031/325 95 22
Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit
Ende Dezember
Anteile in %
absolut
Veränderung absolut
1990
1995
2000
2005
2010
2012
2012
1995/90
2000/1995
2005/2000
2010/2005
2012/2011
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
100.0
1825060
230312
53808
127555
208456
52781
72.5
62.2
57.8
58.7
64.0
65.5
1194640
29879
–28241
87537
214573
47455
Italien
34.4
27.0
23.1
19.6
16.8
16.1
294359
–19816
–39292
–23249
–7267
3813
Serbien und
Montenegro1)
Total
EU27- und Efta-Staaten
12.8
22.1
13.8
13.0
6.7
5.3
96826
153478
...
5448
–81150
–7979
Portugal
7.8
10.1
9.7
11.1
12.4
13.1
238432
49178
–152
32594
44884
14261
Spanien
10.6
7.6
6.0
4.7
3.7
3.8
69793
–14726
–18007
–12029
–7213
3782
Deutschland
7.6
6.8
7.9
10.4
15.4
15.6
285379
7502
17912
48765
106647
8551
Türkei
5.8
5.9
5.7
5.0
4.1
3.8
69569
14423
861
–4028
–4806
–621
Frankreich
4.5
4.0
4.3
4.6
5.5
5.7
103929
3632
6201
9173
26100
4473
Österreich
2.6
2.1
2.1
2.2
2.2
2.1
38981
–693
803
3910
4354
783
Grossbritannien
1.5
1.4
1.5
1.6
2.1
2.2
39407
1719
2367
4116
11484
842
Niederlande
1.1
1.0
1.0
1.0
1.1
1.1
19592
1749
600
1582
3267
184
Griechenland
0.8
0.5
0.4
0.4
0.4
0.5
8573
–1176
–1111
–340
1093
1153
Belgien
0.5
0.5
0.5
0.6
0.6
0.6
11465
719
1115
1357
1868
401
Schweden
0.4
0.4
0.4
0.4
0.4
0.4
7684
571
350
534
1468
44
Europa
92.9
91.8
89.7
87.4
87.0
86.9
1586760
199634
19846
79797
175461
46600
Afrika
0.7
1.0
2.3
2.9
3.3
3.4
62865
5360
18898
11535
13219
2207
Nordamerika
(USA, Kanada)
1.1
1.1
1.2
1.2
1.3
1.3
24543
2428
2464
1721
4545
351
Mittel- und
Südamerika
1.3
1.6
2.1
2.5
2.7
2.7
48905
6749
7908
9883
8188
689
Asien
2.8
3.3
4.5
5.8
5.4
5.4
97924
12055
19570
24308
6058
2649
1) Bis 31.12.98 Ex-Jugoslawien – wird ab 1.1.99 nicht mehr ausgewiesen, daher keine Veränderung möglich.
B 7.7
Quelle: BFM/ZEMIS
Info-Telefon: 031/325 95 22
Ausländer nach Aufenthaltskategorien
Mittlere ausländische Wohnbevölkerung
Jahresdurchschnitt
1975
1980
1990
2000
2008
2009
2010
2011
2012
1123357
974738
1180631
1439139
1699285
1749306
1786843
1791136
1842982
Jahresaufenthalter
388110
205341
269323
343635
516904
551105
583029
616106
615016
Niedergelassene
655011
680679
801869
1035108
1103415
1110765
1119361
1137836
1187603
19900
20687
25675
25897
27341
29777
28178
28284
28260
...
...
...
...
18630
18327
18003
18337
22441
98900
97100
173269
147256
216365
221553
232112
251768
263813
Anerkannte Flüchtlinge2)
...
27660
28578
25447
23276
23640
25342
27106
28122
Personen im Asylprozess
...
...
67132
71854
40794
40319
36788
40677
44863
Internationale Funktionäre und Diplomaten
Kurzaufenthalter >= 12 Mt.
Grenzgänger1)
1) Bis 1994 Grenzgängerbewilligungen gemäss ZEMIS, ab 1995 effektiv in der Schweiz
erwerbstätige Grenzgänger im 4. Quartal gemäss Grenzgängerstatistik.
2) Im Bestand der Jahresaufenthalter oder der Niedergelassenen inbegriffen.
Quellen: BFS, ESPOP (bis 2009), STATPOP (ab 2010)
BFM/ZEMIS
88 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
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E-Mail: [email protected]
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Aktuelle Wirtschaftsdaten
B8
Arbeitsmarkt
B 8.1
Erwerbstätige Ausländer nach Geschlecht, Nationalität und Aufenthaltsstatus 1),6)
Erwerbstätige insgesamt
Erwerbstätige in 1000 Personen
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
20102)
20112)
2011
4593
4705
20122) 4/2012 1/2012 2/2013 3/2013
4776
4811
4788
4816
4844
2012 4/2012 1/2012 2/2013 3/2013
2.4
1.5
1.1
1.4
1.3
0.6
Nach Geschlecht:
Frauen
2067
2110
2148
2163
2173
2180
2194
2.1
1.8
1.3
1.9
2.1
1.6
Männer
2527
2596
2628
2648
2615
2636
2649
2.7
1.3
0.9
0.9
0.6
–0.2
Schweizer
3345
3390
3409
3423
3422
3418
3407
1.3
0.6
0.2
0.9
0.6
–0.5
Ausländer
1248
1315
1367
1388
1366
1398
1436
5.4
3.9
3.5
2.7
3.0
3.2
Davon: Niedergelassene (C)
623
632
650
666
661
680
694
1.4
3.0
4.6
4.2
5.5
5.8
Aufenthalter (B)
334
368
380
380
368
369
373
10.3
3.2
–0.7
–1.1
–3.1
–3.5
Grenzgänger (G)3)
Nach Nationalität:
229
246
263
268
269
273
278
7.3
7.1
6.8
5.3
4.4
4.3
Kurzaufenthalter (L)4)
45
48
48
50
47
49
57
6.5
0.6
1.5
2.0
8.3
10.7
Übrige Ausländer 5)
18
22
25
24
20
27
34
23.2
14.4
11.3
–2.4
6.7
10.2
0.5
Erwerbstätige nach Vollzeitäquivalenten, ingesamt
Nach Geschlecht:
3840
3940
4000
4022
3989
4027
4082
2.6
1.5
1.1
1.2
1.3
Frauen
1423
1458
1489
1495
1493
1511
1555
2.5
2.1
1.6
1.7
2.2
2.7
Männer
2417
2482
2511
2527
2496
2516
2527
2.7
1.2
0.9
0.8
0.8
–0.7
1) Gemäss der Definition des Internationalen Arbeitsamtes.
2) Jahresdurchschnitt.
3) Gemäss Grenzgängerstatistik (GGS).
4) Die Kurzaufenthalter mit einer Bewilligung ab 12 Monaten sind bei den Aufenthaltern mitgezählt.
5) Personen im Asylprozess, Personal der Schweizer Botschaften, Konsulate und Hochseeflotte, EU-/EFTA-Staatsangehörige,
die während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bei einem Schweizer Arbeitgeber nachgehen (ab Juni 2004).
6) Die Zahlen für die Zeit vom 1. Quartal 2010 bis zum 2. Quartal 2013 wurden wegen geringfügiger Anpassungen bei den statistischen Quellen revidiert.
B8.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Erwerbstätige nach Wirtschaftsabschnitte 1),3)
Erwerbstätige in 1000 Personen
Erwerbstätige insgesamt
20102)
20112)
20122)
4/2012
1/2012
2/2013
3/2013
4593
4705
4776
4811
4788
4816
4844
A
Sektor 1
158
167
168
162
160
171
178
B–F
Sektor 2
1060
1083
1079
1093
1068
1067
1084
B-C
Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
682
694
687
694
680
675
682
D
Energieversorgung
27
28
28
27
27
29
28
E
Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutz
16
16
16
16
17
16
16
F
Baugewerbe/Bau
335
344
348
355
344
346
358
G–T
Sektor 3
3376
3456
3529
3556
3560
3578
3581
G
Handel, Instandhaltung und Rep. von Kraftfahrzeugen
656
661
661
671
663
663
669
H
Verkehr und Lagerei
215
222
221
223
228
229
229
I
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
245
241
236
231
231
231
236
J
Information und Kommunikation
142
150
153
156
153
153
155
K
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstl.
241
246
251
251
246
245
248
L
Grundstücks- und Wohnungswesen
46
45
48
47
48
47
50
M
Erbringung von Freiberufl., wissen. u. techn. Dienstl.
334
351
365
371
366
370
376
N
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstl.
176
181
185
187
185
190
196
O
Öffentliche Verwaltung
188
191
194
200
198
199
204
P
Erziehung und Unterricht
303
313
331
333
332
323
327
Q
Gesundheits- und Sozialwesen
565
581
602
608
624
627
620
R
Kunst, Unterhaltung und Erholung
S
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
T
Private Haushalte als Arbeitgeber u. Herstel. von Waren
69
71
71
68
74
77
76
143
149
157
161
158
163
151
54
55
54
49
55
59
44
1) Gemäss der Definition des Internationalen Arbeitsamtes.
2) Jahresdurchschnitt.
3) Die Zahlen für die Zeit vom 1. Quartal 2010 bis zum 2. Quartal 2013
wurden wegen geringfügiger Anpassungen bei den statistischen
Quellen revidiert.
B 8.3
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte
Anzahl
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2012
2013
Kurzaufenthalter
≥12 Monate
12424
13879
2914
2625
4077
Aufenthalter
61255
62763
14722
16566
16931
219
218
38
70
52
89636
105021
21971
22289
29318
Niedergelassene
Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
4/2013
2013
1/2013
2/2013
3/2013
4/2013
3701
3476
11.7
–22.5
29.6
24.4
19.3
15064
14202
2.5
4.6
12.7
–3.9
–3.5
59
37
–0.5
27.3
8.3
–24.4
–2.6
24543
28871
17.2
12.3
14.9
10.1
31.4
Quelle: BFM/ZAR
Info-Telefon: 031/325 95 36
89 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 8.4
Registrierte Arbeitslose
Arbeitslosenquoten in %2)
Anzahl
Nov.
2013
Dez.
2013
2011
2012
2013
Okt.
2013
Nov.
2013
Dez.
2013
VK3)
2.8
2.9
3.2
3.1
3.2
3.5
A
3.2
3.2
3.2
A
20111)
20121)
20131)
Okt.
2013
122892
125594
136524
133443
139073
149437
…
…
…
138177
138060
138070
Deutsche Schweiz
72552
74852
80965
79161
82559
87889
2.3
2.4
2.6
2.5
2.7
2.8
A
Westschweiz und Tessin
50340
50742
55559
54282
56514
61548
4.2
4.2
4.6
4.5
4.7
5.1
A
Total
Saisonbereinigt
Nach Regionen
Nach Geschlecht
Frauen
56910
56550
60245
61445
61805
62138
2.9
2.9
3.1
3.1
3.1
3.1
A
Männer
65982
69044
76279
71998
77268
87299
2.8
2.9
3.2
3.1
3.3
3.7
A
Nach Nationalität
Schweizer
68313
68274
73199
72464
73760
77287
2.1
2.1
2.2
2.2
2.3
2.4
A
Ausländer
54579
57320
63325
60979
65313
72150
5.2
5.5
6.0
5.8
6.2
6.9
A
Nach Alter
15–24 Jahre
17860
18191
18906
19211
19327
19981
3.2
3.2
3.4
3.4
3.4
3.5
A
25–49 Jahre
75732
78131
85681
82891
86858
94267
3.0
3.1
3.4
3.2
3.4
3.7
A
50 und mehr
29300
29272
31937
31341
32888
35189
2.4
2.4
2.6
2.6
2.7
2.9
A
106257
109222
119121
115984
121500
131490
…
…
…
…
…
…
16635
16371
17403
17459
17573
17947
…
…
…
…
…
…
1–6 Monate
71868
78863
83583
81451
87536
94616
…
…
…
…
…
…
7–12 Monate
26284
27481
32035
30837
29955
32402
…
…
…
…
…
…
> 1 Jahr
24740
19250
20907
21155
21582
22419
…
…
…
…
…
…
…
Nach Erwerbsstatus
Ganzarbeitslose
Teilweise Arbeitslose
Nach bisheriger Dauer
Nach Erwerbssituation
113028
116646
127260
123618
128899
141207
…
…
…
…
…
Erstmals auf Stellensuche
Vorher erwerbstätig
3390
2934
2864
3036
2857
2748
…
…
…
…
…
…
Wiedereintritt ins Erwerbsleben
2267
1626
1514
1485
1517
1517
…
…
…
…
…
…
Umschulung, Weiterbildung
4208
4388
4886
5304
5800
3965
…
…
…
…
…
…
1) Jahresdurchschnitt.
2) Arbeitslose im Verhältnis zu den Erwerbspersonen gemäss Strukturerhebung zum Erwerbsleben 2010
der Eidg. Volkszählung (Total 4322899 Personen). 2000-2009 Basis: VZ 2000: 3 946 988 Personen.
3) VK: Variationskoeffizient: A=0.0-1.0%, B=1.1-2.0%, C=2.1-5.0%, D=5.1-10.0%, E=10.1-16.5%, F=16.6-25.0%, G>25%.
B 8.5
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
Jugendarbeitslosigkeit (15–24 Jahre)
Anzahl
Veränderung gegenüber
Dez. 2012
Total
Jugendarbeitslosenquote
Nov. 2013
Veränderung in % gegenüber
VK2)
20121)
20131)
Nov. 2013
Dez. 2013
absolut
in %
absolut
in %
Dez. 2013
18191
18906
19327
19981
–369
–1.8
654
3.4
3.5
11578
11844
12092
12629
–235
–1.8
537
4.4
3.0
A
0.0
0.1
6613
7062
7235
7352
–134
–1.8
117
1.6
5.2
B
–0.1
0.1
A
Dez. 2012
Nov. 2013
–0.1
0.1
Nach Regionen
Deutsche Schweiz
Westschweiz und Tessin
Nach Geschlecht
Frauen
8582
8567
8738
8415
–450
–5.1
–323
–3.7
3.1
A
–0.2
–0.1
Männer
9609
10340
10589
11566
81
0.7
977
9.2
3.9
A
0.0
0.3
Schweizer
11648
12255
12597
13004
22
0.2
407
3.2
2.8
A
0.0
0.0
Ausländer
6543
6651
6730
6977
–391
–5.3
247
3.7
6.6
B
–0.3
0.3
Nach Nationalität
Nach Alter
15–19 Jahre
4272
4427
4549
4407
–14
–0.3
–142
–3.1
2.2
A
0.0
0.0
20–24 Jahre
13919
14479
14778
15574
–355
–2.2
796
5.4
4.3
A
–0.1
0.2
220
2.0
530
5.0
…
…
…
–594 –10.9
297
6.5
…
…
…
Nach ausgewählten Funktionen
Fachfunktion
9542
10044
10516
11046
Hilfsfunktion
4759
4702
4576
4873
Lehrling
2075
2303
2409
2335
45
2.0
–74
–3.1
…
…
…
348
409
415
409
43
11.7
–6
–1.4
…
…
…
1420
1404
1361
1275
–76
–5.6
–86
–6.3
…
…
…
Praktikant
Schüler, Student
1) Jahresdurchschnitt.
2) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 3.
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
90 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 8.6
Registrierte Arbeitslose nach Kantonen
Arbeitslosenquoten in %2)
Anzahl
20121)
20131)
Nov.
2013
125594
136524
139073
149437
2.9
3.2
3.2
3.5
A
Zürich
23431
25262
25949
27367
3.0
3.2
3.3
3.5
A
Bern
10941
12725
13424
14261
2.0
2.3
2.5
2.6
A
4078
4180
4126
4522
1.9
2.0
1.9
2.1
A
249
233
215
259
1.3
1.3
1.2
1.4
C
1098
1261
1315
1453
1.3
1.5
1.6
1.7
B
Total
Luzern
Uri
Schwyz
Dez.
2013
2012
2013
Nov.
2013
Dez.
2013
VK3)
Obwalden
183
191
218
254
0.9
0.9
1.1
1.2
C
Nidwalden
210
235
234
271
0.9
1.0
1.0
1.2
C
Glarus
517
550
561
598
2.3
2.5
2.5
2.7
C
Zug
1187
1352
1441
1530
1.8
2.1
2.2
2.4
B
Freiburg
3630
4200
4223
5007
2.4
2.7
2.8
3.3
B
Solothurn
3506
3884
3756
3998
2.4
2.7
2.6
2.8
B
Basel-Stadt
3435
3504
3462
3694
3.7
3.7
3.7
3.9
B
Basel-Landschaft
3985
3958
3942
4093
2.7
2.7
2.7
2.8
B
Schaffhausen
1058
1149
1161
1283
2.5
2.8
2.8
3.1
C
Appenzell A.Rh.
448
502
491
572
1.5
1.7
1.7
1.9
C
Appenzell I.Rh.
103
122
107
130
1.2
1.4
1.2
1.5
D
St. Gallen
6209
6531
6339
6885
2.3
2.4
2.4
2.6
A
Graubünden
1755
1870
2280
2199
1.6
1.7
2.1
2.0
B
Aargau
9374
9947
10001
10682
2.7
2.8
2.9
3.1
A
Thurgau
3084
3508
3537
3838
2.2
2.5
2.5
2.7
B
B
Tessin
7018
7261
7666
7897
4.4
4.5
4.8
4.9
Waadt
17391
18723
18834
19869
4.7
5.0
5.0
5.3
A
Wallis
5695
6553
6780
9002
3.5
4.0
4.2
5.6
B
4209
4665
4719
5121
4.7
5.2
5.3
5.8
B
Genf
Neuenburg
11653
12804
12900
13131
5.0
5.5
5.5
5.6
A
Jura
1146
1353
1392
1521
3.2
3.8
3.9
4.3
C
1) Jahresdurchschnitt.
2) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 2.
3) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 3
B 8.7
Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected], Internet: www.amstat.ch
in %1)
Arbeitslosenquote nach Altersklassen
20122)
20132)
Nov. 2013
Dez. 2013
B 8.9
Gemeldete offene Stellen nach Kantonen
VK3)
Total
2.9
3.2
3.2
3.5
A
Total
15–19
2.1
2.2
2.2
2.2
A
Zürich
20–24
3.9
4.0
4.1
4.3
A
Bern
25–29
3.7
4.0
4.1
4.4
A
Luzern
30–34
3.6
4.0
4.0
4.3
A
Uri
20121)
20131)
Nov. 2013
Dez. 2013
16796
14054
11568
9745
3828
3384
2967
2362
650
494
460
389
1996
579
122
85
48
44
29
22
93
35–39
3.1
3.4
3.5
3.8
A
Schwyz
294
209
138
40–44
2.6
2.8
2.9
3.1
A
Obwalden2)
–
–
–
–
45–49
2.6
2.8
2.8
3.1
A
Nidwalden
56
39
40
35
50–54
2.5
2.8
2.9
3.1
A
Glarus
55–59
2.4
2.7
2.8
3.0
A
Zug
60 und älter
2.3
2.4
2.5
2.5
A
1) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 2.
2) Jahresdurchschnitt.
3) vgl. Tabelle 8.4, Fussnote 3.
B 8.8
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
Okt. 20131)
Anzahl
Betriebe
Betroffene Arbeitnehmer
Ausgefallene Arbeitsstunden
Sept. 3013
absolut
in %2)
in %
375
–4
–1.1
–263
–41.2
3928
282
7.7
–4182
51.6
212449
21863
11.5
–215867
–50.4
1) Provisorische Werte.
2) Veränderungen über 200% werden nicht publiziert.
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
33
200
276
283
219
217
253
229
202
195
Basel-Stadt
179
165
145
130
Basel-Landschaft
247
263
253
245
Schaffhausen
143
144
118
112
Appenzell A.Rh.
22
30
24
27
Appenzell I.Rh.
6
9
9
8
1465
1160
798
541
Aargau
Okt. 2012
absolut
52
323
Freiburg
Graubünden
Veränderung gegenüber
49
557
Solothurn
St. Gallen
Abgerechnete Kurzarbeit
35
614
471
447
411
399
2242
2037
1677
1527
Thurgau
456
493
411
296
Tessin
350
332
347
334
Waadt
1572
1651
1570
1404
Wallis
529
469
459
301
Neuenburg
261
267
275
236
Genf
716
636
459
496
Jura
89
84
60
58
1) Jahresdurchschnitt.
2) Neu erfasste offene Stellen für Obwalden werden
in Nidwalden erfasst und ausgewiesen.
91 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 8.10
Registrierte Arbeitslose nach Wirtschaftszweigen1)
Arbeitslosenquoten in %3)
Anzahl
Total
A
Sektor 1 (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei)
20122)
20132)
Nov. 2013
Dez. 2013
2012
2013
Nov. 2013
Dez. 2013
125594
136524
139073
149437
2.9
3.2
3.2
3.5
VK4)
A
1030
1183
1432
1657
1.5
1.7
2.0
2.4
B
A
B–F
Sektor 2 (Industrie)
25485
31535
31320
38678
3.4
4.2
4.2
5.2
G–T
Sektor 3 (Dienstleistungen)
86526
92619
94755
97271
3.6
3.8
3.9
4.0
A
A 01–03
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
1030
1183
1432
1657
1.5
1.7
2.0
2.4
B
D
B 05–09
Bergbau, Steine und Erden
C 10–12
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak
C 13–14
Textilien und Bekleidung
62
95
94
110
2.1
3.2
3.1
3.7
1985
2610
2793
2943
4.0
5.3
5.7
6.0
C
466
426
400
407
4.5
4.1
3.8
3.9
C
C 15
Leder, Lederwaren und Schuhe
C 16
Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren
64
62
58
63
…
…
…
…
E
664
826
754
938
2.2
2.7
2.5
3.1
C
C 17–18
Papier- und Druckgewerbe
1279
C 19–21
Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung
1164
1312
1279
1273
4.4
4.5
4.4
4.3
C
1368
1326
1478
2.8
3.3
3.2
3.5
C 22
Gummi- und Kunststoffwaren
729
C
833
827
912
4.0
4.6
4.5
5.0
C 23
Glas, Keramik, Zementwaren
C
483
562
574
650
3.2
3.8
3.8
4.3
C
C 24–25
Metallerzeugung, Metallerzeugnisse
2679
3154
3026
3323
3.7
4.4
4.2
4.6
B
C 26–27
Elektrotechnik, Elektronik, Uhren, Optik
3144
3738
3683
3817
3.5
4.1
4.1
4.2
B
978
1287
1289
1334
4.4
5.7
5.7
5.9
C
1724
1930
1852
1985
2.6
2.9
2.8
3.0
B
C 2652
C 28
Uhren
Maschinenbau
C 29–30
Fahrzeugbau
C 31–33
Möbel; Reparatur von Maschinen
308
404
419
433
2.6
3.4
3.5
3.6
C
1186
1332
1283
1379
3.1
3.5
3.3
3.6
C
D 35
Energieversorgung
234
298
311
350
1.1
1.4
1.5
1.7
C
E 36–39
Recycling; Wasserversorgung
336
396
398
431
3.0
3.6
3.6
3.9
C
F 41–43
Baugewerbe
G 45–47
Handel; Reparatur- und Autogewerbe
8978
12191
12243
18186
3.8
5.1
5.1
7.6
A
17938
19743
19552
20100
3.6
4.0
4.0
4.1
A
G 45
Autohandel- und reparatur
1860
2169
2129
2339
2.8
3.2
3.2
3.5
B
G 46
Grosshandel
6672
7672
7821
8117
3.8
4.4
4.5
4.7
B
G 47
H 49–53
Detailhandel
9407
9902
9602
9644
3.7
3.9
3.8
3.8
A
Verkehr und Transport
4270
5003
5074
5359
2.9
3.4
3.5
3.6
B
13053
13944
15602
14633
8.6
9.2
10.3
9.6
B
3537
4272
4196
4371
3.3
4.0
3.9
4.1
B
B
I 55–56
Gastgewerbe
J 58–63
Information und Kommunikation
J 62
K 64–66
K 64
K 65
Informatik
1733
2112
2110
2193
3.1
3.8
3.8
4.0
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
6345
6977
6919
7134
2.4
2.6
2.6
2.7
A
Banken
3817
4157
4057
4174
2.5
2.7
2.6
2.7
B
B
Versicherungen
1059
1103
1093
1139
1.4
1.5
1.5
1.5
L 68
Grundstücks- und Wohnungswesen
1013
1146
1164
1190
2.5
2.9
2.9
3.0
C
M 69–75
Freiberufliche, technische und wiss. DL
7096
8678
8852
9241
2.7
3.3
3.3
3.5
A
M 72
N 77–82
Forschung und Entwicklung
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 5)6)
421
578
564
563
2.5
3.5
3.4
3.4
C
13485
10918
10601
12171
…
…
…
…
B
O 84
Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherungen
2631
2881
2971
3042
1.6
1.8
1.8
1.9
B
P 85
Erziehung und Unterricht
3626
3953
4001
3945
2.1
2.3
2.3
2.3
B
A
Q 86–89
Gesundheits- und Sozialwesen
8424
9398
9868
10026
2.3
2.5
2.7
2.7
R 90–93
Kunst, Unterhaltung und Erholung
1485
1644
1777
1810
4.2
4.6
5.0
5.1
C
S 94–96
Sonstige Dienstleistungen
2885
3137
3210
3275
3.1
3.4
3.5
3.5
B
T 97–98
Private Haushalte mit Hauspersonal
U
Keine Angaben, übrige
738
926
968
974
…
…
…
…
G
12553
11186
11566
11831
…
…
…
…
C
1) Gliederung und Terminologie der Wirtschaftszweig-Nomenklatur nach Noga 2008.
2) Jahresdurchschnitt.
3) Die Arbeitslosenquoten nach Wirtschaftszweigen werden auf der Basis von Erwerbstätigenzahlen und nicht auf jener der Erwerbspersonen
(Erwerbstätige plus Erwerbslose) berechnet. Die Erwerbstätigenzahl für die Arbeitslosenquotenberechnung nach Wirtschaftszweigen beträgt
3 250 765 anstelle der Erwerbspersonenbasis von 4 322 899 Personen. Die Differenz von 1 072 134 Personen zu den 4 322 899 Erwerbspersonen gemäss Volkszählung 2010 setzt sich aus 186 765 Erwerbslosen und 885 369 Erwerbstätigen, die im Rahmen der Volkszählung keine
Angaben zu einem Wirtschaftszweig gemacht haben, zusammen. Die Arbeitslosenquoten nach Wirtschaftszweigen sind aufgrund dieser
methodischen Abweichung zum einen leicht überschätzt und andererseits nicht direkt vergleichbar mit den übrigen Arbeitslosenquoten in der
SECO-Arbeitsmarktstatistik.
4) Variationskoeffizient: A=0.0–1.0%, B=1.1–2.0%, C=2.1–5.0%, D=5.1–10.0%, E=10.1–16.5%, F=16.6–25.0%, G>25%.
5) Seit September 2012 besteht im Arbeitsvermittlungssystem AVAM die Möglichkeit, bei Arbeitslosen, deren letzter Arbeitgeber ein privater Arbeitsvermittler (NOGA 78) war, neu auch den ökonomischen Arbeitgeber zu erfassen. Die Zahl der Arbeitslosen in den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen fällt daher um rund 37% kleiner und u.a. diejenige im Baugewerbe um rund 13% höher aus als nach der alten Zählung.
6) Die Arbeitslosenquote für NOGA N 77-82 kann nicht berechnet werden, weil bei der NOGA-Gruppe 78 «private Arbeitsvermittler» auch
Arbeitslose aus anderen Branchen erfasst werden.
92 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: SECO
Info-Telefon 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 8.11
Registrierte Arbeitslose nach Berufsgruppen1)
Anzahl
Anteile in %
20122)
Total
20132)
Nov. 2013
Dez. 2013
2012
2013
Nov. 2013
Dez. 2013
125594
136524
139073
149437
100.0
100.0
100.0
100.0
11
Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht
2158
2299
2859
3551
1.7
1.7
2.1
2.4
21
Lebens-/Genussmittelherst. und -verarbeitung
1113
1052
1021
1040
0.9
0.8
0.7
0.7
22
Textil- und Lederherstellung und -verarbeitung
508
494
475
478
0.4
0.4
0.3
0.3
23
Keramik- und Glasverarbeitung
42
38
33
40
0.0
0.0
0.0
0.0
24
Metallverarbeitung und Maschinenbau
3626
3946
3786
4212
2.9
2.9
2.7
2.8
25
Elektrotechnik, Elektronik, Uhrenindustrie,
Fahrzeug- und Gerätebau sowie -unterhalt
2202
2576
2534
2796
1.8
1.9
1.8
1.9
26
Holzverarbeitung, Papierherstellung und -verarb.
812
889
783
981
0.6
0.7
0.6
0.7
27
Graphische Industrie
694
723
713
719
0.6
0.5
0.5
0.5
28
Chemie- und Kunststoffverfahren
574
619
584
629
0.5
0.5
0.4
0.4
29
Übrige be- und verarbeitende Berufe
6473
6996
6739
7074
5.2
5.1
4.8
4.7
31
Ingenieurberufe
1401
1752
1818
1920
1.1
1.3
1.3
1.3
32
Techniker/innen
739
842
851
918
0.6
0.6
0.6
0.6
1.3
33–34 Technische Zeichner/innen und Fachkräfte
1545
1747
1762
1931
1.2
1.3
1.3
35
Maschinisten/Maschinistinnen
1565
1682
1667
2330
1.2
1.2
1.2
1.6
36
Informatik
2622
3050
3073
3234
2.1
2.2
2.2
2.2
41
Baugewerbe
10933
12429
12520
18785
8.7
9.1
9.0
12.6
42
Bergbau, Stein- und Baustoffherst. sowie -verarb.
108
132
123
171
0.1
0.1
0.1
0.1
51
Handel und Verkauf
14299
15646
15873
16063
11.4
11.5
11.4
10.7
52
Werbung, Marketing, Tourismus und Treuhand
2525
2893
2908
2964
2.0
2.1
2.1
2.0
53
Transport und Verkehr
3976
4318
4328
4808
3.2
3.2
3.1
3.2
54
Post- und Fernmeldewesen
1007
1002
979
1000
0.8
0.7
0.7
0.7
61
Gastgewerbe und Hauswirtschaft3)
16697
17343
19224
18284
13.3
12.7
13.8
12.2
6488
7157
7324
7425
5.2
5.2
5.3
5.0
62
Reinigung, Hygiene, Körperpflege
71
Unternehmer/innen, Direktoren/Direktorinnen
und leitende Beamte/Beamtinnen
72
Kaufmännische und administrative Berufe
73
6404
7297
7323
7534
5.1
5.3
5.3
5.0
11277
12113
12371
12711
9.0
8.9
8.9
8.5
Bank- und Versicherungsgewerbe
2474
2755
2705
2719
2.0
2.0
1.9
1.8
74
Sicherheits- und Ordnungspflege
941
1040
1074
1112
0.7
0.8
0.8
0.7
75
Rechtswesen
540
589
591
614
0.4
0.4
0.4
0.4
81
Medienschaffende und verwandte Berufe
1095
1199
1167
1170
0.9
0.9
0.8
0.8
82
Künstlerische Berufe
1426
1537
1518
1556
1.1
1.1
1.1
1.0
3903
4337
4407
4420
3.1
3.2
3.2
3.0
83–84 Unterricht, Bildung, Seelsorge und Fürsorge
85
Wissenschaften
1387
1563
1577
1667
1.1
1.1
1.1
1.1
86
Gesundheitswesen
4626
5027
5223
5271
3.7
3.7
3.8
3.5
87
Sport und Unterhaltung
228
276
273
273
0.2
0.2
0.2
0.2
91
Dienstleistungsberufe, wenn nicht anderswo
375
389
395
410
0.3
0.3
0.3
0.3
92–93 Übrige Berufe
8702
8717
8404
8554
6.9
6.4
6.0
5.7
Keine Angabe
109
61
68
73
0.1
0.0
0.0
0.0
1) Gliederung der Berufsgruppen nach BN-2000 des Bundesamtes für Statistik.
2) Jahresdurchschnitt.
3) Davon entfallen auf die Hauswirtschaft 2232 Personen (Ø 2012), 2180 Personen (Ø 2013), 2246 Personen (Dez. 2013).
B 8.12
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.amstat.ch
Langzeitarbeitslose
Anzahl
Anteile am Total der Arbeitslosen in %
20121)
20131)
Nov. 2013
Dez. 2013
20121)
20131)
Nov. 2013
Dez. 2013
19250
20907
21582
22419
15.3
15.3
15.5
15.0
Deutsche Schweiz
9850
10944
11502
12012
13.2
13.5
13.9
13.7
Westschweiz und Tessin
9400
9963
10080
10407
18.5
17.9
17.8
16.9
Frauen
8783
9340
9443
9664
15.5
15.5
15.3
15.6
Männer
10467
11567
12139
12755
15.2
15.2
15.7
14.6
Schweizer
10836
11457
11721
12119
15.9
15.7
15.9
15.7
Ausländer
14.3
Total
8414
9450
9861
10300
14.7
14.9
15.1
15–24 Jahre
498
524
491
501
2.7
2.8
2.5
2.5
25–49 Jahre
10633
11865
12340
12911
13.6
13.8
14.2
13.7
50 und mehr
8118
8518
8751
9007
27.7
26.7
26.6
25.6
1) Jahresdurchschnitt.
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 28 92
E-Mail: [email protected], Internet: www.amstat.ch
93 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B9
Arbeitszeit
B 9.1
Tatsächliches jährliches Arbeitsvolumen und tatsächliche Jahresarbeitszeit gemäss Inlandkonzept1)
Tatsächliches jährliches Arbeitsvolumen in Mio. Stunden
2008
2009
Männer
4669
4664
Frauen
2712
2722
Schweizer
5274
5232
Ausländer
2108
2154
2010
Tatsächliche Jahresarbeitszeit in Stunden pro Arbeitsstelle
2011
2012
2008
2009
2010
2011
2012
4721
4850
4844
1796
1791
1793
1792
1770
2787
2858
2895
1231
1216
1249
1250
1243
5287
5334
5329
1495
1482
1498
1498
1485
2221
2374
2409
1651
1640
1665
1658
1631
1945
Geschlecht
Nationalität
Wirtschaftsabschnitte Noga 2008
A
Land- und Forstwirtschaft
B–E
Verarbeitendes Gewerbe/Energieversorgung
F
Baugewerbe
G
Handel, Reparaturgewerbe
H
Verkehr und Lagerei
316
312
348
353
352
1939
1959
2068
1955
1293
1234
1263
1298
1258
1690
1656
1717
1728
1712
551
552
570
592
582
1746
1736
1728
1733
1730
1061
1081
1114
1144
1139
1556
1564
1586
1588
1571
397
390
388
405
403
1606
1602
1615
1636
1607
I
Gastgewerbe
415
419
419
407
401
1577
1587
1556
1564
1553
J
Information und Kommunikation
230
235
241
253
264
1540
1587
1638
1628
1639
K
Kredit- und Versicherungsgewerbe
431
443
443
461
458
1725
1738
1743
1760
1725
L/N
Immobilien, sonstige wirtschaftliche DL
363
331
339
346
359
1566
1363
1365
1370
1370
M
Freiberufliche, wiss. und techn. DL
551
585
578
594
613
1548
1629
1605
1605
1600
O
Öffentliche Verwaltung
311
303
300
318
330
1468
1489
1488
1493
1483
P
Erziehung und Unterricht2)
…
…
…
…
…
…
…
…
…
…
Q
Gesundheits- u. Sozialwesen
748
776
786
828
852
1355
1354
1345
1336
1325
R/S/T
Kunst, Unterhalt., priv. HH, sonst. DL
312
317
311
308
313
1106
1084
1126
1094
1078
Vollzeit (90%–100%)
5971
5950
6002
6169
6140
1930
1930
1942
1932
1912
Teilzeit (weniger als 90%)
1411
1436
1506
1539
1598
825
816
849
855
862
999
1031
1096
1129
1168
1237
1218
1254
1251
1255
Beschäftigungsgrad
davon Teilzeit I (50%–89%)
davon Teilzeit II (weniger als 50%)
Total
411
405
409
410
430
456
443
456
457
466
7382
7386
7508
7708
7738
1537
1525
1544
1544
1528
1) Total aller produktiven Tätigkeiten auf Schweizer Territorium.
2) Für das Unterrichtswesen konnte die Arbeitszeit, die sich auf Wochen mit Unterricht und unterrichtsfreie Wochen verteilt,
in der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake), der Hauptquelle der Arbeitsvolumenstatistik (Avol), nicht ausreichend
berücksichtigt werden. Daher wird zurzeit auf die Publikation von Daten für diesen Wirtschaftsabschnitt verzichtet.
B 9.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit
Jahresdurchschnitt in Std. pro Woche
Noga-Abschnitte1)
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
A–S
Total
41.7
41.7
41.7
41.7
41.6
41.6
41.6
41.7
41.7
A
Sektor 1
43.0
42.9
42.9
42.8
42.7
43.0
42.3
42.9
43.0
2012
B–F
Sektor 2
41.4
41.4
41.4
41.4
41.3
41.3
41.4
41.4
41.4
B
Bergbau und Gewinnung von Steinen/Erden
42.3
42.4
42.7
42.7
42.6
42.6
42.3
42.5
42.2
C
Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
41.2
41.2
41.2
41.2
41.2
41.2
41.2
41.2
41.3
D
Energieversorgung
41.1
41.2
41.3
41.2
41.3
41.1
41.1
41.2
41.1
E
Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutz. 42.9
42.8
43.0
42.9
42.7
43.0
43.1
43.1
43.2
F
Baugewerbe/Bau
41.8
41.8
41.7
41.7
41.6
41.7
41.6
41.7
41.5
G–S
Sektor 3
41.7
41.7
41.7
41.7
41.7
41.7
41.7
41.7
41.7
G
Handel, Instandhaltung und Rep. von Kraftfahrzeugen
41.8
41.8
41.8
41.8
41.9
41.9
41.9
41.9
41.9
H
Verkehr und Lagerei
42.1
42.2
42.3
42.4
42.4
42.4
42.5
42.4
42.3
42.4
I
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
42.1
42.1
42.1
42.1
42.0
42.0
42.3
42.3
J
Information und Kommunikation
40.9
40.9
40.9
40.9
41.0
40.9
41.0
41.0
41.0
K
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstl.
41.4
41.5
41.5
41.4
41.4
41.4
41.3
41.5
41.5
L
Grundstücks- und Wohnungswesen
41.5
41.5
41.6
41.5
41.6
41.5
41.6
41.7
41.5
M
Erbringung von freiberufl., wissen. u. techn. Dienstl.
41.4
41.4
41.4
41.4
41.4
41.4
41.5
41.5
41.5
42.1
N
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstl.
42.2
42.1
42.1
42.0
42.0
42.0
42.0
42.1
O
Öffentliche Verwaltung
41.6
41.4
41.3
41.3
41.3
41.4
41.4
41.3
41.4
P
Erziehung und Unterricht
41.4
41.4
41.4
41.4
41.2
41.2
41.5
41.4
41.4
Q
Gesundheits- und Sozialwesen
41.6
41.6
41.5
41.5
41.6
41.5
41.5
41.5
41.5
R
Kunst, Unterhaltung und Erholung
41.5
41.5
41.4
41.6
41.5
41.5
41.5
41.6
41.6
S
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
41.9
41.9
41.9
41.9
41.9
41.8
41.8
42.0
41.9
1) Die Daten vor 2009 wurden aufgrund unterschiedlicher Umsteigeschlüssel auf die Nomenklatur Noga 2008 umgeschlüsselt.
Dies kann einen leichten Serienbruch zwischen 2003 und 2004 für einige Branchen zur Folge haben.
Seit 2009 erfolgt die Branchenkodierung entsprechend der Noga 2008 direkt in der Datenbasis
der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung UVG (SSUV).
94 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 00
(aufgrund der Daten der SSUV)
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 10 Löhne
Monatlicher Bruttolohn1) nach Wirtschaftsabteilungen, privater Sektor, 2010
B 10.1
Monatlicher Bruttolohn, Zentralwert (Median)2) in Franken
Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes3)
Insgesamt
Wirtschaftsabteilungen (Noga 2008)
1+2
3
4
Total
Frauen
Männer
Total
Frauen
Männer
Total
Frauen
Männer
Total
Frauen
Männer
Total
5928
5176
6346
7629
6671
8125
5674
5202
5909
4525
4225
4901
05–43
Sektor 2 Produktion
6048
5191
6213
7376
6763
7475
5915
5496
5981
4943
4286
5240
05–09
Bergbau, Gewinnung v. Steinen u. Erden
6099
5792
6120
7439
6905
7452
5973
5405
6013
5711
[5144]
5715
10–33
Verarbeitendes Gewerbe/Herst. v. Waren
6157
5121
6461
7851
7042
8000
6024
5506
6152
4785
4267
5192
36–39
Wasserversorgung;
Abwasser- und Abfallentsorgung
5406
5289
5439
7009
6118
7189
5426
5338
5440
4648
4470
4658
41–43
Baugewerbe
5848
5427
5869
6457
5829
6500
5729
5313
5742
5291
4754
5310
45–96
Sektor 3 Dienstleistungen
5830
5173
6536
7798
6659
8753
5469
5143
5804
4328
4206
4536
45–47
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Motorfahrzeugen
5195
4550
5913
7212
6067
7906
4957
4529
5432
4319
4184
4648
49–53
Verkehr und Lagerei
5471
5124
5568
6717
6254
6836
5446
5200
5523
4622
4117
4774
55–56
Gastgewerbe/Beherbergung
und Gastronomie
4106
3976
4320
4877
4569
5200
4215
4044
4383
3752
3714
3810
58–63
Information und Kommunikation
8133
6661
8774
9507
7719
9931
7399
6647
7788
5472
5374
5580
8794
6938
10366
11451
9101
12270
7195
6487
8183
6079
5910
6567
64–66
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen
69–75
Freiberufliche, wissenschaftliche
und technische Dienstleistungen
7323
6384
8073
8597
7240
9286
6202
5958
6479
5138
5120
5180
77–82
Sonst. wirtschaftliche Dienstleistungen
5000
4460
5268
6318
5974
6535
5241
5000
5415
4106
3566
4501
86–88
Gesundheits- u. Sozialwesen
5949
5738
6735
7005
6699
7897
5759
5629
6229
4700
4687
4770
90–93
Kunst, Unterhaltung und Erholung
5737
5238
6124
6961
6356
7446
5632
5317
5915
4282
4233
4333
94–96
Erbringung v. sonst. Dienstleistungen
5571
4606
7001
7211
6047
8383
4712
4127
5714
4094
3950
4474
Öffentlicher Sektor (Bund)
7249
6653
7573
9667
8982
9880
6582
6174
6783
5897
5756
5941
Kantonaler öffentlicher Sektor
7777
7164
8568
9382
8561
10080
6972
6675
7387
5476
5184
6076
1) Standardisierter Monatslohn (Vollzeitäquivalent basierend auf 4 1/3 Wochen à 40 Arbeitsstunden).
2) Für die eine Hälfte der Arbeitsstellen liegt der standardisierte Lohn über,
für die andere Hälfte dagegen unter dem ausgewiesenen Zentralwert (Median).
3) 1 = Verrichtung höchst anspruchsvoller und schwierigster Arbeiten.
2 = Verrichtung selbstständiger und qualifizierter Arbeiten.
3 = Berufs- und Fachkenntnisse vorausgesetzt.
4 = Verrichtung einfacher und repetitiver Tätigkeiten.
Zeichenerklärung: [ ] Variationskoeffizient grösser als 5% (Zahlenwert statistisch unsicher).
Lohnkomponenten:
Bruttolohn im Monat Oktober (inkl. Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung, Naturalleistungen, regelmässig ausbezahlte Prämien-, Umsatzoder Provisionsanteile), Entschädigung für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit, 1/12 vom 13. Monatslohn und 1/12 von den jährlichen
Sonderzahlungen. Nicht berücksichtigt werden die Familienzulagen und die Kinderzulagen.
B 10.2
Lohnentwicklung1)
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 64 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Veränderung in % gegenüber Vorjahr (Jahresdurchschnitt)
Wirtschaftszweige (Noga 2008), Index (Basis 2010=100)
Nominal Total
2010
2011
2012
0.0
1.0
0.8
0.7
05–43
Sektor 2 Produktion
0.0
1.0
10–33
Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren
0.0
0.9
0.7
45–96
Sektor 3 Dienstleistungen
0.0
1.0
0.9
45–47
Handel; Instandhaltung und Reparaturen von Motorfahrzeugen
0.0
1.4
0.9
49–53
Verkehr und Lagerei
0.0
0.6
0.8
55/56
Gastgewerbe und Beherbergung
0.0
0.0
2.4
58–63
Information und Kommunikation
0.0
1.7
0.4
64–66
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
0.0
1.4
0.9
69–75
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen
0.0
0.8
1.3
84
Öffentliche Verwaltung
0.0
0.0
0.9
85
Erziehung und Unterricht
0.0
1.0
0.9
86–88
Gesundheits- und Sozialwesen
0.0
0.6
0.3
90–96
Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonstige Dienstleistungen
0.0
0.4
1.7
0.0
0.7
1.5
Real Total
1) Lohnkomponenten: Bruttogrundlohn, Teuerungszulage, 13. Monatslohn. Akkord- und Provisionszahlungen, Familienzulagen sowie Naturallöhne sind von der Berechnung ausgeklammert.
B 10.3
Quelle: BFS
(aufgrund der Daten der SSUV)
Info-Telefon: 032/713 64 29
E-Mail: [email protected]
Internet www.statistik.admin.ch
Nominal­ und Reallohnindex, 1939 = 100
Nominal total
1985
1990
1995
2000
2005
2007
2008
2009
2010
2011
2012
1323
1595
1887
1963
2115
2175
2219
2266
2284
2306
2326
Männer
1256
1511
1789
1856
1992
2049
2092
2136
2150
2171
2188
Frauen
1459
1775
2087
2190
2386
2453
2499
2552
2579
2604
2630
Real Total
259
272
279
279
289
292
290
298
298
301
305
Männer
246
257
264
264
271
274
273
280
280
282
286
Frauen
285
302
307
311
325
328
326
335
336
338
344
Quelle: BFS
Bis 1993: Oktoberlohnerhebung, ab 1994: aufgrund der Daten der SSUV
Info-Telefon: 032/713 64 29
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Internet: www.statistik.admin.ch
95 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 10.4
Nominallohnindex, 2010 = 1001)
Total
Total
2011
2012
101.0
101.8
Total
Wirtschaftszweige (Noga 2008)
Total
2012
Männer
2012
Frauen
2012
101.0
101.7
102.0
101.6
101.6
102.0
Abschnitt (Noga 2008)
05–43 Sektor 2 Produktion
101.0
101.6
05–09, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden;
35–39 Energie- und Wasserversorgung
101.5
101.5
10–33
Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren
100.9
101.6
10–12
Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken;
Tabakverarbeitung
100.2
100.6
16–18
Herstellung von Holzwaren, Papier und Druckerzeugnissen 100.8
101.5
19–21
Kokerei, Herstellung von chemischen und
pharmazeutischen Erzeugnissen
101.4
102.9
22, 23 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
und Produkten aus nichtmetallischen Mineralien
101.1
102.0
24, 25
Metallerzeugung; Herstellung von Metallerzeugnissen
100.9
101.1
26, 27
Herstellung von Datenverarbeitungsge., elektronischen und optischen Erzeugnissen, Uhren, elektrischen
Ausrüstungen
100.6
28–30 Maschinenbau, Fahrzeugbau
101.1
B–F
Sektor 2 Produktion
B, D, E
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden;
Energie- und Wasserversorgung
101.5
101.5
–
C
Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren
101.6
101.5
102.0
F
Baugewerbe, Bau
101.7
101.7
–
101.8
101.9
102.7
G–S
Sektor 3 Dienstleistungen
101.9
G
Handel; Instandhaltung und Reparaturen
von Motorfahrzeugen
102.2
101.9
H
Verkehr und Lagerei
101.5
101.4
101.9
I
Gastgewerbe und Beherbergung
102.4
101.9
102.9
J
Information und Kommunikation
102.1
102.2
101.6
K
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
102.3
103.1
104.8
102.3
M
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstl.
102.1
102.0
102.0
N
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
101.5
101.3
101.8
O
P
Öffentliche Verwaltung
Erziehung und Unterricht
100.9
102.0
101.0
102.2
100.7
101.7
100.9
31–33
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren,
Reparaturen und Installationen
101.5
102.1
41–43
Baugewerbe, Bau
101.0
101.7
Q
Gesundheits- und Sozialwesen
101.2
101.5
101.0
45–96 Sektor 3 Dienstleistungen
101.0
101.9
R, S
Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonstige Dienstleistungen
102.1
102.3
101.9
1) Lonkomponenten: Bruttogrundlohn, Teuerungszulage,
13. Monatslohn. Akkord- und Provisionszahlungen,
Familienzulagen sowie Naturallöhne sind von der
Berechnung ausgeklammert.
45–47
Handel; Instandhaltung und Reparaturen von
Motorfahrzeugen
101.4
102.2
45
Handel und Reparaturen von Motorfahrzeugen
101.0
101.0
46
Grosshandel
101.0
101.8
47
Detailhandel
101.7
102.8
49–53 Verkehr und Lagerei
100.6
101.5
49–52 Verkehr und Lagerei
100.7
101.4
53
Post-, Kurier- und Expressdienste
100.6
102.1
55,56
Gastgewerbe und Beherbergung
100.0
102.4
101.7
102.1
58–63 Information und Kommunikation
58–61
Verlagswesen, audiovisuelle Medien,
Rundfunk, Telekommunikation
100.8
101.4
62–63 Informationstechnologie und Informationsdienstl.
102.5
102.6
64–66 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
101.4
102.3
64, 66 Finanzdienstleistungen, mit Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
101.1
101.9
65
Versicherungen
102.3
103.8
69–75
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstl. 100.8
Quelle : BFS
(aufgrund der Daten der SSUV)
Info-Telefon: 032/713 64 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
102.1
77–82 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
100.6
101.5
84
Öffentliche Verwaltung
100.0
100.9
85
Erziehung und Unterricht
101.0
102.0
86–88 Gesundheits- und Sozialwesen
100.9
101.2
90–96 Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonstige Dienstl.
100.4
102.1
B 11 Sozialversicherungen
B 11.1
Betriebsrechnungen und Gesamtrechnung der Sozialversicherungen: Einnahmen und Ausgaben1)
Einnahmen
Ausgaben
Beiträge 20112)
in Mio. Fr.
Alters- und
Hinterlassenenversicherung AHV
Sozialleistungen
Versicherte, Arbeitgeber
Öffentliche Hand
2010
2011
2012
in Mio. Fr.
in %
in Mio. Fr.
20112)
in Mio. Fr.
in %
2010
2011
2012
in Mio. Fr.
in %
38495
39041
40824
28306
72.5
10064
25.8
36604
38053
38798
37847
99.5
Ergänzungsleistungen zur AHV
2324
2439
2525
–
–
2439
100.0
2324
2439
2525
2439
100.0
Invalidenversicherung IV1)
8176
9454
9889
4745
50.2
4607
48.7
9220
9457
9295
8529
90.2
Ergänzungsleistungen zur IV
1751
1837
1911
–
–
1837
100.0
1751
1837
1911
1837
100.0
Berufliche Vorsorge BV3)
62107
61554
…
46739
75.9
–
–
43721
43350
…
31628
73.0
Krankenversicherung KV
22528
23794
…
19443
81.7
4063
17.1
22123
22705
…
21432
94.4
Unfallversicherung UV
7863
7880
…
6343
80.5
–
–
5993
6064
…
5239
86.4
Erwerbsersatzordnung EO
1006
1708
1753
1703
99.7
–
–
1603
1611
1606
1608
99.8
Arbeitslosenversicherung ALV
5752
7222
6958
6142
85.0
1073
14.9
7457
5595
5800
4888
87.4
Familienzulagen FZ3)
5074
5133
…
4912
95.7
182
3.5
5122
5196
…
5047
97.1
153856
159624
…
117717
73.7
24264
15.2
135217
135721
…
119908
88.3
Total der Gesamtrechnung1),4)
1) Die harmonisierten Daten der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) weichen von den Angaben der Betriebsrechnungen ab.
Die Kapitalwertänderungen von AHV, IV und EO sind in den GRSV-Daten nicht enthalten. In den Daten 2010–2011 der IV sind die Veränderungen
infolge NFA dem finanziellen Ablauf entsprechend enthalten (Vergleichbarkeit). Für Daten inkl. NFA-Buchungen vgl. SVS 2012, Tab. IV 4.
2) Letztes vollständig verfügbares Jahr.
3) Schätzung (BV) bzw. Erhebung (FZ) des BSV.
4) Konsolidierte Rechnung, d.h. Doppelzählungen sind bereinigt.
96 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: BSV
Info-Telefon: 031/322 90 23
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bsv.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 11.2
Betriebsrechnungen und Gesamtrechnung der Sozialversicherungen: Saldi/Reserven/Bezügerinnen und Bezüger
Stand Kapitalkonto Ende Jahr1)
in Mio. Fr.
Saldo in Mio. Fr.
Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
2011
2012
2010
2011
2012
2010
2011
2012
1891
988
2026
44158
40146
42173
2205
2257
2315
–
–
–
–
–
–
172
179
185
–1045
–3
595
–14944
–9946
–9352
375
368
359
110
Ergänzungsleistungen zur AHV
Invalidenversicherung IV3)
Bezügerinnen und Bezüger in 10002)
2010
Ergänzungsleistungen zur IV
–
–
–
–
–
–
106
109
18385
18204
…
617500
620600
…
980
1003
…
405
1089
…
8651
9649
…
6497
6573
…
Unfallversicherung UV
1870
1816
…
42724
44802
…
108
107
106
Erwerbsersatzordnung EO
–597
97
148
412
509
657
347
338
332
–1705
1627
1158
–6259
–4632
–3474
323
289
279
–49
–63
…
1236
1173
…
1021
1024
…
18639
23903
…
693510
702301
…
...
…
…
Berufliche Vorsorge BV
Krankenversicherung KV
Arbeitslosenversicherung ALV
Familienzulagen FZ
Total der Gesamtrechnung4)
1) BV: Bilanzsumme der Pensionskassen, bereinigt um Kreditoren und Passivhypotheken. UV, KV: Rückstellungen, Reserven.
FZ: Kumulierte Rechnungssaldi.
2) AHV, IV und EL: Anzahl Personen.
KV: Personen, welche mindestens einmal ambulante oder stationäre Kosten verursacht haben.
UV: Rentenbezüger, ALV: Taggeldbezüger.
EO: inkl. Bezüger von Mutterschaftsentschädigungen und Taggeldern.
3) Das GRSV-Kapital der IV entspricht ab 2011 dem Saldo der IV-Schuld gegenüber der AHV und dem neuen IV-Kapital.
In den Daten 2010–2011 der IV sind die Veränderungen infolge NFA dem finanziellen Ablauf entsprechend
enthalten (Vergleichbarkeit). Für Daten inkl. NFA-Buchungen vgl. SVS 2012, Tab. IV 4.
4) Die harmonisierten Daten der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen können von den Angaben der Betriebsrechnungen
der einzelnen Sozialversicherungen abweichen.
B 11.3
Quelle: BSV
Info-Telefon: 031/322 90 23
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bsv.admin.ch
Arbeitslosenversicherung1)
In 1000 Fr.
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2008
2009
2010
2011
2012
20092)
2010
2011
20122)
5412000
5778942
5716100
7208000
6944200
6.8
–1.1
26.1
–3.7
4987000
5252990
5195788
6144800
6354800
5.3
–1.1
18.3
3.4
4794300
7242736
7421157
5580500
5786300
51.1
2.5
–24.8
3.7
davon Leistungen insgesamt
3820000
6423648
6721443
4878600
5107800
68.2
4.6
–27.4
4.7
Arbeitslosenentschädigung
3273000
4781649
5439359
4157900
4277100
46.1
13.8
–23.6
2.9
63.4
Einnahmen total
davon Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber
Ausgaben total
Kurzarbeitsentschädigungen
18000
997326
538790
96400
157500
…
–46.0
–82.1
Schlechtwetterentschädigungen
21000
76459
72509
27700
97800
…
–5.2
–61.8
…
Insolvenzentschädigungen
12000
28902
27152
21900
36600
140.9
–6.1
–19.5
67.1
Arbeitsmarktmassnahmen
497000
539311
643633
574700
538800
8.5
19.3
–10.7
–6.2
1) Die für das Jahr 2009 erfolgte Anpassung der Erfolgsrechnungsstruktur der ALV (inkl. Aktualisierung der Vergangenheitswerte)
führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit mit den in den Vorjahren publizierten Werten.
2) Veränderungen über 200% werden nicht publiziert.
B 11.4
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/300 71 37
Bezüger der Arbeitslosenversicherung
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2010
2011
2012
2010
2011
2012
Bezüger
Total
322684
288518
279023
6.6
–10.6
–3.3
Männer
176097
153081
150380
5.6
–13.1
–1.8
Frauen
146587
135437
128643
7.7
–7.6
–5.0
1.6
Bezugstage1)
Total
32878679
24884938
25274649
8.5
–24.3
Männer
17884818
12936838
13442819
7.1
–27.7
3.9
Frauen
14993861
11948100
11831830
10.2
–20.3
–1.0
Durchschnittliche Bezugsdauer je Bezüger in Tagen
Total
102
86
91
2.0
–15.4
5.5
Männer
102
85
89
2.0
–17.1
5.3
Frauen
102
88
92
2.0
–13.5
4.3
7.6
Durchschnittliche Auszahlungen je Bezüger in Fr.2)
Total
14289
12164
13091
4.0
–14.9
Männer
16197
13650
14697
4.3
–15.7
7.7
Frauen
11998
10486
11214
3.9
–12.6
6.9
2.8
Durchschnittliche Auszahlungen je Bezugstag und Bezüger in Fr.
Total
140
141
145
2.4
0.6
Männer
159
162
164
2.9
1.3
1.5
Frauen
117
119
122
2.0
1.3
2.6
1) Inkl. Einstelltage.
2) Nettoauszahlung : Taggelder + Zulagen – Abzüge.
Quelle: SECO
Info-Telefon: 031/322 27 42
97 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B11.5
Krankenversicherungsprämien­Index: Zusatzversicherungen nach Kanton
Index (1999 = 100)
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
Kanton
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Zürich
129.3
130.9
139.9
147.5
149.0
151.3
1.7
1.3
6.9
5.4
1.0
1.6
Bern
123.4
124.8
130.4
136.0
137.3
139.5
0.7
1.1
4.5
4.3
1.0
1.6
Luzern
120.8
122.1
128.0
133.6
134.9
137.0
0.7
1.1
4.9
4.3
1.0
1.6
Uri
120.6
121.9
128.2
135.3
136.6
138.7
1.3
1.1
5.1
5.5
1.0
1.6
Schwyz
121.9
123.2
130.1
137.1
138.4
140.5
1.0
1.1
5.6
5.4
1.0
1.6
Obwalden
122.8
124.1
130.4
137.3
138.7
140.8
0.7
1.1
5.0
5.3
1.0
1.6
Nidwalden
122.1
123.4
129.7
135.7
137.0
139.1
0.7
1.1
5.1
4.6
1.0
1.6
Glarus
120.5
121.5
129.4
135.8
137.2
139.3
1.3
0.9
6.4
5.0
1.0
1.7
Zug
118.5
119.8
125.8
131.2
132.5
134.6
0.7
1.1
5.1
4.3
1.0
1.6
Freiburg
121.1
122.3
131.0
137.9
139.3
141.5
0.7
1.0
7.1
5.3
1.0
1.6
Solothurn
122.1
125.3
133.2
139.0
140.3
142.5
1.0
2.6
6.3
4.3
1.0
1.6
Basel-Stadt
128.3
144.2
153.5
160.1
161.7
164.2
0.9
12.3
6.5
4.3
1.0
1.6
Basel-Landschaft
122.4
126.6
136.8
143.4
144.8
147.1
0.6
3.4
8.1
4.8
1.0
1.6
Schaffhausen
127.0
128.0
136.9
144.1
145.5
147.8
1.4
0.9
6.9
5.3
1.0
1.6
Appenzell A.Rh.
120.5
121.8
130.1
136.0
137.3
139.4
1.4
1.1
6.9
4.5
1.0
1.6
Appenzell I.Rh.
118.9
120.0
127.2
132.7
133.9
136.0
1.1
0.9
6.0
4.3
1.0
1.6
St. Gallen
124.7
130.0
140.2
147.3
148.7
151.0
1.6
4.3
7.8
5.0
1.0
1.6
Graubünden
118.9
120.1
127.7
133.2
134.5
136.5
0.7
1.1
6.3
4.3
1.0
1.6
Aargau
122.9
124.4
134.0
141.1
142.5
144.6
1.0
1.3
7.7
5.3
1.0
1.6
Thurgau
121.4
122.7
131.7
137.8
139.1
141.3
0.7
1.1
7.4
4.6
1.0
1.6
Tessin
121.2
122.7
129.4
134.9
136.2
138.3
1.0
1.3
5.4
4.3
1.0
1.6
Waadt
126.3
127.9
136.9
142.7
144.1
146.4
1.2
1.3
7.0
4.3
1.0
1.6
Wallis
123.1
124.4
133.0
140.1
141.4
143.6
1.2
1.1
6.9
5.3
1.0
1.6
Neuenburg
122.3
123.6
131.9
137.6
138.9
141.0
0.7
1.1
6.8
4.3
1.0
1.6
Genf
126.4
128.4
137.2
144.0
145.4
147.6
1.9
1.5
6.9
4.9
1.0
1.6
Jura
122.7
123.7
131.9
138.7
140.0
142.2
1.0
0.8
6.7
5.1
1.0
1.6
Schweiz
124.4
126.6
134.8
141.3
142.7
144.9
1.2
1.8
6.5
4.8
1.0
1.6
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 65 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
B11.6
Krankenversicherungsprämien­Index: Zusatzversicherungen nach Produkt
Index (1999 = 100)
Gewichtung 2013
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2008
2009
2010
2011
2012
100.000
124.4
126.6
134.8
141.3
142.7
144.9
1.2
1.8
6.5
4.8
1.0
1.6
Allgemeine Abteilung ganze Schweiz
22.597
114.4
114.3
120.5
124.7
123.8
123.7
0.9
–0.1
5.4
3.5
–0.7
–0.1
Männer
–0.1
Zusatzversicherungen (Spital)
2013
10.099
114.5
114.2
120.4
124.7
123.8
123.7
0.9
–0.3
5.4
3.6
–0.7
10 Jahre (0–18 Jährige)
0.476
122.1
112.5
122.3
126.7
126.7
126.7
1.0
–7.9
8.6
3.6
…
…
20 Jahre (19–35 Jährige)
1.093
113.2
106.6
113.8
119.6
118.7
118.6
0.8
–5.8
6.8
5.0
–0.7
–0.1
42 Jahre (36–65 Jährige)
4.884
114.5
115.2
120.6
125.7
124.8
124.6
0.8
0.6
4.7
4.2
–0.7
–0.1
68 Jahre (66+ Jährige)
3.646
113.8
117.0
123.0
125.6
124.5
124.5
1.1
2.8
5.2
2.1
–0.9
…
12.498
114.3
114.4
120.5
124.8
123.8
123.7
0.9
0.1
5.4
3.5
–0.8
–0.1
Frauen
10 Jahre (0–18 Jährige)
0.470
119.6
110.2
119.7
124.0
124.0
124.0
1.0
–7.9
8.6
3.6
…
…
20 Jahre (19–35 Jährige)
1.158
113.4
106.9
114.1
119.8
119.0
118.9
0.8
–5.8
6.8
5.0
–0.7
–0.1
–0.1
42 Jahre (36–65 Jährige)
5.274
114.3
115.0
120.4
125.5
124.6
124.5
0.8
0.6
4.8
4.2
–0.7
68 Jahre (66+ Jährige)
5.596
113.8
117.0
123.0
125.6
124.5
124.5
1.1
2.8
5.2
2.1
–0.9
…
45.508
125.1
127.8
136.4
143.3
145.6
148.7
0.3
2.2
6.8
5.1
1.6
2.2
Halbprivate Abteilung ganze Schweiz
Männer
17.804
125.0
127.6
136.3
143.2
145.4
148.8
0.3
2.1
6.8
5.1
1.5
2.4
0.567
122.2
124.1
131.1
140.3
144.5
145.7
0.1
1.6
5.6
7.1
2.9
0.8
42 Jahre (36–65 Jährige)
7.410
121.6
123.5
131.3
138.8
142.9
148.8
0.4
1.6
6.3
5.7
2.9
4.2
68 Jahre (66+ Jährige)
9.827
131.6
135.3
145.3
151.7
151.8
153.5
0.3
2.8
7.4
4.4
0.1
1.1
27.704
125.2
127.9
136.5
143.4
145.7
148.7
0.2
2.2
6.8
5.0
1.6
2.2
20 Jahre (0–35 Jährige)
Frauen
20 Jahre (0–35 Jährige)
0.921
122.8
124.9
131.9
141.3
145.4
146.6
–0.1
1.7
5.6
7.1
2.9
0.8
42 Jahre (36–65 Jährige)
11.893
122.0
124.1
132.0
139.2
143.3
148.4
0.2
1.7
6.3
5.5
2.9
3.6
68 Jahre (66+ Jährige)
14.890
130.8
134.4
144.4
150.7
150.8
152.5
0.3
2.8
7.4
4.4
0.1
1.1
Private Abteilung ganze Schweiz
31.895
132.0
135.6
145.2
153.1
155.3
158.1
2.5
2.7
7.1
5.5
1.5
1.9
Männer
14.433
132.1
135.6
145.2
153.2
155.4
158.3
2.5
2.7
7.1
5.5
1.4
2.0
20 Jahre (0–35 Jährige)
0.502
128.3
130.9
138.5
148.7
153.0
154.0
2.7
2.1
5.8
7.3
2.9
0.6
42 Jahre (36–65 Jährige)
5.319
128.3
130.9
140.6
149.0
153.4
159.4
3.0
2.0
7.4
6.0
2.9
4.0
68 Jahre (66+ Jährige)
8.612
139.5
144.3
154.1
161.8
162.0
163.3
1.9
3.4
6.8
5.0
0.1
0.8
Frauen
20 Jahre (0–35 Jährige)
42 Jahre (36–65 Jährige)
68 Jahre (66+ Jährige)
17.462
132.0
135.6
145.1
153.0
155.3
157.9
2.4
2.7
7.1
5.4
1.5
1.8
0.624
130.0
132.6
140.4
149.7
154.2
155.1
2.6
2.1
5.8
6.7
2.9
0.6
6.733
129.0
131.7
141.4
149.6
154.0
159.2
2.9
2.1
7.4
5.7
2.9
3.4
10.105
137.9
142.7
152.4
160.0
160.2
161.5
1.8
3.4
6.8
5.0
0.1
0.8
Info-Telefon: 032/713 65 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
98 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B11.7
Krankenversicherungsprämien­Index, Totalindex Schweiz
Index (1999 = 100)
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2008
2009
2010
2011
2012
Grundversicherung1)
151.7
153.7
167.1
177.4
181.3
183.1
–1.0
1.3
8.7
6.2
2.2
1.0
Zusatzversicherung
124.4
126.6
134.8
141.3
142.7
144.9
1.2
1.8
6.5
4.8
1.0
1.6
Total
142.5
144.6
156.3
165.3
168.5
170.4
–0.4
1.4
8.1
5.8
1.9
1.1
1) Bis 2003: Entwicklung der Durchschnittsprämie (Minimalfranchise) aller Versichertenkategorien. Ab 2004: Schätzung der durchschnittlichen
Prämienentwicklung des gesamten Versichertenbestandes (inkl. Wahlfranchisen, Bonusversicherungen usw.) gemäss BAG.
B11.8
2013
Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 65 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit
in Mio. Fr.
Zu laufenden Preisen
1990
2000
2010
20112)
in %
Leistungen nach Funktionen
1990
2000
2010
20112)
44.7
Gesamtausgaben
61794
106547
153321
155503
Alter
44.4
44.4
44.0
Sozialleistungen
55009
96282
139386
141681
Krankheit/Gesundheitspflege
29.9
26.5
27.6
28.1
Einnahmen
86156
130248
176628
184527
Invalidität
10.1
12.4
11.0
10.9
Überleben Hinterbliebener
5.7
4.8
4.5
4.5
18.2
24.6
26.7
26.5
Familie/Kinder
6.0
4.9
5.2
5.3
Sozialleistungen
16.2
22.3
24.3
24.1
Arbeitslosigkeit
0.8
3.0
4.4
3.1
Einnahmen
25.4
30.1
30.8
31.4
Soziale Ausgrenzung, Wohnen
3.1
3.9
3.4
3.4
Im Verhältnis zum BIP1)
Gesamtausgaben
1) Die Ausgaben, Leistungen und Einnahmen für die Soziale Sicherheit stellen keine Teilmengen des BIP dar.
2) Provisorische Zahlen.
Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 64 21
E-Mail: [email protected], Internet: www.statistik.admin.ch
B 12 Bildung
B 12.1
Ausgewählte Bildungabschlüsse
Frauen
Anzahl
Schulstufen
Anteil in %
2000
2005
2010
absolut
2011
2000
2005
2010
2011
2011
Sekundarstufe II
Gymnasiale Maturität
15024
16471
18865
18976
53.9
56.8
57.6
57.1
10837
13984
16149
18646
18760
52.9
56.6
57.6
57.1
10707
1040
322
219
216
67.3
68.9
61.2
60.2
130
1998
584
…
…
71.3
78.4
…
…
…
Berufliche Grundbildung mit EFZ2)
49151
51182
59389
60279
43.1
43.3
44.1
45.2
27275
Berufliche Grundbildung mit EBA3)
...
94
3690
4026
...
13.8
49.0
46.9
1888
Berufe der Landwirtschaft4)
1169
963
…
…
12.5
13.7
…
…
…
Berufe des Schweizerischen Roten Kreuzes
4565
1090
781
784
88.6
88.9
87.6
84.7
664
Handelsmittelschulen BBG
2209
2799
2897
3215
59.9
56.9
49.9
51.0
1640
Anlehre
2081
2526
1174
1034
30.2
31.9
22.7
26.5
274
6478
10719
12249
12947
35.9
44.0
46.0
46.6
6036
Eidgenössisch anerkannt
Nicht eidgenössisch anerkannt
Schulen für Unterrichtsberufe1)
Berufliche Grundbildung
Berufsmaturität
Technische Richtung
2686
3678
3588
3702
9.0
12.2
11.4
11.9
441
Kaufmännische Richtung
3315
5604
6099
6412
55.5
58.6
55.6
55.8
3575
Gestalterische Richtung
300
623
697
771
62.0
72.4
66.4
65.1
502
Gewerbliche Richtung
102
196
235
257
44.1
57.1
49.4
56.0
144
Naturwissenschaftliche Richtung
75
134
159
195
17.3
38.1
36.5
44.6
87
Gesundheitliche und soziale Richtung
...
484
1471
1610
...
75.4
81.5
79.9
1287
...
...
1404
1733
...
...
83.1
85.7
1485
Fachmaturität
Tertiärstufe
Höhere Berufsbildung
Höhere Fachschulen (Vorgänger Fachhochschulen)
1083
...
…
…
43.1
...
…
…
…
Höhere Fachschulen
3068
4055
7337
7145
24.0
28.8
48.5
45.5
3250
Eidg. Diplome (höhere Fachprüfungen)
3232
2556
3160
2969
16.2
17.6
20.9
23.8
706
Eidg. Fachausweise (Berufsprüfungen)
8082
12251
13144
13141
32.4
32.8
38.9
37.3
4904
Nicht vom Bund regl. höhere Berufsbildungen
8126
10613
4621
3781
55.6
66.7
66.3
65.3
2470
Hochschulen
Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen
Diplome
1988
7889
2024
1051
17.1
39.6
55.3
50.8
534
Bachelordiplome
...
684
10565
12436
...
87.4
53.0
54.7
6806
Masterdiplome
...
...
2081
2699
...
...
59.6
54.3
1466
Universitäre Hochschulen
Lizenziate, Diplome
Bachelordiplome
Masterdiplome
Doktorate
9575
9187
3326
2207
43.8
50.9
61.0
61.3
1353
...
2926
11537
12519
...
40.4
51.8
52.4
6566
...
1290
7962
9478
...
29.9
49.2
50.3
4769
2822
3097
3587
3488
34.6
37.1
43.4
43.2
1507
1) Primarlehrpatente.
2) Eidg. Fähigkeitszeugnis.
3) Eidg. Berufsattest.
4) Ab 2007 integriert in berufliche Grundbildung mit EFZ.
Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 66 93
E-Mail: [email protected], Internet: www.statistik.admin.ch
99 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 12.2
Erwerbsstatus und höchste abgeschlossene Ausbildung nach Geschlecht und Nationalität 2012
Männer
Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren
Jahresdurchschnittswerte in 1000
Frauen
Total
Ausländer B/C1)
Total
CH
Ausländerinnen B/C1)
Total
CH
Ausländer B/C1)
Total
317
57
374
184
26
209
501
83
584
32
(4)
36
48
6
53
80
10
90
1325
531
1855
1274
383
1657
2599
914
3512
223
CH
Erwerbsstatus2)
Selbständige
Mitarbeitende Familienmitglieder
Arbeitnehmende
Lehrlinge
107
22
129
77
16
94
184
39
Erwerbslose gemäss ILO
55
43
98
54
41
94
109
84
193
Personen in Ausbildung
114
30
144
126
35
161
240
65
305
Hausfrauen/Hausmänner
Rentner/innen
Andere Nichterwerbspersonen
Total
7
5
12
175
79
254
181
84
266
508
90
598
741
82
822
1248
172
1420
37
19
56
68
32
100
105
51
156
2501
802
3303
2746
699
3445
5247
1501
6747
Höchste abgeschlossene Ausbildung
Obligatorische Schule
305
225
529
502
244
746
807
469
1275
Haushaltlehrjahr, Handelsschule 1–2 Jahre
36
15
51
132
19
151
168
33
202
Anlehre
31
13
44
70
11
81
101
24
125
Diplommittelschule, allgemeinbildende Schule
19
9
28
51
9
59
70
17
87
955
198
1153
1014
126
1140
1968
324
2293
295
Berufslehre
80
27
107
164
24
188
245
51
Maturität, Lehrerseminar
Vollzeitberufsschule
161
56
217
241
67
309
403
123
526
Universität, ETH, FH, PH, Höhere Berufsausbildung
909
255
1163
564
194
759
1473
449
1922
Keine Angabe, weiss nicht
Total
5
5
11
7
5
12
12
10
22
2501
802
3303
2746
699
3445
5247
1501
6747
1) Ständige Wohnbevölkerung (Niedergelassene, Aufenthalter, Kurzaufenthalter mind. 12 Monate in der Schweiz).
2) Soziologische Definition: Arbeitnehmende in eigener Firma zählen als Selbständige.
B 12.3
Quelle: BFS, Sake 2012
Info-Telefon: 032/713 64 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sake.bfs.admin.ch
Schülerinnen, Schüler und Studierende1)
Anteile in %
Anzahl
Frauen
Ausländer
2005
2010
2011
2005
2010
2011
Vorschule
156129
148573
149660
48.4
48.7
48.6
Obligatorische Schule
806905
757335
750748
48.7
48.5
48.6
2010
Total
2011
2010
2011
25.5
25.1
11.2
11.3
23.3
23.6
57.3
56.6
Schulstufen
Primarstufe
454092
431998
431086
49.2
49.0
49.1
23.2
23.6
32.7
32.5
Sekundarstufe I
304064
288002
283503
49.7
49.4
49.4
21.2
21.4
21.8
21.4
48749
37335
36159
37.7
36.6
36.2
41.2
42.4
2.8
2.7
317417
351296
356720
47.3
47.5
47.5
16.9
16.4
26.6
26.9
Schulen mit besonderem Lehrplan
Sekundarstufe II
…
16508
16449
…
54.8
54.5
37.0
36.2
1.2
1.2
Maturitätsschulen
Übergangsausbildungen Sek.I – Sek. II inkl. Vorlehre
68264
73078
72251
56.3
56.0
55.8
13.4
13.1
5.5
5.4
Fachmittelschulen
…
13919
14418
…
73.1
72.6
20.1
19.7
1.1
1.1
Fachmaturität
…
1461
2033
…
81.8
77.8
11.8
14.9
0.1
0.2
Andere allgemeinbildende Schulen
Schulen für Unterrichtsberufe
Berufliche Grundbildung
23629
…
…
68.6
…
…
…
…
…
…
332
…
…
82.2
…
…
…
…
…
…
17.4
213130
232036
231002
42.2
42.5
42.3
16.6
16.0
17.6
Berufsmaturität (nach Berufslehre)
5288
8148
8625
44.8
47.7
49.5
8.5
8.2
0.6
0.6
Anlehre
4966
2427
2221
33.2
36.8
34.3
35.4
32.3
0.2
0.2
Vorlehre
1808
…
…
54.7
…
…
…
…
…
…
…
500
7580
…
58.4
54.2
14.8
15.9
0.0
0.6
Andere allgemeinbildende Ausbildungen
Passerellenlehrgang
…
218
730
…
55.0
49.6
5.5
4.8
0.0
0.1
Andere Übergangsausbildungen Sek.II – Tertiärstufe
…
627
678
…
57.9
65.6
27.0
12.1
0.0
0.1
0.1
Andere Zuzatzausbildungen
Tertiärstufe
Höhere Berufsbildung
…
2374
733
…
65.4
76.3
17.5
26.2
0.2
206404
…
…
46.9
…
…
…
…
…
…
39955
52094
56694
44.3
44.9
45.0
14.3
19.4
3.9
4.3
Höhere Fachschulen
(Übergangsphase zu Fachhochschulen)
Höhere Fachschulen
Vorbereitung auf höhere Fachprüfungen
795
…
…
65.9
…
…
…
…
…
…
9796
21231
23626
28.2
44.1
46.1
11.9
10.4
1.6
1.8
0.3
4278
4237
3794
35.4
32.6
27.9
8.5
8.5
0.3
Vorbereitung auf Berufsprüfungen
11623
16534
16483
40.0
38.8
37.7
8.9
8.6
1.3
1.2
Andere
13463
10092
12791
61.3
61.7
57.5
30.6
53.0
0.8
1.0
Hochschulen
Fachhochschulen
Universitäre Hochschulen
166449
…
…
47.6
…
…
…
…
…
…
54140
…
…
44.4
…
…
…
…
…
…
…
112309
…
…
49.1
…
…
…
…
…
Geistes- und Sozialwissenschaften
41685
…
…
63.9
…
…
…
…
…
…
Wirtschaftswissenschaften
14233
…
…
30.3
…
…
…
…
…
…
Recht
13247
…
…
52.3
…
…
…
…
…
…
Exakte- und Naturwissenschaften
18714
…
…
35.6
…
…
…
…
…
…
Medizin und Pharmazie
10706
…
…
60.8
…
…
…
…
…
…
Technische Wissenschaften
10940
…
…
25.4
…
…
…
…
…
…
Interdisziplinäre und andere
2784
…
…
45.4
…
…
…
…
…
…
9562
12730
13202
49.0
48.3
48.2
87.2
85.3
1.0
1.0
1496417
1322028
1327024
48.1
…
48.1
…
22.3
100.0
100.0
Nicht auf Stufen zuteilbar
Total
1) Jahreszahl = Schuljahr, z.B. 1995 = Schuljahr 1995/96.
100 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 93
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 12.4
Berufliche Grundbildung nach Berufsgruppen
Anteile in %
Total
Berufsgruppen
Total
Pflanzenbau und Tierwirtschaft
Industrie und Handwerk
Frauen
Ausländer
Total
2000
2005
2010
2011
2000
2005
2010
2011
2010
2011
2010
2011
209157
213130
232036
231002
42.9
42.2
42.5
42.3
16.6
16.0
100.0
100.0
8824
8959
10212
10026
32.3
31.6
30.1
30.0
3.1
3.1
4.4
4.3
78110
81316
86137
86283
10.1
11.1
11.6
11.4
16.5
15.8
37.1
37.4
Technische Berufe
10318
10534
12191
12358
23.6
24.4
26.5
26.1
12.0
11.6
5.3
5.3
Handel und Verwaltung
69288
66457
73385
69521
66.1
64.3
64.1
64.0
18.7
17.7
31.6
30.1
0.3
Verkehrsberufe
Gastgewerbe, Hauswirtschaft
Reinigung, Hygiene und Körperpflege
Rechts-, Sicherheits-, Ordnungspflege
1395
697
663
724
26.2
15.8
11.9
12.4
9.5
9.9
0.3
10180
9873
11090
11617
55.9
56.9
57.1
59.2
15.7
16.0
4.8
5.0
5028
5174
5475
5459
89.5
87.6
86.5
86.4
23.0
24.2
2.4
2.4
583
...
...
...
23.8
...
...
...
...
...
...
...
19040
20158
17029
18105
89.4
89.3
92.5
91.6
18.5
18.2
7.3
7.8
Künstlerische Berufe
3687
3534
2659
2744
55.1
59.3
63.3
62.9
8.8
9.3
1.1
1.2
Seelsorge, Fürsorge
801
1587
6610
7302
96.4
96.8
87.1
86.6
12.2
12.0
2.8
3.2
1903
4841
6585
6863
11.5
19.7
13.1
11.9
22.7
23.0
2.8
3.0
Heilbehandlung
Übrige Berufe
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 93
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
B 12.5
Berufsbildung der Sekundarstufe II: Berufe nach Berufsbildungsgesetz
Frauen
Total
Anteile in %
2000
2005
2010
2012
absolut
2000
2005
2010
2012
2012
Berufliche Grundbildung mit EFZ1)
Neu abgeschlossene Lehrverträge
62294
62548
69219
70018
42.1
40.8
42.4
42.4
29666
Gesamtbestand der Lehrverträge
168319
174814
200161
203240
38.3
38.7
41.4
41.5
84250
Qualifikationsverfahren
54710
57624
65582
66987
42.4
42.5
43.0
44.3
29697
Ausgestellte Fähigkeitszeugnisse
50406
51182
59389
60616
43.1
43.3
44.1
45.6
27656
2921
Berufliche Grundbildung mit EBA2)
Neu abgeschlossene Lehrverträge
...
1406
4806
6490
...
64.5
43.5
45.0
Gesamtbestand der Lehrverträge
...
1550
8457
11084
...
60.8
45.0
45.3
5018
Qualifikationsverfahren
...
94
3927
4603
...
13.8
48.4
44.2
2033
Ausgestellte Berufsatteste
...
94
3690
4309
...
13.8
49.0
45.0
1941
Neu abgeschlossene Anlehrverträge
2437
2655
1221
593
31.9
26.9
22.4
13.7
81
Gesamtbestand der Anlehrverträge
4127
4416
2016
1164
31.2
30.3
22.9
17.9
208
Ausgestellte Ausweise
2081
2526
1174
1066
30.2
31.9
22.7
22.8
243
Anlehre
Handelsmittelschulen
Prüfungskandidaten/innen
2450
3131
3394
3542
58.4
54.3
47.5
48.3
1710
Ausgestellte Fähigkeitszeugnisse
2181
2799
2897
3218
59.8
56.9
49.9
49.4
1589
1) Eidg. Fähigkeitszeugnis (ab 2007 Landwirtschaft integriert).
2) Eidg. Berufsattest.
B 12.6
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 93
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Studierende an universitären Hochschulen
Anteile in %
Total
Frauen
Ausländer
Total
2000
2005
2010
2012
2005
2010
2012
2005
2010
2012
2005
2010
Basel
7606
9957
12367
12982
54.3
55.4
55.1
20.8
25.3
26.8
8.9
9.4
9.4
Bern
10193
12174
14442
15406
51.0
53.5
54.6
9.8
13.1
15.3
10.8
11.0
11.1
Freiburg
2012
8849
9936
9651
10084
56.6
58.1
58.6
18.1
19.8
19.7
8.8
7.3
7.3
13178
14566
15666
15514
58.8
60.8
60.8
37.3
38.0
39.2
13.0
11.9
11.2
9894
10452
12066
12947
55.3
55.7
54.9
20.5
23.8
25.4
9.3
9.2
9.3
256
1771
2450
2654
55.4
58.5
58.0
9.8
14.3
13.6
1.6
1.9
1.9
Neuenburg
3135
3594
4215
4345
55.3
59.2
58.9
24.7
23.2
24.5
3.2
3.2
3.1
St. Gallen
4705
4689
6996
7809
27.8
30.4
31.4
35.1
36.1
36.5
4.2
5.3
5.6
19.0
Genf
Lausanne
Luzern
Zürich
20599
23832
26134
26351
54.0
56.4
56.8
13.8
17.4
18.0
21.2
19.9
Università della Svizzera Italiana
1410
2023
2848
2918
48.5
48.0
49.6
54.1
65.7
67.4
1.8
2.2
2.1
EPFL
5095
6407
8009
9395
23.8
27.0
27.1
40.8
49.2
52.2
5.7
6.1
6.8
ETHZ
11459
12552
15984
17309
29.3
31.0
30.6
22.8
34.7
35.6
11.2
12.2
12.5
294
444
696
907
58.8
63.9
67.5
6.5
26.4
26.7
0.4
0.5
0.7
96673
112397
131524
138621
49.1
50.3
50.1
22.5
27.2
28.5
100.0
100.0
100.0
Andere universitäre Institutionen
Schweiz
Quelle: BFS
Info-Telefon 032/713 65 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.education-stat.admin.ch
101 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 12.7
Universitäre Hochschulen: Eintritte und Abschlüsse
Anteile in %
Total
Eintritte auf Stufen Lizenziat/Diplom und Bachelor
nach Fachbereichen1) Total
Frauen
Ausländer
1995
2000
2005
2010
2012
1995
2000
2005
2010
2012
2012
13928
15393
16545
19049
19203
46.0
49.6
52.0
52.7
51.4
22.1
Geistes- und Sozialwissenschaften
4358
5576
5702
5875
5624
66.4
67.2
69.3
72.0
71.9
19.3
Wirtschaftswissenschaften
2230
2703
2377
3150
3347
30.0
31.0
33.6
34.2
35.5
27.0
Recht
1950
1618
2160
2221
2196
48.7
56.6
57.0
62.1
61.4
14.5
25.0
Exakte und Naturwissenschaften
2143
2328
2541
3109
3312
30.7
35.8
36.2
41.2
40.0
Medizin und Pharmazie
1499
1270
1486
1749
1724
57.5
64.5
67.1
65.5
61.9
15.3
Technische Wissenschaften
1563
1618
1795
2375
2564
20.0
22.7
26.0
27.8
29.1
30.7
Interdisziplinäre und andere
185
280
484
570
436
36.8
41.4
50.6
45.3
35.8
11.7
8688
9575
9187
3326
1007
38.7
43.8
50.9
61.0
65.0
8.8
...
...
2926
11537
13309
...
...
40.4
51.8
52.0
15.7
Abschlüsse nach Prüfungsstufe2)
Lizenziate und Diplome
Bachelor
...
...
1290
7962
10857
...
...
29.9
49.2
51.0
27.0
Doktorate
2601
2822
3097
3587
3640
28.0
34.6
37.1
43.4
43.2
47.3
Nachdiplome (bis 2004)
1207
1288
...
…
…
43.3
45.5
…
…
…
…
Weiterbildung (mind. 60 ECTS-Credits)
...
...
584
1536
1622
...
...
33.7
39.1
41.1
49.4
Universitäres Aufbau-, Vertiefungsstudium
...
...
1175
270
164
...
...
54.0
70.4
67.7
47.6
Master
1) Als Eintritt gilt eine Person, die sich in einem gegebenen Wintersemester erstmals auf einer bestimmten Studienstufe
(Bachelor, Master, Diplom/Lizenziat, Doktorat, universitäre Weiterbildung, Aufbau- und Vertiefungsstudien)
eines bestimmten Hochschultyps (universitäre Hochschule, Fachhochschule) immatrikuliert.
Eine Person kann im Verlauf ihrer Studienbiografie mehrmals als Eintritt auf unterschiedlichen Studienstufen
und in unterschiedlichen Hochschultypen erfasst werden.
2) Die %-Anteile beziehen sich auf das Total Männer/Frauen bzw. Schweiz/Ausland (ohne unbekannt).
Quelle: BFS
Info-Telefon 032/713 65 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.education-stat.admin.ch
B 13 Forschung und Entwicklung (F&E)
B 13.1
Öffentliche und private F&E­Finanzierung in der Schweiz, 2008
In Mio. Fr.
Finanzierungsquelle
Total
16300
Öffentliche Mittel
3725
davon Bund
2355
davon Kantone
Private Mittel
1370
11115
Übrige Mittel in der Schweiz
490
Auländische Mittel
970
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 68 65
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
B 13.2
F&E­Aufwendungen nach Sektor, 2008
in Mio. Fr.
Intramuros-Aufwendungen in der Schweiz
Total
Bund
Hochschulen
Privatwirtschaft
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
16300
120
3940
11980
260
Extramuros-F&E-Aufwendungen im Ausland
Total
F&E-Aufträge und -Beiträge des Bundes
F&E-Aufträge und -Beiträge der Privatwirtschaft
2700
475
2225
Intramuros-F&E-Aufwendungen der Zweigunternehmen im Ausland
Total
15769
F&E-Personal in Vollzeitäquivalenten
Total
Bund
62066
809
Hochschulen
21425
Privatwirtschaft
39832
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 68 65
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
102 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 14 Betriebs­ und Unternehmensstruktur
B 14.1
Sektoral­ und Branchenstruktur1)
Marktwirtschaftliche
Unternehmen
Marktwirtschaftliche Unternehmen
nach Grössenklassen, 2011
In Vollzeitäquivalenten gerechnet
Arbeitsstätten
2011
2011
mikro
(bis 9)
kleine
(10–49)
mittlere
(50–249)
grosse
(250+)
491782
579413
448617
35045
6862
1258
89658
94836
73988
12648
2570
452
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
273
364
158
101
14
0
Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren
41750
43871
33137
6486
1757
370
669
971
425
156
66
22
Noga 2008 (Abschnitte)
Total
Sekundärer Sektor
Energieversorgung
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Baugewerbe, Bau
Tertiärer Sektor
1093
1865
800
248
42
3
45873
47765
39468
5657
691
57
402124
484577
374629
22397
4292
806
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen
79119
97806
72089
5932
926
172
Verkehr und Lagerei
13122
18889
11409
1323
317
73
Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie
28795
32496
25248
3173
335
39
Information und Kommunikation
19877
21627
18104
1457
262
54
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
14714
19744
12962
1377
270
105
Grundstücks- und Wohnungswesen
13412
13794
12857
488
63
4
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen
84885
87720
80834
3545
442
64
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
20747
24942
18478
1610
562
97
…
8323
…
…
…
…
Erziehung und Unterricht
16610
29287
15782
644
168
16
Gesundheits und -Sozialwesen
53785
61193
51036
1822
761
166
Kunst, Unterhaltung und Erholung
19177
20854
18545
534
89
9
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
37881
47902
37285
492
97
7
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
1) Provisorische Zahlen. Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT).
B 14.2
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 62 66
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Neue Unternehmen und Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen
Anzahl Unternehmen
Wirtschaftszweig, Noga 2008
Total Beschäftigte (Voll- und Teilzeitstellen)
2008
2009
2010
2011
2008
2009
2010
2011
11596
11289
12093
11531
21779
21452
22861
20484
2151
1874
2015
1976
4224
3879
4305
4088
728
638
609
586
1385
1216
1366
1068
Baugewerbe
1423
1236
1406
1390
2839
2663
2939
3020
Tertiärer Sektor
9445
9415
10078
9555
17555
17573
18556
16396
1960
2107
2370
2073
3378
3797
4360
3444
Verkehr und Lagerei
393
372
332
341
712
710
631
628
Gastgewerbe, Beherbergung
229
267
265
204
884
992
884
632
1071
956
1075
954
1920
1648
1768
1554
653
699
724
677
1242
1422
1491
1206
Immobilienwesen, wirtschaftliche Dienstleistungen
1119
1134
1286
1244
2504
2347
2453
2390
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen
Total
Sekundärer Sektor
Industrie und Energie
Handel und Reperaturen
Information und Kommunikation
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
2975
2783
2857
2918
4675
4409
4589
4491
Unterrichtswesen
181
208
201
197
405
377
365
286
Gesundheits- und Sozialwesen
259
309
393
378
643
789
953
814
Kunst, Unterhaltung und Erholung
224
225
225
232
520
491
436
368
Sonstige Dienstleistungen
381
355
350
337
672
591
626
583
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 66 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
103 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 14.3
Voll­ und Teilzeitbeschäftigte1)
Beschäftigte (Voll- und Teilzeit)
in Arbeitsstätten
in marktwirtschaftlichen
Unternehmen
Noga 2008 (Abschnitte)
2011
Beschäftigte (Voll- und Teilzeit)
in marktwirtschaftlichen Unternehmen nach
Grössenklassen, in Vollzeitäquivalente gerechnet, 2011
2011
mikro
(bis 9)
kleine
(10–49)
mittlere
(50–249)
grosse
(250+)
Total
4676203
4038176
1119229
851621
797986
1269339
Sekundärer Sektor
1082549
1090560
211755
285809
275603
317394
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
4892
4595
684
2504
1407
0
Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren
700516
712234
96364
152719
196119
267032
27113
29545
1416
4189
7389
16551
Energieversorgung
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung
von Umweltverschmutzungen
Baugewerbe, Bau
Tertiärer Sektor
16777
13857
2847
6060
3454
1496
333251
330329
110444
120336
67234
32315
951946
3593653
2947616
907475
565813
522383
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeuge
640547
673588
209862
137547
106446
219734
Verkehr und Lagerei
232673
229805
27435
33167
37373
131830
Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie
249042
239569
98288
72722
39802
28757
Information und Kommunikation
155144
152965
39182
35044
27234
51504
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
261524
255794
32235
35076
31437
157045
53956
53261
30339
12332
7397
3194
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
376651
343684
172045
78805
49008
43825
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
285441
267226
48191
44302
73130
101603
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
187399
…
…
…
…
…
Erziehung und Unterricht
319109
95014
32277
27329
26693
8715
Gesundheits und -Sozialwesen
593999
484773
125537
62139
98753
198344
81297
64959
32858
15181
12765
4155
156870
86979
59225
12168
12345
3241
Grundstücks- und Wohnungswesen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
1) Provisorische Zahlen. Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT).
B 14.4
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 62 66
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Unternehmen nach Rechtsform, Betreibungen und Konkursen
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2008
2009
2010
2011
2012
Unternehmen nach Rechtsforma),1)
Aktiengesellschaften2)
179761
183888
186980
189515
194289
198432
2.3
1.7
1.4
2.5
2.1
Einzelfirmen
152388
154626
155565
157319
157614
156644
1.5
0.6
1.1
0.2
–0.6
Kollektivgesellschaften
13934
13750
13392
13119
12825
12413
–1.3
–2.6
–2.0
–2.2
–3.2
Komanditgesellschaften
2504
2441
2368
2310
2205
2081
–2.5
–3.0
–2.4
–4.5
–5.6
101462
109713
118137
124826
133104
140895
8.1
7.7
5.7
6.6
5.9
11306
10977
10691
10423
9980
9688
–2.9
–2.6
–2.5
–4.3
–2.9
Zahlungsbefehle
2465306
2494438
2528904
2665477
2692574
2726898
1.2
1.4
5.4
1.0
1.3
Pfändungsvollzüge
1366507
1348021
1341575
1437258
1426110
1482897
–1.4
–0.5
7.1
–0.8
4.0
459095
470526
511547
534639
529382
560995
2.5
8.7
4.5
–1.0
6.0
10820
10910
10913
11218
11073
12008
0.8
0.0
2.8
–1.3
8.4
GmbH
Genossenschaften
Betreibungshandlungenb)
Verwertungen
Konkurseröffnungen
Konkurserledigungen
Konkurserledigungen: Verluste in 1000 Fr.
10469
10269
10681
11725
11924
12955
–1.9
4.0
9.8
1.7
8.6
3363853
2555108
2249284
2061711
2125529
2218461
–24.0
–12.0
–8.3
3.1
4.4
1) Bestand am Jahresende.
2) Aktiengesellschaften und Kommandit-Aktiengesellschaften.
104 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quellen:
a) Eidg. Handelsregister
Info-Telefon: 031 322 41 96
E-Mail: [email protected]
b) BFS
Info-Telefon: 032/713 62 66
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 15 Detailhandel, Konsum
B 15.1
Haushaltseinkommen und ­ausgaben sämtlicher Haushalte
2010
VK1)
2011
VK1)
2.23
B
2.23
B
In Fr. pro Monat pro Haushalt (Mittelwert)
7360
B
7271
B
361
D
351
D
7721
B
7621
B
1780
C
1849
C
117
D
134
D
9619
B
9604
B
–2643
C
–2646
B
–151
D
–208
E
6825
B
6750
B
–560
B
–575
B
–5498
B
–5394
B
–658
B
–649
B
–105
C
–111
C
–557
B
–529
B
–242
C
–235
C
–1498
B
–1475
B
–291
C
–262
C
–275
C
–256
C
–762
C
–768
C
–178
B
–177
B
–633
C
–616
C
–297
C
-316
D
403
D
428
E
1170
D
1209
D
Personen pro Haushalt
Budgetstruktur2)
Erwerbseinkommen3)
Einkommen aus Vermögen und Vermietung
Primäreinkommen3)
Renten und Sozialleistungen
Monetäre Transfereinkommen von anderen Haushalten
Bruttoeinkommen
Obligatorische Transferausgaben
Monetäre Transferausgaben an andere Haushalte
Verfügbares Einkommen4)
Übrige Versicherungen, Gebühren und Übertragungen
Konsumausgaben
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
Alkoholische Getränke und Tabakwaren
Gast- und Beherbergungsstätten
Bekleidung und Schuhe
Wohnen und Energie
Wohnungseinrichtung und laufende Haushaltsführung
Gesundheitsausgaben
Verkehr
Nachrichtenübermittlung
Unterhaltung, Erholung und Kultur
Andere Waren und Dienstleistungen
Sporadische Einkommen5)
Sparbetrag
1) Variationskoeffizient (VK): A sehr gut: < 1%. B gut: von ≥ 1% bis < 2%. C recht: von ≥ 2% bis < 5%.
D genügend: von ≥ 5% bis < 10%. E schlecht: ≥ 10%.
2) Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen.
3) Inklusive Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer aber ohne diejenigen der Arbeitgeber.
4) Der hier verwendete Begriff des verfügbaren Einkommens ist
nicht kompatibel mit demjenigen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
5) Die sporadischen Einkommen (erhaltene Geschenke, Verkäufe und Rückerstattungen)
werden nicht in die Berechnung des Bruttoeinkommens einbezogen.
B 15.2
2010
–
In %
76.5
3.7
80.3
18.5
1.2
100.0
–27.5
–1.6
71.0
–5.8
–57.2
–6.8
–1.1
–5.8
–2.5
–15.6
–3.0
–2.9
–7.9
–1.9
–6.6
–3.1
4.2
12.2
2011
–
75.7
3.6
79.4
19.3
1.4
100.0
–27.5
–2.2
70.3
–6.0
–56.2
–6.8
–1.2
–5.5
–2.5
–15.4
–2.7
–2.7
–8.0
–1.8
–6.4
–3.3
4.5
12.6
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 68 11
Internet: www.statistik.admin.ch
Detailhandelsumsätze nach Wirtschaftszweigen1)
Okt. 2013
Index2)
Veränderung in % gegenüber Vorjahresmonat
Nominal
Real
Nominal
100.3
106.9
–0.3
0.1
99.3
106.1
–0.5
–0.2
100.4
102.3
–0.5
–0.1
98.8
108.0
–0.4
–0.2
Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik
97.3
136.8
–4.1
–2.9
Sonstige Haushaltsgeräte, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf
99.6
106.5
3.4
3.8
Verlagsprodukte, Sportausrüstungen und Spielwaren
92.9
94.2
–1.1
–1.3
Total Detailhandel
Total Detailhandel ohne Treibstoffe
Detailhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren
Detailhandel mit Nicht-Nahrungsmitteln (ohne Treibstoffe), davon:
Sonstige Güter
Detailhandel an Verkaufsständen und auf Märkten; Versand- und Internet-Detailhandel
Detailhandel mit Treibstoffen (Tankstellen)
Real
99.1
107.1
–2.3
–1.7
103.9
113.7
0.1
0.2
115.9
106.4
3.4
4.9
1) Provisorische Werte. Verkaufstagsbereinigt, saisonbereinigt.
2) Jahresdurchschnitt 2010 = 100.
105 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 61 68
Internet: www.statistik.admin.ch
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 15.3
Detailhandelsumsätze nach Warengruppen1)
Veränderungen in % gegenüber Vorjahr
Quartalsdurchschnitte2)
Okt. 2013
3/2012
4/2012
1/2013
2/2013
3/2013
Kumulative
Werte2)
Okt. 2012
20123)
Total
0.9
2.2
–0.0
1.5
0.6
1.0
–0.1
2.9
1.0
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak
2.0
2.8
0.3
1.3
2.6
3.9
2.2
4.0
1.7
–0.9
–0.3
–6.9
2.0
–3.4
–2.3
–3.2
–2.5
–2.3
0.1
0.9
0.7
0.9
–0.3
0.0
–0.5
3.2
0.5
3.4
Nominelle Detailhandelsumsätze
Bekleidung, Schuhe
Übrige Gruppen
Reale Detailhandelsumsätze
Total
2.3
5.4
2.8
3.6
2.1
1.8
1.2
4.3
Nahrungsmittel, Getränke, Tabak
1.1
4.5
1.6
1.7
1.9
2.1
1.0
3.5
2.4
Bekleidung, Schuhe
4.1
7.9
0.5
6.8
1.2
1.5
0.6
2.2
4.0
Übrige Gruppen
2.3
4.5
3.9
4.0
2.2
2.0
1.8
5.6
3.6
1) Provisorische Ergebnisse. Verkaufstagsbereinigt.
2) Kumulierte Umsatzentwicklung in den Monaten des laufenden Jahres
im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum.
3) Kumuliert.
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032/713 61 68
Internet: www.statistik.admin.ch
B 16 Tourismus
B 16.1
Volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2008
2009
20101)
20111)
Einnahmen von Ausländern in der Schweiz, in Mio. Fr.
15598
15377
15356
15185
Ausgaben von Schweizern im Ausland, in Mio. Fr.
11782
11847
11644
12128
3816
3530
3712
3058
5.1
5.5
5.2
5.12)
20122)
20101)
20111)
20122)
–1.4
–0.1
–1.1
–1.3
0.6
–1.7
4.2
6.7
52.6
–7.5
5.2
–17.6
–33.2
…
…
…
…
…
2008
2009
14983
6.7
12942
–2.8
2042
…
Fremdenverkehrsbilanz3)
Überschuss, in Mio. Fr.
Einnahmen von Ausländern in der Schweiz
In % der Exporteinnahmen4)
1) Revidiert.
2) Provisorisch.
3) Gliederung nach IWF 1993.
4) Waren- und Dienstleistungsexporte, inkl. unterstellte Bankdienstleistungen (Fisim).
B 16.2
Quelle: BFS
Info-Telefon 032/713 66 38
Internet: www.statistik.admin.ch
Angebot und Nachfrage nach Beherbergungsformen
%-Anteil am Total
Logiernächte total (in 1000)1)
Hotelbetriebe
Kurbetriebe
Veränderung in % gegenüber Vorjahr
2010
2011
2012
2010
2011
2012
2010
2011
2012
36208
35486
34766
100.0
100.0
100.0
1.7
–2.0
–2.0
35815
35095
34389
98.9
98.9
98.9
1.8
–2.0
–2.0
393
391
377
1.1
1.1
1.1
–3.5
–0.5
–3.6
Inländer
15765
15752
15690
43.5
44.4
45.1
2.2
–0.1
–0.4
Ausländer
20443
19734
19076
56.5
55.6
54.9
1.4
–3.5
–3.3
der vorhandenen Betten
36.0
35.5
35.0
–
–
–
–
–
–
der verfügbaren Betten
42.9
41.9
40.8
–
–
–
–
–
–
Bettenbesetzung in Hotellerie in %
1) Nur Hotel- und Kurbetriebe, Erhebung Hesta.
Quelle: BFS
Info-Telefon: 032 867 24 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.statistik.admin.ch
106 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 16.3
Verwendungsseitig ausgelöste, direkt tourismuswirtschaftliche Effekte im Satellitenkonto Tourismus Schweiz 2008, zu laufenden Preisen
Touristische
Verwendung im Inland
In Mio. Fr.
Touristische
Bruttowertschöpfung (BWS)
In Mio. Fr.
A. Tourismusspezifische Produkte
30205
14363
97.0
147279
7.1
A.1 Tourismuscharakteristische Produkte
25059
11116
75.1
113862
8.4
7285
3906
26.4
39842
11.8
4821
2329
15.7
36285
100.0
100.0
Gliederung
1. Beherbung
1.1 Hotellerie
1.2 Parahotellerie
Anteil an gesamter
touristischer BWS
In %
Tourismusbezogene
Beschäftigung
In Vollzeitäquivalenten
Tourismusanteil
an BWS
In %
831
408
2.8
3557
1.3 Selbstbewohnte Ferienwohnungen
1633
1169
7.9
0
3.8
2. Verpflegung in Gaststätten und Hotels
5087
2452
16.6
39025
29.3
3. Transporte
8098
2438
16.5
16200
42.7
991
442
3.0
3007
23.0
1029
443
3.0
3375
97.4
726
312
2.1
3473
20.0
100.0
3.1a Eisenbahnen
3.1b Berg- und Spezialbahnen
3.2 Strassenverkehr
3.3 Schifffahrt
104
47
0.3
811
3.4 Luftverkehr
4704
1009
6.8
4512
87.3
3.5 Hilfsdienste
389
121
0.8
657
33.7
3.6 Vermietung von Transportfahrzeugen
4. Reisebüros und Tourismusverein1)
5. Kultur
155
64
0.4
366
31.0
2662
1517
10.2
12097
100.0
21.7
483
110
0.7
1910
5.1 Darstellende Kunst und Kultur
119
27
0.2
472
9.3
5.2 Museen und andere kulturelle Angebote
364
83
0.6
1438
38.3
19.6
6. Sport und Unterhaltung
987
433
2.9
3724
7. Diverse Dienstleistungen
457
260
1.8
1064
0.3
381
205
1.4
690
0.3
7.1 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
76
55
0.4
374
0.3
5146
3247
21.9
33417
4.6
Detailhandel1)
2427
1577
10.7
17391
8.0
Tankstellen1)
227
139
0.9
1531
27.3
1696
1164
7.9
11775
3.2
668
293
2.0
1445
2.4
7.2 Andere touristische Dienstleistungen
A.2 Tourismusverwandte Produkte
Gesundheitswesen
Nachrichtenübermittlung
Weitere touristische Dienstleistungen
128
74
0.5
1275
4.0
8643
440
3.0
2110
1.1
8643
440
3.0
2110
1.1
38848
14803
100.0
149389
6.1
Anteil des Tourismus an der volkswirtschaftlichen Bruttowertschöpfung (in %)
…
2.9
…
…
…
Anteil des Tourismus an der volkswirtschaftlichen Beschäftigung (in %)
…
…
…
4.2
…
B. Nicht tourismusspezifische Produkte
Waren (inkl. Grosshandel)
Total
1) Bruttomarge.
Quelle: BFS
Internet: www.statistik.ch
107 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
B 17 Kantone
B 17.1
Kantonale Wirtschaftsdaten
Zeitpunkt/
Zeitraum
Einheit
CH
ZH
BE
LU
UR
SZ
OW
NW
GL
ZG
FR
1.01.2014
Anzahl
2352
170
362
83
20
30
7
11
3
11
163
Vertreter im Nationalrat
2013
Anzahl
200
34
26
10
1
4
1
1
1
3
7
Fläche
2013
in km2
41285
1729
5959
1493
1077
908
491
276
685
239
1671
2004/2009
in %
35.9
41.7
42.6
53.5
24.2
40.6
36.9
37.0
30.0
43.4
56.3
Politische Gemeinden
Landwirtschaftsfläche
Bevölkerungsentwicklung
Lebendgeborene
2012
in 1000
82.2
15.8
9.7
4.1
0.4
1.6
0.4
0.4
0.4
1.2
3.1
Gestorbene
2012
in 1000
64.2
10.5
9.3
2.9
0.3
1.0
0.3
0.3
0.4
0.7
1.9
Geburtenüberschuss
2012
in 1000
18.0
5.3
0.4
1.2
0.1
0.5
0.1
0.1
0.0
0.5
1.3
Wanderungssaldo
2012
in 1000
45.2
7.6
4.9
1.9
0.1
0.7
0.1
0.1
0.0
0.8
4.8
2012
in 1000
7996.9
1400.5
988.8
384.0
35.5
148.9
36.0
41.4
39.3
115.8
288.0
2012
in %
23.0
24.8
13.8
16.9
10.2
19.1
13.8
12.1
21.6
25.0
19.5
2011
pro km2
199
838
169
267
33
174
75
171
58
556
179
134511
Mittlere ständige Wohnbevölkerung1)
Ausländer
Bevölkerungsdichte2)
Wohnungswesen
Wohnungsbestand (approximativ)
2012
Anzahl
4177521
693922
533123
180578
17992
71762
19988
20452
21431
53947
Baubewilligte Wohnungen
2012
Anzahl
47900
11196
3523
1922
77
1242
381
198
207
904
1821
Neuerstellte Wohnungen
2012
Anzahl
45157
7659
3869
2542
147
1353
372
187
126
976
1999
Leerwohnungsziffer
1.06.2013
in %
0.96
0.60
1.23
0.70
0.67
0.74
0.65
2.37
1.60
0.35
0.66
2012
Anzahl
73727
15567
5747
3776
305
1708
338
247
87
1494
2570
Unternehmungen3)
2011
Anzahl
505364
91372
58156
21396
1715
11046
2620
3128
2545
15435
14826
Arbeitsstätten3)
2011
Anzahl
579413
103816
67980
24729
2081
12074
2931
3448
2908
16413
17280
Beschäftigte4)
2011
in %
4676203
943622
581820
217358
16241
70777
19757
20818
20279
101731
130308
18.1
Im Bau befindliche Wohnungen
Industrie, Gewerbe, Energieversorgung
2011
in %
16.0
10.0
15.8
16.8
22.3
16.7
24.2
20.9
30.3
15.3
Baugewerbe
2011
in %
7.1
5.6
6.8
8.0
12.1
11.2
11.8
8.7
10.5
6.4
9.4
Handel, Rep. Gastgewerbe
2011
in %
19.0
18.2
17.8
19.6
18.4
22.2
21.4
19.3
17.1
23.6
20.0
Verkehr, Kommunikation
2011
in %
8.3
10.5
9.0
7.5
7.4
7.4
5.9
5.4
4.9
7.5
5.2
Kredit- und Versicherungsgewerbe
2011
in %
5.6
10.3
3.6
4.3
2.7
4.9
3.1
4.1
3.8
6.9
2.9
Immobilien, Informatik, Dienstl.f.Untern. 2011
in %
15.3
18.2
12.4
14.3
9.1
15.2
12.1
19.2
8.8
21.2
11.9
Öffentliche Verwaltung
2011
in %
4.0
3.4
7.7
3.3
5.4
3.2
3.8
3.2
3.0
3.0
4.6
Unterrichtswesen
2011
in %
6.8
7.5
6.3
7.7
5.5
3.8
4.5
5.2
4.9
5.1
9.1
Gesundheits- und Sozialwesen
2011
in %
12.7
11.4
14.7
12.9
12.9
10.6
9.2
9.4
12.4
7.0
13.3
Erbringung v.s. Dienstleistungen
2011
in %
5.1
4.9
5.9
5.6
4.5
4.9
3.9
4.5
4.3
3.9
5.6
Arbeitslose (Jahresdurchschnitt)
2013
Anzahl
136524
25262
12725
4180
233
1261
191
235
550
1352
4200
2334
Männer
2013
Anzahl
76279
14012
7165
2335
128
735
113
130
313
803
Frauen
2013
Anzahl
60245
11250
5561
1845
105
526
78
106
237
550
1866
Ganzarbeitslose
2013
Anzahl
119121
22073
10390
3620
217
1062
167
195
526
1163
3562
Teilweise Arbeitslose
2013
Anzahl
17403
3189
2336
561
15
199
24
41
24
189
638
Ausländer
2013
Anzahl
63325
11210
4495
1787
112
556
89
82
260
593
2022
2013 in %, VK6)
3.2 A
3.2 A
2.3 A
2A
1.3 C
1.5 B
0.9 C
1C
2.5 C
2.1 B
2.7 B
Männer
2013 in %, VK6)
3.2 A
3.3 A
2.4 A
2B
1.2 C
1.5 C
1C
1C
2.6 C
2.3 C
2.8 B
Frauen
2013 in %, VK6)
3.1 A
3.1 A
2.2 A
1.9 B
1.3 D
1.5 C
0.9 D
1C
2.4 C
1.9 C
2.7 B
Anzahl 34766273
456834
Arbeitslosenquote (Jahresmittel)5)
Tourismus
Logiernächte in Hotels
2012
4579682
4721604
1757509
227991
594644
582418
208472
124220
287108
Ausländeranteil
2012
in %
54.9
72.8
52.4
62.3
64.6
36.7
54.6
54.1
17.8
53.6
36.9
2013
Anzahl
4254725
701419
504791
200121
18756
92766
21091
25341
22225
72770
168351
133
Personenwagen
Medizinalbereich
Ärzte im ambulanten Bereich
2012
Dichte7)
210
250
212
158
95
132
114
127
145
194
Zahnärzte
2012
Dichte7)
52
57
53
51
34
46
39
46
38
56
37
Apotheken
2012
Anzahl
1740
228
171
35
3
12
3
3
2
14
70
2005 in Mio. Fr.
10106
Volkseinkommen8)
Volkseinkommen pro Einwohner
Kantonsausgaben9)
405300
88928
43985
15622
1584
6849
1311
2865
2790
9971
in Fr.
54031
68804
45644
43910
45712
50170
39646
73286
73236
93753
39559
2012 in Mio. Fr.
80604.2
14482.2
10482.1
3005.4
404.1
1148.7
327.5
384.7
343.9
1273.3
3148.2
2005
Kantonseinnahmen9)
2012 in Mio. Fr.
78946.2
12622.8
10434.0
3071.5
404.0
1106.8
317.6
360.2
348.1
1326.5
3201.8
Saldo Einnahmen/Ausgaben
2012 in Mio. Fr.
–1658.0
–1859.4
–48.1
66.1
–0.1
–41.9
–9.9
–24.5
4.2
53.2
53.6
Steuerbelastung10)
Einkommen von 30000 Fr.
2012
in %
1.1311)
1.75
1.03
0.83
0.33
1.77
1.81
0.70
2.87
0.26
1.73
Einkommen von 50000 Fr.
2012
in %
4.2711)
4.20
5.28
5.09
5.39
3.91
5.24
3.84
6.19
1.75
5.32
Einkommen von 100000 Fr.
2012
in %
10.2311)
9.08
12.16
9.96
9.99
7.04
9.40
8.82
10.30
4.06
10.85
Einkommen von 200000 Fr.
2012
in %
18.0311)
16.68
20.53
16.65
15.15
12.89
14.42
15.05
17.10
10.04
19.51
2014
Index
100.0
117.7
74.5
78.9
61.2
158.9
85.0
127.3
68.4
243.8
75.5
Ressourcenindex
1) Die Mittlere ständige Wohnbevölkerung entspricht ab 2011 dem arithmetischen Mittel des Jahresanfangs- und Jahresendbestands der ständigen Wohnbevölkerung.
2) Ständige Wohnbevölkerung pro km2 (Gesamtfläche ohne Gewässer > 5 km2).
3) Provisorische Werte. 2. und 3. Sektor, Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT).
4) Provisorische Werte. 2. und 3. Sektor, Total Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT).
5) Arbeitslose im Verhältnis zu den Erwerbspersonen gemäss Strukturerhebung zum Erwerbsleben 2010 der Eidg. Volkszählung (Total 4 322 899 Personen).
6) VK: Variationskoeffizient: A=0.0–1.0%, B=1.1–2.0%, C=2.1–5.0%, D=5.1–10.0%, E=10.1–16.5%, F=16.6–25.0%, G>25%.
108 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Aktuelle Wirtschaftsdaten
SO
BS
BL
SH
AR
AI
SG
GR
AG
TG
TI
VD
VS
NE
GE
JU
109
3
86
26
20
6
77
146
213
80
135
318
134
37
45
57
7
5
7
2
1
1
12
5
15
6
8
18
7
5
11
2
791
37
518
298
243
173
2026
7105
1404
991
2812
3212
5224
803
282
839
42.3
12.1
40.5
43.9
54.8
53.7
46.6
28.8
44.1
52.0
12.9
42.4
19.0
41.7
39.5
48.7
2.4
1.9
2.5
0.7
0.5
0.2
5.0
1.6
6.4
2.4
2.8
8.2
3.0
1.8
5.0
0.7
2.3
2.1
2.3
0.7
0.5
0.1
3.9
1.7
4.5
1.9
3.0
5.6
2.5
1.6
3.2
0.7
0.0
0.1
–0.2
0.2
0.0
0.0
0.0
1.0
–0.1
1.9
0.5
–0.2
2.7
0.6
0.1
1.9
1.7
0.4
0.4
0.6
0.0
–0.1
1.9
–0.6
5.3
3.0
3.9
5.8
2.5
0.3
2.0
0.3
258.1
186.8
275.9
77.5
53.4
15.7
485.1
193.7
622.8
254.1
339.3
730.2
319.4
173.9
461.8
70.7
19.9
33.3
19.9
23.8
14.6
10.1
22.3
17.1
22.6
22.4
26.5
31.9
21.4
23.7
39.5
12.8
325
5034
532
259
220
91
248
27
443
292
123
257
61
242
1874
84
126934
108557
133675
39100
27362
7285
238537
159070
291022
120319
222196
376472
230640
90353
221919
36374
887
122
739
409
207
28
1876
3072
3247
1510
3546
4472
4401
385
1404
124
1495
270
798
318
218
77
3131
1791
4578
2012
1877
4101
2677
536
1713
335
2.01
1.87
0.33
0.37
1.15
1.68
1.21
1.51
0.93
1.68
1.47
0.82
0.61
1.30
0.82
0.36
1571
500
1408
641
472
29
4418
2960
5765
2451
4734
8598
3776
747
3553
265
14418
14432
15568
5089
3802
1180
28361
14946
32768
15270
26466
44076
20358
10448
31603
4340
16581
16699
17726
5857
4238
1334
32734
17675
37828
17219
30220
50809
23765
12244
35707
5117
131253
184107
139454
41947
23689
7339
272118
118131
307975
120134
203140
393062
156210
98348
319568
37017
22.9
15.2
20.3
26.2
24.5
25.5
24.4
11.3
23.5
25.6
15.5
11.3
14.3
30.7
8.8
32.8
7.3
4.2
7.9
6.5
7.4
10.9
7.8
11.0
7.8
8.4
9.6
6.7
10.5
5.0
5.3
6.5
16.7
14.3
18.5
18.5
15.6
24.2
18.0
28.6
19.0
17.7
21.0
19.5
25.1
15.4
19.4
16.0
11.1
9.8
8.1
7.7
5.4
4.5
6.8
8.3
7.8
5.6
7.7
7.5
6.9
4.5
8.5
3.8
2.5
6.6
2.7
2.9
3.1
4.3
3.9
3.2
2.7
2.5
6.3
4.5
3.4
2.3
9.6
2.9
12.8
20.3
14.6
12.8
9.2
9.2
12.8
10.8
13.6
12.1
14.7
17.3
11.7
14.0
19.5
9.8
3.1
3.1
3.4
3.9
3.6
4.0
2.6
3.7
2.9
3.7
3.9
3.8
3.6
4.6
3.9
4.1
5.6
6.5
6.4
4.5
5.2
4.4
6.9
5.8
5.8
6.6
5.5
8.9
6.7
6.3
7.3
6.1
12.7
14.1
13.9
12.4
21.6
7.6
11.9
12.0
12.1
13.1
11.0
15.3
12.7
13.1
12.4
13.5
5.2
5.9
4.1
4.5
4.4
5.4
4.8
5.1
4.8
4.6
4.6
5.3
5.0
4.0
5.4
4.5
3884
3504
3958
1149
502
122
6531
1870
9947
3508
7261
18723
6553
4665
12804
1353
2157
2035
2265
683
282
62
3542
1093
5355
1881
4227
10527
3826
2663
6870
745
1728
1468
1694
466
220
60
2989
776
4592
1628
3034
8196
2728
2002
5933
608
3144
3024
3202
1051
438
105
5886
1689
8586
2946
6370
16456
6010
4115
11934
1192
741
480
757
99
64
17
645
181
1361
562
891
2267
543
550
870
161
1627
1771
1475
544
194
46
3173
1036
4564
1653
3639
9692
3575
2204
6481
446
2.7 B
3.7 B
2.7 B
2.8 C
1.7 C
1.4 D
2.4 A
1.7 B
2.8 A
2.5 B
4.5 B
5A
4B
5.2 B
5.5 A
3.8 C
2.7 B
4.1 C
2.9 B
3C
1.7 C
1.2 D
2.4 B
1.8 B
2.8 A
2.4 B
4.7 B
5.3 A
4.3 B
5.6 C
5.5 B
3.8 C
2.7 B
3.3 C
2.5 B
2.4 C
1.7 C
1.7 D
2.5 B
1.6 C
2.9 B
2.6 B
4.3 B
4.7 B
3.7 B
4.8 C
5.4 B
3.8 C
363123
1081907
268149
130252
126970
160538
1036104
5064195
687316
413369
2300023
2455009
3986169
234092
2812080
106495
48.6
71.0
47.3
50.9
28.6
16.0
45.3
43.7
48.5
38.7
41.8
59.2
46.4
46.1
80.7
16.3
148322
66805
142222
43024
29696
8808
264860
106006
364771
155407
215106
391740
201380
94890
219275
40942
160
330
281
196
161
108
177
173
157
148
201
238
151
201
361
155
46
83
50
41
183
38
51
48
46
35
65
51
39
50
56
21
28
74
44
13
5
1
52
43
117
25
190
247
115
55
170
20
11564
21946
14160
4086
2317
688
20680
9441
27913
10512
13316
35102
11114
8425
27443
2585
46844
115178
53502
55126
44215
45936
44866
49355
49209
44918
41335
52901
38385
49775
62839
38070
1991.3
4110.5
2731.8
666.0
455.6
141.3
4143.2
2284.4
4347.6
1682.0
3293.1
8120.0
2999.7
1982.6
8591.0
973.8
1961.1
4267.9
2355.3
630.3
424.2
138.8
3877.5
2373.9
4629.7
1699.8
3224.7
8547.0
3168.3
1970.2
8378.6
965.6
–30.2
157.4
–376.6
–35.7
–31.4
–2.5
–265.7
89.5
282.1
17.8
–68.4
427.0
168.7
–12.4
–212.3
–8.2
2.52
0.00
1.01
1.62
2.07
2.36
0.37
0.00
0.90
0.00
1.07
0.00
1.50
1.87
0.08
0.81
7.05
0.76
2.61
5.42
6.05
4.74
4.24
2.63
3.65
3.19
2.90
3.56
5.80
6.08
0.21
5.84
12.71
12.44
10.13
10.85
11.01
8.72
11.40
9.04
9.40
9.69
9.02
13.38
9.84
14.51
8.73
13.38
20.68
20.98
20.08
18.81
18.53
15.37
20.11
17.25
17.40
17.09
19.04
21.01
19.46
23.71
19.60
21.77
79.4
146.1
101.6
103.9
84.8
84.0
79.5
84.4
89.1
78.0
100.8
108.4
70.4
90.2
147.0
62.5
7) Pro 100000 Einwohner.
8) Provisorische Werte.
9) Konsolidierte Rechnungen der Kantone. Total inkl. Konkordate, bereinigt um Doppelzählungen.
10) Kantons-, Gemeinde- Kirchen- und Direkte Bundessteuer: Verheirateter Alleinverdiener ohne Kinder.
11) Mittlere ungewogene Belastung inkl. Direkte Bundessteuer.
109 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Quellen: BFS/SECO/EFV/ESTV
Aktuelle Wirtschaftsdaten
Stichwortverzeichnis
Ärzte
B17.1
Aktienindex
B4.7
Apotheken
B17.1
Arbeitslosenquote
A11/B8.4/B8.5/B8.8/B8.11/B17.1
Arbeitslosenversicherung
B11
Arbeitsmarkt
Arbeitslose, Anzahl A11/B8.4/B8.6/B8.9/B8.10/B8.11/B17.1
Arbeitslosenquote international
A11
Schweiz
A11/B8.4/B8.9/B8.12/B17.1
Ausl. Arbeitskräfte, erwerbstätige
B8.2
Ausl. Arbeitskräfte, Einwanderung
B8.3
Berufsausbildung
B12.2/B12.4/B12.5
Beschäftigung
B14.2/B14.3/B17.1
Jugendarbeitslosigkeit
B8.5
Kurzarbeit
B8.7
Langzeitarbeitslose
B8.9
Offene Stellen
B8.6
Arbeitszeit
B9
Arbeitsvolumenstatistik
B9.1
Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit
B9.2
Ausfuhr
B3.1–B3.4
Ausländer, erwerbstätige
B8.2
Ausländische Arbeitskräfte: Einwanderung
B8.3
Auslandvermögen der Schweiz
B3.8
Aussenwirtschaft
B3
Aussenhandel nach Ländern und Ländergruppen
B3.4
Aussenhandel nach Verwendungszweck
B3.2
Aussenhandel nach Warenarten
B3.3
Handelsbilanzsaldo
B3.1
Schweiz: Übersicht
B3.1
Terms of Trade
B3.1
Welthandelsvolumen
A3
Zahlungsbilanz
B3.5
Banken
B4.4
Berufsausbildung
B12.2/B12.4/B12.5
Beschäftigung
B14.2/B14.3/B17.1
Betreibungen
B14.4
Betriebs- und Unternehmensstruktur
B14
Bevölkerung
international
A9
Schweiz
A9/B7/B17.1
Ausländer nach Aufenthaltskategorien
B7.7
Bilanz der Jahresaufenth. und Niedergelassenen
B7.5
Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung
B7.1
Jahresaufenth. und Niedergelassene
nach Staatsangehörigkeit
B7.6
Sozioökonomische Daten
B7.3
Wohnbevölkerung nach Alter und Heimat
B7.2
Wohnbevölkerung nach Sprache
B7.4
Bildung
Berufsausbildung
B12.2/B12.4/B12.5
Bildungsstand der Bevölkerung
B12.1
Diplome bzw. Schulabschlüsse
B12.2
Lehrlinge
B12.5
Maturanden
B12.2
Schüler und Studenten
B12.3
Studenten nach Fachrichtungen
B12.7
Studenten nach Hochschulen
B12.6
Börse
B4.7
Bruttoinlandprodukt
A1/B1
Bundesfinanzen
B6
Detailhandelsumsätze nominal/real
B15.2/B15.3
Einfuhr
B3.1–B3.4
Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte
B8.3
Ertragsbilanz
A4/B3.5
Erwerbstätige Ausländer
B8.2
Erwerbstätigkeit
A10/B8.1
Finanzen, öffentliche
B6
Forschung und Entwicklung
A12/B13
Fremdenverkehrsbilanz
B16.1
Geld-, Kapital- und Devisenmarkt
B4
Banken
B4.4
Börse
B4.7
Geldmenge
B4.1
Geld- und Kapitalmarktsätze
A6/B4.5
Kapitalmarktbeanspruchung
B4.6
Kredittätigkeit im Inland
B4.3
Nationalbank, schweizerische
B4.2
Wechselkurse
A7/B4.8
Gemeinden
Anzahl
B17.1
Finanzen
B6.1/B6.2
Handelsbilanzsaldo
B3.1
Haushaltseinkommen und -ausgaben
B1/B15.1
Index
Aktienindex
B4.7
Baukostenindizes, Regionale
B5.2
Baupreisindex, Schweizerischer
B5.2
Importpreisindex
B5.2
Krankenversicherungsprämien-Index
B11.5
Landesindex der Konsumentenpreise
A5/B5.1
Mittelwertindex Aussenhandelsstatistik
B3.1
Nominallohnindex und Reallohnindex
B10.3/B10.4
Produktionsindex
B2.1
Produzentenpreisindex
B5.2
Ressourcenindex der Kantone
B17.1
Sammelindex der vorlaufenden Indikatoren der Konjunktur A2
Swiss Performance Index
B4.7
Investitionen
Ausrüstungsinvestitionen
B1.1/B1.2/B1.5–B1.8
Bauinvestitionen
B1.1/B1.2/B1.5–B1.8
Abkürzungsverzeichnis
AHV
ALV
ARE
ASTRA
BAFU
BAG
BAK
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Bundesamt für Raumentwicklung
Bundesamt für Strassen
Bundesamt für Umwelt
Bundesamt für Gesundheit
BAK Basel Economics
Bundesamt für Kultur
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
BAP
Bundesamt für Polizei
BAV
Bundesamt für Verkehr
BAZL
Bundesamt für Zivilluftfahrt
BBG
Berufsbildungsgesetz
BBT
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Bevnat Natürliche Bevölkerungsbewegung
BFE
Bundesamt für Energie
BFM
Bundesamt für Migration
BFS
Bundesamt für Statistik
BIP
Bruttoinlandprodukt
BIT
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
BIZ
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
BJ
Bundesamt für Justiz
BK
Bundeskanzlei
BPV
Bundesamt für Privatversicherungen
BLW
Bundesamt für Landwirtschaft
BSV
Bundesamt für Sozialversicherung
BUR
Betriebs- und Unternehmensregister
BVG
BG über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
BWL
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
BWO
Bundesamt für Wohnungswesen
BZ
Betriebszählung
Créa
Institut Créa de macroéconomie appliquée de l’université
de Lausanne
DEZA
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
EBK
Eidg. Bankenkommission
EDA
Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten
EDI
Eidg. Departement des Innern
EFD
Eidg. Finanzdepartement
Efta
European Free Trade Association
EFV
Eidg. Finanzverwaltung
EG
Europäische Gemeinschaft
EJPD
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
Espop Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes
ESTV
Eidg. Steuerverwaltung
110 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
Kantone
B17.1
Finanzen der Kantone
B6.1/B6.2/B6.5/B17.1
Kantonale Wirtschaftsdaten
B17.1
Ressourcenindex der Kantone
B17.1
Steuerbelastung
B17.1
Konkurse
B14.4
Konsum
Detailhandelsumsätze
B15.2/B15.3
Privater Konsum
B1/B15
Konsumentenpreise
international
A5
Schweiz
A5/B5.1
Krankenversicherungsprämien-Index
B11.5
Logiernächte in der Hotellerie
B16.2/B17.1
Löhne
B10
Bruttolohn nach Wirtschaftszweigen
B10.1
Lohnentwicklung (Abschnitt Noga)
B10.2
Nominal- und Reallohnindex
B10.3/B10.4
Nationalbank, Schweizerische
B4.2
Nationale Buchhaltung
B1
Bruttoinlandprodukt
A1/B1
Öffentliche Finanzen
B6
Bund: Einnahmen
B6.1/B6.2/B6.4
Ausgaben
B6.1/B6.2/B6.3
Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden B6.1/B6.2/B6.5
Fiskalquote
B6.1
Staatsquote
B6.1
Personenwagen
B17.1
Produktion
Industrieproduktion
B2.1
Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)
B3.9
Sozialversicherungen
B11
Steuerbelastung der Kantone
B17.1
Tourismus
B16
Angebot und Nachfrage nach Beherbergungsformen
B16.2
Fremdenverkehrsbilanz
B16.1
Logiernächte in der Hotellerie
B16.2/B17.1
Unternehmen nach Rechtsform
B14.4
Unternehmen nach Sektoral- und Branchenstruktur
B14.1
Unternehmen nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten
B14.3
Unternehmen, neue und Beschäftigte
nach Wirtschaftszweigen
B14.2
Volkseinkommen
B17.1
Volkwirtschaftliche Gesamtrechnung
B1
Wachstum
A1/B1
Wechselkurse
A7/B4.8
Zahlungsbilanz
B3.5
Zahnärzte
B17.1
Zinssätze
International
A6
Schweiz
A6/B4.5
ETHL
ETHZ
EU
EZB
EZV
FAO
F&E
GAV
Hesta
HTL
IAO
IB
IEA
IGE
IMF
IV
KMU
KOF
KTI
Neat
Noga
OECD
Opec
Osec
OZD
PHS
RAV
Sake
SBF
SECO
SERV
SHAB
SNB
SSUV
STATENT
SUVA
UN
UVEK
VBS
VZ
WBF
WEKO
WHO
WTO
ZAR
Eidg. Technische Hochschule Lausanne
Eidg. Technische Hochschule Zürich
Europäische Union
Europäische Zentralbank
Eidg. Zollverwaltung
Food and Agriculture Organization of the UN
Forschung und Entwicklung
Gesamtarbeitsvertrag
Beherbergungsstatistik
Höhere Technische Lehranstalt
Internationale Arbeitsorganisation
Integrationsbüro EDA/EVD
Internationale Energieagentur
Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
International Monetary Fund
Invalidenversicherung
Kleine und mittlere Unternehmen
Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich
Kommission für Technologie und Innovation
Neue Eisenbahn-Alpentransversale
Nomenclature générale des activités économiques
Organization for Economic Cooperation and Development
Organization for Petroleum Exporting Countries
Business Network Switzerland
Oberzolldirektion
Pädagogische Hochschule St.Gallen
Regionale Arbeitsvermittlungszentren
Schweiz. Arbeitskräfteerhebung
Staatssekretariat für Bildung und Forschung
Staatssekretariat für Wirtschaft
Schweizerische Exportrisikoversicherung
Schweiz. Handelsamtsblatt
Schweiz. Nationalbank
Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung
Statistik der Unternehmensstruktur
Schweiz. Unfallversicherungsanstalt
United Nations
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport
Volkszählung
Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Wettbewerbskommission
Word Health Organization
World Trade Organization
Zentrales Ausländerregister
Stellungnahmen
Wirtschaftspolitische Agenda
Wirtschaftspolitische Agenda
Entscheidungen der Kommissionen
(2. Dezember 2013 bis 2. Februar 2014)
116
Vollständige Titel der Dossiers
Änderungen in der Agenda auf einen Blick
•Aufgrund wiederholten Nichteintretens wird das
­Dossier Mehrwertsteuerreform aus der Agenda ­gelöscht.
•Neues Dossier: Finanzmarktinfrastrukturgesetz.
•Weiterbildungsgesetz: Annahme durch den NR und die
WBK-S.
•Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten GAFI-­
Empfehlungen: Die RK-S nimmt die Beratungen auf.
1 Teilrevision des Kartellgesetzes (KG)
2 Energiestrategie 2050 und ökologische Steuerreform
3 Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche
Landesversorgung (LVG)
4 Reform der Altersvorsorge 2020
5 Reform zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen
der Groupe d’action financière (GAFI)
6 Protokoll über die Ausdehnung des Freizügigkeits­
abkommens zwischen der Schweiz und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten auf Kroatien
Diverse Abkürzungen
APK:
BR:
DV:
FK:
KVF:
NR, N:
RK:
SGK:
SR, S:
UREK:
WAK:
WBK:
Aussenpolitische Kommission
Bundesrat
«Die Volkswirtschaft»
Finanzkommission
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen
Nationalrat
Kommission für Rechtsfragen
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
Ständerat
Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie
Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur
Entscheidungen des Bundesrates
Entscheidungen der Räte
13.12. Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen: Der BR verabschiedet die Botschaft über das
Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (Gafi) zuhanden
des Parlaments. Die Vorlage erlaubt eine wirksamere
Bekämpfung der Geldwäscherei und trägt der Entwicklung der internationalen Finanzkriminalität Rechnung.
Der BR will zudem eine interdepartementale Arbeitsgruppe einsetzen.
11.12. Weiterbildungsgesetz: Der NR stimmt der Vorlage mit
108 zu 57 Stimmen bei 15 Enthaltungen zu. Das Gesetz ist als Rahmengesetz konzipiert und soll Leitlinien im Bereich der Weiterbildung festlegen. Der Rat
ist seiner Linie bei der Beratung des neuen Weiterbildungsgesetzes treu geblieben. Er will von einer Woche
bezahltem Weiterbildungsurlaub pro Jahr oder anderen Pflichten für Arbeitgeber nichts wissen. Damit
bleibt die Weiterbildung Privatsache. Die Vorlage geht
nun in den SR.
(2. Dezember 2013 bis 2. Februar 2014)
(Wintersession, 2. bis 13. Dezember 2013)
13.12. Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Der BR eröffnet die Vernehmlassung zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz
(FinfraG). Das Gesetz passt die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten
den Entwicklungen des Marktes und internationalen
Vorgaben an. Es stärkt damit nachhaltig die Stabilität
und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz.
Die Vernehmlassung dauert bis 31. März 2014.
37 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
10.01. Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten GAFI-­
Empfehlungen: Die RK-S tritt einstimmig auf den
­Entwurf des BR ein. Der Entwurf enthält insbesondere
die folgenden fünf Neuerungen gegenüber dem
­geltenden Recht:
− Verbesserung der Transparenz bei den juristischen
Personen und den Inhaberaktien;
− Verschärfung der Pflichten der Finanz­
intermediäre;
− Ausdehnung des Begriffs der politisch
­exponierten Personen (PEP);
− Einführung einer Vortat für schwere Fälle im
­Bereich der direkten Steuern;
− obligatorischer Beizug eines Finanzintermediärs
für Barzahlungen über 100'000 Franken.
Die Kommission wird die Detailberatung an ihren
nächsten Sitzungen vornehmen.
21.01. Energiestrategie 2050: Die UREK-N nimmt die Detailberatung der Vorlage zum ersten Massnahmenpaket
der Energiestrategie 2050 in Angriff. Sie lehnt einen
Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den BR mit 14
zu 11 Stimmen ab. Eine Minderheit verlangt vom BR,
gleichzeitig mit dem ersten auch das zweite Mass­
nahmenpaket dem Parlament vorzulegen und dabei
eine Strategie aufzuzeigen, wie die Stromerzeugung
aus Wasserkraft langfristig gesichert werden kann.
Eine weitere Minderheit fordert vom BR ein Gesamtpaket zur Energiestrategie 2050 inklusive Strommarktöffnung, ökologischer Steuerreform und einer
umfassenden Stromnetzstrategie. In den Beratungen
zum ersten Kapitel des Energiegesetzes beschliesst
die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stich­
entscheid des Präsidenten, auf die Formulierung von
Verbrauchszielen in der Vorlage zu verzichten.
­Entsprechend streicht die Kommission mit 15 zu 8
Stimmen bei 2 Enthaltungen auch die Bestimmungen
zur Zielanpassung. Überdies lehnt eine Kommissionsmehrheit mit 14 zu 10 Stimmen die Bestimmung ab,
wonach beim Bau von neuen fossil-thermischen
Kraftwerken sowie bei einer Erweiterung oder Erneuerung von bestehenden die kantonale Behörde vorgängig prüfen muss, ob die damit produzierte Energie
nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden
kann. Die Gesetzgebung der Kantone sei zu unterschiedlich und demnach eine Ungleichbehandlung bei
der Planung von fossil-thermischen Kraftwerken nicht
zu vermeiden. Eine Minderheit unterstützt im Sinne
der Ausrichtung der Energiestrategie die Regelung,
wie sie der BR in der Vorlage vorsieht.
Die neue Rolle des KMU-Forums als Kontrollorgan bei der
Regulierungskostenmessung
28.01. Kartellgesetzrevision: Die WAK-N hat die Detail­
beratung abgeschlossen und spricht sich in der­ ­Gesamtabstimmung mit 16 zu 9 Stimmen gegen diese
Vorlage aus. Die Gründe dieser Ablehnung sind unterschiedlich: Die einen begründen ihren Entscheid
­damit, dass in der Detailberatung Bestimmungen aus
der Vorlage gestrichen worden sind, die in ihren
­Augen für die Stärkung des Wettbewerbs und die
­Bekämpfung der Schweizer Hochpreisinsel von
­zentraler Bedeutung sind. Die andern lehnen die
­Vorlage ab, weil sie einerseits das geltende Recht für
genügend halten und weil es andererseits noch keine
Rechtspraxis gibt, womit eine Revision verfrüht wäre.
Die Ablehnung der Vorlage kommt formell einem
­Antrag an den NR gleich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dieser wird sich in der Frühjahrssession mit
der Vorlage befassen.
Das KMU-Forum hat die Arbeiten
28.01. Weiterbildungsgesetz: Nach den lebendigen Debatten
im NR berät die WBK-S ihrerseits die Vorlage. Sie folgt
mehrheitlich den Beschlüssen des NR, empfiehlt dem
SR aber in einigen Punkten, bei der bundesrätlichen
Vorlage zu bleiben. So streicht die Kommission einstimmig die vom NR beschlossene Verpflichtung der
Kantone, Berufsberatung und Orientierung für alle
kostenlos zugänglich zu machen. Ebenso kommt die
Kommission im Artikel zur Verantwortung auf die
bundesrätliche Version zurück und nimmt die öffentlichen und privaten Arbeitgeber erneut in den Gesetzestext auf. Weiter entscheidet sich die Kommission
mit 8 gegen 5 Stimmen dafür, die Organisationen der
Arbeitswelt (OdA) in der Anrechnung von Bildungsleistungen nicht – wie vom NR beschlossen – explizit im
Gesetzestext zu erwähnen. Zudem spricht sie sich
­dagegen aus, dem Bund die Möglichkeit zu geben,
Projekte zur Entwicklung der Weiterbildung sowie zu
Sensibilisierungsmassnahmen finanziell zu unter­
stützen. Schliesslich beschliesst die WBK-S, die
­Finanzhilfen an die Organisationen der Weiterbildung
nicht auf vier Jahre zu beschränken. Die Kommission
befasst sich zudem mit neuen Einzelanträgen. Sie
lehnt unter anderem den Antrag ab, den Arbeitnehmenden jährlich einen bezahlten Weiterbildungs­
urlaub von bis zu drei Tagen zu gewähren (Obligationenrecht). Die Kommission nimmt das Gesetz
einstimmig an und überweist es an den Ständerat zur
m
Beratung für die Frühjahrsession. tenevaluation für neue Regulie-
38 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
zur Umsetzung der Postulate
Fournier und Zuppiger eng begleitet. Seine Mitglieder waren in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten, sei es zur Messung der Regulierungskosten, zur Identifizierung von Entlastungsmöglichkeiten oder zur Formulierung von
Verbesserungsvorschlägen. Das
Forum nimmt neu auch die Rolle
eines Kontrollorgans bei der Kosrungsvorhaben ein.
Das KMU-Forum ist eine ausserparlamentarische Kommission, die auf administrative Entlastung spezialisiert ist. In dieser
Eigenschaft war es an den Arbeiten zur Umsetzung der Postulate Fournier und Zuppiger
durchwegs beteiligt. In einer ersten Phase hat
sich das Forum zur Wahl und Prioritätensetzung der zu untersuchenden Regulierungsbereiche geäussert und bei der Erarbeitung
der harmonisierten Erhebungsmethode mitgewirkt. Da die Kommissionsmitglieder als
Unternehmer über eine grosse praktische Erfahrung verfügen, haben sie an verschiedenen Workshops teilgenommen. Dabei ging es
um die Kostenerhebung, aber auch um das
Eruieren von Einsparpotenzialen und das
Formulieren von Verbesserungsvorschlägen.
Das KMU-Forum konnte somit sicherstellen, dass die legitimen Anliegen und Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) während der gesamten Arbeiten
mitberücksichtigt wurden.
Ein neues Mandat als Kontrollorgan
Eric Jakob
Ko-Präsident des KMUForums, Botschafter,
Leiter der Direktion für
Standortförderung,
Staatssekretariat für
Wirtschaft SECO, Bern
Der Bundesrat hat das Mandat des KMUForums mit einer Kontrollfunktion ergänzt.
Seither muss das Forum in Vernehmlassungsverfahren sicherstellen, dass die Verwaltungsstellen die Regulierungskosten abgeschätzt und die KMU-Verträglichkeit der
neuen Regulierungen analysiert haben. Die
Verwaltungsstellen sind dazu angehalten,
diese Aspekte im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu evaluieren und
die entsprechenden Resultate im erläuternden Bericht oder in der Botschaft zu präsentieren. Falls das KMU-Forum diesbezüglich
Lücken feststellt, muss es dies in seiner Stellungnahme erwähnen.
Gemäss dem neuen RFA-Handbuch ist
bei allen Regulierungsvorhaben, die mehr als
10 000 Unternehmen betreffen und bei denen eine Erhöhung ihrer administrativen Belastung absehbar ist, eine detaillierte Kostenschätzung und ein KMU-Verträglichkeitstest
obligatorisch. Die Regulierungskosten – Personal- und Investitionskosten sowie finanzieller Aufwand – müssen im Detail erhoben
werden. Davon abzuziehen sind die Kosten,
die sich aus der normalen Tätigkeit der Unternehmen ergeben und nicht aufgrund der
Regulierung anfallen (wie die Basisbuchhal-
33 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014
tung). Opportunitäts- und Produktsubstitutionskosten sowie Kosten aufgrund von Verzögerungen sind schwierig exakt zu beziffern
und deshalb nur auf qualitativer Ebene zu
berücksichtigen. Nicht Gegenstand der Prüfung sind gemäss RFA-Handbuch Unterlassungspflichten (Verbote) und Duldungspflichten (Erlaubnisse für Dritte).
Keine übermässige Belastung der KMU
Die mit den Regulierungsvorhaben betrauten Stellen müssen einen KMU-Verträglichkeitstest bei ungefähr zwölf sorgfältig
ausgewählten Unternehmen durchführen.
Interviews mit den Verantwortlichen liefern
die Information darüber, wie sich der Staat
verhalten soll. Diese Resultate sind zwar statistisch nicht relevant, sie tragen aber dazu
bei, Probleme in der Praxis aufzudecken.
Unternehmen haben eine Vielzahl an Regulierungen zu beachten. Der Bundesrat will
sicherstellen, dass die Unternehmen durch
die administrative Belastung nicht in ihrer
Handlungsfreiheit eingeschränkt und überflüssige Investitionen vermieden werden. Die
wichtigsten Resultate der KMU-Tests müssen von nun an in den erläuternden Berichten der Verwaltungsstellen enthalten sein.
Der KMU-Test bleibt aber dem KMUForum für seine eigenen Arbeiten vorbehalten, insbesondere für den Fall, dass sich die
durchgeführten Analysen als ungenügend erweisen.
Das KMU-Forum hat mit grossem Interesse und Enthusiasmus an den Arbeiten zur
Erfüllung der Postulate Fournier und Zuppiger mitgewirkt. Es ist zu hoffen, dass die Bestrebungen zur administrativen Entlastung
weitergeführt werden, sei es in diesem Rahmen oder im Rahmen eines neuen Mandats
des Bundesrates oder des Parlaments. Das
KMU-Forum wird sich aber weiterhin auf
seine Hauptmission konzentrieren, nämlich
Regulierungsvorhaben aus Sicht der KMU zu
beurteilen und zu überprüfen, ob die Kostenevaluationen durchgeführt wurden. Denn es
ist viel einfacher und rationeller, Regulierungen vorgängig zu korrigieren, als sie im

Nachhinein zu revidieren. Serie
Wirtschaftspolitische Agenda
Wirtschaftspolitische Agenda
Wirtschaftspolitische Agenda
Stand 2. Februar 2014
Dossiers
Start
Botschaft
Erstrat
Zweitrat
Differenz-
Vernehmlassung
bereinigung
Kommission
Plenum
Kommission
Plenum
Schluss-
Referendum
Informationen
abstimmung
im Internet
in eidg. Räten
Beiträge in:
«Die Volkswirtschaft»
Revision des Kartellgesetzes1
30.06.2010
30.03.2011
23.09.2011
22.02.2012
WAK-S: Beratung
abgeschlossen
(28.02.2013)
SR: Beratung
abgeschlossen
(21.03.2013)
WAK-N: Nicht-
eintreten (28.01.2014) www.seco.admin.ch
DV 04-2010, S. 4 ff.
DV 03-2012, S. 56 ff.
Energiestrategie 20502
28.09.2012
04.09.2013
UREK-N: Laufende
Beratung
www.bfe.admin.ch
DV 11-2012, S. 3. ff.
Weiterbildungsgesetz
09.11.2011
16.05.2013
WBK-N: Beratung NR: Beratung
abgeschlossen (11.10.2013) abgeschlossen (11.12.2013)
WBK-S: Beratung
abgeschlossen (28.1.2014)
www.sbfi.admin.ch
www.efd.admin.ch
Unternehmenssteuerreform III 17.05.2013
(Zwischenbericht)
Revision des Landes-
versorgungsgesetzes3
20.02.2013
www.wbf.admin.ch
Altersvorsorge 20204
20.11.2013
www.efd.admin.ch
DV 09-2013, S. 3 ff
RK-S: Laufende
Beratung
www.sif.admin.ch
DV 01-02-2014, S. 48 ff.
Bundesgesetz zur
04.09.2013
13.12.2013
Umsetzung der revidierten
GAFI-Empfehlungen5
Finanzmarkt-
infrastrukturgesetz
13.12.2013
www.wbf.admin.ch
Revision des
Umweltschutzgesetzes
27.06.2013
www.bafu.admin.ch
Ausdehnung des Freizügig- keitsabkommens auf
Kroatien6
28.08.2013
www.bfm.admin.ch
Quelle: Die Volkswirtschaft / Weitere Quellen: www.parlament.ch; www.bk.admin.ch
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