Termine für Kurse „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ 2014

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Termine für Kurse „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ 2014
Kreisverband Miesbach
LSM-Terminübersicht 2014
Termine für Kurse „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ 2014
(LSM-Kurse – mindestens 4 Doppelstunden/8 Unterrichtsstunden theoretischer Unterricht und praktische Übungen*, jeweils samstags)
Termine und Ausbildungsstätten des BRK im Landkreis Miesbach
Miesbach
Holzkirchen
Bad Wiessee
BRK-Kreisgeschäftsstelle,
Lehrsaal im UG des Altbaus,
Bergwerkstraße 18
Achtung: wenig Parkplätze am Gebäude!
BRK-Haus, Lehrsaal im 1. OG über
Rettungswache, Eingang auf Rückseite,
Badgasse 5
Parkplätze in Industriestraße am Kindergarten
BRK-Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzzentrum,
Lehrsaal im 1. OG über Fahrzeughallen,
Hügelweg 3
öffentliche Parkplätze in Wilhelminastraße (Bereich Spielarena/Badepark)
Datum
2014-03-08
2014-05-10
2014-06-07
2014-07-12
2014-08-16
2014-10-25
2014-11-22
Datum
2014-01-25
2014-02-22
2014-03-29
2014-04-26
2014-05-31
2014-07-26
2014-09-13
2014-10-11
2014-12-06
Datum
2014-01-11
2014-02-15
2014-04-12
2014-06-21
2014-07-19
2014-08-09
2014-09-20
2014-11-08
2014-12-13
Zeit
12:00
12:00
08:00
12:00
08:00
12:00
12:00
Zeit
09:30
12:00
09:30
12:00
09:30
12:00
09:30
12:00
09:30
Zeit
12:00
09:30
12:00
12:00
09:30
12:00
12:00
09:30
12:00
Dauer:
mindestens 8 Unterrichtsstunden/4 Doppelstunden zzgl. Pausen, d. h. 08:00 bis ca. 15:00 Uhr bzw. 12:00 bis ca. 19:00 Uhr
jeweils mit kürzeren Pausen oder 09:30 bis ca. 17:30 Uhr mit bis zu einer Stunde Mittagspause sowie kürzeren Pausen
– ggf. auch etwas länger, „Verkürzung“ der Unterrichtsdauer oder Streichen der Pausen unzulässig!
Wer wesentlich nach Kursbeginn erscheint, kann wegen der dann fehlenden Inhalte nicht mehr am Kurs teilnehmen.
Übungen:
Die *praktischen Übungen sind alle verbindlicher Bestandteil des Lehrgangs; ihre Nichtdurchführung wird auf der Bescheinigung
gegebenenfalls vermerkt!
Anmeldung:
Über www.kvmiesbach.brk.de, dort „Angebote“, „Ausbildung“ und Auswahl des Lehrgangs verbindlich bis 22:00 Uhr am jeweils
vorausgehenden Tag.
Nur wer angemeldet ist und pünktlich erscheint, bekommt sicher einen Platz im Kurs, denn die Zahl der Teilnehmer/-innen ist immer
begrenzt! An Unangemeldete werden Plätze nur dann vergeben, wenn noch welche frei sind oder Angemeldete nicht rechtzeitig ihren
reservierten Platz in Anspruch nehmen. Wer zu spät kommt oder zu einem Kurs, der bereits voll ist, muss abgewiesen werden!
Wichtiger Hinweis: Ob dieser Lehrgang der passende ist, müssen Interessierte vor der Anmeldung bei Fahrschule/Führerscheinstelle erfragen!
Weitere Fragen
Wer trotz Anmeldung doch nicht kommen kann, bitte unbedingt abmelden! Kontakt hierzu und für sonstige Fragen: Frau Petra Köcher
und Abmeldung:
unter 08025 2825-16 oder [email protected] und Andreas Rullmann-Stekl unter [email protected] .
25 EUR pro Person, am Ende bar zu bezahlen – bitte unbedingt passend mitbringen!
Kosten:
Version: 1.0
Stand: 17.01.2014
Ersteller:
A. Rullmann-Stekl
Geprüft und bestätigt:
F. Müller-Dullinger, F. Liebl, B. Dörder
Seite: 1 von 1
BRK-KV Miesbach
Kreisverband Miesbach
Ausbildung
Information
An
alle Interessierten
Stand 2013-01
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Es handelt sich um den "kleinen" Kurs in Erster Hilfe, kurz LSM-Kurs, früher genannt
SMU-Kurs für "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Das ist der klassische Lehrgang für
Führerscheinanwärter/-innen, denn er stellt die Minimalvoraussetzung in puncto Erste Hilfe
dar, um zur Führerscheinprüfung für Fahrzeuge bis maximal 3,5 t zugelassen zu werden.
Ob dieser Lehrgang für Sie ausreicht oder Sie doch den großen Erste-Hilfe-Kurs benötigen, erfragen Sie bitte gegebenenfalls im Vorfeld in Ihrer Fahrschule oder bei der
Führerscheinstelle.
Wesentliche Inhalte sind: Vorstellung von Ausbilder/-in, Teilnehmer/-innen und BRK,
Zweck der und Motivation inklusive Verpflichtung zur Ersten Hilfe, Ängste und Konflikte,
allgemeine Maßnahmen wie psychische Betreuung und Wärmeerhalt, Ablauf einer Hilfeleistung und Rettungskette, Notruf, Bedeutung und Kontrolle der Vitalfunktionen, Auffinden
einer Person, Seitenlage, Beatmung/Wiederbelebung, Schockbekämpfung, Stillen starker
Blutungen/Druckverband, Abnahme des Motorradhelms bei Bewusstlosen. Die wichtigsten
Maßnahmen werden als Einzelübung trainiert. Insgesamt handelt es sich also um eine
Minimalausbildung, die außer für die "kleineren" Führerscheine auch nahezu für nichts
anerkannt wird oder ausreicht.
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger - Berufsgenossenschaften (BGn), Kommunale
Unfallversicherung Bayern (KUVB, ehemals GUVV), Landesunfallkasse (LUK) und Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) - erkennen diesen kleinen Kurs für betriebliche Ersthelfer/innen nicht an, weil er unzureichend ist.
Der LSM-Kurs hat eine Mindestunterrichtsdauer von 8 Unterrichtsstunden zuzüglich
Pausen, nimmt also mindestens 1 ganzen Tag oder 2 Abende in Anspruch.
Die Teilnahmegebühr beträgt 25 EUR pro Person.
A. Rullmann-Stekl
Ausbilder
Dozent in der Erwachsenenbildung (HS.R)
Weitere detaillierte Informationen, insbesondere zu den Voraussetzungen und zur Vereinbarung eigener Lehrgänge sowie zu den Vorgaben der Unfallversicherungsträger
finden Sie auf den folgenden beiden Seiten.
Bayerisches Rotes Kreuz
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Anschrift
Bergwerkstraße 18
83714 Miesbach
Telefon (08025) 2825-0
Telefax (08025) 2825-17
E-Mail [email protected]
Banken
Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee (BLZ 711 525 70) Kto. 24190
Postbank München (BLZ 700 100 80) Kto. 4283-800
Folgende grundsätzliche Punkte sind als mitgeltender Bestandteil jeder Vereinbarung
über einen eigenen Lehrgang zu beachten:
1. Dauer
Die oben genannte Mindestunterrichtsdauer versteht sich immer zuzüglich Pausen, letztere sind
also kein Bestandteil der eigentlichen Kursdauer. Eine Unterschreitung der Mindestunterrichtsdauer plus minimale Pausen ist bezogen auf die Vorgaben von Unfallversicherungsträgern und
Verordnungen vertragswidrig und illegal. Die Mittagspause sollte unbedingt mindestens eine halbe
Stunde dauern, üblich ist in vielen Kursen eine ganze Stunde. Dazu kommen noch kleinere
Pausen am Vor- und Nachmittag, üblicherweise je eine von 15 bis 20 Minuten. Viele Leute werden
in den Kursen erheblich gefordert, sind teilweise das Lernen nicht mehr gewohnt, weshalb Verschnaufen und Ausspannen von nicht zu unterschätzender Bedeutung sind. Prinzipiell wäre es
falsch, den knappst denkbaren Zeitansatz zu kalkulieren, Fragen treten nämlich immer auf und der
Zeitbedarf der praktischen Übungen ist mangels der vorher planbaren Geschicklichkeit der Teilnehmer/-innen nicht genau einschätzbar. Neben den sonstigen Rahmenbedingungen sind immer
auch alle Inhalte eines Lehrgangs verbindlich definiert, wovon unter dem Aspekt der Zeit niemals
Abstriche gemacht werden dürfen. Daher sollte immer genug "Luft" im Zeitansatz bleiben, denn es
ist fairer für alle, gleich genug Zeit einzuplanen, als am Ende dauernd zu überziehen.
Schließlich noch einige typische Zeitmodelle: "Ganze Tage" heißt klassisch von 08:30 bis ca.
17:00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause oder von 08.30 bis ca. 16.30 Uhr mit einer halben Stunde
Mittagspause. "Abende" gehen zum Beispiel von 19:00 bis ca. 22:30 Uhr oder von 19:30 bis ca.
23:00 Uhr. Ebenso sind natürlich Vor- oder Nachmittage grundsätzlich denkbar.
2. Teilnehmer/-innenzahl
Die Obergrenze pro Lehrgang beträgt entsprechend den einschlägigen Vorschriften normalerweise 15 Teilnehmer/-innen, eine Ausweitung auf bis zu 20 Personen ist in großen Räumen,
mit Lehrgangshelfer/-in und/oder entsprechendem Zeitrahmen zulässig und gut möglich.
Das Minimum für einen eigenen Kurs liegt bei 12 Personen. Bei weniger Teilnehmenden
müssen wir auf unsere öffentlichen Kurse verweisen. Sollten Sie einen eigenen Lehrgang
wünschen, bei dem geplantermaßen oder aufgrund unvorhergesehener Umstände weniger als 12
Personen teilnehmen, müssen wir Ihnen die entsprechende Lehrgangsgebühr je fehlende
Person direkt in Rechnung stellen. Dies gilt mit jeder erfolgten Lehrgangsvereinbarung als
akzeptiert.
3. Raum, Ausstattung
Natürlich benötigen wir auch in Anbetracht der praktischen Übungen und Gruppenarbeiten einen
vernünftigen Unterrichtsraum von hinreichender Größe und mit genug Sitzgelegenheiten sowie der
Möglichkeit zum Schreiben (wobei die Notwendigkeit hierzu kaum besteht, sondern
den Teilnehmenden überlassen bleibt). Die Unfallversicherungsträger schreiben eine Fläche von
mindestens 50 m² vor. Des Weiteren ist eine geeignete mediale Ausstattung unabdingbar: Minimal
müssen Tageslichtprojektor/Beamer samt Projektionsfläche und ein beschriftbares Medium wie
Tafel oder Flipchart verfügbar sein; wünschenswert ist zudem mindestens eine Pinnwand/
Moderationstafel oder eine magnetische Tafel, an der Karten aufgehängt werden können.
Selbstverständlich müssen auch genug Toiletten und Waschgelegenheiten vorhanden sein. Für
die Übungen am Boden benötigen wir rutschfeste Matten, die wir allerdings auch selbst mitbringen
können.
4. Teilnahmebescheinigungen
Diese können erst nach komplettem Abschluss eines Lehrganges ausgestellt werden und müssen
somit danach verteilt werden. Für jeden Lehrgang gibt es die passende Bescheinigung. Es erhält
sie, wer den gesamten Kurs anwesend war, sich aktiv beteiligte und die vorgesehenen Übungen
alle durchführte, denn nur so ist ein erfolgreicher Abschluss (ohne formelle Prüfung) gewährleistet.
5. Unterlagen für Teilnehmer/-innen
Eine kleine Broschüre je Teilnehmer/-in ist inklusive.
Bayerisches Rotes Kreuz
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
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Bergwerkstraße 18
83714 Miesbach
Telefon (08025) 2825-0
Telefax (08025) 2825-17
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Postbank München (BLZ 700 100 80) Kto. 4283-800
6. Betriebliche Ersthelfer/-innen und Unfallversicherungsträger
Grundlegend für die Erste Hilfe in Betrieben sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaften
respektive der KUVB/LUK, beide mit der Abkürzung A 1, also BGV A 1 und GUV-V A 1, beide zumeist wortgleich. Der wesentliche § 26 definiert eindeutig Erste-Hilfe-Kurs und Erste-Hilfe-Training
als Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer/-innen. Somit ist dieser kürzere
Lehrgang hierfür ungeeignet und wird folglich weder anerkannt, noch finanziert.
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Ausbilder
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