PJ-Info-Broschüre - Medizinische Fakultät - Heinrich

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PJ-Info-Broschüre - Medizinische Fakultät - Heinrich
Informationsbroschüre zum Praktischen Jahr
- Inhaltsverzeichnis -
Ansprechpartner bei Fragen/Problemen
1. Allgemeine Informationen zum PJ
1.1 Zulassungsvoraussetzungen
1.2 Rechte und Pflichten
1.3 Termine (Tertialszeiten)
1.4 Fehlzeiten
1.5 Nachweis (PJ-Tertialsbescheinigung)
1.6 Betriebsärztliche Untersuchung
1.7 Sonderregelungen und Härtefälle
1.7.1 Schwangerschaft
1.7.2 Teilzeit-PJ
1.7.3 Härtefallantrag
1.7.4 Splittingregelung
1.8 Sonstige Hinweise
2. Rahmenbedingungen
2.1 Wochenarbeitszeiten
2.2 Studientag
2.3 Nacht- und Wochenenddienste
2.4 Unfallversicherung während des PJ
2.5 Aufwandsentschädigung
3. Ziele und Inhalte der Ausbildung
3.1 Allgemeine Informationen
3.2 Übergeordnete Lernziele
3.3 Logbücher der einzelnen Fächer
4. PJ im Ausland
4.1 Allgemeine Informationen zum PJ im Ausland
4.2 Splittingregelung
4.3 Auslandsstipendien
5. Platzvergabe (Online-Belegung)
6. Ethikseminare
7. Feedback-Projekt
8. Evaluation
9. Informationen zum Abschlussexamen mündlich M2-alt bzw. M3- neu
10. Das UKD stellt sich vor
11. Die Lehrkrankenhäuser stellen sich vor
12. PJ-Richtlinien (Studienordnung)
Ansprechpartner bei Fragen/Problemen
Sabine Lohmann, PJ-Angelegenheiten
Sekretariat Studiendekanat
Geb. 23.11, 2. Etage, Raum 64
Telefon: 0211/81-13017
Fax: 0211/81-10562
Email: [email protected]
Sprechstunde:
Montags und Dienstags
10.00 – 12.00 Uhr
Mittwochs
13.30 – 15.30 Uhr
PJ-Beauftragter der Medizinischen Fakultät:
Prof. Dr. Matthias Schott
Leiter des Funktionsbereiches Spezielle Endokrinologie
0211/81-04860
0211/81-17082
13.52.01
Moorenstr. 5
40225 Düsseldorf
Email: [email protected]
Vorsitzender der UK-PJ der Medizinischen Fakultät:
Prof. Dr. Matthias Schneider
Leiter der Rheumatologie
0211/81-17817
0211/81-16455
13.52.01
Moorenstr. 5
40225 Düsseldorf
Email: [email protected]
1. Allgemeine Informationen zum PJ
Der Dritte Abschnitt des Medizinstudiums, das „Praktisches Jahr“ (PJ), umfasst eine
zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen im Universitätsklinikum oder in
anerkannten Akademischen Lehrkrankenhäusern. Jeweils ein Drittel der Ausbildung (16
Wochen) erfolgt in den Pflichtfächern Chirurgie und Innere Medizin sowie einem Wahlfach.
1.1 Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Beginn des Praktischen Jahres ist das Bestehen der schriftlichen
Prüfung M2 neu vor dem PJ, erstmals im Frühjahr 2014. (Für Studierende, die nicht
spätestens im August 2013 ihr PJ begonnen haben.)
Meldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 10. Januar
Herbstprüfung: 10. Juni
Nachreichfrist für Unterlagen: Frühjahresprüfung: 3. März
Herbstprüfung: 1. September
Die Prüfungen finden jeweils im April und Oktober zu folgenden Terminen statt:
Frühjahr:
8. – 10. April
Herbst:
7. – 9. Oktober
Die dafür einzureichende Leistungsübersicht der klinischen Fächer gem. § 27 ÄAppO
wird vom Studierendenservicecenter rechtzeitig vor der Nachreichfrist ausgegeben. Der
genaue Ausgabetermin wird auf der Homepage des Studiendekanates veröffentlicht.
Zuständig für die Erstellung der Leistungsübersicht ist die Studierenden- und
Prüfungsverwaltung der Universität:
Frau Wacker, Telefon: 81-12084, Email: [email protected], Geb. 16.11, 04.48,
Öffnungszeiten:
Montags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstags von 13.00 - 16.00 Uhr
Die Antragsformulare liegen rechtzeitig im Vorflur des Studiendekanates Medizin im
Formularregal aus. Ab wann dies genau der Fall ist, wird auf der Homepage des
Studiendekanates unter „Aktuelles“ veröffentlicht.
LINK LPA Infos zum M2 neu
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/Startseite/Struktur_Pr__fun
gsbereiche/M2/Zweiter-Abschnitt-der-aerztlichen-Pruefung---neu.html
Das Studiendekanat Medizin erhält vom LPA die Besteherliste des M2 neu, um überprüfen
zu können, wer der jeweils über die Online-Belegung angemeldeten Studenten das PJ
beginnen kann.
1.2 Rechte und Pflichten
PJ-Studierende sollen schrittweise zunehmend ärztliche Tätigkeiten übernehmen. Dabei
müssen Anleitung und Aufsicht dem individuellen Ausbildungsstand entsprechen:
Die schrittweise Übernahme ärztlicher Tätigkeiten im PJ hat nach § 3 IV S. 3 ÄAppO unter
„Anleitung, Aufsicht und Verantwortung“ des ausbildenden Arztes zu erfolgen. Demnach sind
dem PJ-Studenten nicht jegliche ärztliche Tätigkeiten verschlossen. Eine völlig
eigenständige Vorgehensweise ist ihm aber nicht gestattet. Er darf beispielsweise keine
therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen selbstständig vornehmen oder anordnen.
Unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung seines ausbildenden Arztes und seinem
Ausbildungsstand angepasst, darf und soll er aber durchaus Maßnahmen dieser Art
durchführen. Der Umfang der Tätigkeiten, die der Student im PJ schrittweise übernehmen
und beherrschen soll, ist nicht verbindlich festgelegt.
Eine persönliche Haftung der PJ´ler ergibt sich folglich nur dann, wenn der Student seinen
Kompetenzbereich überschreitet oder bei Anwendung der typischerweise in seiner
Ausbildungslage erlernten Fähigkeiten und zu erwartenden Einsichtsfähigkeit die mit dem
konkreten Eingriff im Zusammenhang stehenden Gefahren hätte erkennen und vermeiden
können.
Der Student darf sich nicht mit einem passiven Status des Beaufsichtigt- und
Überwachtwerdens begnügen. Er kann zwar ebenso wie ein Assistenzarzt auf die Indikation
oder Therapieentscheidung „seines“ Chefarztes vertrauen. Er ist haftungsrechtlich aber dann
verantwortlich, wenn er sich weisungsgemäß auf den selbstständigen Eingriff eingelassen
hat, obwohl er aufgrund der bei ihm nach seinem Ausbildungsstand vorauszusetzenden
Kenntnisse und Erfahrungen hiergegen Bedenken hätte haben und eine Gefährdung des
Patienten hätte voraussehen müssen.
(Auszug aus Kompetenzgrenzen und Folgen ihrer Überschreitung bei Famulanten und
PJ´lern von Dr. Ute Heinemann, Prof. Dirk Olzen, Prof. Dr. Helmut Frister)
LINK
1.3 Termine (Tertialszeiten):
Das Praktische Jahr beginnt nach geänderter Approbationsordnung ab 2014 jeweils in der
zweiten Hälfte der Monate Mai bzw. November, nach der schriftlichen M2 neu-Prüfung. Die
Termine finden Sie auf der Homepage des Studiendekanates:
LINK:
http://www.medizin.hhu.de/studium-und-lehre/medizin/studium/praktisches-jahr-pj/pjtermine.html
Die Tertialszeiten sind zwingend einzuhalten. Ein Tertial kann nicht früher oder später als die
festgelegten Tertialszeiten begonnen werden.
1.4 Fehlzeiten:
Mit Verkündung der Änderung der Approbationsordnung vom 17.07.2012 sind während des
gesamten PJ maximal 30 Fehltage erlaubt (Urlaub, Krankheit, etc.). Über diese Fehltage
kann frei verfügt werden. Es dürfen allerdings maximal 20 Fehltage in einem Tertial
genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Studierende diese mit der jeweiligen
Abteilung, in der er gerade sein PJ absolviert, abstimmt.
Diese Fehltage umfassen alle Ausfalltage während des PJ. So zählen auch Fehltage wegen
Erkrankungen dazu. Eine Krankmeldung des behandelnden Arztes ist wünschenswert und
ändert aber nichts an dem Status von Fehltagen.
Falls eine Erkrankung länger dauern sollte (z.B. Unfall mit anschließender Reha oder eine
andere schwerwiegende Erkrankung) besteht die Möglichkeit, das Praktische Jahr zu
unterbrechen. Dafür muss der Studierende über das Studiendekanat Medizin einen Antrag
an das Landesprüfungsamt auf Unterbrechung stellen, dem ein ärztliches Attest über die Art
und voraussichtliche Dauer der Erkrankung beiliegen muss. Das Landesprüfungsamt prüft
einen solchen Antrag und genehmigt ihn in der Regel.
Das PJ kann bis zu 2 Jahre unterbrochen werden, und zwar immer nach einem
abgeschlossenen Tertial.
Beispiel:
Tritt die Erkrankung also während des laufenden Tertials auf, z.B. nach 12 Wochen und das
PJ kann zunächst nicht weiter absolviert werden, so besteht die Möglichkeit, die 20 Fehltage
für den Rest des Tertials einzusetzen, dann zu unterbrechen und innerhalb der nächsten 2
Jahre das PJ wieder aufzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Fall für das
restliche abzuleistende PJ nur noch 10 Fehltage zur Verfügung stehen.
Den Wunsch nach Fortsetzung/Wiederaufnahme des PJ muss der Studierende dem
Studiendekanat Medizin mitteilen. Das Studiendekanat Medizin teilt dem LPA sowie dem
Krankenhaus, an dem das PJ abgeleistet wird mit, wann das PJ fortgesetzt wird.
Kann ein Tertial nicht abgeleistet werden, da die Erkrankung am Anfang des Tertials auftritt
und die 20 Fehltage nicht ausreichen, gilt dieses Tertial als nicht abgeleistet und muss
vollumfänglich nachgeholt werden.
1.5 Nachweis (PJ-Tertitalsbescheinigung):
Die Bescheinigung über das PJ-Tertial erhalten die Studierenden im UKD am Ende des
jeweiligen Tertials von der jeweiligen Abteilung, in der das PJ absolviert wird. Die
Studierenden haben bei den Tertialbescheinigungen der Kliniken des UKD darauf zu achten,
dass diese gesiegelt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Studierenden ihre
Bescheinigung im Studiendekanat Medizin siegeln lassen. In den Lehrkrankenhäusern
werden PJ-Bescheinigungen in der Regel von den Sekretariaten der PJ-Beauftragten
ausgestellt und sind ohne das Siegel der Medizinischen Fakultät gültig.
Auf der PJ-Bescheinigung werden die Fehltage ausgewiesen. Das Formular liegt den PJBeauftragten vor. Außerdem steht es als Download auf der Homepage des
Studiendekanates zur Verfügung:
LINK:
http://www.medizin.hhu.de/studium-undlehre/medizin/serviceseiten/serviceaktuell/downloads.html
1.6 Betriebsärztliche Untersuchung
Eine betriebsärztliche Untersuchung vor Beginn des PJ ist zwingend erforderlich. Die/der
Studierende sollte rechtzeitig vor PJ-Beginn (ca. ½ Jahr vorher) einen Termin mit dem
Betriebsärztlichen Dienst vereinbaren. Der Betriebsärztliche Dienst schickt die Bögen über
die Teilnahme an der Einstellungsuntersuchung direkt an das Studiendekanat. Das
Studiendekanat kontrolliert anhand dieser Bögen, ob alle Studierenden bei der
Einstellungsuntersuchung waren. Sollte ein/e PJ-Student/in zu Beginn des PJ noch keine
Betriebsärztliche Untersuchung absolviert und auch noch keinen Termin dazu vereinbart
haben, so kann das PJ nicht begonnen bzw. fortgesetzt werden.
LINK Informationsblatt Betriebsärztlicher Dienst:
http://www.medizin.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Medizinische_Fakultaet/Studiend
ekanat/Dokumente/Medizin_Studium/Informationen_PJ_Betriebsarztlicher_Dienst-.pdf
1.7 Sonderregelungen und Härtefälle
1.7.1 Schwangerschaft:
Schwangere PJ-Studentinnen können sich an den Betriebsärztlichen Dienst des UKD
wenden, um sich bezüglich der Einsatzmöglichkeiten beraten zu lassen. Zwar findet offiziell
das Mutterschutzgesetz keine Anwendung, da dieses Gesetz für alle (werdenden) Mütter gilt,
die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Am UKD erfolgt jedoch ein Einsatz gemäß den
Vorgaben der Mutterschutzgesetzgebung.
Die Schwangerschaft ist von der PJ-Studentin dem PJ-Beauftragten und der jeweiligen
Abteilung/Station mitzuteilen sowie dem Studiendekanat Medizin.
Beratung durch den Betriebsärztlichen Dienst des UKD:
Telefon: 0211/81-17241 oder -17104
Email: [email protected]
Geb. 14.95
LINK:
http://www.uniklinikduesseldorf.de/unternehmen/vorstand/stabsstellen/betriebsärztlicherdienst
1.7.2 Teilzeit-PJ
Nach der geänderten Approbationsordnung gibt es für Studierende die Möglichkeit, das PJ
begründungslos auch in Teilzeit zu absolvieren, und zwar in den Formen 50% oder 75 %.
Die wöchentliche Stundenzahl des PJ wird dann von 40 Stunden auf 20 (50 %) oder auf 30
Stunden (75 %) reduziert. Die Gesamtdauer des Praktischen Jahres verlängert sich dadurch
entsprechend auf gesamt 96 Wochen = 32 Wochen je Tertial bei 50 % bzw. gesamt 64
Wochen (21 Wochen je Pflichttertial, 22 Wochen für das Wahltertial) bei 75%. Die Form des
Teilzeit-PJ wird dann auf den jeweiligen Tertialsbescheinigungen von dem ausbildenden
Krankenhaus vermerkt. Die Fehlzeiten von insgesamt 30 Tagen verlängern sich durch eine
Teilzeitausbildung nicht.
Wer ein Teilzeit-PJ absolvieren möchte, meldet sich bitte bei Frau Lohmann bis spätestens 4
Wochen vor PJ-Beginn in der Sprechstunde.
1.7.3 Härtefallantrag:
In außergewöhnlichen Situationen können Studierende einen Antrag stellen, ihre Ausbildung
in einem bestimmten Akademischen Lehrkrankenhaus der HHU oder am UKD
durchzuführen. Geeignete Gründe für einen solchen Härtefallantrag sind die Versorgung
eines Kindes oder pflegebedürftiger Angehöriger.
Finanzielle Gründe, Doktorarbeit oder räumliche Nähe zu einem Krankenhaus, sind keine
geeigneten Härtefall-Begründungen.
Studierende, die einen Härtefallantrag stellen möchten, melden sich bitte vor Beginn des PJ
(bis spätestens 1 Woche vor der Online-Belegung) persönlich bei Frau Lohmann in der
Sprechstunde.
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen. Weiterhin benötigt das Studiendekanat eine
Meldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), aus der zu ersehen ist, dass der/die
Studierende mit seinem/ihrem Kind einen gemeinsamen Wohnsitz hat. Im Falle eines
pflegebedürftigen Angehörigen, legen Sie bitte ein ärztliches Attest bei.
1.7.4 Splittingregelung
Aufgrund der geänderten Approbationsordnung kann ein Tertialssplitting in einem Fach ab
2014 nur noch in Form von 8 Wochen Heimatuniversität und 8 Wochen Ausland erfolgen.
Hierfür benötigt der Studierende zwingend eine Splittingbescheinigung des
Studiendekanates. Er erhält diese Splittingbescheinigung während der Sprechzeiten von
Frau Lohmann. Benötigt wird diese Bescheinigung spätestens zur Anmeldung des
mündlichen Abschlussexamens nach dem PJ.
Es können alle 3 Tertiale gesplittet werden.
Pro 8 Wochen können maximal 5 Fehltage genommen werden.
1.8 Sonstige Hinweise

Ab 01.04.2013 können einzelne Tertiale des PJ auch an anderen deutschen
Hochschulen und akademischen Lehrkrankenhäusern abgeleistet werden, wenn dort
nach den Vorgaben der Medizinischen Fakultät der HHUD ausgebildet wird und
Kapazitäten zur Verfügung stehen. Diese Möglichkeit können PJ-Studierende ab PJBeginn Februar 2013 ab dem 2. Tertial wahrnehmen. Es können alle 3 Tertiale an
einer externen Universität abgeleistet werden, ohne die Hochschule zu wechseln
(falls gewünscht).

Das Abschlussexamen mündlich M2 alt bzw. M3 neu findet in der Regel an dem
zugeteilten PJ-Krankenhaus der Heimatuniversität statt, unabhängig von der
Anzahl der im Ausland bzw. an externen Universitäten absolvierten Tertiale.
2. Rahmenbedingungen
2.1 Wöchentliche Ausbildungszeiten
Im PJ beträgt die Ausbildungszeit in der Patientenversorgung etwa 30 – 35 Stunden/Woche.
2.2 Studientag
Es gibt keine Studientage während des PJ.
2.3 Nacht- und Wochenenddienste
Die Teilnahme an Nacht-und Wochenenddiensten ist ein verpflichtender Bestandteil des PJs.
Jeder Studierende soll mindestens an 3 Diensten (idealerweise 2 Nachtdienste- und 1
Wochenenddienst) pro Tertial teilnehmen. Diese Dienste sind Teil der
Wochenausbildungszeit am Patienten. Nachtdienste sollen allerdings nicht häufiger als
einmal innerhalb zwei Wochen und Wochenenddienste nicht häufiger als einmal im Monat
stattfinden. Für 16-stündige Dienste sind zwei und für 24-stündige Dienste drei Tage
Freizeitausgleich zu gewähren. Bei der Umsetzung sind die Vorschriften des
Arbeitszeitschutzgesetzes einzuhalten.
http://www.arbeitsschutz.nrw.de
2.4 Unfallversicherung während des PJ
Die PJ-Studenten sind über die gesetzliche Unfallversicherung bei allen Tätigkeiten im
Praktischen Jahr versichert.
2.5 Aufwandsentschädigung
Eine Aufwandsentschädigung von bis zu 373,00 EUR/Monat sowie Essensgeld in Höhe von
200,00 EUR /Monat ist zwischen den Akademischen Lehrkrankenhäusern der HHUD, dem
UKD und der Med. Fakultät vereinbart, Ein Äquivalent zu diesem Gesamtbetrag kann in
unterschiedlicher Form gewährt werden, wie z.B. Fahrtkosten, Essensgeld, etc. Diese
Aufwandsentschädigung gilt für Tertiale, die der Student am UKD und an einem
Akademischen Lehrkrankenhaus der HHUD ableistet.
Die Zahlung der Aufwandsentschädigung von pauschal 373 EUR/Monat sowie des Essensgeldes
(200 EUR/Monat) wird für PJ-Studierende am UKD ab sofort von der Personalabteilung des
Universitätsklinikums übernommen, und zwar ab PJ-Beginn August 2013. Für die Lehrkrankenhäuser
Generell gilt aufgrund der geänderten Approbationsordnung ab 01.04.2013, dass keine
höhere Vergütung erlaubt ist, als die Grenzen des BAFöG erlauben. (z. Zt. max. 373
Euro Geldleistungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAFöG und max. Weitere 273 Euro nach §
13 Abs. 2 und § 13a BAFöG: insgesamt also max. 646 Euro).
Link Bundesministerium für Bildung und Forschung:
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/204.php
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/230.php
3. Ziele und Inhalte der Ausbildung
3.1 Allgemeine Informationen
Im Mittelpunkt des PJ steht die klinisch-praktische Ausbildung am Krankenbett, bei der die
Studierenden ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern sowie lernen, diese
auf den einzelnen Krankheitsfall theoretisch und praktisch anzuwenden. Zu diesem Zweck
sollen die Studierenden entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und
Verantwortung der ausbildenden Ärztinnen und Ärzte ärztliche Verrichtungen durchführen.
Ziel der Ausbildung im Praktischen Jahr ist, dass der oder die Studierende in ärztliches
Denken, Handeln und ärztliche Verantwortung hineinwächst und die Organisation des
Krankenhauses auch in seinen verschiedenen nichtärztlichen Bereichen kennen lernt.
3.2 Übergeordnete Lernziele
Siehe separate PDF-Datei.
3.3 Logbücher der einzelnen Fächer
Siehe separate PDF-Dateien.
4. PJ im Ausland:
4.1 Allgemeine Informationen zum PJ im Ausland
Allgemeine Informationen zum PJ im Ausland sowie die Liste der im Ausland anerkannten
Kliniken finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes.
LINK:
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/Startseite/Struktur_Service/
Merkbl__tter/PJ-Liste/Praktisches-Jahr_-Humanmedizin.html
Für die Vergütung von PJ-Tertiale im Ausland gilt die BAFöG-Auslandsverordnung.
D.h., die Vergütung darf den BAFöG-Satz für das jeweilige Land nicht überschreiten.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Tertial vom LPA nicht anerkannt wird.
Sollte das PJ-Wahlfach im Ausland absolviert werden, können für die restlichen Tertiale hier
in Deutschland nur Krankenhäuser ausgewählt werden, die dieses Wahlfach auch anbieten.
Bei einem Auslandstertial können Sie die 20 Fehltage benutzen, um fehlende Zeiten
auszugleichen: z.B. wird Ihnen von einer ausländischen Klinik nur ein Zeitraum von 3
Monaten angeboten, so können Sie die fehlenden 4 Wochen des Tertials mit den 20
Fehltagen ausgleichen.
Als konkretes Beispiel:
PJ-Tertial 27.08.07 - 14.12.07: Sie möchten 16 Wochen Chirurgie an einer Klinik in den USA
absolvieren, Ihnen werden aber nur 12 Wochen angeboten vom 27.08.07 - 16.11.07, dann
werden Ihnen, wenn Sie die PJ-Bescheinigung über diesen Zeitraum später beim LPA
einreichen, automatisch diese fehlenden 20 Tage als Fehltage angerechnet.
4.2 Splittingregelung
Aufgrund der geänderten Approbationsordnung kann ein Tertialssplitting in einem Fach ab
2014 nur noch in Form von 8 Wochen Heimatuniversität und 8 Wochen Ausland erfolgen.
Hierfür benötigt der Studierende zwingend eine Splittingbescheinigung des
Studiendekanates. Er erhält diese Splittingbescheinigung während der Sprechzeiten von
Frau Lohmann. Benötigt wird diese Bescheinigung spätestens zur Anmeldung des
mündlichen Abschlussexamens nach dem PJ.
Es können alle 3 Tertiale gesplittet werden.
Pro 8 Wochen können maximal 5 Fehltage genommen werden.
4.3 Auslandsstipendien
Siehe unter Punkt „PJ im Ausland“ auf der Homepage des Studiendekanates.
LINK:
http://www.medizin.hhu.de/studium-und-lehre/studium-international/ich-studiere-an-der-hhuund/interessiere-mich-fuer-ein-auslandstertial-im-rahmen-meines-pj.html
5. Platzvergabe (Online-Belegung):
Die Online-Belegung findet in der Regel im Ende Januar/Anfang Februar bzw. Ende
Juni/Anfang Juli statt. Der Termin dafür wird rechtzeitig auf der Homepage des
Studiendekanates unter den „Aktuellen Meldungen“ bekanntgegeben. Es können alle
Studierenden teilnehmen, die in das PJ gehen möchten. Zugangsvoraussetzung für den
Beginn des PJ, ist das Bestehen der M2-neu-Prüfung vor dem PJ. Das Studiendekanat
erhält vom LPA eine Besteherliste vor PJ-Beginn und überprüft anhand dieser Liste die über
die Online-Belegung angemeldeten Studierenden auf Ihre Berechtigung, das PJ zu
beginnen. Studierende, die das M2-neu nicht bestanden, aber an der Online-Belegung
teilgenommen haben, erhalten eine Email über ihren offiziellen Uni-Emailaccount, dass sie
das PJ nicht beginnen dürfen und ihr Platz storniert wird.
Bei der Online-Belegung können die Studierenden, je nach Verfügbarkeit, direkt und
verbindlich ein Krankenhaus und ein Wahlfach belegen. Das PJ muss an einem Haus
absolviert werden, Ausnahme sind Auslandstertiale bzw. Tertiale an externen Universitäten.
Die Zahl der jeweiligen freien Plätze in den Wahlfächern in den einzelnen Häusern wird bei
der Online-Belegung angezeigt.
Ferner besteht die Möglichkeit, auch ein Akademisches Lehrkrankenhaus auszuwählen, das
nicht das gewünschte Wahlfach anbietet. Dieses Wahlfach kann stattdessen am
Universitätsklinikum absolviert werden, sofern nach der Online-Belegung dort noch freie
Plätze zur Verfügung stehen. Ansonsten muss ein Wahlfach am Lehrkrankenhaus absolviert
werden, welches der Student alternativ bei der Online-Belegung schon angeben muss. Der
Zeitpunkt des Wahlfachtertials wird vom Studiendekanat festgelegt, die restliche
Tertialeinteilung vom jeweiligen Akademischen Lehrkrankenhaus.
Grundsätzlich erfolgt bei den akademischen Lehrkrankenhäusern die Tertialseinteilung dort
am 1. Tag des PJ. Am UKD erfolgt die Einteilung durch das Studiendekanat.
LINK:
1. Online-Portal zur PJ-Anmeldung:
https://sts.uniduesseldorf.de/Login.aspx?ReturnUrl=%2fdefault.aspx%3fwa%3dwsignin1.0%26wtrealm%3durn%25
3asharepoint%253astudierende%26wctx%3dhttp%253a%252f%252fstudierende.uniduesseldorf.de%252f_layouts%252fAuthenticate.aspx%253fSource%253d%25252F%26wreply%3dhtt
p%253a%252f%252fstudierende.uniduesseldorf.de%252f_trust%252fdefault.aspx&wa=wsignin1.0&wtrealm=urn%3asharepoint%3astudier
ende&wctx=http%3a%2f%2fstudierende.uniduesseldorf.de%2f_layouts%2fAuthenticate.aspx%3fSource%3d%252F&wreply=http%3a%2f%2fstudi
erende.uni-duesseldorf.de%2f_trust%2fdefault.aspx
LINK:
2. Infos zum Ablauf der Online-Belegung über das Studierendenportal
http://www.medizin.hhu.de/studium-und-lehre/medizin/praktisches-jahr-pj/onlineanmeldung.html
LINK:
3. Universitätsklinikum/akademische Lehrkrankenhäuser:
http://www.medizin.hhu.de/studium-und-lehre/medizin/studium/praktisches-jahrpj/lehrkrankenhaeuser.html
6. Ethikseminare
Mit dem PJ hat die letzte praxisorientierte Phase des Studiums begonnen. Die PJStudierenden werden in dieser Zeit eine Vielzahl von Erfahrungen machen, die durch ihre
eigene Reflexions- und Bewertungsleistung zu wichtigen Lernerfahrungen werden.
Die Katholische Klinikseelsorge bietet als eine sinnvolle und wertvolle Hilfe zur begleitenden
Reflexion gemeinsam mit anderen und als einen Raum für neue Impulse, Ethikseminare an.
Im überschaubaren Kreis der PJ’ler/innen aus verschiedenen Tertialen, können die PJStudierenden durch Erfahrungsaustausch, thematische Inputs unsererseits und seitens
eigeladener Referent/innen, durch Diskussion sowie durch praktische Übungen ihre
persönliche und fachliche Kompetenz erweitern.
Die Seminare finden in der Regel einmal im Monat an einem Mittwoch von 9.30 Uhr bis
16.30 Uhr in einem Konferenzraum, Raum K1 oder K2, des Versorgungszentrums, Geb.
17.21 statt.
Die Einladung für die jeweiligen Seminare werden rechtzeitig durch die Katholische
Klinikseelsorge per Email mitgeteilt. Jede Veranstaltung hat ein eigenes Thema (s.u.
Themenkatalog), so dass die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungstagen gut möglich ist,
und zwar in der Regel ohne vorherige Anmeldung.
Ergänzend bietet die Katholische Klinikseelsorge ein dreitägiges Seminar zum Thema
„Sterben, Tod, Trauer“ an. Hierzu erfolgt eine besondere Einladung.
Alle interessierten PJ’ler/innen haben die Möglichkeit, an den Ethikseminaren teilzunehmen.
Verantwortlich für die Ethikseminare sind:
Katholische Klinikseelsorge
Hiltrud Höschler, Rel.-Päd.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Büro der Katholischen Klinikseelsorge:
Telefon: 0211/81-17117
Email: [email protected]
Themenkatolog
- Reflexion des ärztlichen Berufes (Motivation, Vergleich mit den Erfahrungen im Studium,
Ausblick auf die Zukunft)
- Arzt-Patient-Beziehung
- Umgang mit belastenden Situationen im ärztlichen Alltag, Stress und Überforderung
- Kommunikation
Schwierige Gespräche, Mitteilung schwerer Diagnosen
- Gespräche mit Schwerkranken und Sterbenden sowie deren Angehörigen
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht
- Sterben – Tod – Trauer (dreitägig)
- Sterbehilfe (Euthanasie)
- Palliativmedizin und Hospizbewegung (mit Besuch der Einrichtungen)
- Suizid (hilfreicher Umgang mit Betroffenen)
- Hirntoddiagnostik und Organspende
- Umgang mit Trauerreaktionen und Bitte um Organspende
- Trauern (Trauererfahrungen, Trauerbewältigung, Trauerbegleitung)
- aktuelle Themen
7. Feedback-Projekt
STRUKTURIERTES FEEDBACK IM PRAKTISCHEN JAHR
WICHTIGE INFORMATIONEN
Um Sie bei der Entwicklung klinischer Expertise zu unterstützen, sollen die PJ-Studierenden
im Praktischen Jahr regelmäßig Feedback von den Ärztinnen und Ärzten erhalten, mit denen
sie zusammenarbeiten.
Im Rahmen der Feedbackgespräche erhalten die Studierenden von Ihren Dozentinnen und
Dozenten regelmäßig und strukturiert eine Rückmeldung über Stärken und Schwächen ihres
ärztlichen Tuns sowie konkrete Verbesserungsvorschläge. So können sie optimal von der
Expertise der "alten Hasen" profitieren.
Die Feedbackgespräche keine Prüfungen und gehen in keine Benotung ein! Die
Studierenden sollen jenseits von Prüfungsstress die Möglichkeit haben, sich als angehender
Arzt bzw. Ärztin zu entwickeln.
So funktioniert das Feedback:
Die Studierenden lassen sich im Laufe des PJ zu vielen unterschiedlichen Themen
Feedback geben (z.B. Anamneseerhebung, Patienten- oder Angehörigengespräche,
Untersuchungstechniken, Wundversorgung, Vorstellung in der Visite, praktische Fertigkeiten
u.v.a.). Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, welche Situationen für das Feedback
geeignet ist. Es empfiehlt sich, sich vor allem zu jenen Themen Feedback geben zu lassen,
wo Sie sich noch unsicher fühlen oder Verbesserungsbedarf sehen.
Es sollen verpflichtend acht Feedbackgespräche pro Tertial geführt werden.
Vereinbarung eines Feedbacktermins
Die Studierenden sprechen für das Feedback die Ärztinnen und Ärzte selbstständig an. Die
Gespräche sollen etwa im Abstand von jeweils zwei Wochen stattfinden. In Frage kommen
alle Ärztinnen und Ärzte, mit denen die Studierenden zusammenarbeiten.
Durchführung des Feedbacks
Die Studierenden wählen gemeinsam mit dem Arzt eine Feedback-Situation aus. Nun
beobachtet dieser Sie bzw. Ihr Handeln in der jeweiligen Situation. Dann folgt der wichtigste
Teil des Feedbacks: Das persönliche Gespräch unter vier Augen. Die Studierenden erhalten
eine Rückmeldung, was der feedbackgebende Arzt als positiv oder verbesserungswürdig
wahrgenommen hat. Außerdem erhalten die Studierenden ganz konkrete Hinweise, was sie
in zukünftigen Situationen verbessern sollten.
Die Studierenden selbst entscheiden, ob und was von diesem Feedback sie annehmen und
umsetzen möchten! Natürlich können sie Rückfragen stellen (und sollten das auch tun, wenn
ihnen etwas unklar geblieben ist).
Im Anschluss an das Gespräch wird das Feedback anhand einer Checkliste dokumentiert.
Die Checkliste
Die Studierenden erhalten zu Beginn jedes Tertials eine Code-Nummer, die sie auf der
Checkliste eintragen. Außerdem bekommen sie eine Kopiervorlage der Checkliste. Diese
bringen sie zu jedem Feedbacktermin eine Checkliste mit und lassen diese vom Dozenten
ausfüllen. Zur Rückgabe der ausgefüllten Checklisten gibt es vor dem TRÄF einen
Briefkasten, der rund um die Uhr zugänglich ist. Oder Sie senden die Bögen an Frau Raski
(s.u.).
Was passiert mit den Daten?
Die Auswertung der Daten erfolgt unter verschiedenen Gesichtspunkten, z.B. hinsichtlich der
Beteiligungsquote, Dauer des Feedbacks, Auswahl von Situationen, durchschnittlicher
Beurteilung usw.
Es werden keine personenbezogenen Daten ausgewertet.
Checklisten können hier downgeloaded und selbst ausgedruckt werden:
http://www.feedback.uni-duesseldorf.de/folder/Dokumente/Muster-Checkliste
Alternativ lassen wir den Studierenden gerne ein Muster als PDF oder Ausdrucke in
Papierform per Post zukommen. (Hierfür wenden Sie sich bitte an Fr. Wiegand per Email).
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Ansprechpartner
Frau Raski
Studiendekanat / Projektbetreuung Feedback
Geb. 15.16 (Psychosomatik); Raum 1.7
Tel: 0211-81 18 536
Email:
Dr. med. Thomas Rotthoff
Lehrkoordinator Klinik
Studiendekanat / Klinik f. Endokrinologie, Diabetologie u. Rheumatologie
Tel: 0211-81 18 771
Funk: 715-0373
Email: rotthoff@ med.uni-duesseldorf.de
Prof. Dr. med. Matthias Schneider
Vorsitzender UK PJ / stellv. Studiendekan Klinik
Klinik f. Endokrinologie, Diabetologie u. Rheumatologie
Tel: 0211-81 17 817
Email: [email protected]
8. Evaluation
Die Evaluation der Lehrveranstaltungen durch die Studierenden ist ein wichtiges Instrument,
um die Qualität des Unterrichts kontinuierlich zu verbessern. Dies gilt auch für die
Ausbildung im Praktischen Jahr.
Für die Evaluation des Praktischen Jahrs wurde ein Fragebogen entwickelt, der es den
Studierenden erlaubt, die Qualität der Ausbildung in diesem Studienabschnitt zu bewerten.
Neben standardisierten Fragen zur klinischen Ausbildung und zu Rahmenbedingungen
besteht die Möglichkeit, freie Kommentare abzugeben. Die Evaluation wird im OnlineVerfahren, anonym und entsprechend den Datenschutzrichtlinien der Evaluationsordnung
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf durchgeführt.
Die Studierenden führen diese Evaluation einmalig gegen Ende des dritten Tertials (in
Zeitraum von ca. 2 Wochen) durch. Dabei beurteilen sie rückblickend alle drei absolvierten
Tertiale getrennt. Die Auswertung erfolgt für die einzelnen Lehrkrankenhäuser und für das
UKD auch getrennt nach Kliniken bzw. Stationen.
Die betroffenen Studierenden erhalten mit Beginn der Evaluationsfrist eine e-mail mit
detaillierten Informationen zum Ablauf der Evaluation und einem Link, der direkt zum OnlineFragebogen führt.
Einmal im Jahr erhalten die PJ-Verantwortlichen des UKD und der Lehrkrankenhäuser die
auf Ihre Einrichtung bezogenen Evaluationsergebnisse sowie einen Vergleich der
Ergebnisse für alle Einrichtungen. Der Vergleichsbericht wird auch auf der Website des
Studiendekanats veröffentlicht.
Die Evaluation des Praktischen Jahrs kann nur dann sinnvolle Ergebnisse liefern, wenn
möglichst alle Studierenden daran teilnehmen. Um eine hohe Rücklaufquote zu erreichen, ist
die Online-Befragung deshalb an die Scheinausgabe für das 3. Tertial gekoppelt. Dies
bedeutet, dass die Bescheinigung für die Absolvierung des letzten Tertials nur ausgegeben
wird, wenn eine abgeschlossene Evaluation vorliegt.
Weitere Informationen:
Dr. Judith de Bruin
Referentin für Evaluation der Lehre
Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Tel: 0211 - 81 10783
Fax: 0211 - 81 11690
e-mail: [email protected]
9. Informationen zum Abschlussexamen mündlich M2-alt bzw. M3-neu
Ab 2014 besteht die Abschlussprüfung (M3-neu) nur noch aus dem mündlichpraktischen Teil über 2 Tage. Die Prüfungsphasen werden jeweils in den Monaten Mai
bis Juni und November bis Dezember durchgeführt. Das M3-neu findet erstmalig für
die Prüfungsphase Mai – Juni 2015 statt.
Das Abschlussexamen M2-alt wird unbegrenzt vorgehalten für Studierende, die ihr PJ
spätestens im August 2013 begonnen haben.
WICHTIGER HINWEIS für TEILZEIT-PJ-STUDIERENDE MIT 75 %, DIE DAS M2 ALT
ABSOLVIEREN: Diese Studierenden müssen berücksichtigen, dass sie erst in der
Folgeprüfungsphase ihr Abschlussexamen ablegen können (z.B. Ende TeilzeitAusbildung November 2013 = Prüfung im April 2014).
Das Abschlussexamen findet in der Regel immer an dem zugeteilten PJ-Krankenhaus statt,
und zwar unabhängig von der Anzahl der absolvierten Auslands- bzw. der an externen
Universitäten absolvierten Tertiale statt.
Für die Teilnahme an der Ärztlichen Prüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Das LPA stellt
dazu ein Formular bereit. Die Formulare des LPA (Antrag auf Zulassung zu den Ärztlichen
Prüfungen-M2-alt/M3-neu) liegen zu gegebener Zeit (nach Vorankündigung auf der
Homepage unter 'Aktuelle Meldungen') im Formularregal des Studiendekanates aus. Die
Anträge können aufgrund der darin enthaltener Durchschreibesätze nicht als Download zur
Verfügung gestellt werden.
Die Frist zur Einreichung der Anträge für die Prüfungsphase M2-alt von April bis Juni endet
am 10. Januar. Für die Prüfungsphase M2 alt von Oktober bis Dezember endet die
Einreichungsfrist am 10. Juni. Die Einreichungsfristen für die Anträge für das M3-neu sind
ebenfalls 10. Januar bzw. 10. Juni.
Studierende müssen für das Abschlussexamen nicht mehr immatrikuliert sein (§9
Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002). Für den Fall des Nichtbestehens der
Mündlich-Praktischen-Prüfung und der Wiederholung von Teilen des Praktischen Jahres ist
eine erneute Immatrikulation erforderlich.
Hierzu erhalten Studierende nach persönlicher Rücksprache mit Frau Lohmann im
Studiendekanat gegen Vorlage des LPA-Bescheides "Über die zu wiederholenden PJ-Teile"
eine Bescheinigung, mit der sie sich im Studierendensekretariat erneut immatrikulieren
können.
LINK zu den Informationen zum Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung M2 alt bzw. M3
neu:
http://www.medizin.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Medizinische_Fakultaet/Studiend
ekanat/Dokumente/Medizin_Studium/M2-Pruefung/Ablauf_M2_mdl_neu.pdf
Die Examenstermine der schriftlichen Prüfungen Medizin finden Sie auf den Seiten des
Landesprüfungsamtes.
LINK:
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/Startseite/Termine/Termine.
html
Die mündliche Prüfungsphase M2 alt beginnt etwa eine Woche nach den schriftlichen
Prüfungen und endet ca. Mitte Dezember bzw. Mitte bis Ende Juni.
Die Prüfungskommissionen mit den dazugehörigen Prüflingen werden vom Studiendekanat
nach Möglichkeit vier Wochen vor Beginn der Prüfungsphase auf der Homepage des
Studiendekanates unter "Aktuelles" als Liste veröffentlicht. Sobald dem Studiendekanat
Prüfungstermine bekannt sind, wird diese Liste aktualisiert. Dies gilt auch bei evtl.
Änderungen in der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen.
Ansprechpartner Prüfungsorganisation M2-alt/M3-neu mündlich:
Özgü Altin
Sekretariat Studiendekanat
Geb. 23.11, 2. Etage, Raum 66
Telefon: 0211/81-14165
Fax: 0211/81-10562
Email: [email protected]
10. Das UKD stellt sich vor
(siehe separate Infodatei)
11. Die Lehrkrankenhäuser stellen sich vor
(siehe separate Infodatei)
12. PJ-Richtlinien (Studienordnung)
LINK:
http://www.medizin.hhu.de/studium-und-lehre/medizin/studienorganisation-undrahmenbedingungen/rahmenbedingungen-und-ordnungen.html