Ihre Kandidaten stellen sich vor

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Ihre Kandidaten stellen sich vor
Michael Herzog
Michael Schmitz
Karin Strohm
Wählen Sie Ihre Nürnberger Vertretung
in die 6. Satzungsversammlung der
Bundesrechts­anwaltskammer!
Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
nachfolgend stellen sich die Kandidatin und die Kandidaten vor, die als Syndikusanwälte
in unterschied­lichen Unternehmen tätig sind. Ziel ist es, möglichst stark in der Satzungs­
versammlung vertreten zu sein, um dort auch die Interessen dieser Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte zu vertreten und eine berufsrechtlich erforderliche eindeutige Rege­
lung ihrer Stellung als Berufsträgerinnen und Berufsträger zu erreichen.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stimmen
Sie für die Kandidatin und die Kandidaten!
Stärken Sie die Kolleginnen und Kollegen in
den Unternehmen in deren anwaltlicher
Funktion!
www.buj.net
unterstützt folgende Kandidaten in Nürnberg:
Michael Herzog
Vita:
Nach meiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2005 war ich zunächst für einen Verband
in Berlin und Brüssel tätig. Seit 2011 bin ich nun Syndikusanwalt bei der Audi AG. Neben
unterschiedlichen beruflichen Stationen war ich bislang auch in verschiedenen Rechts­
bereichen tätig.
Michael Herzog
Ziele:
Ich habe mich für eine Kandidatur für die Wahl zur 6. Satzungsversammlung entschie­
den, um aktiv an der Gestaltung der Rechtsgrundlagen für die anwaltliche Tätigkeit
mitzuarbeiten. Hierbei ist es mir wichtig, die unterschiedlichen Ausprägungen anwalt­
licher Tätigkeit mit einzubringen und auch Bedürfnisse gerade jüngerer Kollegen mit
berücksichtigt zu wissen. Ein wesentlicher Aspekt in diesem Zusammenhang ist, dass
auch angestellte Anwälte in einer Kanzlei, einem Unternehmen oder einem Verband
anwaltlich tätig sind. Der rechtliche Rahmen für die anwaltliche Tätigkeit sollte so ausgestaltet sein, dass ein
Wechsel zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen nicht behindert wird.
Michael Schmitz
Vita
Ich bin seit 2003 als Syndikus in der Schaeffler Gruppe beschäftigt, zunächst als Spe­
zialist im Arbeitsrecht und nunmehr als Leiter der Abteilung Arbeits- und Einkaufsrecht.
Nach dem Studium in Erlangen und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1995 war ich als
angestellter und freier Anwalt und für einen Arbeitgeberverband tätig.
Ziele
Unternehmensjuristen und „klassische“ Anwälte haben mehr Verbindendes als Trennen­
des. Dazu gehört insbesondere die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten
im vorgegebenen Rechtsrahmen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ich als
­Syndikus in einem Unternehmen oder als selbständiger oder angestellter Anwalt in
einer Kanzlei tätig bin. Dies und die Vorteile, die ein Verbleib der Syndizi in der Anwalt­
Michael Schmitz
schaft als gleichrangige Kammermitglieder mit sich bringen, gilt es unseren Berufs­
kollegen zu vermitteln. Dabei dürfen insbesondere die Kollegen aus kleineren Anwaltskanzleien, die immer
noch die Mehrzahl aller zugelassenen Rechtsanwälte stellen und Angst vor einem Verdrängungswettbe­
werb haben, nicht vergessen werden. Hier gilt es, vernünftige Lösungen zu finden.
unterstützt folgende Kandidaten in Nürnberg:
Karin Strohm
Vita
Ich bin seit 2013 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft
Syndikusanwälte im Deutschen Anwaltverein, seit 2003 als Rechtsanwältin zugelassen
und verfüge über jahrelange Erfahrung als Syndikusanwältin bei unterschiedlichen
deutschen und internationalen Wirtschaftsunternehmen. Ich liebe es, die Interessen
und Ziele der jeweiligen „internen“ Mandanten und des Mandanten „Unternehmen“ zu
vertreten. Zuletzt war ich im Anlagenbau / Bereich erneuerbare Energien. Privat vertrete
ich die Interessen von Frauen, um deren Lebensumstände zu verbessern und bin Mit­
glied bei Zonta.
Karin Strohm
Ziele
Ich stelle mich zum ersten Mal zur Wahl für die Satzungsversammlung der BRAK 2015.
Das ist die konsequente Fortsetzung meines Engagements im Geschäftsführenden
Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte im Deutschen Anwaltverein. Die Interessen der Syn­
dikusanwälte im Sinne einer einheitlichen Anwaltschaft müssen besser gewahrt werden.
Natürlich werde ich in der Satzungsversammlung die Interessen der gesamten Anwaltschaft vertreten.
Eine Ungleichbehandlung der Syndikusanwälte, wie diese durch die Urteile des Bundessozialgerichts
vom April 2014 zum Ausdruck kam, ist nicht gerechtfertigt. In meiner Arbeit als Syndikusanwältin habe
ich regelmäßig mit externen Rechtsanwälten zu tun und sehe keinen Unterschied zu meiner Tätigkeit, es
findet ein Austausch auf Augenhöhe statt, und damit das so ist und auch bleibt, ist es erforderlich, dass die
Syndikusanwälte in jeder Beziehung den gleichen Status haben. In den Kanzleien sind im Übrigen meist
angestellte Rechtsanwälte, die ebenso gleich behandelt werden müssen wie die sogenannten „freien“
Rechtsanwälte. Jeder Anwalt sollte immer die Möglichkeit haben, von einer freiberuflichen Tätigkeit in
eine Rechtsabteilung eines Unternehmens zu wechseln und zurück, ohne dass er eine andere Zulassung
braucht.