newsletter - pro mente Kinder Jugend Familie

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newsletter - pro mente Kinder Jugend Familie
Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
pro mente: kijufa
newsletter
,
Spiel s
EDITORIAL
Univ. Doz. Dr. Georg Spiel
Obmann, Geschäftsführer und ärztlicher Leiter
von promente: kinder jugend familie
Obmann von promente-kaernten
Werte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Leserin, lieber Leser!
Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Es
war inhaltlich einerseits geprägt durch die engere
Zusammenarbeit mit pro mente kärnten, andererseits durch die Veranstaltung von drei internationalen
Tagungen, nämlich:
• Familien stärken am 24. und 25.04.2014 in
Klagenfurt und Wien
• Emerging Adulthood: Notwendige Hilfen und
Unterstützungssysteme am 09. und 10.10.2014 in
Klagenfurt und Wien
• Inklusive Arbeitswelten am 20.11.2014 in Klagenfurt
Ziel der Veranstaltungen war es einerseits in der
Fachöffentlichkeit einen Diskussionsprozess zu initiieren und gemeinsame Weiterentwicklungen anzubahnen, andererseits sollten Entwicklungs- und
Entscheidungsgrundlagen für eine evidenzbasierte
Politik und Governance aufgezeigt werden. Als
Ergebnis entstanden Memoranden mit konkreten
Empfehlungen für die Politik.
Dem Symposium: Familien stärken haben wir uns
im Frühjahrs-Newsletter gewidmet, das Symposium
Inklusive Arbeitswelten wird im Herbst-Newsletter von
pro mente kärnten dargestellt.
Dieser Newsletter beschäftigt sich mit dem Thema
des zweiten Symposiums, nämlich Emerging Adulthood. Dies ist ein zentrales Thema für pro mente:
kinder jugend familie (pmkijufa):
Mit Emerging Adulthood wird eine Phase zwischen
der Adoleszenz und dem Erwachsenenalter
beschrieben. Chronologisch gesehen wird damit
ein Alter zwischen 18 und 25 Jahren verstanden, es
kann sich aber auch bis zum dritten Lebensjahrzehnt ausdehnen (Arnett, 2000). Dieser Übergang
geht mit vielen Veränderungen und Anforderungen
einher (z.B. Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen, elterliche Kompetenzen erwerben).
Ca. 20% der Jugendlichen haben Probleme, mit
den an sie gestellten gesellschaftlichen Anforderungen zurecht zu kommen. V.a. für Jugendliche,
die aufgrund von Vernachlässigung und/oder
Misshandlung bzw. Missbrauchserlebnissen in Pflegekontexten aufwachsen (d.h. z.B. bei pmkijufa in
der Soziotherapie betreut wurden), bedeutet diese
Phase eine weitaus größere Herausforderung als für
Jugendliche aus stabilen Elternhäusern.
Hier lassen sich nicht selten ein problematisches
Bildungsniveau kombiniert mit einer geringen
Beschäftigungsrate, früher Elternschaft, psychischen
Problemen und Verhaltensproblemen, problematischen Beziehungen zu den Eltern (oder eingeschränkte Beziehungen) und Delinquenz finden.
Konkrete Hilfsmaßnahmen für diese Jugendlichen
sind aber nicht zuletzt durch die Strukturen der Versorgungslandschaft determiniert. Jedoch ändern sich
diese in der Phase Emerging Adulthood gravierend:
Es endet die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit
des Versorgungssystems „Jugendhilfe“ ohne dass für
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
diejenigen, die es brauchen, entweder ein sicherer
Verbleib im System Jugendhilfe oder ein nahtloser
Übergang in ein anderes Unterstützungssystem
geplant und für den Einzelnen/die Einzelne angemessen umgesetzt werden kann.
Um einer Fachöffentlichkeit einen tieferen Einblick in
den aktuellen Stand der Forschung und Praxis zum
Thema Emerging Adulthood zu bieten, haben wir
von pmkijufa im Oktober 2014 ein Symposium und
einen Abendvortrag veranstaltet. Als Vortragende
konnten einige unserer Kooperationspartner und
-partnerinnen gewonnen werden, es wurden aber
auch Ergebnisse „aus dem eigenen Haus“ präsentiert.
Im Abschnitt „Das aktuelle Thema“ werden eine
Zusammenfassung der Vorträge des Symposiums/
der Abendveranstaltung, das Feedback unserer
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu sowie ein
erarbeitetes Memorandum zu dieser Thematik
dargestellt.
Nicht zuletzt um Entscheidungsgrundlagen zu liefern
und zu kommunizieren, haben wir das Symposium
und die Abendveranstaltung organisiert. Die aktuelle Situation drängt zu neuen Strategien, die im
Memorandum nachzulesen sind:
• Studien zeigen: Eine Verlängerung der Hilfsangebote der Jugendhilfe bis zum abgeschlossenen
21. Lebensjahr ist mit substanziellen verbesserten
Entwicklungschancen verbunden, die zu verbesserten Bedingungen in verschiedensten Lebensbereichen im jungen Erwachsenenalter führen.
• Es gibt eine Gruppe von Jugendlichen, die auch
über diesen Zeitpunkt hinaus substantielle Unterstützung benötigt. Diese Risikogruppe ist bereits
im Alter vor der Beendigung des 18. Lebensjahres
zuverlässig identifizierbar.
2
Ich lade die Politik sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Administration zu einem Diskurs über
diese Thematik ein.
Nun bleibt es mir nur noch Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch
ins neue Jahr zu wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Univ. Doz. Dr. Georg Spiel
Obmann, Geschäftsführer und ärztlicher Leiter von
pro mente: kinder jugend familie
Obmann von pro mente kärnten
Das aktuelle Thema
Emerging Adulthood
Rückblick auf das Symposium und die Abendveranstaltung zum Thema
Emerging Adulthood4
Ablauf des Symposiums
4
Ablauf der Abendveranstaltung
5
Kurzvorstellungen der Vortragsinhalte
6
Feedback aus den Projekten von pmkijufa12
Memorandum (deutsch & englisch)20
Impressionen vom Symposium24
News
Neuigkeiten von den Ambulatorien30
Neuigkeiten von der Rehabilitation31
Neuigkeiten von der Krisenintervention und Soziotherapie33
Herzliche Glückwünsche an unsere „Geburtstagskinder“34
„Herzlich willkommen!“ sowie „Vielen Dank und alles Gute!“36
„Nachrufe“37
3
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Rückblick auf das Symposium und die Abendveranstaltung zum Thema
Emerging Adulthood
In diesem Beitrag soll ein Rückblick auf das Symposium bzw. den Abendvortrag zum Thema Emerging Adulthood/Notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme gegeben werden. Nach einer
kurzen Vorstellung des Ablaufs werden die zentralen Inhalte der Einzelbeiträge zusammengefasst.
Es folgt ein Feedback zum Symposium von einigen
Personen von pmkijufa, die am Symposium teilnahmen. Abschließen wird der Beitrag mit einem
Memorandum, das basierend auf dem Symposium
in Klagenfurt und dem Abendvortrag in Wien von
pmkijufa gemeinsam mit den eingeladenen KooperationspartnerInnen verfasst wurde.
Ablauf des Symposiums
Donnerstag, 9. Oktober 2014, Alpen-Adria Universität Klagenfurt
4
Ablauf der Abendveranstaltung
Freitag, 10. Oktober 2014, Universität Wien
Zu den ReferentInnen und DiskutantInnen:
Mark Courtney (Chicago):
• Professor in the School of Social Service Administration
• University of Chicago
Eva Dreher (München, Bayern, Deutschland):
• Universitätsprofessorin an der Ludwig-Maximilians
Universität München
• Ehemalige Dekanin der Fakultät für Psychologie
der Universität Wien und
• Stellvertretender Vorstand des Instituts für Entwicklungspsychologie und
• Psychologische Diagnostik
Christine Gaschler-Andreasch (Kärnten):
• Leiterin der Unterabteilung „Sozial- und Entwicklungsplanung, Jugend, Familie und Frau“ des
Amtes der Kärntner Landesregierung
• Stellvertretende Leiterin der Abteilung 4 (Kompetenzzentrum Soziales) des Amtes der Kärntner
Landesregierung
Gerald Herowitsch-Trinkl (Burgenland):
• Obmann des Dachverbandes der österreichischen Jugendhilfeeinrichtungen
• GF Sozialpädagogische Wohngemeinschaft
Fühl Dich Wohl
Gregor Paul Hoffmann (Steiermark):
• Erziehungs- und Bildungswissenschaftler, Supervisor, Coach
• Fachbereichsleitung Sozialpsychiatrische Wohnbetreuung, Psychosoziales Netzwerk gemn. GmbH
Judenburg
• Lehrbeauftragter an der FH Kärnten und der
Donau-Universität Krems
Ingrid Lapan (Klagenfurt):
• Sonder- und Heilpädagogin, Sozialmanagerin,
Supervisorin und Coach
• Bereichsleiterin Krisenintervention und Soziotherapie der pro mente: kinder jugend familie GmbH
• Lehrbeauftragte an der Donau-Universität Krems
Eva Leutner (Klagenfurt):
• Fachliche Geschäftsführerin
kärnten GmbH
der
pro
mente
Hubert Löffler (Vorarlberg):
• Vorstand u. Geschäftsführung im Dachverband
Österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ)
• Ehem. Geschäftsführer der IfS-Familienarbeit
GmbH
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Christa Schaff (Weil der Stadt, Baden-Württemberg,
Deutschland):
• Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
• Ärztin für Nervenheilkunde, Psychotherapeutin
• Ehem. Vorsitzende des Berufsverbands für Kinderund Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) e. V.
• Secretary U.E.M.S. - Sektion Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Georg Spiel (Wien, Klagenfurt):
• Facharzt für Psychiatrie und Neurologie sowie
Kinder- und Jugendneuropsychiatrie
• Ehem. Vorstand der Abteilung für Neurologie und
Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters am
Landeskrankenhaus Klagenfurt
• Obmann, Geschäftsführer und ärztlicher Leiter
von pro mente: kinder jugend familie
• Obmann von pro mente kärnten
Kurzvorstellungen der Vortragsinhalte
EMAD wird als Periode zwischen der Adoleszenz
und dem Erwachsenenalter definiert, die sich auf
das Alter zwischen 18 und 25 Jahren fokussiert, sich
aber bis zum dritten Lebensjahrzehnt ausdehnt
(J.J. Arnett, 2000). Dieser Übergang geht ebenso
mit vielen Veränderungen und Anforderungen
einher. So definiert J.J. Arnett beispielsweise Kriterien,
die eine Person aufweisen muss, um „Erwachsen
werden“ zu können, wie Individualismus (Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen), familiäre
Kompetenzen (Fähigkeit, für Kinder zu sorgen) und
normentsprechendes Verhalten (Vermeidung von
Verbrechen).
Beim „Erwachsen werden“ kommt es zu biologischen Übergängen (Fähigkeit, Kinder zu zeugen,
etc.), gesetzlichen Übergängen (Besitz eines Führerscheins, etc.) und Rollenübergängen (Elternrolle,
etc.), die durch regulative Fertigkeiten bestmöglich
bewältigt werden können. Entwicklungsorientierte
Interventionen können beim „Erwachsen werden“
unterstützen. Dabei ist ein ressourcenorientierter
Fokus (wie die Stärkung der Selbstregulation und
der Selbstwirksamkeit) wesentlich.
Eva Dreher
Emerging Adulthood - Übergänge und Entwicklungspfade
Christa Schaff
Spezifische psychische Probleme des Jugendalters
Zusammengefasst von Tanja Bleis
Zusammengefasst von Tanja Bleis
Fr. Dreher referierte in ihrem Vortrag zunächst über
die Konzeptualisierung der Entwicklungsetappe
Emerging Adulthood (EMAD). Des Weiteren berichtete sie von Veränderungen und Anforderungen, die
bei der Bewältigung von Entwicklungspfaden/Übergängen vom Kindes- bis ins Erwachsenenalter eine
Rolle spielen. Abschließend wurden entwicklungsorientierte Interventionen vorgestellt.
So ist Entwicklung nicht linear, sie verläuft über die
gesamte Lebensspanne und wird von biologischen,
soziologischen, ethischen und kulturellen Faktoren
geprägt. Entwicklung ist gekennzeichnet durch
Übergänge, so zum Beispiel zwischen der mittleren
Kindheit und der Pubertät, die Fr. Dreher als veränderungssensitive Zonen bezeichnet. Bei diesen
Übergängen werden Sicherheitszonen verlassen
und „neue Ären“ betreten, was mitunter Ängste und
Stress auslösen kann.
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Fr. Schaff ging in ihrer Präsentation auf die Adoleszenz und die damit einhergehenden Veränderungen
und Entwicklungsaufgaben ein. Sie berichtete auch
von Risikofaktoren, die psychische Störungen in der
Adoleszenz begünstigen können. Abschließend
zeigte sie Interventionen auf, die bei psychisch
Kranken vor allem im Übergang von der Adoleszenz
zum „Erwachsen werden“ von Bedeutung sind.
Fr. Schaff definierte zunächst die Adoleszenz und die
damit einhergehenden biologischen, psychosozialen und kognitiven Veränderungen. Des Weiteren
berichtete sie von der Komplexität aktueller gesellschaftlicher Anforderungen (Erfolgsorientierung,
etc.), mit welchen Adoleszente konfrontiert sind.
Nach Fr. Schaff kommen 80% der Adoleszenten
gut mit den an sie gestellten gesellschaftlichen
Anforderungen zurecht, hingegen schaffen 15-20%
der Adoleszenten den Anschluss nicht. Die Folgen
für jene, die den Anschluss nicht finden, sind vielfältig und beispielsweise durch Hoffnungslosigkeit,
Aussichtslosigkeit in der Erwachsenenwelt funktionieren zu können oder Risikoverhaltensweisen
(Alkohol, Drogen, etc.) geprägt.
Er führt weiters aus, dass zentrale Charakteristika
des Erwachsenenalters einerseits die Übernahme
von Selbstverantwortung und die Übernahme von
Verantwortung für andere (Elternschaft) sind. Die
Phase Emerging Adulthood (Phase zwischen Adoleszenz und entwickeltem Erwachsen-Sein) ist geprägt
von der Aufgabe der Identitätsentwicklung.
Des Weiteren wurden familiäre Risikofaktoren (psychische Erkrankungen der Eltern, …), von der peer-group
abhängige Risikofaktoren (Anschluss an delinquente
Adoleszente) sowie sozioökonomische und kulturelle
Risikofaktoren (Armut, Migration, …) vorgestellt, die
psychische Störungen begünstigen können.
Ausgehend von verschiedenen Identitätskonzepten
und deren Erläuterung formulierte Herr Hoffmann 5
Schlüsselfragen der Identitätsarbeit: Erwerbsarbeit,
Intimität, soziale Netzwerke, kulturelle Identität und
lebensweltliche Verknüpfung.
Diesbezüglich wurden spezifisch die AdoleszentenKrisen (Störungen der Sexualentwicklung, Autoritätskrisen, Identitätskrisen, …), Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Störungen im Sozialverhalten
und die hyperkinetischen Störungen aufgegriffen.
Zum Abschluss postulierte Fr. Schaff für ein gemeinsames Denken und eine gemeinsame Sprache bei
der Behandlung von Adoleszenten mit psychischen
Störungen,vor allem beim Übergang zum „Erwachsen
werden“. Diesbezüglich sind in der Behandlung die
Einbindung der Familie, strukturierte therapeutische
Maßnahmen sowie kooperative Netzwerke zwischen
den psychosozialen Einrichtungen wesentlich, um
unter anderem eine Kontinuität in der Behandlung
gewährleisten zu können.
Gregor Paul Hoffmann
Spezifische Probleme des jungen Erwachsenenalters
Zusammengefasst von Ingrid Lapan
Herr Hoffmann begann seinen Vortrag mit der
Erläuterung, dass sich das Verständnis von Entwicklungspsychologie gewandelt hat: Entwicklungspsychologie wurde früher als Kinderpsychologie
verstanden, mittlerweile ist das Verständnis eines
life-span-development unbestritten. Herr Hoffmann
erläuterte an Beispielen, dass das Erwachsenenalter
auch zunehmend „instabil“ geworden ist und somit
u.a. die Festlegung von Altersgrenzen als Marker
für entwicklungspsychologische Betrachtungen
erschwert und teilweise nicht sinnvoll ist.
Psychische Probleme im Erwachsenenalter werden
durch Schutzfaktoren sowie durch Risikofaktoren
beeinflusst.
Zu den Schutzfaktoren zählen:
• Sichere Bindungserfahrungen
• Selbstwert
• Kohärenzgefühl und Kohärenzsinn
• Selbstwirksamkeitsüberzeugung
• Differentielle Resilienzen
• Soziale Unterstützung
Zu den Risikofaktoren zählen:
• Schwierige Familiensituationen
• Unsichere Bindungserfahrungen
• (Multiple) Traumatisierungen
• Akute Identitätsbedrohungen
Speziell unsichere Bindungserfahrungen sind hoch
signifikant in der Entwicklung psychischer Probleme.
Herr Hoffmann ging dann auf Prävalenzraten für
psychische Probleme ein (wie Depressionen oder
chronische Angststörungen). Diese treten in der
zweiten Lebenshälfte am häufigsten auf. Selbsttötung zählt in jeder der Altersgruppen zu den drei
häufigsten Todesursachen.
Abschließend erläuterte er, was für eine gelingende Identitätsentwicklung besonders wirksam ist.
Das wären…
• verlässliche und kontinuierliche, entwicklungssensible Beziehungsangebote
• unmittelbar im Alltag gegebenes Betreuungsangebot im Sinne eines therapeutischen Milieus
(vgl. Silke Gahleitner)
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• individuelles, ressourcen- und bedarfsorientiertes
Vorgehen
• differenzierte und flexible Settings
• angemessene Strukturgebung unter Berücksichtigung personaler Integrität und Souveränität.
Ingrid Lapan & Hubert Löffler
Junge Erwachsene in der österreichischen Jugendhilfe. Notwendige Hilfen aus Sicht der Jugendhilfe
Teilbeitrag Ingrid Lapan
Zuerst erfolgte eine Klärung des Begriffes „Kinderund Jugendhilfe“ und die Formulierung der Ziele von
Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe: Sollte das
primäre Ziel (der Verbleib von Kindern und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie oder die Wiedereingliederung in die Herkunftsfamilie) nicht möglich
sein, wird die Betreuung in einer Einrichtung der
vollen Erziehung nur bis zum 18. Geburtstag des/der
Jugendlichen sichergestellt. Denn im Bundes-Kinderund Jugendhilfegesetz (BKJG) ist eine Betreuung
von über 18-Jährigen nur als „Kann-Bestimmung“
beschrieben. Im Sinne dieses Bundesgesetzes
bedeuten die Begriffe:
• „Kinder und Jugendliche“: Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
• „Junge Erwachsene“: Personen, die das 18., aber
noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Danach wird der Begriff der „Care Leaver“ erläutert: Dies sind junge Erwachsene, die einen Teil ihres
Lebens in stationären Erziehungshilfen verbracht
haben und von dort aus den Weg in ein eigenständiges Leben beginnen.
Wie Austritte aufgrund der Erfahrungen der Vortragenden in ihrem Bereich aus dem stationären Erziehungssystem in Kärnten zustande kommen und was
daraus folgt, wird als nächstes vorgestellt:
1. Freiwillig: Jugendliche fühlen sich erwachsen und
wollen die „Freiheit“ genießen. Sie treten mit 18
Jahren aus (oft zieht z.B. ein Mädchen zu ihrem
Freund), ohne die Möglichkeit zu haben, nach
einem eventuellen Scheitern dieses Versuches
wieder in die Jugendhilfe eintreten zu können.
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2. Aufgrund der Nicht-Erreichung von Zielen:
Gesteckte Ziele (Beginn oder Beendigung einer
Ausbildung) wurden bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres nicht erreicht. Die Jugendhilfe
beschließt eine andere Unterbringung (z.B. Behindertenhilfe) oder verlängert die Maßnahme bis
zur Erreichung formaler Ziele. Diese formalen Ziele
können die Beendigung einer Lehre oder Schule
darstellen. Psychische Befindlichkeiten kommen
hier kaum zum Tragen.
3. Aufgrund der Erreichung von Zielen: Das Ziel stellt
den Abschluss einer Ausbildung dar. Mit 18 hat
der/die Jugendliche entweder sein Ziel erreicht
und darf die Wohngemeinschaft als “erwachsen”
verlassen, oder das Ziel wurde noch nicht erreicht
und die Unterbringung wird in der “Kann-Bestimmung” verlängert. Der/die Jugendliche muss die
Wohngemeinschaft spätestens verlassen, sobald
er/sie die Matura oder die Lehrabschlussprüfung
gemeistert hat.
Möchten die Jugendlichen,die 18 Jahre alt geworden
sind, verlängern, müssen sie ein Ansuchen stellen.
Gründe für die Verlängerung von Maßnahmen sind
aus Sicht der Jugendlichen v.a. finanzielle Unterstützungen, Sicherstellung von Ausbildung, emotionale
Unterstützung, Unterstützung bei der Stabilisierung
und Etablierung neuer alternativer Verhaltensmuster
(Aggression, Sucht, Ängste, Flucht, Sexualität, Körperbewusstsein ...) sowie der Wunsch, eine/n AnsprechpartnerIn zu haben.
Die Vortragende präsentiert im Anschluss eine Evaluation, die in den Wohnbereichen von pro mente:
kijufa erhoben wurde und sich dem Thema „Verlängerungen“ widmete: Demnach wurde in den letzten
drei Jahren für fast alle Jugendliche, die während
der Betreuung die Volljährigkeit erreichten, um
Verlängerung der Maßnahme angesucht (39 von
41). Dieses Faktum zeigt, dass ein enormer Prozentsatz der jungen Erwachsenen noch nicht fit für ein
eigenständiges Leben war. Erfreulich ist die Tatsache,
dass von allen in dieser Zeitspanne angesuchten
Verlängerungen nur 5 nicht bewilligt wurden.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die
Tatsache der bloßen Verlängerung keine Garantie
für einen positiven Verlauf der Betreuung darstellt.
Teilbeitrag Hubert Löffler
(zusammengefasst von Ingrid Lapan)
Herr Löffler wies eingangs darauf hin, dass in Österreich ca. 12.000 Kinder und Jugendliche fremd
untergebracht sind. Diese werden frühzeitig in die
sogenannte „Selbstständigkeit“ entlassen.
Danach bemerkte er, dass das gleiche Ministerium (BMWFJ), das das Jugendhilfegesetz erlassen
hat (Jugendliche bis 18 Jahren, junge Erwachsene bis 21 Jahren), auch eine Jugendstrategie
für Österreich entwickelt hat, in der es heißt: „Als
Jugendliche werden gemäß Bundes-Jugendvertretungsgesetz und Bundes-Jugendförderungsgesetz
(Vollzug BMWFJ) alle jungen Menschen bis zur
Vollendung ihres 30. Lebensjahres verstanden. Für
sie hat sich auch der Begriff >junge Erwachsene<
durchgesetzt.“
Herr Löffler folgerte daraus, dass das österreichische KJHG wider besseres Wissens die gesellschaftliche Entwicklung in Bezug auf Jugend und junge
Menschen, die einen Teil ihrer Sozialisation in den
stationären Hilfen zur Erziehung verbracht haben,
ignoriert und fordert als notwendige Hilfe Nr. 1:
Die Jugendhilfe hat ein schlechtes Image und
wenig Bekanntheit. Sie ist auch in den einschlägigen
Gremien, die politische Entwicklungen fördern und
beeinflussen, bisher kaum vertreten. Daher forderte
Herr Dr. Löffler als notwendige Hilfe Nr. 3:
Die Installation einer bundesweiten Koordinationsstelle für Jugendhilfe, die auch die Anliegen junger
Erwachsener (Care Leaver) in die Politikfelder
einbringen kann.
Eine 4. notwendige Hilfe für junge Erwachsene ergibt
sich, wenn Ideen aus anderen Ländern aufgegriffen
werden, um eine bessere Unterstützung dieser
doppelt bestraften Menschen etablieren zu wollen:
Förderung der Vernetzung und Selbstorganisation
von Care Leavern durch Lobbyarbeit und konkrete
nachgehende Unterstützungsangebote.
Eva Leutner
Inklusive Lebenswelten für junge Erwachsene Realität und Notwendigkeiten
UN-Behindertenrechtskonvention
Die Adaptierung des BKJH Gesetzes unter Berücksichtigung der längeren Jugendphase: Ermöglichung von Neuaufnahmen und Erweiterung des
Alters für Maßnahmen!
In diesem Bundesgesetz ist auch folgender Paragraph zu finden:
§ 1 (6): Die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderund Jugendhilfe erfolgt in Kooperation mit dem
Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem.
Doch nur im Vorarlberger Landesgesetz wurden
Kooperationsvereinbarungen über den Einzelfall
hinaus mit anderen Systemen gefordert, daher hat
man in diesem Gesetz eine „Kann-Bestimmung“
hineingenommen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Österreich seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Die Definition von
Behinderung in dieser Konvention lädt dazu ein,
jedes Individuum in seinen Kontexten zu betrachten,
sie beschreibt Behinderung als Wechselwirkung
zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und
einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie
an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten
Teilhabe hindern.
Der Paradigmenwechsel, der durch die UN-Konvention eingeleitet wurde, wird mit dem Begriff „Inklusion“
gekennzeichnet. Die Grundlage dieses Ansatzes ist
ein Menschenbild, das Unterschiedlichkeit/Diversität
positiv betrachtet.
Gesetzliche Grundlagen in Kärnten – die Realität
Vom Dachverband der Österreichischen Jugendhilfeträger wird aber als notwendige Hilfe Nr. 2 eine
hinreichend bindende Kooperationsverpflichtung
zwischen KJH und dem Sozial- und Gesundheitssystem in Bezug auf junge Erwachsene gefordert.
In Kärnten sind es im Wesentlichen zwei Gesetze, welche
die Grundlage von Leistungen für Menschen mit Behinderung bilden: Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz
und das Kärntner Chancengleichheitsgesetz.
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• Das Mindestsicherungsgesetz regelt den Zugang
von Bürgerinnen und Bürgern zu Sozialleistungen
ebenso wie Hilfen im Falle von Notlagen.
• Das Ziel des Chancengleichheitsgesetzes ist es,
Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben
zu ermöglichen. Von der Zielgruppe dieses
Gesetzes sind jedoch Menschen mit psychischen
Beeinträchtigungen
ausgenommen, genau
genommen Menschen, die in Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) untergebracht sind.
Nachdem die Dienstleistungen der pro mente
kärnten GmbH für Menschen mit psychischen
Erkrankungen diesen ZPSR zugeordnet sind,
unterliegen sie daher nicht dem Chancengleichheitsgesetz. Somit ist Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Zugang zu allen
modernen Leistungen für Menschen mit Behinderung wie Fähigkeitsorientierte Beschäftigung,
Assistenz- und Beratungsleistungen zur Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben verwehrt.
Inklusionstaugliche Unterstützungsleistungen – die
Notwendigkeit
Die pro mente kärnten GmbH stellt eine Vielzahl von
„inklusionstauglichen“ Unterstützungsleistungen zur
Verfügung - mobil und ambulant, alltags- und wohnortnah. Der Auf- und Ausbau dieser Leistungen im
Sinne der UN-Konvention, insbesondere für junge
Erwachsene, braucht jedoch als gesetzliche Grundlage das Chancengleichheitsgesetz, weil nur dort
entsprechende Assistenzleistungen vorgesehen sind.
Um zum Beispiel dem Artikel 19 der UN-Konvention zu entsprechen, in dem es um unabhängige
Lebensführung geht, braucht es Wahlmöglichkeiten
zwischen differenzierten Wohnformen und unterschiedliche Assistenzleistungen.
Um dem Artikel 27 der UN-Konvention Rechnung zu
tragen, in dem das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit festgeschrieben steht, braucht es
eine Vielzahl von Angeboten (Supported Employment, Förderkreise, Stundenweise Arbeit ...), unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und auch Anreizsysteme für Betriebe.
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Neben den Forderungen nach Adaptierung des
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, der Erweiterung des Altersrahmens und der verbindlichen
Kooperationen zwischen den Unterstützungssystemen braucht es auch eine Adaptierung der
gesetzlichen Grundlagen für inklusionstaugliche
Unterstützungsmaßnahmen
im
Erwachsenenalter, um vielfältige Assistenzleistungen möglich zu
machen.
Mark Courtney
Supporting Foster Youth Transitions to Adulthood
Zusammengefasst von Georg Spiel
Der Übertritt vom Jugend- ins junge Erwachsenenalter
stellt zweifelsohne eine kritische Lebensphase dar,
die mit einer Vielzahl an zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben verbunden ist. In den letzten Jahrzehnten hat sich diese Transition deutlich verändert.
So treten „Marker“ der Transition ins Erwachsenenalter (z.B. selbstständig Wohnen, Elternschaft) später
auf: In den USA lebt die Hälfte der jungen Menschen
zwischen dem 18. und 24. Lebensjahr immer noch
bei einem Elternteil. Relevante finanzielle Unterstützungen seitens der Eltern sind im Zeitraum zwischen
18 und 34 Jahren ebenfalls häufig notwendig. Nicht
zuletzt aufgrund dieser Beobachtungen hat Arnett
im Jahr 2004 eine neue Periode in der Entwicklungspsychologie beschrieben, nämlich die des Emerging Adulthood. Weiters ist zu berücksichtigen (siehe
u.a. die Arbeiten von Steinberg 2008, 2013), dass in
dieser Lebensphase noch substanzielle psychische
Entwicklungen stattfinden, vor allem was die Impulskontrolle anbelangt. Dieser Reifungsschritt ist auch
neurobiologisch determiniert.
Für Jugendliche, die aufgrund von Vernachlässigung und/oder Misshandlung bzw. Missbrauchserlebnissen in Pflegekontexten aufgewachsen sind,
bedeutet diese Lebensphase eine weit größere
Herausforderung: So finden sich in dieser vulnerablen Population nicht selten ein problematisches
Bildungsniveau verbunden mit einer geringen
Beschäftigungsrate, früher Elternschaft, seelischen
Problemen und Verhaltensproblemen, problematischen Beziehungen zu den Eltern (oder eingeschränkte Beziehungen) und Delinquenz.
Einerseits bieten Politik und Administration generell
relativ geringe Unterstützung auf diesem Weg ins
Erwachsenenalter an. Andererseits werden jedoch
für die Jugendlichen, die durch die Jugendhilfe
betreut werden müssen, wesentliche Ressourcen zur
Verfügung gestellt. Die Politik kann natürlich nicht
direkt im Einzelfall unterstützen, sondern sie tut dies
über die Sozialpolitik mit Gesetzen, Regulationen
und zur Verfügungstellung von Ressourcen, die
wiederum den Entwicklungskontext beeinflussen.
Darunter fallen auch die sogenannten „Pflegeunterbringungen“, welche von Gerichten überwacht
werden.
Obwohl das primäre Ziel dieser Maßnahme die
Rückführung in die Familie ist, so gibt es doch etwa
10% des Jugendhilfe-Klientels, das die Vollendung
des 18. Lebensjahres in dieser Maßnahme erlebt.
Berücksichtigt man den Umstand, dass auch junge
Menschen in üblichen familiären Betreuungskontexten in dieser Transitionssituation nicht selten
Unterstützung brauchen (s.o.), so trifft das für die, bei
denen die staatliche Fürsorge mit 18 zu einem Ende
kommt, in weitaus größerem Ausmaß zu.
Seit den 70iger Jahren ist bekannt, dass der Outcome
im jungen Erwachsenenalter von KlientInnen der
Jugendhilfe ungünstig ist. Viele Maßnahmen, die
seither seitens der Politik erfolgten (im Wesentlichen
ein mehr an eingesetzten Ressourcen), konnten diese
Situation nicht substanziell ändern. Die Forschungsergebnisse aus den 1990ern zeigen nach wie vor die
bereits bekannten schlechten Entwicklungen für das
Jugendhilfeklientel.
Um diese Situation besser wissenschaftlich zu evaluieren, wurde in den USA die sogenannte Midwest
Evaluation of the Adult Functioning of Former Foster
Youth (=Midwest-Evaluation des sozialen Funktionsniveaus im Erwachsenenalter mit dem JugendhilfeKlientel) durchgeführt. Diese Midwest Evaluation
Study ist die größte prospektive Studie, die den Übergang des Jugendhilfeklientels ins Erwachsenenalter nach dem Foster Care Independence Act von
1999 untersuchte (hier wurde den Staaten sowohl
Geldmittel als auch Möglichkeiten von Gesetzesänderungen zur Verfügung gestellt). Diese Studie
war nur durch die Zusammenarbeit von staatlichen
Jugendhilfebehörden und einem Forschungsteam
möglich. Die untersuchte Population stammte aus
den Bundesstaaten Iowa, Wisconsin und Illinois.
Untersucht wurden KlientInnen, die mit 17 betreut
wurden (mit einem Betreuungsbeginn vor ihrem 16.
Geburtstag). Sie waren in professioneller Betreuung,
weil sie missbraucht, vernachlässigt oder ohne elterliche Betreuung waren. Für die Auswertung wurden
Interviews mit den Jugendlichen (strukturierte und
qualitative) herangezogen sowie administrative
Daten der Programme der öffentlichen Hand.
Auch in dieser Studie wurde festgestellt, dass die
Outcomes im Allgemeinen relativ ungünstig waren
und zwar bezüglich einer Vielzahl von wichtigen
Transitionsbereichen (z.B. Bildung, Arbeit, Elternschaft,
Straftaten). Dabei waren - nicht unerwartet - die
Outcomes bei den Männern deutlich schlechter als
die der Frauen. Jedoch muss festgehalten werden,
dass es - neben diesem ernüchternden generellen
Bild - einige junge Menschen gab, die die Betreuung
durch den Staat verlassen haben und denen es
danach gut ging.
Besonders interessant an dieser Studie war, dass in
den einzelnen Bundesstaaten die Möglichkeit des
Jugendwohlfahrtsklientels, über das 18. Lebensjahr
hinweg in Betreuung zu bleiben, unterschiedlich war.
Illinois hatte damals eines der wenigen Rechtssysteme, bei denen Gerichtshöfe die Möglichkeit hatten
(und dies auch routinemäßig taten), die Betreuung
und Supervision bis zum 21. Lebensjahr zu verlängern. In Wisconsin und Iowa wurden Jugendliche
generell mit ihrem 18. Geburtstag aus der Betreuung
entlassen. Vergleicht man nun die Outcomes
zwischen den einzelnen Bundesstaaten, so wurde
deutlich, dass - wenn man dem Jugendhilfeklientel
eine Betreuung bis zum 21. Lebensjahr ermöglichte
- dies mit folgenden positiven Umständen im Zusammenhang stand:
• erhöhte Wahrscheinlichkeit einer postsekundären
Bildung. Allerdings hatten davon nur wenige
einen Abschluss mit 26, jedoch verblieben viele
im College
• erhöhtes Einkommen
• spätere Schwangerschaften
• reduzierte Kriminalität bei Frauen
• verzögerte Obdachlosigkeit.
Das alles weist darauf hin, dass eine Weiterbetreuung der jungen Menschen über das 18. Lebensjahr hinweg sinnvoll, effektiv und auch effizient ist.
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Soweit die Ergebnisse für die gesamte Studienpopulation. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Heterogenität innerhalb des Jugendhilfeklientels beträchtlich
ist. Dieser Umstand wurde ebenfalls berücksichtigt,
indem man nach Subgruppen mittels Latent-ClassAnalysen suchte (Stichprobe: 732 Jugendliche im
Alter von 17-18 Jahren). Es wurden vier Subgruppen
identifiziert: Sogenannte „akzelerierte Erwachsene“
(36%), Eltern mit schwierigen Lebenssituationen
(25%), Emerging Adults (21%) und solche, die
weiterhin Probleme hatten und Probleme machten
(18%). Die Zugehörigkeit zu einer der Gruppen mit
17-18 Jahren bestimmte auch die Outcomes mit
21 Jahren (Bereiche: Bildung, Beschäftigung, Elternschaft und Delinquenz).
Dass unterschiedliche Subgruppen zum Zeitpunkt
der Volljährigkeit bzw. während des jungen Erwachsenenalters identifizierbar waren, legt die Notwendigkeit für eine zielgenaue entwicklungsadäquate
Politik und Praxis für verschiedene Subgruppen nahe:
• Eine große Gruppe benötigt (wie andere junge
Leute auch) hauptsächlich Unterstützung, um
den Übergang zur höheren Bildung zu schaffen
und um dort erfolgreich zu sein. Sie benötigen
kaum intensive Interventionen.
• Ca. 1/5 benötigt wesentliche Interventionen
- unter Umständen für mehrere Jahre. Diese
Gruppe weist ein weites Spektrum von psychosozialen Problemen auf.
• Eltern, als eine spezifische Gruppe, benötigen
verständlicherweise auch spezielle Hilfsangebote.
Zusammenfassend kann basierend auf dieser
Studie festgehalten werden, dass zum einen generell die Weiterbetreuung des Jugendhilfeklientels
über das 18. Lebensjahr hinaus zweckmäßig ist.
Zum anderen sind spezielle Angebote für belastete
Gruppen erforderlich.
Feedback aus den Projekten von pmkijufa
Burg
Nina Schnögl
1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging
Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders
herausfordernd?
In unserer täglichen Arbeit in der WG „Jugendburg“
hatten wir bisher noch keine/n Jugendliche/n über
18 Jahre in Betreuung. Derzeit planen wir jedoch
den ersten Umzug in eine Betreute Außenwohnung
eines noch 17-jährigen Mädchens. Daher konnten
die BetreuerInnen der Jugendburg noch keine Erfahrungen mit Jugendlichen sammeln, die bereits über
18 sind und nach wie vor betreut werden.
Allerdings habe ich selbst bereits schon in der
WOGE mit Jugendlichen über 18 Jahren gearbeitet. Die größten Probleme haben in dieser Zeit
etwaige LebenspartnerInnen des/der Jugendlichen
gemacht. Oft wollten diese mit in eine Betreute Außenwohnung ziehen, sofern eine vorhanden war. Oder
der/die Jugendliche wollte gerne die Betreuung
annehmen, sonst aber durchgehend bei seinem/
ihrem Freund übernachten und war dann bei
Nachtkontrollen prinzipiell nicht zu Hause. Problematisch finde ich in einigen Fällen auch, dass Jugendliche nach dem 18. Geburtstag selbst entscheiden
können, wenn sie die Betreuung verlassen wollen.
Die Jugendlichen, die ich bereits betreut habe und
die die Betreuung (zwar nach dem 18. Geburtstag)
abgebrochen haben, haben dies in einer Phase
getan, die nicht zwangsweise als positiv bewertet
werden kann. Allerdings sind dann weder die Eltern
noch die SozialarbeiterInnen in der Position, dass
sie eine Beendigung durch den/die Jugendliche/n
verhindern könnten.
Das bestehende System macht unseren Jugendlichen nach dem 18. Geburtstag immensen Druck.
Sofern sie keiner Beschäftigung nachgehen oder
keine Ausbildung absolvieren, wird i.d.R. einer Verlängerung der Maßnahme seitens der Landesregierung nicht zugestimmt. Dabei wären es gerade
diese Jugendlichen, die auch nach dem Erlangen
12
der Volljährigkeit nicht die Sicherheit haben, alleine
„über die Runden“ zu kommen.
2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich
vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt
haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin
Sie sich bestärkt fühlen).
Zum einen hat es wieder einmal sehr gut getan, als
Frau Dr. Dreher davon gesprochen hat, dass jeder
Mensch Ressourcen hat! Auch wenn man sich
bewusst vornimmt, diese immer wieder in den Fokus
zu stellen, kann es passieren, dass man Jugendliche, mit denen man nur sehr schwer arbeiten kann,
vorwiegend negativ wahrnimmt.
Weiters habe ich mir bis jetzt noch nie bewusst
gemacht, dass der präfrontale Cortex bei Jugendlichen noch nicht vollständig funktionstüchtig ist
und somit Erwachsene die Rolle dessen Funktionen
(Vorausplanen, korrigierend Eingreifen ...) zeitweise
„übernehmen“ müssen. Das heißt für mich, dass
Jugendliche oft gar nicht anders können und es
nicht immer eine Frage des Wollens ist.
Gut in Erinnerung geblieben ist mir auch das Beispiel
Finnland: Dort kommt der Lebensspanne des jungen
Erwachsenenalters auch in der Medizin eine viel
größere Bedeutung zu. Zum Ausdruck bringen die
Finnen das z.B. damit, dass es neben den KinderpsychiaterInnen auch AdoleszenzpsychiaterInnen gibt.
Ein Buch, das ich für die WG bestellen möchte: „Sarah
und die Wolke“, kurz vorgestellt von Herrn Dr. Löffler.
3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/
darauf zu achten?
Sehr wichtig war für mich die Information, dass wir
als Erwachsene oft den Part des Kontrollierenden
und Planenden für Jugendliche einnehmen müssen.
Darauf möchte ich verstärkt achten, denn Jugendliche sind noch weniger „Herr im eigenen Haus“ - wie
Sigmund Freud es formuliert hat - als Erwachsene.
Auch werden wir ab Dezember 2014 das erste Mal
eine Jugendliche (die den 18. Geburtstag bereits
gefeiert hat) von der WG Jugendburg aus in einer
Betreuten Außenwohnung betreuen. Diese Weiterbetreuung wurde von der zuständigen Sozialarbeiterin
so zugesichert, weil auch gewünscht.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Kinder- und
Jugendhilfegesetzes haben die SozialarbeiterInnen
mehr Mitspracherecht bei der Verlängerung der
Maßnahme über den 18. Geburtstag hinaus. Wir sind
gespannt, wie uns die Betreuung dieser Jugendlichen gelingen wird.
KIZ Klagenfurt
Bernd Vogels
1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging
Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders
herausfordernd?
Wichtig ist die gemeinsame Hilfe - das „sich
gemeinsam verantwortlich Fühlen“. Aktuell ist es uns
bei einem fast 18-jährigen Burschen mit Alkohol- und
leichter Drogenproblematik gelungen, ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten zu initiieren, sodass
der Jugendliche gute Chancen hat, auch nach der
Vollendung des 18. Lebensjahres die notwendige
Unterstützung und Hilfe zu erhalten.
In Kärnten wurden nur ganz wenige Kinder/Jugendliche nach dem Erreichen der Volljährigkeit aus den
Maßnahmen entlassen. Es besteht meiner Ansicht
nach auch ein gemeinsames Problembewusstsein
- das allerdings länderübergreifend und auch auf
internationaler Ebene Beachtung finden müsste.
Ein Benefit des Symposiums besteht in dem Hinweis,
dass Emerging Adulthood ein über die Grenzen
hinweg zu beobachtendes Phänomen ist.
2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich
vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt
haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin
Sie sich bestärkt fühlen).
• Wenn es state of the art ist, dass Entwicklung ein
lebenslanger Prozess ist, dann kann eigentlich
niemand mehr davon ausgehen, dass die Adoleszenz - als eine der bedeutsamsten Entwicklungsprozesse im menschlichen Leben - von heute auf
morgen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres
aufhört. Es ändern sich Zuständigkeiten vonseiten
der Helfersysteme bzw. Geldgeber, aber diese
13
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
strukturellen und verwaltungstechnischen Veränderungen dürften überhaupt keinen Einfluss auf
die Hilfeleistungen haben.
• Phänomene der Regression (z.B. in Folge von Traumatisierung) verlangsamen die Entwicklungsverläufe der Adoleszenz; so z.B. freier Zugang zum
Internet (mittlerweile die Regel auch für Kinder)
bedeutet unbegrenzten Zugang für Kinder zu
Pornographie und Gewaltvideos (z.B. Enthauptungen durch Terrorgruppierungen).
• Es gibt keinen Anstieg der psychischen Probleme - aber die Komplexität nimmt zu und die
Ressourcen werden weniger. Ca. 80% der Kinder
und Jugendlichen schaffen die Bewältigung
der an sie gestellten gesellschaftlichen Anforderungen - 20% haben Probleme. Viele besondere
Symptomatiken wie Depersonalisation, Derealisation bis hin zu psychotischen Symptomen sind oft
passager - und sollten von den HelferInnen und
DiagnostikerInnen nicht überinterpretiert werden.
KIZ Spittal
1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging
Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders
herausfordernd?
Rein konzeptuell sind bei uns wenige Berührungspunkte in der Arbeit vorhanden, da unsere Zielgruppe
auf 18 Jahre begrenzt ist. 18-jährige nehmen die
Unterstützungsmaßnahme des KIZ kaum in Anspruch.
Jedoch fällt bei entsprechenden Anfragen auf, dass
es für die vorübergehende stationäre Betreuung von
jungen Erwachsenen in Not- und Krisensituationen
kaum Angebote in Kärnten gibt – das Krisenwohnhaus in Spittal, die Jugendnotschlafstelle in Klagenfurt, Obdachloseneinrichtungen.
Eine Möglichkeit zur stationären Krisenintervention,
welche auf die Bedürfnisse und Herausforderungen
für diese Altersgruppe abgestimmt ist, fehlt in Kärnten.
• Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, brauchen Struktur, Anleitung, Befähigung. Zitat: „Wir
müssen die Frontalhirnfunktion übernehmen“.
Aber: WAS IST RICHTIG UND WAS IST FALSCH? Auch
die HelferInnen können die Komplexität bzw.
rasante Veränderung des Lebens kaum noch
bewältigen - wie sollen sie dann diese Funktionen
übernehmen?
Die Volljährigkeit mit 18 Jahren beendet die
Maßnahmen aus der Jugendhilfe; dabei wird auf
die individuelle Entwicklung von Jugendlichen/
jungen Erwachsenen keine Rücksicht genommen.
Hier wären flexiblere Grenzen und ein fließender
Übergang sinnvoller.
3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/
darauf zu achten?
2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich
vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt
haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin
Sie sich bestärkt fühlen).
Ich werde mich auch weiterhin im Rahmen meiner
Möglichkeiten dafür einsetzen, dass diese Jugendlichen bzw. diese Altersgruppe der sog. „jungen
Erwachsenen“ Unterstützung auch vonseiten der
Jugendwohlfahrt erfährt. Ich werde auch weiterhin
dafür kämpfen, dass Jugendliche und junge Erwachsene nicht nach dem tatsächlichen Alter bzw. nach
ihrem Aussehen, sondern nach ihrer persönlichen
Reife und ihrem persönlichen Entwicklungsstand
eingestuft und auch entsprechend behandelt
werden. Nachreifung im Sinne einer progressiven
Entwicklung braucht als allererstes eine realistische
und fachlich fundierte Einschätzung unserer Klientel
(Anamnese und Diagnostik) und darauf basierend
die entsprechende und notwendige Hilfe.
14
• Die Entwicklungsaufgaben und -herausforderungen wurden wieder ins Gedächtnis gerufen.
• Die Problematik der gesetzlichen Situation (kein
rechtlicher Anspruch auf Unterstützung für junge
Erwachsene) wurde bewusst gemacht.
• Bestehende Angebote für junge Erwachsene.
• Die Inhalte aus den persönlichen Briefen der
Jugendlichen waren berührend.
• Wenn das familiäre Netz fehlt, haben Jugendliche
und junge Erwachsene wenig Perspektiven und
hängen sprichwörtlich in der Luft, weil sie keinen
gesetzlichen Anspruch haben.
• Es gibt punktuell Projekte unterschiedlicher Institutionen, die sich mit dem Thema auseinandersetzten.
3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/
darauf zu achten?
• Anfrage für junge Erwachsene bewusster wahrnehmen.
• Empfehlungen bei älteren Jugendlichen auch
schon im Hinblick darauf abzugeben, dass
sie den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe
verlassen.
• Maßnahmen der Jugendhilfe für junge Erwachsene einfordern, die nach ihrem persönlichen
Entwicklungsstand noch nicht die Reife eines
Erwachsenen aufweisen können und entsprechend argumentieren.
Mini-Ambulatorium St. Veit
Manuela Michenthaler & Claudia Brunner
1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging
Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders
herausfordernd?
Herausfordernd in der Arbeit mit Jugendlichen ist
die oftmals niedrige Compliance der Jugendlichen, sich helfen zu lassen. Gerade zu Beginn einer
Behandlung ist es wichtig, dem/der Jugendlichen
das Gefühl zu geben, dass wir eine Anlaufstelle
für ihn/sie sein können, die ihn/sie in seiner/ihrer
Lebensqualität stärken kann. Wenn eine Vorstellung
fremdbestimmt erfolgt (sei es durch Eltern oder das
Jugendamt), dann gestaltet sich der Start umso
wichtiger, um den/die Jugendliche/n langfristig
und erfolgreich an uns binden zu können. Es braucht
hier viel Einfühlungsvermögen, Verständnis und den
Anspruch, den/die Jugendliche/n in seiner/ihrer
Wahrnehmung verstehen und akzeptieren zu lernen
und ihn/sie vor allem ernst zu nehmen. Die Pubertät
als Entwicklungsabschnitt mit all ihren typischen
Aufgaben, Krisen und Herausforderungen muss im
Zuge einer diagnostischen Abklärung immer in der
Interpretation bestimmter Problemlagen/Problemverhaltensweisen mit berücksichtigt werden. Wir sind
der Meinung, dass diese fließenden Übergänge vor
allem bei Jugendlichen (Was ist noch normal – was
pathologisch?) oftmals schwer einschätzbar sind.
2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich
vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt
haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin
Sie sich bestärkt fühlen).
• Neu: Die Menarche (als Indikator für den biologischen Beginn der Pubertät) setzt in der heutigen
Zeit fast 10 Jahre früher ein als noch vor 100-150
Jahren. Warum? Infolge der Nahrungsumstellung.
Neu war es weiters, über die Möglichkeiten der
inklusiven Lebenswelten für junge Erwachsene
mehr zu erfahren.
• Erinnert: Pubertät als dynamische (körperlich,
psychisch und soziale) Lebensphase, die Jugendliche vor eine Vielzahl von zu bewältigenden
Aufgaben stellt (Identitätsfindung, sexuelle Orientierung, Beziehungsaufbau, Loslösung des Elternhauses,…). Wie diese bewältigt werden und wie
das Umfeld (Gesellschaft) darauf reagiert.
• Bestärkt: Dass es in der Arbeit mit Jugendlichen
einen ganz besonderen Zugang braucht, der
ausschließlich über Beziehungsarbeit zu den
Jugendlichen tragfähig und nachhaltig (!)
gestaltet werden kann (Empathie, Verständnis
und Toleranz den/der Jugendlichen gegenüber).
3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/
darauf zu achten?
Die Jugendlichen mehr in ihren Bedürfnissen, Zielvorstellungen und Verhaltensweisen verstehen zu
lernen, ihnen das Gefühl zu vermitteln, ExpertInnen
der eigenen Empfindungen, Wahrnehmungen,
Verhaltensweisen, der eigenen Welt zu sein. Eine
produktive Zusammenarbeit kann nur glücken,
wenn sich die Jugendlichen bei uns wohlfühlen,
den Nutzen der Arbeit erkennen und für sich
Zukunftsperspektiven formulieren, für die es sich
lohnt, zu kämpfen.
15
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Mini-Ambulatorium Wolfsberg
Maximilian Theiss & Tanja Bleis
1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging
Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders
herausfordernd?
In unserer täglichen Arbeit werden wir kaum mit der
Altersgruppe von 18 bis 25 Jahren konfrontiert. Wir
versorgen Kinder sowie Jugendliche in der frühen
und mittleren Adoleszenz, die gehäuft aktuelle
Entwicklungsaufgaben aber oftmals auch vorherige Meilensteine in der Entwicklung (noch) nicht
erreicht haben. Bei diesen Kindern/Jugendlichen
wirken einer adäquaten Entwicklung gehäuft Risikofaktoren entgegen, bestehende Schutzfaktoren
werden hingegen oftmals nicht genutzt. Unsere
Aufgabe ist es dann, die Kinder/Jugendlichen unter
aktiver Einbindung der Familien/Angehörigen beim
Erreichen von spezifischen Entwicklungsaufgaben
zu unterstützen/zu begleiten, damit das „Erwachsen
werden“ später gut gelingen kann.
2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich
vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt
haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin
Sie sich bestärkt fühlen).
Wieder erinnert:
• Die Entwicklung verläuft nicht linear. Die Entwicklung ist individuell und folgt verschiedenen
Pfaden, die von äußeren und inneren Faktoren
beeinflusst werden.
• Viele psychische Erkrankungen treten im Jugendalter in Erscheinung. Die Ursachen sind gehäuft
in der Kindheit durch das Nicht-Erreichen von
Entwicklungsaufgaben begründet.
Bestärkt:
• Dass wir mit unseren Interventionen auf dem
richtigen Weg sind und unseren KlientInnen und
deren Familien/Angehörigen somit die bestmögliche Versorgung gewährleisten.
Neues gelernt:
• Die Mehrheit der Jugendlichen schafft den
sensiblen Übergang zum Erwachsenenalter selbst-
16
ständig bzw. mit geringfügiger externer Unterstützung.
• In der späten Adoleszenz kann Risikoverhaltensweisen (frühzeitige Schwangerschaft,…) entgegengewirkt und eine stabile berufliche Laufbahn erzielt werden, wenn die Versorgung von
Adoleszenten mit umfassenden Problematiken/
Belastungen in einem geschützten Setting länger
(anstatt bis zum 18. Lebensjahr bis zum 21.
Lebensjahr) gewährleistet wird.
3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/
darauf zu achten?
Wir werden Kinder/Jugendliche unter aktiver Einbindung von Eltern/Angehörigen weiterhin darin
unterstützen, Entwicklungsaufgaben zu bewältigen,
Risikofaktoren zu minimieren und Schutzfaktoren
zu aktivieren. Somit kann das „Erwachsen werden“
besser gelingen.
Sowieso
Kerstin Pichler & Anton Ladinig
1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging
Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders
herausfordernd?
J.J. Arnett definiert
folgenden Kriterien:
Emerging
Adulthood
mit
• 18-25 years
(late teens through the twenties)
• individualism
• family capacities
• norm compliance
• biological transitions
• legal transitions
• role transitions
Die Thematik bzw. Problematik der längeren Ausbildungszeiten spielt dabei eine starke Rolle: Viele
Jugendliche finden eine Lehrstelle (durchschnittliche Dauer 3 Jahre) erst zwischen dem 16. und 17.
Lebensjahr und sind somit mit dem 18. Lebensjahr
noch mitten in der Ausbildung.
Die Verschiebung des natürlichen Erwachsenwerdens bei Jugendlichen (biological transitions; individualism) stellt ebenfalls eine große Herausforderung im Alltag dar, da sich die Jugendlichen in ihren
Entwicklungsprozessen individuell unterscheiden
und sich vor allem diese biologischen Prozesse sowie
auch die individuellen Entwicklungsschritte/Fortschritte nicht an einer fixen Zeitspanne orientieren
und messbar machen lassen. Aufgrund der individuellen Verhaltensauffälligkeiten und -problematiken
bedarf manche/r Jugendliche/r einfach „mehr“
Zeit - sprich: über das 18. Lebensjahr hinaus, um sich
für das „Alleine leben“ noch besser vorbereiten zu
können und so folglich die bereits gut erlernten (oder
möglicherweise erst moderat erlernten) Verhaltensweisen (Zimmer sauber halten, richtiger Umgang mit
Geld, Emotionsregulation etc.) noch weiterhin im
sicheren Rahmen einer Wohngemeinschaft manifestieren und intensivieren zu können!
• Schlafverhalten verändert sich in der Adoleszenz
– Melatoninausschüttung 2 Stunden später als
normal.
Die Herausforderungen, während biologische/
neurologische transitions bei Jugendlichen die
Funktion des präfrontalen Cortexes zu übernehmen
(Emotionsregulation; logisches Denken, Strukturen,
Regeln), sind in der Arbeit z.B. als BetreuerIn allgegenwärtig und auch immer wieder fordernd.
• Risikofaktoren für psychische Störungen bei
Jugendlichen:
−− Hartes Erziehungsverhalten
−− Mangelnde Betreuung und Kontrolle; geringes
Interesse an Aktivitäten des Kindes/der Jugendlichen
−− Partnerschaftskonflikte
−− Trennung/Scheidung der Eltern
−− Psychische Erkrankung der Eltern
−− Delinquenz der Eltern
• Guter und wiederholender Überblick über
mögliche Risikofaktoren.
Die prägnanteste Problematik im Rahmen der Emerging Adulthood bildet jedoch die aktuelle, nicht mehr
zeitgemäße Abbildung der Gesetzestexte ab. D.h.
weder die Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen (vor
allem in Kärnten) sowie ihre rechtliche Gruppierung
betreffend Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene/
emerging adults sind zeitgemäß oder an aktuelle
Jugendforschungsergebnisse angepasst. Der aktuelle Gesetzestext für Kinder und Jugendliche/junge
Erwachsene weist sich auch als konträr zur psychologischen und pädagogischen Fachliteratur von Jugendlichen (siehe Kriterien von Emerging Adulthood). Auch
die verschiedenen Gesetzestexte in Kärnten (Kärntner
Chancengleichheitsgesetz vs. Kärntner Mindestsicherungsgesetz) erschweren die Regelungen und
belasten zusätzlich das Jugendhilfesystem.
2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich
vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt
haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin
Sie sich bestärkt fühlen).
Aufgrund der Fülle der Antworten werden diese im
Folgenden nur kurz thematisiert und umschrieben:
• Der Prozess des Erwachsen werdens beginnt
heute bereits schon im Alter von 8-9 Jahren und
geht bis in die mittzwanziger Jahre hinein.
• Die Selbstregulationsprozesse bei Kindern/
Jugendlichen/jungen Erwachsenen/emerging
adulthood gliedern sich in adaptive/interaktive
und intentionale/intrapsychische Regulation –
gute Übersicht zur Selbstregulation von Jugendlichen.
• Mentoringbeziehung: 3 Hauptkomponenten:
Vertrauen, Wohlwollen, Kompetenz --> Mentoring
als Entwicklungsprozess! Mentoring bietet guten
Zugang für Entwicklungsprozesse.
• Die Thematik/Problematik der care leaver
−− Studie von promente kijufa
−− 164 Jugendliche im Zeitraum zwischen
01.01.2011 bis 31.12.2013 in der Soziotherapie
bei promente kijufa
• 41 Jugendliche wurden während dieser
Zeitspanne 18 Jahre; insgesamt wurden
34 (von 39) Maßnahmenverlängerungen
gewährt.
• DÖJ – Forderungen/Wünsche: wurden sehr klar
und deutlich dargestellt; stellt das Bedürfnis von
jungen Erwachsenen/care leavern übersichtlich
dar und weist auf die aktuellen Optimierungsprozesse in diesem Bereich hin:
−− Adaptierung des B.KJH Gesetzes unter Berücksichtigung der längeren Jugendphase
17
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
−− Es soll eine hinreichende Kooperation zwischen
verschiedenen Institutionen mit den Kooperanten (AMS, Sozialhilfe, Gemeinwesenarbeit,
etc.) für die jungen Erwachsenen geben
−− Installation einer bundesweiten Koordinationsstelle für Jugendhilfe, die auch die Anliegen
der jungen Erwachsenen in die Politikfelder
miteinbringt
−− Förderung der Vernetzung und Selbstorganisationen von care leavern durch Lobbyarbeit
und konkrete nachgehende Unterstützungsarbeiten
−− „Folgen Sie weiterhin Ihrem Herzen bei der
Unterstützung der jungen Erwachsenen aber
kämpfen Sie gleichzeitig mit dem DÖJ für
bessere Rahmenbedingungen“.
• Vortrag/Studie und empirische Ergebnisse von
Mark Courtney – betreffend Emerging Adulthood
in USA (Wisconsin, Iowa, Illinois)
−− Die Situation betreffend erwachsener Jugendlicher/Emerging Adulthood ist der in Österreich
ziemlich ähnlich – es gibt große Parallelen und
zeigt auch ähnliche Probleme wie bei uns in
Österreich auf!
3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/
darauf zu achten?
• Noch mehr Aufmerksamkeit und noch intensiveres Verständnis auf/für die biologischen
Entwicklungsprozesse bei Jugendlichen.
• Noch mehr Achtsamkeit/Verständnis und Unterstützung bei jeglichen biopsychosozialen transitions der Jugendlichen.
• Noch intensivere Unterstützung für den Resilienzaufbau bei Jugendlichen.
WOGE
Rupert Hornbogner
1) Was sehen Sie hinsichtlich des Themas Emerging
Adulthood - notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme in Ihrer täglichen Arbeit als besonders
herausfordernd?
• Durch die ausgelöste Verunsicherung bei den
Jugendlichen, ob die Betreuung weiterhin finanziert wird (je näher der 18. Geburtstag rückt),
entstehen im Alltag viele – eigentlich leicht zu
vermeidende Ängste und Schwierigkeiten (z.B.
Jugendliche kehren ihre diesbezüglichen Ängste
einfach um und sind über längere Zeit abgängig,
um so mit der Unsicherheit leichter umgehen zu
können).
• Wenn Jugendliche schließlich in der Maßnahme
über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert
werden, ergibt sich eine äußerst konfuse Zuständigkeitssituation zwischen den diversen Helfersystemen (SozialarbeiterInnen, Sozialhilfe, AMS,
Jugendwohlfahrt, Erwachseneneinrichtungen),
die für die jungen Erwachsenen selbst, aber auch
für die einzelnen HelferInnen kaum zu überblicken
ist (das Stichwort „Verschiebebahnhof“ fiel dazu
in den Vorträgen des Symposiums).
2) Nennen Sie (zumindest) drei Dinge, die Sie sich
vom Symposium mitnehmen (was Sie Neues gelernt
haben, woran Sie sich wieder erinnert haben, worin
Sie sich bestärkt fühlen).
• Offensichtlich herrscht fachlich (auch über die
diversen Disziplinen hinweg) Einigkeit darüber,
dass eine weiterführende Betreuung über das 18.
Lebensjahr hinaus als hinreichend notwendig,
sinnvoll und auch (sozialökonomisch) gewinnbringend angesehen werden muss.
• Interessant war die Sicht über den eigenen Tellerrand hinaus, hinein in andere Sozialsysteme –
v.a. natürlich wie das Problem in den USA, aber
auch Deutschland und Finnland gehandhabt
wird. Auch innerhalb von Österreich scheint es
in jedem Bundesland andere, wenig einheitliche
(und eher den Eindruck der Willkür erweckende)
Handhabungen und Zuständigkeiten beim
Thema Emerging Adulthood zu geben.
18
• Immer wieder kam in den Vorträgen zur Sprache,
dass es als nicht sinnvoll zu erachten ist, die weitere
Betreuung über die Volljährigkeit hinaus allein an
die Bedingung einer begonnenen Ausbildung
zu knüpfen – vielmehr sind andere, z.T. grundlegendere Ziele (z.B. entwicklungspsychologische
Aufgaben der Persönlichkeitsförderung) primär
anzustreben.
3) Was nehmen Sie sich vor, künftig verstärkt zu tun/
darauf zu achten?
Herausgefordert und bestärkt fühle ich mich dabei,
die Jugendlichen in dieser kritischen Lebensperiode
zu unterstützen: Eine Lebensperiode, in der es für die
Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen wichtig ist,
eine Balance zu finden. Einerseits zwischen ihren Interessen, ihrer Mach- bzw. Schaffbarkeit, ihrer Zuversicht
und ihres Zutrauens sowohl in sich selbst als auch
in die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Andererseits zwischen ihren Wünschen, Vorstellungen und
Zielen. Bildlich gesprochen: Den Jugendlichen eine
Hand zu reichen, in die sie „einschlagen“ können.
• Die Zusammenarbeit mit Erwachseneneinrichtungen bzw. Einrichtungen für junge Erwachsene
zu fokussieren.
• Die Sinnhaftigkeit einer Weiterbetreuung – abgekoppelt von der Ausbildungsperspektive – verstärkt
gegenüber den Geldgebern zu argumentieren!
Works/Lehre Villach
Andrea Altersberger
Der Übergang vom Jugendalter auf dem Weg zum
Erwachsen werden ist begleitet von immensen
Aufgaben (persönlich, hormonell, zukunftsorientiert
hinsichtlich Ausbildung - Arbeit - Schule - usw.).
Jugendliche bzw. junge Erwachsene auf diesem
Weg begleiten zu dürfen bzw. zu können ist eine
Herausforderung, aber auch eine verantwortungsvolle und sinngebende Aufgabe zugleich: Erfahrungen bzw. das „Erfahrbar machen“ ermöglichen;
die Jugendlichen zu unterstützen, aufzufangen und
abzuholen; ihre Selbstwirksamkeit (-verantwortung)
zu fördern und die Bewusstwerdung (Bewusstsein)
für sich bzw. mit sich zufrieden und glücklich zu sein,
den Sinn zu entdecken.
Die rechtliche Absicherung hinsichtlich zielführender
Betreuungsmaßnahmen bis zum 26. Lebensjahr wie
in der BRD und das Angebot für eine Risikogruppe
auch über das 21. Lebensjahr hinaus finde ich
persönlich arbeitsmarktpolitisch und gesamtgesellschaftlich äußerst wertvoll und notwendig (Bsp.
Beschäftigungslosigkeit, Sinnlosigkeitsgefühle, Perspektivenlosigkeit). Zudem ergäbe bzw. ergibt sich ein
Social ROI.
19
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Memorandum zum Thema
Emerging Adulthood: Notwendige Hilfen und Unterstützungssysteme für junge Erwachsene
Der Übergang vom Jugendalter zum Erwachsenenalter ist eine kritische Lebensperiode mit spezifischen
Entwicklungsaufgaben. Gesellschaftlich gesehen
kommt dieser Entwicklungsphase eine besondere
Relevanz zu, ist sie doch prägend für die weitere
Lebensgestaltung. Gerade zu diesem Zeitpunkt
bietet sich für die Gesellschaft eine Chance, Jugendlichen, die nicht auf ein häusliches Unterstützungssystem zurückgreifen können, professionelle Hilfe
zukommen zu lassen. Aktuelle Konflikte und solche
aus der Vergangenheit können bearbeitet und im
günstigsten Fall aufgelöst werden, um zukünftige
Entwicklungsverläufe positiv zu gestalten.
Konkrete Hilfsmaßnahmen sind aber wesentlich
durch die Strukturen der Versorgungslandschaft
determiniert. Diese Strukturen ändern sich in der kritischen Lebensphase des Übergangs vom Jugendalter zum Erwachsenenalter jedoch gravierend.
Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Versorgungssystems Jugendhilfe endet hier. Für diejenigen,
die weiterhin Unterstützung brauchen, ist weder ein
sicherer Verbleib im System Jugendhilfe, noch ein
nahtloser Übergang in ein anderes Unterstützungssystem geplant; hinzu kommt, dass die Umsetzung
der Unterstützung in hohem Maße die individuelle Entwicklungsgeschichte der Jugendlichen zu
berücksichtigen hat.
Zweifellos war es auch in der Vergangenheit in Einzelfällen mit viel Engagement möglich, den Übergang
vom Jugend- zum Erwachsenenalter zu gestalten,
aber eine Altersphasen übergreifende und Zuständigkeiten überwindende generelle Versorgungsplanung konnte noch nicht verankert werden. Seit
ungefähr 15 Jahren wird die Lebensperiode des
Emerging Adulthood in der Entwicklungspsychologie beschrieben (siehe u.a. Arnett, 2004). Diese
Konzeption geht davon aus, dass Indikatoren der
Transition von Jugendlichen in den Erwachsenenstatus (wie z.B. abgeschlossene Ausbildung, unabhängiges Leben, Elternschaft etc.) derzeit wesentlich
später zu beobachten sind als im Entwicklungsverlauf früherer Generationen. Dies geht Hand in
20
Hand mit der häufig notwendigen elterlichen (unter
anderem finanziellen) Unterstützung.
Weiters ist zu berücksichtigen, dass eine von
L. Steinberg et al (2006)1 beschriebene biologisch
bedingte Asynchronie im Bereich der Entwicklung
der Affektregulation im aktuell kulturell gesellschaftlichen Kontext mit einer verzögerten Regulationskapazität einhergeht.
Diese Umstände erfordern generelle sowie personenspezifische Maßnahmen.
Wie aus den Studien von Mark Courtney hervorgeht
(u.a. Midwest Study: Evaluation of Former Foster
Youth) ist eine Verlängerung der Hilfsangebote der
Jugendhilfe bis zum abgeschlossenen 21. Lebensjahr mit substanziellen verbesserten Entwicklungschancen verbunden, die den Erwerb individueller
und sozialer Kompetenzen fördern und die konstruktive Bewältigung von Anforderungen in verschiedensten Lebensbereichen des jungen Erwachsenenalters ermöglichen.
Weiters konnte gezeigt werden, dass eine Risikogruppe über diesen Zeitpunkt hinaus substantielle
Unterstützung benötigt. Diese Risikogruppe ist bereits
im Alter vor der Beendigung des 18. Lebensjahres
zuverlässig identifizierbar.
Aus dieser Darstellung muss abgeleitet werden, dass
bundesweit und/oder regional in den einzelnen
Bundesländern die Betreuung von Jugendlichen
mindestens bis zum 21. Lebensjahr rechtlich abgesichert wird (wünschenswert wäre eine Möglichkeit
der Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr wie in der
BRD).
1
Steinberg, L., Dahl, R., Keating, D., Kupfer, D. J., Masten, A.
S. & Pine, D. S. (2006). The study of developmental psychopathology in adolescence: Integrating affective neuroscience with the study of context. In D. Cicchetti & D. J.
Cohen (Eds.), Developmental Psychopathology (Vol. 2, pp.
710-741). Hoboken, NJ: J. Wiley 6 Sons, Inc.
Das heißt:
1. dass die jungen Erwachsenen einen Rechtsanspruch auf zielführende Betreuungsmaßnahmen
haben und auch eine (Wieder-)Aufnahme der
Betreuung in diesem Zeitraum möglich ist.
2. dass für eine Risikogruppe auch über das 21.
Lebensjahr hinaus Hilfen angeboten werden
müssen und im Zusammenhang damit die Nahtstelle zwischen der Jugendhilfe (mit erweiterter
zeitlicher Perspektive) und darauffolgenden
Maßnahmen verbindlich organisiert und gestaltet
werden muss.
Es ist inzwischen belegt, dass eine Reform der Unterstützungssysteme im Übergang vom Jugendlichen
zum jugendlichen Erwachsenenalter gesamtgesellschaftlich gesehen einen Social-Return-of-Investment (ROI) ergibt (Peters et al., 20092).
Die Unterzeichner ersuchen die gesetzgebenden
Körperschaften eindringlich, die notwendigen
gesetzlichen Maßnahmen zu beschließen.
ReferentInnen:
• Mark Courtney (Chicago, USA)
• Eva Dreher (München, Deutschland)
• Christine Gaschler-Andreasch (Kärnten)
• Gerald Herowitsch-Trinkl (Burgenland)
• Gregor Paul Hoffmann (Steiermark)
• Ingrid Lapan (Kärnten)
• Eva Leutner (Kärnten)
• Hubert Löffler (Vorarlberg)
• Christa Schaff (Weil der Stadt, Deutschland)
• Georg Spiel (Wien/Kärnten)
2
Peters, C. M., Dworsky, A., Courtney, M. E., & Pollack,
H. (2009). Extending Foster Care to Age 21: Weighing
the Costs to Government against the Benefits to Youth.
Chicago: Chapin Hall at the University of Chicago.
21
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Memorandum Symposium
Emerging Adulthood: Essential aid and support systems for adolescents
The transition from adolescence to adulthood is a
critical period of life with specific tasks of development. From a societal point of view, this phase is of
utmost relevance, as it defines the shape of one‘s
further life. At this point in time society is offered the
chance to provide professional help to adolescents
who don‘t have a domestic support system to rely on.
Present and past conflicts can be worked through,
and at best resolved in order to positively influence
future development.
However, specific supporting measures are determined by the structure of the supporting environment. Unfortunately, these structures undergo grave
changes during the transition from adolescence to
adulthood. The capability and responsibility of the
support system youth welfare end. For those who still
need assistance, there is neither a way to remain in
the system of youth welfare, nor a seamless transition
to another support system; in addition the realization
of support needs to consider the individual history of
development of each adolescent.
Certainly it was possible to frame the transition from
adolescence to adulthood in isolated cases, but a
general assistance plan spanning all phases of life
could not be implemented as of yet. For about 15 years
the term emerging adulthood is being described
in developmental psychology (Arnett, 2004). This
concept assumes that indicators of adolescents
transitioning to the status of an adult (e.g. education,
independent life, parenthood) are currently observed
considerably later in comparison to the development
of past generations. This correlates to often necessary
parental support, for example through financial aid.
Furthermore one has to consider that a biologically caused asynchrony in the development of
affect regulation as described by L. Steinberg et
al (2006)3 is accompanied by a delayed capacity
for regulation.
These circumstances demand general and individual measures as well.
As studies done by Mark Courtney (e.g. Midwest
Study: Evaluation of Former Foster Youth; and so
on) indicate an extension of support by youth
welfare until the completion of the 21st year of life
is connected to substantially improved chances
of development, which promote the acquisition of
individual and social skills, and enable constructive
mastery of challenges in various areas of life.
Furthermore, it has been shown that there is a risk
group which needs further substantial support. This
group can be reliably identified by the end of the
18th year of life.
This description leads to the conclusion that assistance for adolescents up to the age of 21 should
be sustained by law nationally and/or regionally in
each state. (An option for extension up to the age
of 26, as it is implemented in Germany for example,
would be desirable).
This means,
1. that adolescents have an entitlement to constructive supporting measures and a (re)admission to assistance is possible in this timeframe.
3
Steinberg, L., Dahl, R., Keating, D., Kupfer, D. J., Masten, A.
S. & Pine, D. S. (2006). The study of developmental psychopathology in adolescence: Integrating affective neuroscience with the study of context. In D. Cicchetti & D. J.
Cohen (Eds.), Developmental Psychopathology (Vol. 2, pp.
710-741). Hoboken, NJ: J. Wiley 6 Sons, Inc.
22
2. that help has to be offered beyond the 21st year of
life to a certain risk group, and the seam between
youth welfare and subsequent measures has to
be bindingly organized and designed.
It has been proven that a reform of support systems
leading adolescents to adulthood yields social
return of investment (ROI) (see Peters et al., 20094).
The signees insistently inquire the legislators to implement these measures.
(Key note) Speakers:
• Mark Courtney (Chicago, USA)
• Eva Dreher (Munich, Germany)
• Christine Gaschler-Andreasch (Carinthia)
• Gerald Herowitsch-Trinkl (Burgenland)
• Gregor Paul Hoffmann (Styria)
• Ingrid Lapan (Carinthia)
• Eva Leutner (Carinthia)
• Hubert Löffler (Vorarlberg)
• Christa Schaff (Weil der Stadt, Germany)
• Georg Spiel (Vienna/Carinthia)
4
Peters, C. M., Dworsky, A., Courtney, M. E., & Pollack,
H. (2009). Extending Foster Care to Age 21: Weighing
the Costs to Government against the Benefits to Youth.
Chicago: Chapin Hall at the University of Chicago.
23
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Impressionen vom Symposium
Georg Spiel
Landesrätin Dr. Beate Prettner
24
Eva Dreher
Mark Courtney
25
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Impressionen vom Symposium
Hubert Löffler
Christa Schaff
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Plenum
Gregor Paul Hoffmann
27
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Impressionen vom Symposium
ReferentInnen
Mark Courtney & Eva Leutner
28
Ingrid Lapan
Georg Spiel & Mark Courtney
29
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Neuigkeiten von den Ambulatorien
MINI-AMBULATORIUM WOLFSBERG
MINI-AMBULATORIUM ST. VEIT
• Frau Ebner ist nach ihrer Karenz mit 6. Oktober
2014 für 20 Wochenstunden wieder eingetreten
(Ergotherapie).
• Herr Dr. Plaschke ist mit Ende September ausgetreten.
• Frau Mag. Christina Kummer (linkes Bild) und
• Frau Mag. Christina Streit sind aus der Karenz
zurückgekehrt.
• Frau Mag. Siegrid Winkler-Neumeier absolviert
seit 1.Oktober die Fachausbildung zur Klinischen
und Gesundheitspsychologin.
30
Neuigkeiten von der Rehabilitation
SALUTO KLAGENFURT
• Unsere Kollegin Frau Elke Ehlers hat am 20. Oktober
2014 geheiratet und nennt sich jetzt Elke EhlersSchönberg.
SALUTO VILLACH
• Frau Barbara Dorfinger hat im Oktober geheiratet
und heißt jetzt Barbara Schurian.
• im Verhalten gegenüber anderen Menschen
(Umgangsformen, äußeres Erscheinungsbild,
Umgang mit Kritik und Konflikten,…)
• in der Berufswahlreife (Einschätzung der eigenen
Fähigkeiten).
Bei AusbildungsFit wird praktisches Tun mit kognitiven
Lernleistungen kombiniert und durch soziales Lernen
in der Gruppe, individualisiertes Coaching sowie
Sport und Bewegung ergänzt.
AUSBILDUNGSFIT
Wie läuft AusbildungsFit ab?
Ein Projekt in der Pilotphase
AusbildungsFit besteht aus vier Säulen:
Das Projekt „AusbildungsFit“ ging im Jahr 2014 in
seine Pilotphase. Im Jänner 2014 hat AusbildungsFit
in Klagenfurt gestartet. Die erste Jugendliche wurde
im März 2014 aufgenommen. Bis Ende Juli konnte mit
einer sukzessiven Aufnahme weiterer Jugendlicher die
maximale Teilnehmerzahl von zehn erreicht werden.
1. Trainingsmodule
Im Juni 2014 war es dann auch in Wolfsberg soweit.
Der Standort AFit Wolfsberg öffnete seine Türen. Bis
Ende September konnten auch hier zehn Jugendliche ihren nächsten Schritt in Richtung Ausbildung
starten.
Jedes Team setzt sich aus zwei Coaches, einer Trainerin und einer Sport- und Bewegungstrainerin
zusammen.
Was ist AusbildungsFit?
Es gibt Trainingsmodule mit den Schwerpunkten:
• Aktivierung (Einstiegshilfe)
• Übung (Training, berufliche Orientierung - Absolvierung von Volontariaten bzw. Arbeitstrainings)
• Spezialisierung (für die spezifische Berufsausbildung).
2. Coaching
Der AusbildungsFit Coach:
• begleitet die Jugendlichen während der
gesamten Dauer von AusbildungsFit
• bespricht mit den Jugendlichen ihre gewonnenen
Fortschritte
• betreut die Jugendlichen bei Volontariaten bzw.
Arbeitstrainings in öffentlichen Einrichtungen und
Wirtschaftsbetrieben.
AusbildungsFit ist ein Angebot für Jugendliche und
junge Erwachsene zwischen dem 15. und dem
vollendeten 21. bzw. 24. Lebensjahr, die ohne ein
umfassendes Training der sozialen Kompetenzen
und Kulturtechniken inklusive Neuer Medien keine
weiterführende schulische oder berufliche Ausbildung starten könnten. Das Ziel ist das Erlangen der
individuellen Ausbildungsreife.
AusbildungsFit trainiert Jugendliche
• im Verhalten bei der Arbeit (Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt, Pünktlichkeit, Selbstständigkeit,…)
31
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
3. Wissenswerkstatt
4. Sportliche Aktivitäten
In der Wissenswerkstatt werden die für den nächsten
Ausbildungsschritt notwendigen Kompetenzen trainiert. Hier wird konzentriert am Erwerb von Kompetenzen im Bereich der Kulturtechniken sowie im
Bereich der Neuen Medien gearbeitet. Es finden
u.a. Einzel- und Gruppenarbeiten, Workshops, Exkursionen, Projekte und individuelle Freiarbeiten statt.
Sport und Bewegung haben einen hohen Stellenwert bei AusbildungsFit und werden in unterschiedlichen Anforderungsniveaus angeboten.
Wesentliches Ziel der sportlichen Aktivitäten ist,
dass diese für alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer
attraktiv sind und unmittelbar erlebbare Erfolgsmomente ermöglichen.
32
Resümee der Pilotphase
Wir blicken auf ein spannendes, erfolgreiches
und herausforderndes Jahr der Pilotphase voller
neuer Erfahrungen und Entwicklungen zurück. Das
gesamte Team freut sich, die Jugendlichen weiterhin
auf ihren nächsten Schritt in Richtung Ausbildung zu
begleiten.
Matthias M. über seine Zeit bei AFit:
„Mein persönliches Resümee über das Projekt AFit ist
sehr positiv. In meiner bisherigen Zeit im Projekt habe
ich den Rahmen genutzt, um an mir zu arbeiten.
Die notwendigen Kompetenzen zu trainieren und
an meinen Fehlern und Schwächen zu arbeiten, ist
momentan die Kerntätigkeit. Positiv ist auch anzumerken, dass der Alltag im Projekt sehr abwechslungsreich ist, ob es nun die Arbeit am PC ist oder
das Arbeiten in der Wissenswerkstatt. Im Rahmen
des Projektes habe ich auch die Gelegenheit
bekommen, meinen gewünschten Beruf über ein
Schnupperpraktikum auszuprobieren. Das Feedback, das ich bekommen habe, war sehr wertvoll.
Aus dem Alltag des Projektes kann ich auch die
gute Stimmung und den Zusammenhalt in der
Gruppe mitnehmen.“
Neuigkeiten von der Krisenintervention und Soziotherapie
KIZ KLAGENFURT
• Frau Mag. Bianca Feichter hat am 26.11.2014
erfolgreich ihr Studium der Sozial- und Integrationspädagogik abgeschlossen.
SOWIESO WOLFSBERG
• Frau Silvia Koppe hat im Herbst 2014 das Masterstudium im Bereich Sozial- und Integrationspädagogik in Klagenfurt positiv abgeschlossen.
Wir gratulieren ihr herzlich!
MWG MÖLLBRÜCKE
• Frau Mag. Margret Bacher (ehemals Stroner)
heiratete am 10.10.2014.
• Frau Mag. Melanie Unterreiner begann am
21.10.2014 in der MWG. Sie absolvierte das
Masterstudium Weiterbildung – lebensbegleitende Bildung.
33
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Herzliche Glückwünsche an unsere „Geburtstagskinder“
Jänner
Februar
Schöffmann Karin01.01.
Lämmereiner Franz04.02.
Lapan Ingrid02.01.
Mölzer Monia04.02.
Schaubach Manuel
04.01.
Pichler Kerstin06.02.
Knöpfler Romina04.01.
Koppi Helmut06.02.
Steinkellner Anna Marie
Petzl Astrid07.02.
05.01.
Streit Christina06.01.
Schurian-Pokorny Petra
Buggelsheim Heike08.01.
Wande Annemarie10.02.
Piuk Peter09.01.
Unterreiner Melanie10.02.
Burgstaller Hans Werner
10.01.
Hornbogner Rupert12.02.
Schaflechner Herbert Hermann
12.01.
Vallant Kerstin17.02.
Eichelmüller Iris13.01.
Dreier Diana20.02.
Vogels Bernd13.01.
Feichter Bianca-Maria
Lienbacher Brigitta14.01.
Kiessling Verena Carmen Kristina 22.02.
Haag Sandra19.01.
Willenpart Martina27.02.
Riegler Kristin22.01.
Pucher Elisabeth28.02.
Kienberger Gertraud
März
23.01.
07.02.
22.02.
Golob Monika24.01.
Stramitzer Jakob01.03.
Michler Petra24.01.
Urschitz Cornelia01.03.
Loibnegger Irmgard
Gönitzer Hemma02.03.
25.01.
Gutschi Jasmine25.01.
Kunater Bertine Ursula
Pucher Edda25.01.
Schark Claudia07.03.
Ebner Birgit26.01.
Pankratz Jakob12.03.
Pucher Karolin27.01.
Kobald Kevin14.03.
Fiebiger Nicole28.01.
Mericnik Silke17.03.
Kainz Ilse30.01.
Nößler Andrea Johanna
Steffner Wolfgang30.01.
Kink Kerstin19.03.
07.03.
18.03.
Müller Nadja23.03.
34
Michenthaler Manuela
23.03.
Mai
Kottnig Andrina Maria
24.03.
Donsa Alexandra01.05.
Ehlers-Schönberg Elke
26.03.
Preimel Sonja03.05.
Rainer Ulrike28.03.
Schäffer Martin08.05.
Buchacher Johann29.03.
Pack Annemarie11.05.
Pirker-Piskernik Berta
Frank Heidemarie12.05.
29.03.
Micheler Markus29.03.
Matzenberger Martina
Loidl Alfred31.03.
Bacher Margret13.05.
April
Lenzhofer Stefan13.05.
Ladstätter Karin04.04.
Radler Isabella16.05.
Karner Justine04.04.
Treffner Ida20.05.
Finsterwald Monika05.04.
Ebner Rebecca21.05.
Kogler Wolfgang05.04.
Lobnig Eveline24.05.
Morokutti Manfred06.04.
Krall Patrick28.05.
Reichenhauser Jutta
Plaschke Gerhard Michael
10.04.
13.05.
28.05.
Hafner Daniela10.04.
Kert Irina30.05.
Waldner Corinna12.04.
Juni
Pushkollaj Frymzim18.04.
Wagner Michele01.06.
Schoffnegger Bernadet
19.04.
Schwarzfurtner Damaris
Plaßnegger Daniela
20.04.
Köpf Günther06.06.
Ladinig Anton20.04.
Koller Sarah08.06.
Londer Daniela20.04.
Neumann Annegret
09.06.
Schnögl Nina21.04.
Schrammel Verena Anja
11.06.
Mack Susanne24.04.
Kircher Sandro17.06.
Bergner Stefan28.04.
Hinteregger Annemarie
Unterweger Heidrun-Christine
28.04.
Stückler Bianca19.06.
Kaßel Tanja30.04.
Klackl Gabriele22.06.
03.06.
18.06.
Bärnthaler Tamara26.06.
Schellander Kerstin28.06.
Guggenberger Alexandra
29.06.
35
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Herzlich willkommen!
Vielen Dank und alles Gute!
MitarbeiterInnen-Eintritte
MitarbeiterInnen-Austritte
Juli
August
Swatek Elisabeth
Kitz Martina
Pichler Kerstin
Leitner Nina
Kitz Martina
Nadrag Michaela
Sornig Jürgen
August
Lienbacher Brigitta
September
Thaler Gerda Sophie
Harnisch Manuela
September
Tautschnig Manuela
Karner Justine
Oktober
Kink Kerstin
Tautschnig Manuela
Gräßl Jasmin Patricia
Hartl Alexandra
Kunater Bertine Ursula
Plattner Alexandra
Oktober
Anmerkung:
Koller Sarah
Aufgrund eines Wechsels des Tätigkeitsfeldes
Unterreiner Melanie
kann es vorkommen, dass einzelne Mitarbeiter-
Kummer Christina
Innen sowohl bei den Eintritten als auch bei den
Winkler-Neumeier Siegrid
Austritten aufscheinen.
Ebner Nicole
Köpf Günther
36
Nachrufe
Harald Bergner
(† 29.08.2014)
Herr Bergner erfüllte sich den Wunsch, Menschen mit unterschiedlichsten
Beeinträchtigungen ein Stück weit zu begleiten und begann die Ausbildung
zum dipl. Behindertenpädagogen. Dies war für ihn ein großer Schritt, war er
doch zuvor im technischen Bereich tätig. Nach seiner Ausbildung arbeitete er
in der Diakonie Treffen, wo er in weiterer Folge auch Doris kennenlernte, die er
2011 ehelichte.
2007 legte er sein Herzblut in den von ihm und Herrn Zeisler gegründeten
Verein Barrierefrei in Villach. 2011 wurde er dann Mitglied des Teams von
Saluto Villach. Harry, wie er von uns genannt wurde, engagierte sich in seiner
Freizeit weiterhin für seinen Verein Barrierefrei. Er setzte sich immer wieder über
die Maßen für Menschen in schwierigen Lebenssituationen ein. Die Energie
dafür schöpfte er aus der Zeit, die er mit seiner Familie verbringen durfte. Bei
Doris und Anna - seine Tochter - konnte er Kraft sammeln.
Er suchte das Laute und das Rebellische in der Musik von ACDC und Metallica und die Ruhe sowie die Stille
am See oder im Wald. Genauso bunt wie er sein Leben gestaltete, behalten wir ihn im Gedächtnis.
In dankbarer Erinnerung,
die Mitarbeiter und MitarbeiterInnen der beruflichen Rehabilitation!
Joachim Kerschbaumsteiner
(† 22.09.2014 )
Und immer sind da
Spuren Deines Lebens,
Gedanken, Bilder und Augenblicke.
Sie werden uns an Dich erinnern,
und Dich nie vergessen lassen.
Joachim Kerschbaumsteiner, Jahrgang 1962, war
seit 10.10.2006 als Koch und Lehrlingsausbildner
in Works/Lehre Villach beschäftigt und wurde am
22.09.2014 unerwartet aus dem Leben gerissen.
Du hast Spuren hinterlassen in unser aller Leben,
warst immer für uns da und hast durch Deine Persönlichkeit und Liebe zum Beruf die Menschen, die Dich
kennenlernen durften, inspiriert. Dafür danken wir
Wie schön, dass es dich gab……..
Freund, Kollege, Chef der Küche
Offenes Ohr für alle Sorgen
Tröstende Worte in Kummer und Leid
Einigkeit, Lachen und glücklich sein
Zusammenarbeit bei vielen Caterings und Ausstellungen
Manchmal Auseinandersetzungen
Mit dem Wissen:
Du hast Herzenswärme,
auf Dich ist Verlass,
Du warst da, wenn Du gebraucht wurdest.
Wir vermissen Dich!
Deine KollegInnen,Lehrlinge,KlientInnen und Betriebsrat
37
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
Notizen
38
Notizen
39
pro mente: kijufa newsletter | Ausgabe Nr. 10 | Dezember 2014
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Liebe LeserInnen!
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sie falsch und manchmal richtig. Eines sind sie
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GmbH., Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in deren sozialen
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