Amtsblatt - Salzlandkreis
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Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt 8. Jahrgang Bernburg (Saale), 04. Juni 2014 Nummer 27 INHALT A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Stadt Bernburg (Saale) Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung vom 8. Mai 2014 zum Bürgerentscheid am 6. Juli 2014 221 Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid am 6. Juli 2014 221 Wahlbekanntmachung der Stichwahl am 15. Juni 2014 222 Stadt Hecklingen Vereinfachte Flurbereinigung Seeländereien – Gatersleben/Frose Verf.Nr. ASL 6.133 Änderung des Flurbereinigungsgebietes gemäß § 8 FlurbG Änderung des Flurbereinigungsbeschlusses (§ 4 FlurbG) vom 25.03.2002 224 Anlage 1 - 7. Änderungsanordnung vom 15.05.2014 226 Anlage 2 - Gebietskarte Die Gebietskarte ist am Ende des Amtsblattes als Anlage beigefügt. 226 Bekanntmachung der Stadt Hecklingen zur Ersatzvornahme des Salzlandkreises 227 Die Ersatzvornahme des Salzlandkreises - Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern der Stadt Hecklingen ist als Anlage am Ende des Amtsblattes beigefügt. 219 Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014 1. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Cochstedt 227 2. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Groß Börnecke 227 3. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Schneidlingen 227 4. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Hecklingen 227 5. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates in der Stadt Hecklingen 227 Die Punkte 1. – 5. sind als Anlagen am Ende des Amtsblattes beigefügt. C. 227 Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Jobcenter Salzlandkreis Regionalstelle Bernburg Benachrichtigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz D. 227 Sonstige Mitteilungen Impressum Herausgeber und Herstellung: Erscheinungsweise: Bezug: Salzlandkreis nach Bedarf Salzlandkreis, 11 Fachdienst Zentraler Service, 11.3 SG Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss, Zimmer 209, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale) 220 Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014 B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften Das Verzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Stadt Bernburg (Saale) Die stimmberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Verzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag der Geburt unkenntlich gemacht wird. Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung vom 8. Mai 2014 zum Bürgerentscheid am 6. Juli 2014 Die mit dem Bürgerbegehren eingereichte Fragestellung über die zu entscheiden ist, lautet richtig: „Sind Sie gegen eine Großschlachtanlage in Bernburg?“ Die Bekanntmachung vom 8. Mai 2014, veröffentlicht im Amtsblatt des Salzlandkreises vom 9. Mai 2014 wird in diesem Punkt berichtigt. Bernburg (Saale), 28. Mai 2014 gez. Hohl Wahlleiter Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid am 6. Juli 2014 1. Zeit und Ort der Einsichtnahme Das Abstimmungsverzeichnis zum Bürgerentscheid für die Stimmbezirke der Stadt Bernburg (Saale) ist vom 16. Juni 2014 bis 21. Juni 2014 während der Dienststunden montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16 in 06406 Bernburg (Saale), Rathaus II, Raum 013 einzusehen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 21. Juni 2014. Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. 2. Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann während der Frist der Einsichtnahme, spätestens am 21. Juni 2014, bei der Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16 in 06406 Bernburg (Saale), Rathaus II, Raum 013 schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eine Berichtigung des Verzeichnisses beantragen. Wer einen Antrag auf Berichtigung des Verzeichnisses stellt, hat die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind (§ 19 KWO). 3. Abstimmungsbenachrichtigung Stimmberechtigte, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 11. Juni 2014 eine Benachrichtigung. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss zur Sicherung seines Stimmrechts das Verzeichnis einsehen und gegebenenfalls während der Frist zur Einsichtnahme einen Antrag auf Berichtigung des Verzeichnisses stellen. Abstimmen kann nur der Stimmberechtigte, der in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. Wer im Verzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Verzeichnis er eingetragen ist. 4. Abstimmungsschein und Briefabstimmung Wer einen Abstimmungsschein der Stadt Bernburg (Saale) hat, kann am Bürgerentscheid in Bernburg (Saale) 221 Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk oder durch Briefabstimmung teilnehmen. 4.1 Ein Stimmberechtigter, der in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein. 4.2 Ein Stimmberechtigter, der nicht in das Verzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein, 1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Verzeichnisses versäumt hat; 2. wenn sein Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Für den Bürgerentscheid erhält der Antragsteller nur einen Abstimmungsschein. 4.3 Abstimmungsscheine (Briefabstimmungsunterlagen) können bis zum 4. Juli 2014, 18:00 Uhr, bei der Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16 in 06406 Bernburg (Saale) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Ein behinderter Stimmberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. In den Fällen des § 22 Abs. 2 KWO (siehe Ziff. 4.2), kann der Antrag noch bis zum Abstimmungstage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Gleiches gilt, wenn der Stimmberechtigte schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Stimmlokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. 4.4 Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. An einen anderen als den Stimmberechtigten persönlich dürfen Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen nur aus- gehändigt werden, wenn die bevollmächtigte Person vom Stimmberechtigten bereits auf dem Abstimmungsscheinantrag benannt wurde oder die Berechtigung zum Empfang, etwa im Falle des § 24 Abs. 5 Satz 3 KWO, durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt. 5. Briefabstimmungsunterlagen Ergibt sich aus dem Abstimmungsscheinantrag nicht, dass der Stimmberechtigte vor einem Abstimmungsvorstand wählen will, so erhält er mit dem Abstimmungsschein zugleich: a) einen Stimmzettel, b) einen Abstimmungsumschlag (rot), c) einen Abstimmungsbriefumschlag (hellblau). Der Stimmberechtigte kann diese Unterlagen nachträglich bis spätestens am Abstimmungstage 15:00 Uhr anfordern. Bei der Briefabstimmung muss der Stimmberechtigte den verschlossenen Brief mit dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die in Stadt Bernburg (Saale) versenden, dass der Abstimmungsbrief spätestens am Abstimmungstag bis 18:00 Uhr, eingeht. Der Brief kann auch in der Dienststelle des Abstimmungsleiters in 06406 Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16 abgegeben werden. Bernburg (Saale), 19. Mai 2014 gez. Schütze Oberbürgermeister Die Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Bernburg (Saale) unter www.bernburg.de einsehbar. Wahlbekanntmachung wahl am 15. Juni 2014 der Stich- 1. Am 15. Juni 2014 findet die Stichwahl der Landratswahl im Salzlandkreis statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 222 Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014 2. Die Stadt Bernburg (Saale) ist in 24 allgemeine Wahlbezirke aufgeteilt. Besondere Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl ergehen nicht. Es gilt das Wählerverzeichnis der ersten Wahl (25. Mai 2014). Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen. Wahlberechtigte, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden, erhalten auf Antrag einen Wahlschein. 3. Wer keinen Wahlschein hat, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. 5. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Bewerbungen für die Stichwahl und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Die Stimmzettel für die Landratswahl sind von grauer Farbe. 6. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel, durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet werden. Jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig! 7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. 8. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlgebiet für den der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in eine beliebigen Wahlbezirk oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können bis zum 13. Juni 2014, 18:00 Uhr, bei der Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16, Zimmer 113 mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie Genüge getan. Fernmündliche (telefonische) Anträge sind nicht zulässig. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 9. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bernburg (Saale), Rathaus IV, Sitzungszimmer in 06406 Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16 a zusammen. 10. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bernburg (Saale), 30. Mai 2014 gez. Schütze Oberbürgermeister 223 Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014 Stadt Hecklingen Vereinfachte Flurbereinigung Seeländereien Gatersleben/Frose Verf.-Nr. ASL 6.133 Änderung des Flurbereinigungsgebietes gemäß § 8 FlurbG Änderung des Flurbereinigungsbeschlusses (§ 4 FlurbG) vom 25.03.2002 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben Ritterstraße 17-19 39164 Stadt Wanzleben - Börde Az.: 32.1 – 611 B1.14 – 26ASL133 Wanzleben, den 15.05.2014 Öffentliche Bekanntmachung BESCHLUSS 1. Anordnung Nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und § 53 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) wurde am 25.03.2002 die Vereinfachte Flurbereinigung Seeländereien, Landkreis Aschersleben-Staßfurt (ASL 6.125) angeordnet. Per Beschluss vom 05.12.2003 wurde das Verfahren nach § 8 Abs. 3 FlurbG in zwei Teilgebiete geteilt, in Seeländereien-Nachterstedt/ Königsaue (ASL 6.132) und SeeländereienGatersleben/Frose (ASL 6.133). Mit Beschluss vom 05.04.2012 wurde das Verfahrensgebiet geändert. Die in Anlage 1 aufgeführten Flurstücke werden mit diesem Beschluss aus dem Flurbereinigungsverfahren „Vereinfachte Flurbereinigung Seeländereien-Gatersleben/Frose“ in der Gemarkung Frose ausgeschlossen. 2. Anmeldung unbekannter Rechte ordnung Mitte, Außenstelle Wanzleben anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG). Es kommen in Betracht: 1. Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigten oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken (z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte); 2. Im Grundbuch eingetragene Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hutungsrechte und andere Dienstbarkeiten, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw., die vor dem 01.01.1900 begründet sind, und deshalb der Eintragung im Grundbuch nicht bedurften; 3. Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen worden sind. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung Mitte innerhalb einer vom Amt zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z.B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung von Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst unverzüglich nachzukommen. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von drei Monaten beim Amt für Landwirtschaft und Flurneu224 Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014 3. Veränderungssperre Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden, 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. vorstehenden Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 FlurbG). Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde. Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach der Weisung der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß instand zu bringen hat (§ 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Nach § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 4. Begründung Nach § 86 Abs. 1 FlurbG kann ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren eingeleitet bzw. Grundstücke zu einem laufenden Verfahren hinzugezogen werden, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und Landschaftspflege zu realisieren oder Landnutzungskonflikte aufzulösen. Mit Schreiben vom 25.11.2010 hat die Stadt Seeland beantragt, für die Flurstücke der Gartenanlage Frose die Eigentumsverhältnisse festzustellen und neu zu ordnen. Im Verlauf der Bearbeitung wurde festgestellt, dass ein objektives Interesse der Teilnehmer im Sinne des § 4 FlurbG nicht gegeben ist und keine agrarstrukturellen Ziele im Vordergrund stehen. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege konnten nicht entwickelt werden. Landnutzungskonflikte sind zwar feststellbar, aber der Aufwand zur Klärung der Konflikte wie auch der Aufwand zur Feststellung der Eigentumsverhältnisse steht nicht im Verhältnis zum potentiellen wirtschaftlichen Nutzen. Die örtliche Lage des Flurbereinigungsgebietes mit der Darstellung der Gebietsveränderung ist auf der Gebietskarte (Anlage 2) gekennzeichnet. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 225 Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Im Auftrag gez. Jens Spicher *1 - Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) Anlagen: Anlage 1 - 7. Änderungsanordnung vom 15.05.2014 Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 Flurbereinigungsgesetz Seeländereien - Gatersleben Frose 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 412, 413, 414, 415, 416, 417, 418, 419, 420, 421, 422, 423, 424, 425/2, 425/3, 425/4, 426, 427, 428, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 441, 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 495, 496, 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530, 531, 532, 533, 534, 535, 536 Verf.-Nr.: ASL 6.133 Änderung zum Verzeichnis der Verfahrensflurstücke nach Flurbereinigungsbeschluss vom 05.04.2012 Aus dem Flurbereinigungsverfahren Seeländereien – Gatersleben/Frose werden folgende Flurstücke ausgeschlossen: Gemarkung Frose, Flur 2 332 Gemarkung Frose, Flur 4 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, Fläche des Flurbereinigungsgebietes - alt: 1.447,6637 ha Fläche des Flurbereinigungsgebietes - neu: 1.433,6725 ha Das Flurbereinigungsgebiet umfasst nach der Änderung des Verzeichnisses der Verfahrensflurstücke durch Beschluss der 7. Änderungsanordnung eine Fläche von 1.433,6725 ha. Im Auftrag gez. Jens Spicher Anlage 2 - Gebietskarte Die Gebietskarte ist am Ende des Amtsblattes als Anlage beigefügt. 226 Amtsblatt Nr. 27/2014 vom 04. Juni 2014 Bekanntmachung der Stadt Hecklingen zur Ersatzvornahme des Salzlandkreises Mit Bescheid vom 14.05.2014 zum Aktenzeichen 10.15.1.05.02-Hu ersetzt der Salzlandkreis als untere Kommunalaufsichtsbehörde im Wege der Ersatzvornahme anstelle des Stadtrates der Stadt Hecklingen den Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern der Stadt Hecklingen. Die Ersatzvornahme des Salzlandkreises Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern der Stadt Hecklingen ist als Anlage am Ende des Amtsblattes beigefügt. 1. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Cochstedt 2. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Groß Börnecke 3. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Schneidlingen 4. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Hecklingen 5. Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Wahl des Ortschaftsrates in der Stadt Hecklingen 06406 Bernburg (Saale) zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass folgendes für ihn bestimmtes Schriftstück: Bescheid des Jobcenter Salzlandkreis vom 01.04.2014 Aktenzeichen: 08013566 beim Jobcenter Salzlandkreis, Regionalstelle Bernburg, Parkstraße 11, 06406 Bernburg (Saale) im Zimmer 314 während der Öffnungszeiten in Empfang genommen werden kann. Der Bescheid gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt des Salzlandkreises zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bernburg (Saale), 14.05.2014 gez. Völksch Betriebsleiterin Die Punkte 1. – 5. sind als Anlagen am Ende des Amtsblattes beigefügt. C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen Jobcenter Salzlandkreis Regionalstelle Bernburg Benachrichtigung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz Herr Christian Zengerling, geboren am 11.11.1988, in Bernburg (Saale), letzte bekannte Anschrift: Annenstraße 27 a, 227 Gebietskarte zum Gebietskarte zum Änderungsbeschluss Änderungsbeschluss vom vom 15.05.2014 02.09.2008 im im Verfahren Verfahren "Vereinfachte “Vereinfachte Flurbereinigung Flurbereinigung Seeländereien” Seeländereien" “Seeländereien Gatersleben / Frose“ “Seeländereien Nachterstedt / Königsaue“ Teilgebiet: Teilgebiet: ASL 6.133 ASL6.133 Seeländereien - Gatersleben / Frose Seeländereien - Gatersleben/Frose (ca. 1434 ha) (ca. 1434 ha) Verfahrensgrenze Verfahrensgrenze Verfahrensgrenze alt Verfahrensgrenze alt Verfahrensgrenze neu Verfahrensgrenze neu “Seeländereien Gatersleben / Frose“ Teilgebietsgrenze Teilgebietsgrenze Maßstab ca. 1 : 40.000 Maßstab ca. 1 : 40.000 Bekanntmachung des Wahlergebnisses Das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Cochstedt am 25. Mai 2014 ist wie folgt ermittelt worden : Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler Zahl der ungültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmen Zahl der Sitze 965 455 10 445 1314 5 Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag Stimmen Sitze 1. DIE LINKE 418 2 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands 311 1 3. Wählergemeinschaft Hecklingen 272 1 4. Freie Demokratische Partei 188 1 5. Einzelbewerber Becher 125 0 Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten: Lfd. Nr. Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag DIE LINKE 1 Wolfgang Weißbart 2 Normen Trunte Christlich Demokratische Union Deutschlands 3 Arthur Taentzler Wählergemeinschaft Hecklingen 4 Uwe Scheller Freie Demokratische Partei 5 Martin Behrens Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: Lfd. Nr. Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------DIE LINKE Keinen Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 Kati Baßin Wählergemeinschaft Hecklingen 1 Marco Unger 2 Ingolf Scheller 3 Hagen Bornschein Freie Demokratische Partei 1 Mandy Witt Hecklingen, den 25. Mai 2014 gez. Kosche -----------------------------------------(Wahlleiter) Bekanntmachung des Wahlergebnisses Das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Groß Börnecke am 25. Mai 2014 ist wie folgt ermittelt worden : Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler Zahl der ungültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmen Zahl der Sitze 1288 503 23 480 1416 5 Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag Stimmen Sitze 1. Wählergemeinschaft Hecklingen 1021 4 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands 395 1 Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten: Lfd. Nr. Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag Wählergemeinschaft Hecklingen 1. 2. 3. 4. Ethel-Maria Muschalle-Höllbach Tobias Walther Wolfgang Hoffmann Marina Feldheim 5. Hans-Peter Hacke Christlich Demokratische Union Deutschlands Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: Lfd. Nr. Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag Wählergemeinschaft Hecklingen 1 Petra Pollnow 2 Klaus Kohlbach 3 Anita Zingel 4 Anja Dittmar Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 Danny Hille 2 Nancy Hille-Ueberschaer 3 Michael Ueberschaer Hecklingen, den 25. Mai 2014 gez. Kosche -----------------------------------------(Wahlleiter) Bekanntmachung des Wahlergebnisses Das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Schneidlingen am 25. Mai 2014 ist wie folgt ermittelt worden : Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler Zahl der ungültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmen Zahl der Sitze 908 357 9 348 1030 5 Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag Stimmen Sitze 1. Freie Demokratische Partei 762 4 2. Wählergemeinschaft Hecklingen 139 1 3. Christlich Demokratische Union Deutschlands 129 0 Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten: Lfd. Nr. Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag Freie Demokratische Partei 1 Ingrid Engelmann 2 Mario Schwarz 3 Mario Zimmermann 4 Joachim Braun Wählergemeinschaft Hecklingen 5 Gabriele Kiesche Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: Lfd. Nr. Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag Freie Demokratische Partei keinen Wählergemeinschaft Hecklingen keinen Hecklingen, den 25. Mai 2014 gez. Kosche -----------------------------------------(Wahlleiter) Bekanntmachung des Wahlergebnisses Das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Ortschaftsrates im Ortsteil Hecklingen am 25. Mai 2014 ist wie folgt ermittelt worden : Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler Zahl der ungültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmen Zahl der Sitze 3051 1046 30 1016 2983 5 Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag Stimmen Sitze ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------1. Wählergemeinschaft Hecklingen 1419 2 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands 944 2 3. DIE LINKE 506 1 4. Einzelbewerber Butscher 114 0 Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten: Lfd. Nr. Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag Wählergemeinschaft Hecklingen 1. 2. Christine Kern Ralf Brett 3. 4. Elke Atzler Kerstin Jahn 5. Uwe Ammer Christlich Demokratische Union Deutschlands DIE LINKE Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: Lfd. Nr. Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag Wählergemeinschaft Hecklingen 1. Klaus Riederer 2. Uwe Epperlein 3. Günter Engler 4. 5. 6. Uwe Kirchner Elke Bartholomes Hendrik Schmidt 7. 8. Yvonne Wandt Steffen Walther 1. Hartmut Wenzel 2. Manfred Mairose Christlich Demokratische Union Deutschlands DIE LINKE 1. 2. Marek Ludwiczak Manfred Teela Hecklingen, den 28.05.2014 gez. Kosche -----------------------------------------(Wahlleiter) Bekanntmachung des Wahlergebnisses Das endgültige Wahlergebnis der Stadtratswahl in der Stadt Hecklingen am 25. Mai 2014 ist wie folgt ermittelt worden : Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wähler Zahl der ungültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmzettel Zahl der gültigen Stimmen Zahl der Sitze 6217 2361 80 2281 6733 20 Lfd. Nr. Partei, Wählergruppe, Einzelvorschlag Stimmen Sitze ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Wählergemeinschaft Hecklingen Christlich Demokratische Union Deutschlands DIE LINKE Freie Demokratische Partei Nationaldemokratische Partei Deutschlands Sozialdemokratische Partei Deutschlands Einzelbewerber Butscher 2929 1755 1043 391 386 163 66 9 5 3 1 1 1 0 Folgende Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten: Lfd. Nr. Wahlbereich Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag Wählergemeinschaft Hecklingen 1: OT Hecklingen 01 1 Uwe Epperlein 2 Günter Engler 2: OT Hecklingen 02 3 Christine Kern 4 Klaus Riederer 3: OT Groß Börnecke 5 Ethel-Maria Muschalle-Höllbach 6 Tobias Walther 7 Marina Feldheim 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen 8 Rene Lohse 9 Petra Pollnow Christlich Demokratische Union Deutschlands 1: OT Hecklingen 01 10 Hartmut Wenzel 2: OT Hecklingen 02 11 Elke Atzler 3: OT Groß Börnecke 12 Randolph Schwabe-Bolze 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen 13 Arthur Taentzler 14 Günther Hoffmann DIE LINKE 1: OT Hecklingen 01 15 Manfred Teela 2: OT Hecklingen 02 16 Marek Ludwiczak 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen 17 Wolfgang Weißbart Freie Demokratische Partei 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen 18 Ingrid Engelmann Nationaldemokratische Partei Deutschlands 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen 19 Ingo-Peter Walde Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2: OT Hecklingen 02 20 Roger Stöcker Namen der nächst festgestellten Bewerber in der festgestellten Reihenfolge: Lfd. Nr. Vorname und Familienname Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Wählergemeinschaft Hecklingen 1: OT Hecklingen 01 1 Hubert Nettekoven 2 Uwe Kirchner 3 Hendrik Schmidt 4 Yvonne Wandt 5 Hella Riederer 6 Dirk Wandt 2: OT Hecklingen 02 1 Heiko Dietrich 2 Steffen Walther 3 Elke Bartholomes 4 Hans-Günter Homann 5 Jörg Palatz 6 Petra Brauer 3: OT Groß Börnecke 1 Wolfgang Hoffmann 2 Anita Zingel 3 Anja Dittmar 4 Klaus Kohlbach 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen 1 Gabriele Kiesche 2 Uwe Scheller 3 Marco Unger 4 Ingolf Scheller 5 Hagen Bornschein Christlich Demokratische Union Deutschlands 1: OT Hecklingen 01 1 Manfred Mairose 1 2: OT Hecklingen 02 Kerstin Jahn 2 Heinz Broda 3: OT Groß Börnecke 1 Hans-Peter Hacke 2 Nancy Hille-Ueberschaer 3 Michael Ueberschaer 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen 1 Martin Dubiel 2 Kati Baßin DIE LINKE 1: OT Hecklingen 01 1 Uwe Ammer 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen 1 Normen Trunte Freie Demokratische Partei 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen 1 Martin Behrens 2 Mandy Witt Nationaldemokratische Partei Deutschlands 4: OT Cochstedt/OT Schneidlingen keinen Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2: OT Hecklingen 02 keinen Hecklingen, den 25. Mai 2014 gez. Kosche -----------------------------------------(Wahlleiter)