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Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.dbvoer.de Herzlich willkommen bei der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen Aufforderung an die Inhaber von Berechtigungsscheinen der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen zur Vorlage des Coupon 1 Die DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen hat im Jahr 2006 ihre Aktien an der DBV-Winterthur Holding AG, Wiesbaden, verkauft. Nach Maßgabe der Bedingungen der im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der damaligen DBV-Gruppe (der heutigen DBV-Winterthur-Gruppe) im Jahr 1990 ausgegebenen Berechtigungsscheine ist der Überschuss aus dieser Veräußerung und der Gegenwert der Rückstellung für Erstattungsansprüche an die Inhaber der Berechtigungsscheine zu verteilen. Einen Berechtigungsschein erhalten haben Versicherungsnehmer der ehemaligen Deutsche Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche Lebens- und Renten-Versicherungsanstalt, deren Versicherungsverhältnisse zwischen dem 31. Dezember 1989 und dem 26. April 1990* bestanden und bei denen keine Gesamtentschädigung vorgenommen wurde. Die Inhaber von Berechtigungsscheinen der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen werden gemäß § 3 der Berechtigungsschein-Bedingungen hiermit zur Vorlage von Coupon 1 aufgefordert. Zur Auszahlung kommen die auf den Berechtigungsschein jeweils anteilig entfallenden Werte gemäß § 1 a) Überschuss aus dem Verkauf der Aktien und b) Gegenwerte der gebildeten Rückstellung für Erstattungsansprüche der Berechtigungsschein-Bedingungen. Was ist vorzulegen? 1. Der Coupon 1 des Berechtigungsscheins. 2. Ein ausgefülltes und unterschriebenes Einreichungsformular. Wo sind die Unterlagen vorzulegen? Die Unterlagen können bei allen Filialen der Commerzbank AG Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Dresdner Bank AG Volks- und Raiffeisenbanken vorgelegt werden. Inhaber von Berechtigungsscheinen, die Kunde bei einem der genannten Institute sind, werden gebeten, die Einreichung bei der für sie zuständigen Filiale vorzunehmen. Die Unterlagen können ferner bei vielen Sparkassen vorgelegt werden. Inhaber von Berechtigungsscheinen, die Kunde einer Sparkasse sind, werden gebeten, bei der für sie zuständigen Filiale nachzufragen, ob der Coupon 1 dort angenommen wird. Ab wann und wie lange kann vorgelegt werden? Die Unterlagen können frühestens ab 01. März 2007 bis längstens 02. März 2009 vorgelegt werden. Hinweise: 1. Der Coupon 1 ist sorgfältig auszuschneiden. Die Berechtigungsschein-Nummer und der aufgedruckte Anteil (in Millionstel) müssen lesbar sein. Coupons mit den Nummern 2 oder 3 werden nicht angenommen. 2. Der Berechtigungsschein selbst sowie die Coupons 2 und 3 verbleiben bei den Inhabern. Diese Unterlagen gewähren einen anteiligen Anspruch gemäß § 1 c) Berechtigungsschein-Bedingungen. Das Einreichungsformular steht als Download auf der Homepage der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen (http://www.dbvoer.de) zur Verfügung. Es kann zudem telefonisch unter der Service-Nummer 01803 202608 (9ct/min) angefordert werden. 3. Für jeden eingereichten Coupon ist ein Einreichungsformular (in zweifacher Form) auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit dem Coupon 1 vorzulegen. Es wird darüber hinaus empfohlen, das Einreichungsformular zusätzlich online über den auf der Homepage der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen angegebenen Link oder direkt bei der Commerzbank AG unter http://www.commerzbanking.de/dbv auszufüllen. Dies ermöglicht nach Vorlage von Einreichungsformular und Coupon 1 eine schnellere Bearbeitung, da die erforderlichen Daten dann bereits elektronisch erfasst sind. 4. Nicht unterschriebene Einreichungsformulare können nicht bearbeitet werden. Unvollständig ausgefüllte Formulare führen zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung und Auszahlung. 5. Die Inhaber werden gebeten, keine Unterlagen direkt an die DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen zu senden, da nur die Commerzbank AG als Zahlstelle beauftragt ist. 6. Sollte im Einzelfall eine Einreichung der Unterlagen bei den genannten Kreditinstituten nicht möglich sein, können die Unterlagen hilfsweise bei einer Filiale der Commerzbank AG eingereicht werden. Die Inhaber können sich aber auch mit der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen telefonisch unter der Service-Nummer 01803 202608 (9ct/min) in Verbindung setzen. 7. Für die Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen gerechnet werden. Es wird darum gebeten, in diesem Zeitraum von Anfragen über den Stand der Bearbeitung abzusehen. Auszahlungen auf das im Einreichungsformular genannte Bankkonto werden ausschließlich durch die Commerzbank AG vorgenommen. 8. Nach Ablauf der Vorlagefrist am 02. März 2009 vorgelegte Coupons werden nicht mehr bearbeitet. Eine Auszahlung aus dem Coupon 1 ist dann bedingungsgemäß nicht mehr möglich. Die Vorlagefrist gilt als gewahrt, wenn der Coupon 1 am letzten Tag der Frist bei einem der genannten Kreditinstitute vorgelegt worden ist. Der Anspruch des Inhabers auf Auszahlung des auf seinen Berechtigungsschein entfallenden Anteils an einem eventuellen Liquidationsüberschuss bleibt von der Versäumung der Vorlagefrist unberührt. 9. Der Berechtigungsschein/Coupon 1 gibt den Anteil des jeweiligen Berechtigten in Millionsteln des Verteilungsvolumens an. Ein Millionstel hat einen Wert von 343,96 EUR (brutto). 10. Sofern der auszuzahlende Betrag der Kapitalertragsteuer unterliegt, werden die anfallende Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätszuschlag einbehalten. In diesem Fall wird mit der Abrechnung eine Steuerbescheinigung versandt. 11. Anfragen zu den Berechtigungsscheinen können telefonisch unter 01803 202608 (9ct./min), über E-Mail an [email protected] oder schriftlich gestellt werden. Im Internet sind unter http://www.dbvoer.de weitere Informationen eingestellt. Wiesbaden im Februar 2007 DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen Der Vorstand * Klarstellend ist anzumerken, dass Berechtigte nach § 2 Nr. 2 des maßgeblichen Bestandsübertragungs- und Teilbetriebseinbringungsvertrages vom 11.04.1990 die Berechtigten aus Versicherungsverhältnissen sind, welche am 31.12.1989 und am 26.04.1990 noch bestanden.