Luftfrachtverkehr - ksm

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Luftfrachtverkehr - ksm
Luftfrachtverkehr
Leistungsmerkmale des Luftfrachtverkehrs: Vorteile:
Nachteile:
‹ hohe Geschwindigkeit
‹ relativ hohe Beförderungskosten
‹ große Sicherheit und Zuverlässigkeit
‹ Gewichts- und Volumengrenzen (max. ca. 70 t)
‹ sorgfältige Behandlung der Güter
‹ weltweites dichtes Streckennetz
‹ geringe Kapitalbindungskosten (Beispiel: Maschine; Wert 1 Mio EUR von FRA nach TYO. Zinssatz 12% p.a.
Seetransport: 35 Tage, Lufttransport: 5 Tage Î 30 Tage: 12% für 30 Tage von 1 Mio = 10.000 EUR Ersparnis
Gründe für den Lufttransport:
‹ viele Güter werden dadurch erst über größere Strecken transportfähig (Obst, Blumen, Fische...)
‹ Transportdurchführung wird erleichtert (Pferde, Zootiere, Eintagsküken...)
‹ Absatzbereiche und Käuferkreise werden erweitert (Zeitungen, Pressefotos, Filmmaterial, )
‹ Transport sehr wertvoller Güter wird erleichtert (Gold, Edelsteine, Platin, Wertpapiere, Kunstgegenstände)
‹ Geringe Lagerhaltung, da Güter schnell herangeschafft werden können
‹ Geringe Verpackungs- und Transportversicherungskosten, da sorgfältige Behandlung
‹ Transport hoch empfindlicher Güter wird erleichtert (optische Geräte, Messinstrumente...)
Flugzeuge: Die Luftfahrtgesellschaften verwenden Frachtflugzeuge von Airbus, Boeing und McDonnell- Douglas:
A300-600
Airbus
Ladegewicht
12 t
Boeing
Ladegewicht
737
2t
A 310-300
8t
747-200F
100 t
A319-100
2t
747-200SF
100 t
A320-200
2t
747-400
14 t
A 321-100
3t
McDonnellDouglas
Beladung einer Boeing 747-200
Ladeplan 747-200 F
Behälter:
Dreipferde-Container
A 340-200
20 t
MD-11F
93,23 t
Je nach Flugzeugtyp und Bauart werden unterschiedliche Container und Paletten verwendet. Die sog.
ULD-Container (Unit- Load- Device) und Paletten, z.B. LD 3-Container, LD 3-Kühlcontainer, LD 7Container; u.a.in sog. Iglu - Bauweise,
Vorteil: günstige ULD-Frachtraten, sicher, Einsparung von Verpackung u.a.m. Der Carrier stellt diese dem
shipper zur Verfügung. Der Absender muss die Güter nach IATA-Resolution verladen und die ULD's
in 48 Stunden versandfertig zurückgeben.
LD1 Container: Ladegewicht: 1.588 kg, Airbus und
747
LD 29 Igloo Container: Ladegewicht: 4.626 kg für Boeing
747
P1P, PAG Pallets: Ladegewicht 6.033 kg, Airbus und
747
LD 9 Container: Ladegewicht 4.262 kg für Airbus und
747
Flughäfen, Fluggesellschaften:
Im OAG Airways Guide werden Flugverbindungen zwischen ca. 5000 Flughäfen genannt. Flughäfen
erhalten einen 3-letter-code.
Luftfahrtgesellschaften werden durch einen 2-letter-code oder 3-letter-code gekennzeichnet.
Frankfur
Tokio
t
(Henada)
3-letter-code
FRA
TYO (HND)
Lufthans
Air
Fluggesellschaften
a
France
LH
AF
2-letter-code
Flughäfen
New York (J.F.Köln
Hamburg
Kennedy)
NYC (JFC)
CNG
HAM
Japan
Northwes
United Airlines
Airlines
t
JL
NW
UA
München
MUC
Lauda Air
LDA
.
Organisationen im Luftfrachtverkehr
A. ICAO: Die International Civil Aviation Organization (deutsch: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) ist eine Sonderorganisation der
Vereinten Nationen, die Standards für den zivilen Luftverkehr eingeführt hat. Sie wurde 1944 durch das Übereinkommen über die
internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) gegründet und hat ihren Hauptsitz in Montréal (Kanada). Ihr gehören 190 Vertragsstaaten
an. Das für Europa zuständige ICAO-Regionalbüro befindet sich in Neuilly-sur-Seine bei Paris. Deutschland wird durch eine ständige
Delegation des Bundesministeriums für Verkehr…(BMVBS) vertreten.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
-Standardisierung und Sicherheit des Flugverkehrs,
-Entwicklung von Infrastrukturen,
-Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien,
-Zuteilung der sog. ICAO-Codes für Länder und Flugzeugtypen,
-Entwicklung eines Standards für maschinenlesbare Reisedokumente,
-Definition der Grenzwerte für Fluglärmemissionen
-Regelung der internationalen Verkehrsrechte, der sog: „Freiheiten der Luft“, ( s. folgende Seite:)
Deutsch
-
B: IATA - International Air Transport Association: Zusammenschluss internationaler
Linienfluggesellschaften.
Aufgabe: Schaffung einheitlicher Tarife, Beförderungsbedingungen, Dokumente usw., Zulassung von
IATA-Agenten und Einrichtung einer Abrechnungsstelle zwischen den Mitgliedern (IATA Clearing House
ICH).
IATA-Verkehrskonferenzen (Traffic Conferences TC) legen für ihr Konferenzgebiet u.a. Tarife,
Frachtraten, Flugpläne, TC 1 = Amerika, TC 2 = Europa, Afrika, Mittlerer Osten, TC 3 = Asien,
Australien, Pazifik und Beförderungsbedingungen fest.
IATA Traffic Conference Areas: TC1= USA, TC2= Europa, Middel-East, Afrika, TC3: Pazifik
Betriebsformen des Luftverkehrs
Linienverkehr werden Flugstrecken nach einem vorher festgelegten Plan regelmäßig beflogen. Im
Charter-, Bedarfs- oder Gelegenheitsverkehr richten sich Flüge nach den Wünschen von Kunden.
Daneben gibt es unterschiedliche Kooperationen der Carrier, sog. Pools (Abstimmung von Flugplänen
und Abfertigungsmodalitäten) und Code- Sharing (zwei Gesellschaften fliegen unter einer Flugnummer).
Der IATA- Agent:
Jeder Spediteur kann von der IATA zum IATA- Agent zugelassen werden, wenn er
Î geeignete Räumlichkeiten für den Umschlag der Sendungen hat Î einen makellosen Ruf hat Î
kreditwürdig und liquide ist, Î mindest 6 Monate diverse Luftfrachtsendungen mit nennenswertem Wert
abgewickelt hat Îund das auch in Zukunft zusagen kann, Î geeignetes geschultes Personal (vor allem
auch für Gefahr) hat Îseine Sendungen über verschiedene Carrier abwickelt.
Aufgaben des IATA- Agenten:
Nach IATA- Resolution muss der IATA- Agent die Sendung „ready for carriage“ dem Carrier übergeben.
d.h.:
t Ausfüllen des AWB t Begleitpapiere beigeben (sonst. Dokumente und Sicherheitserklärung des
„bekanten Versenders“ t Label auf den Packstücken anbringen (mit AWB- Nummer,
Bestimmungsflughafen, Markierung, Empfänger, bei Sammelsendungen Anzahl der Sendungen); t
Prüfen der Verpackung, tFrachtzahlung bis Ende des Folgemonats
Rechtsgrundlagen im Luftfrachtverkehr
Rechtsgrundlagen des Luftfrachtvertrages
HGB
Gilt für Luftfrachtbeförderunden in
Deutschland
Montrealer Übereinkommen
(MÜ) ab 2004 bzw.
Warschauer Abkommen
(WAK)
IATA - Beförderungsbedingungen
Beförderungsbedingungen der Carrier
Gelten bei Verträgen mit
Rechtsgrundlage im internationalen
IATA- Carriern. sog. IATAGelten für Beförderungen
Luftverkehr. (besondere für die Haftung).
(Resolutionen) regeln gesetzl.
einzelner Carrier; z.B.
MÜ: 19,00 EUR je kg. WAK: 27,35 EUR
nicht festgelegte Einzelheiten.
LH- Beförderungsbed.
/kg
Sie gelten auch für
(Entsprechen z.T. wörtlich den
Es gilt das Abkommen, dass vom Land
Beförderung von Gepäck und
IATA-Bedingungen)
des Carriers und Shippers ratifiziert wurde
Fluggästen.
Reihenfolge der luftfrachtrechtlichen Bestimmungen:
Luftfrachtverkehr in Deutschland:
Î Beförderungsvertrag nach HGB,
Î anschließend IATA - Bedingungen. Î Parteien des Luftfrachtvertrages klären noch offene Fragen
Î restliche Probleme nach BGB
Internationaler Luftfrachtverkehr
Haben beide Vertragsstaaten das MÜ oder WAK ratifiziert, gelten die Vorschriften des MÜ bzw.
WAK, danach IATA-Bedingungen.
Î, Parteienvereinbarungen, Î Handelsrecht (vgl. HGB), Îbürgerliches Recht (vgl. BGB)
Hat nur ein Vertragsstaat oder keiner das MÜ bzw. WAK ratifiziert, gilt zunächst nationales Recht des
Abgangsstaates,Îdanach IATA-Bedingungen, ÎParteienvereinbarungen, Î Handelsrecht (vgl. HGB),
Î bürgerliches Recht.
Gefahrgut:
Die IATA - DGR (Dangerous Goods Regulations) regeln die Unterbringung von Gefahrgut an Bord
(Verpackung, Markierung, Mengen, Deklaration). Sie gelten weltweit. Sie entsprechen den ICAO Gefahrgutvorschriften, auf die sich alle nationalen Rechte beziehen. Die Verantwortung für die Einhaltung
der Vorschriften trägt der Absender, der Eigentümer und alle am Transport beteiligten. Der Absender
bestätigt die Einhaltung aller Vorschriften in einer "Shipper's Declaration for Dangerous Goods"!
Die DGR bestimmen, welche Güter h generell im Lufttransport verboten sind h für „cargo aircraft only“
(CAO) vorgesehen sind h auch für Passagierflugzeuge zugelassen sind oder sogar h „non restricted“
sind.
Der IATA-Agent erhält für seine Luftfrachtverkäufe vom Carrier eine Provision, die sog. Kommission von
5-6%
(internationale Sendungen) bzw. 7,5% für innerdeutsche Sendungen.
Weitere Aufgaben des IATA- Agenten:
1. Auswahl des Carriers und Ermittlung der Flugdaten:
Entweder hat der Spediteur Hausflugpläne seiner Vertrags- Airline oder er sucht im Kursbuch für den
internationalen Flugverkehr (World Airways Guide, OAG) einen Flug aus.
der
Stops
2. Berechnung von Ankunftszeiten in Ortszeit: **** Zeitzonen ****
Die Erde dreht sich pro Stunde um 15° (360: 24). Je Stunde wird eine Zeitzone gebildet, alle Orte einer
Zeitzone haben die gleiche Uhrzeit. Bei größeren Ländern kann es mehrere Zeitzonen geben (z.B. USA,
Russland) oder das Land verfügt eine einheitliche Zeit (z.B. China und teilw. Europa) aus praktischen
Gründen.
Ausgangspunkt ist der 0. Längengrad durch Greenwich. (GMT (Greenwich Mean Time) oder inzwischen
UTC =Universal Time Coordinate).
Nach Osten muss die Uhr vorgestellt werden, die Stunden werden addiert. Nach Westen muss die Uhr
zurückg-estellt, die Stunden abgezogen werden. Die Abweichung der Ortszeit von UTC wird im Flugplan
(OAG) mit + oder – Stunden angegeben. z.B. FRA (Frankfurt) = +1 (in der Winterzeit, in der Sommerzeit
+2); nach USA-Ostküste – 5h. Im OAG wird angegeben: FRA + 0100, Boston BOS – 0500. (Vierstellig,
weil es auch Ortzeiten gibt, die gegenüber UTC um halbe Stunden abweichen. (Indien + 0430 u.a.)
Beispiele für Angaben im OAG:
Beispiel:
Für einen von Ihnen ausgewählten Flug nach New York ist die Abflugszeit in Budapest am 3. November um 12:00
Uhr. Flugdauer 7 Stunden.
Zeitunterschiede: Budapest- GMT/UTC = + 1 Stunde, GMT/UTC – New York = - 5 h. Zu welcher Ortszeit kommt
die Fracht an? Lösung: 12 Uhr + 7 Stunden Flug = 19 Uhr Budapest Zeit – 6 h Zeitunterschied (5+1) = 13:00 Uhr
3. Abschluss des Luftfrachtvertrages:
Absender
(Shipper)
Luftfrachtführer
(Carrier)
Luftfrachtvertrag
Beförderungsvertrag
zugunsten des Empfängers
Empfänger
(Consignee)
Empfänger hat als Beteiligter des Vertrages Anspruch
auf Herausgabe der Sendung und des AWB; er kann
auch Ersatzansprüche gegen den Carrier stellen.
Der Luftfrachtbrief (Airway Bill, AWB)
Der AWB enthält 3 Originale (Nr. 1 für Carrier, 2=Empfänger, 3=Absender) sowie mehrere Kopien für
verschiedene Frachtführer usw. Kopie Nr. 9 für IATA-Agent! Der IATA-Agent erstellt i.d.R. im Auftrag des
Shippers den AWB. Er haftet dem Carrier für alle Angaben. Der AWB enthält eine Seriennummer und
einem Ziffern-Code der Airline (LH = 020), die Angaben zur Sendung; ggf. Wertangaben zu einer
Versicherung, zu den vereinbarten Behandlungs-wünschen und die Angabe der Frachtkosten und
sonstiger Zahlungsbeträge.
Der AWB ist kein Wertpapier (not negotiable = nicht handelbar; nicht übertragbar), jedoch ein
Sperrpapier. (Absender muss Original 3 bei nachträglicher Verfügung vorlegen). Er dient außer als
Vertragsdokument und Ablieferungsnachweis auch als Unterlage für Zollabfertigung und als
Nachweis einer Transportversicherung.
Der AWB bei Sammelsendungen (Consolidations)
Spediteure verwenden oft bei Sammelladungen einen eigenen Spediteurluftfrachtbrief (House AWB).
Rechtsgrundlage für speditionelle Belange(z.B. Schäden) = ADSp, für den Transport das MÜ. Der
Hauptfrachtbrief für die Sammelladung (Consolidation) ist dann der Master AWB. Die einzelnen
Sendungen werden auf einem Cargo Manifest noch einmal aufgelistet(ähnlich Bordereau). (Wird an
Master AWB angefügt)
4. Buchung des Frachtraums:
Nach Auswahl des Fluges bucht der Spediteur möglichst früh den Frachtraum. Der Carrier muss einen
Auftrag nicht annehmen. Zurückweisungen kommen vor, wenn die Papiere oder Verpackung nicht
ausreichend sind oder
gesetzliche Vorschriften nicht beachtet wurden.
Sendungsverfolgung ist mit EDIFACT oder IATA-Cargo FACT möglich. Das LuftfrachtInformationssystem TRAXON ermöglicht (auch per Internet) Auskunft über Flugpläne, Frachtraten,
Buchung von Frachtraum, Sendungsverfolgung, Übermittlung von AWB-Daten und anderer Daten.
5. Haftung - Transportrisiken eindecken
Der Carrier hat nach dem MÜ eine Gefährdungshaftung (Obhutshaftung). Er haftet grundsätzlich für
jedes
Ereignis, das während der Beförderung eingetreten ist mit 17 SZR/kg für Güterschäden, auch auf seinem
Umschlagslager und während sog. Zubringerdienste von Airport zu Airport mittels Lkw.
Reicht die Haftungssumme nicht aus, kann sie durch Angabe eines Lieferwertangabe (declared value
for carriage) gegen Zuschlag (valuation charge)erhöht werden.
Es kann auch eine eigene
Transport-versicherung
abgeschlossen werden
(z.B. DELVAG Luftfrachtversicherung).
6. Vorlauf und Umschlag organisieren
Neben den Sendungsdaten sind wichtig: Versandbereitschaft (Uhrzeit), Wert der Sendung, Versicherung,
Maße, Gewichte, Ausfuhrabfertigung erwünscht, Frankatur, z.B. PP (prepaid) bzw. CC (charges collect).
Frachtführer zum Abholen bestellen.
Ablieferung bei Airline, Sammelgüter ins Umschlaglager des Consolidators. Dort mit Aufklebern
versehen, Sendung zur Ausfuhr anmelden, z.B. über das Zollsystem ATLAS.
7. Lieferfristen beachten und Ablieferung überwachen.
Da Lieferfristen nicht gewährleistet werden, wird nur bei schuldhafter Verzögerung gehaftet. Die Ankunft
der
Sendung muss auf gewöhnlichem Weg mitgeteilt werden.
8. Nachträglich Frachtverträge ändern
Nach MÜ, WAK und IATA- Beförderungsbedingungen kann der Frachtvertrag nachträglich geändert
werden. Dieses muss schriftlich erfolgen und das Original 3 das AWB vorgelegt werden. Der Absender
trägt die Kosten. Nur wenige nachträgliche Verfügungen sind möglich.
9. Eingehende Sendungen übernehmen
Der Luftfrachtspediteur übergibt die Papiere für Sendungen, die an den Spediteur adressiert sind (AWB,
Handelsrechnung, sonstige Papiere). Der Spediteur muss den Empfänger unverzüglich informieren. Er
kontrolliert äußere Beschaffenheit, Stückzahl und Identität der Sendung, übernimmt die Zollabfertigung
bzw. erstellt das T1, falls die Sendung vom Empfänger verzollt wird. Weitere Tätigkeiten: Neutralisieren,
Einholen der Freigabe-erklärung der Bank bei Akkreditivgeschäften, Transport zum Empfänger. Bei
Sammelsendungen erhält der Spediteur den Master- AWB und die House- AWB's zur Weiterleitung der
Sendungsteile.
10. Haftungsbesonderheiten und Schadensfälle bearbeiten
Haftungsausschlüsse: Der Carrier hat die üblichen Haftungsausschlüsse (mangelhafte Verpackung durch
den Absender oder andere Personen, Krieg, Aufruhr, Streik, höhere Gewalt…)
Verspätungsschäden: Hier haftet der Carrier nur, wenn er eine unangemessene Verspätung verschuldet hat.
Fristen der Schadensanmeldung:
Schäden sind dem Luftfrachtführer mit folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt werden:
IATA-Bedingungen
MÜ u. WAK
7 Tage bei Verlust und Teilverlust 14 Tage bei Verlust und Teilverlust
14 Tage bei Verspätungsschäden
21 Tage bei Verspätungsschäden
Bei Totalverlust 120 Tage nach Frachtbriefdatum. Die Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht
spätestens 7 Tage nach Frachtbriefdatum angekommen ist.
Haftungshöchstgrenzen:
MÜ: 19 SZR/kg Bruttogewicht
WAK: 27,35 EUR/kg HGB: 8,33 SZR 8ca. 11 EUR,- je kg
11. Sicherheitserklärung des „ Bekannten Versenders“
Seit 2006 der Spediteur nach dem LuftSiG als sog. „Reglementierter Beauftragter“ zugelassen sein und
vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen im Zusammenhang mit der Sendung vornehmen. Sendungen eines
registrierten sog. „bekannten Versenders“ werden dann problemlos abgefertigt, wenn eine „Sicherheits erklärung des
bekannten Versenders“ beigefügt ist.
Bei unbekannten Versendern wird die Sendung vor Verladung im Flugzeug einer zwingenden Sicherheitskontrolle
unterzogen, was den Versand u.U. deutlich verzögert.
Luftfrachtraten:
Luftfrachtraten werden durch die IATA 2x jährlich im TACT (The Air Cargo Tariffs) veröffentlich. Sie gelten
für die reine Flugbeförderung von Airport zu Airport. Nebengebühren und Speditionsentgelte werden durch
Beförderungsbedingungen oder Vereinbarungen festgesetzt. Die errechneten Luftfrachtpreise und der Rechenweg
müssen im AWB angegeben werden. Folgende Raten und Berechnungsweisen existieren:
1. Allgemeine Frachtraten (General Cargo Rates, GCR):
a) Mindestfrachtrate (M, bzw. MM oder MIN) (muss mindestens berechnet werden)
b) Normalrate (N) unter 45 kg. (bis 34 kg anzuwenden)
c) Mengenrabattraten (Quantity- Rates, Q) 45 kg, 100 kg, 200 bzw. 250 kg....
2. Warenklassenraten (Class- Rates) für bestimmte Warenarten auf allen Strecken
3. Spezialraten (Specific Commodity Rates) SCR bzw. CORA für bestimmte Waren auf bestimmten
Strecken lt. Tarifnummer ITEM 9701....Teile (Parts) der Hauptsendung gehören zur Sendung (z.B.
Lenkrad), Zubehör (Accessories)(z.B. Schiebedach) und Verschleißmaterial (Supplies) (z.B. Schleifscheiben) dagegen nur in Ausnahmen. *** Spezialraten haben Vorrang vor den GCR (wenn sie unter
Beachtung des Mindestgewichts günstiger sind)
4. ULD- Tarife: Für ULD- Behälter gibt es im TACT eigene Berechnungen.
Berechnungsvorschriften:
X Gewichte werden auf halbe
und ganze kg aufgerundet.
z.B.: 44,4 kg = 44,5 kg; 75,7 kg = 76,0kg
Rauminhalt bestimmt das
X Volumengewicht:
=
cm x cm x cm
6 000
Ist das Volumengewicht einer Sendung größer als das tatsächliche Gewicht, muss es berechnet werden
Konstruktionsraten (Constructions Rates) werden gebildet, wenn keine direkten Durchraten bestehen.
Berechnungsbeispiele nach dem TACT: