Amtsblatt - Salzlandkreis

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Amtsblatt - Salzlandkreis
Amtsblatt
für den Salzlandkreis
- Amtliches Verkündungsblatt 8. Jahrgang
Bernburg (Saale), 04. Juni 2014
Nummer 27
INHALT
A.
Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises
B.
Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
Stadt Bernburg (Saale)

Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung vom 8. Mai 2014 zum Bürgerentscheid am 6. Juli 2014
221

Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den
Bürgerentscheid am 6. Juli 2014
221

Wahlbekanntmachung der Stichwahl am 15. Juni 2014
222
Stadt Hecklingen


Vereinfachte Flurbereinigung Seeländereien – Gatersleben/Frose Verf.Nr. ASL 6.133 Änderung des Flurbereinigungsgebietes gemäß § 8 FlurbG
Änderung des Flurbereinigungsbeschlusses (§ 4 FlurbG) vom 25.03.2002
224
Anlage 1 - 7. Änderungsanordnung vom 15.05.2014
226
Anlage 2 - Gebietskarte
Die Gebietskarte ist am Ende des Amtsblattes als Anlage beigefügt.
226
Bekanntmachung der Stadt Hecklingen zur Ersatzvornahme des Salzlandkreises
227
Die Ersatzvornahme des Salzlandkreises - Satzung über die Festsetzung
der Steuerhebesätze für die Realsteuern der Stadt Hecklingen ist als Anlage am Ende des Amtsblattes beigefügt.
219
Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014

1. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates
im Ortsteil Cochstedt
227

2. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates
im Ortsteil Groß Börnecke
227

3. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates
im Ortsteil Schneidlingen
227

4. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates
im Ortsteil Hecklingen
227

5. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates
in der Stadt Hecklingen
227
Die Punkte 1. – 5. sind als Anlagen am Ende des Amtsblattes beigefügt.
C.
227
Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen
Jobcenter Salzlandkreis
Regionalstelle Bernburg
Benachrichtigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
D.
227
Sonstige Mitteilungen
Impressum
Herausgeber und Herstellung:
Erscheinungsweise:
Bezug:
Salzlandkreis
nach Bedarf
Salzlandkreis, 11 Fachdienst Zentraler Service,
11.3 SG Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss, Zimmer 209,
Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale)
220
Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014
B. Amtliche Bekanntmachungen der
Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
Das Verzeichnis wird im automatisierten
Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist
durch ein Datensichtgerät möglich.
Stadt Bernburg (Saale)
Die stimmberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Verzeichnis während der
Auslegungsfrist der Tag der Geburt unkenntlich gemacht wird.

Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung vom 8. Mai 2014 zum
Bürgerentscheid am 6. Juli 2014
Die mit dem Bürgerbegehren eingereichte
Fragestellung über die zu entscheiden ist,
lautet richtig:
„Sind Sie gegen eine
Großschlachtanlage in Bernburg?“
Die Bekanntmachung vom 8. Mai 2014,
veröffentlicht im Amtsblatt des Salzlandkreises vom 9. Mai 2014 wird in diesem
Punkt berichtigt.
Bernburg (Saale), 28. Mai 2014
gez. Hohl
Wahlleiter

Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen
für den Bürgerentscheid am 6. Juli
2014
1. Zeit und Ort der Einsichtnahme
Das Abstimmungsverzeichnis zum Bürgerentscheid für die Stimmbezirke der
Stadt Bernburg (Saale) ist
vom 16. Juni 2014 bis 21. Juni 2014
während der Dienststunden montags bis
freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, donnerstags
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags
9:00 Uhr bis 10:00 Uhr im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernburg (Saale),
Schlossgartenstraße 16 in 06406 Bernburg (Saale), Rathaus II, Raum 013 einzusehen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme
endet am 21. Juni 2014.
Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist
oder einen Abstimmungsschein hat.
2. Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses
Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann
während der Frist der Einsichtnahme, spätestens am 21. Juni 2014, bei der Stadt
Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16
in 06406 Bernburg (Saale), Rathaus II,
Raum 013 schriftlich oder durch Erklärung
zur Niederschrift eine Berichtigung des
Verzeichnisses beantragen. Wer einen
Antrag auf Berichtigung des Verzeichnisses stellt, hat die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind (§ 19
KWO).
3. Abstimmungsbenachrichtigung
Stimmberechtigte, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 11. Juni 2014 eine
Benachrichtigung.
Wer keine Benachrichtigung erhalten hat,
aber glaubt, stimmberechtigt zu sein,
muss zur Sicherung seines Stimmrechts
das Verzeichnis einsehen und gegebenenfalls während der Frist zur Einsichtnahme
einen Antrag auf Berichtigung des Verzeichnisses stellen.
Abstimmen kann nur der Stimmberechtigte, der in das Abstimmungsverzeichnis
eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. Wer im Verzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Verzeichnis er eingetragen
ist.
4. Abstimmungsschein und Briefabstimmung
Wer einen Abstimmungsschein der Stadt
Bernburg (Saale) hat, kann am Bürgerentscheid in Bernburg (Saale)
221
Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014
durch Stimmabgabe in einem beliebigen
Stimmbezirk
oder
durch Briefabstimmung teilnehmen.
4.1 Ein Stimmberechtigter, der in das
Abstimmungsverzeichnis eingetragen
ist, erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein.
4.2 Ein Stimmberechtigter, der nicht in
das Verzeichnis eingetragen ist, erhält
auf Antrag einen Abstimmungsschein,
1.
wenn er nachweist, dass er ohne sein
Verschulden die Antragsfrist für die
Berichtigung des Verzeichnisses versäumt hat;
2.
wenn sein Recht auf Teilnahme an
der Abstimmung erst nach Ablauf der
Antragsfrist entstanden ist.
Für den Bürgerentscheid erhält der Antragsteller nur einen Abstimmungsschein.
4.3 Abstimmungsscheine
(Briefabstimmungsunterlagen) können bis zum
4. Juli 2014, 18:00 Uhr, bei der Stadt
Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16
in 06406 Bernburg (Saale) mündlich oder
schriftlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie Genüge getan.
Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Ein behinderter Stimmberechtigter
kann sich bei der Antragstellung der Hilfe
einer anderen Person bedienen.
In den Fällen des § 22 Abs. 2 KWO (siehe
Ziff. 4.2), kann der Antrag noch bis zum
Abstimmungstage, 15:00 Uhr, gestellt
werden. Gleiches gilt, wenn der Stimmberechtigte schriftlich erklärt, wegen einer
plötzlichen Erkrankung das Stimmlokal
nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
4.4 Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachweisen,
dass er dazu berechtigt ist.
An einen anderen als den Stimmberechtigten persönlich dürfen Abstimmungsschein
und Briefabstimmungsunterlagen nur aus-
gehändigt werden, wenn die bevollmächtigte Person vom Stimmberechtigten bereits auf dem Abstimmungsscheinantrag
benannt wurde oder die Berechtigung zum
Empfang, etwa im Falle des § 24 Abs. 5
Satz 3 KWO, durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Abstimmungsscheine werden nicht
ersetzt.
5. Briefabstimmungsunterlagen
Ergibt sich aus dem Abstimmungsscheinantrag nicht, dass der Stimmberechtigte
vor einem Abstimmungsvorstand wählen
will, so erhält er mit dem Abstimmungsschein zugleich:
a) einen Stimmzettel,
b) einen Abstimmungsumschlag (rot),
c) einen
Abstimmungsbriefumschlag
(hellblau).
Der Stimmberechtigte kann diese Unterlagen nachträglich bis spätestens am Abstimmungstage 15:00 Uhr anfordern.
Bei der Briefabstimmung muss der Stimmberechtigte den verschlossenen Brief mit
dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die in Stadt Bernburg (Saale) versenden, dass der Abstimmungsbrief spätestens am Abstimmungstag bis 18:00 Uhr, eingeht. Der Brief
kann auch in der Dienststelle des Abstimmungsleiters in 06406 Bernburg (Saale),
Schlossgartenstraße 16 abgegeben werden.
Bernburg (Saale), 19. Mai 2014
gez. Schütze
Oberbürgermeister
Die Bekanntmachung ist auch auf der
Homepage der Stadt Bernburg (Saale) unter www.bernburg.de einsehbar.

Wahlbekanntmachung
wahl am 15. Juni 2014
der
Stich-
1. Am 15. Juni 2014 findet die Stichwahl
der Landratswahl im Salzlandkreis statt.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00
Uhr.
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2. Die Stadt Bernburg (Saale) ist in 24 allgemeine Wahlbezirke aufgeteilt.
Besondere Wahlbenachrichtigungen
für die Stichwahl ergehen nicht. Es
gilt das Wählerverzeichnis der ersten
Wahl (25. Mai 2014). Auf Verlangen
des Wahlvorstandes hat sich der
Wähler über seine Person auszuweisen.
Wahlberechtigte, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden, erhalten
auf Antrag einen Wahlschein.
3. Wer keinen Wahlschein hat, kann nur in
dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
eingetragen ist. Die Wähler haben einen amtlichen Personalausweis oder
Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme.
5. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten.
Sie enthalten die zugelassenen Bewerbungen für die Stichwahl und jeweils
ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung.
Die Stimmzettel für die Landratswahl
sind von grauer Farbe.
6. Der Wähler gibt seine Stimme in der
Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel,
durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher
Bewerberin/welchem Bewerber sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom
Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet werden.
Jedoch nicht mehr als eine Stimme
auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!
7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind
öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit
das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
8. Wähler, die einen Wahlschein haben,
können an der Wahl im Wahlgebiet für
den der Wahlschein gilt,
a)
durch Stimmabgabe in eine beliebigen Wahlbezirk oder
b)
durch Briefwahl teilnehmen.
Wahlscheine
(Briefwahlunterlagen)
können bis zum 13. Juni 2014, 18:00
Uhr, bei der Stadt Bernburg (Saale),
Schlossgartenstraße 16, Zimmer 113
mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch
Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie Genüge getan. Fernmündliche
(telefonische) Anträge sind nicht zulässig.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss
sich von der Gemeindebehörde einen
amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
Wahlumschlag sowie einen amtlichen
Wahlbriefumschlag beschaffen und
seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel
(in verschlossenem Wahlumschlag)
und dem unterschriebenen Wahlschein
so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der
Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
9. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am
Wahltag um 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Rathaus
IV, Sitzungszimmer in 06406 Bernburg
(Saale), Schlossgartenstraße 16 a zusammen.
10. Jeder Wahlberechtigte kann sein
Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder
sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§107 a
Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Bernburg (Saale), 30. Mai 2014
gez. Schütze
Oberbürgermeister
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Stadt Hecklingen

Vereinfachte Flurbereinigung Seeländereien
Gatersleben/Frose
Verf.-Nr. ASL 6.133 Änderung des
Flurbereinigungsgebietes
gemäß
§ 8 FlurbG Änderung des Flurbereinigungsbeschlusses
(§ 4 FlurbG) vom 25.03.2002
Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Mitte,
Außenstelle Wanzleben
Ritterstraße 17-19
39164 Stadt Wanzleben - Börde
Az.: 32.1 – 611 B1.14 – 26ASL133
Wanzleben, den 15.05.2014
Öffentliche Bekanntmachung
BESCHLUSS
1. Anordnung
Nach
§
86
Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG)
und
§
53
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) wurde am 25.03.2002 die Vereinfachte Flurbereinigung Seeländereien, Landkreis
Aschersleben-Staßfurt (ASL 6.125) angeordnet. Per Beschluss vom 05.12.2003
wurde das Verfahren nach § 8 Abs. 3
FlurbG in zwei Teilgebiete geteilt, in Seeländereien-Nachterstedt/ Königsaue (ASL
6.132)
und
SeeländereienGatersleben/Frose (ASL 6.133).
Mit Beschluss vom 05.04.2012 wurde das
Verfahrensgebiet geändert. Die in Anlage
1 aufgeführten Flurstücke werden mit diesem Beschluss aus dem Flurbereinigungsverfahren „Vereinfachte Flurbereinigung Seeländereien-Gatersleben/Frose“ in
der Gemarkung Frose ausgeschlossen.
2. Anmeldung unbekannter Rechte
ordnung Mitte, Außenstelle Wanzleben
anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG).
Es kommen in Betracht:
1. Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet
gehörenden
Grundstücken oder von Rechten an
solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur
Nutzung solcher Grundstücke berechtigten oder die Benutzung solcher
Grundstücke beschränken (z. B.
Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte);
2. Im Grundbuch eingetragene Rechte an
den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere
Hutungsrechte und andere Dienstbarkeiten, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw., die vor dem 01.01.1900
begründet sind, und deshalb der Eintragung im Grundbuch nicht bedurften;
3. Rechte an Grundstücken, die noch
nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen worden sind.
Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung
Mitte innerhalb einer vom Amt zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach
fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden
Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten
lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches
(z.B. Erbfall) unrichtig geworden sind,
werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des
Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung von Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst unverzüglich nachzukommen.
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am
Flurbereinigungsverfahren
berechtigen
können, sind innerhalb von drei Monaten
beim Amt für Landwirtschaft und Flurneu224
Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014
3. Veränderungssperre
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten
folgende Einschränkungen:
1. In der Nutzungsart der Grundstücke
dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen
vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören;
2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen
dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden,
3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume,
Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen
nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange nicht beeinträchtigt
werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
Andere gesetzliche Vorschriften über
die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt.
Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und
2. vorstehenden Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann
den früheren Zustand nach § 137 FlurbG
wieder herstellen lassen, wenn dieses der
Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe
entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 FlurbG). Von der Bekanntgabe
des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur
Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen,
der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde.
Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde
anordnen, dass derjenige, der das Holz
gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete
Fläche nach der Weisung der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß instand zu bringen hat (§ 85 Ziffer 5 und 6
FlurbG). Nach § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke
zu betreten und die nach ihrem Ermessen
erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
4. Begründung
Nach § 86 Abs. 1 FlurbG kann ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren eingeleitet bzw. Grundstücke zu einem laufenden Verfahren hinzugezogen werden, um
Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des
Naturschutzes und Landschaftspflege zu
realisieren oder Landnutzungskonflikte
aufzulösen.
Mit Schreiben vom 25.11.2010 hat die
Stadt Seeland beantragt, für die Flurstücke der Gartenanlage Frose die Eigentumsverhältnisse festzustellen und neu zu
ordnen. Im Verlauf der Bearbeitung wurde
festgestellt, dass ein objektives Interesse
der Teilnehmer im Sinne des § 4 FlurbG
nicht gegeben ist und keine agrarstrukturellen Ziele im Vordergrund stehen. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere des Umweltschutzes, der naturnahen
Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege konnten nicht entwickelt werden. Landnutzungskonflikte sind zwar feststellbar, aber
der Aufwand zur Klärung der Konflikte wie
auch der Aufwand zur Feststellung der Eigentumsverhältnisse steht nicht im Verhältnis zum potentiellen wirtschaftlichen
Nutzen.
Die örtliche Lage des Flurbereinigungsgebietes mit der Darstellung der Gebietsveränderung ist auf der Gebietskarte (Anlage
2) gekennzeichnet. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
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5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle
Wanzleben schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Im Auftrag
gez. Jens Spicher
*1
-
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der
Fassung
der
Bekanntmachung
vom
16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 Jahressteuergesetz
2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S.
2794)
Anlagen:
Anlage 1 - 7. Änderungsanordnung vom
15.05.2014
Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86
Flurbereinigungsgesetz Seeländereien
- Gatersleben Frose
306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313,
314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321,
322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329,
330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337,
338, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 345,
346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353,
354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361,
362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369,
370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377,
378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385,
386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393,
394, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401,
402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409,
410, 411, 412, 413, 414, 415, 416, 417,
418, 419, 420, 421, 422, 423, 424, 425/2,
425/3, 425/4, 426, 427, 428, 429, 430,
431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438,
439, 440, 441, 442, 443, 444, 445, 446,
447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454,
455, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462,
463, 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470,
471, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478,
479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 486,
487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494,
495, 496, 497, 498, 499, 500, 501, 502,
503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510,
511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518,
519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526,
527, 528, 529, 530, 531, 532, 533, 534,
535, 536
Verf.-Nr.: ASL 6.133
Änderung zum Verzeichnis der Verfahrensflurstücke nach Flurbereinigungsbeschluss vom 05.04.2012
Aus dem Flurbereinigungsverfahren Seeländereien – Gatersleben/Frose werden
folgende Flurstücke ausgeschlossen:
Gemarkung Frose, Flur 2
332
Gemarkung Frose, Flur 4
218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225,
226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233,
234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241,
242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249,
250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257,
258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265,
266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273,
274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281,
282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289,
290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297,
298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305,
Fläche des Flurbereinigungsgebietes
- alt: 1.447,6637 ha
Fläche des Flurbereinigungsgebietes
- neu: 1.433,6725 ha
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst nach
der Änderung des Verzeichnisses der Verfahrensflurstücke durch Beschluss der
7. Änderungsanordnung eine Fläche von
1.433,6725 ha.
Im Auftrag
gez. Jens Spicher
Anlage 2 - Gebietskarte
Die Gebietskarte ist am Ende des Amtsblattes als Anlage beigefügt.
226
Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014

Bekanntmachung der Stadt Hecklingen zur Ersatzvornahme des
Salzlandkreises
Mit Bescheid vom 14.05.2014 zum Aktenzeichen 10.15.1.05.02-Hu ersetzt der
Salzlandkreis als untere Kommunalaufsichtsbehörde im Wege der Ersatzvornahme anstelle des Stadtrates der Stadt
Hecklingen den Beschluss zur Satzung
über die Festsetzung der Steuerhebesätze
für die Realsteuern der Stadt Hecklingen.
Die Ersatzvornahme des Salzlandkreises Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern der Stadt
Hecklingen ist als Anlage am Ende des
Amtsblattes beigefügt.



1. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Cochstedt
2. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Groß Börnecke
3. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Schneidlingen

4. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Hecklingen

5. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates in der Stadt Hecklingen
06406 Bernburg (Saale) zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit davon in
Kenntnis gesetzt, dass folgendes für ihn
bestimmtes Schriftstück:
Bescheid des Jobcenter Salzlandkreis
vom 01.04.2014
Aktenzeichen: 08013566
beim Jobcenter Salzlandkreis, Regionalstelle Bernburg, Parkstraße 11, 06406
Bernburg (Saale) im Zimmer 314 während
der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden kann.
Der Bescheid gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt des Salzlandkreises zwei Wochen
verstrichen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen
in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Bernburg (Saale), 14.05.2014
gez. Völksch
Betriebsleiterin
Die Punkte 1. – 5. sind als Anlagen am
Ende des Amtsblattes beigefügt.
C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen
Jobcenter Salzlandkreis
Regionalstelle Bernburg
Benachrichtigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
Herr Christian Zengerling, geboren am
11.11.1988, in Bernburg (Saale), letzte
bekannte Anschrift: Annenstraße 27 a,
227
Gebietskarte zum
Gebietskarte zum
Änderungsbeschluss
Änderungsbeschluss
vom
vom 15.05.2014
02.09.2008
im
im Verfahren
Verfahren
"Vereinfachte
“Vereinfachte Flurbereinigung
Flurbereinigung
Seeländereien”
Seeländereien"
“Seeländereien
Gatersleben / Frose“
“Seeländereien
Nachterstedt / Königsaue“
Teilgebiet:
Teilgebiet:
ASL 6.133
ASL6.133
Seeländereien
- Gatersleben / Frose
Seeländereien
- Gatersleben/Frose
(ca.
1434
ha)
(ca. 1434 ha)
Verfahrensgrenze
Verfahrensgrenze
Verfahrensgrenze alt
Verfahrensgrenze alt
Verfahrensgrenze neu
Verfahrensgrenze neu
“Seeländereien
Gatersleben / Frose“
Teilgebietsgrenze
Teilgebietsgrenze
Maßstab ca. 1 : 40.000
Maßstab ca. 1 : 40.000
Bekanntmachung
des Wahlergebnisses
Das endgültige Wahlergebnis
der Wahl des Ortschaftsrates
im Ortsteil Cochstedt
am 25. Mai 2014
ist wie folgt ermittelt worden :
Zahl der Wahlberechtigten
Zahl der Wähler
Zahl der ungültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmen
Zahl der Sitze
965
455
10
445
1314
5
Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag
Stimmen
Sitze
1.
DIE LINKE
418
2
2.
Christlich Demokratische Union Deutschlands
311
1
3.
Wählergemeinschaft Hecklingen
272
1
4.
Freie Demokratische Partei
188
1
5.
Einzelbewerber Becher
125
0
Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses
einen Sitz erhalten:
Lfd. Nr.
Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag
DIE LINKE
1
Wolfgang Weißbart
2
Normen Trunte
Christlich Demokratische Union Deutschlands
3
Arthur Taentzler
Wählergemeinschaft Hecklingen
4
Uwe Scheller
Freie Demokratische Partei
5
Martin Behrens
Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:
Lfd. Nr. Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------DIE LINKE
Keinen
Christlich Demokratische Union Deutschlands
1
Kati Baßin
Wählergemeinschaft Hecklingen
1
Marco Unger
2
Ingolf Scheller
3
Hagen Bornschein
Freie Demokratische Partei
1
Mandy Witt
Hecklingen, den 25. Mai 2014
gez. Kosche
-----------------------------------------(Wahlleiter)
Bekanntmachung
des Wahlergebnisses
Das endgültige Wahlergebnis
der Wahl des Ortschaftsrates
im Ortsteil Groß Börnecke
am 25. Mai 2014
ist wie folgt ermittelt worden :
Zahl der Wahlberechtigten
Zahl der Wähler
Zahl der ungültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmen
Zahl der Sitze
1288
503
23
480
1416
5
Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag
Stimmen
Sitze
1.
Wählergemeinschaft Hecklingen
1021
4
2.
Christlich Demokratische Union Deutschlands
395
1
Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses
einen Sitz erhalten:
Lfd. Nr.
Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag
Wählergemeinschaft Hecklingen
1.
2.
3.
4.
Ethel-Maria Muschalle-Höllbach
Tobias Walther
Wolfgang Hoffmann
Marina Feldheim
5.
Hans-Peter Hacke
Christlich Demokratische Union Deutschlands
Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:
Lfd. Nr.
Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag
Wählergemeinschaft Hecklingen
1
Petra Pollnow
2
Klaus Kohlbach
3
Anita Zingel
4
Anja Dittmar
Christlich Demokratische Union Deutschlands
1
Danny Hille
2
Nancy Hille-Ueberschaer
3
Michael Ueberschaer
Hecklingen, den 25. Mai 2014
gez. Kosche
-----------------------------------------(Wahlleiter)
Bekanntmachung
des Wahlergebnisses
Das endgültige Wahlergebnis
der Wahl des Ortschaftsrates
im Ortsteil Schneidlingen
am 25. Mai 2014
ist wie folgt ermittelt worden :
Zahl der Wahlberechtigten
Zahl der Wähler
Zahl der ungültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmen
Zahl der Sitze
908
357
9
348
1030
5
Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag
Stimmen
Sitze
1.
Freie Demokratische Partei
762
4
2.
Wählergemeinschaft Hecklingen
139
1
3.
Christlich Demokratische Union Deutschlands
129
0
Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses
einen Sitz erhalten:
Lfd. Nr.
Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag
Freie Demokratische Partei
1
Ingrid Engelmann
2
Mario Schwarz
3
Mario Zimmermann
4
Joachim Braun
Wählergemeinschaft Hecklingen
5
Gabriele Kiesche
Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:
Lfd. Nr.
Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag
Freie Demokratische Partei
keinen
Wählergemeinschaft Hecklingen
keinen
Hecklingen, den 25. Mai 2014
gez. Kosche
-----------------------------------------(Wahlleiter)
Bekanntmachung
des Wahlergebnisses
Das endgültige Wahlergebnis
der Wahl des Ortschaftsrates
im Ortsteil Hecklingen
am 25. Mai 2014
ist wie folgt ermittelt worden :
Zahl der Wahlberechtigten
Zahl der Wähler
Zahl der ungültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmen
Zahl der Sitze
3051
1046
30
1016
2983
5
Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag
Stimmen
Sitze
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------1.
Wählergemeinschaft Hecklingen
1419
2
2.
Christlich Demokratische Union Deutschlands
944
2
3.
DIE LINKE
506
1
4.
Einzelbewerber Butscher
114
0
Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses
einen Sitz erhalten:
Lfd. Nr.
Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag
Wählergemeinschaft Hecklingen
1.
2.
Christine Kern
Ralf Brett
3.
4.
Elke Atzler
Kerstin Jahn
5.
Uwe Ammer
Christlich Demokratische Union Deutschlands
DIE LINKE
Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:
Lfd. Nr.
Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag
Wählergemeinschaft Hecklingen
1.
Klaus Riederer
2.
Uwe Epperlein
3.
Günter Engler
4.
5.
6.
Uwe Kirchner
Elke Bartholomes
Hendrik Schmidt
7.
8.
Yvonne Wandt
Steffen Walther
1.
Hartmut Wenzel
2.
Manfred Mairose
Christlich Demokratische Union Deutschlands
DIE LINKE
1.
2.
Marek Ludwiczak
Manfred Teela
Hecklingen, den 28.05.2014
gez. Kosche
-----------------------------------------(Wahlleiter)
Bekanntmachung
des Wahlergebnisses
Das endgültige Wahlergebnis
der Stadtratswahl
in der Stadt Hecklingen
am 25. Mai 2014
ist wie folgt ermittelt worden :
Zahl der Wahlberechtigten
Zahl der Wähler
Zahl der ungültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmzettel
Zahl der gültigen Stimmen
Zahl der Sitze
6217
2361
80
2281
6733
20
Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag
Stimmen
Sitze
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Wählergemeinschaft Hecklingen
Christlich Demokratische Union Deutschlands
DIE LINKE
Freie Demokratische Partei
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Einzelbewerber Butscher
2929
1755
1043
391
386
163
66
9
5
3
1
1
1
0
Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses
einen Sitz erhalten:
Lfd. Nr. Wahlbereich Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe,
Einzelwahlvorschlag
Wählergemeinschaft Hecklingen
1: OT Hecklingen 01
1
Uwe Epperlein
2
Günter Engler
2: OT Hecklingen 02
3
Christine Kern
4
Klaus Riederer
3: OT Groß Börnecke
5
Ethel-Maria Muschalle-Höllbach
6
Tobias Walther
7
Marina Feldheim
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
8
Rene Lohse
9
Petra Pollnow
Christlich Demokratische Union Deutschlands
1: OT Hecklingen 01
10
Hartmut Wenzel
2: OT Hecklingen 02
11
Elke Atzler
3: OT Groß Börnecke
12
Randolph Schwabe-Bolze
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
13
Arthur Taentzler
14
Günther Hoffmann
DIE LINKE
1: OT Hecklingen 01
15
Manfred Teela
2: OT Hecklingen 02
16
Marek Ludwiczak
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
17
Wolfgang Weißbart
Freie Demokratische Partei
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
18
Ingrid Engelmann
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
19
Ingo-Peter Walde
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
2: OT Hecklingen 02
20
Roger Stöcker
Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge:
Lfd. Nr.
Vorname und Familienname
Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Wählergemeinschaft Hecklingen
1: OT Hecklingen 01
1
Hubert Nettekoven
2
Uwe Kirchner
3
Hendrik Schmidt
4
Yvonne Wandt
5
Hella Riederer
6
Dirk Wandt
2: OT Hecklingen 02
1
Heiko Dietrich
2
Steffen Walther
3
Elke Bartholomes
4
Hans-Günter Homann
5
Jörg Palatz
6
Petra Brauer
3: OT Groß Börnecke
1
Wolfgang Hoffmann
2
Anita Zingel
3
Anja Dittmar
4
Klaus Kohlbach
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
1
Gabriele Kiesche
2
Uwe Scheller
3
Marco Unger
4
Ingolf Scheller
5
Hagen Bornschein
Christlich Demokratische Union Deutschlands
1: OT Hecklingen 01
1
Manfred Mairose
1
2: OT Hecklingen 02
Kerstin Jahn
2
Heinz Broda
3: OT Groß Börnecke
1
Hans-Peter Hacke
2
Nancy Hille-Ueberschaer
3
Michael Ueberschaer
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
1
Martin Dubiel
2
Kati Baßin
DIE LINKE
1: OT Hecklingen 01
1
Uwe Ammer
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
1
Normen Trunte
Freie Demokratische Partei
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
1
Martin Behrens
2
Mandy Witt
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen
keinen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
2: OT Hecklingen 02
keinen
Hecklingen, den 25. Mai 2014
gez. Kosche
-----------------------------------------(Wahlleiter)