Exportbericht Griechenland - Außenwirtschaftsportal Bayern
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EXPORTBERICHT GRIECHENLAND Wirtschaft / Außenhandel Geschäftsabwicklung Zollregime / Recht Geschäftsreisen Stand: Januar 2016 Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Griechenland, der freundlicherweise von AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. 2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: [email protected] http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. 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Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................................................................... 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ....................................................................................... 7 AUSSENHANDEL................................................................................................................ 11 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......... 11 Normen ................................................................................................................................ 12 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ..................................................................... 13 Verkehr, Transport, Logistik ................................................................................................. 14 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL……………………...15 INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL ..................................................................... 15 Steuern und Abgaben .......................................................................................................... 15 Zoll und Außenhandelsregime ............................................................................................. 21 RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................ 23 Firmengründung .................................................................................................................. 26 Patent-, Marken- & Musterrecht ........................................................................................... 27 Lizenzvergabe ..................................................................................................................... 27 Eigentum und Forderungen ................................................................................................. 28 Vertretungsvergabe ............................................................................................................. 28 Arbeits- & Sozialrecht .......................................................................................................... 29 Schiedsgerichtsbarkeit ......................................................................................................... 31 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................... 33 WICHTIGE ADRESSEN ...................................................................................................... 38 LINKS .................................................................................................................................. 45 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Parlamentarische Republik 13 Regionen und 325 Gemeinden; der Heilige Berg Athos ist eine autonome Region Fläche 131.957 km2, davon ca. 107.000 km2 Festland und 24.957 km2 Inselfläche Bevölkerung 10,8 Mio. Einwohner (Stand: 2011) Städte Athen/Piräus Thessaloniki Heraklion Larissa Patras Klima Mediterran mit heißen, trockenen Sommern und milden, feuchten Wintern; im Norden und Nordosten des Landes macht sich noch der Einfluss des kontinentalen Klimas bemerkbar. Währung Euro, 1 EUR = 100 Cent 3,8 Mio. Einwohner 1,1 Mio. Einwohner 304.270 Einwohner 284.420 Einwohner 214.580 Einwohner Historischer Überblick 1821 begann, vor allem von Russland unterstützt, der Befreiungskampf der Griechen gegen die Türken. 1830 schließlich entstand der griechische Nationalstaat. Otto, Prinz von Bayern, wurde 1833 als König Otto I. eingesetzt. Der Traum von der Vereinigung aller Griechen in einem Staat, die sog. „Große Idee“, war bis 1922 die bestimmende Doktrin der Außenpolitik. Gebietszugewinne gelangen in den Balkankriegen 1912/1913, als das Land auf Kosten des osmanischen Reiches und Bulgariens das heutige griechische Makedonien und Thrakien hinzu gewann. 1916, zwei Jahre nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, erklärte Griechenland den Mittelmächten den Krieg. Im Vertrag von Sèvres wurden dem Land 1920 das türkische Ost-Thrakien und Izmir (Smyrna) zugesprochen. Daraufhin landete die griechische Armee in Kleinasien, wurde aber 1922 von den Türken besiegt. Hunderttausende kleinasiatische Griechen flüchteten („Kleinasiatische Katastrophe“). Insgesamt 1,5 Mio. Griechen strömten bis Ende der zwanziger Jahre (aus Bulgarien, der Sowjetunion, der Türkei) ins Mutterland. Die Muslime Griechenlands (außer West-Thrakien) mussten das Land verlassen. Seine heutige Ausdehnung erreichte Griechenland erst nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Übernahme des Dodekanes. 1936 errichtete Ioannis Metaxas eine Diktatur nach faschistischem Vorbild. Der Zweite Weltkrieg begann für Griechenland mit dem italienischen Angriff (28. Oktober 1940 – Nationalfeiertag). Nach der italienischen Niederlage marschierten im Frühjahr 1941 deutsche Truppen im Land ein. Deutsche, Italiener und Bulgaren teilten Griechenland in drei Besatzungszonen. Zahlreiche Widerstandsorganisationen formierten sich, dominierend waren die Truppen der kommunistisch kontrollierten EAM - ELAS (Nationale Befreiungsfront-Nationale Befreiungsarmee) und der EDES (Griechische Demokratische Nationalarmee). Die Besatzungsmächte reagierten auf den Widerstand mit Terror gegen die Zivilbevölkerung. Nach Abzug der Deutschen im Oktober 1944 kontrollierte die ELAS einen Großteil Griechenlands. Im Dezember 1944, bzw. 1946-1949, kam es zum Bürgerkrieg zwischen Regierungstruppen und der kommunistischen „Demokratischen Armee“. Britische, später amerikanische Unterstützung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 5 (Truman-Doktrin) gaben 1949 den Ausschlag zugunsten der Regierungstruppen. Viele Anhänger der Kommunisten flohen ins Exil und kehrten erst nach dem Fall der Obristen-Diktatur 1974 in die Heimat zurück. Politische Turbulenzen und instabile demokratische Regierungen erleichterten 1967 den Putsch der griechischen Obristen. Im Sommer 1974 mussten sie nach der Landung türkischer Truppen auf Zypern die Macht abgeben – die griechischen Militärs hatten einen Putsch gegen den zypriotischen Präsidenten, Erzbischof Makarios, unterstützt; dieser Putsch hatte die türkische Invasion ausgelöst. Konstantinos Karamanlis, bereits in den 50er- und 60er-Jahren Ministerpräsident, bildete eine Übergangsregierung und erlangte bei den folgenden freien Wahlen die absolute Mehrheit. Nach einer Volksabstimmung wurde die Monarchie abgeschafft. Seit 1981 ist das Land EU-Mitglied. Bei den Parlamentswahlen 2009 ging die sozialistische PASOK (Panhellenische Sozialistische Bewegung) mit ihrem Spitzenkandidat Giorgos Papandreou als Sieger hervor und stellte daraufhin den Premierminister. Im Zuge der Staatsschuldenkrise erfolgte jedoch 2011 eine Regierungsumbildung, anlässlich derer das Kabinett Papandreou zugunsten einer Expertenregierung unter der Führung des parteilosen Ökonomen Loukas Papadimos zurücktrat. Papadimos verhandelte Anfang 2012 mit der EU bzw. dem IWF das zweite griechische Hilfspaket über einen Kreditrahmen von 130 Mrd. EUR. Im Zuge dessen kam es zu dem größten Schuldenschnitt der Geschichte. Private Gläubiger verloren hierbei bis zu 70 % ihrer Ansprüche. Da nach den vorgezogenen Parlamentswahlen im Mai 2012 aufgrund der zersplitterten Parteienlandschaft eine mehrheitsfähige Regierungskoalition nicht gebildet werden konnte, musste im Juni 2012 noch einmal gewählt werden. Dabei siegte die konservative Nea Dimokratia (ND) unter Antonis Samaras mit 29,70 % der Stimmen. Die sozialistische PASOK (Panhellenische Sozialistische Bewegung) unter Evangelos Venizelos, die bei den Wahlen 2009 noch 43,92 % der Stimmen erringen konnte, musste eine empfindliche Niederlage hinnehmen und kam auf nur mehr 12,30 %. Sie wurde von Alexis Tsipras‘ Linkspartei SYRIZA (Vereinte Soziale Front), die mit 26,90 % einen – zu diesem Zeitpunkt - historischen Wahlerfolg feierte, auf den dritten Platz verdrängt. ND und PASOK einigten sich mit der Demokratischen Linken (DIMAR) auf die Bildung einer Regierung mit Antonis Samaras (ND) als Ministerpräsident. Die Koalition zwischen ND, PASOK und DIMAR hielt jedoch nur ein Jahr, im Juni 2013 verkündete die Demokratische Linke ihren Rückzug aus der griechischen Regierungskoalition. Dies geschah in Folge der Kontroversen über die Schließung des staatlichen Rundfunksenders ERT. Bis Ende 2014 verfügten ND und PASOK gemeinsam nur noch über eine knappe Mehrheit (155 Sitze im 300-köpfigen Parlament). Demzufolge scheiterte auch die Wahl des von den beiden Regierungsparteien nominierten ehemaligen EU-Kommissars Stavros Dimas zum Staatsoberhaupt des Landes an benötigten 180 Stimmen. Nach der gescheiterten Präsidentenwahl im Dezember 2014 mussten – wie vom Grundgesetz vorgesehen - vorgezogene Parlamentswahlen stattfinden. Am 25. Januar 2015 ging Alexis Tsipras‘ Linkspartei SYRIZA (Bündnis der radikalen Linken) aus diesen Wahlen als deutlicher Sieger hervor. Mit 36,3% der Stimmen (149 Sitze) verpasste SYRIZA die absolute Mehrheit nur knapp, konnte jedoch mit der rechtspopulistischen ANEL (Unabhängige Griechen, 4,7 %, 13 Sitze) rasch einen Koalitionspartner finden. Seit dem 26.1.2015 ist Alexis Tsipras Premierminister Griechenlands. Damit endete ein mehr als 40-jähriger politischer Kreislauf, in dem der griechische Premierminister stets entweder von der ND oder von PASOK gestellt wurde Am 5. Februar 2015 trat das neugewählte Parlament erstmals zusammen. Die SYRIZAAbgeordnete Zoe Konstantopoulou wurde zur neuen Parlamentspräsidentin gewählt. Nach mehreren Anläufen wurde schließlich am 18. Februar der ehemalige Innenminister der Regierung Karamanlis (ND) und Universitätsprofessor rokopis avlopoulos zum neuen Staatspräsidenten ernannt. Die neue griechische Regierung führte die Verhandlungen zum Abschluss des zweiten Hilfsprogramms zunächst fünf Monate lang fort. In der Nacht vom 26. zum 27. Juni 2015 brach Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 6 Regierungschef Alexis Tsipras die Gespräche jedoch ab und setzte Sie,...“ überraschend ein Referendum, über die Ablehnung oder Annahme „Wussten Eine Besonderheit des eines Entwurfs der „Institutionen“ (Europäische Kommission, griechischen Wahlrechts Internationaler Währungsfonds und Europäische Zentralbank, stellt die Tatsache dar, zwischenzeitlich auch als „Troika“ besser bekannt) vom 25. Juni dass die bezüglich „Reformen für den Abschluss des laufenden rogramms und stimmenstärkste Partei einen Bonus von 50 der darüber hinaus“ sowie einer „Vorläufigen Schuldentragfähigkeitsanalyse“ 300 Parlamentssitze an. Die Folge war die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen am 29. bekommt. Daher erhielt die Nea Dimokratia mit Juni 2015. Das Referendum fand am 5. Juli 2015 statt, womit bei einer Wahlbeteiligung von 62,5% die „Regierungslinie“ siegte und der 29,7% der Stimmen 43% der Parlamentssitze. Vorschlag der „Institutionen“ mit 61,3% der gültigen Stimmen abgelehnt wurde. Tsipras interpretierte diesen „Wahlerfolg“ als Ermächtigung ein besseres Hilfsprogramm im Rahmen eines EU-Gipfels mit den Gläubigern auszuhandeln. Diese Ermächtigung holte er sich am 10. Juli auch offiziell vom griechischen Parlament mit insgesamt 251 Stimmen (einschließlich der Oppositionsparteien ND, Potami und PASOK – allerdings stimmten 10 Syriza-Abgeordnete dagegen oder enthielten sich der Wahl). In der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 2015 einigten sich schließlich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone – nach zähen Verhandlungen – auf die Eckpunkte eines dritten Hilfsprogramms für Griechenland. Parteiinterne Auseinandersetzungen in der Linkspartei SYRIZA bezüglich ihrem Kurs in der Schuldenkrise führten zu einem Rücktritt der Regierung im August 2015. Aus den vorgezogenen Neuwahlen im September 2015 ging SYRIZA mit Alexis Tsipras an der Spitze erneut als stärkste Kraft hervor. Um die erforderliche Mehrheit im arlament zu erhalten, erneuerte SYRIZA ihr Bündnis mit der rechtspopulistischen ANEL. Zum neunen arlamentspräsident wurde der frühere Innenminister Nikos Voutsis gewählt. Bevölkerung Neben den Griechen (98 %) gibt es kleine religiöse und sprachliche Minderheiten: die muslimische, albanische, slavophone und aromunische (vlachische) Minderheiten. Seit Beginn der neunziger Jahre ist Griechenland Zielland zahlreicher Wirtschaftsmigranten. Im Großraum Athen und in Thessaloniki lebt etwa die Hälfte der Landesbevölkerung. Dominierende Glaubensgemeinschaft ist die griechisch-orthodoxe Kirche (98 % der Bevölkerung); die muslimische Minderheit (Türken, Roma, Pomaken) lebt v. a. in Thrakien. Ca. 4 Mio. Griechen leben im Ausland (USA, Australien). Landes- und Geschäftssprachen Die Landessprache ist Neugriechisch, die Geschäftssprache ist vorwiegend Englisch, seltener Deutsch und Französisch. Politisches System Griechenland ist eine parlamentarische Republik, Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der Staatspräsident. Das Parlament zählt 300 Abgeordnete (Ein-Kammer-System); es bestellt das Staatsoberhaupt für fünf Jahre – seit März 2015 Prokopis Pavlopoulos, VeteranPolitiker (ND), gestützt von der Koalitionsregierung SYRIZA-ANEL. Parlamentswahlen finden, ebenso wie die Regionalwahlen, alle vier Jahre statt. Das in Griechenland angewandte verstärkte Verhältniswahlrecht „belohnt“ die stärkste artei und erleichtert ihr auf diese Art und Weise die Erlangung der absoluten Mehrheit im Parlament. Im Gegensatz zu Österreich waren bislang sog. „große“, aber auch „kleine“ Koalitionen in der Parteiengeschichte nach 1974 die Ausnahme – die letzte große Koalitionsregierung datiert in das Jahr 1990. Die Hürde von Parteien für die Vertretung im Parlament ist die Erreichung von landesweit 3% der Wählerstimmen. Im Juli 2010 hat Griechenland eine radikale Reform der Regionalverwaltung verabschiedet. Nach der neuen Struktur der autonomen Selbstverwaltung, genannt „Kallikratis“, existieren nun nur noch 325 Gemeinden in Griechenland (früher 1055) sowie 13 Regionen mit gewählten Regionalchefs. Die zwischen Gemeinden und Großregionen liegende Verwaltungseinheit, die Präfekturen (Nomoi), wurden abgeschafft. Bei den Regionalwahlen vom 7. November 2010 wurden erstmals die Bürgermeister und Regionalchefs nach „Kallikratis“ gewählt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 7 Mitgliedschaft in internationalen Organisationen EU, EWWU, FATF, IAEA, IBRD, ICAO, ICC, ICRM, IDA, IEA, IFAD, IFC, IFRCS, IHO, IMF, IMO, IMSO, Interpol, IOC, IOM, IPU, ISO, ITSO, ITU, ITUC, MIGA, OECD, OSCE, PCA, Schengen SECI, UN, UNCTAD, UNIDO, UNIFIL, WFTU, WHO, WIPO, WTO. Abkommen mit Deutschland Deutsch-Griechisches Abkommen vom 04. November 1961 (Vertrag über gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen) Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland über soziale Sicherheit (25. April 1961) Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen vom 16. April 1964 (BGBl 1965 II S. 177) Übereinkommen zwischen Deutschland und Griechenland über die Besteuerung des beweglichen Nachlassvermögens WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Die griechische Wirtschaft ist geprägt durch kleine und mittelständische Betriebe. Es gibt nur wenige Großunternehmen. Landwirtschaft und produzierendes Gewerbe spielen eine geringere Rolle. Branchen wie die einst starke Textilindustrie sind abgewandert und Anbauprodukte wie Tabak, Baumwolle und Zuckerrüben sind kaum noch konkurrenzfähig. Griechenland wandelt sich mehr zur Dienstleistungsgesellschaft. Wirtschaftslage und Perspektiven Die Hoffnung der Griechen von der internationalen Finanzkrise verschont zu bleiben, erfüllte sich nicht. Nach dem Bekanntwerden des griechischen Defizits im Herbst 2009 reagierten die Finanzmärkte mit einem starken Anstieg der Risikoaufschläge auf griechische Staatsanleihen und einer Abwertung der Bonität. Im Frühjahr 2010 konnte Griechenland auf den internationalen Finanzmärkten kein Geld mehr aufnehmen – das Land stand vor der Zahlungsunfähigkeit. Die europäischen Finanzminister einigten sich Mitte März auf ein Hilfspaket für das hochverschuldete Griechenland. Begleitend zur Aktivierung des Stützmechanismus für Griechenland wurde Anfang Mai ein „Memorandum zur Wirtschafts- und Finanzpolitik“ verabschiedet, das radikale Sparmaßnahmen und Strukturreformen (unter anderen Mehrwertsteuererhöhung von 19 auf 23 %, Gehaltskürzungen für Beamte, Pensionsreform, Öffnung geschlossener Berufe) enthielt. Die 2010 beschlossenen Maßnahmen reichten aber zur Sanierung des Staatshaushalts nicht aus und es musste daher im Sommer 2011 ein zweites Hilfspaket von den Mitgliedstaaten der EURO-Zone beschlossen werden. Das mittelfristige Sparprogramm sah einen von der Troika detailliert vorgegeben Reformprozess, Einsparungen und im Wesentlichen die Privatisierung der staatlichen Betriebe vor, die einen nicht realistischen Erlös von 50 Mrd. EUR erbringen sollte. Nach sieben harten Verhandlungsmonaten wurde am 21.Februar 2012 zwischen Griechenland, seinen Eurozonen-Partnern und dem IWF ein Abkommen über das auf dem Brüsseler Gipfel am 21. Juli 2011 beschlossene Hilfsprogramm unterzeichnet. Das 130 Mrd. EUR Hilfsprogramm, mit der Laufzeit 2012-2014, sah 100 Mrd. für einen genau vorgegebenen Reformprozess und 30 Mrd. für die Rekapitalisierung der Banken vor. Ziel des Hilfsprogramms war es Griechenland zu ermöglichen seine Schulden bis 2020 auf 120 % des BNP zu reduzieren. Dieses zweite Paket brachte zwar einige Erleichterungen durch einen Schuldenabbau, Verbesserungen der Konditionen - vor allem einen niedrigeren Zinssatz und eine Verlängerung der Laufzeit zwischen 15 und 30 Jahren - sah aber auch neue Sparmaßnahmen in der Höhe von 11,5 Mrd. EUR vor. Ein wichtiger Bestandteil des Pakets war auch die Privatisierung, die bis 2020 durch den Verkauf von Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 8 staatlichen Anlagevermögen 22 Mrd. erbringen sollte. Der Ausgang der Wahlen im Mai 2012 und die Ungewissheit des Verbleibs in der Eurozone verstärkte die Rezession zusätzlich. Nach der Wahl im Juni setzte die neue Koalitionsregierung (ND-PASOK-DIMAR) alles daran das Vertrauen der europäischen Partner wieder herzustellen und die versäumten Reformen nachzuholen. Mit dem Abschluss des zweiten Memorandums Ende November 2012 (Verlängerung um zwei Jahre und teilweiser Schuldenrückkauf) und der Auszahlung einer großen Tranche im Dezember wurde die Wahrscheinlichkeit eines „Grexit“ sehr gering und die Stimmung besserte sich deutlich. Die Rekapitalisierung der griechischen Banken, eine weitere wichtige Maßnahme zur Normalisierung des Wirtschaftslebens, erfolgte im Juli 2013 und es entstand eine komplett neue BankenLandschaft. Die vier großen verbliebenen "Systembanken" hatten damals insgesamt elf ehemalige Konkurrenten übernommen. 2013 wurde erstmals seit 1948 ein Leistungsbilanzüberschuss von 1,2 Mrd. erzielt und das erklärte Ziel einen Primärüberschuss zu erwirtschaften wurde 2014 erreicht. Die langjährige Rezession war erstmals beendet (Reales BIP Wachstum 2014: 0,8%). Die Hoffnungen, dass sich der Aufwärtstrend auch 2015 weiter fortsetzt, traten allerdings nicht ein. Die Befürchtungen, dass die Reformbemühungen der ND/Pasok-Regierung nach Erreichen der ersten Ziele nachlassen würden, bewahrheiteten sich leider verstärkt durch die Niederlage bei den EUund Regionalwahlen im Mai 2014. Nach der gescheiterten Präsidentenwahl im Dezember 2014 und der Machtübernahme durch Syriza/Anel kehrten die Gefahr der Rezession und auch die Möglichkeit eines „Grexit“ wieder zurück. Die Europäische Kommission korrigierte im Mai ihre Prognose zum griechischen Wirtschaftswachstum von ursprünglich 2,5% auf 0,5% hinunter. Nach den gescheiterten Verhandlungen zum Abschluss des zweiten Pakets, dem Referendum und den eingeführten Kapitalverkehrskontrollen im Juni/Juli erwartet die EUKommission inoffiziell einen Rückgang zwischen 2 und 4%. Das überraschend gute Ergebnis des zweiten Quartals (+0,8%) und die sich anbahnende Umsetzung aller Rahmenbedingungen für das vereinbarte dritte Hilfspaket lässt jedoch hoffen, dass die Auswirkungen auf das Gesamtjahr 2015 doch nicht so verheerend sein werden. Makroökonomische Daten BIP pro Kopf Bruttoinlandsprodukt Wachstumsrate BIP, real Inflationsrate Arbeitslosenquote Euro Mrd. Euro % % % 2014 16.250 177,6 0,7 -1,4 26,5 2015 15.847* 173,2* -1,4* -1,0* 25,7* 2016 15.737* 172,0* -1,3* 1,0* 25,8* Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten Kompakt; Stand November 2015 Bedeutende Wirtschaftssektoren Griechenland entwickelt sich zunehmend zu einer Dienstleistungsgesellschaft: Der Anteil des Tertiärsektors an der Wertschöpfung 2014 betrug 72,7%, der Anteil der Industrie 10,1% und des Baus 1,6%. Der Anteil des Landwirtschaftssektors (3,3%), gewinnt aber in den letzten Jahren an Bedeutung, vor allem für die Exportwirtschaft. Ein Motor der griechischen Wirtschaft im vergangenen Jahrzehnt war die Bauwirtschaft – sie profitierte am meisten vom olympischen Bauprogramm, aber auch von den Fördermitteln der EU (3. Förderrahmen: 26 Mrd. EUR). 2006, mit der Einführung der Mehrwertsteuer am Immobilienmarkt, setzte dann ein Abwärtstrend ein, der sich mit dem Ausbruch der griechischen Schuldenkrise ab Herbst 2009 drastisch verstärkte. Die Unsicherheit über die wirtschaftliche Zukunft und die restriktive Kreditvergabe der Banken führten schon 2011 zu einem weiteren Einbruch der Bautätigkeit, der bis heute anhält. Durch den neuen Förderrahmen 2014-2020 erwartet man sich hier jedoch – besonders bei Infrastrukturprojekten – einen Aufschwung. Griechenland ist innerhalb der EU der größte Baumwollproduzent, rund 9 % der landwirtschaftlichen Produktion entfällt auf Baumwolle, der größte europäische Produzent von Pistazien und der drittgrößte von Mandeln. Die bereits in den letzten Jahren stagnierende Industrieproduktion ging 2014 um weitere 1,4% zurück. Am meisten betroffen waren in der verarbeitenden Industrie die Lederindustrie, Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 9 Elektrozubehör, Holzverarbeitung, Bekleidung, Pharmaerzeugnisse und Textilien. Die wichtigsten Industriebereiche sind Mineralölverarbeitung, Lebensmittel und Getränke. Weitere wichtige Industrien stellen die Metallindustrie (Aluminium), Pharmaindustrie, Chemie, Kunststoffe, Elektro und Papier dar. Wichtig im Dienstleistungsbereich sind vor allem die Tourismuswirtschaft und die Schifffahrt. Insgesamt ist der Tourismus einer der treibenden Kräfte der griechischen Wirtschaft (direkt ca. 9,5% des BIP, indirekt 20-25%). 2004 bis 2008 konnte der Sektor nicht zuletzt durch den Werbeeffekt der Olympischen Spiele 2004 in Athen zulegen. Im Zeichen der Krise blieb jedoch auch der Tourismus nicht verschont und musste zwischendurch einen Einbruch der Umsätze verzeichnen. Dank einer aggressiven Preispolitik der Hoteliers vermocht er sich jedoch kräftig zu erholen. 2014 wurde mit 24 Millionen Gästen und Einnahmen in Höhe von EUR 17 Mrd. ein Rekordergebnis erzielt. Trotz eingeführter Kapitalverkehrskontrollen wird für 2015 ein neuer Gäste-Rekord (25 Millionen) als realistisch betrachtet. Traditionell leistungsfähig ist die griechische Seefahrt und speziell die Handelsmarine. Laut der UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development, «The Review of Maritime Transport 2014».) bleibt Griechenland auch 2014 die größte Schifffahrtsmacht mit einem Marktanteil von 16,9% an der gesamten Transportkapazität. Die folgende Grafik zeigt die Anteile der Wirtschaftssektoren Land- und Forstwirtschaft & Fischfang, Industrie, Bauwirtschaft und Dienstleistungen am BIP (A10) zu laufenden Preisen: in 1.000 EUR Quelle: Elstat Anteile der Sektoren am gesamten BIP (einschließlich Steuern und abzüglich Förderungen auf Produkte) in % 2010 2011 2012 2013 2014 Landu. Forstwirtschaft, Fischfang Industrie Bauwirtschaft Dienstleistungen 2,9 3,1 3,3 3,3 3,3 9,6 3,8 72,0 9,5 3,0 72,1 9,9 2,3 72,7 10,2 1,9 72,5 10,1 1,6 72,7 Investitionen Öffentliche und private Investitionen waren einer der wichtigsten Faktoren für das Wirtschaftswachstum der letzten Jahre. Mit öffentlichen Investitionen sollten auch die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise bekämpft werden: Der griechische Staat steigerte seine Investitionen noch bis 2008 auf ca. 4,9% des BIPs – erhöhte damit aber auch das Staatsdefizit, das 2009 völlig aus dem Ruder lief. Die privaten Unternehmensinvestitionen gingen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 10 im selben Jahr bereits zurück und halbierten sich im Laufe der Krisenjahre auf etwas über 4% des BIPs (das jedoch um 25% einbrach). Die Investitionstätigkeit der privaten Haushalte kam in den Krisenjahren fast völlig zum Stillstand. Mittelfristig attraktive Branchen sind, auf Grund der strategisch günstigen Lage, die Energiegewinnung und Energieversorgung; ein großes Potential steckt auch im Bereich Alternativenergie. Weitere zukunftsträchtige Wirtschaftsbereiche sind v.a. die Informationstechnologien, Bio-Agrarwirtschaft, Transport und Logistik sowie das Umweltmanagement. Um die großen Löcher im Haushaltsbudget zu stopfen, muss die griechische Regierung neben Sparmaßnahmen auch ein umfassendes Privatisierungsprogramm von Staatseigentum durchführen. Geplant waren anfangs Erlöse von 50 Mrd. EUR bis 2020. Dieses Ziel stellte sich allerdings als völlig unrealisierbar heraus. Der neue, mit den „Institutionen“ ausverhandelte Umfang an Privatisierungserlösen umfasst nunmehr 6,2 Mrd. EUR für die Jahre 2015 bis 2018. 2013 beliefen sich die Einnahmen auf weniger als 1 Mrd. und auch 2014 (350 Millionen Euro) wurde das vereinbarte Ziel von 1,5 Mrd. nicht erreicht. Als besonders schwierig stellten sich die Privatisierungen der Puplic Gas Cooperation (DEPA), des Astir Palace Hotels, des Hellenikon Flughafengeländes, des Rüstungs- und Maschinenbaukonzerns Hellenic Defense Systems (EAS), des Bergbaubetriebes Larco und der Hellenic Vehicle Industry (ELVO), einer ehemaligen Steyr Beteiligung, heraus. Inzwischen hat sich aber eine neue Dynamik entwickelt. Die Privatisierung der Lotteriegesellschaft OPAP sowie der 14 regionalen Flughäfen sind bereits erfolgreich vollzogen worden. Dies soll sich nun bis Ende 2015 auch bei den Hafenbetrieben von Piräus (OLP) und Thessaloniki (OLTH), dem Eisenbahnverkehrsunternehmen TRAINOSE und der griechische Eisenbahnorganisation (OSE) und anschließend auch bei anderen Privatisierungsobjekten im gleichen Maß fortsetzen. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Die Arbeitslosigkeit ist in Griechenland durch die Schuldenkrise stark gestiegen. Die zwischenzeitlichen Rückgänge im Tourismus, die Einbrüche am Bausektor und im Einzelhandel haben die Arbeitslosigkeit von 12,7 % in 2010 auf 27,5 % in 2013 anwachsen lassen. 2014 verbesserte sich die Arbeitslosenquote um 1% auf 26,5%. Ein großes Problem stellt aber nach wie vor die hohe Jugendarbeitslosigkeit dar. Sie beträgt inzwischen 52,4%, was zwar einen Rückgang im Vergleich zu 2013 bedeutet (58,3%), ist allerdings immer noch doppelt so hoch wie im Jahr 2009. Mit einem sich nach der Vereinbarung zum 3. Hilfspaket abzeichnenden Aufschwung dürfte sich die Lage am Arbeitsmarkt etwas bessern, mit einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit ist aber auf Jahre hinaus nicht zu rechnen. Im 1. Quartal 2015 verbesserte sich die Arbeitslosenrate auf 26,6% von noch 27,8% im 1. Quartal 2014. Arbeitskosten, Lohnniveau Die Arbeitskosten (unit labour costs) liegen in Griechenland mittlerweile deutlich unter dem Durchschnitt der EU-Länder (OECD Index 2012/Basisjahr 2010: EU 28 102,3; GR: 91,0; AT: 103,5). Das Lohnniveau hat sich in den letzten Krisenjahren laufend angepasst. Mit einem Monatsgehalt von EUR 586 (unter 25jährige: EUR 510,95) hat Griechenland einen der niedrigsten Mindestlöhne Europas aufzuweisen. Das Lohnniveau ist in Griechenland sowohl im Vergleich mit anderen westeuropäischen Staaten als auch im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten niedrig, lediglich Führungspositionen sind teilweise besser bezahlt als in Deutschland. Seit dem Jahr 2010 kam es in Griechenland zu laufenden Lohn- und Gehaltskürzungen. Vor allem die Angestellten im öffentlichen Dienst mussten im Zeichen der Schuldenkrise Lohnkürzungen um die 20 % hinnehmen. Aber auch im Privatsektor kürzten die unter Druck geratenen Betriebe die Löhne ihrer Angestellten bisher mehrmals. Die Lohnspirale wird sich aber voraussichtlich nicht mehr wesentlich nach unten bewegen. AUSSENHANDEL Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 11 Alle Informationen über den griechischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten kompakt. INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Bedingt durch die Krise ist Griechenland noch mehr zu einem Preis- und Konditionenmarkt geworden. Die Investitionsbereitschaft vieler Unternehmen ist zwar nach wie vor vorhanden, die Kreditvergabe durch die Banken gestaltet sich jedoch unter den gegebenen Umständen sehr restriktiv. Bereits vor Einführung der Kapitalverkehrskontrollen war die Investitionstätigkeit stark zurückgegangen. Einzige Ausnahme stellte bislang die exportorientierte Industrie dar. Nach der erneut notwendigen Rekapitalisierung der Banken und der schrittweisen Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen ist aber eine zunehmende Verbesserung der Liquiditätssituation der griechischen Unternehmen zu erwarten. Empfohlene Vertriebswege Bestellung eines Vertreters bzw. Alleinimporteurs üblich, da so die erforderliche persönliche Kundenbetreuung in der Regel besser gewährleistet ist und auch bei Problemen in der Abwicklung oder Zahlungsverzögerungen der Vertreter umgehend Kundenkontakt aufnehmen kann. Vor Bestellung eines Vertreters ist persönliches Kennenlernen des Bewerbers, eine Bonitätsauskunft über seine Firma sowie ein persönlicher Augenschein dringend anzuraten. Die übliche Form der Vertretungsvergabe ist eine Generalvertretung für ganz Griechenland (mit Sitz in Athen, im Idealfall Filialen über Griechenland verteilt, zumindest in Thessaloniki). Einzelne Gebietsvertretungen für die Inseln (Kreta, Rhodos) möglich. Werbung Tages-, Wirtschaftszeitungen, Magazine, Fachzeitschriften, eventuell Radio, TV, Messeteilnahme, zunehmend Internet. E-Business Das E-Business steckt in Griechenland im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern noch in den Kinderschuhen. Nur langsam hält das E-Business, ausgehend von den griechischen Banken Einzug. Der rechtliche Rahmen jedenfalls ist vorhanden: Die einschlägigen EU-Richtlinien betreffend Gültigkeit und Sicherheit von elektronischen Dokumenten wurden bereits vor Jahren in das griechische Recht übernommen. Auch E-Commerce hat sich in Griechenland in den letzten Jahren gut entwickelt. Der Gesamtumsatz durch E-Commerce B2C-Verkäufe erreichte im Jahr 2013 3,5 Milliarden Euro (+20,7% vs. 2012). Das kumulative Wachstum zwischen 2008 und 2013 betrug 600%. Das langfristige Potential des griechischen E-Marktes wird auf 6 Milliarden Euro geschätzt. Wichtigste Zeitungen Wirtschaftsblätter NAFTEMPORIKI EXPRESS KERDOS www.naftemporiki.gr/ www.express.gr www.kerdos.gr/ Tageszeitungen KATHIMERINI NAFTEMPORIKI ELEFTHEROTYPIA TANEA ETHNOS TO VIMA MAKEDONIA www.kathimerini.gr/ www.naftemporiki.gr www.enet.gr/ www.tanea.gr/rendered.htm www.ethnos.gr/ www.tovima.gr/ www.makthes.gr/ Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 12 Wichtigste Messen 28. – 31.01.2016 Veranstalter: Thema: Agrotica International Exhibition Centre, Thessaloniki Helexpo S.A. Landwirtschaftliche Maschinen und Zubehör 12. – 15.02.2016 Ho.Re.Ca Metropolitan Expo, Athen Forum S.A. Hospitality, Food services industry 11. – 14.02.2016 Infacoma International Exhibition Centre, Thessaloniki Helexpo S.A. Bau, Isolierung, Heiz-und Kühltechnik, Energieeinsparung Veranstalter: Thema: 19. – 21.03.2016 Veranstalter: Thema: März 2016 Veranstalter: Thema: 06. – 10.06.2016 Veranstalter: Thema: Food Expo Greece Metropolitan Expo, Athen Forum S.A. Nahrungsmittel und Getränke Climatherm Metropolitan Expo, Athen Project Ltd. Heiz-und Kühltechnik Posidonia Metropolitan Expo, Athens Posidonia Exhibitions SA Internationale Schiffahrtsmesse Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de Normen Anlehnung an EG-(DIN-)Normen. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Web: www.din.de Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Zahlungskonditionen 1. Vorauszahlung derzeit üblich, da praktisch keine Exportkreditversicherung möglich ist! Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 13 2. Akkreditiv (Irrevocable and confirmed L/C): Sicherste Zahlungsform, aufgrund der hohen L/CSpesen jedoch von griechischen Geschäftspartnern ungern akzeptiert. 3. Bankgarantie: Bei Gewährung durch die Bank eine billige Alternative zum Akkreditiv. 4. Dokumenteninkasso (Cash against Documents - CAD): Beliebt, da kostengünstige Zahlungsform. Nicht auszuschließen ist allerdings das Abnahmerisiko (Kunde übernimmt Ware nicht und diese muss entweder anderweitig verwertet oder zurückgeschickt werden), daher nur bei bewährten Geschäftsverbindungen bzw. renommierten Partnern empfehlenswert. 5. Wechsel: Relativ gute Absicherung, falls ausreichende Bonität des Abnehmers (vorherige Anforderung einer Bonitätsauskunft!). Bei Nichthonorierung verkürztes Wechselverfahren möglich. 6. Promissory Note: Eigenwechsel, abstrakt, übertragbar, kann gerichtlich geltend gemacht werden. Bei Nichtbezahlung verkürztes Wechselverfahren, wenn eine Strafgebühr bezahlt wird. Formvorschrift: Erwähnung der Bezeichnung "Eigenwechsel" (Promissory Note) im Text, Formulierung ohne Bezug auf Grundgeschäft. 7. Promissory letter: Schriftliche Anerkennung der Schuld durch den Kunden, mit der sich dieser verpflichtet innerhalb eines angegeben Zeitraums zu zahlen. Wird durch die Bank des Kunden übermittelt. Wird oft verwendet, da Schuldanerkenntnis vorliegt, ist vom Grundgeschäft abhängig und unterliegt nicht den strengen Bestimmungen des Wechselrechts. 8. Scheck: Bei Nichthonorierung von Schecks kann Betrugsanzeige erstattet werden. Vordatierte, oft mehrmals indossierte Schecks, die unter Einschaltung des Vertreters auch beim Import verwendet werden können, sind wegen der Kreditknappheit ein beliebtes, wenn auch sehr riskantes Zahlungsmittel. Vorsicht ist geboten! 9. Offene Rechnung: Absolut unübliche und höchst riskante Vorgangsweise, dringend abzuraten. Bonitätsauskünfte Auskünfte werden gegen Verrechnung von der Deutsch-Griechischen Handelskammer http://griechenland.ahk.de/ gerne besorgt. Industrie- und Forderungseintreibung Die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer kann versuchen, Ihre Forderungen außergerichtlich einzutreiben, indem sie den Schuldner kontaktiert und sich bis zu drei Monaten um die Begleichung Ihrer Forderungen bemüht. Hierzu braucht die Deutsch-Griechische Industrieund Handelskammer jedoch zunächst den gesamten Schriftverkehr in Kopie, die Rechnungen ggf. eine separate Zinsrechnung zugesendet, so dass die Rechtslage überprüft werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://griechenland.ahk.de/ → Recht und Steuern → Inkasso Preiserstellung In EUR, ab Werk oder frei Frachtführer bzw. frachtfrei oder frachtfrei versichert, Fracht, Versicherungsprämien sind gesondert auszuweisen. Angebot (Proforma-Rechnung) u. Rechnung müssen preislich genau übereinstimmen. Bank- und Finanzwesen Bedingt durch die Finanzkrise findet derzeit eine Konzentration des Bankensektors statt. Die Rekapitalisierung der Banken wurde abgeschlossen und ein Teil der Banken verstaatlicht. Verkehr, Transport, Logistik Die Infrastrukturgelder aus den EU-Kassen, vor allem aber auch das Olympische Bauprogramm anlässlich der Austragung der Olympischen Sommerspiele 2004 in Athen, führten zu einer deutlichen Verbesserung des Verkehrsnetzes, insbesondere bei den großen Überlandnetzen und in der Hauptstadt Athen. Straßennetz Erhebliche Erleichterungen brachten der Ausbau der großen Nord-Südachse Saloniki-Athen und die Fertigstellung der West-Ost-Achse, der so genannten Egnatia-Autobahn (Hafen IgoumentisaEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 14 türkische Grenze). Wichtige, im PPP-Verfahren vergebene Großprojekte, sind der Ausbau der Route Korinth-Patras und weiter an der Westküste der Peloponnes entlang Richtung Süden (Tsakonas) bzw. die so genannte Ionische Autobahn, eine Nord-Südverbindung an der griechischen Westküste. Wichtigste Änderung für Athen war die so genannte Attik Odos, die große Athener Umfahrungsstraße, die unter anderen den neuen Athener Flughafen erschließt. Den immer besser ausgebauten Hauptverkehrsachsen (mit Ausnahme der Straße Korinth-Patras) steht allerdings das nach wie vor mangelhaft ausgebaute Nebenstraßennetz gegenüber. Flughäfen Griechenland verfügt über 40 Flughäfen, 15 davon sind international. Der internationale Flughafen Athen (Eleftherios Venizelos) wurde 2001 eröffnet. Er gilt als einer der modernsten Flughäfen Europas. Die weiteren 14 internationale Regionalflughäfen werden in punkto Infrastruktur, Anlage und Ausstattung privatisiert und modernisiert. Ein Konsortium bestehend aus der deutschen Fraport AG und der griechischen Slentel (Copelouzos Gruppe) erhielt nach langem Zögern der linksgeführten Regierung unter Premierminister Alexis Tsipras im August 2015 den Zuschlag. Der Gesamtkaufpreis für die Konzession beträgt EUR 1,234 Mrd. Zusätzlich verpflichtet sich das Konsortium zu einer jährlichen Miete von EUR 22,9 Millionen und Investitionen im Gesamtwert von EUR 1,4 Milliarden in den kommenden 40 Jahren der Konzessionsdauer. In den ersten 4 Jahren sollen EUR 330 Millionen in die Anlagen fließen. Es ist seit Ausbruch der Krise in Griechenland eine der größten Privatinvestitionen im hoch verschuldeten Land. Das Konsortium übernimmt nun für die kommenden 40 Jahre (mit Option auf Verlängerung um weitere 10 Jahre) den Betrieb der Flughäfen: Thessaloniki, Korfu, Chania, Kefalonia, Zakynthos, Aktion, Kavala, Rhodos, Kos, Samos, Mytilene, Mykonos, Santorini und Skiathos. Diese Flughäfen haben heuer ein Passagiervolumen von rund 20 Millionen Fluggästen. Häfen Aufgrund seiner Topografie verfügt Griechenland über mehr als 140 Häfen, die sowohl als Personenschifffahrts- als auch als Frachthäfen dienen. Die wichtigsten Häfen sind Piräus, Thessaloniki, Patras und Igoumenitsa. Auch die Häfen werden landesweit modernisiert und verbessert, um künftig die Anforderungen der Frachtschifffahrt, der Sicherheit und nicht zuletzt der jährlich mehr als 21 Mio. Besucher des Landes erfüllen zu können. Durch einen im November 2008 unterzeichneten Pachtvertrages mit dem internationalen Frächter Cosco, positionierte sich der Container-Hafen von Piräus als führender Eingangshafen für Güter und Waren aus Asien, die für den europäischen Markt bestimmt sind. Im Dezember 2014 wurde die Erweiterung des Pachtvertrages verabschiedet, die u.a. eine 230-Millionen-Euro Investition seitens COSCO für den Ausbau vom Terminal III vorsieht. Bahn und U-Bahn Das griechische Eisenbahnnetz, das hauptsächlich entlang der Ostküste von Norden nach Süden verläuft, ist stark ausbau- und modernisierungsbedürftig. In diesen Bereich werden in den nächsten Jahren weiterhin EU-Mittel fließen. Die Privatisierung der Eisenbahn steht unmittelbar bevor. Die Athener U-Bahn, die ihr Netz seit der Eröffnung 2000 sukzessive erweitert, hat die Hauptstadt Athen vor dem Verkehrskollaps bewahrt, unter anderem verbindet sie den Athener Flughafen mit der Hauptstadt. Trotz zunehmender Bedeutung des Bahngüterverkehrs wird der überwiegende Teil der Transporte nach wie vor über die Straße abgewickelt. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 15 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Unternehmensbesteuerung Der Körperschaftssteuersatz wurde mit 01.01.2014 von 20 % auf 26 % erhöht, die ausgeschütteten Gewinne werden mit 10 % versteuert. Personengesellschaften werden bis zu einem Gewinn von 50.000 EUR ebenfalls mit 26 % und darüber hinaus mit 33 % besteuert. Der Körperschaftssteuerbescheid muss zwischen 1. Februar und 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Die Kommanditgesellschaft (E.E. Eterorhythmi Eteria), Offene Gesellschaft (O.E - Omorhythmi Eteria) und Private Kapitalgesellschaft (I.K.E. Idiotiki kefaleouchiki Eteria) werden unterschiedlich versteuert. Umsatzsteuer / UID-Nummer Gemäß neuer Gesetzgebung Nr. 4334 (veröffentlicht im Amtsblatt FEK80A vom 16. Juli 2015) sind ab 20. Juli 2015 drei MwSt.-Sätze für Produkte und Dienstleistungen in Anwendung: 23% (Normalsteuersatz), 13% (ermäßigter Steuersatz) und 6 % (niedriger Steuersatz; von 6,5% herabgesetzt, für einige Ausnahmen). Die MwSt. für die meisten Produkte und Dienstleistungen wurden damit auf den Normalsatz (23%) angehoben. Der ermäßigte Steuersatz (13%) gilt für Übernachtungskosten (ab 1. Oktober 2015), für die meisten frischen und unverpackten Lebensmittel, Milch und Molkereierzeugnisse, Babynahrung, Olivenöl, Strom und Gas. Der niedrige MwSt.-Satz (6%) gilt lediglich für Medikamente, Impfstoffe, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Theaterkarten. In folgender Tabelle werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst: 23% (von 13%) Gastronomie – Catering; Fahrscheine öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, Metro, O-Bus, Flugzeuge, Schiffe, etc.) und Taxifahrpreise; Verpackte Lebensmittel: Kaffee, Kakao, Marmeladen, Schokoladen, Eis, Backwaren, Brot, vorgekochtes Essen, Toast-Brot, Zwieback; Zucker, Gewürze, Salz, Essig; Sonnenblumenöl, Maisöl, Palmöl und andere Öl-Arten (Ausnahme: Olivenöl); „Bergtee“, Kamillentee, Salbei; Erfrischungsgetränke (Soft-Drinks), Säfte; Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade), Kaugummi, Bonbons, etc.; Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen; Einige lebende Tiere, frisches, gekühltes oder tiefgefrorenes Rindfleisch, Fleisch und genießbare Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 16 Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, etc.; Lebende Fische; Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar, Krebs- und Weichtiere (außer Tintenfisch, Kraken und Kalmare), Fischleber, Fischrogen und Fischmilch, Tintenfisch, Kraken und Kalmare, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar; Tiernahrung, Insektizide, Verhüttungsmittel, Damenbinden, Brennholz; Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet; Private Unterrichtsanstalten; Reparatur und Instandhaltung alter Wohnungen; Fahrzeuge für den Transport von behinderten Personen; Dienstleistungen von Bestattungsinstituten; Eintrittskarten von Veranstaltungen (ausgenommen: Theaterkarten); Gebühren für den Empfang von Rundfunk-und Fernsehprogrammen; Dienstleistungen von Autoren und Künstlern 13% (von Übernachtungskosten (gültig ab 1. Oktober 2015) 6,5%) 6% (von Medikamente und Impfstoffe für Menschen, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, 6,5%) Theaterkarten Die 30% ermäßigten Steuersätze für die Inseln der Ostägäis und Dodekanes (bislang 16%, 9% und 5%) werden stufenweise wie folgt abgeschafft: per 1.10.2015 auf Mykonos, Santorini und voraussichtlich auch auf Rhodos und Kos per 1.06.2016 weitere weniger touristisch-entwickelte Inseln per 1.07.2017 alle In Griechenland ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: UID-Nummer) – mit dem Zusatz EL versehen – mit der Steuernummer ident. Ein Beispiel für eine griechische UID: EL123456789. Reverse Charge System Reverse-Charge-System bedeutet den Übergang der (Umsatz-) Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Dieser kann sich diese Steuer unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Das Verfahren kommt bei Warenlieferungen (innergemeinschaftliche Lieferung) und vermehrt auch bei Dienstleistungen zur Anwendung. In Griechenland wurde, entsprechend den EU-Vorgaben, das Reverse-Charge-Verfahren Anfang 2010 im Service-Bereich ausgedehnt. Es ist jedoch Vorsicht bei Montageleistungen geboten: Grundstücksbezogene Leistungen (etwa Isolierungen an Gebäuden) sowie Turn-key Dienstleistungen (die Fertigung und Montage von Anlagen) unterliegen nicht dem ReverseCharge-Verfahren. Das heißt, das in Deutschland ansässige deutsche Unternehmen, muss sich umsatzsteuerlich anmelden und einen Fiskalvertreter bestellen. Zu beachten ist, dass die innergemeinschaftliche Warenlieferung und die anschließende Dienstleistung getrennt fakturiert werden müssen, da sonst auch für die Warenlieferung griechische Umsatzsteuer abzuführen ist. Verbrauchssteuer Die Krise in Griechenland führte dazu, dass auch die Verbrauchssteuern angehoben wurden. Vor allem die Erhöhungen beim Benzin haben die Inflation in Griechenland angeheizt. Auch die Steuern auf Tabak und Spirituosen wurden erhöht. Doppelbesteuerungsabkommen Seit 1.1.2010 werden Zinseinkommen direkt mit 8 % und Lizenzgebühren mit 7 % besteuert. Zur Vermeidung der Quellensteuer bei Durchführung von Montage-, Servicearbeiten und freiberuflichen Tätigkeiten muss der „Antrag für die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Griechenland“ - mit der Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 17 Wohnsitzbestätigung des für den Firmensitz zuständigen Finanzamtes in Deutschland versehen vom griechischen Kunden vor Bezahlung der Dienstleistung seinem Finanzamt übergeben werden. Vorsteuerabzug Ausländische Unternehmen, die in Griechenland Leistungen erbringen, sind in Griechenland umsatzsteuerpflichtig. Für die Beantragung der Umsatzsteuernummer und die Verrechnung der Umsatzsteuer ist ein griechischer Fiskalvertreter zu bestellen. Vergütungsverfahren Bei Investitionen in Anlagenkapital wird die Mehrwertsteuer rückerstattet. Die Rückvergütung erfolgt nach einer Steuerprüfung der Steuerbehörde im Unternehmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sehr große Verzögerungen bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer gibt. Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Seit 1.1.2010 gilt EU-weit ein neues Vorsteuererstattungsverfahren. Deutsche Unternehmen haben nun den Rückerstattungsantrag an ihr zuständiges deutsches Finanzamt via FinanzOnline zu richten. Das deutsche Finanzamt prüft den Antrag und leitet diesen an die zuständigen Behörden in Griechenland weiter. Einkommensteuer Ab 2013 gelten in Griechenland folgende Einkommensteuersätze: Dienstnehmer und Rentner Bei der Einkommenssteuer gelten nunmehr drei Progressionsstufen und drei Steuer-sätze: Für Einkommen: von 0 bis 25.000 EUR: von 25.001 bis 42.000 EUR: ab 42.001 EUR: 22 % 32 % 42 % Es gibt keinen Steuerfreibetrag. Für geringe Jahreseinkommen bis 21.000 EUR gibt es einen Steuernachlass in Höhe von maximal 2.100 EUR. Dieser Steuernachlass reduziert sich stufenweise um jeweils 100 EUR pro 1.000 EUR zusätzlichem Jahreseinkommen für Beträge zwischen 21.000 und 42.000 EUR. Dienstnehmer und Rentner müssen mit der Einkommenssteuererklärung weiterhin Quittungen in der Höhe von insgesamt 25 % ihres zu versteuernden Einkommens (maximal jedoch bis 10.500 EUR) einreichen. Können sie das nicht, wird der fehlende Betrag zusätzlich mit 22% besteuert. Einkünfte von Beschäftigung im Arbeitsverhältnis und Renten, die rückwirkend ausbezahlt wurden, werden ab 1.1.2014 mit 20 % besteuert. Solidaritätssteuer Ab 1.1.2015 wird die Solidaritätssteuer wie folgt auf das Gesamteinkommen erhoben: Progression 12.001 - 20.000 20.001 - 30.000 30.001 - 50.000 50.001 - 100.000 100.001 - 500.000 500.001+ Steuersatz 0,70 % 1,40 % 2% 4% 6% 8% Personengesellschaften KGs (gr. E.E.-Eterorythmi Eteria), OG's (gr. O.E.-Omorythmi Eteria) und Freiberufler werden grundsätzlich bei Jahresgewinnen bis 50.000 EUR mit 26 % besteuert. Für Gewinne über 50.000 EUR beträgt der Steuersatz 33 %. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 18 Für Personengesellschaften mit doppelter Buchführung gilt ein einheitlicher Steuersatz von 29%, der ausgeschüttete Gewinn wird mit 10 % besteuert. Junge Freiberufler werden, für die ersten drei Jahre ihrer Existenz, mit einem niedrigeren Steuersatz in Höhe von 13 % auf die ersten 10.000 EUR besteuert. Freiberuflich tätige Dienstleistungsanbieter (freelancer) unterliegen der Einkommenssteuer, ohne der Möglichkeit Ausgaben (Ausnahme: Gesetzliche Sozial- und Pensionsversicherungsbeiträge) abzusetzen. Dies tritt ein, wenn eine schriftliche Vereinbarung für die Dienstleistungser bringung vorliegt und diese entweder weniger als insgesamt drei Dienstleistungsempfänger betrifft oder mindestens 75 % der Gesamteinnahmen auf ein und denselben Dienstleistungsempfänger zurückzuführen sind. Alle Freiberufler mit einem Jahreseinkommen ab EUR 5.000 sind verpflichtet Rechnungen zu stellen. Die jährlichen Gewerbeabgaben für Freiberufler, mit Ausnahme der „freelancer“ und „non profit“ Organisationen betragen EUR 650. Für Personengesellschaften gestalten sich die Gewerbeabgaben wie folgt: 800 EUR 1.000 EUR 600 EUR für Gewerbebetriebe mit Hauptsitz in touristischen Gebieten und in Städten mit bis zu 200.000 Einwohnern für Gewerbebetriebe mit Hauptsitz in Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern zusätzlich für jede Filiale Die Einnahmen der Landwirte aus werden ab 2014 mit einem einheitlichen Steuersatz von 13 %, ab dem ersten Euro, besteuert. Landwirte müssen ab 2014 auch eine EinnahmenAusgabenrechnung führen, und Rechnungen ausstellen. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien werden bis 12.000 EUR mit 10 % und darüber hinaus mit 33 % besteuert. Seit 1.1.2013 wird beim Verkauf von Immobilien der „Mehrwert“ mit 20% versteuert. Die Steuer auf Zinserträge aus Guthaben und Anleihen beträgt 15%. Diese betrifft österreichische natürliche und juristische Personen jedoch nur insofern sie in Griechenland eine Betriebsstätte unterhalten, der diese Einnahmen zuzuschreiben sind. In allen anderen Fällen ist die Besteuerung von Zinserträgen laut DBA Österreich-Griechenland auf maximal 8 % beschränkt. Immobiliensteuer Seit 2014 gilt eine einheitliche Immobilienbesitz-Steuer (ENFIA) für Grundstücke, Immobilien aber auch für Parzellen, die aus einer Haupt- und einer Zusatzsteuer zusammengesetzt wird. Besteuert werden sowohl dingliche (Eigentum, Besitz,...) als auch persönliche Rechte (z.B. ausschließliche Nutzungsrechte), aber auch ausnahmsweise das Recht auf Besitz. Die Immobiliensteuer betrifft Privatpersonen und juristische Personen, welche von diesen Rechten durch Kaufvertrag, Gerichtsbeschluss, Versteigerung, Erbschaft oder Schenkung auf den Todesfall profitieren. Es gibt spezielle Bedingungen für bestimmte Arten von Nutznießern einer Immobilie auf welche die ENFIA angewendet wird wie etwa der Testamentsvollstrecker, der Konkursverwalter, der Mieter und der bloße Besitzer. Ausgenommen von der ENFIA sind Grundstücke des allgemeinen öffentlichen Sektors, im Ausland gelegene Gründe diplomatischer Missionen, Eigentümer von kulturellen, bildenden, sportlichen, religiösen, philanthropischen und gemeinnützigen Einrichtungen, Grundstücke, deren Bebauung aufgrund städtebautechnischer Bestimmungen verboten ist (z.B. archäologische Fundstätten) und Grundstücke, deren Projekte noch in der Schwebe sind. Die ENFIA-Steuer ersetzt die Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen (EETIDE) und die Immobilien-Vermögensteuer (FAP). Dadurch werden unter anderem auch Landwirte und Eigentümer von Ländereien, die keinerlei Einkommen abwerfen, besteuert. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 19 Grundlage für die Berechnung der Hauptsteuer für Gebäude ist eine 12-stufige Steuerklasse. Der Haupt-Steuersatz ist von 2 EUR/m2 bis 13,00 EUR/m2, analog zum Preis der jeweiligen Zone, in welcher sich das Immobilienobjekt befindet. Bei der Berechnung der Steuer werden auch Faktoren wie Gebäudealter, Stockwerk, Einfamilienhaus und Fassade berücksichtigt. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz sind, enteignet werden, oder sich unter anderen besonderen Umständen befinden, wird ein Minderungsfaktor in Höhe von 0,5 vorgesehen. Hilfsräume werden mit 10% des Basis-Steuersatzes besteuert. Landwirtschaftliche Gebäude und Gebäude die für die Viehzucht genutzt werden, sind von der Besteuerung befreit. Die Progressionsstufe für Gebäude gestaltet sich wie folgt: Zonenpreis (EUR/m 0 501 751 1.001 1.501 2.001 2.501 3.001 3.501 4.001 4.501 5.001 + 2 ) 500 750 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000 Zonen-Steuer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Basissteuersatz (EUR/m2) 2,00 2,80 2,90 3,70 4,50 6,00 7,60 9,20 9,50 11,10 11,30 13,00 Der Gebäudealter-Faktor wird anhand folgender Progressionsstufe berechnet: Gebäudealter 26 Jahre 20 bis 25 Jahre 15 bis inkl 19 Jahre 10 bis inkl.14 Jahre 5 bis inkl. 9 Jahre Bis inkl. 4 Jahre GebäudealterFaktor 1,00 1,05 1,10 1,15 1,20 1,25 Bei Gebäuden, die vor 1930 gebaut wurden, gibt es einen Gebäudealter-Faktor von 0,8 während bei Gebäuden mit Alter von über 100 Jahren ein Gebäudealter-Faktor von 0,60 zur Anwendung kommt. Der Stockwerk-Faktor gestaltet sich nach folgender Progressionsstufe: Stockwerk Stockwerk-Faktor Kellergeschoss Erdgeschoss und 1. Stock 2. und 3. Stock 4. und 5. Stock 6. Stock und höhere Stockwerke 0,98 1,00 1,01 1,02 1,03 Der Stockwerk-Faktor findet bei Spezialgebäuden und Einfamilienhäuser keine Anwendung. Einfamilienhäuser haben einen Faktor von 1,02. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 20 Der Fassaden-Faktor ist 1,00 falls keine Fassade vorhanden ist, 1,01 für Gebäude mit einer Fassade und 1,02 für Gebäude mit zwei oder mehreren Fassaden. Spezialgebäude sowie Nebenräume haben keinen Fassaden-Faktor. Der Faktor für Nebenräume/Hilfsräume ist 0,1 und für halbfertige Gebäude in Höhe von 0,4. Spezialgebäude haben allgemein einen Faktor von 0,5. Werden diese jedoch für landwirtschaftliche Zwecke oder für die Viehzucht genutzt, sind sie von der Besteuerung befreit. Die Endgültige Berechnungsformel der Gebäudehauptsteuer lautet: Steuer = Gebäudefläche (m2) x Basissteuersatz x Gebäudealter-Faktor x Stockwerk-Faktor oder „Einfamilienhaus“-Faktor x Fassaden-Faktor x Nebenräumen/Hilfsräumen-Faktor x Spezialgebäude-Faktor (wo dieser angewendet wird). Für die Berechnung der Hauptsteuer für Grundstücke innerhalb der Stadtplanung oder einer Ansiedlung wird eine 25-stufige Steuerklasse festgelegt. Die Hauptsteuer reicht von 0,003 EUR/m2 bis zu 9 EUR/m2, je nach Grundstück und Lage. Einheitswert (EUR/m2) 0,01 2,01 4,01 6,01 10,01 14,01 20,01 50,01 75,01 100,01 150,01 200,01 300,01 400,01 500,01 600,01 700,01 800,01 900,01 1.000,01 1.500,01 2.000,01 3.000,01 4.000,01 5.000,01 + 2,00 4,00 6,00 10,00 14,00 20,00 50,00 75,00 100,00 150,00 200,00 300,00 400,00 500,00 600,00 700,00 800,00 900,00 1.000,00 1.500,00 2.000,00 3.000,00 4.000,00 5.000,00 ZonenSteuer 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Basis-Steuer (EUR/m2) 0,003 0,006 0,010 0,015 0,023 0,030 0,060 0,120 0,150 0,200 0,300 0,450 0,600 0,800 1,000 1,300 1,500 1,700 1,900 2,500 3,000 4,000 6,000 7,500 9,000 Der „Lagen-Faktor“ ist 1,00 für Grundstücke mit Anstoß an nur eine Straßenseite, 1,08 für Grundstücke mit Anstoß zu zwei oder mehreren Seiten, oder zu einer Straße und einem Platz und 0,80, wenn es keinen Anstoß an eine Straße gibt. Die Berechnungsformel der Hauptsteuer für Grundstücke lautet: Steuer = Grundstücksfläche (m2) x Basissteuersatz x „Lagen-Faktor“ Die Zusatzsteuer wird auf den Objektwert des Gebäudes oder des Grundstücks innerhalb der Stadtplanung oder einer Ansiedlung berechnet. Der Steuerfreibetrag wird auf 300.000 EUR gesetzt; darüber hinaus wird der Immobilienbesitz mit einem Steuersatzfaktor ab 0,1 und Immobilienbesitz in einem Wert von über 1.000.000 EUR mit 1 besteuert. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 21 Die Progressionsstufe gestaltet sich Objektwert in EUR 0,01 - 300.000 300.000,01 - 400.000 400.000,01 - 500.000 500.000,01 - 600.000 600.000,01 - 700.000 700.000,01 - 800.000 800.000,01 - 900.000 900.000,01 - 1.000.000 1.000.000,01 + im Detail wie folgt: Steuersatzfaktor 0,0% 0,1% 0,2% 0,3% 0,6% 0,7% 0,8% 0,9% 1,0% Jeder der eine Immobilie in Griechenland besitzt ist dem griechischen Fiskus gegenüber verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Darüber hinaus gibt es noch Luxussteuern für Luxuswagen, Yachten, Hubschrauber, Flugzeuge und private Schwimmbäder. Zoll und Außenhandelsregime Griechenland ist EU-Mitglied, das heißt es gibt keine Zölle für Lieferungen aus EU/EFTA. Für Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr gibt es grundsätzlich keine Zollformalitäten. Importbestimmungen Gegenüber Drittländern gilt der gemeinsame EU-Außenzolltarif. Zollbestimmungen Für die Tarifierung gilt das harmonisierte System des EU-Zolltarifs. Verzollungsbasis ist der CIFWert, die Verzollungsfrist beträgt 60 Tage. Agrarwaren aus Nicht-EU-Ländern werden mit Agrarabgaben belastet. Muster Damit Sendungen als Warenmuster bzw. –probe anerkannt werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen erkennbar nur zum Gebrauch als Muster oder Probe geeignet bzw. für den kommerziellen Verkehr unbrauchbar gemacht worden sein. Geschenke Geschenksendungen aus Drittstaaten sind bis zu einem Wert von 45 EUR Zoll- und Abgabenfrei. Vorschriften für Versand per Post Für Postversand bis 20 kg im Zollgebiet der EU ist keine Zollinhaltserklärung notwendig. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Außenverpackung: Im Einzelhandel müssen bei bestimmten Verpackungen (Industrieprodukte, Elektrogeräte, Klima-, Video- und Stereogeräte, Kosmetika, Pharmazeutika, Lebens- und Genussmittel) mindestens folgende Angaben auch in griechischer Sprache angegeben sein: 1) Name und Anschrift eines in der EU ansässigen Produzenten, Importeurs, Vertreters oder Abpackers (Abfüller), 2) Art und Nettomenge der Ware, 3) Verbrauchsdatum bei Medikamenten, Lebensmitteln u.dgl. Produktkennzeichnung/-deklaration: Die Produktkennzeichnung (Herstellungsland) – z.B. das „Made in Austria“ oder „Made in EU“ – für in der Europäischen Union hergestellte Produkte oder Geräte ist empfehlenswert, jedoch, abgesehen von Ausnahmen (Milch), nicht bindend. Für Drittlandsprodukte/-geräte hingegen ist die Produktbezeichnung „Made in China“ oder „Made in USA“ zwingend. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 22 Betriebsanleitungen/Gebrauchsanweisungen: Die Betriebsanleitungen müssen – auch für B2B-Produkte - in griechischer Sprache beigelegt werden, sofern die entsprechenden Produkte nicht für eine bestimmte Berufsklasse vorgesehen sind und unabhängig davon, ob es sich um EU- oder Drittlandsprodukte handelt Da für die Einhaltung der marktpolizeilichen Einzelhandelsvorschriften der griechische WarenVertriebspartner bzw. Vertreter bzw. Abpacker (Abfüller) verantwortlich ist, sollten mit ihm vor Lieferung/Absendung der Ware noch einmal alle Einzelheiten abgestimmt werden. Begleitpapiere Üblich sind drei bis fünf Fakturen, davon eine Originalrechnung in englischer, französischer oder deutscher Sprache, firmenmäßig unterzeichnet (außer Rechnungen per EDV oder per Fax) mit genauer Warenbezeichnung, evtl. Zolltarif, EU-einheitlicher handelsstatistischer Nummer, mit genauer Mengenangabe (Nettogewicht), Wert pro Einheit und Gesamtpreis in EUR oder sonstiger Währung (bei staatlichen Ausschreibungen: EUR). Fracht und Versicherung sind gesondert auszuweisen. WICHTIG: Auf der Rechnung müssen die UID - Nummern des Lieferanten und des Empfängers angeführt werden! Restriktionen Registrierungspflichtig sind: Kosmetika (vereinfachtes Registrierungsverfahren bei Kosmetika mit EU-Ursprung), Wasch-, Putzund Reinigungsmittel, Dentalmaterialien. Genehmigungspflicht besteht für: Pharmazeutika (human und veterinär), Pflanzenschutzmittel und Biozide; Betriebssicherheitszertifikate für Elektrogeräte. Für Energy Drinks mit EU-Ursprung bzw. EUCharakter besteht in Griechenland – aufgrund des Präzedenzfalles RED BULL – keine Registrierungspflicht. Artenschutz Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. RECHTSINFORMATIONEN Beim griechischen Recht handelt es sich im Großen und Ganzen um EU-harmonisierte Rechtsnormen. Der Prozess der Harmonisierung ist jedoch ein sehr langwieriger und sehr formalistischer. Bei rechtlichen Problemen ist die Einschaltung eines Anwaltes sehr ratsam. Die Prozessdauer war bis jetzt meist außerordentlich lang, die 2011 durchgeführte Reform der Zivilprozessordnung sollte hier Abhilfe schaffen. Die Vereinbarung des Gerichtsstands in Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 23 Deutschland sollte unbedingt angestrebt werden, aber auch die Vereinbarung eines anderen Gerichtsstandes z.B. Deutschland, ist möglich. Der Vorteil ist, dass mit einer wesentlich geringeren Prozessdauer zu rechnen wäre. Wegen der Überlastung der Gerichte in Athen sollte ein Gerichtsstand „ iräus“ angestrebt werden. Devisenrecht Euro und Fremdwährungen dürfen, bei innergemeinschaftlichen Reisen, in unbeschränkter Höhe ein- und ausgeführt werden. Bei hohen Beträgen ist allerdings der Weg einer Banküberweisung dringend anzuraten, um nicht den Verdacht von Geldwäsche oder anderen illegalen Geschäften zu erwecken. Bei Einreise aus oder Ausreise in Drittländer müssen Geldbeträge ab einem Wert von EUR 10.000 deklariert werden. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Aufgrund der gängigen Vertriebsstrukturen kommt dem Handelsvertreterrecht in Griechenland besondere Bedeutung zu. Gewerbliche Bestimmungen betreffen bislang vor allem Berufe, die aus Sicherheitsgründen einer speziellen Regelung bedürfen (Ingenieure, Architekten, Elektriker, Koch). Handelsvertreterrecht Es ist festzuhalten, dass in Griechenland der Gesetzgeber nunmehr mit Art. 14 §3 des Gesetzes 3557/2007 eindeutig festgelegt hat, dass für die Anwendung des relevanten Handelsvertreterrechtes die Schriftform des Vertrags nicht vorausgesetzt ist. Umso mehr ist es empfehlenswert, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Vertrag möglichst umfassend und eindeutig (insbesondere die Art der Vollmacht) festzulegen. Die Rahmenbedingungen des Handelsvertreterrechtes wurden in der EU-Richtlinie 1986/653/EWG vorgegeben. Gesellschaftsrecht Die Gesellschaften werden in Kapital- und Personengesellschaften „Wussten Sie...“ gegliedert. Die wichtigsten Kapitalgesellschaften sind die dass in Griechenland für eine Vielzahl von Aktiengesellschaft (“Anonymos Etairia” - AE), Gesellschaft mit Gewerben keine beschränkter Haftung (“Etairia eriorismenis Efthynis” - EPE) Gewerbeberechtigung Kommanditgesellschaft auf Aktien (“Eterorrythmi kata Metoches not-wendig ist? Das Etairia”) - ohne praktische Bedeutung in der griechischen Wirtschaft-, führt mitunter zu beträchtlichen Offene Gesellschaft (“Omorrythmi Etairia" OE) und Schwankungen in der Kommanditgesellschaft (“Eterorrythmi Etairia” - EE). Seit 2012 besteht Qualität der erbrachten außerdem die Möglichkeit der Gründung einer privaten Leistungen. Kapitalgesellschaft („Idiotiki Kefaleouchi Etairia“ – IKE). Durch das Gesetz 4072/2012 wurde diese neue Gesellschaftsform eingeführt mit dem Zweck eine vereinfachte und flexible Gesellschaftsform zu ermöglichen. AE (Anonymi Eteria)/Aktiengesellschaft: Das Gesetz Nr. 2190/1920 in der Fassung des Gesetzes Nr. 3604/2007 bildet die Rechtsgrundlage der AE. Die Gründung kann durch einen oder mehrere Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) erfolgen. Grundsätzlich muss das Stammkapital mindestens 24.000 EUR betragen, kann jedoch in bestimmten Fällen deutlich höher sein. Nach der Gründung ist die Haftung der Aktionäre auf den Betrag ihrer Beteiligung am Mindestgrundkapital beschränkt. Verwaltungsrat, die Hauptversammlung und die Abschlussprüfer sind die Organe der AE. Die Gründung einer AG dauert vier bis sechs Wochen und die Kosten sind abhängig von der Höhe des Aktienkapitals. E.P.E. (Eteria Periorismenis Efthinis)/Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Rechtsgrundlage ist das Gesetz Nr. 3190/1955 in seiner aktuellen Fassung. Die EPE ist die typische Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen; die Ausübung bestimmter Aktivitäten ist ihr jedoch verboten (Bank-, Versicherungs- und Finanzwesen, Verwaltung von Wertpapierdepots und InvestmentFonds, Leasing, Agenturen für gewerbliche Forderungen, Vertrieb / Realisierung von Investitionen im Bereich der Spitzentechnologie [nur Venture – Kapital], Aktivitäten auf dem Sportsektor etc.). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 24 Die Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. In der Regel wird eine EPE durch mindestens zwei Gesellschafter gegründet; es gibt aber auch die Möglichkeit eine Ein-MannEPE zu gründen. Das Mindeststammkapital für die EPE wurde abgeschafft. Es gibt grundsätzlich keine Haftung der Organe für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Organe der EPE sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführer. I.K.E. (Idiotiki Kefaleouchiki Etairia)/private Kapitalgesellschaft: Durch das Gesetz 4072/2012 wurde in der griechischen Gesetzgebung diese neue Gesellschaftsform eingeführt. Sie soll die Vorzüge der beschränkten Haftung der Gesellschafter mit einem vereinfachten und flexiblen Gründungsverfahren verbinden. Die rechtliche Konstruktion der IKE ist an der EPE angelehnt, mit dem Unterschied, dass lediglich ein Mindestkapital von einem EUR aufgebracht werden muss. Zur Sicherung der Liquidität können die Gesellschafter sowohl kapitalexterne Einlagen, wie beispielsweise Forderungen aus der Übernahme von Dienstleistungen, als auch Einlagen in Form von Bürgschaften bzw. Garantien einbringen. Die Gründung einer Ein-Personen-IKE ist möglich. Steuerlich wird die IKE wie eine EPE behandelt. Die IKE wird im One-Stop-Shop-Verfahren errichtet und im nationalen Register (GEMI) registriert. E.E. (Eterorhythmi Eteria)/Kommanditgesellschaft: Die EE benötigt grundsätzlich zwei Gesellschafter, den Komplementär und den Kommanditist. Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG und hat das ausschließliche Recht zur Geschäftsführung. Der Kommanditist haftet hingegen lediglich mit seiner vereinbarten Einlage und ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Soll eine Kommanditgesellschaft gegründet werden, müssen sich die beiden Gesellschafter solidarisch zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten (Artikel 741, Bürgerliches Gesetzbuch); Gründungsmitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. O.E. (Omorhythmi Eteria)/ Offene Gesellschaft (OG): Bei der Offenen Gesellschaft handelt es sich um den Zusammenschluss wenigstens zwei Parteien zur solidarischen Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes (Artikel 741, Bürgerliches Gesetzbuch). Die Gesellschafter einer OG haften allesamt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Gründungsmitglieder der Offenen Gesellschaft können natürliche oder juristische Personen sein. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Zweigniederlassung/Betriebsstätte: Für die Gründung ist eine Genehmigung der zuständigen Regionalverwaltung erforderlich. Arbeitsgemeinschaft/Kinopraxia: Arbeitsgemeinschaften (Arge) werden zwischen Unternehmen für einen bestimmten Zweck errichtet und werden, wenn dieser erreicht ist, aufgelöst. Je nach dem welchen Zweck die Arge verfolgt, handelt es sich bei dieser um eine Bürgerliche- oder um eine Offene Gesellschaft und erlangt gewöhnlich nicht die Eigenschaft einer juristischen Person. Wird jedoch mit der Arge ein Handelszweck verfolgt und werden weiter die für handelsrechtliche Firmen geltenden Veröffentlichungsformalitäten eingehalten, erlangt die Arge Rechtspersönlichkeit; gewöhnlich wird die Rechtsform der Handelsgesellschaft (HG) gewählt. Werden die Veröffentlichungsformalitäten nicht eingehalten, kann es sich um eine sog. Stille Gesellschaft (nur einer der Gesellschafter tritt nach außen in Erscheinung) oder um eine de facto HG (die Handlungen nach außen werden unter dem Firmennamen oder dem Namen aller Gesellschafter getätigt) handeln. Die Gesellschafter der Arge haften unbeschränkt und als Gesamtschuldner (Ausnahme: Stille Gesellschaft: es haftet der erscheinende Gesellschafter allein und unbeschränkt). Mindestvoraussetzung (nach Maßgabe obiger Darstellung) für die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern, von der eine Kopie bei den Steuerbehörden vor Aufnahme der Tätigkeiten hinterlegt werden muss. In steuerlicher Hinsicht wird die Arge unabhängig von der gewählten Rechtsform wie eine autonome Rechtspersönlichkeit behandelt. Folgende Punkte sind für die ausländische Firma zu beachten: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 25 1) Es ist keine Firmengründung in Griechenland nötig, für die Teilnahme am Konsortium wird aber eine Steuernummer benötigt. 2) Der Vertreter der ausländischen Firma innerhalb des Konsortiums muss über eine griechische Steuernummer verfügen, nicht aber über einen Wohnsitz in Griechenland. 3) Der Vertreter hat einen Zustellungsbevollmächtigten in Griechenland zu nennen. Nach dieser Art der Beteiligung werden in Griechenland sämtliche Großprojekte, insbesondere im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, durchgeführt. Gewerblicher Rechtsschutz Rechtsgrundlagen für den gewerblichen Rechtsschutz ist für Patente das Gesetz Nr. 1733/1987 in seiner aktuellen Fassung und für Warenzeichen/Marken: Gesetz Nr. 2239/1994 in seiner aktuellen Fassung. Anmeldungen sind in griechischer Sprache an die nationale Behörde für Gewerblichen Rechtsschutz zu richten. Dort angemeldete Patente genießen einen Schutz für 20 Jahre ab dem Tag, der dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung folgt. Warenzeichen/Marken einen Schutz von zehn Jahren ab dem Tag, der dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung folgt (Verlängerungsmöglichkeit). Griechenland ist unter anderem Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) auf der Grundlage des Stockholmer Abkommens vom 14.7.1967; der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) vom 20.3.1883 in der Stockholmer Fassung vom 14.7.1967; des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation (IPC) vom 24.3.1971; des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) vom 19.6.1970; des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen - EPC) vom 5.10.1973. Gewerberecht Im Gegensatz zu Deutschland ist ein großer Teil der Berufe gewerberechtlich nicht geregelt. Für die Ausübung dieser Berufe sind formale Voraussetzungen wie wirtschaftliche Bonität, ein einwandfreier Leumund, ein aufrechter Mietvertrag und ähnliches vorzuweisen. Geregelte Berufe benötigen die Erwerbung einer Berufszugangsberechtigung (Adeia askiseos epangelmatos). EUBürger haben Anspruch auf Anerkennung ihrer Gewerbescheine, zuständige Stelle ist die zuständige Lokalbehörde. Im November 2014 wurden per Ministererlass Gewerbegenehmigungen für 103 Wirtschaftsaktivitäten abgeschafft. 897 Berufe können nun ohne Lizenz einer Behörde tätig sein. Das entspricht 25% der Betriebe und 14,3% des BIP. Bereiche die darunter fallen sind: Landwirtschaft, Forst-wirtschaft, Fischerei, verarbeitende Betriebe, Stromanbieter, Gasanbieter, Klimaanlagenverkäufer, Wasseranbieter– und Abwasserversorgung, Müllverwertung, Handel – und Reparatur von Fahrzeugen, Transportwesen und andere Dienstleistungen. Mit der neuen Regelung muss der Unternehmer nur die Regionalbehörde (Periferia) von der Aufnahme der Geschäftstätigkeit informieren und die erforderlichen Unterlagen (Baugenehmigung, Brandschutzbescheid usw.) für eventuelle Kontrollen bereithalten. Damit verkürzt sich die Zeit für die Eröffnung eines Betriebes um mindestens 2 bis 3 Monate und man spart sich 60 bis 1.500 € an Stempelgebühren. Rechtsschutz und Rechtsmittel Erstinstanzliche Urteile können vor dem jeweils zuständigen Berufungsgericht angefochten werden. In Ausnahmefällen ist auch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof (areios pagos) zulässig. Firmengründung Ausländische Firmen können eine unselbständige Niederlassung (Haftung bei Stammfirma) oder eine selbständige Gesellschaft (Tochterfirma) gründen. Als Gesellschaftsform können AG, GmbH, Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 26 OG oder KG griechischen Rechts gewählt werden. Sie unterscheiden sich in Vertretungs-, Haftungs- und Gründungsvorschriften. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes und/oder Steuerberaters ist ratsam, um die individuell günstigste Form zu wählen. Das Grundkapital für eine AG beträgt 24.000 EUR, für die GmbH wurde das Mindestkapital im Mai. 2013 abgeschafft. Kosten des Notars belaufen sich auf bis zu 1.200 EUR (AG) bzw. 300-400 EUR (GmbH). Die Anwaltskosten sind abhängig vom Kapital 1% bis EUR 44.000, darüber 0,5%. die Veröffentlichung im Regierungsblatt kostet 272 EUR. Seit April 2011 wird das One-stop-Shop für Gesellschaftsgründungen angewendet (Gesetz 3853/2010). Firmengründungen, für die bisher mindestens 38 Werktage vonnöten waren, können nun an einem Tag durchgeführt werden, die elf nötigen Verfahrensschritte wurden durch einen Kontakt ersetzt. Dies wird durch die elektronische Abwicklung der Wege möglich. Die Firmengründung kann jetzt, abhängig von der Unternehmensform, entweder bei den Handelskammern, bei den Bürgerservice Büros (KEP) oder bei den 3.200 zugelassen öffentlichen Notaren erfolgen. Über diese Stellen läuft auch die Eintragung der Firmen in das neue zentrale griechische Firmenregister („GEMI“, General Electronic Commercial Registry). Die Gründung von Offen Gesellschaften (OE) und Kommanditgesellschaften (EE) erfolgt bei den lokalen Handelskammern sowie bei den Bürger Service Büros (KEPE). Die Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (EPE) und Aktiengesellschaften (AE) werden, wie oben erwähnt, von zertifizierten Notaren durchgeführt. Bei der Gründung von Betriebsstätten und Zweigstellen ausländischer Unternehmen bzw. bei der Gründung von Einzelunternehmen findet das One-stop-Shop-Verfahren keine Anwendung. Hier sind die jeweiligen Regionalbehörden zuständig. Investitionen und Joint Ventures Ausländische Investitionen in Form einer Firmengründung oder Beteiligung sind gemäß Gesetz Nr. 2687/53 möglich, verfassungsmäßig garantiert und vor Zwangsversteigerung geschützt; im Falle der Inanspruchnahme staatlicher Subventionen besteht allerdings Genehmigungspflicht. Basierend auf das neue Investitionsgesetz Nr. 4146/2013 (Schaffung eines entwicklungsfreundlichen Umfeldes für strategische und Privatinvestitionen sowie sonstige Bestimmungen) sind je nach Standort und Unternehmenszweck Förderungen vorgesehen, wie z.B. Steuerbegünstigungen und Barsubventionen. Durch dieses Gesetz soll das Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel ist u.a. die Förderung des Tourismus. Investitionen in erneuerbaren Energien werden nur noch indirekt durch Steuerbefreiungen begünstigt. Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei der griechischen Investitionsagentur „Invest in Greece Agency“, im Internet unter http://www.investingreece.gov.gr. Steuerbestimmungen Bei der Besteuerung der Gewinne wird differenziert zwischen der Besteuerung von ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen. Die Besteuerung der einbehaltenen Gewinne ist seit 01.01.2014 auf 26 % erhöht worden, ausgeschüttete Gewinne werden seither aber dafür nur mehr mit 10 % besteuert. Patent-, Marken- & Musterrecht Es herrscht Anwaltszwang für die Registrierung von Patenten und Marken (nicht aber bei Mustern). Musterregister: Organismos Biomichanikis Idioktisias (Organisation für gewerblichen Rechtsschutz: Pandanassis Str. 5, GR151 25 Paradissos Amaroussiou, T+30 210 6183500, F+30 210 6819231, E [email protected], W www.obi.gr), Geltungsdauer fünf Jahre (kann bis zu 4-mal erneut werden; max. gesamte Geltungsdauer: 25 Jahre), Internationale Priorität kann geltend gemacht werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 27 Patent- und Markenrecht Patentregister: Organismos Biomichanikis Idioktisias (s. o.), Geltungsdauer 20 Jahre, kein technisches Prüfungsverfahren im Sinne des deutschen Patentrechtes, Internationale Priorität kann geltend gemacht werden. Anmeldung beim Europäischen Patentamt München ratsam, aber nicht ausreichend. Markenregister: Griechisches Handelsministerium (Kaningos Platz, GR-101 81 Athen, T +30 210 3893282, E [email protected]), Geltungsdauer zehn Jahre (jeweils um zehn weitere Jahre verlängerbar), Schutz wird 24 Stunden nach Eintragung wirksam. Europäisches Patent Ein Patent ist ein Rechtstitel, der seinem Inhaber das Recht gibt, Dritten die gewerbliche Verwertung einer Erfindung ohne seine Zustimmung zu untersagen. Das Europäische Patent wird vom Europäischen Patentamt (EPA) gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) erteilt. Es handelt sich dabei nicht um ein Patent, das für ganz Europa oder für die Europäische Gemeinschaft Gültigkeit hat. Es erfolgt lediglich die Patentanmeldung und das Verfahren zur Patenterteilung zentral beim Europäischen Patentamt. Ist das Europäische Patent erteilt, hat es dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent in den Staaten, die in der Patentanmeldung benannt wurden. Patentierbare Erfindungen müssen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Das EPA ist nur für die Erteilung von Patenten zuständig. Es gewährt keine anderen Schutzrechte für geistiges Eigentum wie Marken, Muster oder Urheberrechte. Einen Überblick der anfallenden Gebühren können Sie der Internetseite: http://www.epo.org/applying/forms-fees_de.html entnehmen; eventuelles Honorar für einen Patentanwalt ist zu beachten . Der Weg zum Patent setzt sich aus folgenden Phasen zusammen: Anmeldungsphase, Eingangsund Formalprüfungsphase, Phase der Recherche, der Veröffentlichung der Anmeldung, einer Sachprüfung, der Patenterteilung und letztendlich die Validierung. Urheberrecht Das Urheberrecht schützt literarische, künstlerische und wissenschaftliche Werke. Das Recht entsteht mit der Herstellung des Werkes und bedarf keiner weiteren Registrierung. Die gesetzlichen Regelungen zum Urheberrecht finden sich im Gesetz 2121/1993. Lizenzvergabe Rechtliche Aspekte Es gilt das EU-Recht. Steuerliche Aspekte In Griechenland fallen Lizenzgebühren in einer Höhe von 7 % an. Gestaltung von Lizenzverträgen Es besteht Vertragsfreiheit. Für einen Transfer von Lizenz- und Know-how-Gebühren in Nicht-EULänder ist eine Genehmigung der BANK OF GREECE erforderlich. Auf den entsprechenden Schutz des geistigen Eigentums (Patente, Marken) ist zu achten. Eigentum und Forderungen Die Grundlagen für eine wirksame Absicherung von Eigentum und Forderungen in Griechenland sollten bereits vor, beziehungsweise während des Vertragsabschlusses geschaffen werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 28 Allgemein ist festzustellen, dass im Vertrag zunächst der für den deutschen Geschäftspartner günstigere Gerichtsstand und das auf den Vertrag anzuwendende Recht festgelegt werden sollten. Geschäfts- und Bonitätsauskünfte Bei neuen Geschäftsbeziehungen, Vertreterbestellung, etc. dringend zu empfehlen. Die DeutschGriechische AHK kann Auskünfte besorgen. Eigentumssicherung Neben Eigentumsvorbehalt, Hypothek, Pfand oder Bürgschaft wird in Griechenland häufig das kaufmännische Schuldversprechen („ romissory Note“) zur Eigentumssicherung verwendet. Es handelt dabei, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem griechischen Wechselgesetz erfüllt sind, um den sog. „Eigenen Wechsel“ (Solawechsel), welcher in Griechenland genau wie in Deutschland geregelt ist. Eigentumsvorbehalt Ein Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag ist auch in Griechenland ein wichtiges Mittel zur Zahlungssicherung, die rechtliche Durchsetzung in manchen Fällen schwierig (langfristiges Verfahren, Gefahr des Erlöschens durch gutgläubigen Erwerb Dritter). Forderungseintreibung Anzumerken ist, dass griechische Inkassobüros kein Recht haben, geschuldete Geldbeträge einzuheben, dazu sind nur Anwälte berechtigt. Wechsel- und Scheckrecht Entspricht weitgehend den vergleichbaren deutschen Rechtsnormen. Für die Sicherung der Haftung des Ausstellers und der Indossanten ist ein formeller Wechselprotest erforderlich, wechselrechtliche Ansprüche gegen Wechselverpflichtete werden als abstrakt behandelt (Ausnahme: Einwände des Schuldners). Bei gültigen Wechselakzepten kann kurzfristig ein gerichtlicher Zahlungsbefehl erwirkt werden. Vollständiges Ausfüllen des Wechselformulars, Unterzeichnen des Ausstellers in Deutschland, Übermittlung an die Griechische Bank nur zur Einholung der Unterschrift des Bezogenen ist empfehlenswert. Insolvenzrecht Mit dem Gesetz Nr. 3588/2007 wurde das griechische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Zahlungsunfähigkeit setzt voraus, dass vom Unternehmen die Zahlungen eingestellt werden, da die Unternehmensverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden können. Einen Insolvenzantrag können auch Gläubiger stellen, die hieran ein legitimes Interesse haben. Als Insolvenzgericht ist das jeweilige örtliche Landgericht tätig. Ein Insolvenzbeschluss und weitere Beschlüsse werden öffentlich bekanntgemacht. Sodann müssen die Gläubiger ihre Forderungen anmelden und nachweisen. Die Frist für die Forderungsanmeldung beträgt regelmäßig drei Monate, beginnend mit dem Insolvenzbeschluss. Vertretungsvergabe Im europäischen Binnenmarkt können Produkte auf verschiedene Art und Weise durch den Hersteller vermarktet werden. Neben dem Direktvertrieb an den Endkunden greifen viele Hersteller auf die Möglichkeit der Vermarktung über dritte Personen oder Gesellschaften im betreffenden Land zurück. Vorteilhaft ist hierbei, dass sich diese Vertragspartner vor Ort besser mit den lokalen Gegebenheiten sowie einer effektiveren ortsüblichen Vermarktungsstrategie auskennen und die Ware oft kostengünstiger und effizienter absetzen können. Diese Form der Zusammenarbeit wird oft durch ausländische Unternehmen gewählt und im Einzelnen modifiziert. Wie die Vertretungsmacht tatsächlich ausgestaltet wird, unterliegt der Parteiautonomie. Arten von Vertretern Häufig vorkommende Formen dieser Vertretungsbeziehung sind die so genannten Handelsvertreter und Vertragshändler. Es ist vertraglich zu regeln, welche Handlungsmöglichkeiten diese Vertreter im konkreten Fall haben sollen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 29 Die zwei im griechischen Gesetz normierten Vertretungsvarianten sind: 1.) Vermittlungsvertreter (emporikos antiprosopos diamesolawisis); der nur Geschäfte vermittelt und 2.) Abschlussvertreter (plirexousios emporikos antiprosopos), der zusätzlich über die Vollmacht verfügt, Geschäftsabschlüsse für seinen Vertragspartner zu tätigen. Vertretungsvertrag Die Ausgestaltung des Vertretungsvertrages unterliegt der Parteiautonomie. Formerfordernisse gibt es grundsätzlich keine, aber zwecks Beweiskraft ist die Wahl eines schriftlichen Vertrages zu empfehlen. Mustervertrag Musterverträge sind in Griechenland nicht in dem Ausmaße wie in Deutschland üblich und vorhanden. Arbeits- & Sozialrecht Arbeitsverträge können auf befristete und auf unbefristete Zeit abgeschlossen werden. Befristete Arbeitsverträge enden von Rechts wegen mit dem Ablauf der Zeit. Unbefristete Arbeitsverträge können von beiden Seiten gekündigt werden. Unbefristete Arbeitsverhältnisse können beendet werden: durch Kündigung des Arbeitnehmers durch Tod des Arbeitnehmers oder, in Ausnahmefällen, des Arbeitgebers in gegenseitigem Einvernehmen und in Fällen, in denen der Angestellte das Unternehmen seines Arbeitgebers erwirbt. Die Unmöglichkeit zur Leistungserbringung durch den Arbeitnehmer, die jedoch nicht auf Krankheit, Unfall, Wehrdienst oder Schwangerschaft zurückzuführen ist, kann unter bestimmten Umständen als stillschweigende Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer gedeutet werden. Eine Kündigung liegt hier jedoch nicht automatisch vor. Kann der Arbeitgeber infolge Hindernisses (z.B. aufgrund höherer Gewalt) die Dienste des Arbeitnehmers nicht annehmen, so ist er nicht zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Rechts wegen bedeutet dies aber nicht; auch in diesem Falle bedarf es einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Bei Insolvenz ist der Arbeitgeber zur vollen Zahlung der gesetzlichen Abfindung verpflichtet. Befristete Arbeitsverhältnisse können wie folgt beendet werden: Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit ihrem Ablauf von Rechts wegen. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. In einzelnen Fällen kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis auch ohne Grund kündigen. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle Gehälter bis zum Ablauf des ursprünglich vereinbarten Arbeitsvertrages zu zahlen. Erwirbt der Angestellte das Unternehmen seines Arbeitgebers, führte dies auch zur Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses. Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (Angestellte): Abfindungen bei arbeitgeberseitiger ordentlicher Kündigung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen sind nach griechischem Recht erst ab einer Mindestbeschäftigungsdauer von zwei Monate zu bezahlen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss bei der zuständigen Organisation für Beschäftigung (griechisch: O.A.E.D.) gemeldet werden. Der gekündigte Angestellte erhält in diesem Fall eine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub. Kündigungsfristen und Abfindungsbeträge sind nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 30 Aufenthaltserlaubnis Angehörige der Staaten der EU können mit ihrem Reisepass oder Personalausweis visumfrei einreisen und sich bis zu drei Monate in Griechenland aufhalten. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss bei der lokal zuständigen Fremdenpolizei eine Aufenthaltserlaubnis für EUBürger beantragt werden. Arbeitserlaubnis Eine Arbeitserlaubnis brauchen nur Arbeitnehmer von Nicht-EU-Staaten. Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Die Verordnung 1408/71 EWG ist die zentrale Bestimmung für soziale Sicherheit. Bestimmungen für Montagearbeiten Für Montagearbeiten über drei Monate ist, wie oben erwähnt, eine Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger zu beantragen. Betreffend Sozialversicherung gilt die EU Verordnung 1408/71: Diese Verordnung besagt unter anderem, dass Arbeitnehmer aus EU-Staaten, die zur vorübergehenden Dienstleistung in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet werden, im Entsendestaat sozialversichert bleiben, sofern die Entsendung nicht länger als zwölf Monate dauert und nicht der Ersatz einer Person vorgesehen ist, die bereits einen 12-monatigen Einsatz beendet hat. Der Nachweis einer bestehenden Sozialversicherung wird durch eine Bestätigung der deutschen Gebietskrankenkasse (EU-Formular A1) erbracht (bei der deutschen Gebietskrankenkasse erhältlich). Um die Sachleistungen des staatlichen Gesundheitswesens in Griechenland in Anspruch nehmen zu können, ist die e-card – sie ist gleichzeitig Europäische Krankenversicherungskarte – vorzuweisen. Prozessrecht Die Rechtsprechung in Griechenland erfolgt durch unabhängige Gerichte. Zivilgerichte werden in Friedensgerichte, Landgerichte sowie Oberlandesgerichte eingeteilt und sind für alle privaten Streitigkeiten und die ihnen gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Der Instanzenzug geht nach Erlassung eines Urteils des Zivilgerichtshofes zum Appellationsgericht (Berufung) und letztendlich zum Areopag, dem obersten Gerichtshof (Revision). Wir müssen nochmals darauf hinweisen, dass Prozesse in Griechenland von sehr langer Dauer sind. Schiedsgerichtsbarkeit Griechenland hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 31 Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Wilhelmstr. 43G, 10117 Berlin Tel.: 030 200 73 63-00 Fax: 030 20073 65-69 E-Mail: [email protected] Web: www.icc-deutschland.de Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft: http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/organisation-akteure-links/ insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Tipp! Das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ unterstützt Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 32 Messebeteiligungen Delegationsreisen Unternehmerreisen Auslandsrepräsentanzen Kooperationsprojekte Einstieg in den Export Go international Fit for Partnership Delegationsbesuche Finanzierungshilfen Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung. Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Athen Dorilaiou 10-12 GR -115 21 Athen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 33 Tel.: Fax: E-Mail: Web: +30 210 6419 000 +30 210 6445 175 [email protected] http://griechenland.ahk.de Geschäftszeiten: Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Geschäftsstelle Nordgriechenland Voulgary Str. 50/V GR – 542 49 Thessaloniki Tel.: +30 231 0327 733 Fax: +30 231 0327 737 E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten:Montag - Freitag 8:00 - 16:00 Uhr Einreisebestimmungen Griechenland ist „Schengen-Land“, es herrscht daher freier ersonenverkehr und es gibt keinerlei Grenzkontrollen. Die Mitnahme eines Reisepasses (kann bis zu fünf Jahre abgelaufen sein) oder Personalausweises ist aber notwendig (Führerschein nicht ausreichend!). Internationales Impfzeugnis wird nur bei Einreisen aus akuten Seuchengebieten aus Übersee verlangt. Bei Aufenthalten über drei Monate ist eine polizeiliche Aufenthaltsgenehmigung (Vevaiosi engrafis) einzuholen. Dos & Dont‘s Griechenland ist zu 93 % griechisch-orthodox, der Einfluss der Kirche ist größer als in Mitteleuropa. Kirchliche Feste wie Taufen, Hochzeiten und Ostern zählen zu den Höhepunkten des Jahres, Einladungen dazu sind Großereignisse mit zahlreichen Gästen. Namenstage spielen eine wesentlich größere Rolle als Geburtstage, die kaum gefeiert werden. Für all diese Feste sollte der Gast unbedingt ein Geschenk vorsehen. Bei Abendessen als Hauseinladung können Blumen und Süßigkeiten für die Gastgeberin, und ein guter Wein aus Österreich für den Hausherrn mitgebracht werden. Bei Einladungen in Restaurants oder Tavernen sind keine Geschenke üblich. Kleine Österreich bezogene Aufmerksamkeiten bei Firmen-, insbesondere beim Vertreterbesuch, werden gerne gesehen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 34 Von Ausländern wird generell Pünktlichkeit erwartet. Bei Abendeinladungen ist jedoch ein Toleranzspielraum gegeben. Eine Verspätung von 15 Minuten wird akzeptiert, bei Cocktails auch eine halbe Stunde. Es wird auf Höflichkeit, die den mitteleuropäischen Ausdrucksformen entspricht, größten Wert gelegt. Die Verteilung der Geschlechterrollen basiert in Griechenland nach wie vor auf der Tradition. Vordergründig ist die griechische Gesellschaft patriarchalisch, weist aber durch die Position der Frau, die im Hintergrund agiert, starken matriarchalischen Einfluss auf. Im Geschäftsleben gewinnen Frauen zunehmend an Bedeutung. Der typisch patriarchalisch geprägte Mann tendiert jedoch weiterhin dazu, durch väterlich-fürsorgliches Verhalten Geschäftsfrauen in ihre traditionelle Rolle zurückzuweisen. Bei der jungen Generation entwickelt sich die Rollenverteilung der Geschlechter in Richtung Gleichberechtigung. Anreden enthalten üblicherweise keine akademischen Titel, allenfalls Berufsbezeichnungen. Ausnahmen sind Minister, Hochschulprofessoren und Präsidenten von Kammern und sonstigen Vereinigungen. Aufgrund der großen Bedeutung der Gastfreundschaft spielen Einladungen eine wichtige Rolle; da die Griechen es lieben auszugehen, finden Abendeinladungen im Sommer meist in Restaurants oder Tavernen statt. Hauseinladungen gibt es eher im Winter. Der übliche Beginn bei Mittagseinladungen ist 14.00 Uhr, beim Abendessen 21.00 Uhr, im Sommer noch später. Das Geschäftsfrühstück ist unüblich, Geschäftsabendessen können auch mit Ehegattinnen oder Begleitung erfolgen. Einladungen durch Griechen sind ernst gemeint und sollten angenommen werden. Der Gastgeber ist beleidigt, wenn der ausländische Besucher im Restaurant die Rechnung begleichen möchte. Bei Gegeneinladungen wird die gleiche Großzügigkeit wie durch den griechischen Gastgeber erwartet! Die Vorstellung ist im Allgemeinen formlos, Visitenkarten sind üblich, Sitzordnung ist von untergeordneter Bedeutung. Der zwischenmenschliche Kontakt im Sinne persönlicher Beziehungen ist sowohl im Privat- als auch Geschäftsleben von essentieller Bedeutung. Körperkontakt ist intensiver als in Mitteleuropa, die Körperdistanz wesentlich geringer. Augenkontakt ist beim Sprechen gegeben, sollte aber nicht allzu intensiv sein, da dies falsch verstanden werden könnte. Aussagen werden gestenreich unterstrichen, das Vokabular der Gestik ist umfangreich. Das Entgegenstrecken der Hand mit den fünf gespreizten Fingern und der Handfläche nach außen ist eine grobe Beleidigung! Als Trinkgeld werden üblicherweise 10 % des Rechnungsbetrages gegeben. Beim Smalltak werden Hinweise auf das klassische Griechenland als Wiege Europas beziehungsweise Wissen über die Antike - von Homer bis Alexander den Großen - von griechischen Gesprächspartnern sicher geschätzt. Detailwissen über die historischen und kulturellen Verbindungen Griechenlands und Österreichs sind sicher ein Pluspunkt: Ende des 18. Jahrhunderts siedelte sich in Wien rund um die Griechengasse eine beachtliche griechische Handelskolonie an, Wien war zudem ein bedeutendes Zentrum der Befürworter der erwachenden griechischen Nation; große griechische Familien wie Sina, Dumba und Karajan spielten eine bedeutende Rolle in der Industrie, im europäischen Transithandel beziehungsweise im Bankensektor, betätigten sich aber auch als Kulturmäzene in der Donaumetropole (zum Beispiel Wiener Musikvereinssaal). Kritische Bemerkungen über die finanzielle Lage Griechenlands sollten gemieden werden. Besonders von deutschsprachigen Geschäftspartnern kommen diese zurzeit sehr schlecht an. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 35 Wird die Thematik vom griechischen Partner selbst angeschnitten, wird die Signalisierung von Solidarität in “schwierigen Zeiten” sicher sehr geschätzt. Politische Diskussionen werden in einer für den Mitteleuropäer unbegreiflichen Heftigkeit geführt. Themen, wie Umschuldung, Schuldenschnitt, Verschuldung Griechenlands und Troika sind SEHR heikel und daher mit entsprechendem Feingefühl zu behandeln. Dazu gehören auch sämtliche Fragen, die die Türkei, Mazedonien (FYROM!) und Zypern betreffen; Dazu kommt jetzt auch noch die Schuldenproblematik. Griechenland fühlt sich in diesen Fragen von Resteuropa unverstanden. Kritische Äußerungen über das Gastland sollten dem griechischen Gastgeber vorbehalten bleiben. Absolut unhöflich ist die Störung der Nachmittagsruhe zu Hause, die speziell in den Sommermonaten striktest eingehalten wird und von ca. 15.00 bis 18.00 Uhr dauert. Abends sind Anrufe bis 23.00 Uhr möglich. Betrunkene gelten als anstößig, in allen Situationen sollte der ausländische Gast Haltung bewahren. Im Sommer ist die Bekleidung auch bei Geschäftsbesuchen leger. Verhandlungen werden durch kurze Höflichkeitsformeln eingeleitet. Man erkundigt sich nach der Familie und dem persönlichen Wohlbefinden. Dabei werden keine umfangreichen Statements, sondern nur kurze positive Antworten erwartet. Die Verhandlungsführung ist wortreich, bei entscheidenden Projekten sind Besprechungen bis spät in die Nacht möglich, wobei auch beim Abendessen Geschäftsthemen weiter diskutiert werden. Verfrühtes Aufgeben einer Position beziehungsweise schnelle Kompromisse sind nicht zu empfehlen, da sonst unweigerlich auf weitere Zugeständnisse gedrängt wird. Eine Überschreitung des ursprünglich vorgesehenen Verhandlungszeitraumes ist nicht unüblich. Privatunternehmen sind hierarchisch aufgebaut, die starke Orientierung auf den Firmenchef drückt sich in dessen fast ausschließlicher Entscheidungsbefugnis aus. Gespräche mit unteren Ebenen haben allenfalls vorbereitenden Charakter. Bei Konsumgütern ist das Marken- und Designbewusstsein sehr ausgeprägt, während bei Investitionsgütern der Preis die Hauptrolle spielt und der Abnehmer eher zu Abstrichen bei der Qualität bereit ist. Die Risikobereitschaft griechischer Unternehmer ist tendenziell groß. Werbung wird durch Einschaltung in allen Medien betrieben, TV und Rundfunk spielen wegen der vielen privaten Sender, die durch Werbung finanziert werden, eine viel größere Rolle als in Österreich. Für Investitionsgüter wird ausschließlich in Fachzeitschriften geworben. Der Werbeeffekt von Messen in Griechenland ist begrenzt, da diese vor allem auf den Lokalmarkt ausgerichtet sind. Griechische Geschäftsleute besuchen in der Regel die führenden Fachmessen ihrer Branche im Ausland, weshalb eine Messebeteiligung bei solchen Veranstaltungen unbedingt dem potentiellen griechischen Kunden bekannt gegeben werden sollte. Die Kommunikation im Geschäftsleben wird vorwiegend über Telefon und E-Mail durchgeführt. Während des Sommermonats August kommt das Geschäftsleben fast vollständig zum Erliegen, weshalb Urgenzen in dieser Zeit wenig sinnvoll sind. Anreise Grundsätzlich stehen dem Griechenlandbesucher Land-, See- und Luftweg zur Verfügung, aus Zeitgründen wird für den Geschäftsreisenden allerdings nur der Luftweg in Frage kommen. In der Innenstadt ist neben den Taxis auch die Benützung von Trolleys, Bussen und U-Bahn möglich, Fahrscheine sind an Kiosken und Automaten im Vorverkauf erhältlich. Die U-Bahn der Linie 3 fährt bis zum Flughafen (Airport-Ticket à EUR 8). Der Flughafen Bus kostet EUR 5. Taxis Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 36 vom Flughafen nach Athen verrechnen untertags eine Flate Rate von EUR 35 und in der Nacht von EUR 50. Besondere Vorsicht vor Taschendieben in der U-Bahn Richtung Flughafen, am Syntagma- latz und in der Einkaufsstraße „Ermou“ ist geboten! Geschäftszeiten Firmenbüros - sehr unterschiedlich Kernarbeitszeit: 8.00-16.00 Uhr (bzw. 9.00-17.00 Uhr) Behörden: 7.30-15.00 Uhr, 15. Mai - 15. Oktober: 7.00-14.00 Uhr, Parteienverkehr vormittags. Banken: Schalterstunden: Mo-Do: 8.00-14.30 Uhr, Fr: 8.00-14.00 Uhr Deutsche Bankomatkarten können verwendet werden. Geschäfte sind berechtigt, Mo-Fr bis 21.00 Uhr, Samstag bis 20.00 Uhr geöffnet zu halten (Öffnung am Morgen: ab 05.00 Uhr zugelassen). Dieser Rahmen wird in der Regel allerdings nur von Großkaufhäusern und Supermarktketten (bzgl. Schließungszeiten) ausgeschöpft. Boutiquen und kleinere Geschäfte halten sich in der Regel an die nachstehenden Öffnungszeiten (siehe Aufstellung). Generell sind die Öffnungszeiten von Wochentag und Region abhängig – in Tourismuszonen sind die o. a. Öffnungszeiten nicht vorgeschrieben. Geschäfte mit unterbrochener Arbeitszeit: Boutiquen, kleine Geschäfte: Mo, Mi u. Sa: Di, Do, Fr: 9.00-15.30 Uhr 9.00-15.30 Uhr und 17.30-21.00 Uhr Geschäfte mit durchlaufender Arbeitszeit: Boutiquen, kleine Geschäfte: Mo, Mi u. Sa: Di, Do, Fr: 9.00-15.30 Uhr 9.00-21.00 Uhr Supermärkte: Mo-Fr.: Sa: 8.00-21.00 Uhr 8.00-20.00 Uhr Großkaufhäuser: Mo-Fr.: Sa: 9.00-21.00 Uhr 9.00-20.00 Uhr Feiertage (einschließlich regionale Feiertage) 2015 Neujahrstag: 1. Januar, Heilige Drei Könige: 6. Januar, Orthodoxer Rosenmontag: 23. Februar, Nationalfeiertag (Unabhängigkeitstag): 25. März, Orthodoxer Karfreitag: 10. April, Orthodoxer Ostermontag: 13. April, Tag der Arbeit: 1. Mai, Pfingstmontag: 1. Juni, Maria Himmelfahrt: 15. August, Nationalfeiertag (Ochi-Tag): 28. Oktober, Weihnachten: 25. Dezember, erster Weihnachtstag, 26. Dezember, zweiter Weihnachtstag. Notrufe Euro-Notruf - 112 Rettung – 166 Feuerwehr – 199 Polizeinotruf - 100 (ohne Vorwahl innerhalb von GR) Touristenpolizei - 171 ELPA (entspricht ADAC) – 104 00 Maße und Gewichte metrisch Strom 220 V Wechselstrom, 50 Hz (Eurostecker wie in Deutschland) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 37 Trinkgeld ca. 10 % für Taxis, Kellner, usw. Post- und Telefongebühren Brief/Karte Europa: Brief/Karte Inland: Einschreibgebühr: Expressgebühr: ab EUR 0,90 priority, ab 3,10 non priority ab EUR 0,72 priority, ab 2,22 non priority EUR 1,90 Inland; EUR 2,50 Ausland EUR 1,50 Inland, EUR 2,20 Ausland Öffentliche Telefone sind fast ausschließlich Wertkartentelefone, daher ist eine Telefonwertkarte zu empfehlen, wenn kein Handy vorhanden ist. Wertkarten sind bei vielen Kiosken zu Preisen ab EUR 5 erhältlich. Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag Die durchschnittlichen Aufenthaltskosten für Hotel und Essen belaufen sich auf ca. EUR 260 täglich, je nach Hotel. Zeitverschiebung OEZ, d.h. MEZ bzw. MESZ plus eine Stunde (12 Uhr Berlin = 13 Uhr Athen). Dolmetschdienst Grundsätzlich können Englischkenntnisse bei den griechischen Geschäftspartnern vorausgesetzt werden. Lokale Verkehrsmittel a) Taxis: In den meisten Städten mit Taxameter; Grundgebühr EUR 1,19 und Kilometergebühr EUR 0,68 in der Stadt, außerhalb der Stadt EUR 1,19, Nachttarif (24.00 – 05.00 Uhr) EUR 1,19; Mindestgebühr EUR 3,16; Funktaxis EUR 3,39 bis 5,65 Zuschlag; Gepäckszuschlag EUR 0,40/Stück (ab10 kg); Flughafen-Zuschlag Funktaxi EUR 3,84; Für die Fahrt vom Flughafen in Athen in das Stadtzentrum gilt ein Pauschaltarif von 35 bzw. 50 EUR von 24.00 bis 5.00 Uhr. Griechische Taxis verkehren oft auch als Sammeltaxis, die unterwegs Passagiere mit ähnlichem Fahrziel aufnehmen. b) Mietwagen mit und ohne Chauffeur sind in allen größeren Städten erhältlich. Internationale Agenturpreise. Kfz-Bestimmungen Deutscher Führer- und Zulassungsschein; "Grüne Karte" nicht zwingend, jedoch empfehlenswert. Touristen können Kraftfahrzeuge bis zu sechs Monaten problemlos einführen. Da bei Einreise über Italien keine Zollabfertigung vorgenommen wird, ist als Nachweis für die Einreise die Schiffskarte aufzubewahren und ggf. den Zoll- und Polizeibehörden vorzulegen. Für Personen, die in Griechenland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, besteht die Möglichkeit, um eine Verlängerung von neun Monaten anzusuchen, wobei jedoch die Straßenverkehrssteuer für diese neun Monate zu bezahlen wäre. Personen, die sich zur Arbeitsaufnahme in Griechenland aufhalten, können eine Verlängerung um drei Monate beantragen. Nach neun beziehungsweise fünfzehn Monaten muss der Pkw ausgeführt oder den griechischen Zollbehörden zur Aufbewahrung für sechs Monate überlassen werden. Devisenvorschriften EUR und Fremdwährungen sind unbeschränkt aus- und einführbar. Aus Drittländern in Bar einoder ausgeführte Geldmengen müssen ab dem Wert von EUR 10.000 deklariert werden. Bei geschäftlichen Banküberweisungen und allen sonstigen Überweisungen über EUR 15.000 ist eine Identifizierung des Auftraggebers durch die Bank vorgeschrieben. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 38 Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Waren für den persönlichen Gebrauch, die in einem EU-Land inkl. Steuern gekauft wurden, können ohne Beschränkungen eingeführt werden. Gemäß EU-Vorschriften sind "Reisemitbringsel" aus Drittländern sowie Waren aus Duty-Free-Geschäften im Wert von EUR 300 für Erwachsene (Flug- und Seereisende: EUR 430) bzw. EUR 150 für Jugendliche (bis 15 Jahren) nicht deklarationspflichtig. Daneben bestehen für Tabakwaren, Alkoholika, Parfum, Kaffee, etc. die in der EU geltenden Höchstmengen. Impfungen Besondere Impfungen sind grundsätzlich nicht erforderlich; eine Ausnahme besteht jedoch bei der Einreisen aus akuten Seuchengebieten aus Übersee. Hier wird ein Internationales Impfzeugnis verlangt. Reiseapotheke nicht vergessen! ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE Zu Griechenland sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. WICHTIGE ADRESSEN Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Athen Dorilaiou 10-12 GR -115 21 Athen Tel.: +30 210 6419 000 Fax: +30 210 6445 175 E-Mail: [email protected] Web: www.griechenland.ahk.de Geschäftszeiten: Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Geschäftsstelle Nordgriechenland Voulgary Str. 50 GR – 542 49 Thessaloniki Tel.: +30 231 0327 733 Fax: +30 231 0327 737 E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten:Montag - Freitag 8:00 - 14:30 Uhr Botschaft Griechenland Jägerstraße 54/55 10117 Berlin Tel.: 030 – 20 62 60 Fax: 030- 20 62 64 44 E-Mail: [email protected] Web: www.griechische-botschaft.de Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 39 Karaoli & Dimitriou 3 GR-106 75 Athen Tel.: +30 210 7285 111 Fax: +30 210 7285 335 E-Mail: [email protected] Web: www.athen.diplo.de Parteienverkehr: Mo – Fr: 09.00 – 12.00 Uhr Österreichische Botschaft Vasilissis Sofias 4 GR-106 74 Athen Tel.: +30 210 7257270 Fax: +30 210 7257292 E-Mail: [email protected] Web: www.bmeia.gv.at/botschaft/athen.html Schweizerische Botschaft in Athen Iassiou 2 GR-115 21 Athen Tel.: +30 210 7230364 / 66 Fax: +30 210 7249209 E-Mail : [email protected] Web: www.eda.admin.ch/eda/de/home.html Bankenvertretungen in Griechenland Deutsche Bank Trust Company Americas 23A Vassilissis Sofias Avenue, 6th floor 10674 Athen Tel: +30 210 7256-150 Fax: +30 210 72 32 451 Banken Die Notenbank findet man unter folgender Adresse: BANK OF GREECE S.A. E. Venizelos Ave. 21 GR-102 50 Athen Tel.: +30 210 3201111 Fax: +30 210 3232239, 210 3232816; Web: www.bankofgreece.gr Öffnungszeiten: Mo. – Do: 8.00 – 14.30 Uhr, Fr.: 8.00 – 14.00 Uhr Geschäftsbanken THE NATIONAL BANK OF GREECE S.A. Aiolou 86 GR-102 32 Athen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 40 Tel.: E-Mail: Web: +30 210 4848484, 210 3341000 [email protected] www.nbg.gr/ ALPHA BANK Headquarter: 40, Stadiou Street Tel.: +30 210 3260000 Fax: +30 210 3265438, 3265052 Web: www.alpha.gr PIRAEUS BANK S.A. Amerikis Str. 4 & Souri Str. 5 GR-105 64 Athen Tel.: +30 210 3335000 Fax: +30 210 3335080 E-Mail: [email protected] Web: www.piraeusbank.gr EFG EUROBANK ERGASIAS S.A. 20 Amalias Av. GR-105 57 Athen Tel.: +30 210 9555000 Fax: +30 210 3247095 E-Mail: [email protected] Web: http://www.eurobank.gr/ Lokale Reisebüros MANESSIS TRAVEL S.A. Filellinon Str. 4 GR-105 57 Athen Tel.: +30 210 3290100 Fax: +30 210 3224828 E-Mail: [email protected] Web: www.manessistravel.gr TRAVEL PLAN Vrana Str. 17 & Katechaki GR-115 25 Athen Tel.: +30 210 3333300 Fax: +30 210 3333301 E-Mail: [email protected] Web: www.travelplan.gr Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 41 AMPHITRION HOLIDAYS – GROUP OF COMPANIES Megalou Alexandrou Str. 7 & Karaiskaki Str. GR-164 52 Argyroupoli / Athen Tel: +30 210 9006000 Fax: +30 210 9249671 E-Mail: [email protected] Web: www.amphitrionholidays.com Fluglinien Aegean Airlines (Zentrale) Viltanioti 31 GR-14564 Kifissia/Athen Tel.: +30 210 6261700 Fax: +30 210 6261900 E-Mail: [email protected] Web: de.aegeanair.com Reservierung Tel.: 801 11 20000 (von Griechenland) Tel.: +30 210 6261000 (vom Ausland) Fax: +30 210 6261941 Olympic Air Koropiou – Varis Ave. 1st km & Efstathiou 1 GR-194 00 Koropi Tel.: +30 210 3550000 Fax: +30 210 3550431 Web: www.olympicair.com/en Reservierung Tel.: 801 801 0101 (von Griechenland) Tel.: +30 210 3550500 (vom Ausland) Fax: +30 210 3550400 Hotels Im Folgenden soll ein Überblick über Hotels in Athen und Thessaloniki gegeben werden, unterteilt in gehobene Klasse und mittlere Klasse. HOTEL GRANDE BRETAGNE Syntagma Platz GR-105 64 Athen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 42 Tel.: Fax: E-Mail: Web: +30 210 3330000 +30 210 3228034 [email protected] www.grandebretagne.gr/ HILTON ATHENS HOTEL Vassilissis Sofias Ave. 46 GR-115 28 Athen Tel.: +30 210 7281000 Fax: +30 210 7281111 E-Mail: [email protected], [email protected] Web: www.hiltonathens.gr/en/home.html ELECTRA PALACE HOTEL 18-20, N. Nikodimou str. GR-105 57 Athen Tel.: +30 210 3370000 Fax: +30 210 3241875 E-Mail: [email protected]; [email protected] Web: www.electrahotels.gr SAINT GEORGE LYCABETTUS BOUTIQUE HOTEL Kleomenous Str. 2 GR-106 75 Athen Tel.: +30 210 7416000 Fax: +30 210 7247610 E-Mail: [email protected] Web: www.sgl.gr N.J.V. ATHENS PLAZA Vassileos Georgiou A' Str. 2 GR-105 64 Athen Syntagma Platz Tel.: +30 210 3352400 Fax: +30 210 3235856 E-Mail: [email protected] Web: http://www.njvathensplaza.gr ATHENAEUM INTERCONTINENTAL Syngrou Ave. 89-93 GR-117 45 Athen Tel.: +30 210 9206000 Fax: +30 210 9206500 E-Mail: [email protected] Web: www.athens.intercontinental.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 43 SOFITEL Athens International Airport GR-190 19 Spata Tel.: +30 210 3544000 Fax: +30 210 3544444 E-Mail: [email protected] Web: www.sofitelathensairport.gr RADISSON BLU PARK HOTEL ATHENS Alexandras Ave. 10 GR-106 82 Athen Tel.: +30 210 8894500 Fax: +30 210 8238420 E-Mail: [email protected] Web: www.rbathenspark.com/ DIVANI CARAVEL HOTEL Vassileos Alexandrou Ave. 2 GR-161 21 Athen Tel.: +30 210 7207000 Fax: +30 210 7236683 E-Mail: [email protected] Web: www.divanis.com/caravel/ Athen mittlere Klasse HERODION Rovertou Galli Str. 4 GR-117 42 Athen Tel.: +30 210 9236832 6 Fax: +30 210 9211650 E-Mail: [email protected] Web: www.herodion.gr/ TITANIA HOTEL Panepistimiou Str. 52 GR-106 78 Athen Tel.: +30 210 3326000 Fax: +30 210 3300700 E-Mail: [email protected] Web: www.titania.gr Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 44 PHILIPPOS Mitseon Str. 3 GR-117 42 Athen Tel.: +30 210 9223611 Fax: +30 210 9223615 E-Mail: [email protected] Web: www.philipposhotel.gr Thessaloniki, gehobene Klasse ELECTRA PALACE Aristotelous Platz 9 (Stadtzentrum) GR-546 24 Thessaloniki Tel.: +30 2310 294000 Fax: +30 2310 294001 E-Mail: [email protected] Web: www.electrahotels.gr/ CLASSICAL MACEDONIA PALACE Megalou Alexandrou Ave. 2 GR-546 40 Thessaloniki Tel.: +30 2310 897197 Fax: +30 2310 897211 E-Mail: [email protected] Web: www.makedoniapalace.gr MEDITERRANEAN PALACE Salaminos Str. 3 & Karatassou str. GR-546 26 Thessaloniki Tel.: +30 2310 552554 F +30 2310 552622 E-Mail: [email protected] Web: www.mediterranean-palace.gr HYATT REGENCY 13. km Thessaloniki- erea (Internationaler Flughafen Thessaloniki “Macedonia”) GR-570 01 Thessaloniki Tel.: +30 2310 401234 Fax: +30 2310 401100 E-Mail: [email protected] Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 45 Web: thessaloniki.regency.hyatt.com/hyatt Ärzte Dr. Christian Schlüter – Allgemeinmedizin / Facharzt Innere Medizin Ravine Str. 12 GR-115 21 Kolonaki / Athen Tel.: +30 210 7244610 Fax: +30 210 7244110 Mobil: +30 6948007054 E-Mail: [email protected] Web: www.arzt-athen.de Dr. Aris Karagiannidis - Gynäkologe Fivis Str. 46 (2. Stock) GR-166 74 Glyfada / Athen Tel.: +30 210 8941515 Fax: +30 210 8945405 Mobil: +30 6944912915 E-Mail: [email protected] Web: www.gynecologist.gr Links Thema Kathimerini (Englisch) Griechische Nachrichtenagentur Griechische Nationalbank Investment Agentur Greek Travel Pages (Reiseplaner) Gelbe Seiten Griechenland Zeitung (Deutsch) Athens News (Englisch) Hotelführer „All Greek Hotels and Apartments“ Griechisches Außenministerium Griechisches Finanzministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel RAE – Regulierungsbehörde für Energie ADMIE – Independent Power Transmission Operator DEI – Staatlicher Energieversorger DESMIE – Hellenic Transmission System Operator LAGIE – Operator of Electricity Market Econews (Griechisch) Energypress (Griechisch) ELETAEN – Hellenic Wind Energy Association ΕΣΗΑΠΕ – Greek Association of Renewable Energy Sources Electricity Producers ENERGIA (Englisch) Link www.ekathimerini.com www.ana-mpa.gr www.bankofgreece.gr/ www.investingreece.gov.gr/ www.gtp.gr www.xo.gr/ www.griechenland.net http://www.athensnews.com/ohio/ www.hotels-in-greece.gr www.mfa.gr www.minfin.gr/portal/ www.ypeka.gr www.rae.gr www.admie.gr www.dei.gr www.desmie.gr www.lagie.gr www.econews.gr www.energypress.gr www.eletaen.gr www.hellasres.gr www.energia.gr Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 46 CRES – Center for Renewable Energy Sources www.cres.gr Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA