Zuchtordnung HZVD - Union der Hunde Freunde eV

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Zuchtordnung HZVD - Union der Hunde Freunde eV
Hunde Zucht Verband Deutschland e.V. ( HZVD e.V. )
Zuchtordnung
1. Allgemeines
Die Zuchtordnung ist für alle Züchter des HZVD e.V. und deren angeschlossenen Vereinen verbindlich.
Das jeweils gültige Tierschutzgesetz ist von allen Züchtern zu beachten und einzuhalten.
Der HZVD e.V. ist berechtigt die Einhaltung der Zuchtordnung durch seine Organe zu überwachen.
2. Züchter
Mitglieder der angeschlossenen Vereine können Züchter im HZVD e.V. werden.
Als Züchter gilt grundsätzlich nur der Eigentümer der Zuchthündin oder des Zuchtrüden.
3. Zwingerschutz
Der Zuchtwart ist verpflichtet die Zuchtstätte bei Beantragung des Zwingerschutzes zu besichtigen. Über die
Besichtigung ist ein Protokoll zu fertigen. Anträge auf Schutz eines Zwingernamens müssen vor der Belegung der
Hündin beim Vorstand des HZVD e.V., zur Vorlage in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Es müssen drei
Vorschläge für einen Zwingernamen eingereicht werden, der bevorzugte Zwingername ist an erster Stelle
zusetzen. Nur Hauptmitglieder können einen Zwingerschutz beantragen und müssen 18 Jahre alt sein.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt auch der Zwingerschutz im HZVD e.V.
4. Zuchtvoraussetzungen
Es dürfen nur Hunde gleicher Rasse verpaart werden, die eine reinrassige Abstammung nachweisen können.
Beide Elterntiere müssen vor der Verpaarung die Zuchttauglichkeit erlangt haben.
Die Zuchttauglichkeit ist durch einen Richter oder Zuchtwart des HZVD e.V. festzustellen. Richter und Zuchtwarte
dürfen ihre eigenen Hunde und die von Familienmitgliedern nicht zuchttauglich schreiben.
Bei Großrassen mit einer Schulterhöhe ab 45 cm ist eine HD- (Hüftgelenksdysplasie) und ED(Ellenbogengelenkdysplasie) Auswertung erforderlich.
Bei Kleinrassen ist dieses nicht erforderlich, aber bei einigen Rassen zu empfehlen.
Die HD und ED Formel: 0=normal oder frei, 1=fast normal oder Verdacht, 2=leicht, ab 3=mittel bis schwer.
Die HD und ED Auswertung erfolgt durch einen anerkannten Tierarztes des HZVD e. V. (Veterinär Universität
Gießen, Abt. Radiologie)
Bei Großrassen ab einer Schulterhöhe ab 45 cm muss ein Wesenstest vorhanden sein.
Das Mindestalter für die Zuchttauglichkeitsprüfung ist:
Bei Kleinrassen unter 45 cm Widerristhöhe 12 Monate bzw. mit der 2. Läufigkeit (Hündin).
Bei Großrassen über 45 cm Widerristhöhe 18 Monate
Das Höchstalter für Zuchttiere ist: Rüden bis zu 8 Jahre und Hündinnen bis zu 8 Jahre.
Für hochwertige Vererber kann der Hauptzuchtwart über dieses Alter hinaus eine Zuchtverwendung für einen
weiteren Wurf genehmigen, die Hündin muss dem Hauptzuchtwart vorgestellt werden.
Mit Hunden die diese Zuchtvoraussetzung nicht erfüllen, darf nicht gezüchtet werden. Die Welpen erhalten keine
Papiere und der Züchter muss mit einem Zuchtverbot rechnen.
Zuständig für die Einhaltung der Zuchtordnung ist der HZVD e.V. und seien Organe. Wir züchten nach
internationalen FCI Standard und nach Nationalen Standard. Vor der Zuchtzulassung muss der Hund auf 3
Ausstellungen durch mindesten drei verschiedene Ausstellungsrichter mit der Formwertnote SG (Sehr gut)
bewertet worden sein, Richterberichte müssen vorgelegt werden, außerdem sollte jeder neuer Züchter bevor er
den Zwingerschutz erhält an eine Züchterschulung teilgenommen haben. Auch bei allen angeschlossenen
Vereinen und Landesgruppen.
Die Züchterschulungen werden von den Zuchtwarten abgehalten.
Bitte weisen Sie ihre Züchter darauf hin dass binnen 4 Tagen der Wurf beim Zuchtbuchamt des HZVD e.V. zu
melden ist. Es darf nicht in mehreren Dachverbänden gezüchtet werden. Bei bekannt werden erfolgt ein sofortiger
Ausschluss aus dem HZVD e.V.
5. Häufigkeit einer Zuchtverwendung.
Nach einem Wurf muss eine Läufigkeit (Hitze) ausgesetzt werden, bei nicht einhalten muss nach diesem Wurf ein
Jahr bzw. 2 Läufigkeiten (Hitzen) ausgesetzt werden.
Werden diese Fristen nicht eingehalten hat das eine Zuchtsperre von 2 Jahren zur Folge.
Hunde die nach dem 01.06.1998 geworfen wurden, müssen dem Tierschutzgesetz entsprechen.
Das Kupieren der Rute und der Ohren ist grundsätzlich verboten.
6. Unterlagen für eine Wurfeintragung
Es sind folgend Unterlagen erforderlich:
Wurfmeldeschein, Deckschein, die Original Ahnentafel der Hündin, eine Fotokopie der Ahnentafel des Rüden, die
Zuchtzulassungen beider Elterntiere sowie die errungenen Titel beider Elterntiere in Kopie, und den genehmigten
Zwingernamen.
Alle Unterlagen sind unterschrieben an die Geschäftsstelle des HZVD e. V. einzusenden.
7. Zucht von mehreren Rassen
Wenn bei einem Züchter mehrere Rassen gezüchtet werden, muss für jede Rasse eine Zwingerschutz-Urkunde
beantragt werden. Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben Anfangsbuchstaben. Bei der
Zucht von mehreren Rassen läuft das Alphabet im jeweiligen Zwinger separat weiter. Die Rufnamen der Welpen
eines Wurfes beginnen mit dem Buchstaben „A“ dann mit „B“ usw.
8. Verkauf von Welpen
Die Abgabe der Welpen erfolgt frühestens nach 9 Wochen. Die Welpen müssen bei der Abgabe entwurmt,
geimpft, geschippt und mit einem gültigen EU-Heimtierausweis versehen sein.
Der Verkauf ist nur mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis und einem Kaufvertrag erlaubt.
Der Züchter ist verpflichtet, beim Verkauf der Welpen dem Käufer auf ihm bekannte Mängel aufmerksam zu
machen.
Welpen dürfen nicht an Hundehändler oder ähnliches verkauft werden.
Die jeweiligen Würfe müssen vollständig dem Zuchtbuchamt gemeldet werden auch Todgeburten. Es dürfen vor
der Wurfabnahme noch keine Welpen abgegeben werden, sonst erhält der gesamte Wurf keine Papiere.
9. Verstöße gegen die Zuchtordnung
Wie z.B. unwahre Angaben auf dem Deckschein oder Wurfmeldung, nicht vollständige Angaben der Welpen
Anzahl, vorgetäuschte Ammenaufzucht, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche Verfehlungen werden
geahndet.
Die Haltung und das Züchten von Hunden in Pferdeställen, Kellerräumen oder ähnlichen Räumen ohne Heizung
oder ohne Fenster sind verboten.
Geahndet wird durch schriftliche Verwarnung, zeitweise Zuchtsperren, totale Zuchtsperre oder durch Ausschluss
des Züchters aus dem HZVD .e.V.
10. Besichtigungen von Zwingeranlagen
Der HZVD e.V. ist berechtig durch den Hauptzuchtwart und seinen Organen, auch bei den angeschlossenen
Vereinen und Verbänden die Zwingeranlagen und Haltung der Hunde jederzeit zu besichtigen.
11. Bei Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten zwischen dem Dachverband und den Vereinen kann der Ehrenrat angerufen werden.
12. Änderungen der Zuchtordnung
Die Änderungen der Zucht und Eintragungsbestimmungen kann nur mit absoluter Mehrheit der zu vertretenen
Stimmen des Vorstandes und der Zuchtkommission des HZVD e.V. beschlossen werden. Das Original kann bei
der Geschäftsstelle eingesehen werden.
13. Rasse spezifische Abweichungen
Bei Biewer Yorkshire-Terrier dürfen nur Biewer mit Biewer Verpaart werden.
Yorkshire-Terrier dürfen nicht mit Biewer Yorkshire-Terrier oder Spalter Verpaart werden.
Bad Berleburg, den 10.07.2010 genehmigt.
Zuchtkommission
Gez. Frank Maier Hauptzuchtwart
Gez. Kirstin Maier Zuchtwartin
Gez. Gertrud Niessen Zuchtwartin