Restrukturierung als Daueraufgabe

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Restrukturierung als Daueraufgabe
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Restrukturierung
als Daueraufgabe
Frankfurt. Nur fünf Tagungsordner von etwa 200 seien nicht am Empfang abgeholt worden, bemerkte ein Referent zum
Ende der 7. Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung 2011, was für ihn ein »sicherer« Konjunkturindikator sei, wenn
die Restrukturierer Zeit für den zweitätigen Kongress am 05. und 06.05.2011 in Frankfurt hätten. Auf dieser Tagung standen
nicht nur die globalen Lehren aus der Krise, sondern auch die Lehren für jedes Unternehmen im Fokus sowie die breite
Palette der Sanierungsinstrumente inklusive Insolvenzverfahren, wenn es wieder kriselt.
Text: Peter Reuter
Fotos: EUROFORUM/C. Meyer
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Die Teilnehmer stimmen mit reflektierenden und von Infrarotsensoren erfassten Kellen darüber ab, ob der Überschuldungstatbestand abgeschafft werden soll.
Ob Restrukturierung nicht eigentlich ein Thema von gestern sei
angesichts des Aufschwungs, diese Frage stellte Moderator Dieter
Fockenbrock, Chefkorrespondent Unternehmen und Märkte beim
Handelsblatt, zur Begrüßung der knapp 200 Teilnehmer der 7.
Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung 2011, ohne aber
gleichzeitig zu bemerken, dass es Indikatoren gebe, dass der Aufschwung nicht so lange anhalten werde. Co-Moderator Dr. Burkard
Göpfert (Gleiss Lutz) stellte fest, dass die Beteiligung von Banken
an diesem Kongress »dramatisch« gewachsen sei und kündigte
sogleich den Vortrag von Thomas Lorenz vom Bundesverband
deutscher Banken an, der die Instrumente zur Bewältigung
systemischer Krisen bewerten wolle. Zuvor informierte Göpfert
darüber, dass man hier erstmalig die »kollektive Intelligenz« der
Teilnehmer anzapfen wolle, indem man während der Vorträge
Blitzbefragungen mit reflektierenden Kellen und einem abgreifenden
Infrarotsensor durchführen werde.
Lorenz stellte die zwei Stufen des KredReorgG vor, das Sanierungsund das Reorganisationsverfahren, wobei erstere bei Fehlentwicklungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung und zweitere
bei Bestandsgefährdung des Instituts, die zur Systemgefährdung
führen könne, eingeleitet würde. Er bewerte dieses Gesetz positiv,
da man in der ersten Stufe eigenverantwortlich agieren dürfe. Des-
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RA Andreas Ziegenhagen
Dr. Hans Albrecht
weiteren stellte er die Erweiterung des aufsichtsrechtlichen Instrumentariums, im Besonderen die §§ 45, 45c und 48a bis 48s KWG,
vor. Zudem erläuterte er den Restrukturierungsfonds mit »Zielvolumen« 70 Milliarden Euro, dessen Jahresbeiträge die Banken erstmalig zum 30.09.2011 zu leisten hätten.
Im Anschluss diskutierte ein Podium über Finanzierungsstrukturen. Karl-J. Kraus (Roland Berger Strategy Consultants) erwähnte die aktuelle PwC-Studie zu Fälligkeiten der verbrieften
Mezzaninefinanzierungen in Deutschland. Er sei »erschreckt«,
dass demnach zehn bis 20 Prozent »distressed« seien, denn an
diesen Finanzierungen hinge schließlich ein Kreditvolumen
von 21 Milliarden Euro. Welcher Schock den derzeitigen Aufschwung zum Entgleisen bringen könne, beantwortete Dr. Dirk
Schumacher (Goldman Sachs) damit, dass nur Öl, Rohstoffe und
Wechselkurse dies verursachen könnten. Für einen Plan B trotz
derzeitiger heiler Welt sprach sich Charles Herlinger (Almatis
Group) aus. Diese Lehre solle man zumindest aus der Krise ziehen
und für das nächste Mal besser gewappnet sein. Was die Refinanzierung angeht, habe man eine neue Spielerschaft aus PE und
Hedge Fonds am Tisch schon bei Mittelständlern sitzen, sagte
Hans Joachim Weidtmann (Commerzbank AG). Der Gedanke an
Hedge Fonds störe zwar Banken, doch sie böten auch Vorteile
wie Geld, internationale Erfahrung und Manpower. Man sei als
Bank inzwischen soweit, mit dem DES den Schlüssel des Unternehmens zu übernehmen. Eine Lanze für die Workout-Teams der
Banken brach RA Peter Hoegen (Allen & Overy), denn sie leisteten auf Gläubigerseite die Koordination über Grenzen hinweg.
Als größtes Manko am deutschen InsR bezeichnete die Runde die
fehlende Planbarkeit und Mitsprache bei der Verwalterauswahl.
Wenn das durch ESUG geändert würde, könne man von einem
Restrukturierungsinstrument sprechen. Für eine Abschaffung
des Überschuldungstatbestands plädierte RA Frank Grell (Latham
& Watkins), anderen Jurisdiktionen sei er unbekannt. Aus Bankersicht kam die Anmerkung, dass eine Überschuldung noch nie eine
Insolvenz ausgelöst habe. Wiederum die WP sahen sich durch
die Forderung nach dessen Abschaffung »provoziert«. Somit kam
es dann zu einer der angekündigten infrarotgesteuerten Befragungen des Publikums, bei der 55 Prozent dafür votierten, dass
der Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund abgeschafft
werden solle – 45 Prozent stimmten dagegen.
RA Dr. Klaus Olbing
Planverfahren als Chapter 11 »verkaufen«
Im Anschluss daran zeigten RA Dr. Wolfgang Bilgery (Grub
Brugger & Partner) und Stefan Huber (Helbing Corporate Finance)
auf, dass der Insolvenzplan nicht nur für »Glitzerfälle«, sondern auch
für den »normalen« Mittelständler geeignet sei. Das stellten sie
anhand des Familienunternehmens Mayer & Cie, einem Weltmarktführer für Rundstrickmaschinen, vor und zeigten auf, wie man damit eine steckengebliebene Sanierung habe abschließen können.
Erfolgsfaktoren seien u.a. die Offenheit des AG Hechingen für den
Plan gewesen – der Richter habe sogar Vorgespräche mit den Hauptgläubigern geführt – und die reibungslose Stabübergabe von
Beratern zum Verwalter, so Bilgery. Da ausländische Kunden das
Geschäft mit Meyer & Cie dominieren, habe er das im Ausland unbekannte deutsche Planverfahren mit Chapter 11 übersetzt. Das
habe die Augen leuchten lassen, weil man Chapter 11 überall mit
erfolgversprechender Sanierung assoziiere.
Nachdem Thomas Fox (Modalis Management AG) die Zukunft der
Vertriebsform Warenhaus beleuchtet und dies anhand seiner
Erfahrung als Sanierungsmanager bei Karstadt dargelegt hatte,
referierte RA Andreas Ziegenhagen (Salans) über Finanzierungsstrukturen der Pfandrechtsgläubiger durch Anteilsversteigerung.
Er betonte, dass die Verpfändung von Gesellschaftsanteilen in der
Praxis ein häufig verwendetes Mittel der Kreditsicherung sei.
Eine Anteilsversteigerung sei eine der Restrukturierungsoptionen
der Kreditgeber, wobei von Vorteil sei, dass die Durchsetzung ohne
Mitwirkung der Gesellschafter erfolgen könne. Desweiteren erläuterte Ziegenhagen Form und Fristen der öffentlichen Versteigerung von Gesellschaftsanteilen sowie den Erwerb im Rahmen der
Versteigerung durch ein Special Purpose Vehicle (SPV).
Es folgte dann eine Podiumsdiskussion zur Frage, ob Sanierungsgutachten weiterhin nach IDW-Standard S 6 erfolgen sollten,
wobei WP/StB Bernd Richter (Ernst & Young) bemerkte, dass sein
Berufsstand die Diskussion nicht verstehe. Man könne sich doch
freuen, dass der Standard von Banken adaptiert werde. Zu klären
sei aber, ob S 6 die BGH-Rechtsprechung erfülle. Würde er als Verwalter mit spitzem Bleistift prüfen, ob ein Sanierungsgutachten
den sechs Grundsätzen der BGH-Rechtsprechung entspreche,
wollte Richter von RA Dr. Sven-Holger Undritz (White & Case)
wissen. Es sei nicht die erste Prüfungshandlung des Verwalters,
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entgegnete dieser, doch das Gutachten müsse nachvollziehbar,
überprüfbar und schlüssig sein. Der deskriptive Teil sei oft sehr
breit angelegt, die konkreten Maßnahmen hingegen sehr dünn gestreut. Über einem schlechten Gutachten schwebe das Anfechtungsrisiko für die Banken, dessen war man sich einig. Als überflüssig bezeichnete RA Kolja von Bismarck (Linklaters) IDW S 6 und
nannte die häufige Praxis der Textbausteine im copy/paste-Stil.
Banken könnten diese Konzepte selbst erstellen, so sein Vorschlag,
schließlich hätten sie das Unternehmen genau im Blick. Banken
könnten das leisten, bestätigte Wolfgang Topp (Deutsche Bank
AG), aber man wolle lieber eine Einschätzung von außen erhalten.
Er begrüße S 6, sagte Florian Wunderlich (McKinsey), wobei die
Konzepte häufig zu wenig in die Zukunft schauten und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells häufig nicht untersuchten.
Restrukturierung positiv besetzt
Eine noch nicht veröffentlichte Roland Berger-Studie zur globalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie stellte Max
Falckenberg (Roland Berger) vor, wonach 80 Prozent der befragten
Unternehmen für 2011 ein BIP-Wachstum von mindestens zwei
Prozent erwarteten. Nur die Hälfte hielten die Krise für nachhaltig
überwunden. 79 Prozent schätzten ihre Wettbewerbsfähigkeit nach
der Krise als (sehr) hoch ein, mehr als Hälfte rechneten diese kontinuierlichen Restrukturierungsmaßnahmen zu, wobei 82 Prozent
der Mittelständler und Konzerne diese Maßnahme als Daueraufgabe sähen. Unter den Finanzierungsquellen rangiere die interne
Finanzierungskraft (91 Prozent) an erster Stelle, gefolgt von Bankkrediten (52 Prozent), Eigenkapitalerhöhung durch bestehende
Investoren (33 Prozent) und Anleihen (24 Prozent). Die mangelnde
Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter werde als größte Behinderung für ein künftiges Wachstum gesehen.
In der anschließenden Paneldiskussion hob Dr. Andreas Pohlmann
(Ferrostaal AG) die Bedeutung der Compliance für Unternehmen
hervor, auch wenn man dafür hin und wieder ein Geschäft »nicht
mitnehmen« könne. Letztendlich zahle sich das dennoch aus. Restrukturierung umzusetzen, wenn Dreiviertel des Unternehmens im
Ausland mit anderen Rechtsordnungen verankert ist, bedeute
eine große Herausforderung, sagte Dr. Andreas Pleßke (William
Prym GmbH & Co. KG). Dazu komme die vielschichtige Bankenlandschaft eines Unternehmens, wobei Dietmar Reeh (IKB AG) einfließen ließ, dass man es in einem nicht genannten Nachbarland
erreicht habe, die dortigen Banken, die in einem Umkreis von 1,6
Kilometern saßen und nicht miteinander redeten, von einem
harmonischen Miteinander überzeugen zu können.
Den ersten Kongresstag beendete ein launiger Vortrag von Dr.
Hans Albrecht (Nordwind Capital GmbH), der sich fragte, wie nachhaltig der Aufschwung eigentlich sei. Er erinnerte an die 2,8 Trilliarden Dollar, die die Chinesen bunkerten und die sie gegen Rohstoffe in Afrika und Asien eintauschten – die zweitgrößte Kupfermine in Afghanistan gehöre ihnen, »wir bewachen sie nur«. Die Inflation, die man befürchte, sei schon längst eingetreten, so Albrecht.
Man werde betrogen, denn der Warenkorb sei gefälscht. Die Assetprice-Inflation befinde sich in vollem Gange, er persönlich spüre
das an den explodierenden Bordeauxwein-Preisen. Höhere Zinsen,
um der Inflation entgegenzuwirken, könne man sich nicht leisten,
daher schreite die Inflation weiter fort. »Zweckgesellschaft außerhalb der Bilanz« nannte er die Deutsche Bank, die die »ganzen
Griechen-Zettel« halte. Dafür solle nun der Rettungsfonds herhalten,
den er als einen »staatlich gewollten organisierten Bilanzbetrug
am Volk« bezeichnete. Die Rohstoffverknappung verlange weltweit
effizientes Arbeiten mit ganz neuen Technologien, worin er große
Chancen für Deutschland mit seinen Ingenieuren sehe.
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300 Insolvenzverwalter sind ausreichend
(v. li.) RA Kolja von Bismarck, Bernd Richter, Wolfgang Topp,
RA Dr. Sven-Holger Undritz, Florian Wunderlich
Den zweiten Kongresstag eröffneten drei Round Tables, die man
wahlweise besuchen konnte. Wenngleich der Tenor des Kongresses
war, in der Insolvenz stecke nahezu keine Sanierungschance, versammelten sich die wenigen Verwalter des Kongresses gebündelt an
dem Tisch von Moderator RA Dr. Steffen Koch (hww wienberg wilhelm),
an dem man »Insolvenzrecht im Umbruch – vom Verwalter zum
Berater?« diskutierte. Alle begrüßten ESUG, wobei der Gläubigereinfluss auf die Verwalterauswahl kritisch gesehen wurde, da die
Gefahr des genehmen Verwalters durchaus bestehe. Man war sich
einig, dass man die derzeit 2000 Verwalter nicht brauche, sondern
mit etwa 300 auskommen könne, wobei sich der Verwalter im vorinsolvenzlichen Bereich in Hinblick auf das § 270b-Verfahren
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RA Dr. Stefan Mutter
RA Prof. Rolf Rattunde
RA Thomas Lorenz
(v. li.) Max Falckenberg, Moderator Dr. Burkard Göpfert, Dr. Andreas Pleßke, Dr. Andreas Pohlmann, Moderator Dieter Fockenbrock, Dietmar Reeh
besser aufstellen müsse. Über das Management von StakeholderInteressen diskutierte der zweite runde Tisch mit Dr. Harald Linné
(Atreus GmbH). Diese Steuerung sei besonders wichtig, da man
es häufig mit erheblichen Blockaden und Interessenkonflikten zu
tun habe. Der dritte, von Dr. Matthias Kampshoff (Taylor Wessing)
geleitete Round Table diskutierte über distressed M&A im Aufschwung, was man vermehrt erwarte.
Fallstricke der Sanierungs-HV beleuchtete dann RA Dr. Stefan
Mutter (Gleiss Lutz), wobei ein Schwerpunkt der Umgang mit erhöhtem Klagedruck ausmachte, der häufig von »Berufsklägern«
betrieben werde, die wegen der zeitkritischen Situation »besonderen Spaß« an Erpressungen hätten. Mutter betonte, dass die
Drei-Wochen-Frist gemäß § 15a InsO nicht zu den Klagefristen
bzw. der Verfahrensdauer der Auseinandersetzungen mit Aktionären passe. Zudem thematisierte er das jüngst reformierte Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG und die Treuepflicht der Aktionäre und führte teils amüsante Beispiele erfolgreicher Rügen
von Formalien an, wenn zum Beispiel Kleinigkeiten beim Einlass
in die HV nicht beachtet worden seien.
Mit der steueroptimierten Restrukturierung beschäftigte sich
RA Dr. Klaus Olbing (Streck Mack Schwedhelm) und stellte fest,
dass es kaum gesetzliche Privilegien für Insolvenz/Sanierung
gebe und die Rechtsprechung sich häufig sanierungsfeindlich
verhalte. Ein dringend notwendiges BMF-Schreiben zum Erlass der
Gewerbesteuer vermisse er immer noch. Olbing führte zudem als
jüngstes Beispiel der Sanierungsfeindlichkeit des Insolvenzsteuerrechts den seit 01.01.2011 geltenden § 55 Abs. 4 InsO an. Neue,
Nervosität stiftende Bedeutung habe das EU-Recht erlangt, denn
die Kommission prüfe zunehmend die deutschen Beihilfen – der
§ 8 c Abs. 1 c KStG sei für die Zukunft nicht mehr anwendbar, so
seine Prognose, obgleich das EU-Gericht die Kommissionsentscheidung derzeit überprüfe, auf dessen Ergebnis man drei bis fünf
Jahre warten dürfe. Ausweichgestaltungen seien schwierig umzusetzen, da »vergleichbare Sachverhalte« mit erfasst seien.
Den Abschluss des Kongresses bildete neben einer den Vortrag zur
Immobilienfinanzierung in der Krise vertiefenden Paneldiskussion
mit Christian Daumann (Hatfield Philips), RA Dr. Uwe Goetker
(McDermott Will & Emery), Michael Schmidt-Russnak (Eurohypo AG)
und RA Dr. Lars Westpfahl (Freshfields) die Ausführungen von RA
Prof. Rolf Rattunde (Leonhardt). Er stellte dafür sein komplexes
Level One-Insolvenzverfahren (98 Standorte, 59 Gesellschaften,
21.178 Wohnungen, 1000 Bankkonten) vor. Dem Eigenantrag in
London folgte eine Kaskade von etwa 100 Anträgen. Anhand dieses Großverfahrens verdeutliche Rattunde, wo die Chancen des
Insolvenzverfahrens für eine Sanierung liegen. Nicht »kündigen
und verwerten«, sei der erste Schritt, was manche von Verwaltern
glaubten, bemerkte er, sondern aus dieser Insolvenz ein rechtssicheres Verfahren zu machen und eine ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilien sicherzustellen, was dann mit einer »kalten«
Zwangsverwaltung und koordinierten Verwertung verknüpft sei.
Das sei mit den Instrumenten der InsO gelungen, betonte er und
fügte hinzu, dass die ESUG-Reform nun die lang ersehnte Planungssicherheit mit einfachem Planverfahren, erzwingbarer Eigenverwaltung und (Mit)bestimmung des Verwalters bringe, was häufig
– und nicht zuletzt auf diesem Kongress – als größtes Manko des
deutschen Insolvenzrechts beklagt worden sei. «