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Einzelpre Mediadaten 2015 is 1.50 Euro www.h z-onlin e.de Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 Mittw och, 6. August Unabh ängige He imatze itung IM LOKA LTE der Sch wäbische n Ostal Kreisweite Aktion: IL b • Pfl ichtblatt 3200 Schüler liefen für einen guten Zweck für am tliche Bek anntm achun gen der Seite 10 Stadt un d des Lan dkreis es He idenheim Heimke in ein hr Trümm erfeld Neue Rä tsel Heiden logisch heim. Bei arc en Gra dem Gef bungenhäomittela ängnisarea auf entdec lterliche Ma l wurden kt. uerres te Seite 9 Voll de s Lobe s Gienge Marionn. 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Januar 2015 2 Medien Heidenheimer Zeitung und Heidenheimer Neue Presse Neue Woche Heidenheimer Zeitung und Heidenheimer Neue Presse sind die beiden Tageszeitungen des Heidenheimer Pressehauses. Diese haben eine gemeinsame LokalreHEIDENHEIMER daktion – im überregionalen Teil unterscheiden sie sich. NEUE PRESSE Während die Heidenheimer Zeitung ihren Mantelteil von der Südwestpresse Ulm bezieht, setzt er sich bei der Heidenheimer Neue Presse aus dem Mantel der Stuttgarter Nachrichten und dem der Südwestpresse Ulm zusammen. Heidenheimer Zeitung und Heidenheimer Neue Presse werden im ganzen Landkreis Heidenheim sowie im angrenzenden Bachtal (Landkreis Dillingen) an unsere Abonnenten geliefert. Im Einzelverkauf sind sie auch über den Landkreis Heidenheim hinaus zu erwerben. Die Heidenheimer Tageszeitungen haben eine verbreitete Auflage von knapp 28.000 Exemplaren* und werden von Mo. bis Sa. bis 6.30 Uhr morgens zugestellt. Sie bieten ein ausgezeichnetes Umfeld für Werbung und sind Trägermedien für Prospekt-Beilagen. Die Heidenheimer Zeitung ist zudem als E-Zeitung online erhältlich. Das Anzeigenblatt Neue Woche zeichnet sich durch eine fundierte lokale Berichterstattung aus und wird an alle Haushalte innerhalb des Landkreises Heidenheim und darüber hinaus jeweils teilweise im Ostalbkreis, Landkreis Dillingen, Göppingen und Alb-Donau-Kreis verteilt. Die Neue Woche erscheint mittwochs mit einer Auflage von rund 72.000 Exemplaren, wird morgens mit der Tages zeitung zugestellt*** und dient als Werbeträger für Anzeigen und Prospekte. HZ-Online HZ-App fürs Tablet Unter www.hz-online.de ist das Internetportal der Heidenheimer Zeitung erreichbar. Auf der Homepage sind neben redaktionellen Inhalten aus den Tageszeitungen auch die Supplements, ein umfassender Veranstaltungskalender, Stellenangebote, KFZ- und Immobilien-Anzeigen und vieles mehr zu finden. Die Webseite verzeichnet durchschnittlich pro Monat rund 280.000 Besuche (Visits) und etwa 1,1 Millionen Seitenabrufe (Page Impressions)**. Auf dieser Plattform können Display-Werbeflächen gebucht sowie Prospektbeilagen eingestellt werden. Die HZ-App ist eine Kombination aus unserer E-Zeitung und aktuellen Online-Inhalten von HZ-Online und kann kostenlos über den Appstore und Playstore heruntergeladen werden. Die E-Zeitung ist kostenpflichtig und kann auch offline gelesen werden. Sie ist schon ab 2 Uhr nachts erhältlich. Der Gratis-Teil der HZ-App enthält Nachrichten, Veranstaltungstipps, Bilder und Videos exklusiv aus dem Kreis Heidenheim. Hier können Display-Werbeflächen gebucht werden. * IVW 1/2014 ** Durchschnittszahlen für den Zeitraum 03.03.2014 bis 31.08.2014 *** In einigen Gebieten außerhalb des Landkreises Heidenheim wird sie im Laufe des Mittwochs verteilt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 3 Ausgaben und Kombinationen Ausgaben ZIS-Nummer Verkaufte Auflage Heidenheimer Zeitung * + Heidenheimer Neue Presse 610 100873 25.466 26.935 Heidenheimer Neue Presse 620 102468 6.073 6.514 Neue Woche ** 640 71.400 Heidenheimer Zeitung * + Neue Woche ** 650 98.335 * inkl. E-Paper ** inkl. im Handel und über stumme Verkäufer verbreitete Exemplare Verbreitete Auflage IVW 1/2014 | ADA 1/2014 Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 4 Allgemeine Verlagsangaben Verlag Bankverbindungen Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG 89518 Heidenheim, Olgastraße 15 89504 Heidenheim, Postfach 14 25 Heidenheimer Volksbank BIC GENODES1HDH Anzeigenservice Telefon Telefax E-Mail Anzeigenannahme 07321.347-137 07321.347-101 [email protected] Prospektbeilagen 07321.347-122 07321.347-101 [email protected] Schlusstermine für Aufträge und Druckunterlagen Tageszeitung für Montag: Freitag, 10 Uhr für Dienstag bis Samstag: Vortag, 10 Uhr Stellenanzeigen für Samstag: Donnerstag, 16 Uhr Neue Woche Montag, 16 Uhr Kto.-Nr. 104 140 003 BLZ 632 901 10 IBAN DE47 6329 0110 0104 1400 03 Kreissparkasse Heidenheim Kto.-Nr. 883 007 BLZ 632 500 30 BIC SOLADES1HDH IBAN DE67 6325 0030 0000 8830 07 Zahlungsbedingungen Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben. Chiffregebühr € 8,22 + MwSt. Rücktrittstermine wie Schlusstermine Rabatte für Anzeigen, Beilagen, Online innerhalb des Abschlussjahres Rabatstaffel für Umsätze von mindestens Erscheinungsweise Heidenheimer Zeitung, Heidenheimer Neue Presse: Montag bis Samstag Neue Woche: Mittwoch Geschäftsbedingungen Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. 5.000 € 15.000 € 30.000 € 50.000 € 5% 10 % 15 % 20 % Malstaffel für mehrmalige Anzeigenveröffentlichungen im gleichen Format bei 12-mal bei 26-mal bei 52-mal 10 % 15 % 20 % Rabatte gelten nicht für besondere Anzeigenangebote und die Beilagen Direktverteilung. Rabatte sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 5 Technische Angaben Format Rheinisches Format (RF) Satzspiegel RF 320 x 480 mm Spaltenbreiten in mm 1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. Anzeigen/Textteil 49 103 157 211 265 320 Stellenanzeigen 44 90 136 182 228 274 Panorama-Anzeigen Satzspiegel 674 x 480 mm Grundschrift Anzeigenteil: Helvetica 9 Punkt = ca. 3 mm Druckverfahren Rollenoffset gemäß DIN ISO 12647-3 Druckform Computer to Plate (CTP) Rasterweite bis 48 L / cm Rasterform rund, quadratisch oder elliptisch Tonwertumfang lichter Ton 3 % bei technischem Rasterton, zeichnende Tiefe 90 % Tonwertzunahme 26 % gemessen im 50-prozentigen Rasterfeld Farbmodus 4c-Farbmodus (CMYK) – Sonderfarben (z.B. HKS) werden grundsätzlich aus diesem Modus aufgebaut. Max. Farbauftrag 240 % Strichbreite positiv 0,10 mm, negativ mindestens 0,15 mm 7-sp. 320 Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 Anzeigenauftrag und Anlieferung digitaler Druckunterlagen Anzeigenauftrag Zusätzlich zu den digitalen Druckunterlagen: schriftliche Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben Dokumentangaben Dateiname, Programm mit Versionsangabe, verwendete Schriften, Zusatzfarben (HKS-Z / Vierfarbdruck), Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprechpartner mit Telefon- und Faxnummer Vorlage Druckvorlage in angegebener Anzeigengröße, Beschnitt je nach Publikation Dateiformate PDF (empfohlen 1.4), EPS Auflösung CMYK- und Graustufen-Bilder: mind. 300 dpi, Strichbilder: mind. 600 dpi Schriften müssen vollständig eingebunden oder in Zeichenwege umgewandelt sein Farbmodus CMYK – nach Möglichkeit keine RGB- oder LAB-Daten. Bei gewandelten Daten von RGB/LAB zu CMYK besteht kein Reklamationsrecht. HKS-Farben und Duplex-Abbildungen sind ebenfalls im 4c-Farbmodus anzulegen Programme Adobe® Indesign CS5.5, Adobe® Photoshop CS5.5, Adobe® Illustrator CS5.5 Anlieferung entsprechend Anzeigenschlusszeiten Für den Inhalt (Text, Gestaltung, Farben) der gesendeten digitalen Vorlage ist der Kunde verantwortlich Begleitunterlagen Ausdruck des Dokuments (Zusammendruck und Farbauszüge) Datenträger CD, DVD, USB-Stick, Speicherkarten E-Mail [email protected] (nicht größer als 50 MB), ab 51 MB siehe Punkt FTP-Server FTP-Server Unsere Zugangsdaten erfragen Sie bitte bei unten genanntem Kontakt. Empfangszeiten Montag bis Sonntag durchgehend Beratung Montag bis Freitag, 9 – 17 Uhr, Telefon 07321.347-301, E-Mail [email protected] 6 Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 7 Anzeigenpreise (außer Stellenanzeigen, siehe Seite 8) Grundpreis [€] 610 640 · Heidenheimer · Neue Zeitung Woche · Heidenheimer Neue Presse 640 650 · Titelseite · Heidenheimer Zeitung Neue · Heidenheimer Neue Presse Woche · Neue Woche · Titelseite Neue Woche s/w Preis je mm 3,14 1,79 2,05 3,99 4,79 4c Preis je mm 4,09 2,35 2,82 5,33 6,40 100% – – 100% 100% s/w Preis je mm 2,67 1,52 1,75 3,39 4,07 4c Preis je mm 3,48 2,00 2,40 4,53 5,44 100% – – 100% 100% Zuschlag für Textteilanzeigen Ortspreis [€] Zuschlag für Textteilanzeigen Zuschlag für die Platzierung in einem speziellen Ressort der Tageszeitungen oder auf der letzten Seite von 10 %. alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 8 Anzeigenpreise Stellenanzeigen* Abweichender Satzspiegel 7-spaltig/320 mm Grundpreis [€] 610 · Heidenheimer Zeitung · Heidenheimer Neue Presse 640 · Neue Woche 650 · Heidenheimer Zeitung · Heidenheimer Neue Presse · Neue Woche s/w Preis je mm 3,31 1,82 4,12 4c Preis je mm 4,52 2,48 5,65 s/w Preis je mm 2,81 1,55 3,50 4c Preis je mm 3,84 2,11 4,80 Ortspreis [€] Stellenanzeigen online – www.hz-online.de/jobs Anzeigen bis 020 mm Gesamtfläche 9,00 € * Anzeigen bis 100 mm Gesamtfläche 24,00 € * Anzeigen bis 180 mm Gesamtfläche 35,00 € * Anzeigen ab 181 mm Gesamtfläche 142,00 € * Anzeige eine Woche auf www.hz-online.de/jobs Anzeige zwei Woche auf www.hz-online.de/jobs Anzeige zwei Woche auf www.hz-online.de/jobs Anzeige vier Woche auf www.hz-online.de/jobs * Printanzeige nur in Kombination mit Online möglich. Der Preis der Printanzeige erhöht sich um den oben genannten Online-Betrag. Zuschlag für die Platzierung in einem speziellen Ressort der Tageszeitungen oder der letzten Seite von 10 %. alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 9 Kleinanzeigenmarkt gewerblich/weitere Anzeigenpreise 620 · Heidenheimer Neue Presse Millimeterpreis, Grundpreis (s/w) 2,99 € Kleinanzeigenmarkt Bekanntschaften Erotik 650 610 640 · Heidenheimer Zeitung · Heidenheimer Neue Presse · Neue Woche · Heidenheimer Zeitung · Heidenheimer Neue Presse · Neue Woche Fließsatz bis 3 Zeilen 17,00 € 17,00 € 17,00 € Fließsatz bis 3 Zeilen mit Bild (33mm hoch) 40,00 € 40,00 € 40,00 € 3,00 € 3,00 € 3,00 € Jede weitere Zeile kostet * Gestaltete Anzeigen werden nach Millimeterpreis berechnet. Bitte beachten Sie die separaten Preislisten für die Anzeigenschaltung in den Rubriken Automarkt und Immobilienmarkt in den Tageszeitungen und der Neuen Woche. Wenn Sie daran Interesse haben, sprechen Sie uns einfach an! Tel. 07321.347-131. alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 10 Besondere Angebote Plakatanzeige (1/1) Junior-Plakatanzeige (1/2) Format [B x H]: 320 mm (6 Spalten) x 480 mm Format [B x H]: 320 mm (6 Spalten) x 227 mm Farbigkeit: 4c Farbigkeit: 4c Mögliche Belegungen: Tageszeitungen oder mittwochs in der Neuen Woche Mögliche Belegungen: Tageszeitungen oder mittwochs in der Neuen Woche Ortspreis: 2.585,- € * zzgl. Gestaltungskosten Ortspreis: 1576,- € * zzgl. Gestaltungskosten 1/4 Seite 1/5 Seite Format [B x H]: 157 mm (3 Spalten) x 227 mm Format [B x H]: 320 mm (6 Spalten) x 88 mm Farbigkeit: 4c Farbigkeit: 4c Mögliche Belegungen: Tageszeitungen oder mittwochs in der Neuen Woche Mögliche Belegungen: Tageszeitungen oder mittwochs in der Neuen Woche Ortspreis: 980,- € * zzgl. Gestaltungskosten Ortspreis: 800,- € * zzgl. Gestaltungskosten * Voraussetzung: nur ein Kunde, ein Artikel. Dieses Angebot gilt nicht für Stellenanzeigen. Zuschlag für die Platzierung in einem speziellen Ressort der Tageszeitungen oder auf der letzten Seite von 10 %. alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 11 Besondere Angebote Powerfläche A Powerfläche B Format [B x H]: 157 mm (3 Spalten) x 150 mm Format [B x H]: 103 mm (2 Spalten) x 150 mm Farbigkeit: 4c Farbigkeit: 4c Mögliche Belegungen: Tageszeitungen oder mittwochs in der Neuen Woche Mögliche Belegungen: Tageszeitungen oder mittwochs in der Neuen Woche Ortspreis: 716,- € * zzgl. Gestaltungskosten Ortspreis: 484,- € * zzgl. Gestaltungskosten A B Powerfläche C Lokale Wirtschaft C Format [B x H]: 103 mm (2 Spalten) x 72 mm Farbigkeit: 4c Mögliche Belegungen: Tageszeitungen oder mittwochs in der Neuen Woche Ortspreis: 280,- € * zzgl. Gestaltungskosten Die Lokale Wirtschaft ist eine redaktionell gestaltete Anzeige mit Farbfoto (ohne Logo). Format [B x H]: 103 mm (2 Spalten) x 130 mm Erscheinungsweise: jeweils einmal in den Tageszeitungen und in der Neuen Woche; die Anzeige kann nicht terminiert werden. Voraussetzungen: nur bei bestimmten Anlässen (Jubiläen, Zertifizierungen, ...); der Firmensitz muss innerhalb des Verbreitungsgebiets liegen Ortspreis: 369,- € * Voraussetzung: nur ein Kunde, ein Artikel. Dieses Angebot gilt nicht für Stellenanzeigen. Zuschlag für die Platzierung in einem speziellen Ressort der Tageszeitungen oder auf der letzten Seite von 10 %. alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 12 Besondere Angebote Titelseite Neue Woche Printpublikationen Titelkopfanzeige links oben auf der Titelseite der mittwochs erscheinenden Neuen Woche Farbigkeit: 4c Format [B x H]: 103 mm (2 Spalten) x 50 mm Ortspreis: 285,- € Zudem sehen Sie auf der Abbildung, auf welcher Fläche der Titelseite Anzeigen platziert werden. Die Preise hierzu finden Sie auf Seite 7. Wir erstellen Magazine, Zeitungen, Flyer und viele weitere Printpublikationen nach Ihren Wünschen und kümmern uns abhängig von Ihren Anforderungen um Planung, Konzeption, Redaktion, Gestaltung, Druck und Verteilung. Sprechen Sie uns einfach an! Unser Portfolio umfasst noch eine Vielzahl an weiteren Angeboten. Wir beraten Sie gerne. alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 13 Crossmediale Angebote in den Rubrikenmärkten Immobilien und Auto Mit dem jeweils eigenständigen Immobilien- und Automarkt der Heidenheimer Zeitung können Sie Ihre Immobilien und Fahrzeuge neben dem Onlineportal auch noch in unseren Printmedien präsentieren. Mit wenigen Klicks und verständlicher Menüführung besteht die Möglichkeit beliebige Angebote zu äußerst günstigen Konditionen in den Printausgaben der HEIDENHEIMER ZEITUNG, der HEIDENHEIMER NEUE PRESSE und unserem Wochenblatt NEUE WOCHE zu präsentieren. Ihr Anzeige wird bis zu 127.000 Mal abgedruckt und durch die Einbindung von eigenen Fotos und Texten richten Sie das Augenmerk unserer Leser gezielt auf Ihre Angebote. Steigern Sie Ihre Reichweite und präsentieren Sie sich im regionalen Umfeld und bei unseren Lesern! Beispielanzeigen: www.hz-online.de/immo www.hz-online.de/auto Bitte beachten Sie die separaten Preislisten für die Anzeigenschaltung in den Rubriken Automarkt und Immobilienmarkt in den Tageszeitungen und der Neuen Woche. Wenn Sie daran Interesse haben, sprechen Sie uns einfach an! Tel. 07321.347-131. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 14 Werbeflächen in der HZ-App Format [Breite x Höhe] Preis [€] / Woche 1024 x 748 Pixel und 768 x 1004 Pixel 776,00 Rectangle auf Übersichtsseite 230 x 190 Pixel 198,00 Rectangle auf Artikeldetailansicht 230 x 190 Pixel 147,00 FullSizeBanner auf Übersichtsseite Bilder 104 x 80 Pixel 144,00 Splash Screen Einblendung für 3 Sekunden bei App-Start alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 15 Online-Werbung Format [Breite x Höhe] Platzierung Superbanner * 728 x 90 Pixel Rubrik** Skyscraper * 120 – 200 x 600 Pixel Rubrik** Wallpaper * Wettersponsoring Preis [€] / Woche Dateigröße Spezifikationen Beschreibung 299,00 max. 35 kB jpg, gif oder flash Display-Werbefläche auf dem First-Screen am oberen Bildschirmrand. 299,00 max. 35 kB jpg, gif oder flash Display-Werbefläche auf dem First-Screen am rechten Bildschirmrand. jpg, gif oder flash Display-Werbefläche auf dem First-Screen. Kombination aus Superbanner und Skyscraper. Hintergrund oben und rechts der Website kann farblich angepasst werden. 728 x 90 Pixel und 160 x 600 Pixel Rubrik** 714,00 je max. 35 kB ges. 70 kB 110 x 65 Pixel Rubrik** 120,00 max. 35 kB Produktionskosten der Werbemittel werden nach Zeit und Aufwand berechnet. * maximal 2 Belegungen pro Werbefläche; Exklusivbelegung 70 % Aufschlag auf den jeweiligen Basispreis ** einzeln buchbare Rubriken sind: Lokales, Sport, Nachrichten und Veranstaltungen alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 16 Online-Werbung Format [Breite x Höhe] Platzierung Preis [€] / Woche Wechselaufmacher 600 x 720 Pixel Startseite Rubrik Sport Rectangle * 300 x 250 Pixel Premium-Banner * Content-Banner Mega * Dateigröße Spezifikationen Beschreibung 1.049,00 776,00 max. 70 kB jpg oder gif Werbung im Erscheinungsbild eines redaktionellen Beitrags im Aufmacherbereich. Detaillierte Informationen auf Anfrage. Startseite Rubrik** 198,00 147,00 max. 35 kB jpg, gif oder flash Display-Werbefläche innerhalb der Webseite. 955 x 90 Pixel Startseite 495,00 max. 35 kB jpg, gif oder flash Display-Werbefläche im Inhaltsbereich der Webseite. 955 x 200 Pixel Startseite 495,00 max. 35 kB jpg, gif oder flash Display-Werbefläche im Inhaltsbereich der Webseite. Produktionskosten der Werbemittel werden nach Zeit und Aufwand berechnet. * maximal 2 Belegungen pro Werbefläche; Exklusivbelegung 70 % Aufschlag auf den jeweiligen Basispreis ** einzeln buchbare Rubriken sind: Lokales, Sport, Nachrichten und Veranstaltungen alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 17 Online-Werbung Format [Breite x Höhe] Platzierung Preis [€] / Woche Dateigröße Spezifikationen Beschreibung Content-Banner Super * 728 x 90 Pixel Startseite Rubrik** 199,00 147,00 max. 35 kB jpg, gif oder flash Display-Werbefläche im Inhaltsbereich der Webseite. Content-Banner Medium * 400 x 100 Pixel Startseite Rubrik** 161,00 124,00 max. 35 kB jpg, gif oder flash Display-Werbefläche im Inhaltsbereich der Webseite. Advertorial digitale Sonderveröffentlichung nach Absprache Startseite Rubrik** Digitale Prospektbeilage Vorschaubild: 140 x 140 Pixel Hinweis auf Startseite ab 380,00 ab 253,00 nach Absprache nach Absprache Eine mit „Sonderveröffentlichung“ benannte Box im Inhaltsbereich der Webseite, mit Verlinkung auf die Werbebotschaft in redaktioneller Darstellung. Detaillierte Informationen auf Anfrage. 311,00 nach Absprache Beilage als pdf; Vorschaubild: jpg, gif oder flash Vorschaubild des digitalen Prospekts auf der Startseite, das mit der digitalen Beilage zum Blättern verlinkt ist. Viele weitere zielgruppenorientierte online und crossmediale Werbeformen sind möglich, zum Beispiel Werbung in Videos, Apps und auf den Online-Märkten Kfz, Immobilien und Jobs. Sprechen Sie uns an. Produktionskosten der Werbemittel werden nach Zeit und Aufwand berechnet. * maximal 2 Belegungen pro Werbefläche; Exklusivbelegung 70 % Aufschlag auf den jeweiligen Basispreis ** einzeln buchbare Rubriken sind: Lokales, Sport, Nachrichten und Veranstaltungen alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 18 Prospektbeilagen A · Heidenheimer Zeitung · Heidenheimer Neue Presse B C · Heidenheimer Zeitung · Heidenheimer Neue Presse · Resthaushaltsabdeckung · Neue Woche D · Direktverteilung E · Heidenheimer Zeitung · Neue Woche nur Vollbelegungen · Memo-Stick Grundpreis [€] pro 1000 Exemplare bis 49 g pro 1000 Exemplare ab 50 g 117,00 139,00 94,50 115,00 80,00 102,00 68,00 89,50 140,00 Ortspreis [€] pro 1000 Exemplare bis 49 g pro 1000 Exemplare ab 50 g 99,50 118,00 80,00 98,00 68,00 87,00 57,50 76,00 119,00 Mo. – Fr.: 29.800 Sa.: 30.100 55.800 71.400 55.800 * Nur Vollbelegung Stückzahlen Zahl der erforderlichen Beilagen * erreichbare Haushalte im Verbreitungsgebiet der Tageszeitungen, siehe Seite 24. B Tageszeitung plus Resthaushaltsabdeckung D Direktverteilung · Prospekte werden den Tageszeitungen beigelegt und an die weiteren Haushalte im Verbreitungsgebiet durch die Zeitungszusteller verteilt. · Montags, dienstags, donnerstags und freitags möglich. · Gesamt- und Teilbelegungen möglich. · Nicht in Briefkästen mit Werbeverbot. · Prospekte werden durch die Zeitungszusteller verteilt. · Montags, dienstags, donnerstags und freitags möglich. · Mindestauflage: 5.000 Exemplare · Nicht in Briefkästen mit Werbeverbot Grund- und Ortspreise zzgl. Mindestlohnaufschlag und zzgl. MwSt. Grundpreise sind für Werbeagenturen und Firmen, die nicht im Verbreitungsgebiet der Heidenheimer Zeitung ansässig sind. Ortspreise sind für Firmen, die im Verbreitungsgebiet der Heidenheimer Zeitung ansässig sind. Sowohl auf die angegebenen Grund- als auch auf die Ortspreise wird ein Mindestlohn-Aufschlag in Höhe von 5,88 € (Grundpreis) bzw. 5,00 € (Ortspreis) je Tausend Exemplare berechnet. alle Preise zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 19 Prospektbeilagen Versandangaben Beschaffenheit von Prospektbeilagen Versandanschrift Tageszeitung (Mo. – Sa.), Neue Woche, Direktverteilung Druckhaus Ulm-Oberschwaben GmbH & Co. KG Siemensstraße 10 89079 Ulm-Donautal Verbreitungsgebiet Stadt und Kreis Heidenheim mit Städten Giengen (Brenz) und Herbrechtingen – sowie Randgebiete der Kreise Göppingen, Ostalbkreis, Dillingen, Ulm Zahlungsbedingungen zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto Kontakt Telefon 07321.347-122, Telefax 07321.347-101 E-Mail [email protected] Teilbelegungen möglich nach: Orten, Gemeinden, Touren Mindestformat 105 x 170 mm Höchstformat 250 x 325 mm, größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden. Beilegemöglichkeiten Montag bis Samstag Anlieferung vier Tage vor Erscheinen (frei Haus) vorab 10 Muster an Heidenheimer Zeitung Olgastraße 15 89518 Heidenheim Rücktrittstermin 14 Tage vor Erscheinen (Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall-Honorar in Höhe von 50 % an). 1. Beilage von Ein-Blatt-Prospekten auf Anfrage 2. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen können nur ab einem Mindestumfang von acht Seiten verarbeitet werden. Deshalb müssen 4-seitige, im Zeitungsformat gedruckte Beilagen zusätzlich gefalzt angeliefert werden. 3. Falz und/oder Heftung der Beilagen müssen sich an der Längsseite befinden. 4. Bei gehefteten Prospekten dürfen die Heftklammern die Planlage im Stapel nicht beeinträchtigen. Außerdem müssen die äußeren Klammern mindestens 6 cm von den Prospektkanten entfernt sein. 5. Außen angeheftete Karten oder Ähnliches können nicht verarbeitet werden. 6. Die Prospekte müssen in einwandfreiem Zustand, in niedrigen, unverschränkten Lagen geschichtet und sorgfältig verpackt angeliefert werden. Ein Vorsortieren wegen zu dünner bzw. verschnürter Lagen darf nicht notwendig sein. 7. Ein Aneinanderkleben von Prospekten muss unbedingt vermieden werden, da es sonst zu unvermeidbaren Mehrfachbelegungen kommt. Wir empfehlen, jeweils 5 % über der benötigten Stückzahl anzuliefern, deren Verteilung von uns nicht in Rechnung gestellt wird. Verbleibende Exemplare werden unseren Kunden auf Wunsch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen auf Seite 21. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 20 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. „Anzeigen-Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Die nachfolgenden AGB gelten sinngemäß auch für BeilagenAufträge. Es wird dabei auf die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Beilagen verwiesen. Für Digital-Anzeigen gelten die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für digitale Werbung. Für jeden Anzeigenauftrag gelten diese AGB sowie die aktuelle Preisliste des Verlages. Aufträge für Werbung bzw. Anzeigen und Beilagen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder per Internet aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Auftraggeber gibt mit der Buchung der Anzeige ein Angebot ab. Dieses Angebot wird durch den Verlag in Textform oder durch die Veröffentlichung des Werbemittels (Annahme) bestätigt. 2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Abnahme mehrerer Anzeigen zu gesonderten Konditionen, die der Preisliste zu entnehmen sind. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlussvertrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Siehe auch Ziffer 4 der zusätzlichen Bedingungen für Prospektbeilagen. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für offensichtlich ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. 11. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge: Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist, spätestens bis zum Anzeigenschluss, mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 14. Gemäß den Regelungen zur SEPA-Basislastschrift ist der Auftraggeber vor Ausführung der Lastschrift vorab über den Zeitpunkt der Belastung des Kontos zu informieren. Der Verlag informiert den Auftraggeber mindestens 1 Tag vor Belastung des Kontos. Die Lastschrift wird als solche gesondert gekennzeichnet. Die Vorabinformation zur Belastung an den Auftraggeber erfolgt über die Rechnung oder in einer gesonderten Information per E-Mail unter Nennung des Abbuchungstermins. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 21 Allgemeine Geschäftsbedingungen 15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt – auch während der Laufzeit eines Anzeigen-Abschlusses – das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen sowie die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. 16. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Belege oder Nachweise geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 17. Kosten für die Anfertigung erforderlicher Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie folgende Auflagenhöhe beträgt: 20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 21. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung speichert der Verlag Auftragsdaten und Daten der Kunden mithilfe elektronischer Datenverarbeitungsprogramme. Die freiwilligen Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalls erforderlichen Angaben gespeichert und genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben, um den Kunden über Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für ihn von Interesse sein können. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann er der Nutzung der freiwillig zur Verfügung gestellten Daten jederzeit schriftlich bei den in den Mediadaten genannten Ansprechpartnern widersprechen. 22. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages, dieser AGB oder der Preisliste unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen a) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft. bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H. bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. c) Bei telefonisch bzw. per Telefax aufgegebenen Anzeigen und bei telefonisch bzw. per Telefax veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. 19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten übernimmt. d) Bei der Übersendung von digitalen Druckunterlagen muss getrennt eine schriftliche Auftragserteilung mit allen Angaben, die für die Abwicklung erforderlich sind, erfolgen. Hierzu gehört insbesondere ein Ausdruck des zu belichtenden Dokuments, Zusammendruck und Farbauszüge, Dateiname, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße und Ansprechpartner mit Telefonnummer. e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 22 Allgemeine Geschäftsbedingungen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. f) Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen. g) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen geleistet. h) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig zum Anzeigen-Annahmeschluss. i) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenkollektive, Sonderseiten, Anzeigenteilbelegungen u. ä. aus technischen Gründen zusammen mit anderen Ausgaben / Verlagsobjekten zu veröffentlichen. Die Anzeigenberechnung erfolgt entsprechend der Disposition des Auftraggebers. j) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. k) Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungtreibenden sind. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen zu Ortspreisen (abweichende Preise) werden nicht provisioniert. l) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. m) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages und in Portalen von Kooperationspartnern einzustellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG finden Sie unter www.hz-online.de/agb Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektbeilagen 1. Der Verlag kann im Falle höherer Gewalt oder bei technischen Störungen keine Gewähr für die Ausführung am gebuchten Beilegetermin übernehmen. In diesen Fällen ist auch die Haftung ausgeschlossen. Für mögliche Einsteckfehler im technischen Bereich wird im Rahmen einer Toleranzgrenze von 2 % im Verhältnis zum Gesamtauftrag ebenfalls keine Haftung übernommen. 2. Die Prospekte müssen spätestens vier Tage vor dem geplanten Erscheinungstermin bei der Druckerei – frei Haus – mit Lieferschein angeliefert werden. Bei Terminunterschreitung kann der Beilagenauftrag nicht zugesichert werden. Entsprechen die angelieferten Beilagen nicht den technischen Bedingungen oder sind die Beilagen nicht ohne Zusatzaufwand technisch zu verarbeiten, behält sich der Verlag vor, die Mehrkosten für die Aufbereitung der Beilagen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. 3. Gemäß Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Beilagen keine Fremdanzeigen enthalten und nicht zeitungsähnlich sein. Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen zur deutlichen Unterscheidung zum normalen Anzeigenteil auf Seite 1 in 16-Punkt-Schrift den Hinweis tragen: „ … seitiger Prospekt der Firma … “ Beilagen im Zeitungsformat müssen zweimal gefalzt sein. 4. Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende Einzelhandelsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis, zuzüglich eines Aufschlages von 25 % je beteiligter Firma berechnet. 5. Ein Muster des zu streuenden Prospektes ist bis 14 Tage vor Erscheinen beim Verlag anzuliefern. Die Annahme des Auftrags erfolgt vorbehaltlich der Prüfung des Prospektes nach Ziffer 8 der AGB. 6. Konkurrenzausschlüsse oder eine Alleinbelegung werden dem Kunden nicht eingeräumt. 7. Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei telefonischer Ankündigung für deren Wirksamkeit der rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an den Verlag. Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 23 Werben im Landkreis Heidenheim und darüber hinaus Ostwürttemberg-Kombination (LK Heidenheim und Ostalbkreis) Donau-Kombination (LK Heidenheim und LK Dillingen) Ellwangen Ostalbkreis · Schwäbische Post Aalen · Wochenpost Aalen Aalen Schwäbisch Gmünd · Gmünder Tagespost · Gmünder Anzeiger · Donauzeitung Dillingen · Extra Dillingen Heidenheim Heidenheim Dillingen Dillingen · Heidenheimer Zeitung · Heidenheimer Neue Presse · Neue Woche Preisliste Nr. 56 | Gültig ab 1. Januar 2015 Verbreitungsgebiet Gesamtausgabe Tageszeitungen verkaufte Auflage 25.466 verbreitete Auflage 26.935 Gesamtausgabe Neue Woche verbreitete Auflage 71.400 Anzeigenkombination Tageszeitungen und Neue Woche verbreitete Auflage 98.335 Kernverbreitungsgebiet Tageszeitungen: Landkreis Heidenheim und Teile Landkreis Dillingen Ergänzendes Verbreitungsgebiet Neue Woche: jeweils teilweise Ostalbkreis, Landkreis Dillingen, Landkreis Göppingen, Alb-Donau-Kreis 24