Nr. 01/2006 - Zahnärzte in Sachsen

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Nr. 01/2006 - Zahnärzte in Sachsen
18. JANUAR 2006, 17. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486
Zahnärzteblatt
D I E M O NAT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N
SACHSEN
ANZEIGE
AKTUELL
Aufruf zur Abschlussbzw. Zwischenprüfung für ZFA S. 5
PRAXISFÜHRUNG
Aussonderung von
Unterlagen S. 15
FORTBILDUNG
Verlust von Zahnhartsubstanz durch Erosion
und Abnutzung S. 23
PERSONALIEN
Dr. Gerhard Tanzer
zum
100. Geburtstag S. 21
MITTELHEFTER
Änderung der Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien S. 17
01
06
Aktuell
Inhalt
Impressum
Zahnärzteblatt SACHSEN
Herausgeber
Informationszentrum Zahngesundheit
Sachsen
Leitartikel
Der Traum von einem neuen
Gesundheitswesen
Termine
Existenzgründer-Seminar
4
Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen
www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Schriftleitung
Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.),
Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig
Redaktion
Gundula Feuker
Telefon (0351) 8066-275
Thomas Ackermann
Telefon (0351) 8066-274
Redaktionsanschrift
Geschäftsstelle der
Landeszahnärztekammer Sachsen
Schützenhöhe 11, 01099 Dresden
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Verlag
Satztechnik Meißen GmbH
Am Sand 1c, 01665 Nieschütz
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Anzeigen, Satz, Repro und Versand
Gesamtherstellung
Satztechnik Meißen GmbH
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Anzeigenabteilung
Sabine Sperling
Telefon (03525) 718624
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Anzeigenpreise
Zurzeit ist die Preisliste Nr. 13 vom
Oktober 2003 gültig.
Bezugspreis/Abonnementpreise
Jahresabonnement 45,00 Euro
Einzelverkaufspreis
5,50 Euro
zzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer
Bestellungen nehmen der Verlag und alle
Buchhandlungen im In- und Ausland entgegen.
7
Kurse Januar/Februar/März 2006
10
Einladung zur Kammerversammlung
12
Zahnärzte-Stammtisch
12
Mitgliederversammlung FVDZ
12
5. Praxisbörse der KZV Sachsen
12
Recht
Aktuell
Aktuelles Recht für den Zahnarzt
Aus der Arbeit des
Kammervorstandes
5
Prüfungsaufruf Zwischenprüfung
2. Ausbildungsjahr
5
Prüfungsaufruf Abschlussprüfung
5
LAGZ Sachsen e. V.
Ein erfolgreiches Präventionsmodell 6
13
Aufbewahrungsfrist für Unterlagen zur
Renten-Kontenklärung läuft 2006 ab 13
Praxisführung
Aussonderung von Unterlagen
14
Änderung der Festzuschuss-Richtlinien
und Zahnersatz-Richtlinien
17
LAGZ Sachsen sucht Zahnärzte
für Gruppenprophylaxe
im Zwickauer Land
7
Keine Angst vorm Festzuschuss (Teil 10) 19
IDZ-Ergebnisse zum Investitionsverhalten von zahnärztlichen
ExistenzgründerInnen
7
Bücherecke
Ausschreibung von
Vertragszahnarztsitzen
8
Neuzulassungen
8
Berufsverband der
Allgemeinzahnärzte gegründet
8
Approbationen in Dresden und
Leipzig übergeben
Deutscher Zahnärztekalender 2006
15
Websites in „Looser“ Folge vorgestellt 15
Zitat des Monats
35
13
Auflage
4.800 Druckauflage, III. Quartal 2005
Vertrieb
Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich bis auf Juli+August (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten
das ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.
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gekürzt aufzunehmen.
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schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit
Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
© 2006 Satztechnik Meißen GmbH
ISSN 0938-8486
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Personalien
Fortbildung
Aus den Leitsätzen zur
zahnärztlichen Fortbildung
21
Punktebewertung von Fortbildung
21
Herbsttagung GZMK Dresden
Entscheidungsfindung in der
Kinderzahnheilkunde
und Kieferorthopädie
22
Verlust von Zahnhartsubstanz
durch Erosion und Abnutzung
23
Neuartige mikrobiologische Tests
in der Parodontologie
28
Geburtstage
16
Dr. Gerhard Tanzer
zum 100. Geburtstag
20
Promotionen
31
Redaktionsschluss
für die Ausgabe März 2006
ist der 15. Februar 2005.
3
Leitartikel
Der Traum von einem neuen Gesundheitswesen
Dr. Holger
Weißig
Vorstandsvorsitzender der
KZV Sachsen
4
Dr. Joachim
Lüddecke
Präsident der
Landeszahnärztekammer Sachsen
Alles Gute im neuen Jahr, dass deine Träume in Erfüllung gehen ...
und vieles Unrealistische mehr wünscht man sich in der Silvesternacht. Was wünschen wir der Frau Ministerin? Sie hat einen Traum
von einem Gesundheitswesen, welches durch Gleichheit geprägt
ist. Gleich, gleicher, am gleichesten! Und wenn schon die Bevölkerung nicht spurt und nicht richtlinienkonform erkrankt, dann müssen
wenigstens die Ärzte gleich liquidieren, gleichmäßig abgesenkt, versteht sich. Dass das Niveau der privaten ärztlichen Gebührenordnung überhaupt nicht dem des zahnärztlichen entspricht, wird im
Gleichheitsrausch völlig übersehen. Für Kollegen, die sich mit den
politischen Absichten der neuen Koalitionsregierung noch nicht so
intensiv beschäftigt haben: Die Pläne gehen so weit, dass Sie Ihre
Rechnung dem Versicherungsschutz Ihrer Patienten angleichen sollen. Der Patient bestimmt künftig, wie hoch die Rechnung sein darf.
Hat er einen geringeren Versicherungsschutz, so bekommt er eine
geringere Rechnung bei gleicher Behandlung – versteht sich wiederum.
Finden Sie das richtig? Ließen Sie die Bevölkerung darüber abstimmen, Sie erführen, dass die Mehrheit dafür ist. Auch die Politiker werden im Bundestag dafür sprechen, dass ihre Arztrechnung nicht
höher sein darf, als die Beihilfe erstattet.
Und wer besser ist als gleich, der bekommt eine Prämie, zum Beispiel der Arzt, der es schafft, seinen Patienten das Medikament vorzuenthalten. Hier regt sich vielleicht Protest im Volk.
Und wieder ist der Politiker bereit, seinem Wähler zu helfen.
Ärzte und Zahnärzte benötigen Gesetze zur Qualitätssicherung.
Qualitätsmanagementsysteme müssen installiert und Richtlinien
durch einen noch größeren Bundesausschuss behandelt werden.
Um endlich zu wissen, wie ein Patient mit drei Zähnen kassenkonform behandelt werden darf, berät dazu ein Ausschuss von knapp 50
Experten schon über ein Jahr. Unsere Patienten hatten keine Lust, so
lange zu warten. Sie sind behandelt worden – doch welch Katastrophe – nicht überall gleich.
Was wünschen wir der Ministerin? Die Erfahrung einer 40-jährigen
Geschichte gleicher Behandlung, gleicher Honorierung in einem
staatlichen Gesundheitswesen.
Was wünschen wir uns Zahnärzte?
Ein Gesundheitswesen, welches getragen wird durch die Freiberuflichkeit, freie Arztwahl, Niederlassungsfreiheit, Therapiefreiheit, Liquidationsfreiheit als Voraussetzung für die Einführung innovativer
Materialien und Methoden moderner Zahnheilkunde.
Doch auch hier gibt es jetzt eine klare Sprache, selbst unter Ministern:
Wünschen darf man sich viel. Wenn man etwas erreichen will, muss
man die Wege zum Ziel beschreiben und dafür kämpfen. Lediglich
vom Balkon aus zuschauen, wird nicht ausreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb wünschen wir Ihnen in
diesem Jahr besonders viel Kraft und das Geschick, Ihre beruflichen
Interessen in einem immer enger werdenden gesellschaftlichen Konsens zu etablieren.
Dr. Holger Weißig
Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen
Dr. Joachim Lüddecke
Präsident der LZK Sachsen
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Aktuell
Aus der Arbeit des Kammervorstandes
Im vergangenen Jahr traf sich
der Vorstand zu sechs Beratungen. Nicht nur die Sitzungen im
Zahnärztehaus, sondern auch
die Bundesversammlung in Berlin wurden zur Absprache und
Diskussion über die anstehenden Arbeitsaufgaben genutzt.
Außerdem fanden drei Präsidiumssitzungen statt.
Mehrfach wurde dabei die
Weiterentwicklung einer präventiven Zahnheilkunde diskutiert. So stand neben der mit der
neuen Schulgesundheitspflegeverordnung notwendig gewordenen Definition der Gesundheitsziele für die Jugendzahnpflege, die für die Arbeit im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege eine
wichtige Grundlage bildet,
ebenso die Auswertung der Studie über die Mundgesundheit
von Senioren in Alters- und Pflegeheimen des Freistaates im
Blickpunkt dieses Aufgabengebietes. Erneut wurden alle Zahnärzte aufgerufen, sich zur Behandlung bzw. Betreuung von
Behinderten in ihren Praxen zu
äußern. Daraus konnte eine Aufstellung erarbeitet werden, die
bei Bedarf und Anfragen zu Rate
gezogen werden kann.
Inhaltlich völlig überarbeitet
wurde die Konzeption zur Vorbereitung junger Zahnärzte auf
die Niederlassung. Hier ist in
vielen Gesprächen mit der KZV
Sachsen und den Hochschulen
eine gute Grundlage für eine
langfristige Arbeit mit dem Berufsnachwuchs entstanden.
Der Vorstand beschäftigte sich
intensiv mit der neuesten Entwicklung der zahnärztlichen
Fort- und Weiterbildung. Er bereitete für die Kammerversammlung die notwendigen Informationen zu den derzeitigen Angeboten vor, um über die gebotene
Stärkung des Generalisten zu
diskutieren. Die Kammer beschloss dazu die Bildung einer
Arbeitsgruppe, um die Fort- und
Weiterbildung auf entsprechende Möglichkeiten zu prüfen.
Ein weiterer Schwerpunkt waren die Themen der Berufsausübung. Der Vorstand beschloss,
dass die Erneuerung der Sachkunde Röntgen für das Praxispersonal im Rahmen der BuSBetreuung mit angeboten werden soll. Mehrere Diskussionen
wurden zur neuen RKI-Richtlinie und deren Auswirkungen
auf die Praxis geführt. Im Rahmen seiner Funktion als Vorsitzender der Ausschusses Berufsausübung der BZÄK konnte Dr.
Lüddecke den Vorstand über die
Thematik Hygiene in der Zahnarztpraxis umfassend informieren. Zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und
des elektronischen Heilberufeausweises machte sich der Vorstand mit den Entwicklungen
vertraut und beschloss eine enge
Zusammenarbeit mit der KZV
Sachsen für die Einführung, sollte
diese für die Zahnärzte nicht zu
verhindern sein.
Der Vorstand beschäftigte sich
weiterhin mit vielen Einzelaufgaben, so unter anderem mit
der Vorbereitung des Berufspolitischen Seminars, welches im
Juni 2005 für die Delegierten der
Kammerversammlung und der
Vertreterversammlung der KZV
durchgeführt wurde. In Sachen
Berufsrecht beriet er die Novellierung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und deren
Auswirkungen auf das Berufsrecht der Zahnärzte. Er beschäftigte sich mit der Haushaltplanung und schlug verringerte
Kammerbeiträge in allen Beitragsgruppen vor, da sich die
Zinsverhandlungen mit der ZVS
günstig entwickelt hatten. Der
Vorstand ließ sich vom Vorsitzenden des Versorgungswerkes
über die Entwicklung der Zahn-
ärzteversorgung berichten und
führte mit dem Vorsitzenden der
KZV Sachsen ein intensives Gespräch über Pflichtfortbildung
und Einführung von Qualitätsmanagementsystemen. Vorbereitet wurden der Fortbildungstag für die Zahnärzte und das
Praxisteam sowie die Festveranstaltung gemeinsam mit den anderen Heilberufekammern zum
15-jährigen Bestehen. Und nicht
zuletzt beschäftigte er sich mit
einer Vielzahl standespolitischer
Themen und Ergebnissen der Arbeit in den Ausschüssen.
Ein arbeitsreiches Jahr, das
letzte in dieser Amtsperiode,
liegt wieder vor dem Vorstand.
Am 4. März wird die Kammerversammlung den Wahlausschuss wählen und dann in die
Vorbereitungen zur Neuwahl
starten. Für alle Zahnärzte des
Freistaates, die sich in die
Selbstverwaltung einbringen
möchten, und die Interesse an
der Mitarbeit bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben
haben, ist dies eine Gelegenheit, sich in ihrem Wahlkreis
aufstellen zu lassen. Im Zahnärzteblatt werden weitere Informationen darüber erscheinen.
Prüfungsaufruf 2. Ausbildungsjahr
Prüfungsaufruf Sommerprüfung 2006
Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Die Zwischenprüfung für
Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr findet am 20. Mai
2006 in den Berufsschulzentren statt. Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 1. März 2006
bei der Landeszahnärztekammer Sachsen einzureichen.
Die Prüfung beinhaltet nach
der gültigen Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische
Fachangestellte folgende Prüfungsbereiche:
• Assistenz bei konservierend/
Die Abschlussprüfung für
Auszubildende, die bis zum
30. September 2006 ihre Ausbildungszeiten zurückgelegt
haben, findet
• im schriftlichen Bereich am
29. April 2006
• im praktischen Bereich vom
22. bis 30. Juni 2006
statt.
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
chirurgischen Behandlungsmaßnahmen
• Durchführen von Hygienemaßnahmen
• Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen
• Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur
Abschlussprüfung.
Ressort Ausbildung
richtsheft) einschließlich des
erfüllten Röntgentestatnachweises in der Woche vom
27. bis 31. März 2006 in der
Landeszahnärztekammer
Sachsen
Schützenhöhe 11
01099 Dresden
einzureichen.
Ressort Ausbildung
Die Prüfungsanmeldung ist bis
zum 1. März 2006 und der
Ausbildungsnachweis
(Be-
5
Aktuell
LAGZ Sachsen e. V.
Ein erfolgreiches Präventionsmodell
Zahnkaries ist neben entzündlichen Erkrankungen immer noch die häufigste Erkrankung im Mundbereich, die in unterschiedlicher Weise
Alltagsbewältigung, Lebensqualität und somatische Erkrankungen beeinflußt. Die nach wie vor hohe Kariesprävalenz in Risikogruppen,
der zum Teil komplikationsreiche Verlauf der Karies und ihrer Folgeerkrankungen geben der Etablierung erfolgreicher Präventionsstrategien auch aus volkswirtschaftlicher Sicht eine neue Relevanz.
Besonders im letzten Jahr war das
Wort Prävention gerade auf politischer Ebene in aller Munde und
gewann zunehmend an Bedeutung. In wörtlicher Übersetzung
bedeutet Prävention, der Erkrankung durch Beseitigung der mutmaßlichen Ursachen oder der Risikofaktoren „zuvorzukommen“.
Eine zentrale Rolle im Rahmen
zahnmedizinischer präventiver
Maßnahmen kommt der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. zu, die den gesetzlich
verankerten Auftrag zur Gruppenprophylaxe (§ 21 SGB V) seit
1992 wahrnimmt.
eingebunden. 593 niedergelassene Zahnärzte betreuten ca. 45 %
der Kinder und Jugendlichen, 25
% wurden von den Zahnärztinnen der Jugendzahnkliniken
Dresden, Leipzig und Annaberg
und ca. 30 % der Kinder von den
Zahnärztinnen des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes betreut. Die
Kosten für die Gruppenprophylaxe (Aufwandsentschädigungen
und Sachmittelkosten) werden
von den Krankenkassen finanziert, pro Kind beliefen sich die
Ausgaben auf 5,54 Euro.
Von den Maßnahmen der
(Gruppen-)Prophylaxe haben in
den vergangenen Jahren die 12-
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
1994/95
DAJ
1997
2000
2004
2000
2004
Sachsen
DMF-t-Werte der 6-Jährigen
3
Soll-/Ist-Zustand erreichter Kinder
2,5
140.000
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
2
1,5
1
0,5
0
Kitas
Soll
Grundschule
1. Besuch
Zu den Hauptaufgaben gehören die Umsetzung der vier Säulen zur Erhaltung der Zahngesundheit: Ernährungsberatung,
kontinuierliche Zahnpflege, Fluoridierungsmaßnahmen und die
Motivation zum regelmäßigen
Zahnarztbesuch.
Im vergangenen Schuljahr haben 264.000 Kinder im Freistaat
mindestens einen gruppenprophylaktischen Impuls erhalten,
125.223 Kinder wurden zweimal,
32.072 Kinder dreimal betreut.
618 Zahnärzte und Zahnärztinnen bzw. deren Prophylaxepersonal waren aktiv in die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe
6
DMF-t-Werte der 12-Jährigen
5./6. Klasse
2. Besuch
Förderschulen
3. Besuch
Jährigen am meisten profitiert. So
hatte diese Altersgruppe im
Schuljahr 2004/05 einen mittleren DMF-t-Wert (decayed =
kariös, missed = fehlende, filled
= gefüllte Zähne) von 1,03. (Epidemiologische Begleituntersuchung der DAJ 2004). Im Jahr
1994 lag der Mittelwert bei 2,6
DMF-T und ist somit um ca. 60 %
zurückgegangen.
In der Altersklasse der 6-Jährigen erleben wir seit Jahren eine
gewisse Stagnation der Zahngesundheit. Der mittlere DMF-tWert (Milchgebiss) liegt konstant
bei 2,33 (+/-0,2), und das von der
WHO für 2000 festgelegte Ziel
1994/95
DAJ
1997
Sachsen
von 50 % kariesfreien, gesunden
Gebissen haben wir auch im vergangenen Jahr mit einem Anteil
von 45,2 % nicht erreicht. (Epidemiologische Begleituntersuchung der DAJ 2004).
Die hier vorgestellten Ergebnisse im Grad der Flächendeckung
binden sich sehr gut im bundesdeutschen Vergleich ein, und
Sachsen steht mit einer fast
flächendeckenden Gruppenprophylaxe (93 %) mit an vorderster
Stelle.
Künftig wird es allerdings
schwierig werden, die bisher erreichten sehr guten Ergebnisse zu
halten.
Aufgrund der angespannten
personellen Lage in den zahnärztlichen Gesundheitsdiensten
einiger Städte und Landkreise
mussten mit Beginn des neuen
Schuljahres für einen Teil der bisher durch den ÖGD betreuten
Einrichtungen neue Patenschaftszahnärzte gewonnen werden.
Derzeit sind in den Städten Leipzig und Chemnitz sowie im Landkreis Zwickauer Land noch freie
Einrichtungen zur Übernahme
der gruppenprophylaktischen
Betreuung zu vergeben.
Neben verstärkter Öffentlichkeitsarbeit liegen die Schwerpunkte der Arbeit der LAGZ in
den nächsten Jahren in der Risiko-
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Aktuell
gruppenbetreuung sowie in der
Bekämpfung der frühkindlichen
Karies durch verstärktes interdisziplinäres Arbeiten und in dem Aufund Ausbau von Kooperationen.
Entsprechend der Empfehlung der
Spitzenverbände der Krankenkassen werden vom Vorstand der
LAGZ derzeit Konzepte geprüft,
die Gruppenprophylaxe auf Geburtskliniken, Stillgruppen auszudehnen und eine Einbindung von
Hebammen, Kinderärzten als
Multiplikatoren zu erreichen.
Weiterhin wird eine Einbindung in den Gesundheitszieleprozess „Gesund aufwachsen“
des Freistaates Sachsen angestrebt, um gemeinsam mit anderen Institutionen im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen
anzusetzen.
Birte Bittner
GF der LAGZ Sachsen e. V.
LAGZ Sachsen e.V. sucht Zahnärzte für Gruppenprophylaxe im Landkreis Zwickauer Land
Seit Beginn des Schuljahres
2005/06 sind im Landkreis
Zwickauer Land 41 Kindertagesstätten und zwei Fördereinrichtungen ohne gruppenprophylaktische Betreuung.
Aus diesem Grund suchen wir
niedergelassene Zahnärzte aus
dem Landkreis Zwickauer Land,
die sich bereit erklären, die
Gruppenprophylaxe in diesen
Einrichtungen langfristig zu
übernehmen. Vorrangige Aufgaben der Gruppenprophylaxe
sind Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen,
die sich insbesondere auf die
Mundhygiene, Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung
durch Fluoride und die Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch erstrecken.
Zahnärztliche Untersuchungen werden weiterhin vom Öffentlichen Gesundheitsdienst
durchgeführt. Die Koordination
und Organisation der Maßnahmen erfolgt über die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates
Sachsen e.V. und über den regionalen Arbeitskreis des Zwickauer Landes. Für jeden Einsatz
(ca. 45 Min.) wird eine Aufwandsentschädigung von 42 Euro, ab dem 2. Impuls 46 Euro gezahlt, der Zahnarzt erhält pro
betreutes Kind ein Sachmittel-
budget von 2,28 Euro, für das
vorrangig Zahnpflegeartikel gekauft werden sollen.
Weitere Einzelheiten zur
Durchführung der Maßnahmen
können in der LAGZ-Geschäftsstelle erfragt bzw. auf der Homepage unter
www.lagz-sachsen.de
nachgelesen werden.
Bei Interesse und Rückfragen
bitten wir um Kontaktaufnahme
unter Telefon 0351/8066330
oder schriftlich an LAGZ Sachsen e.V., Schützenhöhe 11,
01099 Dresden.
Birte Bittner
GF der LAGZ Sachsen e. V.
IDZ-Ergebnisse zum Investitionsverhalten von zahnärztlichen
ExistenzgründerInnen
Das Institut der Deutschen
Zahnärzte (IDZ) analysiert seit
1984 das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Bis 2004 habe sich, so teilte das IDZ in einem entsprechenden Newsletter mit, unter
anderem herausgestellt, dass
zahnärztliche Existenzgründungen in den alten Bundesländern
zu 61 % von Männern und zu
39 % von Frauen realisiert wurden, jedoch in den neuen Bundesländern die Existenzgründer
zu 52 % weiblich waren und zu
48 % männlich.
Bei der Verteilung der zahnärztlichen Existenzgründer auf
die Ortsgrößen Großstadt, Mittelstadt, Kleinstadt und Land ist
bundesweit zu beobachten, dass
der Anteil der Existenzgründungen in Großstädten um 8 % abgenommen hat und die höchsten
Zuwachsraten für Praxisgründungen mit +4 % im ländlichen
Umfeld zu verzeichnen waren.
Eine nach Alter differenzierte
Betrachtung zeigte, dass 31- bis
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
40-Jährige mit einem durchschnittlichen Gesamtfinanzierungsvolumen von 343.000 Euro
(2004) für eine Einzelpraxisneugründung am meisten investierten. Über 40-Jährige investierten
bei einer Einzelpraxisneugründung im Schnitt 329.000 Euro.
Auch die geschlechtsspezifischen Unterschiede im Hinblick
auf das Investitionsvolumen nahmen gegenüber den Vorjahren
deutlich zu. In die Neugründung
bzw. Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis investierten Männer durchschnittlich
375.000 Euro (+11 %) bzw.
274.000 Euro (+14 %). Die Investitionsvolumina von Zahnärztinnen sanken bei der Einzelpraxisneugründung um 8 % auf
284.000 Euro und bei der Einzelpraxisübernahme um 3 % auf
227.000 Euro.
Im Resümee der IDZ-Studie
wird versucht, die Frage zu beantworten, warum die zahnärztlichen Existenzgründer nach wie
vor bereit sind, stabil auf einem
sehr hohen Niveau zu investieren. Dabei wird auf eine weitere IDZ-Studie verwiesen, die auch
Aspekte der subjektiven Berufszufriedenheit mit einschloss.
Demnach seien Aspekte wie
die „Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit“, der „Kontakt mit Menschen“ und die „Möglichkeit, einen Heilberuf auszuüben“, dominante Eckpunkte eines positiven Berufslebens. Als negative Aspekte stechen vor allem die „staat-
liche Reglementierung“ und der
„Umfang der Verwaltungsaufgaben“ hervor. Trotz der Vielschichtigkeit im zahnärztlichen Berufserleben besteht eine unverändert positive Berufsrolleneinschätzung, die sich bei den niederlassungswilligen Zahnärzten offenbar auch in mutigen Investitionsentscheidungen niederschlägt.
Quelle:
IDZ-Information Nr. 4/2005
Weitere Infos: www.idz-koeln.de
Existenzgründer-Seminar Teil 1
17./18. März 2006 · Zahnärztehaus Schützenhöhe 11
Inhalte:
• Rechtsrahmen der Praxis
• Der Vertragszahnarzt
Praxisneugründung oder -übernahme
Bedarfsplanung/Zulassungsformalitäten
• Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen
• Planungsinstrumente (Checklisten)
• Dentalmarkt
• Qantitative/qualitative Anforderungen an die Praxiseinrichtung
Anmeldung bis 17. Februar 2006 schriftlich unter
Fortbildungsakademie der LZK Sachsen
Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Telefon: 0351 8066-102
E-Mail: [email protected]
7
Aktuell
Ausschreibungen von Vertragszahnarztsitzen in überversorgten Planungsbereichen der KZV Sachsen
Gesundheitsvorsorge erreicht
immer mehr Menschen
Reg. Nr.:
Planungsbereich:
Praxisübergabe:
Bewerbungen bis:
2025/513
Dresden, Stadt
31.03.2006
31.01.2006
Reg. Nr.:
Planungsbereich:
Praxisübergabe:
Bewerbungen bis:
3035/514
Leipzig, Stadt
01.03.2006
26.01.2006
Reg. Nr.:
Planungsbereich:
Praxisübergabe:
Bewerbungen bis:
1015/515
Annaberg
31.03.2006
26.01.2006
Die präventiven Angebote der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden zunehmend
in Anspruch genommen. 2004
erreichte die GKV mit Präventionsleistungen rund doppelt so
viele Menschen (3,4 Millionen)
wie im Jahr 2003 (1,7 Millionen).
Dies geht aus dem vierten
Präventionsbericht hervor, den
der Medizinische Dienst der
Krankenkassen (MDS) gemeinsam mit den Kassen-Spitzenverbänden am Donnerstag vorstell-
Die Bewerbungen sind schriftlich unter o. g. Registriernummer an
die KZV Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden, zu senden.
Neuzulassungen im KZV-Bereich Sachsen
Folgenden Zahnärzten wurde im Dezember 2005 die Zulassung als
Vertragszahnarzt ausgesprochen:
Ines Baier
Heidenau
Anke Berger
Dresden
Henry Grätz
Wermsdorf
Dr. med. Katrin Herzmann
Moritzburg
Sandy Dieter Heuer
Bad Düben
Katja Jeschek
Delitzsch
Dr. med. dent. Kathleen Kästner
Pirna
Dr. med. dent. Matthias Kirsten
Grimma
Markus Kober
Rochlitz
Jörg Lanzendorf
Hoyerswerda
Constanze Müller
Chemnitz
Anja Paul
Leipzig
Dr. med. dent. Marco Pöschke
Görlitz
Jana Ritter
Plauen
Dipl.- Med. Heide Schäfer
Siebenlehn
Dr. med. Frank Schmutzer
Lichtenstein
Claudia Schubert
Hohenstein-Ernstthal
Dipl.- Med. Christine Stahringer
Marienberg
Dr. med. dent. Henning Strauzenberg
Dresden
Michaela Thiele
Bischofswerda
Dipl.- Stom. Kathrin Vogler
Niederschöna
Torsten Wiedemann
Chemnitz
Dr. med. dent. Alexandra Zeller
Moritzburg
In zahnärztlich überversorgten Planungsbereichen ist eine Zulassung als Vertragszahnarzt nur bei Übernahme einer Praxis möglich.
8
te. Besonders junge Menschen in
Schulen und Berufsschulen wurden von den Aktivitäten rund um
gesunde Ernährung, Sport und
Nichtrauchen erreicht. Insgesamt stiegen die Ausgaben der
Kassen für vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen
von
113,5 Millionen Euro im Jahr
2003 auf über 148 Millionen
2004 an, was einer Steigerung
von 36 Prozent entspricht.
Quelle: Netdoktor/dpa/ddp,
6.1.2006
Statistik bestätigt
Präventions-Trend
Der IKW-Industrieverband Körperpflege und Waschmittel hat
für 2005 ein Wachstum bei
Zahn- und Mundpflegemittel
um 2,2 Prozent vermeldet. Damit haben Zahnpasta und Co.
die den Marktbereich „dekorative Kosmetik“ auf den 4. Platz in
der Umsatzstatistik verdrängt.
Allerdings sei unter den Mundpflegeprodukten der Umsatz
von Zahnersatzreiniger zurückgegangen.
Statistisch gesehen gab jeder
Bundesbürger 2005 13,65 Euro
für Mundpflegeprodukte aus.
Quelle: NetDoktor/dpa,
22.12.2005
Berufsverband der
Allgemeinzahnärzte gegründet
Am 10. Dezember 2005 hat sich
in München der Berufsverband
der Allgemeinzahnärzte (BVAZ)
gegründet. Ziel des Verbandes ist
es, so BVAZ-Vorsitzender Dr.
Günter Kau (Waldmohr), die Allgemeinzahnmedizin aufzuwerten.
„Der Einfluss der Fachgesellschaften auf die Definition von
Behandlungsprotokollen wächst
stetig und erreicht für das Selbstverständnis der Allgemeinzahnärzte inzwischen ein Niveau von
Unerträglichkeit, das weit über
rein forensische Aspekte hinausgeht. Die Allgemeinzahnärzte
werden von der Industrie mit immer aufwändigerer, teurer Tech-
nik und von den Fachgesellschaften mit immer höheren, vordergründig wissenschaftlich begründeten Standards konfrontiert, die
die Notwendigkeit einer Vielzahl
von Teilbereichsspezialisten suggerieren“, so Dr. Kau.
Diesen Tendenzen entgegenzutreten, die die Berufsausübung
des Allgemeinzahnarztes einschränken und ihn wirtschaftlich
schlechter stellen, und statt dessen das breite Behandlungsspektrum zu sichern sowie das Berufsbild des Allgemeinzahnarztes
weiter zu entwickeln, sei Zweck
des Berufsverbandes der Allgemeinzahnärzte.
Quelle: PM BVAZ
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Termine
Fortbildungsakademie: Kurse im Januar/Februar/März 2006
Schriftliche Anmeldung:
Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351/80 66-106
E-Mail: [email protected]
Petra Kokel (Kurse EDV/Abrechnung):
Tel. 0351 8066-102
Edda Anders (Kurse für Zahnärzte):
Tel. 0351 8066-108
Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen):
Tel. 0351 8066-113
Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Fortbildungsprogramm
für das 1. Halbjahr 2006 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de.
für Zahnärzte
Dresden
Hands-On-Kurs: Ästhetik und Funktion –
Optimale Ergebnisse mit direkten Kompositfüllungen im Front- und Seitenzahnbereich
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Angewandte Akupunktur in der Zahnmedizin
Planungsseminar Zahnersatz
PC – speziell für Ihre Praxis
Endodontie im Milchgebiss
Klinische Funktionsanalyse –
Einführung in das Konzept der therapiespezifischen Diagnostik (CMD 1)
10
D 07/06
D 09/06
D 10/06
D 11/06
D 12/06
D 13/06
D 14/06
Rationale Antibiotikatherapie und -prophylaxe
in der zahnärztlichen Klinik und Praxis bei
Erkrankungen und Eingriffen im ZMK-Bereich
sowie benachbarter Organsysteme
D 15/06
Möglichkeiten moderner Komposite
D 16/06
Priv.-Doz. Dr. Jürgen Manhart,
München
27.01.2006
15:00-19:00 Uhr
28.01.2006
09:00-18:00 Uhr
14 Punkte
Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler,
Dresden
03.02.2006
13:00-20:00 Uhr
8 Punkte
Hardy Gaus,
Straßberg
03.02.2006
14:00-20:00 Uhr
04.02.2006
09:00-17:00 Uhr
16 Punkte
Prof. Dr. Klaus Böning,
Dresden
08.02.2006
14:00-18:00 Uhr
4 Punkte
Uta Reps,
Dresden
08.02.2006
13:00-18:30 Uhr
6 Punkte
Priv.-Doz. Dr. Christian Hirsch,
Halle/Saale
10.02.2006
14:00-18:00 Uhr
4 Punkte
Prof. Dr. Holger A. Jakstat,
Leipzig
10.02.2006
14:00-19:00 Uhr
11.02.2006
09:00-16:00 Uhr
16 Punkte
Dr. Richard Eyermann,
München
11.02.2006
09:00-15:00 Uhr
7 Punkte
Die Zähne sind saniert – Herz, Wirbelsäule und
Gelenke auch? – Anti-Stress-Rituale im Alltag
D 17/06
Therapie mit Aufbissbehelfen
D 18/06
Die Mehrkostenvereinbarung
in der Kieferorthopädie
D 19/06
Applied Kinesiolology für Zahnärzte (AK E)
D 20/06
Dr. Winfried Zeppenfeld,
Flensburg
11.02.2006
09:00-18:00 Uhr
10 Punkte
Prof. Dr. Gerd Schnack,
Allensbach
11.02.2006
09:00-16:00 Uhr
8 Punkte
Priv.-Doz. Dr. Stefan Kopp,
Jena
17.02.2006
09:00-20:00 Uhr
18.02.2006
09:00-18:00 Uhr
19 Punkte
Dr. Lutz Schmutzler,
Kirchberg
24.02.2006
15:00-17:00 Uhr
2 Punkte
Dr. Rudolf Meierhöfer,
Roth
24.02.2006
14:00-19:00 Uhr
25.02.2006
09:00-17:00 Uhr
17 Punkte
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Termine
Endodontie – Lichtblicke für die Kanalarbeit
Behandlungsschritte und -technik (Kurs I)
Ästhetische, forensische Kieferorthopädie und
Erwachsenenbehandlung (Typodontkurs)
Die ganzheitliche Praxis –
Problemlösungen bei ZE-Verblockung
Minimal-invasive Parodontalchirurgie
Notfall beim Zahnarzt - Aufbaukurs
Erste Schritte mit dem Computer
Einführung in die Textverarbeitung
Word und ins Windows-Betriebssystem
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Therapie mit Aufbissbehelfen
D 21/06
D 22/06
D 23/06
D 24/06
D 25/06
D 26/06
D 27/06
D 29/06
Prof. Dr. Knut Merte,
Erfurt
24.02.2006
15:00-20:00 Uhr
25.02.2006
09:00-18:00 Uhr
17 Punkte
Prof. Dr. Dr. Robert A. W. Fuhrmann, 03.03.2006
Halle/Saale
09:00-17:00 Uhr
04.03.2006
09:00-16:00 Uhr
18 Punkte
Dr. Hans-Lothar Amelunxen,
Calberlah
Dr. Holger Schulz,
Calberlah
03.03.2006
09:00-17:00 Uhr
04.03.2006
09:00-13:00 Uhr
13 Punkte
Prof. Dr. Wolf-Dieter Grimm,
Dr. Georg Gassmann,
Witten/Herdecke
03.03.2006
14:00-19:00 Uhr
04.03.2006
09:00-18:00 Uhr
17 Punkte
Dr. Michael Müller,
Dresden
Sören Weber,
Dresden
04.03.2006
09:00-16:00 Uhr
Dipl.-Ing. Carsten Thüm,
Dresden
08.03.2006
10.03.2006
15.03.2006
17.03.2006
jeweils
15:00-18:30 Uhr
16 Punkte
Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler,
Dresden
10.03.2006
13:00-20:00 Uhr
8 Punkte
PD Dr. habil. Stefan Kopp,
Jena
10.03.2006
09:00-20:00 Uhr
11.03.2006
09:00-18:00 Uhr
19 Punkte
Prof. Dr. Holger Jentsch,
Leipzig
08.02.2006
13:00-19:00 Uhr
8 Punkte
Dr. Edgar Hirsch,
Leipzig
03.03.2006
13:00-20:00 Uhr
8 Punkte
Dr. Edgar Hirsch,
Leipzig
08.03.2006
13:00-19:00 Uhr
8 Punkte
Constanze Erwin,
Inge Sauer,
Dresden
10.03.2006
15:00-19:00 Uhr
11 Punkte
Leipzig
Komplexe Parodontitistherapie
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
L 02/06
L 03/06
Zwickau
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Z 01/06
Chemnitz
Laborrechnungen im Bereich Zahnersatz
C 02/06
4 Punkte
für PraxismitarbeiterInnen
Dresden
Kofferdamanwendung – Theorie und Praxis
D 100/06 Dr. Steffen Richter,
Dresden
25.01.2006
14:00-19:00 Uhr
Die richtige Abrechnung und Berechnung von
konservierenden und chirurgischen Leistungen
für den GKV- und PKV-Versicherten sowie
Mehrkosten und Abdingung
D 104/06 Sandra Abraham,
Riesa
10.02.2006
13:00-20:00 Uhr
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
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Termine
Kammerversammlung
Die nächste Kammerversammlung findet am
Sonnabend, dem 4. März 2006,
09:00 Uhr,
im Hörsaal des Zahnärztehauses,
Schützenhöhe 11, 01099 Dresden
statt.
Die Kammerversammlung ist öffentlich.
Gäste melden sich bitte in der Geschäftsstelle der
Landeszahnärztekammer Sachsen vorher an.
Die genaue Tagesordnung kann in der Geschäftsstelle,
Telefon 0351 8066240,
ab dem 13. Februar 2006 abgerufen werden.
Prophylaxe-Fortbildung
im Kloster Banz
Datum:
30.3.–1.4.2006
Ort:
Kloster Banz (Bayern)
Thema:
Prophylaxe im Alter – die neue Herausforderung
Teilnehmer:
Zahnärzte, Zahnmedizinische Fachassistentinnen
(erwünscht sind besonders ganze Praxisteams)
Information:
Zukunft Prophylaxe e. V.,
Dr. Friedrich-Wilhelm Grelle
Telefon: 09721 23384
E-Mail: [email protected]
Auch dieses Jahr führt die KZV
Sachsen in bewährter Form wieder eine Praxisbörse durch. Abgabewillige Zahnärzte können
bei dieser 5. Praxisbörse ihre
Praxis niederlassungswilligen
Zahnärzten vorstellen.
Die Veranstaltung findet am
Mittwoch, dem 3. Mai 2006, in
der Zeit von 15 bis 18 Uhr im
Hörsaal des Zahnärztehauses,
Schützenhöhe 11, Dresden,
statt. Interessierte Zahnärzte,
welche planen, in nächster Zeit
ihre Praxis zu veräußern, oder
Zahnärzte, die eine Existenzgründung anstreben, können
sich anmelden über:
KZV Sachsen
Abteilung Mitglieder
Schützenhöhe 11
01099 Dresden
Telefon: 0351/8053-416
Fax: 0351/8053-417 oder
E-Mail:
[email protected]
Zahnärzte-Stammtisch
Stammtisch in Bautzen
Datum:
1.2.2006
Ort:
Gaststätte „Zum Haseneck“, Bautzen
Zeit:
19:30 Uhr
Thema:
Behandlung Drogenabhängiger und
kieferchirurgische Fragestunde
Referent:
Frau Dr. John, FZÄ für MKG-Chirurgie
Information:
Uta Raue
Tel.: 03591 23075
Mitgliederversammlung FVDZ
Bezirksverband Chemnitz
Datum:
Freitag, 27.1.2006
Ort:
Oberwiesenthal, Best Western Hotel Birkenhof,
Vierenstraße 18
Zeit:
18:00 Uhr
Information: Dr. Detlef Beyer,
Tel.: 03725 70710
7. Sommernachtsball der niedergelassenen Ärzte und ihrer Gäste
Neuer Austragungsort
für Sportweltspiele 2006
am 1. Juli 2006 im „The Westin Bellevue Dresden“
In einer Pressemitteilung informieren die Organisatoren der
Sportweltspiele der Medizin
und Gesundheit über die Verlegung des Austragungsortes der
27. Sportweltspiele 2006. Die
Spiele, die unverändert vom 1.
bis 8. Juli stattfinden, werden
nun in Montecatini Terme in der
Toskana (Italien) stattfinden.
Die kroatische Stadt Rovinj
als ursprünglicher Ausrichter
konnte bis Anfang Dezember
nicht die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen
schaffen.
Die Kassenärztliche Vereinigung und Ärzte-Solidarität e. V. als Organisatoren laden ganz herzlich alle Zahnärzte mit ihren Partnern,
Freunden und Bekannten ein, zusammen mit niedergelassenen Kollegen diesen Abend zu verbringen.
Neben dem Gedankenaustausch zu berufspolitischen Themen soll
das gemeinsame Feiern und Tanzen im Mittelpunkt stehen.
Die musikalische Gestaltung übernimmt die Band „The Butlers“, bekannt als die „Leipziger Beatles“.
Rückfragen, Kartenbestellung und Vermittlung von Übernachtungen:
Bezirksgeschäftsstelle der KVS Dresden,
Telefon: 0351 8828-123 (Herr Diesel) oder
0351 8828-222 (Herr Alex)
12
5. Praxisbörse der KZV Sachsen
Im italienischen Montecatini
Terme fanden die MedizinerSportweltspiele vor 20 Jahren
schon einmal statt.
Die neuen Unterlagen mit Anmeldung, Sportkalender und
Übernachtungsmöglichkeiten
wollen die Organisatoren bis Ende Januar erarbeitet haben, sie
sollen dann auch auf den WebSites
http://www.sportweltspiele.de
und
http://www.medigames.com
ausgeschrieben sein.
Quelle: PM mpr/CSO
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Recht
Aktuelles Recht für den Zahnarzt
Die zahnärztliche Aufklärung gewinnt immer
mehr an Bedeutung. Dabei stellt sich auch die
Frage, inwieweit für den niedergelassenen
Zahnarzt eine Aufklärungspflichtverletzung
angenommen werden kann, wenn er den Patienten nicht auf die Möglichkeit hinweist,
sich auf eigene Kosten einer weitergehenden
Behandlung zu unterziehen, die seitens der
GKV nicht abrechnungsfähig ist.
Im ärztlichen Bereich hatte sich das Landgericht Essen mit Urteil vom 19.11.2003 mit
der Frage auseinander zu setzen, ob dem Arzt
eine Aufklärungspflicht über Behandlungsmethoden aufzuerlegen ist, die nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind
(ZMGR 07/05, S. 234 ff.). Das Gericht musste
prüfen, ob ein niedergelassener praktischer
Arzt 1998 einen Patienten darüber hätte aufklären müssen, dass die Möglichkeit besteht,
sich einem kostenpflichtigen PSA-Testes zu
unterziehen. Der klagende Patient warf dem
Arzt vor, dass er ihn bereits im Rahmen der
durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchungen auf die Möglichkeit des nicht zum bezahlten Vorsorgeprogramm gehörenden PSA-Test
hätte hinweisen müssen. Das Gericht hatte
sachverständig beraten die Klage zurückgewiesen. Der Kläger hatte im Rahmen der
Krebsvorsorge die üblichen von den Krankenkassen übernommenen Untersuchungen erhalten. Nach den Ausführungen des Sachverständigen würde ein PSA-Test nur dann
angewandt, wenn sich ein Verdacht auf
Prostata-Krebs bereits aus anderen Untersuchungsmethoden ergeben würde. Zudem sei
der PSA-Test als Vorsorgemaßnahme umstritten. Das OLG Hamm hat sich der Auffassung
des LG Essen angeschlossen. Es hat darauf hingewiesen, dass Grundlage der Entscheidung
die Feststellung des Sachverständigen zum
Zeitpunkt der Behandlung im Jahr 1998 gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt sei die Wertigkeit des PSA-Testes umstritten gewesen.
In der Literatur wird darauf hingewiesen,
dass die Aufklärung des Kassenpatienten
über die Möglichkeit, sich als Selbstzahler
besser versorgen zu lassen, zur Eingriffsaufklärung gehören würde (Steffen / Dreßler,
Arzthaftungsrecht, 9. Auflage 2002, Rdn.
328 b). Die Autoren weisen darauf hin, dass
der BGH bisher noch nicht darüber entschieden habe, ob und inwieweit der Arzt verpflichtet sei, den Patienten über die Möglichkeit aufzuklären, sich als Selbstzahler besser
zu versorgen. Die für das Arzthaftungsrecht
zuständige Vorsitzende Richterin am BGH,
Dr. Gerda Müller, äußerte in einem Artikel
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
(GesR 2004, S. 264), dass eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten dahingehend, dass er bei einer Kostenbeteiligung eine bessere medizinische Versorgung
erhalten könne, nicht von der Hand gewiesen werden könne.
CramerDahm weisen für den ärztlichen
Bereich u. a. auf Folgendes hin (ZMGR
07/05, 239, 240):
a) Grundsätzlich sei eine Verpflichtung des
Vertragsarztes im Rahmen der GKV-Behandlung abzulehnen, einem Patienten
die Inanspruchnahme von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu
empfehlen, die vom gemeinsamen Bundesausschuss nicht anerkannt seien.
b) Es sei jedoch nach den Grundsätzen der
wirtschaftlichen Aufklärung oder Verlaufsaufklärung erwägenswert, eine Verpflichtung zur Unterrichtung des Patienten anzunehmen, wenn neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden so
weit fortentwickelt seien, dass sie geeignet sein könnten, früher zur Erkennung
und Behandlung von Krankheiten beizutragen, und diese in das Prüfungsverfahren gemäß § 91 SGB V aufgenommen
worden seien bzw. das Anhörungsverfahren nach § 91 Abs. 3 SGB V eingeleitet
worden sei.
Auch der zahnärztliche Bereich ist von entsprechenden Fragestellungen betroffen. Zu
denken ist beispielsweise an die Regelung im
BEMA-Z Nr. 107, Entfernung harter Zahnbeläge. Danach ist das Entfernen harter
Zahnbeläge nur einmal pro Kalenderjahr abrechnungsfähig. Es besteht sicherlich kein
Zweifel an der Notwendigkeit, erforderlichenfalls Zahnbeläge mehr als nur 1 x pro
Kalenderjahr zu entfernen. Dem Zahnarzt
kann in solchen und ähnlich gelagerten Fällen nur empfohlen werden, den Patienten
über die Behandlungsnotwendigkeit aufzuklären. Der Gesprächsinhalt sollte im eigenen Interesse zumindest stichpunktartig dokumentiert werden. Es sollte auch dokumentiert werden, wenn der Patient nicht bereit ist, sich einer vom Zahnarzt aus zahnmedizinischer Sicht erforderlichen Maßnahme
zu unterziehen. Dem Patienten sollten die
daraus resultierenden möglichen negativen
zahnmedizinischen Folgen verdeutlicht
werden, ohne ihn zu einer erstattungspflichtigen Behandlung zu drängen.
Dr. Jürgen Trilsch
Rechtsanwalt
Aufbewahrungsfrist für
Unterlagen zur RentenKontenklärung läuft 2006 ab
Die Aufbewahrungsfristen für Lohn- und Gehaltsunterlagen für Beschäftigungszeiten in
der ehemaligen DDR enden im Dezember
2006. Die Nachfolgeunternehmen oder Archive können daher nach diesem Zeitpunkt
die dort eventuell noch lagernden Beitragsund Gehaltsnachweise vernichten.
Die Deutsche Rentenversicherung rät daher allen Versicherten mit Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR, bei denen
bislang noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde, umgehend, die Versicherungskonten beim zuständigen Rentenversicherungsträger klären zu lassen. Besonders
betroffen seien, so die Deutsche Rentenversicherung, Bund, unter anderem Versicherte
in Sachsen, die teils mehrfach angeschrieben
und erinnert wurden. Angesprochen seien
aber auch jene Personen, die zurzeit nicht in
den neuen Bundesländern wohnen oder arbeiten, die aber vor 1992 ebenfalls Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben, die noch nicht in ihren
maschinellen Versicherungskonten enthalten seien.
Informationen gibt es beim kostenfreien
Servicetelefon unter 0800 3331919, in den
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, Bund, sowie auf
deren Homepage
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Quelle: PM Deutsche
Rentenversicherung, Bund
Zitat des Monats
Überlass es der Zeit
Erscheint dir etwas unerhört,
Bist du tiefsten Herzens empört,
Bäume nicht auf, versuch’s nicht mit Streit,
Berühr es nicht, überlass es der Zeit.
Am ersten Tag wirst du feige dich schelten,
Am zweiten lässt du dein Schweigen schon
gelten,
Am dritten hast du’s überwunden;
Alles ist wichtig nur auf Stunden,
Ärger ist Zehrer und Lebensvergifter,
Zeit ist Balsam und Friedensstifter.
Theodor Fontane (1819-1898)
13
Praxisführung
Aussonderung von Unterlagen
„Futter“ für den Reißwolf
Sicher haben sich auch in Ihrer Praxis im letzten Jahr wieder eine Vielzahl zahnärztlicher Aufzeichnungen und Behandlungsunterlagen angesammelt. Für eine festgelegte Zeit müssen diese nun aufbewahrt werden.
Zu Jahresbeginn heißt dies aber gleichzeitig, dass ältere Aufzeichnungen und Unterlagen ausgesondert werden können. Ab dem
1. Januar 2006 gilt dies entsprechend der Übersicht.
Art der Aufzeichnung
Rechtsgrundlage
Aussonderung
Aufzeichnungen über zahnärztliche Behandlung einschl.
KFO nach Abschluss der Behandlung
(Personaldaten, Befundaufnahme, zahnärztliche
Leistungen, behandelte Zähne, Behandlungsdaten,
diagnostische Unterlagen, Gutachten)
BO LZK Sachsen § 5 (3)
alles vor 1.1. 1995
Die Aufbewahrungsfrist ist zu
verlängern, wenn es nach zahnärztlicher Erfahrung geboten ist.
Modelle (PAR und KFO)
BMV–Z § 5 (2),
EKV–Z § 7 (3)
alles vor 1.1. 2003*
Situations- und Planungsmodelle Zahnersatz
(BEMA 6, 7)
SGB V § 136 b (2)
alles vor 1.1. 2004*
Kopien Heil- und Kostenpläne
SGB V § 136 b (2)
alles vor 1.1. 2004*
Konformitätserklärungen für Zahnersatz –
Sonderanfertigungen
MPG § 12, MPV § 6
alles vor 1.1. 2001
RöV § 16 (4)
Aufbewahrung für die Dauer
des Betriebes, mindestens jedoch bis zwei Jahre nach Abschluss der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung
Röntgenunterlagen
Abnahmeprüfung
Sachverständigenprüfung
Konstanzprüfung
Jährliche Unterweisung (bisher Belehrung)
Röntgenaufzeichnungen, Befundunterlagen,
Röntgenfilme
Entsorgungsnachweise
Übernahmescheine für Röntgenchemikalien und
schwermetallhaltige Abfälle
Betriebsbuch Amalgam-Abscheider, Abnahmebescheinigung
RöV § 4 (2), § 18 (1)
RöV § 16 (3, 4)
RöV § 36 (4)
RöV § 28 (3)
erst nach neuer Sachverständigenprüfung
alles vor 1.1. 2004
alles vor 1.1. 2001
alles vor 1.1. 1996
Aufzeichnungen einer Person,
die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, sind bis
zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufzubewahren.
NachwV § 29
alles vor 1.1. 2003
AbwV (Anhang 50)
Abwasser-Verwaltungsvereinbarung
LZKS § 3
alles vor 1.1. 2001
Mitarbeiterunterweisung
entspr. Gefahrstoffverordnung auf Basis Betriebsanweisung
GefStoffV § 14
alles vor 1.1. 2004
Prüfberichte/-vermerke für Feuerlöscher
BGI 133
alles vor 1.1. 2004
Zertifikate zu Prüfungen von Sterilisatoren
DIN 58946, DIN 58947, EN 1360
alles vor 1.1. 2005
Unfallanzeigen, Verbandbuch
BGV A 1 § 24
alles vor 1.1. 2001
Gerätebuch bzw. Medizinproduktebuch
MPBetreibV § 9, 15
unbegrenzt bzw. 5 Jahre nach
Aussonderung des Gerätes
Prüfbescheide für Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)
MPBetreibV § 6
bis zur nächsten Prüfung
Prüfbescheide Druckbehälter
Betriebssicherheitsverordnung
unbegrenzt aufbewahren
Arbeitsmedizinische Vorsorge (Erst- und
Nachuntersuchungen)
HVBG-Grundsätze Kap. 1.7
alles vor 1.1. 1976
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Bilanzen,
Buchungsbelege
Abgabenordnung § 147
alles vor 1.1. 1996
Mietverträge, Schriftwechsel der Praxis
Abgabenordnung § 147 (3)
alles vor 1.1. 1996
* Aus Gründen der Beweissicherung sollte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist in Einzelfällen von der Aussonderung abgesehen werden.
14
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Bücherecke
Deutscher Zahnärztekalender 2006
terminen im wissenschaftlichen Teil Übersichtsbeiträge zu
• Behandlungsalternativen in der Dentinkariesexkavation
• Individuelles Parodontitisrisiko – Abschätzung, Berücksichtung, Steuern
• Elektrische Zahnbürsten – ein sinnvoller
Beitrag zur Verbesserung der Mundhygiene?
• Arbeitswissenschaft und zahnärztliche
Ausbildung
• Die forensische Zahnmedizin – Haftungsrisiken bei zahnärztlicher Behandlung.
Die Rubrik „Praxis und Produkte“ bietet wie
gewohnt praxisorientierte Beiträge. Im Kalender findet der Leser außer ergänzenden
Stellungnahmen der DGZMK, Übersichten
über Zeitschriftenreferate, Bücher und Habilitationen sowie Tabellen und Statistiken auf
Seite 452 auch eine Auswahl von InternetSuchmaschinen.
Der aktuelle 65. Jahrgang des Kalenders erscheint in seiner bewährten Drei-Gliederung
und bietet neben dem Verzeichnis von für
Zahnärzte wichtige Adressen und Tagungs-
Deutscher Zahnärztekalender
Das Jahrbuch der Zahnmedizin
Deutscher Zahnärzte-Verlag Köln 2005
Preis: 39,95 Euro (Abo: 32,95 Euro)
ISBN: 3-934280-84-6
Websites in
„Looser“ Folge
vorgestellt
Tricks für Spieler
Es soll ja auch unter den Zahnärzten Spielefreaks geben. Ein Spiel sollte eigentlich eine
Herausforderung sein. Doch nichts ist schöner, wenn man die Möglichkeit hat, ein Spiel
auch dann weiterzuspielen, wenn es eigentlich nicht mehr geht. Die Spieler wissen
schon, es geht um Cheats. Das sind Codes, Tastenkombinationen oder Ähnliches, womit
man die obigen Erleichterungen bewerkstelligen kann. Eine Fundgrube dafür ist diese Seite:
http://www.welt-der-cheats.de
Wetter
Die Wintersportler hoffen, dass der Winter
noch kommt. Da kann man doch gleich mal
bei dem bekannten Wetterfrosch, Herrn Kachelmann, nach dem Sachsenwetter schauen. Da ist auch schon die neue Wetterstation
im Freistaat in Oderwitz in der Lausitz vertreten. Ach ja, nicht wundern, wenn das eine
Schweizer Landeskennung ist. Herrn Kachelmanns Firma sitzt nun mal in der Schweiz.
http://www.meteomedia.ch
Die Sicherheit kommt per Funk
Die Kasse, die die Waren schon im Einkaufswagen abrechnet, der Chip unter der Haut,
der den Notarzt sofort über Blutgruppe und
Allergien informiert, der Kühlschrank, der
die Milch von alleine auf die Einkaufsliste
setzt – RFID-Technik soll dies alles möglich
machen.
Die Industrie erhofft sich von den Funketiketten Milliarden-Einsparungen. RFID (Radio Frequency Identification) ermöglicht auf
kurzer Entfernung die automatische Erkennung einzelner Objekte per Funk. Auch bei
der Fußball-WM 2006 soll die Technik zum
Einsatz kommen. Ein in die Eintrittskarte integrierter Chip funkt am Eingang einem Lesegerät seine Nummer zu. Mit der Datenbank
dahinter wird festgestellt, ob die Daten stimmen.
Schon jetzt gehören die Funketiketten vielerorts zum Alltag: Die Monatsfahrkarten der
Londoner U-Bahnen haben einen RFIDChip, das Maut-System in Singapur funktioniert damit und ebenso zahlreiche Skilifte in
den Wintersportgebieten der Alpen.
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
15
Personalien
Geburtstage im Februar 2006
60
65
15.02.1946
Dr. med. Marga Sylkina
01307 Dresden
17.02.1946
Dipl.-Med. Ulrike Uhlig
09112 Chemnitz
21.02.1946
Dipl.-Stom. Isolde Stahl
04317 Leipzig
81
16.02.1926
MR Dr. med. dent.
Hans-Peter Hammer
04107 Leipzig
11.02.1925
Eva Stenner
08060 Zwickau
19.02.1925
MR Dr. med. dent.
Günter Schiffmann
09131 Chemnitz
09.02.1941
SR Volker Böhme
02733 Cunewalde
18.02.1941
Dr. med. Karlheinz Belke
01468 Moritzburg
85
04.02.1921
Dr. med. dent. Christian Schmidt
04720 Döbeln
07.02.1936
Dr. med. dent. Christa Tiefenbach
04317 Leipzig
87
19.02.1919
SR Erika Voigt
01187 Dresden
26.02.1936
Dr. med. dent. Dieter Schmitt
01877 Bischofswerda
92
23.02.1914
Dr. med. dent. Ullrich Werner
02763 Zittau
75
21.02.1931
MR Dr. med. dent. Klaus Zollfrank
08280 Aue
96
16.02.1910
SR Max Zeising
04177 Leipzig
80
04.02.1926
Dr. med. dent.
Wolfgang Domaschk
01796 Pirna
70
Anzeigen
16
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Praxisführung
Änderung der Festzuschuss-Richtlinien und Zahnersatz-Richtlinien
In seiner Sitzung vom 21. Dezember 2005
hat der Gemeinsame Bundesausschuss Änderungen in den Richtlinien beschlossen.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch die
Bundesministerin für Gesundheit möchten
wir Ihnen nachfolgend die einzelnen Änderungen mitteilen. Bitte heften Sie diesen Teil
mit in den Ordner „Schwere Kost für leichtes
Arbeiten“, in dem alle Richtlinien veröffentlicht sind.
Die Festzuschüsse werden auf der Basis
des Gesamtbefundes ermittelt und in diesen
Fällen entsprechend dem durchgeführten
Therapieschritt gewährt, ohne zu insgesamt
höheren Festzuschüssen zu führen, als sie
bei einer Behandlung gemäß des Gesamtbefundes entstanden wären.
A 1 Ergänzung:
Bei Erneuerungen und Erweiterungen von
festsitzenden, nach der Versorgung teilweise
zahngetragenen Suprakonstruktionen werden bereits vorhandene Suprakonstruktionen ebenfalls natürlichen Zähnen gleichgestellt (Beispiel 1).
A 2 Die Festzuschüsse zu den Befunden
werden erst dann gewährt, wenn die
auslösenden Befunde mit Zahnersatz,
Zahnkronen oder Suprakonstruktionen
versorgt sind. Bei Teilleistungen werden
die Festzuschüsse anteilig gewährt.
Für Freiendbrücken gilt:
Leistungen im Rahmen der Regelversorgung
bei Versorgung des nicht direkt lückenangrenzenden Pfeilerzahnes sind nach BEMA
und BEL II abzurechnen (Beispiel 3).
Neufassung B 4.7
Die Krankenkasse kann den Befund und
den geplanten Therapieschritt begutachten
lassen (Beispiel 2).
Festzuschuss-Richtlinien Teil A
A 1 Die nach dem zahnmedizinischen Befund zugeordneten Befunde von Teil B
dieser Festzuschuss-Richtlinien sind nur
ansetzbar, wenn die in den Beschreibungen der nachfolgenden Befunde geregelten Voraussetzungen vorliegen.
Dabei sind die Inhalte der Leistungsbeschreibungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen berücksichtigt worden.
Bei der Feststellung der Befunde wird
Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen Zähnen gleichgestellt, soweit der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die
Funktionstüchtigkeit, z. B. durch Erweiterung, wiederhergestellt werden kann.
Protokollnotiz:
B 4.7 alt Erfordernis der Verblendung einer
Teleskopkrone im Verblendbereich
(15-25 und 34-44), Zuschlag je
Ankerzahn.
Festzuschuss-Richtlinien Teil B
B 2 Zahnbegrenzte Einzelzahnlücken von
höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I).
Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht
mitzuzählen.
Für lückenangrenzende Zähne nach
den Befunden von Nr. 2 sind Befunde
nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar.
B 2 Ergänzung:
Das Gleiche gilt bei einer Versorgung mit
Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an
den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt.
B 4.7 neu:
Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag
je Ankerzahn.
B 5 Lückengebiss nach Zahnverlust in
Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4
Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine
endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5
bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen
eine endgültige Versorgung nicht sofort
möglich ist, je Kiefer
5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8
Beispiel 1:
TP
R
B
18
48
KM
K
kw
17
47
BM
BV
bw
16
46
SKM
SKV
sw
15 14
45 44
K
B
f
16
46
KV
13
43
12
42
11
41
21
31
22
32
23
33
i
24
34
i
25
35
i
26
36
i
27
37
28
38
B
R
TP
Beispiel 2:
A 2 Ergänzung:
Festzuschüsse für Verblendungen werden
immer dann gewährt, wenn die Regelversorgung diese vorsieht.
Protokollnotiz:
TP
R
B f
18
48
B
R
TP
17
47
15
45
14
44
13
43
12
42
11
41
21
31
22
32
23
33
24
34
KV B
f
25 26
35 36
f
K
27
37
f
28
38
f
In begründeten Ausnahmefällen kann die
Wiederherstellung einer ausreichenden
Funktion des Kauorgans bzw. die Verhinderung einer Beeinträchtigung des Kauorgans
auch in medizinisch sinnvollen Therapie- Bemerkungen: Versorgung der Lücke Zahn 36 (Gesamtplanung) erfolgt aus wirtschaftlichen
Gründen zum späteren Zeitpunkt.
schritten erfolgen.
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
17
Praxisführung
Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine
endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Die Befundklasse 5 wird um die folgende
Protokollnotiz ergänzt:
Zahnärztliche Regelleistungen zu Nr. B 6.6
In die zahnärztlichen Regelleistungen werden bei Befund 6.6 die BEMA Nrn. 100e
(Vollständige Unterfütterung einer Prothese
im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer) und
100f (Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich
funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer)
eingefügt.
Protokollnotiz:
Die Zahl der ersetzten Zähne ist ausschlaggebend für den Befund (Beispiel 4).
B 6 Wiederherstellungsmaßnahmen
Zahntechnische Regelleistungen zu Nrn.
B.6.2 und B.6.3
Diese Klarstellung war notwendig, um bei
Reparaturen an Modellgussprothesen bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen Unterfütterungen mit funktioneller
Randgestaltung als Regelleistung zu definieren.
ver-Denture-Prothesen Teilunterfütterungen
als Regelleistung zu definieren.
Neufassung B 6.9
B 6.9 alt Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone bzw. einem
Brückenanker, einem Brückenglied, je Facette
B 6.9 neu:
Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an
einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung.
Neufassung B 7.7
Bei den zahntechnischen Regelleistungen
bei den Befunden 6.2 und 6.3 wird die
BEL II-Nummer 134 7 (Konfektionierte Verbindungsvorrichtung einarbeiten), bei Befund 6.2 die BEL II-Nummer 134 9 (Wiederbefestigen eines Sekundärteiles), bei Befund
6.3 die BEL II-Nummer 802 3 (Leistungseinheit Einarbeiten Zahn) eingefügt.
Diese Klarstellung war notwendig, um
auch bei Reparaturen der Befund-Nrn. 4.1
oder 4.3 (Wurzelstiftkappe/Teleskopkrone)
die Zuordnung der notwendigen zahntechnischen Gebührenposition als Regelleistung
zu definieren.
Zahntechnische Regelleistung zu Nr. B 6.7
In die zahntechnischen Regelleistungen bei
Befund 6.7 wird die BEL II-Nummer 808 0
(Teilunterfütterung) eingefügt.
B 7.7 neu:
Zahnärztliche Regelleistungen zu Nr. B 6.7
In die zahnärztlichen Regelleistungen bei
Befund 6.7 werden die BEMA-Positionen
100c (Teilunterfütterung einer Prothese) und
100d (vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren) mit der Frequenz 0,00 aufgenommen.
Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen
atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion.
Diese Klarstellungen waren notwendig,
um bei Reparaturen an Totalprothesen/Co-
B 8.1 alt Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer
Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe
50 v. H. des Festzuschusses für den
Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2,
3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar.
Beispiel 3:
TP
R
B f
18
48
B f
R
TP
17
47
16
46
15
45
Festzuschuss-Befunde:
BEMA-Positionen:
14
44
13
43
12
42
B 7.7 alt Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion
11
41
21
31
22
32
23
33
BV
f
24
34
KV K
ww
25 26
35 36
27
37
f
28
38
f
1x 2.1, 2x 2.7
91b, 91a, 92a, 2-3x 19
Neufassung B 8.1
B 8.1 neu:
Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone
oder einer Wurzelstiftkappe
50 v. H. des Festzuschusses für den Befund
nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder
4.8 sind ansetzbar.
Neufassung B 8.2
Beispiel 4:
TP
R
B e
18
48
B f
R
TP
e
17
47
f
e
16
46
f
e
15
45
e
14
44
e
13
43
x
E
e
12
42
x
E
e
11
41
x
E
e
21
31
x
E
e
22
32
x
E
e
23
33
x
E
Bemerkungen: Interimsversorgung UK, Festzuschuss-Befund: 5.2
18
e
24
34
e
25
35
e
26
36
f
e
27
37
f
e
28
38
f
B 8.2 alt Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer
Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt
worden sind
75 v. H. des Festzuschusses für den
Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2,
3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar.
Ggf. sind die Festzuschüsse für den
Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7
ansetzbar.
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Praxisführung
B 8.2 neu:
Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder
einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden
sind
75 v. H. des Festzuschusses für den Befund
nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8
sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse
für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7
ansetzbar.
Neufassung B 8.5
B 8.5 alt Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur
Eingliederung einer Teilprothese,
einer Cover-Denture-Prothese oder
einer Totalprothese
50 v. H. der Festzuschüsse für die
Befunde nach den Nrn. 3.1 oder
4.1 bis 4.4 sind ansetzbar.
B 8.5 neu:
Befund nach Abformung und Ermittlung
der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer
Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese
oder einer Totalprothese
50 v. H. der Festzuschüsse für die Befunde
nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis
5.4 sind ansetzbar.
75 v. H. der Festzuschüsse für die Befunde
nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis
5.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5
oder 4.9 ansetzbar.
Neufassung B 8.6
B 8.6 alt Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur
Eingliederung einer Teilprothese,
einer Cover-Denture-Prothese oder
einer Totalprothese, wenn auch
weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind
75 v. H. der Festzuschüsse für die
Befunde nach den Nrn. 3.1 oder
4.1 bis 4.4 sind ansetzbar. Ggf.
sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9
ansetzbar.
B 8.6 neu:
Befund nach Abformung und Ermittlung der
Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder
einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind
Änderung in den Zahnersatz-Richtlinien
D. II. Versorgung mit Brücken
22 Brücken sind angezeigt, wenn dadurch in einem Kiefer die geschlossene Zahnreihe wiederhergestellt
wird.
Richtlinie 22 neu:
Brücken sind angezeigt, wenn dadurch in einem Kiefer die geschlossene Zahnreihe wiederhergestellt wird. In der Regel sind Endpfeilerbrücken angezeigt.
Freiendbrücken sind nur bis zur Prämolarenbreite und unter Einbeziehung von mindestens zwei Pfeilerzähnen angezeigt; in
Schaltlücken ist der Ersatz von Molaren und
von Eckzähnen durch Freiendbrücken ausgeschlossen.
Neue Serie – Wissenswertes für Vertragszahnärzte
Keine Angst vorm Festzuschuss – Sie fragen, wir antworten (Teil 10)
Seit Einführung der Festzuschüsse für Zahnersatz haben wir regelmäßig Tipps und Hinweise zur Abrechnung zusammengestellt. Nach
einem Jahr Praxis sind viele Unklarheiten beseitigt, und der Beratungsbedarf nimmt deutlich ab. Die Reihe „Keine Angst vorm Festzuschuss – Sie fragen, wir antworten“ erscheint deshalb von nun an als lose Folge und alterniert künftig mit weiteren Themen aus dem
KZV-Bereich Sachsen rund um Abrechnung, Zulassung und anderem. Die neue Rubrik heißt deshalb „Wissenswertes für Vertragszahnärzte.“
Wie ist vorzugehen, wenn nach Bewilligung
der Festzuschüsse durch die Krankenkasse
eine Änderung der Planung erfolgt?
Gemäß der Vereinbarung zwischen der
KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zum Heil- und Kostenplan für
prothetische Leistungen, gültig ab 1. Juli
2005, muss der Heil- und Kostenplan nach
der Festsetzung der Festzuschüsse durch die
Krankenkasse bei Planungsänderungen –
auch auf Wunsch des Versicherten – erneut
dem Kostenträger vorgelegt werden.
Die gesamten Ausfüllhinweise zum Heilund Kostenplan finden Sie in der Vorstandsinformation der KZV Sachsen Nr. 9/2005
vom 22. Juli 2005.
Welche Befunde sind bei einer prothetischen Planung auf dem Heil- und Kostenplan mit einzutragen?
In der Zeile B (Befund) im Zahnschema sind
alle bestehenden Befunde (gesamtes Gebiss)
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
gemäß den vereinbarten Abkürzungen komplett einzutragen.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Abkürzungen wurden die Kürzel ew (ersetzter,
aber erneuerungsbedürftiger Zahn) sowie
das Kürzel ur (unzureichende Retention) mit
aufgenommen.
Mit dem Kürzel ur sind zum einen im Zusammenhang mit der Anfertigung eines herausnehmbaren Zahnersatzes diejenigen
Zähne zu kennzeichnen, deren natürliche
Zahnkronen keine ausreichende Retention
für die Halteelemente des Zahnersatzes aufweisen. Zum anderen sind bei Brückenversorgungen diejenigen Zähne mit ur zu kennzeichnen, die aus statischen und funktionellen Gründen als zusätzliche Pfeiler in
die Brückenversorgung einbezogen werden
sollen.
Es dürfen ausschließlich die auf dem Heilund Kostenplan unter Erläuterungen angegebenen Kürzel verwendet werden.
Muss der Härtefall-Patient die Edelmetallkosten immer selbst tragen?
Ja. Bei der Abrechnung des Festzuschusses
ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Kosten für die Verwendung einer Edelmetalllegierung oder von Reinmetall angefallen
sind.
Die tatsächlichen Kosten bei der Regelversorgung und der doppelte Festzuschuss bei
gleich- und andersartigen Versorgungen
werden von der Krankenkasse nur insoweit
übernommen, als darin keine Mehrkosten
für Edel- oder Reinmetall enthalten sind. Daher sind diese Mehrkosten von den tatsächlichen Gesamtkosten abzuziehen, so dass der
Patient in jedem Fall die Kosten für Edel- oder
Reinmetall selbst zu tragen hat.
Eine Beispielabrechnung hierzu finden Sie
in der Vorstandsinformation der KZV Sachsen Nr. 4/2005 vom 24. März 2005 (Seite 6).
Birgit Schröder/Inge Sauer
19
Personalien
Dr. Gerhard Tanzer zum 100. Geburtstag
Es ist das Jahr, in dem Albert Einstein seine
wichtigsten Theorien aufstellt, Paul Ehrlich
zum Vater der Chemotherapie wird, Robert
Koch den Nobelpreis für Medizin verliehen
bekommt und in Dresden vier Studenten die
Künstlervereinigung „Brücke“ gründen. Es
ist das Jahr 1905, und am 25. Dezember
wird Gerhard Tanzer in Dresden geboren. Er
wird nicht nur in das moderne Zeitalter für
Wissenschaft, Medizin und Kunst hineinwachsen, sondern diese auch aktiv voranbringen.
Antrieb war ihm Zeit seines Berufslebens
und noch viele Jahre darüber hinaus, dass er
sich mit Dingen, die er als unzulänglich
empfand, nicht einfach abfinden konnte.
Sein Schaffen war begleitet von Meinungsstreit, der auf Zugewinn von Wissen und Erfahrung gerichtet war. Regelmäßig korrespondierte er mit Haller, Hildebrand und
Gysi.
Für Dr. Tanzer stand bereits zu Beginn seiner Dentistentätigkeit der Mensch in seiner
Gesamtbefindlichkeit und seiner gesamten
Erscheinung im Mittelpunkt. Sein ästhetisches Streben richtete sich darauf, den Menschen mehr als nur Zahnersatz zu geben,
sondern ihnen das individuelle Gesicht, ihre
wesenseigene Mimik zu erhalten. Oft empfand er die totale Prothetik als wenig gut bezahltes Stiefkind der Zahnheilkunde. Sein
Ausflug in die bildnerischen Künste spielte
vielleicht nicht mehr die vordergründige
Rolle (abgesehen von wunderschönen privaten Zeichnungen und Plastiken), nachdem er sich für die Zahnmedizin entschied,
beeinflusste aber sein ästhetisches Streben
und seine Betrachtungsweise des Patienten
als Gesamtpersönlichkeit sehr wohl.
Dr. Tanzer widmete sich in der Totalprothetik besonders der Modellanalyse, sowohl
als Zahnarzt als auch als Lehrer, Autor und
Wissenschaftler.
Seine im Laufe der Arbeitsjahre aufgebaute Sammlung von künstlichen Zähnen und
Anschauungsmaterialien übergab er 1988
unter dem Titel „Die künstlichen Zähne im
Wandel der Zeiten“ dem Museum für Geschichte der Medizin und Pharmazie in Wismar.
Die zahnärztliche Laufbahn begann für
Dr. Tanzer mit der Dentistenprüfung 1928 in
Dresden, nachdem er als ausgebildeter Dentist die vorgeschriebenen praktischen Jahre
in Berlin, Bautzen, Braunschweig und Hil-
20
desheim absolviert hatte. Nach dieser Prüfung folgten vier Jahre Tätigkeit an der Krankenkassen-Poliklinik in Quedlinburg, während derer er sein erstes Buch „Der Gips in
der Zahnheilkunde“ veröffentlichte.
Dr. Gerhard Tanzer
Sein zuletzt geschriebenes Buch „Lösungen für problematische Totalprothesen“ erschien vor 10 Jahren, da feierte er gerade seinen 90. Geburtstag. Er bezeichnete es als
sein Lebenswerk, vereint es doch die Ergebnisse seiner jahrzehntelangen Forschungsarbeit zu Material und Modellierung sowie fabrikationstechnischer Herstellung von
Zähnen. Markenzeichen all seiner Veröffentlichungen ist, dass alle Illustrationen aus
seiner Hand stammen.
1933 kehrte Dr. Tanzer nach Dresden
zurück, um seine eigene Praxis zu eröffnen.
Er folgte außerdem dem Ruf als Lehrkraft und
später als Leiter der prothetischen Abteilung
an das Dentisteninstitut in Dresden, als Autor
gab er weitere drei Fachbücher heraus.
Hier lernte er seine Frau Hermine kennen,
die ihn durch alle Arbeitsjahre hinweg als
Kollegin zur Seite stand und im Privatleben
als sehr praktische und das Leben mit einem
so viel beschäftigten Mann vor allem mit
Heiterkeit meisternde Ehefrau sowie Mutter
seiner Söhne begleitete. Heute lässt sie sich
von ihrem mit im Hause wohnenden Sohn
täglich zu ihrem Mann fahren, der seit einiger Zeit im unweit gelegenen Altenheim der
Christengemeinschaft betreut wird.
Aus dem Krieg heimgekehrt, musste er sich
eine neue Praxis aufbauen. Auch in diesem
Lebensabschnitt veröffentlichte er weitere
Werke. Aufmerksam auf den wissenschaftlich so erfolgreich und praktisch so anspruchsvoll arbeitenden Zahnarzt geworden, trug ihm das Keradentawerk Radeberg
1950 einen Forschungsauftrag an, dessen
Ziel die industrielle Einführung des Vakuumbrandes bei der Herstellung künstlicher Zähne war. Die Entwicklung realistischer ästhetischer Frontzähne und das USURA-Backenzahnsortiment war dank Dr. Tanzers praktisch-wissenschaftlicher Tätigkeit bald und
für mehrere Jahrzehnte in vieler (Patienten-)
Munde.
1953 schrieb Dr. Tanzer eine Arbeit zum
Thema „Untersuchungsergebnisse über keramische Zähne mit Stiften für Plattenprothesen“, die auch einem ganz persönlichen
Nutzen gewidmet war – es war seine Promotionsarbeit zur Erlangung des Doktorgrades.
In unserem Gespräch zu seinem 95. Geburtstag ging es um die Vielseitigkeit seines
Schaffens und das Bücherschreiben weit in
das Ruhestandsleben hinein. „Für die Prothetik“, so sagte er damals, „benötigt man eigentlich sehr viel Erfahrung. Junge Kollegen
können die erfahrungsgemäß noch nicht haben. Weil von diesem Umstand die Patienten nicht unberührt bleiben, sehe ich mich
immer in der Pflicht, im Sinne der Patienten
mein Wissen weiterzugeben.“
Die Prothetik, so bestätigt uns heute sein
Sohn, war sein beruflicher Lebensinhalt, die
0-8-15-Prothese sein stetiger Gegner.
So sehr der Beruf seine Berufung war, wäre
er doch nie einem Ruf gefolgt, der ihn dauerhaft aus Dresden fortgeholt hätte. „Mein Vater ist einer der Dresdner, die Dresden nie
verlassen würden. Er ist auch das mit Leib
und Seele“, bekräftigt sein Sohn, der das Lebenswerk und das Schaffen seines Vaters
auch aus der familiären Perspektive erlebt
hat, es mit gesundem Respekt aufbewahrt
und für uns ausgebreitet hat.
Dr. Tanzer beging seinen 100. Geburtstag
am 25. Dezember 2005 im Kreis seiner ihm
sehr eng verbundenen Familie.
Dr. Klaus Erler überbrachte ihm als Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer
Sachsen die herzlichsten Grüße und Glückwünsche der sächsischen Zahnärzteschaft.
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Fortbildung
Aus den Leitsätzen zur
zahnärztlichen Fortbildung
von Bundeszahnärztekammer,
DGZMK und KZBV
14. September 2005
1. Fortbildung – integrierter Bestandteil der zahnärztlichen Tätigkeit
In § 2 der Musterberufsordnung für die deutschen Zahnärzte wird
festgestellt:
„Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und dadurch seine Kenntnisse dem jeweiligen Stand der zahnärztlichen
Wissenschaft anzupassen.“
Wichtige Ziele zahnärztlicher Fortbildung sind die ständige Festigung, kontinuierliche Aktualisierung und Fortentwicklung der fachlichen Kompetenz mit dem Ziel der Verbesserung des zahnärztlichen
Handelns. Somit ist Fortbildung ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin.
2. Fortbildungsinhalte
Zahnärztliche Fortbildung ist dadurch definiert, dass sowohl fachliche als auch interdisziplinäre Kenntnisse und die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten aktualisiert und weiterentwickelt werden. Zahnärztliche Fortbildung umfasst auch die Vermittlung
kommunikativer und sozialer Kompetenzen, soweit sie auf Patientenführung und Praxismanagement bezogen sind. Zahnärztliche
Fortbildung schließt ferner die Vermittlung von gesetzlichen Angelegenheiten, vertraglichen und berufsrechtlichen Regelungen mit ein.
Zahnärztliche Fortbildung bezieht sich auch auf Kenntnisse über
Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und
der evidenzbasierten Zahnmedizin.
Eine reine produktbezogene Informationsveranstaltung eines
Herstellers oder Dentaldepots gilt nicht als fachliche Fortbildung.
Dies trifft auch für Veranstaltungen zu, die allgemeine Themen betreffen.
3. Fortbildungsmethoden
Die Themenauswahl sowie die Art und Weise des Wissenserwerbs
und die Steigerung der praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten bleiben jedem Zahnarzt überlassen. Die individuell unterschiedlichen
Formen des Lernverhaltens machen ein Angebot unterschiedlicher
Arten der Fortbildung erforderlich. Geeignete Mittel der Fortbildung
sind insbesondere:
a) Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Kongresse, Seminare, Kurse, Kolloquien, Demonstrationen, Übungen)
b) klinische Fortbildungen (z. B. Visiten, Hospitationen und Fallvorstellungen)
c) interkollegiale Fortbildung wie Qualitätszirkel oder Studiengruppen
d) curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form Strukturierter Fortbildung
e) mediengestütztes Eigenstudium (Fachliteratur, audiovisuelle
Lehr- und Lernmittel)
Punktebewertung von
Fortbildung
durch BZÄK und DGZMK
gültig ab 1. Januar 2006
A Vortrag und Diskussion, Symposium, Tagungen, Workshops,
Seminare, Kongresse o. Ä. (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde,
maximal 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle
pro Veranstaltung
B Fortbildung mit aktiver Beteiligung jedes Teilnehmers: praktische Kurse, praktische Ubungen, Studiengruppen, Qualitätszirkel, aktive Falldemonstrationen, Visiten, Hospitationen
(In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde,
maximal 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt pro Halbtag für Arbeit am Patienten,
Phantom, Hands-on als wesentlicher Kursinhalt
mit praktischer Lernkontrolle
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle
pro Veranstaltung
C Interaktive Fortbildung: elektronische, audiovisuelle, visuelle
Medien o. a. mit Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform
oder elektronisch
1 Punkt pro Übungseinheit
2 Punkte pro Übungseinheit
(aufwändige CIVIE Beiträge, peer-reviewed*)
D Referententätigkeit (auch Qualitätszirkel-Moderatoren) gemäß den Leitsätzen der DGZMK/BZÄK**
2 Punkte pro Veranstaltung
(zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer)
E Erfolgreich absolviertes Abschlussgespräch/Falldarstellung
nach einem Curriculum
15 Punkte zusätzlich einmalig pro Curriculum
F Anerkennung von ärztlichen Fortbildungsangeboten, die eine
offizielle Punktezuteilung erhalten haben
G Selbststudium durch Fachliteratur
10 Punkte pro Jahr
Auch im Ausland absolvierte Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn sie den Leitsätzen der BZÄK zur zahnärztlichen Fortbildung entsprechen, gemäß dieser Punktebewertung bewertet. Der
Zahnarzt/die Zahnärztin müssen selbst einen Nachweis über die
Art der Fortbildung führen, der dies plausibel darlegt.
*
Continous Medical Education Beiträge, von Experten begutachtet
** gilt nur für Vorträge für Mediziner und medizinisches Assistenzpersonal
Ausführlich unter wzvzv.bzaek.de
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
21
Fortbildung
Herbsttagung GZMK Dresden e.V.
Entscheidungsfindung in der Kinderzahnheilkunde
und Kieferorthopädie
Etwa 400 Kolleginnen und Kollegen waren am 12. November 2005 der Einladung zur jüngsten Herbsttagung der Dresdner Gesellschaft für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gefolgt.
Prof. Hoffmann, Vorsitzender der Gesellschaft, eröffnete die Veranstaltung, die unter dem Thema „Entscheidungsfindung in der Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie“ stand. Die wissenschaftliche Leitung des Symposiums oblag Prof. Harzer und Frau Prof. Hetzer, die
zum Abschied aus dem aktiven Berufsleben für ihr großes Engagement für die Kinderzahnheilkunde in Praxis, Lehre und Forschung geehrt
wurde.
Frau Prof. Hetzer stellte die Herausforderungen an den Zahnarzt insbesondere bei der
Sanierung der Gebisse von Kleinkindern dar.
Neben verschiedenen Einflussfaktoren, wie
z. B. dem Alter und der Compliance des Kindes, ist die Entscheidungsfindung auch maßgeblich von der Erwartungshaltung der Eltern
abhängig.
Prof. Harzer betonte vor dem Hintergrund, dass einerseits Brackets „in“ sind und
andererseits die Bereitschaft der Kinder und
Jugendlichen zur Zahnpflege ungenügend
ist; dass für die festsitzende kieferorthopädische Apparatur eine effiziente Mundhygiene
absolut notwendig und eine Kooperation mit
der Kinderzahnheilkunde sehr gewinnbringend sind. In seinem Referat stellte er neue
Verfahren wie Minischrauben und Gaumenimplantate vor. Mit diesen knochenverankerten Apparaturen können Behandlungszeiten verkürzt, Wurzelschäden und unerwünschte Nebenwirkungen reduziert und
die Verankerung verstärkt werden. Gaumenimplantate werden besonders gern zur transversalen Erweiterung mittels chirurgisch unterstützter Gaumennahterweiterung bei
Erwachsenen eingesetzt, da es durch die
Knochenverankerung möglich ist, auf die
klassische zahngetragene Apparatur zu verzichten und so das Parodont zu schonen.
Frau Prof. Heinrich-Weltzien, Jena,
sprach über moderne Verfahren der Kariesdiagnostik. Die Anwendung der Sonde zur
Kariesdetektion ist obsolet. Das DiagnodentGerät ist als praktikables und unterstützendes Verfahren beim Kariesmonitoring zu verstehen. Die Bissflügelaufnahme gilt nach wie
vor als „Gold-Standard“ zur Erkennung der
Approximalkaries. Richtungsweisend für die
zukünftige Kariesdiagnostik könnte die
quantitative lichtinduzierte Fluoreszenz
(QLF) sein.
Frau Dr. Butz, München, veranschaulichte
verschiedene Möglichkeiten, die kleinen Patienten einer Behandlung zugänglich zu machen. Über spontane bzw. induzierte Trancezustände oder spezielle kindgerechte Hyp-
22
nosetechniken kann der Weg zur Behandlungsbereitschaft beim Kind gebahnt werden.
Wenn Suggestion und Lokalanästhesie nicht
ausreichen, ist in Abhängigkeit von Alter, Befund und der Vorgeschichte unter Abwägung
der Vor- und Nachteile die Indikation zur Behandlung unter Sedierung oder Allgemeinanästhesie zu stellen.
Prof. Krämer, Erlangen, moderierte aktuelle Aspekte der Kariestherapie und endodontischen Therapie im Milchgebiss. Kompomere gelten derzeit als Füllungsmaterial
der Wahl. Bei größeren Kavitäten haben sich
konfektionierte Stahlkronen bewährt. Wegen seiner hohen Erfolgsrate und der Induktion von Wurzelzement ist MTA (Mineral Trioxide Aggregate) ein viel versprechendes
Amputationsmaterial. Bislang konnte es sich
jedoch wegen des hohen Preises nicht
etablieren.
Prof. Dannhauer, Leipzig, berichtete über
kieferorthopädische Behandlungen vor Dysgnathieoperationen. In Vorbereitung dieser
Operationen müssen die Zähne der Einzelkiefer in die optimale Position gestellt werden, um intra operationem eine möglichst sichere Verzahnung zu erreichen. Dies ist
notwendig, um Nachbehandlungszeiten zu
verkürzen und um Rezidive durch ungünstigen Muskelzug zu vermeiden. Die Dekompensation wird von den Patienten häufig als
eine „Verschlimmbesserung“ der Anomalie
empfunden, über die sie im Vorfeld aufzuklären sind. Weiterhin berichtete der Referent von den Erfahrungen zur Osteodistraktion als bissverschiebende Operation. Da
diese auch vor Wachstumsabschluss möglich ist, können Voraussetzungen für spätere
Dysgnathieoperationen optimal zur Verbesserung von Funktion und Ästhetik bei Syndrompatienten geschaffen werden.
Frau OÄ Dr. Tausche, Dresden, sprach
über therapeutische Grenzfälle in der Kieferorthopädie und die Therapieentscheidung
zwischen kieferorthopädischer, prothetischer oder kieferchirurgischer Behandlung.
Dabei ging sie näher auf die Rehabilitation
von Patienten mit traumabedingtem Zahnverlust oder nicht angelegten Zähnen ein. So
sprechen ein frühes Wechselgebiss, Platzmangel, labile Okklusionsverhältnisse, ein
konvexes Profil und ein vertikales Wachstumsmuster eher für einen kieferorthopädischen Lückenschluss als für eine prothetische Lückenversorgung. Weiterhin wurden
Patienten mit mandibulärer Prognathie vorgestellt. Hier soll die kieferorthopädische Behandlung zu Beginn der ersten Wechselgebissphase erfolgen, um eine sagittale und
transversale Nachentwicklung des Oberkiefers und eine Hemmung des Unterkieferwachstums zu erreichen. Falls nach Dentitionsabschluss kein korrekter Überbiss hergestellt werden kann, sollten die Möglichkeiten der chirurgischen Bisslagekorrektur nach
Wachstumsabschluss genutzt werden.
Frau OÄ Dr. Viergutz, Dresden, präsentierte zum Abschluss der Veranstaltung zusammen mit Frau Dr. Buske, Dresden, nicht
alltägliche Patientenfälle in der Kinderzahnheilkunde. Bei einem Dens invaginatus kann
es durch Bakterienpenetration über das Foramen caecum frühzeitig zu Komplikationen
kommen. Deshalb ist eine rechtzeitige Diagnostik und Therapie entscheidend. Anschließend wurde der Fall eines 11/2-jährigen
Jungen gezeigt, dessen Zahn 51 ein vermutlich durch ein Trauma bedingtes internes
Granulom aufwies. Mit einer Pulpotomie
konnte der Zahn erfolgreich behandelt werden. Außerdem beschäftigten sich die Referentinnen mit der „Molar-Incisor-Hypomineralisation“ (MIH) und zeigten klinische
Beispiele. Als Füllungsmaterialien für die betroffenen Sechsjahrmolaren stehen Glasionomerzemente, Kompomere oder Komposite zur Verfügung. Die genauen Ursachen für
dieses Erscheinungsbild lassen sich anamnestisch nicht immer eindeutig klären.
Gabriele Lüdicke / Anja Hintze
Poliklinik für Kieferorthopädie und
Abteilung für Kinderzahnheilkunde
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
der TU Dresden
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Fortbildung
Verlust von Zahnhartsubstanz durch Erosion und Abnutzung –
Ursachen, Erscheinungsbilder und Therapien
Erosionen – Klinisches Erscheinungsbild
und Therapie
Definition
Erosionen sind pathologische, chronische
Zahnhartsubstanzverluste, die durch Säuren
oder Chelatoren ohne die Beteiligung von
Mikroorganismen hervorgerufen werden.
Sie gehören zu den nicht kariesbedingten
destruktiven Prozessen an Schmelz, Dentin
und Zement und sind abzugrenzen von Abrasionen (Zahnabrieb durch Kontakt mit anderem Medium), Demastikationen (Zahnhartsubstanzverlust durch Nahrungszerkleinerung), Abfraktionen (keilförmiger Defekt)
und Attritionen (hervorgerufen durch direkten Zahnkontakt).
Der kritische pH-Wert für erosive Defekte
liegt bei 4 bis 4,5. Die Läsionen sind in der
Regel schmerzlos und werden oft erst wahr-
genommen, wenn es bereits zu erheblichen
Verlusten der Zahnhartsubstanz oder zu
Farbveränderungen durch das durchscheinende Dentin gekommen ist.
Die Prävalenz erosiver Zahnhartsubstanzverluste hat in den zurückliegenden Jahren
stark zugenommen. Bei Erwachsenen liegt
die Prävalenz bei etwa 11 Prozent.
Hauptsächlich betroffen sind jedoch Jugendliche und Kinder. Hier hat sich die Prävalenz
in letzter Zeit fast verdoppelt. Zeigen Kinder
im Alter von durchschnittlich zehn Jahren zu
etwa 95 Prozent keine Anzeichen von Erosionen, so sind es fünf Jahre später nur noch
durchschnittlich 77 Prozent. Darüber hinaus
weisen Patienten mit säurebedingten Defekten im Milchgebiss ein deutlich höheres
Risiko für Erosionen im bleibenden Gebiss
auf als Patienten ohne Erosionen in der ersten
Dentition.
Ätiologie
Die Säureexposition kann verschiedene Ursachen haben: exogene und endogene.
Zu den exogenen Ursachen zählen saure
Lebensmittel (Obst und Essigprodukte), exzessiver Genuss von säurehaltigen Fruchtsaftgetränken, Sportlergetränken, Limonaden (z. B. Cola), bestimmten Medikamenten
(Aspirin, Vitamin-C-Präparate), aber auch industriell bedingte Säuredämpfe bei beruflicher Exposition.
Endogene Erosionen werden durch Magensäure hervorgerufen, die durch Erbrechen, Reflux oder Regurgitation in die
Mundhöhle gelangt. Gründe hierfür können
Magen-Darm-Erkrankungen mit Aufstoßen
(z. B. Sodbrennen), Essstörungen (Bulimie),
Schwangerschaft oder Alkoholismus, die
von regelmäßigem Erbrechen begleitet sind,
sein.
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Fortbildung
Klinik und Klassifizierung
Klinisch ist der Beginn einer Erosion durch
den Verlust der Perikymatien gekennzeichnet. Die Oberfläche des Schmelzes kann
matt und glatt erscheinen. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer dellenförmigen Vertiefung auf den Höckerspitzen, die konkaven
Strukturen des Zahnes werden flacher, und
das Höcker-Fissuren-Relief wird nach und
nach eingeebnet. Dabei können Füllungen
über das Niveau der umgebenden Zahnhartsubstanz hinausragen. Im Bereich der Glattflächen entstehen koronal der Schmelz-Zement-Grenze flächige Konkavitäten, der
zervikale Rand bleibt dabei zumeist intakt.
Anhand der Ausdehnung des Defektes
kann eine Klassifizierung vorgenommen
werden (siehe Tabelle ).
Therapie
Erosionen kommen zum Stillstand, wenn
ausreichende symptomatische und kausale
Maßnahmen ergriffen werden. Meist ist
dann keine restaurative Therapie in Form
von Füllungen, Verblendschalen, Teilkronen oder Kronen notwendig. Diese werden
erst bei ästhetischen und funktionellen Beeinträchtigungen nötig.
Kausale Therapie
Zu Beginn der Therapie ist eine umfangreiche Diagnostik unabdingbar. Säurebedingte
Läsionen sind von anderen, nicht kariesbedingten Defekten abzugrenzen. Darüber
hinaus müssen physiologische und pathologische Verluste der Zahnhartsubstanz unterschieden werden. Wird ein pathologischer
Zahnhartsubstanzverlust diagnostiziert, sollte eine kausale Therapie eingeleitet werden:
Das Konzept der kausalen Therapie besteht darin, die Ursachen zu erkennen und
Erosionen auf den bukkalen Flächen an den
Zähnen 13 und 14 mit intakter zervikaler
Schmelzleiste. Der Schmelz zeigt Seidenglanz, das Dentin ist unversehrt.
diese zu unterbinden. In einem anamnestischen Gespräch zwischen Patient und Zahnarzt sollte abgeklärt werden, ob eine endogene oder exogene Säureeinwirkung vorliegt. Ein Ernährungsprotokoll kann dabei
Hinweise auf Häufigkeit und Art der Säureexposition geben und erosive Quellen ausmachen.
Kann die Ursache im Bereich der Ernährung gefunden werden, sind einfache
Veränderungen in den Ernährungsgewohnheiten hilfreich. Die Patienten sollten über
die Erosivität von Lebensmitteln und Getränken informiert werden. Darüber hinaus sollte
die Kontaktzeit zwischen Zähnen und erosiven Lebensmitteln so kurz wie möglich gehalten werden.
Symptomatische Therapie
Nicht immer ist es jedoch möglich, eine kausale Therapie einzuleiten. Kann die erosive
Noxe nicht identifiziert oder vermieden werden (z. B. bei Essstörungen), ist eine symptomatische Therapie angezeigt.
Index für Läsionen an Glattflächen
Grad 0:
Grad 1:
Grad 2:
Grad 3:
Keine Erosionen, Schmelz glänzend, Verlust der Oberflächenstruktur
(Perikymatien) möglich
Größerer flächenhafter Verlust von Schmelz, intakte Schmelzleiste zervikal
des Defektes, Eindellungen, Stufenbildung, Schmelz zeigt Seidenglanz,
kein Dentinbefall
Dentin liegt auf weniger als der Hälfte der betroffenen Zahnoberfläche frei
Dentin liegt auf mehr als der Hälfte der betroffenen Zahnoberfläche frei
Index für okklusale Läsionen
Grad 0:
Grad 1:
Grad 2:
24
Keine Erosionen, Schmelz glänzend, Verlust der Oberflächenstruktur
(Perikymatien) möglich
Leichte Erosionen, gerundete Höcker, Schmelz seidenglänzend, Füllungen
höher als benachbarte Zahnhartsubstanz, Dentin nicht befallen
Stark ausgeprägte Erosionen, Dentin ist befallen
Therapie der Erosionen an den bukkalen
Flächen der Zähne 13 und 14 aus der Abbildung links durch Applikation eines fluoridhaltigen Lackes
Zustand nach jahrelanger Essstörung (Bulimia nervosa) bei einer Patientin. Der zervikale Schmelzbereich ist noch intakt.
Das Ziel der symptomatischen Therapie ist
es, eine erosive Demineralisation durch lokale Fluoridierungsmaßnahmen zu reduzieren und zusätzlich einen mechanisch bedingten Verlust der Zahnhartsubstanz zu
vermeiden.
Fluoride können lokal in Form von Zahnpasten, Mundspüllösungen und konzentrierten Fluoridgelen angewendet werden. Es ist
jedoch wenig über den Wirkungsmechanismus von Fluoriden unter sauren pH-Werten,
wie sie bei der erosiven Demineralisation
vorkommen, bekannt. Der Mineralverlust
verläuft bei erosiven Defekten zentripedal,
und es verbleibt nur eine teilweise entmineralisierte Oberfläche. Deshalb ist eine Restitutio ad integrum nicht möglich. Es wird vermutet, dass der Wirkungsmechanismus der
Fluoride bei Schmelzerosionen in einem Mineralgewinn durch die Deckschicht besteht,
der bei der nächsten Säureattacke gelöst
werden muss, bevor der darunter liegende
Schmelz erreicht wird.
In der Literatur sind In-vitro-Versuche beschrieben worden, die demonstrieren, dass
durch die lokale Gabe von Fluoriden
Schmelzerosionen reduziert und Dentinerosionen verhindert werden können.
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Fortbildung
Leichte Erosion auf der bukkalen Fläche des
Zahnes 13 mit einem flächenhaften Verlust
von Schmelz
Deutlich erkennbar sind die Erosionen an
den Unterkieferfrontzähnen im zervikalen
Bereich
Starke, großflächige Erosionen auf den Bukkalflächen durch exzessiven Genuss azider
Lebensmittel
Insgesamt erscheint also die hoch dosierte
Applikation von Fluoriden auch zur Vermeidung von zusätzlich abrasiv bedingten
Zahnhartsubstanzverlusten sinnvoll. Im
Handel befinden sich derzeit saure und neutrale fluoridhaltige Gele zur zusätzlichen
Fluoridierung. Die Anwendung von sauren
Fluoridgelen (pH 4,5) hat sich im Hinblick
auf die Abrasionstendenz während des Bürstens nach einem erosiven Angriff in In-vitroVersuchen an Schmelz als vorteilhafter erwiesen als die neutralen Gele (pH 7,0);
klinische Studien fehlen jedoch noch. Neben Fluoridierungsmaßnahmen kommt
auch der Vermeidung abrasiv bedingter Substanzverluste durch Mundhygienemaßnahmen eine entscheidende Bedeutung zu. Als
relevante Faktoren werden dabei der Bürstdruck, die Abrasivität der Zahnpaste und der
Bürstzeitpunkt sowie die Fluoridanwendung
angesehen. Offenbar kann die teilweise demineralisierte Schmelzoberfläche bereits bei
geringem Bürstdruck abgetragen werden,
wäh-rend der darunter liegende, unveränderte Schmelz auch bei relativ hohem Bürstdruck keinen weiteren Substanzverlust erleidet. An Dentin hingegen hat der Bürstdruck
einen ganz erheblichen Einfluss auf das Ausmaß der Abrasion.
Studien, die sich mit der Abrasivität von
Zahnpasten beschäftigen, zeigen ähnliche
Resultate. Der Substanzverlust im Schmelz
wurde durch das Bürsten generell (unabhängig von der Abrasivität des Putzmediums) erhöht. Im Dentin dagegen spielt das Putzmedium eine große Rolle. Patienten mit
Dentinerosionen Grad II und III sollte daher
eine sanfte Bürsttechnik mit wenig abrasiver
Zahnpaste empfohlen werden.
Häufig wird bei Patienten mit Erosionen die
Empfehlung ausgesprochen, nicht direkt nach
der Säureeinwirkung zu putzen. Dem liegt die
Annahme zugrunde, dass es durch die Repräzipitation von Calciumphosphatsalzen zu ei-
ner Wiedererhärtung der Zahn-oberfläche
kommt. In vitro hängt die Präzi-pitation von
Calcium und Phosphat aus gesättigten Lösungen auf geätztem Schmelz von der Größe der
Oberfläche, dem Grad der Übersättigung und
der Anwesenheit von Fluoridionen ab, in situ
dagegen wird eine Übersättigung des Speichels durch Proteine aufrechterhalten. Deshalb kommt es normalerweise nicht zu einer
Präzipitation von Calciumphosphatsalzen auf
der Zahnoberfläche.
In In-situ-Studien konnte nachgewiesen werden, dass der Verlust der Zahnhartsubstanz durch Warten vor dem Bürsten
nach einem erosiven Impuls signifikant reduziert werden kann. Beste Ergebnisse wurden
ab einer Wartezeit von einer Stunde erreicht.
Der Substanzverlust durch Bürsten und Erodieren war jedoch sowohl im Vergleich zum
alleinigen Erodieren als auch zum alleinigen
Bürsten um das Acht- bis Neunfache erhöht.
Ähnliche Ergebnisse konnten für die Mikrohärte nachgewiesen werden. Dies deutet
darauf hin, dass ein Verschieben des Putzzeitpunktes zwar einen messbaren, jedoch
begrenzten Effekt hat. Darüber hinaus ist eine Wartezeit von ein bis zwei Stunden nur
schwierig in den Alltag zu integrieren. Somit
sollte diese Empfehlung nur in Einzelfällen
gegeben werden.
riger zu formulieren, da sich für Schmelz und
Dentin unterschiedliche Ergebnisse gezeigt
haben. Bei Patienten mit Schmelzerosionen
sollte das Hauptaugenmerk auf Maßnahmen
zur Wiedererhärtung der erodierten Zahnoberfläche gesetzt werden; bei Dentinerosionen sollte eine möglichst sanfte Putztechnik mit geringem Bürstdruck und einer
wenig abrasiven Zahnpaste empfohlen werden. Veränderungen des Putzzeitpunktes
haben einen begrenzten Effekt und sollten
nur in Einzelfällen angeraten werden.
Entscheidend für den Erfolg der Therapie
ist die regelmäßige Beobachtung des Substanzverlustes.
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Zusammenfassung Erosion
Grundsätzlich kann zusammengefasst werden, dass durch eine hoch dosierte lokale
Fluoridierung mit sauren Fluoridzubereitungen ein erosiv bedingter Mineralverlust wie
auch ein zusätzlicher abrasiv bedingter Substanzverlust sehr effektiv verringert werden
kann. Deshalb scheint im Rahmen eines individuell abgestimmten Therapie-Schemas
die Intensivfluoridierung für alle Patienten
mit unphysiologischem Substanzverlust
sinnvoll.
Mundhygieneempfehlungen sind schwie-
Abrasionen und Attritionen
Klinisches Erscheinungsbild und Therapie
Die mechanische Abnutzung der Zahnhartsubstanz („tooth wear“) geschieht durch Abrasion und Attrition. Sie ist von der Erosion
abzugrenzen, die durch chemische Noxen
bedingt ist.
Attrition ist definiert als physiologische Abnutzung an den Kauflächen und Schneidekanten der Zähne durch alleinigen und direkten Kontakt der Antagonisten. Sie stellt
eine so genannte Direktkontakt- oder ZweiKörper-Abnutzung dar.
Demgegenüber steht die Abrasion, die einen Zahnhartsubstanzverlust durch Fremdkörperabrieb beschreibt. Sie wird deshalb als
Drei-Medien-Abrieb bezeichnet, wobei
zwischen Schmelz und Schmelz bzw. Dentin oder auch Restaurationsmaterial ein weiteres, verschiedenartiges Medium den Abrieb verursacht. Der Abrieb der Zahnhartsubstanz kann durch Nahrungsmittel
(Demastikation) oder durch andere Fremdkörper (berufsbedingte Noxen, z. B. Staub
bei Bergarbeitern; Zahnpasten etc.) erfolgen
(siehe nachfolgende Tabelle).
25
Fortbildung
Zahnhartsubstanzverlust durch Abnutzung
Attrition
(direkter Kontakt antagonistischer bzw.
benachbarter Zahnflächen)
• physiologisch
• pathologisch
Abrasion
(Abnutzung durch Fremdstoffe)
• Demastikation (Nahrungsmittel)
• andere Stoffe (Staub, Zahnpasta etc.)
• pathologisch
(nach HICKEL 1993)
Ätiologie
Zahnabrieb ist praktisch bei jedem Menschen festzustellen („physiologische Abnutzung“). Das Ausmaß der Abnutzung ist individuell unterschiedlich und nimmt mit
fortschreitendem Lebensalter zu. Die Abnutzung der Zahnhartsubstanz kann durch eine
Vielzahl von Faktoren verursacht oder beschleunigt werden.
Attritionen
Die Ursachen für Attritionen können physiologischer oder pathologischer Natur sein. Attrition kommt physiologisch durch direkte
Zahnkontakte an antagonistischen Zähnen
beim Schlucken, Sprechen, Gähnen und
auch kurzzeitig beim Kauen zustande, wobei sich Oberkiefer- und Unterkieferzahnreihen reflektorisch etwa 1.500 Mal pro Tag
berühren. Diese physiologische Form geht
meist mit nur geringem Zahnhartsubstanzverlust einher. Mit zunehmendem Alter treten die Folgen der Attrition aber deutlich zutage. Aufgrund der physiologischen Zahnbeweglichkeit kommt es auch im Approximalbereich zum Abrieb benachbarter Zahnflächen. Dadurch werden die primär vorhandenen „punktförmigen“ Approximalkontakte flächenförmiger. Durch eine
gleichzeitige Mesialwanderung der Zähne
kommt es zu einer Verstärkung des Approximalkontaktes.
Neben der physiologischen Attrition
kommt es bei vielen Patienten zu einem wesentlich stärkeren pathologischen Zahnhartsubstanzverlust durch Parafunktionen. Als
Ursachen für Parafunktionen werden psychogene Faktoren wie Stress, Ärger genannt,
die den Patienten zu häufigen und lang anhaltenden Zahnkontakten verleiten, die häufig mit Knirschen und Pressen (Bruxismus)
verbunden sind. Weitere Ursachen können
falsch gestaltete Kauflächen zahnärztlicher
Restaurationen (z. B. Vorkontakte, Balancehindernisse) sein, die als Triggerfaktoren für
Abnutzungserscheinungen dienen. Aber
auch neuromuskuläre Störungen im KieferGesichts-Bereich sowie Stellungsanomalien
26
der Zähne können ätiologische Faktoren für
pathologische Abnutzungsvorgänge sein.
Abrasionen
Abrasion kann durch Nahrungsmittel (Demastikation) oder durch andere Fremdkörper (berufsbedingte Noxen, Zahnpasten etc.)
erfolgen.
Der Abrieb der Zähne durch Demastikation ist abhängig von der Abrasivität der täglichen Nahrung. Ausgeprägte Abnutzung
durch Demastikation wurde bei Bevölkerungsgruppen gefunden, bei denen Kauen
abrasiver Kost Gewohnheit ist (Naturvölker).
In der heutigen Zeit spielt die Demastikation
in den Industrieländern mit moderner Zivilisationskost eher eine untergeordnete Rolle.
Abzugrenzen sind hiervon sog. Habits. Es
handelt sich hierbei um das gewohnheitsmäßige Aufbeißen auf Gegenstände (z. B.
Fäden bei Schneidern) oder das häufige Halten von Gegenständen (z. B. Pfeife, Kugelschreiber) mit immer gleichen Zähnen. Derartige Abrasionen werden als Usuren bezeichnet.
Überdies können Abrasionen durch berufsbedingte Einflüsse entstehen. Harte Stäube bei Bergarbeitern oder auch Flugsand an
der Küste sind stark abrasiv wirkende Substanzen. Die abrasive Wirkung des Granitstaubs wird durch eine erhöhte Aktivität der
Kaumuskulatur, wie sie bei schwerer körperlicher Arbeit oder auch Vibrationen auftreten
kann, noch verstärkt.
Neben den genannten Abrasionsvorgän-
gen gibt es Abrasion durch Mundhygienemaßnahmen. Hauptursache sind Zahnpasten mit stark abrasiven Putzkörpern in Verbindung mit einer falschen Putztechnik.
Diese Form der Abrasion ist überwiegend
auf den vestibulären Glattflächen der Zähne
lokalisiert.
Letztendlich darf bei der Suche nach ursächlichen Faktoren nicht vergessen werden, dass Zahnabnutzung durch bestimmte
Faktoren beschleunigt werden kann. Zahnstellungsanomalien haben auf das Ausmaß
der Gesamtabnutzung eher eine geringere
Auswirkung, treten aber häufiger auf und
sind als Einflussfaktoren, insbesondere am
Einzelzahn, unbedingt zu berücksichtigen.
Darüber hinaus nimmt die Abnutzung der
Zahnhartsubstanz zu, je weniger Zähne vorhanden sind. Entscheidend ist hierbei nicht
die absolute Zahnzahl, sondern die Abstützung im Seitenzahnbereich, da für die Abstützung von Oberkiefer zu Unterkiefer in erster
Linie die Seitenzähne verantwortlich sind.
Klinik
Die Abnutzung der Zahnhartsubstanz kann
nach Lokalisation und Form unterschieden
werden. Von der okklusalen Abnutzung sind
der Abrieb der Zahnhartsubstanzen im approximalen oder vestibulären, seltener auch
im oralen Bereich abzugrenzen. Vestibuläre
Abrasionen zeigen eine große Vielfalt im klinischen Bild und werden meist als keilförmige oder kerbförmige Defekte bezeichnet.
Durch Pressen und Knirschen wird am
häufigsten eine über das physiologische Ausmaß hinausgehende Zahnabnutzung verursacht. Studien in der Literatur beschreiben
Schmelzabrasionen bei Patienten mit Parafunktionen in einer Größenordnung von fast
250 µm innerhalb eines Jahres, während die
Kontrollgruppe nur um die 50 µm Verlust
aufwies.
Wenn das Dentin freiliegt, nimmt die Progredienz deutlich zu. Klinisch sind an den
betroffenen Zähnen anfangs im Zahnschmelz, später auch im freigelegten Dentin
Starke Abrasionen im Frontzahnbereich. Das freiliegende Dentin ist erkennbar und bereits
muldenförmig abradiert. Mit der Dentinfreilegung schreitet die Abrasion schneller fort.
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Fortbildung
rieb auf. Dabei sind die Frontzähne in den
meisten Fällen stärker abgenutzt als die Seitenzähne, wobei an den Frontzähnen häufig
das Dentin zumindest kleinflächig freigelegt
ist.
(UK-Draufsicht): Zahnabnutzung durch
Knirschen und Pressen in Kombination mit
erosiven Defekten
glatte, plane Flächen zu erkennen, die teilweise auch winklig aufeinander stehen und
nach koronal scharfkantig begrenzt sind. Bei
Lateralbewegungen des Unterkiefers gleiten
die Antagonisten genau auf diesen Flächen
aneinander vorbei.
Kontroverse Meinungen bestehen bei starker Ausprägung der Abnutzungsvorgänge im
okklusalen Bereich über den interokklusalen
Abstand hinaus. Gehen erhebliche koronale
Anteile der entsprechenden Zähne verloren,
beschreiben einige Autoren einen Ausgleich, hervorgerufen durch das Herauswachsen der Zähne aus den Alveolen bis
zum erneuten Zahnkontakt, während die
meisten Autoren einen vergrößerten interokklusalen Abstand bzw. eine Bisssenkung beschreiben. Eine Elongation trete nur an Einzelzähnen auf.
Ein ganz charakteristisches Aussehen des
Zahnhartsubstanzverlustes besitzen die
durch Habits verursachten Usuren. Sie stellen in etwa ein Negativbild des verwendeten
Gegenstandes dar.
Durch Demastikation entstehen eher abgerundete Abrasionsflächen. Sie sind zu unterscheiden von den durch Attritionen und
Parafunktionen bedingten Schliff-Facetten,
die meist scharfkantig begrenzt sind und in
der Okklusion exakt aufeinander passen.
Nach Verlust des okklusalen Schmelzes und
Dentinfreilegung kann es durch Demastikation zur Ausmuldung des freigelegten Dentins mit erhabenen Schmelzrändern kommen.
Zahnhartsubstanzverluste durch abrasive
Nahrung oder berufliche Einflüsse zeigen
manchmal bereits makroskopisch diese
Areale rauer Oberflächen mit Spurrillen,
meistens erscheinen sie klinisch jedoch
ebenfalls glatt, und Spurrillen können erst im
Mikroskop nachgewiesen werden.
Das Ausmaß der Abnutzung nimmt mit
dem Lebensalter zu. Männer weisen im Vergleich zu Frauen durchschnittlich mehr Ab-
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Therapie
Die Frage, ab wann Abrasionen und Attritionen pathologisch und somit behandlungsbedürftig sind, muss auf der einen Seite auf die
ursächlichen Wirkmechanismen, andererseits auf das Ausmaß der durch die Abnutzung freigelegten Zahnhartsubstanzen bezogen werden.
Prophylaxe und Therapiemaßnahmen vor
allem bei fortgeschrittenen Zahnhartsubstanzverlusten richten sich nach dem Fortschritt an den einzelnen betroffenen Zähnen.
Kleinflächig freigelegte Dentinflächen,
insbesondere an den Frontzähnen, müssen
meist nicht versorgt werden, da die Dentinflächen hart und sklerosiert sind. Freigelegtes
Dentin mit zentral muldenförmigen Abrasionen kann mit plastischen Füllmaterialien abgedeckt werden, um ein Fortschreiten der
Abrasion zu verhindern.
Abrasionen mit großflächig freigelegtem
Dentin im Bereich der Okklusalflächen der
Seitenzähne können meist mit plastischen
Füllmaterialien nicht mehr versorgt werden.
Sollte das Dentin jedoch bereits großflächig
freiliegen, ist eine konservierend-prothetische Therapie in Form von Onlays, Teilkronen oder Kronen vonnöten, da sonst ein rasches Fortschreiten der Abrasion zu erwarten
ist, die früher oder später zur Freilegung der
Pulpa führen kann.
Generalisierte starke Abrasionen mit
größerer Bisssenkung erfordern eine eingehende Planung und Vorbehandlung vor der
endgültigen Therapie. Vor der definitiven
Versorgung sollte mittels Aufbissschiene
oder über eine provisorische prothetische
Versorgung eine Bisshebung erfolgen.
Zahnärztliche Prophylaxemaßnahmen
Apparative Hilfsmittel wie z. B. Knirscherschienen sind bei Parafunktionen möglich,
um das Zusammenpressen der Zähne bzw.
das Knirschen zu verhindern. Als Aufbissschienen werden weiche oder harte tiefgezogene Schienen empfohlen. Ziel der Aufbissschiene ist es, durch Interposition des
Kunststoffes den direkten Kontakt der Zahnhartsubstanz zwischen Ober- und Unterkiefer zu verhindern und gleichzeitig durch eine
funktionelle Anpassung die Möglichkeiten
des Knirschens und die abgewöhnten, im
Unterbewusstsein ablaufenden Hyperaktivitäten einzuschränken.
Therapie eines Patienten, der knirscht und
presst (siehe Abb. links), mit einer Michigan-Schiene (laborgefertigte Stabilisierungsschiene mit adjustierter Oberfläche;
Konstruktionsmerkmale: Überdeckung aller Zähne des Oberkiefers; plane und glatte
okklusale Fläche beim Kieferschluss; gleichmäßige und gleichzeitige Okklusionskontakte der Unterkieferzähne auf der Schienenoberfläche)
Okklusionskonzept „Freiheit in der Zentrik“; Eckzahnführung bei Vor- und Seitschub des Unterkiefers
Bei beruflicher Staubbelastung ist das Einsetzen eines Aufbissbehelfs ebenfalls möglich, um die schädigende Wirkung der
Staubpartikel zu reduzieren. Dieser sollte
während der Arbeitszeit getragen werden.
Da der Kunststoff weicher als die Zahnhartsubstanz ist, kommt es bei weiterem Knirschen oder Pressen vor allem zur Destruktion des Kunststoffes.
Mitarbeit der Patienten
Bei pathologischer Attrition sollte versucht
werden, die Ursache der Parafunktionen zu
ermitteln. Meistens sind die Ursachen psychischer Natur und stressbedingt. Para-
27
Fortbildung
funktionen laufen in der Regel im Unterbewusstsein ab, und viele Patienten wissen
nicht, dass sie knirschen oder pressen.
Aus diesem Grunde sollte versucht werden, dem Patienten die Muskel-Hyperaktivität bewusst zu machen. Damit die Patienten auch im Alltag an ihre Parafunktionen
denken und diese unterlassen, wird in der Literatur u. a. vorgeschlagen, ein Erinnerungszeichen (z. B. ein Blatt Papier mit einem
großen Punkt) an der Arbeitsstelle oder zu
Hause an einem markanten Punkt aufzustellen. Dieses soll den Patienten an seine Parafunktionen erinnern, wenn er es sieht, und
ihn veranlassen, sie bewusst zu unterlassen.
Mit der Zeit wird der Patient auch ohne Hilfsmittel öfter an seine Parafunktionen denken.
Durch falsches Putzen werden überwiegend vestibuläre Defekte der Zahnhartsubstanz verursacht. Dabei trägt die „horizontale“ Putztechnik, vor allem in Kombination
mit erhöhtem Kraftaufwand, zur Entstehung
so genannter keilförmiger Defekte maßgebend bei. Um neue Schäden zu vermeiden,
muss der Patient über die richtige Zahnputz-
technik informiert und entsprechend instruiert werden, damit er in der Lage ist, dies
auch zu Hause ordnungsgemäß nachzuvollziehen. Der Patient muss wissen, dass er
ohne großen Kraftaufwand putzen und
Zahnpasten mit wenig abrasiven Partikeln
verwenden soll; Zahnpasten, für die deren
Hersteller Werbung mit „tooth whitening“
betreiben, enthalten in der Regel viele bzw.
stark abrasive Partikel. Darüber hinaus sollten Bürsten mit abgerundeten Borsten verwendet werden.
Zusammenfassung Abnutzung
Abrasionen und Attritionen treten physiologischerweise durch den Gebrauch der Zähne auf. Deshalb nimmt die Zahnabnutzung
mit dem Alter zu.
Ausgeprägter Zahnabrieb ist aber dennoch keine Erscheinung, die nur im Alter auftritt, sondern auch bei jungen Menschen in
extremen Formen vorliegen kann. Als häufige Ursachen einer erhöhten Abnutzung
müssen die pathologische Attrition durch
Parafunktionen (Pressen und Knirschen) und
die Abrasion durch starke abrasive Kost oder
berufliche Einflüsse gesehen werden. Durch
abrasive Zahnpasten und falsche Putztechnik werden insbesondere vestibulär keilförmige Defekte verursacht.
Neben diesen kausalen Faktoren müssen
auch modifizierende Einflussgrößen berücksichtigt werden, denn durch Erosion, Hypoplasien und Trauma kann der Abrieb der Zähne erheblich erhöht sein. Darüber hinaus
kommt es bei reduzierter Zahnzahl bzw. Abnutzung von Oberkiefer zu Unterkiefer zu einer erhöhten Abnutzung der Restzähne.
Ebenso darf insbesondere bei der Betrachtung des Einzelzahnes die Zahnstellung bzw.
Okklusion nicht unberücksichtigt bleiben.
Dr. Katrin Bekes
Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Universitätspoliklinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie
Wir danken für den Nachdruck aus:
Zahnärztliche Nachrichten Sachsen-Anhalt
4/2005 und 6/2005
Neuartige mikrobiologische Tests
in der Parodontologie
Zusammenarbeit von Zahnarzt und medizinischem Labor
Die Parodontologie erhielt in den letzten Jahren starke Impulse aus der mikrobiologischen und immunologischen Forschung. Vielfach flossen mikrobiologische Erkenntnisse direkt in Verbesserungen bzw. vollkommen neue Konzepte der Parodontitistherapie bzw. der Parodontitis-Risikoanalyse ein. Hierzu gehört z. B., dass nicht alle Bakterien, sondern nur bestimmte Erreger, die sog. aggressiven Markerbakterien, eine notwendige Vorbedingung für die Parodontitis darstellen.
Leitsatz: ohne Markerbakterien keine Parodontitis. Jedoch ist die Infektion des Sulcus
mit Markerbakterien keine allein hinreichende Bedingung für die Entwicklung des Vollbildes einer Parodontitis. Vielmehr ist ein
hoch spezifisches Zusammenspiel zwischen
Erregern, deren Virulenzfaktoren und dem
Immunsystem entscheidend für die Zerstörung des Zahnhalteapparates. Zur Progredienz einer Parodontitis tragen alle diese
Faktoren bei.
Beispielsweise ist eine abgeschwächte lokale Immunreaktion (z.B. bei Rauchern, Diabetikern) ein wichtiger begünstigender Faktor für die Etablierung einer pathogenen
Sulcusflora sowie deren Virulenz. Je
schwächer pathogene Erreger durch das Immunsystem beeinflusst werden, desto mehr
Virulenzfaktoren können sie exprimieren,
d. h., sie werden dadurch aggressiver.
Letztlich trägt eine starke Entzündungsreaktion ebenfalls zur Zerstörung des zahnhaltenden Bindegewebes und auch des Alveo-
28
larknochens bei. Entzündungsanregende
Botenstoffe, z. B. die Interleukine oder auch
Prostaglandine, aktivieren z. B. knochenabbauende Zellen (Osteoklasten) im Alveolarknochen und Metalloproteinasen, bindegewebsabbauende Enzyme, im bindegewebigen Halteapparat.
Die Stärke der Entzündungsreaktion eines
Patienten ist individuell verschieden, aber
nicht zufällig, sondern genetisch festgelegt,
und zwar durch das Ausmaß der Bildung
von Interleukin 1ß bei einem Entzündungsreiz. Somit reagieren bestimmte Personen
(etwa ein Drittel der Bevölkerung (sog. Interleukin-High-Responder) sehr viel stärker auf
Entzündungsreize als der „Normal-Responder“. Diese genetische Prädisposition kann
man nachweisen. Für diese Daten zur Bakteriologie und Immunologie, die lange Zeit nur
im wissenschaftlichen Bereich zugänglich
waren, bietet das medizinische Labor jetzt
dem Zahnarzt routinegängige Tests an, die
auch in der täglichen Praxis bei der Diagnose
der Parodontitis und der Steuerung ihrer Therapie hilfreich sein können:
1.Analyse der Markerbakterien mit Quantifizierung
2.Analyse der Genvarianten (Polymorphismen) des Interleukin-Iß-Gens und des Interleukin Iß-Rezeptor-Antagonisten.
Die neuen Labormethoden in der
Bakteriologie: PCR
Die parodontale Mikrobiologie entwickelt
sich mehr und mehr zu einem festen Bestandteil der Parodontitis-Diagnostik und
-Therapie. Die Untersuchung der Bakterienflora des Sulcus gingivalis hat sich von einer
äußerst zeitaufwändigen und komplizierten,
zudem prinzipbedingt unsicheren Technik
mittlerweile zu einer sicheren und schnellen
Routinemethode gewandelt.
Was geschieht nun im Labor bei der Anforderung: „Subgingivale Probe, Test auf Parodontitis-Markerkeime“?
Wichtigstes Faktum ist, dass nun für diese
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Fortbildung
Diagnostik eine Methode verwendet wird,
die überall in der Infektiologie und molekularen Diagnostik ihren Eingang gefunden
hat: die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
Bei dieser Nachweismethode benötigt man
keine lebenden Erreger, um sie anzüchten zu
können, sondern man isoliert das genetische
Material der Bakterien, vermehrt es durch
Enzymreaktionen im Reagenzglas und detektiert die entstandenen Nukleinsäurestränge mit Nukleinsäure-Sonden.
Die Etablierung der PCR im Bereich der
parodontalen Mikrobiologie hat die Akzeptanz in der Praxis sehr gefördert, weil diese
Methode routinetauglicher ist als die bakteriologische Kultur.
Welches sind die Vorteile der PCR-Methode?
a) Sie ist unabhängig von den Versandbedingungen, weil keine lebenden Erreger angezüchtet werden müssen.
b)Sie ist sehr sensitiv, da das unvermeidliche
Absterben von Bakterien auf dem Transport die Messung nicht beeinflusst.
c) Die PCR selektiert die wichtigen Markerbakterien heraus und verhindert damit eine Verfälschung der Messung durch Überwucherung mit anderen, nicht relevanten
Bakterien.
d)Sie ist sehr viel schneller als die Bakterienkultivierung. Die Nachweismethode
selbst benötigt nur ca. fünf Stunden Zeit,
Ergebnisse liegen in der Regel ca. drei bis
vier Tage nach Probennahme vor, je nach
Versandbedingungen. Auch dies ist ein
Vorteil im Arbeitsablauf der Praxis, wenn
man an den Zeitbedarf der Kultur denkt,
der mindestens zwei Wochen für Anzucht
und Differenzierung der Erreger beträgt
(Abb. 1).
Bei der Probennahme die Endodontie-Papierspitzen tief in den Sulcus einführen,
ca. 10 Sekunden dort belassen und dann
sofort in ein steriles Röhrchen für den Probentransport einbringen. Bei Durchführung der PCR ist kein Transportmedium
notwendig (Abb. 2).
Fakultativ pathogene Erreger (kommensale
Bakterien)
• Prevotella intermedia
• Peptostreptococcus micros
• Fusobacterium nucleatum
• Treponema denticola
Abb. 2 – Kulturplatte
Die bakteriologische Kultur tritt als diagnostisches Instrument neben der PCR in
den Hintergrund. Nach wie vor ist sie jedoch notwendig für spezielle Fälle:
• Wenn der Verdacht besteht, dass opportunistische Erreger (z. B. Kolibakterien,
Candida-Pilze o. Ä.) die PA-Markerbakterien verdrängt haben und allein die PA
unterhalten;
• Bei Verdacht auf Antibiotikaresistenz
festgestellter Markerbakterien, um eine
Resistenztestung durchführen zu können.
In diesen Fällen muss man jedoch exakt anaerobe Bedingungen des Versandes einhalten.
Die praktische Anwendung des PCR-Nachweises von Bakterien
Sinnvoll ist die Analyse auf diejenigen subgingivalen Bakterien, die das Parodont zerstören und daher prognoserelevant sind. Es
handelt sich dabei um folgende Spezies:
Agressive parodontalpathogene Erreger
(echte Infektion)
• Actinobacillus actinomycetem comitans
(A.a.)
• Porphyromonas gingivalis (P.g.)
• Tannerella forsythensis (T.f.), früher Bacteroides forsythus
Die Anwesenheit dieser Erreger in geringer
Zahl ist tolerierbar, in hoher Zahl stellen sie
eine Vorstufe zur manifesten Parodontitis
dar. Die Beschränkung der angewendeten
Tests auf die wichtigsten Markerbakterien
(siehe oben) ermöglicht eine gute prognostische Aussage. Man muss nicht alle vorhandenen Bakterien im Sulcus kultivieren und
quantifizieren, um eine Aussage über den
mikrobiellen Status machen zu können, weil
eine globale Analyse nicht notwendig ist,
sondern nur der Nachweis weniger Markerbakterien – ausreichend quantifiziert –
zur Steuerung der Behandlung wichtig ist
(Abb. 3).
Wichtige Kernaussagen der bakteriologischen Testung
1.Als diagnostische Mindestanforderung an
das Labor mag gelten, dass Actinobacillus,
Porphyromonas und Tannerella mit der
höchstmöglichen Sensitivität nachgewiesen werden, weil diese auch in geringer
Zahl im Sulcus einen langfristigen Attachmentgewinn nach Therapie verhindern.
2.Actinobacillus ist anders zu behandeln als
die übrigen PA-Markerbakterien. Möchte
man eine pauschale Therapie mit der
Kombination Amoxicillin/Metronidazol
wegen deren relativ hohen Toxizität und
hohen Nebenwirkungsrate vermeiden, so
bietet sich die bakteriologische Testung
an. Wenn Actinobacillus alleine vorliegt,
kann eine Amoxicillin Monotherapie zum
Einsatz kommen. Porphyromonas und
Tannerella können mit Metronidazol, Te-
3 Basisschritte der Parodontologie
Diagnose
Prognose
Infektionskontrolle
Erhaltung
Restauration
Mikrobiologischer Test
Risikofaktoren
• IL-1-Gentest
• Rauchen
• Stress
• Immunsystem
Abb. 1 – Probennahme
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Mechanische Behandlung
Chirurgie
Antiseptika
Antibiotika
Regeneration
• Gest. Geweberegeneration
• Gest. Knochenregeneration
• Proteine
• Implantate
Abb. 3 – Drei Basisschritte der Parodontologie
29
Fortbildung
trazyklinen oder anderen Antibiotika in
Monotherapie behandelt werden.
3.Reinfektionsprophylaxe-Überwachung.
Wichtiger Bestandteil des Recalls ist die
Überprüfung, ob eine Reinfektion mit
Markerbakterien stattgefunden hat. Diese
ist als Partnerinfektion möglich oder auch
aus der Umwelt, das Risiko ist bei Zustand
nach Parodontitis höher, weil der Sulcus
nach der Vorerkrankung leichter wieder
besiedelt werden kann. Nachtestungen
finden üblicherweise zwei bis drei Monate nach der Behandlungseinheit Fullmouth Desinfection/Antibiotika-Therapie
statt.
4.Das Vorliegen einer hohen Zahl von fakultativ pathogenen Erregern ist im Sinne einer hohen Plaque-Belastung zu interpretieren bzw. als Wegbereiter der Markerbakterien. In solchen Fällen reicht mechanische Therapie üblicherweise aus, jedoch ist bei diesen Patienten wahrscheinlicher, mit der Entwicklung des Vollbilds
einer Parodontitis zu rechnen, da bei ihnen Markerbakterien leichter den Sulcus
(wieder-) besiedeln können.
Prognose- und Risikofaktoren: Interleukin 1ß und Interleukin-1ß RezeptorAntagonisten
Unter den vielen Bemühungen, prognostische Faktoren zur Beurteilung des Krankheitsverlaufs der Parodontitis zu eruieren,
nehmen die Untersuchungen individueller
genetischer Faktoren der Patienten einen
wichtigen Platz ein.
Ganz zentral sind dabei die pro-inflammatorischen Zytokine zu bewerten, und hier insbesondere Interleukin-1-Beta (IL 1ß), das einer
der wichtigsten Mediatoren für chronisch-entzündliche Erkrankungen ist. Interleukin 1ß
wurde erhöht im Sulcusfluid und parodontalen Geweben nachgewiesen bei Patienten mit
Parodontitis. Es konnte außerdem eine direkte
Beziehung hergestellt werden zwischen dem
IL-Iß-Spiegel und dem Ausmaß des Knochenabbaus bei Parodontitis. Starke Immunreaktion heißt also auch schneller Knochenabbau.
Dies wurde auch im Tierversuch belegt, wo
die Gabe eines IL-Iß-Antagonisten Knochenabbau verhinderte. Entzündungsanregende
Substanzen führen also zu einem Bindegewebs- und Knochenabbau, damit zu einem
rasch progredienten Verlauf einer Parodontitis. Weil die Immunantwort des Menschen
natürlich auch genetisch gesteuert wird,
drängt sich die Frage auf, ob es individuelle,
genetische Faktoren gibt, die die Stärke der
Immunantwort und damit den Schweregrad
der Parodontitis mitbestimmen.
30
se Substanz, als Gegenspieler des Interleukin
1ß, mildert die Entzündungsreaktion, die
durch das Interleukin 1ß angekurbelt wird.
Wir haben hier also einen Regelkreis vor uns,
der laboranalytisch dargestellt werden kann
und laut ersten Studien klinisch signifikante
Vorhersagewerte liefert.
Alle Patienten lassen sich nach dem Schema von Laine et. al. unter vier verschiedene
Reaktionstypen einordnen:
Abb. 4 – Interleukin-Wangenabstrich,
Durchführung
In der Tat hat die Forschung solche genetischen Faktoren definiert und sie als Prognosemarker nutzbar gemacht: Die Produktion
von Interleukin-1ß im Gefolge von Entzündungsreizen ist genetisch gesteuert. Da man
das Interleukin-1ß als einen zentralen Mediator bei der Entwicklung einer Parodontitis
erkannt hat, richteten sich auch verstärkte
Bemühungen auf die Aufklärung der Genetik dieser immunologischen Botensubstanz.
Aufgrund von so genannten Polymorphismen (Sequenzvarianten) der Gene, die für
das Interleukin kodieren, produzieren manche Personen auf den gleichen Entzündungsreiz hin mehr Interleukin als andere
(Interleukin-Überproduktion). Diese Interleukin-„Vielproduzierer“ haben ein höheres
Risiko für eine schwer verlaufende Parodontitis als andere Personen, die mit normaler Interleukin-Produktion auf den Entzündungsreiz reagieren. Dies konnte von Kornman et.
al. gezeigt werden.
Tatsächlich existiert also damit ein genetischer Marker, der den Krankheitsverlauf
bzw. den Schweregrad einer Parodontitis
mit beeinflussen kann. Dieser ist leicht nachweisbar, da ein Wangenschleimhautabstrich genügend menschliche Zellen liefert,
um diesen genetischen Polymorphismus
festzustellen (Abb. 4).
Der Patient muss wissen, dass das Ergebnis
eine Aussage über seine Fähigkeit ist, Interleukin zu bilden, und nicht eine Momentaufnahme der aktuellen Interleukin-Konzentration im Sulcus. Das Ergebnis gilt also lebenslang.
Neue Daten von Laine et al. bringen einen
weiteren genetischen Marker ins Spiel, der
eine noch präzisere prognostische Aussage
ermöglichen soll: den Interleukin-1ß Rezeptor-Antagonisten. Damit können zwei Aussagen zusammengenommen werden: die
prognostische Bedeutung des entzündungsfördernden Interleukin 1 und zusätzlich die
des entzündungshemmenden Botenstoffs
IL 1ra (Interleukin-1-Rezeptorantagonist). Die-
Genotyp 1:
Interleukin 1: Normale Produktion
Interleukin 1-Rezeptorantagonist:
Normale Produktion
Patient mit normaler Entzündungsreaktion
Kein erhöhtes Risiko für progrediente
Parodontitis
Genotyp 2:
Interleukin 1: Überproduktion
Interleukin 1-Rezeptorantagonist:
Normale Produktion
Patient mit starker Entzündungsreaktion
Erhöhtes Risiko für progrediente
Parodontitis
Genotyp 3:
Interleukin 1: Überproduktion
Interleukin-Rezeptorantagonist:
Erniedrigte Produktion
Patient mit sehr starker Entzündungsreaktion
Stark erhöhtes Risiko für progrediente
Parodontitis
Genotyp 4:
Interleukin 1: Normale Produktion
Interleukin Rezeptorantagonist:
Erniedrigte Produktion
Patient mit verminderter Entzündungshemmung, häufig bei Periimplantitis.
In der vorbeschriebenen Arbeit war der
Zusammenhang zwischen IL 1ß-Überproduktion, IL1ß-Rezeptor-Antagonist-Minderproduktion und Parodontitis statistisch
signifikant bei einer Gruppe von 52 Patienten. Sofern diese Ergebnisse bestätigt werden, liegt der Nutzen dieser Analytik sicher
darin, dass der Zahnarzt eine strukturierte Risikoeinschätzung für jeden Patienten
vornehmen kann und damit das Nachsorgeprogramm und die notwendige Compliance individuell auf den Patienten ausrichtet.
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Fortbildung/Promotionen
Individuelle Risikoanalyse
• Parodontalgewebsverlust im Verhältnis zum Lebensalter
• IL-1ß-Genotyp
• Rauchen, Stress
• Parodontitis-Markerbakterien
• Supragingivaler Plaque-Level
• Systemische Erkrankungen
Abb. 5
Aussagekraft für den Patienten
Der Patient kann damit dahingehend informiert werden, ob er genetisch bedingt ein erhöhtes Risiko für Parodontitis trägt. Was den
Behandlungsverlauf betrifft, kann hier eine
Mitursache für bislang fehlenden Behandlungserfolg liegen, für die Zukunft kann der
Patient informiert werden, dass er vermehrten
Aufwand bei der Zahnhygiene betreiben
muss bzw. die Recall-Intervalle der Situation
angepasst werden müssen. Häufig lassen sich
dadurch komplizierte Situationen im Behandlungsablauf klären, was zur Compliance beitragen und Enttäuschungen vorbeugen kann.
Die Zukunft wird zeigen, ob man spezifisch
immunomodulatorische Behandlungsmethoden entwickeln kann, die auch aus der therapeutischen Sackgasse herausführen (Abb. 5).
Dr. med. Rudolf Raßhofer,
München
Wir danken dem Bayrischen Zahnärzteblatt
für die Nachdruckgenehmigung.
Promotionen an sächsischen Universitäten
Medizinische Fakultät der
Universität Leipzig
Nikolaz/Lappan
Martina Erler
promovierte zum Thema:
„Klinische Bewährung eines Adhäsiv-Komposit-Systems für zahnfarbene Restaurationen bei Klasse-V-Läsionen – eine
60-Monatsstudie“
(Konservierende Zahnheilkunde und
Parodontologie)
Sven Gerhardt
promovierte zum Thema:
„Ergebnisse der Makulalochchirurgie der
Jahre 1996 – 2000“
(Augenheilkunde)
Bianca Ebermann
promovierte zum Thema:
„Bildgütevergleich zweier Panoramaschichtaufnahmegeräte unter dem Aspekt
der Strahlendosisreduktion“
(Kieferheilkunde)
Thomas Baum
promovierte zum Thema:
„Untersuchungen zur Verteilung und
Biomorphose des elastischen Fasersystems
menschlicher Herzklappen im Niederdrucksystem“
(Anatomie)
Andrea Gräßler
promovierte zum Thema:
„Hormonsubstitution und Vitalität bei
Frauen im Klimakterium“
(Medizinische Psychologie und Soziologie)
Alexander Ilgner
promovierte zum Thema:
„Zur Struktur der zahnmedizinichen
Versorgung von Senioren in Sachsen“
(Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde)
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Kirsten Köster
promovierte zum Thema:
„Vergleichende morphologische Untersuchungen am Zervikal- und Lumbalmark
alter Ratten in Abhängigkeit von Umweltbedingungen“
(Anatomie)
Matthias Kirsten
promovierte zum Thema:
„Auswirkungen von Titanimplantatoberflächenstrukturen auf das Wachstum humaner mandibulärer Knochenzellen und deren
Expression von Bone Sialoprotein und
TGF-beta“
(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
Anja Wenger
promovierte zum Thema:
„Visomotorische Integration bei der
Programmierung sakkadischer Augenbewegungen während des Betrachtens von
Müller-Lyer Figuren“
(Augenheilkunde)
Annette Knöfler
promovierte zum Thema:
„Untersuchungen zur Erfolgswahrscheinlichkeit von Implantaten in einer implantologisch orientierten Praxis“
(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
Iris Brader
promovierte zum Thema:
„Bewertung der Therapieeffektivität von
Scaling und Wurzelglättung mit Handinstrumenten ohne bzw. mit nachfolgender Laserbehandlung – eine prospektive Studie“
(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
Thomas Nelle
promovierte zum Thema:
„Analyse des Langzeitretentionsverhaltens
von okklusalen Schienen aus heißpolymerisierenden PMMA-Kunststoffen in einem
automatisierten Testzyklus“
(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
Frank Christian Hofmann
promovierte zum Thema:
„Prospektive Untersuchung zu Überlebensrate und zustandsbeschreibenden Parametern des perimplantären Gewebes an
ZL-Duraplant-Implantaten.“
(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
Sven Otto
promovierte zum Thema:
„Morphometrische Untersuchungen zu
Verteilung und Alternsveränderungen des
elastischen Fasersystems der Valva mitralis
und der Valva aortae“
(Anatomie)
31
Promotionen
Katja Paul
promovierte zum Thema:
„Altersveränderungen in der Skelettmuskulatur der Ratte“
(Physiologie)
Constanze Marie Späte
promovierte zum Thema:
„Vergleichende Bewertung der Bildqualität
der Cone Beam Computed Tomography
und der Spiral-Computertomographie unter
Berücksichtigung verschiedener Aufnahmeparameter“
(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
Doris Vonderlind
promovierte zum Thema:
„Bewertung der Therapieeffektivität von
Scaling und Wurzelglättung im Vergleich
von zwei Ultraschalltechniken – eine klinische kontrollierte Studie“
(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
Sabine Würtz
promovierte zum Thema:
„Die Kieferorthopädie in der Aus- und
Weiterbildung der Zahnärzte“
(Geschichte der Medizin)
Ulf-Sören Dajka
promovierte zum Thema:
„Wie sicher sind adhäsiv befestigte keramische Restaurationen im Seitenzahngebiet? – Eine Langzeitstudie unter Praxisbedingungen“
(Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde)
Christoph Feige
promovierte zum Thema:
„Zahn- und Mundpflege bei erwachsenen
Behinderten – eine empirische Studie“
(Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde)
Sabine Keller
promovierte zum Thema:
„Einfluss des kariösen Milchgebisses auf das
Kariesrisiko bei Grundschulkindern“
(Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde)
Eyk Schiller
promovierte zum Thema:
„Muskelfasertypen und Myosin-Isoformen
in der Kehlkopfmuskulatur des Schafes –
Einflüsse von Denervation und Reinnervation“
(Physiologie)
Arved Thümmier
promovierte zum Thema:
„Brenngradtest für Keramikbrennöfen unter
32
besonderer Berücksichtigung der Veränderung von Farbe und Oberfläche aufbrennkeramischer Prüfkörper“
(Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
standes bei pflegebedürftigen Heimbewohnern mittels individueller Mundpflegepläne
– Methodenstudie“
Betreuer: Prof. Dr. med. B. Reitemeier
Robert Wende
promovierte zum Thema:
„Spiroergometrische Analysen von Ruhegrundumsatz und Fettverbrennung bei
Übergewichtigen im Verlauf von Gewichtsreduktionsprogrammen“
(Physiologie)
Birte Plotzitza
promovierte zum Thema:
„Studie zur Prävention frühkindlicher
Karies“
Betreuer: Frau Prof. Dr. med. G. Hetzer
Universitätsklinikum
Carl-Gustav-Carus Dresden
Sandra Franke
promovierte zum Thema:
„Die Verteilung von Studientypen in ausgewählten deutschsprachigen zahnmedizinischen Fachzeitschriften im Vergleich zu ausgewählten deutschsprachigen internistischen
Fachzeitschriften“
Betreuer: Prof. Dr. med. K. Böning
Andreas Blank
promovierte zum Thema:
„Tissue engineering humaner Mundschleimhautkeratinozyten – Vergleich:
Perfusionskultur und Standardkultur“
Betreuer: Priv.-Doz. Dr. Dr. G. Lauer
Grit Kannbley
promovierte zum Thema:
„Tissue engineering eines Gingivakeratinozyten-Gingivafibroblasten-BiomatrixKonstruktes für die klinische Anwendung“
Betreuer: Priv.-Doz. Dr. Dr. G. Lauer
Christian Schubert
promovierte zum Thema:
„Nutzen des prothetischen Ersatzes erster
Molaren – ein an die Methoden der evidenzbasierten Medizin angelehnter Review“
Betreuer: Prof. Dr. med. M. Walter
Marco Pöschke
promovierte zum Thema:
„Experimentelle und klinische Untersuchungen zur gerätegestützten Zahnfarbbestimmung mittels Shade-Vision-System“
Betreuer: Prof. Dr. med. B. Reitemeier
Kristin Uhlig
promovierte zum Thema:
„Klinische Untersuchungen zur Verbesserung des Zahn- und Prothesenhygienezu-
Anja Hintze
promovierte zum Thema:
„Vergleichende Untersuchungen zur Wirksamkeit von Ultracain® D-S und Ultracain®
2 % mit Suprarenin® bei Terminalanästhesie. Eine randomisierte Doppelblindstudie“
Betreuer:
Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Päßler
Samira Zraiki
promovierte zum Thema:
„In-vivo-Vergleich unterschiedlicher
Verfahren zur Diagnostik von Fissurenkaries
in Milchzähnen und jugendlichen permanenten Zähnen“
Betreuer: Frau Prof. Dr. med. Hetzer
Simone Sperling
promovierte zum Thema:
„Zum Vorkommen von Schmelzbildungsstörungen permanenter Zähne bei einer
Gruppe 10- bis 17-jähriger Schüler“
Betreuer: Frau Prof. Dr. med. Hetzer
Andrea Neubert
promovierte zum Thema:
„Experimentelle Untersuchungen zur Keimbesiedlung von Prothesenbasiskunststoffen
unterschiedlicher Herstellungstechnologien
und Pflegebedingungen“
Betreuer: Prof. Dr. med. Reitemeier
Anne Spieckermann
promovierte zum Thema:
„Fall-Kontroll-Studie zur Patientenzufriedenheit bei Patienten mit abnehmbarem
Zahnersatz im Vergleich zu Patienten mit
festsitzendem Zahnersatz unter Anwendung
des Oral Health Impact Profile (OHIP)“
Betreuer: Priv.- Doz. Dr. med. dent. Böning
Heike Rudolph
promovierte zum Thema:
„Einfluss der Digitalisierung und Flächenrückführung auf die erreichbare Präzision
beim Einsatz dentaler CAD/CAMTechnologie“
Betreuer: Prof. Dr. med. dent. Walter
Zahnärzteblatt SACHSEN 01/06
Personalien
Approbationen in
Dresden und Leipzig
übergeben
Am 11. November 2005 fand für 36 Absolventen der Zahnmedizin an der Universität
Leipzig (Bilder oben) die feierliche Übergabe der Approbationsurkunden statt. Die 35
Zahnmedizin-Absolventen der TU Dresden
(Bild unten) bekamen ihre Approbationsurkunden am 17. Dezember 2005 überreicht.
Der Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen nahm an beiden Anlässen teil
und begrüßte die Absolventen im Namen
der Kammer als Kolleginnen und Kollegen
im Berufsstand.
Herzlichen Glückwunsch!
Bilder oben: Hubertus Teschner
Bild unten: Margret Warms
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