Berlin-Report vom 22.03.2013

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Berlin-Report vom 22.03.2013
Berlin-Report vom 22.03.2013
Zypern muss eigenen Beitrag leisten
Die Eurogruppe hat sich auf Maßnahmen verständigt, die Zypern für die
Gewährung einer Finanzhilfe des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM),
umzusetzen hat. Dazu gehören die Schrumpfung des Bankensektors, die
Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung an der Bankenstrukturierung, eine
umfangreiche Haushaltskonsolidierung, die wirksame Bekämpfung der
Geldwäsche sowie eine Nachverhandlung des russischen Kredits an Zypern.
Zypern ist nun gefordert, ein tragfähiges Konzept vorzulegen. Europa hat seine
Hilfe angeboten, aber wir verschenken kein Geld. Für die Union war immer
wichtig: Keine Leistung ohne Gegenleistung. Ein Hilfsprogramm kann es nur
geben, wenn glaubwürdige Schritte zur Korrektur der Fehler unternommen
werden, die ursächlich zur Krise geführt haben. Etwas anderes könnten wir auch
unseren Steuerzahlern gegenüber nicht rechtfertigen.
Die Staatengemeinschaft ist nach wie vor bereit, Zypern über ein zielgerichtetes
Hilfsprogramm zu helfen. Dabei geht es auch darum, die Einlagen der zyprischen
Sparer dauerhaft zu schützen. Wenn zyprische Banken Konkurs gehen sollten,
dann wären auch die Kleinsparer betroffen, möglicherweise sogar mit ihren
gesamten Einlagen. Diesen Zusammenhang bewusst oder unbewusst zu übersehen
ist verantwortungslos.
Es war ausdrücklich nicht Position der Bundesregierung in den Verhandlungen
der Eurogruppe am vergangenen Freitag, die Sparer bei den Banken über eine
einmalige Abgabe zu beteiligen. Dieser Vorschlag – insbesondere auch die
Beteiligung aller Sparer mit einer Vermögensabgabe ab dem ersten Euro – kam
von Seiten Zyperns.
Wir vertrauen nun darauf, dass sich die Troika nicht erpressen lässt. Über die
genaue Ausgestaltung des Eigenbeitrags von Zypern kann man sicher reden. Es
darf aber kein Programm ohne ausreichende Eigenbeteiligung Zyperns geben. Dies
wäre nicht zu rechtfertigen und würde sicher keine Mehrheit im Deutschen
Bundestag bekommen.
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Dass sich SPD und Grüne, die vor dem Gipfel am lautstärksten die Beteiligung
auch der Bankeinlagen gefordert haben, nun an die Spitze der Bedenkenträger
stellen, zeigt, wie sehr ihr Handeln von Wahlkampfinteressen geleitet ist. Das
wird dem Problem nicht gerecht. Der deutschen Regierung etwas in die Schuhe
schieben zu wollen, das sie in keinster Weise zu verantworten hat, ist leicht zu
durchschauen. Die SPD lehnt in Zypern die Einmalbeteiligung der Sparer zur
Rettung des Staates und der Banken ab. In Deutschland fordert sie die
Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Grünen eine Vermögensabgabe.
Das passt nicht zusammen.
Politik für die Kommunen
Die christlich-liberale Koalition hat in den vergangenen Jahren eine konsequent
kommunalfreundliche Politik betrieben. Dies zahlt sich für die Städte, Gemeinden
und Landkreise milliardenschwer aus.
Ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode hat die CDU/CSUBundestagsfraktion eine vorläufige kommunalpolitische Bilanz erstellt, die Sie
hier abrufen können.
>>> (Vorläufige) kommunalpolitische Bilanz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hightech-Strategie
Die konsequente Forschungspolitik der christlich-liberalen Koalition hat
Deutschland zu einem Forschungsstandort erster Güte gemacht. Die in
Deutschland aufgewandten Mittel für Forschung und Entwicklung haben, mit
74,8 Milliarden, den höchsten Wert seit Gründung der Bundesrepublik erreicht.
Damit lagen diese Gesamtausgaben um 34% über dem Vergleichsjahr 2005. Mit
einer Forschungs- und Entwicklungsintensität von 2,88% haben wir unsere
bedeutende Zielmarke von 3% fast erreicht. Mehr als 500.000 Menschen in
Deutschland arbeiten für Forschung und Entwicklung und machen damit
Deutschland zum zweitwichtigsten Zielland für Investitionen internationaler
Forschungs- und Entwicklungsunternehmen.
Auf dieser hervorragenden forschungspolitischen Grundlage baut unser
innovationspolitisches Handeln auf. Mit der Hightech-Strategie bündeln wir
unsere Forschungs- und Innovationsaktivitäten ressortübergreifend. Wir sind
davon überzeugt, dass in Anbetracht der Transformationen des 21. Jahrhunderts
Forschung und Innovation nur durch Zusammenarbeit aller Beteiligten glücken
kann. Zur konkreten Umsetzung greifen wir deshalb zehn Zukunftsprojekte auf.
Für diese Projekte stellen wir bis 2015 insgesamt 8,4 Milliarden Euro zur
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Verfügung. Wir konzentrieren uns auf Innovationsfehler, die für unsere
Gesellschaft, unsere Wirtschaft und für die Lebenswelt jedes und jeder Einzelnen
von Bedeutung sind.
Schwerpunkte sind u.a. eine CO2-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste
Stadt, ein intelligenter Umbau der Energieversorgung, die bedarfsgerechte
Nutzung des Internets oder der demografische Wandel.
>>> Mehr Informationen zur Hightech-Strategie
Mehr Transparenz für Verbraucher bei Kraftstoffpreisen
Der Deutsche Bundestag hat die Verordnung zur Markttransparenzstelle
Kraftstoffe beschlossen. Mit der Verordnung wird die Marktbeobachtung
Kraftstoffbereich konkretisiert sowie die Transparenz über Kraftstoffpreise
Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Veröffentlichung
Kraftstoffverkaufspreise erhöht.
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Konkret bedeutet das: Die Tankstellen werden verpflichtet, ihre Kraftstoffpreise
differenziert nach Sorten und in Echtzeit an die Markttransparenzstelle zu
melden. Die Markttransparenzstelle bereitet die gesammelten Daten auf und stellt
sie privaten Anbietern von Verbraucherinformationsdiensten über eine
elektronische Datenschnittstelle zur Verfügung. Näheres dazu (Inhalt, Art, Form,
Umfang der Weitergabe usw.) wird in der verabschiedeten Verordnung geregelt.
Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit die Gelegenheit, sich im
Internet, über ihr Navigationsgerät oder über eine Smartphone-App aktuell über
die Kraftstoffpreise in ihrer näheren Umgebung zu informieren und ihre Wahl zu
treffen. Sie erhalten dadurch ihre Souveränität zurück. Mehr Transparenz geht
nicht, mehr echter Wettbewerb bei den Kraftstoffpreisen wird möglich.
Regelung zur vertraulichen Geburt und Ausbau der Hilfen für Schwangere
Wir schlagen vor, dass Schwangere in Not zukünftig ihr Kind unter ärztlicher
Betreuung auf die Welt bringen können, ohne dass die Daten der Mutter
offengelegt werden müssen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes
bleiben diese Daten geheim. Danach hat das Kind ein Recht auf Auskunft. So
werden das Schutzbedürfnis der Frau und das Bedürfnis nach Kenntnis der
eigenen Abstammung des Kindes gewahrt.
>>> Zum Gesetzentwurf
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Mütterrente ist eine Frage der Gerechtigkeit
CDU und CSU haben sich auf eine Erhöhung der Mütterrente für Frauen, die vor
1992
Kinder
geboren
haben,
geeinigt.
Diese
Anerkennung
der
Kindererziehungszeiten in der Rente ist für Millionen von Müttern ein wichtiger
Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Die Besserstellung ist deshalb längst überfällig
gewesen, da viele Frauen nach der Geburt ihrer Kinder ihre berufliche Tätigkeit
aufgegeben haben. Wir sorgen dafür, dass diese Mütter einen Rentenpunkt mehr
erhalten. Damit werden ihre Rentenansprüche schrittweise den Frauen
gleichgestellt, die nach 1992 Kinder geboren haben.
Wir werden darauf drängen, dass diese Besserstellung sofort zu Beginn der
nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird.
---------------------------------------------------------Verantwortliche Ansprechperson:
Klaus-Peter Flosbach MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: [email protected]
Web: www.klaus-peter-flosbach.de
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