Antrag auf Akteneinsicht

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Antrag auf Akteneinsicht
Merkblatt
zur Beantragung und Durchführung einer Einsichtnahme in Akten
des Fachbereiches Bauaufsicht der Stadt Leverkusen
Das Recht zur Akteneinsicht Beteiligter ist für das Land Nordrhein Westfalen im Verwaltungsverfahrensgesetz NRW geregelt. § 29 Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift bestimmt, dass die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten hat, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Nach Satz 2 gilt das Recht
auf Akteneinsicht sowohl während der Dauer des Verfahrens (eingeschränkt) als auch
nach dessen Abschluss.
Nach dem Willen des Gesetzgebers kommt eine Einsicht nur für die Geltendmachung
oder Verteidigung der rechtlichen Interessen der Beteiligten in Betracht, nicht jedoch
zur Verkürzung von Laufzeiten oder zur Wahrung finanzieller Interessen durch
Neuanfertigung von Plänen oder Berechnungen. Dennoch kann auch für diese Fälle
ausnahmsweise eine Einsichtnahme gewährt werden.
Das Recht auf Akteneinsicht ist jedoch hinsichtlich der Weitergabe von personenbezogenen Daten durch das Datenschutzgesetz NRW beschränkt. Die Behörde darf
eine Akteneinsicht nur gewähren, wenn der Betroffene dem zugestimmt hat. Für
die Einsichtnahme in die Bauakten eines Gebäudes bedeutet das, dass der oder die
Grundstückseigentümer der Einsichtnahme zustimmen muss/müssen, sofern die
Einsicht nicht unmittelbar durch ihn/sie durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die
Einsicht durch den Ehegatten oder das Kind des Eigentümers wahrgenommen wird.
Vor einer Zustimmung wird jedoch gebeten, zu bedenken, dass
in der Akte auch Daten enthalten sein können, deren Bekanntgabe nicht gewünscht
wird. Beispielhaft kann die Akte einen Grundbuchauszug mit Angabe der Grundschulden enthalten. Darüber hinaus ist es denkbar, dass in der Vergangenheit ein
ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet und durchgeführt worden ist oder aber
ein evtl. verwaltungsgerichtliches Verfahren dokumentiert ist. Mit einer Zustimmung
zur Akteneinsicht wird der Bekanntgabe solcher Daten ebenfalls zugestimmt.
Der Fachbereich Bauaufsicht kann aus Gründen des unverhältnismäßig
hohen Verwaltungsaufwandes den Gesamtvorgang nicht nach solchen sensiblen
Unterlagen durchsehen. Eine Zustimmung gilt daher uneingeschränkt für
alle bei der Behörde vorgehaltenen Vorgänge, die das Grundstück betreffen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge durch den Fachbereich Bauaufsicht bearbeitet
und bewilligt werden können. Werden z. B. die Eigentumsverhältnisse oder die Bevollmächtigungen nicht lückenlos nachgewiesen, kann dem Antrag wegen eines
möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften zum Datenschutz nicht stattgegeben
werden. In diesen Fällen erfolgt ohne weitere Aufforderung zur Nachbesserung eine
Rückgabe der Unterlagen mit entsprechenden Vermerken über die Unvollständigkeit.
Sie können den Antrag jedoch in vollständiger Form erneut einreichen.
An die untere Bauaufsichtsbehörde
Eingangsvermerk:
der Stadt Leverkusen
51373 Leverkusen
Antrag auf Einsichtnahme in Baugenehmigungsakten
Antragsteller/in
Eigentümer/in
Straße, Hausnummer
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Telefon
Telefon
Name, Vorname, Firma
Name, Vorname, Firma
Hiermit beantrage ich Einsichtnahme in die Bauakte des Gebäudes:
PLZ, Ort
Straße
Gemarkung
Flur
Grundbuch von
Blatt
513___ Leverkusen
Hausnummer
Flurstück(e)
Anlagen (zutreffendes bitte ankreuzen und diesem Antrag beifügen):
Für Akteneinsichten durch Mitarbeiter des Fachbereiches 61 für den Dienstgebrauch
Anlage D
Für Akteneinsichten durch Eigentümer und/oder privaten Bevollmächtigten
Für Akteneinsichten privater Gebäude durch andere Fachbereiche oder städtische
Tochterunternehmen für den Dienstgebrauch
Anlage E
Für Akteneinsichten durch gerichtlich bestellte Gutachter
Für Akteneinsichten städtischer Gebäude durch andere Fachbereiche oder städtische
Tochterunternehmen für den Dienstgebrauch
Anlage G
Vollmacht des Eigentümers
Anlage V
Anlage F
Anlage S
Erklärung des Antragstellers:
Mir ist bekannt, dass
- die Behörde für die Gewährung der beantragten Akteneinsicht eine Verwaltungsgebühr erhebt, sofern eine Gebührenbefreiung nach dem Gebührengesetz NRW nicht in Betracht kommt. Die Gebühr
wird nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen erhoben und beträgt gem. Tarifstelle 61.9,
o für die Einsichtnahme in einen bereits abgeschlossenen Vorgang 100,00 € und
o für die Einsichtnahme in einen noch laufenden Vorgang 60,00 €.
Darüber hinaus können Gebühren nach anderen Tarifstellen der Gebührensatzung erhoben werden
(z. B. für die Anfertigung von Ablichtungen). Gebührenschuldner ist stets der Antragsteller.
- die Behörde nur solche Unterlagen zur Einsichtnahme bereitlegen kann, die unter der o. a. Grundstücksbezeichnung im Archiv oder in der laufenden Akte vorgehalten werden.
- fehlende oder unvollständige Angaben im Antrag und/oder einer Anlage sowie fehlende Nachweise oder Bescheinigungen zu einer Ablehnung des Antrags führen können.
- die Behörde den Vorgang abschließen kann, sofern die Einsichtnahme nicht innerhalb von vier
Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Vorgangs erfolgt ist.
- ich Vorgänge, die mir ggf. im Original zur Verfügung gestellt werden, nicht an Dritte weitergeben
darf und persönlich innerhalb von 3 Werktagen vollständig zurückzugeben habe.
Datum
Unterschrift des Antragstellers
Anlage D
Zum Antrag auf Akteneinsicht für das Gebäude
PLZ, Ort
513___ Leverkusen
Straße
Hausnummer
Benötigte Unterlagen*:
Baugenehmigung
Entwässerungspläne
Baupläne
Statische Unterlagen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Unterlagen über die Heizungsanlage
Vorgänge über ordnungsbehördliches Vorgehen
Sonstige Unterlagen (bitte auf separatem Blatt erläutern
Begründung:
Die Hausakte wird zur Beurteilung des folgenden Vorgangs benötigt:
AZ:
Bezeichnung des Vorhabens:
Eingangsdatum:
Prüfungsumfang:
Folgende Details können nicht ohne Beiziehen der Hausakte geklärt werden:
Erklärung des Antragstellers:
Mir ist bekannt, dass mit dem Inhalt der Hausakte kein Nachweis zu führen ist, dass das Gebäude oder einzelne
Teile davon bauaufsichtlich genehmigt oder die aktuelle Nutzung legal entstanden sind, da es sich dabei nicht
um den ausgefertigten Bescheid und die dazu gehörenden Anlagen im Original handelt.
Gleichzeitig wird bestätigt, dass die o. a. Hausakte ausschließlich für den Dienstgebrauch benötigt wird.
Datum:
* zutreffendes bitte ankreuzen
Unterschrift des Antragstellers:
Anlage E
Zum Antrag auf Akteneinsicht für das Gebäude
PLZ, Ort
513___ Leverkusen
Straße
Hausnummer
Nachweis der Eigentumsverhältnisse*:
Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 1 Monat)
Unterzeichneter notarieller Kaufvertrag (sofern noch keine Eigentumsumschreibung erfolgt ist)
Notarbescheinigung über die Eigentumsverhältnisse (nicht älter als 1 Monat)
Erbschein
Bescheid über Grundbesitzabgaben (nicht älter als 1 Monat)
Nachweis der Bevollmächtigung (nur auszufüllen, wenn die Akteneinsicht nicht durch den
Eigentümer durchgeführt wird)*:
Bevollmächtigung einer natürlichen Person durch den Eigentümer
Bevollmächtigung einer juristischen Person durch den Eigentümer
(Unter)Vollmacht einer juristischen Person, ausgestellt auf einen Mitarbeiter oder eine andere natürliche
Person einschl. Ablichtung der Vorderseite des gültigen Personalausweises von dem Unterzeichner
Handelsregisterauszug oder sonstiger Nachweis der Vertretungsberechtigung für die juristische Person (z. B.
Auszug aus dem Vereinsregister)
Verwaltervertrag einschl. Beschluss der Eigentümerversammlung über dessen Gültigkeitsdauer
Bestallungsurkunde
Sonstiger Nachweis über eine gültige Bevollmächtigung
Benötigte Unterlagen*:
Baugenehmigung
Entwässerungspläne
Baupläne
Statische Unterlagen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Unterlagen über die Heizungsanlage
Vorgänge über ordnungsbehördliches Vorgehen
Sonstige Unterlagen (bitte auf separatem Blatt erläutern
Begründung der Notwendigkeit der Einsichtnahme:
Beispiel: Die statische Berechnung wird für eine geplante Aufstockung des Gebäudes benötigt.
Erklärung des Eigentümers:
Mir ist bekannt, dass alle durch Einsichtnahme in die behördlich zur Verfügung gestellte Hausakte sowie durch
Ablichtung von Dokumenten aus dieser Akte erlangten Informationen oder Unterlagen keinen vollwertigen Ersatz für die mir bzw. dem seinerzeitigen Bauherrn zugegangenen Bescheide, Genehmigungen o. ä. darstellt.
Insbesondere wird damit kein Nachweis zu führen sein, dass das Gebäude oder einzelne Teile davon bauaufsichtlich genehmigt oder die aktuelle Nutzung legal entstanden sind.
Ich erkläre, dass sich die Originalunterlagen nicht in meinem Besitz befinden. Dies liegt an folgenden Umständen:
Zum Nachweis der Authentizität meiner Unterschrift habe ich eine Ablichtung der Vorderseite meines
gültigen Personalausweises diesem Antrag beigefügt.
Datum:
Unterschrift des Eigentümers:
* zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. diesem Antrag beifügen
Anlage G
Zum Antrag auf Akteneinsicht für das Gebäude
PLZ, Ort
513___ Leverkusen
Straße
Hausnummer
Nachweis des gerichtlichen Auftrags:
Der Auftrag des Amtsgerichts Leverkusen über die Erstellung eines Wertgutachtens für das
o. a. Gebäude ist in Fotokopie diesem Antrag beigefügt.
Benötigte Unterlagen*:
Baugenehmigung
Entwässerungspläne
Baupläne
Statische Unterlagen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Unterlagen über die Heizungsanlage
Vorgänge über ordnungsbehördliches Vorgehen
Sonstige Unterlagen (bitte auf separatem Blatt erläutern
Erklärung des Gutachters:
Mir ist bekannt, dass alle durch Einsichtnahme in die behördlich zur Verfügung gestellte Hausakte sowie durch
Ablichtung von Dokumenten aus dieser Akte erlangten Unterlagen keinen vollwertigen Ersatz für die dem seinerzeitigen Bauherrn zugegangenen Bescheide, Genehmigungen o. ä. darstellt. Insbesondere wird damit kein
Nachweis zu führen sein, dass das Gebäude oder einzelne Teile davon bauaufsichtlich genehmigt oder die
aktuelle Nutzung legal entstanden sind.
Ich erkläre, dass die Originalunterlagen von dem derzeitigen Eigentümer nicht zu erhalten sind. Dies liegt an folgenden Umständen:
Datum:
* zutreffendes bitte ankreuzen
Unterschrift des Gutachters:
Anlage F
Zum Antrag auf Akteneinsicht für das Gebäude
PLZ, Ort
513___ Leverkusen
Straße
Hausnummer
Nachweis der Eigentumsverhältnisse*:
Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 1 Monat)
Unterzeichneter notarieller Kaufvertrag
Notarbescheinigung über die Eigentumsverhältnisse (nicht älter als 1 Monat)
Erbschein
Sonstiger Nachweis
Nachweis der Bevollmächtigung*:
Bevollmächtigung des Gutachterausschusses durch den Eigentümer
Bevollmächtigung eines Fachbereiches durch den Eigentümer
Bevollmächtigung eines städtischen Tochterunternehmens durch den Eigentümer
(Unter)Vollmacht des städtischen Tochterunternehmens, ausgestellt auf einen Mitarbeiter oder eine andere
natürliche Person
Verwaltervertrag einschl. Beschluss der Eigentümerversammlung über dessen Gültigkeitsdauer
Bestallungsurkunde
Sonstiger Nachweis über eine gültige Bevollmächtigung
Benötigte Unterlagen*:
Baugenehmigung
Entwässerungspläne
Genehmigte Bauvorlagen
Statische Unterlagen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Unterlagen über die Heizungsanlage
Vorgänge über ordnungsbehördliches Vorgehen
Sonstige Unterlagen (bitte auf separatem Blatt erläutern
Begründung der Notwendigkeit der Einsichtnahme:
Beispiel: Die statische Berechnung wird für eine geplante Aufstockung des Gebäudes benötigt.
Erklärung des Eigentümers:
Mir ist bekannt, dass alle durch Einsichtnahme in die behördlich zur Verfügung gestellte Hausakte sowie durch
Ablichtung von Dokumenten aus dieser Akte erlangten Unterlagen keinen vollwertigen Ersatz für die mir bzw.
dem seinerzeitigen Bauherrn zugegangenen Bescheide, Genehmigungen o. ä. darstellt. Insbesondere wird
damit kein Nachweis zu führen sein, dass das Gebäude oder einzelne Teile davon bauaufsichtlich genehmigt
oder die aktuelle Nutzung legal entstanden sind.
Ich erkläre, dass sich die Originalunterlagen nicht in meinem Besitz befinden. Dies liegt an folgenden Umständen:
Zum Nachweis der Authentizität meiner Unterschrift habe ich eine Ablichtung der Vorderseite meines
gültigen Personalausweises diesem Antrag beigefügt.
Datum:
Unterschrift des Eigentümers:
* zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. diesem Antrag beifügen
Anlage S
Zum Antrag auf Akteneinsicht für das Gebäude
PLZ, Ort
513___ Leverkusen
Straße
Hausnummer
Eigentumsnachweis*:
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch des FB 62
Sonstiger Nachweis
Benötigte Unterlagen*:
Baugenehmigung
Entwässerungspläne
Baupläne
Statische Unterlagen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Unterlagen über die Heizungsanlage
Vorgänge über ordnungsbehördliches Vorgehen
Sonstige Unterlagen (bitte auf separatem Blatt erläutern
Begründung der Notwendigkeit der Einsichtnahme:
Beispiel: Die statische Berechnung wird für eine geplante Aufstockung des Gebäudes benötigt.
Erklärung des FB 65:
Es ist bekannt, dass alle durch Einsichtnahme in die durch den FB 61 zur Verfügung gestellte Hausakte sowie
durch Ablichtung von Dokumenten aus dieser Akte erlangten Informationen oder Unterlagen keinen vollwertigen
Ersatz für die dem FB 65 bzw. dem seinerzeitigen Bauherrn zugegangenen Bescheide, Genehmigungen o. ä.
darstellt. Insbesondere wird damit kein Nachweis zu führen sein, dass das Gebäude oder einzelne Teile davon
bauaufsichtlich genehmigt oder die aktuelle Nutzung legal entstanden sind.
Hiermit wird bestätigt, dass sich die Originalunterlagen nicht im Besitz des FB 65 befinden. Dies liegt an folgenden
Umständen:
Datum:
Unterschrift des Eigentümers:
* zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. diesem Antrag beifügen
Anlage V
Zum Antrag auf Akteneinsicht für das Gebäude
PLZ, Ort
513___ Leverkusen
Straße
Persönliche Angaben des Eigentümers:
Name
Hausnummer
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohn-/Geschäftsort
Hiermit bevollmächtige ich Herrn/Frau/Firma
Name
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohn-/Geschäftsort
für mich die Bauakte des in meinem Eigentum befindlichen Gebäudes
PLZ, Ort
Straße
Gemarkung
Flur
Grundbuch von
Blatt
513___ Leverkusen
Hausnummer
Flurstück(e)
beim Fachbereich Bauaufsicht der Stadt Leverkusen einzusehen und
ggf. Kopien anzufertigen.
Erklärung des Eigentümers:
Ich bin mir darüber bewusst, dass mit dieser Bevollmächtigung und der daraus resultierenden Akteneinsicht
durch den Bevollmächtigten auch dem Datenschutzgesetz NRW unterliegende personenbezogene Daten durch
die Behörde weitergegeben werden.
Damit erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden.
Datum:
Unterschrift des Eigentümers: